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In der Sondersession vom Mai 2025 befand der Nationalrat über die Motion Caroni (fdp, AR) zu den Kompetenzen des EGMR. Wie RK-NR-Sprecher Philipp Matthias Bregy (mitte, VS) ausführte, solle der EGMR mit dieser Motion an seine eigentliche Aufgabe erinnert werden, die in der Kontrolle der Einhaltung der Menschenrechte bestehe. Die Kommissionsmehrheit (13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung) sei zur Auffassung gelangt, dass der Gerichtshof mit seinem Urteil zu den Schweizer Klimaseniorinnen eine ihm nicht zustehende Rolle eingenommen habe, indem er «durch die Hintertüre eine ideelle Verbandsbeschwerde eingeführt» habe und den Ermessensspielraum der Vertragsparteien bei der Auslegung der Konvention eingeengt habe. In der Folge solle die Schweiz nun in Zusammenarbeit mit anderen Vertragsstaaten ein 17. Zusatzprotokoll zur EMRK ausarbeiten, das diese Punkte aufnimmt. Für die Kommissionsminderheit argumentierte Sibel Arslan (basta, BS), dass bei Annahme der Motion die Unabhängigkeit des EGMR auf dem Spiel stehe. Die Aufgabe des Gerichtshofes bestehe gerade in der dynamischen Auslegung der EMRK, indem er insbesondere die Rechte von Minderheiten und Menschen ohne Lobby sichere. Ebendiese Rolle solle nun beschnitten werden. Ausserdem sei es für die Minderheit nicht akzeptabel, wenn sich nationale Parlamente in die Rechtsauslegung eines internationalen Gerichtshofs einmischten. Justizminister Beat Jans stellte sich im Namen des Bundesrates hinter die Motion und befürwortete die Erarbeitung gewisser Leitlinien für den EGMR.
Anschliessend stimmte die grosse Kammer mit 122 zu 71 Stimmen für die Annahme der Motion. Gegen die Motion votierten die geschlossen stimmenden Fraktionen der Grünen und der SP sowie die Mehrheit der GLP-Fraktion und ein Mitglied der Mitte-Fraktion.

Rappeler la Cour EDH à sa mission première (Mo. 24.3485)
Dossier: Arrêt de la CEDH sur les aînées pour le climat

Mittels Standesinitiative forderte der Kanton Genf im September 2024, dass sich die Schweiz für den in Grönland inhaftierten Präsidenten von Sea Shepherd, einer Anti-Walfang-Organisation, stark macht. Besagter Paul Watson war im Juli 2024 in Grönland festgenommen worden, nachdem Japan einen internationalen Haftbefehl gegen ihn ausgestellt hatte. Japan warf Paul Watson vor, ein japanisches Walfangschiff beschädigt und ein Mitglied der Besatzung mit einer Stinkbombe angegriffen zu haben und stellte ein Auslieferungsgesuch an Dänemark. Das Genfer Parlament verlangte nun, dass sich die Schweiz dafür stark machen solle, dass Japan «seinen Verpflichtungen zum Schutz der biologischen Vielfalt der Meere» nachkomme und das Auslieferungsgesuch zurückziehe. Weiter solle sich die Schweiz dafür einsetzen, dass die üblichen Verfahrensgrundsätze, insbesondere das Recht auf eine Verteidigung und auf einen fairen Prozess, eingehalten werden.
Die RK-SR befasste sich im April 2025 mit dem Anliegen des Kantons Genf. Die Kommission beantragte einstimmig, der Standesinitiative keine Folge zu geben, zumal diese inzwischen überholt war und Paul Watson im Dezember 2024 aus dem Gefängnis in Grönland entlassen worden war.

La défense des espèces menacées n'est pas un délit. Il faut libérer Paul Watson (Iv.ct. 24.317)

Gerhard Pfister (mitte, ZG) forderte mit einem im Dezember 2024 eingereichten Postulat die Stärkung der Wirksamkeit der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit. Der Bundesrat soll dafür unter anderem prüfen, wie Evidenz in alle neuen Projekte der Entwicklungszusammenarbeit integriert werden könne und die Evaluationsstandards weiter gestärkt werden könnten. Zudem solle der Bundesrat jährlich diejenigen DEZA- und SECO-Projekte aufführen, «die gemäss robuster Evidenz zu den global führenden Programmen in ihrem Bereich gehören». Mit den Forderungen des Postulats soll die Wirksamkeit und Effizienz der in der Entwicklungszusammenarbeit eingesetzten Mittel gesteigert werden und letztlich die Erfolge, welche die Schweiz in der Armutsbekämpfung erringt, sichtbarer gemacht werden.
Der Bundesrat beantragte die Annahme des Vorstosses und verwies dabei auf den Bericht zur Wirksamkeitsmessung der internationalen Zusammenarbeit der GPK-SR und auf die entsprechende Stellungnahme der Regierung. Der Bundesrat habe in diesem Zusammenhang schon Massnahmen zur Verbesserung der Wirksamkeitsmessung in der IZA in die Wege geleitet. Bestehende Evaluationsmethoden würden geprüft und bei Bedarf überarbeitet. Die Forderungen des Postulats würden in diese Überprüfung einfliessen, schloss der Bundesrat. In der Frühjahrssession 2025 nahm der Nationalrat das Postulat stillschweigend an.

Renforcer la lutte contre la pauvreté que mène la Suisse, leader mondial en la matière, grâce aux meilleurs choix et à une coopération au développement axée sur l’efficacité (Po. 24.4387)

In der Frühjahrssession 2025 bereinigte das Parlament den Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Abkommens über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien. Der Ständerat schloss sich im Rahmen der zweiten Behandlung stillschweigend der Version des Nationalrates an. In den Schlussabstimmungen wurde der Entwurf vom Nationalrat mit 190 zu 1 Stimme angenommen, vom Ständerat einstimmig.

