Kulturbotschaft 2025–2028 (BRG 24.027)

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Anfangs Juni 2023 schickte der Bundesrat die Botschaft über die Förderung der Kultur für die Periode 2025–2028 in die Vernehmlassung.
Die Covid-19-Pandemie und das damit verbundene Veranstaltungsverbot im Kulturbereich hätten die Relevanz der Kultur für die Gesellschaft, aber auch einige strukturelle Probleme der Kulturbranche aufgedeckt, wie etwa die schlechte soziale Absicherung der Kulturschaffenden, so der Bundesrat. Letztere sei etwa auch in einem Bericht analysiert worden. Basierend auf diesen Erkenntnissen habe der Bundesrat zusammen mit dem BAK, Pro Helvetia und dem Schweizerischen Nationalmuseum sechs Handlungsfelder für die Kulturförderung definiert. So möchte der Bundesrat etwa digitale Angebote stärker unterstützen. Weiter soll die Nachhaltigkeit der Kultur durch eine Strategie für eine hohe Baukultur gesteigert werden. Nicht zuletzt möchte der Bundesrat die Wertschätzung von Kultur und den Umgang mit «historisch belastetem Kulturerbe in der Schweiz» sowie die internationale Kulturpolitik stärken. Die Kulturbotschaft sieht einen Zahlungsrahmen von CHF 1001,9 Mio. für diese vier Jahre vor. Die Vernehmlassung endet am 22. September 2023.

