Ausländerorganisationen starten Versuche für die Einführung des Ausländerstimmrechts

Die Ausländerorganisationen in der Schweiz bekräftigten im Vorfeld der Wahlen ihre Forderung nach der Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländer, ohne damit aber ein vernehmbares Echo auszulösen. Immerhin führten Petitionen für politische Rechte der Ausländer auf Gemeindeebene in verschiedenen Zürcher Orten dazu, dass in der kantonalen SP Diskussionen über die Lancierung einer Volksinitiative stattfanden.

Die Organisationen der Ausländer setzten ihre im Vorjahr gestartete Kampagne zur Erlangung des Stimm- und Wahlrechts fort, ohne dass ihre Petitionen bisher konkrete Ergebnisse gezeitigt hätten. Immerhin erhielten sie für ihr Anliegen politische Unterstützung: In Zürich beauftragte der Parteitag der Sozialdemokraten den Vorstand mit der Ausarbeitung einer entsprechenden kantonalen Volksinitiative, über deren Lancierung spätestens 1990 entschieden werden soll. In Neuenburg, wo die ausländischen Niedergelassenen in Gemeindeangelegenheiten bereits stimm- und wahlberechtigt sind, forderten diese mit einer Petition die Wählbarkeit in kommunale Amter. Die SP unterstützte dieses Begehren zum Teil und schlug im Grossen Rat vor, dass – analog zur Regelung im Kanton Jura – die Niedergelassenen zumindest für die Gemeindeparlamente wählbar sein sollen.

Die vor allem von italienischen Immigrantenorganisationen (FCLIS) vorgebrachte Forderung nach der Einführung des Wahl- und Stimmrechts für Ausländer konnte sich noch nicht durchsetzen. In diversen Gemeinden des Kantons Zürich blieben entsprechende Petitionen erfolglos. Immerhin überwies der Berner Grosse Rat ein von der Linken, den Grünen und einem Teil des Freisinns unterstütztes Postulat, das die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine fakultative Einführung auf Gemeindeebene verlangt.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund startete im August eine Kampagne für die Verbesserung der politischen Rechte der Ausländer. In Baselstadt lancierte die SP zusammen mit anderen Organisationen am 1. Mai eine Volksinitiative für die Einführung des kantonalen Stimm- und Wahlrechts für Ausländer und Ausländerinnen, die seit acht Jahren in der Schweiz wohnen. In Zürich legte nach langen Abklärungen und internen Diskussionen ein aus den Gewerkschaften, der SP, der GP und dem LdU sowie Einzelpersonen aus EVP und CVP gebildetes Komitee den Text einer kantonalen Volksinitiative für die fakultative Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts vor. Im Kanton Genf wurden gleich zwei Volksinitiativen lanciert: eine, in welcher sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht gefordert wird, und eine zweite von Gewerkschaftsseite, welche vorerst nur das aktive Wahlrecht einführen möchte. Im Kanton Neuenburg, wo niedergelassene Ausländer seit mehr als hundert Jahren über das aktive Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene verfügen, lehnten die Stimmberechtigten die von den SD mit dem Referendum bekämpfte Einführung der Wählbarkeit von Ausländern in kommunale Legislativen mit rund 56% Nein-Stimmen ab.

Im Berichtsjahr häuften sich die Vorstösse für die politische Gleichstellung der Ausländer und Ausländerinnen. In der Waadt lancierte die SP eine ,Volksinitiative für die Einführung des kommunalen Stimm- und Wahlrechts für Ausländer, die seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz ansässig sind. Das passive Wahlrecht soll allerdings nur für die Gemeindeparlamente, nicht aber für die Exekutiven gelten. Trotz des Einsatzes von bezahlten Sammlern erreichte dieser Vorstoss die nötige Unterschriftenzahl nicht. Zustandegekommen ist hingegen eine von einem Komitee lancierte radikalere Volksinitiative, welche in der Waadt das aktive und passive Wahlrecht auf Kantons- und Gemeindeebene für Niedergelassene einführen will. Ebenfalls eingereicht werden konnte eine ähnliche, im Vorjahr in Basel-Stadt lancierte Initiative. Ein gleiches Volksbegehren wurde auch im Kanton Bern von einem breit abgestützten Komitee, dem unter anderen die SP, die GP, das GB und der Gewerkschaftsbund angehören, lanciert. Ahnliche Kreise — allerdings ohne Gewerkschaftsbund — lancierten im Aargau eine Initiative für die fakultative Einführung des Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene. Im Kanton Zürich konnte eine im Vorjahr lancierte gleichlautende Initiative eingereicht werden.

