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Wirtschaft
Allgemeine Wirtschaftspolitik
Sowohl Bundesrat Delamuraz als auch die bürgerlichen Parteien betonten, dass mit der Ablehnung des EWR-Beitritts eine Deregulierung der Wirtschaft noch dringlicher geworden sei. – Die wirtschaftliche Krise hielt an und führte zu einem massiven Beschäftigungsrückgang. – Die Forderungen der SP und der Gewerkschaften nach staatlichen Konjunkturstützungsmassnahmen konnten sich im Parlament nicht durchsetzen. – Die schlechte Finanzlage des Bundes führte zur Erfüllung einer alten Forderung des Tourismusgewerbes: Das Parlament beschloss im Rahmen der Massnahmen zur Sanierung des Bundeshaushalts die Aufhebung des Spielbankenverbots. – Der Bundesrat und das Parlament sprachen sich für eine Verschärfung des Wettbewerbsrechts aus.
 
In seinem im Frühjahr publizierten Aussenwirtschaftsbericht 1991 hatte der Bundesrat massive ordnungspolitische Kritik an der schweizerischen Politik der letzten Jahre geübt und – gerade angesichts der diesbezüglichen Bestrebungen in der EG – eine Verschärfung des Wettbewerbs als unabdingbar bezeichnet [1]. Bundesrat Delamuraz hatte bei einer vom früheren Wirtschaftsdiplomaten und heutigen Vizepräsidenten des ABB-Konzerns, David de Pury, geleiteten "Arbeitsgruppe Ordnungspolitik" einen Bericht mit konkreten Handlungsvorschlägen in Auftrag gegeben. Die von den Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft empfohlenen Deregulierungsmassnahmen, welche entscheidend zu einer Revitalisierung des Wirtschaftsstandorts Schweiz beitragen könnten, erstreckten sich über neun verschiedene Bereiche. Einige dieser Massnahmen, namentlich bezüglich der Liberalisierung des Arbeitsmarkts, waren allerdings bereits Teil des EWR-Vertrags. Nachdem es Delamuraz offensichtlich nicht gelungen war, seine Regierungskollegen von den Rezepten der Gruppe de Pury zu überzeugen, beschloss der Bundesrat Ende April, eine Kommission mit Vertretern aus allen Departementen einzusetzen, um ein erstes konkretes Massnahmenpaket auszuarbeiten. Später kündigte der Vorsteher des EVD dann an, dass er konkrete Massnahmen erst nach dem Entscheid über den EWR-Beitritt vorschlagen werde [2].
Während diese Bestrebungen bei der SP auf Skepsis stiessen, wollten die bürgerlichen Parteien nicht abseits stehen. Die Fraktionen der FDP, der CVP, der SVP und der Liberalen arbeiteten gemeinsam Motionen für eine ordnungspolitische Erneuerung aus. Dabei reichten Vertreter einer jeden Partei zu einem bestimmten Teil eine Motion in beiden Räten ein: die LP zum Wettbewerbsrecht, die FDP zur Finanzpolitik, die SVP zur Liberalisierung des Arbeitsmarkts und die CVP zur Aus- und Weiterbildung. Diese Vorstösse wurden in der Dezembersession behandelt, wobei von den Sprechern der bürgerlichen Parteien betont wurde, dass ein umfassendes Deregulierungsprogramm gerade nach der Ablehnung des EWR-Beitritts für den Wirtschaftsstandort Schweiz von besonderer Bedeutung sei. Die Motionen zur Finanz- und zur Bildungspolitik wurden von beiden Räten überwiesen, diejenigen zur Wettbewerbspolitik und zum Arbeitsmarkt jedoch teilweise in Postulate umgewandelt [3].
Konjunkturlage
In den Industriestaaten dauerte die konjunkturelle Schwäche an. Dank der wirtschaftlichen Belebung in den USA stieg zwar das Wirtschaftswachstum insgesamt etwas stärker an als im Vorjahr, aber in den meisten europäischen Ländern setzte sich die Krise fort und in Deutschland und Japan, welche im Vorjahr noch als Konjunkturlokomotiven gewirkt hatten, schwächte sich das Wachstum markant ab. Dieser wirtschaftliche Einbruch, aber auch die weiterhin in den meisten Staaten praktizierte restriktive Geldpolitik wirkte sich positiv auf die Teuerungsbekämpfung aus: Die durchschnittliche Inflationsrate bildete sich in der OECD von 4,5% auf 3,5% zurück. Hingegen verschlechterte sich die Beschäftigungslage: Die mittlere Arbeitslosenquote stieg für die OECD-Staaten von 7,2% auf 7,9%, für die EG-Staaten gar auf 10% an. Ausserhalb des OECD-Raums expandierten die Wirtschaften der südostasiatischen Schwellenländer weiterhin kräftig, und auch die lateinamerikanischen Staaten konnten ihre wirtschaftlichen Wachstumsraten steigern. In Osteuropa hielt der Produktionsrückgang, wenn auch in abgeschwächter Form, weiterhin an, wobei sich die Situation in Ungarn, Polen und der ehemaligen Tschechoslowakei etwas freundlicher präsentierte als in Südosteuropa und vor allem in der ehemaligen Sowjetunion. In Afrika gab die wirtschaftliche Lage weiterhin zu wenig Hoffnung Anlass; das Wirtschaftswachstum verlangsamte sich und blieb erneut hinter der Bevölkerungszunahme zurück [4].
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Die schweizerische Konjunkturlage unterschied sich wenig von derjenigen der anderen europäischen Staaten. Das reale Bruttoinlandprodukt, welches im Vorjahr stagniert hatte, bildete sich nun sogar leicht zurück. Die Arbeitslosigkeit nahm weiterhin massiv zu, hingegen konnte die Inflationsrate abgebaut werden. Der abgeschwächte Konsum der Privaten (–0,3%) und ein starker Rückgang der Investitionen (–6,7%) wurden durch die Steigerung der Exporte (+4,3%) und den Zuwachs bei den staatlichen Ausgaben (+2,5%) nur teilweise kompensiert, was zu einem leichten Schrumpfen des Bruttoinlandprodukts um 0,6% führte. Der konjunkturell bedingte Rückgang der Importe (–4,3%) bei einer gleichzeitigen Zunahme der Exporte liess das Defizit aus dem Warenverkehr beinahe verschwinden. Zusammen mit dem leicht gestiegenen traditionellen Überschuss aus der Dienstleistungsbilanz resultierte daraus ein Anstieg des Aktivsaldos der Ertragsbilanz auf eine neue Rekordhöhe von 21,9 Mia Fr. oder 6,2% des Bruttosozialprodukts [5].
