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Résumé
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En 2007, la crise du marché hypothécaire américain (crise des «subprimes») a touché les deux grandes banques suisses, UBS et, dans une moindre mesure, Credit Suisse. Jusqu'à l'automne 2008, la BNS et le Conseil fédéral ont affiché leur confiance dans la santé structurelle et la couverture en capital propre suffisante des deux banques. Face aux difficultés d'UBS, qui était au bord de la faillite, le Conseil fédéral a finalement annoncé un paquet d'aide de CHF 68 milliards, le 16 octobre 2008. Cette opération sauvetage, bien que considérée comme nécessaire par l'ensemble de l'échiquier politique, a provoqué de nombreuses réactions: volonté de limiter les salaires et les bonus accordés aux cadres des banques, de renforcer la protection des déposants, mais aussi inquiétudes face aux dangers de l'économie globalisée.
Ce dossier traite du sauvetage d'UBS et des réactions qui y sont directement liées. Si la Confédération et la BNS ont finalement récupéré les fonds mis à disposition jusqu'à la liquidation du fonds de stabilisation en 2013, l'affaire a eu d'importantes suites pour la politique suisse: les propositions et mesures afin d'encadrer les banques d'importances systémiques (réglementation «too-big-to-fail» (TBTF)) se trouvent dans cet autre dossier.

Massnahmenpaket zur Stärkung des schweizerischen Finanzsystems (BRG 08.077)

Von der Krise auf dem amerikanischen Hypothekenmarkt war auch die schweizerische Grossbank UBS massiv betroffen. Zum Verhängnis wurde ihr ein übergrosses Engagement im hochriskanten Markt mit bonitätsmässig schlecht abgesicherten Immobilienhypotheken in den USA (so genannter Subprime-Markt). Im dritten Jahresquartal musste die UBS rund CHF 5 Mrd. abschreiben und einen Verlust von rund CHF 700 Mio. ausweisen. Im Dezember gab sie bekannt, dass sie im vierten Quartal nochmals CHF 11 Mrd. habe abschreiben müssen. Die andere schweizerische Grossbank, die CS, sah sich zwar auch zur Abschreibung von einigen Milliarden gezwungen, war aber insgesamt von der Krise weniger betroffen. Im Nationalrat versuchte die Linke in der Dezembersession vergeblich, aus diesem Anlass eine Diskussion über die Rolle der Banken in der schweizerischen Volkswirtschaft und über die Notwendigkeit strenger Regeln und Kontrollen für den Finanzmarkt auf die Traktandenliste zu setzen. Ihr Wunsch nach der dringlichen Behandlung einer Interpellation (Ip. 07.3779) der SP-Fraktion fand keine Mehrheit. Immerhin kam die internationale Bankenkrise im Nationalrat in der Fragestunde vom 17. Dezember doch noch zur Sprache.

Von der Krise auf dem amerikanischen Hypothekenmarkt und den daraus entstandenen Erschütterungen der Finanzmärkte waren alle international tätigen Schweizer Banken, insbesondere aber die Grossbank UBS massiv betroffen. Der Verlust im Geschäftsjahr 2007 hatte CHF 4.4 Mrd. betragen und stieg im ersten Quartal 2008 auf CHF 11.5 Mrd. Bei ihren Wertpapierbeständen, namentlich bei Titeln aus dem US-Hypothekengeschäft, musste die UBS bis Januar 2008 rund CHF 21 Mrd. und nach dem ersten Quartal nochmals CHF 19 Mrd. abschreiben. Die andere Grossbank, die CS, hatte 2007 mit einem Konzerngewinn von CHF 8.5 Mrd. abgeschlossen, musste dann aber 2008 auch erhebliche Wertberichtigungen vornehmen.

Der Bundesrat und die Bankenvertreter wiesen zuerst lange Zeit auf die gesunde Struktur der beiden Grossbanken UBS und CS und ihre ausreichende Kapitaldecke hin. Die Nationalbank (SNB) ihrerseits half, wie andere Notenbanken auch, mit Liquiditätsspritzen für die Geschäftsbanken aus. Wie viele andere Staaten, deren Immobilienmärkte ebenfalls gesund finanziert waren, ergriffen die schweizerischen Behörden bis in den Herbst hinein keine besonderen Massnahmen zur Stützung der Banken. Mitte September, nach dem Zusammenbruch der amerikanischen Bank Lehman Brothers und dem massiven Kurssturz an den Aktienbörsen, verstärkte die Nationalbank ihre Bemühungen zur Sicherung der Liquidität der Geschäftsbanken. Gleichzeitig häuften sich die Forderungen, namentlich der politischen Linken, nach staatlichen Interventionen. Aber auch nachdem die EU-Staaten den Einlegerschutz für Bankkunden massiv verbessert hatten, sah der Bundesrat noch keinen Anlass zum Handeln. Er kündigte allerdings an, dass er diverse Massnahmen vorbereitet habe und sie wenn nötig auch beschliessen werde. Wirtschaftsministerin Leuthard versicherte, dass man eine Grossbank wie die UBS nicht werde untergehen lassen. An ihrer ausserordentlichen Generalversammlung anfangs Oktober erweckte die UBS den Eindruck, dass «das Schlimmste überstanden» sei.

