Integration ausländischer ETH-Ingenieure (Mo. 00.3039)

Der Nationalrat überwies eine Motion Neirynck (cvp, VD), die zur Integration ausländischer Forscherinnen und Forscher eine Erteilung der Niederlassungsbewilligung B an alle Doktorierenden und der Niederlassungsbewilligung C an alle Promovierten fordert. Der Motionär hatte geltend gemacht, dass die Ausweisung ausländischer Forschenden aus der Schweiz nach dem Abschluss ihres Projekts wenig Sinn mache angesichts des Mangels an gut ausgebildetem Nachwuchs insbesondere im ETH-Bereich und angesichts der hohen Ausbildungskosten, die in Doktorandinnen und Doktoranden investiert würden. Auch Bundesrätin Metzler attestierte der Mitarbeit ausländischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an den Hochschulen eine entscheidende Bedeutung für ein ausreichendes Forschungspotenzial und eine optimale Entwicklung von Wissenschaft und Technologie. Metzler hatte aber eine Annahme der Motion aufgrund deren unberechenbaren Auswirkungen auf den Ausländerbestand in der Schweiz abgelehnt und für die Umwandlung in ein Postulat plädiert. Eine in die gleiche Richtung wie die Motion Neirynck zielende Empfehlung Berger (fdp, NE) betreffend Integration ausländischer ETH-Ingenieure wurde vom Ständerat an den Bundesrat überwiesen. Schon im Frühjahr hatten Mitglieder der E-Commerce-Bewegung First Tuesday in einer Petition an Bundesrätin Metzler die Überprüfung der Bewilligungspraxis für ausländische IT-Spezialistinnen und -Spezialisten gefordert. First Tuesday war 1998 in London gegründet worden und galt als internationaler Marktplatz unter anderem für E-Business-Ideen und Internet-Start-ups. An einer gemeinsamen Medienkonferenz des Bundesamts für Ausländerfragen und des BBT nahmen die Bundesbehörden Stellung zum Informatikermangel. Dabei wurde der Eindruck vermittelt, Medien und Politik hätten das Problem hochgeschaukelt und mit wenig sinnvollen Lösungsvorschlägen angegangen. Der Informatikermangel sei jedenfalls kein Problem der Kontingente. Kontingente für Jahresaufenthaltsbewilligungen seien von November 1998 bis Oktober 1999 nur zu 80 Prozent beansprucht worden. Somit seien nur 13 500 von möglichen 17 000 Bewilligungen erteilt worden, wovon zudem nur rund ein Fünftel Informatikerinnen und Informatiker betroffen hätten. Als geradezu grotesk bezeichnete BBT-Direktor, Hans Sieber, den verschwindend kleinen Frauenanteil von vier Prozent in dem zukunftsträchtigen Berufsbereich. Im Vergleich zu den USA oder Grossbritannien mit angehend 50 Prozent Informatikerinnen, schöpfe die Schweiz das Potential der Frauen nicht aus.

Der Ständerat gab einer vom Nationalrat bereits überwiesenen Motion Neirynck (cvp, VD) für die Integration ausländischer ETH-Ingenieure nur als Postulat Folge. Die Diskussion zu einer Interpellation Neirynck betreffend die konkreten Massnahmen zur Umsetzung des Postulats wurde im Nationalrat verschoben.

