<<>>
Bildung, Kultur und Medien
Medien
Unter dem Motto „News for free“ setzten die Gratiszeitungen ihren Vormarsch auf dem Schweizer Medienmarkt fort. – Der Bundesrat schickte einen Entwurf zur Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) in die Vernehmlassung, der im Rahmen eines neuen dualen Systems strikt zwischen der öffentlich-rechtlichen SRG mit Service-public-Auftrag sowie Anspruch auf Empfangsgebühren einerseits und einem liberalisierten Markt für private Anbieter andererseits trennt. – Für grosse Aufregung sorgten die Zentralisationspläne bei Radio DRS. – Das Bundesgericht unterstellte in einem neuen Urteil den E-Mail-Verkehr unter den Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Der Bundesrat wurde vom Nationalrat dazu eingeladen, einen aktiven Beitrag für die Systemsicherheit im Internet zu leisten.
Medienpolitische Grundfragen
Der Medienbarometer „Baromedia 2000“, eine im Februar und März des Berichtsjahres durchgeführte repräsentative Umfrage, bestätigte die bisherigen Trends in der Schweizer Medienlandschaft: Ein Vormarsch der elektronischen Medien gegenüber einer eher defensiven Position der Printmedien und die Etablierung des Internets als ernstzunehmendes Medium. Das Radio behielt seine Führungsposition mit 73% regelmässiger Nutzung vor dem Fernsehen mit 63%. Beide elektronischen Medien wurden von den Befragten in erster Linie zu Unterhaltungszwecken genutzt. Die Erosion bei den Tageszeitungen (56%) sowie bei den Wochenblättern (38%) war langsam aber stetig. Dennoch blieben die Tageszeitungen laut Umfrage das führende Informationsmedium. Unaufhaltsam war der Zuwachs beim Internet, in das sich 37% der Schweizer Bevölkerung regelmässig einloggten (+14%). 60% der Internetsurferinnen und -surfer gaben zudem an, das Web primär seiner Informationsfunktion wegen zu nutzen. Hinsichtlich der Glaubwürdigkeit stand nach wie vor der Teletext an erster Stelle (85%), gefolgt vom Radio (77%), den Printmedien (71%), dem Fernsehen (68%) und dem Internet (59%) [1].
Der Nationalrat überwies eine Motion Fehr (sp, SH) als Postulat und forderte damit den Bundesrat auf, eine Zusammenlegung der Totalrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) mit der gesetzlichen Neuregelung der Presseförderung zu einem Mediengesetz zu prüfen. Dieses habe Vorschriften zur Qualitätssicherung im Bereich der publizistischen Grundversorgung zu enthalten, jegliche monopolistische Strukturen im Bereich von Presse, Radio, Fernsehen und Online-Medien zu verhindern sowie den publizistischen Wettbewerb in allen relevanten politischen Räumen der Schweiz und eine demokratiegerechte Öffentlichkeit zu garantieren. Dabei seien die zur Sicherstellung der Öffentlichkeit notwendigen Mittel durch Abschöpfung von Zuschlägen auf den Werbeumsätzen der Anbieterinnen und Anbieter publizistischer Produkte zu beschaffen. Die geltende Rechtsgrundlage zur Presseförderung – Abgeltungen in der Höhe von 90 Mio Fr. an die Post zur Verbilligung der Beförderungstaxen – kritisierte Fehr als typische Giesskannensubvention [2].
In diesem Zusammenhang hatte Fehr auch eine Interpellation betreffend Methodenwechsel bei der Presseförderung eingereicht und dabei betont, die Treueprämie der Post verfehle ihre pressefördernde Wirkung, wenn sie nicht gar wettbewerbsverzerrend wirke. In die gleiche Richtung zielte eine Empfehlung Dettling (fdp, SZ), welche vom Ständerat an den Bundesrat überwiesen wurde [3]. Wettbewerbsverzerrungen ortete auch die Wettbewerbskommission (Weko) und beantragte dem Bundesrat, die Treueprämie aufzuheben. Das System einer Treueprämie bei der Normalzustellung durch die Post lasse jene Verlage profitieren, die bei der Frühzustellung die Post oder ihre Tochterunternehmen berücksichtigten. Keine oder geringere Rabatte gäbe es aber wenn die Frühzustellung durch andere Anbieter erfolge. Daraus resultiere ein klarer Wettbewerbsvorteil der Post gegenüber anderen Unternehmen. Die Weko hielt eine direkte Unterstützung an die Verlage für das bessere Instrument zum Erhalt der Pressevielfalt [4].
Als Postulat überwies der Nationalrat eine Motion seiner Legislaturplanungs-Kommission, die vom Bundesrat eine Lageanalyse zur Situation des publizistischen Wettbewerbes und der Qualitätssicherung zwischen verschiedenen, voneinander unabhängigen Medien in den Kantonen und Regionen verlangt hatte. Der Bundesrat war bereit gewesen, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, anerkannte er doch die zentrale Bedeutung der Medien als Akteure im demokratischen Diskurs und wies im Hinblick auf die Revision des RTVG Untersuchungen zur neusten Entwicklung im Bereich der Print- und elektronischen Medien grosse Wichtigkeit zu [5]. Angesichts medialer Indiskretionen und Vorverurteilungen, wie sie beispielsweise im Fall Bellasi erfolgt seien, stelle sich – so Nationalrat Baumann (svp, TG) in einer Interpellation – die Frage nach dem journalistischen Ethos und nach einer Ausklammerung von Teilen der Privatsphäre aus der medialen Transparenz. Der Bundesrat warnte in seiner Antwort zum Vorstoss vor einem solchen Schritt, hielt das Öffentlichkeitsprinzip hoch, verwies auf die durch das Recht garantierten Instrumente zum Schutz der Persönlichkeit und betonte die Verantwortung der Gesellschaft und der Medien selbst gegenüber Fehlleistungen, zu denen verschärfter Wettbewerb führen könne [6].
Die Bundesanwaltschaft ermittelte aufgrund einer Anzeige des Bundesamts für Polizei (BAP) gegen drei Journalisten des „Sonntags-Blicks“ wegen Veröffentlichung geheimer Unterlagen. Auslöser war ein Artikel über geheime Ermittlungen mehrerer Kantone in Kooperation mit dem BAP und Interpol gegen einen internationalen Mafiaring gewesen [7]. Im „Fall Jagmetti“ bestätigte das Bundesgericht einen Entscheid des Zürcher Obergerichts, wonach ein Redaktor der „Sonntags-Zeitung“ wegen Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen zu einer Busse von 800 Fr. verurteilt worden war. In seiner Urteilsbegründung hielt das Bundesgericht fest, die Veröffentlichung einer in vertretbarer Weise für geheim erklärten Information bleibe grundsätzlich strafbar. Eine im Licht der Meinungsäusserungsfreiheit grosszügigere Gesetzesauslegung lehnte das Gericht als unzulässig ab [8]. Im weiteren stützte das Bundesgericht einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), welche im Zusammenhang mit der 1997 ausgestrahlten Sendung „L’honneur perdu de la Suisse“ den Verantwortlichen der Télévision Suisse Romande (TSR) eine Verletzung der Programmbestimmungen vorgeworfen hatte. Der Sendebeitrag, in welchem die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg thematisiert worden war, habe es gemäss Urteil des Bundesgerichts an Objektivität und Transparenz mangeln lassen [9].
Der Bundesrat hiess Ende des Berichtsjahres ein Konzept gut, wonach die Medien aus dem Parlamentsgebäude in ein nahes Medienhaus ausgelagert werden sollen zugunsten der Herrichtung von zehn zusätzlichen Sitzungszimmern und eines weiteren Fraktionszimmers für die Parlamentarierinnen und Parlamentarier. Aufgrund des Protestes der Vereinigung der Bundeshausjournalisten (VBJ) gegen eine solche Auslagerung der vierten Gewalt wurde seitens der Regierung betont, der freie Zugang zum Bundeshaus bleibe für Medienleute auch in Zukunft gewährleistet [10].
