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Grundlagen der Staatsordnung
Institutionen und Volksrechte
Bei den Bundesratserneuerungswahlen wurde der Status Quo bewahrt. Der Sitz der BDP-Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf wurde bestätigt und die SVP war weiterhin nur mit einem Sitz in der Regierung vertreten. Für die zurückgetretene SP-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey wurde der Freiburger SP-Ständerat Alain Berset gewählt. – Die SVP reichte ihre Initiative zur Volkswahl des Bundesrates ein. – Die Räte beschlossen einfachere Zugänge zu Regierungsdokumenten. – National- und Ständerat regelten die Immunitätsbestimmungen neu. – Zum ersten Mal wählte das Parlament und nicht mehr der Bundesrat den Bundesanwalt. Der in die Kritik geratene Erwin Beyeler wurde dabei abgewählt. – Der Trend zu einer stärkeren Nutzung der Volksrechte hielt ungebrochen an. – Die Räte diskutierten neue Bestimmungen zur Vereinbarkeit von Volksinitiativen und Grundrechten. – E-Voting wurde weiter langsam ausgebaut.
Regierung
Anfang September erklärte Bundesrätin Micheline Calmy-Rey ihren Rücktritt. Sie betonte, dass sie sich während zwei vollen Legislaturen für das Wohl der Eidgenossenschaft eingesetzt und dabei insbesondere Wert auf die Beziehungen der Schweiz zur EU, die Entwicklung der Aussenpolitik und die Funktion der Schweiz als Vermittlerin in der Friedenspolitik gelegt habe. Auch wenn es in der Schweiz keinen Konsens zur Aussenpolitik gäbe, so müssten die Interessen der Schweiz auch zukünftig mit einer aktiven Präsenz auf internationaler Ebene gewahrt werden. Als eine der letzten Amtshandlungen präsentierte die scheidende Magistratin in der Wintersession die Jahresziele des Bundesrates für 2012. Der Rücktritt per Ende der 48. Legislaturperiode war erwartet worden, da Calmy-Rey bei den Rücktritten von Moritz Leuenberger und Hans-Rudolf Merz im Jahr 2009 leisen Missmut gegen Rücktritte im Verlauf einer Legislatur bekundet hatte. Die Würdigungen der Genfer Bundesrätin waren durchmischt. Die Kritiker warfen ihr auf der einen Seite Selbstprofilierung und Mediendrang vor, hoben etwa den Kopftuchauftritt im Iran oder verschiedene medienwirksame Vorstösse ohne Ergebnisse hervor. Auf der anderen Seite wurde gerade die frische, medial unterstützte und aktive Aussenpolitik gelobt. Ihre Überzeugung, dass die Schweiz nur internationalen Einfluss habe, wenn sich das Land aktiv und öffentlich sichtbar positioniere, sowie das pragmatische Vorgehen in der EU-Politik brachten Calmy-Rey von links und rechts Anerkennung. Hervorgehoben wurde zudem ihre Standfestigkeit und Willensstärke, die sie aber auch als Einzelgängerin und weniger als Teamplayerin hätten funktionieren lassen [1].
Mit dem Rücktritt der SP-Bundesrätin veränderte sich die Ausgangslage für die Bundesratserneuerungswahlen im Dezember nur unwesentlich, da sich die Diskussionen insbesondere um die Nichtbestätigung von Eveline Widmer-Schlumpf oder allenfalls einer der beiden FDP-Bundesräte drehte. Die SVP pochte zwar auf einen zweiten Sitz und drohte auch der SP mit einem Angriff, falls diese die Wiederwahl von Eveline Widmer-Schlumpf unterstütze. Eine Sanktionierung der SP wurde aber insgesamt als wenig wahrscheinlich betrachtet. Als realistischere Szenarien wurden – neben dem Status Quo – in den Medien die Ersetzung von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf oder von einem der beiden FDP-Bundesräte durch einen zweiten SVP-Sitz erwogen. Johann Schneider-Ammann musste in der Presse viel Kritik an seiner Amtsführung einstecken und der Sitz von Didier Burkhalter wurde als wacklig betrachtet, weil mit Jean-François Rime ein SVP-Sprengkandidat aus der Romandie antrat, der schon früh seine Ambitionen angemeldet hatte. Der geplante und lange vorher angekündigte Angriff der SVP, aber auch die zunehmende Personalisierung der medialen Politikberichterstattung brachten es mit sich, dass die Erneuerungswahlen in den Medien zum Grossereignis stilisiert wurden [2].
Zur Debatte stand insbesondere die Konkordanz. Der Begriff wird in der Politikwissenschaft zur Bezeichnung eines Demokratiesystems verwendet, in dem die wichtigsten Kräfte in die Regierungsverantwortung eingebunden werden und Entscheide eher konsensorientiert als mittels Mehrheit gefällt werden. Die Parteien zeigten sich jedoch hinsichtlich der Deutung des Begriffs wenig konsensual. Je nachdem wurde mit arithmetischer oder inhaltlicher Logik argumentiert, wobei die Wählerstärke, die Fraktionsstärke oder programmatische Ähnlichkeit als Grundlage gewählt wurden [3].
Zu einer ersten Klärung der Situation trugen die Parlamentswahlen bei (vgl. auch unten, Teil I, 1e, Eidgenössische Wahlen). So zogen die Grünen aufgrund der Niederlage bei den Parlamentswahlen ihren Anspruch auf einen Bundesratssitz zurück und traten nicht bei den Erneuerungswahlen an, obwohl sie noch vor den Wahlen einen Regierungssitz für sich reklamiert hatten. Sie hatten dabei nicht nur mit ihrer Wählerstärke sondern auch mit der wachsenden Bedeutung und Berücksichtigung der Umweltpolitik argumentiert und eine Liste mit möglichen Kandidierenden (darunter die Regierungsräte Bernhard Pulver (BE) und Guy Morin (BS), der Genfer Ständerat Robert Cramer oder die Zürcher Stadträtin Ruth Genner) ins Gespräch gebracht. Die BDP hingegen sah dank ihres Erfolges bei den Wahlen keinen Anlass, ihre Bundesrätin zurückzuziehen. Eveline Widmer-Schlumpf gab Ende Oktober denn auch definitiv bekannt, sich für die Wiederwahl bereitzustellen. Die SVP ihrerseits, die bei den Wahlen Sitze einbüssen musste, schloss vorerst eine Kampfkandidatur gegen die FDP aus [4].
Die SP brachte mögliche Kandidaten für die Nachfolge von Micheline Calmy-Rey früh in Stellung und nutzte die Auswahlprozedur geschickt für zusätzliche Medienaufmerksamkeit im Wahlkampf. Die Partei bekräftigte, dass nur Kandidierende aus der lateinischen Schweiz in Frage kämen. Als Topfavoriten galten der Waadtländer Staatsrat Pierre-Yves Maillard und der Freiburger Ständerat Alain Berset. Kandidaturen reichten zudem Nationalrat Stéphane Rossini (VS) und die Tessiner Nationalrätin Marina Carobbio ein. Die SP-Fraktion präsentierte Ende November mit Alain Berset und Pierre-Yves Maillard ein Zweierticket. Die Nichtnomination von Marina Carobbio stiess insbesondere in der Südschweiz auf Enttäuschung, bedeutete dies doch, dass das Tessin seit 1996 (Rücktritt von Flavio Cotti) weiter auf eine Vertretung in der Landesregierung warten musste [5].
Obwohl die SVP sich schon sehr früh als Herausforderin profilierte, tat sie sich mit der Suche nach Kandidierenden schwer. Zwar brachte sich Jean-François Rime (FR) schon früh in Stellung. Die als Favoriten gehandelten Kandidaten sagten aber spätestens nach den Parlamentswahlen alle ab: So verzichteten etwa der nicht in den Ständerat gewählte Caspar Baader (BL) oder der neue Ständerat Roland Eberle (TG). Auch Nationalrat Adrian Amstutz (BE), der im November seine Wiederwahl in den Ständerat nicht geschafft hatte, verzichtete genauso auf eine Kandidatur wie der umworbene Nationalrat Peter Spuhler (TG) und Parteipräsident Toni Brunner (SG). Zum Problem der SVP wurde allgemein die Wählbarkeit der Kandidierenden: Während linientreue Hardliner vom Parlament als nicht wählbar betrachtet wurden, hatten es moderate SVP-Exponenten schwer, die Hürde der Fraktionsnominierung zu überspringen. Bis Ende November meldeten schliesslich Nationalrat Guy Parmelin (VD), Ständerat Hannes Germann (SH), und die Regierungsräte Jakob Stark (TG) und Heinz Tännler (ZG) ihre Ambitionen an. Eher überraschend kam die Kandidatur von Nationalrat und Gewerbeverbandspräsident Bruno Zuppiger (ZH), der als Schwergewicht betrachtet wurde und der angab, auf Bitte von Christoph Blocher (ZH) anzutreten. Zuppiger war jeweils schon bei den Bundesratswahlen 2003, 2007 und 2008 von der SP als valabler SVP-Kandidat ins Spiel gebracht worden. Er galt deshalb weit über das bürgerliche Lager hinaus als wählbar und wurde denn auch prompt neben Rime auf ein Zweierticket gehievt. Allerdings zwang ihn ein von der Weltwoche verbreiteter Vorwurf, bei einer Erbschaft unrechtmässig Geld abgezweigt zu haben zum Rückzug seiner Kandidatur. Die Presse ging mit der SVP-Spitze, die offenbar von der Sache gewusst hatte und vorerst an Zuppiger festhielt, hart ins Gericht. In einer Nacht- und Nebelaktion stellte die SVP in der Folge nicht etwa einen der von den Kantonalsektionen nominierten Kandidaten, sondern Nationalrat Hansjörg Walter als Ersatzkandidaten auf. Dieser hatte sich im offiziellen Nominationsverfahren nicht zur Verfügung gestellt, weil er das Amt des Nationalratspräsidenten übernehmen wollte. Der Wechsel wurde in der Presse als unprofessionell, unglaubwürdig und peinlich bezeichnet und die Spitze der SVP musste Fehler bei der Beurteilung der Kandidaten einräumen. Walter selber, der noch 2008 aufgrund einer einzigen Stimme nicht zum Bundesrat und im Berichtjahr mit einem glänzenden Resultat zum Nationalratspräsidenten gewählt worden war, machte deutlich, dass er nur gegen den Sitz der BDP antreten würde [6].
Nach den Hearings gaben sowohl die Grünen als auch die SP bekannt, dass sie ihrer Fraktion die Wiederwahl von Eveline Widmer-Schlumpf empfehlen würden. Die CVP und die BDP diskutierten gleichzeitig über eine stärkere künftige Kooperation. Es zeichnete sich deshalb ab, dass die SVP höchstens auf Kosten der FDP einen zweiten Sitz erhalten würde [7].
