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Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Das Bundesamt für Kultur präsentierte seinen „Kulturbericht 1999“, welcher die Bedürfnisse der Kulturschaffenden auflistete. – Der Finanzierungsrahmen für die „Pro Helvetia“ wurde wieder etwas angehoben. – Ein neues Bundesgesetz über die Filmförderung ging in die Vernehmlassung. – Englisch als erste Fremdsprache im Schulunterricht blieb ein Thema; vor allem in den zweisprachigen Kantonen gewann der Immersionsunterricht in der zweiten Landessprache an Boden. – Entgegen früheren Zusagen will der Ständerat mit der Abschaffung des „Bistumsartikels“ weiter zuwarten.
Kulturpolitik
Im Sommer präsentierte das Bundesamt für Kultur (BAK) seinen Kulturbericht 1999 mit dem Titel „Zahlen, bitte!“, welcher – analog zum Clottu-Bericht von 1974 – eine Auslegeordnung der Bedürfnisse der Kulturschaffenden vornahm. Dabei wurde festgestellt, dass die staatliche Kulturförderung allgemein einen guten Ruf geniesst, dass sich die Kulturschaffenden aber eine klarer definierte Rolle des Bundes bezüglich Koordination, Vernetzung und Information wünschen. Ein besonderer Abschnitt war den Absichten von BAK und Pro Helvetia zur Abstimmung ihrer Tätigkeiten in den kommenden Jahren gewidmet; dieses eigentliche Kern-Kapitel soll die Basis für einen intensiven Dialog über die schweizerische Kulturpolitik bilden. Effiziente Kulturförderung – so die Meinung der Verantwortlichen des BAK – könne nur im Rahmen von Staat, Kantonen, Städten mit grossen kulturellen Leistungen und privaten Mäzenen vonstatten gehen; um diesen Gedanken umzusetzen ist eine „Plattform Kulturförderung“ geplant, welche Private und öffentliche Hand zusammenführen soll [1].
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Im Mai unterzeichnete die Schweiz das zweite Protokoll zum Haager Abkommen über den Schutz von Kulturgütern bei bewaffneten Konflikten. Gemäss dem Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten sieht dieses Zusatzprotokoll einen vollständigen Mechanismus für eine individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit und eine Rechtssprechungskompetenz vor; überdies schützt es die Kulturgüter auch in bewaffneten Konflikten, die keinen zwischenstaatlichen Charakter haben (Bürgerkrieg usw.) [2].
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In der Aufbruchstimmung, welche durch die Aufnahme eines Kulturartikels in die neue Bundesverfassung (Art. 69) entstand, war auch die Pro Helvetia bereit, ihre nach 60 Jahren Betrieb doch etwas verkrusteten Strukturen zu bereinigen. An seiner Plenarversammlung anfangs Juli beschloss der Stiftungsrat, die Pro Helvetia solle sich in Zukunft vermehrt der Kunstförderung zuwenden und somit ihre Tätigkeit konzentrieren. In diesem Rahmen soll auch die Aufgabenteilung zwischen dem BAK, der Kultursektion des EDA und der Stiftung neu geregelt werden [3].
Für die Periode 1996-1999 hatte die Pro Helvetia mit Beiträgen des Bundes auskommen müssen, die auf dem Niveau von 1992 eingefroren und später im Rahmen der allgemeinen Sparübungen erst noch gekürzt worden waren. Von den 1995 beschlossenen Subventionen von 118 Mio Fr. wurden schliesslich nur 114,5 Mio Fr. ausbezahlt. Für die Periode 2000-2003 beantragte die Stiftung nun Beiträge in der Höhe von 163,4 Mio Fr., um ihren Aufgaben im In- und Ausland nachkommen zu können. Der Bundesrat anerkannte zwar, dass die Stiftung in der letzten Beitragsperiode mangels ausreichender Finanzen ihre gesetzlichen Aufgaben nicht immer habe wahrnehmen können, beantragte dem Parlament aber dennoch, dem Subventionsbegehren der Pro Helvetia nicht in vollem Umfang zu entsprechen. Seiner Ansicht nach sollte der Beitrag des Bundes auf 120 Mio Fr. angehoben und weitere 8 Mio Fr. zweckgebunden ausgerichtet werden (2,5 Mio Fr. für den kulturellen Austausch im Inland, 5,5, Mio Fr. zur Verstärkung der Auslandsaktivitäten) [4].
Seit Beginn der 90er Jahre konnte die Pro Helvetia dank der vom Parlament gesprochenen ersten beiden Osteuropakredite kulturpolitische „Antennen“ in Budapest (Ungarn), Prag (Tschechien), Bratislava (Slowakei) und Krakau (Polen) betreiben. Diese Kredite liefen nun aus, weshalb die Pro Helvetia vor die Wahl gestellt war, die Büros zu schliessen oder deren Betrieb aus eigenen Mitteln weiter zu führen (siehe unten). Der im Berichtsjahr vom Parlament genehmigte 3. Rahmenkredit für Osteuropa konzentriert sich auf den Balkan und die Ukraine. In diesem Rahmen wurde die Stiftung beauftragt, Aussenstellen in Bukarest (Rumänien), Sofia (Bulgarien), Skopje (Mazedonien), Tirana (Albanien) und Kiew (Ukraine) aufzubauen [5].