Als letzter Kanton hat St. Gallen das Stimm- und Wahlrechtsalter auf 18 Jahre gesenkt.
In der Waadt empfahlen die Kantonsregierung und das Parlament die Ablehnung der 1991 eingereichten Volksinitiative für die Einführung des aktiven und passiven Stimmrechts in Kantons- und Gemeindeangelegenheiten für Ausländer mit Niederlassungsbewilligung. Das von den Gewerkschaften, der SP und den Grünen unterstützte Volksbegehren gelangte noch im Berichtsjahr zur Abstimmung und wurde mit einem Neinanteil von 74% deutlich abgelehnt. In Genf sprach sich die Kantonsregierung ebenfalls gegen eine ähnliche Initiative aus.
In den Kantonen Bern und Basel-Stadt wurden ähnliche Volksinitiativen eingereicht. Im Kanton Bern hatte sich das Parlament bereits anlässlich der Beratung der Totalrevision der Kantonsverfassung mit dieser Frage zu befassen. Ein von der Kommission vorgeschlagener Artikel, welcher die fakultative Einführung des Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene vorsah, wurde aus abstimmungstaktischen Gründen vom Grossen Rat wieder gestrichen. Immerhin beschloss das Parlament eine Motion, welche diesen Artikel der Volksinitiative als Gegenvorschlag gegenüberstellen will. Eine weitere Volksinitiative für die Einführung des Ausländerstimmrechts wurde im Kanton Tessin lanciert.

Das Anliegen der Einführung des Wahl- und Stimmrechts für niedergelassene Ausländer konnte auch im Berichtsjahr keinen Durchbruch verzeichnen. In Genf empfahl das Parlament zwei Volksinitiativen für die Einführung des integralen resp. lediglich des aktiven Stimm- und Wahlrechts zur Ablehnung. Die beiden Begehren wurden vom Volk am 6. Juni resp. am 28. November mit jeweils 71 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Im Kanton Bern beantragte die Regierung immerhin, der 1992 eingereichten Volksinitiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen, der die fakultative Einführung auf Gemeindeebene erlaubt. Sie entsprach damit einer vom Parlament im Rahmen der Totalrevision der Verfassung überwiesenen Motion. Im Kanton Zürich folgte das Volk der Empfehlung von Regierung und Parlament und lehnte eine Volksinitiative für das fakultative kommunale Ausländerstimmrecht mit 74 Prozent Nein-Stimmen deutlich ab. In Basel-Stadt sprachen sich Regierung und Parlament gegen eine Volksinitiative für das kantonale Ausländerstimmrecht aus. Neue Volksinitiativen für das Ausländerstimmrecht auf kantonaler Ebene resp. für die fakultative gemeindeweise Einführung wurden im Berichtsjahr in den Kantonen Freiburg und Aargau eingereicht. Die im Tessin im Vorjahr lancierte Initiative erreichte die erforderliche Unterschriftenzahl nicht.

Die Idee, Ausländern, die seit langer Zeit in der Schweiz ansässig sind, zumindest im kantonalen und kommunalen Bereich das Stimm- und Wahlrecht zu erteilen, konnte sich auch im Berichtsjahr nicht durchsetzen. Die Basler Stimmberechtigten lehnten am 12. Juni eine Volksinitiative der Linksparteien für das Stimm- und Wahlrecht für seit acht Jahren in der Schweiz (davon drei in Basel) wohnende ausländische Staatsangehörige mit einer Mehrheit von 74 Prozent ab.

Im Kanton Bern fand zu dieser Frage am 4. Dezember eine Volksabstimmung mit zwei Varianten statt. Das Ergebnis fiel ähnlich negativ aus: Die von der Linken und den Grünen unterstützte Volksinitiative für das kantonale Ausländerstimmrecht wurde mit einem Neinstimmen-Anteil von 77 Prozent klar verworfen. Eine Mehrheit von 61 Prozent lehnte auch den Gegenvorschlag der Regierung ab, den Gemeinden wenigstens die Kompetenz zur Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts einzuräumen. Diese Alternative hatte im Parlament - dank Stimmenthaltung einiger bürgerlicher Politiker - zwar noch eine knappe Mehrheit gefunden, in der Volksabstimmung wurde sie dann aber nicht nur von der FP, den SD und der EDU, sondern auch von der SVP und der FDP bekämpft. Neue Volksinitiativen für das Ausländerstimmrecht wurden in den Kantonen Uri und Solothurn eingereicht bzw. lanciert.

