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Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Kulturpolitik
In seinem Bericht zur Legislaturplanung 1999-2003 bezeichnete der Bundesrat im Bereich der Kulturpolitik die Umsetzung von Art. 69 der neuen Bundesverfassung (Kulturartikel) als vordringlich. Er möchte insbesondere kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen. Die Grundlagen für die gesetzliche Konkretisierung sollen mit den Kantonen, den Städten und den interessierten Organisationen (beispielsweise Pro Helvetia) erarbeitet werden [1]. Ausführlicher äusserte sich der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation Galli (cvp, BE) zu seinen Absichten. Im Bereich der generellen Kulturförderung bekräftigte er seine Bereitschaft, eng mit den Kantonen und den grossen Gemeinden, aber auch mit privaten Institutionen zu kooperieren. Er verwies auf das Projekt Neue Finanzausgleich, das die Finanzierung der Kultureinrichtungen von überregionaler Bedeutung verbindlich einer interkantonalen Zusammenarbeit unterstellen will [2].
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Der Bundesrat gab seinen Entwurf für ein neues Bundesgesetz über den internationalen Kulturgüterhandel (Kulturgütertransfergesetz) in die Vernehmlassung. Es soll die Vorschriften umsetzen, welche die UNESCO-Konvention von 1970 zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut vorsieht. Der Entwurf enthält Massnahmen, die das schweizerische Kulturerbe besser schützen, den internationalen Kunstaustausch fördern und zu einem effizienteren Schutz von Kulturgütern in und aus anderen Ländern beitragen [3].
In Wimmis (BE) nahm die weltweit modernste Papierentsäuerungsanlage ihren Betrieb auf. Der im Auftrag des Bundes von einer privaten Firma geführte Betrieb erlaubt es den beiden Hauptkundinnen, der Schweizerischen Landesbibliothek und dem Bundesarchiv, jährlich je 40 Tonnen säurehaltige Dokumente behandeln zu lassen und damit deren Lebensdauer um mindestens 150 Jahre zu verlängern [4].
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Als Yvette Jaggi, ehemalige SP-Stadtpräsidentin von Lausanne und alt Ständerätin, 1998 das Präsidium der Pro Helvetia übernahm, tat sie dies mit der erklärten Absicht, eine Strukturbereinigung der über 60jährigen Stiftung in die Wege zu leiten, wie dies Bundesrätin Dreifuss bereits 1997 angeregt hatte. Ein Jahr später zeigte sich auch der Stiftungsrat bereit, eine Neuausrichtung vorzunehmen. Eine dafür eingesetzte Arbeitsgruppe sollte zwei Reformmodelle ausarbeiten; verfolgt wurde aber nur eines, welches einen radikalen Umbau vorsah. Aus der schwerfälligen Institution sollte eine schlanke „Kulturagentur“ mit moderner und effizienter Führung werden. Die Steuergruppe schlug vor, den Stiftungsrat von 35 auf sieben Mitglieder zu reduzieren, die nur noch für strategische Grundfragen, Controlling und Aussenkontakte zuständig wären. Ein Kulturrat und ein Expertennetz sollten beratend zur Seite stehen. Die operative Verantwortung, insbesondere die Bearbeitung der Gesuche, sollte dagegen bei einer kompetenzmässig aufgewerteten Geschäftsleitung liegen [5].
An seiner Plenarsitzung Ende Februar lehnte der Stiftungsrat diesen Vorschlag, der praktisch zu seiner Entmachtung geführt hätte, ab und beschloss, neben dem vorliegenden radikalen Modell auch ein gemässigteres auszuarbeiten. Die Steuergruppe verfeinerte ihr ursprüngliches Modell (das nun „Neuanfang“ hiess) weiter. Der Stiftungsrat sollte in gewohnter Form bestehen bleiben, die strategische und die operative Ebene aber klar getrennt werden und die Begutachtung der Gesuche bis zum Betrag von 100 000 Fr. der Geschäftsstelle obliegen. Brisantester Punkt war die Forderung nach einem Rücktritt der gesamten Führungsriege inklusive Stiftungsrat und Direktion sowie einer Neubesetzung aller wichtiger Positionen. Das Modell „Renovation“ beschränkte sich demgegenüber auf punktuelle Massnahmen (Aufsplittung des Stiftungsrates in einen kleinen Verwaltungsrat und ein grösseres Expertengremium, das als Beratungs- und Think-Tank-Organ gedacht war). Strukturelle Reformen sollten erst vorgenommen werden, wenn die kulturpolitische Ausrichtung der Stiftung, ihre Aufgaben und Ziele sowie die Aufteilung der Aufgaben mit ihren Partnern (Bundesamt für Kultur, EDA und „Présence suisse“) geklärt sind. Anfangs Juli befasste sich der Stiftungsrat mit den beiden Varianten. Erwartungsgemäss sprach er sich für das Modell „Renovation“ aus. Ein Ausschuss des Stiftungsrates erhielt den Auftrag, in den nächsten 18 Monaten die für die Umsetzung erforderlichen Massnahmen einzuleiten [6].
Der Bundesrat nahm zu diesen Diskussionen in seiner Antwort auf eine Einfache Anfrage Stump (sp, AG) zurückhaltend Stellung. Er stellte fest, dass die Pro Helvetia tatsächlich einen Reformbedarf aufweist. Sowohl die komplizierten Abläufe und Strukturen als auch die Aufgabe und Stellung der Institution in einer gesamtschweizerischen Kulturförderung seien zu überprüfen. Er machte aber darauf aufmerksam, dass die Pro Helvetia eine öffentlich-rechtliche Stiftung der Eidgenossenschaft und nicht ein Bundesamt ist, weshalb der Grundsatz der Autonomie auch im Bereich von Reformen zu beachten sei. Ein Eingreifen der Bundesbehörden in die stiftungsinterne Meinungsbildung sei deshalb nicht angezeigt. Der Bundesrat werde sich erst mit dieser Angelegenheit befassen, wenn konkrete Anträge zur künftigen Aufgabenstellung der Pro Helvetia vorliegen [7].
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Der Nationalrat überwies eine Motion Bangerter (fdp, BE), welche den Bundesrat verpflichten wollte, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um eine landesweite und ganzheitliche Förderung der Musikausbildung zu ermöglichen, lediglich als Postulat [8]. Um die darin aufgeworfenen Fragen näher prüfen zu lassen, nahm die grosse Kammer gleichentags ein Postulat Gysin (sp, BS) an, das den Bundesrat bat, bis Ende 2000 einen Bericht über die Musikförderung durch den Bund vorzulegen [9].
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Um eine den heutigen und künftigen Anforderungen entsprechende Filmpolitik betreiben zu können, will der Bundesrat mit einem neuen Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur die Filmförderung auf moderne Grundlagen stellen, den heutigen Gegebenheiten und Bedürfnissen im Film- und Audiovisionsbereich Rechnung tragen und der Schweizer Filmkultur auch mittel- bis langfristig eine solide Basis bieten [10].