Die Bundesratswahlen vom 14. Dezember verliefen schliesslich weit weniger spektakulär, als dies die Berichterstattung im Vorfeld hätte vermuten lassen. Die NZZ betitelte die Wahlen gar als „Ruhe nach dem Sturm“ und die AZ bezeichnete das Ereignis als „langweilig“, was Bundesratswahlen aber eigentlich gut anstünde. In den Fraktionserklärungen vor dem Wahlakt wurde noch einmal von allen Parteien die Konkordanz beschworen, wobei Antonio Hodgers (gp) auf den Punkt brachte, dass es zwischen den Parteien eben „keine Konkordanz darüber (gebe), was Konkordanz konkret bedeutet“. Schliesslich wurden alle amtierenden Bundesrätinnen und Bundesräte bereits im ersten Wahlgang bestätigt: Doris Leuthard (cvp) erhielt glanzvolle 216 Stimmen (11 Stimmen entfielen auf Verschiedene). Die mit Spannung erwartete Bestätigungswahl von Eveline Widmer-Schlumpf war relativ eindeutig: die BDP-Magistratin erhielt 131 Stimmen und war damit im ersten Umgang gewählt. 63 Stimmen entfielen auf Hansjörg Walter und 41 Stimmen auf Jean-François Rime (Verschiedene: 4 Stimmen). Ueli Maurer wurde mit respektablen 159 Stimmen gewählt. 41 Stimmen fielen hier auf Hansjörg Walter und 13 auf Luc Recordon (gp) (Verschiedene: 13). Erstaunlicherweise erfolgte vor der Wahl von Didier Burkhalter – der FDP-Bundesrat erhielt 194 Stimmen und 24 Stimmen entfielen auf Jean-François Rime (Verschiedene: 14) – keine Erklärung der SVP. Fraktionspräsident Baader ergriff erst vor dem fünften Wahlgang das Wort und klagte, dass sich die FDP nicht an die Konkordanz gehalten habe und die SVP deshalb alle drei verbleibenden Sitze mit Jean-François Rime angreifen werde. Dieses Unterfangen scheiterte jedoch sowohl bei der Bestätigung von Simonetta Sommaruga (sp), die mit 179 Stimmen (Rime: 61 Stimmen; Verschiedene: 2 Stimmen) genauso im ersten Wahlgang bestätigt wurde wie auch bei Johann Schneider-Ammann (fdp), der 159 Stimmen auf sich vereinte (Rime: 64 Stimmen; Verschiedene: 11 Stimmen). Auch bei der Ersatzwahl von Micheline Calmy-Rey war rasch klar, dass dem Angriff der SVP kein Erfolg beschieden war. Im ersten Wahlgang erhielten die beiden SP-Kandidaten mehr Stimmen als der Sprengkandidat Rime: Auf Alain Berset entfielen 114 Stimmen, Pierre-Yves Maillard und Jean-François Rime erhielten beide 59 Stimmen. Die 10 Stimmen, die Marina Carobbio im ersten Wahlgang erhielt (Verschiedene: 1), fielen dann wahrscheinlich Alain Berset zu, der bereits im zweiten Wahlgang mit 126 Stimmen das absolute Mehr erreichte und zum neuen SP-Bundesrat erkoren wurde (Maillard: 63 Stimmen; Rime: 54 Stimmen; Verschiedene: 2 Stimmen) [8].
Eine weitere Bestätigung erhielt Eveline Widmer-Schlumpf mit der Wahl zur Bundespräsidentin 2012. Sie bekam 174 Stimmen; 32 Stimmen entfielen auf Bundesrat Maurer, der anschliessend mit 122 Stimmen turnusgemäss zum Vizepräsidenten gewählt wurde [9].
Die Bundesratswahlen wurden in der Presse unterschiedlich kommentiert. Auf der einen Seite wurde der SP eine strategische Meisterleistung attestiert. Der ideale Zeitpunkt des Rücktritts von Calmy-Rey, die guten Kandidaten und die Erfolge bei den Ständeratswahlen hätten ihr eine ausgezeichnete Ausgangslage verschafft, die sie gut genutzt habe. Zudem hätte die Allianz zwischen SP, CVP, GP, GLP und CVP gut funktioniert, um die Wiederwahl von Eveline Widmer-Schlumpf zu schaffen. Auf der anderen Seite wurden der SVP Fehler und eine wenig überzeugende Strategie vorgeworfen. Das Verheizen bekannter Köpfe bei den Ständeratswahlen, die (zu) späte Nominierung der Kandidaten und die negativen Schlagzeilen um Bruno Zuppiger hätten der erfolgsverwöhnten Partei geschadet. Alain Berset wurde als viertjüngster Bundesrat in der Geschichte des Bundesstaates als idealer, linker Bundesrat gewürdigt. Insgesamt habe sich das Parlament nach den Querelen von 2003 und 2007 wieder für Stabilität im Gremium entschieden. Allerdings bleibe abzuwarten, wie die SVP, die in der Regierung deutlich untervertreten sei, nun reagieren werde. Für ersten Wirbel sorgte der Umstand, dass Ueli Maurer entgegen des Kollegialprinzips seine Wahl nicht im Bundeshaus, sondern mit Parteifreunden in einer Gaststätte verfolgt und dort auch Kommentare zu den Wahlen abgegeben hatte [10].
Entgegen den Erwartungen kam es nach 2010 erneut zu einem Wechsel in der Departementsverteilung. Didier Burkhalter (fdp) übernahm das Aussendepartement und überliess dem neu gewählten Alain Berset das Departement des Inneren [11].
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Am 7. Juli reichte die SVP mit 108 826 beglaubigten Unterschriften ihre Initiative für eine Volkswahl des Bundesrates ein. Das Begehren fordert Wahlen der Landesregierung nach Majorzprinzip in einem Einerwahlkreis, wobei für die Sprachminderheiten mindestens zwei Sitze reserviert wären. Damit wird die Idee einer Volkswahl nach 1889 und 1942 zum dritten Mal zur Abstimmung vorgelegt [12].
Mit einer parlamentarischen Initiative wollte die grüne Fraktion ein Amtsenthebungsverfahren installieren. Mit einer Zweidrittelmehrheit der Bundesversammlung hätte ein Exekutivmitglied seines Amtes enthoben werden können. Die Argumentation der staatspolitischen Kommission, dass mit einem solchen Instrument die Stabilität der Regierung massiv geschwächt würde, überzeugte im Nationalrat, der mit 124 zu 25 Stimmen gegen ein Folgegeben war. Ein direktdemokratisches Abberufungsrecht existiert in einigen Kantonen [13].
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Einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier der CVP-Fraktion machten ihrem Ärger über die ihres Erachtens nur sehr schleppend vorankommende Regierungsreform mit Vorstössen Luft. Mit seiner Motion wollte etwa Norbert Hochreutener (cvp, BE) gleich eine eigene Reform vorschlagen, die aus der Regierung ein effizientes und handlungsfähiges Gremium machen sollte. Die Motion wurde im Nationalrat deutlich abgelehnt. Einen Teilerfolg erzielte die Motion Häberli-Koller (cvp, TG), die eine Reaktivierung der Regierungsreform verlangte. Das Anliegen wurde in der grossen Kammer angenommen, im Ständerat hingegen abgelehnt. Schmid-Federer (cvp, ZH) doppelte schliesslich in einer Fragestunde nach und erkundigte sich nach den Gründen für die Verspätung der Reform. Die Antwort des Bundesrates deckte sich mit dem Hauptargument gegen die beiden abgelehnten Motionen: Die Regierung hatte im Oktober 2010 eine Zusatzbotschaft zur Regierungsreform verabschiedet, auf welche die staatspolitische Kommission des Nationalrates in der Zwischenzeit – knapp mit 11 zu 9 Stimmen – eingetreten war. Der Ball lag bei der Subkommission, der das Geschäft übertragen worden war und die Vorschläge prüfen sollte, die weitergehen als jene des Bundesrates [14].
Trotzdem hatten die Räte über weitere Vorschläge zu debattieren, die punktuelle Reformen der Regierung vorsahen. Hängig war etwa eine parlamentarische Initiative der grünen Fraktion, die sich in die Anträge einreihte, die eine Beschränkung der Amtszeit verlangen. Zwei ähnliche Vorstösse waren bereits 2010 abgelehnt worden. Die Grünen ihrerseits schlugen eine Beschränkung auf drei Legislaturen vor. Die staatspolitische Kommission argumentierte gleich wie schon ein Jahr zuvor: Es bestehe kein Handlungsbedarf, da Bundesräte im Schnitt lediglich rund acht Jahre im Amt seien. Darüber hinaus könne die Position eines Regierungsmitglieds auf Ende der Amtsperiode geschwächt werden. Allerdings räumte die Kommission ein, es sei stossend, dass Bundesrätinnen und Bundesräte alleine über den Termin ihres Rücktritts entscheiden könnten. Wie ein Jahr zuvor hatte auch der neuerliche Vorstoss keine Chance und der parlamentarischen Initiative wurde mit 50 zu 102 Stimmen keine Folge gegeben [15].
Nach den Bundesratswahlen wurden Stimmen laut, die zwecks besserer Vertretung der Regionen neun statt sieben Bundesratssitze forderten. Insbesondere das Tessin, aber auch die Zentral- und Nordostschweiz bemängelten, dass sie seit längerem nicht mehr in der Regierung vertreten gewesen seien [16].
Die Reform der Regierung wurde auch in einzelnen Policies versucht. So bildete die Sondersession zur Gesundheitspolitik im April den Rahmen für einen Vorstoss der sozialdemokratischen Fraktion für die Schaffung eines Staatssekretärs. Die Motion, die eine Verbesserung der Steuerung des föderal stark zersplitterten Gesundheitswesens durch einen Staatssekretär anvisierte, hatte jedoch weder beim Bundesrat noch beim Nationalrat eine Chance. Darüber hinaus war auch die Idee eines Bildungsdepartementes Gegenstand parlamentarischer Diskussion. Der Bundesrat hatte diesbezüglich im Juni des Berichtsjahres eine Reorganisation der Departemente beschlossen. Vorgesehen ist, dass ab 2013 das bis anhin dem EDI angehörende Staatssekretariat für Bildung und Forschung sowie der Bereich der ETH gemeinsam mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie im EVD angesiedelt werden. Mit der Neuorganisation wurde auch das für Europafragen zuständige Integrationsbüro dem EDA und das Bundesamt für Veterinärwesen dem EDI unterstellt (bisher EVD). Zudem versprach der Bundesrat, die Kooperation zwischen den Bundesstellen zu fördern und systematisch zu evaluieren [17].
Der Bundesrat selber setzte im Berichtjahr einige Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat um, die im Rahmen der Berichte zur UBS- und zur Libyen-Krise sowie zur politischen Steuerung der Regierung gemacht wurden. Unter anderem beschloss die Regierung, dass die Nationalbank und die FINMA im Falle drohender Finanzkrisen einen Ausschuss einzuberufen haben, der laufend Lagebeurteilungen vornehmen und den Vorstehenden des EFD informieren muss, der wiederum die gesamte Regierung informiert. Zudem soll ein Ausbau der technischen Infrastruktur die Geschäftskontrolle effizienter und effektiver machen. Darüber hinaus beschloss der Bundesrat Änderungen der Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung. Zwecks verbesserter Zuweisung von Geschäften sollen in ausserordentlichen Lagen Geschäfte eines Regierungsmitglieds vollständig oder teilweise der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten übertragen werden können. Die Sitzungsleitung und die Federführung über ein Geschäft kann zudem neu dem Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin übertragen werden, falls das Präsidium selber mit einem zentralen Geschäft beschäftigt ist [18].