Zur Wahlberichterstattung der Medien bei den eidgenössischen Wahlen 1999 vergleiche Teil I, 1e (Wahlen).
top
 
An der Jahrespressekonferenz des Presserats im Dezember zog der auf den 1.3.2001 scheidende Präsident Roger Blum eine Bilanz der vergangenen zwölf Monate und wies auf einen dreifach erfolgten Wandel hin: Der Presserat war auf eine breitere Basis gestellt worden und hatte sich für Publikumsvertretungen geöffnet. Zudem war es zu einer Modernisierung und Erweiterung des berufsethischen Kodex gekommen. Blum fügte an, dass dieser aber bei einer steigenden Anzahl von Medienleuten nicht wirklich verankert sei. Die Medien selbst täten zuwenig, um der bedenklichen Zunahme an Beschwerden Einhalt zu gebieten beziehungsweise diese von vornherein unnötig zu machen. Lag zu Beginn der neunziger Jahre die Zahl der Stellungnahmen des Presserats zu Beanstandungen noch zwischen acht und zwölf, waren es im Berichtsjahr 46. Von den 55 eingetroffenen und häufig Leserbriefe betreffenden Beschwerden waren neun zurückgezogen und zwei durch Nichteintreten des Presserats erledigt worden. Blum rief zu einer medienethischen „éducation permanente“ auf – zum fortlaufenden ethischen Diskurs auf der Grundlage des berufsethischen Kodex in Verlagen, Redaktionen, Ausbildungsinstitutionen, Radio- und Fernsehstationen. Insbesondere Chancen und Hindernisse für die Beachtung der Medienethik im Internet gaben an der Konferenz zu reden [11]. Der Verein „Qualität im Journalismus“ präsentierte seinerseits Thesen für eine solide Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden. Angesichts des Booms an neuen Ausbildungsgängen sei Orientierungshilfe prioritär [12].
top
Presse
Die Zahl der Pressetitel in der Schweiz sank im Berichtsjahr auf 224, wobei die Anzahl Tageszeitungen mit 97 Titeln unter 100 fiel. Vollredaktionen gab es statt 45 nur noch 43. Gemäss Schätzungen des „media trend journals“ (MTJ) lag die Auflage der Deutschschweizer Tageszeitungen unverändert bei rund zwei Millionen Exemplaren, wobei die zehn grössten Zeitungen gemeinsam auf gut 1,6 Millionen kamen. Gesamtschweizerisch errechnete der Verband Schweizer Presse eine Auflage aller Zeitungen (232 Titel, die zwischen ein- und sechsmal in der Woche erscheinen, ohne Berücksichtigung von Gratiszeitungen, Amtsblättern, Interessen- oder Mitgliedschaftspresse) von 4,2 Millionen Stück [13]. Ein ansehnliches reales Wachstum von deutlich über 6% konnte die Schweizer Presse im Inserategeschäft verbuchen, was sowohl auf den konjunkturbedingten Boom der Stellenanzeigen als auch auf die Belebung und Ausweitung des Marktes durch neue Titel – so insbesondere die neuen Pendlerzeitungen – zurückzuführen war [14].
Den Forderungen der Wirtschaft nach aktuelleren und verlässlicheren Zahlen zum Verhalten der Leserschaft im Printbereich – wie sie für die elektronischen Medien täglich geliefert werden – begegnete die AG für Werbemedienforschung (WEMF) mit einem Systemwechsel bei ihren Befragungen. Die „MACH Basic 2000“ basierte auf einer neuen, an internationale Standards angepassten Erhebungsmethode, womit Vergleiche mit der „MACH Basic 99“ nicht mehr zulässig waren. Indem die neue Methode die Aufmerksamkeit vom Werbeträger Zeitung oder Zeitschrift hin zum Werbemittel, dem Inserat, hinlenkt, soll die Messung des Leserschaftsverhaltens möglichst nahe an der Realität sein. Aus der „härteren“ Abfrage der „MACH Basic 2000“ resultierten generell niedrigere Leserzahlen, wobei die Rangfolge innerhalb der verschiedenen Titelgruppen (Tages- und Wochenzeitungen, wöchentliche Zeitschriften, Monats- oder Special-Interest-Titel) stabil blieben. Die meistgelesene Tageszeitung war wie bisher der „Blick“ mit einer Reichweite von 742 000 Leserinnen und Lesern gefolgt vom „Tages-Anzeiger“ mit 616 000 und der „Neuen Zürcher Zeitung“ mit 308 000. Zu den „grossen“ Tageszeitungen mit hohen Leserinnen- und Leserzahlen gehörten im weiteren „Le Matin“ (274 000), die „Berner Zeitung“ (255 000), „24 heures“ und die „Südostschweiz“ (beide 232 000), die „Neue Luzerner Zeitung“ (223 000), die „Aargauer Zeitung“ (221 000), das „St. Galler Tagblatt“ (220 000) und die „Basler Zeitung“ (218 000) [15].
Im Mai des Berichtsjahres trat ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Journalistinnen und Journalisten sowie für das technische Redaktionspersonal in Kraft. Trotz Kritik vor allem seitens kleiner Verlage, die sich mit markant höheren Belastungen bei den Lohnrechnungen konfrontiert sahen, setzte sich der Antrag des Präsidiums des Verbands Schweizer Presse auf Inkraftsetzung durch. Der zäh ausgehandelte Vertrag wurde dem seit 1997 herrschenden vertragslosen Zustand vorgezogen. Laut der Mediengewerkschaft Comedia, die dem GAV bereits im Februar knapp zugestimmt hatte, waren schliesslich der Verzicht der Gewerkschaften auf einen gesamtschweizerischen Minimallohn sowie die Furcht der Verleger vor Kampfmassnahmen für den zustimmenden Entscheid ausschlaggebend gewesen. Zentrale Punkte des GAV, der auch das mit der Aufbereitung der Printmedien im Internet betraute Personal umfasste, waren verbesserte Kompensationen im Bereich Nacht- und/oder Sonntagsarbeit sowie die nach geographischen Regionen in drei Kategorien und nach vier Dienstaltersklassen abgestuften Mindestlöhne. Der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) stimmte dem GAV ebenfalls zu [16]. Im Juli kündigten etliche Kleinverleger vorsorglich ihre Mitgliedschaft beim Verband Schweizer Presse (CH-P) auf. Laut Comedia verliessen praktisch die gesamte Presse um den Zürichsee und im Tessin, das Verlagshaus der Südostschweiz Presse AG, einige Zeitungen mit Kleinstauflagen und die Schweizerische Depeschenagentur (sda) den Verband. Grund für die Austritte waren Differenzen bei der Festsetzung der Mindestlöhne, fallweise aber auch die grundsätzliche Ablehnung des neuen GAV. Gestützt auf ein Urteil des Bundesgerichts vom 13. Juni hielt die Comedia fest, die GAV-Normen hätten bis zum Ablauf der Vertragsdauer im Jahre 2004 auf das Arbeitsverhältnis anwendbar zu bleiben, auch wenn der Arbeitgeber aus dem Verband ausgetreten sei [17].
Unter dem Motto „News for free“ setzten die Gratiszeitungen ihren Vormarsch auf dem Schweizer Medienmarkt fort. Vorerst im Grossraum Zürich – im Laufe des Herbsts aber auch in den Regionen Basel, Bern, Aarau, Luzern und St. Gallen – wurden die Gratisblätter „20 Minuten“ und „Metropol“ (ursprünglich als „Metro“ angekündigt) verteilt. „Metropol“ setzte nebst einer lokalen Ausgabe für Zürich auch auf eine nationale Ausgabe mit einer Auflage von 285 000 Exemplaren, um in die Regionen Luzern, Aarau, Basel und Bern expandieren zu können. „20 Minuten“ warf hingegen regionale Ausgaben in Bern und Basel auf den Markt. Dort sicherte sich das Gratisblatt ein Exklusivrecht für das Aufstellen von Verteilboxen an Bahnhöfen, in Trams und Bussen [18]. Um der seit längerem angekündigten Lancierung von Gratiszeitungen auf dem Basler Medienmarkt nicht tatenlos zusehen zu müssen, schritt die Basler Mediengruppe (BMG) zur Umgestaltung und redaktionellen Aufwertung des traditionellen Lokalanzeigers „Baslerstab“. Die BMG hoffte, den „Baslerstab“ dadurch auch für den Inseratemarkt interessanter zu machen und teilweise jene Lücke zu füllen, welche die im Juni letztmals erschienene Wochenzeitung „Basler Woche“ hinterlassen hatte. Diese Gratis-Wochenzeitung hatte sich mit einer Auflage von 177 000 einen bedeutenden Platz in der lokalen Berichterstattung gesichert [19].
Ein Blick auf die ersten veröffentlichten Leserzahlen wies im Raum Zürich den „Zürich-Express“ gegenüber „Metropol“ und „20 Minuten“ als klaren Sieger aus. Dieser sicherte sich im Verbreitungsgebiet „Grossraum Zürich“ (Winterthur, Baden, Wetzikon, Lachen) 192 000 Leserinnen und Leser. „20 Minuten“ erreichte in demselben Gebiet eine Leserschaft von 171 000 Personen. „Metropol“, die Pendlerzeitung mit dem grössten, bis nach Glarus, Schaffhausen und Zurzach reichenden Verbreitungsgebiet kam auf 124 000 Leserinnen und Leser. Gegen Jahresende belief sich die Auflage der beiden letztgenannten Blätter nach eigenen Angaben auf je 150 000. In Basel und Bern setzte „Metropol“ zwischen 35 000 und 40 000 Exemplare ab, „20 Minuten“ zwischen 60 000 und 70 000. Auch wenn eine Erosion bei den Kioskverkäufen etablierter Blätter zu verzeichnen war, blieb der Rückgang kleiner als erwartet. Mittel- und langfristige Auswirkungen auf die traditionellen Zeitungen liessen sich noch nicht eruieren, fehlten doch genaue Zahlen über Verkaufseinbussen oder -zunahmen. Die neuen Produkte schienen aber den Markt vorläufig eher zu vergrössern beziehungsweise das Interesse insbesondere junger Leserinnen und Leser am Zeitungslesen generell zu wecken [20].