Accord entre la Suisse, l'Allemagne et l'Italie concernant des mesures de solidarité visant à assurer la sécurité de l'approvisionnement en gaz. Approbation (MCF 24.075)
Dossier: Energie - Sécurité d'approvisionnement

Die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes zur Ausschreibung von Drittstaatangehörigen wurde in der Frühjahrssession 2025 vom Ständerat als Erstrat behandelt. SiK-SR-Sprecherin Andrea Gmür-Schönenberger (mitte, LU) sowie Justizminister Beat Jans stellten die Vorlage vor und erklärten, dass die Umsetzung ins Landesrecht in Form einer Teilrevision des BPI erfolgen solle. Weiter stellten sie klar, dass die vorgesehenen Informationsausschreibungen nur bei Personen erfolgen könnten, welche «der schweren Kriminalität oder des Terrorismus» bezichtigt werden. Ein neu dem BPI hinzugefügter Deliktkatalog liste die entsprechenden Straftatbestände abschliessend auf. Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung sagte der Ständerat mit 38 zu 0 Stimmen Ja zur Vorlage.

Approbation et mise en œuvre du règlement de l'UE relatif aux signalements pour information concernant des ressortissants de pays tiers dans le SIS (MCF 24.086)

Die Mehrheit der APK-NR forderte mit einem im Januar 2025 eingereichten Postulat eine ex-post-Nachhaltigkeitsanalyse des Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indien. Der Bundesrat solle dabei mindestens über die Umsetzung des Nachhaltigkeitskapitels berichten, die Investitionsförderung und deren Auswirkungen analysieren sowie die Gewinner und Verlierer des Abkommens definieren. Während der Bundesrat Annahme des Postulats beantragte, lehnte eine Kommissionsminderheit um Roland Büchel (svp, SG) das Postulat ab. Der Minderheitensprecher stellte in der Frühjahrssession 2025 die Sinnhaftigkeit des geforderten Berichts in Frage, da es quasi unmöglich sei, die Auswirkungen auf die verschiedenen Pfeiler der Nachhaltigkeit zu messen. Zudem bewirke diese Analyse, dass die Handlungsfähigkeit in der Aussenwirtschaftspolitik eingeschränkt werde. Christine Badertscher (sp, BE) betonte im Namen der Kommissionsmehrheit, dass in Erfahrung gebracht werden müsse, ob die Investitionsförderung in Indien die Erwartungen erfüllen könne und in welchen Sektoren überhaupt investiert werde. Zudem sollen aus dieser im Nachhinein durchgeführten Analyse auch Lehren für weitere FHA gezogen werden. Im Anschluss nahm der Nationalrat das Postulat mit 101 zu 88 Stimmen an. Die gesamte SVP-Fraktion sowie die fast geschlossen stimmende FDP.Liberale-Fraktion lehnten den Vorstoss ab.

Analyse de durabilité ex post de l'accord de partenariat commercial et économique entre les Etats de l'AELE et la République de l'Inde (Po. 25.3002)

Das von APK-NR-Sprecher Nik Gugger (evp, ZH) als «diplomatische Meisterleistung» und «historische[n] Erfolg» bezeichnete Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien beschäftigte den Nationalrat in der Frühjahrssession 2025. Gugger präsentierte den Inhalt des Abkommens und führte aus, dass die Vorteile insbesondere in den vielen Zollsenkungen für Schweizer Exporte, im Zugang zu einem riesigen Wachstumsmarkt, im Erhalt von Rechtssicherheit sowie im momentanen Wettbewerbsvorteil für die EFTA-Länder gegenüber der EU lägen. Folglich forderte er das Parlament dazu auf, das Abkommen unverändert zu unterstützen.

Eintreten war unbestritten. Daraufhin verlangte eine Minderheit um Farah Rumy (sp, SO) eine Ergänzung des Abkommenstexts, damit die Investitionen, die im Rahmen des Abkommens in Indien getätigt werden, in Einklang mit den Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung stehen müssten. Wirtschaftsminister Guy Parmelin ging schliesslich auf die verschiedenen Facetten des Abkommens ein und verwies auch auf die Errungenschaften in Sachen Nachhaltigkeit. Zum einen habe Indien zum ersten Mal zugestimmt, im Rahmen eines FHA ein eigenes Kapitel zum Umweltschutz und zu den Rechten der Arbeitnehmenden aufzunehmen. Zudem sei ein gemischter Unterausschuss gebildet worden, in welchem Fragen, die bei der Umsetzung des Kapitels entstehen, besprochen werden können. Zum anderen habe der Bundesrat klare Anforderungen an die Adresse der Schweizer Unternehmen, die in Indien investieren wollen – namentlich zur verantwortungsvollen Unternehmensführung, zu Menschenrechten und zu Umweltstandards – formuliert. Der Antrag der Minderheit Rumy gehe jedoch zu weit, da es sich um Investitionen von Privaten handle. Die Regierung könne ihnen nicht vorschreiben, wie und in welchen Bereichen sie investieren dürfen. Parmelin verwies in seinen Ausführungen auch auf das Postulat 25.3002 für eine ex-post-Nachhaltigkeitsanalyse zum FHA mit Indien, welches der Bundesrat zur Annahme empfehle. Der Nationalrat lehnte den Antrag Rumy mit 129 zu 61 Stimmen ab. Während die SP- und die Grünen-Fraktionen den Antrag Rumy befürworteten, lehnten ihn die anderen Fraktionen nahezu geschlossen ab.

In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat mit 131 zu 22 Stimmen und 38 Enthaltungen für die Annahme des Entwurfs. Die Enthaltungen und die Gegenstimmen stammten aus den Reihen der SP- und der Grünen-Fraktion.

In den Schlussabstimmungen nahm der Nationalrat den Entwurf mit 130 zu 33 Stimmen und 28 Enthaltungen an. Beim Ständerat fand der Entwurf ebenfalls Zustimmung: Mit 39 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen wurde das Abkommen besiegelt. Die Ablehnungen respektive Stimmenthaltungen stammten auch hier und in beiden Räten aus den Reihen der links-grünen Parteien.

