Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt

Trotz heftiger Gegenwehr vor allem von Stiftungspräsidentin Rosemarie Simmen (cvp, SO) im Ständerat stimmten beide Kammern im Zug der Sparmassnahmen einer Kürzung der Subventionen an die Pro Helvetia um 24 Mio Fr. für die Jahre 1993-1995 zu. Die Beschneidung der Finanzhilfe, welche mit rund 25% deutlich über der generell vorgenommenen linearen Kürzung von 10% liegt, wurde damit gerechtfertigt, dass lediglich eine Redimensionierung auf das Niveau der Finanzplanvorgabe von 1990 erfolge. 1991 hatte das Parlament in einer grosszügigen Geste – und in einem günstigeren konjunkturellen Umfeld – einer Subventionserhöhung um real 35% auf 130 Mio Fr. zugestimmt. Zusammen mit den ungekürzten Beiträgen für das Berichtsjahr (28 Mio Fr.) ergibt sich für den Zeitraum 1992-1995 eine Gesamtfinanzhilfe von 106 Mio Fr., was gegenüber der vorangehenden Beitragsperiode immer noch einer Erhöhung um 20 Mio Fr. oder gut 23% entspricht. In seiner Botschaft ging der Bundesrat davon aus, dass damit die Stiftungstätigkeit im bisherigen Rahmen weitergeführt werden könne. Auf einen realen Ausbau müsse allerdings verzichtet werden.

La Conférence des chefs de départements forestiers s'est vigoureusement opposée au projet du Conseil fédéral de réduire ses subventions à l'économie forestière. Cette mesure, prise dans le cadre du programme d'économies de la Confédération, prévoyait en effet une diminution de 10% des contributions aux coûts engendrés par la protection contre les catastrophes naturelles, et des réductions de même importance pour d'autres rubriques (indemnités, soins aux jeunes peuplements, etc.), ainsi qu'une suppression des subventions aux remaniements parcellaires forestiers. Dans un premier temps, le Conseil des Etats a d'ailleurs rejeté, mais de peu, ces réductions linéaires (montant total d'environ 20 millions de CHF). Le Conseil national est toutefois revenu sur cette décision et a adopté le projet du gouvernement. Lors de la procédure d'élimination des divergences, la petite chambre s'est ralliée à la décision de ce dernier.

Die schlechten Aussichten für die Entwicklung der Bundesfinanzen hatten den Bundesrat etwa gleichzeitig veranlasst, seine bisher eher ablehnende Haltung zur Zulassung von Spielbanken zu korrigieren. Im Rahmen der «Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt» schlug er vor, Art. 35 BV in dem Sinn zu ändern, dass das Spielbankenverbot aufgehoben und die Gesetzgebung – insbesondere auch über maximale Einsätze – und Konzessionierung zur Bundessache erklärt werden, wobei die Kantone für die Zulassung von Geldspielautomaten zuständig bleiben. Von den Bruttospielerträgen der Kasinos müssten 80 Prozent an den Bund abgeliefert werden, welcher sie zur Finanzierung der AHV zu verwenden hat. Beide Parlamentskammern stimmten diesem Vorschlag zu, im Nationalrat gegen die von Vertretern der SP, den Grünen, der LdU-EVP-Fraktion und der SD getragene grundsätzliche Opposition. In der Detailberatung fand auch ein Antrag Aguet (sp, VD), einen zulässigen Höchsteinsatz von CHF 20 in der Verfassung festzuschreiben, keine Mehrheit. Nicht durchzusetzen vermochte sich aber auch ein Antrag Cotti (cvp, TI), der den von den Kasinobetreibern an den Bund abzuliefernden Ertragsanteil von 80 Prozent auf 50 Prozent senken wollte. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die Verfassungsänderung mit 113 zu 58, der Ständerat mit 34 gegen 1 Stimme gut.

Am 7. März stimmte das Volk über die Aufhebung des in der Bundesverfassung (BV) verankerten Spielbankenverbots ab. Die Kampagne warf keine hohen Wellen. Das gegnerische Komitee, das sich vor allem aus Vertretern der SP und der EVP zusammensetzte, begründete seine Haltung hauptsächlich damit, dass es verwerflich sei, wenn der Staat aus der Spielsucht Profit zu ziehen versuche, und dass zudem Spielbanken zur Geldwäscherei missbraucht würden. Die Befürworter legten das Schwergewicht ihrer Propaganda auf die Tatsache, dass spielfreudige Schweizer heute ihr Geld in den zahlreichen grenznahen ausländischen Kasinos verspielen und dem Bund somit wichtige Einnahmen entgingen. Zudem begrüssten sie – mit dem Verweis auf Österreich – die Zulassung von Kasinos auch als wichtige Erweiterung des touristischen Angebots. Von den politischen Parteien unterstützten FDP, CVP, SVP, die AP, die LP und der LdU die Vorlage; die SP entschied sich ebenso für Stimmfreigabe wie die GP und die PdA, während die EVP und die SD Ablehnung empfahlen.


