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Nachdem die Referendumsfrist für die Änderung des Zweitwohnungsgesetzes am 4. Juli 2024 ungenutzt verstrichen war, setzte der Bundesrat das abgeänderte Gesetz auf den 1. Oktober 2024 in Kraft. Neu dürfen beim Umbau und Wiederaufbau nach Abbruch altrechtlicher Wohnungen auch zusätzliche Wohneinheiten geschaffen werden. Die Wohnraumfläche darf in diesem Fall um bis zu dreissig Prozent erweitert werden.

Loi fédérale sur les résidences secondaires. Supprimer les restrictions inutiles et fâcheuses en matière de démolition et de reconstruction de logements créés selon l'ancien droit (Pa.Iv 20.456)

In der Herbstsession 2024 widmete sich der Nationalrat dem Entwurf für eine Verfassungsänderung der WAK-NR zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften, um unter anderem Tourismuskantone im Falle einer allfälligen Abschaffung des Eigenmietwerts finanziell zu entlasten. Der Entwurf wurde gemeinsam mit dem vorgeschlagenen Systemwechsel der Wohneigentumsbesteuerung behandelt und wird laut Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (fdp, BL) ausschliesslich bei einem vollständigen Systemwechsel zur Anwendung kommen. Die Objektsteuer wurde – wie bereits in der Vernehmlassung – von allen sich äussernden Fraktionen unterstützt und das Eintreten auf die Vorlage wurde ohne Gegenantrag beschlossen. Auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter begrüsste die vorgeschlagene Verfassungsänderung und sah in ihr ein geeignetes Instrument, um allfällige Steuerausfälle zu kompensieren. In der Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf einstimmig an. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Introduction d'un impôt réel sur les résidences secondaires (Iv. pa. 22.454)

In der Herbstsession 2024 beugte sich der Nationalrat abermals über eine allfällige Abschaffung des Eigenmietwerts. Die Fronten zwischen Volks- und Kantonskammer blieben verhärtet: So hatte die Mehrheit der WAK-NR entschieden, an den bestehenden Differenzen zum Ständerat festzuhalten. Die Kommissionsmehrheit verfolge weiterhin den vollständigen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, welcher sowohl Erst- als auch Zweitwohnung miteinschliesse, erklärte Kommissionssprecherin Daniela Schneeberger (fdp, BL) in der parlamentarischen Debatte. Um allfällige Steuereinbussen für die Kantone und die Gemeinden auszugleichen, könne eine besondere Liegenschaftssteuer erhoben werden. Eine Minderheit Feller (fdp, VD) wollte sich hingegen an der ständerätlichen Lösung orientieren und beantragte die Abschaffung des Eigenmietwerts auf Erst-, nicht aber auf Zweitwohnungen. Unter anderem hob der Minderheitensprecher hervor, dass sich die Kantone mit besonders vielen Zweitwohnungen in der Vernehmlassung gegen einen vollständigen Systemwechsel ausgesprochen hätten. Schliesslich folgte die Grossmehrheit der Volkskammer der Kommissionsmehrheit und votierte mit 153 zu 39 Stimmen (bei einer Enthaltung) für den vollständigen Systemwechsel. Lediglich die FDP-Fraktion sowie eine Minderheit der SVP-Fraktion und ein Mitglied der Mitte-Fraktion stellten sich dagegen.

Die zweite Differenz bot sich bei den Abzügen von Schuldzinsen: Die Kommissionsmehrheit sprach sich neu für eine quotal-restriktive Variante des Schuldzinsabzugs aus. Bei diesem werden die Schuldzinsen anhand der Quote von unbeweglichem Vermögen am Gesamtvermögen berechnet. Damit kehrte sie sich ab vom nationalrätlichen Beschluss der Sommersession 2023, welcher Schuldzinsabzüge von bis zu 40 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge vorgesehen hatte. Die Kommissionsmehrheit empfahl diesen Ansatz unter anderem, da er von allen präsentierten Lösungen zu den geringsten Steuerausfällen führen würde. Die Minderheit Feller wiederum forderte auch bezüglich der Schuldzinsabzüge die Adhäsion zum ständerätlichen Beschluss, welcher Schuldzinsabzüge von bis zu 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge vorsah. Der Vorschlag der Kommissionsmehrheit sei nur mit Mühe verständlich und könne zu unfairen Situationen führen, so Feller. Eine Minderheit Hess (svp, BE) forderte einen Schuldzinsabzug im Umfang des vollständigen steuerbaren Vermögens. Bei dieser Differenz entschied der Nationalrat mit 101 zu 91 Stimmen (bei einer Enthaltung), der Kommissionsmehrheit zu folgen, wobei in diesem Falle die geschlossen stimmenden Fraktionen der SVP und FDP die Minderheit Hess befürworteten. So geht das Geschäft mit zwei Differenzen zurück an den Ständerat.

Imposition du logement. Changement de système (Iv. pa. 17.400)
Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2024)