Mit diesem Ziel hatte der Bundesrat 1999 einen ersten Vorentwurf für das neue Gesetz in die Vernehmlassung gegeben. Unbestritten war in den eingegangenen Stellungnahmen der Verzicht auf die bisherige Bewilligungspflicht für den Verleih sowie die definitive Einführung der erfolgsabhängigen Filmförderung, die sich unter dem Begriff „Succès cinéma“ in einem vierjährigen Pilotversuch bewährt hat. Völlig unterschiedlich waren hingegen die Meinungen zum sogenannten „Hollywood-Rappen“, einer Lenkungsabgabe auf Grossproduktionen, deren Ertrag in die Verleih- und Vertriebsförderung von einheimischem Filmschaffen fliessen sollte [11].
Am Rande des Filmfestivals von Locarno einigten sich die Branchenvertreter auf einen Kompromiss. Demnach sollte auf die von den Filmverleihern und Kinobesitzern heftigst bekämpfte Lenkungsabgabe zum Schutz von nicht kommerziell orientierten Filmen verzichtet und statt dessen auf die Selbstregulierung des Marktes gesetzt werden. Wenn diese nicht funktioniert, soll „Procinema“, der Verband der Kinounternehmer und Verleiher, für die Herstellung der gewünschten Vielfalt sorgen. Sollte auch diese brancheninterne Regulierung nicht zum Ziel führen, könnte das Bundesamt für Kultur (BAK) intervenieren, nötigenfalls mit einer zweckgebundenen Abgabe [12]. Diese Doktrin übernahm der definitive Gesetzesentwurf, der unter dem Leitgedanken „Durch Vielfalt zur Qualität“ im September dem Parlament zugeleitet wurde [13].
Mitte Jahr vermeldete das BAK, der Kredit für die Produktionsbeiträge 2000 (7,6 Mio Fr.) sei bereits erschöpft [14]. Entgegen seiner ursprünglichen Absicht, eine Erhöhung des ordentlichen Filmkredits erst mit dem Finanzplan 2002-2004 vorzunehmen, beantragte der Bundesrat daraufhin bereits für 2001 einen Zusatzkredit von 4 Mio Fr. Die Kommission des Nationalrates stutzte den Antrag auf 3,7 Mio zurück; die Grüne Fraktion beantragte, dem Bundesrat zu folgen, während eine Minderheit aus der SVP den Status quo beibehalten wollte. Obgleich Nationalrat Tschäppät (sp, BE) als Präsident von „Cinésuisse“, dem Dachverband aller schweizerischer Filminteressierten und Filmbranchen, auf die Bedeutung des Filmschaffens als Träger des Images eines Landes verwies und vorrechnete, dass der Filmkredit gut angelegtes Geld sei, da allein die Steuereinnahmen von Bund und Kantonen ein Vielfaches der gewährten Subventionen betragen, stimmte das Plenum mit 90 zu 68 Stimmen dem Antrag der Kommission zu. Keine Chance hatte auch der SVP-Minderheitsantrag, der mit 132 zu 34 Stimmen klar verworfen wurde. Der Ständerat genehmigte den gekürzten Kredit stillschweigend [15]. Der Finanzplan 2002-2004 sieht vor, dass der Kredit für die Produktionsbeiträge bis zum Ende der Periode um 2,5 weitere Millionen aufgestockt wird. Das gesamte Filmbudget, welches auch andere Posten (Ausbildung, Festivals etc.) umfasst, soll im gleichen Zeitraum von 21,5 Mio Fr. im laufenden Jahr auf 32,5 Mio 2004 angehoben werden. Vom Bericht des Bundesrates zum Finanzplan 2002-2004 nahmen beide Kammern Kenntnis, ohne dabei den Filmkredit zu erwähnen [16].
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Für die Sanierung und Erweiterung des Landesmuseums wurde ein Ideenwettbewerb ausgeschrieben. Aus 141 eingegangenen Beiträgen wurden 15 ausgewählt, deren Verfasser sich am nun folgenden Projektwettbewerb beteiligen können. Im Vorfeld war es zu kontroversen Diskussionen gekommen über die Frage, ob der historistische Bau des heutigen Landesmuseums erhalten oder abgerissen werden soll. Die von der Jury zur Weiterbearbeitung empfohlenen Modelle beziehen alle den Gull’schen „Türmchenbau“ von 1898 mit ein. Mit den Bauarbeiten soll 2003 begonnen werden [17].
In Seewen (SO) konnte nach fast zehnjähriger Planungs- und Bauzeit das Musikautomaten-Museum, eine Aussenstelle des Landesmuseums, neu der Öffentlichkeit übergeben werden [18].
Im Herbst öffnete das Centre Dürrenmatt oberhalb von Neuenburg seine Tore. Nach dem Tod Dürrenmatts 1990 hatte seine Ehefrau die Idee für das Zentrum entwickelt. Dieses besteht aus dem alten Wohnhaus des Schriftstellers sowie einem Neubau des Tessiner Architekten Mario Botta und soll zugleich Museum und Forschungsstätte sein. Der Bund hatte den Bau mit 3 Mio Fr. unterstützt [19].
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Nationalrat Neirynck (cvp, VD) reichte ein mehrheitlich von Abgeordneten aus der lateinischen Schweiz mitunterzeichnete Motion ein, die den Bundesrat aufforderte, die Genfer Buchmesse mit einem jährlichen Beitrag von 500 000 Fr. zu unterstützen. Er begründete sein Ansinnen mit der Bedeutung der Veranstaltung für die gesamte Frankophonie sowie mit der Offenheit und Gastfreundschaft, die sie Autoren, Verlegern und Lesern aller Sprachregionen des Landes gewährt. Damit trage sie in wesentlichem Ausmass nicht nur zum besseren gegenseitigen Verständnis und folglich zum nationalen Zusammenhalt bei, sondern sei auch dem internationalen Ansehen der Schweiz förderlich. Der Bundesrat anerkannte, dass die Genfer Buchmesse in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht eine wichtige Rolle spielt. Das BAK verfüge aber im jetzigen Zeitpunkt weder über die gesetzliche Grundlage noch über die notwendigen Mittel, um die verlangte Unterstützung auszurichten. Auf seinen Antrag wurde die Motion lediglich als Postulat überwiesen [20].
Im Vorjahr hatte die Wettbewerbskommission (Weko) mit ihrer Ankündigung, die kollektive Preisbindung für deutschsprachige Bücher verbieten zu wollen, bei Autoren, Verlagen und Buchhandlungen für helle Aufregung gesorgt. Ein Postulat Widmer (sp, LU) bat den Bundesrat, neben den kartellrechtlichen Überlegungen, die zum Entscheid der Weko geführt hatten, auch kultur- und arbeitsmarktpolitische Aspekte zu prüfen. Der Bundesrat war bereit, das Postulat in dem Sinn entgegen zu nehmen, dass er das BAK zusammen mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft beauftragen wird, einen Bericht über die Buchpreisbindung zu erstellen [21].
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Als erstes Land nach Frankreich erliess die Pro Litteris auf den 1. Januar 2000 einen Tarif für die Verbreitung von Texten im Internet resp. auf CD-ROM [22]. In einer Interpellation beklagte sich Nationalrat Laubacher (cvp, LU), damit würde die Wirtschaft über Gebühr belastet. In seiner Antwort vertrat der Bundesrat die Auffassung, die Tätigkeit der Pro Litteris sei gleichermassen im Interesse von Urhebern und Nutzern. Die neuen Verwendungen dürften nur mit der ausdrücklichen Erlaubnis der Rechtsinhaber vorgenommen werden. Für die Nutzer wäre es aber sehr schwierig und umständlich, alle Berechtigten ausfindig zu machen und mit ihnen Lizenzverträge abzuschliessen. Der Tarif der Pro Litteris sei damit nichts anderes als eine Offerte an diejenigen Nutzer, die das Werkrepertoire der Verwertungsgesellschaft in Anspruch nehmen wollen. Anders als bei den Photokopien sei nur die tatsächliche Nutzung gebührenpflichtig [23].
