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Grundlagen der Staatsordnung
Institutionen und Volksrechte
Die Initiative zur Volkswahl des Bundesrates wurde von der Stimmbevölkerung und allen Ständen deutlich abgelehnt. – Mitte September schaltete der Bund im Rahmen von Open Government eine Open-Data-Plattform auf. – Nicht weniger als fünf Nationalräte tauschten 2013 ihr nationales Mandat mit einem kantonalen Regierungsposten. – Der Ständerat führte nach einigen Zählpannen bei Abstimmung durch Handerheben eine elektronische Abstimmungsanlage ein. – Mit der Abzockerinitiative wurde das zwanzigste Volksbegehren seit 1891 angenommen und zum zwölften Mal wies mit dem Familienartikel eine Abstimmungsvorlage eine Divergenz zwischen Volks- und Ständemehr auf. – Der Bundesrat empfahl die Durchsetzungsinitiative für teilungültig. – Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht sowie die Umsetzung von mit internationalem Recht nicht kompatiblen Volksinitiativen, wurden in Politik und Gesellschaft kontrovers diskutiert. – E-Voting stiess auch im Parlament zusehends auf Skepsis.
Regierung
Die in der Wintersession 2013 durchgeführten Wahlen verliefen im Vergleich zu den Vorjahren ohne viel Geplänkel. Zum Bundespräsidenten für das Jahr 2014 wurde turnusgemäss Didier Burkhalter mit 183 von 222 eingegangenen Stimmen gewählt. Johann Schneider-Ammann erhielt 10 Stimmen und auf neun Stimmzetteln waren Namen anderer Regierungsmitglieder vermerkt. 17 Stimmzettel gingen leer und drei ungültig ein. Die im Vergleich zu vergangenen Jahren unumstrittene Wahl wurde in der Presse als Vertrauensbeweis für den FDP-Bundesrat gewertet. Didier Burkhalter wird 2014 nicht nur als Bundespräsident, sondern auch als Präsident der OSZE walten. Er kündigte an, dass die Öffnung der Schweiz auf die Welt sein Präsidialjahr prägen solle, was von der Presse besonders positiv hervorgehoben wurde. Dies stehe in Kontrast zum Präsidialjahr des aktuellen Bundespräsidenten Ueli Maurer, für den das Amt mehr Bürde als Würde sei, was durch eine Igelmentalität und einige, vor allem aussenpolitische Fauxpas zum Ausdruck gebracht wurde. Maurer selber zog allerdings ein positives Fazit; er habe seine Ziele, nämlich effizientere Bundesratssitzungen und den geschlossenen Auftritt des Gremiums als Team, erreicht. Als Vizepräsidentin für 2014 wurde ebenfalls turnusgemäss Simonetta Sommaruga gewählt. Sie erhielt für eine SP-Kandidatin neben 17 leeren und neun ungültig eingereichten Stimmzetteln bemerkenswerte 180 Stimmen. 12 Stimmen entfielen auf Doris Leuthard und 13 Stimmen auf andere Personen. Auch dieses Resultat wurde in der Presse als solid bezeichnet. Die höchste Stimmenzahl (seit Einführung der Proporzwahl 1920) hatten in den 1970er Jahren Hans Peter Tschudi (sp) und Willi Ritschard (sp) mit jeweils 213 Stimmen erzielt; den Negativrekord hält Micheline Calmy-Rey (sp) mit den 2011 erhaltenen 106 Stimmen [1].
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Die Stimmberechtigten befanden am 9. Juni über die Initiative für eine Volkswahl des Bundesrates. Das von der SVP lancierte Volksbegehren verlangte, dass die Schweizer Regierung nicht mehr von der Vereinigten Bundesversammlung gewählt, sondern durch die Wahlbevölkerung bestimmt wird. Die Wahl wäre zeitgleich mit den Gesamterneuerungswahlen für den Nationalrat und in gesamtschweizerischem Majorzverfahren mit einem Wahlkreis abzuhalten. Für die italienischen und französischen Sprachminderheiten würden insgesamt zwei Sitze reserviert. Im Vorjahr hatten sich Bundesrat und Parlament ziemlich eindeutig gegen das nach der Abwahl von Christoph Blocher aus dem Bundesrat 2007 aufgegleiste Begehren ausgesprochen, das schon bei den Verfassungsdiskussionen 1848 und 1872 und zwei Mal als Initiative der SP in den Jahren 1900 und 1942 keine Mehrheiten gefunden hatte. Die Initiative wurde von einem überparteilichen Komitee bekämpft, dem alle Parteien ausser der SVP angehörten. Sogar die Grünen, die als Oppositionspartei selber schon ähnliche parlamentarische Vorstösse lanciert hatten, sprachen sich gegen das Anliegen aus. Das Gegnerkomitee trat unter dem Motto an, dass Bewährtes nicht aufs Spiel zu setzen sei. Das aktuelle Gleichgewicht zwischen den Gewalten sei eine zentrale Determinante für die politische Stabilität und den Wohlstand in der Schweiz. Der von der SVP geforderte Systemwechsel sei kaum begründbar und beruhe auf populistischen Forderungen. Der Verweis auf die Kantone, wo die Volkswahl der Regierung funktioniere – das bedeutendste Argument der Initiativbefürworter – wurde von den Initiativgegnern abgewiesen, da ein Wahlkampf in den Kantonen mit einem Wahlkampf auf nationaler Ebene kaum vergleichbar sei. Ein solcher würde amerikanische Verhältnisse evozieren und die zeitlich bereits arg belasteten Bundesräte nicht nur zusätzlich unter Druck setzen, sondern auch in einen Dauerwahlkampf verwickeln, der eine Kollegialregierung verunmöglichen würde. Stille Schaffer hätten zudem gegen charismatische, medial taugliche Personen weniger gute Chancen und Geld würde eine noch grössere Rolle spielen als heute. Schliesslich wurde auch die Quotenregel für die sprachlichen Minderheiten kritisiert; die Wahrscheinlichkeit, dass die beiden Sitze an die Romandie gingen und der Kanton Tessin kaum mehr Regierungsvertreter stellen könnte, sei enorm hoch. Die SVP ihrerseits setzte sich überraschend lau für ihr Anliegen ein. Zwar wurde ein 2,8 Mio. Auflagen starkes Extrablatt in die Haushalte gestreut, in dem mit dem Untergang der Schweiz gedroht wurde, wenn den Mauscheleien im Bundesrat und den Hintertreppen-Absprachen bei Regierungswahlen nicht durch das Volk Einhalt geboten würden. Im Gegensatz zu anderen Parteien wolle man die Mitspracherechte des Souveräns stärken und nicht noch weiter abbauen. Zudem schaltete die Partei ein für SVP-Verhältnisse sehr unspektakuläres Text-Plakat („Dem Volk vertrauen!“). Wichtige Exponenten der Partei schalteten sich aber kaum in den Abstimmungskampf ein und nahmen teilweise gar demonstrativ Stellung gegen die Initiative. Die Kantonalsektion Thurgau empfahl gar die Nein-Parole und die SVP Unterwallis beschloss Stimmfreigabe bei der parteieigenen Initiative. Es wurde parteiintern auch befürchtet, dass sich eine Volkswahl zuungunsten der SVP auswirken könnte. Prominente Unterstützung erhielt die Idee der Volkswahl allerdings durch die ehemalige SP-Bundesrätin Micheline Calmy-Rey. Sie befand, dass die Volkswahl zu einer besseren Machtbalance zwischen Bundesrat und Parlament führe, weil die Regierung damit über mehr Legitimität verfügen würde. Erste Umfragen Anfang Mai liessen eine relativ geringe Begeisterung in der Bevölkerung für die Idee der Volkswahl erahnen. Tatsächlich wurde das Begehren Anfang Juni dann auch deutlich mit 76,3% Nein-Stimmenanteil und durch alle Kantone abgelehnt. In einigen Kantonen der Romandie (FR, NE, JU) lagen die Ja-Anteile gar unter 20%. Am höchsten war die Zustimmung im Kanton Tessin (32,2% Ja), was aufgrund der Debatten um den Minderheitenschutz etwas überraschend war. Die gesamtschweizerische Stimmbeteiligung lag bei 39,2%, was die laue Kampagne neben dem Umstand, dass die APS-Inserateanalyse einen absoluten Negativrekord hinsichtlich Anzahl Zeitungsinserate ausmachte, ebenfalls wiederspiegelt. Noch am Abend der Abstimmung äusserten sich die Parteipräsidenten zum Abstimmungsausgang. CVP-Präsident Darbellay wertete das Resultat als Zeichen nationaler Kohäsion, FDP-Präsident Müller war froh über die Wahrung der Konkordanz, die durch eine Volkswahl in Gefahr geraten wäre, und SP-Präsident Levrat freute sich, dass die „psychologische Verarbeitung der Abwahl Blochers“ nun zum Abschluss kommen könne. SVP-Präsident Brunner anerkannte zwar, dass das Thema vom Tisch sei, wehrte sich aber vorsorglich gegen künftige Beschneidungen der direkten Demokratie. Der Leidensdruck sei anscheinend momentan noch zu tief. Justizministerin Sommaruga sah im Resultat den Wunsch des Souveräns, die Demokratie vor Dauerwahlkämpfen zu schützen. Das deutliche Nein wurde in der Presse als Vertrauensbeweis in die Institutionen und insbesondere in den Bundesrat gewertet, man sah im Abstimmungsergebnis aber auch eine Ohrfeige an die SVP, die an einem wenig experimentierfreudigen Volk vorbeipolitisiert habe. Die noch im Vorjahr von Wermuth (sp, AG) eingereichte parlamentarische Initiative, die neben der Volkswahl auch einige zusätzliche Reformen wie die Aufstockung der Regierungsmitglieder auf neun oder die Transparenz der Wahlkampagnenfinanzierung gefordert hatte, wurde im Berichtjahr kurz nach dem abschlägigen Volksentscheid zurückgezogen [2].
VI „Volkswahl des Bundesrates“
Abstimmung vom 9. Juni 2013

Beteiligung: 39,5%
Ja: 480 291 (23,7%) / 0 Stände
Nein: 1 550 080 (76,3%) / 23 6/2 Stände

Parolen:
Ja: SVP (2)*.
Nein: FDP, CVP, SP, GP, GLP, BDP, EVP, CSP; SGV, Travail.Suisse.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die VOX-Analyse zur Volkswahl-Initiative zeigte einen starken positiven Zusammenhang zwischen Zustimmung zur Initiative und Misstrauen in den Bundesrat. Lediglich jede zehnte Person mit Vertrauen in den Bundesrat stimmte dem Volksbegehren zu, während immerhin jeder zweite Misstrauende ein Ja einlegte. Die Analyse bestätigte zudem die Skepsis in den eigenen Reihen der SVP. Gemäss VOX stimmte lediglich gut die Hälfte der SVP-Sympathisantinnen und Sympathisanten der Initiative aus der Küche ihrer präferierten Partei zu. Bei Anhängerinnen und Anhängern von CVP und FDP lag die Zustimmungsrate bei rund 20% und bei jenen der SP gar unter 10%. Die Nachbefragung zeigte zudem einen Geschlechterbias: Frauen waren der Volkswahl gegenüber skeptischer eingestellt als Männer. Die verschiedenen Argumente der Initiativgegner schienen allerdings laut der VOX nicht verfangen zu haben, als wichtigstes Ablehnungsargument wurde nämlich relativ unspezifisch das gute Funktionieren des aktuellen Wahlsystems genannt. Auch der zweitwichtigste Grund, das neue System stelle zu hohe Anforderungen an die Stimmbevölkerung, die nicht über das Interesse und die Kompetenz verfüge, die Regierung zu bestimmen, weist darauf hin, dass das Vertrauen ins politische System und in die Institutionen relativ hoch und der Wunsch nach Veränderung relativ gering ist [3].
Nachdem sich 2012 die Staatspolitischen Kommissionen der beiden Kammern uneinig gewesen waren über eine parlamentarische Initiative Minder (parteilos, SH), welche auf eine Reform des Wahlverfahrens bei der Bestellung der Bundesräte abzielte, kam das Geschäft im Berichtjahr in den Ständerat. Minder forderte eine gleichzeitige und gesamthafte Wahl der Regierungsmitglieder, um taktischen Spielchen vorzubeugen. Die ständerätliche Kommission hatte den Vorstoss mit Stichentscheid des Präsidenten gutgeheissen, in der SPK-NR war die bisherige nacheinander erfolgende Einzelwahl aber vorgezogen worden mit der Begründung, Parteitaktik könne durch neue Regelungen nicht verhindert werden. Mit demselben Argument wurde der Initiative dann auch in der kleinen Kammer mit 30:8 Stimmen keine Folge gegeben [4].
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Den beiden im Vorjahr vom Nationalrat abgelehnten Standesinitiativen des Kantons Tessin, die eine Erhöhung der Zahl der Bundesratsmitglieder von sieben auf neun gefordert hatten, gaben auch die Kantonsvertreter in der Frühjahrssession keine Folge. Zwar hatte die Staatspolitische Kommission (SPK-NR) das eine Begehren, welches zusätzlich zur Erhöhung eine Verfassungsbestimmung einführen wollte, mit der verboten werden sollte, dass mehr als zwei Mitglieder der Bundesregierung aus der gleichen Sprachgegend komme, abgelehnt, die reine Erhöhung – alleiniger Gegenstand der zweiten Tessiner Kantonsinitiative – empfahl die SPK-SR allerdings zur Annahme. Mit der Ablehnung der Staatsleitungsreform sei das Thema zwar negativ beantwortet worden, die Kommission sehe es aber nach wie vor als wichtig an. Mit zwei zusätzlichen Bundesräten würde die integrierende Funktion des Bundesrates in den verschiedenen Sprachregionen verbessert und die Arbeitslasten könnten adäquater verteilt werden. Die Gegner – sogar Bundesrätin Sommaruga (sp) schaltete sich in die Diskussion ein, obwohl der Bundesrat in der Regel bei einer Vorprüfung einer Standesinitiative nicht Stellung nimmt – befürchteten eine Belastung des Kollegialprinzips, das mit neun Personen nicht mehr funktionieren könne. Das Gegenargument verfing im Ständerat letztlich knapp und beiden Initiativen wurden mit 21 zu 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen keine Folge gegeben. Die Motionen Jacqueline Fehr (sp, ZH), Christine Bulliard-Marbach (cvp, FR) und Dominique de Buman (cvp, FR), die alle das gleiche Anliegen vertraten, wurden, weil mehr als zwei Jahre hängig, Ende Berichtjahr abgeschrieben. Die Diskussionen wurden damit allerdings nicht beendet: Die SPK-NR beschloss nämlich Ende August, eine Kommissionsinitiative auszuarbeiten, die eine Erhöhung des Bundesrates auf neun Mitglieder und die angemessene Vertretung der Landesgegenden und Sprachgemeinschaften in der Exekutive erneut aufs Tapet bringen soll [5].
Die unendliche Geschichte um die Staatsleitungs- und Regierungsreform fand im Berichtjahr schliesslich doch ein Ende. Zur Erinnerung: Die Räte hatten 2004 eine Vorlage des Bundesrates zurückgewiesen. Nach einer erfolgreich umgesetzten Verwaltungsreform hatte dann die Exekutive 2009 erneut Reformbedarf angemeldet und die Arbeiten zur Staatsleitungs- und Regierungsreform wieder aufgenommen. Die Optimierung der Regierungstätigkeit wurde zudem auch vom GPK-Bericht zur UBS-Krise angemahnt. Die Zusatzbotschaft war allerdings im Vorjahr von beiden Räten erneut zerzaust worden. Auf die zuletzt übrig gebliebene Idee einer zweijährigen Amtszeit des Bundespräsidenten war der Nationalrat 2012 nicht eingetreten. Diesem Entscheid folgte der Ständerat in seiner Frühjahrssession 2013 und versenkte die Vorlage damit endgültig [6].
Von der Debatte zur Staatsleitungs- und Regierungsreform (vgl. oben) blieb einzig eine Revision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes übrig, welche die Regierungsführung stärken soll, indem die Bundeskanzlei das Sekretariat der Bundesratsausschüsse übernimmt. Zudem soll die Bundeskanzlei auch Unterstützung hinsichtlich Krisenmanagements leisten und dafür eine langfristige und kontinuierliche Lage- und Umfeldanalyse vornehmen, welche die Regierung früh und umfassend über kommende Entwicklungen und Herausforderungen informieren soll. Der von den Räten 2012 beschlossene Präsidialdienst wird ab 11. Januar 2015 zur Verfügung stehen. Das gab der Bundesrat im Rahmen seiner Sitzung Mitte Mai bekannt [7].
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Im Juni nahmen die Räte Kenntnis vom Geschäftsbericht des Bundesrates für das Jahr 2012. Die Regierung beschrieb die 2012 realisierten Massnahmen entlang von sechs Leitlinien: (1) die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz wurde mit einem Massnahmenpaket zur Stärkung des Bankensektors gesichert. Zudem soll der Wohlstand mit der Wachstumspolitik 2012-2015 gefördert und die Agrarpolitik weiterentwickelt werden. (2) Die aussenpolitischen Schwerpunkte sahen eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit Europa vor. Wichtig war zudem die Stärkung der Schweiz als Gaststaat für internationale Organisationen. (3) In der Sicherheitspolitik wurde eine verbesserte Vorsorge für Katastrophen und Notlagen mit einem Fokus auf kritische Infrastrukturen hergestellt. Ansonsten lag der Schwerpunkt der Sicherheitspolitik auf der Kampfflugzeugbeschaffung. (4) Die Sozialpolitik konzentrierte sich auf die umfassende Reform „Altersvorsorge 2020“. (5) In der Energiepolitik wurde ein Massnahmenpaket für den schrittweisen Umbau der Energieversorgung angegangen. In der Infrastrukturpolitik stand die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur im Vordergrund. (6) Die Kredite im Bereich Bildung, Forschung und Innovation sollen für 2013 bis 2016 ein überdurchschnittliches Wachstum aufweisen um die Spitzenstellung der Schweiz zu festigen. Auch die Kooperation in internationalen Forschungsorganisationen soll weiterhin ein Schwerpunkt sein [8].
Der im Vorjahr aufgestaute Unmut ob der Beratung zum Legislaturplanungsbericht des Bundesrates, der sehr lange Ratsdebatten und zahlreiche Änderungen evoziert, die in der Regel einzig zu allgemeinen und unverbindlichen Grundsatzbeschlüssen für einzelne Planungsmassnahmen führen, hatte sich in verschiedene Vorstösse ergossen, über die nun im Berichtjahr befunden wurde. Die praktisch identische Stossrichtung der drei parlamentarischen Initiativen beinhaltete die Forderung, dass der Legislaturplanungsbericht von den Räten nicht mehr abgeändert werden kann. Das Parlament solle diesen lediglich noch debattieren und zur Kenntnis nehmen können, um den Beratungsaufwand, der in keinem Verhältnis zum Nutzen stehe, zu reduzieren. Den drei Vorstössen wurde von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates mit 15 zu 8 Stimmen in globo Folge gegeben. Die SPK-SR hatte eine der drei Initiativen bereits 2012 gutgeheissen und gab 2013 auch den anderen beiden Folge [9].