Um das Weiterbestehen der „Antennen“ in Mittel- und Osteuropa angesichts des vom Bundesrat zurückgestutzten Kreditrahmens nicht zu gefährden, beschloss der Ständerat auf Antrag seiner Kommission für Weiterbildung und Kultur einstimmig, die Subventionen an die Stiftung um weitere 2 Mio Fr. auf 130 Mio Fr. zu erhöhen. Bundespräsidentin Dreifuss opponierte nicht gegen diese Aufstockung und meinte, die 2 Mio Fr. seien gut eingesetztes Geld [6].
Im Nationalrat wurde die Finanzierung der Pro Helvetia in der Wintersession als erstes Sachgeschäft der neuen Legislatur behandelt. Kommissionssprecher Bezzola (fdp, GR) sah dies als leisen Wink für die Arbeit der eidgenössischen Räte in den nächsten vier Jahren, als ein Auftrag, den Dialog zwischen den Sprachgruppen und Kulturen der Schweiz zu fördern, aber auch den Begegnungen zwischen Zentrum und Peripherie, zwischen Bewährtem und Gewagtem, zwischen Arriviertem und Neuem in der Schweiz und im Kontakt zum Ausland genügend Beachtung zu schenken. In der Detailberatung stimmte die grosse Kammer auf Antrag der Kommissionsmehrheit dem Ständerat zu und erhöhte damit die Finanzhilfe an die Pro Helvetia auf 130 Mio Fr. für die nächsten vier Jahre. Dabei unterlagen zwei Minderheitsanträge, die aus völlig gegenläufiger Richtung kamen. Föhn (svp, SZ) wollte den Subventionsbeitrag bei den vom Bundesrat vorgeschlagenen 128 Mio Fr. belassen und den Bereich der Volksmusik besser honoriert sehen. Müller-Hemmi (sp, ZH) verlangte angesichts des Rückzugs privater Sponsoren aus dem Kulturbetrieb – so etwa der Bank UBS beim Willisauer Jazzfestival – eine Aufstockung um weitere 2 Mio Fr. In Übereinstimmung mit Bundespräsidentin Dreifuss lehnte der Rat beide Minderheitsanträge ziemlich deutlich ab [7].
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In der Wintersession überwies die kleine Kammer eine Motion von alt Ständerat Danioth (cvp, UR) zur Musikausbildung als Postulat. Der Text verlangte, in Ausführung von Art. 69 Abs. 2 der neuen Bundesverfassung gesetzliche Grundlagen zu schaffen, um eine landesweite und ganzheitliche Förderung der Musikausbildung zu ermöglichen, insbesondere durch eine gezielte Pflege des Singens in den Schulen sowie durch eine gesamtschweizerisch harmonisierte Ausbildung der Lehrkräfte in Musik [8].
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Ende April wurde der Entwurf zum neuen Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur präsentiert und in die Vernehmlassung gegeben. Damit soll Artikel 71 der neuen Bundesverfassung umgesetzt und die Filmförderung auf moderne gesetzliche Grundlagen gestellt werden. Insbesondere geht es darum, die im Versuchsbetrieb laufende erfolgsabhängige Filmförderung (siehe unten) in die reguläre Gesetzgebung zu überführen. Der Entwurf schlägt weiter die Einrichtung eines Fonds für die Finanzierung der Filmförderung vor, der durch einen jährlichen Bundesbeitrag sowie Lenkungs- und Konzessionsabgaben gemäss Radio- und Fernsehgesetz zu speisen wäre. Mit diesem Übergang von Jahressubventionen zu einem Fonds mit eigenem Vermögen soll dem BAK die zweckmässige Verwendung der Mittel erleichtert werden, da sich die einheimische Filmproduktion nicht nach Kalenderjahren richten kann, sondern mehrjährigen saisonalen Schwankungen unterliegt. Zudem soll eine Lenkungsabgabe auf Grossproduktionen eingeführt werden (der sogenannte „Hollywood-Rappen“), dessen Ertrag in die Verleih- und Vertriebsförderung fliessen wird [9].
Am Rand des Filmfestivals von Locarno schloss das Schweizer Fernsehen (SRG) mit der Filmbranche den 2. „Pacte de l’audiovisuel“ab. Gegenüber der ersten Vereinbarung von 1996 sieht der neue Vertrag mehr als eine Verdoppelung der jährlichen Beiträge von 7,2 Mio auf 16,5 Mio vor. Insgesamt stehen für die nächsten drei Jahre 49,5 Mio Fr. für die Realisierung von Schweizer Filmen und deren Ausstrahlung im Fernsehen zur Verfügung [10].