Der Arbeitsmarkt reagierte auf die schwache Konjunktur weiterhin heftig. Die Zahl der Beschäftigten ging in allen vier Quartalen gegenüber dem Vorjahresstand zurück; im Jahresmittel waren es 2,6% weniger als im Vorjahr. Im 2. Sektor akzentuierte sich der Stellenabbau gegenüber dem Vorjahr noch (–4,6%), aber auch der Dienstleistungssektor kam 1992 nicht ungeschoren davon (–1,4%). Die Frauen waren vom Beschäftigungsrückgang etwas stärker betroffen als die Männer (—2,8% resp. -2,5%). Innerhalb des 2. Sektors war der Schrumpfungsprozess in der Maschinenindustrie am ausgeprägtesten (—6,9%); in der Bauindustrie nahm die Beschäftigung um weitere 3,7% ab. Mit Ausnahme von Uri, Nidwalden und Glarus war die Beschäftigung in allen Kantonen rückläufig. Wie bereits im letzten Jahr fiel aber der Stellenabbau in der französischsprachigen Schweiz (v.a. Neuenburg und Waadt) stärker aus als im Rest des Landes. Die Zahl der beschäftigten Ausländer mit Niederlassungs- oder Jahresaufenthaltsbewilligung stieg weiterhin an. Da jedoch weniger Grenzgänger Arbeit fanden, nahm insgesamt die Zahl der ausländischen Arbeitskräfte nur noch geringfügig zu (+0,5%). Die Arbeitslosenzahl hat sich innert Jahresfrist mehr als verdoppelt und erreichte im Dezember 129 643, was einer Quote von 3,7% entspricht. Im Jahresmittel betrug diese Quote 2,6% (1991: 1,1%) [6].
Die industrielle Produktion bildete sich 1992 um 1% zurück. Relativ am stärksten davon betroffen war die Bekleidungsindustrie (—12%), aber auch die Maschinenindustrie, welche in den Vorjahren kräftig expandiert hatte, musste eine Einbusse von 4% in Kauf nehmen. Weiterhin positive Zuwachsraten verzeichnete die Chemie (+4%); Spitzenreiterin war jedoch die Uhrenindustrie mit einer Produktionssteigerung um 16%. Der markante Investitionsrückgang (—6,7%) war im Gegensatz zum Vorjahr diesmal bei den Ausrüstungsinvestitionen (—9,3%) ausgeprägter als bei den Bauten (—5;1%). Auch am Fremdenverkehr ging der Konjunktureinbruch nicht spurlos vorbei [7]. Nach ersten Berechnungen dürfte die Zahl der Übernachtungen gegenüber dem Vorjahr um etwa 1,7% abgenommen haben, wobei vor allem die Hotellerie betroffen war. Obwohl auch das Interesse der ausländischen Kundschaft etwas nachliess, war der Rückgang doch weitgehend auf das Ausbleiben inländischer Gäste zurückzuführen [8].
Die Teuerung bildete sich im Verlaufe des Jahresdeutlich zurück. Der jährliche Anstieg des Index der Konsumentenpreise reduzierte sich von 5,2% im Dezember 1991 auf 3,4% zu Jahresende; im Jahresmittel betrug die Inflationsrate 4,0%. Die Teuerung blieb weiterhin weitgehend hausgemacht: Der Preisanstieg betrug bei einheimischen Waren und Dienstleistungen 5,0%, bei importierten Erzeugnissen lediglich 1,1 %. Der Grosshandelspreisindex blieb im Jahresmittel mit einer Zuwachsrate von 0,1 % weiterhin praktisch stabil [9].
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Konjunkturpolitik
Die Konjunkturpolitik der Schweiz war auch im Berichtsjahr weitgehend Geldmengenpolitik. Nachdem bereits im Vorjahr die steuerbegünstigten Arbeitsbeschaffungsreserven der Unternehmen freigegeben und die Kredite zur Förderung des preisgünstigen Wohnungsbaus aufgestockt worden waren, kam es – trotz der Forderungen der Gewerkschaften und der SP – im Berichtsjahr zu keinen neuen staatlichen Konjunkturstützungsmassnahmen. Allerdings wirkte die öffentliche Hand insofern einer Verschärfung der Krise entgegen, als sie ihre realen Ausgaben sowohl 1992 wie auch im Budget für 1993 leicht ansteigen liess. Die Geldmengenpolitik der Nationalbank liess sich namentlich in der ersten Jahreshälfte weiterhin als restriktiv charakterisieren. Den Hintergrund für diese Politik bildete nicht nur das Festhalten am Ziel der Bekämpfung der Binnenteuerung, sondern auch das Bemühen, die für das Preisniveau der Importgüter wichtige Wechselkursrelation zur Deutschen Mark relativ konstant zu halten. In der zweiten Jahreshälfte erlaubte dann der Rückgang der Inflationsrate und die für den Schweizer Franken positive Entwicklung auf den Devisenmärkten eine leichte Lockerung [10].
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Der Vorentwurf zu einem Gesetz für eine "ausgeglichene Entwicklung der Wirtschaft" (Stabilitätsgesetz), welches das Krisengesetz von 1954 ersetzen soll, kam in der Vernehmlassung unter massiven Beschuss. Der Gewerbeverband und der Vorort kritisierten den Entwurf als überflüssig und warfen ihm vor, zuviel Spielraum für staatlichen konjunktur- und strukturpolitischen Aktivismus zu enthalten. Auch die Nationalbank schloss sich dieser Kritik an und warf dem Projekt zusätzlich vor, die Autonomie der Notenbank zu untergraben. Ahnlich wurde der Expertenentwurf von der FDP und der SVP beurteilt. Grundsätzlich positiv, wenn auch nicht ohne Kritik, waren die Reaktionen demgegenüber bei der CVP, der SP und dem SGB [11]. Auch im Parlament wurde ordnungspolitische Kritik an diesem Entwurf artikuliert. Anlässlich der Diskussion über die Legislaturplanung stimmte der Nationalrat gegen den Widerstand der Linken einer Kommissionsmotion zu, welche forderte, dass dieses Gesetz aus den Richtlinien gestrichen, d.h. nicht prioritär behandelt wird. Der Ständerat korrigierte diesen Entscheid mit der Umwandlung der Motion in ein Postulat, um dem Bundesrat zumindest die verwaltungsinterne Weiterarbeit an diesem Projekt zu erlauben [12].