Ausländische Studierende und Forschende

Gemäss einer auf Zahlen von 1998 basierenden Studie der OECD ist die Schweiz das Land mit dem zweithöchsten Anteil von ausländischen Studenten. Auf 1000 Studierende an einer Schweizer Hochschule kommen 160 Studenten aus dem Ausland. Lediglich Luxemburg (305) weist einen noch höheren Anteil auf. Es folgen Australien (126), Österreich (115) und Grossbritannien (108). Die Nachbarländer Deutschland (81) und Frankreich (73) befinden sich im Mittelfeld, die USA (32) am unteren Ende der Skala. Umgekehrt verlassen 45 von 1000 Schweizer Studentinnen und Studenten das Land, um ihr Studium im Ausland weiter zu führen. Unter den ausländischen Personen, die sich an einer Schweizer Hochschule ausbilden lassen, stellen die Studierenden aus Deutschland fast einen Viertel (22,4%), gefolgt von Italien (15,6%), Frankreich (10,6%) und Spanien (6,0%). Der Nationalrat nahm ein Postulat Neirynck (cvp, VD) an, das den Bundesrat ersucht zu prüfen, welche Änderungen des geltenden Rechts nötig sind, damit die ausländischen Forscher, die an Schweizer Hochschulen ausgebildet werden, besser integriert und vermehrt dazu angeregt werden, nach dem Studium in der Schweiz zu arbeiten.

Erleichterte Zulassung und Integration von Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Hochschulabschluss (Pa.Iv. 08.407)

Personen aus Nicht-EU-Staaten, die nach dem Studienabschluss keine Stelle haben, müssen die Schweiz nach geltendem Recht zügig verlassen. Die Rektorenkonferenz der Universitäten (CRUS) fordert seit Jahren, dass diese Studienabgänger eine längere Frist zur Arbeitssuche erhalten, weil sie mit Steuergeldern ausgebildet worden sind und in der Wirtschaft viel leisten könnten. Mit diesen Argumenten stiess sie auf zunehmendes Echo. Im Februar reichte der CVP-Nationalrat und ETH-Honorarprofessor Neirynck (VD) eine parlamentarische Initiative für grosszügigere Zulassungsbestimmungen ein. Die Staatspolitischen Kommissionen der beiden Räte stimmten dem Begehren zu, während es vom Bundesrat abgelehnt wurde. Die Regierung begründete ihre Haltung damit, dass im Winter 2008 trotz guter Konjunktur 8500 Studienabgänger arbeitslos waren. In die gleiche Richtung zielt auch eine von der freisinnig-demokratischen Fraktion deponierte Motion. Sie will den Bundesrat verpflichten, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass sich Hochschulabsolventinnen und -absolventen aus Nicht-EU-/-Efta-Ländern nach dem Studienabschluss während sechs Monaten auch ohne Arbeitsstelle in der Schweiz aufhalten dürfen.

Im November verabschiedete die Staatspolitische Kommission des Nationalrats ihren Entwurf zu einer parlamentarischen Initiative Neirynck (cvp, VD). Die Vorlage sieht eine Anpassung des Ausländergesetzes vor, so dass auch Personen aus Nicht-EU/-EFTA-Staaten mit einem Schweizer Hochschulabschluss auf dem Arbeitsmarkt zugelassen werden können, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem und wirtschaftlichem Interesse ist. Weiter soll bei der Zulassung zu einer tertiären Aus- oder Weiterbildung auf die Voraussetzung der „gesicherten Wiederausreise“ verzichtet werden und schliesslich könnten bei der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung unter bestimmten Voraussetzungen frühere Aufenthalte zur Aus- und Weiterbildung nachträglich angerechnet werden.

Personen ausländischer Herkunft, die an einer Schweizer Universität einen Abschluss erlangt haben, erhalten künftig eine Arbeitsbewilligung für Jobs von hohem wirtschaftlichem oder wissenschaftlichem Wert. Zudem wird ihnen für die Dauer von sechs Monaten nach dem Abschluss ihrer Ausbildung eine vorläufige Aufenthaltsbewilligung erteilt, damit sie eine entsprechende Stelle suchen können. Diese Änderungen gehen auf eine parlamentarische Initiative Neirynck (cvp, VD) zurück und sie wurden in der Vernehmlassung mehrheitlich begrüsst. Auch der Bundesrat erachtete sie grösstenteils als gerechtfertigt, allerdings sprach er sich gegen die nachträglich zum Vernehmlassungsverfahren vorgeschlagene vorläufige Aufenthaltsbewilligung aus. Der Entwurf der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats wurde von beiden Kammern diskussionslos verabschiedet. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit 145 zu 39 Stimmen und im Ständerat einstimmig gutgeheissen.