Anfang März 2024 veröffentlichte der Bundesrat den Vernehmlassungsbericht zur Kulturbotschaft 2025–2028 und übergab die darauf aufbauende Botschaft zur weiteren Beratung an das Parlament. Die Vernehmlassung hatte sich auf fünf Kernthemen fokussiert und zwischen dem 9. Juni und dem 22. September 2023 stattgefunden, wobei insgesamt 369 Stellungnahmen eingegangen waren.
Wie im Bericht zu lesen war, bewertete die Mehrheit der Teilnehmenden die ersten beiden Kernpunkte mehrheitlich positiv: sowohl die sechs Handlungsfelder für die Kulturpolitik 2025–2028 («Kultur als Arbeitswelt»; «Aktualisierung der Kulturförderung»; «Digitale Transformation der Kultur»; «Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit»; «Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis»; «Gouvernanz im Kulturbereich») als auch die daraus abgeleiteten Schwerpunkte, wie etwa eine angemessene Entschädigung für Kulturschaffende oder die Unterstützung der digitalen Transformation im Kulturbereich wurden mehrheitlich unterstützt. Einzig die SVP und der Schweizerische Gewerbeverband lehnten sowohl die Handlungsfelder als auch die Schwerpunkte ab. So sah die SVP beispielsweise keinen Grund, wieso die Digitalisierung, die alle Bereiche betreffe, spezifisch im Kulturbereich gefördert werden sollte.
Auch das dritte Kernthema, die vom Bundesrat angestrebte verstärkte Zusammenarbeit in der Kulturpolitik zwischen allen Staatsebenen, Kulturakteuren und Kulturbereichen, kam mehrheitlich gut an. Kritisiert wurde von Kantonen, Städten und Gemeinden allerdings unter anderem der neu eingeführte Begriff der «Gouvernanz», da dieser einen «Steuerungsanspruch des Bundes» andeute, was den Verfassungsgrundlagen widerspreche. Während die Kantone und die Städte zudem eine enge Zusammenarbeit zwischen den Staatsebenen im Rahmen des Nationalen Kulturdialogs zwar begrüssten, wollten die Städte diese lieber in einem eigenständigen Dialog zwischen den staatlichen Partnern statt in der Kulturbotschaft diskutieren.
Das Vorhaben des Bundesrats, die Baukultur von hoher Qualität im Natur- und Heimatschutzgesetz zu verankern (4. Kernthema), wurde insbesondere von den Kantonen und Kulturerbe-Organisationen unterstützt. Abgelehnt wurde der Vorschlag von economiesuisse, der SAB, dem Gemeindeverband und dem Gewerbeverband unter anderem mit der Begründung, dass der Ständerat eine Motion der UREK-NR mit ebendieser Forderung abgelehnt hatte. Auch die Mitte und die FDP standen dem Vorhaben skeptisch gegenüber: Die Mitte befürchtete etwa, dass die damit verbundenen Aufgaben mit hohen Kosten und grossem Aufwand für den Bund verbunden wären und die FDP schrieb den Natur- und Heimatschutz grundsätzlich dem Aufgabenbereich der Kantone zu.
Von den fünf Kernthemen war unter den Vernehmlassungsteilnehmenden insbesondere das letzte umstritten: die Revision des Nationalbibliothekgesetzes, mit der der Bundesrat die Digitalisierung der Nationalbibliothek vorantreiben möchte. Konkret soll für «digitale Helvetica» eine sogenannte «Pflichtexemplarregelung» festgelegt werden, welche die Nationalbibliothek beauftragt, auch digitale Inhalte zu archivieren. Kantone, Städte, die Parteien FDP, GPS, Mitte und viele Kulturerbe-Organisationen, wie etwa Memoriav, sprachen von «einem überfälligen Schritt» und begrüssten das Vorhaben entsprechend. Auf der anderen Seite sprachen sich andere Kulturorganisationen sowie swisscopyright deutlich dagegen aus. Insbesondere der Auftrag, dass auch geschützte Inhalte archiviert werden sollen, sei aus einer Urheberrechtsperspektive nicht akzeptabel, da keine Entschädigungen für die Rechteinhaberinnen und Rechteinhaber geplant seien. Sie forderten den Bundesrat auf, hier faire Lösungen – etwa in Form von «erweiterten Kollektivlizenzen» – zu suchen.
Zusätzlich zu den Kernthemen identifizierte das EDI ein gutes Dutzend weitere Themen, die in den Stellungnahmen zur Sprache gekommen waren, so etwa die soziale Sicherheit der Kulturschaffenden oder die Förderung der italienischen und rätoromanischen Sprache und Kultur.
Nebst den thematischen Aspekten war auch der Finanzrahmen der Kulturbotschaft umstritten. Eine klare Mehrheit der Vernehmlassenden – darunter die EDK, fast alle Kantone, der Gemeinde- und der Städteverband, die GPS, die SP und die Mehrheit der weiteren teilnehmenden Organisationen – sprach sich für eine deutliche Erhöhung der Mittel aus. Die Kantone und Städte kritisierten etwa, dass die teils ambitionierten Änderungsvorschläge des Bundesrates ohne zusätzliche finanzielle Mittel nicht umsetzbar seien. Die Mitte zeigte sich zufrieden mit dem vorgesehenen Rahmen. Auf der anderen Seite wollte die FDP nur einen Teuerungsausgleich und keine reale Erhöhung der Mittel, während der Gewerbeverband und die SVP eine deutliche Kürzung der Mittel forderten. Wie der Bundesrat in der Medienmitteilung festhielt, reduzierte er den Finanzrahmen nach der Vernehmlassung um CHF 14 Mio., womit dieser noch CHF 987 Mio. umfasste. Damit habe der Bundesrat seine Entscheide zur Haushaltsbereinigung vom Februar 2024 für den Kulturbereich umgesetzt.