Abstimmung vom 7. März 1993
Bundesbeschluss über die Aufhebung des Spielbankenverbots

Beteiligung: 51.3%
Ja: 1'665'247 (72.5%) / Stände: 20 6/2
Nein: 633'203 (27.5%) / Stände: 0

Parolen:
– Ja: FDP, CVP, SVP (1*), LP, LdU, AP, Lega; ZSAO, SGV
– Nein: EVP, SD
– Stimmfreigabe: SP (2*), GP (1*), PdA; SGB
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Der Entscheid, ob die Schweiz als eines der letzten Länder Europas Spielbanken zulassen solle, fiel an der Urne eindeutig aus: mit einem Ja-Stimmenanteil von insgesamt 72.5 Prozent wurde die Vorlage in allen Kantonen angenommen. Am deutlichsten stimmten die Genfer zu (81.1%), am schwächsten die Jurassier (66.7%). Die Vox-Umfrage ergab, dass die Verbotsaufhebung von beiden Geschlechtern, aber auch allen Altersklassen und sozialen Schichten (mit Ausnahme der etwas skeptischeren Landwirte) gleich gut unterstützt wurde; in bezug auf Parteisympathie waren die Befürworter bei der SP – trotz Stimmfreigabe dieser Partei – und dem Freisinn etwas häufiger als bei der CVP und der SVP.

Aufhebung des Spielbankenverbots

Die Aufhebung des in der Bundesverfassung (BV) verankerten Spielbankenverbots war bisher vor allem von Vertretern des Tourismusgewerbes gefordert worden, welche sich davon eine Attraktivitätssteigerung ihres Angebots versprachen. Zu Jahresbeginn hatte der Nationalrat eine derart begründete Motion Cotti (cvp, TI) mit 85 zu 50 Stimmen überwiesen. Gianfranco Cotti hatte unter anderem auch geltend gemacht, dass der angestrebte Schutz der einheimischen Bevölkerung vor den negativen Folgen von Glücksspielen angesichts der heutigen Mobilität und des dichten Netzes von Spielbanken, welches ausländische Unternehmen entlang der Landesgrenzen aufgebaut haben, ohnehin illusorisch geworden sei. Aus moralischen, sozialpolitischen und ethischen Gründen wurde die Motion namentlich von Zwygart (evp, BE), Zisyadis (pda, VD), Ziegler (sp, GE) und Scherrer (edu, BE) erfolglos bekämpft.

über 40 Gesuche für die Konzessionierung eines Spielkasinos

Unmittelbar nach der Abstimmung gingen beim Bundesrat über 40 Gesuche für die Konzessionierung eines Spielkasinos ein. Bevor diesbezügliche Entscheide getroffen werden können, bedarf es freilich noch einer entsprechenden Gesetzgebung. Der Bundesrat beauftragte eine Expertenkommission mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs.

Gesetz über das Glücksspiel und über die Spielbanken zwei Kategorien von Spielbanken

Da der Bundesrat eine Tendenz sah, dass einige Kantone sein 1996 erlassenes Verbot für die Bewilligung von neuen Boule-Spielbetrieben bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes mit der Zulassung von Geldspielautomaten unterlaufen würden, zog er die Notbremse. Er revidierte am 22. April die Verordnung über Geldspielautomaten. Indem er bisher als Geschicklichkeitsspiele bezeichnete sogenannte Automaten (Slotmachines, Jackpot etc.) zu Geldspielautomaten erklärte unterstellte er sie dem Moratorium aus dem Jahre 1996. Vor allem Kantone, wo derartige Geldspielautomatenkasinos unmittelbar vor der Eröffnung standen (Graubünden, Obwalden und Schwyz) reagierten auf das Verbot sehr unwirsch. In Sarnen (OW) eröffneten die Betreiber ihren Ende 1997 vom Kanton bewilligten Betrieb trotzdem; eine Woche später wurde er von der Bundespolizei wieder geschlossen und die Automaten versiegelt.

