In der Wintersession 2024 behandelte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative von Rémy Wyssmann (svp, SO), die Steuerämter dazu verpflichten wollte, Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern auf Antrag umgehend eine Kopie ihrer Steuerakten zuzustellen. Wyssmann begründete sein Anliegen damit, dass einige Steuerverwaltungen nach wie vor nur eine Einsichtnahme vor Ort gestatten, anstatt die Dokumente unkompliziert per Post oder digital bereitzustellen. Dies sei insbesondere in Zeiten finanzieller Unsicherheiten für viele Bürgerinnen und Bürger problematisch, da es eine einfache Prüfung der eigenen Steuerunterlagen erschwere. Zudem verwies er auf bestehende Datenschutzgesetze und frühere Bundesgerichtsurteile, die ein solches Recht in anderen Verwaltungsbereichen bereits gestützt hätten. Die Kommissionsmehrheit der WAK-NR sprach sich jedoch gegen eine Anpassung des Bundesrechts aus. Sie argumentierte, dass die bestehenden Regelungen bereits ausreichend seien, um Einsicht in die Steuerakten zu erhalten. Die Umsetzung dieser Bestimmungen liege jedoch in der Verantwortung der Kantone, in deren Autonomie die Kommissionsmehrheit nicht eingreifen wollte. Die Minderheit Pamini (area liberale, TI) hingegen sah Handlungsbedarf, da die Praxis der Steuerämter in den Kantonen uneinheitlich sei und Steuerpflichtige in gewissen Kantonen benachteiligt würden. Der Nationalrat entschied sich mit 123 zu 67 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) dafür, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Unterstützung erhielt das Anliegen lediglich von der SVP-Fraktion. Die Enthaltungen stammten von Mitgliedern der Grünen, SP und FDP.
Wer Steuern zahlt, soll auch seine Steuerakten zugestellt erhalten (Pa. Iv. 23.483)