Accord de libre-échange entre l’Inde et l’AELE (MCF 24.069)
Accords de libre-échange

Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession 2025 ein zweites Mal mit der möglichen Aufnahme des Tierwohls in künftigen Freihandelsabkommen in Form einer Motion von Christine Badertscher (gp, BE). Nachdem der Nationalrat den Vorstoss in einer ersten Runde angenommen hatte und der Ständerat daraufhin eine abgeschwächte Form des Motionstexts gutgeheissen hatte, plädierte nun eine Mehrheit der APK-NR auf Ablehnung der Motion. Wie Kommissionssprecher Didier Calame (svp, NE) ausführte, war die Mehrheit der Kommission seit der ersten Behandlung zur Überzeugung gelangt, dass das Thema Tierwohl nicht in bilateralen Freihandelsabkommen geregelt werden sollte, sondern in einem anderen, multilateralen Rahmen. Des Weiteren vertrat die Kommissionsmehrheit die Ansicht, dass der Bundesrat bei den Verhandlungen zu FHA über die grösstmögliche Flexibilität verfügen müsse. Die Forderungen der Motion könnten nun aber dazu führen, dass die Schweiz im Gegenzug zu Verpflichtungen in den FHA gezwungen werde, die den Interessen der Schweiz schadeten.
Eine Minderheit um Nicolas Walder (gp, GE) sprach sich für Annahme der vom Ständerat abgeänderten Motion aus. Es sei nicht nur für den Tierschutz wichtig, solche Bestimmungen in FHA aufzunehmen, vielmehr komme dies auch der Schweizer Landwirtschaft zu Gute, damit einigermassen faire Wettbewerbsbedingungen herrschten. Walder erinnerte zudem daran, dass auch der SBV diese Version des Motionstexts unterstütze. Nicht zuletzt sei die Aufnahme des Tierwohls in die Verhandlungen über FHA auch für die Akzeptanz in der Bevölkerung von grosser Relevanz. Schliesslich erklärte Wirtschaftsminister Guy Parmelin, dass der Bundesrat die Motion in der geänderten Fassung akzeptieren könne, da sie ihm genügend Flexibilität für die FHA-Verhandlungen biete.
Ungeachtet dessen lehnte der Nationalrat die Motion daraufhin mit 101 zu 83 Stimmen (4 Enthaltungen) ab. Die geschlossen stimmende FDP.Liberale-Fraktion, die fast geschlossen stimmende SVP-Fraktion sowie die Mehrheit der Mitte-Fraktion setzte sich gegen die übrigen Fraktionen durch. Damit war die Motion erledigt.

Inscrire le bien-être des animaux dans le chapitre sur le développement durable des accords de libre-échange (Mo. 21.3704)
Accords de libre-échange

Das Übereinkommen Nr. 191 der IAO zur Änderung von Normen infolge der Anerkennung eines sicheren und gesunden Arbeitsumfelds als fünftes grundlegendes Prinzip der IAO wurde in der Frühjahrssession 2025 vom Ständerat behandelt. Kommissionssprecher Carlo Sommaruga (sp, GE) berichtete, dass sich die WAK-SR der Einfachheit halber dem Beschluss des Nationalrates auf Rückweisung an den Bundesrat angeschlossen habe. Dies, obwohl das Übereinkommen Nr. 191 rein formeller Natur sei und sich somit stark von Übereinkommen Nr. 190 unterscheide, das den Schutz vor Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zum Gegenstand hat. Nichtsdestotrotz sei die Kommission also einverstanden, dass auch zum Übereinkommen Nr. 191 ein Zusatzbericht betreffend die Anwendbarkeit der Bestimmungen des Übereinkommens erstellt und eine ordentliche Vernehmlassung durchgeführt werde. Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen und die Rückweisung an den Bundesrat stillschweigend angenommen.

Organisation internationale du Travail. Convention n° 191 (MCF 24.047)

Die Mehrheit der APK-NR reichte im August 2024 eine Motion ein, mit welcher sie die Verlängerung der aktuellen bilateralen China-Strategie verlangte. Angesichts der wirtschaftlichen Rolle und Ambitionen Chinas sei es für die Schweiz entscheidend, eine konsistente Strategie weiterzuführen, um ihre Interessen gegenüber China zu wahren. Zudem ermögliche es die Verlängerung der bilateralen Strategie, im Hinblick auf den Menschenrechtsdialog wie bis anhin eine nuancierte Haltung gegenüber China einzunehmen. In der Frühjahrssession 2025 kritisierte Kommissionssprecher Fabian Molina (sp, ZH), dass der Bundesrat die Motion zwar annehmen wolle, gleichzeitig aber schon beschlossen habe, die China-Strategie nicht als bilaterale Strategie, sondern integriert in eine «G20-in-Asien-Strategie» weiterzuführen. Dieser Weg sei aber wenig sinnvoll, da beispielsweise China und Südkorea aussenpolitisch wenig gemeinsam hätten. Auch im Hinblick auf die geplante Aktualisierung des FHA mit China sei ein Ende der bilateralen Strategie nicht zielführend.
Eine Kommissionsminderheit um Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) beantragte, die Motion abzulehnen. Sie diene lediglich dazu, «das ideologische Bashing gegenüber China» fortzuführen. Die «linke Seite» wolle diese Motion dazu nutzen, die Bemühungen für eine Aktualisierung des FHA mit China zu blockieren. Ignazio Cassis erachtete das Anliegen der Motion im Namen des Bundesrates bereits als erfüllt, da die Strategie weitergeführt werde; die Motion könne somit angenommen werden. Eine Integration anderer asiatischer Länder in diese Strategie sei aber sinnvoll, um ein besseres Verständnis der regionalen Dynamiken zu erhalten.
Im Anschluss nahm der Nationalrat die Motion mit 101 zu 85 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Der Motion ablehnend gegenüber standen die geschlossen stimmende SVP- und die fast geschlossen stimmende FDP.Liberalen-Fraktion.

La stratégie relative à la Chine doit être prolongée! (Mo. 24.3822)
Dossier: Stratégie de politique extérieure
Dossier: Stratégie de politique étrangère dans les relations bilatérales avec la Chine

Das Darlehen in der Höhe von CHF 44.7 Mio. zur Finanzierung des Abbruchs und des Neubaus des Sitzgebäudes der IOM in Genf stand in der Frühjahrssession 2025 auf der Agenda des Ständerates. Das Geschäft war in der Kommission wie auch im Rat unbestritten. APK-SR-Sprecher Carlo Sommaruga (sp, GE) und Aussenminister Ignazio Cassis wiesen in ihren Voten auf die Rolle des internationalen Genf hin. Dieses sei ein wichtiger Pfeiler der Schweizer Aussenpolitik und solle mit der Vergabe von Krediten wie dem vorliegenden weiter gestärkt werden, da es auch grosse Konkurrenz durch andere Städte und Regionen gebe.
Anschliessend wurde Eintreten ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf einstimmig angenommen.

