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  • Aeby, Pierre (sp/ps, FR) SR/CE

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Mitte April trat Ursula Koch aus gesundheitlichen Gründen mit sofortiger Wirkung als Parteipräsidentin und Nationalrätin zurück. Dies teilte sie dem SP-Parteivorstand in einem Brief mit und entzog sich sodann der Öffentlichkeit. Vizepräsident Pierre Aeby (FR) übernahm interimistisch das Präsidium.

Differenzen in der SP führen zum Umsturz an der Spitze
Dossier: SP-Präsidenten seit 2000

Bei den Ständeratswahlen ging es um die Besetzung von 40 der 46 Ratssitze. Die Kantone Graubünden, Zug, Appenzell-Innerrhoden und Obwalden hatten ihre Vertretungen bereits früher bestimmt. 17 amtierende Parlamentarier verzichteten auf eine Wiederwahl. Die Zahl der Rücktritte war damit gegenüber 1995 (11) stark angewachsen. Nur 28 der 40 zu bestellenden Ständeratsmandate konnten am ersten Wahltag vom 24. Oktober vergeben werden. Parteipolitisch hatte sich am 24. Oktober nicht viel verändert. Die SP verlor im Kanton Freiburg mit dem Abgewählten Aeby einen Sitz, den sie allerdings in Solothurn durch Leuenberger (sp) kompensieren konnte. Leuenbergers Sitz ging der CVP verlustig, die dagegen – auf Kosten des Widersachers SP – im Kanton Thurgau einen Sitz erobern konnte. Die Fraktionspräsidentin der SP, Ursula Hafner (SH), schaffte den Übertritt vom National- in den Ständerat nicht und schied aus dem Parlament aus.

Resultate Ständeratswahlen 1999

Bundesrat Kollerunterstützte diese Argumente voll und ganz. Er war deshalb bereit, eine Motion der staatspolitischen Kommission entgegen zu nehmen, welche die wichtigsten Grundsätze der künftigen Ausländerpolitik auflistet. Die Begrenzung der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung soll nach wie vor ein Ziel sein, allerdings unter Beachtung der völkerrechtlichen Verpflichtungen, der wirtschaftlichen Bedürfnisse und der humanitären Tradition. Das Saisonnierstatut ist gemäss Ständerat durch eine Kurzaufenthaltsbewilligung zu ersetzen, und die Rekrutierung von Arbeitskräften soll nicht mehr nach dem rassismusverdächtigen Drei-Kreise-Modell, sondern nach einem dualen System (EU/Efta-Staaten gegen den „Rest der Welt“) erfolgen. Zudem soll die Integration der ansässigen Bevölkerung verstärkt und gegen Missbräuche konsequenter vorgegangen werden. Die Motion wurde mit 31 zu 5 Stimmen überwiesen. Lediglich als Postulat angenommen – und zwar mit 20 zu 9 Stimmen – wurde eine Motion Reimann (svp, AG), welche in vielen Teilen mit der Kommissionsmotion identisch war, generell aber eine weitere Verschärfung verlangte; so sollte etwa der Familiennachzug auf ein völkerrechtlich zulässiges Minimum beschränkt werden. Ständerat Aeby (sp, FR) hatte eine weitere Motion eingereicht, welche die Missbräuche auch auf Arbeitgeberseite (Schwarzarbeit) bekämpfen wollte und die erleichterte Einbürgerungen von jungen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten und dritten Generation forderte. Angesichts des Widerstandes im Rat zog er seine Motion zurück. Der Nationalrat befand, so kurz vor dem Abschluss der Vorarbeiten zur Totalrevision des Anag sei es nicht mehr angezeigt, dem Bundesrat einen verbindlichen Auftrag zu erteilen, weshalb er die ständerätliche Motion nur in Postulatsform überwies.

Grundsätze der künftigen Ausländerpolitik Integration verstärkt gegen Missbräuche

Im Zweckartikel (Art. 2) der neuen Bundesverfassung nahm der Nationalrat auf Vorschlag seiner Kommission einen zusätzlichen Absatz an, der die Eidgenossenschaft verpflichtet, für eine möglichst grosse Chancengleichheit unter den Bürgerinnen und Bürgern zu sorgen. Der Ständerat, dem in erster Lesung kein entsprechender Vorschlag vorgelegen hatte, lehnte einen Antrag Aeby (sp, FR), hier dem Nationalrat zu folgen vorerst mit dem Argument ab, die Erwähnung der Chancengleichheit an so prominenter Stelle würde unerfüllbare Erwartungen wecken. In der Folge beharrten beide Räte auf ihrer Sicht der Dinge; erst in der Einigungskonferenz setzte sich dann die Version des Nationalrates durch.