Für das Kinojahr 1999 konnte „Succès cinéma“, die erfolgsabhängige Filmförderung, 3 Mio Fr. an den Schweizer Film vergeben, dessen Markanteil auf 2,5% stieg (Vorjahr 2,1%). Gesamthaft verzeichneten die Produktionen aus einheimischem Schaffen 379 000 Eintritte. Erfolgreichster Schweizer Film war mit 118 000 Eintritten Daniel Schmids „Beresina oder Die letzten Tage der Schweiz“. Gut 6% aller Eintritte vereinten die Kurzfilme auf sich, was eine Verdreifachung des kommerziellen Auswertungsergebnisses vom Vorjahr bedeutete. An Präsenz büsste dagegen der Dokumentarfilm ein, der 50% weniger Eintritte als im Vorjahr realisierte [11].
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Ein Postulat Widmer (sp, LU), welches ein nationales Museumskonzept anregt, war 1997 an der Opposition von Nationalrat Hess (cvp, ZG) gescheitert; im Berichtsjahr wurde es mit 41 zu 32 Stimmen angenommen [12].
Mit einer Motion wollte Widmer den Bundesrat beauftragen, dem Parlament einen Gesetzesvorschlag für eine dauernde Subventionierung des Verkehrshauses der Schweiz in Luzern vorzulegen. Der Vorstoss wurde auf Antrag der Regierung, die auf entsprechende Vorarbeiten verweisen konnte, lediglich als Postulat überwiesen [13].
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Die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek (SVB), welche vom Bund seit 1921 finanziell unterstützt wird, unterzog sich im Rahmen der Überprüfung der Bundessubventionen hinsichtlich ihrer Struktur, ihrer Funktionsweise sowie ihres Nutzens einer Evaluation. Die Ergebnisse der Untersuchung fielen durchwegs positiv aus. Die SVB wurde als zweckmässig eingerichteter, professionell geführter und leistungsfähiger Betrieb dargestellt, der es verstanden habe, sich den veränderten Bedürfnissen im Bibliothekswesen anzupassen. Allerdings dränge sich eine klare, leistungsbezogene Kostenaufteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden auf. Insbesondere will der Bund in Zukunft nur noch die nationalen Aufgaben der SVB unterstützen und nicht mehr auch deren Leistungen zugunsten der Schulen, welche in die Zuständigkeit der Kantone fallen. Entsprechende Absprachen fanden zwischen dem BAK und der Erziehungsdirektorenkonferenz statt. Dementsprechend wird der Anteil des Bundes am Gesamtbudget der SVB von momentan rund 60% auf etwas mehr als 50% gesenkt werden können. Anders als bisher wurden der SVB nicht mehr jährlich gleichbleibende Finanzhilfen zugesprochen. Für die Periode 2000-2003 beantragte der Bundesrat dem Parlament einen Rahmenkredit von maximal 8 Mio Fr. Damit erhält die SVB eine gewisse Flexibilität beim Einsatz ihrer Mittel. Beide Kammern stimmten diesem Vorgehen ohne Opposition zu [14].
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Die Wettbewerbskommission (Weko) will den Buchhändlern und Verlegern in der Schweiz die Anwendung der kollektiven Preisbindung für deutschsprachige Bücher verbieten, welche ebenfalls in Deutschland und in Österreich besteht, allerdings auch dort Anlass zu Diskussionen gibt. Auf Grund ihrer Untersuchungen kam die Weko zur Ansicht, es bestehe im Buchmarkt ein hartes Kartell, das den Wettbewerb beseitigt, da es keine Differenzierungen über Preise und Rabatte zulässt. Die Verfügung der Weko erntete umgehend scharfe Kritik von den betroffenen Kreisen, aber auch von der Pro Helvetia, den Gewerkschaften und den Autoren. Der Entscheid wurde als „kulturblind“ bezeichnet, da Untersuchungen in Ländern ohne Preisbindung gezeigt hätten, dass dort die Buchpreise tendenziell höher seien; zudem werde diese Massnahme zu einer Konzentration im Schweizer Buchhandel führen, dessen Leidtragende in erster Linie die Leserinnen und Leser ausserhalb der grossen städtischen Agglomerationen sein dürften. Der Schweizerische Buchhändler- und Verlegerverband erklärte, er werde den Beschluss der Weko unter Ausschöpfung aller rechtlicher Möglichkeiten anfechten [15].
Pro Helvetia und Migros-Kulturprozent beschlossen, ihre Unterstützung der Schweizer Literatur zu koordinieren. Mit dem gemeinsamen Projekt „Verlagsprämien“, das jährlich mit 300 000 Fr. dotiert ist, soll Schweizer Verlagen die Möglichkeit gegeben werden, eine effiziente Werbe- und Vertriebsstruktur im gleichsprachigen Ausland aufzubauen. In den Genuss der ersten Auszahlung kamen zu gleichen Teilen drei Westschweizer Verlage [16].