In der Herbstsession 2024 läutete der Nationalrat die Differenzbereinigung bei der Änderung des OR hinsichlich der Verlängerung der Meldefrist von Baumängeln ein. Florence Brenzikofer (gp, BL) stellte die Forderungen der Kommissionsmehrheit in der Ratsdebatte vor. So habe sich die Mehrheit der RK-NR bereit erklärt, teilweise einen Kompromiss mit dem Ständerat anzustreben. Zwar wolle man an einer Abschaffung der 60-tägigen Rügefrist zur Meldung von Mängeln festhalten, aber die Verjährungsfrist analog zum Ständerat auf fünf statt zehn Jahre beschränken. Eine Minderheit Mahaim (gp, VD) forderte hingegen an einer Verjährungsfrist von zehn Jahren festzuhalten. Eine erste Minderheit Gianini (fdp, TI) plädierte betreffend die Rügefrist für eine fast vollkommene Adhäsion zum ständerätlichen Entschluss, sah aber von der darin enthaltenen Schadensminderungspflicht ab. Eine zweite Minderheit Gianini forderte zusätzlich, dass die Vereinbarung kürzerer Fristen nur während der ersten zwei Jahre der Gewährleistung nicht möglich sein sollte. Die RK-NR hielt an einer weiteren Differenz zum Ständerat fest und plädierte weiterhin für eine Ausweitung des Nachbesserungsrechts auf Bauten mit umfangreichen Renovierungsarbeiten. Dagegen entschied die Rechtskommission bei der Sicherstellung der Verzugszinsen dem Ständerat entgegenzukommen und die Frist der Sicherstellung auf 10 Jahre zu beschränken. Eine letzte Minderheit Dandrès (sp, GE) plädierte hier auf Festhalten an einer fünfjährigen Frist.
Die SVP-Fraktion sprach sich in allen Belangen für die Anträge der Kommissionsmehrheit aus. Die FDP.Liberalen-Fraktion unterstützte die erste Minderheit Gianini und in den sonstigen Belangen den Mehrheitsantrag. Die Fraktionen der Grünen und SP forderten Festhalten am nationalrätlichen Beschluss und folgten damit den Minderheiten Mahaim und Dandrès. Kein Votum im Rat äusserten die Fraktionen der Mitte und der GLP. Bundesrat Beat Jans beantragte den Mitgliedern der Volkskammer, den Antrag der ersten Minderheit Gianini anzunehmen, da dieser dem Konzept des Stände- und Bundesrates in den meisten Punkten entspreche und die Schadenminderungspflicht nicht explizit im Gesetz erwähnt werden müsse. In den anderen Differenzpunkten empfahl der Bundesrat, der Kommissionsmehrheit zu folgen, obschon Jans unter anderem die von der Kommissionsmehrheit geforderte, zwingende Nachbesserung als «problematisch» bezeichnete.
In der Abstimmung konnte der erste Minderheitsantrag Gianini brillieren und wurde mit 118 zu 74 Stimmen dem zweiten Minderheitsantrag Gianini vorgezogen, wobei sich eine Mehrheit der SVP-Fraktion, die geschlossen stimmende GLP-Fraktion und einige Mitglieder der FDP.Liberalen- und Mitte-Fraktion für den zweiten Antrag aussprachen. Auch den Mehrheitsantrag übertrumpfte der Antrag der ersten Minderheit Gianini mit 102 zu 91 Stimmen mittels der geschlossen stimmenden FDP.Liberalen- und GLP-Fraktionen sowie einer Mehrheit der SVP-Fraktion und einer Minderheit der Mitte-Fraktion. Die Anträge der Minderheiten Mahaim und Dandrès waren dagegen trotz Unterstützung der geschlossen stimmenden SP-Fraktion und einer Mehrheit der Grünen-Fraktion in der Volkskammer chancenlos.
Damit ging das Geschäft mit zwei verbleibenden Differenzen, einerseits dem erweiterten Geltungsbereich des Nachbesserungsrechts und andererseits der Nichteinführung einer Schadenminderungspflicht, zurück an den Ständerat.

Obligationenrecht (Baumängel). Änderung (BRG 22.066)

Im Juli 2024 gab das Bundesamt für Statistik bekannt, dass im Jahr 2023 provisorisch ein leichter Anstieg der Bauinvestitionen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen war. Diese Zunahme war in erster Linie auf die Zunahme von Tiefbauinvestitionen zurückzuführen (+ 2.7%), während Hochbauinvestitionen im Vorjahresvergleich leicht zurückgingen (-0.3%). Ebenfalls zurückgegangen sind die Investitionen in Neubauprojekte (-2.5%), wobei vor allem private Auftraggeberinnen und Auftraggeber tiefere Summen in Neubauten investierten (-4.8%). Öffentliche Auftraggebende investierten indes verstärkter in Neubauten (+6.9%). Dagegen nahm die Umbautätigkeit in 2023 im Vergleich zu 2022 sowohl von privater (+3.9%) als auch öffentlicher Hand (+5,2%) stark zu.

Développement de l'investissement dans la construction en 2023

Im November 2023 schickte die WAK-NR eine aus ihrer eigenen Kommissionsinitiative entstandene Vorlage zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften in die Vernehmlassung. Bis zum Fristende im März 2024 waren insgesamt 54 Stellungnahmen zur Vorlage eingegangen. Der Entwurf stiess in der Vernehmlassung auf erhebliche Kritik: Über zwei Drittel der Stellungnehmenden gaben ihre grundsätzliche Ablehnung zu den vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen bekannt. Insgesamt positionierten sich 19 Kantone (AI, AR, BE, BS, FR, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS) und 19 Verbände, so unter anderem die Allianz Zweitwohnungen Schweiz, der SBV, der Schweizerische Gemeindeverband und Organisationen aus der Bau- und Immobilienbranche, gegen die Vorlage. Einige Stellungnehmende (AI, BS, FR, GL, GR, JU, SG, UR, VD, VS; RKGK, SBV) sprachen sich grundsätzlich gegen eine Änderung des geltenden Systems der Wohneigentumsbesteuerung aus und andere (GR, OW, SH, TG, TI, VS; FDK, RKGK, SAB) zeigten sich unsicher darüber, ob eine Objektsteuer bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts tatsächlich die Steuereinbussen der Berg- und Tourismuskantone zu kompensieren vermöge. Weiter befürchteten einige Stellungnehmende (AI, FR, JU, NE, SZ, TG, TI, VS; SSK) einen administrativen Mehraufwand statt der vorgesehenen Vereinfachung der Wohneigentumsbesteuerung. Zudem wurde die Vorlage etwa von Dachverbänden der Wirtschaft als «rechtsstaatlich problematisch» (Economiesuisse) und «inakzeptabel» (SGV) betitelt.
16 Stellungnehmende zeigten sich vom Entwurf grundsätzlich überzeugt, darunter sieben Kantone (AG, BL, GE, LU, SO, ZG, ZH), die drei stellungnehmenden Parteien (Grüne, SP, SVP) und sechs Organisationen und Verbände (u.a. HEV, SGB, SVIT). Die Grünen sahen in der Vorlage insbesondere eine Möglichkeit, «kalte Betten» in Tourismusgebieten zu reduzieren, da durch die Steuer neue Anreize zur Vermietung von Zweitliegenschaften gesetzt werden würden. Einige Stellungnehmende (ZH; SP, SVP) erkannten im Entwurf eine geeignete Massnahme, um kantonale Einnahmeausfälle im Falle einer Abschaffung des Eigenmietwerts auszugleichen. Der HEV Schweiz machte seine Unterstützung an zweierlei Voraussetzungen fest: Erstens müsse der Eigenmietwert auf alle selbstgenutzten Liegenschaften abgeschafft werden. Zweitens müsse die Steuer in der Bundesverfassung begrenzt werden. Letztere Voraussetzung unterstützten auch der Kanton Zürich und der SVIT Schweiz. Der SGB dagegen betonte, dass sich der Verband gegen einen Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung stemme, aber insbesondere die offen gehaltene Formulierung der Verfassungsbestimmung auf Zustimmung stosse. Der Kanton Zürich befürwortete, dass durch die Objektsteuer der administrative Aufwand der Behörden signifikant reduziert werden könne.