2011 hatten beide staatpolitischen Kommissionen zwei parlamentarischen Initiativen Binder (svp, ZH) und Leutenegger Oberholzer (sp, BL) Folge gegeben, die eine Karenzfrist für die Übernahme bezahlter Mandate durch ehemalige Bundesrätinnen und Bundesräte verlangen. Stein des Anstosses für diese Debatte war die Übernahme eines Verwaltungsratsmandates von alt Bundesrat Moritz Leuenberger (sp) wenige Tage nach seinem Rücktritt bei der Baufirma Implenia gewesen, die zur Amtszeit Leuenbergers einige wichtige Bundesaufträge erhalten hatte. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates schlug in ihrem Gesetzesentwurf eine zweijährige Karenzfrist nicht nur für Bundesräte, sondern auch für Topkader der Bundesverwaltung vor. Der Bundesrat wehrte sich gegen diese Bestimmungen, da sie schädlich und in einem Milizsystem nicht angebracht seien. Zudem verwies die Regierung auf das „Aide-mémoire“, das vor Jahresfrist mit dem Passus ergänzt worden war, dass ehemalige Regierungsmitglieder bei der Annahme von Mandaten die erforderliche Sorgfalt walten lassen sollen. Dies genügte der grossen Kammer jedoch nicht uns sie folgte ihrer Kommission mit 99 zu 86 Stimmen bei fünf Enthaltungen. Dabei zeigten sich insbesondere die SP und die SVP kritisch gegenüber der Regierung, wohingegen die geschlossenen Parteien der GLP, FDP und BDP sowie die Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion den Entwurf ablehnten. Allerdings verwarf der Nationalrat die Idee einer Karenzfrist für Verwaltungskader. Die kleine Kammer nahm im Berichtjahr noch nicht Stellung zum Geschäft [10].
Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte gaben Mitte März in ihrem Bericht zum Rücktritt des SNB-Präsidenten Hildebrand einige Empfehlungen ab, wie sich der Bundesrat in Zukunft in ähnlichen Situationen verhalten soll. Nach Ansicht der GPK hatte der Bundesrat seine Kompetenzen überschritten. Die Kommissionen hielten fest, dass die Massnahmen, die von der damaligen Bundespräsidentin Calmy-Rey (sp) ergriffen wurden, einer rechtlichen Grundlage entbehrten. Eine der Empfehlungen der beiden GPK lautete deshalb, dass auch bei dringlichen Geschäften mit grosser politischer Tragweite die rechtliche Zuständigkeit abzuklären sei, um das Legalitätsprinzip – keine staatliche Handlung ohne Rechtsgrundlage – nicht zu verletzen. Zudem solle der Bundesrat auch in ausserordentlichen Situationen statt Ad-hoc-Ausschüsse reguläre Ausschüsse nutzen. Zudem wurde die ehemalige SP-Bundesrätin gerügt, weil sie den Gesamtbundesrat zu spät informiert habe; auch die Bundeskanzlei hätte früher einbezogen werden müssen. Es sei deshalb ein Kommunikationssystem zu schaffen, mit dem das gesamte Gremium einfach, schnell und sicher informiert werden könne. Dieses System soll zudem auch sicherstellen, dass bundesrätliche Telefonkonferenzen – eine solche hatte Anfang 2012 stattgefunden – abhörsicher sind. Gemahnt wurde von den beiden GPK zudem die schlechte Qualität der Bundesratsprotokolle. Diese seien zu knapp abgefasst und teilweise gar fehler- und lückenhaft gewesen. Nachvollziehbarkeit sei so nicht gegeben und die Arbeit der GPK werde damit erschwert. Nicht nur vom Bundesrat, sondern auch in der Presse wurde die Kritik der zuständigen Kommissionen als teilweise zu heftig erachtet: ein gewisser Spielraum müsse der Regierung in Krisensituation eingeräumt werden. Sogar Christoph Blocher nahm das Vorgehen von Micheline Calmy-Rey in Schutz, die in der NZZ eine Plattform zu ihrer Verteidigung erhielt [11].
Die 2010 begonnene Idee von ordentlichen Bundesratssitzungen ‚extra muros‘ wurde auch im Berichtjahr umgesetzt. Am 24. April tagten die Regierungsmitglieder in Schloss Prangins (VD) und trafen sich im Anschluss mit der Bevölkerung von Nyon [12].
Viermal trafen sich Regierungsmitglieder mit den Parteipräsidenten und Fraktionsspitzen der Regierungsparteien (CVP, FDP, SP, SVP und BDP) zu den so genannten traditionellen von-Wattenwyl-Gesprächen. Die regelmässig abgehaltenen informellen Gespräche tragen den Namen des Hauses in der Berner Altstadt, in dem sie stattfinden. Im Februar stand die Altersvorsorge 2020 zur Debatte; im Mai sprachen die Beteiligten über die kurz- und mittelfristigen finanzpolitischen Herausforderungen und die Unternehmenssteuerreform III; Ende August standen die EU-Dossiers, der Finanzplatz und erneut die Reform der Altersvorsorge auf der Agenda und im November waren die bevorstehenden finanzpolitischen Weichenstellungen das Hauptthema der Gespräche, deren Resultate wie immer geheim blieben [13].
Nach der letzten offiziellen Bundesratssitzung werden traditionellerweise Angaben zur Arbeit der Regierung veröffentlicht. Im Berichtjahr verbreitete der Bundesratssprecher André Simonazzi diese Angaben per Twitter. Der Bundesrat habe sich 2013 zu 40 ordentlichen und 5 ausserordentlichen Sitzungen getroffen, an denen über 2 500 Vorlagen, 1 400 Vorstösse und 600 Fragen behandelt worden seien [14].
Zur Kompetenz des Bundesrates zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge vgl. unten, Kapitel 2 (Principes directeurs).
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Nachdem der Nationalrat im Vorjahr auf der Basis einer Evaluation der Anhörungs- und Vernehmlassungspraxis bereits drei Postulate überwiesen hatte, wollte die SVP-Fraktion mit einer Motion den Anliegen noch weiteren Nachdruck verleihen. Die Evaluation hatte drei Hauptkritiken zu Tage gefördert: zu wenig Transparenz bei der Kommunikation der Vernehmlassungsresultate, eine nicht nachvollziehbare Unterscheidung zwischen Vernehmlassung und Anhörung sowie die zu häufigen Anhörungskonferenzen mit zu kurzen Fristen und willkürlicher Auswahl der Teilnehmer. Neben diesen drei in den GPK-Postulaten verpackten Punkten zur Verbesserung dieser Situation wollte die SVP zusätzlich noch die Kompetenzen der Bundeskanzlei, die mit der Koordination von Vernehmlassungen betraut ist, klären. Der Nationalrat unterstützte mit Ausnahme der SP- und der FDP-Liberale-Fraktion den Vorstoss mit 117 zu 73 und überwies ihn an die kleine Kammer, wo die Motion im Berichtjahr noch nicht diskutiert wurde [15].
Anfang November legte der Bundesrat seine Botschaft zur Revision des Vernehmlassungsgesetzes vor und beantragte gleichzeitig die Abschreibung der drei oben erwähnten Postulate. Die Änderung sieht drei Schwerpunkte vor: (1) Zwischen Anhörung und Vernehmlassung wird begrifflich nicht mehr unterschieden, wobei Vernehmlassungen in der Regel vom Bundesrat und nur bei untergeordneter Tragweite von einem Departement eröffnet werden. (2) Das Ergebnis jeder Vernehmlassung soll zur Erhöhung der Transparenz zwingend in einem Bericht festgehalten werden. (3) Die gesetzlich verankerte Vernehmlassungsfrist von drei Monaten soll beibehalten, Verlängerungen aufgrund von Ferien und Feiertagen aber besser geregelt werden. Eine Fristverkürzung bei Dringlichkeit muss im Begleitschreiben neu sachlich begründet werden. Die Räte nahmen die Diskussion des Entwurfs im Berichtjahr noch nicht vor. 2014 wird sich der Ständerat als Erstrat mit der Botschaft auseinandersetzen [16].
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Verwaltung
Ab dem 1. Januar 2013 wurde das Bundesamt für Metrologie als verselbständigte Anstalt des Bundes geführt. Diese auf die Revision des Bundesgesetzes über das Messwesen zurückgehende Änderung evozierte zwei Postulate Schneeberger (fdp, BL). Die erste Forderung nach einem Erfahrungsbericht über solche Auslagerungen fand im Nationalrat kein Gehör, wohl aber die Idee eines Berichtes über mögliche Synergien durch die Vereinheitlichung von Messnetzen und der Einführung gemeinsamer Dienste, die durch das neue Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) koordiniert werden könnten [17].
Die Kosten für die Reorganisation des per 1. Januar tätigen neuen Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), das durch einen Zusammenschluss des bis anhin dem EDI angehörenden Bundesamts für Bildung und Forschung und dem Bereich ETH mit dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie gebildet wurde, beliefen sich auf CHF 1,9 Mio. Das Staatssekretariat ist beim neuen Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF, bisher EVD) angesiedelt. Die Neuorganisation war nicht mit Kündigungen verbunden. Der Stellenetat des neuen SBFI beträgt 248 Vollzeitstellen [18].
Im Rahmen der Revision der Alkoholgesetzgebung will das Finanzdepartement eine Umstrukturierung der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) vornehmen. Die EAV soll in die Zollverwaltung integriert und dort eine neue Organisationseinheit „Alkohol und Tabak“ geschaffen werden, die für den Vollzug der Bier-, Spirituosen- und Tabaksteuer zuständig ist [19].
Das 2009 von der damaligen Justizchefin Eveline Widmer-Schlumpf (bdp) reorganisierte Bundesamt für Migration (BfM) wurde erneut – diesmal von der aktuell zuständigen Bundesrätin Simonetta Sommaruga (sp) – umgebaut. Eine 2012 durchgeführte Evaluation hatte gezeigt, dass die Reform von 2009 missglückt war. Auch amtsintern waren die Änderungen stark kritisiert worden. Mit der aktuellen Umstrukturierung verschwinden die flachen Hierarchien wieder, die als Problembereich identifiziert worden waren. Fast die Hälfte der rund 80 Kaderstellen im BfM wurden intern neu ausgeschrieben. Die Reform von innen – zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden in die Reformdiskussionen integriert – soll das Arbeitsklima wieder verbessern [20].
Gleich vier aktuelle Geschäfte kreisten um die Frage von Open Government Data, also der Freigabe von Datenbeständen des Bundes für die interessierte Öffentlichkeit. Eine Motion Graf-Litscher (sp, TG) forderte ein Verzeichnis aller Datenbestände des Bundes, ein Portal, mit dem der Zugang zu diesen Daten sichergestellt wird, sowie begleitende Massnahmen zur Förderung der Nutzung dieser Daten durch die Öffentlichkeit. Der Nationalrat nahm die gesamte Motion mit 97 zu 77 Stimmen an, obwohl der Bundesrat sich gegen die Punkte 1 und 3 ausgesprochen hatte. Opposition kam vor allem aus dem SVP- und CVP-Lager. Der Vorstoss wurde im Berichtjahr in der kleinen Kammer noch nicht behandelt. Mitte 2013 doppelte Graf-Litscher mit einem noch nicht behandelten Postulat nach, dass die Prüfung der Freigabe von Daten zu Finanzzahlen verlangt. Ein Postulat Riklin (cvp, ZH), das einen eigentlichen Masterplan fordert, mit dem Analysen der Bestände, des Nutzenpotenzials und der Kosten durchgeführt sowie der nötigen rechtlichen und technischen Massnahmen für die Freigabe von Bundesdaten vorgenommen werden sollen, wurde vom Nationalrat mit 120 zu 59 Stimmen überwiesen. Auch hier verwies der Bundesrat vergeblich auf das bereits 2011 überwiesene Postulat Wasserfallen (fdp, BE), auf dessen Grundlage die Regierung aktuell bereits einen Bericht verfasse, der demnächst vorliege und in dem der Handlungsbedarf aufgezeigt werde. Bereits im Vorjahr überwiesen worden war eine Motion der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-NR), welche die Veröffentlichung von Meteodaten nach dem Prinzip von Open Government Data fordert. In der Folge schaltete der Bund Mitte September dann eine erste Open-Data-Plattform (Opendata.admin.ch) auf. Bisher dezentral abgelegte, öffentliche Daten werden damit über eine einzige Plattform zugänglich und leichter auffindbar gemacht. Die Plattform wird zusammen mit dem Bundesamt für Statistik, Swisstopo, Meteo Schweiz und der Nationalbibliothek geführt. Experten schätzten das wirtschaftliche Potenzial von Open-Data auf bis zu CHF 1,2 Mia. Der erwähnte Bericht des Bundesrates erschien ebenfalls Mitte September. Als Folge des Berichts wurde das Informatiksteuerungsorgan des Bundes beauftragt, zusammen mit dem Bundesarchiv und der Bundeskanzlei einen Entwurf für eine Open Government Data Strategie zu entwerfen und die Umsetzung auf 2014 zu planen [21].
Im Berichtjahr legte der Bundesrat seine Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Sammlungen des Bundesrechts und des Bundesblatts (Publikationsgesetz) vor. Dabei ging es vor allem darum, dass die elektronische Fassung einer amtlichen Veröffentlichung rechtsverbindlich sein soll. Bis anhin war dies nur für die Papierversion der Fall. Der Bundesrat wollte den veränderten Nutzungsbedingungen Rechnung tragen: während die Zahl der Abonnenten der gedruckten Ausgaben von Bundesblatt und Amtlichem Bulletin abnahmen, stieg gleichzeitig die Nutzung der entsprechenden Online-Versionen, die aber eben bis jetzt streng genommen rechtlich nicht verbindlich waren. Darüber hinaus würde mit der Verbindlicherklärung der elektronischen Inhalte eine tägliche Erscheinungsweise möglich, weil nicht mehr auf Druck und Vertrieb gewartet werden müsste. Mit einer Internet-Plattform soll zudem die Sichtbarkeit des Bundesrechts erhöht werden. Die Ende 2012 bis März 2013 durchgeführte Vernehmlassung zeigte vorwiegend positive Reaktionen. Die Botschaft wurde in den beiden Kammern im Berichtjahr noch nicht beraten. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hatte allerdings noch im November ihre Unterstützung signalisiert. Dies allerdings nicht ohne zu präzisieren, dass der Bundesrat nicht in eigener Zuständigkeit auf die gedruckte Fassung verzichten könne [22].
Die im Vorjahr vom Nationalrat angenommene Motion Graf-Litscher (sp, TG), die eine nichtdiskriminierende E-Government Lösung für Landwirte forderte, wurde vom Ständerat im Berichtjahr abgelehnt. Graf-Litscher wollte eine Open Source Plattform einführen, um Ungleichbehandlung aufgrund von Browserinkompatibilitäten zu verhindern: je nachdem, welcher Internetbrowser verwendet wird, funktioniert die verwendete Software ev. nicht. Das bundesrätliche Argument, dass dies unverhältnismässig teuer sei, verfing im Berichtjahr in der kleinen Kammer. Die Motion Weibel (glp, ZH), welche auf eine Nutzung und Förderung von Open Source Software in der Bundesverwaltung zielte, wurde abgeschrieben und eine weitere Motion Graf-Litscher, die unter Einsatz von Open-Source-Software die Einführung eines Geschäftsprozessmanagements gefordert hätte, wurde zurückgezogen. Eine Motion Glättli (gp, ZH), welche eine digitale Nachhaltigkeit bei der Einführung von Software-Lösungen für die Geschäftsverwaltung fordert, d.h. vollständigen Zugang der Bundesverwaltung zum Quellcode einer Software sowie den Besitz der Urheberrechte über dieselbe, wurde im Berichtjahr im Plenum noch nicht behandelt [23].
Das Informatikprojekt „Insieme“, das bereits 2012 für viel Wirbel gesorgt hatte, geriet auch im Berichtjahr nicht aus den Schlagzeilen. Insieme sollte die veralteten Informatiksysteme der Steuerverwaltung ersetzen, wurde aber mit einem Verlust von über CHF 100 Mio. aufgrund verschiedener Verzögerungen, Kostenüberschreitungen und Ungereimtheiten bei Projektvergabe und -planung ohne Umsetzung abgebrochen. Die von der SP-Fraktion im Rahmen einer parlamentarischen Initiative verlangte parlamentarische Untersuchungskommission zum Insieme-Skandal stiess im Nationalrat allerdings auf Widerstand. Ein Ordnungsantrag, über die PUK-Forderung erst zu beschliessen, wenn die eingesetzte „Arbeitsgruppe Insieme“ ihren Abschlussbericht vorgelegt haben würde, wurde abgelehnt und auch dem SP-Begehren selber wurde keine Folge gegeben. Die mit 135 zu 38 Stimmen deutliche Mehrheit in der grossen Kammer folgte dabei den Argumenten ihres Büros. Im Berichtjahr noch nicht behandelt wurden eine Motion Noser (fdp, ZH), die den Bundesrat beauftragen will, eine Beschaffungsstrategie für Informatik- und Telekommunikationsprojekte zu entwickeln sowie ein Postulat Amherd (cvp, VS), das griffigere Massnahmen für die Finanzkontrolle in der Bundesverwaltung fordert. Um Informatikprobleme in Zukunft zu vermeiden, will der Bundesrat Grossvorhaben der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) unter der Federführung der Eidgenössischen Finanzkontrolle systematisch überprüfen lassen. Dies beschloss die Regierung Ende März an einer Sitzung und legte Mitte April einen entsprechenden Masterplan vor. Aufgrund des Scheiterns von Insieme warten die veralteten Informatiksysteme in der Steuerverwaltung noch immer auf eine Erneuerung. Mitte April ermächtigte der Bundesrat das EFD, für ein neues Programm mit dem Namen „Fiscal-IT“ einen Verpflichtungskredit über CHF 85,2 Mio. zu beantragen. Eine Vereinfachung des Projektmanagements, die Gliederung in Teilprojekte und die Schaffung einer EFD-internen, zentralen Organisationseinheit Informatik sollen das Gelingen des Projektes sicherstellen. Wie dringend Kontrollmassnahmen bei der IKT sind, zeigten Probleme mit weiteren Informatikprojekten. Im Februar wurde bekannt, dass das Bundesamt für Umwelt (BAFU) aufgrund eines Korruptionsfalls ein Grossprojekt abbrechen musste und so rund CHF 6,1 Mio. verlustig gingen. Mitte Mai wurde in der Sonntagspresse ein Scheitern des mit rund CHF 110 Mio. finanzierten Projektes „Gever“ vermutet, das Daten und Dokumente der Bundesverwaltung erfassen und verbinden sollte. Der Rahmenvertrag sei ausgeschöpft und die Vertragsdauer überschritten. Auch das neue Abhörsystem des Bundes „Interception System Schweiz (ISS)“, das den Strafverfolgungsbehörden ein technisch besseres Abhören von Kriminellen erlaubt hätte, geriet in den Fokus der Medien: Das 2010 für CHF 18 Mio. eingekaufte System konnte nicht umgesetzt werden und mit einem Zusatzkredit von CHF 13 Mio. musste im September ein Alternativprojekt aufgegleist werden. Anfang Oktober kritisierte die Finanzkontrolle die massiven Kostenüberschreitungen, die zeitlichen Verzögerungen und die fehlende Beschaffungstransparenz beim CHF 100 Mio. teuren Strassendatenbankenprojekt „Mistra“ [24].
Nicht einig waren sich die beiden Kammern bei einer Motion der Finanzkommission des Nationalrates (EFK-NR). Die Idee, jede Verwaltungsstelle, welche für Dritte Leistungen erbringt, anzuweisen, eine Vollkostenrechnung zu erstellen, stiess nur im National- nicht aber im Ständerat auf offene Ohren. Der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Verwaltungseinheiten im Einvernehmen mit der Finanzverwaltung die Art der Kosten- und Leistungsrechnung vereinbaren und jene Einheiten mit hoher betrieblicher Autonomie bereits heute eine Vollkostenrechnung durchführen. Auch sei die Infrastruktur bereits überall so eingerichtet, dass eine Vollkostenkalkulation jederzeit möglich und die Motion deshalb eigentlich bereits erfüllt sei. Die EFK-NR hatte in ihrem Jahresbericht 2012 allerdings bemängelt, dass im VBS keine Vollkostenrechnung erstellt werden könne. Das VBS hatte nicht berechnen können, um wie viel der von der Armee geleistete Aufwand am World Economic Forum die Kosten eines normalen WK übersteigt. Während die grosse Kammer mit 92 zu 45 Stimmen die Motion ihrer Kommission überweisen wollte, lehnte die kleine Kammer das Begehren gestützt auf die Argumente des Bundesrats ab [25].