Eine im Auftrag der schweizerischen UNESCO-Kommission durchgeführte Untersuchung in den Kantonen Neuenburg und Jura, welche als einzige das Ausländerstimmrecht kennen, ergab keine überraschenden Resultate: Die Ausländer machen von diesem Recht relativ wenig Gebrauch, und die parteipolitischen Kräfteverhältnisse sind durch ihre Beteiligung nicht verändert worden.

Die aargauische Regierung und in der Folge auch der Grosse Rat empfahlen eine 1993 von den Grünen, der SP und den Gewerkschaften eingereichte Volksinitiative für die fakultative Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts zur Ablehnung. Im Kanton Uri sprachen sich die Regierung und das Parlament gegen eine im Vorjahr eingereichte Initiative aus, welche das kantonale Stimm- und Wahlrecht für alle Ausländer einführen wollte, die sich seit fünf Jahren in der Schweiz aufhalten. In der Volksabstimmung wurde der von SP und den Grünen unterstützte Vorschlag mit einem Nein-Stimmenanteil von 84 Prozent verworfen. Ein analoges Volksbegehren wurde im Kanton Solothurn eingereicht.

Die Regierung des Kantons Jura beschloss, dem Parlament eine Ausweitung des Ausländerstimmrechts zu beantragen. Zusätzlich zum bereits bestehenden aktiven Stimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene sollen seit zehn Jahren im Kanton wohnende Ausländer auch in Gemeindeparlamente gewählt werden dürfen; die Gemeinden sollen zudem die Wählbarkeit in Gemeindeexekutiven einführen können.

Im Kanton Jura, welcher 1979 im Rahmen der Kantonsgründung das aktive Ausländerstimmrecht in seine Verfassung aufgenommen hatte, nahm zu erstenmal das Volk zu diesem Thema direkt Stellung. Es lehnte die von Regierung und Parlament vorgeschlagene Einführung der Wählbarkeit in Gemeindeparlamente für niedergelassene Ausländer mit einem Neinstimmenanteil von 53 Prozent ab. Sowohl die Regierung als auch die grossen Parteien (SP, CVP, FDP, PCSI; die SVP gab die Stimme frei) hatten sich für diese Neuerung eingesetzt und davor gewarnt, mit einer Ablehnung den guten Ruf des Kantons aufs Spiel zu setzen. Das Referendum war von Personen lanciert worden, welche der AUNS nahestehen. Die Einführung der Wählbarkeit in die kantonale Legislative bzw. in kommunale Exekutiven war bereits vom Parlament, vor allem aus Angst vor einem Referendum, abgelehnt worden.

Ebenfalls eine Volksabstimmung über das Ausländerstimmrecht fand im Aargau statt. Mit einem klaren Mehr von 85 Prozent lehnten die Stimmberechtigten die von der Linken eingereichte Volksinitiative für die fakultative Einführung des aktiven Stimmrechts auf Gemeindeebene ab. Im Kanton Freiburg sprach sich der Grosse Rat mit Zweitdrittelsmehrheit gegen eine 1993 eingereichte Volksinitiative für die Einführung des integralen Ausländerstimmrechts auf kantonaler und kommunaler Ebene aus. In Appenzell Ausserrhoden sind mit der neuen Kantonsverfassung die Gemeinden zur Einführung des Ausländerstimmrechts ermächtigt worden. Die Stimmberechtigten von Teufen, welche auf Vorschlag ihrer Gemeindeexekutive als erste darüber zu entscheiden hatten, sprachen sich mit Zweidrittelsmehrheit dagegen aus.

Wie zuvor in anderen Kantonen lehnten auch die Freiburger Stimmberechtigten eine Volksinitiative für die Einführung des kantonalen Ausländerstimmrechts deutlich ab. 76.2 Prozent sprachen sich gegen das von der Linken unterstützte Volksbegehren aus. Im Kanton Solothurn sprachen sich das Parlament und dann mit klarem Mehr (88.5 Prozent) auch das Volk gegen eine ähnliche Initiative aus.