Zweckartikel, Selbstverantwortung und Chancengleichheit in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Mehr zu reden gab der eigentliche Sprachenartikel (Art. 70). Der Ständerat wollte den von der Landesregierung vorgeschlagenen speziellen und weiter hinten in der Verfassungssystematik angesiedelten Artikel, der die Amtssprachen des Bundes definiert, als Abs. 1 hier aufnehmen. Der Nationalrat ging auf dieses Anliegen vorerst nicht ein, stimmte in 2. Lesung dann aber zu. Inhaltlich wurden die Bestimmungen der geltenden Verfassung übernommen, wonach die Amtssprachen des Bundes Deutsch, Französisch und Italienisch sind, im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache auch Rätoromanisch.

In beiden Räten hatten bereits die Kommissionen vorgeschlagen, als Gegenstück zur Sprachenfreiheit für den Bereich der Amtssprachen das Territorialitätsprinzip in Abs. 2 festzuschreiben, welches der Bundesrat lediglich im Satz hatte subsummieren wollen, dass die Kantone bei der Festsetzung der Amtssprachen den Sprachfrieden zu wahren haben. Bei zwei fast analogen Formulierungen setzte sich (allerdings erst in der Einigungskonferenz) schliesslich jene des Nationalrates durch, welche die Kantone verpflichtet, zur Wahrung des Einvernehmens zwischen den Sprachgemeinschaften auf die herkömmliche sprachliche Zusammensetzung der Gebiete zu achten und Rücksicht auf die angestammten sprachlichen Minderheiten zu nehmen.

Unbestritten waren die beiden Absätze, wonach Bund und Kantone die Verständigung und den Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften fördern (Abs. 3) und der Bund Massnahmen der Kantone Graubünden und Tessin zur Erhaltung und Förderung der rätoromanischen und der italienischen Sprache unterstützt (Abs. 5). Einzig im Nationalrat wurde zu Abs. 3 ein persönlicher Antrag Berberat (sp, NE) gestellt, der die Kantone verpflichten wollte, im Bereich der Volksschule sicherzustellen, dass die neben der Amtssprache des Kantons oder des betreffenden Gebiets unterrichtete Zweitsprache eine Landessprache ist. Als unzulässiger Eingriff in die Schulhoheit der Kantone wurde dieser Antrag mit 90 zu 66 Stimmen abgelehnt.

Ebenfalls im Nationalrat wurde ein Minderheitsantrag Jutzet (sp, FR) für einen zusätzlichen Abs. 4 eingereicht, der vor allem von Abgeordneten aus den zweisprachigen Kantonen Freiburg und Wallis mitgetragen wurde. Er verlangte, dass der Bund die mehrsprachigen Kantone bei der Erfüllung ihrer besonderen Aufgaben unterstützt. Bundesrat Koller warnte vergeblich, mit dieser neuen Bundeskompetenz werde über die Nachführung hinaus gegangen. Die Anerkennung der besonderen Brückenfunktion der mehrsprachigen Kantone überwog; mit 81 zu 77 Stimmen wurde dem neuen Absatz zugestimmt. Im Ständerat wurde in zweiter Lesung dieser Antrag vom Freiburger Aeby (sp) eingebracht und mit 18 zu 15 Stimmen angenommen.