Aufgrund des Fusionsvorhabens zwischen der Berner Tagblatt Medien AG (BTM) und der neu gegründeten Berner Oberland Medien AG verschwanden im Berner Oberland die Regionalausgabe Thun und Oberland der „Berner Zeitung“ (BZ) sowie das bisherige Kopfblatt des „Berner Oberländers“, das „Oberländische Volksblatt“ in Interlaken. Das „Thuner Tagblatt“ und der „Berner Oberländer“ wurden demgegenüber mit integriertem „Oberländischen Volksblatt“ zu BZ-Kopfblättern. Der Mantel mit Ausland-, Inland-, Wirtschafts- und Sportinformationen sowie Unterhaltung wird von der BZ geliefert – ebenso wie die Akquisition nationaler Inserate. Die Wettbewerbskommission (Weko) prüfte Mitte des Jahres, ob die Fusion verboten oder nur unter Auflagen zugelassen werden sollte. Sie befand, dass das Fusionsprojekt wirksamen Wettbewerb nicht verhindere. Hatte die Weko 1998 gegen ein Projekt der BTM zur Übernahme des „Thuner Tagblatts“ noch Einspruch erhoben, verwies sie nun auf die Veränderungen in der Berner Medienlandschaft: Aufgrund einer erhöhten Beteiligung der NZZ-Gruppe an der Berner Zeitung „Der Bund“ von 45 auf 90 % sei dessen Position gestärkt und ein ausgeglichenerer Wettbewerb ermöglicht worden [21].
Der bereits 1995 begonnene Berner Anzeiger-Streit konnte auch in diesem Jahr nicht beigelegt werden. Die Einwohnergemeinde Bern und die 15 Partner des Verbands „Anzeiger für Bern-Land und angeschlossene Gemeinden“ beschlossen in einem vorerst 15 Jahre geltenden Vertrag die gemeinsame Herausgabe des „Anzeiger Region Bern“ als Fusionsprodukt von „Stadtanzeiger“ und „Anzeiger rund um Bern“. Im Mai erhielt der Bund-Verlag im Submissionsverfahren für die Anzeiger-Konzession den Zuschlag. Das BTM-Tochterunternehmen Büchler Grafino AG, das ebenfalls eine Offerte eingereicht hatte, ging leer aus. Unmittelbar daraufhin kündigte die BTM-Gruppe die Herausgabe einer neuen Gratis- und Pendlerzeitung an. Unter dem Namen „Berner Bär“ lancierte sie im September ein Fusionsprodukt aus „Tagblatt für die Stadt Bern“ und bisherigem „Berner Bär“ [22].
Ein gewichtiger Zeitungszusammenschluss erfolgte mit der Fusion von sechs Thurgauer Titeln zur „Neuen Thurgauer Zeitung“ mit einer erwarteten Auflage von rund 45 000 Exemplaren. Auf Anfang 2001 ersetzt diese die „Thurgauer Zeitung“ und die „Bischofszeller Zeitung“ aus dem Verlag der Frauenfelder Huber & Co. AG sowie den „Thurgauer Volksfreund“, das „Thurgauer Tagblatt“, die „Thurgauer Volkszeitung“ und die „Bischofszeller Nachrichten“ aus der Ruckstuhl-Verlagsgruppe. Trägerin der neuen Zeitung wird die neu gegründete Gesellschaft Thurgauer Medien AG. Als Antwort darauf stellte das „St. Galler Tagblatt“ Ende Jahr die Lancierung des „Mittelthurgauer Tagblatts“ ab Januar 2001 in Aussicht. Unter diesem Namen soll ein Teil der im Thurgau erscheinenden Auflage des „St. Galler Tagblatts“ vertrieben werden [23]. Schliesslich kündigte auch noch die neu gegründete „Frauenfelder Medien AG“ für Januar 2001 die Herausgabe einer neuen, dreimal wöchentlich erscheinenden Gratiszeitung an. Die „Neue Frauenfelder Woche“ soll in einer Auflage von 50 000 Exemplaren als „Qualitätszeitung“ mit lokaler und regionaler Ausrichtung vorwiegend durch Hauszustellung gratis verteilt werden [24].
Die Weko konnte aufgrund ihrer im Juli 1999 eröffneten Untersuchung über Abonnements- und Inseratenpreise in der Tessiner Presselandschaft keine Preisabsprachen unter den drei grossen Tageszeitungen „Corriere del Ticino“, „La Regione“ und „Giornale del Popolo“ ausmachen. Per Verfügung genehmigte sie eine einvernehmliche Regelung zwischen den entsprechenden Verlagshäusern und dem Tessiner Verlegerverband, welche sich verpflichteten, künftig jegliche Preisabrede über die Verkaufspreise ihrer Zeitungen zu unterlassen [25].
Der Bund“ konnte sein 150-jähriges Jubiläum und das „Israelitische Wochenblatt„ sein 100-jähriges Jubiläum feiern. Unter Anwesenheit von viel Prominenz und von bundesrätlichen Festreden umrahmt wurden der Medienleistung und der Geschichte der beiden Blätter gedacht. Das „Israelitische Wochenblatt“ ist mit der „Revue Juive“ eine der beiden bedeutendsten jüdischen Wochenpublikationen der Schweiz [26]. Ihre tausendste Ausgabe feierte die „Wochenzeitung „ WoZ und liess diese in einer erhöhten Auflage (100 000 Stück) von prominenten Gastautorinnen und -autoren aus Politik, Kultur, Wirtschaft, Gesellschaft und Sport verfassen. Die WoZ, die sich als einzige links-alternative Zeitung einen Platz in der Schweizer Presselandschaft hatte sichern können, blickte optimistisch in die Zukunft und diskutierte einen Aufbau von Regionalteilen gemäss Luzerner Vorbild. Anfangs Jahr hatte die WoZ die 1999 eingestellte Wochenzeitung „Luzern heute“ in Form eines zusätzlichen, von einer festen Redaktion in Luzern verfassten und in der Innerschweiz verkauften Regionalbunds wieder auf dem Markt lanciert [27]. Auf sein zehnjähriges Bestehen konnte der „Mattino della Domenica“ zurückblicken. Der Geburtstag der allsonntäglichen Gratiszeitung des Präsidenten der Lega dei Ticinesi, Giuliano Bignasca, fand in der Presse mehrheitlich kritische Würdigungen, wurde dem Blatt doch unter anderem die Verantwortung für eine Verrohung der Tessiner Politik zugeschoben. Tatsächlich hatte der „Mattino della Domenica“ bereits des öfteren wegen obszönen und sexistischen Attacken gegen Politikerinnen und Politiker für Schlagzeilen gesorgt [28].
top
Radio und Fernsehen
In seiner Erklärung zu den Jahreszielen 2001 des Bundesrates erwähnte Bundespräsident Ogi unter anderem die Erarbeitung einer neuen Medienordnung, die einen leistungsfähigen Service public und mehr Gestaltungsspielraum für private Initiative gewährleisten soll [29]. In diesem Sinn präsentierte der Bundesrat zu Jahresbeginn die Leitplanken für die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) von 1991 und schickte im Dezember einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung. Die künftige Medienordnung soll strikt zwischen der öffentlich-rechtlichen SRG mit ihrer Verantwortung für den Service public sowie ihrem Anspruch auf Empfangsgebühren einerseits und den sich frei auf dem Markt bewegenden, privaten Anbietern andererseits trennen. Das hiesse Abschied nehmen vom seit 1991 geltenden Drei-Ebenen-Modell, welches den Markt aufgrund geographischer Kriterien in einen lokalen, einen sprachregionalen und einen internationalen Sektor aufteilt. Stattdessen soll mit dem dualen System eine starke SRG mit Service-public-Auftrag und Gebührenmonopol sowie ein freier Wettbewerb zwischen Privatanbietern gefördert werden. Der Gesetzesentwurf sieht beim SRG-Radio nicht nur wie bis anhin ein Verbot der Werbung vor, sondern erteilt dem Bundesrat auch die Kompetenz, ein Sponsoringverbot für Radio und Fernsehen der SRG zu verordnen. Im weiteren soll die Untersagung von Werbung für Heilmittel am SRG-Fernsehen weiterhin gelten. Andererseits stellt die Vorlage eine weitgehende Liberalisierung des Markts für private Veranstalter in Aussicht, indem die Konzessionspflicht und die Konzessionsabgabe auf den Werbeeinnahmen sowie jegliche Service-public-Vepflichtungen für Private entfallen und die Werbeordnung an das europäische Niveau angepasst wird. Empfangsgebühren für Privatveranstalter sind dabei nur noch in Sonderfällen vorgesehen – so für zweisprachige Programme und Privatradios in aufwendig zu erschliessenden Bergtälern. Für die SRG wie für Private sollen gesetzliche Bestimmungen hinsichtlich Rassismus und Pornographie sowie ein Werbeverbot in den Bereichen Alkohol, Religion und Politik gelten – laut Medienminister Leuenberger die drei grossen Suchtgefahren dieser Welt. Das unmittelbare Echo auf den Entwurf war kontrovers und spiegelte den Verteilkampf um Konzessionsgelder und Werbeeinnahmen wider. Die SRG bemängelte die sie betreffenden Einschränkungen als zu streng – so insbesondere das neu vorgesehene generelle Sponsoring-Verbot, das der Anstalt Einnahmeverluste von 30 bis 40 Mio Fr. bescheren würde. Kritik wurde auch von seiten Westschweizer Privatradios laut, die ohne Konzessionsgebühren um ihr Überleben fürchteten. Die Deutschschweizer Privatsender werteten ihrerseits die Werbeeinschränkungen bei der SRG als positiv [30].