Im Kanton Genf unternahm die Regierung einen neuen Anlauf in Richtung politische Gleichstellung der Ausländer und Ausländerinnen. Sie beantragte dem Parlament eine Verfassungsänderung, welche den Gemeinden erlauben würde, das kommunale Ausländerstimm- und -wahlrecht einzuführen. Im Kanton Jura, wo Ausländer sowohl auf kantonaler als auch kommunaler Ebene über das aktive Stimm- und Wahlrecht verfügen (mit Ausnahme von Abstimmungen über Verfassungsänderungen), beschloss das Parlament in erster Lesung, dass diese in Zukunft auch in die kommunalen Parlamente wählbar sein sollen.

Die Genfer Stimmberechtigten lehnten die im Vorjahr vom Parlament beschlossene Einführung des aktiven und des passiven kommunalen Ausländerstimmrechts mit einer knappen Mehrheit von 52% ab. In Schaffhausen lehnten 70% der Stimmenden die Einführung des fakultativen Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene ab; dieser Vorschlag war ein Bestandteil der neuen Kantonsverfassung, kam aber separat zur Abstimmung. Der Verfassungsrat des Kantons Waadt beschloss in erster Lesung, den niedergelassenen Ausländern das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht auf Kantons- und Gemeindeebene zu erteilen. In der zweiten Lesung strich der Rat dann das kantonale Stimmrecht.

Der Verfassungsrat des Kantons Freiburg beschloss die Einführung des Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene. In Kanton Graubünden stimmte das Parlament anlässlich der Beratung der neuen Kantonsverfassung dem Regierungsantrag auf Einführung des fakultativen Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene zu.

Mit der Zustimmung zur neuen totalrevidierten Kantonsverfassung hiess der Waadtländer Souverän auch die Einführung des Stimm- sowie des aktiven und passiven Wahlrechts für Ausländer auf Gemeindeebene gut. Davon profitieren können Personen, welche mindestens seit zehn Jahren in der Schweiz und davon mindestens die letzten drei Jahre im Kanton wohnen.

Der Verfassungsrat des Kantons Freiburg weitete das von ihm im Vorjahr beschlossene kommunale Ausländerstimmrecht auch auf die Kantonsebene aus, machte jedoch diesen Entscheid später aus primär abstimmungstaktischen Erwägungen wieder rückgängig und hielt nur am kommunalen Ausländerstimmrecht fest. Der Verfassungsrat von Basel-Stadt beschloss die Einführung des kantonalen Ausländerstimm- und -wahlrechts. Dabei wurde allerdings eine sehr restriktive Variante gewählt: Ausländer erhalten dieses Recht nur, wenn sie die Voraussetzungen zur Einbürgerung erfüllen und das Wahlrecht mit einem Gesuch beanspruchen. Im Kanton Waadt kam eine Volksinitiative für die Abschaffung des im Vorjahr mit der neuen Verfassung eingeführten Ausländerstimmrechts nicht zustande. Im Kanton Graubünden stimmte das Volk der neuen Kantonsverfassung zu und führte damit das fakultative Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene ein.

Im Kanton Neuenburg, wo niedergelassene Ausländer über das aktive kantonale und kommunale Stimm- und Wahlrecht verfügen, reichten von der politischen Linken und den Gewerkschaften unterstützte Immigrantenorganisationen eine Volksinitiative für die Einführung des passiven Wahlrechts (Wählbarkeit) auf beiden Staatsebenen ein. Nach zwei Niederlagen in Volksabstimmungen (1993 und 2001) unternahm in Genf ein breit abgestütztes Komitee, dem auch Politiker bürgerlicher Parteien angehören, einen neuen Anlauf für die Einführung des Ausländerstimmrechts. Zwei gleichzeitig eingereichte Volksinitiativen fordern die Einführung des aktiven resp. des integralen (d.h. aktiven und passiven) Stimmrechts für Niedergelassene auf Gemeindeebene. Im Kanton Bern beauftragte das Parlament die Regierung mit der Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs für die Einführung des fakultativen kommunalen Ausländerstimmrechts.

Nachdem der Verfassungsrat von Basel-Stadt im Vorjahr das kantonale Ausländerstimm- und -wahlrecht in den Verfassungsentwurf aufgenommen hatte, zog die Humanistische Partei ihre im Jahr 2000 eingereichte entsprechende Volksinitiative zurück.