Im Berichtjahr eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zu einer Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, die eine Klärung der Kompetenzen zwischen Legislative und Exekutive hinsichtlich der Ratifizierung völkerrechtlicher Verträge bringen soll. Bisher ist folgende Kompetenzaufteilung vorgesehen: Die Bundesversammlung genehmigt grundsätzlich alle völkerrechtlichen Verträge. Davon ausgenommen sind allerdings Verträge mit beschränkter Tragweite, die die Regierung selbständig abschliessen kann. Ebenfalls darf die Exekutive völkerrechtliche Verträge abschliessen, wenn sie durch ein Bundesgesetz oder durch einen von der Bundesversammlung genehmigtem Vertrag dazu ermächtigt wurde. Der Bundesrat schlug neu eine nicht abschliessende Liste vor, die alle Verträge festhält, die nicht von beschränkter Tragweite sind. Darüber hinaus empfahl die Regierung, die Möglichkeit für eine vorläufige Anwendung von Verträgen zu verringern. Neu soll eine Zweidrittelmehrheit der zuständigen Kommission beider Räte eine vorläufige Anwendung verhindern können [19].
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Auch im Berichtsjahr war die Idee eines Parlamentsvetos gegen Verordnungen des Bundesrates Gegenstand einer Kontroverse zwischen den beiden Kammern. Die parlamentarische Initiative Thomas Müller (svp, SG), die ein solches Veto vorsah, erlitt dabei das gleiche Schicksal wie ein ähnlicher Vorstoss seiner Fraktion ein Jahr zuvor: Sie wurde von der grossen Kammer angenommen, von den Kantonsvertreterinnen und Kantonsvertretern jedoch abgelehnt. Die durch eine Vetomöglichkeit eingeschränkte Handlungsfähigkeit der Regierung, die damit einhergehende Verzögerung und das bestehende, gut funktionierende System der Konsultation waren die Argumente, die die kleine Kammer zur Ablehnung bewegte [20].
Bereits 2010 hatte der Bundesrat begonnen, einige Sitzungen ausserhalb des Bundeshauses abzuhalten. Die auf eine Idee von Micheline Calmy-Rey zurückgehenden Bundesratssitzungen ‚extra muros‘ sollen die Verbundenheit der Regierung mit der Bevölkerung in allen Regionen der Schweiz unterstreichen. Nachdem der Bundesrat 2010 in Bellinzona und Delémont getagt hatte, waren im März 2011 Altdorf, am 17. August Siders und am 19. Oktober Basel Schauplatz der Bundesratssitzungen, in deren Anschluss jeweils nicht nur Besprechungen mit den Regierungsbehörden, sondern auch Treffen mit der Bevölkerung stattfanden [21].
Das Verwaltungsratsmandat, das alt Bundesrat Moritz Leuenberger 2010 bei der Baufirma Implenia übernommen hatte, beschäftigte im Berichtjahr die Räte. This Jenny (svp, GL) reichte im Ständerat eine Motion ein, die ehemaligen Bundesratsmitgliedern bis zu vier Jahren nach ihrem Rücktritt die Übernahme bezahlter Mandate verbieten wollte. Nach relativ langer Debatte, die gespickt war mit weiteren Vorschlägen, wurde die Motion per Ordnungsantrag an die staatspolitische Kommission zur Vorprüfung überwiesen. Die SPK-SR lehnte die Motion allerdings ab, worauf der Motionär sie zurückzog. Im April sprach sich die SPK-NR für strengere Regeln und für eine Karenzfrist für die Übernahme von Verwaltungsratsmandaten aus und empfahl zwei parlamentarische Initiativen zur Annahme. Im Berichtjahr wurden die Vorstösse noch nicht im Plenum beraten. Im September erfragte Nationalrat Reimann (svp, SG) die aktuelle Summe an Rentenzahlungen an ehemalige Bundesräte. Der Bundesrat antwortete nicht nur mit dem exakten Betrag – rund 2.5. Mio. CHF pro Jahr an 13 ehemalige Magistratinnen und Magistraten bzw. 0.5 Mio. an vier Witwen – sondern präzisierte, dass das Ruhegehalt reduziert würde, wenn die Rentenzahlungen zusammen mit einem allfälligen Erwerbseinkommen die Jahresbesoldung eines amtierenden Bundesrates übersteige [22].
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Verwaltung
Seit Januar 2011 sind die Angestellten des Bundes verpflichtet, Missstände am Arbeitsplatz anzuzeigen. Whistleblower, also Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Informationen über solche Missstände weitergeben, sind verpflichtet, ihre Beobachtungen entweder ihren Vorgesetzten oder aber der Eidgenössischen Finanzkontrolle, die als Anlaufstelle fungiert, zu melden. Mit dem Hinweis, dass diese Möglichkeit noch zu wenig niederschwellig sei, dass nun aber vorerst das Funktionieren der EFD als Meldestelle abzuwarten sei, zog Moser (glp, ZH) ihre 2009 eingereichte Motion zurück [23].
Die 2007 verabschiedete E-Government-Strategie Schweiz, die zum Ziel hat, dass Wirtschaft und Bevölkerung Geschäfte mit Behörden elektronisch abwickeln können, war Gegenstand verschiedener, die Bundesverwaltung betreffender Vorstösse im Berichtsjahr. Thema war dabei die Idee der Open Government Data, also die Öffnung der Datenbestände des Bundes. Verschiedene Interpellationen fragten etwa die Organisation des Zugangs zu solchen Daten, allfällige Kosten oder die Zusammenarbeit mit den Kantonen nach. In der Wintersession nahm der Nationalrat zudem ein Postulat Wasserfallen (fdp, BE) an, das den Bundesrat beauftragt, die Chancen und Risiken der Zugänglichkeit zu Daten und Dokumenten des Bundes abzuschätzen. Eingereicht aber noch nicht behandelt wurde zudem das Postulat Riklin (cvp, ZH), das einen Masterplan zu Open Government Data verlangt. Der Bundesrat beurteilte das Thema als neu und deshalb wichtig, wollte aber zuerst Grundlagen schaffen. Er beantragte deshalb die Annahme des Postulats Wasserfallen, aber die Ablehnung des Vorstosses von Kathy Riklin [24].
Ebenfalls im Rahmen der Strategie E-Government überwiesen beide Räte eine Motion Noser (fdp, ZH), die zum Ziel hat, E-Billing einzuführen, also den Rechnungsverkehr der Bundesverwaltung künftig nur noch elektronisch zu organisieren. Der Bundesrat wird beauftragt, Vorkehrungen zu treffen, die es erlauben, dass die Bundesverwaltung von Lieferanten nur noch elektronische Rechnungen entgegennimmt und somit ein Signal für die Wirtschaft setzt. Der Bundesrat selber beantragte die Annahme der Motion, bedingte sich aber eine längere Übergangsfrist aus. Der Motionär hatte die Frist auf 2012 angesetzt. Der Nationalrat nahm die Motion mit dieser relativ kurzen Frist, die auch von Seiten der Vertreter der KMU bemängelt wurde, an. Der Ständerat änderte sodann die Frist und nahm die modifizierte Motion knapp mit Stichentscheid des Präsidenten an. Die Beratung des Nationalrats über die modifizierte Fassung stand im Berichtjahr noch aus [25].
Das seit 1999 laufende Programm zum systematischen Ressourcen- und Umweltmanagement in der Bundesverwaltung (RUMBA) schien Wirkung zu entfalten. Darauf wies der im Berichtjahr unterbreitete Umweltbericht 2011 der Bundesverwaltung hin. Seit 2006 sei Dank vermindertem Papier- und Stromverbrauch und einer Abnahme von Dienstreisen die Umweltbelastung pro Mitarbeiter um rund 7% zurückgegangen. Damit sei man auf gutem Weg, das gesetzte Reduktionsziel (minus 10% von 2006 bis 2016) zu erreichen [26].
Im November hat der Bundesrat die Gesamterneuerungswahlen der ausserparlamentarischen Kommissionen (so genannte Expertenkommissionen) vorgenommen. Seit 2009 obliegt die Wahl der Mitglieder dieser Gremien dem Bundesratskollegium. Die Amtsperiode der meisten Kommissionen endete am 31. Dezember 2011 und die Regierung hatte so rund 1700 Mitglieder neu zu bestimmen. Gleichzeitig hat der Bundesrat, aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung der Aufgaben und Zusammensetzung dieser Kommissionen, deren Zahl von 138 auf neu 119 verkleinert. Die parlamentarische Initiative Lustenberger (cvp, LU), die eine adäquate Vertretung von Parteien in diesen Fachgremien verlangt hätte, wurde von der grossen Kammer mit 98 zu 73 Stimmen abgelehnt. Insbesondere die SVP hatte die Initiative unterstützt, da sie befürchtete, dass Kommissionen, die politisch brisante Themen zu bearbeiten hatten – die SVP verwies auf die Rassismuskommission – nicht objektiv agierten [27].
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Der jährliche Bericht zur Umsetzung der Bundespersonalpolitik zeigte auf, dass der Frauenanteil in der Bundesverwaltung weiter angestiegen war (total 31.7%). Dies gilt auch für den Bereich der oberen Kader (+2%), wo aber nach wie vor lediglich ein Achtel der Beschäftigten (12%) weiblich war, was im Vergleich zur Privatwirtschaft allerdings als beachtlich betrachtet wurde. Die Sollwerte für die Anteile der Sprachregionen, die von der seit 2010 geltenden Sprachenverordnung festgelegt werden, wurden fast erreicht: Der Anteil an deutschsprachigen Mitarbeitenden betrug 2010 72.1% (Soll: 70%), an französischsprachigen Mitarbeitenden 21.0% (Soll: 22%), an italienischsprachigen Mitarbeitenden 6.6% (Soll: 7%) und an rätoromanischsprachigen Mitarbeitenden 0.3% (Soll: 1%). Der Sollwert für den Anteil Lernender (4%) wurde mit 4.5% übertroffen. Der durchschnittliche Bruttolohn in der Bundesverwaltung (ohne EDA-Lokalpersonal) belief sich 2010 auf 116 285 CHF. Für 2012 wurde zwischen Bund und Gewerkschaften eine Lohnerhöhung um 1.2% ausgehandelt [28].
Im Juni legte der Bundesrat neue Ziele für die Personalpolitik in der Bundesverwaltung fest. Die Sollwerte, die bis 2015 erreicht werden sollen, zielen auf eine adäquatere Vertretung der Geschlechter, eine bessere Integration von Mitarbeitenden mit Behinderungen und eine weiterhin gleichmässige Berücksichtigung der vier Landessprachen ab. Im Rahmen der Vorgaben zur Beschäftigung und Eingliederung von Menschen mit Behinderungen in der Bundesverwaltung definierte der Bundesrat zudem das Ziel, dass bis 2015 ein bis zwei Prozent der Verwaltungsangestellten Personen mit Behinderungen sein sollen [29].
Im August legte der Bundesrat seine Botschaft zur Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) vor. Im April und im Mai hatte die Regierung Verhandlungen mit den Personalverbänden geführt, die weitgehend Einigungen gebracht hatten. Die Hauptpunkte der Revision umfassen die Modernisierung hinsichtlich Flexibilisierung in den Anstellungsbedingungen, eine Annäherung ans Obligationenrecht und Verbesserungen im Kündigungsschutz. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der Bundesverwaltung als Arbeitgeberin gesteigert werden [30].
Trotz der insgesamt positiven Signale – auch die Personalbefragung 2011 zeigte überwiegend zufriedene Angestellte – sah das Parlament noch Verbesserungspotenzial. So wurde eine Motion Teuscher (gp, BE) überwiesen, die den Bundesrat auffordert, am ‚Lohngleichheitsdialog‘ teilzunehmen und die Löhne des Bundespersonals auf Geschlechterdiskriminierungen zu überprüfen. Die Motion wurde vom Bundesrat unterstützt, obwohl bezüglich Lohngleichheit in der Verwaltung schon viel unternommen worden sei. In beiden Räten wurde der Vorstoss seitens der SVP mit dem Argument bekämpft, dass die Dialoge nur Kosten verursachten, eine Lohngleichheit aber nie möglich sei. Beide Räte überwiesen jedoch das Anliegen [31].