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In einem von der Urheberrechtsgesellschaft Pro Litteris angestrengten Pilotprozess entschied das Bundesgericht, dass jeder Betreiber eines Photokopiergeräts, das unter einen urheberrechtlichen Pauschaltarif fällt, auch dann eine Gebühr bezahlen muss, wenn er gar keine urheberrechtlich geschützten Werke kopiert. Im konkreten Fall ging es um die Weigerung eines Treuhandbüros, die für einen Betrieb mit einem Angestellten vorgesehene Urheberrechtsgebühr von 30 Fr. pro Jahr zu bezahlen. Die Lausanner Richter befanden, es lasse sich mit vertretbarem Aufwand gar nicht erfassen, ob und wie oft der Betreiber eines Photokopierers geschützte Werke vervielfältige, weshalb eine auf Tarife gestützte schematische Festlegung der Vergütungsansprüche rechtens sei [17] .
Dieses Problem nahm auch eine Motion Widrig (cvp, SG) auf, welche eine Änderung der Erhebung der Pro Litteris-Gebühren in dem Sinn verlangte, dass staatliche Stellen und Unternehmen der Privatwirtschaft, welche keine oder nur geringe Mengen an geschützten Werken kopieren, von der Abgabe ausgenommen werden. Der Bundesrat erklärte dazu, die Tarife der Pro Litteris seien sehr differenziert ausgehandelt worden, weshalb es nicht angezeigt scheine, vor Auslaufen des geltenden Tarifs (2001) korrigierend einzugreifen. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss nur als Postulat angenommen [18]. Nationalrat Imhof (cvp, BL) verlangte ebenfalls mit einer Motion, dass nur die effektive Nutzung von Rechten vergütungspflichtig sei. Der Bundesrat verwies erneut auf die Schwierigkeit, die Schutzrechte individuell zu erheben, weshalb die Tarifgestaltung zwar generell, aber für die Nutzer doch sehr schonend erfolgt sei. Auch diese Motion wurde auf seinen Antrag in ein Postulat umgewandelt [19].
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Was vor zwei Jahren als kulturhistorisches Geplänkel anfing, eskalierte in der Zwischenzeit zu einem ausgewachsenen Rechtshändel: der Kanton St. Gallen bekundete seine Bereitschaft, notfalls bis vor Bundesgericht zu gehen, um die ihm im Zweiten Villmergerkrieg von 1712 von den Berner und Zürcher Truppen entwendeten Bibliotheksschätze zurück zu erhalten. Während Bern das Raubgut bereits 1719 wieder nach St. Gallen überführt hat, lagern gewisse Objekte nach wie vor in Zürich, so etwa ein einmaliger Erd- und Himmelsglobus, der um 1570 angefertigt wurde, und der heute als Zürcher Leihgabe im Landesmuseum in Zürich ausgestellt ist [20].
In der Stadt Bern sorgte die Zukunft des autonomen Kulturzentrums Reitschule erneut für heisse Köpfe. Der Gemeinderat erklärte die im Vorjahr eingereichte Initiative „Reitschule für alle“, welche das Objekt in ein Einkaufszentrum mit kultureller Nebennutzung umwandeln möchte, wegen des erwarteten hohen Verkehrsaufkommens aus Umweltschutzgründen für ungültig. Er beantragte dem Stadtparlament einen Kreditrahmen von 7,74 Mio Fr. für die Sanierung der Dächer und Fassaden des Kulturzentrums. Gegen den Willen der FDP, der SVP und der Rechtsbürgerlichen wurde dieser Antrag mit 47 zu 20 Stimmen deutlich angenommen, worauf der Gemeinderat die Volksabstimmung darüber auf Mitte Juni festsetzte. Wenige Tage später erklärte der Regierungsstatthalter die vom Gemeinderat abgeschmetterte Initiative jedoch für zumindest teilweise genehmigungsfähig. Nach Auffassung der Initianten bedeutete dieser Entscheid, dass der Kredit bis zur Abstimmung über ihr Begehren sistiert werden müsse, weshalb sie beim Statthalteramt erneut Beschwerde einreichten, diesmal gegen den vom Gemeinderat vorgesehenen Abstimmungstermin. Dieses befand, eine rasche Sanierung sei – ungeachtet der künftigen Nutzung – für den jetzigen Betrieb der Reitschule aus Sicherheitsgründen unabdingbar und liess die rechtsbürgerlichen Initianten diesmal abblitzen. Die Berner Bevölkerung nahm die Sanierungsinitiative an, allerdings mit dem hauchdünnen Vorsprung von 85 Stimmen  [21].