Investitionen in die Ausbildung ausländischer Akademiker am Standort Schweiz nutzen (Mo. 083376)

Die Gewährung einer Aufenthaltsbewilligung für Hochschulabsolventinnen und -absolventen, die sechs Monate über den Studienabschluss hinausreicht, wurde auch mit einer Motion der FDP-Liberale-Fraktion gefordert. Der Nationalrat hatte sie in der Frühjahrssession mit 128 zu 56 Stimmen gutgeheissen. Der Ständerat lehnte sie in der Herbstsession ab, weil das Anliegen mit der parlamentarischen Initiative Neirynck (cvp, VD) bereits umgesetzt worden sei.

Si la Suisse paie la formation coûteuse de spécialistes, ils doivent aussi pouvoir travailler ici (Mo. 17.3067)

Le but de la motion du député Dobler (plr, SG) tient dans son titre: «si la Suisse paie la formation coûteuse de spécialistes, ils doivent aussi pouvoir travailler ici». Le libéral-radical souhaite que le Conseil fédéral définisse des conditions pour que les personnes étrangères formées dans les Universités cantonales et Écoles polytechniques fédérales puissent rester en Suisse facilement. Il souhaite ainsi éviter que de la main-d’œuvre qualifiée, en particulier dans les domaines où la pénurie menace, soit contrainte à partir parce que les contingents seraient épuisés.
Malgré un avis défavorable du Conseil fédéral, qui estimait la législation actuelle suffisante, le Conseil national a approuvé la motion par 143 voix contre 41 (40 UDC et un PLR) et deux abstentions (PS et Vert).

Le Conseil des Etats a suivi le national sur la motion Dobler (plr, SG), intitulée:«si la Suisse paie la formation coûteuse de spécialistes, ils doivent aussi pouvoir travailler ici». Le libéral-radical souhaite éviter la fuite des cerveaux, en modifiant l'ordonnance relative à l'admission, au séjour et à l'exercice d'une activité lucrative (OASA) pour que les personnes étrangères titulaires d'un master ou d'un doctorat dans des domaines souffrant d'une pénurie de personnel qualifié (comme par exemple les disciplines MINT) puissent rester en Suisse au terme de leurs études dans les universités cantonales ou écoles polytechniques fédérales (EPF). Actuellement, le système de contingents de travailleurs et travailleuses de pays tiers les empêche de rester en Suisse, une fois les quotas épuisés.
La CIP de la chambre haute préconisait l'acceptation de la motion, par 7 voix contre une et une abstention. Du côté des parlementaires, le texte a également été largement plébiscité, par 32 voix contre 6 et une abstention. L'opposition, par analogie avec le vote du Conseil national, est probablement à chercher dans les rangs de l'UDC, qui ne s'est pas prononcée durant le débat, en raison peut-être de divergences internes, comme dans la chambre basse.

Erleichterte Zulassung zum Arbeitsmarkt für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss (BRG 22.067)

In Erfüllung einer Motion Dobler (fdp, SG; Mo. 17.3067) eröffnete der Bundesrat Ende Oktober 2021 die Vernehmlassung zu seinem Vorentwurf zu einer Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes, mit der er Personen ohne Schweizer Pass aber mit Schweizer Hochschulabschluss (Master oder Doktorat) den Einstieg in den Arbeitsmarkt erleichtern will. Dadurch, dass diese Personengruppe zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Bereichen mit «ausgewiesenem Fachkräftemangel» von geltenden Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen ausgenommen werden, soll besagter Fachkräftemangel abgeschwächt werden. Die Vernehmlassung dauert bis Februar 2022.