Im Spätsommer schlossen sich die fünf schweizerischen Verwertungsgesellschaften (Pro Litteris, SSA, Suisa, Suissimage und Swissperform) zusammen, um mit einer gemeinsamen Plakatkampagne die breite Öffentlichkeit für die Probleme rund um die Durchsetzung des Urheberrechts im Zeitalter der digitalen Medien zu sensibilisieren. Hintergrund dieser Aktion war der Umstand, dass das Urheberrecht teilrevidiert werden soll. Der Grund für diese Revision sind neue internationale Verträge, welche die Weltorganisation für geistiges Eigentum 1996 verabschiedet hat, und in denen die Folgen neuerer technischer Entwicklungen für die Durchsetzung der Urheberrechte berücksichtigt werden. Da die Schweiz diesem Abkommen, das in Kraft tritt, wenn es 30 Länder unterschrieben haben, beitreten möchte, muss sie ihr Urheberrechtsgesetz anpassen. Die Verwertungsgesellschaften befürchten, dass bei dieser Revision alte Forderungen des mächtigen Dachverbandes der Urheberrechtsnutzer berücksichtigt werden könnten. Es geht insbesondere um den so genannten „Produzentenartikel“, durch den angestellte und im Vertragsverhältnis arbeitende Urheber ihre Rechte an die Produzenten verlieren könnten [24].
Genau in diese Richtung zielte eine Motion Weigelt (fdp, SG), die eine Regelung des Produzenten-Urheberrechts in dem Sinn verlangte, dass bei Fehlen einer Vereinbarung zwischen Urheber und Produzent die Rechte dem Produzenten zufallen sollen. Der Bundesrat erinnerte in seiner Antwort an die schwierigen parlamentarischen Auseinandersetzungen im Vorfeld der Totalrevision des Urheberrechtsgesetzes. Der Gesetzgeber habe damals ganz bewusst auf ein Produzenten-Urheberrecht verzichtet, um die Kulturschaffenden zu schützen; ein solches wäre zudem nicht europakompatibel. Er war aber bereit, eine Klärung der Stellung der Produzenten als wirtschaftlichen Risikoträgern zu prüfen. Auf seinen Antrag wurde die Motion als Postulat überwiesen [25].
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Der seit mehreren Jahren andauernde Streit zwischen den Kantonen St. Gallen und Zürich über die Rückgabe der im Zweiten Villmergerkrieg 1712 von Zürich erbeuteten Kulturgüter konnte noch immer nicht beigelegt werden. Zürich stimmte zwar der Schaffung einer interkantonalen Stiftung grundsätzlich zu, konnte aber die in diesen Handel involvierten Institutionen (Zentralbibliothek, Landesmuseum, Staatsarchiv) nicht dazu bewegen, in absehbarer Zeit die bei ihnen eingelagerten Kulturgüter herauszurücken. St. Gallen war nicht mehr bereit, Zürich unbeschränkt Zeit zu gewähren und drohte ultimativ, die Angelegenheit vor Bundesgericht zu ziehen [26].
Mit einem dreitägigen Fest fand Ende März in Luzern die Gesamteröffnung des neuen Kultur- und Kongresszentrums (KKL) statt. Im Bau des Pariser Architekten Jean Nouvel befinden sich, vereint unter einem 10 000 Quadratmeter grossen, auf den See hin auskragenden Dach, Konzertsaal, Mehrzweckhalle, Kunstmuseum, Kongressräume, Bars und Restaurants [27]. Die von Stadt und Kanton Luzern dominierte Trägerstiftung übernahm im Mai als Eigentümerin die Führung des gesamten Betriebs, der bis anhin von einer privatwirtschaftlich organisierten Betreiberin geleitet worden war [28].
Mit der gemeinsamen Unterzeichnung der Stiftungsurkunde zur Gründung der Stiftung Paul Klee-Zentrum schufen Stadt und Kanton Bern die Trägerschaft der neuen Institution. Der vom italienischen Architekten Renzo Piano entworfene Bau im Schöngrünquartier wird mehrheitlich von einer privatrechtlichen Stiftung finanziert. Stadt und Kanton Bern werden (vorbehalten die städtische Volksabstimmung von 2001) für die Erschliessung und den Betrieb des Zentrums aufkommen. Die Burgergemeinde steuert weitere 20 Mio Fr. für besondere Zwecke (Wechselausstellungen etc.) bei. Kern des Ausstellungsgutes bilden die rund 2500 Werke, die heute der im Berner Kunstmuseum domizilierten Paul Klee-Stiftung gehören, sowie Schenkungen und Leihgaben. Insgesamt werden im künftigen Paul Klee-Zentrum rund 40% des über 9000 Werke umfassenden Oeuvres von Klee vereint sein [29].
Der Regierungsrat des Kantons Bern entschied, die in der Stadt Bern 1998 eingereichte und 1999 vom Gemeinderat aus Umweltschutzgründen für teilweise ungültig erklärte Initiative „Reitschule für alle“ sei vollumfänglich gültig. In der Abstimmung vom 23. September wurde die Initiative und damit die weitgehend kommerzielle Nutzung der Reitschule mit über 67% Neinstimmen deutlich abgelehnt [30].
In Basel wurde Anfang April der Grundstein für ein neues Schauspielhaus gelegt. Dem Neubau, der voraussichtlich 2002 bezugsbereit sein wird, waren jahrzehntelange Debatten um den Standort und mehrere Debakel bei der Finanzierung vorangegangen. 1998 fällte die Kantonsregierung den definitiven Beschluss, wollte sich aber an den auf 21 Mio Fr. geschätzten Baukosten nur mit 11,5 Mio Fr. beteiligen. Angestiftet von einer in der Öffentlichkeit nicht genannten Privatfrau brachten ebenfalls anonym bleiben wollende Spenderinnen (später unterstützt von Spendern, Firmen und Institutionen) rund 13,5 Mio Fr. auf, die in die zu diesem Zweck gegründete Stiftung „Ladies First“ flossen und dem neuen Schauspielhaus zur Verfügung gestellt werden [31].
Im September wurde in Zürich die Schiffbauhalle auf dem ehemaligen Escher-Wyss-Areal eingeweiht. Der Gesamtkomplex, von dem der alte Industriebau nur ein Teil ist, beherbergt vier Probebühnen für das Schauspielhaus, ein Kellertheater sowie die Werkstätten des Schauspielhauses, die bisher in verschiedenen gemieteten Liegenschaften untergebracht waren [32].