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Sprachen
Mit einem überwiesenen Postulat regte Nationalrat Maitre (cvp, GE) an, der Bund solle in seinem Kompetenzbereich und in Zusammenarbeit mit den Kantonen sämtliche Massnahmen ergreifen, um Mittelschülern und Lehrlingen einen Aufenthalt im Gebiet einer anderen Landessprache zu ermöglichen [22].
Im Vorjahr hatte eine Expertengruppe im Auftrag der kantonalen Erziehungsdirektorenkonferenz eine Empfehlung zum Fremdsprachenunterricht erarbeitet. Danach sollten alle Schüler während der obligatorischen Schulzeit zwei Fremdsprachen erlernen, wobei der Kombination einer Landessprache mit Englisch die grössten Chancen eingeräumt wurden. Der Kanton Graubünden zog – nach dem Vorreiter Zürich, der die ganze Diskussion ins Rollen gebracht hatte – als erster die Konsequenzen aus dieser Empfehlung. Ab 2002 wird Italienisch oder Romanisch erste und Englisch zweite Fremdsprache an der Bündner Volksschule sein; Französisch wird nur noch fakultativ angeboten [23].
Freiburg möchte zur Vermittlung der kantonal vorgegebenen Zweisprachigkeit (Französisch und Deutsch) vom Kindergarten bis zur Gymnasialstufe neue Wege beschreiten. Bereits in der Vorschulstufe sollen die Kinder spielerisch mit der anderen Sprache vertraut gemacht werden. Ab der Primarschule werden dann bestimmte Fächer wie etwa Geographie, Geschichte und Zeichnen allein in der zweiten Sprache unterrichtet (Immersionsmethode). In den höheren Schulstufen soll Englisch nach der gleichen Methode umgangssprachlich gefördert werden. Für die Umsetzung dieses Projektes rechnet der Freiburger Regierungsrat mit rund acht Jahren [24].
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Die Regierung des Kantons Graubünden hatte bereits bei mehreren Gelegenheiten bekundet, für alle kantonsumfassenden Fragen auf die „Retortensprache“ Rumantsch grischun setzen zu wollen. Das 1997 revidierte Schulgesetz des Kantons Graubünden, verpflichtet die Grundschulen in deutschsprachigen Gemeinden, ab der 4. Klasse als Zweitsprache Italienisch oder Romanisch einzuführen. Neu beschloss der Regierungsrat, neben den fünf regionalen Idiomen auch Rumantsch grischun zuzulassen [25]. Inskünftig werden auch das Bündner Rechtsbuch sowie alle kantonalen Abstimmungsunterlagen in Rumantsch grischun und nicht mehr wie bisher in Ladin und Sursilvan publiziert [26].
Mit der Übersetzung eines der sieben bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU – jenem über das Beschaffungswesen – in Rumantsch grischun lag erstmals ein internationaler Vertrag in der vierten Landessprache vor [27].
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Kirchen
Der Ständerat sprach sich bereits mehrmals für eine Abschaffung des Bistumsartikels aus, welcher zur Errichtung neuer oder zur territorialen Veränderung bestehender Bistümer die Zustimmung des Bundes voraussetzt. Nachdem er bei der Verfassungsdiskussion mit seinem Ansinnen gegenüber Bundes- und Nationalrat unterlegen war, hatte er die Landesregierung beauftragt, Entwürfe für eine entsprechende Teilrevision des Grundgesetzes in eine Vernehmlassung zu geben. Diese fiel bedeutend kontroverser aus als von der kleinen Kammer erwartet. Die vier Bundesratsparteien sprachen sich für eine Abschaffung aus, ebenso die Schweizerische Bischofskonferenz, welche einmal mehr festhielt, dass es sich hier in erster Linie um ein antikatholisches Relikt aus der Zeit des Kulturkampfes handle. Wichtige Basisorganisationen (Römisch-katholische Zentralkonferenz, Katholischer Frauenverband) meldeten hingegen Widerstand an und meinten, vor einer Abschaffung müssten mit dem Vatikan ganz klare Abmachungen über die Mitsprache des Kirchenvolkes bei der Wahl von Bischöfen stipuliert werden. Auch der Evangelische Kirchenbund und die Christkatholische Kirche lehnten eine bedingungslose Streichung ab; ihrer Meinung nach sollten die Beziehungen zwischen Kirche und Staat in einem speziellen Verfassungsartikel umfassend geregelt werden. Die meisten katholisch dominierten Kantone votierten für die Abschaffung. Bern wollte grundsätzlich am Bistumsartikel festhalten; Zürich und Genf vertraten die Auffassung, eine Aufhebung sei zumindest verfrüht [28].