In der Frühlingssession 2024 beugte sich der Ständerat als Erstrat über die Kulturbotschaft 2025–2028. Wie WBK-SR-Sprecherin Mathilde Crevoisier Crelier (sp, JU) festhielt, begrüsse es die Kommission, dass die Kulturbotschaft mit den sechs Handlungsfeldern («Kultur als Arbeitswelt», «Aktualisierung der Kulturförderung», «Digitale Transformation der Kultur», «Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit», «Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis», «Gouvernanz im Kulturbereich») sowohl bisherige Leitlinien aufnehme als auch neue Herausforderungen im Kulturbereich adressiere. Crevoisier Crelier hob zudem hervor, dass die Covid-19-Pandemie zwar im Vergleich zur Diskussion der Kulturbotschaft 2021–2024 vorbei sei, deren Nachwirkungen im Kulturbereich aber noch heute spürbar seien. Daher begrüsse die WBK-SR, dass die Kulturbotschaft die entsprechenden Probleme, insbesondere in Bezug auf die Arbeitsbedingungen sowie die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden, angehe. Insgesamt umfasste die Kulturbotschaft vier Gesetzesänderungen und acht Finanzierungsbeschlüsse. Da Eintreten nicht überall unbestritten war, entschied der Ständerat für jedes Bundesgesetz einzeln über Eintreten und fügte jeweils auch gleich die Detailberatung an.

Beim ersten Entwurf, dem Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften, war Eintreten unbestritten. Der Ständerat hiess die Vorlage diskussionslos und einstimmig gut. Es soll damit gesetzlich verankert werden, dass die Sprachen Rätoromanisch und Italienisch auch ausserhalb der Kantone Tessin und Graubünden gefördert werden.

Die Eintretensdebatte zum zweiten Entwurf, dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) fiel hingegen länger aus. Basierend auf einer Motion (Mo. 22.3892) wollte der Bundesrat die «hohe Baukultur» gesetzlich verankern. Wie die Kommissionssprecherin erklärte, wurden in der Kommission insbesondere drei Punkte diskutiert: die Frage der Kompetenzen zwischen Kantonen und Bund, die finanziellen Auswirkungen und die Befürchtung, dass administrative Hürden für Bauvorhaben zunehmen könnten. Um auf diese drei Vorbehalte zu reagieren und weil sich in der Vernehmlassung fast alle Kantone positiv zu dieser Gesetzesänderung geäussert hatten, schlug die Kommission einen Kompromiss vor. Damit wollte sie jegliche Aspekte, die dem Bund Interventionsspielraum geben könnten, sowie die Möglichkeit für Subventionen streichen. Wie Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider indessen betonte, handle es sich nicht um einen Paradigmenwechsel, sondern um die gesetzliche Verankerung des bisherigen Wegs. Daraus entstehe eine geteilte Verantwortung zwischen den Ebenen, ohne dass dabei Kompetenzen verschoben oder zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen nötig würden. Eine Minderheit um Benedikt Würth (mitte SG) wollte derweil nicht auf die Gesetzesänderung eintreten. Die Minderheit befürchtete trotz der Versicherungen seitens des Bundesrates einen Paradigmenwechsel, der zu mehr Kompetenzen beim Bund führen würde. Es sei anzunehmen, dass die hohe Baukultur letztlich nicht nur die Bauten des Bundes sondern auch private Bauten betreffen werde, was auch der Kompromiss der Kommissionsmehrheit nicht verhindern könne, so Würth. Der Ständerat folgte sodann mit 25 zu 19 Stimmen dem Antrag Würth und trat damit nicht auf die Revision des NHG ein. Dadurch erübrigte sich auch die Detailberatung.

Ohne Gegenantrag trat der Ständerat derweil auf den drittem Entwurf, das Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek, ein. Wie Crevoisier Crelier ausführte, wolle der Bundesrat mit dieser Gesetzesänderung die digitale Pflichthinterlegung einführen, welche es der Nationalbibliothek ermöglichen solle, ihren öffentlichen Auftrag auch für digitale Dokumente zu erfüllen. Die Kommission, welche hier der Version des Bundesrates folgen wollte, habe keine grossen Bedenken geäussert, da dies bereits in 140 Ländern erfolgreich praktiziert werde, wie die Kommissionssprecherin unter anderem darlegte. Mit 24 zu 16 Stimmen (2 Enthaltungen) lehnte der Ständerat sodann einen Minderheitsantrag von Hannes Germann (svp, SH) ab. Dieser hatte sich daran gestört, dass der Bundesrat zusätzlich einführen wollte, dass die Rechtsinhaberinnen und -inhaber der Inhalte keine Vergütung von der Nationalbibliothek verlangen dürfen. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 32 zu 7 Stimmen (3 Enthaltungen) gutgeheissen, die ablehnenden Stimmen stammten alle aus der SVP und der FDP.