Amtssprachen und Sprachenfreiheit in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Im Ständerat veränderten sich in der Folge die Mehrheiten zugunsten einer Aufnahme des Streikrechts, allerdings in abgeschwächter Form. Eine Minderheit, zusammengesetzt aus einzelnen Abgeordneten der SVP, FDP und CVP verlangte nach wie vor Streichung, unterlag aber mit 23 zu 15 Stimmen. Eine Zustimmung zum Bundesrat, wie sie die beiden SP-Parlamentarier Aeby (FR) und Gentil (JU) beantragten, wurde allerdings mit 32 zu 4 Stimmen noch klarer zurückgewiesen. Schliesslich obsiegte ein Antrag Inderkum (cvp, UR), wonach Streik und Aussperrung zulässig sind (also nicht mehr «gewährleistet» wie in der bundesrätlichen Fassung), wenn sie Arbeitsbeziehungen betreffen, verhältnismässig sind und keinen Verpflichtungen entgegenstehen, den Arbeitsfrieden zu wahren oder Schlichtungsverhandlungen zu führen. Keine Aufnahme fand der von der Kommission eingebrachte Zusatz, Streiks und Aussperrungen müssten von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen getragen werden.

Streikrecht in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Um das Thema «Gen-Schutz-Initiative» frühzeitig zu besetzen, hatte der SP-Vorstand bereits im August 1997 die Ja-Parole gefasst. Die Gesamtpartei war in dieser Frage aber gespalten: in einem offenen Brief an die SP-Geschäftsleitung wandten sich namhafte Parteimitglieder, darunter die Ständeräte Aeby (FR) und Plattner (BS), gegen die Ja-Parole aus Furcht, die Gen-Schutz-Initiative würde die Beteiligung der Schweiz an der Gentechnik behindern und viele positive Entwicklungen in der Medizin unterbinden. Ein weiteres Indiz für die Uneinigkeit innerhalb der Partei war die abweichende Parolenfassung zahlreicher SP-Kantonalsektionen (Nein: VD, NE; Stimmfreigabe: BL, JU,VS).

«Gen-Schutz-Initiative» spaltet die SP

Bei der Verfassungsrevision trug der Bundesrat in seinen Vorschlägen der neueren Rechtssprechung des Bundesgerichtes und den Aufforderungen einer Nationalratskommission Rechnung und beantragte, in Art. 12 unter dem Titel «Recht auf Existenzsicherung» das 1995 von Lausanne bestätigte ungeschrieben Verfassungsrecht aufzunehmen, wonach jede Person in Not Anspruch auf Hilfe und Betreuung sowie die Mittel hat, die für ein menschenwürdiges Dasein unerlässlich sind. Der Ständerat wandelte den Titel in ein «Recht auf Hilfe in Notlagen» ab und relativierte den Anspruch mit dem Zusatz, dass jemand nur dann Anspruch auf diese Unterstützung hat, wenn er «in Not gerät und nicht in der Lage ist, für sich zu sorgen». Damit sollte deutlich gemacht werden, dass es sich um ein Recht auf Existenzminimum handelt, keinesfalls aber um die Einführung eines Anspruchs auf konkret zu beziffernde Leistungen im Sinn eines garantierten Mindesteinkommens. Aeby (sp, FR) beantragte vergeblich, bei der Formulierung des Bundesrates zu bleiben, da ein Abweichen davon als Zeichen dafür gewertet werden könnte, dass man in diesem Bereich der Grundrechte eine weniger absolute Garantie anstrebe als etwa beim Recht auf Ehe oder beim Recht auf Gewissensfreiheit. Trotz Unterstützung des Bundesrates, der die gleiche Sicht der Dinge vertrat, unterlag Aeby deutlich mit 29 zu 6 Stimmen. Im Nationalrat obsiegte die Version des Ständerates mit 101 zu 61 Stimmen klar gegen einen links-grünen Antrag, der – mit Ausnahme des Titels – dem Vorschlag des Bundesrates folgen, die vorgesehenen Leistungen aber unter dem über das eigentliche Existenzminimum hinausgehenden Begriff der Sozialhilfe subsummieren wollte.

Grundrechte und Sozialstaatlichkeit in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Im Ständerat machte Cavadini (lp, NE) in der Eintretensdebatte zur Revision geltend, die Feminisierung des Textes sei im Französischen nur auf Kosten der sprachlichen Qualität zu erreichen und im Italienischen völlig undenkbar. Dem hielt Aeby (sp, FR) entgegen, es gebe in der französischen Sprache durchaus Möglichkeiten, dem legitimen Anliegen der Frauen Rechnung zu tragen. Brunner (sp, GE) stellte den Antrag auf eine geschlechtsneutrale Formulierung in der Detailberatung von Art. 8. Sie meinte, der Geist der neuen Verfassung, der sich auch in den verwendeten Begriffen ausdrücke, dürfe nicht vom Diktat ehemals reiner Männergremien (Académie Française) diktiert werden. Mit ihrem Einverständnis wurde die Frage auf später verschoben und die Redaktionskommission gebeten, entsprechende Textvorschläge zu unterbreiten. Im Nationalrat stellten Parlamentarierinnen aus der SP die gleiche Forderung für die französische und die italienische Ausgabe der Verfassung. Auch hier wurden die beiden romanischen Texte der Redaktionskommission zugewiesen. Zu einer parlamentarischen Debatte über die schliesslich gefundene Lösung kam es nicht. In der definitiven Fassung der neuen Verfassung sind die französischen und italienischen Formulierungen aber soweit als möglich geschlechtsneutral .