Die Ergebnisse der Vernehmlassung bewogen die Staatspolitische Kommission des Ständerates, das Tempo zu drosseln – vorgesehen war ursprünglich eine Volksabstimmung im Lauf des Jahres 2000 – und weitere Interessenvertreter anzuhören. Nach diesen Hearings kam sie zum Schluss, dass eine isolierte Streichung des Bistumsartikels unnötige Diskussionen und unerwartete Emotionen auslösen könnte. Die SPK verzichtete deshalb darauf, diese dem Plenum zu unterbreiten. Mit einer Motion wollte sie dagegen den Bundesrat auffordern, eine umfassende Änderung von Art. 72 der Bundesverfassung vorzubereiten und das Anliegen mit einer Vorlage über das generelle Verhältnis zwischen Staat und Religionsgemeinschaften zu erfüllen [29].
Dieser Zickzackkurs der Kommission war gar nicht nach dem Geschmack des abtretenden Urner CVP-Vertreters Danioth. Er stellte deshalb im Plenum den Antrag, die parlamentarische Initiative von alt Ständerat Huber sei an die Kommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, eine neue Vorlage zwecks Streichung des Bistumsartikels vorzulegen. Der Ständerat teilte zwar die Auffassung, dass der Artikel die römisch-katholische Kirche völkerrechtlich diskriminiert und deshalb nicht in eine moderne Verfassung gehört, wollte aber dennoch die Frage erst später lösen. Bundesrätin Metzler anerkannte das „emotionale Potenzial“ der Vorlage, gleichzeitig erklärte sie, der Bundesrat sei enttäuscht, dass es offenbar nicht gelinge, die letzte konfessionelle Ausnahmebestimmung rasch aus der Verfassung zu tilgen. Mit 20 zu 18 Stimmen wurde der Antrag Danioth abgelehnt, worauf die oben erwähnte Motion der SPK ohne weitere Diskussion überwiesen wurde [30].
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Das Bundesgericht verneinte einen Anspruch von ausserchristlichen Glaubensgemeinschaften auf Begräbnismöglichkeiten im öffentlichen Raum, wenn deren Riten den Bestattungsverordnungen in der Schweiz widersprechen, befand aber, dass man insbesondere den Musulmanen die Möglichkeit geben sollte, eigene Friedhöfe zu eröffnen. Dieses Urteil bewog die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich, den Wunsch der Muslime nach separaten Grabfeldern auf öffentlichen Friedhöfen endgültig abschlägig zu beantworten [31]. Anders verhielt sich die Stadt Bern, welche den Moslems ab 2000 auf einem der städtischen Friedhöfe ein eigenes Gräberfeld zur Verfügung stellen wird, in welchem die Gläubigen des Islam zwar nicht vollumfänglich nach den Ritualen ihrer Religion, aber dennoch nach deren wichtigsten Regeln (Ausrichtung auf Mekka, möglichst lange – wenn auch nicht ewige – Grabesruhe) bestattet werden können [32].
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Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates stellte einen Bericht zur Sektenproblematik in der Schweiz vor. Dieser verlangt vom Bundesrat, in diesem Bereich endlich eine unmissverständliche politische Haltung zum Ausdruck zu bringen, eine gesamtschweizerische und konfessionell unabhängige Informations- und Beratungsstelle einzurichten sowie mit Informationskampagnen über die vereinnahmenden Tendenzen solcher Gruppierungen aufzuklären. Nach Ansicht der Kommission lässt sich das Desinteresse der Behörden nicht länger mit dem Verweis auf die Religionsfreiheit rechtfertigen. Der Staat sei hier sehr wohl gefordert, denn die Indoktrinierung durch derartige Bewegungen stelle ein gesellschaftliches Problem dar, dem nicht einfach mit Gleichgültigkeit begegnet werden könne, vor allem da die Schweiz neben England und den Niederlanden das Land sei, in dem proportional zur Bevölkerung am meisten vereinnahmende Bewegungen bestehen.
Gravierende Gesetzeslücken machte die GPK nicht aus, meinte aber, es könnten beim Konsumentenschutz (Täuschung und Übervorteilung), der kantonalen Gesundheitsgesetze (Schutz vor dubiosen Heilverfahren) sowie beim Kinderschutz (wenn die Eltern in Sekten aktiv sind) noch Handlungsmöglichkeiten bestehen; insbesondere dachte die Kommission an gesetzliche Leitplanken, wie sie bei Kleinkrediten oder beim Leasinggeschäft angewendet werden.
Die GPK befasste sich bei ihrer Untersuchung bewusst nicht mit einzelnen Gruppen, sondern mit den Methoden der Vereinnahmung, der Abhängigkeit der Anhänger, den totalitären Strukturen sowie den finanziellen, arbeitsrechtlichen, sozialen und seelischen Schäden, die Anhänger von vereinnahmenden Bewegungen erleiden können. Namentlich nannte die Kommission die geistige Entmündigung und die Entfremdung von den Familien. Die GPK erhofft sich von ihrer Arbeit vor allem auch einen Aufklärungseffekt. Wie Kommissionspräsident Tschäppät (sp, BE) bei der Präsentation des Berichtes ausführte, soll der Bundesrat mit einer offenen Informationspolitik über Sekten ein klares Signal in der Bevölkerung setzen, den Betroffenen Mut geben, sich öffentlich zu äussern und damit entscheidend zur Prävention beitragen. Gerade in diesem Graubereich zwischen persönlicher Freiheit und Gesetzesverletzung sei eine klare Haltung des Staates von grosser Bedeutung [33].