Die WAK-NR nahm die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und beschloss mit 25 zu 0 Stimmen und der eingegangenen Kritik zum Trotz, am Entwurf festzuhalten. Dieser wird als nächstes dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.

Introduction d'un impôt réel sur les résidences secondaires (Iv. pa. 22.454)

Zum vierten Mal beantragte die RK-NR einstimmig, die Frist einer parlamentarischen Initiative Gössi (fdp, SZ) zu verlängern, dieses Mal bis zur Sommersession 2026. Die Initiative forderte eine Verbesserung des rechtlichen Schutzes für Käuferinnen und Käufern von Stockwerkeigentum. Der Nationalrat kam der Forderung seiner Rechtskommission in der Sommersession 2024 stillschweigend nach.

Verbindliche Haftungsregeln beim Kauf neuer Wohnungen (Pa.Iv. 14.453)

In der Sommersession 2024 beugte sich der Nationalrat über eine Motion Glättli (gp, ZH), welche forderte, dass steigende Energiepreise im Falle von ineffizienten und schlecht isolierten Liegenschaften nicht vollumfänglich auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden sollten. Die Mehrkosten, die in ebendiesen Liegenschaften im Vergleich zu Gebäuden mit aktuellem Minergie-Standard entstünden, sollten gleichermassen zwischen den Mietenden und Besitzerinnen und Besitzern aufgeteilt werden. Mit seinem Vorstoss zielte der Motionär unter anderem darauf ab, neue Anreize für energetische Sanierungen für Hauseigentümerinnen und -eigentümer zu schaffen. In der parlamentarischen Debatte entgegnete Bundesrat Parmelin, dass Massnahmen bezüglich des Energieverbrauchs in Gebäuden unter die Zuständigkeit der Kantone fielen und deshalb nicht auf Bundesebene geregelt werden könnten. Zusätzlich würde die Berechnung der Mehrkosten kompliziert ausfallen, da diese auch vom individuellen Heizverhalten der Mietenden abhänge. Ferner stelle der Bund bereits genügend Gelder zur Verfügung, um Hausbesitzerinnen und -besitzer bei energetischen Sanierungen zu unterstützen. Der Bundesrat beantragte den Vorstoss daher zur Ablehnung. Diesem Antrag kam der Nationalrat nach und lehnte die Motion mit 126 zu 69 Stimmen ab. Für den Vorstoss hatten sich die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen sowie einige Mitglieder der Mitte- und der GLP-Fraktion ausgesprochen.

Steigende Energiepreise: Fehlanreize für Eigentümerinnen und Eigentümer beseitigen (Mo. 23.3921)

In der Herbstsession 2023 und in der Sommersession 2024 schrieben zuerst der Nationalrat und darauffolgend der Ständerat eine Motion Burkart (fdp, AG) zur Konkretisierung der hinreichenden Sicherheit im Bauhandwerker-Pfandrecht auf Antrag des Bundesrats ab. Der Bundesrat erachtete das Anliegen durch dessen Behandlung im Rahmen einer Vorlage zur Änderung des OR betreffend Baumängel als umgesetzt.

Praxistaugliches Bauhandwerker-Pfandrecht: Konkretisierung der hinreichenden Sicherheit (Mo. 17.4079)

In der Sommersession 2024 behandelte der Ständerat als Zweitrat einen Entwurf der RK-NR zu einer Änderung des OR, um unter anderem die Frist der Meldung von Baumängeln zu verlängern. Der Nationalrat hatte zuvor den Entscheid seiner Rechtskommission bestätigt und nicht zuletzt für eine gänzliche Abschaffung der Verwirkungsfolge für verspätete Mangelrügen und eine Anhebung der Verjährungsfrist auf zehn statt fünf Jahre gestimmt. Weiter sollen Mängel neu innerhalb der gesamten Verjährungsfrist gerügt werden können, wobei eine Schadensminderungspflicht seitens der Käuferin oder des Käufers bestehe.

