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Infrastruktur und Lebensraum
Erhaltung der Umwelt
Das Parlament nahm die Beratungen zur Einführung einer CO2-Abgabe und zur Steuersenkung auf Erd-, Flüssig- und Biogas in Angriff. – Die Renaturierungs-Initiative wurde eingereicht. – Der Bundesrat empfahl das Volksbegehren „Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten“ zur Ablehnung. – Die FDP Zürich deponierte ihre eidgenössische Volksinitiative zur Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts. Das Parlament schränkte das Einspracherecht der Umweltschutzorganisationen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung ein. – Mit der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes schufen die Räte eine Rechtsgrundlage für die Errichtung von Naturpärken.
Allgemeine Umweltpolitik
Der Bundesrat beantragte dem Parlament für die Weiterfinanzierung der internationalen Umweltpolitik einen Rahmenkredit von 109,77 Mio Fr. Damit kann die Schweiz ihren Beitrag leisten zur Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds (GEF) und des multilateralen Ozonfonds sowie an spezifische Fonds im Rahmen der Klimakonvention. Der GEF stellt das wichtigste globale Finanzierungsinstrument für die Umsetzung der Konventionen und Protokolle im Umweltbereich dar [1].
Anlässlich der Eröffnung des Globalen Umweltministerforums in Dubai (Arabische Emirate) rief Bundespräsident Leuenberger dazu auf, nach dem Vorbild der Millenniumsziele im Bereich der Entwicklung konkrete und messbare Vorgaben für die globale Umweltpolitik zu formulieren. Gestützt auf die auf internationaler Ebene vereinbarten Zielsetzungen in den Bereichen Klimaschutz (Kyoto-Protokoll), Artenvielfalt (grösstmögliche Verminderung des Artenschwundes bis 2010) und Chemikalien (Minimierung der schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit bis 2020) unterbreitete Leuenberger den Vorschlag einer globalen Agenda für die gesamte internationale Umweltpolitik [2].
Der Nationalrat lehnte zwei Postulate Haering (sp, ZH) ab. Das erste regte an, die Genfer Konventionen durch grundlegende Prinzipien des Umweltschutzes zu ergänzen. Der Bundesrat hielt dies weder für notwendig noch für sinnvoll, da die Konventionen bereits einzelne diesbezügliche Bestimmungen enthielten; zugleich gehe das Anliegen weit über den Rahmen bewaffneter Konflikte hinaus. Der zweite Vorstoss hatte eine periodische Berichterstattung über die umweltrelevanten Sicherheitsrisiken für die Schweiz (insbesondere Flüchtlingsströme) verlangt. Der Bundesrat erklärte sich bereit, im Rahmen der ordentlichen Umweltberichterstattung verstärkt auf die Konsequenzen von globalen Umweltveränderungen für die Weltbevölkerung und die Schweiz hinzuweisen [3].
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An der zwölften Weltklimakonferenz in Nairobi (Kenia) schlug Bundespräsident Leuenberger in seiner Eröffnungsansprache die Einführung einer weltweiten CO2-Abgabe vor. Diese betreffe sowohl die Ursachen als auch die Folgen des Klimawandels, indem die Emittenten von Treibhausgasen eine Abgabe entrichten müssten, welche wiederum Anpassungsprojekte finanzieren könne. Die Teilnehmerstaaten einigten sich darauf, wie sie die quantitativen Emissionsreduktionsziele der Industriestaaten für den Zeitraum nach 2012 festlegen wollen. Dieser Entscheid ist ein wichtiges Signal für den CO2-Handel, weil er die nahtlose Fortsetzung der Aktivitäten in diesem Bereich impliziert [4].
Der Nationalrat lehnte eine parlamentarische Initiative Teuscher (gp, BE) im Vorprüfungsverfahren ab, welche ein Rahmengesetz für den Klimaschutz gefordert hatte, das die Klimaziele und die Klimaverträglichkeit insbesondere für den Verkehr, die Raumplanung, das Bauwesen, die Energie und die Landwirtschaft definieren und die Grundlagen für eine Aufsichtsbehörde schaffen sollte. Für die Ratsmehrheit sind die Ziele des Klimaschutzes durch freiwillige Aktionen besser zu erreichen als durch zusätzliche Regulierungswerke; zudem reichten die gegenwärtigen Instrumente aus, um, basierend auf dem Kyoto-Protokoll, über das CO2-Gesetz die nötigen Massnahmen zu ergreifen. Überwiesen wurde hingegen ein Postulat Noser (fdp, ZH), das den Bundesrat ersucht, Klimaschutzziele für die Jahre 2020 und 2030 festzulegen, die über die Kyoto-Vereinbarung 2010 hinausgehen [5].
Als Zweitrat billigte die grosse Kammer eine Motion von Ständerat Hess (fdp, OW), welche verlangt, dass die Leistungen des CO2-Speichers Holz bei der Erfüllung der Klimaziele des Kyoto-Protokolls angerechnet werden. Das in der Schweiz verbaute Holz speichere rund 45 Mio Tonnen Kohlendioxid. Bundesrat und Kommissionsminderheit hatten vergeblich darauf hingewiesen, dass die Berücksichtigung von Bauholz als CO2-Speicher noch nicht international anerkannt sei [6].
Diskussionslos billigte das Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die Meteorologie und Klimatologie, welche es dem Bund gestattet, sich weiterhin am Programm „Global Atmosphere Watch“ (GAW) zu beteiligen. Das GAW dokumentiert die langfristige Entwicklung der Änderung der chemischen Zusammensetzung der Atmosphäre und bildet einen wichtigen Bestandteil der im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in Rio de Janeiro 1992 vereinbarten Massnahmen [7].
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Luftreinhaltung
Wegen der sehr hohen, witterungsbedingten Feinstaubbelastung verordnete rund die Hälfte der Kantonsregierungen vom 4.-8. Februar eine Tempobeschränkung auf Autobahnen auf 80 km/h. Zudem forderten sie die Bevölkerung auf, auf unnötige Autofahrten und Cheminées-Feuer zu verzichten. SBB und Postauto boten ihrer Kundschaft an, für den Preis eines einfachen Billetts am selben Tag noch zurückreisen zu können, verschiedene Städte gaben Tageskarten für den öffentlichen Verkehr ab. Bundesrat Leuenberger unterstützte das Vorgehen der Kantone, erklärte aber, zur Lösung des Feinstaubproblems seien nebst kurzfristigen Aktionen vor allem langfristige Massnahmen nötig [8].