Im Kanton Freiburg hat das Volk mit der Annahme der neuen Verfassung auch das kommunale Ausländerstimmrecht eingeführt. Die Regierung gab im Herbst ein Ausführungsgesetz in die Vernehmlassung. Im der Waadt scheiterte der zweite Versuch innert Jahresfrist, das neu eingeführte Ausländerstimmrecht mittels einer Volksinitiative wieder abzuschaffen. Auch dieses Mal gelang es den Initianten nicht, die erforderlichen 12'000 Unterschriften zu sammeln.

Der Grosse Rat des Kantons Genf empfahl die beiden im Vorjahr eingereichten Volksinitiativen für die Einführung des Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene zur Annahme. Gefordert wird damit die Einführung des aktiven resp. des integralen (d.h. aktiven und passiven) Stimmrechts für niedergelassene Ausländer.

Im Kanton Freiburg machte sich das Parlament an die Umsetzung des 2004 mit der neuen Verfassung eingeführten kommunalen Ausländerstimmrechts. Auf Antrag der Regierung beschloss es, den seit fünf Jahren im Kanton wohnenden und über eine Niederlassungsbewilligung verfügenden Ausländerinnen und Ausländern das aktive und das passive Wahlrecht auf Gemeindeebene zu erteilen. Das neue Gesetz wurde auf Anfang 2006 in Kraft gesetzt.

Im Kanton Genf entschieden die Bürgerinnen und Bürger über zwei Volksinitiativen zur Einführung des kommunalen Stimm- und Wahlrechts für Ausländer, die seit acht Jahren im Kanton wohnen. Die eine wollte dieses auf das aktive Wahlrecht beschränken, die zweite auch die Wählbarkeit einschliessen. Damit legten die Initianten zwei Möglichkeiten mit unterschiedlicher Reichweite vor, nachdem das Volk 2001 eine weiter gehende Vorlage abgelehnt hatte. Dass die Initianten damit taktisch klug gehandelt hatten, zeigte das knappe Abstimmungsresultat: Die weniger weit gehende Initiative wurde mit 52% Ja knapp gutgeheissen, diejenige, die auch die Wählbarkeit einführen wollte, hingegen mit 53% Nein abgelehnt. Die Liberalen und die SVP hatten zu beiden Vorlage die Nein-Parole ausgegeben.

Der Verfassungsrat von Basel-Stadt hatte im Herbst 2004, aus Angst vor einer Abstimmungsniederlage für das gesamte Projekt, das Ausländerstimmrecht wieder aus dem Verfassungsentwurf eliminiert. Immerhin dürfen die beiden Gemeinden Binningen und Riehen dieses für kommunale Angelegenheiten einführen. Die Stimmberechtigten hiessen diese Lösung am 30. Oktober gut.

Im Kanton Bern hatte das Parlament die Regierung im Jahr 2003 beauftragt, eine neue Vorlage für die Einführung des fakultativen kommunalen Ausländerstimmrechts auszuarbeiten (1993 hatte das Volk einen entsprechenden Vorschlag abgelehnt). Der Entwurf der Regierung sah vor, dass die Gemeinden den Ausländern, welche seit zehn Jahren in der Schweiz und seit fünf Jahren im Kanton wohnen, das Stimmrecht erteilen können. Der Grosse Rat trat auf das Projekt gar nicht ein. Im Gegensatz zu 2003 hatte sich diesmal die FDP der ablehnenden SVP angeschlossen, da sie eine erneute Niederlage in der Volksabstimmung befürchtete. Dies geschah im Kanton Solothurn, wo die Stimmberechtigten über die Einführung des fakultativen Gemeindestimmrechts für Ausländer zu entscheiden hatten. Der Kantonsrat hatte dieses im Frühjahr gegen den Widerstand der SVP beschlossen. In der Kampagne zur Volksabstimmung fiel die Unterstützung durch die FDP und die CVP nur noch sehr schwach aus. Die Verfassungsänderung wurde am 25. September mit einem Nein-Stimmenanteil von 61% abgelehnt. In Luzern strich die Kommission zur Ausarbeitung einer neuen Kantonsverfassung ihren Vorschlag aus dem Vorjahr für die Einführung des fakultativen kommunalen Ausländerstimmrechts wieder. Das Anliegen war in der Vernehmlassung von allen bürgerlichen Parteien bekämpft worden. Die Regierung schlug dem Parlament vor, diese Neuerung den Stimmberechtigten als Zusatzfrage zur neuen Verfassung vorzulegen. Im Kanton Graubünden, wo die Gemeinden seit Anfang 2004 über die Kompetenz zur Einführung des Ausländerstimmrechts verfügen, haben bisher acht davon Gebrauch gemacht.