Ende November verabschiedete der Bundesrat in seiner Botschaft drei Kernpunkte, mit denen das Neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung (NFB) umgesetzt werden soll. Die Steuerung sämtlicher Verwaltungseinheiten mit Globalbudgets, die Zusammenführung von Finanzplanung und Voranschlag sowie deren Anreicherung mit Leistungsinformationen sollen die Verwaltung zielorientierter, transparenter und wirtschaftlicher machen. Der Bundesrat möchte die NFB per 2017 einführen. Dies setzt voraus, dass sich die Räte im Vorfeld mit dem Entwurf auseinandersetzen, was für 2014 geplant ist. Skeptiker befürchten, dass das Parlament die Kontrolle über die Verwaltung verlieren könnte, wenn die Ziele der Verwaltungseinheiten schlecht messbar oder diffus formuliert sind. Mit dem Globalbudget könnte das Parlament zudem auf einzelne Budgetposten der Ämter keinen Einfluss mehr nehmen[26].
Auf der Basis eines von der EFK-SR beim Eidgenössischen Personalamt angeforderten und Mitte November veröffentlichten Berichts zur Entwicklung der Personalbestände liess sich erstmals aufzeigen, wo in der Verwaltung Stellen geschaffen wurden. Eine grosse Zunahme an Stellen zwischen 2007 und 2012 weist das EDA auf (+ 797 Stellen). Darunter befanden sich insbesondere Posten im Aussendienst aber auch aufgrund von Schengen/Dublin oder der Einführung der biometrischen Pässe geschaffene Arbeitsplätze. 214 neue Stellen wurden in den rund fünf untersuchten Jahren im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation geschaffen und 135 Posten erhielt das Bundesamt für Migration. Der Bericht zeigte auf, dass neue Politikfelder häufig auch mit neuen Stellen einhergehen. So schlug etwa die Energiestrategie 2050 mit 31 neuen Stellen zu Buche und die Revision des Luftfahrtgesetzes zog 46 Stellen nach sich. Zunahmen verzeichneten insbesondere die Bereiche Verkehr (+19,8%), Gesundheit (+17,5%), Umweltschutz und Raumordnung (+17%) sowie die soziale Wohlfahrt (+15%), während in den Bereichen Kultur und Freizeit (-24,3%), Wirtschaft (-23,3%), Landesverteidigung (-5,2%) und öffentliche Sicherheit (-0,4%) zwischen 2007 und 2012 Stellen abgebaut wurden. Eine Motion Brunner (svp, SG), die eine Stellenreduktion in der gesamten Bundesverwaltung gefordert hatte, um die Effizienz zu steigern und Kosten zu sparen, wurde im Berichtjahr abgeschrieben; eine Motion Vitali (fdp, LU), welche die Einführung eines Personalplanes fordert, wurde hingegen noch nicht behandelt [27].
Auf einige Kritik stiess der vorsorgliche Stellenausbau im Bundesamt für Strassen (Astra). Das Amt war – irrtümlicherweise, wie sich Ende November zeigte – von einer Annahme der Abstimmung über die Erhöhung der Autobahngebühren ausgegangen und hatte bereits vor dem Urnengang 34 neue Stellen geschaffen und besetzt. Für die Umsetzung des mit der Abstimmung verknüpften Beschlusses über den Ausbau des Strassennetzes wären insgesamt 60 Stellen nötig gewesen, die dann allerdings mit dem negativen Ausgang des Urnengangs obsolet wurden. Das Astra verteidigte sich zwar, man habe für den Ausbau vorbereitet sein wollen. Die vorbehaltslose Anstellung der 34 Personen, deren Stellen „haushaltneutral“ abgebaut werden sollen, stiess vor allem bei Finanzpolitikern auf Kritik. Zwar handle es sich beim Astra um ein so genanntes „Flag-Amt“ (Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget), das entsprechend über einen bestimmten Spielraum verfüge, um Mittel zwischen Sach- und Personalaufwand zu verschieben, Sachaufwand im Umfang von 34 Personalstellen zu kompensieren sei aber eigentlich nicht vorstellbar, äusserte sich Urs Schwaller (cvp, FR), der laut Zeitungsberichten den Fall zum Anlass nehmen wollte, die geplante Einführung von Globalbudgets (siehe oben, NFB) noch einmal kritisch zu überdenken [28].
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Die GPK gab in ihrem Jahresbericht 2012 bekannt, dass sie die Wahl des obersten Verwaltungskaders durch den Bundesrat evaluieren will. Die Besetzung des Topkaders hatte in den letzten Jahren mehrfach Kontroversen ausgelöst. Der Mitte November veröffentlichte Evaluationsbericht fand dann deutliche Worte. Der Regierung wurden unvollständige Information, mangelhafte, intransparente Verfahren und fehlende Sicherheitsprüfungen vorgeworfen. In 20 der untersuchten 37 Fälle aus dem Jahr 2012, bei denen der Bundesrat für die Besetzung verantwortlich war, sei das Auswahlverfahren mittelmässig oder gar schlecht gewesen. Gar nur in 18 Fällen sei eine Personensicherheitsprüfung vorgenommen worden. Der Bundesrat sei in der Regel zu wenig informiert, um seiner Verantwortung als Wahlbehörde nachkommen zu können. Die GPK empfahl dringend, Mindestanforderungen für Auswahlverfahren zu definieren. Auch im Berichtjahr kam es zu medial ausgeschlachteten Entlassungen von hohen Verwaltungsangestellten. So trennte sich etwa Bundesrat Berset vom Direktor des Bundesamtes für Statistik, Jürg Marti, gegen den amtsintern Kritik laut geworden und anonym an die Medien weitergespielt worden war. Zum Nachfolger von Marti wurde Simon Ulrich ernannt. Die von Berset anberaumte Administrativuntersuchung zeigte dann allerdings Anfang Oktober, dass die Vorwürfe gegen Marti haltlos waren [29].
Die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung ist ein alljährlich wiederkehrendes Thema. Die 2012 vom Nationalrat angenommene Motion Maire (sp, NE), welche die Unterstellung des Delegierten für Mehrsprachigkeit unter das Eidgenössische Finanzdepartement statt des Personalamts verlangt, wurde im Berichtjahr auch vom Ständerat überwiesen. Neu wurde der Delegierte vom Bundesrat gewählt. Als Nachfolger des 2012 zurückgetretenen Vasco Dumartheray wurde die Luganeser Stadträtin Nicoletta Mariolini gewählt. Sie soll laut Sprachenverordnung die Dreisprachigkeit in der Bundesverwaltung fördern und bei Personalrekrutierungen unterstützend wirken. Die bereits 2012 eingereichten Postulate Romano (cvp, TI) und Cassis (fdp, TI), die einen vertieften Bericht zur Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung verlangen, wurden 2013 im Plenum noch nicht behandelt. Auslöser war damals der Bericht des Eidgenössischen Personalamts, der zwar eine Zunahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufzeigte, deren Muttersprache nicht deutsch ist, aber auch darauf hinwies, dass die Sollwerte für französisch-, italienisch- und rätoromanisch-sprachige Mitarbeitende noch nicht erfüllt sind. Das Magazin „l’Hebdo“ veröffentlichte Ende April eine Untersuchung, mit der die Dominanz der Deutschschweizer Sprache anhand des Staatskalenders und der dort vermerkten Korrespondenzsprache aufgezeigt wurde. Von den 199 einflussreichsten Beamten sind laut der Untersuchung lediglich 16% nicht deutscher Muttersprache [30].
Zwar zeigte das „Reporting Personalmanagement 2012“ eine weitere Zunahme des Frauenanteils bei den obersten Kaderstellen in der Bundesverwaltung von 14,3% auf 15,6% und im mittleren Kader von 27,8% auf 29% auf, das Soll-Zielband von 29% bis 34% war damit aber nach wie vor nicht erreicht. Hinsichtlich der Chancengleichheit von Frau und Mann in der Bundesverwaltung unternahm die Regierung deshalb Anfang November einen Schritt, der breite Beachtung fand. Sie beschloss die Einführung einer Geschlechterquote von 30% bei 24 bundesnahen Betrieben. Gremien, die vom Bundesrat gewählt werden, sollen bis 2020 jeweils einen Frauen- und Männeranteil von mindestens 30% aufweisen. Wo der Frauenanteil tief ist, sollen künftig weibliche Kandidaturen bevorzugt behandelt werden. Bei dieser Neuerung handelte es sich aber nicht um eine juristisch verbindliche Vorgabe, sondern um eine Zielgrösse, deren Nichterreichung allerdings gut begründet werden muss. Zudem beschloss die Bundesregierung, neu jährlich im Rahmen des Reportings Personalmanagement über die Geschlechtergleichheit zu berichten. Zwei Postulate Feri (sp, AG), mit denen die Einführung von Geschlechterquoten in der Verwaltung geprüft werden sollen, wurden im Plenum noch nicht behandelt. Mit familienfreundlichen Arbeitsbedingungen will die Regierung schliesslich die Verwaltung als Arbeitgeberin für beide Geschlechter noch attraktiver machen. Anfang Mai verabschiedete die Exekutive verschiedene Verordnungsänderungen, die beiden Elternteilen verstärkt Teilzeitarbeit und Vätern einen zehntägigen Vaterschaftsurlaub erlauben. Ende Jahr verabschiedete der Bundesrat zudem eine Reallohnerhöhung von 0,7%. Die Überprüfung der Löhne in der Bundesverwaltung zeigte, dass die Saläre dem Grundsatz der Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern entsprechen [31].
In Erfüllung eines Postulats der GPK des Nationalrates legte der Bundesrat einen Bericht vor, der die Steuerung der Personalpolitik durch ein an die Stellenfunktion geknüpftes Vertrauensarbeitszeitmodell vorschlug. Dieser Punkt war im Vorjahr in der Debatte um die Personalsteuerung Gegenstand von Divergenzen zwischen den Kammern gewesen [32].
Nachdem der Bundesrat die Ablehnung einer im Berichtjahr noch nicht behandelten Motion Grossen (glp, BE) beantragt hatte, reichte der Motionär ein Postulat mit ähnlicher Stossrichtung ein. Die Regierung soll prüfen, ob Möglichkeiten und Anreize geschaffen werden können, mit denen die Angestellten der Bundesverwaltung für Telearbeit (Home-Office) gewonnen werden. Der Bundesrat hatte zwar in seiner Antwort auf die Motion die ökologischen, sozialpolitischen und wirtschaftlichen Vorteile von Home-Office anerkannt, sich aber gegen die im Anliegen geforderte Festsetzung einer Quote zur Erhöhung des Anteils an Angestellten mit ortsunabhängigem Arbeitsplatz gewandt. Die im Vergleich zum ursprünglichen Anliegen abgeschwächte Forderung in Form eines Postulats stiess nicht nur beim Bundesrat, sondern – nachdem es zuerst von Stahl (svp, ZH) bekämpft wurde – auch im Nationalrat mit 104 zu 84 Stimmen auf Zustimmung. Die Gegenstimmen stammten aus der SVP und der FDP Liberale-Fraktion. In der Wintersession überwies die grosse Kammer zudem ohne Diskussion ein Postulat Feller (fdp, VD), das den Bundesrat beauftragt, die Nutzung von Telearbeit in der jährlichen Berichterstattung über das Personalmanagement statistisch zu erfassen [33].
Die 2013 durchgeführte Personalbefragung in der Bundesverwaltung, die von 1061 der 1509 angefragten Bundesangestellten beantwortet wurde, zeigte eine relativ hohe Arbeitszufriedenheit und ein starkes Engagement. Im Schnitt vergaben die Befragten auf einer Skala von 0 bis 100 den Wert 78 für die Frage ob sie stolz seien, bei der Bundesverwaltung zu arbeiten [34].
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Parlament
Das Nationalratspräsidium wurde 2013 von Maya Graf (gp, BL) geführt, der ersten grünen Nationalrätin in diesem Amt. Als ihr Nachfolger wurde Vizepräsident Ruedi Lustenberger (cvp, LU) in der Wintersession mit 175 von 183 gültigen Stimmen bestätigt. Neuer erster Vizepräsident wurde Stéphane Rossini (sp, VS) mit 166 von 169 gültigen Stimmen. Für das Amt des zweiten Vizepräsidenten, das 2014 turnusgemäss der FDP zugesprochen wird, kandidierten bei der FDP-internen Ausmarchung drei Kandidierende. Die Freisinnigen entschieden sich aus dem jungen Trio Caroni (AR), Wasserfallen (BE) und Markwalder (BE) für die erfahrenere Christa Markwalder, die damit aller Voraussicht nach, ihre Wiederwahl bei den Nationalratswahlen 2015 vorausgesetzt, das Präsidium 2016 inne haben wird. Markwalder erhielt 137 von 173 gültigen Stimmen; 24 Stimmen entfielen auf Wasserfallen. Den Vorsitz im Ständerat besetzte im Berichtjahr Filippo Lombardi (cvp, TI). Ihm zur Seite standen Hannes Germann (svp, SH) und Claude Hêche (sp, JU), die in der Wintersession zum Nachfolger von Lombardi bzw. zum neuen ersten Vizepräsidenten gewählt wurden. Germann erhielt dabei alle 42 gültigen Stimmen und auf Hêche entfielen 40 der 41 gültigen Stimmen. Mit Raphaël Comte (NE) wird die FDP 2016 zudem voraussichtlich auch einen relativ jungen Ständeratspräsidenten stellen; Comte wurde mit 36 von 39 gültigen Stimmen zum neuen zweiten Vizepräsidenten gewählt [35].
Im Berichtjahr wurden nicht weniger als elf Parlamentsmandate neu besetzt. Die Mutationen waren einerseits Folgen kantonaler Wahlen. Gleich drei Genfer Nationalräte – Luc Barthassat (cvp), Antonio Hodgers (gp) und Mauro Poggia (mcg) – wurden in den Genfer Regierungsrat gewählt. Auch Yvan Perrin (svp) und Alain Ribaux (fdp) zogen das kantonale Exekutivamt in Neuenburg dem nationalen Parlamentsmandat vor (zu den kantonalen Wahlen vgl. Teil I, 1e). Für die fünf abtretenden Parlamentarier rutschten Guillaume Barazzone (cvp, GE), Anne Mahrer (gp, GE), Roger Golay (mcg, GE), Raymond Clottu (svp, NE) und Sylvie Perrinjaquet (fdp, NE) nach. Golay wurde – im Gegensatz zu seinem Vorgänger Poggia – in die SVP-Fraktion aufgenommen. Bereits 2012 waren Franziska Teuscher (gp, BE) und Ursula Wyss (sp, BE) in die Stadtberner Regierung gewählt worden. Sie traten ebenfalls von ihren Nationalratsmandaten zurück und wurden im Berichtjahr durch Aline Trede (gp, BE) und Nadine Masshardt (sp, BE) ersetzt. Bereits 2012 ihren Rücktritt angekündigt hatten Hildegard Fässler-Osterwalder (sp, SG) und Peter Spuhler (svp, TG), nach 16, resp. 13 Jahren Tätigkeit im nationalen Parlament. Hans-Jürg Fehr (sp, SH), ein weiterer lang gedienter Parlamentarier, trat nach 14 Jahren zurück. Für die SP St. Gallen wurden Claudia Friedl, für die SP Schaffhausen Martina Munz und für die SVP Thurgau Verena Herzog neu vereidigt. Seinen Rücktritt für 2014 kündigte Fulvio Pelli (fdp, TI) an. Auch im Ständerat wird es noch vor den Gesamterneuerungswahlen 2015 zu Veränderungen kommen. Für den verstorbenen Pankraz Freitag (fdp, GL) musste im Kanton Glarus eine Ersatzwahl durchgeführt werden, die auf das Frühjahr 2014 angesetzt wurde [36].
Mitte März wurde Martina Buol zur neuen stellvertretenden Generalsekretärin der Bundesversammlung und zur neuen Sekretärin des Ständerats gewählt. Philippe Schwab war bereits im Vorjahr zum neuen Generalsekretär gewählt worden. Er trat seine Stelle als Nachfolger von Christoph Lanz am 1. Juli 2013 an [37].
Die von einer parlamentarischen Initiative Buttet (cvp, VS) geforderte Session extra muros im Kanton Wallis, in jenem Kanton also, der am stärksten unter der Zweitwohnungsinitiative zu leiden habe, sollte als Zeichen für Solidarität wirken. Trotz Antrag des Büros des Nationalrates, dieser Initiative keine Folge zu geben, hiess die grosse Kammer das Begehren gut. Mit einem Zufallsmehr von 79 zu 77 Stimmen schlug die Majorität der anwesenden Volksvertreter – eine Mehrheit aus SP, Grünen und CVP – die Warnungen vor hohen Mehrkosten in den Wind, um den „Alpengraben“ wieder aufzuschütten. Der Entscheid wurde allerdings im Herbst in der kleinen Kammer korrigiert. Auch hier kam er knapp mit 19:16 Stimmen zustande. Neben den Kosten wurde argumentiert, dass Sessionen bisher nur aufgrund von Renovationsarbeiten extra muros durchgeführt worden seien. Zudem müssten – einmal Ja gesagt – aus Solidaritätsgründen ganz viele andere Regionen auch berücksichtigt werden. Die Lust auf Sitzungen ausserhalb von Bern wurde damit allerdings scheinbar nicht gestillt, reichte doch Ständerat Robert Cramer (gp, GE) im Berichtjahr eine noch nicht behandelte parlamentarische Initiative ein, die eine Session extra muros – nota bene im Kanton Wallis – verlangt, um das 200-jährige Jubiläum des Beitritts der Kantone Genf, Neuenburg und Wallis zur Schweiz zu feiern [38].
Gleich drei parlamentarische Initiativen waren im Berichtjahr im Ständerat hängig, die ein transparenteres Abstimmungsverfahren im Ständerat verlangten: einer parlamentarischen Initiative Reimann (svp, SG) sowie einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion, welche die Veröffentlichung der Abstimmungsresultate der kleinen Kammer und die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage forderten, wurden 2012 im Nationalrat Folge gegeben. Nachdem Ende 2012 einige Fehler beim Auszählen von Hand passierten, welche durch die Videoaufzeichnungen der Internetplattform Politnetz an die Öffentlichkeit gelangt waren, hiess die kleine Kammer auch einen Rückkommensantrag auf eine parlamentarische Initiative Jenny (svp, GL) gut, die kurz vor dem Bekanntwerden der Auszählfehler im Rat noch abgelehnt worden war. Diese dritte Initiative sah zwar die elektronische Durchführung aller Abstimmungen vor, wollte die Namenslisten aber nur bei Gesamtabstimmungen, Schlussabstimmungen, Abstimmungen mit qualifiziertem Mehr oder auf Verlangen von mindestens zehn Ratsmitgliedern veröffentlicht wissen. Den beiden Anliegen aus der grossen Kammer zur generellen Veröffentlichung der Abstimmungsergebnisse wollte der Ständerat nicht nachkommen und gab ihnen keine Folge. Der Kommissionsentwurf auf der Basis der parlamentarischen Initiative Jenny wurde in der Frühjahrssession diskutiert. Man war sich einig, dass man das Geschäft unter den veränderten Vorzeichen – tatsächlich waren die im Berichtjahr erneut festgestellten Fehlzählungen Gegenstand zahlreicher hämischer Bemerkungen in Medien und Gesellschaft gewesen – zum Abschluss bringen müsse. Die Einführung einer elektronischen Abstimmungsanlage war deshalb mehr oder weniger unbestritten, obwohl einige Votanten wie bereits im Vorjahr auf die spezielle Situation in der „chambre de réflexion“ verwiesen. Anders als im Nationalrat soll aber auf Antrag der Kommission nicht volle Transparenz herrschen, wie das von einer Minderheit beantragt wurde, sondern die Vorschläge Jennys sollen übernommen werden. Diesem Antrag folgten die Kantonsvertreterinnen und -vertreter mit 24 zu 18 Stimmen. Bei der Schlussabstimmung wurde das revidierte Geschäftsreglement mit 28 zu 14 Stimmen gutgeheissen. Die Kosten für die Abstimmungsanlage, die ab der Frühjahrssession 2014 zum Einsatz kommen soll, wurden auf CHF 600 000 veranschlagt. In der Wintersession endete damit die 165-jährige Tradition des Handerhebens im Ständerat [39].