Das neue Gesetz über das Glücksspiel und über die Spielbanken wurde in der Dezembersession vom Parlament verabschiedet. Der Nationalrat folgte bei seinen Beratungen in der Herbstsession weitgehend den Beschlüssen des Ständerates. Er reduzierte jedoch die Zahl der in Kursälen zugelassenen Tischspiele von drei auf zwei. Dieser von Vertretern der Tourismusregionen bekämpfte Entscheid soll die Attraktivität der Kursäle zugunsten der Grands Casinos, von denen der Hauptbeitrag der Gewinnablieferung an die AHV erwartet wird, verringern. Die vom Ständerat in Abweichung vom Mündigkeitsalter 18 festgelegte Alterslimite von 20 Jahren fand in der grossen Kammer keine Mehrheit. Ein vor allem von der Linken unterstützter Antrag, dass Kantone auf ihrem Gebiet das Aufstellen von Glücksspielautomaten verbieten können – wie dies 1991 die Zürcher beschlossen hatten –, unterlag mit 87 zu 71 Stimmen. Ein ebenfalls von der SP unterstützter Antrag für ein Verbot der Darlehensgewährung durch die Spielbanken setzte sich hingegen knapp durch. Bei der Bemessung des minimalen Abgabesatzes obsiegte die Version des Ständerates (40%) gegen Anträge der Linken für 60% und von bürgerlichen Abgeordneten für 20%. Eine weitere Niederlage erlitt die SP bei der Zweckbestimmung der Bundeseinnahmen. Unter Berufung auf die Erläuterungen des Bundesrates an die Stimmberechtigten anlässlich der Verfassungsabstimmung von 1993 im sogenannten Bundesbüchlein verlangte sie, dass die erwarteten rund 150 Mio Fr. zusätzlich zu den bestehenden Bundesbeiträgen in die AHV-Kasse fliessen. Die bürgerliche Mehrheit verwies auf den Wortlaut des damals angenommenen Verfassungsartikels, der nur von der Deckung des Bundesbeitrags und nicht von zusätzlichen Mitteln spricht. Nachdem sie mit allen ihren Anträgen unterlegen waren, sprachen sich die Sozialdemokraten und die Grünen in der Gesamtabstimmung gegen das neue Gesetz aus.

In der Differenzbereinigung beschloss der Ständerat, den im Bundesbüchlein vom Bundesrat gemachten Versprechen höheres Gewicht zuzumessen als einer engen Auslegung des Verfassungstextes. Er hielt fest, dass die erwarteten Bundeseinnahmen zusätzlich zu den bisherigen Beiträgen in die AHV-Kasse fliessen sollen. Bei der Zahl der in Kursälen zugelassenen Tischspielen beharrte er auf seinem ursprünglichen Beschluss von drei. Der Nationalrat übernahm diese beiden Beschlüsse. Das Darlehensverbot für Spielkasinos lehnte der Ständerat zuerst ab, da dies die Schweizer Einrichtungen im Vergleich zu ihrer internationalen Konkurrenz benachteiligen würde. Nachdem aber der Nationalrat darauf bestanden hatte, gab die kleine Kammer in dieser Frage nach. Sie fügte sich ebenfalls dem Entscheid des Nationalrats, keine vom Mündigkeitsalter abweichende Alterslimite einzuführen. In der Schlussabstimmung passierte das neue Spielbankengesetz im Ständerat einstimmig, im Nationalrat bei 8 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen, wobei die Gegnerschaft vorwiegend aus dem SP-Lager kam.

Im Juni gab das EJPD die Verordnung zum neuen Spielbankengesetz in die Vernehmlassung. Sowohl die Kantone als auch die Betreiber bestehender Casinos reagierten sehr kritisch. Sie bezeichneten die vorgesehenen Steuersätze für die Grand Casinos als zu hoch um einen wirtschaftlich attraktiven Betrieb zu erlauben. Die Einschränkungen für die Kursäle des Typus B in Bezug auf zugelassene Spielmöglichkeiten erachteten sie als derart streng, dass sie sogar die Weiterführung bestehender Unternehmen gefährden würden. Angesichts dieses Echos verschob der Bundesrat die für Anfang 2000 vorgesehene Inkraftsetzung der neuen Bestimmungen auf voraussichtlich 1. April 2000. Immerhin beschloss er im Dezember Leitlinien zur Konzessionierung der Casinos. Diese gehen davon aus, dass in einem ersten Schritt 4-8 Spielbanken und 15-20 Kursäle bewilligt werden sollen. Dabei möchte die Regierung die Spielbanken vorzugsweise in grossstädtischen Agglomerationen und grenznahen Gebieten ansiedeln und die Kursäle in Tourismusregionen.