Der Kampf um die Gunst des Publikums führte beim BAKOM als Aufsichtsbehörde bei Verstössen gegen die Werbe- und Sponsoringvorschriften zu immer mehr Arbeit. Seit Januar 1998 waren 75 Aufsichtsverfahren gegen Radio- und Fernsehstationen eröffnet worden. Ein Fünftel der Verfahren richteten sich gegen die SRG, die übrigen gegen private Sender. Dabei waren es im ersten Halbjahr 2000 gleich viele Verfahren gewesen wie im ganzen 1998. Gemäss BAKOM sei die Tendenz einer immer häufigeren Verwischung der Grenzen zwischen redaktionellem Programmteil und kommerziellen Botschaften zu beobachten [31].
Damit wichtige Kultur- und Sportanlässe vom Publikum auch verfolgt werden können, stimmten National- und Ständerat der bundesrätlichen Botschaft betreffend das Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über das grenzüberschreitende Fernsehen des Europarates einstimmig zu. Die Auflistung jener Ereignisse, welche von den Vertragsstaaten als gesellschaftlich sehr bedeutsam erachtet werden, soll verhindern, dass diese von Pay-TV-Veranstaltern nur einem zahlenden Publikum zugänglich gemacht werden [32].
Die Nutzungszahlen im Fernseh – und Radiobereich stagnierten. Die Deutschschweizer Bevölkerung sah im Berichtsjahr mit 2 Stunden und 17 Minuten pro Tag gleich viel fern wie im Jahr zuvor. Auch im Tessin blieb der Fernsehkonsum stabil (2 Stunden und 51 Minuten); in der Westschweiz verringerte sich dieser um zwei Minuten auf durchschnittlich 2 Stunden und 39 Minuten. Gemäss SRG-Forschungsdienst war der Anteil der SRG-Fernsehsender in der ganzen Schweiz leicht rückläufig. Beide Kanäle von SF DRS erreichten in der Deutschschweiz einen 24-Stunden-Marktanteil von 32,5% (1999: 33,2%). Demgegenüber erzielten Tele 24 2,2% (2,3%) und TV 3 in seinem ersten vollen Sendejahr 3,4%. RTL, SAT 1 und Pro Sieben gaben Marktanteile ab, wobei RTL mit einem Marktanteil von 7,9% (8,5%) dennoch stärkster ausländischer Sender blieb. Zum ersten mal seit der Liberalisierung des Radiomarktes gewann die SRG Anteile auf Kosten der Privatsender. Von 47 auf 51% stieg der Marktanteil der SRG-Radios in der Deutschschweiz, demgegenüber der Anteil der Privatradios von 40 auf 38% sank. Die ausländischen Stationen hielten statt 13 nur noch 11%. Wenn in der Deutschschweiz am wenigsten ferngesehen wurde, so hörte dort die Bevölkerung mit 3 Stunden und 13 Minuten (-7 Minuten) am meisten Radio. Im Tessin waren es 2 Stunden und 28 Minuten (-10 Minuten) und in der Romandie 2 Stunden und 22 Minuten (+ 2 Minuten) [33].
top
 
Im November präsentierte die Leitung der SRG Programmneuerungen bei SF DRS, die ab Januar 2001 schrittweise eingeführt werden sollen. Die Programmoffensive sieht unter anderem eine Vereinheitlichung der Programmzeiten – einen sogenannten „Taktfahrplan“ mit fixen Programmleisten, Kultur am Sonntagabend, mehr Eigenproduktionen in den Hauptsendezeiten und ein verstärktes Informationsangebot in der Mittagszeit vor. Die SRG wollte damit SF DRS als „Sender mit dem schweizerischen Vollprogramm“ profilieren und der deutschen Konkurrenz die Stirn bieten [34]. Die SRG hatte bereits im Frühjahr bei SF DRS Reformen an die Hand genommen und eine neue Abteilung Kultur geschaffen. Mit einem Budget von 23 Mio Fr. bündelt die 42-köpfige Abteilung Sendungen aus den Ressorts Information, Unterhaltung sowie „Film, Serien und Jugend“, womit die Entwicklung und Erneuerung der bestehenden Sendeformate vorangetrieben werden soll. Die Wiedereinführung der 1993 abgeschafften Kulturabteilung ab 1. Juli des Berichtsjahres sollte aber auch im Hinblick auf die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zum RTVG die Wahrnehmung des im Service public enthaltenen Kulturauftrags dokumentieren. Zum Leiter der neuen Kulturabteilung wurde der Bündner Publizist und langjährige Professor für rätoromanische Sprache und Literatur, Iso Camartin, gewählt [35]. Im weiteren strebte die SRG eine Umwandlung des Experiments „SF Info“ in ein Definitivum an und reichte zusammen mit der Verlegergemeinschaft Presse TV als Mitgründerin des Repetitionskanals Mitte Jahr entsprechende Konzessionsgesuche beim Bundesrat ein [36].
Für grosse Aufregung sorgten die Pläne des neuen Radiodirektors Walter Rüegg, unter dem unspektakulären Titel „Gebäudeplanung“ eine Zentralisation bei Radio DRS mit weitreichenden Folgen in die Wege zu leiten. Das Projekt sah die Etablierung des Hauptstudios in Zürich, eine Redimensionierung der bisher gleichberechtigten Studios in Basel und Bern sowie die Beibehaltung der Regionalstudios St. Gallen und Aarau vor. Dank einem eindeutigen Produktionsschwerpunkt versprach sich die Radiodirektion eine Straffung der Betriebsabläufe, Einsparungen bei der teuren Infrastruktur und damit eine Reduktion der Betriebskosten. Mit der Überweisung des Postulats Joder (svp, BE) durch den Nationalrat ging die Einladung an den Bundesrat zu prüfen, ob eine Zentralisierung der Radio-Studios in Zürich mit dem Service-public-Auftrag von Radio DRS vereinbar beziehungsweise staatspolitisch vertretbar sei. Überdies sei zu prüfen, ob die dezentrale Programmherstellung für Sendungen von Radio DRS aus den drei deutschsprachigen Landesstudios Basel, Bern und Zürich in der neuen Konzession der SRG ab 1.1.2003 explizit zu verankern wäre. Nicht zuletzt als Reaktion auf die von verschiedenster Seite und teilweise heftig geäusserte Kritik an ihren Zentralisierungsplänen legte die Radiodirektion im November drei Varianten vor, über die der Regionalratsausschuss von Radio DRS bis im Frühjahr 2001 zu entscheiden hat. Nebst den zwei Varianten „Teilzentralisierung Bern“ und „Teilzentralisierung Zürich“, welche von Rüegg als die kosteneinsparendsten favorisiert wurden, stand auch die Variante „Status quo Plus“ zur Diskussion – eine Optimierung des bestehenden Systems mit drei Hauptstudios in Basel, Bern und Zürich [37].
Die nach wie vor umstrittene Neuausrichtung von Radio DRS 3 zeitigte Erfolg. Der Sender konnte eine Erhöhung seiner Tagesreichweite im ersten Halbjahr um fast 90 000 Zuhörerinnen und Zuhörer in der Deutschschweiz verbuchen. Innert Jahresfrist stieg der Marktanteil von 8 auf 11%. Die Programmleitung führte die guten Resultate auf das neue, den Massengeschmack anpeilende Musikprofil zurück, das bei seiner Einführung 1999 für etliche Kritik gesorgt hatte [38].
Das DRS-Schulfernsehen wurde nicht wie vorgesehen auf Ende 2000 abgeschafft. Die SRG machte die geplante Kündigung der Zusammenarbeitsverträge mit den Erziehungsbehörden und dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) rückgängig und beschloss, das Schulfernsehen um ein umfangreiches Internet-Angebot zu ergänzen. Gemäss SRG-Fernsehdirektion gründe der Entscheid unter anderem auf der sehr guten Nutzung des Programms. Bildung sei ein klassischer Fall von Service public, und das Schulfernsehen habe eine wichtige Bedeutung im Rahmen des Bildungsprogramms [39].