Gleichstellung und Schutz vor Diskriminierung in der revidierten Bundesverfassung (BRG 96.091)
Dossier: Vorstösse für eine geschlechtergerechte Sprache in der Politik und Verwaltung
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Fermée depuis 1994, l’ambassade suisse en Algérie a réouvert ses portes en juin. Sa sécurité, ainsi que celle de la résidence de l’ambassadeur, est assurée en collaboration avec l’armée algérienne par des soldats professionnels suisses appartenant au Corps des gardes-forts. L’Algérie compte une nonantaine de ressortissants suisses, pour la plupart bénéficiant de la double nationalité. Devant le Conseil des Etats, le socialiste Pierre Aeby (FR) avait attiré l’attention sur la situation dans ce pays par une recommandation (98.3033) ensuite retirée après l’annonce de la réouverture. Il traçait en effet un parallèle entre le fait que la Suisse avait clos sa représentation diplomatique dans ce pays pour des motifs sécuritaires, mais continuait à y renvoyer les requérants d’asile déboutés. La Commission de politique extérieure du Conseil national s’était également exprimée en faveur d’une réouverture rapide.

ambassade suisse

Der Ständerat machte sich in der Frühjahrssession an die Beratung des Teils C der Verfassungstotalrevision, der Reform der Justiz. Im wesentlichen ging es dabei um Verfassungsgrundlagen für drei Ziele: die Stärkung der Leistungsfähigkeit des Bundesgerichts durch die Einführung von Vorinstanzen und Zugangsbeschränkungen, der Ausbau des Rechtsschutzes durch eine allgemeine Rechtsweggarantie und durch die Einrichtung einer eingeschränkten Verfassungsgerichtsbarkeit und schliesslich die Vereinheitlichung des kantonalen Zivil- und Strafprozessrechts. Die Vereinheitlichung des Strafprozessrechts, die ja auch von verschiedenen Standesinitiativen gefordert worden war, blieb unbestritten. Ausgiebig debattiert wurde hingegen über die von Bundesrat und Kommission vorgeschlagene Verfassungsgerichtsbarkeit, welche dem Bundesgericht erlauben soll, im konkreten Anwendungsfall zu überprüfen, ob ein Bundesgesetz oder ein allgemeinverbindlicher Bundesbeschluss mit den verfassungsmässigen Grundrechten und dem Völkerrecht übereinstimmt resp. die verfassungsmässigen Rechte der Kantone nicht verletzt. Bruno Frick (cvp, SZ) lehnte im Namen der Kommissionsminderheit diesen Vorschlag ab. Damit würde das Gericht zur obersten politischen Instanz gemacht, was dem schweizerischen Demokratieverständnis, wo dem Volk diese Funktion zukommt, widerspräche. Für die Befürworter waren diese Befürchtungen, die namentlich auch von Carlo Schmid (cvp, AI) vorgetragen wurden, übertrieben, da ja die Verfassungsnormen, deren Einhaltung das Bundesgericht kontrollieren soll, weiterhin vom Volk bestimmt würden und zudem das Bundesgericht diese Normenkontrolle bei kantonalen Gesetzen bereits seit 1874 ausübt. Mit einer relativ knappen Mehrheit (19:14) stimmte der Rat dem Ausbau der Verfassungsgerichtsbarkeit zu.