An der Universität Lausanne wurde Ende Jahr ein „Observatoire des religions“ eröffnet, welches sich vor allem mit der Erfassung von Sektenaktivitäten in der Schweiz beschäftigen wird. Die Idee für dieses Institut geht auf den kollektiven Selbstmord von Anhängern des sogenannten „Sonnentemplerordens“ 1994 und 1995 zurück. Damals hatte alt Nationalrat Zisyadis (pda, VD) vergeblich die Schaffung eines Bundesamtes für Religionsfragen verlangt [34].
Die gegen die Aktivitäten von „Scientology“ zielende, 1998 erlassene neue Regelung im Übertretungsstrafrecht des Kantons Basel-Stadt, wonach es auf öffentlichem Grund verboten ist, Passanten unlauter anzuwerben, hielt vor Bundesgericht stand. Ob „Scientology“ als Religionsgemeinschaft zu betrachten ist, wurde von den Lausanner Richtern allerdings nicht abschliessend beurteilt [35].
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Weiterführende Literatur
Bourquin, Jean-Christophe, „Öffentliche Kulturausgaben 1990-1996“, in Die Volkswirtschaft, 2000, Nr. 3, S. 48-51.
Bühler, Lukas, Schweizerisches und internationales Urheberrecht im Internet, Freiburg 1999.
Erklärung von Bern, Ausverkauf der Kulturen, Zürich 1999.
Hänni, Peter, „Die Schweiz und der internationale Kulturgüterschutz“, in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 1999, S. 345-371.
Binningen 1999.
Mürner, Johann, „Die Sektion Heimatschutz und Denkmalpflege“, in Die Volkswirtschaft, 1999, Nr. 8, S. 45-47.
Reichenau, Christoph / Schindler, Anna (Hrg.), Zahlen, bitte!, Bern (BAK und EDMZ) 1999.
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Grin, François, Compétences et récompenses. La valeur des langues en Suisse, Fribourg 1999.
Rash, Felicity, The German Language in Switzerland. Multilingualism, Diglossia and Variation, Bern 1998.
Schweizer Monatshefte, 1999, Nr. 9 (Dossier „Sprachen in der Schweiz – Graben und Brücken).
Wilson, Barbara, La liberté de la langue des minorités dans l’enseignement: étude de droit international et de droit suisse, Bâle 1999.
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Altermatt, Urs, Katholizismus und Antisemitismus. Mentalitäten, Kontinuitäten, Ambivalenzen. Zur Kulturgeschichte der Schweiz 1918-1945, Bern 1999.
Buser, Denise / Loretan, Adrian (Hg.), Gleichstellung der Geschlechter und die Kirchen: ein Beitrag zur menschenrechtlichen und ökumenischen Diskussion, Freiburg 1999.
Famos, Cla Reto, Die öffentlich-rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften im Lichte des Rechtsgleichheitsprinzips, Freiburg 1999.
Friedrich, Ueli, „Zur neuen schweizerischen Religionsverfassung“, in Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht, Nr. 4, 1999, S.93-106.
Grotefeld, Stefan, „Politische Integration und rechtliche Anerkennung von Religionsgemeinschaften. Überlegungen aus sozialethischer Sicht“, in Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht, Nr. 4, 1999, S. 107-143.
Karlen, Peter, „Jüngste Entwicklung der Rechtsprechung zum Staatskirchenrecht“, in Schweizerisches Jahrbuch für Kirchenrecht, Nr. 4, 1999, S. 81-95.
„Muslime in der Schweiz“, Tangram, Nr. 7, Oktober 1999 (Bulletin der Eidg. Kommission gegen Rassismus, EDMZ).
Stolz, Jürg, „Evangelikalismus als Milieu“in Schweizerische Zeitschrift für Soziologie, 1999/25, Nr. 1, S. 89-119.