Am 16. Oktober war es dann soweit. Der Bundesrat kündigte ein Hilfspaket von rund CHF 68 Mrd. für die in grosse Schwierigkeiten geratene UBS an. Dabei handelte sich aber nicht um einen à-fonds-perdu-Beitrag an die Bank, sondern um verzinsbare Darlehen und Investitionen von Bund und Nationalbank (SNB), welche bei Gelingen der Operation und einer Erholung der Finanzmärkte in einigen Jahren sogar Gewinn abwerfen könnten. Dieser vom Betrag her unvorstellbar grosse Staatseingriff sei notwendig, um den Zusammenbruch der Bank zu verhindern. Dabei gehe es gemäss Bundesrat weniger um die Rettung der Bank an sich, als vielmehr um die Rolle, welche diese über ihre Zahlungs- und Kreditfunktion für die gesamte nationale Wirtschaft spiele. Zusammen mit der Grossbank CS hält die UBS einen Anteil von rund 35 Prozent am einheimischen Kreditmarkt. Bei einem Ausfall einer der beiden Banken wären viele Unternehmen und Haushalte infolge der Blockierung ihrer Konten nicht mehr in der Lage, Einkäufe, Lohnzahlungen und Investitionen vorzunehmen. Die bestehende Einlagenversicherung von CHF 30'000 würde daran wenig ändern, da die von der Gesamtheit der Banken dafür reservierte Garantiesumme von CHF 4 Mrd. nur einen kleinen Teil der bei der UBS deponierten privilegierten Einlagen ausmacht. Der Bundesrat ging in seiner Botschaft zu den Hilfsmassnahmen davon aus, dass der Zusammenbruch einer der beiden Grossbanken einen kurzfristigen volkswirtschaftlichen Schaden von 75 bis CHF 150 Mrd. (das sind 15–30 Prozent des jährlichen BIP) verursachen würde. Dass sich der Staat in diesem Ausmass an der Rettung einer durch eigenes Fehlverhalten in die Krise geratenen privaten Firma beteiligt, wurde zwar allgemein als Sündenfall bezeichnet. Dieser sei aber, so lautete der Tenor sowohl in den Medien als auch bei den Parteien, angesichts des Risikos eines Zusammenbruchs des gesamten Wirtschaftssystems notwendig gewesen. Der Bundesrat wurde in den Medien auch dafür gelobt, dass er trotz des Drucks von aussen nicht vorzeitig mit Absichtserklärungen und Teilinformationen die Gerüchteküche angeheizt und den Finanzmarkt verunsichert habe. Die SP war freilich mit der konkreten Ausgestaltung der Massnahmen nicht einverstanden. Sie verlangte, dass sich der Bund mit CHF 26 Mrd. direkt am Aktienkapital der UBS beteiligt und in dieser Funktion als Grossaktionär mit rund einem Drittel des Kapitals Einfluss auf die Geschäftspolitik nimmt.

Konkret beschloss der Bundesrat zusammen mit der Nationalbank und der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) ein Massnahmenpaket zur Stabilisierung des schweizerischen Finanzsystems und zur Verbesserung des Vertrauens in die Banken. Das Paket bestand im Wesentlichen aus zwei Elementen: Einer Auffanggesellschaft zur Auslagerung von illiquiden Risikopapieren der UBS und einem Bundesdarlehen an die UBS, damit sie sich neben der Nationalbank an dieser Zweckgesellschaft beteiligen kann.

Die Nationalbank sollte gemäss dem Plan mit einem Einsatz von maximal CHF 54 Mrd. zusammen mit der UBS eine Auffanggesellschaft gründen. Diese kauft von der UBS illiquide, das heisst mit grossem Risiko behaftete und zum aktuellen Zeitpunkt nicht oder nur mit grossen Verlusten verkäufliche Wertpapiere im Betrag von bis zu CHF 60 Mrd. Zweck dieser Operation ist es, die Liquidität der Bank zu verbessern. Da die SNB langfristigere Perspektiven als eine private Bank hat und die Auffanggesellschaft mit dem Verkauf der schlechten Papiere warten kann, bis sich die Märkte wieder erholt haben, sind diese Anlagen für sie ein deutlich geringeres Risiko als für die UBS. Die Finanzierung und die Gründung einer Zweckgesellschaft fällt in die Kompetenz der SNB und benötigt keine Zustimmung der politischen Behörden. Die UBS selbst muss sich an dieser Gesellschaft mit einem Eigenkapital von CHF 6 Mrd. beteiligen. Damit sie dies ohne Gefährdung ihrer Eigenkapitalbasis tun kann, soll der Bund den Betrag mit einem verzinsbaren Darlehen vorschiessen.