Fondation des immeubles pour les organisations internationales (FIPOI). Prêt destiné au financement de la démolition et la reconstruction du bâtiment du siège de l’Organisation internationale pour les migrations à Genève (MCF 24.084)

Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession 2025 ausführlich mit der Unterstützung für die palästinensische Zivilbevölkerung in Gaza und behandelte in diesem Rahmen auch eine Motion der APK-NR zur Streichung des Schweizer Beitrags an die UNRWA. Marco Chiesa (svp, TI) erläuterte seitens der APK-SR, dass die Motion bereits überholt sei, da sich diese auf das Jahr 2024 bezog. Entsprechend lehnte die kleine Kammer die Motion stillschweigend ab.

Réaffectation de la contribution 2024 à l'UNRWA à l'aide humanitaire d'urgence en faveur de la population de Gaza (Mo. 24.3469)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Der Ständerat diskutierte in der Frühjahrssession 2025 intensiv über die humanitäre Hilfe für die palästinensische Zivilbevölkerung und behandelte in diesem Rahmen nicht nur Geschäfte betreffend den Schweizer Beitrag an die UNRWA (Kt. Iv. 24.309, Mo. 24.3469 und Mo. 24.3194) sondern auch eine Motion der APK-NR zur Reform der Flüchtlingshilfe für die palästinensische Bevölkerung. Die Kommissionsmehrheit hatte sich im Vorfeld für Annahme einer modifizierten Form der Motion ausgesprochen. Sie wollte den Vorstoss um einen Absatz ergänzen, wonach die Schweiz – bis zum Zeitpunkt, an dem eine «von der Staatengemeinschaft anerkannte Nachfolgelösung für die Aufgaben der UNRWA» gefunden sei – nach Konsultation der aussenpolitischen Kommissionen weiterhin bilaterale Beiträge an die UNRWA ausrichten darf; diese Mittel sollen jedoch ausschliesslich für die Not leidende Zivilbevölkerung verwendet werden. Für die Mehrheit der Kommission erläuterte Matthias Michel (fdp, ZG), dass ein kompletter Wegfall der UNRWA nicht nur humanitär sondern auch sicherheitspolitisch massive Auswirkungen zeitigen würde, da ein Risiko bestehe, dass der Hamas nahestehende Gruppierungen die Aufgaben der UNRWA übernehmen würden. Michel plädierte ausserdem dafür, dass sich die Schweiz aktiv am Prozess zur Übergabe der UNRWA-Aufgaben an eine alternative Organisation beteiligen solle. Dem Ständerat lag ausserdem ein Minderheitsantrag Jositsch (sp, ZH) auf Ablehnung der Motion vor. Daniel Jositsch betonte, dass die Minderheit den ursprünglichen Wortlaut der Motion hätte akzeptieren können. Die Änderung des Motionstexts habe nun aber zur Folge, dass die Schweiz auf unabsehbare Zeit Gelder an die UNRWA überweisen werde. Dies gehe nicht an, da die Schweiz keine Organisation unterstützen solle, welche «terroristisch unterwandert und ideologisch auf Abwege geraten» sei. Zudem gebe es durchaus auch andere Organisationen, welche in Gaza tätig seien und aufgebaut werden könnten, um die Aufgaben der UNRWA zu übernehmen. Aussenminister Ignazio Cassis stellte schliesslich den Antrag, die Motion in der ursprünglichen Fassung anzunehmen, da dem Bundesrat dadurch mehr Handlungsspielraum zugesprochen werde.
Anschliessend sprach sich der Ständerat mit 24 zu 20 Stimmen für Annahme der Motion in der ursprünglichen Fassung aus, wobei Mitte-Rechts tendenziell für die ursprüngliche Fassung und die Ratslinke eher für die geänderte Fassung votierten. Daniel Jositsch zog daraufhin seine Minderheit zurück. Damit wurde die Motion ohne den von der Kommissionsmehrheit eingebrachten Zusatz an den Bundesrat überwiesen.

Pour une réforme de l’aide aux réfugiés palestiniens (Mo. 24.3815)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Die Organisation eines Friedensforums für Bergkarabach zur Schaffung einer Rückkehrmöglichkeit der aus Bergkarabach vertriebenen Armenierinnen und Armenier war das erklärte Ziel einer im Oktober 2024 eingereichten Motion der APK-NR. Das Geschäft wurde in der Frühjahrssession 2025 vom Ständerat behandelt, wobei ein Antrag der Kommissionsmehrheit auf Annahme, ein Antrag Regazzi (mitte, TI) auf Rückweisung an die Kommission sowie ein Antrag Dittli (fdp, UR) auf Ablehnung der Motion vorlagen. Tiana Moser (glp, ZH) erläuterte die Beweggründe der Kommissionsmehrheit, wonach den aus Bergkarabach vertriebenen Armenierinnen und Armeniern eine Stimme gegeben werden soll. Diese hätten sich bisher im Dialog zwischen Aserbaidschan und Armenien nicht einbringen können. Dadurch bleibe auch das in der vergangenen Woche angekündigte Friedensabkommen zwischen den beiden Staaten in dieser Hinsicht Makulatur. Die Schweiz könne mit einem Friedensforum ausserdem einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der gesamten Region leisten. Beat Rieder (mitte, VS) ergänzte, dass Aserbaidschan anscheinend «noch mehr als Bergkarabach will». Daher sei es wichtig, dass die Schweiz darauf hinarbeite, dass die territoriale Integrität von Armenien bestehen bleibe. Josef Dittli und Fabio Regazzi argumentierten unisono, dass die Schweiz ihre neutrale Vermittlerrolle aufgebe, wenn sie ein Friedensforum zwischen den Bergkarabach-Armenierinnen und -Armeniern und Aserbaidschan organisiere. Zudem schwäche sie damit auch ihre Rolle als Vermittlerin in zukünftigen Konflikten. Während Dittli aus diesen Gründen die Ablehnung der Motion beantragte, wollte Regazzi die Motion dahingehend anpassen, dass die Schweiz ihre Guten Dienste für die Verhandlungen zwischen den beiden Staaten anbiete. Ignazio Cassis fügte dieselben Argumente wie Dittli und Regazzi ins Feld und wies darauf hin, dass die Forderung der Motion einer Verletzung des Völkerrechts gleichkäme. Die Schweiz könne nicht auf der einen Seite mit einem Staat sowie auf der anderen Seite mit Vertreterinnen und Vertretern einer Region desselben Staates einen Dialog führen.
Der Ständerat entschied sich aber mit 29 zu 12 Stimmen und 2 Enthaltungen, die Motion anzunehmen. Zuvor hatte er auch den Antrag Regazzi auf Rückweisung an die Kommission mit 28 zu 14 Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt. Für die Überweisung der Motion in der vorliegenden Fassung sprachen sich insbesondere die meisten Mitglieder der Mitte, der SP und der Grünen aus.