Im Juni verabschiedete der Bundesrat einen Aktionsplan gegen Feinstaub, welcher in den nächsten Jahren zu einer beträchtlichen Verringerung der Russemissionen beitragen soll: 1.) Der Bund will der WTO, der EFTA und der EU die vorzeitige Einführung des künftigen EURO 5 Russgrenzwertes für alle leichten Dieselfahrzeuge notifizieren, d.h. die genannten internationalen Organisationen informieren und um ihre Zustimmung ersuchen. Dies hätte zur Folge, dass ab 2007 neu in die Schweiz importierte Personenwagen, Kleinbusse und Lieferwagen mit Dieselmotor mit Partikelfiltern ausgestattet werden müssten. 2.) Öffentliche Transportunternehmen sollen die Mineralölsteuer künftig differenziert rückerstattet erhalten; für Busse ohne Partikelfilter erhalten sie nur noch den Mineralölsteuerzuschlag. 3.) Für neue Dieseltraktoren notifiziert der Bund im Rahmen der WTO und der EFTA/EU die vorzeitige Einführung des künftigen europäischen Dieselruss-Grenzwertes III B. Die EU führt diesen Grenzwert voraussichtlich 2011-2013 ein; er entspricht der Einführung der Partikelfilter-Pflicht. 4.) Ab 2007 will der Bund nur noch dieselbetriebene Personen-, Liefer- und Lastwagen für Verwaltung und Militär kaufen, die mit Partikelfiltern ausgestattet sind, sofern solche Modelle auf dem Markt erhältlich sind. 5.) Hinsichtlich der nächsten Erhöhung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für Lastwagen im Jahr 2008 will der Bundesrat mit der EU über die Möglichkeit verhandeln, für Lastwagen mit Filtern eine weniger hohe Abgabe zu erheben [9].
Im Herbst einigten sich die Kantone darauf, Massnahmen gegen Ozon im Sommer und Feinstaub im Winter künftig regional (und nicht nach Kantonen) entsprechend der tatsächlichen Luftbelastung einzuführen. Ihr „Interventionskonzept Feinstaub“ sieht drei Stufen vor: Übersteigt das Tagesmittel den Immissionsgrenzwert um das 1,5-fache und kündigt die Wetterprognose eine Inversionslage für mehr als drei Tage an, informieren die Behörden die Bevölkerung und fordern sie dazu auf, alles zu unternehmen, um eine weitere Entstehung von Feinstaub zu vermeiden (Informationsstufe). Übersteigt das Tagesmittel das Doppelte des Feinstaub-Grenzwertes, kommen restriktive Massnahmen zum Zug. Dabei werden alle Verursacher in die Pflicht genommen, nicht nur Autofahrer, für die im betroffenen Gebiet auf den Autobahnen Tempo 80 und ein Überholverbot für Lastwagen gilt. Die Bevölkerung darf keine Cheminées mehr betreiben, die lediglich dem Wohlbefinden dienen; die Land- und Forstwirtschaft muss auf Feuer im Freien verzichten (Interventionsstufe 1). In der zweiten Interventionsstufe (Tagesmittel übersteigt den Grenzwert um das Dreifache) ist das Gewerbe betroffen, indem der Einsatz von dieselbetriebenen Baumaschinen ohne Partikelfilter verboten wird. Das Konzept gilt für die gesamte Schweiz; die Auslösung und Aufhebung der einzelnen Stufen geschieht aber in den fünf dazu geschaffenen Regionen. Jeder Kanton kann zudem über weitere Massnahmen verfügen. Der TCS sprach sich gegen die Tempolimiten aus, während der VCS, die Ärzte für Umweltschutz und die Krebsliga Massnahmen bereits beim gesetzlich festgelegten Grenzwert von 50 Mikrogramm/m3 verlangten [10].
Der Ständerat lehnte eine Motion Schmid (cvp, AI) ab, welche statt der für 2008 vorgesehenen Erhöhung der LSVA eine Abgabe für den alpenquerenden Schwerverkehr vorsah. Der Motionär wollte zudem jene Lastwagen, welche bis Januar 2011 über einen Feinstaubpartikelfilter verfügen, bis Januar 2014 von jeder LSVA-Erhöhung ausnehmen. Gemäss Bundesrat sei eine Alpentransitabgabe anstelle der LSVA-Erhöhung nicht mit dem Landverkehrsabkommen mit der EU vereinbar, da sie zu einer nicht zu rechtfertigenden Ungleichbehandlung zwischen Transit- und Binnenverkehr führe. Um einen Anreiz zu schaffen, die Schwerverkehrsfahrzeuge mit Partikelfiltern auszurüsten, prüfe der Bundesrat die Möglichkeit, diesen Lastwagentyp in eine günstigere LSVA-Kategorie zu integrieren [11].
Der Nationalrat überwies eine im Vorjahr von der kleinen Kammer gebilligte Motion Jenny (svp, GL), welche die Sicherstellung eines einheitlichen Vollzugs der Luftreinhaltevorschriften in der ganzen Schweiz verlangt. Eine Harmonisierung sei insbesondere beim Einsatz von Baumaschinen mit Partikelfilter in Bezug auf Leistung und Alter der Maschinen sowie Einstufung der Baustellen nötig [12].
Gegen den Antrag des Bundesrates billigte die grosse Kammer eine Motion Nordmann (sp, VD), welche mit steuerlichen Anreizen den Ersatz von Zweiradfahrzeugen mit Zweitaktmotoren durch solche mit Viertaktmotoren fördern will, da erstere extrem viel mehr Kohlenwasserstoffe ausstiessen und auch mehr Lärm verursachten. Der Bundesrat wollte das Problem nicht über die vom Motionär vorgeschlagene Unterstellung unter die Automobilsteuer lösen, da dies nicht verfassungsmässig sei. Der Ständerat lehnte das Begehren ab, stimmte aber einer Motion seiner UREK zu, die vom Bundesrat verlangt, regelmässige Abgas- und Lärmtests für Motorräder und Motorfahrräder einzuführen, und eine zuverlässige Umweltetikette für diese Fahrzeuge zu entwickeln. Eine solche Etikette soll es den Kantonen ermöglichen, die Besteuerung nach Umweltbelastung abzustufen [13].
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Mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls verpflichtete sich die Schweiz, die Emissionen aus Treibhausgasen bis 2010 um 10% unter das Niveau von 1990 zu senken. Das CO2-Gesetz sieht als subsidiäre Massnahme die Einführung einer CO2-Abgabe vor. Der Bundesrat hatte 2005 dem Parlament beantragt, auf Brennstoffen eine Abgabe von 35 Fr. pro Tonne CO2 zu erheben, was den Liter Heizöl um 9 Rappen verteuern würde; bei den Treibstoffen hatte er sich mit der Wirtschaft vorerst auf die Einführung eines Klimarappens geeinigt. Im Frühjahr nahm der Nationalrat die Beratungen zur Umsetzung des CO2-Gesetzes in Angriff. Die vorberatende UREK beantragte Eintreten, empfahl jedoch mit 13:12 Stimmen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Kommissionsmehrheit wollte stattdessen mit den interessierten Gruppierungen eine Vereinbarung zur Einführung eines „Klimarappens II“ auf Brennstoffen abschliessen. Dazu sollte der Bundesrat eine separate Vorlage ausarbeiten, welche die Rechtsgrundlagen für den Bezug und die Verwendung der Klimarappen I und II beinhaltet. Gegen den Willen der SVP-Fraktion beschloss der Nationalrat mit 132:48 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Zum Rückweisungsantrag und vor allem zum damit verbundenen Vorschlag eines Klimarappens II fand eine breite und kontroverse Diskussion statt: Die Gegner der CO2-Abgabe wiesen darauf hin, dass die Preise für Erdöl und Erdgas in den letzten Monaten um ein Mehrfaches der vorgesehenen Abgabehöhe gestiegen seien. Es sei sinnvoller, den Energiepreis nicht noch durch eine CO2-Abgabe zu verteuern, sondern nur massvoll durch den Klimarappen. Die diesbezüglichen Einnahmen könnten Energiespar- und Bautensanierungsprogrammen zugute kommen. Linke und Grüne warfen den bürgerlichen Vertretern vor, die CO2-Abgabe mit immer neuen Manövern hinauszuzögern; beim Klimarappen handle es sich um eine neue Steuer, der die demokratische Legitimation fehle. SVP, FDP und LP unterstützten fast geschlossen den ursprünglich vom Hauseigentümerverband und vom Gewerbeverband lancierten Klimarappen II und damit den Rückweisungsantrag, GP, SP und ein Grossteil der CVP lehnten ihn ab. Die CVP-Fraktion wollte die CO2-Abgabe aber erst einführen, wenn der Erdölpreis wieder unter einen bestimmten Wert gesunken ist. Mit 95:86 Stimmen verwarf der Nationalrat den Rückweisungsantrag seiner UREK und die damit beabsichtigte Lancierung eines Klimarappens II und befürwortete die CO2-Abgabe im Grundsatz. Das Geschäft ging zur Detailberatung zurück an die Kommission [14].