Dieses Darlehen gewährt die Eidgenossenschaft in Form einer Pflichtwandelanleihe im Umfang von CHF 6 Mrd. mit einem Jahreszins von 12.5 Prozent und einer Laufzeit von 30 Monaten. Das Konstrukt der Pflichtwandelanleihe – also einer Optionsanleihe, die zwingend in Aktien umgewandelt werden muss – erlaubt es der UBS, das Darlehen von Anfang an in der Bilanz als Eigenkapital zu bewerten. Der Bund kann diese Anleihe bis zum Ende der Laufzeit halten und sie dann in Aktien umwandeln. Er kann sie aber auch nach einer Sperrfrist von sechs Monaten bis zum Ende der Laufzeit in eine fixierte Anzahl Aktien umwandeln und beim Weiterverkauf von einem Kursanstieg profitieren. Schliesslich ist es auch möglich, die gesamte Wandelanleihe oder Teile davon (die Stückelung beträgt CHF 100 Mio.) nach der Sperrfrist an einen Dritten zu verkaufen. Mit dieser Pflichtwandelanleihe konnte vermieden werden, dass sich der Bund selbst als Aktionär (der Darlehensbetrag entsprach ca. 10 Prozent des Aktienkapitals) an der UBS beteiligen musste. Eine direkte längerfristige Beteiligung würde nicht nur eine Privilegierung der UBS gegenüber anderen Firmen bedeuten, sondern den Bund in seiner Funktion als Überwacher des Finanzmarktes in Interessenkonflikte bringen. Gemäss den Ausführungen des Bundesrates ist es nicht seine Absicht, längerfristig in die Sanierung der Bank involviert zu bleiben. Er sieht vielmehr vor, dass er sich unter Wahrung seiner wirtschaftlichen Interessen bereits vor dem Ende der Laufzeit zurückziehen will. Solange der Staat aber sein Engagement aufrecht erhält, wird er gemäss Bundesrat auf die Geschäftspolitik der UBS Einfluss nehmen. Dies wird zum Beispiel über regelmässige Kontakte mit der Bankleitung geschehen, aber auch über Richtlinien für die Entschädigung von Spitzenmanagern.

Die UBS verabschiedete noch vor den Parlamentsverhandlungen über das Hilfspaket ein neues Salärsystem für Manager. Dieses koppelt die Entschädigungen stärker an eine langfristig nachhaltige Geschäftsentwicklung als bisher. Einige frühere Spitzenmanager der UBS verzichteten unter dem Druck der Öffentlichkeit auf ihnen zugesicherte «Erfolgsprämien» in Millionenhöhe.

Die rechtliche Grundlage für diese aussergewöhnliche Stützungsaktion waren Verordnungen, welche die Regierung gestützt auf die Verfassungsartikel über Notrecht zur Abwehr unmittelbarer Gefahr für das Land erlassen kann. Der erforderliche Kredit war als Nachtragskredit zum Budget 2008 von der Finanzdelegation des Parlaments (FinDel) noch vor dem definitiven Regierungsbeschluss bewilligt worden; die Bundesversammlung hat ihn in der Wintersession nachträglich genehmigt.

Der Nationalrat behandelte das Massnahmenpaket und den Nachtragskredit als erster. Sämtliche Fraktionen erklärten, dass sie damit einverstanden seien, dass der Bund aktiv werde, nicht alle hiessen aber die ergriffenen Massnahmen gut. Einig war man sich aber von links bis rechts in der Kritik am Verhalten der UBS und ihres Managements. Die Linke bemängelte, dass der Bundesrat nicht die Gelegenheit ergriffen habe, mit dem Geldeinsatz auch Einfluss auf die Unternehmensstrategie der Grossbanken zu nehmen und ihnen enge Leitplanken in Bezug auf Managerentschädigungen zu setzen. Nichteintretens- resp. Rückweisungsanträge der Grünen fanden über ihre eigenen Reihen hinaus nur Unterstützung bei vereinzelten SP- und SVP-Abgeordneten. Mit 157 zu 10 Stimmen lehnte der Rat auch einen Antrag Zisyadis (pda, VD) ab, die UBS zu verstaatlichen. Obwohl die Leitung der SP bei Bekanntgabe der Massnahmen im Oktober eine Teilverstaatlichung gefordert hatte, unterstützten nur einige wenige ihrer Parlamentsabgeordneten diesen Vorstoss. In der Detailberatung lehnte die bürgerliche Ratsmehrheit alle Anträge der SP und der GP ab, während der Dauer des Bundesengagements grundlegend in die Geschäftspolitik der UBS einzugreifen (z.B. durch eine Limitierung der Managerentschädigungen auf CHF 800'000 pro Jahr oder ein Verbot der Dividendenzahlungen). Für die Linke bot das Debakel der UBS nicht nur eine gute Gelegenheit, um gegen das liberale Wirtschaftssystem an sich vom Leder zu ziehen, sie nahm es auch zum Anlass für direkte Angriffe auf die bürgerlichen Regierungsparteien. Sie beantragte erfolglos, dass SVP, FDP und CVP in Zukunft auf Parteispenden der UBS verzichten sollten. In der Gesamtabstimmung, welche mit 116 zu 55 ausging, lehnten die SP und die GP das Massnahmenpaket ab, weil keiner ihrer Ergänzungsvorschläge eine Mehrheit gefunden hatte.