Eintreten auf die Vorlage war unbestritten. In der Detailberatung lagen mehrere Anträge der Kommission oder der Kommissionsmehrheit sowie ihnen gegenübergestellt zwei Minderheitsanträge und vier Einzelanträge seitens Brigitte Häberli-Koller (mitte, TG) vor. Kommissionssprecher Matthias Michel (fdp, ZH) stellte die Vorlage dem Stöckli vor und erläuterte, dass die RK-SR nach vier Sitzungen zum Entwurf eine Lösung gefunden habe. So stelle die nach geltendem Recht kurze Rügefrist das Kernproblem der Vorlage dar. Jedoch wolle man sich genau bei dieser Rügefrist am Entwurf des Bundesrats orientieren, welcher die Frist für die Mangelrüge auf 60 Tage angesetzt habe, und schaffe diesbezüglich eine erste Differenz zum Nationalrat. Ebenso sprach sich die Mehrheit der RK-SR dafür aus, dass – analog zum Entwurf des Bundesrats – die Verjährungsfrist weiterhin bei fünf Jahren belassen wird. Auch Bundesrat Beat Jans bekräftigte den Mehrheitsentscheid und hob hervor, dass eine komplette Ausweitung der Rügefrist das geltende System gänzlich aushebeln würde. In einer weiteren Differenz zum Nationalrat schlug die RK-SR analog zum Bundesrat vor, ganz auf ein Nachbesserungsrecht bei Bauten mit umfangreichen Renovierungsarbeiten zu verzichten. Weiter sprach sich die Kommission – erneut entgegen des Entscheids des Nationalrats aber in Einklang mit dem Bundesrat – für eine Ersatzsicherheit seitens der Bauherrschaft aus, welche Verzugszinsen für mindestens zehn Jahre decken solle.
Ein Minderheitsantrag Sommaruga (sp, GE) forderte die Ausdehnung der Verjährungsfrist auf 10 Jahre und somit Zustimmung zum Nationalrat. Der Vorschlag der Minderheit konnte im Stöckli jedoch nicht obsiegen: Eine Mehrheit des Ständerats sprach sich mit 33 zu 10 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gegen eine Ausweitung der Verjährungsfrist von fünf auf zehn Jahre aus. Auch ein weiterer Minderheitsvorschlag Sommarugas, der ebenso wie der Nationalrat forderte, dass die Verjährungsfrist nicht zulasten des Käufers oder der Käuferin abgeändert werden darf, lehnte der Ständerat mit 28 zu 16 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ab. Die obsiegende Kommissionsmehrheit befürwortete auch hier die Version des Bundesrates, der eine Abänderung der Verjährungsfrist nicht verbieten wollte.
Darüber hinaus stellten sich vier Einzelanträge seitens Brigitte Häberli-Koller gegen die Kommissionsanträge und forderten eine vollständige Zustimmung zu den Beschlüssen des Nationalrats. Die Einzelanträge umfassten eine Abschaffung der Rügefrist für Baumängel, eine zwingende Nachbesserungspflicht, eine Ausweitung ebendieser Nachbesserungspflicht auf umfassend renovierte Bauten und eine Begrenzung der im Rahmen der Ersatzsicherheit zu deckenden Verzugszinsen auf fünf Jahre. Häberli-Koller betonte in erster Linie, dass unter anderem die Nachbarländer keine Rügefristen implementieren würden und die Rügefrist als Spezialfall im schweizerischen Vertragsrecht heraussteche, weshalb sie auch das Absehen von ebendieser empfahl. Der Ständerat entschied sich trotzdem mit 35 zu 8 Stimmen (bei 2 Enthaltungen), an der 60-tägigen Rügefrist gemäss Vorschlag der RK-SR festzuhalten. Auch stimmte die Mehrheit des Ständerats mit 29 zu 12 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) gegen einen zwingenden Charakter des Nachbesserungsrechts und mit 30 zu 13 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) gegen eine Ausdehnung der Nachbesserungspflicht auf umfassend renovierte Bauten. Schliesslich scheiterte auch der letzte Einzelantrag Häberli-Koller und damit der nationalrätliche Vorschlag, die im Rahmen der Ersatzsicherheit zu deckenden Verzugszinsen auf fünf Jahre zu begrenzen, mit 30 zu 13 Stimmen (bei 1 Enthaltung) im Stöckli.
In der Gesamtabstimmung wurde die so abgeänderte Vorlage einstimmig angenommen, womit sie zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat geht.

Obligationenrecht (Baumängel). Änderung (BRG 22.066)

In der Herbstsession 2023 und in der Sommersession 2024 schrieben zuerst der Nationalrat und darauffolgend der Ständerat eine Motion Fässler-Osterwalder (sp, SG), welche darauf zielte die Rechte der Bauherrschaft bei Baumängeln oder Baupfusch zu stärken, auf Antrag des Bundesrats ab. Der Bundesrat erachtete das Anliegen durch dessen Behandlung im Rahmen einer Vorlage zur Änderung des OR betreffend Baumängel als umgesetzt.

Stärkere Rechte der Bauherrschaft bei der Behebung von Baumängeln (Mo. 09.3392)

Auch im Jahre 2024 beschäftigte die anbahnende Wohnungsknappheit die Schweiz. Die optimale Wohnraumnutzung gepaart mit einer Erhöhung der Bautätigkeit wurden von den Medien unter anderem als Lösungsmöglichkeiten für die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt gehandelt. Unter anderem die Raiffeisen betonte gegenüber der NZZ, dass in der Schweiz ein grosses Flächenoptimierungspotenzial bestehe. Bei einer optimalen Belegung der Schweizer Mietwohnungen könnte Wohnraum für rund 450'000 Menschen entstehen, so die Bankengruppe. Als «groteske Fehlallokation» des Flächenverbrauchs von Mietobjekten und auch «schlicht [als] eine Verschwendung» beschrieb Raiffeisen als grösster Hypothekengeber der Schweiz die aktuelle Situation gegenüber der NZZ. Eine Studie der ZHAW und des BWO über die Schweizer Wohnraumnutzung kam im Juni 2024 zum Schluss, dass die «Empty Nester», also Paare nach dem Auszug ihrer gemeinsamen Kinder, das höchste Potenzial zur Wohnraumverkleinerung aufweisen würden. So weist rund ein Viertel der mietenden «Empty Nester» einen Überschuss von mindestens zwei Zimmern auf, bei Eigenheimbesitzerinnen- und besitzern wächst dieser Anteil sogar auf über 60 Prozent an. Obschon für einen nicht vernachlässigbaren Teil der «Empty Nesters» eine Verkleinerung in Frage käme, sei die Umzugsbereitschaft dann doch eher tief, berichtete der Tagesanzeiger. Dies ist laut Tages-Anzeiger darauf zurückzuführen, dass die Angebotsmieten für weniger Wohnraum auf dem Markt meist unter den Bestandsmieten liegen würden.