In der Sommersession beschloss der Nationalrat mit 110:71 Stimmen eine stufenweise Einführung der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen ab 2008 von 12 Fr. pro Tonne CO2, ab 2009 von 24 Fr. und ab 2010 von 36 Fr.; die Einführung und die jeweilige Erhöhung erfolgen jedoch nur, wenn die Etappenziele bei der Senkung des CO2-Ausstosses nicht erreicht werden. Dieser Kompromissvorschlag der Kommission erhielt die Zustimmung der CVP, der SP und der GP, wobei letztere ursprünglich höhere Abgabesätze von anfänglich 39 Fr. und nach zwei Jahren 78 Fr. bevorzugt hätte. Der Antrag einer SVP-FDP-Kommissionsminderheit, die Abgabe ganz zu streichen, unterlag mit 110:70 Stimmen, ebenso wie das Anliegen einer weiteren bürgerlichen Minderheit, die CO2-Abgabe nur dann einzuführen, wenn der Heizölpreis wieder unter ein bestimmtes Niveau fiele. Gegner dieses Antrags monierten, volatile Heizölpreise seien kein praktikabler Richtwert für die Einführung oder Aufhebung der CO2-Abgabe. Anschliessend beantragte die Kommissionsmehrheit dem Plenum, pro Jahr 100 Mio Fr. aus den Erträgen der CO2-Abgabe für energiefreundliche Neubauten und Sanierungen zu verwenden, davon maximal 10 Mio Fr. jährlich zur Unterstützung von Forschungsprojekten sowie von Pilot- und Demonstrationsanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz. Der Nationalrat lehnte diese von der SP- sowie der EVP-EDU-Fraktion unterstützte Teilzweckbindung mit 99:64 Stimmen ab. Damit werden die Erträge der CO2-Abgabe über die Krankenkassenprämien und die AHV vollständig an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückerstattet [15].
Der Ständerat widmete sich dem Geschäft in der Wintersession. Das Ziel einer CO2-Reduktion war nicht umstritten, wohl aber der Weg dazu. So wollte die Kommissionsmehrheit die Einführung der CO2-Abgabe erst auslösen, wenn die Heizölpreise ununterbrochen während sechs Monaten den Stand von März 2005 unterschreiten. Der Rat lehnte diesen Vorschlag mit 26:15 Stimmen ab und schloss sich dem mehrstufigen Ausgabenmodell der grossen Kammer an. Er hielt zudem explizit fest, dass auch Gaskombikraftwerke ihre Emissionen vollumfänglich kompensieren müssen, wobei sie höchstens 30% mit Emissionszertifikaten aus dem Ausland abdecken dürfen. Namens der UREK wies Schmid (cvp, AI) darauf hin, dass Gaskombikraftwerke nur zur Überbrückung einer künftigen Stromlücke dienten und deshalb in begrenztem Umfang und mit zeitlicher Befristung zuzulassen seien; sie hätten die gleichen Normen zu erfüllen wie alle anderen Betriebe. In der Gesamtabstimmung befürwortete der Ständerat die Vorlage mit 30:0 Stimmen bei drei Enthaltungen [16].
Im Februar legte die Stiftung „Klimarappen“ dar, wie sie ihr Ziel, eine CO2-Reduktion von insgesamt 9 Mio Tonnen bis 2012, erreichen will. Seit Oktober 2005 bezahlt jeder Autofahrer einen Aufpreis von 1,5 Rappen pro Liter Benzin oder Diesel (Klimarappen), was gemäss der Stiftung einen Ertrag von insgesamt 740 Mio Fr. ergeben soll. Rund zwei Drittel der Summe, 520 Mio Fr., will sie für emissionssenkende Projekte im Inland einsetzen, davon 180 Mio Fr. für die energetische Sanierung von Häusern und 190 Mio Fr. für die Förderung erneuerbarer Energien und für Projekte, die der effizienteren Nutzung des Treibstoffs dienen (z.B. Kurse für Berufschauffeure). 204 Mio Fr. sind für Projekte im Ausland bestimmt. Im Herbst gab die Stiftung den Abschluss von Verträgen mit einem Reduktionsvolumen von insgesamt 3,6 Mio Tonnen CO2 bekannt. Eine erste Bilanz bestätige, dass CO2-Reduktionen im Ausland wesentlich billiger seien als im Inland, dass aber auch die Qualität der Projekte variiere. Die Stiftung setze mehr als zwei Drittel der Mittel im Inland ein, erwarte daraus jedoch nur einen Betrag von einem Neuntel bis einem Fünftel des angestrebten Reduktionsvolumens [17].
Der Nationalrat lehnte eine Motion Teuscher (gp, BE) betreffend klimaneutrale Flugreisen von Regierung, Parlament und Verwaltung ab. Gemäss Bundesrat sei der Bund bestrebt, die Zahl der Dienstreisen per Flugzeug auf einem möglichst tiefen Niveau zu halten. Den Kauf von CO2-Kompensationstickets für obligatorisch zu erklären lehne er aber ab, da die dadurch verursachten erheblichen Mehrausgaben durch den insgesamt eher bescheidenen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen nicht gerechtfertigt seien [18].
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In Erfüllung einer Motion der UREK-NR aus dem Jahr 2002 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament im Mai seine Botschaft zur Revision des Mineralölsteuergesetzes. Um den CO2-Ausstoss und die Luftschadstoffbelastung im Strassenverkehr zu verringern, will die Regierung die Steuer auf Erd- und Flüssiggas, das als Treibstoff verwendet wird, um mindestens 40 Rappen pro Liter Benzinäquivalent senken und Biogas und andere Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen vollständig von der Mineralölsteuer und dem entsprechenden Zuschlag befreien. Zur Kompensation der Mindereinnahmen soll das Benzin entsprechend höher belastet werden. Anhand der geschätzten Verbrauchsentwicklung erwartet der Bundesrat eine CO2-Reduktion von 0,25 Mio Tonnen CO2-Äquivalent [19].