In Luzern lehnte das Kantonsparlament den Vorschlag der Regierung ab, die Einführung des Ausländerstimmrechts im Rahmen der Volksabstimmung über die neue Kantonsverfassung wenigstens als Variante zu präsentieren. Im Kanton Zürich beantragte die Regierung dem Parlament die Einführung des fakultativen Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene.

In Neuenburg entschieden die Stimmberechtigten über eine Volksinitiative für die Erweiterung des Ausländerstimm- und -wahlrechts auf die Wählbarkeit in Kantons- und Gemeindebehörden sowie über einen Gegenvorschlag von Regierung und Parlament, dieses passive Wahlrecht für Ausländer nur auf kommunaler Ebene einzuführen. Die von der SVP und der LP bekämpfte Wählbarkeit in Gemeindebehörden wurde mit einer Mehrheit von rund 55% angenommen; die weiter gehende Volksinitiative hingegen mit 59% Nein-Stimmen abgelehnt. Am gleichen Tag lehnte der Kanton Jura in einer Volksabstimmung die Ausweitung der Wählbarkeit von niedergelassenen Ausländern auf Ämter in Gemeindeexekutiven (in kommunale Parlamente sind sie bereits wählbar) mit einer knappen Mehrheit von 51% ab; die SVP hatte gegen diesen Parlamentsbeschluss das Referendum ergriffen.

Die Einführung des Ausländerstimmrechts kam im Berichtsjahr einige kleine Schritte voran. Im Kanton Neuenburg, der das kommunale Ausländerstimmrecht bereits kennt, beschloss das Parlament im Rahmen der Verfassungstotalrevision ohne Gegenstimme, dieses Recht auch für kantonale Angelegenheiten zu gewähren. Am 24. September hiessen die Stimmberechtigten die neue Verfassung und damit auch das kantonale Ausländerstimm- und -wahlrecht mit einem Ja-Stimmenanteil von 77% gut. Nachdem 1998 im Kanton Jura das Parlament beschlossen hatte, dass Ausländer in Gemeindeparlamente gewählt werden können, führten die Gemeinden Delsberg, Porrentruy, Bassecourt und Les Bois diese Neuerung ein. Im Herbst wurden in Delsberg vier Ausländer in das 51köpfige Parlament gewählt. In Genf, wo die Kantonsregierung 1998 die Einführung des fakultativen Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene vorgeschlagen hatte, entschied sich die linke Parlamentsmehrheit für eine weiter gehende Lösung. Der Grosse Rat beschloss die obligatorische Einführung sowohl des aktiven als auch des passiven kommunalen Ausländerstimm- und -wahlrechts. Im Kanton Schaffhausen hiess der Grosse Rat in 1. Lesung die neue totalrevidierte Kantonsverfassung gut, welche unter anderem auch das kommunale fakultative Ausländerstimmrecht enthält. Im Kanton St. Gallen war ein entsprechender Passus in der 1. Lesung vom Grossen Rat ebenfalls gutgeheissen, in der 2. Lesung dann aber wieder aus dem Entwurf für die neue Kantonsverfassung gestrichen worden.

Vorstösse zum Ausländerstimmrecht auf Bundesebene (Pa.Iv. 92.404)

Auf Bundesebene verwarf die Staatspolitische Kommission des Nationalrats mit 14:5 Stimmen eine parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD), die allen seit zehn Jahren in der Schweiz wohnhaften Ausländern das Stimm- und Wahlrecht auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene erteilen wollte. Die aus Linken und Grünen gebildete Kommissionsminderheit reichte danach eine Motion für die Einführung des Ausländerstimmrechts in den Gemeinden ein.

Auf Bundesebene lehnte der Nationalrat zwei Vorstösse zum Ausländerstimmrecht ab. Zum einen die parlamentarische Initiative Zisyadis (pda, VD) für die Einführung des Stimm- und Wahlrechts für seit mindestens 10 Jahre ansässige Ausländer, zum anderen aber auch eine Motion der linken Kommissionsminderheit (Mo. 93.3011), welche dieses Recht vorerst nur auf Gemeindeebene einführen wollte.