In der ebenfalls heftig umstrittenen Frage der Einführung von Zugangsbeschränkungen hatte die Kommission anfangs Jahr eine Kompromissformel ausgearbeitet. Diese sieht vor, dass der Zugang zum Bundesgericht grundsätzlich garantiert ist, auf dem Gesetzesweg für «Streitigkeiten, die keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwerfen» aber besondere Zugangsvoraussetzungen geschaffen werden können. Mit dieser Formel konnte sich auch der Sozialdemokrat Aeby (FR) einverstanden erklären. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Reformpaket Justiz mit 26:1 Stimmen an.

Justizreform (BRG 96.091)
Dossier: Totalrevision der Bundesverfassung 2/2: BRG 96.091 (1996 bis 2000)

Outre le rapport sur l'affaire de l'aide-mémoire électronique, le Conseil des Etats a également pris acte du rapport publié par sa propre commission de gestion concernant les deux autres affaires (Diamant et Didacta). Exprimant largement les mêmes critiques que celles faites au sujet de l'affaire des CD-Rom, les sénateurs ont plus particulièrement dénoncé la totale liberté dont avait bénéficié le colonel Nyffenegger. Cette absence de surveillance de la part des plus hauts échelons de la hiérarchie – Conseil fédéral inclus – était, aux yeux des conseillers aux Etats, à l'origine du faramineux dépassement de budget relatif à la commémoration de la mobilisation de 1939. Rapporteur de la commission, le socialiste Aeby (FR) a souligné que le «chèque en blanc» donné au colonel Nyffenegger s'expliquait sans doute par le fait que les autorités, soucieuses avant tout de donner une image positive de l'armée à quelques mois de la votation sur sa suppression, avaient été peu regardantes sur les moyens. Relevant également l'opacité totale de la comptabilité du DMF en la matière, le sénateur socialiste a dénoncé une volonté de dissimuler au parlement l'importance des ressources financières engagées pour ces opérations de relations publiques.

Affaire Nyffenegger

In der Differenzbereinigung zu der 1995 vom Nationalrat beschlossenen Verkürzung der Frist für die ordentliche Einbürgerung setzte sich der vom Ständerat vertretene Status quo durch. Zuerst stimmte der Nationalrat mit 94:64 Stimmen der von Aeby (sp, FR) 1996 in der kleinen Kammer erfolglos eingebrachten Kompromissformel einer Kantonskompetenz zur Verkürzung der minimalen Wohnsitzpflicht von zwölf auf acht Jahre zu. Obwohl der Ständerat diese Lösung ein zweites Mal ablehnte, und Keller (sd, BL) mitteilte, dass seine Partei beschlossen habe, das Referendum gegen diesbezügliche Kantonskompetenzen zu ergreifen, hielt der Nationalrat mit 76:74 Stimmen daran fest. Die nach dem dritten ablehnenden Entscheid der kleinen Kammer einberufene Einigungskonferenz stellte sich mit 13:9 Stimmen hinter den Ständerat. Damit beschränkte sich die Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes auf eine Liberalisierung der Voraussetzungen für die erleichterte Einbürgerung von Kindern mit einem schweizerischen Elternteil.

Halbierung der Wohnsitzpflicht für Einbürgerung (Pa.Iv. 90.257)

Der Ständerat schrieb die im Vorjahr vom Nationalrat an den Bundesrat überwiesene Petition für gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare ab. Da der Bundesrat einen Bericht zur Beseitigung rechtlicher Probleme - Steuer-, Zivilstands-, Erbschafts- und Ausländerfragen - in Auftrag gegeben habe, sei es überflüssig, hier doppelt zu nähen. In den Augen der Ständeratskommission ist eine weitgehende Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Beziehungen mit einer Ehe allerdings nicht wünschenswert, weshalb sie auch ein entsprechendes Postulat einer Kommissionsminderheit unter Aeby (sp, FR) ablehnte. Gleich wie schon der Nationalrat überwies die kleine Kammer eine Petition der EDU, die sich gegen diese Gleichstellung wehrte, nur im proklamatorischen zweiten Punkt (Schutz "gesunder" Familien) dem Bundesrat zur Kenntnisnahme.