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Parlament
Das im Oktober neu gewählte Parlament konstituierte sich am 5. Dezember. 117 Nationalrätinnen und Nationalräte wurden vereidigt und 83 legten das Gelübde ab. Hansjörg Walter (svp, TG) wurde mit 185 von 192 gültigen Stimmen zum Nationalratspräsidenten gewählt. Als Vizepräsidentin bestimmte der Rat mit 179 von 190 gültigen Stimmen Maya Graf (gp, BL), die somit aller Voraussicht nach 2013 erste grüne Nationalratspräsidentin werden wird. Im Ständerat wurden zehn neue Ratsmitglieder vereidigt und zwei neue legten das Gelübde ab. Für zwei Ständeräte wurden Unvereinbarkeiten festgestellt. Ständerat Eder (fdp, ZG) musste sein Mandat im Stiftungsrat der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz niederlegen und Ständerat Lombardi (cvp, TI) hatte sein Mandat in der Stiftung Mediapulse abzugeben. Zum neuen Ständeratspräsident wurde Hans Altherr (fdp, AR) mit 41 von 41 gültigen Stimmen gewählt. Filippo Lombardi vereinigte als Vizepräsident 36 der 37 gültigen Stimmen auf sich [32].
Eine letztlich abgelehnte parlamentarische Initiative Widmer (sp, LU) führte zu einer eigentlichen Nabelschau im Nationalrat. Die Initiative hätte zum Ziel gehabt, dass für das Schweizer Milizparlament Strukturen geschaffen würden, mit denen ein Berufsparlament möglich würde. Der Initiant vertreten durch Tschümperlin (sp, SZ) brachte vor, dass es in beiden Kammern kaum mehr Milizpolitiker gebe und dass sich das Parlament schleichend zu einem Berufsparlament wandle. Der Umstand, dass aufgrund der zeitlichen Belastung ein politisches Mandat nicht mit allen Berufstätigkeiten vereinbar sei, sei stossend. Ein Berufsparlament würde der Entwicklung entgegen wirken, dass praktisch nur noch Führungskräfte und selbständig Erwerbende im Milizparlament Einsitz nehmen könnten. Die Kommissionsmehrheit sah die Vorteile eines Milizparlamentes jedoch als erwiesen an: Miliz lasse auch einen freiwilligen Rücktritt oder eine unfreiwillige Abwahl problemlos zu. Im Gegensatz zu Berufsparlamenten könne man so die Zeit auf Politik und nicht auf die eigene Wiederwahl verwenden. Die Mehrheit der grossen Kammer folgte dieser Argumentation und gab der Initiative mit 38 zu 124 Stimmen keine Folge [33].
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Da die Informationspolitik des Bundesrats gegenüber den Geschäftsprüfungskommissionen in verschiedenen Fällen teilweise sehr restriktiv gewesen sei, legte die GPK-SR 2010 in Form einer parlamentarischen Initiative einen Gesetzesentwurf vor, der für die GPK einen erleichterten Zugang zu Regierungsdokumenten sichern soll. Beide GPK begründeten den Vorstoss damit, dass ihre Tätigkeit nicht adäquat ausgeführt werden könne, wenn die Regierung zunehmend Akten entweder gar nicht oder nur nach zähen Verhandlungen zur Verfügung stelle. Der Bundesrat wehrte sich gegen dieses Anliegen und stützte sich dabei auf Artikel 153 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes, der regelt, dass Unterlagen, die der bundesrätlichen Entscheidungsfindung dienen, geheim bleiben (ausgenommen für eine PUK). Zwar könne Einsicht in die Anträge gegeben werden, Einsicht in die Mitberichtsverfahren oder gar in die Sitzungsprotokolle, wie dies die GPK-Vorlage forderte, solle zugunsten des Kollegialitätsprinzips jedoch verwehrt werden können und einer PUK oder der GPDel vorbehalten bleiben. Die neue Gesetzesvorlage sieht jedoch nicht nur die Möglichkeit auf Einsicht sondern auf Herausgabe der Dokumente an die Aufsichtskommissionen vor, sondern verlangt, dass auch jene Personen auskunfts- und zeugnispflichtig sind, die früher im Dienst des Bundes gestanden haben. Den Bedenken der Exekutive schenkte die Legislative kein Gehör. Der Ständerat nahm die vom Nationalrat geschaffenen Differenzen, die lediglich Details betrafen, diskussionslos an. In der Schlussabstimmung herrschte in beiden Kammern Einstimmigkeit (42 zu 0 Stimmen bzw. 187 zu 0 Stimmen) [34].
Eine Verschärfung der Kontrollinstrumente forderte auch eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, die verlangte, dass über einen bis zum Ende der ersten Sessionswoche eingereichten Vorstoss zur Einsetzung einer PUK zwingend in der gleichen Session entschieden werden müsse. Die staatspolitische Kommission des Nationalrats hatte der Initiative zuerst zugestimmt, nach dem wuchtigen Nein der Schwesterkommission aus der kleinen Kammer dann aber umgeschwenkt. Die ständerätliche Kommission hatte begründet, dass eine PUK keine Eile verlange, sondern geduldige Analyse und dass die kurze Frist das bikamerale System vor zeitliche Probleme stellen würde. Der Nationalrat folgte diesen Argumenten und gab der Initiative mit 52 zu 110 Stimmen keine Folge [35].
Im Vergleich mit der 47. Legislatur (2003 bis 2007) hat die Zahl der eingereichten Vorstösse in der 48. Legislatur stark zugenommen. Im Nationalrat wurden zwischen 2007 und 2011 insgesamt 1741 Motionen (47. Legislatur: 1177), 589 Postulate (499), 1651 Interpellationen (1393), 555 Anfragen (713), und 436 parlamentarische Initiativen (319) eingereicht. Auch im Ständerat war eine Zunahme zu verzeichnen: In der 48. Legislatur wurden in der kleinen Kammer 211 Motionen (47. Legislatur: 113), 94 Postulate (75), 231 Interpellationen (179), 20 Anfragen (25) und 45 parlamentarische Initiativen (44) eingereicht. Gleichzeitig wurde auch die Standesinitiative häufiger genutzt. Wurden in der 47. Legislatur insgesamt 46 Standesinitiativen eingereicht, waren es zwischen 2007 und 2011 mit 124 fast drei Mal so viele. Gleichzeitig mit der Zunahme der Vorstösse nahm allerdings auch deren Bearbeitung zu. Die Effizienzsteigerung des Parlaments lässt sich etwa an der Zahl von 2127 erledigten Motionen erkennen: Das entspricht einer Zunahme um rund 121 Prozent im Vergleich zur vorhergehenden Legislatur (961). Mit ein Faktor für die speditivere Erledigung ist der Umstand, dass mehr als zwei Jahre alte, noch nicht behandelte Vorstösse automatisch abgeschrieben werden [36].
Um die zunehmende Zahl an Vorstössen einzudämmen, gab es auch im Berichtsjahr verschiedene Projekte. Nachdem 2010 der Nationalrat eine parlamentarische Initiative der FDP angenommen hatte, die den Bundesrat verpflichtet hätte, die Kosten anzugeben, die für die Beantwortung eines Vorstosses anfallen, gab der Ständerat im Berichtsjahr der Initiative keine Folge. Die kleine Kammer folgte damit ihrer Kommission, die das gleiche Gegenargument vorbrachte wie ihre im Vorjahr erfolglose Schwesterkommission im Nationalrat: Die Initiative eigne sich nicht, das eigentliche Ziel eines Rückgangs der Zahl der Vorstösse zu erreichen. Ebenfalls vom Ständerat abgelehnt, wurde eine Motion Jenny (svp, GL), mit der die Zahl der Vorstösse pro Ratsmitglied auf zwei pro Session und die Redezeit auf fünf Minuten beschränkt werden sollte. Allerdings wurde auf die in der staatspolitischen Kommission behandelte parlamentarische Initiative zu Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes verwiesen (nachfolgend) [37].
Im Berichtsjahr legte die staatspolitische Kommission des Ständerates ihre parlamentarische Initiative zu Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes vor, die auf eine Motion Stadler (cvp, UR) aus dem Jahre 2009 zurückgeht. Mit der Vorlage sollten vor allem kleinere Gesetzeslücken im Parlamentsgesetz und im Geschäftsreglement geschlossen werden. Der Vorschlag enthielt aber auch drei substantielle Änderungen: Parlamentarische Initiativen und Standesinitiativen sollen neu nicht mehr als allgemeine Anregung sondern als ausgearbeiteter Vorentwurf eingereicht werden müssen. Ausserordentliche Sessionen sollen nur noch verlangt werden können, wenn beide Räte (dazu) hängige Geschäfte haben, damit beide Räte übereinstimmende Beschlüsse fassen und in der gleichen Woche tagen können. Zudem soll das Recht auf Wortmeldung bei umstrittenen Motionen im Gesetz verankert werden, um die Zahl diskussionslos überwiesener Motionen einzuschränken. Die Annahme von umstrittenen Motionen ohne vorgängige Diskussion im Rat würde es den zuständigen Kommissionen des anderen Rates sehr schwierig machen, die Vorstösse zu beurteilen. Verwiesen wurde etwa auf die Sondersession 2010 zur Migration, bei der die grosse Kammer 132 Vorstösse innert 90 Minuten behandelt und dabei nicht weniger als 22 Motionen stillschweigend überwiesen hatte. Zu reden gab der Vorschlag, Standesinitiativen der parlamentarischen Initiative gleichzusetzen und auch bei diesem Instrument – das in letzter Zeit ebenfalls immer häufiger eingesetzt wurde – einen ausformulierten Vorschlag zu verlangen. Die Kantone hatten sich in der Vernehmlassung in der Mehrheit gegen diese Neuerung ausgesprochen. Der Ständerat folgte jedoch, wie in allen anderen Punkten auch, seiner Kommission und entschied sich für Folge geben [38].
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In der ersten Session der neuen Legislatur nahm der Ständerat eine parlamentarische Initiative seines Büros an, die auf der Grundlage des Parlamentsressourcengesetzes die Entschädigungen und Beiträge der Ratsmitglieder an die Teuerung anpassen wollte und einen Systemwechsel bei der Vorsorgeentschädigung vorschlug. Diese soll nicht mehr einem einheitlichen Betrag entsprechen, sondern in Abhängigkeit der tatsächlich erzielten Einkommen aus parlamentarischer Tätigkeit berechnet werden. Der neu gewählte Thomas Minder (parteilos, SVP-Fraktion, SH) plädierte, unterstützt von seinen Fraktionskollegen, für Nicht-Eintreten, da eine Erhöhung der Entschädigung für Parlamentarier in wirtschaftlich schwierigen Zeiten nicht angebracht sei. Nach lebendiger Debatte beschloss die kleine Kammer dann aber nicht nur Eintreten, sondern sie nahm den Antrag auch mit 33 zu 5 Stimmen bei zwei Enthaltungen an [39].
Der Nationalrat hatte als Erstrat bereits 2010 eine parlamentarische Initiative seines Büros angenommen, die eine Lücke im Parlamentsressourcengesetz schliessen will: Falls im Ausland wohnhafte Schweizerinnen oder Schweizer ins Parlament gewählt werden, sollen sie für Reisen nach und Aufenthalt in Bern entsprechend entschädigt werden. Wie schon in der grossen Kammer wurde der Vorstoss auch im Ständerat diskussionslos angenommen. In der Schlussabstimmung waren sich die Ständevertreter einig (43:0 Stimmen; 1 Enthaltung), während im Nationalrat der Grossteil der SVP-Fraktion und etwa die Hälfte der FDP-Fraktion gegen die Vorlage stimmten, die trotzdem mit 112 zu 70 Stimmen angenommen wurde [40].