Im Frühling 2024 wurde die Frage, wie viel Wohnraum pro Person angemessen sei, besonders intensiv in der Stadt Zürich diskutiert. Die in 2019 eingeführte Vermietungsverordnung (VGV) für Wohnungen der Stadt Zürich schreibt vor, dass die Anzahl der gemieteten Zimmer die Zahl der darin lebenden Person nicht um mehr als eins überschreiten darf (TA). Weiter dürfen Mietende nicht mehr als das Sechsfache der Bruttomiete verdienen. Die Verordnung greift sowohl bei neu geschlossenen als auch bei bestehenden Mietverträgen, wobei letzteren eine Anpassungszeit von fünf Jahren gewährleistet wurde. Wenn nach Ablauf dieser Frist die von der Stadt Zürich festgelegten Kriterien nicht erfüllt sind, können Mieterinnen und Mieter auf zwei von der Stadt Zürich angebotene Ersatzwohnungen ausweichen. Weisen sie diese ab, kann eine Kündigung ausgesprochen werden. Gegen diese nachträgliche Vertragsänderung wehrten sich laut Tages-Anzeiger rund 50 Mietende, wobei zwei Parteien die Klage bis vor das Zürcher Obergericht zerrten, wo sie Recht bekamen. Das Verdikt: die Stadt Zürich verletze mit einem nachträglichen Eingriff in die Mietverträge von Altmietenden das Mietrecht. Die erste Klägerin lebte alleine in einer 6-Zimmer-Wohnung, während das Einkommen des zweiten Klägers als zu hoch für sein Mietobjekt eingeschätzt wurde. Die Stadt Zürich gab sich nicht geschlagen und zog beide Fälle ans Bundesgericht weiter. Im August 2024 folgte dann die Wendung: das Bundesgericht lehnte die beiden Klagen ab und kippte das Urteil des Obergerichts. Die Stadt Zürich nehme ihre «soziale Verantwortung» wahr und sorge für mehr bezahlbaren Wohnraum, begründete das Bundesgericht sein Urteil laut Tages-Anzeiger.

Wohnraumnutzung 2024

Im April 2024 gab die Bundeskanzlei bekannt, dass eine im Oktober 2022 lancierte eidgenössische Volksinitiative «Ja zu einer unabhängigen Selbstvorsorge» die nötige Unterschriftenzahl nicht innert der Sammelfrist erreicht habe. Die Volksinitiative wurde laut der Aargauer Zeitung (AZ) von einem Initiativkomitee rund um den Naturheilpraktiker Daniel Trappitsch eingereicht und vom Verein Alpenparlament unterstützt. Die Volksinitiative forderte analog zur Pflichtkrankenversicherung ein stabiles Pflichtsparsystem für Wohneigentum. Mit diesen monatlichen Zahlungen sollte in erster Linie das Eigenkapital für Wohneigentum gesammelt werden. Nach Erwerb des Wohneigentums wären die Zahlungen für die Amortisation der Hypothek gedacht und partiell für die Deckung von Gesundheitskosten im Pensionsalter vorgesehen gewesen. Weiter hätte die Initiative vorgesehen, bis zu 70 Prozent des angesparten Eigenkapitals und der Hypothek zur Deckung der Gesundheitskosten zu verwenden. Alternativ hätte das Geld – falls kein Wohneigentum gewünscht gewesen wäre – «in Institutionen und Projekte [...], die der Menschheit, der Flora und der Fauna zu friedlichen Zwecken dienen», investiert werden können.

Eidgenössische Volksinitiative 'Ja zu einer unabhängigen Selbstvorsorge'

In der Frühjahrssession 2024 beugte sich der Ständerat über den Entwurf der UREK-NR zur Änderung des Zweitwohnungsgesetzes, welcher unter anderem eine Erweiterung altrechtlich erbauter Zweitwohnungen vorsah, wobei in diesem Rahmen auch neue Wohnungen geschaffen werden dürften. Dies solle ebenfalls beim Abbruch und Wiederaufbau von Zweitwohnungen angewendet werden können. In der Eintretensdebatte stellte Kommissionssprecher Beat Rieder (mitte, VS) die Absicht der Mehrheit der UREK-SR, in allen Belangen dem nationalrätlichen Beschluss zu folgen, vor und bat die Mitglieder des Stöcklis, auf die Vorlage einzutreten. Die Kommissionsmehrheit begründete ihren Entscheid damit, dass mit einer entsprechenden Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes unter anderem die Entwicklung der Bergregionen gefördert werden könne und in den betroffenen Gemeinden altrechtlich erbaute Wohnbauten einfacher energetisch modernisiert werden könnten. Eine Minderheit Crevoisier Crelier (sp, JU) stellte dagegen einen Antrag auf Nichteintreten. Die Kommissionsminderheit sah in der Vorlage einen Verfassungsverstoss, da somit Zweitwohnungen in betroffenen Gemeinden anzahl- und flächenmässig erhöht werden könnten. Die kleine Kammer trat mit 32 zu 11 Stimmen, auf die Vorlage ein.
In der Detailberatung entschied der Ständerat lediglich über einen Einzelantrag Z'graggen (mitte, UR), welcher sich an der Fassung des Bundesrats orientierte und eine Zweckbindung von allfällig neu erschaffenen Wohnbauten forderte. Die Antragstellerin hob hervor, dass es eine erwiesene Wohnungsknappheit in Berggebieten gebe, welche durch den Bau neuer Zweitwohnungen nur weiter verschärft werden würde. Infolgedessen sollten neu geschaffene Wohnungen im Zuge der Erweiterung altrechtlich erbauter Zweitwohnungen ausschliesslich als Erstwohnungen gebraucht werden, forderte Z'graggen. Ihr Einzelantrag konnte im Stöckli allerdings nur mässig überzeugen. Sie Unterlag dem Antrag der UREK-SR mit 26 zu 17 Stimmen. In der Gesamtabstimmung sprach sich der Ständerat mit 27 zu 11 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) für den Entwurf aus.