Im Oktober 2022 veröffentlichte der Bundesrat einen Ergebnisbericht zur Vernehmlassung eines Vorentwurfs zur Änderung des AIG. Die Gesetzesänderung beabsichtigt die Einführung erleichterter Zulassungsbedingungen in den Arbeitsmarkt für Personen ohne Schweizer Pass aber mit Schweizer Hochschulabschluss. 23 von 25 stellungnehmenden Kantonen stimmten dem Entwurf zu, während sich lediglich der Kanton Zug dagegen positionierte und der Kanton Bern der Vorlage nur unter der Bedingung Unterstützung zusagte, dass die Zulassung und der Aufenthalt tatsächlich an die Erwerbstätigkeit geknüpft werde. Der Kanton Zug bemängelte, dass die beabsichtigte Gesetzesänderung eine zu breite Bevölkerungsgruppe umfasse. Die FDP, die GLP und die Mitte unterstützten den Gesetzesentwurf vollends, die SP lediglich im Grundsatz und die SVP sprach sich vehement dagegen aus, da dadurch die Nettozuwanderung erhöht werden würde. Die SP war der Ansicht, dass die Hürden im vorliegenden Entwurf zu hoch gefasst seien und nicht nur Arbeitnehmende mit Hochschulabschluss berücksichtigt werden sollten. Weiter äusserten auch Dachverbände der Wirtschaft, namentlich der SAV, der SGV, der SGB und economiesuisse, Unterstützung für den Vernehmlassungsentwurf. Für Travail.Suisse fehlte hingegen in der Vorlage eine Einschätzung, welchen Einfluss die Gesetzesänderung in Zukunft auf den Schweizer Arbeitsmarkt haben könnte. Daneben bekundeten 32 interessierte Kreise Interesse an der Vorlage und begrüssten diese – darunter Organisationen aus dem Hochschul- und Wirtschaftsbereich und dem Gastgewerbe.
Obschon ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden die Vorlage also im Grunde unterstützte, wurde Kritik am Entwurf geäussert. Während eine Reihe von Teilnehmenden begrüsste, dass die Motion Dobler (fdp, SG; Mo. 17.3067) im Rahmen einer Änderung des AIG durchgesetzt werde, wünschte sich die FDP angesichts der zeitlichen Dringlichkeit lieber eine Umsetzung auf Verordnungsstufe. Unter anderem äusserte der SGB Bedenken, dass die Schweiz mit entsprechenden Bestimmungen ihren Status als «Brain-Drain-Profiteurin» weiter verstärken könnte und wünschte sich eine verstärkte Zusammenarbeit mit von Brain-Drain betroffenen Staaten sowie entsprechende bilaterale Austauschprogramme. Die SVP dagegen forderte, dass diese Personengruppe weiterhin in das Gesamtkontingent an erteilten Aufenthaltsbewilligungen fallen solle, ausländische Studierende mindestens die Hälfte der Kosten für das Studium selber tragen müssen und die erleichterte Zulassung zum Schweizer Arbeitsmarkt ausschliesslich Absolvierenden aus dem MINT-Bereich offen stehen solle. Tourismus- und Gastgewerbeorganisationen sowie Hotelfachschulen schliesslich schlugen vor, den Geltungsbereich der Änderung auf «Ausländerinnen und Ausländern mit Schweizer Abschluss der Tertiärstufe» auszuweiten, statt sich lediglich auf Hochschulabsolventinnen und -absolventen zu konzentrieren.

Nach erfolgter Vernehmlassung zur Anpassung der Zulassungsbestimmungen für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss hielt der Bundesrat unverändert an seinem Entwurf fest, wie er in seiner im Herbst 2022 erschienenen Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) erklärte. Konkret unterbreitete er dem Parlament eine Änderung von Art. 30 AIG, gemäss welcher in Zukunft auch Personen ohne Schweizer Pass, aber mit Schweizer Hochschulabschluss von der Kontingentierung ausgenommen werden sollen, sofern sie in der Schweiz einer selbständigen oder unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, die «von hohem wissenschaftlichen oder wirtschaftlichen Interesse ist». Er tat dies in Erfüllung einer entsprechenden Motion Dobler (fdp, SG; Mo. 17.3067).