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Das Arbeitspensum war – berechnet anhand der Anzahl erledigter Geschäfte – im Berichtjahr etwas höher als im Vorjahr. Insgesamt wurden in den je vier Sessionen und der Aprilsession im Nationalrat 2217 Geschäfte erledigt (beraten, zurückgezogen, abgeschrieben). Im Jahr 2012 lag diese Zahl bei 2075. Aufgeschlüsselt nach Instrumenten ergab dies 102 parlamentarische Initiativen (2012: 135), 429 Motionen (2012: 421), 201 Postulate (2012: 215), 580 Interpellationen (2012: 477), 76 Bundesratsgeschäfte (2012: 80) und 32 Standesinitiativen (2012: 30). Im Berichtjahr wurden zudem 112 einfache Anfragen (2012: 122) und 617 Fragen in der Fragestunde des Nationalrates beantwortet (2012: 525), die Räte nahmen 42 Petitionen zur Kenntnis (2012: 42) und die vereinigte Bundesversammlung nahm insgesamt 26 Wahlgeschäfte vor (2012: 28). Dass dem Parlament die Arbeit nicht ausgeht, dafür sorgten die Parlamentarier vor allem selber. Im Berichtjahr wurden insgesamt 2118 neue parlamentarische Vorstösse eingereicht, was einem Schnitt von 8,6 Vorstössen pro Ratsmitglied (National- und Ständerat) gleichkommt, die zweithöchste Rate seit 1998. Die höchste Rate von 9,4 Geschäften pro Ratsmitglied wurde 2009 erzielt. Im Vergleich zum Vorjahr wurden etwas weniger Motionen (425; 2012: 445) und Postulate (232; 2012: 251) eingereicht. Noch nie wurden hingegen derart viele Interpellationen (664; 2012: 582) vorgebracht wie im Berichtjahr. Auch die Fragestunde wurde wesentlich reger genutzt (617) als ein Jahr zuvor (525). Rückgängig waren hingegen die Zahl der einfachen Anfragen (96; 2012: 137) und der parlamentarischen Initiativen (84; 2012: 106). Im Berichtjahr wurden auch von aussen neue Geschäfte an das Parlament herangetragen, nämlich 97 Bundesratsgeschäfte (2012: 95) und 14 Standesinitiativen (2012: 27). Die immer zahlreicheren Vorstösse stiessen bei Experten zunehmend auf Kritik, da die Gesetzesflut auch mit einem Niedergang der Qualität der Gesetze einhergehe. Eine starke Zunahme wurde auch in der Anzahl gescheiterter Bundesratsgeschäfte verzeichnet. Waren es in den Legislaturen 1991 bis 1995 sowie 1995 bis 1999 noch je fünf Geschäfte, die nach einem gescheiterten Differenzbereinigungsverfahren, durch Ablehnung bei der Schlussabstimmung, durch Nichteintreten, durch Abschreiben oder aber durch Rückweisen an den Bundesrat scheiterten, nahm diese Zahl zwischen 1999 und 2011 sukzessive zu (1999-2003: 10 abgelehnte BRG; 2003-2007: 16 abgelehnte BRG; 2007 bis 2011: 27 abgelehnte BRG). Nach ungefähr der Hälfte der aktuellen Legislatur, also zwischen 2011 und 2013 waren bereits 26 Geschäfte gescheitert, darunter etwa auch die Lex USA oder die 6. IV-Revision. Auf der einen Seite kann diese Entwicklung als Krisenzeichen, als zunehmende Distanz zwischen Parlament und Regierung, als Ausdruck erhöhten Profilierungsdrangs der Pol-Parteien im Medienzeitalter, als Vorwahlgeplänkel im Hinblick auf eine neue Zusammensetzung im Bundesrat oder als Zeichen zunehmender Schwierigkeit für Konsensfindung in Folge einer instabileren (neuen) Mitte interpretiert werden. Auf der anderen Seite kann die Zahl aber auch relativiert werden durch die ebenfalls zunehmende Zahl an zu behandelnden Geschäften. Darüber hinaus kann sie auch als Zeichen einer Emanzipierung des Parlamentes betrachtet werden, das die Kontrolle über die Exekutive immer besser und kritischer wahrnimmt [40].
Auf Initiative der Staatspolitischen Kommission des Ständerates sollten mit einer kleinen, auf eine Motion Hansruedi Stadler (cvp, UR) zurückgehenden Parlamentsreform Verbesserungen der Organisation und des Verfahrens des Parlamentes angestrebt werden. Im Berichtjahr verkam das Anliegen, nachdem es bereits 2012 von der Volkskammer beschnitten worden war, zu einer eigentlichen Minireform. Die kleineren Präzisierungen und Gesetzesanpassungen sowie die Forderung, dass ausserordentliche Sessionen nur dann stattfinden sollen, wenn in beiden Kammern hängige Geschäfte vorliegen, waren zwar unbestritten. Die ursprünglichen Forderungen jedoch, welche der Vorstossflut im Nationalrat Einhalt gebieten wollten, überlebten das parlamentarische Ping-Pong – viermal wechselte das Geschäft im Berichtjahr zwischen den Kammern hin und her – allerdings nur in marginaler Form. Nachdem der Nationalrat die zentralen Forderungen der ständerätlichen Initiative bereits 2012 stark abgeändert hatte, blieben nach der ersten Beratung des Ständerates drei zentrale Differenzen übrig: Erstens verlangte die ständerätliche Initiative ursprünglich, dass Standes- und parlamentarische Initiativen in Form eines ausgearbeiteten Vorentwurfs statt einer allgemeinen Anregung eingereicht werden müssen. Während die kleine Kammer diesem Ansinnen zustimmte, wurde es vom Nationalrat verworfen. Zweitens akzeptierte die grosse Kammer zwar ein Obligatorium für eine mündliche Beratung von Motionen, wollte aber bei so genannten organisierten Debatten nach wie vor mehrere ähnliche Geschäfte gleichzeitig behandeln. Der Ständerat vertrat die entgegengesetzte Ansicht, dass vom Nationalrat gebündelt behandelte Vorlagen jeweils zu Unsicherheiten führen, da daraus nicht klar ersichtlich wird, aus welchen Gründen der Nationalrat ein spezifisches Begehren abgelehnt oder angenommen hat. Darüber hinaus hatte die grosse Kammer zwei Erweiterungen eingebracht: Die im Ständerat umstrittene Idee einer aktuellen Debatte für den Nationalrat, die von 75 (statt wie bisher von 50) Mitgliedern des Nationalrates bei aktuellen Ereignissen als Sondersession verlangt werden kann, sowie eine auf eine zurückgezogene parlamentarische Initiative Reimann (svp, SG) zurückgehende Regelung, mit der verboten werden soll, dass die Präsidenten der beiden GPK der gleichen Fraktion angehören. Letzteres entpuppte sich als dritte zentrale Differenz zum Ständerat. Nachdem auch der Nationalrat auf seinem Standpunkt beharrte, kam das Geschäft in der Sommersession zum zweiten Mal in den Ständerat. Dort wurden die Forderungen nochmals stark abgeschwächt: Von einer Ausformulierung von parlamentarischen Initiativen war nicht mehr die Rede. Die kleine Kammer beharrte hingegen auf einer leicht abgeschwächten Forderung eines Obligatoriums für eine echte nationalrätliche Diskussion von Motionen. Die Vorschrift, dass die Präsidenten der beiden GPK nicht derselben Fraktion angehören dürfen, akzeptierten die Kantonsvertreter. Diese Änderungen akzeptierte der Nationalrat noch in der Sommersession. Die Beschlüsse bedingten Änderungen des Bundesgesetzes über die Bundesversammlung und der jeweiligen Geschäftsreglemente beider Räte, die im Ständerat in der Schlussabstimmung einstimmig und im Nationalrat mit 121 zu 64 bzw. 106 zu 85 Stimmen angenommen wurde, wobei sich die Opposition vor allem aus Vertretern der SVP und der FDP zusammensetzte. Im Geschäftsreglement des Nationalrates wurde zudem die neu eingeführte Idee der aktuellen Debatte verankert: Auf Antrag von 75 Mitgliedern des Nationalrates kann eine aktuelle Debatte für die Diskussion wichtiger Ereignisse einberufen werden, ohne dass damit auf das Mittel einer Sondersession zurückgegriffen werden müsste. Ende Berichtjahr reichte Leutenegger Oberholzer (sp, BL) eine parlamentarische Initiative ein, mit der das beschleunigte Verfahren bei bekämpften Vorstössen wieder eingeführt werden soll. Mit der obligatorischen Beratung sei das Verfahren – im Gegensetz zum eigentlichen Ziel – ineffizienter geworden [41].
Eine parlamentarische Initiative Jacqueline Fehr (sp, ZH) wollte gegen die Schwerfälligkeit des Ratsbetriebs vorgehen. Parlamentarische Vorstösse in beiden Räten können zurzeit lediglich von einem Mitglied oder einer Fraktion vorgebracht werden. Um zu demonstrieren, dass mehrere Personen hinter einem Anliegen stehen, würden deshalb dieselben Vorstösse parallel von mehreren Ratsmitgliedern eingereicht. Dies sei nicht nur unbefriedigend, sondern erschwere auch die überparteiliche Arbeit. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats gab der Initiative im Berichtjahr mit 13 zu 10 Stimmen Folge. Sie wollte das Begehren mittels Revision des Geschäftsreglements des Nationalrats umsetzen. Da davon lediglich die grosse Kammer betroffen ist, war die Zustimmung der Schwesterkommission nicht nötig und das Sekretariat wurde beauftragt, einen Vorentwurf zu verfassen [42].
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Für einige Diskussionen sorgte die rege Reisetätigkeit des Ständeratspräsidenten Filippo Lombardi, der in seinem Präsidialjahr bei 13 Auslandreisen 22 Länder besuchte und dabei insgesamt 27 Parlamentspräsidenten, sechs Staatschefs, zwei Premierminister, sieben Aussenminister und sechs weitere Minister traf. Die Diplomatie gehöre zur Aufgabe des Präsidenten, verteidigte sich Lombardi. Auch die Reisen der aussenpolitischen Kommission des Nationalrats stiessen auf Kritik und die geplante, mit CHF 11 500 pro Person budgetierte USA-Reise der Bildungskommission wurde vom Büro des Nationalrates nicht bewilligt [43].
Die Idee eines neuen Sessionsrhythmus war wie bereits im Vorjahr ein Thema. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates empfahl jedoch eine im Berichtjahr eingereichte parlamentarische Initiative Feri (sp, AG) zur Ablehnung. Durch häufigere, dafür aber kürzere Sessionen versprach sich Feri eine bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Politik. Sie nahm damit die bereits im Vorjahr aufgrund verschiedener gesundheitlicher Probleme und Rücktritte einiger Parlamentarier angefachte Diskussion um die Machbarkeit des Milizsystems wieder auf [44].
Keine Gnade fanden die beiden parlamentarischen Initiativen aus der SVP, die Lohnerhöhungen des Parlamentes dem fakultativen Referendum unterstellen wollten. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hielt fest, dass die Höhe der wichtigsten Entschädigungen (Taggeld, Jahresentschädigung) bereits im Parlamentsressourcengesetz geregelt sei und ergo bereits dem fakultativen Referendum unterstehe. Weitere Entschädigungen wie z.B. Essens-, Übernachtungs- oder Reisespesen seien allerdings aufgrund der Komplexität auf Verordnungsstufe geregelt. Auch die an die Fraktionen ausgeschütteten Beiträge seien nicht referendumspflichtig. Die starke Minderheit der SPK-NR, die sich letztlich knapp mit 11 zu 10 Stimmen gegen Folge geben aussprach, stiess sich am Umstand, dass Ratsmitglieder über ihre eigenen Einkommen abschliessend entscheiden können. Darunter leide das Vertrauen der Bürgerschaft ins Parlament. Im Rat fand dieses Argument allerdings kein Gehör. Den Initiativen wurden mit 125 zu 56 bzw. 124 zu 58 Stimmen keine Folge gegeben. Auch eine parlamentarische Initiative Aeschi (svp, ZG), die vorgeschlagen hätte, den Teuerungsausgleich für die Einkommen der Parlamentarier jeweils nicht am Anfang, sondern am Schluss einer Legislaturperiode zu beschliessen, damit die neuen Ratsmitglieder nicht über die eigene Erhöhung entscheiden müssten, fand bei 110 zu 67 Stimmen kein Gehör. Eine Anfang Berichtjahr eingereichte parlamentarische Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL), die verlangt, dass die Jahresentschädigung neu als Jahreseinkommen steuerbar und sozialversicherungsabgabepflichtig werden solle, wurde im Berichtjahr noch nicht behandelt [45].
Auf Basis einer im Februar des Berichtjahres eingereichten parlamentarischen Initiative des Büros des Ständerates soll die Distanz- und Übernachtungsentschädigung neu geregelt werden. Die bisherige Regelung sah vor, dass Übernachtungsentschädigungen zwischen zwei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen dann ausgerichtet werden, wenn der Wohnort weiter als 25 mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurückzulegenden Kilometer entfernt ist. Neu soll nicht die Distanz, sondern die Fahrzeit entscheidend sein für die Gewährung von Entschädigungen. Vorgeschlagen wurden 30 Minuten Reisezeit oder ein Umkreis von 10 Kilometern Luftdistanz, was zur Folge hat, dass neu 21 Ratsmitglieder keine Übernachtungsspesen erhalten würden; mit der bisherigen Regelung waren es 16 Räte. Das Büro des Nationalrates gab noch im März seine Zustimmung und der Ständerat nahm die vorgeschlagene Revision des Parlamentsressourcengesetzes mit 29 zu 2 Stimmen in der Herbstsession an. Die grosse Kammer wird das Geschäft 2014 beraten [46].
Der parlamentarischen Initiative Rossini (sp, VS) wurde von der grossen Kammer keine Folge gegeben. Der Vorstoss hätte die Schaffung eines Bundesgesetzes verlangt, mit dem die Unabhängigkeit aller Behörden auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene geregelt werden sollte. Ziel wäre eine Harmonisierung der unterschiedlichen Lösungen bei Interessenkonflikten gewesen, die sich in einem Milizsystem nicht vermeiden lassen. Gegen den Eingriff in die kantonale Autonomie richtete sich im Nationalrat eine Mehrheit von 125 zu 54 Stimmen der Ratslinken [47].
Verschiedene erfolglose Vorstösse hatten in der Vergangenheit eine Offenlegungspflicht der Einkünfte und Entschädigungen der Parlamentarier gefordert. Ebenfalls auf verbesserte Transparenz zielte eine parlamentarische Initiative Moret (fdp, VD). Allerdings soll auf eine Offenlegung des genauen Betrages verzichtet werden. Im Register mit den Interessenbindungen müsste nur jeweils angegeben werden, ob eine Tätigkeit über dem Betrag von CHF 1 000 pro Jahr liegt und infolgedessen als entschädigt gilt oder ob es sich um ein ehrenamtliches, geringfügig entschädigtes Engagement handelt. Im Berichtjahr äusserten sich beide Staatspolitischen Kommissionen zum Vorstoss, wobei sich die nationalrätliche Arbeitsgruppe mit 12 zu 9 Stimmen für, die ständerätliche aber mit 5 zu 3 Stimmen dagegen aussprach. Während die eine Seite die Angaben als sinnvolle Ergänzungen wertete, sah die andere Seite keinen Handlungsbedarf, weil damit keine brauchbaren Zusatzinformationen geschaffen, sondern lediglich voyeuristische Interessen befriedigt würden [48].
Von den im Vorjahr behandelten Vorstössen, die den Zugang von Lobbyisten zum Parlamentsgebäude besser regeln wollten, hatte keiner die Zustimmung beider Räte erhalten. Hängig war allerdings noch eine parlamentarische Initiative Caroni (fdp, AR), die den Einbezug von allen Kategorien von Interessenvertretern (ständige Lobbyisten, Tageslobbyisten, alt Parlamentarier, etc.) unter dasselbe Reglement forderte. Darüber hinaus verlangt das Begehren den Ersatz von Zutrittskarten durch ein Akkreditierungssystem, Transparenz über Mandate und Arbeitgeber der Interessenvertreter sowie klare Verhaltensregeln für die Lobbyisten. Auch regte Caroni eine Selbstregulierung durch die Branche selber an. Wie bereits im Vorjahr zeigte sich die nationalrätliche Staatspolitische Kommission in dieser Frage reformfreudiger als ihre Schwesterkommission im Ständerat. Während sich die SPK-NR mit 16 zu 6 Stimmen für Folge geben aussprach, lehnte die SPK-SR das Begehren mit 8 zu 3 Stimmen ab. Als Hauptargumente gegen das Anliegen wurden der hohe bürokratische Aufwand und die geringe Praktikabilität eingebracht. In den Räten wurde die Initiative noch nicht behandelt [49].
In der Folge der Affäre um den ehemaligen Nationalbankchef Philipp Hildebrand wurde Christoph Blocher im Vorjahr nach Hin und Her zwischen grosser und kleiner Kammer die Immunität entzogen. Blocher stand unter Verdacht, das Bankgeheimnis verletzt zu haben. Die Entziehung der Immunität des Zürcher Nationalrats rief die SVP auf den Plan, die kurz nach dem Entscheid zwei parlamentarische Initiativen einreichte. Die Initiative Baader (svp, BL) verlangt, dass einem Beschuldigten in Form der Einsprache ein Rechtsmittel an die Hand gegeben wird, da ein letztlich immer politischer Entscheid zur Aufhebung der Immunität in diesem Fall und nach neuer Regelung nur von einer kleinen Minderheit gefällt wurde. Die Initiative Amstutz (svp, BE) wollte die alte Regelung wieder einführen, nach der das ganze Ratsplenum über Immunitätsaufhebung entscheidet. Tatsächlich war mit der Revision des Parlamentsgesetzes 2011 im Nationalrat eine Kommission geschaffen worden, die mit diesen Geschäften alleine betraut wurde. Amstutz wollte zudem die relative Immunität wieder stärken. Weil mit der Revision auch eingeführt worden war, dass die relative Immunität nur dann gelte, wenn eine allfällig strafbare Handlung unmittelbar mit dem Ratsmandat verknüpft werden könne, werde die parlamentarische Tätigkeit erschwert. Die Initiative Baader wurde im Rat mit 127 zu 52 Stimmen aus der SVP deutlich abgelehnt. Adrian Amstutz zog seine Initiative in der Folge zurück. Im Berichtsjahr hatten sich die zuständigen Kommissionen zudem gegen die Aufhebung der Immunität von Toni Brunner ausgesprochen, der wegen des so genannten „Schlitzer-Inserates“ strafrechtlich hätte verfolgt werden sollen [50].
Anfang Berichtjahr beschloss das Büro des Ständerats unter Zustimmung des Schwesterbüros die Position des oder der Verantwortlichen für den Bereich internationale Beziehungen des Parlamentes zu stärken, indem dieser Person der Botschaftertitel verliehen wird. Der Bundesrat zeigte sich in seiner Stellungnahme bereit, im Sinne einer einmaligen Ausnahme diesen Titel zu verleihen, damit der Zugang zu ausländischen Amtskolleginnen und -kollegen erleichtert werde. Die Regierung wies allerdings darauf hin, dass die Vertretung der Schweiz nach aussen und der völkerrechtliche Verkehr mit anderen Staaten dem Bundesrat alleine vorbehalten seien. Weil durch die durch den Bundesrat erfolgte Titelverleihung das wesentliche Ziel der Initiative bereits erreicht war, wurde diese zurückgezogen [51].