Transparenz war im Berichtsjahr ein häufig gebrauchter Begriff: Im April scheiterten eine parlamentarische Initiative Rielle (sp, GE) und ein Postulat Widmer (sp, LU), die eine Offenlegung der Einkünfte und Entschädigungen der Parlamentarier im Zusammenhang mit beruflichen und anderen Tätigkeiten verlangt hätten. Beide Male unterlag die Ratslinke der rechts-bürgerlichen ablehnenden Mehrheit, die argumentierte, dass die bestehende Offenlegungspflicht der Mandate bereits genüge und alle weitergehenden Begehren nach Transparenz nicht nur politischer Polemik Vorschub leisteten, sondern auch Datenschutzgrundsätze verletzen würden [41].
Im Mai lancierte ein Komitee um Nationalrat Lukas Reimann (svp, SG) die Transparenzinitiative für die Offenlegung der Politikereinkünfte. Diese verlangt, dass Stände- und Nationalräte bei Amtsantritt ihre beruflichen Tätigkeiten und die in Zusammenhang mit dem Mandat stehenden Nebeneinkünfte und Geschenke nach Geldwert und Herkunft ausweisen müssen. Die Sammelfrist läuft bis Ende 2012. Reimanns Mutterpartei war nicht begeistert über das Anliegen ihres Jungparlamentariers. Nach der Intervention des SVP-Vorstandes wurde die Forderung nach Offenlegung der Einnahme aus dem Hauptberuf kurz vor der Lancierung aus dem Initiativtext gestrichen und mit der Forderung nach Offenlegung des Stimmverhaltens im Ständerat ergänzt [42].
Für mehr Transparenz im Bundeshaus wollte auch die parlamentarische Initiative Graf-Litscher (sp, TG) sorgen, die mittels gesetzlicher Bestimmungen den Zugang und die Akkreditierung von Lobbyisten regeln wollte. Die nationalrätliche Kommission hatte dem Begehren noch knapp mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten Folge leisten wollen. Allerdings hatte die ständerätliche Schwesterkommission Ablehnung signalisiert. Nachdem die Verwaltungsdelegation angekündigt hatte, dass das bestehende System transparenter gestaltet werden sollte, zog die Initiantin ihr Begehren zurück. Jeder Parlamentarier hat zur Zeit das Recht, Zutrittskarten für zwei Gäste zu vergeben, deren Funktionen neu registriert und öffentlich im Internet zugänglich gemacht werden [43].
Die staatspolitische Kommission des Nationalrates reagierte 2008 mit einer parlamentarischen Initiative auf die damaligen Geschehnisse hinsichtlich Verletzung der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen und Aufhebung der Immunität einzelner Parlamentsmitglieder. Wichtigster Vorschlag war, die Entscheidung über den Entzug der Immunität nicht mehr dem Rat zu überlassen, sondern dafür eine eigene Kommission einzusetzen. Die SPK versprach sich damit sachlichere und weniger politische Entscheide sowie eine bessere Durchsetzung des Disziplinarrechts und der Vertraulichkeit der Kommissionsberatungen. Zudem stand die Aufhebung der relativen Immunität zur Debatte. Die relative Immunität betrifft strafbare Handlungen, die im Zusammenhang mit der amtlichen Stellung verübt werden. Nicht betroffen ist die absolute Immunität, also das Verbot, Ratsmitglieder aufgrund von Äusserungen im Rat zur Verantwortung zu ziehen. In der grossen Kammer war Eintreten umstritten. Sowohl die BDP- als auch die SVP-Fraktion stimmten dagegen, hatten aber gegen die Ratsmehrheit von 92 zu 77 Stimmen keine Chance. Der Rat sprach sich zuerst gegen die Schaffung einer Disziplinarkommission aus. Bei der Beratung zur Aufhebung der relativen Immunität bildeten sich drei Gruppen: Die Mehrheit der staatspolitischen Kommission und die Grüne Fraktion setzten sich für eine Abschaffung der relativen Immunität ein. Eine Präzisierung verlangte eine Minderheit der staatspolitischen Kommission um linke Ratsmitglieder, sowie eine Mehrheit der Rechtskommission: Relative Immunität sollte nur gewährt werden, wenn die strafbare Handlung einen ‚unmittelbaren‘ Bezug zum Mandat aufweist. Die SVP setzte sich für den Status Quo, also eine weitgehend unbegrenzte relative Immunität, ein. Letztlich setzte sich die Idee der einschränkenden Präzisierung durch. Hatte eine Disziplinarkommission eingangs der Debatte noch keine Chance, sprach sich die Mehrheit des Rates allerdings dann doch für eine ständige Immunitätskommission aus, die in Zukunft über Gesuche um Aufhebung der Immunität entscheiden soll, ohne dass die Ratsplena sich damit befassen müssen. Immunität würde dann aufgehoben, wenn die Kommissionen beider Räte zu einem übereinstimmenden Beschluss kämen. Im Ständerat war eintreten nicht umstritten. Die kleine Kammer beschloss, die bereits bestehende Kommission für Rechtsfragen mit der Aufgabe der Immunitätsaufhebungsgesuche zu betreuen. Eine Differenz schuf die kleine Kammer allerdings hinsichtlich der Immunität der Bundesangestellten und des Bundesrates. Der Nationalrat hatte als Erstrat beschlossen, die Verfolgungsprivilegien der Bundesangestellten sowie die Unantastbarkeit von Bundesratsmitgliedern und Bundeskanzler aufzuheben: Bisher wurde Immunität auch bei privaten Verbrechen und Vergehen gewährt. Diese Regel wurde allerdings noch nie angewendet. Die kleine Kammer sprach sich gegen beide Aufhebungen aus. Die Differenzen wurden in der Folge bereinigt, indem der Nationalrat hinsichtlich der Beibehaltung der Verfolgungsprivilegien für Bundesangestellte nachgab und der Ständerat sich mit der Aufhebung der Unantastbarkeit der Regierungsmitglieder und des Bundeskanzlers einverstanden erklärte. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit 129 zu 56 Stimmen und im Ständerat einstimmig (41 zu 0 Stimmen) angenommen [44].
Der Ständerat nahm in der Sommersession eine parlamentarische Initiative seiner aussenpolitischen Kommission einstimmig an (28 zu 0 Stimmen), mit der eine Verordnungsrevision zwecks Klärung der Regelungen zur Pflege der internationalen Beziehungen des Parlaments angestrebt wird. Insbesondere die Zuständigkeiten für den Empfang ausländischer Delegationen, die Zusammenarbeit und Koordination der verschiedenen eigenen Delegationen der Bundesversammlung und die Beziehung zum Europäischen Parlament sollen besser geregelt werden [45].
Ricardo Lumengo, der 2010 wegen Wahlfälschung angeklagt wurde und in der Folge aus seiner Partei austreten musste, im Nationalrat aber als Parteiloser verblieb, wurde vom Obergericht des Kantons Bern in zweiter Instanz freigesprochen. Die bernische Generalstaatsanwaltschaft legte Beschwerde gegen das Urteil ein, womit sich auch das Bundesgericht noch mit dem Fall beschäftigen wird. Bei den Gesamterneuerungswahlen im Herbst trat Lumengo mit der Sozial-Liberalen Bewegung zur Verteidigung seines Nationalratssitzes an, war allerdings chancenlos [46].
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Gerichte
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) beantragte mittels parlamentarischer Initiative, die befristete Verordnung zu den Richterstellen am Bundesgericht in eine gleichlautende unbefristete Verordnung umzuwandeln. Konkret ging es um die Festlegung der Anzahl der Richterstellen ab 1. Januar 2012, die unverändert bei 38 vollamtlichen und 19 nebenamtlichen Stellen bleiben soll. Weder im Nationalrat noch im Ständerat war die Vorlage umstritten. Sie wurde in beiden Kammern einstimmig (mit 194 zu 0 bzw. mit 44 zu 0 Stimmen) angenommen. Der Bundesrat und das Bundesgericht selber begrüssten die Verordnung. Dies auch deshalb, weil die Geschäftslast des Bundesgerichtes in den letzten Jahren stabil geblieben sei. Laut dem Geschäftsbericht des Bundesgerichtes gingen 2010 total 7 367 neue Fälle ein (2009: 7 189) und 7 424 Fälle konnten bearbeitet werden (7 242) [47].
Eine weitere parlamentarische Initiative der RK-N betraf die Richterverordnung. Die Berechnungsgrundlage für die Löhne der erstinstanzlichen Richterinnen und Richter sollen laut dem Vorstoss dem System der Bundesverwaltung angepasst und deren Höchstalter neu auf 68 Jahre festgelegt werden (bisher: 64 / 65 Jahre). Die Änderungen wurden im Nationalrat einstimmig angenommen, die Beratungen im Ständerat fanden im Berichtsjahr noch nicht statt [48].
Einigen Wirbel verursachte eine Vorlage der RK-N, die auf die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit zielte und auf zwei parlamentarische Initiativen Studer (evp, AG) und Müller-Hemmi (sp, ZH) zurückging. Im konkreten Fall soll das Bundesgericht Bundesgesetze auf ihre Übereinstimmung mit der Verfassung kontrollieren können. In der im Februar gestarteten Vernehmlassung äusserten sich die SVP und die FDP ablehnend. Die SP und die Grünen sowie Anwälte, Richter und 12 Kantone, und etwas später auch der Bundesrat befürworteten den Ausbau. Wurde auf der einen Seite eine Justizialisierung der Politik und das Ende der direkten Demokratie befürchtet, hob die andere Seite die bis jetzt nicht gewährleistete Normenhierarchie und die Stärkung des Menschen- und Grundrechtschutzes hervor. Mit 13 zu 10 Stimmen bei zwei Enthaltungen empfahl die Kommission schliesslich, Artikel 190 zu streichen, der die Unanfechtbarkeit der Bundesgesetze begründet. Die grosse Kammer folgte im Dezember ihrer Kommission und nahm den Antrag mit 94 zu 86 Stimmen an. In der kleinen Kammer wurde das Geschäft im Berichtsjahr nicht mehr behandelt [49].
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Zum ersten Mal wählte das Parlament und nicht mehr der Bundesrat den Bundesanwalt. Der amtierende Erwin Beyeler, der 2009 auf den umstrittenen Valentin Roschacher gefolgt war, musste sich der Wiederwahl stellen. Im Vorfeld musste Beyeler vor allem aufgrund des Falls ‚Holenweger‘ Kritik einstecken (vgl. nachfolgend). Die Gerichtskommission hatte sich nur knapp mit 9 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung für seine Wiederwahl ausgesprochen. In der Sommersession erhielt Beyeler dann von der Bundesversammlung lediglich 109 von 227 gültigen Stimmen, erreichte also das nötige Mehr nicht und wurde so abgewählt. Es war insbesondere die SVP, die sich gegen die Wiederwahl Beyelers einsetzte und vor der Wahl nochmals die ganze Kritik an dessen Person wiederholte. Die Gerichtskommission musste in der Folge einen Nachfolger suchen und schlug aus einem Kandidatenseptett einstimmig den parteilosen Michael Lauber vor. Lauber sei international gut vernetzt und hätte Erfahrung mit der Bekämpfung von Geldwäscherei. Zudem habe er als Untersuchungsrichter zu Beginn der 1990er Jahre in Bern auch Kenntnisse in der Strafverfolgung gesammelt. Für das Amt hatten sich unter anderen auch die stellvertretenden Bundesanwälte Ruedi Montanari und Maria-Antonella Bino beworben. Die Gerichtskommission setzte sich aber bewusst für einen externen Kandidierenden aus. Die Bundesversammlung folgte Ende November dem Vorschlag der Gerichtskommission und wählte Lauber mit 203 von 206 gültigen Stimmen [50].