Auch beim italienischsprachigen Radio und Fernsehen RTSI hielten Neuerungen Einzug. Remigio Ratti, seit Anfang des Berichtsjahres RTSI-Direktor, präsentierte im März ein neues RTSI-Logo und stellte eine Öffnung des Senders sowohl in Richtung Süden als auch in Richtung Norden in Aussicht. RTSI wolle sich nicht nur zwischen Zürich und Mailand, sondern auch in diesen beiden Metropolen etablieren. Denn das Publikum von RTSI setze sich sowohl aus der Bevölkerung der italienischen Schweiz als auch aus den 600 000 italienischsprachigen Bewohnerinnen und Bewohnern in der Schweiz nördlich der Alpen sowie aus der Bevölkerung im norditalienischen Einzugsgebiet zusammen. RTSI stationierte eine Radio- und eine Fernsehkorrespondentin in Mailand, für welche ein Studio im dortigen Centro Svizzero eingerichtet wurde. Im Laufe des Berichtsjahres wurde bei TSI mit einer Aufteilung der Programmverantwortung auf vier Departemente (Information, Kultur, Unterhaltung und Sport) sowie mit einem Ausbau des Informationsprogramms in der Hauptsendezeit gezielt ein jüngeres Publikum angesprochen. Gemäss RTSI-Direktor Ratti habe TSI zahlreiche treue Zuschauerinnen und Zuschauer, deren Durchschnittsalter aber mit 55 Jahren zu hoch sei, wolle TSI langfristig überleben [40].
Nicht zustande kam eine Mehrheitsbeteiligung der SRG an der Lokalstation World Radio Geneva (WRG). Das UVEK lehnte ein entsprechendes Gesuch des Lokalsenders ab, der sich dank einer Erhöhung des SRG-Anteils von den bisherigen 42,5 auf 51 Prozent eine Besserung seiner finanziellen Probleme erhofft hatte. Mit seinem Entscheid vermied es das UVEK, ein Präjudiz zu schaffen, hält doch die SRG nirgends die Aktienmehrheit an einem lokalen Rundfunkveranstalter – obwohl dies rechtlich nicht a priori ausgeschlossen wäre. Zur Urteilsbegründung wurde aber angeführt, das Gesetz reserviere den lokalen Raum privaten Anbietern; zudem hätte eine Mehrheitsbeteiligung am WRG die Position der SRG in Genf übergebührlich gefestigt [41].
Die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Fernsehanbietern wurde in der Romandie mit der Gründung der Communauté Télévisuelle Romande (CTR) institutionalisiert. Die TSR und acht private Regionalveranstalter setzten sich zum Ziel, unter den Beteiligten Synergien im redaktionellen und technischen Bereich zu entwickeln, den Austausch von Bildmaterial zu regeln, gemeinsame finanzielle Interessen hinsichtlich Gebühren, Werbeeinnahmen und Sponsoring zu verteidigen, die Berichterstattung fallweise zu koordinieren und sich der Ausbildung anzunehmen – ohne die Unabhängigkeit der Partner zu beeinträchtigen. Die Gründung von CTR war eine Bestätigung mehr für die in der Westschweiz – im Vergleich zur Region DRS – sehr viel besser spielende Kooperation zwischen öffentlichen und privaten TV-Anbietern [42].
Die schwierige Suche nach einer Nachfolge von Regionaldirektor Guillaume Chenevière bei der Westschweizer SRG-Regionalgesellschaft RTSR fand mit der Wahl von Gilles Marchand, bisheriger Geschäftsführer von Ringier Romandie, ein Ende. Chenevière, der 1998 nach einem Null-Entscheid des RTSR-Direktoriums betreffend der beiden zur Wahl stehenden Nachfolgekandidaten für weitere drei Jahre zur Übernahme des Amts verpflichtet worden war, wird 2001 altershalber zurücktreten [43].
In einem Grundsatzurteil sprach das Berner Strafeinzelgericht die SRG des Verstosses gegen das RTVG für schuldig. Bei der Ausstrahlung von Verkehrsinformationen auf Radio DRS waren Werbeslogans mit Sponsorennennungen verknüpft worden. Der Richter hielt fest, eine Umgehung des Werbeverbotes werde möglich, würden neben der Sponsorennennung auch noch Slogans zugelassen. Der Entscheid hatte angesichts mehreren noch hängigen Verfahren gegen die SRG im Zusammenhang mit Sponsoring wegweisenden Charakter [44]. Als zulässiges Sponsoring qualifizierte das Bundesgericht hingegen die Erwähnung von ACS und TCS in Verkehrsmeldungen von Radio DRS, auch wenn diese im Vorfeld von verkehrspolitischen Urnengängen gemacht wurden. Damit hob das Gericht ein Urteil der UBI auf, das Radio DRS der politischen Werbung bezichtigt hatte [45].
Im September stimmten die Mitglieder des Syndikats Schweizer Medienschaffender (SSM) in einer Urabstimmung dem neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) mit der SRG zu. Zentrale Neuerungen des auf Januar 2001 in Kraft tretenden Vertrags sind ein erweiterter Geltungsbereich und ein grösserer Ferienanspruch [46].
top
 
Im März ersetzte TV 3 seine tägliche, 20-minütige Nachrichtensendung „News um 7“ durch sechsminütige Kurznachrichten, was 35 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von TV 3 die Kündigung bescherte. Die Massnahme wurde von der Geschäftsführung mit ungenügenden Zuschauerzahlen begründet. Als Privatsender, auf dem im Berichtsjahr das „Big Brother“-Zeitalter anbrach, müsse TV 3 dort investieren, wo er sich von der SRG als seine Hauptkonkurrentin am deutlichsten abhebe – also bei Unterhaltungssendungen und Talk Shows. Das BAKOM taxierte die Redimensionierung auf Kurzmeldungen als Verletzung der Konzession, die den Privatsender verpflichtet, ein Vollprogramm mit Schwerpunkten in den Bereichen Information und Unterhaltung anzubieten. Eine Beschwerde von TV 3 gegen diesen Entscheid wurde vom UVEK abgelehnt, worauf der Sender das Verfahren bis vor Bundesgericht zog [47]. Im Mai eröffnete das BAKOM ein weiteres Aufsichtsverfahren gegen TV 3 im Zusammenhang mit der mehrstündigen Rubrik „Aphrodisia-TV“, die unter dem Verdacht einer Vermischung von Werbung, Sponsoring und redaktionellen Beiträgen stand [48].
Im Frühjahr gab das Schweizer Programmfenster von RTL / Pro 7 die sofortige Schliessung des Programmfensters bekannt. Nach nur sieben Monaten Sendezeit begründete der Verwaltungsrat der Betriebsfirma den Entscheid mit dem fehlenden Interesse des Deutschschweizer Publikums und bezeichnete die Gesamtidee des Fensters als falsch konzipiert. Statt der angepeilten 30% Marktanteile war RTL/Pro 7 unter 10% geblieben und hatte nur ein Drittel der erwarteten Werbegelder akquirieren können. Kritisiert wurde der Schliessungsentscheid insbesondere von Seiten der Gewerkschaften, welche sich über die rein wirtschaftlich begründeten Entlassungen empörten; seitens der SRG wurde die Anlaufzeit von einem halben Jahr für die Beurteilung des neuen Projekts als sehr kurz eingestuft [49].
Der französische Privatsender RTL 9 reichte beim BAKOM ein Konzessionsgesuch für ein Programmfenster in der Westschweiz ein. Seitens der Geschäftsleitung der Unterhaltungsgruppe AB – Mehrheitsaktionärin von RTL 9 – wurde versichert, es sei keine Konkurrenzierung von TSR geplant. Klar war aber die Absicht der französischen Kette, sich ein Stück vom Westschweizer Werbekuchen abzuschneiden [50].
top
 
Neun Lokal-TV-Stationen und „Tele 24“ schlossen sich zum Werbepool „TeleNewsCombi“ zusammen und planten ab Frühjahr 2001 die Produktion gemeinsamer Sendungen. Zum Verbund gehören „Tele Bärn“, „Tele M1“ (Aargau), „Tele Tell“ (Luzern), „Tele Basel“, „Tele Top“ (Winterthur/Thurgau), „Tele Ostschweiz“, „Tele Südostschweiz“, „Schaffhauser TV“ und die beiden Zürcher Sender „Tele 24“ und „Tele Züri“ [51].