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Sprachen
Bei der Präsentation der Legislaturplanung 1999-2003 unterstrich der Bundesrat seinen Willen, den sprachpolitischen Auftrag des 1996 angenommenen neuen Sprachenartikels der Bundesverfassung in einem Sprachengesetz (Verständigungs- und Amtssprachengesetz) umfassend zu konkretisieren [33]. Die Botschaft, die eigentlich für das Berichtsjahr vorgesehen war, konnte noch nicht verabschiedet werden. Fragen der verfassungsmässigen Zuständigkeit sowie Koordinationsschwierigkeiten unter kantonalen Gremien führten bei der Vorbereitung des Gesetzesentwurfs zu erheblichen Verzögerungen. Um die noch offenen Fragen zu klären, wurde eine paritätische Arbeitsgruppe „Sprachengesetz“ aus Vertretern von Bund und Kantonen eingesetzt [34].
Um die Absichten der Landesregierung ausdrücklich zu unterstützen, überwies der Nationalrat bei der Beratung der Legislaturplanung eine Motion der vorberatenden Kommission, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament einen Massnahmenkatalog zum besseren gegenseitigen Verständnis und zur Stärkung der gemeinsamen Handlungsfähigkeit der unterschiedlichen kulturellen Sensibilitäten in der italienisch-, französisch- und deutschsprachigen Schweiz vorzulegen. Die Motion wurde vom Ständerat ebenfalls angenommen, wobei der Kommissionssprecher, der Bündner CVP-Abgeordnete Maissen allerdings monierte, der Nationalrat habe offenbar übersehen, dass die Schweiz nicht drei-, sondern viersprachig sei; er hoffe, dass die Nichterwähnung des Rätoromanischen lediglich ein Versehen sei [35].
Da er selber diesen Vorschlag gemacht hatte, war der Bundesrat bereit, eine Motion Jutzet (sp, FR) entgegen zu nehmen, die ihn auffordert, ein Gesetz betreffend Unterstützung der mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderer Aufgaben auszuarbeiten [36].
Im deutsch-französischen Kanton Freiburg sollte nach dem Willen des praktisch einstimmigen Kantonsparlaments ein neues Schulgesetz den zweisprachigen Unterricht nach kanadischem Vorbild zur Regel machen. Vorgesehen war, in einem Zeitraum von acht Jahren die Zweitsprache im Unterricht als „Partnersprache“ einzuführen. Sie sollte also nicht mehr nur Gegenstand des Fremdsprachenunterrichts sein, sondern jene Sprache werden, in der gewisse Lerninhalte vermittelt werden. Ausgehend von der Kindergartenstufe sollte der Unterricht nach dem „Immersionsprinzip“ bis zur Oberstufe konsequent ausgebaut werden. Ziel wäre gewesen, den Schülerinnen und Schülern zu mehr Sprachkompetenz zu verhelfen, um gewissermassen spielerisch mit beiden Sprachen umzugehen. Gegen das neue Schulgesetz wurde von Vertretern der frankophonen Bevölkerung, die seit Jahren gegen die „germanisation rampante“ des Kantons ankämpfen, mit dem Argument der Sprachterritorialität erfolgreich das Referendum ergriffen. Nach einem erbittert geführten Abstimmungskampf, der streckenweise in einen eigentlichen Sprachenkrieg auszuarten drohte, wurde das neue Schulgesetz von den Freiburger Stimmberechtigten ganz knapp mit 50,4% Neinstimmen abgelehnt [37].
Jene Kantone in der Westschweiz (Wallis und Waadt), die bereits früher den zweisprachigen Unterricht zumindest probehalber in einzelnen Schulen eingeführt hatten, betonten zwar den pädagogischen Gewinn dieses Modells, der in der Schüler- und Elternschaft generell auf ein sehr positives Echo stosse, machten aber auf die Schwierigkeit aufmerksam, genügend zweisprachige Lehrpersonen zu finden, weshalb auf einen weiteren Ausbau des Angebots verzichtet werden müsse. Demgegenüber prüften weitere welsche Kantone (Genf, Jura, Neuenburg) Möglichkeiten des teilweisen Immersionsunterrichts [38].
In der Gemeinde Samedan in Graubünden wurde in den letzten vier Jahren ein Schulmodell entwickelt, in dem Rätoromanisch und Deutsch während der ganzen obligatorischen Schulzeit gleichwertige Unterrichtssprache sind. Ein von 63 Bündner Grossrätinnen und Grossräten unterzeichnetes Postulat verlangte nun, die Grundlagen für die Einführung eines durchgehend zweisprachigen Unterrichts an allen rätoromanischen Schulen des Kantons zu schaffen [39].
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Der Nationalrat hiess ein in erster Linie von Abgeordneten aus der Romandie und dem Tessin mitunterzeichnetes Postulat Scheurer (lp, NE) für einen Beitritt der Schweiz zur Union latine gut. Diese 1954 ins Leben gerufene Organisation zählt heute 33 Mitgliedstaaten auf vier Kontinenten; ihr Betätigungsfeld ist insbesondere kultureller Art und reicht von Sprache und Literatur bis hin zu Kino und bildender Kunst. Der Bundesrat erachtete den Beitritt im jetzigen Zeitpunkt nicht als vorrangig, erklärte sich aber bereit, die Frage innerhalb der Zielsetzungen für die nächste Legislatur zu prüfen, weshalb er bereit war, das Postulat entgegen zu nehmen [40].
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Die Bündner Regierung beschloss, „Rumantsch Grischun“ als Amtssprache weiter zu stärken. Ab 2001 sollen Abstimmungsunterlagen nur noch in der Einheitssprache erscheinen. Auch die laufende Nachführung des romanischen Rechtsbuches soll allein in Rumantsch Grischun erfolgen. Dieses soll die bisher als Amtssprachen verwendeten rätoromanischen Idiome Ladin und Sursilvan ablösen. Der Grosse Rat, in dem sich in den letzten Jahren verschiedentlich vehementer Widerstand gegen die als „Bastard“ bezeichnete Integrationssprache manifestiert hatte, stimmte ohne nennenswerte Opposition zu [41].
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Die 1998 vom Zürcher Regierungsrat initiierte Diskussion um Englisch als erste in der Schule unterrichtete Fremdsprache hielt weiter an. Ende August sprach sich die kantonale Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) für den Beginn des Fremdsprachenunterrichts in der 3. Primarklasse aus, allerdings ohne sich darauf festzulegen, ob dies eine Landessprache oder Englisch sein soll; gleichzeitig empfahl sie, den Unterricht in einer zweiten Fremdsprache in der 5. Klasse aufzunehmen [42]. Obgleich die EDK für November einen definitiven Entscheid in Aussicht stellte, bekräftigte der Regierungsrat des Kantons Zürich Mitte September erneut seinen Willen, in nächster Zukunft Englisch ab dem 3. Schuljahr als erste Fremdsprache einzuführen, unabhängig von allfälligen Empfehlungen der EDK; begründet wurde dieses erneute Vorpreschen, das weniger im Grundsatz als vielmehr wegen des Zeitpunkts der Ankündigung nicht nur in der Romandie ziemlichen Unmut auslöste, mit der alleinigen Kantonshoheit in Schulfragen [43]. Appenzell-Innerrhoden war bereits im März aktiv geworden und hatte beschlossen, ab Sommer 2001 in allen 3. bis 6. Primarklassen den obligatorischen Englischunterricht unter gleichzeitiger Abschaffung des Frühfranzösisch einzuführen [44]. An ihrer Jahresversammlung von Anfang November setzte die Erziehungsdirektorenkonferenz ihren Entscheid allerdings erneut aus. Unbestritten war, dass der Fremdsprachenunterricht an den Volksschulen zügig ausgebaut werden soll; 13 Mitglieder sprachen sich für den Start mit einer Landessprache aus, 12 wollten diesen Entscheid den Kantonen überlassen [45]. Obgleich die EDK ihre Mitglieder bat, vorerst allfällige Umsetzungsmassnahmen lediglich auf Versuchsbasis zu treffen, erklärten die Bildungsdirektoren der Zentralschweiz kurz vor Jahresende, sie wollten Frühenglisch wenn möglich bereits ab 2004 einführen [46].