Zuletzt befasste sich der Ständerat mit dem vierten Entwurf, dem Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer, und trat ohne Gegenantrag darauf ein. Basierend auf einer Motion der WBK-NR und einer Motion Pult (sp, GR) wurde eine unabhängige Kommission für «historisch belastetes Kulturerbe» – aus dem Kontext des Nationalsozialismus oder dem Kolonialismus – eingesetzt. Mit der geplanten Gesetzesänderung sollte der gesetzliche Rahmen geschaffen und geklärt werden, wie die Kommission agieren soll. Mit 30 zu 15 Stimmen (0 Enthaltungen) und auf Antrag der Kommissionsmehrheit entschied der Ständerat, dass diese Kommission nur aktiv werden darf, wenn die beteiligten Parteien damit einverstanden sind. Benedikt Würth hatte seitens der Mehrheit damit argumentiert, dass die Anrufung der Kommission niederschwellig sei, was per se wünschenswert sein könne, aber auch die Türen für unerwünschten Aktivismus öffne. Eine Minderheit um Flavia Wasserfallen (sp, BE) wollte hier dem Bundesrat folgen, welcher vorgesehen hatte, dass eine einseitige Anrufung möglich sein soll. Wasserfallen hatte erfolglos argumentiert, dass die Hürden, um an die Kommission zu gelangen, bereits genug hoch seien, um Aktivismus zu verhindern. Zudem führe eine ähnliche Kommission in Deutschland gerade die einseitige Anrufung ein, weil in den ganzen 20 Jahren ihres Bestehens von 75'000 Meldungen nationalsozialistischer Raubkunst nur 23 an die Kommission gelangt seien. Innenministerin Baume-Schneider hatte vergeblich ergänzt, dass die Betroffenen oder Erben derzeitig «auf den Goodwill der gegenwärtigen Besitzer angewiesen» seien. Oft würden sich die Besitzenden gegen Gespräche wehren, wodurch die Schweiz auch regelmässig Negativschlagzeilen mache, was letztlich der Reputation des Landes und des Schweizer Kunstmarktes schade. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz einstimmig angenommen.

Damit war die Debatte über die vier Bundesgesetze abgeschlossen und der Ständerat musste sich noch mit den acht Finanzierungsbeschlüssen beschäftigen. Insgesamt sah der Bundesrat einen Zahlungsrahmen von CHF 987.9 Mio. für die vier Jahre vor. Wie Crevoisier Crelier erklärte, hatte der Bundesrat entsprechend der Haushaltskonsolidierung nach der Vernehmlassung eine lineare Kürzung von 2 Prozent vorgenommen. Dies entspreche theoretisch einer nominalen Erhöhung der Botschaft um 0.9 Prozent; mit der Teuerung bedeute dies jedoch eine reale Senkung von 0.1 Prozent im Vergleich zu 2021–2024. Dies sei sodann auch seitens zahlreicher Personen aus dem Kulturbereich ein grundsätzlicher Kritikpunkt in der sonst positiven Rückmeldung gewesen. Die Angst sei da, dass dies früher oder später zu einer Verzögerung oder Verhinderung neuer Projekte führe und es wurde hinterfragt, ob die neu vorgesehenen Aufgaben in der Kulturbotschaft mit einem kleineren Budget überhaupt umsetzbar seien, wie die WBK-SR-Sprecherin ausführte.