Der Nationalrat behandelte den Entwurf als Erstrat in der Frühjahrssession 2023. Zuerst hatte er sich mit einem Nichteintretensantrag von Thomas Aeschi (svp, ZG) auseinanderzusetzen. Der SVP-Fraktionspräsident begründete seinen Antrag unter anderem mit dem Widerspruch zur angenommenen Volksinitiative «gegen Masseneinwanderung» und zu deren Umsetzung sowie mit der aus seiner Sicht anhaltenden «masslosen Zuwanderung», die keine weitere Lockerung zulasse. Kommissionssprecher Andri Silberschmidt (fdp, ZH) konterte, dass zum einen die Steuergelder nicht optimal investiert seien, wenn Personen nach ihrem Studium in der Schweiz das Land wieder verlassen würden. Ebenso seien diese Personen ja bereits in der Schweiz integriert und nicht zuletzt bestehe in der Schweiz auch ein Mangel an hochspezialisierten Arbeitskräften. Alle Fraktionen mit Ausnahme derjenigen der SVP stimmten geschlossen für Eintreten, woraufhin der Rat die Detailberatung in Angriff nahm.

In der Detailberatung lagen dem Rat diverse Änderungsanträge vor: Die Kommissionsmehrheit beantragte zum einen eine ausgeweitete Fassung des Personenkreises, in dem sie nicht nur Personen aus Drittstaaten, die ein Studium an einer Schweizer Hochschule abgeschlossen haben, berücksichtigt haben wollte, sondern darüber hinaus auch Personen mit anderen Abschlüssen auf Tertiärstufe in der Schweiz, namentlich mit einer höheren Berufsbildung, oder auf Postdoktorierende. Ferner war die Kommission der Ansicht, dass es generell sehr schwierig sei, den Nachweis des wirtschaftlichen oder wissenschaftlichen Interesses zu erbringen. Wenn die genannten Personen einer qualifizierten Anstellung mit Bezug zu ihrem Hochschulstudium nachgingen, solle dies ausreichend sein, um von den jährlichen Höchstzahlen für Aufenthaltsbewilligungen ausgenommen zu werden, so die Ausführungen der Kommission mit Verweis auf den Fachkräftemangel. Daneben lagen drei Minderheitsanträge vor, die im Vergleich zur Version des Bundesrates die Änderung lediglich auf Personen mit einer Postdoc-Anstellung ausdehnen wollte (Minderheit I Marchesi). Eine Minderheit II, ebenfalls angeführt von Piero Marchesi (svp, TI), unterstützte zwar die Ausweitung der Regelung auf die gesamte Tertiärstufe, wollte jedoch auf den von der Kommission eingeführten Zusatz, dass eine qualifizierte Anstellung im Bereich des Hochschulstudiums ausreichend sei, verzichten. Nicht zuletzt optierte eine Minderheit III, vertreten durch Andreas Glarner (svp, AG), dafür, die Gesetzesanpassung auf Personen mit einem Hochschulabschluss in den MINT-Fächern zu beschränken. Am Schluss obsiegte der Antrag der Kommissionsmehrheit deutlich. Lediglich die Minderheit II hatte über die SVP-Fraktion hinaus mobilisieren können; die grossmehrheitliche Unterstützung der Mitte-Fraktion reichte indes noch nicht zu einer Mehrheit im Rat. Mit 135 zu 53 Stimmen (3 Enthaltungen) genehmigte der Nationalrat den so abgeänderten Entwurf in der Gesamtabstimmung.