Kommunales Stimmrecht für Ausländer (BE, LU, BS, VD)

Die in der Deutschschweiz bisher nahezu erfolglosen Befürworter des Ausländerstimmrechts unternahmen einen neuen Anlauf. Linke und gewerkschaftliche Kreise reichten im Kanton Bern eine Volksinitiative für die Einführung des fakultativen kommunalen Stimmrechts für Ausländer ein, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen. Bisher kennen in der Deutschschweiz nur die Kantone Appenzell Ausserrhoden und Graubünden das fakultative kommunale Ausländerstimmrecht.

Im Kanton Bern sprach sich die Regierung für die Annahme der im Vorjahr eingereichten Volksinitiative für die Einführung des fakultativen kommunalen Stimmrechts für Ausländer aus. Eine analoge Volksinitiative wurde auch im Kanton Luzern eingereicht. In Basel-Stadt reichte ein vor allem aus der Linken formiertes Komitee eine Volksinitiative für das aktive Stimm- und Wahlrecht für niedergelassene Ausländer ein, welche seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen. In der Waadt, welche das obligatorische kommunale Ausländerstimmrecht bereits kennt, lancierte die Linke eine Volksinitiative für die Ausweitung auf die Kantonsebene.

Im Kanton Bern, wo ein fakultatives kommunales Stimm- und Wahlrecht für Ausländer eingeführt werden sollte, stimmten auf Empfehlung des Grossen Rates und der bürgerlichen Parteien 72% der Urnengänger dagegen. Die Regierung des Kantons Luzern unterstützt die vom Verein Secondas Plus eingereichte Initiative für die fakultative Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts. Allerdings verlangt sie in einem Gegenvorschlag eine einheitliche Regelung für alle interessierten Gemeinden. Schweizweit gibt es bisher acht Kantone, die ein solches fakultatives kommunales Stimm- und Wahlrecht für Migranten kennen. Es sind dies Neuenburg, Jura, Genf, Waadt, Freiburg, Appenzell Ausserrhoden, Graubünden und Basel-Stadt. In Basel-Stadt wurde die fakultative Erweiterung des kommunalen Wahl- und Stimmrechts auf weitere Personengruppen allerdings weder von Riehen noch von Bettingen umgesetzt.

Erneute Versuche das Ausländerstimmrecht einzuführen

Bereits zum zweiten Mal nach 1994 scheiterte in den Kantonen Basel-Stadt und Bern die Einführung des Ausländerstimmrechts an der Urne. Im Kanton Basel-Stadt, wo eine links-grüne Volksinitiative das kantonale Stimm- und Wahlrecht für Migranten forderte, wurde das Begehren und der Gegenvorschlag mit über 80% Nein-Stimmen abgelehnt. Der Grosse Rat hatte die Initiative zur Annahme empfohlen, die bürgerlichen Parteien und ihre Regierungsvertreter hatten sich jedoch offen gegen das Ansinnen gestellt.
Auch an der Landsgemeinde vom 1. Mai im Kanton Glarus wurde die Einführung des kantonalen Ausländerstimm- und Wahlrechts massiv verworfen. Noch gewährt damit kein Deutschschweizer Stand niedergelassenen Ausländern auf kantonaler Ebene politische Mitbestimmung.
Die im Kanton Waadt von der Linken lancierte und von den Gewerkschaften und der CVP unterstützte Initiative für ein kantonales Stimm- und Wahlrecht für Ausländer, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und drei Jahren im Kanton Waadt wohnen, kam zustande. Die Vorlage wird voraussichtlich 2011 zum Entscheid an die Urne gelangen. Der Staatsrat lehnt sie ab. Der Kanton kennt bereits das kommunale Ausländerstimmrecht.

Im Kanton Zürich lancierte der Verein Secondas Plus eine Volksinitiative zur Einführung des Ausländerstimmrechts. Die Initianten verlangen, dass den Gemeinden in der Kantonsverfassung die Kompetenz eingeräumt wird, die politischen Rechte in Gemeindeangelegenheiten auch für Ausländerinnen und Ausländer vorzusehen. Voraussetzung ist, dass die Ausländer mindestens zehn Jahre in der Schweiz leben und, seit mindestens drei Jahren ununterbrochen in der Gemeinde wohnen und das kommunale Stimm- und Wahlrecht persönlich beantragen.
Im Kanton Waadt sprachen sich 69 Prozent der Stimmenden gegen eine Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer auf kantonaler Ebene aus.
Auch im Kanton Luzern verwarf das Stimmvolk im November eine vom Verein Secondas Plus lancierte Volksinitiative «Mit(be)stimmen!», die den Gemeinden die Möglichkeit einräumen wollte, Ausländern mit Niederlassungsbewilligung das kommunale Stimmrecht zu gewähren. Die grossen Parteien CVP, FDP und SVP traten geschlossen für eine Koppelung vom Stimmrecht ans Bürgerrecht ein: Vor der Vergabe von politischen Rechten müsse die Integration gesichert sein.