Sechs der acht Finanzierungsbeschlüsse hiess der Ständerat einstimmig und diskussionslos gut, aber beim Bundesbeschluss über Finanzhilfen für das BAK kam es zu zwei Änderungsanträgen. Der Bundesrat hatte hier einen Zahlungsrahmen von CHF 157 Mio. vorgesehen. Eine Kommissionsmehrheit wollte diesen auf CHF 159 Mio. erhöhen und explizit festhalten, dass in diesem Zahlungsrahmen CHF 57.5 Mio. für «Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter» vorgesehen seien. Wie Crevoisier Crelier ausführte, finanziere das BAK bisher sieben sogenannte «Netzwerke Dritter», wie etwa das Alpine Museum. Durch die Umsetzung einer Motion Streiff-Feller (evp, BE; Mo. 19.3627) und zwei identischer Motionen Jositsch (sp, ZH; Mo. 21.3172) und Heer (svp, ZH; Mo. 21.3181) werden diese nun durch zwei weitere Netzwerke ergänzt. Damit die bisherigen nicht weniger Gelder erhalten, wollte die Kommissionsmehrheit den Zahlungsrahmen um CHF 2 Mio. auf CHF 159 Mio. erhöhen, was der Ständerat mit 34 zu 11 Stimmen (0 Enthaltungen) guthiess. Damit lehnte er gleichzeitig einen Konzeptantrag einer Minderheit Stocker (sp, SH) ab. Dieser hatte gefordert, die lineare Kürzung um 2 Prozent rückgängig zu machen und das Budget entsprechend zu erhöhen.

Mit dem Nichteintreten auf das NHG wurde auch die gesetzliche Grundlage für eine Änderung im Finanzierungsbeschluss für die Filmbranche abgelehnt. Damit hätte die WBK-SR gefordert, dass ein Teil der Filmfinanzierung in einen Verpflichtungskredit umgewandelt wird, da dieser die Realisierung von Filmen einfacher mache. Kommissionssprecherin Crevoisier Crelier sowie Innenministerin Baume-Schneider appellierten beide an die nationalrätliche Schwesterkommission, dies in der Debatte wieder aufzunehmen. Mit dieser Bitte ging die Kulturbotschaft zur weiteren Behandlung an den Nationalrat.

Schliesslich schrieb der Ständerat noch sechs parlamentarische Vorstösse (Mo. 19.3627; Mo. 20.3930; Mo. 21.3172; Mo. 21.3181; Mo. 21.4403; Mo. 22.3023), welche allesamt Eingang in die Botschaft gefunden hatten, ab.

In der Herbstsession 2024 befasste sich der Nationalrat als Zweitrat mit der Kulturbotschaft 2025–2028. Wie die Kommissionssprecherinnen Regina Durrer (mitte, NW) und Céline Weber (glp, VD) ausführten, begrüsste die WBK-NR die Schwerpunkte der Kulturbotschaft. Insbesondere die vorgesehenen Massnahmen zur Verbesserungen der Lohnsituation von Kulturschaffenden seien positiv bewertet worden. Jedoch kritisierten beide Rednerinnen, wie die Diskussion der Kulturbotschaft vonstatten ging. So hätte die WBK-NR aus Termingründen zu wenig Zeit gehabt, um sich in der nötigen Tiefe mit der Kulturbotschaft zu befassen, da etwa der Mitbericht der Finanzkommission bei der Beratung noch nicht vorhanden gewesen sei.

Wie bereits im Ständerat, zeigte sich in der Eintretensdebatte eine grosse Uneinigkeit bezüglich dem zweiten Entwurf, dem Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG), in welchem der Bundesrat die «hohe Baukultur» gesetzlich verankern wollte. Eine knappe Mehrheit der WBK-NR hatte beschlossen, auf das Gesetz einzutreten, hatte jedoch einige Änderungen am Text vorgenommen. Damit sollte sichergestellt werden, dass keine zusätzlichen Kompetenzen und Aufgaben für den Bund geschaffen werden. Der Nationalrat folgte jedoch mit 96 zu 90 Stimmen (4 Enthaltungen) relativ knapp einer Minderheit um Sylvain Freymond (svp, VD) und trat nicht auf das Gesetz ein. Gegen Eintreten stimmten die geschlossen stimmende SVP-Fraktion, die Hälfte der FDP.Liberalen-Fraktion, sowie eine Mehrheit der Mitte-Fraktion. Dominik Blunschy (mitte, SZ) hatte etwa damit argumentiert, dass die hohe Baukultur Aufgabe der Kantone sei und bleiben solle. Da bereits der Ständerat nicht darauf eingetreten war, war die Gesetzesänderung damit endgültig vom Tisch.