Den 2010 aufgrund des Unmutes über die vorgeschlagene Einstellung von drei Ausländern als Staatsanwälte eingereichten Vorstössen zur Einführung der Bedingung der Schweizer Staatsbürgerschaft für die Besetzung von Kaderstellen in der Bundesanwaltschaft wurden unterschiedliche Schicksale zuteil. Die Diskussion zur Motion Fiala (fdp, ZH) wurde verschoben und die Motion Baumann (svp, TG) wurde diskussionslos abgelehnt [51].
2003 hatte die Bundesanwaltschaft ein Verfahren gegen den Bankier Oskar Holenweger wegen Verdachts auf Wäsche von Drogengeldern eingeleitet. 2010 hatte sie dann schliesslich Klage eingereicht. Der Fall sollte zum Verhängnis gleich für zwei Bundesanwälte werden. Der Rücktritt von Valentin Roschacher im Jahr 2006 und insbesondere die Nichtwiederwahl von Erwin Beyeler im Berichtsjahr (siehe oben) waren unmittelbar mit dem Fall Holenweger verknüpft. Im April 2011 hatte das Bundesstrafgericht Holenweger frei gesprochen und die Anklagepunkte der Bundesanwaltschaft allesamt demontiert. Der Freispruch wurde in der Presse denn auch als Debakel für Beyeler interpretiert. Der Freispruch war Wasser auf die Mühlen der SVP, die mutmasste, dass die Abwahl Christoph Blochers aus dem Bundesrat 2007 ebenfalls mit dem Fall Holenweger zu tun gehabt haben musste. Blocher war damals vorgeworfen worden, in ein Komplott gegen den damaligen Bundesanwalt Roschacher verwickelt gewesen zu sei. Mit dem Freispruch Holenwegers erwiesen sich diese Vorwürfe jedoch als haltlos. Ende November kam auch die Geschäftsprüfungskommission des Parlaments zum Schluss, dass der ehemalige Bundesrat nicht an einem Komplott gegen den ehemaligen Bundesanwalt beteiligt gewesen war [52].
Gerügt wurde die Bundesanwaltschaft auch im so genannten Hells-Angels-Prozess. Im April 2004 kam es zu einer spektakulären Polizeiaktion gegen den Motorradclub, der unter Verdacht geraten war, eine kriminelle Vereinigung zu sein. Zwar wurde im Berichtsjahr ein Mitglied der Hells Angels vom Bundesstrafgericht angeklagt, aber nicht wegen des ursprünglichen Verdachts der Bundesanwaltschaft, sondern aufgrund eines Drogendeliktes. Der Bundesstrafrichter kritisierte die Bundesanwaltschaft, sie hätte viel zu lange gebraucht, um den Fall aufzuarbeiten und das Beschleunigungsgebot verletzt. Im Oktober musste der Prozess aufgrund unvollständiger Beweismittel sogar vertagt werden [53].
In die Schlagzeilen geriet die Bundesanwaltschaft schliesslich auch aufgrund des Einsatzes so genannter Trojaner, also versteckter Software-Programme, die ein Ausspionieren von Computern ermöglichen. Solche Spionage-Software soll in vier Fällen zum Einsatz gekommen sein, dreimal in der Terrorismusbekämpfung und einmal gegen organisierte Kriminalität [54].
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Volksrechte
Aufgrund der Gesamterneuerungswahlen im Herbst des Berichtsjahres (vgl. unten, Teil I, 1e, Wahlen) wurde im Berichtsjahr nur ein Termin für eine einzige eidgenössische Volksabstimmung wahrgenommen. Am 13. Februar wurde die Volksinitiative „für den Schutz vor Waffengewalt“ mit 43.7% Ja-Stimmen abgelehnt (vgl. Teil I, 1b, Strafrecht).
Da viele Parteien Volksbegehren als Schwungrad für die Wahlen brauchten, nahm die Zahl hängiger Initiativen stark zu. Im Berichtjahr selber waren acht Initiativen zustande gekommen. Damit waren Ende 2011 nicht weniger als 22 Volksbegehren hängig (Ende 2010: 17). Im Berichtjahr wurden zudem 23 Begehren neu lanciert (2010: 14). Im Unterschriftenstadium befanden sich somit insgesamt 28 Initiativen (2010: 15). Drei Begehren scheiterten 2011 an der Unterschriftenhürde (2010: 2) und drei wurden zurückgezogen (2010: 1), davon eine bedingt (2010: 1) (vgl. Tabelle Volksinitiativen_2011.pdf). Zudem kam am 25. Juli mit 60 124 gültigen Unterschriften das Referendum gegen das Bundesgesetz über die Buchpreisbindung zustande [55].
Im Rahmen der Abzockerinitiative, über die die Räte seit Februar 2008 debattierten, wurde erneut über die Fristen zur Behandlung von Volksinitiativen diskutiert. Aktuell beträgt die Behandlungsfrist zweieinhalb Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung um jeweils 1 Jahr, wenn ein Rat einen Gegenentwurf beschliesst und ein solcher in der Differenzbereinigung feststeckt. Die Frist für die Abzockerinitiative wurde bereits zweimal um 1 Jahr verlängert. Die staatspolitische Kommission des Nationalrates kündigte an, mit einem Vorstoss im Rahmen der laufenden Revision des Parlamentsgesetzes die Diskussion um die Behandlungsfrist neu lancieren zu wollen. Es dürfe nicht der Eindruck erweckt werden, dass Volksabstimmungen aus taktischen Gründen verzögert würden. Deshalb müsse die Möglichkeit der Fristverlängerung eingeschränkt werden [56].
Zum zweiten Mal seit Einführung dieser Möglichkeit im Januar 2010 wurde eine Initiative bedingt zurückgezogen: Ein bedingter Rückzug einer Initiative wird dann wirksam, wenn ein indirekter Gegenvorschlag in Kraft tritt. Die Initiative „für menschenfreundliche Fahrzeuge (Offroader-Initiative)“ wurde unter der Bedingung zurückgezogen, dass die im März vom Parlament beschlossene Änderung des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen in Kraft tritt. Die Initiative sieht vor, dass neue Autos ab 2015 lediglich 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstossen dürfen. Die Initianten bemängelten, dass die Regelung erst im Mai 2012 und nicht wie versprochen im Januar 2012 in Kraft gesetzt wird, sahen aber von einer Reaktivierung ihrer Initiative letztlich trotzdem ab [57].
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2010 hatte der Bundesrat einen direkten Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Für die Stärkung der Volksrechte in der Aussenpolitik (Staatsverträge vors Volk)“ vorgelegt. Das Volksbegehren will, dass aussenpolitische Verträge in wichtigen Bereichen sowie völkerrechtliche Verträge mit einmaligen Ausgaben von mehr als 1 Mia. CHF oder wiederkehrenden Kosten von mehr als 100 Mio. CHF jährlich dem obligatorischen Referendum unterstellt werden. In ihrem Gegenvorschlag schlug die Regierung vor, lediglich jene Staatsverträge obligatorisch der Stimmbevölkerung vorzulegen, die Verfassungsrang haben. Im Berichtsjahr diskutierten die Räte über Initiative und Gegenvorschlag. In der grossen Kammer verlief die intensive Diskussion zwischen der SVP und den restlichen Fraktionen. Einigkeit herrschte hinsichtlich der zunehmenden Bedeutung der Aussenpolitik und der Notwendigkeit einer entsprechenden Anpassung der direkten Demokratie. Der Mehrheit des Nationalrates ging die Initiative aber zu weit. In der Folge unterstützte die grosse Kammer den Gegenvorschlag des Bundesrates und empfahl die Initiative zur Ablehnung. Im Ständerat wurde dann jedoch Nicht-Eintreten auf die Debatte um den Gegenvorschlag und ebenfalls Ablehnung der Initiative beschlossen. Die grosse Kammer, an die das Geschäft somit zurückging, folgte diesem Beschluss in der neuen Legislatur. Somit wird 2012 nur die Initiative zur Abstimmung gelangen. Die Debatten zur Initiative unter dem Gesichtspunkt der Aussenpolitik erörtern wir auch unten, Teil I, 2 (Leitlinien) [58].
Die Diskussion über die Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit internationalen Abkommen und dem Völker- und Menschenrecht wurde im Berichtsjahr durch neue Vorschläge und Vorstösse erweitert. Der Bundesrat legte den versprochenen Zusatzbericht zum Verhältnis von Völkerrecht und Volksinitiativen vor. In einem ersten Bericht von 2010 hatte er lediglich einige Optionen zur Klärung des Verhältnisses vorgeschlagen. Der Zusatzbericht sollte eine vertiefte Diskussion liefern. Zwei Vorschläge lieferten dazu Anlass. Auf der einen Seite sollte die bisher lediglich formale Vorprüfung materiell erweitert werden: Es soll insbesondere geprüft werden, ob der Initiativtext mit dem Völkerrecht vereinbar ist oder nicht. Das Resultat dieser Vorprüfung würde auf den Unterschriftenbögen vermerkt und dem Initiativkomitee stände es frei, die Unterschriftensammlung trotzdem vorzunehmen oder aber den Text anzupassen. Auf der anderen Seite sollte der Katalog der Gültigkeitsvoraussetzungen erweitert werden: Begehren, die verfassungsrechtliche Grundrechte verletzen, sollten neu für ungültig erklärt werden können [59].
Die Räte hatten derweil über Vorstösse zu befinden, die in ähnliche Richtungen zielten. Die parlamentarische Initiative Moret (fdp, VD) hätte die Gültigkeitsprüfung einer Initiative einer richterlichen Instanz im Sinne eines Verfassungsgerichts unterstellen wollen. Mit dem Argument, dass diese Prüfung erst nach der Sammlung der Unterschriften zur Anwendung käme, wurde der Vorstoss in der Sondersession im April vom Nationalrat verworfen. In der gleichen Debatte wurde in der grossen Kammer ein Postulat der staatspolitischen Kommission überwiesen, das den Bundesrat beauftragte, mögliche Verfahren für eine Gültigkeitsprüfung vor der Unterschriftensammlung aufzuzeigen. Trotz des Hinweises von Bundesrätin Sommaruga, dass der Bundesrat diesem Anliegen bereits im Zusatzbericht nachgekommen sei, wurde der Vorstoss angenommen. Im Herbst lehnte der Ständerat die parlamentarische Initiative Vischer (gp, ZH) ab, die ein Volksbegehren auch dann für ungültig erklären lassen wollte, wenn es gegen den Grundrechtsschutz und Verfahrensgarantien des Völkerrechts verstösst (z.B. Menschenrechtskonvention). Der im Vorjahr vom Nationalrat noch überwiesene Vorstoss wurde in der kleinen Kammer als zu weit gehend beurteilt. Dafür überwies der Ständerat in der gleichen Sitzung eine Motion seiner staatspolitischen Kommission, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, auf der Basis des Zusatzberichtes eine Vorlage zu erarbeiten, in der die rechtlichen Grundlagen für die nichtbindende materielle Vorprüfung des Initiativtextes vor der Sammlung der Unterschriften erarbeitet werden. Die gleichlautende Motion der staatspolitischen Kommission des Nationalrates wurde dann in der Wintersession auch von der Volksvertretung überwiesen. Allerdings nahm die nationalrätliche Kommission auch den zweiten Punkt des Zusatzberichtes des Bundesrats auf und verlangte Vorschläge für eine Erweiterung des Katalogs der Gründe für die Ungültigkeit einer Volksinitiative [60].