Auch der Ständerat führte eine sehr ausgedehnte Diskussion zu den Massnahmen und zum Finanzmarkt- und Bankensystem im Allgemeinen durch. Wie in der grossen Kammer scheiterte auch hier die Linke mit ihrem Ruf nach einer Lohnbegrenzung für das UBS-Management und für ein Verbot der finanziellen Unterstützung von politischen Parteien durch die UBS. Hingegen hatte sie – dank dem Stichentscheid des Präsidenten – zuerst Erfolg mit ihrer Forderung, dass der Bundesrat auf die UBS einwirken soll, damit diese ihre bisherigen Manager dazu bewegt, ungerechtfertigt bezogene Erfolgsprämien zurück zu zahlen. Der Nationalrat lehnte eine derartige primär deklamatorische Bestimmung ab und setzte sich damit im Differenzbereinigungsverfahren durch.

Reaktionen der Parteien und der Öffentlichkeit nach der Rettung der UBS durch den Bund

Als mit der Verschärfung der internationalen Finanzkrise im Sommer und Frühherbst immer mehr Staaten Konjunkturförderungsprogramme sowie Garantien und Kapitalspritzen für Banken und andere private Unternehmen ankündigten, sah es zuerst noch danach aus, als ob die Schweiz auf derartige staatliche Interventionen in die Marktwirtschaft würde verzichten können. Der Bundesrat und die Bankenvertreter wiesen auf die gesunde Struktur der beiden Grossbanken UBS und CS und ihre ausreichende Kapitaldecke hin. Am 16. Oktober, nach dem Zusammenbruch der amerikanischen Bank Lehman Brothers und dem massiven Kurssturz an den Aktienbörsen, war es dann auch in der Schweiz so weit: Der Bundesrat kündigte ein Hilfspaket von rund CHF 68 Mrd. für die in grosse Schwierigkeiten geratene UBS an. Dieser vom Betrag her unvorstellbar massive Staatseingriff sei notwendig, um den Zusammenbruch der Bank zu verhindern. Dabei gehe es weniger um die Rettung der Bank an sich, als vielmehr um die Rolle, welche diese über ihre Zahlungs- und Kreditfunktion für die gesamte nationale Wirtschaft spiele. Dass sich der Staat in diesem Ausmass an der Rettung einer durch eigenes Fehlverhalten in die Krise geratenen privaten Firma beteiligt, wurde allgemein als Sündenfall bezeichnet. Dieser sei aber, so lautete der Tenor sowohl in den Medien als auch bei den Parteien, angesichts des Risikos eines Zusammenbruchs der gesamten Wirtschaft notwendig gewesen. In der Parlamentsdebatte zu den Stützungsmassnahmen sparte die politische Linke nicht mit ihrer grundsätzlichen Kritik an den deregulierten Finanzmärkten sowie an den Prinzipien der Liberalisierung der Wirtschaft insgesamt. Einig war man sich von links bis rechts, dass die Probleme der UBS und anderer Konzerne gewisse neue Gefahren der liberalisierten und vor allem globalisierten Wirtschaft für die nationalen Volkswirtschaften aufgezeigt hatten. Im Einverständnis mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat eine Motion der SVP-Fraktion (Mo. 08.3649), welche die Einsetzung einer Expertengruppe für eine entsprechende Analyse verlangt.

Im Oktober äusserte die SP Kritik am staatlichen Rettungspaket für die von der Finanzkrise stark betroffene Grossbank UBS. Levrat forderte die Gründung einer Auffanggesellschaft durch Bund und Kantone, welche die Bank mit Kapital versorgen und dafür umgekehrt UBS-Aktien erhalten solle. Das Darlehen der Nationalbank an die UBS im Umfang von 60 Mia Fr. sei zudem zu hoch. Die SP forderte weiter strengere Eigenkapitalvorschriften für Banken und ein Verbot risikotreibender Boni.

Im Dezember traten die EVP-Delegierten in Aarau zusammen. Sie befürworteten die Personenfreizügigkeit mit der EU fast einstimmig und verabschiedeten eine Resolution mit zwölf Massnahmen gegen die Finanzkrise, darunter neue Bonussysteme und eine Beteiligung des Bundes an der UBS mittels Aktienkapital oder Krediten.

Als besonders stossend empfand ein Teil der Öffentlichkeit, dass die UBS, welche der Staat im Vorjahr mit Riesensummen vor dem Untergang bewahrt hatte, ihren Mitarbeitern für das Geschäftsjahr 2008, in welchem sie einen Verlust von knapp CHF 20 Mrd. ausgewiesen hatte, Boni im Umfang von rund CHF zwei Mrd. ausbezahlte. Die Finma hatte diese Zahlungen mit dem Argument bewilligt, dass diese zum Teil vertraglich geschuldet seien und bei einem Verzicht auf Boni gute Mitarbeiter die Bank verlassen würden. Von den politischen Parteien forderte zuerst die SP staatlich verordnete Höchstlöhne für die Spitzenmanager der Grossbanken. Später zog auch die SVP nach, was allerdings parteiintern nicht unbestritten war.