gleichgeschlechtlicher Paarbeziehungen

Als Erstrat hatte in der Frühlingssession der Ständerat die in der Vernehmlassung umstrittene Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) zu behandeln. Diese zielt auf eine Lockerung der Bau- und Nutzungsvorschriften in den Landwirtschaftszonen ab. Zu Beginn der Debatte schien sich eine starke Allianz gegen die Revision zu bilden: Willy Loretan (fdp, AG) und Erika Forster (fdp, SG), Vertreter der Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege sowie Pierre Aeby (sp, FR), Vorstandsmitglied der Konferenz kantonaler Baudirektoren, meldeten erhebliche Vorbehalte an. Während Forster und Loretan argumentierten, dass die Revision eine kaum kontrollierbare Bautätigkeit auf Landwirtschaftsland auslösen könne und die zonenplanmässige Zulassung von Produktionsformen wie Hors-sol oder Intensivmast im Widerspruch zu der vom Volk mit dem Landwirtschaftsartikel befürworteten Ökologisierung der Landwirtschaft stehe, warnte Aeby vor der Vermischung von Landwirtschafts- und Gewerbezonen und vor zusätzlichen Vollzugsproblemen der Kantone. Die Landwirtschaftsvertreter behielten aber schliesslich klar die Oberhand. Einen Rückweisungsantrag Aeby lehnte der Rat mit 27 zu 3 Stimmen ab. In der Detailberatung folgte der Ständerat konsequent dem Bundesrat und lehnte Verschärfungen, die von landschaftsschützerischer Seite eingebracht wurden, ab. So verwarf er mit 27 zu 4 Stimmen einen Antrag Loretan, wonach in landwirtschaftlichen Gebäuden nur dann eine neue Wohnung eingerichtet werden darf, wenn dort schon ein Wohnteil vorhanden ist. Mit 24 zu 2 Stimmen hiess der Ständerat die Teilrevision gut.

Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (BRG 96.040)
Dossier: Bauen ausserhalb der Bauzonen

Der Ständerat sprach sich mit 21 zu 13 Stimmen gegen die vom Nationalrat im Vorjahr im Rahmen der Behandlung einer parlamentarischen Initiative Ducret (cvp, GE) beschlossene Verkürzung der Frist für die reguläre Einbürgerung von 12 auf 8 Jahre aus. Als Hauptargument wurde der negative Ausgang der Volksabstimmung über die erleichterte Einbürgerung im Jahr 1994 ins Feld geführt. Ebenfalls keine Mehrheit erreichte ein Kompromissvorschlag des Sozialdemokraten Aeby (FR), welcher den Kantonen erlauben wollte, die Frist auf minimal acht Jahre zu verkürzen. Vor der Behandlung des Geschäfts in der kleinen Kammer hatten die Schweizer Demokraten mit dem Referendum gedroht.

Halbierung der Wohnsitzpflicht für Einbürgerung (Pa.Iv. 90.257)

Bei der jeweils nach den Nationalratswahlen vorzunehmenden Bestätigungswahl für den Bundesrat kommt es immer wieder vor, dass die zuletzt antretenden amtsjüngsten Bundesräte ein schlechtes Resultat erzielen, weil sie Opfer von sogenannten Retourkutschen werden. 1991 musste beispielsweise der Amtsjüngste, Villiger (fdp), mit dem schlechtesten Resultat (127 Stimmen von 238 anwesenden Abgeordneten) dafür büssen, dass die vor ihm angetretenen Christlichdemokraten nur mässige Ergebnisse erzielt hatten. Um dem abzuhelfen, überwies der Nationalrat mit 82 zu 67 Stimmen eine Motion Weyeneth (svp, BE), welche verlangt, dass die wiederkandidierenden Bundesräte zwar weiterhin einzeln gewählt werden, aber in einem gemeinsamen Wahlgang. Damit könnten die Parlamentarier eine Bewertung der einzelnen Regierungsmitglieder vornehmen, ohne Vergeltungsaktionen für später Antretende befürchten zu müssen. Im Ständerat setzte sich - gegen den Antrag der Staatspolitischen Kommission - dann allerdings mit 19 zu 15 Stimmen der Sozialdemokrat Aeby (FR) durch, der - unterstützt von Iten (fdp, ZG) und Cottier (cvp, FR) - eine Ablehnung der Motion forderte. Sein Hauptargument gegen den Vorstoss war die Sorge, dass mit diesem neuen System der Fortbestand einer stabilen proportionalen Zusammensetzung des Bundesrats gemäss der Parteienstärke nicht mehr gewährleistet wäre.

Bundesratswahlen in einem Wahlgang (Einzelwahl) (95.3140)
Dossier: Bundesratswahl als Listenwahl?