Forum sur la paix dans le Haut-Karabakh. Permettre le retour de la population arménienne (Mo. 24.4259)

Die Motion Zuberbühler (svp, AR) zur sofortigen Einstellung jeglicher Schweizer Beiträge an das Hilfswerk UNRWA sorgte wie bereits im Nationalrat auch im Ständerat für Redebedarf. Die Motion wurde im Anschluss an die Motion 24.3815 zur Reform der Flüchtlingshilfe in Palästina diskutiert. Während eine knappe Mehrheit der APK-SR die Annahme des Vorstosses empfahl (6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten), sprach sich eine Minderheit um Isabelle Chassot (mitte, FR) für deren Ablehnung aus. Gemäss Kommissionssprecher Hannes Germann (svp, SH) vertrete die Kommissionsmehrheit die Auffassung, dass die humanitäre Hilfe durch Organisationen geleistet werden solle, welche transparent arbeiteten, Rechenschaft ablegten und allem voran nicht durch terroristische Gruppen unterwandert seien. Da die UNRWA diese Kriterien nicht erfülle, solle diese Arbeit von anderen Organisationen, wie etwa dem Welternährungsprogramm oder UNICEF, wahrgenommen werden. Isabelle Chassot argumentierte demgegenüber, dass diese Motion zu strikt und radikal sei. Ihre Annahme würde nicht nur die Glaubwürdigkeit der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen in Frage stellen, sondern hätte auch gravierende Konsequenzen für die Menschen in Gaza sowie für die palästinensischen Flüchtlinge in Jordanien, im Libanon und in Syrien, wo die UNRWA ebenfalls aktiv sei. Zudem sei das Argument, dass auch andere Organisationen die Arbeit der UNRWA übernehmen könnten, schlicht nicht zutreffend. Es gebe derzeit keine Alternative zur UNRWA, welche humanitäre Hilfe leisten, Krankenhäuser betreiben sowie den Kindern eine Schulausbildung ermöglichen könne.
Nachdem sich auch Aussenminister Ignazio Cassis mangels Alternative zur UNRWA für die Ablehnung der Motion ausgesprochen hatte, lehnte die kleine Kammer die Motion mit 25 zu 19 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Gegen die Motion stimmten die Mitglieder der Grünen, die Mehrheit der SP und der Mitte sowie einige Personen aus der FDP.Liberalen-Fraktion.

Suspendre immédiatement les contributions à l'UNRWA (Mo. 24.3194)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

In der Frühjahrssession 2025 befasste sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat mit dem Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2024. Carlo Sommaruga (sp, GE) ging seitens der APK-SR zuerst auf den aktuellen internationalen Kontext ein, der unter anderem aufgrund der erneuten Präsidentschaft von Donald Trump in den USA von einer Abkehr vom Multilateralismus und gleichzeitiger Zunahme protektionistischer Massnahmen, von weitreichenden Entscheiden in den Bereichen Welthandel und Sicherheit sowie von «réorientations rapides et substantielles européennes en matière industrielle, commerciale, climatique et militaire» geprägt sei. Anschliessend griff Sommaruga ein paar Punkte aus dem Bericht auf. So erwähnte er zum einen die Industriepolitik der USA, der EU und von China, welche für die Schweiz und anderen Staaten zu Problemen führe. Während der Bundesrat eine Industriepolitik für die Schweiz ablehne, hätten die Räte eine solche, zumindest bei der Stahlindustrie, erst kürzlich unterstützt. Zum anderen habe die Schweiz in Bezug auf die Verhandlungen und den Abschluss von Freihandelsabkommen ein sehr gutes Jahr hinter sich. Abschliessend ging Sommaruga auf einige Punkte ein, die in der Sitzung der APK-SR diskutiert worden waren, wie beispielsweise der Zugang der Schweiz zu kritischen Rohstoffen in Zeiten des Protektionismus und gefährdeter Versorgungsketten oder auch die positive Handelsbilanz der Schweiz von über CHF 60 Mrd. im Jahr 2024. Danach erläuterte Wirtschaftsminister Guy Parmelin, mit welchen Mitteln der Bundesrat in diesem herausfordernden aussenpolitischen Kontext agieren möchte, um die Schweizer (Export-)Wirtschaft zu unterstützen. Er nannte dabei unter anderem die Weiterentwicklung des Netzes an Freihandelsabkommen sowie die sogenannte «horizontale» Industriepolitik, die darauf abziele, der ganzen Schweizer Wirtschaft verbesserte Rahmenbedingungen zu liefern. Am Ende der Debatte nahm der Ständerat Kenntnis vom Bericht, trat ohne Gegenantrag auf den Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen ein und nahm diesen einstimmig an.

Rapport sur la politique économique extérieure 2024 (MCF 25.008)
Dossier: Rapports sur la politique économique extérieure

Die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes in Form des Notenaustauschs zwischen der Schweiz und der EU zur Übernahme einer neuen EU-Richtlinie über den Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungsbehörden wurde in der Frühjahrssession 2025 vom Nationalrat als Zweitrat behandelt. Simone Gianini (fdp, TI) und Justizminister Beat Jans stellten das unumstrittene Geschäft seitens der RK-NR respektive des Bundesrates vor. Sie erläuterten, dass gemäss Richtlinie jeder Schengen-Staat über eine Anlaufstelle verfügen muss, welche bei Informationsersuchen kontaktiert werden kann. Die Schweiz habe diese Stelle bereits beim Fedpol eingerichtet. Weiter würden mit der Richtlinie verbindliche Antwortfristen sowie ein einheitliches Vorgehen bei der Erfassung und Bearbeitung von Informationsersuchen durchgesetzt.
Eintreten wurde anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung sprach sich die grosse Kammer mit 177 zu 1 Stimme für Annahme des Entwurfs aus.