Im Juni kündigte die CVP an, auf eine bereits zugesagte Parteispende der Grossbank UBS zu verzichten. Parteipräsident Christophe Darbellay hatte die Spende zunächst annehmen wollen, musste jedoch nach öffentlicher Kritik zurückkrebsen. Die CVP will nun so lange keine Parteispenden von der UBS annehmen, wie diese staatliche Unterstützung erhält.

Die UBS-Affäre beschäftigte auch die FDP. Die Partei, die sich als «Helferin des Finanzplatzes Schweiz» (Pelli) betrachtet, bekundete aber Mühe, sich deutlich von den Grossbanken zu distanzieren. Der Unmut gegenüber der UBS wuchs auch in der Wirtschaftspartei. Insbesondere Nationalrat Philipp Müller (AG) schoss scharf gegen die Bank und dachte laut über einen Bruch der FDP mit den Grossbanken nach. Daraufhin trat der frühere UBS-Chef Peter Wuffli als Präsident der Freunde der FDP zurück, einem Sponsorenverein, welcher der Partei jährlich mehrere 100'000 Fr. zukommen lässt. Wuffli begründete seinen Rücktritt damit, dass er die FDP in der Vorwahlphase nicht belasten wolle. Der Streit innerhalb der FDP weitete sich aus, nachdem die Parteileitung die Parlamentarier angehalten hatte, sich in Bezug auf die Finanzplatzstrategie des Bundes an die Parteilinie zu halten. Mit der Idee einer Weissgeldstrategie hatte sich der Unternehmerflügel um die Nationalräte Otto Ineichen (LU), Philipp Müller (AG), Tarzisius Caviezel (GR) und Werner Messmer (TG) den Unmut der Parteileitung zugezogen. Allerdings schwenkte dann aber auch die offizielle Partei von der Verteidigung des Bankgeheimnisses ab. An einer Medienkonferenz demonstrierte sie einen Schulterschluss und präsentierte eine Weiterentwicklung der schweizerischen Finanzmarktstrategie. In der Folge wurde eine Strategiegruppe unter Führung von Rolf Schweiger (ZG) eingesetzt, die an der Delegiertenversammlung vom 24. April einen Bericht vorlegte. Die ursprüngliche Weissgeldidee war bereits im Vorfeld der Versammlung von den kantonalen Parteipräsidenten abgeschwächt worden, nachdem mehrere Kantonalsektionen Widerstand angekündigt hatten. Anstelle einer Belegpflicht wurde eine Selbstdeklaration für ausländische Bankkunden gefordert und statt der Einführung der schweren Steuerhinterziehung als Strafdelikt wurden eine Steuerrechtsrevision und Verhaltensregeln für Banken vorgeschlagen. Nach einer heftigen Diskussion wurde das Papier von den Delegierten knapp angenommen.

Dass die Partei die Geduld mit den Banken verliert, zeigte sich auch wenige Tage nach der Weissgeld-Diskussion. Der Parteivorstand empfahl den Aktionären der Grossbank Crédit Suisse, den Vergütungsbericht an der Generalversammlung abzulehnen. Damit sollte ein Zeichen gegen die hohen Boni gesetzt werden.

Verbesserung des Einlegerschutzes (BRG 08.076; Mo. 08.3546; Mo. 08.3529)

Eine weitere Sofortmassnahme zur Stabilisierung des Bankensystems bestand in der massiven Verbesserung des Einlegerschutzes. Nachdem der Bundesrat bis anfangs Oktober eine Erhöhung der geschützten Einlagen nach dem Vorbild der meisten anderen europäischen Industriestaaten abgelehnt hatte, schlug er in seiner am 5. November verabschiedeten Botschaft für die Unterstützung für die UBS vor, sie von 30'000 auf CHF 100'000 anzuheben. Die dafür von der Gesamtheit der Banken garantierte Summe soll gleichzeitig von maximal 4 auf CHF 6 Mrd. erhöht werden. Die Banken sollen zudem verpflichtet werden, genügend inländisch gedeckte Aktiven zur Absicherung des Einlegerschutzes zu halten. Das neue Regime soll nach der Verabschiedung durch das Parlament sofort in Kraft treten und bis Ende 2010 gelten. Bis zu diesem Zeitpunkt möchte die Regierung eine Revision der heutigen Bestimmungen auf dem ordentlichen Weg durchführen. Dabei gelte es insbesondere zu überprüfen, wie der Einlegerschutz nachhaltig auch für grosse Finanzkrisen ausgestaltet werden kann. Dabei müsse insbesondere vermieden werden, dass beim Zusammenbruch einer Bank die anderen in die Pflicht genommenen Banken ebenfalls in Schwierigkeiten geraten.