Auf wenig Gegenliebe stiess im Nationalrat eine im Vorjahr vom Ständerat diskussionslos überwiesene Motion Jelmini (cvp, TI), welche ein neues Gesetz für die Sicherstellung einer wirksamen konjunkturpolitischen Zusammenarbeit von Bund, Kantonen, Wirtschaft und Nationalbank gefordert hatte. Auf Antrag von Binder (svp, ZH), der davon eine zusätzliche und kontraproduktive Regulierung der Wirtschaft befürchtete, lehnte der Rat die Motion mit 75 zu 50 Stimmen ab [13].
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Die sich weiter verschlechternde Wirtschaftslage und vor allem der damit verbundene steile Anstieg der Arbeitslosenzahl führten bei den Gewerkschaften und der SP, welche noch im Vorjahr traditionellen staatlichen Konjunkturförderungsprogrammen wenig abgewinnen konnten, zu einer Kehrtwendung. Die Gewerkschaften forderten bereits zu Jahresbeginn vom Bund Investitionsprogramme zur Belebung der Bauwirtschaft. Im Nationalrat reichten die Fraktionen der SP, der CVP und der GP Dringliche Interpellationen zur Wirtschaftslage ein, bei deren Beantwortung sich in der Märzsession eine konjunkturpolitische Debatte entwickelte. Die SP sah zwar den Zeitpunkt für ein umfassendes Konjunkturförderungsprogramm noch nicht gekommen, sie regte jedoch eine zusätzliche staatliche Förderung des Wohnungsbaus in den besonders stark betroffenen Regionen der West- und Südschweiz an und forderte zudem den Bundesrat auf, sich bei der Nationalbank für eine Lockerung der Geldpolitik einzusetzen. Die CVP sprach sich ebenfalls für eine Stützung des Baugewerbes durch Wohnbauprogramme, aber auch durch eine Beschleunigung des Nationalstrassen- und Eisenbahnbaus aus. Gerade letztere Forderung rief die Grünen auf den Plan, die sich gegen Beschäftigungsprogramme für den Tiefbau wandten und verlangten, dass staatliche Förderungsmassnahmen auf jeden Fall ökologischen Kriterien genügen müssten [14].
In seiner ausführlichen Antwort wies Bundesrat Delamuraz darauf hin, dass kurzfristig eigentlich nur eine Verbesserung der Arbeitslosenversicherung sinnvoll sei. Eine expansivere Geldmengenpolitik lehnte er wegen den daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die Teuerungsbekämpfung ab. Skeptisch zeigte er sich auch gegenüber zusätzlichen — über die 1991 beschlossene Aufstockung der Mittel für die Wohnbau- und Eigentumsförderung hinausgehende — Stimulierungsmassnahmen für das Baugewerbe, dessen Kapazitäten seiner Ansicht nach in der vergangenen Hochkonjunkturphase zu stark ausgeweitet worden waren. Grundsätzlich hielt Delamuraz fest, dass für die schweizerische Wirtschaft keine staatlichen Stützungsprogramme nötig seien, sondern die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit des Standorts Schweiz. Dazu gehörten insbesondere ein zukunftgerichtetes Berufsbildungssystem, der Abbau von Wettbewerbsbeschränkungen, eine gut ausgebaute Infrastruktur und eine Reduktion von staatlichen Regelungen namentlich im Bauwesen. Daneben kündigte er eine Verbesserung der Leistungen der Arbeitslosenversicherung, insbesondere durch eine Verlängerung der Bezugsberechtigung, an [15].
Diese Antwort des Bundesrats vermochte die meisten Parteien zu befriedigen. Die Vertreter der FDP, der SVP, der Liberalen und insbesondere der AP nutzten die Gelegenheit, um auf ihre Forderung nach einem Abbau staatlicher Reglementierung im Planungs-, Bau- und Mietwesen aufmerksam zu machen und den Interpellanten, also der CVP, der SP und den Grünen, die Schuld an diesen "wirtschaftsfeindlichen" Vorschriften anzulasten [16].
Gewisse Massnahmen zur Ankurbelung der Konjunktur wurden aber auch von wirtschaftsliberaler Seite verlangt: die LP-Fraktion verlangte mit einer Motion einen Nachtragskredit von 100 Mio Fr., um den Nationalstrassenbau in der Westschweiz verstärkt voranzutreiben. Der Nationalrat folgte jedoch Bundesrat Stich, der argumentiert hatte, dass diese Investitionen konjunkturpolitisch wenig bringen würden, da in der Westschweiz nicht der Tief- sondern der Hochbau in der Krise sei, und überwies den Vorstoss lediglich als Postulat [17].
In der Oktobersession lösten Dringliche Interpellationen der Fraktionen der SP, von LdU/EVP, der GP und der SVP im Nationalrat eine weitere Debatte über die Wirtschaftslage, vor allem aber über die Arbeitslosigkeit aus. Der Bundesrat bekräftigte dabei seine Meinung, dass ein Abweichen von der geldwertstabilitätsorientierten Geldmengenpolitik — wie dies von der SP gefordert wurde — ein schlechtes Mittel zu einer dauerhaften Wiederbelebung der Wirtschaft wäre. Weniger ablehnend war seine Haltung zu der ebenfalls von der SP vorgebrachten Forderung nach einem Förderungsprogramm zur Sanierung von Altbauten im Rahmen des Programms "Energie 2000" und einer Neuauflage des 1975/76 eingesetzten Instruments des Investitionsbonus zur Belebung der Bauwirtschaft. Er machte aber auch darauf aufmerksam, dass der Bundesrat für 1993 eine Steigerung der Investitionsausgaben um 19% budgetiert hat und dass zusätzliche staatliche Investitionsprogramme erstens nur mit grosser zeitlicher Verzögerung beschäftigungswirksam würden und zweitens nur über öffentliche Anleihen finanziert werden könnten, was unerwünschte Zins- oder, bei einer expansiven Geldmengenpolitik, Preiserhöhungen zur Folge hätte [18]. An einer vom Vorsteher des EVD einberufenen nationalen Wirtschaftskonferenz anfangs November stiess die auch vom Baugewerbe unterstützte Idee eines Investitionsbonus für Gemeinden und Kantone bei letzteren allerdings auf wenig Interesse, da bei ihnen das Geld für das Vorziehen von Investitionen nicht vorhanden sei [19].