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates nahm das Vorprellen von Zürich und Appenzell-Innerrhoden mit Besorgnis zur Kenntnis und stellte die Frage in den Raum, ob die Bevorzugung des Englischen nicht den Sprachenartikel der Bundesverfassung verletze, der Bund und Kantone verpflichtet, die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften zu fördern [47]. Durch diese Diskussion gewann eine im Vorjahr eingereichte Motion Zbinden (sp, AG), welche verlangt, die Kantonsregierungen und die EDK seien zu einer koordinierten Modernisierung der Volksschule aufzufordern, eine ganz neue Dimension. Anstatt über eine Unterstufenreform generell zu diskutieren, äusserten sich die Mitglieder des Nationalrates bei der Behandlung der Motion in der Herbstsession fast ausschliesslich zur Frage des Frühenglischen. Allgemeiner Tenor war, der voreilige Entscheid Zürichs sei ein Affront gegenüber der viersprachigen Kultur der Schweiz. Obgleich alle Redner den Bildungsföderalismus anerkannten, riefen sie doch den Bundesrat auf, in dieser staatspolitisch bedeutsamen Angelegenheit zu intervenieren und den Landessprachen den ihnen gebührenden Stellenwert zu verschaffen. Gegen den Willen von Bundesrätin Dreifuss, welche das Zürcher Vorgehen zwar ebenfalls bedauerte, die Kompetenz der EDK, sich allein gesamtschweizerisch zu Schulfragen zu äussern, aber ausdrücklich anerkannte, wurde die Motion mit 75 zu 73 Stimmen knapp angenommen [48].
In der Sommersession war der Bundesrat mit seiner Zurückhaltung im Nationalrat schon einmal unterlegen. In einem Postulat hatte der Berner EVP-Abgeordnete Zwygart den Bundesrat gebeten zu prüfen, mit welchen Massnahmen gewährleistet werden kann, dass im Fremdsprachenunterricht in der Volksschule stets zuerst eine der schweizerischen Amtssprachen gelehrt wird. Der Bundesrat anerkannte, dass diese Frage zu berechtigter Sorge Anlass geben könne, verwies aber auf die grundsätzliche Kantonshoheit im Bereich der Volksschule, an welcher auch der neue Sprachenartikel in der Bundesverfassung nichts geändert habe, weshalb er das Postulat nicht entgegennehmen könne. Im Englischen als erster Fremdsprache sah er keine Bedrohung der Schweizer Sprachkultur, allerdings nur unter der Bedingung, dass darob der Unterricht in den Amtssprachen nicht vernachlässigt wird. Er erinnerte daran, dass er sich dort, wo dies in seiner Zuständigkeit steht, beispielsweise bei der eidgenössischen Maturitätsverordnung, immer für eine gezielte Förderung der Amtssprachen eingesetzt habe. Der Rat gewichtete die staatspolitischen Bedenken jedoch stärker und überwies das Postulat mit 56 zu 39 Stimmen [49].
Bei der Totalrevision der Bundesverfassung hatte Nationalrat Berberat (sp, NE) beantragt, der Sprachenartikel sei durch einen Passus zu ergänzen, wonach die erste unterrichtete Fremdsprache zwingend eine Landessprache sein muss. Um das Gesamtwerk nicht durch umstrittene Forderungen zu gefährden, hatte der Nationalrat dies auf Antrag des Bundesrates abgelehnt. Im Juni des Berichtsjahres reichte Berberat, unterstützt von 65 Mitunterzeichnern, das Anliegen in Form einer parlamentarische Initiative erneut ein. Der Initiant wollte in seinem Vorstoss keinen Angriff auf den Bildungsföderalismus sehen, erinnerte aber daran, dass der Bund in Bereichen, die ihm wichtig scheinen, beispielsweise beim Schulsport, bereits früher koordinierend in den Volksschulunterricht eingegriffen hat. Unter dem Eindruck der Beschlüsse in Appenzell-Innerrhoden und Zürich hiess die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates mit 9 zu 8 Stimmen die Initiative gut. Die Minderheit der Kommission, welche für den Fall einer Volksabstimmung befürchtet, die Vorlage könnte das Land und die Generationen spalten, hätte das Anliegen lieber in die Form einer Motion gekleidet, die eine Lösung ohne Verfassungsänderung ermöglicht hätte [50].
Einen Kompromissvorschlag machte Nationalrat Rennwald (sp, JU) mit einem in der Wintersession mit Zustimmung des Bundesrates überwiesenem Postulat. Danach soll die Landesregierung zusammen mit der Erziehungsdirektorenkonferenz Konzepte mit dem Ziel entwickeln, dass in Zukunft möglichst viele Schweizerinnen und Schweizer mindestens drei Sprachen beherrschen, nämlich ihre Muttersprache, eine zweite Amtssprache sowie eine der Weltsprachen, wie zum Beispiel Englisch [51].
Eine Motion Hess (sd, BE) zum Schutz der Landessprachen vor englischen Fremdwörtern hatte hingegen keine Chancen im Nationalrat. Bundesrätin Dreifuss versprach dem Motionär, dass sich die Landesregierung insbesondere in ihren Publikationen und den Direktiven an die verschiedenen Bundesämter dafür einsetzen werde, dass so weit als möglich nur Landessprachen verwendet werden. Sie verwahrte sich aber gegen eine zentralistische Lösung, welche die Kantonshoheit in diesem Bereich verletzen würde. Auf ihren Antrag wurde die Motion mit 95 zu 6 Stimmen abgelehnt [52].
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Kirchen
Trotz massiver Kritik in den letzten Jahren hielt das Bundesgericht an der seit 1878 bestehenden Regelung fest, wonach auch juristische Personen Kirchensteuer bezahlen müssen, wenn ihr Wohnsitzkanton (alle Kantone ausser Basel-Stadt, Aargau, Waadt, Genf, Appenzell-Ausserrhoden und Schaffhausen) es so bestimmt. Die Lausanner Richter wiesen damit die Beschwerde eines Thurgauer Unternehmens ab, das argumentierte, angesichts der veränderten Aufgaben der Kirchen, die in den letzten zwanzig Jahren insbesondere ihr Engagement im Sozialbereich an den Staat abgetreten hätten, sei es an der Zeit, die juristischen Personen aus der Kirchensteuerpflicht zu entlassen, da die dahinter stehenden natürlichen Personen durch die Belastung der Geschäftsergebnisse mit der Kirchensteuer in ihrer Glaubens- und Gewissensfreiheit verletzt würden. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, da sich im Kirchenrecht der Kantone in der letzten Zeit kaum etwas verändert habe; auch die neue Bundesverfassung und die diesbezüglichen parlamentarischen Materialien seien nicht dazu angetan, eine Praxisänderung herbeizuführen. Es stehe den Kantonen frei, ihre diesbezüglichen Regelungen zu revidieren, doch sei es nach wie vor nicht Sache des Bundesgerichtes, dies als Verfassungsrichter für die Kantone zu tun [53].