Die grosse Kammer widmete sich dem Geschäft in der Herbstsession. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung folgte sie weitgehend den Vorschlägen des Bundesrats und ihrer vorberatenden UREK und beschloss die beantragten Steuererleichterungen für Erd- und Flüssiggas sowie eine Steuerbefreiung von Biogas und anderen Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen. Im Gegensatz zum Bundesrat privilegierte sie die einheimischen gegenüber den ausländischen Treibstoffen aus erneuerbaren Energien; letztere sollen nicht sofort, sondern sukzessive von der Steuer befreit werden. Anträge, welche zur Kompensation der Ausfälle nicht nur Benzin, sondern auch Diesel belasten resp. welche auf eine Kompensation verzichten wollten, blieben chancenlos. Der Rat hiess die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 123:35 Stimmen gut [20].
Im Unterschied zu Bundesrat und Nationalrat beschloss der Ständerat mit 32:7 Stimmen, Erdgas um 40 Rappen, Flüssiggas jedoch nur um 20 Rappen zu verbilligen. Erdgas stosse 25-40% weniger CO2 aus als Benzin, Flüssiggas 15% weniger. Zudem sei Flüssiggas nicht mit Biogasen mischbar. Bundesrat Merz wies vergeblich darauf hin, dass sich eine Differenzierung angesichts der kaum bestrittenen ähnlichen Eigenschaften der beiden Treibstoffe nicht rechtfertigen lasse. Bei der Steuerbefreiung einheimischer Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen lehnte es der Rat ab, Importe aus dem Ausland auszuschliessen. Mit Stichentscheid des Präsidenten hiess er einen Antrag Stähelin (cvp, TG) gut, im Einklang mit Grossproduzenten wie Brasilien, der USA und der EU ein Instrumentarium zur Mindestbeimischung von Bio-Treibstoff in herkömmliche fossile Treibstoffe einzuführen. Mit Hinweis auf zum Teil sklavenähnliche Verhältnisse auf Zuckerrohrfeldern folgte der Rat mit 18:17 Stimmen zudem einem Antrag Bonhôte (sp, NE), der den Import von Biotreibstoffen an die Garantie ökologischer und arbeitsrechtlicher Standards knüpft. Das Gesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 36:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen [21].
Der Nationalrat überwies eine Motion Hegetschweiler (fdp, ZH) zur Aufhebung des Monopols des Bundes bei der Einfuhr von gebrannten Wassern, die als Treibstoff verwendet werden. Der Bundesrat erklärte, er wolle den Import jenes Bioethanols liberalisieren, das dem Benzin beigemischt werden soll, um den CO2-Ausstoss zu reduzieren und fossile Energie durch erneuerbare zu ersetzen [22].
Im Sommer eröffnete die Firma Agrola in Winterthur (ZH) die erste Tankstelle der Schweiz, welche Bio-Ethanol als Treibstoff anbietet. Agrola beabsichtigt, innerhalb eines Jahres ein Netz mit einem Dutzend Verteilstationen vor allem in der Nähe städtischer Zentren aufzubauen. Alle böten Bio-Ethanol E85 an, das aus 85% Bio-Ethanol und 15% Benzin besteht. Zurzeit könne nur ein skandinavisches Automodell diesen Treibstoff benutzen; die ersten Fahrzeuge seien ab September in der Schweiz erhältlich [23].
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Gewässerschutz
Gegen die Mehrheit der SVP-Fraktion, welche im Protokoll das Fehlen präziser internationaler Auflagen zur Anpassung der schweizerischen Gesetzgebung bemängelte, billigte das Parlament die Ratifizierung des Protokolls über Wasser und Gesundheit zu den Übereinkommen von 1992 zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Gewässer. Das Protokoll legt keine technischen Normen fest, sondern enthält ein Konzept für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Behörden, die sich auf nationaler und lokaler Ebene und im grenzüberschreitenden Umfeld mit der Wasserbewirtschaftung befassen. Jede Vertragspartei muss innerhalb von zwei Jahren nach der Ratifizierung des Protokolls die zu erreichenden Ziele bekannt geben. Diese Ziele müssen eine Wasserbewirtschaftung ermöglichen, welche die menschliche Gesundheit und die Ökosysteme gemäss den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung schützt. 36 Staaten, darunter die Schweiz, haben es unterzeichnet; es trat 2005 in Kraft [24].
Das Parlament hiess eine durch das Entlastungsprogramm 2003 bedingte Revision des Gewässerschutzgesetzes gut. Damals hatte das Bundesamt für Umwelt (vormals BUWAL, heute BAFU) Kürzungen im Personalbereich vorzunehmen, welche es durch einen Abbau der staatlichen Kontrollen im Bereich der Tankanlagen realisierte; dies wiederum machte die nun vorliegende Gesetzesänderung nötig. Die kleine Kammer nahm die Vorlage einstimmig an. Im Nationalrat beantragte eine grüne Kommissionsminderheit vergeblich Nichteintreten; sie wehrte sich dagegen, ein gutes und verlässlich funktionierendes Kontrollsystem aufzugeben. Im Gegensatz zu Bundesrat und Ständerat wollte der Nationalrat die Aufsicht über die Tankanlagen nicht so stark lockern und beschloss, Lageranlagen alle zehn Jahre nach den Regeln der Technik warten zu lassen; zudem müssten die Leckanzeigesysteme überprüft werden. Im Differenzbereinigungsverfahren präzisierte der Ständerat, dass periodische Kontrollen mindestens alle zehn Jahre nur bei bewilligungspflichtigen Lageranlagen zu erfolgen haben, das heisst bei Anlagen, welche in besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen liegen. Je nach Gefährdung der Gewässer soll der Bundesrat Kontrollintervalle für weitere Anlagen festlegen können. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit 44:0 Stimmen, im Nationalrat mit 118:73 Stimmen bei drei Enthaltungen; Grüne, SP und EVP votierten geschlossen dagegen [25].
Der Ständerat lehnte eine im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Haller (svp, BE) ab, welche verlangte, die deponierte Munition resp. die versenkten Sprengstoffrückstände in Schweizer Seen – bekannt sind vor allem die Fälle des Thuner- und Brienzersees – so weit zu bergen und zu entsorgen, als diese eine potenzielle Gefahr für Menschen und Tiere darstellen. Gemäss Bundesrat wiesen bis anhin gewonnene Erkenntnisse auf keine akute Gefährdung hin. Zudem sei nach heutigem Wissensstand die ökologische Schädigung durch eine Bergung grösser als das Restrisiko beim Verbleib der Munition auf dem Seegrund [26].
Fischer und Naturschützer reichten die im Vorjahr lancierte Volksinitiative „Lebendiges Wasser (Renaturierungs-Initiative)“ ein, um Flüsse und Seen zu beleben, da von 57 einheimischen Fischarten bereits acht ausgestorben und 37 gefährdet sind. Konkret verlangt das Begehren die Sanierung und Renaturierung beeinträchtigter Fliessgewässer, kantonale Renaturierungsfonds, ausreichende Restwassermengen und das Recht der Verbände, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben einzufordern [27].