Die Internetplattform Politnetz machte nicht nur durch Filmen der Ständeratsdebatten von sich reden (siehe oben), sondern veröffentlichte seit einiger Zeit auch nach jeder Session eine Abwesenheitsliste. Eine solche Liste widerspiegelt zwar in keinster Weise die effektiv geleistete politische Arbeit eines Ratsmitglieds, die Rangierung der Ratsmitglieder nach Anzahl unentschuldigter Absenzen wird aber von Medien in der Regel sehr dankbar aufgenommen. Politnetz stellte fest, dass amtsältere Ratsmitglieder und Männer häufiger unentschuldigt fernbleiben als Frauen und Mandatsträger, die noch nicht lange im Parlament tätig sind. Eine Motion Estermann (svp, LU), die bei unentschuldigter Absenz an mehr als 30% aller Abstimmungen die Streichung der Sitzungsgelder gefordert hätte, wurde im Berichtjahr diskussionslos abgelehnt [52].
Das Büro des Nationalrates strebte in Form einer Kommissionsinitiative eine Erweiterung der Zugriffsrechte für die Ratsmitglieder auf Kommissionsprotokolle und -unterlagen an. Diese werden auf einem geschützten Informatiksystem, dem so genannten Extranet, den Kommissionsmitgliedern zugänglich gemacht. Einsehbar sind auf diesem Weg zudem die Unterlagen der jeweiligen Schwesterkommission. Neu soll jedem Parlamentarier der Zugriff auf alle Kommissionsprotokolle gewährt werden, also nicht nur auf die Unterlagen der eigenen Kommission. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hatte diesen Vorschlag gemacht, um die Vertretung eines Kommissionsmitgliedes zu vereinfachen. Das Büro des Ständerats stimmte dem Begehren zu, das eine Änderung der Parlamentsverwaltungsverordnung bedingt. Der Bundesrat nahm ebenfalls Stellung und äusserte sich skeptisch. Zwar sei es in erster Linie Sache des Parlamentes, wie es den Zugriff auf Kommissionsprotokolle regle, die Vertraulichkeit müsse aber sichergestellt werden. Er erachtete es als nicht verhältnismässig, aufgrund von wenigen Vertretungsfällen gleich allen Ratsmitgliedern Zugriff zu gewähren [53].
Eine Motion Aeschi (svp, ZG) wollte dem Projekt „Digitales Parlament“ Beine machen und den papierlosen Legislativbetrieb bis zu den Wahlen 2015 umsetzen. Das Projekt war bereits 2004 eingeleitet worden und hatte unter anderem das Extranet hervorgebracht, auf dem die Ratsmitglieder Unterlagen für ihre Kommissions- und die Ratsgeschäfte abrufen können. Einige Ratsmitglieder verzichten bereits vollständig auf die postalische Zustellung von Dokumenten. Auch die Öffentlichkeitsarbeit via Internet (parlament.ch oder Curia Vista) sind wichtige Bestandteile des „Digitalen Parlaments“. Aeschi beanstandete, dass es zwar viele Einzelprojekte gebe, dass diese aber zu wenig gut koordiniert seien, worunter auch die Effizienz der Ratsarbeit leide. Das Büro des Nationalrates empfahl die Motion zur Ablehnung, weil es der Auffassung war, dass das Projekt bereits auf gutem Wege sei. Zuerst folgte die Mehrheit der grossen Kammer der Empfehlung des Büros und lehnte die Motion mit 102 zu 61 Stimmen ab. Nach einem gutgeheissenen Ordnungsantrag Wermuth (sp, AG) – die SP-Fraktion habe aufgrund einer internen Falschinformation nicht korrekt abgestimmt – kippte das Resultat allerdings: Mit 88 zu 81 Stimmen passierte das Begehren die grosse Kammer. Die kleine Kammer machte dann in der Wintersession allerdings kurzen Prozess und lehnte die Motion ab. Der Sprecher des Büros des Ständerats machte dabei unter anderem geltend, dass sich der Ständerat schon immer systematisch gegen die Nutzung elektronischer Geräte im Saal ausgesprochen habe. Mit der Motion müsste zu rasch ganz auf Papier verzichtet werden [54].
Ein ziemlich profanes Anliegen behandelte eine immerhin von 115 Mitunterzeichnern eingereichte Motion Jacqueline Fehr (sp, ZH), die sich daran störte, dass der IT-Support nur jenen ParlamentarierInnen gewährt wird, welche die Standard-Geräte und -Software (Windows) verwenden. Sie verlangte eine Gleichberechtigung vor allem auch für Apple-NutzerInnen. Der Vorstoss wurde im Nationalrat jedoch mit 100 zu 60 Stimmen und in erster Linie aus Kostengründen abgelehnt. Mit Ausnahme der geschlossen ablehnend stimmenden BDP und der zustimmenden SP gab es in allen Fraktionen Abweichler. Ob es sich dabei um Apple-Nutzer handelte, ist aus dem Ratsprotokoll nicht ersichtlich [55].
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Gerichte
Mit Francesco Parrino wählte die Vereinigte Bundesversammlung Ende September den Nachfolger von Aldo Borella als hauptamtlichen Bundesrichter italienischer Sprache. Parrino wurde von der SP vorgeschlagen und von allen Fraktionen ausser der FDP-Liberalen und der CVP/EVP-Fraktion unterstützt, welche ihrerseits Luca Grisanti vorschlugen. Die Gerichtskommission hatte sich für den SP-Kandidaten ausgesprochen, weil die SP am Bundesgericht stärker untervertreten sei als die FDP. Die Freisinnigen machten hingegen geltend, dass es bei den Wahlen um die Vakanz in der sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichtes gehe, wo bereits jetzt drei von zehn Richtern der SP angehörten. Der zurücktretende Aldo Borella gehört der FDP an. Grisanti, seinerseits Mitglied der FDP, erhielt allerdings lediglich 86 Stimmen und Parrino wurde mit 152 Stimmen gewählt. In der Wintersession wählte die Bundesversammlung zudem einen Nachfolger für den zurücktretenden Roland Schneider (svp). Die Wahl von Yves Rüedi (svp) – dem nach über 100 Jahren erst dritten Glarner Bundesrichter in der Geschichte – war nicht umstritten [56].
Im Geschäftsbericht des Bundesgerichts wurde darauf hingewiesen, dass die Geschäftslast erneut stark zugenommen habe. 2012 waren 7 871 neue Beschwerden erhoben worden, was gegenüber 2011 einer Zunahme von 6% (453 zusätzliche Fälle) entsprach. Die Erledigungszahlen wurden zwar gesteigert – 2012 konnten 7 667 Fälle erledigt werden, 2011 waren es 7 327 – trotzdem stiegen die Pendenzen leicht an (2012: 2 469 Fälle; 2011: 2 267 Fälle). Mit einer verbesserten Informatik und der Einsetzung einer Arbeitsgruppe, die geeignete Massnahmen vorschlagen soll, will das Bundesgericht den Problemen Herr werden. Die Räte nahmen in der Sommersession vom Geschäftsbericht Kenntnis [57].
In seinem Evaluationsbericht zur neuen Bundesrechtspflege, den er Ende Oktober vorlegte, zog der Bundesrat insgesamt ein positives Fazit. Der auf ein Postulat Pfisterer (fdp, AG) zurückgehende Bericht kam zum Schluss, dass die 2007 in Kraft getretene Reform der Bundesrechtspflege gelungen sei. Die Reform hatte unter anderem zur Schaffung des Bundesverwaltungs- und des Bundesstrafgerichts als erstinstanzliche eidgenössische Gerichte geführt. Als Problem wurde allerdings die zunehmende und teilweise falsche Belastung des Bundesgerichtes mit unbedeutenden Fällen geortet. Als Massnahme schlug der Bundesrat deshalb vor, den Ausnahmekatalog zu überprüfen. Zudem findet sich im Bericht auch ein Vorschlag für eine Art Verfassungsgerichtsbarkeit: in einem Bestätigungsverfahren müsste das Parlament die Verfassungsmässigkeit eines Gesetzes innerhalb einer bestimmten Frist bejahen, falls das Bundesgericht einen Widerspruch feststellen würde [58].
Mit einem Postulat Caroni (fdp, AR) soll geprüft werden, wie das Bundesgericht entlastet werden kann. Das vom Nationalrat in der Wintersession diskussionslos angenommene Begehren schlägt insbesondere vor, Bagatellfälle zu definieren und diese nicht mehr vom Bundesgericht beurteilen zu lassen. Der Bundesrat kündigte an, die Vorschläge im Rahmen einer Revision der Bundesrechtspflege zu prüfen [59].
Anfang September legte der Bundesrat seine Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes über das Bundesgericht vor. Die auf eine Motion Janiak (sp, BL) zurückgehende Änderung sieht vor, dass das Bundesgericht in Zukunft bei Beschwerden gegen Entscheide des Bundesstrafgerichtes die Feststellung des Sachverhaltes und die Beweisführung der Vorinstanz prüfen darf. Bisher war das oberste Gericht an den vom Bundesstrafgericht festgestellten Sachverhalt gebunden. In den Räten wurde der Entwurf im Berichtjahr noch nicht debattiert [60].
Die Transparenz von Gerichtsverfahren war im Berichtjahr Gegenstand von Diskussionen. Im Ständerat löste eine Motion Martin Schmid (fdp, GR) eine Debatte aus. Der Vorstoss fordert eine Live-Stream-Direktübertragung von öffentlichen Urteilsberatungen des Bundesgerichtes analog zu den Parlamentsdebatten. Der Motionär machte geltend, dass die bundesgerichtliche Entscheidfindung nur einem kleinen Kreis Interessierter vor Ort zugänglich sei. Dies sei unbefriedigend, da eine vollständige Nachvollziehbarkeit der Urteile mit Hilfe einer nachträglichen Konsultation der kürzeren schriftlichen Veröffentlichung, die zudem Minderheitsmeinungen in der Regel nicht beinhalte, nicht möglich sei. Dies führe zu Kritik und schliesslich zu Misstrauen in die Gerichte. In seiner Stellungnahme amtierte der Bundesrat als Sprachrohr der Bundesrichter, die einer Übertragung von öffentlichen Beratungen überaus skeptisch gegenüberstanden. Das geltende Prozessrecht garantiere bereits Öffentlichkeit und eine Direktübertragung könne die Transparenz kaum steigern. Die kleine Kammer schenkte diesen Bedenken allerdings kein Gehör und überwies die Motion mit 34 zu 6 Stimmen an den Nationalrat, der sie im Berichtjahr noch nicht behandelte. Auch eine Motion Ribaux (fdp, NE), die das Verbot von SMS und Tweets aus Gerichtssälen vorsieht, stand zur Behandlung im Plenum noch an [61].
Mit der Wahl zweier Richter der SVP ans Bundesverwaltungsgericht – Christoph Rohrer und David Weiss – wurde die Untervertretung der Volkspartei laut Präsident der Gerichtskommission auf ein akzeptables Mass reduziert. Die CVP-Kandidatin Karin Huber-Studerus hatte keine Chance, obwohl auch die CVP eine Untervertretung anmahnte. Beide SVP-Richter werden im Bereich des Gesundheits- und Sozialversicherungsrechts tätig sein. Bereits in der Frühjahrssession hatte die Bundesversammlung vier Mitglieder gewählt, damals allerdings ohne Gegenkandidaturen. Die vakante Richterstelle deutscher Sprache besetzt neu Esther Karpathakis (glp) und für die drei Richterstellen französischer Sprache wurden Sylvie Cossy (gp), Pascal Richard (cvp) und William Waeber (sp) gewählt [62].
Eine parlamentarische Initiative der Rechtskommission des Nationalrats, die mit einer Verordnung die Zahl der Richterstellen am Bundesverwaltungsgericht von 65 auf 68 Vollzeitstellen erhöhen wollte, erlitt im Berichtjahr Schiffbruch. Zuerst hatte die ständerätliche Kommission im Vorjahr zwar Zustimmung zur Ausarbeitung eines Entwurfs gegeben und der Nationalrat hatte diesen noch Ende 2012 trotz Einwänden des Gerichtspräsidenten und des Bundesrates gutgeheissen. Die kleine Kammer beschloss allerdings in ihrer Frühjahrssession, nicht auf das Geschäft einzutreten. Der Ständerat folgte mit 27 zu 13 Stimmen seiner Kommissionsminderheit und der Regierung, die darauf hinwies, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein Bedarf an zusätzlichen Stellen bestehe, da Pendenzen und Arbeitsbelastung des Gerichtes in letzter Zeit abgenommen hätten. Stellen auf Vorrat sollen keine geschaffen werden. Im Sommer schloss sich die grosse Kammer diesem Argument an und der Vorstoss wurde beerdigt [63].
In der Herbstsession wählte die Vereinigte Bundesversammlung Daniel Kipfer Fasciati und Jean-Luc Bacher zum Präsidenten und Vizepräsidenten des Bundesstrafgerichts. Es handelte sich dabei um Routine-Wahlen; Kipfer Fasciati war bis anhin Vizepräsident und sollte für 2014/2015 die Leitung übernehmen. Im November des Berichtjahres konnte zudem der neue Sitz des Bundestrafgerichtes in Bellinzona bezogen werden [64].
Die im Vorjahr von beiden Rechtskommissionen per parlamentarische Initiative angeregten Verordnungen zur Anzahl Richterstellen und zur Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter am Bundesstrafgericht wurden im Berichtjahr in den Räten ohne Debatte und einstimmig angenommen. In Zukunft sollen höchsten 16 voll- und 3 nebenamtlich tätige Bundesstrafrichterinnen und -richter tätig sein und die Höhe der Vergütungen denjenigen am Bundesgericht angepasst werden [65].
Unterstützt von Parlamentarierinnen aller Couleur reichte Kiener-Nellen (sp, BE) eine parlamentarische Initiative ein, die eine angemessene Vertretung von Frauen an den eidgenössischen Gerichten fordert. Ende 2013 betrug die Frauenquote am Bundesgericht 28,9%, am Bundesstrafgericht 27,8% und am Bundesverwaltungsgericht 32,4%. Diese Untervertretung soll mit geeigneten Mitteln behoben werden. Der Vorstoss wurde im Berichtjahr noch nicht behandelt [66].
In der Frühjahrssession nahm auch der Ständerat die Motion Vogler (csp, OW) an. Da die grosse Kammer den Vorstoss für ein Anwaltsgesetz bereits im Vorjahr gutgeheissen hatte, wurde der Bundesrat mit Beschluss der kleinen Kammer aufgefordert, das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA) so zu revidieren, dass es alle, insbesondere auch die beratend tätigen Anwältinnen und Anwälte erfasst und die Zulassung zum Anwaltsberuf sowie die Organisationsmöglichkeiten von Anwaltskanzleien kantonal einheitlich regelt [67].
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In der Sommersession wählte die Vereinigte Bundesversammlung mit Paul-Xavier Cornu einen neuen Stellvertretenden Bundesanwalt für den Rest der Amtsperiode 2012 bis 2015. Die Wahl war aufgrund des Rücktritts von Maria-Antonella Bino nötig geworden, die sich beruflich neu orientieren wollte. Die Gerichtskommission hatte sich für Cornu entschieden und sich damit gegen andere Bewerber gestellt, darunter auch gegen Claude Nicati, den im Berichtjahr abgewählten Neuenburger Staatsrat, der die Stelle schon einmal inne gehabt hatte [68].
In seinem Mitte April der Aufsichtsbehörde vorgelegten Tätigkeitsbericht für das Jahr 2012 versuchte Bundesanwalt Michael Lauber den Eindruck von Normalität zu vermitteln. Strukturen und Abläufe seien dank eines neuen Controllingsystems optimiert und einige langjährige Verfahren abgeschlossen worden. Zudem sei das Jahr von Offenheit, Vertrauen und Professionalität geprägt gewesen. Auch die Aufsichtsbehörde beschrieb in ihrem Bericht einen grundsätzlich positiven Eindruck. Einzig die zu hohe Verfahrensdauer wurde kritisiert. Es gäbe zwar durchaus plausible Gründe für die lange Frist, die durchschnittliche Behandlungsdauer von drei bis vier Jahren müsse aber verringert werden. In der Presse wurde es als zu früh erachtet, die Leistungen von Lauber nach nur einem Jahr Amtszeit zu bewerten. [69].
Beide Räte überwiesen diskussionslos eine auch vom Bundesrat unterstützte Motion Ribaux (fdp, NE), die eine Revision des Artikels 23 der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPo) verlangt, damit die Fälschung von Autobahnvignetten nicht mehr von der Bundesanwaltschaft, sondern von den kantonalen Gerichten geahndet werden muss. Tatsächlich sieht Art. 23 StPo vor, dass die Fälschung von Urkunden des Bundes der Bundegerichtsbarkeit unterstehe. Darunter fällt auch die Autobahnvignette, was allerdings bei etwa 900 Fälschungsfällen pro Jahr mit einer sehr starken Belastung der Bundesanwaltschaft einhergeht [70].
Die Justizaffäre ‚Holenweger‘ erhielt im Berichtjahr neue Nahrung. Der Bankier Oskar Holenweger war 2010 von der Bundesanwaltschaft der Geldwäscherei angeklagt, 2012 aber vom Bundesgericht vollumfänglich frei gesprochen worden. Anfang Juni des Berichtjahres wurde bekannt, dass Holenweger vom Bund Entschädigung fordern will. Er stellte beim Eidgenössischen Finanzdepartement ein Begehren um Staatshaftung, weil er faktisch zum Verkauf seiner Privatbank gezwungen worden sei [71].
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Volksrechte
Über elf eidgenössische Vorlagen hatte die Stimmbevölkerung im Berichtjahr zu befinden; darunter je fünf Volksinitiativen und fakultative Referenden und ein obligatorisches Referendum. Mit der Abzockerinitiative hat die Stimmbevölkerung die zwanzigste Initiative seit 1891 angenommen. Insgesamt war damit knapp mehr als jedes zehnte Volksbegehren (20 von 189) an der Urne erfolgreich, wobei diese Quote seit 1990 mit rund 12% (11 von 91) etwas höher liegt als vor 1990 mit 9% (9 von 98). Die anderen vier Volksbegehren hatten 2013 keine Chance. Die fakultativen Referenden fielen in vier der fünf Fälle behördenkonform aus. Einzig bei der Abstimmung zur Autobahnvignette pfiff die Stimmbevölkerung das Parlament zurück. Das obligatorische Referendum, mit dem ein Familienartikel in der Verfassung festgeschrieben werden sollte, erhielt zwar ein relativ deutliches Volksmehr, scheiterte aber am Ständemehr. Dies war das zwölfte Mal, dass bei einer Verfassungsvorlage das Volks- und das Ständemehr divergierten (zur Reformdiskussion vgl. Teil I, Kapitel 1d). Die mittlere Stimmbeteiligung an den vier Abstimmungssonntagen war im langjährigen Vergleich mit 47,3% relativ hoch. Am wenigsten stark vermochten die Vorlagen am 9. Juni zu mobilisieren (Volkswahl des Bundesrates / Asylgesetzrevision), als 39,5% der stimmberechtigten Bevölkerung an die Urne gingen. Am stärksten mobilisierten die drei Abstimmungsvorlagen Ende November. Die Stimmbeteiligung bei den Abstimmungen zur 1:12-Initiative, zur Autobahnvignette und zur Familieninitiative der SVP lag bei 53,6% [72]
Eine im Juli veröffentlichte Studie zur Stadt St. Gallen zeigte, dass sich Stimmberechtigte selektiv beteiligen, und zwar bei jenen Vorlagen, von denen sie sich betroffen fühlen. Über die betrachtete Zeit (konkret: sieben Abstimmungstermine) hätten sich so rund drei Viertel der Stadt-St. Galler mindestens bei einer Abstimmung beteiligt [73].