Im Dezember ging die SP-Fraktion endgültig in die Offensive gegen die vom Bundesrat und vor allem von den bürgerlichen Parteien vertretene Strategie, die Krise mit Deregulierungsmassnahmen zu überwinden. Sie reichte ein Paket mit fünf parlamentarischen Initiativen für die Ankurbelung der Konjunktur ein, das mit zusätzlichen Bundesausgaben von jährlich 600 Mio Fr. ein rund zehnmal grösseres Investitionsvolumen auslösen und Beschäftigung für 40-60 000 Personen sichern sollte. Finanzieren liessen sich diese Ausgaben nach Ansicht der Initianten über die damit erzielten Einsparungen bei der Arbeitslosenversicherung. Im einzelnen verlangte die SP ein Investitionsprogramm von 300 Mio Fr. pro Jahr für die energietechnische Sanierung von Altbauten, eine zusätzliche Aufstockung der Kredite für gemeinnützige Bauträger, die Einführung eines Investitionsbonus und einer Innovationsrisikogarantie sowie Beiträge an jugendliche Arbeitslose für Weiterbildungsaufenthalte im Ausland [20].
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Strukturpolitik
Der Bundesrat veröffentlichte im September einen Bericht über die "Technologiepolitik des Bundes ". Gestützt auf die Empfehlungen einer Arbeitsgruppe sprach er sich darin gegen eine interventionistische Industrie- und Technologiepolitik aus und lehnte namentlich auch die Schaffung eines Bundesamtes für Technologie ab. Die Experten hatten in ihrer Analyse der Exportindustrie gute Wettbewerbsfähigkeit im technologischen Bereich bescheinigt. Schwachstellen und staatlicher Handlungsbedarf wurden hingegen beim Arbeitsmarkt (Zulassung von ausländischen Spezialisten) und der inländischen Wettbewerbsordnung (Kartelle sowie öffentliches Beschaffungswesen) ausgemacht. Im eigentlichen Technologiebereich soll sich der Staat gemäss Bundesrat weiterhin mit einer subsidiären Rolle, namentlich in der Weiterbildung und bei der Förderung spezieller Forschungsbereiche (z.B. Mikroelektronik) begnügen [21].
Der Abbau von Arbeitsplätzen veranlasste den SMUV, vom Bund Massnahmen zur Stützung der Innovations- und Risikobereitschaft der Industrie zu fordern und das 1985 vom Volk abgelehnte Projekt einer Innovationsrisikogarantie neu ins Gespräch zu bringen [22].
Die vom Bundesrat 1990 vorgeschlagene Revision des Markenschutzgesetzes passierte das Parlament ohne grundlegende Änderungen. Es ging dabei um eine Anpassung der aus dem Jahre 1890 stammenden Bestimmungen an die Realitäten des heutigen Wirtschaftslebens und gleichzeitig um eine Harmonisierung mit dem EG-Markenrecht. Die wesentlichsten Neuerungen betreffen die Ausweitung des Markenbegriffs auf Dienstleistungen, die Einführung einer Garantiemarke und der Übergang vom bisherigen Gebrauchsrecht zur expliziten Registrierung von Marken [23].
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Die Aufhebung des in der Bundesverfassung verankerten Spielbankenverbots war bisher vor allem von Vertretern des Tourismusgewerbes gefordert worden, welche sich davon eine Attraktivitätssteigerung ihres Angebots versprachen. Zu Jahresbeginn hatte der Nationalrat eine derart begründete Motion Cotti (cvp, TI) mit 85 zu 50 Stimmen überwiesen. Gianfranco Cotti hatte unter anderem auch geltend gemacht, dass der angestrebte Schutz der einheimischen Bevölkerung vor den negativen Folgen von Glücksspielen angesichts der heutigen Mobilität und des dichten Netzes von Spielbanken, welches ausländische Unternehmen entlang der Landesgrenzen aufgebaut haben, ohnehin illusorisch geworden sei. Aus moralischen, sozialpolitischen und ethischen Gründen wurde die Motion namentlich von Zwygart (evp, BE), Zisyadis (pda, VD), Ziegler (sp, GE) und Scherrer (edu, BE) erfolglos bekämpft [24].
Die schlechten Aussichten für die Entwicklung der Bundesfinanzen hatten den Bundesrat etwa gleichzeitig veranlasst, seine bisher eher ablehnende Haltung zur . Zulassung von Spielbanken zu korrigieren. Im Rahmen der "Sondermassnahmen 1992 für den Bundeshaushalt" schlug er vor, Art. 35 BV in dem Sinn zu ändern, dass das Spielbankenverbot aufgehoben und die Gesetzgebung – insbesondere auch über maximale Einsätze – und Konzessionierung zur Bundessache erklärt werden, wobei die Kantone für die Zulassung von Geldspielautomaten zuständig bleiben. Von den Bruttospielerträgen der Kasinos müssten 80% an den Bund abgeliefert werden, welcher sie zur Finanzierung der AHV zu verwenden hat. Beide Parlamentskammern stimmten diesem Vorschlag zu, im Nationalrat gegen die von Vertretern der SP, den Grünen, der LdU-EVP-Fraktion und der SD getragene grundsätzliche Opposition. In der Detailberatung fand auch ein Antrag Aguet (sp, VD), einen zulässigen Höchsteinsatz von 20 Fr. in der Verfassung festzuschreiben, keine Mehrheit. Nicht durchzusetzen vermochte sich aber auch ein Antrag Cotti (cvp, TI), der den von den Kasinobetreibern an den Bund abzuliefernden Ertragsanteil von 80% auf 50% senken wollte. In der Schlussabstimmung hiess der Nationalrat die Verfassungsänderung mit 113:58, der Ständerat mit 34 gegen 1 Stimme gut [25].