In der Sommersession beugte sich der Ständerat als Zweitrat über die bundesrätliche Botschaft zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), mit welcher die Zulassungsbestimmungen von ausländischen Drittstaatenangehörigen mit Schweizer Hochschulabschluss gelockert werden sollten. Während der erstberatende Nationalrat die Bestimmung begrüsst hatte und sie auf Anraten seiner Kommissionsmehrheit sogar noch auf Personen mit anderen in der Schweiz erworbenen Abschlüssen auf Tertiärstufe ausdehnen wollte, lag dem Ständerat ein ganz anderer Antrag seiner Kommission vor. Die Mehrheit der SGK-SR beantragte ihrem Rat nämlich, nicht auf die Vorlage einzutreten. Zum einen war sie der Ansicht, dass es eine solche Regelung gar nicht brauche, da die Bewilligungen über die vorhandenen Kontingente, die noch nie ausgeschöpft worden seien, eingeholt werden könnten. Zum anderen sah die Kommissionsmehrheit einen Widerspruch mit dem im Rahmen der Masseneinwanderungsinitiative angenommenen Artikel der Bundesverfassung, der festhält, dass Aufenthaltsbewilligungen von Ausländerinnen und Ausländern an jährliche Höchstzahlen und Kontingente gebunden sein müssen. Eine Kommissionsminderheit beantragte Eintreten und zeigte sich überzeugt, dass eine solche Vorlage ein wirksames Instrument gegen den Fachkräftemangel in bestimmten Sektoren sein könne. Zudem verwies sie darauf, dass das Parlament bereits früher Ausnahmen zur Kontingentierung beschlossen und als verfassungsrechtlich zulässig erklärt hätte – ganz konkret die Buchstaben a bis l des betroffenen Artikel 30 Absatz 1 des AIG, und nun gehe es um Buchstabe m, so Daniel Jositsch (sp, ZH) als Mitglied der Kommissionsminderheit.
Im Rahmen der ständerätlichen Debatte zeigte sich auch die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider überzeugt, dass auch diese Ausnahme verfassungsrechtlich möglich sei. Zudem handle es sich nicht um «des hordes de personnes qui viendraient de l'étranger»; man rechne aktuell mit 400 bis 500 Personen jährlich, die von der vorliegenden Gesetzesänderung betroffen wären, und die grundsätzlich ja bereits länger in der Schweiz gelebt hätten und gut integriert seien. Mit 24 zu 20 Stimmen folgte der Ständerat schliesslich seiner Kommissionsminderheit und trat auf den Gesetzesentwurf ein. Dieser Entschluss hatte die Rückweisung an die Kommission zur Folge, die sich nun im Detail mit der Vorlage zu befassen hat.

Obwohl die SPK-SR zunächst nicht auf eine Vorlage zur Anpassung des AIG hatte eintreten wollen, die eine Zulassungserleichterung für Ausländerinnen und Ausländer mit Schweizer Hochschulabschluss mittels Ausnahme von den Kontingenten bezweckte, hatte sie sich erneut mit der Vorlage zu befassen, nachdem sich der Ständerat in der Sommersession 2023 für Eintreten ausgesprochen hatte. In der darauffolgenden Herbstsession legte die Kommission ihrem Rat dann mit 11 zu 2 Stimmen den Antrag vor, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen, damit dieser eine andere Lösung ausarbeite. Die SPK-SR beurteilte eine weitere Ausnahme von den Kontingenten als «verfassungsmässig problematisch», so die Kommission in ihrer Medienmitteilung, wobei sie sich auf den Zuwanderungsartikel bezog. Man wolle dem Bundesrat keine Vorgaben machen, wie er die besagte Zulassungserleichterung verfassungskonform erreichen solle, so Kommissionssprecher Caroni (fdp, AR) im Rat; auch eine Lösung über den Verordnungsweg sei möglich. Diesen Weg hatte die der Gesetzesrevision zugrunde liegende Motion Dobler (fdp, SG; Mo. 17.3067) ursprünglich avisiert. Der Bundesrat hatte sich damals jedoch gegen eine Verordnungsänderung entschieden, da er in der entsprechenden Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) bislang nur Ausnahmen für gewisse kurzfristige Aufenthalte zum Zweck der Erwerbstätigkeit aufgeführt hatte. Der Kommissionssprecher zeigte sich zudem offen dafür, die Regelung nicht nur auf Personen mit Abschluss einer Schweizer Hochschule zu beschränken, sondern sie auch auf Personen mit anderen Schweizer Abschlüssen auf Tertiärstufe auszudehnen, womit er eine Annäherung an den Nationalrat signalisierte. Die zuständige Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider bemerkte im Ständerat, dass es nicht leicht werde, die verschiedenen Vorstellungen und Positionen in einer neuen Lösung zu vereinen; «le dossier est sensible», betonte sie. Als komplikationslos entpuppte sich hingegen der Entscheid der kleinen Kammer auf Rückweisung an den Bundesrat; die Ständerätinnen und Ständeräte stimmten dem Antrag ihrer Kommission stillschweigend zu.