In den Schlussabstimmungen am Ende der Frühjahrssession 2025 nahm der Nationalrat das Geschäft mit 190 zu 1 Stimme an, der Ständerat genehmigte es einstimmig.

Reprise de la directive relative à l’échange d’informations entre les services répressifs des États membres (MCF 24.072)

Der Nationalrat nahm in der Frühjahressession 2025 Kenntnis vom Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2024 und stimmte zudem über den Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen ab.
Die Sprecher der APK-NR, Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) und Nicolas Walder (gp, GE), gingen auf einige Punkte ein, welche in der Kommission für Gesprächsstoff gesorgt hatten. Darunter fielen der Abschluss von Freihandelsabkommen, die Frage nach einer gezielten staatlichen Beeinflussung bestimmter Wirtschaftssektoren (sog. Industriepolitik) oder auch die Stabilisierung der Beziehungen zur EU. Am meisten zu reden gab aber nicht der Bericht an sich, sondern die aktuelle geopolitische und handelspolitische Lage, die seit dem Amtsantritt von Donald Trump für viele Parlamentsmitglieder aus den Fugen geraten schien. Anschliessend äusserten sich die Fraktionen zum Bericht und zu den für sie relevanten Aspekten der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik. Die SVP-Fraktion plädierte dafür, Ruhe zu bewahren und weiterhin auf den Freihandel und damit auf den Abschluss von weiteren Abkommen zu setzen. Zudem solle die einheimische Wirtschaft durch den Abbau von Regulierungen und Verboten gestärkt werden. Die FDP.Liberale-Fraktion plädierte ebenfalls für offene Märkte und wies auf die Relevanz von stabilen und geregelten Beziehungen mit der EU hin. Die Mitte schloss sich in ihren Forderungen der Strategie des Bundesrates an, indem sie unter anderem eine Stärkung des Multilateralismus im Rahmen der WTO, einen offenen Aussenhandel sowie die Erschliessung neuer Absatzmärkte forderte. Multilaterale Regelwerke standen auch für die GLP-Fraktion ganz oben auf der Prioritätenliste; der Wohlstand der Schweiz sei auf offene Märkte, die Zusammenarbeit mit anderen Staaten sowie faire Handelsbeziehungen angewiesen. In diesem Zusammenhang verwies die GLP auch auf die Weiterentwicklung der Beziehungen mit der EU. Die SP-Fraktion wiederum legte in ihrem Votum einen Fokus auf die industriepolitischen Initiativen mancher Wirtschaftsmächte, welche sich insbesondere nachteilig auf Entwicklungs- und Schwellenländer auswirkten. Es sei daher begrüssenswert, dass die Schweiz im Gegensatz dazu auf Kooperation und Allianzen, etwa in Form von neuen FHA und der Stärkung der Beziehungen zur EU, setze. Die Grünen lobten schliesslich die Schwerpunktsetzung des Aussenwirtschaftsberichts und begrüssten das Engagement der Schweiz im Bereich der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit sowie die Intensivierung der Beziehungen zu den afrikanischen Staaten. Die Grünen bemängelten jedoch gleichzeitig, dass im Bericht nicht auf die Zielkonflikte zwischen Förderung des Handels und nachhaltiger Entwicklung eingegangen werde.
Nach den Worten von Wirtschaftsminister Guy Parmelin, welcher die Äusserungen der Fraktionen noch einmal aufgriff und sich insbesondere dafür aussprach, den Schweizer Unternehmen das grösstmögliche Mass an Flexibilität und Anpassungsfähigkeit zuzugestehen, nahm der Nationalrat den Bericht zur Kenntnis.
Ebenfalls zur Kenntnis genommen wurde der Bericht über zolltarifarische Massnahmen, wobei die grosse Kammer in der Folge ohne Gegenantrag auf den im Ratsplenum nicht weiter diskutierten dazugehörigen Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen eintrat und diesen einstimmig annahm.

Rapport sur la politique économique extérieure 2024 (MCF 25.008)
Dossier: Rapports sur la politique économique extérieure

Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession 2025 als Zweitrat mit dem Abkommen über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung einer sicheren Gasversorgung zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien. Christian Wasserfallen (fdp, BE) und Nicolas Kolly (svp, FR) stellten das Geschäft seitens der UREK-NR vor. Die Vorlage bestand aus drei Teilen: dem trilateralen Abkommen, dem Verpflichtungskredit zur Gewährung einer staatlichen Garantie sowie dem Verpflichtungskredit zur Finanzierung der etwaigen Solidaritätsmassnahmen. Die Kommissionssprecher erklärten, dass das Abkommen erst im Notfall zur Anwendung käme, vorher würden alle innerstaatlichen Massnahmen zur Gasversorgung ausgeschöpft. Das Abkommen stelle eine Absicherung dar und verbessere die diesbezügliche rechtliche Situation der Schweiz. In der Kommission sei die Vorlage deshalb unbestritten gewesen, zu reden gegeben habe allerdings insbesondere der Beschluss des Ständerats, im Falle von Streitigkeiten die alleinige Zuständigkeit im Rohrleitungsgesetz dem BFE zu übertragen. Dieser Beschluss stehe indes in keinem Zusammenhang mit dem vorliegenden Solidaritätsabkommen und gehöre nicht in die Vorlage, so Wasserfallen. Anschliessend meldeten sich die Fraktionen zu Wort und drückten ihre Unterstützung für die Vorlage aus. Eintreten wurde ohne Gegenantrag beschlossen. In der Folge nahm der Nationalrat die wenigen Änderungsanträge an, welche die UREK-NR im Vergleich zur Version des Ständerates vorgeschlagen hatte. Diese Änderungen betrafen insbesondere die erwähnte Streichung des Passus zur alleinigen Zuständigkeit des BFE im Streitfall sowie eine neue Formulierung zur Überwälzung der «Kosten für Massnahmen zur Sicherstellung der Gasversorgung von der Gaswirtschaft auf die Endverbraucherinnen und Endverbraucher» (Paganini; mitte, SG). In den drei Gesamtabstimmungen nahm die grosse Kammer die Entwürfe jeweils einstimmig oder fast einstimmig an.