In der Bundesverfassung von 1874 fanden aufgrund des Kulturkampfs gegen Rom drei Verfassungsartikel mit deutlich anti-katholischer Stossrichtung Eingang: das bereits in der Verfassung von 1848 verankerte Jesuitenverbot, das Verbot, neue Klöster zu errichten, sowie der sogenannte „Bistumsartikel“, der die Neugründung bzw. die Gebietsveränderung von Bistümern von einer Bewilligung des Bundes abhängig macht. Der Bistumsartikel wurde nur ein einziges Mal angewendet (1876) und betraf nicht diejenigen, gegen die er eigentlich gerichtet war: Als sich die Christkatholiken aus Protest gegen das im ersten Vatikanischen Konzil beschlossene Dogma der Unfehlbarkeit des Papstes von Rom trennten und ein eigenes Bistum errichten wollten, mussten sie beim Bund um Genehmigung nachsuchen; das Verfahren war in ihrem Fall reine Formalität. 1964 beantragte eine Motion im Nationalrat, die drei „Kulturkampfartikel“ abzuschaffen. Der Rat war bereit, alle drei antikatholischen Bestimmungen zu streichen. Auf Antrag des Bundesrates, der das „Fuder nicht überladen“ wollte, fielen dann aber 1973 in der Volksabstimmung nur der Jesuiten- und der Klosterartikel. Der Bistumsartikel sollte mit dem Verfassungsentwurf von 1978 verschwinden, doch gedieh dieser nicht zur Abstimmungsreife. 1994 unternahm der Aargauer CVP-Ständerat Huber mit einer parlamentarischen Initiative einen neuen Vorstoss. Diesem wurde 1995 vom Plenum Folge gegeben, die Arbeiten aber im Hinblick auf die Totalrevision der Bundesverfassung sistiert [54].
In den parlamentarischen Diskussionen um diese Revision beantragte der Bundesrat erneut erfolgreich, den Bistumsartikel auszuklammern, um das Gesamtwerk nicht durch eine Debatte mit ungewissem Ausgang zu gefährden [55]. Nach einer kontroversen Vernehmlassung verzichtete der Ständerat auf die gesetzgeberische Umsetzung der parlamentarischen Initiative Huber und beauftragte den Bundesrat mit einer Motion, sein Anliegen durch eine Vorlage zu ersetzen, die den Bistumsartikel im Sinn einer generellen Bestimmung über das Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften revidieren sollte [56]. Dieses zögerliche Verhalten genügte nun dem Nationalrat nicht mehr. Mit Zustimmung des Bundesrates gab er einer parlamentarischen Initiative seiner Staatspolitischen Kommission Folge, die eine ersatzlose Streichung des Bistumsartikels verlangte. Hauptargument war, dass Art. 72 Abs. 3 BV die Religionsfreiheit beschränkt, die römisch-katholische Kirche diskriminiert und dem Völkerrecht widerspricht. Die ständerätliche Motion lehnte er hingegen mit 150 zu 6 Stimmen deutlich ab. Er folgte damit dem Bundesrat, der die Befürchtung äusserte, ein umfassender Religionsartikel würde an zu vielen offenen Fragen (neue weltanschauliche Gruppierungen, konfessionelle Privatschulen, Kantonshoheit im Kultusbereich) scheitern resp. über Jahre hinaus mit emotionalen Argumenten die eigentlich unbestrittene Forderung nach der Aufhebung des Bistumsartikels blockieren [57]. Der Ständerat schloss sich bei der parlamentarischen Initiative einstimmig der grossen Kammer an [58].
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Das in der Stadt Bern im Vorjahr gutgeheissene muslimische Bestattungsfeld auf einem bis anhin rein christlichen Friedhof konnte im Januar seiner Bestimmung übergeben werden [59].
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) rief zu mehr Toleranz gegenüber der muslimischen Bevölkerung auf, die mit 200 000 Personen eine der wichtigsten Religionsgemeinschaften der Schweiz ist. Insbesondere wurden die Medien kritisiert, die im Zusammenhang mit Gewalttaten fast immer die Zugehörigkeit zum Islam betonten, während bei Christen die Konfession meistens nicht erwähnt werde. Muslime seien wie Christen keine einheitliche ethnische Gruppe, weshalb Verallgemeinerungen nicht angebracht seien. Die EKR befand, der Entscheid muslimischer Frauen zum Tragen des Kopftuches in der Öffentlichkeit müsse respektiert werden und dürfe nicht zu einer Diskriminierung führen; allerdings sprach sie sich auch dafür aus, dass Frauen in symbolischen Rollen, beispielsweise als Lehrerinnen an konfessionell neutralen Schulen, darauf verzichten sollten, herausragende Zeichen religiöser Zugehörigkeit zu tragen. Kritisiert wurde von der ERK die restriktive Handhabung der Arbeitsbewilligung für muslimische Seelsorger. Die Schweiz verlangt von den islamischen Vorbetern den Nachweis einer theologischen Ausbildung sowie eine Zustimmung des Entsendungslandes. Damit soll verhindert werden, dass fundamentalistische und möglicherweise radikale Splittergruppen in der Schweiz aktiv werden können. Die ERK möchte hier eine liberalere Haltung, besteht aber dennoch darauf, dass sich die muslimischen Seelsorger der Integration ihrer Gläubigen verpflichten [60].
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Entgegen dem Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates vom Vorjahr, sieht der Bundesrat keinen Anlass, eine schweizerische „Sektenpolitik“ zu definieren. In seiner Stellungnahme attestierte der Bundesrat der GPK, ein gesellschaftlich bedeutendes Thema aufgegriffen zu haben. Der Ruf nach staatlichen Eingriffen zum Schutz der Betroffenen und ihrer Angehörigen sei zwar verständlich, doch sei das Staatswesen an die Grenzen der Rechtsordnung gebunden. Der Bundesrat müsse die Glaubens- und Gewissensfreiheit respektieren und der föderalistischen Struktur der Schweiz, welche die Kultushoheit den Kantonen überantwortet, Rechnung tragen. Er nehme gegenüber Sekten und vereinnahmenden Bewegungen seit Jahren eine klare Haltung ein, doch sei es nicht seine Aufgabe, eine spezielle Sektenpolitik zu formulieren. Die Staatsschutzorgane dürften nur dann aktiv werden, wenn konkrete Anzeichen einer Gefährdung der inneren Sicherheit gegeben seien, es sich um rassistische Aktivitäten oder organisierte Kriminalität handle resp. ein ausländisches Verbot der Organisation vorliege. Der Präsident der GPK, der Berner SP-Nationalrat Tschäppat, bezeichnete die Stellungnahme des Bundesrates als „peinlich“. Es gehe nicht um die Glaubens- und Religionsfreiheit, sondern um den Missbrauch von abhängigen Mitgliedern in vereinnahmenden Gruppierungen. Die Haltung der Landesregierung sei auch im europäischen Umfeld unverständlich. Frankreich, Deutschland, Österreich und Belgien hätten in der Sektenfrage Massnahmen ergriffen, obgleich auch diese Länder sich der Glaubensfreiheit verpflichtet fühlten [61].