Die Schweizerische Verkehrszentrale (SVZ) ist eine öffentlichrechtliche Körperschaft, deren Hauptaktivität die Organisation und Durchführung der touristischen Werbung für die Schweiz ist. Sie wurde dabei bisher vom Bund finanziell unterstützt; der auf Ende 1992 auslaufende Finanzierungsbeschluss von 1987 hatte eine Steigerung dieser Beiträge auf 31 Mio Fr. pro Jahr erlaubt. Damit deckte der Bund rund 60% der Kosten der SVZ; dieser Anteil blieb aber deutlich unter demjenigen anderer wichtiger Fremdenverkehrsländer (Frankreich : 92%, Osterreich, Spanien und Italien: 100%). Angesichts des verschärften Wettbewerbs auf dem internationalen Tourismusmarkt hatte die SVZ eine Erhöhung dieses Beitrags auf 52 Mio Fr. verlangt. Die schlechte Finanzlage veranlasste den Bundesrat, darauf nicht einzutreten, sondern dem Parlament zu beantragen, die Subvention für 1993 und 1994 auf 31 Mio Fr. einzufrieren. Obwohl seine Kommission eine Erhöhung auf 39 Mio Fr. und Bühler (fdp, LU) eine solche auf 35 Mio Fr. beantragt hatten, stimmte der Ständerat diesem Vorschlag zu. Auch im Nationalrat wurde eine Aufstockung auf 35 Mio Fr. abgelehnt, immerhin aber eine teuerungsbedingte Erhöhung auf 32,6 Mio Fr. beschlossen, was auch die Zustimmung der Ständekammer fand [26].
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Ausgehend von der Feststellung, dass eine Angleichung der Pro-Kopf-Einkommen zwischen den Berggebieten und den städtischen Agglomerationen des Mittellandes mit den Instrumenten der bisherigen Regionalpolitik nicht erreicht worden ist, forderte der Walliser Ständerat Bloetzer (cvp) mit einer Motion "eine umfassende Revision" dieser Politik. Dabei sollte zwar das bisherige Konzept der Investitionshilfe für den Ausbau der Infrastruktur beibehalten, jedoch die Grenzen für beitragsberechtigte Vorhaben weiter gezogen und vor allem die Mittel aufgestockt werden. Obwohl nicht nur Bundesrat Delamuraz, sondern auch der Bündner Gadient (svp) für die Umwandlung in ein Postulat plädierten, überwies der Rat die Motion mit 19 zu 1 Stimme. Der Ständerat forderte zudem den Bundesrat mit einem Postulat auf, einen Bericht über die längerfristigen Entwicklungschancen der Berggebiete vorzulegen [27]. Der Nationalrat überwies eine Motion der CVP-Fraktion für ein regionalpolitisches Aktionsprogramm mit den Schwerpunkten Förderung der Infrastruktur und der Ausbildung sowie Verstärkung des Finanzausgleichs lediglich als Postulat [28].
Knappheit im Fonds der Investitionskredite für das Berggebiet hatte seit einiger Zeit zu Verzögerungen bei der Behandlung der Gesuche geführt. Die Walliser Darbellay und Delalay (beide cvp) forderten den Bundesrat mit gleichlautenden Motionen in beiden Räten auf, für diese zurückgestellten Gesuche vor allem die Instrumente der Bürgschaft für Darlehen auf dem Kapitalmarkt resp. der Übernahme der Zinskosten einzusetzen, und den im Budget 1992 vorgesehenen Betrag von 68 Mio Fr. für neue Anträge zu reservieren. Diese Vorstösse wurden vom Bundesrat akzeptiert und von den jeweiligen Parlamentskammern überwiesen [29].
Mit dem Einverständnis des Bundesrats überwiesen National- und Ständerat auch eine Motion von Nationalrat Matthey (sp, NE), welche verlangt, dass der 1994 auslaufende Bundesbeschluss von 1978 über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen verlängert wird. Gemäss einem von Nationalrat Maître (cvp, GE) eingereichten Postulat sollte der Beschluss allerdings in dem Sinn revidiert werden, dass nicht nur Regionen mit wirtschaftlichen Strukturproblemen davon profitieren könnten, sondern alle Regionen mit hoher Arbeitslosigkeit [30].
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Wettbewerb
Obwohl das inländische Kartellrecht vom EWR nicht berührt worden wäre, gingen von diesem Vertrag Impulse für eine intensivere Debatte über die schweizerische Wettbewerbspolitik aus. Dabei wurde verstärkt ein Systemwechsel von der bisherigen Missbrauchsgesetzgebung zu der in der EG herrschenden Verbotsregelung mit der Möglichkeit von volkswirtschaftlich begründeten Ausnahmen gefordert. Auch der Bundesrat schien einen Systemwechsel zu favorisieren. In seinen Richtlinien zur Legislaturplanung hatte er auf jeden Fall die Vorlage eines entsprechenden Gesetzesentwurfs in Aussicht gestellt. Die von Bundesrat Delamuraz im Dezember eingesetzte Kommission zur Revision des Kartellgesetzes erhielt dann freilich einen wesentlich beschränkteren Auftrag. Der Präsident der Kartellkommission, Prof. Tercier, sprach sich ebenfalls wiederholt für einen Systemwechsel aus [31].
Der Nationalrat stimmte einer Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben zu, welche unter anderem die Einführung der im EG-Kartellrecht praktizierten wettbewerbspolitischen Fusionskontrolle verlangte. Der Bundesrat hatte diese Motion ohne Erfolg bekämpft, da sie auch die Ersetzung der Kartellkommission durch ein Bundesamt für Wettbewerb forderte. Er erklärte, dass diese organisatorische Anderung im Rahmen der Vorarbeiten zur eingeleiteten Teilrevision des Kartellgesetzes abgeklärt werde und sich Experten in einem früheren Vorentwurf negativ dazu ausgesprochen hätten. Mit diesem Argument hatte Bundesrat Delamuraz in der Frühjahrssession noch die Umwandlung einer Motion Loeb (fdp, BE) in ein Postulat erreichen können [32]. Eine von Jaeger (ldu, SG) eingereichte parlamentarische Initiative, welche ein Kartellverbot fordert, ist vom Nationalrat noch nicht behandelt worden [33].