Accord entre la Suisse, l'Allemagne et l'Italie concernant des mesures de solidarité visant à assurer la sécurité de l'approvisionnement en gaz. Approbation (MCF 24.075)
Dossier: Energie - Sécurité d'approvisionnement

In der Frühjahressession 2025 beugte sich der Nationalrat als Zweitrat über das Bundesratsgeschäft zur EBWE, welches in zwei Bundesbeschlüsse aufgeteilt war. Es handelte sich dabei zum einen um die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der EBWE zugunsten der Ukraine und zum anderen um die Genehmigung der Änderung des Artikels 1 des Übereinkommens zur Errichtung der EBWE betreffend die Erweiterung der geografischen Ausrichtung der Bank auf Subsahara-Afrika und auf den Irak.
Die Mehrheit der APK-NR wollte auf beide Beschlüsse eintreten. Eric Nussbaumer (sp, BL) und Nicolas Walder (gp, GE) erläuterten vonseiten der Kommission, dass die erste Vorlage insbesondere als Signal der Unterstützung für die Ukraine und als Investition in die Stabilität Europas wirke. Zudem könnten durch die Beteiligung an der Kapitalerhöhung auch Schweizer Unternehmen profitieren, indem sie an Ausschreibungen von über die EBWE finanzierten Projekten teilnehmen. Vom zweiten Bundesbeschluss zur Ausweitung des Radius der EBWE erhoffte sich die Kommissionsmehrheit allen voran eine Stärkung der demokratischen Institutionen in den betroffenen Ländern, mehr Einfluss der Schweiz in dieser Region sowie generell eine Reduktion der Armut und als Folge davon weniger Migrationsdruck. Zudem soll bei dieser Ausweitung gemäss Kommissionsmehrheit darauf geachtet werden, dass die Prinzipien der «Mehrparteiendemokratie und des gesellschaftlichen Pluralismus» in den entsprechenden Regionen gestärkt und Doppelspurigkeiten mit den Arbeiten anderer internationaler Entwicklungsbanken verhindert werden. Demgegenüber plädierte eine Minderheit um Lukas Reimann (svp, SG) bei beiden Bundesbeschlüssen auf Nichteintreten. Der St. Galler SVP-Nationalrat legte dar, dass die beiden Vorlagen in Widerspruch zueinander stünden: Es sei weder sinnvoll, noch machbar, gleichzeitig mehr Mittel für die Ukraine und mehr Mittel für die geografische Ausdehnung zu sprechen. Reimann kritisierte zudem generell die Arbeitsweise der EBWE, welche beispielsweise in Nordmazedonien den Privatsektor und damit die einheimische Wirtschaft geschwächt habe.
Anschliessend kamen die Fraktionen zu Wort: Während sich die Fraktionen der SP, Grünen und Mitte für die beiden Bundesbeschlüsse aussprachen, sich die Fraktion der GLP nicht äusserte und die Fraktion der FDP.Liberalen lediglich den ersten Beschluss unterstützte, lehnte die SVP-Fraktion beide Beschlüsse gemäss Minderheitsantrag Reimann ab.
In der Folge beschloss der Nationalrat mit 124 zu 65 Stimmen, auf den ersten Bundesbeschluss einzutreten. Mit einem sehr ähnlichen Stimmenverhältnis (125 zu 65 Stimmen) wurde er überdies in der Gesamtabstimmung angenommen. Eintreten auf den zweiten Bundesbeschluss wurde mit 102 zu 85 Stimmen und 5 Enthaltungen beschlossen, woraufhin in der Gesamtabstimmung erneut ein sehr ähnliches Ergebnis (104 zu 85 Stimmen und 3 Enthaltungen) resultierte.
Das Geschäft ist damit erledigt.

Participation de la Suisse à l’augmentation du capital de la BERD en faveur de l’Ukraine et l’approbation de la modification de l’art. 1 de l’accord portant création de la BERD (OCF 24.076)
Dossier: Réaction de la Suisse aux agressions russes en Ukraine (dès 2014)

Vor dem Hintergrund der politischen Neuausrichtung der amerikanischen Aussen- und Sicherheitspolitik unter Donald Trump und des anhaltenden Krieges in der Ukraine beantragte die SiK-NR im Februar 2025 mit 13 zu 11 Stimmen, dass der Nationalrat eine Erklärung zur Sicherheitspolitik der Schweiz abgibt. Die vorgeschlagene Erklärung enthielt zum einen Punkte, welche die Haltung des Nationalrates betrafen und richtete sich zum anderen auch an den Bundesrat. So soll sich der Nationalrat etwa dafür aussprechen, dass der europäische Kontinent die Verantwortung für die Sicherheit selber und gemeinsam übernehmen müsse und dass die Schweiz sich daran im Einklang mit ihren eigenen völkerrechtlichen Verpflichtungen beteiligen solle. Der Bundesrat wiederum solle die Rolle der Schweiz innerhalb der europäischen Sicherheitsstruktur stärken, indem er die Zusammenarbeit mit Partnerländern und internationalen Organisationen suche. Auch müsse er zusätzliche Optionen für eine sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit der EU prüfen, insbesondere bezüglich der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit und der Europäischen Verteidigungsagentur.
Der Nationalrat besprach die Erklärung in der Frühjahrssession 2025. SiK-NR-Sprecher Fabian Molina (sp, ZH) betonte, dass diese Erklärung angesichts der «Bedrohung der Sicherheit Europas» von Nöten sei. Anderer Meinung war Walter Gartmann (svp, SG), welcher für die Minderheit der SiK-NR auf Ablehnung der Erklärung plädierte. Gartmann wies allen voran darauf hin, dass die Stärke der Schweiz in ihrer neutralen Haltung liege. Die Neutralität sei quasi der einzige Trumpf, den die Schweiz anbieten könne. Wenn die Schweiz eine glaubwürdige Vermittlerin für Friedensgespräche sein wolle, dürfe sie keine Sanktionen mittragen und müsse indirekte Waffenlieferungen ablehnen. Stattdessen solle die Schweizer Armee gestärkt werden. Anschliessend äusserten sich alle Fraktionen ausser der SVP zur Erklärung. Sie signalisierten ihre Zustimmung, setzten in ihren Voten aber verschiedene Akzente. Während die SP- und die Grünen-Fraktionen die Haltung vertraten, dass die Schweiz selber nicht aufrüsten, sondern vielmehr der Ukraine in der Rüstungsbeschaffung den Vortritt lassen solle, damit sie sich weiterhin verteidigen könne, befanden die FDP.Liberale- sowie die Mitte-Fraktion, dass mehr in die Armee der Schweiz investiert werden solle und die Schweizer Armee mit anderen Armeen kooperieren können müsse. Auch die GLP sprach sich für eine Stärkung der Verteidigungsfähigkeit sowie für mehr Mitgestaltung bei der europäischen Sicherheitsarchitektur aus. Dafür müsse auch grundsätzlich über die Neutralität gesprochen und diese neu definiert werden.
In der Folge sprach sich der Nationalrat mit 115 zu 66 Stimmen und 3 Enthaltungen für die Abgabe der Erklärung aus. Die Gegenstimmen stammten von der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion sowie von einzelnen Mitgliedern der FDP.Liberalen- und der GLP-Fraktion.