Wie auch der Tabelle (vgl. Tabelle Volksinitiativen_2013.pdf) anbei entnommen werden kann, liegen Volksinitiativen nach wie vor im Trend. Allerdings wurden im Berichtjahr erneut weniger Begehren (9) lanciert als im Vorjahr (10). Vier dieser geplanten Initiativen beziehen sich auf die Verkehrspolitik, wobei drei vom gleichen Komitee („Das 3er Paket“) lanciert wurden. Die im Berichtjahr recht virulent geführten Diskussionen um eine „Initiativenflut“ nähren sich denn auch etwas verspätet aus der rekordhohen Lancierung der 23 Begehren im Wahljahr 2011, über die im Berichtjahr teilweise bereits abgestimmt wurde oder die noch hängig sind. Insgesamt übersprangen 2013 acht Volksinitiativen die Unterschriftenhürden (2012: 10), womit Ende 2013 total 20 Begehren hängig waren (Ende 2012: 20). Im Unterschriftenstadium befanden sich Ende 2013 noch zwölf Initiativen (inkl. der neun neu lancierten; 2012: 20). Dass von einer Flut an Initiativen nur bedingt gesprochen werden sollte, zeigen nicht nur diese abnehmenden Zahlen, sondern auch der Umstand, dass im Jahr 2013 nicht weniger als zehn Volksbegehren an der Unterschriftenhürde gescheitert sind (2012: 9). Die Hürden scheinen also nach wie vor für viele Initiativkomitees (zu) hoch zu sein, darunter etwa auch für die SD („Zuwanderungsinitiative“), für die Auns („Neutralitätsinitiative“), für die Liga gegen Passivrauchen („Schutz vor Passivrauchen“) oder für das Komitee Pro Fauna („Schutz der Grossraubtiere“). Trotzdem reichte Karl Vogler (OW, csp) Ende des Berichtjahres ein Postulat ein, mit dem limitierende Mechanismen für die Lancierung von Volksinitiativen geprüft werden sollen. Ferner wurden vier erfolgreich eingereichte Volksbegehren im Berichtjahr zurückgezogen, weil der Gesetzgeber Gegenvorschläge dazu entworfen hat (2011: 5). Dies zeigt auch die Bedeutung der Initiative als Kontroll- und Agendasettinginstrument: Ein Volksbegehren kann durchaus auch eine indirekte Wirkung entfalten ohne an der Urne erfolgreich sein zu müssen. Weiter kündigten verschiedene Organisationen 2013 an, ein Volksbegehren zu planen, so etwa der Mieterverband zum Bau gemeinnütziger Wohnungen und zum Ausbau des Mieterschutzes, der Bauernverband zur Stärkung der inländischen Agrarproduktion, die Grünen zur Anpassung der Agrarimporte an Schweizer Standards oder ein überparteiliches bürgerliches Komitee zur Rettung des Bankgeheimnisses [74].
Im Berichtjahr wurde gegen acht Bundesgesetze das Referendum ergriffen (2012: 6). Die Unterschriftensammlung gegen die Asylgesetzrevision war von Flüchtlingsorganisationen und linken Kreisen bereits Ende 2012 gestartet worden. Mitte Januar wurden hierzu 63 666 gültige Unterschriften eingereicht. Auch gegen das Epidemiegesetz sammelten verschiedene Gruppen mit teilweise recht unterschiedlichen Zielen bereits Ende 2012 bis Mitte Februar 77 360 beglaubigte Unterschriften. Das Referendum gegen die Revision des Arbeitsgesetzes kam im April mit 70 306 Unterschriften erfolgreich zustande. Die Sonntagsallianz – ein Referendumskomitee aus verschiedenen religiösen Gruppierungen und Vereinigungen, der SP, der GP, der EVP und der CSP sowie verschiedener Gewerkschaften – hatte nach eigenen Angaben bereits nach 2 Monaten über 60 000 Unterschriften gegen die Öffnungszeiten bei den Tankstellenshops gesammelt. Mitte April kündigte Uniterre ein Referendum gegen das Reformpaket in der Agrarpolitik an, zog dieses Ansinnen dann aber zugunsten der Initiative des Bauernverbandes wieder zurück (siehe oben). Äusserst erfolgreich war das überparteiliche Komitee um Walter Wobmann (svp, SO), das innert kurzer Zeit 107 424 Unterschriften gegen die Erhöhung der Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen sammelte. Wegen mangelnder finanzieller Unterstützung wurde die Unterschriftensammlung gegen die Erhöhung der kostendeckenden Einspeisevergütung zur Förderung erneuerbarer Energien abgebrochen. Noch im Berichtjahr wurden Unterschriftensammlungen gegen den Fonds zur Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen und gegen das FATCA-Abkommen zwischen der Schweiz und den USA lanciert. Gegen das Freihandelsabkommen mit China konnte das Referendum nicht ergriffen werden, weil der Antrag der SP, das Abkommen dem fakultativen Referendum zu unterstellen, vom Nationalrat abgelehnt wurde [75].
Weil in der Schweiz die Idee einer Verfassungsgerichtsbarkeit momentan politisch keine Chance hat – 2012 wurde ein entsprechendes Projekt von den Räten beerdigt – liegt der Entscheid zur Gültigkeit einer Initiative nach wie vor beim Parlament. Ungültig ist eine Initiative dann, wenn sie die Einheit der Form, die Einheit der Materie oder zwingende Bestimmungen des Völkerrechts verletzt, oder aber offensichtlich undurchführbar ist. Das Parlament setzt das Instrument der Ungültigkeitserklärung einer Volksinitiative allerdings nur sehr zurückhaltend ein. Seit 1891 wurden erst vier Volksbegehren für ungültig erklärt. Die unter anderem in den Medien kolportierte Zunahme von angenommenen Volksbegehren, bei denen sich die Umsetzung aufgrund von völkerrechtlichen Bestimmungen als schwierig erweist (z.B. Ausschaffungsinitiative, Verwahrungsinitiative) sowie zwei weitere konkrete Volksbegehren waren Grundlagen für ausgedehnte Diskussionen. Der erste Fall, die Initiative „Stopp der Überbevölkerung – zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen (Ecopop)“, welche die Zuwanderung beschränken und die Entwicklungshilfe zur Förderung der freiwilligen Familienplanung verpflichten will, wurde vom Bundesrat als gültig betrachtet. Im Vorfeld war freilich spekuliert worden, dass hier die Einheit der Materie verletzt sein könnte – Entwicklungshilfe und Zuwanderungsstopp seien zwei verschiedene Dinge, bei denen die Präferenzen der Stimmbürgerschaft geteilt sein könnten. Die Regierung argumentierte aber, auch gestützt auf die bisherige grosszügige Praxis des Parlaments, dass das Ziel, die Einwohnerzahl auf die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen auszurichten, mit beiden Massnahmen erfüllt werden könne und diese deshalb materiell als einheitlich zu betrachten seien. Beim zweiten Fall, der Durchsetzungsinitiative der SVP, mit welcher der Katalog für die Gründe zur Ausschaffung krimineller Ausländer festgelegt werden soll, um die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative zu beschleunigen, griff der Bundesrat zu einem bisher nicht gebrauchten, erst 2000 mit der neuen Bundesverfassung eingeführten Instrument, nämlich der Teilungültigkeit. Die Definition des zwingenden Völkerrechts im Text der Durchsetzungsinitiative sei für ungültig zu erklären und zu streichen, weil just die im Initiativtext gewählte Definition des Non-Refoulment-Prinzips (Menschen dürfen nicht in Länder ausgeschafft werden, in denen sie gefährdet sind) zu eng sei und gegen das zwingende Völkerrecht verstosse. Das Parlament wird sich 2014 über die Botschaft des Bundesrates beugen [76].
Die wachsende Zahl angenommener Initiativen verstärkte im Berichtjahr auch die Diskussion um die Umsetzung von Volksbegehren. Angestachelt durch die in seinen Augen verwässerte Umsetzung seiner Initiative, lud Thomas Minder (parteilos, SH), Ständerat und Vater der Abzockerinitiative, Ende Jahr Komitees von Initiativbegehren an einen runden Tisch, deren Anliegen zwar an der Urne ebenfalls angenommen, aber in den Augen der Initianten nicht adäquat umgesetzt wurden. Die laut SVP zu wenig rasch erfolgende Konkretisierung der Ausschaffungsinitiative verleitete die Partei zur Lancierung einer Durchsetzungsinitiative, mit der erstere ausformuliert werden soll. Als Streitpunkt bei der Umsetzung eines angenommenen Volksbegehrens entpuppt sich erstens die Frage nach der Grösse des Spielraums, den Bundesrat und Parlament bei der Konkretisierung der Verfassungsrevision haben sollen. Zweitens ist unklar, wie Begehren umgesetzt werden sollen, die gegen internationales Recht verstossen (vgl. dazu auch unten). Die Initianten beharren in der Regel auf einer Interpretationshoheit ihres Anliegens. Allerdings sind es Parlament und Bundesrat, welche die Aufgabe der Präzisierung von Verfassungsrevisionen zu übernehmen haben. Die Interpretation eines Ja an der Urne muss dabei den konkreten Vorstellungen der Initiativkomitees nicht zu 100% entsprechen [77].
Die aufgrund der Probleme bei der Unterschriftensammlung für die Referenden gegen die Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich und Grossbritannien eingereichte und noch 2012 von der grossen Kammer gutgeheissene Motion der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats wurde im Berichtjahr im Ständerat behandelt. Inhalt der Motion war die Forderung nach getrennten Fristen für das Sammeln und die Beglaubigung der Unterschriften. Besagte Referenden waren knapp nicht zustande gekommen, wofür die Referendaren – allen voran die Auns – das schleppende Beglaubigungsverfahren in den Gemeinden verantwortlich gemacht hatten. In der Zwischenzeit hatte das Bundesgericht die Beschwerde der Auns allerdings abgewiesen. Die nachgereichten bescheinigten Unterschriften waren nicht fristgerecht eingereicht und deshalb als ungültig betrachtet worden. Das Gericht bekräftigte damit Artikel 141 BV, wonach bescheinigte Unterschriften bis spätestens am letzten Tag der 100-tägigen Frist bei der Bundeskanzlei eintreffen müssen. Bundeskanzlerin Casanova wies die Ständeräte darauf hin, dass die Probleme häufig bei der mangelnden Organisation der Referendumskomitees selber liegen, welche die Unterschriften den Gemeinden zu spät oder gesammelt statt gestaffelt zur Beglaubigung überreichen. Auch weil der Bundesrat in seiner Antwort auf die Motion darauf hinwies, dass er eine Teilrevision der politischen Rechte zu diesem Anliegen vorbereite, lehnte die kleine Kammer die Motion mit 32 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen ab. Eine Motion Stamm (svp, AG), die in eine ähnliche Stossrichtung zielte, wurde in der Folge auch im Nationalrat mit 127 zu 66 Stimmen abgelehnt. Die SVP wurde in diesem Begehren einzig von der geschlossenen grünen Fraktion unterstützt. In der Vernehmlassung, in welche die besagte Revision der politischen Rechte im März geschickt wurde, stiess die Idee einer gestaffelten Frist auf eher negative Reaktionen (vgl. dazu unten, Reform der Volksrechte) [78].
Die Volksinitiative „für eine öffentliche Krankenkasse“ war Ursache von fünf gleichlautenden Motionen, die alle Ende 2012 – vier im Nationalrat und eine im Ständerat – von Gegnern des Volksanliegens eingereicht worden waren. Der Bundesrat wurde darin aufgefordert, die Initiative zur Einheitskrankenkasse der Stimmbevölkerung rasch und ohne Gegenvorschlag zur Abstimmung zu unterbreiten. Mit ein Grund für die Einreichung der Vorstösse war die bestehende Regelung zur Frist bei der Behandlung einer Volksinitiative, wonach der Bundesrat ein Jahr Zeit hat, um für eine Initiative eine Botschaft zu entwerfen. Die Krankenkasseninitiative war Ende Mai 2012 eingereicht worden. Weil die Regierung den Entwurf eines Gegenvorschlages plante, hätte sich die Frist um ein halbes Jahr verlängert. Die Motionäre wiesen darauf hin, dass sowohl die Initiative als auch ein Gegenvorschlag in den Räten keine Chance hätten und deshalb der Umweg nicht gegangen werden müsse. Das Parlament sei entscheidungsreif und die Stimmbevölkerung habe schon mehrfach ihr Desinteresse an einer Einheitskrankenkasse gezeigt. In der Presse wurde hinter den bürgerlichen Begehren allerdings auch Wahltaktik vermutet, würde die SP-Initiative doch mit verlängerter Frist im Wahljahr zur Abstimmung gelangen. In der Diskussion im Ständerat, der die Motion Schwaller (cvp, FR) zuerst behandelte, wurden nicht vorwiegend gesundheits-, sondern staatspolitische Argumente vorgebracht. Die Motionen würden in den bewährten Prozess eingreifen und gesetzlich geregelte Fristen aushebeln, was nicht nur ein Unding, sondern auch ein Präzedenzfall wäre. Trotz dieser Bedenken hiess der Ständerat den Vorstoss mit 27 zu 17 Stimmen gut. Zwei Tage später behandelte der Nationalrat die vier Motionen de Courten (svp, BL), Humbel (cvp, AG), Cassis (fdp, TI) und Lorenz Hess (bdp, BE) in globo. Die SP, welche die Begehren ablehnte, warf den Motionären vor, ein Machtspiel zu spielen und dem neuen Gesundheitsminister Berset (sp) die Flügel stutzen zu wollen. Allerdings würden die Motionäre mit ihrem Vorgehen selber für eine Verzögerung sorgen, da der jeweilige Zweitrat erst im Juni über die Motionen werde befinden können. Bundesrat Berset wies auch in der grossen Kammer auf die bewährten Verfahrensregeln hin. Die Regierung würde ihre Arbeit so rasch wie möglich erledigen, aber die für den Gegenvorschlag Ende Februar gestartete Vernehmlassung nicht abbrechen. Mit 102 zu 71 Stimmen bei zwei Enthaltungen wurden jedoch alle vier Motionen angenommen. Gegen die Begehren stimmten die SP, die GP und die GLP. In der Sommersession überwies der Nationalrat die Motion Schwaller mit 109 zu 65 Stimmen und der Ständerat nahm die vier nationalrätlichen Vorstösse ebenfalls in globo an. Der Bundesrat verzichtete schliesslich doch auf einen Gegenvorschlag und legte die Botschaft zur Einheitskrankenkasseninitiative Ende September vor. Noch in der Wintersession wurden die fünf Motionen deshalb abgeschrieben (zur gesundheitspolitischen Debatte vgl. Teil I, 7c, Krankenversicherung) [79].
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Ende November verabschiedete der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte. Die Änderungen betrafen insbesondere die Organisation der Nationalratswahlen, die aufgrund der wachsenden Zahl von Listen und Kandidaturen mit zunehmendem Organisationsaufwand einhergehen. Neu sollen, um die Funktionstüchtigkeit des Wahlverfahrens sicher zu stellen, unzulässige Doppelkandidaturen auch nachträglich noch gestrichen werden können. Weiter soll der Anmeldeschluss für Kandidaturen schweizweit auf den Monat August gelegt werden und das Wahlmaterial möglichst in jedem Kanton in der viertletzten Woche vor den Wahlen an die Wahlberechtigten gelangen. Die Panaschierstatistik, die in den letzten Jahren auf immer grösseres Interesse gestossen war, soll zudem neu von Gesetzes wegen erhoben werden. Volksabstimmungen waren vom fünften hauptsächlichen Revisionspunkt betroffen: Nachzählungen von eidgenössischen Urnengängen sollen nur dann durchgeführt werden, wenn Unregelmässigkeiten glaubhaft gemacht werden können. Auf einer zu schaffenden Gesetzesgrundlage sollen dabei Stimmberechtigte als Beobachter von Urnengängen fungieren. Drei weitere, ursprünglich geplante Änderungen – eine Differenzierung der Sammelfristen zu Volksbegehren, mit denen Sammelfrist und Einholen der Stimmrechtsbescheinigungen getrennt worden wären (siehe dazu auch oben), die gehashte AHV-Nummer aller Nationalratskandidaten zwecks Vermeidung von Doppelkandidaturen über Kantonsgrenzen hinweg und die Streichung der Berufsangabe der Kandidierenden für den Nationalrat – waren in der zwischen März und Juni durchgeführten Vernehmlassung auf Kritik gestossen und deshalb aus dem Entwurf gestrichen worden. Die Räte werden erst 2014 über die Botschaft befinden [80].
Die vor allem im Rahmen der Umsetzung und Lancierung von Volksinitiativen diskutierte Kontroverse um das Verhältnis zwischen Bundesrecht und Völkerrecht wird 2014 wohl zu einigen weiteren parlamentarischen Debatten führen. Vertreter der SVP reichten im Berichtjahr nämlich nicht weniger als drei parlamentarische Initiativen zum Thema ein. Der Vorstoss von Brand (svp, GR) fordert einen Vorrang der Bundesverfassung über das Völkerrecht, die parlamentarische Initiative Rutz (svp, ZH) will, dass die Angleichung oder Auslegung völkerrechtlicher Verträge und Bestimmungen an das Schweizer Landesrecht dem Referendum unterstellt wird und die parlamentarische Initiative Stamm (svp, AG) fordert, dass völkerrechtliche Verträge vom Bundesrat gekündigt oder neu ausgehandelt werden müssen, wenn diese der (auch aufgrund von angenommenen Initiativen revidierten) Bundesverfassung widerspricht. Die SVP hatte im Rahmen der Präsentation eines Positionspapiers das Völkerrecht als undemokratisches Recht bezeichnet, weil dieses von Organisationen beschlossen werde, die demokratisch nicht legitimiert seien. Die Volkspartei dachte zudem laut über die Lancierung einer Volksinitiative zu diesem Thema nach. Ebenfalls im Berichtjahr noch nicht im Parlament behandelt wurde ein vom Bundesrat Ende 2013 zur Annahme beantragtes Postulat Caroni (fdp, AR), mit dem ein Bericht zum Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht, insbesondere im Hinblick auf mögliche Hierarchiestufen, gefordert wird. Schliesslich mischte sich auch das Bundesgericht aktiv in die Debatte ein. Noch im Februar hatten sich die Bundesrichter dafür ausgesprochen, dass die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) Vorrang selbst gegenüber Verfassungsnormen geniesse. Die Richter sprachen sich dabei in einem Urteil insbesondere gegen einen Automatismus in der Ausschaffungsinitiative aus. Die faktische Überordnung von Völkerrecht über Landesrecht durch das oberste Gericht rief bei der SVP geharnischte Reaktionen hervor. Nachdem der EGMR dann aber im September die Schweiz verurteilte, weil diese einen nigerianischen Drogenkurier hatte ausweisen wollen und das Bundesgericht in der Folge zunehmend mit Beschwerden von kriminellen Ausländern konfrontiert wurde, die sich auf diesen Fall beriefen, machten die Lausanner Bundesrichter deutlich, dass sie den Entscheid des EGMR für zweifelhaft hielten [81].