Im Rahmen der gemeinsam von den bürgerlichen Parteien getragenen Vorstösse für eine Revitalisierung der Wirtschaft hatte die Liberale Partei in beiden Räten Motionen für ein verschärftes Wettbewerbsrecht eingereicht. Diese verlangten insbesondere eine Öffnung der von staatlichen Regiebetrieben dominierten Märkte, eine Liberalisierung der Submissionspraxis und eine Fusionskontrolle, hingegen kein Kartellverbot. Der Nationalrat überwies die von Gros (lp, GE) vertretene Motion in der Dezembersession. Der Ständerat, dem eine identische Motion Coutau (lp, GE) vorlag, schloss sich diesem Entscheid an, allerdings mit einer Ausnahme: die Forderung nach einer Offnung der von staatlichen Unternehmen beherrschten Märkte überwies er bloss als Postulat [34].
Auch ohne gesetzgeberische Entscheide führte der politische Druck und das Streben nach einer Anpassung an die Verhältnisse in der EG zu einer Auflösung von Kartellen. Nachdem sich 1991 das Bierkartell aufgelöst hatte, folgten im Berichtsjahr die Zigarettenfabrikanten diesem Beispiel [35].
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Die Übernahme des Acquis communautaire im Zusammenhang mit dem EWR-Vertrag hätte einen Schub neuer Regelungen zugunsten der Konsumenten gebracht. Inhaltlich beschränkten sich diese Neuerungen jedoch weitgehend auf eine Verbesserung der Information der Konsumenten. Darüber hinausgehende Forderungen, wie sie in der Schweiz bisher von der Linken und von Konsumentenorganisationen erhoben worden waren, wären hingegen — mit Ausnahme der verschuldensunabhängigen Produktehaftpflicht, deren Einführung das Parlament allerdings bereits unabhängig vom EWR grundsätzlich gutgeheissen hatte — auch mit der Übernahme der EG-Richtlinien nicht erfüllt worden [36].
Nachdem 1986 der Ständerat das Projekt eines Kleinkreditgesetzes in der Schlussabstimmung scheitern liess, sah nun die Eurolex die Schaffung eines Konsumkreditgesetzes vor. Dieses beschränkte sich freilich auf die durch EG-Richtlinien vorgegebenen Regelungen und schrieb vor allem eine klare Information des Kreditnehmers über die effektiven Kreditkosten vor. Es ging damit bedeutend weniger weit als die vom Parlament überwiesene Motion Affolter (fdp, SO). Keine Berücksichtigung fanden namentlich Bestimmungen wie die Festlegung von Höchstzinssätzen oder Verbote für die Aufnahme von mehreren Krediten (sog. Kettenverschuldung), wie sie seit 1986 in einen Kantonen eingeführt worden sind [37].
Ebenfalls im Rahmen der Eurolex wurde der Einführung einer verschuldensunabhängigen Produktehaftpflicht für Hersteller zugestimmt, wie sie bereits im Vorjahr der Nationalrat mit der fast einstimmigen Überweisung einer parlamentarischen Initiative Neukomm (sp, BE) in die Wege geleitet hatte. Anträge der Linken und der Grünen, welche über die vom EG-Recht her geforderten Vorschriften hinausgehen und die verschuldensunabhängige Produktehaftpflicht auch auf gentechnisch veränderte resp. nach Hors-sol-Methoden produzierte landwirtschaftliche Erzeugnisse ausdehnen wollten, konnten sich, nicht durchsetzen [38].
Im Rahmen der — nach der Ablehnung des EWR nicht in Kraft getretenen — Eurolex beschloss das Parlament zudem, das 1990 eingeführte Widerrufsrecht für sogenannte Haustürgeschäfte auch auf solche auszudehnen, die am Arbeitsplatz abgeschlossen werden. Beim Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) wurde es dem Richter ermöglicht, die Beweislast für Werbebehauptungen dem Anbieter aufzuerlegen; für touristische Pauschalreisen wurde eine rechtliche Definition vorgenommen und von den Anbietern einzuhaltende Mindestanforderungen vorgeschrieben [39].
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Seit Jahren haben unseriöse Firmen die in bezug auf die Definition des Betrugstatbestands grosszügige schweizerische Gesetzgebung ausgenützt, um von hier aus im Ausland mit irreführenden Angaben Dienstleistungen anzubieten. Insbesondere waren Firmen aktiv geworden, welche für Einträge in private Markenregister sowie Telex- und Telefaxverzeichnisse, welche als amtliche Verzeichnisse angepriesen wurden, Rechnung stellten. Dieses Vorgehen gilt in der Schweiz bloss als einfache, d.h. nicht "arglistige" Täuschung und wird nur auf Antrag von Kunden, Konkurrenten, Unternehmer- und Konsumentenorganisationen verfolgt. Geschädigte im Ausland verzichten jedoch oft auf eine Anzeige, weil sie diese Rechtslage nicht kennen oder weil ihnen die Umtriebe zu gross erscheinen. Um derartige Geschäftsmethoden, welche das Ansehen der Schweiz im Ausland beeinträchtigen, wirksamer bekämpfen zu können, hatte der Bundesrat 1991 eine Revision des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) beantragt. Als Neuerung schlug er vor, dass in Unlauterkeitsfällen, die den guten Ruf der Schweiz im Ausland beeinträchtigen, der Bund ein quasi stellvertretendes Klagerecht erhält. Das Parlament stimmte diesem Vorschlag zu, nachdem es auf Antrag der Nationalratskommission noch ergänzt hatte, dass dem Bund diese Kompetenz nur dann zukommt, wenn die klageberechtigte Person im Ausland ansässig ist [40].