Déclaration du Conseil national. Pour une politique de sécurité européenne autonome et un rôle actif de la Suisse (ODP 25.038)

Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahrssession 2025 als Zweitrat mit dem Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen. Auch in der grossen Kammer stiess das Abkommen auf viel Wohlwollen. WAK-NR-Sprecher Beat Walti (fdp, ZH) erläuterte, dass das Abkommen Teil der der sogenannten Mind-the-Gap-Strategie sei, um die nach dem Brexit entstandenen Regelungslücken zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich wieder zu schliessen. Das Abkommen sei im Kern ein Äquivalenzanerkennungsabkommen, mit welchem bekräftigt werde, dass das Niveau bezüglich dem Schutz der Stabilität und Integrität des Finanzsystems, aber auch in Bezug auf den Schutz der Kundinnen und Kunden sowie der Anlegerinnen und Anleger in beiden Ländern gleichwertig sei. Das Abkommen werde auf inhaltlicher Ebene zu Erleichterungen beim Marktzugang für die Akteurinnen und Akteure des Finanzmarktes führen. Insgesamt beantrage die Kommission einstimmig, der Vorlage zuzustimmen, schloss Walti seine Ausführungen. Eintreten wurde daraufhin ohne Gegenantrag beschlossen. In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat das Abkommen mit 176 Stimmen zu 1 Stimme gut.

In den Schlussabstimmungen nahmen beide Räte die Vorlage jeweils einstimmig an.

approbation de l’accord de reconnaissance mutuelle entre la Confédération suisse et le Royaume-Uni de Grande-Bretagne et d’Irlande du Nord dans le domaine des services financiers (MCF 24.067)
Dossier: La stratégie «Mind the Gap» après le Brexit

Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Angola hatte auch in der grossen Kammer leichtes Spiel und wurde in der Frühjahrssession 2025 zusammen mit drei weiteren DBA (Deutschland, Jordanien und Ungarn) gutgeheissen. Nachdem Sidney Kamerzin (mitte, VS) für die WAK-NR auf die Spezifika im Abkommen mit Angola hingewiesen hatte – den Rohstoffabbau in Betriebsstätten sowie die Residualsteuer bei der Zahlung von Lizenzgebühren –, nahm der Nationalrat das DBA mit 138 zu 27 Stimmen (4 Enthaltungen) an. Die Gegenstimmen und Enthaltungen stammten aus den Reihen der SVP-Fraktion.
In den Schlussabstimmungen votierte der Nationalrat mit 127 zu 44 Stimmen und 20 Enthaltungen für das Abkommen, der Ständerat mit 41 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Ablehnungen und Enthaltungen stammten in beiden Räten von Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Doubles impositions. Convention avec l'Angola (MCF 24.057)
Dossier: Conventions contre les doubles impositions

Der Nationalrat befasste sich in der Frühjahressession 2025 als Erstrat mit der Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Ungarn. Er behandelte das Geschäft zusammen mit drei weiteren DBA (Angola, Deutschland und Jordanien). WAK-NR-Sprecher Sidney Kamerzin (mitte, VS) erläuterte, dass mit dem DBA die Mindeststandards aus dem BEPS-Projekt der OECD umgesetzt werden sollen und informierte den Rat darüber, dass die Kommission beantragt hatte, das Protokoll zur Änderung des DBA mit 19 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen anzunehmen. In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer das Geschäft mit 153 zu 13 Stimmen bei 6 Enthaltungen an. Die ablehnenden Stimmen und die Enthaltungen gingen auf das Konto der SVP-Fraktion.

Double imposition. Convention avec l'Hongrie. Modification (MCF 24.088)
Dossier: Conventions contre les doubles impositions

Neben den Doppelbesteuerungsabkommen mit Angola, Jordanien und Ungarn beschäftigte sich der Nationalrat in der Frühjahrssession 2025 auch mit der Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland. WAK-NR-Sprecher Sidney Kamerzin (mitte, VS) erläuterte im Plenum, dass die beiden Staaten ursprünglich eine grössere Revision des bestehenden DBA anvisiert hatten, sich über die entsprechenden Punkte jedoch nicht einig geworden waren. In der Folge seien nur die unkritischen Aspekte, in Form der Umsetzung der OECD-Mindeststandards des BEPS-Projektes, angegangen worden. Nachdem die Kommission den Bundesbeschluss mit 19 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Annahme empfohlen hatte, nahm ihn die grosse Kammer mit 149 zu 15 Stimmen und 7 Enthaltungen an. Die Gegenstimmen und Enthaltungen stammten von Mitgliedern der SVP-Fraktion.
In den Schlussabstimmungen am Ende der Frühjahressession 2025 bestätigten die beiden Räte ihre Abstimmungsergebnisse. Die grosse Kammer nahm das Abkommen mit 136 zu 22 Stimmen bei 33 Enthaltungen an, der Ständerat folgte mit 43 zu 1 Stimme und 1 Enthaltung. Die ablehnenden Stimmen und Enthaltungen stammten aus den Reihen der SVP-Fraktion.

Doubles impositions. Convention avec l'Allemagne. Modification (MCF. 24.059)
Dossier: Conventions contre les doubles impositions