Um die Vereinbarkeit von Volksinitiativen mit dem Völkerrecht konkret zu verbessern, schickte der Bundesrat Mitte März 2013 in Erfüllung zweier Motionen der Staatspolitischen Kommissionen beider Räte verschiedene Vorschläge in die Vernehmlassung. Zwei zentrale Massnahmen sollten die Konflikte von Volksbegehren mit völkerrechtlichen Verpflichtungen vermindern: eine materielle Vorprüfung vor der Unterschriftensammlung sowie die Ausdehnung der Ungültigkeitsgründe auf Grundrechte. Erstere sollte einer nicht verbindlichen Rechtskontrolle gleichkommen, wobei es dem Initiativkomitee überlassen bliebe, ob es bei einem Normkonflikt den Initiativtext ändern oder aber die Unterschriftensammlung trotzdem durchführen will. Die Initianten wären aber verpflichtet, die Stellungnahme auf die Unterschriftenbögen zu drucken. Die zweite Massnahme wollte den Katalog der Ungültigkeitsgründe ausdehnen: ein Begehren wäre somit ungültig, wenn sein Ziel die in der Bundesverfassung anerkannten grundrechtlichen Kerngehalte (und nicht nur das zwingende Völkerrecht) verletzt. Die SVP reagierte noch beim Start der Vernehmlassung und sprach von einem „Staatsstreich“. Weil die Volksrechte massiv eingeschränkt würden, drohte die Volkspartei bereits vorsorglich mit einem Referendum. Die Massnahmen stiessen jedoch auch auf Unterstützung, weil insbesondere durch das vorgängige Rechtsgutachten von Beginn weg auch für die Unterzeichner einer Initiative Klarheit über allfällige Umsetzungsschwierigkeiten hergestellt werde. Die Vernehmlassungsantworten waren gesamthaft aber ziemlich ernüchternd. Von den Parteien äusserte sich einzig die BDP positiv. Der Bundesrat zog deshalb Mitte Dezember seine Ideen zurück und beauftragte das EJPD zusammen mit dem EDA und der Bundeskanzlei neue Lösungsansätze zu erarbeiten [82].
Ende Berichtjahr diskutierte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion, welche die Einführung eines Finanzreferendums auf nationalstaatlicher Ebene forderte. Neue Ausgaben und Verpflichtungskredite sollten neu ab einem bestimmten Betrag dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Einige SVP-Exponenten argumentierten vergeblich, dass das auf Kantonsebene bewährte Instrument nicht nur eine ideale Ergänzung zur Schuldenbremse darstelle, sondern auch der Bevölkerung die Möglichkeit gebe, über wichtige Finanzbegehren mit zu entscheiden. Es wurde gar auf die Gripen-Abstimmung verwiesen, die ja eigentlich nur durch einen Trick zu einem verkappten Finanzreferendum umgewandelt worden sei (vgl. dazu Teil I, 3, Rüstung). Die Kommissionsmehrheit machte die Gefahr von Blockaden, von Übersteuerung der Politik und von Eigenmächtigkeit geltend. Ein Finanzreferendum habe eine bremsende Wirkung und der Entscheid, welche Beschlüsse einem Referendum unterstellt werden können und welche nicht, sei immer auch willkürlich. Da es auf nationaler Ebene keine Instanz gebe, die überprüfen könne, wann die Unterstellung unter ein fakultatives Referendum angebracht sei und wann nicht, hätten sich in einer bereits 2007 im Rahmen einer damals eingereichten parlamentarischen Initiative der Staatspolitischen Kommission durchgeführten Vernehmlassung zum gleichen Anliegen vor allem die Parteien negativ geäussert. Das Plenum gab der Initiative schliesslich mit 115 zu 71 Stimmen keine Folge. Geschlossen für die Idee stimmten die SVP- und die GLP-Fraktion, während sowohl die BDP, aber auch die SP und die GP gegen das Begehren votierten. Die FDP, die 2005 noch für die Einführung eines Finanzreferendums war, stimmte mit Ausnahme zweier Abweichler ebenfalls gegen Folge geben. Die Diskussion um eine Erweiterung des Katalogs an Volksrechten dürfte damit allerdings kein Ende nehmen. Eine im Berichtjahr noch nicht behandelte parlamentarische Initiative Hiltpold (fdp, GE) verlangt nämlich die Einführung der auf Kantonsebene ebenfalls flächendeckend eingesetzten Gesetzesinitiative [83].
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2012 und 2013 war es in drei Fällen zur Situation gekommen, dass die Räte sich bei Volksbegehren nicht auf eine Empfehlung einigen konnten. Ein Patt hatte bei der Bauspar-Initiative und der Initiative „Eigene vier Wände dank Bausparen“ sowie bei der Abzockerinitiative bestanden. Minder (parteilos, SH) stiess sich daran, dass der Bundesrat in allen drei Fällen trotz fehlender parlamentarischer Empfehlung seine eigene Meinung zu den Vorlagen verbreitete. Minder wollte dem mit Hilfe einer im Berichtjahr eingereichten, aber noch nicht behandelten parlamentarischen Initiative einen Riegel schieben. Die Staatspolitische Kommission des Ständerats empfahl noch Ende Jahr mit 4 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Vorstoss keine Folge zu geben, und begründete dies damit, dass der Bundesrat auch und gerade bei fehlender Empfehlung des Parlamentes informieren müsse. Die Kommission verwies dabei auch auf die deutliche Ablehnung der Volksinitiative „Volkssouveränität statt Behördenpropaganda“ im Jahr 2008, die eine starke Einschränkung der behördlichen Information verlangt hätte [84].
Eine parlamentarische Initiative Rutz (svp, ZH) will den aussenparlamentarischen Kommissionen wie z.B. der Kommission gegen Rassismus oder der Eidgenössischen Kommission für Tabakprävention verbieten, in Kampagnen bei Volksabstimmungen vor die Medien zu treten und ihre Meinung kund zu tun. Ende Berichtjahr stellte sich die Staatspolitische Kommission knapp, mit Stichentscheid ihres Präsidenten Ueli Leuenberger (gp, GE) gegen das Begehren [85].
Die im Vorjahr von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates noch gutgeheissene parlamentarische Initiative Joder (svp, BE), die eine Anpassung der Rechtsgrundlagen für Nachzählungen von Abstimmungen und Wahlen verlangt, damit nicht wie vom Bundesgericht vorgeschlagen bei knappen Resultaten sondern nur bei begründeten Hinweisen auf Unregelmässigkeiten eine Nachkontrolle durchgeführt wird, wurde von der ständerätlichen Schwesterkommission abgelehnt. Nachdem der Bundesrat signalisiert hatte, das Ansinnen in die Revision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (siehe oben) aufzunehmen, wurde die Parlamentarische Initiative zurückgezogen [86].
Nach den Nationalratswahlen 2011 waren zwei Vorstösse lanciert worden, die ein Verbot von Listenverbindungen forderten. Die Motion Frehner (svp, BS) und die Motion der FDP-Liberalen Fraktion wurden vom Bundesrat abgelehnt. Die Regierung argumentierte, dass Listenverbindungen eine Folgeerscheinung des geltenden Hagenbach-Bischoff-Mandatszuteilungsverfahrens seien und vor allem für kleine Parteien in kleinen Wahlkreisen wichtig seien, da mit Listenverbindungen deren systembedingt schlechtere Chancen für einen Sitzgewinn erhöht werden könnten. Das System habe sich zudem bewährt und ein Verbot könne die Verzerrungen aufgrund der unterschiedlichen Grösse der Kantone als Wahlkreise nicht beheben. In der Tat hatte sich Frehner insbesondere am Umstand gestossen, dass die CVP im Kanton Basel-Stadt zwar viel weniger Stimmen gemacht hatte als die GP, dank Listenverbindung aber den Sitz der Grünen erobern konnte. Beide Motionen wurden – getrennt behandelt – abgelehnt. Sie fanden lediglich bei rund einem Drittel der SVP-Fraktion, bei der gesamten FDP-Liberalen-Fraktion – allerdings mit einigen Enthaltungen – und bei zwei CVP-Mitgliedern Gehör [87].
Die Beantwortung der beiden abgelehnten Motionen für ein Verbot von Listenverbindungen (siehe oben) wurden vom Bundesrat zum Anlass genommen, einen Bericht über die Vor- und Nachteile der verschiedenen auch in den Kantonen benutzen Wahlsysteme zu erstellen. Der Bericht kam zum Schluss, dass es ein gerechtes Wahlsystem nicht gebe und deshalb am breit akzeptierten Zuteilungsverfahren (Hagenbach-Bischoff-Modell) mit der Möglichkeit von Listenverbindungen festzuhalten sei (zu den verschiedenen Wahlrechtsreformen in den Kantonen vgl. Teil I, 1e, Wahlen) [88].
Beide Kammern lehnten die Standesinitiative des Kantons Bern ab, welche die Vertretung von sprachlichen Minderheiten im Parlament sicherstellen wollte. Konkret hätten zweisprachige Kantone eine der sprachlichen Minderheit entsprechende Sitzzahl reservieren sollen. Die Räte argumentierten, dass dies vor allem ein Problem des Kantons Bern sei und innerkantonal geregelt werden müsse [89].
Aufgrund der aktuellen Bevölkerungsentwicklung wird es für die Nationalratswahlen 2015 zu einer Verschiebung der Sitzzahlen pro Kanton für den Nationalrat kommen. Die Kantone Bern (ab 2015 noch 25 Sitze), Solothurn (noch 6 Sitze) und Neuenburg (noch 4 Sitze) müssen je einen Sitz abgeben, während die Kantone Zürich (neu 35 Sitze), Aargau (neu 16 Sitze) und Wallis (neu 8 Sitze) ihre Sitzzahl entsprechend um je einen Sitz aufstocken können. In Zukunft soll die Zuteilung alle vier Jahre neu berechnet werden. In der Presse wurde vermutet, dass jene Kantone von zusätzlichen Sitzen profitieren, in denen die Zuwanderung aufgrund der Personenfreizügigkeit gross ist. Eine Motion der SVP-Fraktion, welche die Berechnung der Sitzzahlen auf der Basis der Schweizer Bevölkerung sowie der Ausländer mit C- oder B-Ausweis statt der Berechnung auf Basis der gesamten Wohnbevölkerung verlangt hatte, wurde im Nationalrat im Berichtjahr abgelehnt [90].
Die elektronische Stimmabgabe bei Abstimmungen und Wahlen blieb auch im Berichtjahr ein Thema. Vote électronique kam an allen vier Abstimmungsterminen in den zwölf Versuchskantonen (BE, LU, FR, SO, BS, SH, SG, GR, AG, TG, NE, GE) für Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer zum Einsatz. In den Kantonen Neuenburg und Genf konnten zudem auch ausgewählte Stimmberechtigte (18% bis 30% der Stimmberechtigten) mit Wohnsitz in der Schweiz elektronisch abstimmen. Im Einsatz waren dabei drei Systeme: das System Genf (4 Kantone), das System Zürich (7 Kantone) und das System Neuenburg (Guichet Unique). Mitte Jahr legte der Bundesrat eine Auswertung zur Einführung von Vote électronique (2006-2012) vor, worin er auch Grundlagen zur Weiterentwicklung erörterte. Er beurteilte die über 100 Versuche seit Projektbeginn als erfolgreich; die wenigen Zwischenfälle – im Kanton Luzern gab z.B. eine Person ihre Stimme unbeabsichtigt zwei Mal ab – hätten die erfolgreiche Durchführung in keiner Weise in Frage gestellt und die verwendeten Systeme würden kontinuierlich, insbesondere hinsichtlich der Sicherheit verbessert. Prioritär seien die Auslandschweizer, aber einige Kantone (AG, SG, SO) wollten – wie Genf und Neuenburg – auch vermehrt in der Schweiz wohnhafte Stimmberechtigte einbeziehen. Die Versuche zeigten, dass die Stimmbeteiligung bei den elektronisch stimmenden Auslandschweizern bei rund 50% liege, bei den in der Schweiz wohnhaften Stimmberechtigten bei etwa 20%. Als nicht ganz genügend wurden die rechtlichen Grundlagen betrachtet, die besser an die sich verändernden technischen Entwicklungen angepasst werden müssten. Als Hauptziel nannte der Bericht die elektronische Abstimmungsmöglichkeit für die Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten bei den Nationalratswahlen 2015 und als Fernziel die Zurverfügungstellung eines komplementären Stimmkanals für alle Stimmberechtigten. Mittelfristig soll die Grenze von aktuell 30% der inländischen, E-Voting nutzenden Stimmberechtigten abhängig von der Umsetzung der im Bericht ebenfalls definierten Sicherheitsstandards (insbesondere die Verifizierbarkeit) angehoben werden. Allerdings erwuchs dem Projekt zunehmend Kritik. Eine Motion Fässler-Osterwalder (sp, SG), die vom Bundesrat bis zu den Wahlen 2015 eine flächendeckende Möglichkeit für E-Voting für alle Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern forderte, wurde im Nationalrat abgelehnt. Kritische Stimmen vor allem von Jungparlamentariern mahnten an, das Motto des Bundesrates „Sicherheit vor Tempo“ weiter verfolgen zu wollen. Bei elf Enthaltungen und der Ablehnung des Vorstosses mit 92 zu 83 Stimmen überwog die Skepsis in der Grossen Kammer. Kritik gegenüber dem Ausbau von E-Voting beinhalten auch die Ende September eingereichten, aber noch nicht behandelten Motionen Schwaab (sp, VD) und Glättli (gp, ZH). Beide wollen die E-Voting-Versuche bremsen, weil die Risiken die Chancen überwiegen würden. Die Waadtländer Kantonsregierung entschied im Berichtjahr, mit der Einführung von E-Voting zuzuwarten, bis die Technik sicherer geworden sei. Im Kanton Zürich forderten SVP und GP ein Verbot von E-Voting. Auslöser für die Skepsis war ein von einem Spezialisten entwickeltes Virus, mit dem aufgezeigt wurde, wie der Abstimmungswille im Genfer System hätte verfälscht werden können [91].
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[1] AB NR, 2013, S. 2244; NZZ, 29.11.13; TG, 30.11.13; LT und NZZ, 2.12.13; BaZ, 4.12.13; Presse vom 5.12.13; Exp. und TG, 12.12.13; NZZ, 21.12.13; Maurer: LT und WW, 3.1.13; NZZ, 26.1.13; WW, 14.3.13; Fauxpas: NZZ, 20.7.13; Bund, 30.7.13; NZZ, 2.8.13; SO, 11.8.13; Blick, 13.9.13; So-Bli, 15.9.13; BaZ, 25.9.13; SGT, 29.11.13; NZZ, 17.12.13 (Igelmentalität); So-Bli, 22.12.13 und Presse vom 28.12.13 (Bilanz).
[2] BRG 12.056: LT, 26.3.13; Presse vom 27.3.13; So-Bli, 31.3.13; NZZ, 3.4.13; AZ, 5.4.13; BZ, 6.4.13; LT, 7.4.13; TG und 24H, 2.4.13; TA, 12.4.13; NLZ und BaZ, 13.4.13; SGT, 15.4.13; NZZ, 16.4.13; TA, 19.4.13; NF und NLZ, 20.4.13; So-Bli, 21.4.13; NZZ, 22.4.13; Presse vom 23.4.13; NF und SGT, 29.4.13; AZ und Lib., 30.4.13; Presse vom 3.5. und 4.5.13; SO, 5.5.13; Presse vom 6.5. und 7.5.13 (Calmy-Rey); SGT und TZ, 8.5.13 (TG); NZZ., 10.5. und 11.5.13; SO, 12.5.13; BZ und LT, 13.5.13; WW, 16.5.13; NF und NZZ, 21.5.13; CdT und WW, 23.5.13; NZZ, 27.5.13; LT und NZZ, 30.5.13; TG, 1.6.13; NZZ, 7.6.13; Presse vom 10.6.13; Pa.Iv. 12.489 (Wermuth); Lit. Gross et al.; Lit. Milic et al.; Lit. Bühlmann; vgl. SPJ 2012, S. 39 f.
[3] Lit. Nai/Sciarini; NZZ, 15.8.13.
[4] Pa.Iv. 11.491: AB SR, 2013, S. 89 f.; AZ, 7.3.13; vgl. SPJ 2012, S. 40 f.
[5] Kt.Iv. 12.307; 10.321: AB SR, 2013, S. 173 ff.; Mo. 11.4103 (Fehr); Mo. 11.4107 (de Buman); Mo. 11.4110 (Bulliard-Marbach); Pa.Iv. 13.443 (SPK-NR); NZZ, 2.2.13; NZZ und CdT, 15.3.13; TG, 31.8.13; CdT, 2.9.13; LT, 21.9.13; SoS, 7.12.13; vgl. SPJ 2012, S. 41.
[6] BRG 01.080: AB SR, 2013, S. 172 f.; NZZ, 15.3.13.
[7] Medienbericht BR vom 15.5. und 9.10.13.
[8] BG 13.001: BBl, 2013, S. 1841 ff.; AB SR, 2013, S. 464 ff.; AB NR, 2013, S. 1012 ff. und 1049 ff.; Medienmitteilung BR vom 11.3.13.
[9] Pa.Iv. 12.427 (SVP-Fraktion), Pa.Iv. 12.432 (CVP-EVP-Fraktion), Pa.Iv. 12.433 (Kommission 12.008-SR): Medienmitteilung SPK-NR vom 22.2.13; vgl. SPJ 2012, S. 42 ff.
[10] Pa.Iv 10.511 (Binder) und Pa.Iv. 10.517 (Leutenegger Oberholzer): AB NR, 2013, S. 1457 ff.; Bericht der SPK-NR vom 3.5.13: BBl, 2013, S. 5215 ff.; Medienmitteilung BR vom 14.8.13; LT und NZZ, 19.1.13; NZZ, 4.5.13; NZZ und LT, 15.8.13; Lib. und TA, 16.8.13; NZZ, 17.9.13; Presse vom 19.9.13.
[11] Bericht der GPK-NR und SR vom 15.3.13: BBl, 2013, S. 5627 ff.; Medienmitteilung BR vom 18.3. und 24.5.13; NZZ, 16.3. und 19.3.13 (inkl. Beitrag von Calmy-Rey und Blocher); LZ, 19.3.13; AZ und NZZ, 20.3.13; NZZ, 22.3.13; SO, 24.3.13.
[12] Medienmitteilung BR vom 3.4. und 15.4.13; LM, 25.4.13; SO, 28.4.13.
[13] Medienmitteilungen BR vom 15.2., 17.5., 30.8. und 8.11.13; SO, 19.5.13.
[14] NZZ, 19.12.13.
[15] Mo. 12.3759: AB NR, 2013, S. 1478; NZZ, 19.9.14; vgl. SPJ 2012, S. 44.
[16] BRG 13.088: BBl, 2013, S. 8875 (Botschaft und Entwurf); Medienmitteilung BR vom 6.11.13; Abgeschrieben: Po. 12.3649, Po. 12.3650 und Po. 12.3651; NZZ, 10.4. und 5.11.13; BaZ und NZZ, 7.11.13.
[17] Po. 12.4020 (Erfahrungsbericht) und Po. 12.4021: AB NR, 2013, S. 512.
[18] NZZ, 22.1.13; LZ, 8.2.13.
[19] Medienmitteilung EFD vom 24.1.13; NZZ, 25.1.13.
[20] NZZ, 18.7.13; TA, 30.7.13; LZ, 13.8.13; vgl. SPJ 2012, S. 45.
[21] Mo. 11.3871 (Graf-Litscher): AB NR, 2013, S. 1577 f.; Po. 13.3577 (Graf-Litscher); Po. 11.3902 (Riklin): AB NR, 2013, S. 1250; zum Postulat Wasserfallen (Po. 11.3884) vgl. SPJ 2011, S. 45 f.; Mo. 12.3335 (UREK-NR); Medienmitteilung BR vom 13.9.13; TA, 3.9.13; NZZ, 14.9. und 17.9.13; vgl. SPJ 2012, S. 45.
[22] BRG 13.069: BBl, 2013, S. 7057 ff. (Botschaft); Medienmitteilung SPK-NR vom 1.11.13; NZZ, 29.8.13.
[23] Mo. 11.3359 (Graf-Litscher): AB SR, 2013, S. 170 f.; vgl. SPJ 2012, S. 45; Mo. 11.3379 (Weibel); Mo. 11.4122 (Graf-Litscher): AB NR, 2013, S. 1252; Mo. 13.3628 (Glättli).
[24] Pa.Iv. 12.490 (SP-PUK): AB NR, 2013, S. 2169 ff.; Mo 12.4152 (Noser); Po 12.4240 (Amherd); Medienmitteilung BR vom 27.3., 10.4., 17.4. und 14.8.13; TA, 5.1.13; BZ, 5.2.13; BZ und NZZ, 6.2.13; BZ, 15.2.13; NZZ, 28.3.13; TG, 8.4.13; NZZ, 11.4.13; So-Bli, 19.5.13; Blick, 21.5.13; So-Bli, 26.5.13; Blick, 4.9.13; NZZ, 21.9.13; TA und BZ, 9.10.13, Presse vom 10.10.13; TA, 30.10.13; BZ, 4.11. und 6.11.13; WW, 7.11.13; SO, 24.11.13; vgl. SPJ 2012, S.46.