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Abfälle
Diskussionslos überwies der Ständerat eine Motion Schmid (cvp, AI), welche die Aufhebung des herrschenden Staats- resp. Gemeindemonopols beim Transport und der Entsorgung von nichtspezifischem Gewerbekehricht verlangt. Diesbezügliche Abfälle aus Industrie-, Gewerbe-, Dienstleistungs- und Verwaltungsbetrieben sollen nicht als Siedlungsabfälle gelten, solange und soweit sie im Betrieb sortenrein bereitgestellt werden [28].
Die im Recyclingverein vertretenen Getränkehersteller und Grossverteiler (u.a. Coca Cola, Migros, Coop) erreichten die vom Bund verlangte Rücklaufquote für Pet-Flaschen von mindestens 75% nur knapp; sie bezahlen pro verkaufte Petflasche unabhängig von ihrem Fassungsvermögen 4 Rappen. Die Drohung des Bundes, eine Pet-Abgabe vorzubereiten, bewog den Discounter Denner, der landesweit rund 10% der Getränke in Pet-Flaschen verkauft, sich dem Recycling-Verein anzuschliessen. Noch nicht Mitglied des Vereins sind Aldi und Ottos Warenposten [29].
Die Reinigung von Plätzen und Strassen kostet die Schweiz jährlich 300-350 Mio Fr. Um das Littering, das achtlose Liegenlassen von Abfall, zu verringern, erarbeitete der Schweizerische Städteverband zusammen mit Vertretern der Stiftung für Praktischen Umweltschutz Schweiz, des Bundesamts für Umwelt, Mc Donalds und verschiedener Städte Vorschläge für einen Kodex. Die Idee, mit Verursachern des Abfalls Vereinbarungen darüber einzugehen, wer wo und wann für die Reinigung zuständig ist und wer wo Abfallkübel aufstellt, stammt aus Irland und wurde in Luzern bereits erfolgreich getestet. Im Kanton Bern kann Littering seit zwei Jahren mit einer Busse geahndet werden, ebenso in Frauenfeld (TG) und in Aarau (AG) [30].
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Im Februar präsentierte die Basler Chemie der Bevölkerung der Gemeinde Bonfol (JU) die beiden Konsortien, welche sie ausgewählt hatte, um die Deponie mit rund 114 000 Tonnen Sondermüll ab 2008 zu sanieren. Zu diesem Zweck wird zuerst die eine, dann die andere Hälfte des Grundstücks mit einer luftdichten Halle überdacht, wo ein mobiler Greifkran dann den Müll ausgräbt. Dieser wird in dichten Containern per Bahn nach Deutschland transportiert und in Sondermüllöfen verbrannt. Die geschätzten Kosten für die gesamte Sanierung belaufen sich auf rund 280 Mio Fr. Im Juni informierte die jurassische Regierung über die Einzelheiten der Infrastruktur und die Auswirkungen auf die Umwelt und lud die Bevölkerung von Bonfol, der Nachbarschaft sowie Verbände und Experten, aber auch die französischen Nachbargemeinden dazu ein, bis September Stellung zu nehmen. Verläuft alles nach Plan, können die Sanierungsarbeiten bis 2014 abgeschlossen werden [31].
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Lärmschutz
Nach dem Nationalrat im Vorjahr überwies der Ständerat diskussionslos eine Motion Abate (fdp, TI), die den Bundesrat beauftragt, bei den zuständigen Organen der EU die nötigen Schritte zu unternehmen, damit das Rollmaterial, insbesondere die Güterwagen aus EU-Ländern, welche die Schweiz durchqueren, einer Lärmsanierung unterzogen werden [32].
Im Herbst präsentierte der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Volksinitiative „Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten“, welche touristisch genutzte Erholungsgebiete in der Schweiz durch ein Verbot militärischer Übungsflüge mit Kampfjets vor Fluglärm schützen will. Die Regierung empfahl das Volksbegehren zur Ablehnung. Da die Initiative keine glaubwürdigen Übungen mit Kampfjets mehr zuliesse, beeinträchtigte sie die Einsatzbereitschaft der Armee, so dass die Schweiz ihre Lufthoheit und damit ihre Souveränität und Neutralität nicht mehr umfassend wahren könne – die Auslagerung von Trainings ins Ausland böte keine realistische Alternative. Dem Anliegen der Initiative sei in der geltenden Gesetzgebung und mit den getroffenen Massnahmen genügend Rechnung getragen [33].
Der Bundesrat genehmigte die 2005 in die Vernehmlassung gegebene Revision der Lärmschutz-Verordnung [34].
Vor Lärm, den Geräte und Maschinen im Freien verursachen, sind Schweizerinnen und Schweizer bis anhin nicht geschützt. Um diese Lücke zu schliessen, schickte das UVEK einen Entwurf für eine neue Verordnung in die Vernehmlassung, welche sich an der diesbezüglichen, in der EU geltenden Richtlinie orientiert. Der Entwurf will besser vor dem Lärm schützen, den Baumaschinen, aber auch Laubbläser und andere Gartengeräte verursachen. Deren Lärmpegel ist zu deklarieren. Zusätzlich sollen für gewisse Geräte und Maschinen (bspw. Rasenmäher) Lärmgrenzwerte eingeführt werden. Geräte und Maschinen, welche die Anforderungen der Verordnung nicht erfüllen, dürfen in der Schweiz nicht mehr in den Handel gebracht werden. Geschieht dies trotzdem, können sie aus dem Verkehr gezogen werden. Nicht betroffen von den neuen Bestimmungen sind Maschinen und Geräte, die vor Inkrafttreten der Verordnung verkauft wurden [35].
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Natur- und Heimatschutz
Bei der Glarner Hauptverschiebung im Grenzgebiet der Kantone St. Gallen, Glarus und Graubünden waren alte über jüngere Gesteine geschoben worden; das Phänomen ist als helle, scharfe Linie im Gestein über Kilometer sichtbar. Um die Chancen der Glarner Hauptverschiebung zu verbessern, Aufnahme ins UNESCO-Welterbe zu finden, präsentierte die Interessengemeinschaft eine neue, geologische Studie, welche alle wichtigen Überschiebungen der Erde nach verschiedenen Kriterien (landschaftlicher Wert, geomorphologischer Ausdruck, Bedeutung für die Wissenschaft) bewertet und den einzigartigen Wert der Gesteinsformation belegt. Eine Aufnahme ins UNESCO-Welterbe würde die 19 beteiligten Gemeinden, die drei Kantone und den Bund verpflichten, das Gebiet langfristig zu schützen [36].
Die Rhätischen Bahnen und der Kanton Graubünden deponierten in Bern die Kandidatur der Eisenbahnlinie Albula-Bernina als UNESCO-Weltkulturerbe. Die spektakuläre Schmalspurstrecke verbindet Thusis (GR) mit dem italienischen Tirano [37].
Der Regierungsrat von Uri gab bekannt, er beabsichtige, die alte Gotthard-Eisenbahnlinie ins Weltkulturerbe der UNESCO eintragen zu lassen. Eine Kandidatur sei allerdings frühestens 2010 möglich [38].