Hohe Wellen warf die Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform vom 24. Februar 2008. Aus Sicht der SP hatten die Abstimmungsunterlagen falsche Angaben zu den Steuerausfällen enthalten. Kiener-Nellen (sp, BE) und Jositsch (sp, ZH), sowie eine Privatperson reichten deshalb Beschwerde ein. Ende Berichtjahr entschied das Bundesgericht gegen eine Wiederholung der Abstimmung, rügte aber den Bundesrat für die fehlerhafte Kommunikation [61].
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Der Nationalrat hiess im Berichtjahr einstimmig eine auf die parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) zurückgehende Änderung im Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer gut. Bisher mussten sich Auslandschweizerinnen und -schweizer alle vier Jahre neu registrieren lassen, um an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen zu können. Neu gilt die Teilnahme an einer Abstimmung oder Wahl automatisch als Registrierung für vier Jahre. Auch im Ständerat als Zweitrat war das vom Bundesrat unterstützte Anliegen unbestritten. In der Schlussabstimmung nahmen beide Räte den Entwurf einstimmig an [62].
Mehrere Vorstösse zielten im Berichtsjahr auf die Rahmenbedingungen im Vorfeld von Volksabstimmungen. Die staatspolitische Kommission hatte noch im Jahr 2010 die parlamentarische Initiative Mörgeli (svp, ZH), die ein Verbot von Meinungsumfragen vor Wahlen und Abstimmungen fordert, abgelehnt und ihrerseits eine Motion eingereicht, mit der Rahmenbedingungen für die Publikation von solchen Umfragen geschaffen werden sollen. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung, da er auf die Selbstregulierung der Branche vertraue. Nach einem Wortgefecht zwischen SVP-Vertretern und dem Kommissionssprecher Gross (sp, ZH) wurden sowohl die parlamentarische Initiative (mit 83 zu 73 Stimmen) als auch die Motion (mit 80 zu 72 Stimmen) abgelehnt. Die unabhängige Beschwerdeinstanz (UBI) hatte im Juni fünf von neun Beschwerden gegen Beiträge zu Meinungsumfragen abgelehnt. Auf eine trat sie nicht ein und bei den restlichen dreien rügte sie, dass zu wenig deutlich unterschieden worden sei zwischen klar Ja/Nein-Stimmenden und eher Ja/Nein-Stimmenden. Die Beschwerden im Zusammenhang mit der Minarettinitiative, bei welcher Umfragen deutliche Nein-Mehrheiten prognostiziert hatten, die schlussendlich aber angenommen wurde, wurden alle abgewiesen [63].
Eine Verbesserung der Regelung von Abstimmungskampagnen hatte auch die Motion der staatspolitischen Kommission des Ständerates zum Ziel: Finanzierungsquellen für solche Kampagnen sollen offengelegt werden müssen. Dabei solle es weder um Verbote noch um Zusatzfinanzierung des Bundes, sondern um die Transparenz des vielfach ungleichen Kampagnenbudgets gehen. Eine informierte Stimmbürgerschaft müsse wissen, woher die Gelder der Pro- und Kontrakomitees stammten. Gegen die Motion, die letztlich relativ knapp mit 22 zu 18 Stimmen angenommen wurde, argumentierten vor allem die Vertreter der SVP, die vor stärkerer Regulierung und Bürokratisierung des Abstimmungskampfes warnten und die Praktikabilität in Zweifel zogen. Auch der Bundesrat, der auf eine Reihe von anstehenden Berichten verwies, darunter der OSZE-Wahlbeobachter-Bericht, hatte die Ablehnung der Motion beantragt [64].
Das Angebot an Möglichkeiten für die elektronische Stimmabgabe (E-Voting) wurde im Berichtsjahr erneut langsam erweitert. Anlässlich der Volksabstimmung vom 13. Februar 2011 hatten rund 177 500 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger die Möglichkeit, elektronisch abzustimmen, darunter alle stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer der Kantone LU, SO, BS, SH, SG, AG, TG. In den Kantonen ZH, FR, GR, NE und GE hatten neben den Auslandschweizern auch Stimmberechtigte ausgewählter Testgemeinden die Möglichkeit, ihre Stimme elektronisch abzugeben. Insgesamt hatte rund ein Siebtel der Stimmberechtigten, welche die Möglichkeit für E-Voting besassen, davon auch Gebrauch gemacht (25 600; 14.4%). Im Vergleich zum gesamten Elektorat entspricht dies etwa 0.5%.
Zum ersten Mal bewilligte der Bundesrat auch E-Voting bei nationalen Wahlen. Bei den Parlamentswahlen vom Herbst konnten die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer der Kantone AG, BS, GR und SG ihren Wahlentscheid elektronisch abgeben. Dieser neue Kanal wurde aber – wie bisher auch – lediglich für in sogenannten Wasenaar-Staaten und in EU-Staaten Wohnhaften geöffnet. Die total rund 22 000 Individuen entsprachen etwa 0.4% des gesamtschweizerischen Elektorates. Von E-Voting Gebrauch machten schliesslich 3 562 Personen, was als Erfolg gewertet wurde. Bei den Wahlen 2015 soll dem Grossteil der im Ausland wohnhaften Schweizerinnen und Schweizer die elektronische Wahlstimmenabgabe ermöglicht werden.
Um die geplanten, weiteren Umsetzungen von E-Voting zu begleiten und zu beraten wurde im Sommer des Berichtjahres ein Steuerungsausschuss konstituiert, der aus vier Vertretern und Vertreterinnen des Bundes – darunter die Bundeskanzlerin Corina Casanova – und fünf Vertreterinnen und Vertretern der Kantone besteht. Der Ausschuss soll in Zukunft mindestens zwei Mal pro Jahr tagen und die Fortschritte der so genannten Roadmap (Strategische Planung Vote électronique) evaluieren. In einem Bericht zu E-Demokratie und E-Partizipation hatte die Bundeskanzlei den Einfluss des Internets auf die Volksrechte analysiert und mögliche Zukunftsszenarien entwickelt.
Der Jugendsession ging diese Entwicklung zu wenig rasch. Per Petition forderte sie eine flächendeckende Einführung der elektronischen Stimmabgabe zusammen mit einer Online-Hilfe. Zurzeit ist das Angebot auf Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer und in einigen Testgemeinden auf maximal 10% der Stimmberechtigten beschränkt. Das Begehren hatte in beiden Räten allerdings keine Chance. Die Risiken wurden von den staatspolitischen Kommissionen als noch zu hoch eingeschätzt. Die schrittweise, langsame Umsetzung sei deshalb zu bevorzugen [65].
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Weiterführende Literatur
Trampusch, Christine / Mach André (Hg.), Switzerland in Europe, New York 2011.
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Burgos, Eli / Mazzoleni, Oscar / Rayner, Hervé, La formule magique : conflits et consensus dans l'élection du Conseil fédéral, Lausanne 2011.
Dürr, David, Staats-Oper Schweiz : wenige Stars, viele Staatisten, Bern 2011.
Garçon, François, Enquête sur la formation des élites, Paris 2011.
Hämmerle, Andrea, Die Abwahl : Fakten & Figuren, Glarus 2011.
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[1] Medienmitteilung Calmy-Rey vom 7.9.11; Presse vom 8.9. und 9.9.11; Jahresziele: BRG 11.9005: AB NR, 2011, S. 1892 f.; NZZ, 6.12.11.
[2] Die Presse war voll mit Spekulationen und möglichen Szenarien. Überblicke finden sich bei: So-Bli, 11.9.11; NZZ, 25.10., 29.10. und 24.11.11; BZ, 8.11.11; LT, 16.11.11; AZ, 24.11.11; Blick 3.12.11; BaZ, 9.12.11; SGT und BZ, 13.12.11.
[3] Zur Konkordanz-Debatte vgl. die Beiträge in der NZZ vom 21.1., 1.2., 8.2., 11.2., 17.2., 23.2., 2.3., 8.3., 16.3., 22.3. und 30.3.11.
[4] Presse vom 28.10.11; SoZ, 30.10.11; Presse vom 31.10.11; Grüne: Lib. und Exp., 1.7.11; SZ, 7.8.11; Presse vom 8.8.11; NZZ, 12.9. und 8.10.11.
[5] NZZ, 16.7.11; 4.10.11; Maillard: Presse vom 27.10.11; Berset: Presse vom 5.10.11; Rossini: Presse vom 4.10.11; Carobbio: Presse vom 28.10.11; Ticket: Presse vom 26.11.11; Tessin: CdT, 26.11.11, NZZ, 28.11.11.
[6] Rime: SZ und SOS, 2.3.11; Baader: Presse vom 28.10; Eberle: AZ, 9.9.11; Amstutz: BZ, 7.11.11; Spuhler, Blick, 18.11.11; Brunner: SoZ, 13.11.; Parmelin: NZZ, 14.11.11, 24h, 19.11.11; Germann: BaZ, 16.11.11; Stark: SGT, 25.11.11; Tännler: Presse vom 30.11.11; Zuppiger: Presse vom 29.11. und 30.11.11; SPJ 2008, S. 33; Vorwürfe gegen Zuppiger: WW, 8.12.12; Presse vom 8.12.-9.12.11; Nachnominierung Walter und Kritik: Presse vom 9.12. und 10.12.11.
[7] Empfehlung: Presse vom 5.12; SVP: Presse vom 2.12.11; BDP und CVP: Presse vom 6.12.11.
[8] NZZ, 15.12.11; AZ, 15.12.11; Presse vom 15.12.11; AB NR, 2011, S. 2292 ff.
[9] AB NR, 2011, S. 2302 f.; Presse vom 15.12.11.
[10] Presse vom 15.12.11; nur Numa Droz (31 Jahre; 1876-892), Jakob Stämpfli (34 Jahre; 1855-1863) und Ruth Metzler (34; 1999-2003) waren bei Amtsantritt jünger als Berset; Maurer: TA 19.12.11.
[11] Presse vom 17.12.11.
[12] Medienmitteilung BK vom 25.8.11.; NLZ, 19.4. und 23.5.11.; NZZ, 3.6.11; Presse vom 4.7., 8.7. und 26.8.11.
[13] Pa.Iv 10.413: AB NR, 2011, S. 1177 f.; NZZ, 22.3.11.
[14] Mo. Hochreutener 09.3447: AB NR, 2011, S. 121 f.; Mo. Häberli-Koller 09.3105: AB NR, 2011, S. 115 f., AB SR, 2011, S. 356 f. Fra. Schmid-Federer: 11.5233; zur Zusatzbotschaft vgl. SPJ 2010, S. 40 f.; NZZ, 15.1.11, LT, 2.2.11, SGT 4.3. und 8.3.11, SN 28.5.11.
[15] Pa.Iv. 10.411: AB NR, 2011, S. 1176 f.; Siehe SPJ 2010, S.39 für die entsprechenden Vorstösse im Jahr 2010.
[16] NLZ, 29.12.11; SGT, 30.12.11.