Auf dem Ostschweizer Fernsehmarkt war der Konkurrenzkampf zwischen den drei Privatunternehmen Tele Ostschweiz, Tele Südostschweiz und Tele Top in vollem Gang. Im April erhielt der in St. Gallen domizilierte Sender Tele Ostschweiz vom UVEK eine Konzession zur Ausdehnung seines Sendegebietes in den Raum Wil sowie ins obere Rheintal. Leer ging auch Tele Top nicht aus. Da die Zulassung von Tele Top die Medienvielfalt stärke, erlaubte das Departement die Vergrösserung dessen Sendegebiets bis in die Region St. Gallen, Rorschach und Appenzell. Für drei Veranstalter sei der St. Galler Markt aber wiederum zu klein, weshalb Tele Südostschweiz zwar die Erlaubnis erteilt wurde, sein Programm im unteren Rheintal, nicht aber bis in die Stadt St. Gallen zu verbreiten. Mit der Absicht, die Gebietsausdehnung nach Süden und Westen voranzutreiben, reichte Tele Ostschweiz beim BAKOM ein neues Konzessionsgesuch für die gesamte Region Ostschweiz ein – also auch für den Kanton Thurgau und die angrenzenden Gebiete bis gegen Winterthur [52].
top
 
Der Bundesrat hiess das Engagement des deutschen Musikfernsehkanals Viva an seinem bereits im Februar 1999 konzessionierten Schweizer Pendant Swizz Music Television gut. Von der 44-prozentigen Beteiligung des von America Online, Turner Television und verschiedenen Plattenlabels kontrollierten Kanals Viva erhofft sich Swizz Music Television ein verbessertes Programm und eine grössere Reichweite. Statt ein eigenes Schweizer Programmfenster zu errichten und in direkte Konkurrenz zu Swizz zu treten, zog sich Viva im Herbst aus den Schweizer Kabelnetzen zurück. Um den schweizerischen Charakter von Viva-Swizz – wie sich Swizz ab Herbst nannte – zu erhalten, bekräftigte der Bundesrat die Auflage, wonach der Sender während der Primetime täglich mindestens eine Stunde für Beiträge zum einheimischen Musikschaffen reservieren muss [53]. Vom Bundesrat abgesegnet wurde auch eine 30-prozentige Beteiligung des Verlags Edipresse am Spartensender Star TV. Damit war der Weg für eine Expansion des seit 1995 in der Deutschschweiz verbreiteten Senders in die Romandie geebnet [54]. Die Teleclub AG erhielt vom Bundesrat die Konzession zur Erweiterung seines Abonnementsfernsehens mit einem Familien- sowie einem Serien- und Dokumentarfilmprogramm [55].
top
 
SRI setzte den kontinuierlichen Abbau seiner Radioproduktionen zugunsten eines ausgebauten Internet-Angebots fort, wobei ein Grundangebot via Kurzwelle und Satellit bis auf weiteres erhalten bleiben soll. Dank dem 1999 initiierten Wandel zum Multimedia-Unternehmen will SRI einem weltweiten Publikum aktuelle Informationen zum Geschehen in der Schweiz via Internet, Radio und Fernsehen übermitteln. Auf den 1. August trat Peter Salvisberg als neuer SRI-Chefredaktor sein Amt an [56].
top
 
Für die Realisierung des Ergänzungsprogramms Radio Sunshine Gold erteilte der Bundesrat eine Konzession ähnlich jener der vergleichbaren Alternativangebote Radio 24 plus und Radio Top plus. Radio Sunshine Gold soll als weitgehend unmoderiertes Musikangebot mit stündlichen Nachrichtenbulletins ein Publikum mittleren Alters ansprechen. Der Sender wird via Kabel verbreitet, wobei kein Anspruch auf Aufschaltung besteht. Radio 24 plus war im April als jüngstes Produkt des Zürcher Medienunternehmers Schawinski auf Sendung gegangen [57].
Eine Konzession erhielten auch die vier neuen Spartenradios Radio 105 Classic [58], Swiss Music Radio [59], Hit Radio [60] und SwissKlassikRock [61], die Unterhaltung mit Rock und Pop über Kabel anbieten [62].
Der Ostschweizer Regionalkanal Radio Top erhielt eine Konzession für sein zweites Programm „Top plus“, das ab Oktober über die Kabelnetze der Kantone Zürich, Schwyz und beider Appenzell verbreitet wurde [63]. Das Ostschweizer Radio aktuell reichte seinerseits beim BAKOM zwei neue Konzessionsgesuche ein und beantragte damit die Aufnahme von Wil, des Toggenburgs sowie des Kantons Thurgau in sein Sendegebiet. Andererseits ersuchte „Radio aktuell“ um die Aufschaltungserlaubnis für ein Ergänzungsangebot „Aktuell zwo“, das rund um die Uhr mit überwiegend musikalischem Charakter und summarischen Informationssendungen ausgestrahlt werden soll [64].
top
 
Drei von 25 Beschwerden wurden im Berichtsjahr von der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) gutgeheissen. Dabei handelte es sich um eine Beanstandung beim „Kassensturz“ wegen Schleichwerbung für das Magazin „Saldo“, um eine Beschwerde gegen einen Beitrag von „Schweiz aktuell“ über verseuchte Eier wegen irreführender Illustration sowie gegen eine Ausgabe der Presse-TV-Rubrik „Motorshow“, in welcher gemäss UBI tendenziös über die Volksinitiative „Avanti“ berichtet worden war. Die UBI erachtete die Vorkehrungen zur künftigen Verhinderung ähnlicher Rechtsverletzungen bei den beiden DRS-Sendegefässen als ungenügend und beantragte deshalb beim UVEK die Verfügung entsprechender Massnahmen. Zwei der 25 Beschwerden hatten Radio-, die übrigen Fernsehbeiträge betroffen – wobei hier zwei Drittel der Beanstandungen Sendungen des Fernsehens DRS, je eine des TSR sowie des TSI und fünf solche von privaten Veranstaltern bemängelt hatten [65].
top
Neue Kommunikationstechnologien
Gemäss einer WEMF-Befragung von 12 300 Personen in den Monaten April bis September 2000 begaben sich inzwischen 23,3% der Schweizer Bevölkerung oder 1,3 Mio Personen täglich ins Internet. Der engere Nutzerkreis, der mehrmals pro Monat im Internet surft, umfasste gesamtschweizerisch 1,83 Mio Personen (32,6%). Dem weitesten Nutzerkreis (Nutzung im letzten halben Jahr) gehörten 2,64 Mio Personen (47,1%) an. Gemäss WEMF hatten sich die Zugangsklüfte hinsichtlich Faktoren wie Alter, Geschlecht, Bildung und Einkommen nicht abgebaut, sondern verstärkt. Der typische Internet-Nutzer blieb jung, männlich, gut gebildet und gut verdienend. Gleichzeitig machte die WEMF aufgrund der Befragungsresultate eine Entwicklung des Internets zum Tagesmedium aus. Die beliebteste Webnutzung war mit 96 Prozent der E-Mail-Verkehr, wobei der elektronische Zahlungsverkehr und das Online-Shopping an Marktanteilen gewannen  [66].
Ende Jahr verabschiedete der Presserat Richtlinien zur journalistischen Ethik im Internet. Dabei sollten die Online-Journalistinnen und -Journalisten auf dieselben Standesregeln verpflichtet werden wie die übrigen Medienschaffenden. Da sich im komplexen Medium Internet die Nuancen zwischen Information, Propaganda, Kommerz und Selbstdarstellung oft verwischten, seien gerade im Internet Tätige zur Unabhängigkeit, Wahrheit, Quellentreue, Fairness, Achtung der Menschenwürde und zum Persönlichkeitsschutz anzuhalten. Im weiteren empfahl der Presserat Online-Medien, klar zwischen journalistischen Inhalten und Werbung zu trennen, Transparenz beim Verwenden von Personendaten walten zu lassen sowie ein Online-Impressum zum Öffentlichmachen der Verantwortung einzurichten. Schliesslich sollten Online-Medienschaffende eine angemessene Aus- und Weiterbildung geniessen [67].
Aufgrund der Internationalität und Anonymität des weltweiten Datennetzes stellen illegale Inhalte insbesondere rassistischer und pornographischer Art oder die Abwicklung krimineller Handlungen über das Internet die Bundesbehörden vor zahlreiche ungelöste Probleme. Klar schien zu sein, dass diese nicht alleine, sondern nur im Rahmen einer internationalen Kooperation zu lösen seien. Im Rahmen einer Holocaust-Gedenkkonferenz in Stockholm rief Bundesrätin Dreifuss zum Kampf gegen den Rassismus im Internet auf. Mit ihrer Forderung nach internationaler Kooperation und neuen rechtlichen Instrumenten griff Dreifuss ein kontroverses Thema auf. Insbesondere die USA, Grossbritannien und Schweden zeigten sich hinsichtlich Eingriffen in das Internet und andere Medien skeptisch aufgrund ihrer Ablehnung jeglicher Einschränkung der Meinungsäusserungsfreiheit. Dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten (EDA) war es dennoch gelungen die Thematik auf die Traktandenliste der 2001 in Afrika stattfindenden Weltkonferenz gegen Rassismus, Rassendiskriminierung, Fremdenhass und Intoleranz zu setzen. Anlässlich eines Vorbereitungsseminars zu dieser Konferenz wurde im Februar ein provokatives Arbeitspapier des Basler Rechtsprofessors David Rosenthal diskutiert, in welchem dieser betonte, die Ahndung illegaler Inhalte im Internet scheitere entgegen gängiger Meinung nicht an juristischen oder technischen Problemen als vielmehr am fehlenden politischen Willen [68].