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Im Mai reichte die FDP Zürich ihre eidgenössische Volksinitiative „Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik – Mehr Wachstum für die Schweiz!“ ein. Das Begehren verlangt, dass Umweltverbände keine Beschwerde mehr erheben können gegen Projekte, die bei Volks- oder Parlamentsabstimmungen auf Gemeinde-, Kantons- oder Bundesebene gutgeheissen worden waren. 16 Umweltverbände wehrten sich gegen den Vorwurf des Missbrauchs des Beschwerderechts. So hätten 2005 in 78% von 244 Verfahren Korrekturen zugunsten der Natur vorgenommen werden müssen. Im September gab der Bundesrat bekannt, er lehne die Volksinitiative ab und setze auf die Revision des Verbandsbeschwerderechts im Parlament [39].
Im Herbst behandelte der Nationalrat die das Verbandsbeschwerderecht betreffenden Änderungen des Umweltschutz- und des Heimatschutzgesetzes. Er folgte fast durchgehend den Beschlüssen der kleinen Kammer. Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) strich er mit 86:84 Stimmen jedoch die Bestimmung, wonach die Behörden parlamentarischen und Volksentscheiden explizit Rechnung zu tragen haben; mit diesem Passus hatte der Ständerat ein wichtiges Element der Initiative der FDP Zürich aufnehmen wollen. Bundesrat Leuenberger und die Kommissionsmehrheit bezeichneten es als selbstverständlich, dass das öffentliche Interesse und die Verhältnismässigkeit in die Beurteilung von Bauprojekten einfliessen. Ferner beschloss der Rat, ebenfalls abweichend von der Fassung der kleinen Kammer, dass die Behörden eine Vereinbarung zwischen Gesuchsteller und beschwerdeführender Organisation zu berücksichtigen haben, falls sie dem Verwaltungsverfahren entspricht. Eine Minderheit wollte solche Verfahren für ganz unzulässig, resp. unzulässig erklären, falls sie öffentliches Recht betreffen. Bei den Verfahrenskosten folgte der Nationalrat dem Ständerat, dass unterlegene Umweltorganisationen die Kosten für die Beschwerdeführung vor Bundesbehörden in jedem Fall zu tragen haben. Das Geschäft passierte die Gesamtabstimmung mit 146:7 Stimmen bei 24 Enthaltungen [40].
In der Differenzbereinigung verzichtete der Ständerat auf die Bestimmung, wonach die Behörden Parlaments- und Volksentscheide zu einem Bauvorhaben bei der UVP besonders berücksichtigen müssen. Somit bleiben Verfassung und Umweltrecht allein massgebend. Beim Artikel über die Vereinbarungen zwischen Baugesuchstellern und Organisationen setzte sich die kleine Kammer hingegen durch, wonach solche Absprachen als gemeinsame Anträge an die Behörde anzusehen sind. In der Schlussabstimmung billigte der Ständerat die Vorlage mit 33:1 Stimmen bei einer Enthaltung, der Nationalrat mit 176:13 Stimmen bei 2 Enthaltungen [41].
Die Vereinigung „Helvetia nostra“ des Umweltschützers Franz Weber lancierte eine Volksinitiative „gegen masslosen Bau umwelt- und landschaftsbelastender Anlagen“. Sie verlangt, dass umwelt- und landschaftsbelastende Anlagen wie Industrie- und Gewerbekomplexe, Steinbrüche, Flugplätze, Einkaufszentren, Anlagen zur Abfallverwertung und -beseitigung, Verbrennungs- und Kläranlagen, Sportstadien, Anlagen für Sport und Freizeit, Vergnügungsparks, Parkhäuser und Parkplätze nur erstellt und erweitert werden dürfen, wenn dafür aus bildungs- oder gesundheitspolitischer, natur- oder landschaftsschützerischer Sicht gesamtschweizerisch ein dringendes Bedürfnis besteht und die Nachhaltigkeit sichergestellt ist [42].
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Im Berichtsjahr räumten die Räte die letzten Differenzen bei der Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes aus, welche die Rechtsgrundlage für die Errichtung von Naturpärken schafft. So steht es dem Bund nicht frei, sondern er ist dazu verpflichtet, den Kantonen Finanzhilfen für die Schaffung neuer Natur- und Landschaftspärke mit nationalem Gütesiegel zu leisten. Die Kantone haben gemäss einer von der kleinen Kammer präzisierten Bestimmung das Mitwirkungsrecht der Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden sicherzustellen. Die Vorlage passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit 44:0 Stimmen und im Nationalrat mit 149:32 Stimmen bei vier Enthaltungen; die ablehnenden Voten stammten von der SVP [43].
Die im „Netzwerk der Schweizer Parks“ zusammengeschlossenen Organisationen stellten anhand des Nationalparkprojekts Adula, des regionalen Naturparks Chasseral und des Naturerlebnisparks Sihlwald die drei auf Bundesebene vorgesehenen Parktypen vor. Im Juni eröffnete Bundesrat Deiss in Graubünden den Park Ela. Dieser ist mit 600 km2 dreimal so gross wie der Nationalpark – was der Fläche des Kantons Glarus entspricht –, erstreckt sich von Bergün im Albulatal bis nach Bivio im Savognin und umfasst 21 Gemeinden. 150 km2 sind für Waldasyle, Waldreservate oder Moorlandschaften vorgesehen. Insgesamt sind 30 Projekte für Naturparks in Planung [44].
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Diskussionslos genehmigte das Parlament ein Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein zur gegenseitigen Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen [45].
Der Nationalrat lehnte eine parlamentarische Initiative Rey (sp, VS) im Vorprüfungsverfahren ab, welche gesetzliche Bestimmungen auf Bundesebene zum Schutz vor Naturgefahren und insbesondere vor Erdbeben verlangte. Obschon die Erdbebengefahr in der Schweiz im weltweiten Vergleich als mässig bis mittel eingestuft werde, sei das Schadenspotenzial hoch; unter den Naturgefahren müssten Erdbeben als grösstes Risiko angesehen werden. Die Mehrheit des Rates war der Meinung, die Kantone seien durchaus fähig, derartige Katastrophen zu bewältigen, so dass kein weiterer Handlungsbedarf auf Bundesebene bestehe. Bundespräsident Leuenberger vertrat in der Presse die Ansicht, der Erdbebenschutz in der Schweiz müsse verbessert werden und wies auf die Bemühungen der Versicherungswirtschaft hin, eine obligatorische Erdbebenversicherung einzuführen [46].
Obschon die Kantone seit 1991 den Auftrag haben, Gefahrenkarten zu erstellen, sind erst 30% dieser Karten erstellt und nur 15% umgesetzt. Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nid- und Obwalden haben bereits rund zwei Drittel der Gefahrenkarten angefertigt; dagegen sind die Kantone Jura, Waadt, Schwyz, Basel-Land, Aargau, St. Gallen und Thurgau mit ihrer Dokumentation stark im Verzug. Am weitesten fortgeschritten sind jene Kantone, die bisher am schwersten von Naturereignissen betroffen waren [47].