Auch der dritte Entwurf zum Bundesgesetz über die Nationalbibliothek, sollte in dieser Sitzung nicht diskutiert werden. So hatte die WBK-NR im Vorfeld entschieden, diese Diskussion bis zur Wintersession 2024 zu sistieren, um mehr Informationen über die Pflichtexemplarregelung einholen zu können.

Für die restlichen Entwürfe war Eintreten derweil unbestritten. Grundsätzlich betonten alle Fraktionssprechenden, dass sie die Relevanz der Kultur anerkennen und deren Förderung als wichtig erachten. Die Sprechenden der GPS-, GLP-, und SP-Fraktionen unterstrichen unter anderem, wie zentral es sei, dass die Arbeitsbedingungen in der Kulturbranche verbessert würden. Zudem waren sie sich mit der FDP-Fraktion einig, dass die Kulturbranche ein wichtiger Wirtschaftszweig in der Schweiz sei und eine enorme Wertschöpfung generiere. Während die Grünen, SP und GLP grundsätzlich eine stärkere Förderung der Kultur begrüsst hätten, waren sich alle Fraktionen bis auf die SVP einig, dass die gekürzte Version des Bundesrates mehrheitlich mitzutragen sei. Die SVP hingegen empfand die Botschaft gemäss Freymond als «gierig» und forderte entsprechend in verschiedenen Minderheitsanträgen eine Kürzung der geplanten Ausgaben.

Damit musste sich der Nationalrat in der Detailberatung nur noch mit zwei von vier Bundesgesetzen und den acht Finanzierungsbeschlüssen befassen.
Beim ersten Entwurf, dem Bundesgesetz über die Landessprachen, wollte der Bundesrat bewirken, dass die beiden Landessprachen Italienisch und Rätoromanisch ausserhalb des Tessins und Graubündens gefördert werden. Auch wenn Einigkeit vorherrschte, dass dies zu unterstützen sei, schuf der Nationalrat zwei kleinere Differenzen zur Version des Ständerats. So hiess der Nationalrat mit 180 zu 8 Stimmen (3 Enthaltungen) drei gleichlautende Einzelanträge von Martin Candinas (mitte, GR), Jon Pult (sp, GR) und Anna Giacometti (fdp, GR) gut. Diese hatten gefordert, dass die beiden Sprachen auch innerhalb der beiden Kantone gefördert werden sollen, etwa in Regionen wie Chur, wo mehrheitlich deutsch gesprochen werde.
Zudem folgte die WBK-NR der Bitte von Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider und ihrer Schwesterkommission und ergänzte, dass die Filmbranche neu auch via Verpflichtungskredit finanziert werden soll, um den realen Bedingungen in der Filmbranche besser gerecht zu werden. Der Nationalrat hiess diese Forderung stillschweigend gut. In der Gesamtabstimmung wurde das Bundesgesetz über die Landessprachen mit 127 zu 62 Stimmen (2 Enthaltungen) gutgeheissen. Einzig die SVP-Fraktion stellte sich geschlossen gegen das Bundesgesetz.