In der Herbstsession fand im Nationalrat eine Debatte über die Wirtschaftslage statt, ausgelöst durch dringliche Interpellationen der SP und der Liberalen. Dabei kam auch wieder die Forderung nach einem Investitionsbonus zur Sprache. Die SP hatte Ende 1995 in beiden Parlamentskammern identische Motionen für eine Neuauflage des Investitionsbonus' (oder als Alternative Zinskostenbeiträge für öffentliche Investitionen) zur Ankurbelung der Wirtschaft eingereicht. Gefördert würden dadurch kommunale und kantonale Vorhaben namentlich in den Bereichen Energiesparen und Agglomerationsverkehr. Dabei soll nach Ansicht der SP die Höhe des Subventionssatzes von der Arbeitslosenrate und der Finanzkraft der Kantone abhängen. Der Bundesrat lehnte diesen Bonus vorwiegend aus finanzpolitischen Gründen ab. Er hoffte aber auch, dass die bereits getroffenen wettbewerbs- und arbeitsmarktpolitischen Massnahmen (insbesondere Kartellrechtsrevision, Binnenmarktgesetz und ALV-Revision) eine spürbare Besserung der wirtschaftlichen Lage bewirken würden. Im Nationalrat drang er mit diesen Argumenten nicht durch. Eine aus der Linken und der CVP gebildete Mehrheit verhalf der SP-Motion mit 80:59 Stimmen zur Annahme. Nach diesem Entscheid lehnte der Nationalrat eine überflüssig gewordene Motion Jeanprêtre (sp, VD) zugunsten eines Impulsprogramms für die von der Krise besonders betroffene französischsprachige Schweiz und das Tessin ab. Der Ständerat, der im Frühjahr einen entsprechenden, von Aeby (sp, FR) eingereichten Vorstoss abgelehnt hatte, wird sich also 1997 noch einmal damit befassen müssen. Der Kanton Genf hatte im November mit einer Standesinitiative ebenfalls eine Neuauflage des Investitionsbonus' verlangt.

Forderung nach einem Investitionsbonus (1995)

Bei den Freiburger Staatsratswahlen — welche infolge von vier Rücktritten besonders umstritten waren — erreichte von 21 Kandidatinnen und Kandidaten im ersten Wahlgang niemand das absolute Mehr. Am besten schnitten die Kandidaten der CVP ab, wobei aber die einzige Frau in einer Westschweizer Regierung, Baudirektorin Roselyne Crausaz (cvp), innerhalb ihrer Partei nur den fünften Platz belegte. In der Gesamtauswertung folgten auf die drei erstplazierten CVP-Vertreter der bisherige Justiz- und Polizeidirektor Raphael Rimaz (svp), der Neue Pierre Ecoffey (cvp) und erst auf dem sechsten Rang Crausaz. Der bisherige Finanzdirektor und Begründer der freiburgischen demokratisch-sozialen Partei, Félicien Morel, erreichte nur den siebten Rang, gefolgt von den Sozialdemokraten Pierre Aeby und Ruth Lüthi. Die Delegiertenversammlung der CVP entschied, dass nur die drei erstplazierten Kandidaten ihrer Partei zum zweiten Wahlgang antreten durften, womit die Bisherige Roselyne Crausaz ausschied.

Im zweiten Wahlgang musste die drittstärkste Partei im Kantonsparlament, die FDP, ihren einzigen Regierungssitz an die SP abtreten. Das beste Resultat erreichte der Vorsteher des Amtes für Wirtschaftsförderung, Michel Pittet (cvp); seine Parteikollegen Urs Schwaller und Augustin Macheret erreichten die Plätze vier und sechs. Auf dem zweiten und dritten Rang folgten Raphael Rimaz (svp) und Félicien Morel (dsp). Den Sozialdemokraten gelang es nach 1971 zum zweiten Mal, die FDP aus der Regierung zu verdrängen; die Kantonalparteipräsidentin Ruth Lüthi eroberte den siebten Platz in der Regierungssitzvergabe, während sich ihr Parteikollege Pierre Aeby als fünfter klassierte.

Staatsratswahlen Freiburg 1991
Dossier: Kantonale Wahlen - Freiburg
Dossier: Kantonale Regierungswahlen 1991