Am Ende der Session standen die Schlussabstimmungen über die Vorlage an. Der Nationalrat stimmte mit 121 zu 64 Stimmen (bei 5 Enthaltungen) und der Ständerat mit 28 zu 14 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) dem Entwurf zu.

Loi fédérale sur les résidences secondaires. Supprimer les restrictions inutiles et fâcheuses en matière de démolition et de reconstruction de logements créés selon l'ancien droit (Pa.Iv 20.456)

Eine von Claudia Friedl (sp, SG) eingereichte Motion forderte eine wirksame Bekämpfung der Geldwäscherei im Immobilienhandel mithilfe transparenter Kaufpreise bei Immobilientransaktionen in Form einer national einheitlichen Publikationspflicht von Handänderungen von Immobilien. Laut einem Bericht der KGGT vom April 2019 wird unter anderem der Immobilienkauf in der Schweiz als Mittel zur Geldwäscherei genutzt, was auch zu einem Preisanstieg der hiesigen Immobilien führe, argumentierte die Motionärin in der Frühjahrssession 2024. In der Vergangenheit hatte die Schweiz mit der Pflicht zur Publikation von Immobilientransaktionen bereits ein Instrument gekannt, um der Geldwäscherei im Immobilienmarkt entgegenzuwirken, welches jedoch im Jahr 2005 zugunsten grösserer kantonaler Freiheiten bei der Gesetzgebung in diesem Bereich aufgehoben worden war. Justizminister Beat Jans stellte im Rat drei verschiedene Massnahmen vor, die der Bundesrat zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Immobiliensektor bereits in die Wege geleitet habe: Erstens umfassen diese einen Grundstücksuchdienst, wobei die Behörden einfacher einsehen können, wem bestimmte Immobilien gehören. Zweitens seien die Arbeiten zu einem Transparenzregister in vollem Gange, welches parallel auch eine Verschärfung des Geldwäschereigesetzes verfolgt. Drittens sei auch vorgesehen, dass bis Ende 2025 die MROS eine Analyse zur Geldwäscherei im Immobiliensektor publizieren werde. Ob weitere Massnahmen ergriffen werden sollen, werde nach Abschluss dieser Arbeiten evaluiert, bemerkte Jans abschliessend und empfahl die Motion zur Ablehnung. Dieser Empfehlung kam der Nationalrat nach und verwarf die Motion mit 116 zu 68 Stimmen. Für den Vorstoss sprachen sich die geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktionen, eine Mehrheit der GLP-Fraktion und einige Mitglieder der Mitte-Fraktion aus.

Geldwäscherei im Immobilienhandel wirksam bekämpfen: Transparenz bei den Kaufpreisen von Immobilientransaktionen (Mo. 22.4232)

Der Nationalrat beriet in der Frühjahrssession 2024 eine Motion Töngi (gp, LU), welche eine partielle Verwendung der Erträge aus der Grundstückgewinnsteuer zugunsten des preisgünstigen Wohnungsbaus forderte. Der Motionär sah unter anderem in den hohen Bodenpreisen einen Grund für die teuren Mieten und den wenig ausgeprägten gemeinnützigen Wohnungsbau. Um diesen zu fördern, forderte Michael Tönig eine Teilzweckbindung der Erträge aus der Grundstückgewinnsteuer, um diese in die Wohnbauförderung zu investieren und somit einen Beitrag zur Lösung der Wohnungsknappheit zu leisten. Obschon die Grundstückgewinnsteuer dem Steuerharmonisierungsgesetz unterliegt, unterscheidet sich die kantonale Ausgestaltung dieser massiv, da der Steuersatz nicht bundesweit festgelegt ist. Zur konkreten Umsetzung des Vorstosses empfahl der Motionär daher, die kantonale Grundstückgewinnsteuer mit einer bundesweiten Steuer zu ersetzen, welche unter anderem einen minimalen Steuersatz und eine Teilzweckbindung zur Förderung gemeinnützigen und preisgünstigen Wohnungsbaus beinhalten solle. Der Rest des Ertrags solle an die Kantone, in denen die Steuerobjekte liegen, rückverteilt werden. Der Bundesrat empfahl die Motion zur Ablehnung. Es solle unter anderem davon abgesehen werden, den finanziellen Spielraum der Kantone einzuschränken und eine alleinige Steuer auf Bundesebene würde die föderale Struktur der Schweiz beeinträchtigen, weshalb diese mit einer Besteuerung auf kantonaler und kommunaler Ebene kombiniert werden müsste. Die Mehrheit der grossen Kammer folgte dem Antrag des Bundesrats und lehnte die Motion mit 128 zu 62 Stimmen (bei 1 Enthaltung) ab. Lediglich die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und Grünen sowie zwei Mitglieder der Mitte-Fraktion sprachen sich für den Vorstoss aus.