Anders als im Vorjahr Basel-Stadt, erreichte die Stadt Zürich im Kampf gegen die als unlauter eingestuften Werbemethoden von „Scientology“ vor Bundesgericht nur einen Teilerfolg. Im Gegensatz zum Basler Fall, wo sich die Scientologen auf die Religionsfreiheit berufen hatten, machten sie nun die Gewerbefreiheit geltend, um weiterhin in der Öffentlichkeit Propagandamaterial für ihre Kurse verteilen zu dürfen. Die Lausanner Richter befanden, Zürich könne die Verteilung von Werbeprospekten zwar gewissen Bedingungen unterstellen, nicht aber generell verbieten [62]. Im Gegensatz zu Deutschland und Frankreich, wo die Aktivitäten von „Scientology“ wegen nachweislicher Unterwanderung von Behörden und Gesellschaft seit mehreren Jahren vom Staatsschutz eng überwacht werden, kam das Bundesamt für Polizei zum zweiten Mal nach 1998 zum Schluss, es dränge sich keine besondere Beobachtung im Hinblick auf die innere Sicherheit des Staates auf [63].
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Weiterführende Literatur
Geissinger-Mariéthoz, „Le projet de ratification par la Suisse de la Convention de l’UNESCO de 1970 sur l’importation, l’exportation et le transfert de la propriété illicite de biens culturels“, in Revue de droit suisse, 2000, S. 227-311.
Handbuch der öffentlichen und privaten Kulturförderung, Ausgabe 2000, Zürich 2000 (hg. vom Bundesamt für Kultur und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft Kultureller Stiftungen).
Rütter, Heinz / Vouets, Vinciane, Schweizer Filmbranche und Filmförderung: Volkswirtschaftliche Bedeutung und europäischer Vergleich, Zürich 2000.
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Allemann Ghionda, Cristina et al., Pluralité linguistique et culturelle dans la formation des enseignants, Fribourg 2000.
Büchi, Christophe, „Röstigraben“. Das Verhältnis zwischen deutscher und französischer Schweiz – Geschichte und Perspektiven, Zürich 2000.
Du Bois, Pierre, Alémaniques entre unité et discorde, Lausanne 1999.
Schläpfer, Robert / Bickel, Hans (Hg.), Die viersprachige Schweiz, Aarau 2000.
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Frey, Jakob / Karlen, Peter, Religionsrecht des Bundes, Bern 2000 (Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht, Beilage).
Gut, Walter, Fragen zur Rechtsstruktur in der katholischen Kirche, Freiburg 2000.
Haag, Herbert, Nur wer sich ändert, bleibt sich treu – Für eine neue Verfassung der katholischen Kirche, Freiburg 2000.
Infosekta (Hg.), „Sekten“, Psychogruppen und vereinnahmende Bewegungen. Wie der Einzelne sich schützen kann. Was der Staat tun kann, Zürich 2000.
Krauthammer, Pascal, Das Schächtverbot in der Schweiz 1854-2000. Die Schächtfrage zwischen Tierschutz, Politik und Fremdenfeindlichkeit, Zürich 2000.
Pahud de Mortanges, René et al. (Hg.), Die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Anerkennung von Religionsgemeinschaften, Freiburg, 2000.
Pahud de Mortanges, René, „Der Sektenbericht des Nationalrates“, in Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht, 2000, S. 204-210.
Präsidium der Ökumenischen Konsultation (Hg.), Welche Zukunft wollen wir? Auswertungsbericht der Ökumenischen Konsultation zur sozialen und wirtschaftlichen Zukunft der Schweiz, Bern 2000.
Tappenbeck, Christian R. / Pahud de Mortanges, René, Ist der Bistumsartikel völkerrechtswidrig?, Freiburg 2000.
Winzeler, Christoph, « Le droit ecclésial protestant en Suisse. Principes et questions fondamentales », in Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht, 2000, S. 101-110.
Zeindler, Matthias, „Im Namen Gottes des Allmächtigen! Theologische Überlegungen zur Anrufung Gottes in der Präambel der Schweizerischen Bundesverfassung“, in Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht, 2000, S. 47-71.
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[1] BBl, 2000, S. 2301.1
[2] AB NR, 2000, S. 456 und 658. Siehe SPJ 1999, S. 328.2
[3] Gesch.ber., 2000, S. 20; Presse vom 26.10.00. Siehe SPJ 1998, S. 323. Die Kompetenz, die Ausfuhr von einheimischem Kulturgut zu verhindern, liegt heute bei den Kantonen. Siehe dazu die Ausführungen des BR in AB NR, 2000, I, Beilagen, S. 231 f. Vgl. auch Lit. Geissinger-Mariéthoz3
[4] BaZ, 9.8.00; NZZ, 1.9.00. Siehe SPJ 1998, S. 324 f.4
[5] TA, 13.1.00; NZZ, 22.2.00; LT, 24.2.00. Siehe SPJ 1997, S. 321 f. und 1999, S. 329.5
[6] Presse vom 25.2., 17.6. ,19.6. und 5.-7.7.00. Zu „Présence suisse“ siehe oben, Teil I, 1a (Grundsatzfragen).6
[7] AB NR, 2000, III, Beilagen, S. 259 f. Siehe dazu auch die detaillierteren Ausführungen des BR zu einer noch nicht behandelten Motion Zbinden (sp, AG) (Geschäft 00.3321).7
[8] AB NR, 2000, S. 447. Der SR hatte im Vorjahr eine gleichlautende Motion ebenfalls nur als Postulat angenommen (SPJ 1999, S. 330).8
[9] AB NR, 2000, S. 451.9
[10] Bericht über die Legislaturplanung 1999-2003, in BBl, 2000, S. 1301.10
[11] Presse vom 25.5.00. Siehe SPJ 1999, S. 330.11
[12] Presse vom 8.8. und 4.9.00.12
[13] BBl, 2000, S. 5429 ff.; Presse vom 19.9.00.13
[14] Presse vom 4.7.00.14
[15] AB NR, 2000, S. 1256 ff.; AB SR, 2000, S. 829 f. Zur volkswirtschaftlichen Bedeutung des Filmwesens siehe Lit. Rütter / Vouets.15
[16] AB NR, 2000, S. 1222 ff., 1245 ff. und 1282; AB SR, 2000, S. 847 f. Siehe dazu auch die Ausführungen von BR Dreifuss zu einer abgeschriebenen Empfehlung Cottier (cvp, FR) in AB SR, 2000, S. 528 f.16
[17] NZZ und TA, 4.2., 17.6. und 16.11.00.17
[18] Presse vom 27.3.00.18
[19] SGT, 23.9.00; NLZ, 25.9.00. Siehe SPJ 1997, S. 324.19
[20] AB NR, 2000, S. 840.20