Im Versuch, gegen illegale Inhalte im Internet anzukämpfen, verabschiedete die Bundespolizei (Bupo) im April Verhaltensgrundsätze, die abgestützt auf ein Rechtsgutachten des Bundesamts für Justiz den Providern als private Anbieter elektronischer Dienstleistungen eine aktive Rolle beim Kampf gegen illegale Websites-Inhalte zuteilten. So sollten Provider, die den Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zum Internet verschaffen, bei Erhalt eines Hinweises der Strafverfolgungsbehörden illegale Netzinhalte sperren. Das Gutachten baute auf einem Bundesgerichtsentscheid von 1999 auf, das einen Buchhändler mit der Begründung verurteilt hatte, bei Rassendiskriminierung und harter Pornographie seien nicht nur der Autor, sondern auch weitere Verbreiter strafbar. Das Positionspapier der Bupo drohte, eine einvernehmliche Lösung mit den Providern zu verhindern. Da nach wie vor zahlreiche rechtliche Fragen offen standen, liess der Verband Inside Telecom (VIT), Vertreter der Provider, ein Zweitgutachten erstellen. Die Professoren Marcel Niggli, Franz Riklin und Günter Stratenwerth orteten eine eklatante Rechtsunsicherheit, welche die Dringlichkeit gesetzlicher Regelungen spiegelten. Der Unmut der Provider über das Bupo-Papier gründete insbesondere in den Befürchtungen, einerseits eine eigene Überwachungspolizei aufbauen zu müssen und andererseits durch allzu strenge nationale Gesetze einen Standortnachteil im internationalen Umfeld zu erleiden [69].
Das Bundesgericht unterstellte in einem neuen Urteil den E-Mail-Verkehr – ähnlich dem Telefonverkehr – unter den Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Deshalb darf und muss ein Internet-Provider Daten zu einer E-Mail nur dann an Strafuntersuchungsbehörden herausgeben, wenn dafür eine richterliche Genehmigung vorliegt. Das Urteil bezog sich auf einen Fall, bei welchem der Provider Swiss Online AG von der Bezirksanwaltschaft Dielsdorf und der Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich aufgefordert worden war, der Polizei in einer Strafuntersuchung wegen Erpressung Auskunft über den wahren Absender einer gefälschten E-Mail zu erteilen. In einem anderen Fall von möglicher Computerkriminalität stützte das Bundesgericht das Vorgehen der Behörden und segnete eine Hausdurchsuchung bei einem Provider auf Begehren der baselstädtischen Staatsanwaltschaft ab [70].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Ehrler (cvp, AG), das den Bundesrat dazu einlud, gegebenenfalls mit der privaten Wirtschaft zusammen einen aktiven Beitrag für die Systemsicherheit im Internet zu leisten. Dabei müssten die Sensibilisierung für Sicherheitsfragen, die Entwicklung von Sicherheitsstandards sowie das Vorbeugen gegenüber kriminellen Machenschaften von Hackern im Mittelpunkt stehen [71]. Zur Bekämpfung der Internet-Kriminalität forderte die Zentralschweizer Polizeidirektorenkonferenz eine Koordination auf Bundesebene. Insbesondere in den Bereichen Kinderpornographie sowie Rechtsextremismus und Rassismus seien Abklärungen in den einzelnen Kantonen kaum sinnvoll und ohne zusätzliches Personal bei den kantonalen Polizeikorps überhaupt nicht machbar [72].
Im Mai hatte der Virus „I love you“ einen grossen Teil der Kommunikation in der Bundesverwaltung für einen Tag lahmgelegt; zwischen 400 und 500 Personalcomputer waren laut Bundesamt für Informatik infiziert und deren Festplatten vollständig gelöscht worden. Der Virusangriff habe die Verwaltung damit rund eine Mio Fr. gekostet. Über mögliche durch „I love you“ in der Privatwirtschaft verursachte Schäden hielt sich diese aus Imagegründen – um nicht heikle Lücken in ihrem Sicherheitsdispositiv preisgeben zu müssen – bedeckt [73].
Preisüberwacher Werner Marti leitete eine Untersuchung gegen den US-amerikanischen Software-Konzern Microsoft ein, nachdem in einem Vergleich mit den USA erhebliche Preisdifferenzen offensichtlich geworden waren. Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten hatten bis zu 40 Prozent mehr für Microsoft-Produkte – unter anderem Betriebssystem Windows 98, Softwarepaket Office 97 Professional sowie Office 2000 Professional – zu bezahlen. Microsoft kam nach eigenen Berechnungen auf eine Differenz von 15 Prozent bei Office 2000, die das Unternehmen als gerechtfertigt und üblich bezeichnete [74].
top
Weiterführende Literatur
Bonfadelli, Heinz / Nyffeler, Bettina / Blum, Roger, Helvetisches Stiefkind – Schweizerische Aussenpolitik als Gegenstand der Medienvermittlung, Zürich 2000.
Jarren, Otfried / Donges, Patrick, Medienregulierung durch die Gesellschaft? Eine steuerungstheoretische und komparative Studie mit Schwerpunkt Schweiz, Wiesbaden 2000.
Marr, Mirko / Wyss, Vinzenz / Blum, Roger / Bonfadelli, Heinz, Journalisten in der Schweiz. Eigenschaften, Einstellungen, Einflüsse, Konstanz 2000.
Ramonet, Ignacio, Die Kommunikationsfalle – Macht und Mythen der Medien, Zürich 1999.
top
 
Amann, Matthias, Zeitungsfusionskontrolle, Zürich 2000.
Gysin, Nicole, Der direkte Draht zur Welt? Eine Untersuchung über Auslandkorrespondentinnen und -korrespondenten Deutschschweizer Printmedien, Berner Texte zur Medienwissenschaft, Bd. 5, Bern 2000.
top
 
Drack, Markus, Radio und Fernsehen in der Schweiz. Geschichte der Schweizerischen Rundspruchgesellschaft SRG bis 1958, Baden 2000.
Gattlen, Roman, Das Fernsehverhalten in der Schweiz. Eine Untersuchung zum Fernsehverhalten in der Schweiz von 1985 bis 1997 unter besonderer Berücksichtigung nutzungsbeeinflussender Determinanten, Bern 1999.
Steinmann, Matthias / Zaugg, Sabine / Gattlen, Roman, Medien und Identität – CH. Eine Studie zum Beitrag von Radio- und Fernsehprogrammen zur gesellschaftlichen und kulturellen Integration in der Schweiz, Bern 2000.
top
 
Jöhri, Yvonne, Werbung im Internet. Rechtsvergleichende lauterkeitsrechtliche Beurteilung von Werbeformen, Zürich 2000.
Legler, Thomas, Electronic Commerce mit digitalen Signaturen in der Schweiz. Kurzkommentar zur Verordnung über Dienste im Zusammenhang mit der elektronischen Zertifizierung, Bern 2000.
Näf, Michael / Streule, Patrick / Hartmann, Werner, Risiko Internet? Sicherheitsaspekte bei der Internet-Benutzung, Zürich 2000.
Rosenthal, David, Arbeitspapier zur Bekämpfung von Rassismus im Internet – im Auftrag des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte, www.rvo.ch/docs/uniracism.pdf.
Spahr, Christoph, Internet und Recht, Zürich 2000.