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Gesellschaftsrecht
Das neue Aktienrecht trat auf den 1. Juli in Kraft. Vor allem Gewerbevertreter waren nach Abschluss der Revision des Aktienrechts der Ansicht, dass bei dessen Ausgestaltung zu sehr die Aspekte der grossen Publikumsgesellschaften im Vordergrund gestanden, und die Spezifitäten von kleinen und mittleren Gesellschaften zu wenig Beachtung gefunden hatten. Ständerat Kündig (cvp, ZG) hatte deshalb — und weil die an sich für diese Firmen geschaffene Form der GmbH in der Schweiz zuwenig Anklang findet — mit einer parlamentarischen Initiative eine neue, besondere Gesellschaftsform für Klein- und Mittelbetriebe schaffen wollen. Der Rat anerkannte dieses Anliegen, fand jedoch, es sei angesichts der Komplexität der Materie praktischer, die Verwaltung mit dieser Aufgabe zu betrauen und ein entsprechendes Postulat zu überweisen. Das Postulat regt im weiteren die Anpassung des neuen Aktienrechts an die Bestimmungen der EG an [41].
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Weiterführende Literatur
A. Brunetti, Politisches System und Wirtschaftswachstum, Zürich (Diss. Basel) 1992.
J.-P. Delamuraz, "Der Staat im Spannungsfeld zwischen Regulierung und Deregulierung", in Documenta, 1992, Nr. 2, S. 22 ff.
B. Fritsch, "Umweltverträgliches Wirtschaftswachstum ist möglich", in Schweizerische Monatshefte, 72/1992, S. 981 ff.
H. Letsch, Soziale Marktwirtschaft als Chance; die Schweiz auf dem Prüfstand, Aarau 1992.
E. Scheidegger, Schweiz — EG 92. Mehr Wettbewerb durch den Binnenmarkt, Zürich (Diss. Basel) 1992.
S. Schmidheiny, Kurswechsel. Globale unternehmerische Perspektiven für Entwicklung und Umwelt, München 1992 (vgl. auch die in Teil I, 6d angeführte Literatur zu diesem Themenbereich).
Schweizerische Gesllschaft für Umweltschutz, Ökonomische Umweltkonten. Modell zur Integration von Umwelt und Wirtschaft in der Nationalen Buchhaltung, Bern 1992 (in Zusammenarbeit mit dem BfS).
R. Strahm, Wirtschaftsbuch Schweiz. Das moderne Grundwissen über Ökonomie und Ökologie, Aarau 1992 (3. neu bearbeitete Auflage).
W. Wittman, Marktwirtschaft für die Schweiz, Frauenfeld 1992.
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Arge Alp (Hg.), Nachbarn im Herzen Europas. 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Alpenländer, München 1992.
B. Hotz, "Die Schweiz im industriellen Strukturwandel", in Schweizer Monatshefte, 72/1992, S. 35 ff.
B. Hotz / C. Küchler, «La compétitivité de l'industrie suisse en matière de technologie», in Cahiers de questions conjoncturelles, 1992, no 4, S. 74 ff.
B. Maurer, Kantonale Kompetenzen zur Wirtschaftsförderung. Die Kompetenzverteilung im Bereiche des Wirtschaftsverwaltungsrechtes, Bern (Diss. jur.) 1992.
M. Perriard, Für eine dritte Etappe in der Freiburger Wirtschaftspolitik. Untersuchung, Freiburg 1991.
M. Rey (Hg.), A l'heure de l'Europe 1993. Propositions pour une approche stratégique de la politique régionale en Suisse, Berne 1992.
P. Vautravers, Faut-il subventionner le tourisme?, Lausanne 1992 (HEC, mémoire).
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P. Forstmoser, "Alter Wein in neuen Schläuchen? Zur schweizerischen Aktienrechtsreform", in Zeitschrift für Schweizerisches Recht, 111/1992, I, S. 1 ff.
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[1] BBl, 1992, I, S. 1016 ff. Siehe auch SPJ 1991, S. 111. Zur Diskussion der Beziehungen zwischen Wirtschaft und Ökologie siehe unten, Teil I, 6d (Politique de protection de l'environnement).
[2] 24 Heures, 19.3 und 5.11.92; Ww, 26.3.92; BaZ, 27.3.92 (Delamuraz); NZZ, 10.4.92; TA, 11.4. und 30.4.92 (BR); NQ, 12.4.92; Presse vom 3.11.92. Siehe auch Lit. Delamuraz sowie, zu den Vorschlägen der verwaltungsinternen Kommission, TA, 4.12.92 (Sieber); Ww, 5.11 und 26.11.92.
[3] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2518 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1209 ff. und 1234 ff.; NZZ, 4.6.92; BZ, 5.6.92; Presse vom 10.6 und 11.12.92; Ww, 18.6.92. Siehe auch die Kritik der SP an den Vorschlägen in NZZ, 5.6.92. Vgl. dazu unten, Wettbewerb sowie Teil I, 5 (Bundesfinanzordnung), 7a (Arbeitsmarkt) und 8a (Formation professionnelle).
[4] SNB, Geschäftsbericht, 85/1992, S. I ff. und 12 ff. Zu Afrika vgl. auch NZZ, 14.5.93.
[5] SNB, Geschäftsbericht, 85/1992, S. 7 f. und 26 ff. Siehe auch oben, Teil I, 2 (Commerce extérieur).
[6] Die Volkswirtschaft, 66/1993, Nr. 5, S. 8*f. Siehe dazu auch unten, Teil I, 7a (Arbeitsmarkt) und 7d (Ausländerpolitik). Zur Erklärung der stärkeren Auswirkungen der Krise in der Westschweiz siehe JdG, 14.9.92.
[7] Die Volkswirtschaft, 66/1993, Nr. 5, S. 4* (Investitionen) und 18* (Produktion). Vgl. allg. zur schweizerischen und europäischen Bauwirtschaft Die Volkswirtschaft, 65/1992, Nr. 3, S. 11 ff.
[8] NZZ, 27.2.93.
[9] Die Volkswirtschaft, 66/1993, Nr. 5, S. 15* ff.
[10] SNB, Geschäftsbericht, 85/1992, S. 8 ff.; Gesch.ber. 1992, Teil I, S. 69 ff. Siehe auch G. Rich, "Die schweizerische Teuerung. Lehren für die Nationalbank", in SNB, Quartalsbericht, 1992, Nr. 1, S. 73 ff. sowie unten, Teil I, 4b (Geld- und Währungspolitik).