[25] Mo 13.3364: AB NR, 2013, S. 847 f.; AB SR, 2013, S. 846; Stellungnahme BR vom 29.5.13.
[26] BRG 13.092: BBl, 2014, S. 767 (Botschaft und Entwurf); Medienmitteilung BR vom 17.4. und 20.11.13; Presse vom 18.4.13; NZZ, 21.11.13.
[27] Mo. 11.3251 (Brunner); Mo. 12.4066 (Vitali); NZZ, 12.11.13.
[28] TA, 30.11.13; NZZ, 2.12.13; NZZ und TA, 5.12.13; WW, 12.12.13.
[29] BBl, 2013, S. 3513 ff. und 3611 ff. (Jahresbericht GPK mit Anhang); Medienmitteilung GPK vom 18.11.13; NZZ, 7.9. und 19.11.13; Marti: Medienmitteilung EDI vom 20.2., 14.6. und 9.10.13; Medienmitteilung GPK (Subkommission EDI/UVEK) vom 1.3.13; SoZ, 20.1. und 27.1.13; Presse vom 21.2.13; SoZ, 24.2.13; NZZ, 15.6. und 9.10.13; BZ, 14.11.13; Presse vom 19.11.13; BaZ, 20.11.13; TA, 23.11.13; BaZ, 27.11.13.
[30] Mo. 12.3828: AB SR, 2013, S. 637 f.; Medienmitteilung BR vom 15.3. und 10.4.13; Po. 12.4050 (Romano); Po. 12.4265 (Cassis); l’Hebdo vom 25.4.13; NZZ und CdT, 25.4.13; BZ, 6.5.13; vgl. SPJ 2012, S. 46 f.
[31] Po. 12.3801 und Po. 12.3802; BBl, 2013, S. 8481 ff.; Medienmitteilung BR vom 15.3. (Reporting Personalmanagement 2012), 9.10. und 29.11.13; NZZ, 16.3. und 2.5.13; Blick, 3.5.13; SoZ, 10.11.13.
[32] Medienmitteilung BR vom 6.12.13; Po. 12.3645 (GPK-NR); vgl. SPJ 2012, S. 47 f.
[33] Po. 13.3358: AB NR 2013, S. 1186 und 1745; Mo. 12.4120 (Grossen): Stellungnahme BR vom 13.2.13; Po. 13.3712 (Feller): AB NR, 2013, S. 2209.
[34] Medienmitteilung BR vom 29.11.13; NZZ, 24.12.13.
[35] PAG 13.210 (Wahl Präsidium NR): AB NR, 2013, S. 1790 ff.; PAG 13.211 (Wahl Präsidium SR): AB SR, 2013, S. 941 ff.; LZ, 7.1.13; SoZ, 13.1.13; NZZ, 9.11.13; SO und So-Bli, 10.11.13; APZ, 12.11.13; NZZ, 15.11. und 16.11.13, Presse vom 22.11., 23.11. und 26.11.13; BaZ und NZZ, 27.11.13; Presse vom 28.11.13; TA, 30.11.13; zur FDP-internen Ausmarchung vgl. unten Teil IIIa.
[36] www.parlament.ch; SoZ, 27.1.13; NZZ, 28.1., 31.1. und 5.3.13; SO, 14.4.13; NZZ und SN, 25.5.13; NZZ, 28.5.13; SN, 8.6. und 10.9.13; Blick und NZZ, 7.10.13; Blick und SOGL, 8.10.13; Blick und SOGL, 12.10., 23.10. und 24.10.13; NZZ und SOGL, 26.10.13; So-Bli, 27.10.13; NZZ, 31.10.13; SOGL, 5.11.13; AZ und TG, 12.11.13; NZZ, 27.11.13; NZZ und TG, 4.12.13; NZZ, 6.12.13; TG, 12.12.13; SOGL, 14.12.13; TG, 24.12.13.
[37] Medienmitteilung Verwaltungsdelegation vom 19.3.13; BZ, 12.7.13.
[38] Pa.Iv. 12.431: AB NR, S. 495 f.; AB SR, 2013, S. 709 ff.; Pa.Iv. 13.450 (Cramer); NZZ, 22.3.13; LM und Lib., 23.3.13; LT, 12.9.13; vgl. SPJ 2012, S. 49.
[39] Pa.Iv. 11.406 (Reimann) und Pa.Iv. 11.410 (SVP-Fraktion): AB SR, 2013, S. 80; Pa.Iv. 11.490 (Jenny): AB SR, 2013, S. 72 ff. und 366; Medienmitteilung Büro-S vom 23.8.13; NZZ, 2.2.13; Bund, 1.3.13; Presse vom 5.3, 7.3. und 8.3.13; AZ, 9.3.13; SoZ, 10.3.13; Presse vom 12.3.13; NZZ, 13.3.13; WW, 27.3.13; TA, 3.6.13; NZZ, 24.8., 5.10., 13.12.13.
[40] www.parlament.ch (Curia Vista Suche); NZZ, 8.2.13; So-Bli, 7.7.13; SO, 6.10.13; NZZ, 7.12.13.
[41] Pa.Iv. 10.440: AB SR, 2013, S. 80 ff., 472 f., 646; AB NR, 2013, S. 334 ff., 931 ff.; BBl, 2013, S. 4735 ff.; vgl. SPJ 2012, S. 51 f.; Mo. 09.3896 (Stadler); Pa.Iv. 11.428 (Reimann); Pa.Iv. 13.483 (Leutenegger Oberholzer); NZZ, 8.3., 19.3. und 13.6.13; Blick, 13.11.3; vgl. SPJ 2012, S. 52.
[42] Pa.Iv. 12.460: Medienmitteilung SPK-NR vom 27.6.13.
[43] SO, 10.3.13; NZZ, 23.5.13; Lib. 23.7.13; TA, 13.11.13; NZZ, 26.11.13.
[44] Pa.Iv. 13.410: Medienmitteilung SPK-NR vom 27.6.13; So-Bli, 3.2. und 24.2.13; BaZ, 12.3.13; NZZ, 28.6.13; vgl. SPJ 2012, S. 53.
[45] Pa.Iv. 12.410 (Fraktion SVP) und Pa.Iv. 11.497 (Heer): AB NR, 2013, S. 348 ff.; Pa.Iv. (Aeschi): AB NR, 2013, S. 381 f.; Pa.Iv. 13.412 (Leutenegger Oberholzer); WW, 10.1.13; BaZ, 6.4.13; vgl. SPJ 2012, S. 53.
[46] Pa.Iv. 13.402: BBl, 2013, S. 7979 ff.; AB SR, 2013, S. 658 ff.; NZZ, 10.3.13; LZ und SGT, 10.9.13.
[47] Pa.Iv. 12.452 (Rossini): AB NR, 2013, S. 1376 ff.
[48] Pa.Iv. 12.423 (Moret): Medienmitteilung SPK-N vom 28.5.13 und SPK-S vom 12.11.13; zu den abgelehnten Vorstössen vgl. SPJ 2012, S. 54.
[49] Pa.Iv. 12.430 (Caroni): Medienmitteilung SPK-NR vom 28.5.13; Medienmitteilung SPK-SR vom 12.11.13; NZZ, 22.5.13; Lib. 24.5.13; Presse vom 29.5.13; NZZ, 6.6. und 14.7.13; SPJ, 2012, S. 54 f.
[50] Pa.Iv. 12.455: AB NR, 2013, S. 1711 ff.; Pa.Iv. 12.458; Medienmitteilung Kommission Rechtsfragen SR vom 11.9.13; Blick und NZZ, 14.8.13; BaZ und NZZ, 12.9.13; vgl. SPJ 2012, S. 55; zur Revision des ParlG vgl. SPJ 2011, S. 50 f.
[51] Pa.Iv. 13.401: BBl, 2013, S. 6553, 6609 ff.; im Berichtjahr war Claudio Fischer Verantwortlicher für die internationalen Beziehungen: NZZS, 22.9.13.
[52] Mo. 12.4165: AB NR, 2013, S. 510; BaZ, 23.3.13; SO, 24.3.13; BaZ, 19.4.13; SPJ 2012, S. 56.
[53] Pa.Iv. 13.403: BBl, 2013, S. 8921 ff. (Bericht Büro NR); BBl, 2013, S. 8933 ff. (Stellungnahme BR vom 20.11.13); TA, 19.3.13.
[54] Mo. 13.3493: AB NR, 2013, S. 1710 f.; AB SR, 2013, S. 1167; LM, 17.3.13; NZZ, 23.6.13.
[55] Mo. 12.3908: AB NR, 2013, S. 1708 ff.
[56] Parrino: AB NR, 2013, S. 1785; NZZ, 25.9.13; Rüedi: AB NR, 2013, S. 2245; NZZ, 24.9., 25.9. und 26.9.13; SOGL, 11.12.13; NZZ und SOGL, 12.12.13; SOGL, 14.12.13.
[57] BRG 13.002: AB SR, 2013, S. 462 ff.; AB NR, 2013, S. 1027 ff.; Pressemitteilung BG vom 11.3.13; NZZ und LT, 12.3.13.
[58] BBl, 2013, S. 9077 ff.; Po. 07.3420 (Pfisterer); Medieninformation BR vom 30.10.13; NZZ, 31.10.13.
[59] Po. 13.3694: AB NR, 2013, S. 2207; So-Bli, 7.7.13; NZZ, 31.10.13; LZ und SGT, 5.11.13; So-Bli, 29.12.13.
[60] BRG 13.075: BBl, 2013, S. 7109 ff.; Mo. 10.3138 (Janiak).
[61] Mo. 13.3660: AB SR, 2013, S. 707 ff.; Mo. 13.3447 (Ribaux); AZ, 21.6.13; NZZ, 24.7. und 9.8.13; Presse vom 12.9.13.
[62] AB NR, 2013, S. 548, 1785 f.; Bericht der Gerichtskommission vom 7.3.13; NZZ, 21.3. und 25.9.13.
[63] Pa.Iv. 12.425 (RK-NR): AB SR, 2013, S. 187 ff.; AB NR, 2013, S. 708; NZZ, 12.3. und 4.6.13; vgl. SPJ 2012, S. 57.
[64] AB NR, 2013, S. 1786; NZZ, 25.10.13; Presse vom 26.10.13.
[65] Pa.Iv. 12.462: AB SR, 2013, S. 582 f.; AB NR, 2013, S. 1834 f.; BBl, 2013, S. 2951 ff.; Medienmitteilungen RK-SR vom 12.2.13 und RK-NR vom 25.10.13; NZZ, 27.11.13; vgl. SPJ 2012, S. 57.
[66] NZZS, 8.12.13.
[67] Mo. 12.3372: AB SR, 2013, S. 196; vgl. SPJ 2012, S. 58.
[68] BBl, 2013, S. 5239 f.; AB NR, 2013, S. 1222; Medienmitteilung BA vom 8.1.13; NZZ, 9.1.13; SoZ, 2.6.13; Blick, 3.6.13.
[69] Medienmitteilung BA vom 12.4.13; SPJ 2012, S. 59; NZZ, 23.2.13; BaZ und NZZ, 13.4.13; TA, 14.8.13.
[70] AB NR, 2013, S. 1182; AB SR, 2013, S. 1022.
[71] NZZS, 2.6.12; NZZ, 3.6.12; vgl. SPJ 2011, S. 52 f.
[72] www.admin.ch; zu den einzelnen Vorlagen vgl. die jeweiligen Kapitel und die Tabellen im Anhang; NZZ, 6.3.13; So-Bli, 10.3.13; SGT, 11.3.13; NZZ, 23.7.13.
[73] Lit. Serdült.
[74] Po. 13.4155 : NZZS, 15.12.13; zur Diskussion über „Initiativenflut“ vgl. WW, 21.3.13; Blick, 25.3.13; LZ, 30.3.13; WW, 11.4.13; NZZS, 5.5.13, BaZ, 15.5.13; NZZ, 22.5.13; Blick, 1.7.13; TG, 8.7.13; BZ, 23.7.13; NZZ, 22.10., 25.10., 29.10. und 31.10.13; AZ, 8.11.13; Blick, 22.11.13; AZ, 23.11.13; BaZ, 26.11.13; NZZ, 30.11.13; Presse vom 9.12.13; AZ und NZZ, 12.12.13; LT, 13.12.13; TA, 16.12.13; SGT, 17.12.13.
[75] Asylgesetzrevision: BBl, 2013, S. 944 ff.; NZZ, 18.1. und 24.1.13; Epidemiegesetz: BBl, 2013, S. 1701 f.; NZZ, 18.1. und 22.2.13; Arbeitsgesetz: BBl, 2013, S. 3145 f.; NZZ, 9.3. und 4.4.13; Agrarpolitik: NZZ, 11.4.13; Autobahnvignette: BBl, 2013, S. 6265 f.; NZZ, 23.3.13; Einspeisevergütung: NZZ, 23.7. und 24.10.13; Gripen: NZZ, 5.12.13; Fatca: TA, 3.10.13; Freihandelsabkommen: NZZ, 11.12.13; zu den einzelnen Vorlagen vgl. auch die Ausführungen in den entsprechenden Kapiteln.
[76] Ecopop: Medienmitteilung BR vom 23.10.13; NZZ, 30.5.13; Durchsetzungsinitiative: BBl, 2013, 9459 (Botschaft BR); Medienmitteilung BR vom 20.11.13; NZZ, 19.11.13; Presse vom 21.11.13; So-Bli, 24.12.13; NZZ, 6.12.13; Zur Verfassungsgerichtsbarkeit vgl. SPJ 2012, S. 58 f.; für ungültig erklärte Initiativen: „für weniger Militärausgaben und mehr Friedenspolitik“ (Verletzung der Einheit der Materie, 1995), „für eine vernünftige Asylpolitik“ (ungültig wegen Verstosses gegen zwingendes Völkerrecht, 1996), „gegen Teuerung und Inflation“ (Verletzung der Einheit der Materie, 1977) und „Vorübergehende Herabsetzung der militärischen Ausgaben (Rüstungspause)“ (für undurchführbar erklärt, 1955).
[77] SO, 24.11.13.
[78] Mo. 12.3975 (SPK-NR): AB SR, 2013, S. 473 ff.; Bericht der SPK-SR vom 22.4.13; Mo. 12.4260 (Stamm): AB NR, 2013, S. 1480 f.; SPJ 2012, S. 65; zur Ablehnung der Beschwerde der Auns: Urteil 1C_606/2012 vom 5.6.2013; NZZ, 17.1.13; BZ und NZZ, 9.3.13; NZZ und SGT, 6.6.13; NZZ, 11.6., 8.8. und 9.8.13; So-Bli, 6.10.13; NZZ, 7.10.13.
[79] Mo. 12.4277 (Schwaller): AB SR, 2013, S. 218 ff.; AB NR, 2013, S. 976 f.; Mo. 12.4123 (de Courten), Mo. 12.4157 (Humbel), Mo. 12.4164 (Cassis) und Mo. 12.4207 (Hess): AB NR, 2013, S. 435 ff.; AB SR, 2013, S. 427 f.; Botschaft des BR: BBl, 2013, S. 7929 ff. (BRG 13.079); Medienmitteilung BR vom 27.2.13; NZZ, 1.3., 12.3. und 19.3.13; TA und NZZ, 21.3.13.
[80] BRG 13.103: BBl, 2013, S. 9217 ff.; Medienmitteilung BR vom 8.3. und 29.11.13; zur Frage der Fristen vgl. auch oben (Nutzung der Volksrechte); NZZ, 9.3.13; SN, 19.6.13; NZZ, 30.11.13.
[81] Pa.Iv. 13.452 (Brand); Pa.Iv. 13.456 (Rutz); Pa.Iv. 13.458 (Stamm); Po. 13.3805 (Caroni); NZZ, 19.1., 8.2. und 9.2.13; SGT, 11.2.13; NZZ, 12.2.13; LZ, 13.2.13; AZ, 15.2. und 23.2.13; NZZ, 6.3. und 15.3.13; TG, 15.4.13; NZZ, 17.4.13; So-Bli, 21.4.13; NZZ, 13.5.13; WW, 13.6. und 11.7.13; Blick, 17.7.13; Presse vom 13.8.13; NZZ, 18.8.13; BaZ, 23.8.13; SGT, 9.9.13; LT, 12.9.13; NZZ, 20.9.13; WW, 3.10.13; NZZ, 12.10., 16.10. und 2.11.13; WW, 21.11.13; NZZ und WW, 28.11.13; NZZ, 19.12.13.
[82] Medienmitteilung BR vom 15.3. und 13.12.13; Mo. SPK-SR 11.3751 und Mo. SPK-NR 11.3468: vgl. SPJ 2011, S. 59; NZZ, 19.1.13; Presse vom 16.3.13; NZZ, 28.3., 4.4., 23.4. und 30.3.13; TZ, 27.6.13; BaZ und NZZ, 1.7.13; NZZ, 4.12. und 5.12.13; Lib., 14.12.13; NZZ, 15.12.13.
[83] Pa.Iv. 12.459: AB NR, 2013, S. 1975 ff.; Pa.Iv. 13.464 (Hiltpold); zur Pa.Iv. 03.401 (SPK-NR) vgl. SPJ 2004, S. 36.
[84] Pa.Iv. 13.431: Bericht der SPK-SR vom 11.11.13; SPJ 2008, S. 42.
[85] Pa.Iv. 13.439 (Rutz); NZZ, 2.11.13.
[86] Pa.Iv. 11.502 (Joder): TA, 13.2.13; vgl. SPJ 2012, S. 68.
[87] Mo 12.3050 (Frehner): AB NR, 2013, S. 1475 f.; Mo 12.3374 (FDP): AB NR, 2013, S. 1476 f.; vgl. SPJ 2012, S. 68 f.; BaZ, 29.8.13; NZZ, 19.9.13.
[88] Bericht der BK vom 21.8.13; Medienmitteilung BR vom 28.8.13; NZZ, 29.8.13. Zu den Kantonen vgl. Teil I, 1e (Wahlen); zu den Wahlverfahren vgl. SPJ 2012, S. 68 f.
[89] Kt.Iv. 12.314: AB NR, 2013, S. 1402; AB SR, 2013, S. 369; vgl. Teil I, 1d (Jurafrage); NZZ und QJ, 10.1.13; QJ, 11.1.13; vgl. SPJ 2012, S. 68 f.
[90] Mo. 13.3055 (SVP): AB NR, 2013, S. 1481; AZ, 16.1.13; Bund, 5.3.13; TA, 4.4.13; SZ, 26.4.13; BLZ und LZ, 27.4.13; LZ und SGT, 4.5.13; NZZ, 28.8.13; Presse vom 29.8.13; BaZ, 30.8.13; SO, 1.9.13; SZ, 24.10.13.
[91] Kantonsversuche: BBl, 2013, S. 1943 ff., 4647 ff., 6517 ff., 6743 f., 7839 ff.; Bericht zu Vote électronique: BBl, 2013, S. 5069 ff.; Mo. 11.3879 (Fässler-Osterwalder): AB NR, 2013, S. 1474; Mo. 13.3808 (Schwaab); Mo. 13.3812 (Glättli); NZZ, 3.5., 22.5. und 15.7.13; CdT, 18.7.13; SoZ, 21.7.13; TA, 23.7. und 26.7.13; NZZ, 15.8., 19.8. und 20.8.13; TG, 27.8.13; NZZ, 30.8.13; TA, 13.9.13; NZZ und TG, 17.9.13; NZZS, 15.9.13; TA, 4.11.13; CdT, 5.11.13; NZZ, 19.11. und 14.12.13.
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