[21] AB NR, 2000, S. 451. Vgl. die Ausführungen des BR zu einer Interpellation Grobet (pda, GE) in AB NR, 2000, S. 656. Siehe SPJ 1999, S. 331. Der deutsche Bundestag verabschiedete im Juli ein Gesetz, das die nationale Buchpreisbindung festschreibt. Die grenzüberschreitende Buchpreisbindung zwischen Deutschland und Österreich musste hingegen, da nicht EU-konform, aufgegeben werden (NZZ, 4.7.00).21
[22] NZZ, 26.5.00.22
[23] AB NR, 2000, S. 1200. Zu den Querelen um die Pro Litteris im Bereich der Photokopien siehe SPJ 1999, S. 331 f.23
[24] Presse vom 20.9.00.24
[25] AB NR, 2000, S. 841. Siehe SPJ 1992, S. 276 f.25
[26] SGT, 7.10. und 10.10.00. Siehe SPJ 1999, S. 332.26
[27] NZZ, 18.1., 9.2. und 25.3.00. Das Kunstmuseum nahm seinen Betrieb erst im Juni auf (NLZ, 20.6.00).27
[28] NZZ, 18.1., 9.2. und 12.5.00; Presse vom 25.3. und 27.3.00.28
[29] Bund, 28.1., 2.3., 10.6., 29.6., 16.9., 21.10., 28.11. und 1.12.00.29
[30] BZ und Bund, 10.3., 23.3, 7.7., 24.8., 25.8. und 25.9.00. Siehe SPJ 1999, S. 332.30
[31] BaZ, 7.4.00.31
[32] NZZ, 20.9. und 22.9.00.32
[33] BBl, 2000, S. 2301.33
[34] Gesch.Ber. 2000, S. 44; siehe auch die Ausführungen des BR in AB NR, 2000, S. 1202.34
[35] AB NR, 2000, S. 804 und 813; AB SR, 2000, S. 657.35
[36] AB NR, 2000, S. 658. Siehe SPJ 1998, S. 327. Bereits 1994 hatte der NR einer diesbezügliche pa.Iv. Robert (gp, BE) Folge gegeben, diese dann im Hinblick auf die anstehende Revision des Sprachenartikels aber nicht weiter verfolgt (SPJ 1994, S. 267).36
[37] Ww, 6.1.00; NZZ, 3.6. und 2.10.00; TG, 4.9.00; BaZ, 14.9.00; 24h, 16.9.99; NLZ, 23.9.00; Presse vom 25.9.00. Siehe SPJ 1999, S. 333.37
[38] LT, 28.1.00; AZ, 12.2.00; TA, 15.2.00; QJ, 11.9.00; Ww, 14.9.00.38
[39] NZZ, 25.9.00.39
[40] AB NR, 2000, S. 1196. Zur Gleichstellung der Amtssprachen in parlamentarischen Kommissionen siehe oben, Teil I, 1c (Parlament).40
[41] NZZ, 11.9.00; BüZ, 30.11.00.41
[42] Presse vom 1.9.00. Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) unterstützte die Dreisprachigkeit als Bildungsziel der Volksschule, verlangte aber von den Kantonen ein koordiniertes Vorgehen (NZZ, 5.7.00). Siehe SPJ 1998, S. 327 f.42
[43] Presse vom 15.9., 16.9., 22.9. und 23.9.00; NZZ, 27.9.00 (Kontroverse Stellungnahme der Erziehungsdirektoren von AI, ZH, BE und GE). Einen, wenn auch etwas anders gelagerten Entscheid zugunsten des Englischen fällte auch der Kanton Graubünden, der 1997 eine zweite Kantonssprache als erste Fremdsprache bestimmt hatte (SPJ 1997, S. 328); er beschloss nun, ab der 7. Klasse Englisch als obligatorische zweite Fremdsprache in den Lehrplan aufzunehmen; Französisch wird nur noch fakultativ angeboten (NZZ, 6.10.00).43
[44] TA, 5.2. und 12.2.00; SGT, 14.9.00.44
[45] Presse vom 4.11.00. Für den Beginn mit einer Landessprache votierten sämtliche lateinischen und zweisprachigen Kantone sowie SO, BL und SG. BS enthielt sich der Stimme.45
[46] NLZ, 22.12.00.46
[47] SGT, 19.9.00.47
[48] AB NR, 2000, S. 880 ff.48
[49] AB NR, 2000, S. 655 f.49
[50] LT, 22.9.00; Lib., 28.10.00; NLZ, 31.10.00. Vgl. SPJ 1998, S. 327.50
[51] AB NR, 2000, S. 1602.51
[52] AB NR, 2000, S. 656 f.; LT, 14.3.00.52
[53] Presse vom 12.8.00. Ausführliche Darstellung in: in Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht, 2000, S. 111-120.53
[54] SPJ 1995, S. 298.54
[55] SPJ, 1998, S. 329 .55
[56] SPJ 1999, S. 333 f.56
[57] BBl, 2000, S. 4038 ff. (Bericht SPK) und 5581 ff. (Stellungnahme des BR); AB NR, 2000, S. 1030 ff. und 1615 (pa.Iv.) sowie 1041 (Motion); Presse vom 28.9.00; NZZ, 2.10.00. Vgl. SPJ 1999, S. 330. Vor der Debatte im NR warnten besorgte Katholiken, unter ihnen der von Rom verfemte Theologe Hans Küng und der St- Galler Politologe Alois Riklin sowie der Staats- und Verfassungsrechtler Alfred Kölz vor einem unbedachten Vorgehen in dieser Materie: sie machten auf den wenig bedachten Aspekt des ungesicherten ortskirchlichen Bischofswahlrecht bei der Errichtung neuer Bistümer aufmerksam, welches es ermöglichen würde, dass die römische Hierarchie ohne demokratische und ortskirchliche Legitimation nach Gutdünken Entscheide in Bistumsfragen vornehmen könnte, wie sie beispielsweise bei der Einsetzung des dem „Opus Dei“ nahestehenden Bischof Haas in Chur erfolgt waren, die zu einer tiefen Spaltung der katholischen Kirche in der Schweiz geführt hatte (TA, 22.9.00).57
[58] Amt. Bull. SR, 2000, S. 752 ff. 944. Siehe dazu auch: (K)Ein Koch-buch. Anregungen und Rezepte für eine Kirche der Hoffnung. Festschrift zum 50. Geburtstag von Bischof Dr. Kurt Koch, Freiburg 2000 (mehrere Artikel zum Bistumsartikel).58
[59] Bund, 15.1.00. Vgl. SPJ 1999, S. 334.59
[60] Presse vom 19.1.00. Vgl. SPJ 1997, S. 331.60
[61] Presse vom 30.6.00. Diese Haltung des BR wurde auch von der „Infosekta“, einer privaten Dokumentationsstelle, die seit rund zehn Jahren vereinnahmende Gruppierungen beobachtet, als das Phänomen über Gebühr verharmlosend scharf kritisiert. Siehe dazu Lit. Infosekta sowie Lit. Pahud de Mortanges. Vgl. SPJ 1999, S. 334 f.61
[62] LT, 1.7.00. Siehe dazu die ausführliche Darstellung in: Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht, 2000, S. 120-124. Vgl. SPJ 1999, S. 335. Überraschend erteilte der Zürcher Bildungsrat der Scientology-Privatschule Ziel (Zentrum für individuelles und effektives Lernen) eine generelle Bewilligung zum Führen einer Schule für Kinder und Jugendliche, obgleich das Bundesgericht 1997 die aus Scientologen zusammengesetzte Trägerschaft als nicht vertrauenswürdig bezeichnet hatte (TA, 24.6.00).62
[63] Presse vom 16.12.00.63
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