Mit dem vierten Entwurf, der Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer, wollte der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage für die neu geschaffene unabhängige Kommission für «historisch belastetes Kulturerbe» festlegen. Der Ständerat hatte eingefügt, dass diese Kommission nur aktiv werden darf, wenn beide Parteien damit einverstanden sind. Eine Mehrheit der WBK-NR wollte hier aber dem Bundesrat folgen, welcher eine einseitige Anrufung vorgesehen hatte. Damit könnten betroffene Personen die Kommission einschalten, ohne dass die derzeitigen Besitzenden der potenziellen Raubkunst damit einverstanden sein müssen. Alles andere sei gemäss Kommissionssprecherin Regina Durrer «ein zahnloser Tiger». Bis auf die SVP sprachen sich alle Fraktionen für den Antrag der Kommissionsmehrheit aus. So hielt etwa Anna Rosenwasser (sp, ZH) für die SP-Fraktion fest, dass dies gerade für Raubkunst im kolonialen Kontext zentral sei, da es keine internationalen Abkommen gebe, auf die sich Betroffene berufen könnten. Auch Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider sprach sich für die einseitige Anrufung aus und erinnerte daran, dass sich die Schweiz mit der Unterzeichnung der Grundsätze der Washingtoner Konferenz dazu verpflichtet habe, dafür zu sorgen, dass Raubkunst-Fälle untersucht und faire Lösungen gesucht werden. Eine Minderheit Freymond aus der SVP-Fraktion, welche hier dem Ständerat folgen und eine beidseitige Anrufung wollte, stand entsprechend auf verlorenem Posten: Der Nationalrat folgte mit 122 zu 68 Stimmen (1 Enthaltung) dem Bundesrat. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf mit 126 zu 64 Stimmen (2 Enthaltungen) an, wobei wiederum die geschlossen stimmende SVP-Fraktion und zwei Personen der FDP.Liberalen-Fraktion dagegen stimmten.

In der Folge musste der Nationalrat noch die acht Finanzierungsbeschlüsse beraten. Insgesamt umfasste der Zahlungsrahmen CHF 987.9 Mio. über die vier Jahre hinweg. Grundsätzlich habe die WBK-NR gemäss Kommissionssprecherin Durrer darauf verzichtet, eine Erhöhung der Finanzierungsbeschlüsse vorzunehmen, um die lineare Kürzung von 2 Prozent, die der Bundesrat aufgrund der Sparmassnahmen vorgenommen hatte, zu respektieren. Trotzdem folgte der Nationalrat den Mehrheitsanträgen der FK-NR und der WBK-NR und entschied mit 120 zu 72 Stimmen (1 Enthaltung), dem Ständerat zu folgen und die Mittel für das BAK zur Finanzierung «Netzwerke Dritter» um CHF 2 Mio. zu erhöhen. Damit lehnte der Nationalrat auch gleich drei Konzeptanträge ab. Eine Minderheit der FK-NR um Jacques Nicolet (svp, VD) hatte mit einem Konzeptantrag gefordert, alle Beschlüsse auf das Niveau der letzten Kulturbotschaft zu kürzen. Die Minderheitsanträge wurden aber im Verlauf der Debatte zugunsten einer Minderheit Freymond zurückgezogen, die ebenfalls eine Rückkehr zum Niveau von 2021-2024 forderte. Auf der anderen Seite hatte Fabien Fivaz (gp, NE) eine generelle Erhöhung der Ausgaben in der Kulturbotschaft auf das Niveau, welches der Bundesrat vor der Vernehmlassung vorgesehen hatte, gefordert. Nicht zuletzt hatte auch Felix Wettstein (gp, SO) aus der FK-NR eine Erhöhung der Mittel gefordert. Auch er bezog sich dabei auf den ursprünglichen Entwurf, wollte aber im Gegensatz zur Minderheit Fivaz zusätzlich eine Teuerung von 2 Prozent berücksichtigen.
Für Debatten sorgte schliesslich vor allem ein letzter Kürzungsantrag bei der Finanzierung von Pro Helvetia. Nach der ersten Beratung hatte die WBK-NR in einer Medienmitteilung angekündigt, dass sie die Mittel für «Auslandsaktivitäten von Pro Helvetia» um CHF 6.5 Mio. kürzen möchte. Grund dafür war unter anderem, dass Aktivitäten von Pro Helvetia in Russland in Frage gestellt worden waren. Nachdem der Stiftungsrat von Pro Helvetia aber angekündigt hatte, dass sie ihr Engagement in Russland per 1. Januar 2025 einstellen und auch andere kritisierte Punkte angehen werde, zog die WBK-NR diesen Kürzungsantrag wieder zurück. Nichtsdestotrotz folgte der Nationalrat mit 102 zu 87 Stimmen (3 Enthaltungen) einer Mehrheit der FK-NR und einer Minderheit Freymond, welche die Kürzung trotzdem forderten. Fabien Fivaz hatte vergeblich argumentiert, dass bei einer solchen Kürzung insbesondere internationale Projekte von Pro Helvetia zurückstecken müssten. Konkret betreffe dies also den Auftritt der Schweiz im Ausland, worauf viele Künstlerinnen und Künstler angewiesen seien, um international eine Chance zu haben.