Nach dem Ständerat stimmte auch der Nationalrat in der Wintersession 2023 diskussionslos einem Antrag seiner Kommission zu, der verlangte, den Entwurf zur Erleichterung der Arbeitsmarktzulassung für Personen aus Drittstaaten mit Schweizer Hochschulabschluss an den Bundesrat zurückzuweisen. Letzterer wird für die von der Regelung betroffenen Personen – seiner Schätzung nach 400 bis 500 Personen pro Jahr – eine alternative Lösung auf dem Verordnungsweg vorschlagen. Aufgrund der Komplexität und den unterschiedlichen Ansichten im Parlament und in der Wirtschaft werde das Finden einer tragfähigen und verfassungskonformen Lösung anspruchsvoll sein, gab Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im Rat abschliessend zu bedenken.

Den Fachkräftemangel mit allen mildern, die einen Abschluss in der höheren Berufsbildung haben (Mo. 22.4105)

Im September 2022 reichte Mustafa Atici (sp, BS) eine Motion ein, mit der er verlangte, dass zukünftig auch Personen aus Drittstaaten, die eine höhere Berufsbildung in der Schweiz abgeschlossen haben, in der Schweiz bleiben dürfen, um zu arbeiten. Aktuell durften nur Drittstaatenangehörige mit Schweizer Hochschulabschluss erleichtert zugelassen werden, wenn ihre Erwerbstätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist, nicht aber Personen mit höherer Berufsbildung. Diese Ungleichbehandlung sei «stossend», so Atici in der Begründung für seinen Vorstoss.
In seiner Stellungnahme vom November 2022 beantragte der Bundesrat, die Motion abzulehnen, da er bereits im Rahmen des Postulates Nantermod (fdp, VS; Po. 19.3651) verschiedene Massnahmen ergriffen habe, um den Arbeitsmarktzugang für Arbeitskräfte aus Drittstaaten zu erleichtern.
Der Nationalrat nahm die Motion in der Herbstsession 2023 dennoch mit 136 zu 53 Stimmen an; einzig die SVP-Fraktion votierte dagegen. Zuvor hatte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (sp, JU) erfolglos betont, dass eine weitere Ausnahme bei den Höchstzahlen mit der Regelung zur Masseneinwanderungsinitiative in der Bundesverfassung kollidieren würde.

La motion Atici (ps, BS), qui veut lutter contre la pénurie de personnel qualifié en tirant parti de tous les diplômé.e.s de la formation professionnelle supérieure, a été rejetée par le Conseil des Etats durant la session de printemps 2024. La CIP-CE a proposé le rejet du texte par 12 voix contre 1 sans proposition minoritaire. La commission partage l’avis du Conseil fédéral que les personnes diplômées du tertiaire B représentent une main d’œuvre importante pour le marché du travail suisse. Cependant, la motion ne concorde pas avec l’article 121a de la Constitution fédérale (Cst.). De plus, des travaux correspondants - visant à inclure les diplômé.e.s de niveau B - sont déjà entrepris par le Conseil fédéral dans le cadre du projet de modification de la loi sur les étrangers et l'intégration (LEI) 22.067. La motion est ainsi classée.