Die Verbesserung des Einlegerschutzes fand im Parlament Zustimmung. Der Ständerat wünschte aber mehr Transparenz über die Sicherheit dieser Einlagesicherung bei jeder einzelnen Bank. Im Nationalrat versuchte die SP erfolglos, die Verbesserung des Anlegerschutzes mit einer Konjunkturvorlage zu verbinden. Ihr Antrag, zur Stützung der Kaufkraft der Bevölkerung die Familienzulagen zu erhöhen, unterlag mit 113 zu 57 Stimmen. Die von der kleinen Kammer eingeführte detaillierte Deklarationspflicht für die Sicherheit der Rückstellungen lehnt er als nicht praktikabel ab. In der Differenzbereinigung beharrten zuerst beide Kammern auf ihrer Version bezüglich der Transparenz der Rückstellungen, dann gab der Ständerat nach. In der Gesamtabstimmung nahmen beide Kammern die Teilrevision des Bankengesetzes (BankG) einstimmig an. Sie wurde gestützt auf Art. 165 Abs.1 BV für dringlich erklärt und auf den 20. Dezember, befristet bis Ende 2010 in Kraft gesetzt. Zudem wurden zwei Motionen Bischof (cvp, SO) und Leutenegger Oberholzer (sp, BL), die ebenfalls die Verbesserung des Einlegerschutzes forderten, vom Nationalrat angenommen.

Mit dem Argument, dass mit den im Herbst des Vorjahres beschlossenen dringlichen Massnahmen die Forderungen der beiden vom Nationalrat gutgeheissenen Motionen Bischof (cvp, SO; Mo. 08.3529) und Leutenegger Oberholzer (sp, BL; Mo. 08.3546) für einen Ausbau des Einlegerschutzes erfüllt seien, lehnte der Ständerat diese ab. Der Bundesrat gab im Herbst einen Entwurf für die definitive Einführung dieses bis Ende 2010 gültigen verbesserten Einlegerschutzes in die Vernehmlassung. Die Banken, unterstützt von den bürgerlichen Parteien, waren mit der dauerhaften Erhöhung der Garantiesumme auf 100'000 Franken je Einleger zwar einverstanden. Sie lehnten aber den Antrag ab, die Gesamtsumme der von den Banken vorzunehmenden Rückstellungen von 6 auf 9.75 Mrd. Franken zu erhöhen und in einem staatlichen Fonds zu sammeln. Auch die kantonalen Finanzdirektoren (FDK) sprachen sich gegen die als unverhältnismässig kritisierten Vorschläge aus.

Verhinderung von untragbaren Risiken für die Schweizer Volkswirtschaft (Mo. 08.3649)

«Too-big-to-fail»: Vorschläge und Massnahmen nach der Finanzkrise 2008 (bis 2016)

Alors que la banque UBS se trouvait dans la tourmente de la crise des subprimes, le groupe UDC a déposé une motion demandant la constitution d'une commission d'experts, avec pour but la rédaction d'un rapport sur les conséquences de la faillite de grandes entreprises suisses pour l'économie nationale. Soutenue par le Conseil fédéral, la motion a été adoptée sans discussion par le Conseil national.

Dans un deuxième temps, l'objet a été soutenu à l'unanimité par la Commission de l'économie et des redevances du Conseil des Etats (CER-CE). Sa présidente, Simonetta Sommaruga (ps, BE), a exposé à ses collègues sénateurs et sénatrices l'intérêt d'une commission d'experts de premier plan à même d'analyser et de minimiser les risques liés aux activités des grandes entreprises pour l'économie nationale.
Le conseiller fédéral Hans-Rudolf Merz s'est rallié à ce discours, soulignant que les scénarios élaborés depuis 2005 par un groupe de travail composé de membres de la BNS, de la FINMA et du DFF concernant les grandes banques ont permis une réaction rapide face aux difficultés de l'UBS en octobre 2008. Convaincu, le Conseil des Etats a adopté la motion.

Rückerhalt der für die Rettung der UBS eingesetzten öffentlichen Gelder

Das im Vorjahr eingegangene Engagement des Bundes in der Höhe von CHF 6 Mrd. zur Rettung der UBS wurde im Berichtsjahr beendet. Nachdem mit dem Abschluss eines Abkommens der Schweiz mit den USA über die Auslieferung von weiteren Kontoinformationen eine unter Umständen ruinöse Zivilklage der US-Steuerbehörden hatte abgewehrt werden können, gab der Bundesrat bekannt, dass er die Pflichtwandelanleihe vollständig in UBS-Aktien umwandeln und diese verkaufen werde. Die riskante Rettungsaktion zugunsten der UBS hatte sich letztlich für den Bund auch finanziell gelohnt, konnte er doch einen Nettogewinn von rund CHF 1.2 Mrd. verbuchen.

Noch nicht beendet werden konnte das Engagement der Nationalbank zur Rettung der UBS. Zu Beginn des Berichtsjahres zeigte sich allerdings, dass die Nationalbank (SNB) nicht «giftige» Wertpapiere im Umfang von USD 60 Mrd., sondern nur von knapp USD 40 Mrd. übernehmen musste. Diese Reduktion trat ein, weil ein Teil dieser Papiere sich als weniger riskant erwies, als ursprünglich erwartet worden war, und weil einige Positionen gemäss neuen internationalen Buchhaltungsvorschriften nicht mehr als zu Marktpreisen zu bewertende Vermögenspositionen geführt werden mussten. Die wieder liquider gewordenen Märkte erlaubten der Nationalbank, dieses Depot der hoch riskanten Anlagen bis zum Ende des Berichtsjahres durch Verkäufe zu halbieren.