Die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich wollte nicht, dass Gemeinden Ausländern auf deren Gesuch hin das kommunale Stimm- und Wahlrecht einräumen können. Die entsprechende Volksinitiative „Für mehr Demokratie“ des Vereins SecondasPlus wurde im September an der Urne mit 75% Nein-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 49,4% klar verworfen. Es war bereits das dritte Mal, dass die Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts im Kanton Zürich abgelehnt wurde.

Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer (Pa.Iv 21.405 & Pa.Iv. 21.414)

«Die Ausländerinnen von heute sind die Frauen von damals», zitierte Balthasar Glättli (gp, ZH) zu Beginn der durch zwei parlamentarische Initiativen zum Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer angestossenen Debatte einen Vergleich zwischen den vor 1971 vom politischen Prozess ausgeschlossenen Frauen und den nach wie vor exkludierten Ausländerinnen und Ausländern aus der NZZ. Zwar sei 1971 ein «Demokratieproblem» gelöst worden, es bestehe aber noch ein weiteres, das angegangen werden könne, wenn man der parlamentarischen Initiative der grünen Fraktion Folge gebe. Auch der zweite Initiant, Mustafa Atici (sp, BS), argumentierte, dass der Ausschluss rund eines Viertels der Bevölkerung die direkte Demokratie der Schweiz unvollständig mache. Im Gegensatz zum Vorstoss der grünen Fraktion, die das passive und aktive Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer auf Bundesebene einführen wollte, forderte Atici dieses für kommunale Angelegenheiten. Beiden Anliegen war gemein, dass sie als Bedingung für die Vergabe der politischen Rechte wenigstens fünf Jahre Wohnsitz in der Schweiz voraussetzten. Die Ratsdebatte war nötig geworden, weil die SPK-NR mit je 17 zu 8 Stimmen empfohlen hatte, beiden Anliegen keine Folge zu geben. Die hauptsächlichen Argumente für die abschlägige Empfehlung wurden von Kommissionssprecherin Marianne Binder-Keller (mitte, AG) und Kommissionssprecher Damien Cottier (fdp, NE) vorgebracht: Wer politische Rechte ausüben wolle, müsse sich lediglich einbürgern lassen. Zudem könne die Einführung eines kommunalen Stimm- und Wahlrechts nicht auf der Bundesebene bestimmt werden, sondern sei eine kantonale Angelegenheit. Darüber hinaus erachte die Kommission die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz gar «ungeteilt» als «zufriedenstellend»: «Angesichts eines der höchsten Ausländeranteile in Europa gibt es kaum nennenswerte Schwierigkeiten, und ganz offensichtlich fühlen sich die Menschen ausländischer Staatsbürgerschaft abgeholt», erklärte die Kommissionssprecherin. Dies mache den Besitz von Stimm- und Wahlrecht nicht vordringlich. Binder-Keller liess es sich zudem nicht nehmen, den einleitenden Vergleich Glättlis vehement zu kritisieren. Es sei eine «schreiende Ungerechtigkeit» gewesen, «Bürgerinnen und Bürger in einem Land unterschiedlich zu behandeln». Im Gegensatz zu damals bestehe ja heute die Möglichkeit, sich einbürgern zu lassen. Eine links-grüne Kommissionsminderheit stellte bei beiden Vorstössen einen Antrag auf Folgegeben, dem in beiden Fällen allerdings nur die Fraktionen der SP und der Grünen folgten. Die 63 Stimmen reichten allerdings gegen die 110 (Pa.Iv. Atici; 4 Enthaltungen) bzw. 113 (Pa.Iv. GP, 0 Enthaltungen) Gegenstimmen nicht aus. Die Vergabe des Stimm- und Wahlrechts für Nicht-Schweizerinnen und -Schweizer auf kommunaler Ebene hängt somit weiterhin vom Wohlwollen der kantonalen Stimmbevölkerungen ab.