Grundstückgewinne zu Gunsten des preisgünstigen Wohnungsbaus verwenden (Mo. 23.3792)

In der Frühjahrssession 2024 nahm sich der Nationalrat eines Postulats Wermuth (sp, AG) zur Untersuchung einer Härtefalllösung für Eigenheimbesitzende mit tiefem Einkommen an. Konkret forderte das Postulat den Bundesrat auf, in einem Bericht zu untersuchen, inwiefern eine verfassungskonforme Härtefallklausel für den Eigenmietwert ausgestaltet werden könnte. Ausschlaggebend für die Einreichung des Vorstosses war gemäss Postulant unter anderem ein Beschluss des Bundesgerichts. Das Gericht hatte die Tessiner Härtefallklausel für den Eigenmietwert als nicht verfassungskonform eingestuft, was auch die individuellen Härtefalllösungen anderer Kantone tangiert habe. Insbesondere im Alter stelle der Eigenmietwert oftmals eine grosse finanzielle Bürde dar, wofür es konkrete Lösungsansätze brauche. Thomas Burgherr (svp, AG), der das Postulat gemeinsam mit Philipp Bregy (mitte, VS) in der Herbstsession 2023 bekämpft hatte, mahnte die Mitglieder der grossen Kammer, sich lieber auf die hängige Vorlage zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung zu konzentrieren. Weiterführende Probleme könnten nach der Abschaffung des Eigenmietwerts angegangen werden. Bundesrätin Karin Keller-Sutter wies darauf hin, dass das Postulat nur zum Tragen komme, sofern die laufenden Diskussionen zur Eigenmietwertbesteuerung scheiterten. Der Nationalrat lehnte das Postulat mit 118 zu 72 Stimmen ab. Befürwortende Stimmen liessen sich in den geschlossen stimmenden SP- und Grünen-Fraktion sowie einer klaren Mehrheit der Mitte-Fraktion verorten.

Une clause pour cas de rigueur pour les propriétaires à bas revenus (Po. 23.3809)

In der Frühjahrssession 2024 behandelte der Nationalrat ein Postulat der Grünen Fraktion, welches vom Bundesrat verlangte, vier Massnahmen zur Wohnraumförderung zu prüfen. Als erste Massnahme stellte Bastien Girod (gp, ZH) in der parlamentarischen Debatte den Wohnungstausch vor. Dieser solle Anreize für den Wechsel von grösseren zu kleineren Mietobjekten im Falle alteingesessener Mieterinnen und Mietern schaffen. Zweitens solle eine Mindestbelegung bei Neubauten in Gebieten mit knappem Wohnraum geprüft werden. Drittens solle bei der Neuvergabe von Wohnungen ein Augenmerk auf deren Belegung gelegt werden, um eine möglichst effiziente Auslastung zu ermöglichen. Viertens solle eine allfällige Einschränkung von Zweitwohnungen in urbanen Zentren in Betracht gezogen und der Einfluss der Massnahme auf die Wohnungsknappheit untersucht werden. Bundesrat Guy Parmelin wendete ein, dass unter anderem eine festgelegte Mindestbelegung die Attraktivität von Bauvorhaben mindern und somit kontraproduktiv wirken könnte. Wohnungstausche könnten ferner einen Eingriff in die Eigentumsrechte darstellen, so der Wirtschaftsminister. Belegungsregeln würden bereits verbreitet von Bauherrinnen und Bauherren implementiert und das Zweitwohnungsgesetz genüge, um den Zweitwohnungsanteil auch in urbanen Zentren zu limitieren. Folglich empfahl der Bundesrat das Geschäft zur Ablehnung. Der Nationalrat lehnte das Postulat mit 133 zu 60 Stimmen ab. Einzig die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und Grünen unterstützten den Vorstoss.

Des logements abordables grâce à une meilleure utilisation des bâtiments existants (Po. 23.3377)

Anders als der Erstrat hatte sich die UREK-NR in der Frühjahrssession 2024 mehrheitlich gegen eine Motion Michel (fdp, ZG), welche mit Verdichtung und gemeinnützigem Wohnungsbau gegen die Wohnungsnot ankämpfen wollte, ausgesprochen. Kommissionssprecherin Christine Bulliard-Marbach (mitte, FR) begründete die Kommissionsempfehlung unter anderem mit der Durchführung eines zweiten Runden Tisches zum Thema Wohnungsmangel und der Erarbeitung eines entsprechenden Aktionsplans, in welchem die Verdichtung von Siedlungszonen und die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum bereits als Massnahmen vorgesehen würden. Auch Umweltminister Albert Rösti bemängelte, dass die Umsetzung der Motion sehr lange dauern würde, da unter anderem 26 neue kantonale Richtpläne ausgearbeitet werden müssten. GLP-Nationalrat Beat Flach (glp, AG) stellte dagegen einen Antrag auf Rückweisung der Motion an die Kommission, damit diese den gesetzgeberischen Handlungsbedarf in Angesicht des Aktionsplans von Wirtschaftsminister Parmelin erneut evaluieren könne. Der Nationalrat entschied sich mit 112 zu 71 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) für den Antrag seiner Umweltkommission und lehnte damit die Motion als Zweitrat und auch den Antrag Flach ab. Antragssteller Flach konnte lediglich auf die geschlossene Unterstützung der GLP, Grünen und SP zählen.

Mit Verdichtung und gemeinnützigem Wohnungsbau gegen die Wohnungsnot (Mo. 23.3672)

Im Februar 2024 fand in Bern ein zweiter Runder Tisch zum Thema Wohnungsknappheit statt. Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, Gemeinden und Städte, der Immobilienbranche und der Zivilgesellschaft beugten sich in diesem Rahmen über einen Aktionsplan Wohnungsknappheit, welcher im Anschluss an den ersten Runden Tisch im Mai 2023 ausgearbeitet worden war. Die über 30 darin empfohlenen Massnahmen wurden insgesamt drei Themenbereichen zugeordnet: Erstens soll ein Fokus auf die Erleichterung und qualitative Umsetzung der Innenentwicklung gelegt werden. Zweitens sollen die Planungs- und Baubewilligungsverfahren gestärkt und beschleunigt werden. Drittens soll preisgünstiger Wohnraum gefördert werden. Im ersten Themenbereich soll unter anderem eine höhere Durchmischung von Arbeits- und Wohnzonen sowie eine Erhöhung der Ausnützungsziffern angestrebt werden. Die Planungs- und Baubewilligungsverfahren sollen etwa mittels Vollzugshilfen und der Reduktion missbräuchlicher Einsprachen vereinfacht werden. Weiter sollen unter anderem der gemeinnützige und der altersgerechte Wohnbau gefördert sowie auch temporär genutzter Wohnraum stärker reguliert werden.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Runden Tisches empfanden die meisten Massnahmen als zielführend, obschon nicht alle Vorschläge als geeignet erachtet wurden. Von einigen Teilnehmenden kritisiert wurden unter anderem die Idee einer Formularpflicht zur Mitteilung des Vormietzinses aber auch der Vorschlag eines Vorkaufsrechts für Gemeinden.