Schliesslich konnte die SNB die eingesetzten Mittel bis zur Abwicklung des Stabilisierungsfonds im Jahr 2013 zurückerhalten (vgl. diesen Artikel).

Bericht der Geschäftsprüfungskommissionen zur Finanzkrise und Herausgabe von UBS-Kundendaten an die USA (PAG 10.054) und verbundene Geschäfte (Pa.Iv. 10.401, Mo. 10.3081, Mo. 10.3630, Mo. 10.3631, Mo. 10.3632, Mo. 10.3633, Mo. 10.3634, Po. 10.3389, Po. 10.3390)

Die Finanzplatzkrise beschäftigte das Parlament nicht nur im politischen Tagesgeschäft, sondern auch in seiner Funktion als Oberaufsichtsbehörde. Zwischen März 2009 und Mai 2010 untersuchten die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte (GPK) die Zweckmässigkeit und Wirksamkeit des Rettungspakets zugunsten der UBS sowie die Massnahmen, die getroffen worden waren, um dem zunehmenden Druck der US-Behörden zu begegnen. Parallel zur laufenden GPK-Untersuchung versuchte eine Koalition aus SVP und dem linksgrünen Lager unter dem Eindruck des Bundesverwaltungsgerichtsurteils zur Schutzverfügung der Finma vergeblich, eine Parlamentarische Untersuchungskommission PUK einzusetzen. Nachdem das Büro des Ständerats im März eine vom Büro des Nationalrats lancierte und vom Rat gegen die geschlossen stimmenden FDP- und BDP-Fraktionen akzeptierte parlamentarische Initiative (10.401) zur Einsetzung einer PUK blockiert und den Entscheid bis zum Erscheinen des GPK-Berichts Ende Mai auf die Sommersession vertagt hatte, versuchten die PUK-Befürworter vergeblich mit einer im März lancierten und vom Rat in gleicher Konstellation akzeptierten Motion Wyss (sp, BE; Mo. 10.3081) den Entscheid des Ständerats in der Frühlingssession zu erwirken. Dieser legte fest, auch dieses Geschäft erst in der Sommersession zu behandeln. In der Sommersession stimmte das Büro des Ständerats der Initiative dann nicht zu, wohingegen der Nationalrat ihr mit den Stimmen der mit dem GPK-Bericht unzufriedenen SP, GP, SVP und eines Teils der CVP Folge gab. In der gleichen Lesung folgte der Ständerat schliesslich der Empfehlung seines Büros, stimmte der Initiative nicht zu und lehnte auch die Motion ab.

Die Hauptkritik des GPK-Berichts betraf die Krisenorganisation. Zum einen wurde moniert, dass die SNB, EBK und der EFD-Vorsteher die Krisenvorbereitung zwischen Januar und April 2008 ohne Einbezug des restlichen Bundesrats vorangetrieben hatten. Zum anderen wurde kritisiert, dass der Bundesrat die Führung des Krisendossiers bis im Herbst 2008 allein – dem im Bericht hart kritisierten – Bundesrat Merz überlassen hatte und zu den Beratungen im Fall UBS bewusst kein Protokoll geführt worden war. Neben 18 Empfehlungen an die verschiedenen beteiligten Behörden formulierten die GPK zwei Postulate und fünf Motionen. Das eine Postulat (Po. 10.3389) forderte vom Bundesrat die Überprüfung der gesetzlich festgelegten Aufgaben, die den Revisionsfirmen bei den Grossbanken übertragen sind. Das andere (Po. 10.3390) verlangte eine Abklärung zu Art. 271 StGB (verbotene Handlung für einen fremden Staat) sowie zur Kompatibilität des schweizerischen Bankgeheimnisses mit den Vorgaben (Melde- und Steuerrückbehaltspflichten), welche die amerikanische Steuerbehörde IRS in den USA tätigen Finanzinstituten im Rahmen von sogenannten Qualified Intermediary Agreements (QIA) auferlegt. Beide Postulate wurden im September vom Ständerat überwiesen. Im Dezember folgte der Nationalrat mit zwei gleichlautenden Eingaben.