top
 
[1] Bund, 13.6.00.1
[2] AB NR, 2000, S. 1194; SGT, 2.9.00. Zum Wechsel vom Geheimhaltungs- zum Öffentlichkeitsprinzip in der Bundesverwaltung siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung).2
[3] AB NR, 2000, S. 1206; AB SR, 2000, S. 718. Vgl. hierzu auch die Antwort des BR zum Vorstoss Zisyadis (pda, VD) betreffend die Versandkosten für Zeitungen mit kleinen Auflagen (AB NR, 2000, S. 458).3
[4] NZZ, 24.8.00.4
[5] AB NR, 2000, S. 770.5
[6] AB NR, 2000, S. 850; Presse vom 7.4.00. Zu einer medienwissenschaftlichen Studie über die Informationsführung der Verwaltung und die Rolle der Medien im Fall Bellasi siehe SGT, 24.6.00.6
[7] NZZ, 7.12.00.7
[8] Presse vom 8.12.00; NZZ, 11.1.01; vgl. SPJ 1997, S. 333.8
[9] Bund, 22.1.00; TG, 24.11.00; LT, 16.12.00; NZZ, 20.12.00.9
[10] TA, 15.9. und 25.11.00; Presse vom 9.12. und 21.12.00; Ww, 14.12.00. Siehe hierzu auch die Antwort des BR auf die Frage Vollmer (sp, BE) betreffend Medienzensur im Bundeshaus anlässlich des Besuchs der österreichischen Aussenministerin in der Schweiz (AB NR, 2000, S. 323; Bund, 14.3.00).10
[11] Presse vom 25.8. und 2.12.00. Vgl. SPJ 1999, S. 339. Siehe hierzu auch die Ausführungen Blums zur wachsenden Anerkennung des Presserats als Organ der medialen Selbstkontrolle (NZZ, 19.8.00; SGT, 20.8.00; Presse vom 25.8.00).11
[12] BaZ, 31.8.00. Zur Lancierung neuer Ausbildungsangebote an diversen Fachhochschulen und Universitäten vgl. bspw. LT, 30.5.00; TA, 17.6.00; NZZ, 6.7.00; BaZ, 15.12.00.12
[13] Le@d, 3/01; BZ, 29.12.00.13
[14] NZZ, 20.10.00 und 19.1.01.14
[15] Presse vom 12.9.00; TG, 14.9.00.15
[16] NZZ, 28.2., 6.4. und 8.4.00. Vgl. SPJ 1999, S. 340.16
[17] NZZ, 7.7.00; WoZ, 12.10.00.17
[18] Presse vom 25.1., 29.1., 1.2., 9.9., 14.9. und 3.10.00; Ww, 3.2.00; NZZ, 24.3., 31.5. und 20.12.00; Bund 20.5.00; LT, 26.6.00; WoZ, 27.7.00. Vgl. SPJ 1999, S. 340.18
[19] Presse vom 22.6. und 2.9.00; BaZ, 9.8., 12.9. und 12.10.00.19
[20] AZ, 31.8.00; NZZ, 7.9.00; Presse vom 2.12.00; SGT, 16.12.00; BZ, 29.12.00.20
[21] BBl, 2000, S. 3354; Presse vom 30.3. und 23.8.00; TA, 31.3.00; Ww, 6.4.00; BaZ, 14.6.00; NZZ, 24.8.00. Vgl. SPJ 1998, S. 336.21
[22] TA, 20.5.00; Presse vom 26.5.00; BZ, 5.9.00; Bund, 6.9.00. Vgl. SPJ 1995, S. 304.22
[23] Presse vom 30.10. und 21.12.00; LT, 31.10.00; Bund, 1.11.00; SGT, 18.11.00. Die Neulancierung aus St. Gallen hätte ursprünglich „Neues Thurgauer Tagblatt“ heissen sollen; der Titel wurde aber rechtlich angefochten und daraufhin modifiziert.23
[24] SGT, 27.12.00.24
[25] CdT, 9.2.00. Vgl. SPJ 1999, S. 342. Zur Unabhängigkeit der Medien im Tessin siehe NZZ, 11.8.00.25
[26] Presse vom 30.9.00; Bund, 2.10.00; BaZ, 21.11.00.26
[27] NZZ, 3.2.00; WoZ, 10.3.00; Presse vom 16.3., 21.10., 26.10. und 27.10.00. Vgl. SPJ 1999, S. 341.27
[28] Presse vom 18.3.00; vgl. SPJ 1999, S. 338.28
[29] AB NR, 2000, S. 1463 f.; AB SR, 2000, 896 f.29
[30] Presse vom 21.1., 22.1., 8.4., 10.4., 20.10. und 21.12.00; NZZ, 28.1., 4.2., 17.3., 12.5., 14.7., 1.9. und 8.12.00; SHZ, 23.8.00; TA, 29.8., 6.9. und 6.10.00; WoZ, 26.10.00. Vgl. auch Link, 2000, Nr. 2, S. 10 f. Siehe auch die Antwort des BR auf den Vorstoss Epiney (cvp, VS) zur Erhaltung des Regionalfernsehens im Rahmen der Revision des RTVG (AB SR, 2000, S. 805 ff.).30
[31] Presse vom 19.2. und 3.8.00.31
[32] BBl, 2000, S. 1291 ff.; AB NR, 2000, S. 796 f. und 855; AB SR, 2000, S. 480; BBl, 2000, S. 3640; Bund, 24.3.00.32
[33] Presse vom 8.2.01; NZZ, 9.3.01.33
[34] Presse vom 8.11.00. Zum Geschäftsbericht der SRG siehe auch Link, 6/2000, Nr. 6, S. 10 f.34
[35] NZZ, 3.3.00; Presse vom 7.4.00; BaZ, 19.4.00.35
[36] Presse vom 28.6.00. Vgl. SPJ 1999, S. 347.36
[37] AB SR, 2000, S. 1604; Ww, 11.5.00; BaZ, 12.5. und 12.8.00; Bund, 12.5. und 29.5.00; SGT, 29.5.00; NZZ, 15.9.00; Presse vom 9.11.00. Vgl. hierzu auch die Antwort des BR auf den Vorstoss Wasserfallen (fdp, BE) betreffend die Frage, ob die Aufhebung der Studios Basel und Bern der „idée suisse“ widerspreche (AB NR, 2000, S. 1202).37
[38] NLZ, 21.10.00. Vgl. SPJ 1999, S. 344.38
[39] NZZ, 13.10.00.39
[40] CdT, 10.2.00; NZZ, 17.3. und 22.9.00.40
[41] Presse vom 9.2.00. Vgl. hierzu auch die Antwort des BR auf den Vorstoss Fehr (sp, SH) betreffend die kapitalmässige Beteiligung der SRG an Lokalradiostationen (AB NR, 2000, II, Beilagen, S. 410 f.).41
[42] NZZ, 23.6.00; TG, 29.8.00.42
[43] Presse vom 25.8.00; vgl. SPJ 1998, S. 339.43
[44] NZZ, 1.12.00.44
[45] NZZ, 10.2.00. Vgl. SPJ 1999, S. 345.45
[46] Bund, 30.9.00. Vgl. SPJ 1999, S. 345.46
[47] Presse vom 17.3., 31.5. und 25.11.00; Ww, 23.3.00.47
[48] NZZ, 5.5.00.48
[49] NZZ, 23.3. und 13.4.00; Presse vom 24.3.00; Ww, 30.3.00. Link, 2000, Nr. 5, S. 10 f. Vgl. SPJ 1999, S. 345 f.49
[50] Presse vom 18.12.00.50
[51] Presse vom 18.11.00.51
[52] SGT, 14.4., 5.6., 29.6., 18.8. und 27.10.00; BüZ, 3.6.00; NZZ, 21.7. und 11.8.; Presse vom 12.8. und 18.10.00. Zur positiven Bilanz, die Tele Top nach viermonatiger Betriebszeit ziehen konnte, siehe SGT, 8.3.00 und NZZ, 10.3.00. Zur Vergabepraxis von Konzessionen an private TV-Anbieter siehe auch die Antwort des BR zum Vorstoss Leutenegger (fdp, ZG) (AB NR, 2000, S. 1201).52
[53] BBl, 2000, S. 3361; NZZ, 9.3. und 11.5.00; NLZ, 20.5.00.53
[54] Bund, 28.11.00; NZZ, 2.12.00.54
[55] BBl, 2000, S. 5231; Medienmitteilung des UVEK vom 18.10.00.55
[56] LT, 17.3.00; Bund, 7.4.00; Presse vom 10.8.00; BaZ, 19.8.00. Vgl. SPJ 1999, S. 347. Siehe auch die Antwort des BR auf den Vorstoss Vollmer (sp, BE) betreffend den schleichenden Abbau bei SRI (AB NR, 2000, S. 846).56
[57] BBl, 2000, S. 3362 ff.; NZZ, 22.3. und 18.5.00; Bund, 3.4.00.57
[58] BBl, 2001, S. 209 ff.; NZZ, 3.2.00.58
[59] BBl, 2001, S. 212 ff.59
[60] BBl, 2001, S. 216 ff.; AZ,12.12.00.60
[61] BBl, 2001, S. 220 ff.61
[62] NZZ, 12.12.00.62
[63] SGT, 4.4. und 18.7.00; Bund, 20.7.00.63
[64] SGT, 19.7.00; NZZ, 21.7. und 22.7.00.64
[65] NZZ, 7.3., 7.7., 8.7. und 2.10.00 und Presse vom 17.5.00. Der UBI-Entscheid betreffend Schleichwerbung für die Konsumentenzeitschrift „Saldo“ wurde von der SRG an das Bundesgericht weitergezogen (Presse vom 25.5.00). Zu Sinn und Zweck von Ombudsstellen für Privatsender siehe Link, 2000, Nr. 4, S. 10 f.65
[66] Presse vom 23.8.00; NLZ, 24.8.00; NZZ, 25.8.00 und 15.6.01; TA, 2.11.00.66
[67] Presse vom 2.12.00.67
[68] TA, 12.1.00; CdT, 12.2.00; Presse vom 28.1. und 18.2.00; Bund, 29.3.00.68
[69] BZ, 10.5.00; 24h, 16.5.00; Presse vom 16.5. und 24.10.00; NZZ, 19.5.00. Vgl. SPJ 1999, S. 349.69
[70] Presse vom 6.4.00.70
[71] AB NR, 2000, S. 1605.71
[72] NZZ, 28.11.00. Vgl. hierzu auch die Antwort des BR zum Vorstoss Freund (svp, AR) betreffend Internetaktivitäten des Bundes im Rahmen der Strafverfolgung (AB NR, 2000, S. 845). Zu digitalen Unterschrift siehe oben, Teil I, 1b (Zivilrecht).72
[73] NF, 5.6.00.73
[74] Presse vom 15.2.00.74
top