Mit den vorgenommenen Änderungen hiess der Nationalrat sodann alle Finanzierungsbeschlüsse mit einem ähnlichen Stimmenverhältnis gut, wobei die SVP alle Vorlagen einstimmig ablehnte. Damit ging die Kulturbotschaft mit vier Differenzen zurück an den Ständerat zur Differenzbereinigung.

In der Herbstsession 2024 kam es sodann zur Differenzbereinigung der Kulturbotschaft 2025–2028. Der Nationalrat hatte einige Tage zuvor vier Differenzen zum Vorschlag des Ständerats geschaffen.

Unbestritten war, dass die Filmförderung neu teilweise auch mit Verpflichtungskrediten finanziert werden soll. Der Ständerat folgte hier entsprechend dem Nationalrat und beseitigte die beiden damit verbundenen Differenzen stillschweigend. Ebenfalls stillschweigend hiess der Ständerat eine Änderung des Nationalrates beim Sprachförderungsgesetz gut. Dieser hatte entschieden, dass die Sprachen Rätoromanisch und Italienisch nicht nur wie vom Bundesrat vorgesehen ausserhalb, sondern auch innerhalb der Kantone Graubünden und Tessin gefördert werden sollen.

Für Diskussionen sorgte sodann der Entscheid des Nationalrates, die Finanzmittel für Pro Helvetia um CHF 6.5 Mio. zu kürzen. Der Ständerat entschied mit 30 zu 8 Stimmen (2 Enthaltungen), seiner Kommissionsmehrheit zu folgen, welche diese Kürzung ablehnte und hielt entsprechend an der Differenz fest. Simon Stocker (sp, SH) warf dem Nationalrat vor, dass diese Kürzung «eine Art Strafaktion gegen Pro Helvetia» gewesen sei, weil man mit deren Handlungen in Russland nicht einverstanden gewesen sei. Eine Minderheit um Jakob Stark (svp, TG) wollte hier dem Nationalrat folgen. Er glaube nicht, dass diese Kürzungen tatsächlich die Aktivitäten von Pro Helvetia im Ausland in Gefahr bringen würden, so der SVP-Ständerat, der mit seinem Ansinnen aber erfolglos blieb.

Auch im Nationalrat drehte sich daraufhin der Wind. Seiner Kommissionsmehrheit folgend lenkte der Nationalrat mit 106 zu 79 Stimmen (2 Enthaltungen) ein und lehnte die Kürzung ebenfalls ab. Auch hier hatte eine Minderheit um Sylvain Freymond (svp, VD) an der Kürzung festhalten wollen. Katharina Prelicz-Huber (gp, ZH) hatte derweil für die WBK-NR festgehalten, dass Pro Helvetia derzeitig in einem Überprüfungsprozess stecke, welcher Ende Jahr zeigen werde, was alles genau finanziert wird.

Da auf der einen Seite der Nationalrat entschieden hatte, die Debatte zum Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbibliothek bis in die Wintersession 2024 zu sistieren und der Ständerat auf der anderen Seite entschieden hatte, dasselbe mit dem Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer zu tun, blieben vorerst keine weiteren Differenzen offen.

Gut eine Woche nach der Differenzbereinigung nahmen sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat die Kulturbotschaft 2025–2028 in der Schlussabstimmung jeweils einstimmig an.