Nach dem Nationalrat im Vorjahr stimmte auch der Ständerat einer Motion Wyss (sp, BE) zu, welche den Bundesrat auffordert, ein meteorologisches Zwei-Stufen-Warnsystem zu etablieren, das eine präzise Unwetterwarnung der Bevölkerung, insbesondere bei Hochwassern und Stürmen, gewährleistet. Gemäss dem Bericht der UREK-SR verfüge MeteoSchweiz bereits über ein zweistufiges Warnsystem und warne die Behörden der Kantone und des Bundes vor Unwettern; die kantonalen Einsatzorgane des Bevölkerungsschutzes ergriffen die erforderlichen Massnahmen. Die Information der Bevölkerung sei ebenfalls Sache der Kantone, erfolge aber normalerweise über MeteoSchweiz. Handlungsbedarf bestehe bei der Schnittstelle zwischen MeteoSchweiz und den privaten Wetterstationen. Diese seien zwar interessiert, gefährliche und medienträchtige Wetterereignisse vorherzusagen, für die Bevölkerung sei es aber oft schwierig, zwischen der offiziellen Warnung und inoffiziellen Mitteilungen der privaten Stationen zu unterscheiden [48].
Gegen den Antrag des Bundesrates überwies der Ständerat einstimmig eine Motion seiner UREK. Diese verlangt eine Sonderbotschaft, welche die Grundlage bildet für eine stärkere finanzielle Unterstützung der vom Hochwasser 2005 betroffenen Kantone durch den Bund. Die Vorlage sei so auszugestalten, dass den am stärksten betroffenen Kantonen eine zumutbare Pro-Kopf-Belastung verbleibt. Bisher bezahlte der Bund 251 Mio Fr. an die Schäden an öffentlichen Gebäuden in der Höhe von 511 Mio Fr. Der Nationalrat lehnte eine ähnliche Motion hingegen ab [49].
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Mit der Revision der Freisetzungsverordnung erliess der Bund erstmals ein nationales Verbreitungsverbot für einige Problempflanzen. Von den 20 Arten der „Schwarzen Liste“, die als gebietsfremde Pflanzen (invasive Neophyten) in der Schweiz eingedämmt werden sollten, fallen aber nur sechs unter das vorgesehene Verbot. Es handelt sich um jene Arten, welche auch wirtschaftliche Schäden verursachen und eine Gefahr für die Gesundheit darstellen: die Aufrechte Ambrosie, welche Allergien auslöst, den Riesenbärenklau, der bei Berührung Hautentzündungen bewirkt, das Schmalblättrige Greiskraut, das in der Landwirtschaft Probleme verursacht, sowie den Essigbaum, den Japanischen und den Sachalin-Knöterich [50].
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Weiterführende Literatur
Friederich, Ueli / Wichtermann, Jürg, Umweltrelevante Abgaben in Gemeinden: Möglichkeiten und Grenzen der Ausgestaltung, Bern (Interfakultäre Koordinationsstelle für Allgemeine Ökologie) 2006.
Koordinationsstelle Biodiversitätsmonitoring Schweiz (Hg.), Zustand der Biodiversität in der Schweiz: Ergebnisse des Biodiversitätsmonitorings Schweiz (BDM) im Überblick, Stand Mai 2006, Bern (Bundesamt für Umwelt) 2006.
Simmen, Helen / Walter, Felix / Marti, Michael, Den Wert der Alpenlandschaften nutzen: Thematische Synthese zum Forschungsschwerpunkt IV „Raumnutzung und Wertschöpfung“, Zürich 2006.
von Stokar, Thomas et al., Der ökologische Fussabdruck der Schweiz: ein Beitrag zur Nachhaltigkeitsdiskussion, Neuenburg (BFS) 2006.
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[1] BBl, 2006, S. 8525 ff.; Presse vom 30.9.06.
[2] Presse vom 8.2.06.
[3] AB NR, 2006, S. 1574 und 1576 sowie Beilagen IV, S. 336 f. und 435 f.
[4] Presse vom 7. und 16.11.06; vgl. SPJ 2005, S. 166 f.
[5] AB NR, 2006, S. 917 f. und 1577 sowie Beilagen IV, S. 454 f.
[6] AB NR, 2006, S. 467 f.; vgl. SPJ 2004, S. 152. Siehe auch die Antwort des BR auf eine Anfrage der SVP-Fraktion in AB NR, 2006, Beilagen I, S. 167 f.
[7] AB NR, 2006, S. 205 und 516; AB SR, 2006, S. 303; BBl, 2006, S. 3537 f.; vgl. unten, Teil I, 8a (Forschung).
[8] Presse vom 16.1.-3.2.06. Zur Geschwindigkeitsbeschränkung siehe die Antworten des BR auf eine Frage Teuscher (gp, BE) sowie eine Frage und eine Interpellation Hutter (fdp, ZH) in AB NR, 2006, S. 304 sowie Beilagen I, S. 664 und Beilagen III, S. 685 f.; zur Ozonbelastung siehe die Antworten des BR auf die Fragen Müller (gp, AG), Wyss (sp, BE), Leutenegger Oberholzer (sp, BL) und Teuscher (gp, BE) in AB NR, 2006, S. 972 f.
[9] Presse vom 17.6.06.
[10] Presse vom 21.4. und 27.9.06.
[11] AB SR, 2006, S. 581 ff.; Presse vom 22.6.06.
[12] AB SR, 2005, S. 1198 ff.; AB NR, 2006, S. 1076 f. Die Motion Hutter (svp, SG) betreffend Aufschub der Russpartikelfilterpflicht für Baumaschinen wurde abgeschrieben (AB NR, 2006, S. 1135).
[13] AB NR, 2006, S. 615; AB SR, 2006, S. 886. Überwiesen wurde auch ein Postulat der KVF-NR, welche fiskalische Massnahmen zur Förderung von aromatenfreiem Gerätebenzin verlangt, da die Verbrennung von normalem Benzin in Kleingeräten mit Zwei- oder Viertaktmotoren einen hohen Schadstoffausstoss verursacht (AB NR, 2006, S. 1071 und Beilagen III, S. 550).
[14] AB NR, 2006, S. 445 ff. und 459 ff.; Presse vom 23.-25.1. (Kommission), 7.-8.3., 15.3. (Klimarappen) und 18.-24.3.06; vgl. SPJ 2005, S. 168 f. Zu den Auswirkungen eines Verzichts auf die CO2-Abgabe resp. den Ersatz durch einen Klimarappen siehe die Antworten des BR auf die Fragen Wyss (sp, BE), Rechsteiner (sp, BS) und Stump (sp, AG) in AB NR, 2006, S. 302 ff.
[15] AB NR, 2006, S. 1020 ff. und 1057 ff.; Presse vom 31.5. (Kommission) und 21.6.06.
[16] AB SR, 2006, S. 1133 ff.; Presse vom 24.11. (Kommission) und 15.12.06; zur Problematik von Gaskraftwerken siehe BaZ, 19.12.06.
[17] Presse vom 4.2., 1.6., 30.6. und 20.10.06; vgl. SPJ 2005, S. 168 f.
[18] AB NR, 2006, S. 604. Zur CO2-Reduktion durch tiefere Tempolimiten auf Autobahnen siehe die Antwort des BR auf eine Interpellation Studer (evp, AG) in AB NR, 2006, Beilagen IV, S. 354 ff.
[19] BBl, 2006, S. 4259 ff.; Presse vom 4.5.06; vgl. SPJ 2003, S. 154 f.
