In der Sondersession vom Mai 2025 befand der Nationalrat über die Motion Caroni (fdp, AR) zu den Kompetenzen des EGMR. Wie RK-NR-Sprecher Philipp Matthias Bregy (mitte, VS) ausführte, solle der EGMR mit dieser Motion an seine eigentliche Aufgabe erinnert werden, die in der Kontrolle der Einhaltung der Menschenrechte bestehe. Die Kommissionsmehrheit (13 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung) sei zur Auffassung gelangt, dass der Gerichtshof mit seinem Urteil zu den Schweizer Klimaseniorinnen eine ihm nicht zustehende Rolle eingenommen habe, indem er «durch die Hintertüre eine ideelle Verbandsbeschwerde eingeführt» habe und den Ermessensspielraum der Vertragsparteien bei der Auslegung der Konvention eingeengt habe. In der Folge solle die Schweiz nun in Zusammenarbeit mit anderen Vertragsstaaten ein 17. Zusatzprotokoll zur EMRK ausarbeiten, das diese Punkte aufnimmt. Für die Kommissionsminderheit argumentierte Sibel Arslan (basta, BS), dass bei Annahme der Motion die Unabhängigkeit des EGMR auf dem Spiel stehe. Die Aufgabe des Gerichtshofes bestehe gerade in der dynamischen Auslegung der EMRK, indem er insbesondere die Rechte von Minderheiten und Menschen ohne Lobby sichere. Ebendiese Rolle solle nun beschnitten werden. Ausserdem sei es für die Minderheit nicht akzeptabel, wenn sich nationale Parlamente in die Rechtsauslegung eines internationalen Gerichtshofs einmischten. Justizminister Beat Jans stellte sich im Namen des Bundesrates hinter die Motion und befürwortete die Erarbeitung gewisser Leitlinien für den EGMR.
Anschliessend stimmte die grosse Kammer mit 122 zu 71 Stimmen für die Annahme der Motion. Gegen die Motion votierten die geschlossen stimmenden Fraktionen der Grünen und der SP sowie die Mehrheit der GLP-Fraktion und ein Mitglied der Mitte-Fraktion.
Dossier: Arrêt de la CEDH sur les aînées pour le climat