Die fünf Motionen verlangten erstens eine regelmässige Aussprache zwischen dem Finma-Präsidenten und dem Bundesrat (Mo. 10.3630), zweitens die durchgehende Protokollierung sämtlicher Bundesratsbeschlüsse und -beratungen (Mo. 10.3631), drittens die Regelung von 3-er-Ausschüssen bei wichtigen und departementsübergreifenden Geschäften (Mo. 10.3632), viertens eine Stärkung der Führung in der Exekutive unter Berücksichtigung des Kollegialprinzips in den Plänen zur Regierungsreform (Mo. 10.3633), fünftens die Ausdehnung des Anwendungsbereichs von Art. 164 (Gläubigerschädigung) und 165 (Misswirtschaft) des Strafgesetzbuches (StGB) auf Grossunternehmungen (Mo. 10.3634). Der Ständerat nahm alle fünf Vorstösse im Verlauf des Berichtsjahres diskussionslos an. Mit der Annahme gleichlautender Motionen in der grossen Kammer wurden bis Ende 2010 alle Motionen überwiesen, mit Ausnahme der dritten und fünften, deren Behandlung im Nationalrat noch ausstand. Der Nationalrat akzeptierte auch eine weitere, von der CVP-Fraktion eingereichte Motion, die als Konsequenz des GPK-Berichts eine Klärung der Rollen und Kompetenzen der involvierten Behörden forderte

Dringende Umsetzung von Empfehlung 19 des GPK-Berichtes vom 30. Mai 2010 (Mo. 10.3517)

Obschon die GPK gegenüber der UBS keine Verfügungsgewalt zusteht, äusserte sie sich im Bericht zur Finanzkrise auch zu deren Rolle und forderte die Bank dazu auf, die internen Vorgänge durch eine unabhängige Instanz aufarbeiten zu lassen und die Resultate zu veröffentlichen. Um der Forderung politisch Nachdruck zu verleihen, nahm der Ständerat im September mit 27 zu 7 Stimmen die Motion Graber (cvp, LU) an, die den Bundesrat beauftragen will, die UBS mit allen ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Mitteln zum Befolgen der GPK-Empfehlung zu bewegen.

Eine Motion Graber (cvp, LU) verlangte, dass die 2008 von der UBS auf den SNB StabFund (Stabilisierungsfonds) überführten Aktiven erst nach Erfüllung der Empfehlung 19 des GPK-Berichts vom 30. Mai 2010 an die UBS zurückgeführt werden können. Die Empfehlung 19 fordert von der UBS die Prüfung des internen Geschäftsgebarens rund um die Subprime-Krise, speziell das Verhalten und die Entscheidungsfindung von Verwaltungsrat, Konzernleitung und Revisionsstelle. Diesbezüglich soll abgeklärt werden, ob straf- und/oder zivilrechtliche Schritte der Bank gegen die ehemalige Konzernleitung angezeigt wären. Wenigstens aber solle transparent dargelegt werden, weshalb solche Klagen vom UBS-Verwaltungsrat nicht angestrengt worden waren. Trotz rechtlicher Bedenken seitens des Bundesrats betreffend der Vereinbarkeit einer gesetzlichen Weisung an die SNB (Einschränkung der Handlungsfreiheit des SNB StabFund) und deren Unabhängigkeit wurde die Motion von beiden Räten überwiesen, im Ständerat (Erstrat) bereits im Jahre 2010 mit 27 zu 7 Stimmen, im Nationalrat (Zweitrat; 2011) mit 106 zu 49 Stimmen. Lediglich die SVP-Fraktion lehnte die Motion ab.

Drei bereits in den Vorjahren angestossene Geschäfte waren im Berichtsjahr pendent. Darunter die Motion Graber (Mo. 10.3517), welche eine Vorlage im Zusammenhang mit den beim SNB StabFund (Stabilisierungsfonds) lagernden toxischen Aktiva der UBS gefordert hatte (überwiesen 2011, hängig im EFD). Ebenfalls pendent waren eine 2011 von der Grossen Kammer angenommen Motion (Mo. 11.3757), die eine Veränderung der Kostenregelung im Fall der Einsetzung eines Untersuchungsbeauftragen durch die Finma anstrebte (hängig im Zweitrat) sowie eine aus der GPK-SR stammende Motion (Mo. 10.3634), die systemrelevante Unternehmen im Falle einer Staatsrettung straffähig machen wollte. Bei letztgenanntem Anliegen hatte der Nationalrat 2011 den Motionstext angepasst, worauf der Ständerat die Anpassungen noch nicht behandelte.

Abwicklung des SNB StabFund (2013)

Die Abwicklung des SNB StabFund konnte eingeleitet werden, nachdem der StabFund sein Darlehen bei der SNB im August 2013 vollständig getilgt und die UBS die verbliebenen Aktiva im November vom StabFund zurückgekauft hatte. Deren Wert wurde vertragsgemäss, nach Zuweisung der ersten Milliarde an die SNB, je zur Hälfte aufgeteilt, was der Nationalbank einen Verkaufserlös von USD 3.8 Mrd. einbrachte. Über die gesamte Laufzeit generierte das SNB-Darlehen zudem ein Zinseinkommen von rund USD 1.6 Mrd. Die SNB liess verlauten, dass mit der Übergabe des StabFund an die UBS ein «ausserordentliches und herausforderndes Unterfangen» zu einem guten Ende habe geführt werden können. Mit der Abwicklung des Fonds wurde auch eine am Jahresende formell nach wie vor beim EFD pendente Motion Graber (cvp, LU; Mo. 10.3517) hinfällig. Das 2011 überwiesene Begehren hatte gefordert, die Möglichkeit zum Rückkauf der StabFund-Aktiva durch die UBS von der Erfüllung von GPK-Empfehlungen abhängig zu machen.