Grosses internationales Aufsehen erregte die Kampagne jüdischer Stellen für neue Nachforschungen nach Vermögen, welche von Naziopfern bei Schweizer Banken deponiert worden waren und seither als herrenlos gelten, sei es, weil keine erbberechtigten Rechtsnachfolger mehr vorhanden sind, sei es, weil diese keine Kenntnis von den Einlagen haben. In einer vom Bund veranlassten ersten Suchaktion waren in den 60er Jahren von den Banken knapp CHF 10 Mio. aufgefunden und an die Berechtigten bzw., falls solche nicht ausfindig gemacht werden konnten, an Organisationen ausbezahlt worden. Jüdische Organisationen in Israel und in den USA behaupteten jetzt, dass auch heute noch Beträge in der Höhe mehrerer Mrd. Franken auf den Schweizer Banken liegen müssen. Ständerat Plattner (sp, BS) forderte mit einer ursprünglich von Piller (sp, FR) eingereichten Motion politische Massnahmen, um diese Suche wiederaufzunehmen und Banken sowie weitere Vermögensverwalter zu verpflichten, offenbar herrenlose Vermögen einer zentralen Stelle zu melden. Diese soll berechtigte Eigentümer feststellen und – falls die Suche zu keinem Ergebnis führt – die gemeinnützige Verwendung der Gelder verfügen.
- Schlagworte
- Datum
- 12. Juni 1995
- Prozesstyp
- Motion
- Geschäftsnr.
- 95.3257
- Akteure
- Quellen
-
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- AB SR, 1995, S. 1278 ff.
- JdG, 4.5., 12.9. und 13.9.95; NZZ, 28.6.95; BaZ, 1.7. und 12.9.95.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 20.12.2024
Aktualisiert am 20.12.2024