[11] NZZ, 17.1.92. Siehe auch NZZ, 1.2 (Kritik) und 8.2.92 (Replik von Prof. Tschopp); SNB, Quartalsbericht, 1992, Nr. 1, S. 89 ff. Vgl. SPJ 1991, S. 114.
[12] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1000 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 726 f.
[13] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 582 f.; vgl. SPJ 1991, S. 114.
[14] Gewerkschaften: TA, 8.2 (CNG), 18.2 (SGB) und 7.10.92. Interpellationen: Amtl. Bull. NR, 1992, S. 584 ff.
[15] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 584 ff. Siehe auch die kürzeren Antworten des BR auf Interpellationen von Etique (fdp, JU), Deiss (cvp, FR) und Jeanprêtre (sp, VD) in Amtl. Bull. NR, 1992, S. 646, 676 resp. 1233 f. Zur Arbeitslosigkeit und den Versicherungsleistungen siehe unten, Teil I, 7a (Arbeitsmarkt) und 7c (Arbeitslosenversicherung).
[16] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 594 ff.
[17] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 738 ff. Siehe auch unten, Teil I, 6b (Constructions routières).
[18] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2100 ff.
[19] Konferenz: Presse vom 3.11.92. Baugewerbe: NZZ, 8.12.92.
[20] Verhandl. B.vers., 1992, VI, S. 35 f.; TA und NQ, 19.12.92.
[21] NZZ, 10.9.92. Vgl. dazu v.a. unten, Teil I, 8a (Recherche, Formation professionnelle). Eine Studie der KoF/ETH attestierte der schweizerischen Exportindustrie ebenfalls gute Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der technologischen Innovationen (LZ, 29.5.92). Vgl. auch C. Knoepfel, "Technikstandort Schweiz", in Die Volkswirtschaft, 65/1992, Nr. 11, S. 23 ff. sowie Lit. Hotz.
[22] NZZ, 27.4.92. Vgl. dazu SPJ 1985, S. 62 f. Diese Forderung bildete auch einen Teil des von der SP gegen Jahresende präsentierten Programms zur Konjunkturankurbelung (siehe oben, Konjunkturpolitik).
[23] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 21 ff., 385 ff. und 749; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 395 ff., 1181 ff. und 1475; BBl, 1992, V, S. 891 ff. Zum Inhalt des Gesetzes siehe SPJ 1990, S. 101 sowie NZZ, 7.7.92.
[24] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 208 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 591 f. (Abschreibung der inzwischen erfüllten Motion). Der NR hatte noch 1985 einen entsprechenden Vorstoss abgelehnt (SPJ 1985, S. 61, Fussnote 6). Zu den grenznahen ausländischen Casinos siehe NQ, 18.2.93.
[25] BBl, 1992, IV, S. 349 ff. (v.a. 379 f. und 434 ff.); Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1900 ff. und 2218; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 587 f., 957 und 1070; BBl, 1992, VI, 58 f.; Presse vom 17.1 und 2.10.93.
[26] BBl, 1992, V, S. 1185 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 968 ff., 1207 und 1363; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2291 ff. und 2792; BBl, 1993, I, S. 28 und 1334; Presse vom 20.8.92; SHZ, 24.9.92.
[27] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 248 f. (Postulat) und 1245 1992, VI, S. 68). Siehe auch Lit. Rey.
[28] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2742. Vgl. auch NZZ, 11.3.92 (Bericht über EG-Kompatibilität der schweizerischen Berggebietsförderung).
[29] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 626; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 181 f. Siehe auch Gesch.ber. 1992, S. 259 f.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2240; SHZ, 17.9.92 sowie SPJ 1991, S. 116.
[30] Motion: Amtl. Bull. NR, 1992, S. 624; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1244. Postulat: Verhandl. B.vers., 1992, VI, S. 100. Vgl. auch Gesch.ber. 1992, S. 260 f.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2258 f. und SPJ 1978, S. 57.
[31] BBl, 1992, III, S. 68 (Legislaturplanung); Suisse, 9.12.92 (Tercier); BZ, 12.12.92 (Kommission); Bilanz, 1992, Nr. 6, S. 28 ff. Vgl. auch den Länderbericht der OECD, der sich eingehend und kritisch mit dem als ungenügend taxierten Wettbewerb auf dem schweizerischen Binnenmarkt befasst (vgl. NZZ, 13.11.92) sowie B. Schmidhauser in Die Volkswirtschaft, 65/1992, Nr. 12, S. 40 ff.
[32] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1205 (Loeb) und 1724 f. (Motion der Kommission); SHZ, 25.5.92. Vgl. auch SPJ 1991, S. 117.
[33] Verhandl. B.vers., 1992, VI, S. 31.
[34] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2529 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1211 ff. und 1234 ff. Allg. zu diesen Revitalisierungsvorschlägen siehe oben (Einleitung).
[35] NZZ, 26.8.92; SHZ, 3.9.92.
[36] Vgl. NQ, 4.6.92; SHZ, 16.7 und 26.11.92.
[37] BBl, 1992, V, 157 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 720 ff. und 942 ff.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1918 ff.; BZ, 28.8.92. Zur Motion Affolter vgl. SPJ 1990, S. 103 und 1991, S. 117; zum Scheitern des Kleinkreditgesetzes von 1986 siehe SPJ 1986, S. 72.
[38] BBl, 1992, V, S. 419 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 879 ff.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1490 ff., 1931 und 2226. Vgl. SPJ 1991, S. 118.
[39] Widerrufsrecht: BBl, 1992, V, S. 388 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 887; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1488 ff. Vgl. SPJ 1990, S. 102. UWG: BBl, 1992, V, S. 178 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 733 f.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1723 f. Pauschalreisen: BBl, 1992, V, S. 775 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992,S. 650 ff. und 917 f. ; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1684 ff., 1932 und 2230. Vgl. SPJ 1991, S. 1 17 f.
[40] BBl, 1992, I, S. 355 ff.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1 f. und 665; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 136 f. und 303; BBl, 1992, II, S. 844 f.
[41] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1217 ff. Zur Revision des Aktienrechts vgl. SPJ 1991, S. 118 f. sowie NZZ, 8.1, 15.1, 23.1, 31.1, 4.2 und 11.2.92; SHZ, 6.2.92. Siehe auch Lit. Forstmoser.
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