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[1] Lit. Reichenau / Schindler; Presse vom 29.6.99; BaZ, 4.10.99; NZZ, 2.11.99. Der Abgrenzung der verschiedenen Tätigkeitsfelder zwischen BAK und Pro Helvetia ist auch ein Unterkapitel in der Botschaft zur Finanzierung der Pro Helvetia gewidmet (BBl, 1999, S. 7805 ff., insb. S. 7822 f.). Der Frage der verschiedenen Ebenen der Kulturförderung ging eine zweitägige Arbeitstagung im Gottlieb-Duttweiler-Institut in Rüschlikon nach, an der BAK, Pro Helvetia und Migros-Kulturprozent prominent vertreten waren (NZZ, 31.8. und 2.9.99; BaZ, 4.9.99).1
[2] Lit. Hänni; NZZ, 18.5.99. Das Haager Abkommen entstand 1954 als Reaktion auf die massive Zerstörung von Kulturgut im 2. Weltkrieg.2
[3] TA, 24.2.99; LT, 22.5.99; NLZ und NZZ, 26.5.99; Presse vom 3.7.99. Eine etwas zu forsche Modernisierungsgangart schlug die Pro Helvetia damit ein, dass sie ihr neues Bulletin „Newsletter“ nennen wollte; nach geharnischter Kritik erschien dieses ab der Juninummer unter dem Titel „Transversal“ (NZZ, 13.7.99).3
[4] BBl, 1999, S. 7805 ff.; Presse vom 14.5.99.4
[5] LT, 27.3., 27.5. und 21.9.99; NZZ, 29.3.99. Zum dritten Osteueropakredit siehe oben, Teil I, 2 (Autres institutions européennes).5
[6] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 852 ff.; NZZ, 25.8.99; LT, 28.9.99.6
[7] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2376 ff.7
[8] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1191 f.8
[9] Presse vom 28.4.99; AZ, 3.11.99; NZZ, 26.11.99.9
[10] NZZ, 10.8.99. Siehe SPJ 1996, S. 308.10
[11] Bund, 4.4.00.11
[12] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 157. Siehe SPJ 1997, S. 323.12
[13] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 156 f. Siehe SPJ 1998, S. 325.13
[14] BBl, 1999, S. 1887 ff.; Amtl. Bull. NR, 1999, S. 288 ff.; Amtl. Bull. StR, 1999, S. 513 f. und 597. In der Schlussabstimung im NR stimmten lediglich Blocher (svp, ZH), Moser (fp, AG) und Steinemann (fp, SG) gegen die Vorlage (Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1399). Die jährliche Bundessubvention an die SVB hatte für die Periode 1996-1999 je 1,8 Mio Fr. betragen (SPJ 1995, S. 292 f.).14
[15] BBl, 1999, S. 7777 ff. Siehe auch die Ausführungen des Präsidenten der Weko in Die Volkswirtschaft, 1999, Nr. 10, S. 22-25; SGT, 7.1.99; SHZ, 3.3.99; TA, 21.6.99; Presse vom 15.7. und 8.9.99.15
[16] NZZ, 10.12.99.16
[17] NZZ, 8.3.99. Siehe SPJ 1998, S. 325. Um ihre Rechte (gerade auch im Hinblick auf die Entwicklungen des Internet) besser wahrnehmen zu können und Administrativkosten zu senken, schlossen sich die vier Verwertungsgesellschaften der Schweiz (Pro Litteris, Suisa, Suissimage und Société Suisse des Auteurs) unter dem Namen „Swiss Multimedia Copyright Clearing Center“ zu einer Zweckgemeinschaft zusammen (NZZ, 19.3. und 20.8.99).17
[18] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 667 ff.18
[19] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2163 f.19
[20] Presse vom 8.3.99. Siehe SPJ 1997, S. 322.20
[21] Bund und BZ, 13.3., 9.4., 15.4., 19.4., 29.4., 4.5., 5.5., 2.6., 14.6., 22.6. und 8.10.99.21
[22] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2193.22
[23] BüZ, 3.4. und 10.9.99. Siehe SPJ 1998, S. 327 f.23
[24] Presse vom 18.9.99. Zu ähnlichen Bestrebungen in anderen welschen Kantonen siehe LT, 26.8.99.24
[25] BüZ, 7.5.99.25
[26] BüZ, 1.10 und 17.12.99.26
[27] BüZ, 26.6.99.27
[28] 24h, 20.4.99; BaZ, 5.5.99. Siehe SPJ 1998, S. 329. Der Widerstand der katholischen Basisbewegung erklärte sich durch die langjährigen Querelen um den äusserst umstrittenen Churer Exbischof Haas (vgl. dazu SPJ 1997, S. 329 ff.).28
[29] Presse vom 12.5.99; NZZ, 25.8.99.29
[30] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 900 ff. Siehe SPJ 1998, S. 329.30
[31] Presse vom 8.5.99; NLZ, 15.9.99; TA, 24.9.99.31
[32] Bund, 12.11.99. Nach wie vor keine Lösung ist für die Hindus abzusehen, welche die Asche ihrer Verstorbenen nach den Gesetzen ihres Glaubens einem fliessenden Gewässer übergeben sollten, was ihnen vom Schweizer Gewässerschutz her verboten ist (Bund, 10.11.99).32
[33] BBl, 1999, S. 9884 ff.; Presse vom 3.7.99.33
[34] 24h und Lib., 10.12.99. Vgl. SPJ 1995, S. 298 und 1997, S. 331.34
[35] Presse vom 1.7.99; NZZ, 5.1.99. Siehe SPJ 1997, S. 331 f.35
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