[17] Mo. 09.3534: AB NR, 2011, S. 666; zum Bildungsdepartement vgl. Int. Aubert 10.3056; Medienmitteilung Bundesrat vom 29.6.11; SoZ, 20.2.11; NZZ 15.6. und 29.6.11; Presse vom 30.6.11.
[18] Medienmitteilung Bundesrat vom 16.2. und 30.11.11; zu den GPK-Berichten vgl. SPJ 2010, S. 39 f. sowie BBl., 2011, S. 4215 ff. und S. 4368 ff.; Presse vom 21.4. und 7.7.11, NZZ, 1.12.11.
[19] BBl, 2011, S. 9017 ff.; Medienmitteilung Bundesrat vom 1.12.11; vgl. dazu auch die Debatte um die Initiative „Staatsverträge vors Volk“, unten sowie Teil I, 2 (Aussenpolitik - Leitlinien).
[20] Pa.Iv. 09.511: AB SR, 2011, S. 19 f.; siehe SPJ 2010, S. 42 und SPJ 2009, S. 34; NZZ, 1.3.11.
[21] Medienmitteilung Bundesrat vom 25.7. und 26.9.11; NLZ, 17.3., 29.3., 30.3. und 31.3.11; NF, 18.8.11, BaZ, 15.10.11.
[22] Mo. 10.3896: AB NR, 2011, S. 241 ff.; Medienmitteilung SPK-N vom 1.4.11 (Pa.Iv Binder: 10.511 und Pa.Iv. Leutenegger Oberholzer: 10.517); zum Verwaltungsratsmandat Leuenbergers vgl. SPJ 2010, S. 358 f.; Fra. Reimann: 11.5360; BaZ und Lib., 15.3.11; Presse vom 16.3. und 2.4.11.
[23] Mo. 09.3286: AB NR, 2011, S. 214 f.; BaZ, 4.3.11.
[24] Po. Wasserfallen 11.3884: AB NR, 2011,S. 2266; Po. Riklin 11.3902; Interpellationen: z.B. Ip. Riklin (cvp, ZH) 11.3445; Ip. Graf-Litscher (sp, TG) 11.5039 und 11.5040; zur E-Government Strategie vgl. SPJ 2007, S. 35.
[25] Mo. 09.3396: AB NR, 2011, S. 216 f.; AB SR, 2011, S. 646 f.
[26] Medienmitteilung UVEK vom 16.9.11.
[27] Medienmitteilung Bundesrat vom 14.11.2011; vgl. SPJ 2008, S. 36; Pa.Iv. 10.432: AB NR, 2011, S. 2039 ff.; NZZ, 15.11.11.
[28] Medienmitteilung Bundesrat vom 23.3.11; SPJ 2010, S. 43; Presse vom 24.3.11; Löhne: BZ, 20.10.11; Presse vom 12.11.11.
[29] Medienmitteilung Bundesrat vom 22.6.11; BBl. 2011, S. 5875 f.; Presse vom 23.6. und 25.6.11.
[30] Medienmitteilung Bundesrat vom 5.5.11 und 31.8.11; Presse vom 6.5. und 1.9.11; vgl. SPJ 2010, S. 43.
[31] Mo. 09.3332: AB NR, 2011, S. 213 f.; AB SR, 2011, S. 656 f. Zur Personalbefragung: Medienmitteilung Bundesrat vom 10.6.11; TA, 11.6.11; vgl. auch unten, Teil I, Kapitel 7d (Frauen und Gleichstellungspolitik).
[32] AB NR, 2011 S. 1887 ff.; AB SR, 2011, S. 1046 ff.; Presse vom 5.12. und 6.12.11.
[33] Pa.Iv. 10.434: AB NR, 2011, S. 2066 ff.; NLZ, 15.1.11, SoZ, 17.4.11, Presse vom 14.12.11; zum Thema Berufsparlament vgl. Lit. Bütikofer/Hug, BZ, 30.9.11, SGT, 26.10.11.
[34] Pa.Iv. 10.404: AB SR, 2011, S. 231 ff., S. 636 f. und S. 714; AB NR, 2011, S. 1131 ff. und S. 1295; Bericht der GPK: BBl., 2011, S. 1817 ff.; Stellungnahme BR: BBl. 2011, S. 1839 ff.; für die Kritik des Ständerates vgl. die Debatte zum Jahresbericht der GPK-SR: AB SR, 2011, S. 15 ff. (11.004); NZZ, 23.2., 16.3. und 16.6.11.
[35] Pa.Iv. 10.424: AB NR, 2011, S. 1369 f.; SN 14.9.11.
[36] Parlamentsdienste, Fakten und Zahlen; NZZ, 9.11. und 22.11.11; Medienmitteilung DokD vom 21.11.11.
[37] Pa.Iv. FDP 09.502: AB SR, 2011, S. 18 f., siehe SPJ 2010, S. 44; SGT, 1.3.11. Mo. Jenny 10.3465: AB SR, 2011, S. 454 f.
[38] Mo. 10.440: AB SR, 2011, S. 908 ff.; Bericht der Kommission: BBl. 2011, S. 6793 ff.; NZZ, 23.7., 31.7. und 27.9.11.
[39] Pa.Iv. 11.468: AB SR, 2011, S. 1297 ff.; WW, 15.12.11; TA, 23.12.11.
[40] Pa.Iv. 10.506: AB SR, 2011, S. 18 und S. 341; AB NR, S. 560; siehe SPJ 2010, S. 43.
[41] Pa.Iv. 10.419 und Po. 10.3268: AB NR, 2011, S. 617 ff.; Presse vom 13.4.11; zu den Mandaten der neu gewählten Parlamentarierinnen und Parlamentarier Lit. Credita; NZZ, 10.12.11.
[42] BBl., 2011, S. 4521 ff.; Presse vom 8.2. und 9.6.11; AZ, 9.6.11.
[43] Pa.Iv. 09.486: AB NR, 2011, S. 469 f.; siehe SPJ 2010, S. 44 und SPJ 2009, S. 36.; SoBli, 9.1.11; Presse vom 15.1.11; SN, 26.1.11.; TA, 29.11. und 17.12.11; SZ, 21.12.11; SGT, 31.12.11.
[44] Pa.Iv. 08.447: AB NR, 2011, S. 65 ff., S. 1063 ff., S. 1286 und S. 1867; AB SR, 2011, S. 359 ff., S. 581 f. und S. 705. Zu den Debatten um den Entzug der Immunität im Jahr 2008 siehe SPJ 2007 S. 37 f. und SPJ 2008, S. 38 f.; Presse vom 3.3.11.
[45] Pa.Iv. 09.472: AB SR, 2011, S. 633 ff.; Zur Versammlung der Interparlamentarischen Union (IPU) in Bern vgl. SGT, 18.10.11.
[46] Presse vom 19.5.11, AZ, 17.6.11; NZZ, 15.10.11; SPJ 2010, S. 44 f.
[47] Pa.Iv. 11.400: AB NR, 2011, S. 834 f. und 1872, AB SR, 2011, S. 735 f. und 1039; Geschäftsbericht BG 11.002: AB SR, 2011, S. 965 ff., AB NR, 2011, S. 436 ff.; Medienmitteilung Bundesrat vom 4.5.11; Presse vom 15.3.11.
[48] Pa.Iv. 10.505: AB NR, 2011, S. 2164 ff.; SN, 21.12.11.
[49] Pa.Iv. Studer: 05.445 und Pa.Iv. Müller-Hemmi: 07.476: AB, NR, 2011, S. 1918 ff.; Presse vom 20.5.11; NZZ, 22.6., 25.6. und 3.12.11.; BaZ, 25.7.11; LT, 1.10.11; Presse vom 7.12.11; zum Thema Volksinitiativen und Verfassungsgerichtsbarkeit vgl. auch unten (Volksrechte).
[50] Nichtwiederwahl Beyelers: AB NR, 2011, S. 1304 f.; Medienmitteilung Gerichtskommission vom 25.5.11; WW, 28.4.11; Presse vom 12.5., 26.5., 28.5. 16.6. und 17.6.11; Wahl Laubers: AB NR, 2011, S. 1880; Medienmitteilung Gerichtskommission vom 24.8.11; vgl. SPJ 2010, S. 45 f.; NZZ, 20.7.11; Presse vom 28.7., 25.8. und 29.9.11.
[51] Mo. Baumann 10.4097: AB NR, 2011, S. 1265; Mo. Fiala 10.3966; SPJ 2010, S. 46.
[52] Presse vom 26.3., 23.4. und 26.11.11, TAM, 3.12.11; SPJ 2010, S. 46.
[53] Presse vom 6.5., 18.10.11.
[54] Presse vom 15.10.11.
[55] Referendum: BBl., 2011, S. 6405 f.; Exp., 24.6.11; LT, 10.11.11; Blick, 11.11.11; Presse vom 29.12.11.
[56] NZZ, 19.11.11.; vgl. SPJ 2010, S. 48 f.; zur Abzockerinitiative vgl. Teil I, 4a, Gesellschaftsrecht.
[57] BBl. 2011, S. 5517; AZ, 9.8.11; siehe SPJ 2010, S. 50.
[58] BRG 10.090: AB NR, 2011, S. 669 ff., S. 2084 ff. und S. 2281, AB SR, 2011, S. 844 ff. und S. 1308; SPJ 2010, S. 74 f. Zur Frage der Vereinbarkeit von direkter Demokratie und Übernahme des EU-Rechts vgl. die abgelehnte Motion der SP-Fraktion (11.3434); Presse vom 14.4. und 20.10.11.
[59] BBl, 2011, S. 3613 ff.
[60] Pa.Iv. Moret 09.521 und Po. SPK-NR 10.3885: AB NR, 2011, S. 696 ff.; Pa.Iv. Vischer 07.477: AB SR, 2011, S. 849 ff.; Mo. SPK-SR 11.3751: AB SR, 2011, S. 849 ff., AB NR, 2011, S. 2166 ff.; Mo. SPK-NR 11.3468: AB NR, 2011, S. 2166 ff.; NLZ, 3.1.11; Presse vom 1.4., 14.4., 20.5. und 21.12.11; WW, 20.4.11.
[61] NZZ, 5.3.11 und 14.5.11, TA, 13.4., 14.4. und 20.12.11; zur Debatte in den Räten vgl. Teil I, 5, direkte Steuern.
[62] Pa.Iv. 08.522: AB NR, 2011, S. 90 f. und S. 1287, AB SR, 2011, S. 363 f. und S. 706; BBL, 2011, S. 697 ff. (Kommission) und S. 4839 (Bundesgesetz); vgl. dazu auch unten, Teil I, 2 (Leitlinien). .
[63] Pa.Iv. Mörgeli 09.524: AB NR, 2011, S. 93 ff.; Mo. SPK-NR 10.3642: AB NR, 2011, S. 93 ff. UBI: Medienmitteilung, 17.6.11; BZ, 18.6., 20.7. und 3.12.11.
[64] Mo. 11.3467: AB SR, 2011, S. 915 ff.; vgl. dazu auch die Ip. sozialdemokratische Fraktion und die entsprechende Antwort des Bundesrates (10.3900); Presse vom 11.5.11: WOZ, 12.5.11: Presse vom 27.9.11.
[65] Medienmitteilungen Bundeskanzlei vom 13.2., vom 22.6. vom 22.8., sowie vom 24.10.11; Bericht: Lit. BK; BZ, 8.4.11, NLZ, 9.4.11, NZZ, 17.5.11; SoS, 10.9.11; BZ, 17.9.11; SoS, 19.9.11.
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