[20] AB NR, 2006, S. 1550 ff. und 1553 f.; Presse vom 3. und 6.10.06. Vischer (gp, ZH) zog seine Motion betreffend steuerliche Entlastung von erneuerbaren Treibstoffen zurück; die Motion Stump (sp, AG) zur Förderung regenerierbarer Treibstoffe wurde abgeschrieben (AB NR, 2006, S. 111 f. und 1140).
[21] AB SR, 2006, S. 1067 ff.; Presse vom 12.12.06.
[22] AB NR, 2006, S. 612 f.
[23] Presse vom 21.7.06.
[24] AB SR, 2006, S. 101 f. und 616; AB NR, 2006, S. 760 ff. und 1144; BBl, 2006, S. 5881; vgl. SPJ 2004, S. 156.
[25] AB SR, 2005, S. 819 ff.; AB SR, 2006, S. 168 f. und 301; AB NR, 2006, S. 13 ff., 369 und 514; BBl, 2006, S. 3637 f.; vgl. SPJ 2004, S. 156.
[26] AB NR, 2005, S. 1562 f.; AB SR, 2006, S. 267 ff.; BaZ und BZ, 24.3.06.
[27] BBl, 2006, S. 6699 f.; Presse vom 4. und 24.7.06; vgl. SPJ 2005, S. 169.
[28] AB SR, 2006, S. 581 und Beilagen III, S. 191 f.
[29] 24h, 10.4.06; QJ, 10.4. und 11.7.06; SHZ, 26.4.06; TA, 26.7.06.
[30] AZ, 28.3.06; siehe auch die Motion 06.3138 Mathys (svp, AG).
[31] QJ, 22.2. und 29.6.06; TA, 23.2.06; LT, 29.6.06; vgl. SPJ 2005, S. 170 f. Zur Sanierung der Deponien von Muttenz (BL) siehe die Antwort des BR auf eine Interpellation Miesch (svp, BL), zu Deponie-Chemikalien im Basler Trinkwasser siehe die Antwort des BR auf eine Interpellation Gysin (sp, BS) in AB NR, 2006, Beilagen III, S. 655 f. resp. Beilagen IV, S. 540 f.
[32] AB NR, 2005, S. 1973 und Beilagen V, S. 349 ff.; AB SR, 2006, S. 910 und Beilagen IV, S. 58 ff. Zum Konflikt zwischen Artenschutz und Lärmschutzmassnahmen resp. Gehwegsicherung entlang von Bahnlinien und Strassen siehe die Antworten des BR auf sieben Anfragen Marty Kälin (sp, ZH) in AB NR, 2006, Beilagen I, S. 171 ff.; vgl. SPJ 2005, S. 171 f.
[33] BBl, 2006, S. 7629 ff.; Presse vom 14.9.06; vgl. SPJ 2005, S. 81; siehe auch oben, Teil I, 3 (Organisation militaire).
[34] 24h und QJ, 24.8.06; vgl. SPJ 2005, S. 171. Zu den Massnahmen gegen den Lärm von Motorrädern siehe oben (Luftreinhaltung).
[35] BaZ, 9.9.06.
[36] BüZ und SGT, 1.9.06; vgl. SPJ 2005, S. 172. Siehe auch die Antworten des BR auf die Interpellationen Cathomas (cvp, GR) und Teuscher (gp, BE) in AB NR, 2006, S. 370 ff. sowie Beilagen III, S. 344 f.
[37] Presse vom 5.9.06.
[38] LT, 1.2.06; NZZ, 16.3.06.
[39] BBl, 2006, S. 5887 f.; Presse vom 12.5., 31.5. und 14.9.06. Siehe auch oben, Teil I, 6c (Raumplanung). Zur Revision siehe unten.
[40] AB NR, 2006, S. 1497 ff.; Presse vom 5.10.06; vgl. SPJ 2005, S. 172 f.
[41] AB SR, 2006, S. 970 ff., 1133 und 1264; AB NR, 2006, S. 1821 ff. und 2044 f.; BBl, 2007, S. 9 ff.; Presse vom 15.12.06. Abgeschrieben wurden die Motionen der SVP-Fraktion, Offenlegungspflicht für Beiträge an Nichtregierungsorganisationen, Scherer (svp, ZG), Abschaffung der UVP-Pflicht in der Landwirtschaft, Rutschmann (svp, ZH), Vereinfachung der UVP, der SP-Fraktion, Genehmigungsbedürftigkeit von Vereinbarungen in Verwaltungsverfahren, und Giezendanner (svp, AG), Ausschluss des VCS vom Verbandsbeschwerderecht (AB NR, 2006, S. 1130, 1139, 1589 und 1593 sowie Beilagen IV, S. 114 f. und 128 f.).
[42] BBl, 2006, S. 5233 ff.; Presse vom 10.5.06. Zur zweiten Volksinitiative von Helvetia nostra, „Schluss mit dem uferlosen Bau von Zweitwohnungen“, siehe oben, Teil I, 6c (Bodenrecht).
[43] AB SR, 2006, S. 166 ff., 804 und 922; AB NR, 2006, S. 1018 ff., 1496 und 1601; BBl, 2006, S. 8429 ff.; Presse vom 5.10.06; vgl. SPJ 2005, S. 173. Nach dem SR im Vorjahr überwies auch der NR eine Motion der UREK-SR betreffend Finanzhilfen für Pärke von nationaler Bedeutung (AB SR, 2005, S. 1199; AB NR, 2006, S. 1020); im Vorprüfungsverfahren abgelehnt wurden die vier parlamentarischen Initiativen der Fraktionen der CVP, der Grünen, der SP sowie von Hassler (svp, GR) betreffend die Errichtung von Natur- und Erlebnispärken (AB NR, 2006, S. 2022 f. und Beilagen V, S. 36 ff.).
[44] NZZ, 24.5.06; CdT und QJ, 6.6.06; vgl. SPJ 2005, S. 173.
[45] AB NR, 2006, S. 184; AB SR, 2006, S. 769; vgl. SPJ 2005, S. 68; siehe auch oben, Teil I, 2 (Relations bilaterales).
[46] AB NR, 2006, S. 977 ff.; vgl. SPJ 2005, S. 173 f.; Presse vom 5.9.06; NZZ, 26.10. und 7.11.06; AZ, 15.11.06.
[47] SGT, 19.1.06; TA, 20.1.06; BaZ, 21.1.06.
[48] AB NR, 2005, S. 1972; AB SR, 2006, S. 729 und Beilagen IV, S. 67 f.
[49] AB SR, 2006, S. 907 ff.; AB NR, 2006, S. 1893 ff.; vgl. SPJ 2005, S. 174. Zu den Massnahmen betreffend den Schutz vor Umwettern und die Leistungen des Bundes siehe die Antworten des BR auf die Interpellationen der grünen Fraktion, der SP-Fraktion, von Schenk (svp, BE), Leutenegger Oberholzer (sp, BL), Marty Kälin (sp, ZH), Büchler (cvp, SG), der UREK-NR sowie auf zwei Fragen Imfeld (cvp, OW) in AB NR, 2006, Beilagen I, S. 346 ff., 349 ff., 379 f., 406 ff., 417 f. und 544 f. sowie Beilagen III, S. 336 ff. und 756 f.
[50] BZ, 27.2.06.
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