Die Zürcher Stadtpräsidentin und Vizepräsidentin des Schweizerischen Städteverbands Corine Mauch (ZH, sp) kritisierte nach dem runden Tisch laut AZ-Medien die «zögerliche Strategie» des Bundesrats. Der Tagesanzeiger berichtete, dass der Mieterinnen- und Mieterverband den Aktionsplan eine «Augenwischerei» nannte, da kaum rasche und wirksame Massnahmen, um kostengünstigeren Wohnraum zu erzeugen, im Aktionsplan enthalten seien. Als Reaktion auf den runden Tisch wünschte sich laut Tagesanzeiger auch Ständeratspräsidentin und Präsidentin des Verbands Wohnbaugenossenschaften Eva Herzog (sp, BS) kurzfristig umsetzbare Massnahmen seitens des Bundesrats .

Runder Tisch Wohnungsnot

Jahresrückblick 2023: Raumplanung und Wohnungswesen

Das Thema Mietwesen erhielt im Jahr 2023 deutlich mehr mediale Aufmerksamkeit als in den Jahren zuvor. Zum einen dominierte der durch die Erhöhung des Referenzzinssatzes ausgelöste Anstieg der Mieten den Themenbereich «Raumplanung und Wohnungswesen»: Im Juni 2023 stieg der Referenzzinssatz erstmals seit seiner Einführung im Jahre 2008 an (+0.25 Prozentpunkte auf 1.5 Prozent). Dies hatte für rund die Hälfte der Mieterinnen und Mieter in der Schweiz eine Mietzinserhöhung von durchschnittlich rund drei Prozent zur Folge. Gegen Ende Jahr gab das BWO bekannt, dass der Referenzzinssatz per 2. Dezember 2023 erneut um 0.25 Prozentpunkte auf 1.75 Prozent ansteige. Folglich kündigte der Bundesrat im November mietzinsdämpfende Massnahmen an, um die Mieterinnen und Mieter zu entlasten. Zum anderen schürte die stetige Reduktion der Leerwohnungsziffer im Verlauf des Jahres weiter die Angst vor einer Wohnungsnot, insbesondere in den grösseren Städten. Zusätzliche Medienaufmerksamkeit erhielt diese Problematik im Zusammenhang mit der Asyldebatte, nachdem es Medienberichte gegeben hatte, dass Mietenden zugunsten von Asylbewerbenden die Wohnung gekündigt worden sei. Die meisten dieser Berichte stellten sich in der Folge jedoch als falsch heraus.

Um die Wohnungsknappheit anzugehen, berief Bundesrat Guy Parmelin im Mai einen Runden Tisch mit Vertretenden der Kantone, Gemeinden und Städten sowie der Immobilien- und Baubranche ein. Einige Akteurinnen und Akteure vermuteten die Ursache der potenziellen Wohnungsnot in der Schweiz im fehlenden Wohnungsbau. Im Parlament waren die Meinungen indes gespalten, ob und wie gegen den fehlenden Wohnungsbau vorgegangen werden sollte. Einerseits überwies das Parlament ein Postulat zur Schaffung eines Kostenrisikos bei Einsprachen gegen Baubewilligungsverfahren an den Bundesrat, andererseits lehnte es einen Vorstoss zur Schaffung standardisierter Prozesse für die Ausarbeitung von Vollzugshilfen in der Baubranche ab.

Zudem verabschiedete das Parlament im Berichtsjahr vier Gesetzesvorlagen im Mietbereich, die allesamt auf parlamentarische Initiativen zurückgingen und Verbesserungen zugunsten der Vermieterinnen und Vermieter mit sich brachten. So beschloss das Parlament Revisionen für eine Reduktion des Verwaltungsaufwands und der Lockerung der Formularpflicht bei Staffelmieten, für eine Zulassung von Nachbildungen der handschriftlichen Unterschrift, für ein beschleunigtes Kündigungsverfahren wegen Eigenbedarf sowie für ein Mitspracherecht bei Untermieten. Auf der anderen Seite lehnte das Parlament die meisten Vorstösse von Vertretenden der Mieterinnen und Mieter ab, etwa gegen Mietzinserhöhungen, für eine bessere Durchsetzung des Mietrechts oder für ein Kündigungsverbot von Mietverträgen von über 65-Jährigen.

Einen Meilenstein stellt die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG) dar, die nach mehreren Jahren intensiver Arbeiten und Diskussionen in der Herbstsession 2023 vom Parlament verabschiedet werden konnte. Die ausgedehnten parlamentarischen Beratungen zum Geschäft fanden insbesondere in der Sommersession starken Widerhall in den Printmedien (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). In der Differenzbereinigung mussten die Räte insbesondere Fragen zur Umnutzung von Landwirtschaftsgebäuden zu Wohnungen sowie zu Sonderregelungen für die Bergregionen klären. Schliesslich einigten sich die Räte unter anderem auf ein Anreizsystem zum Abbruch von Bauten ausserhalb der Bauzone. Nach Verabschiedung der Gesetzesrevision, die auch einen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative darstellt, zogen die Initiantinnen und Initianten ihr Anliegen im Oktober bedingt zurück.

Mit der Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts bleibt hingegen eine weitere Grossreform auch nach 2023 in parlamentarischer Beratung. Auch in der zweiten Behandlungsrunde scheint noch keine Einigung in Sicht zur Frage, ob auch Zweitwohnungen vom Eigenmietwert befreit werden sollen. Starke Differenzen zwischen National- und Ständerat bestehen auch bei der Höhe des Schuldzinsenabzugs.

Im Berichtsjahr als ebenfalls umstritten entpuppte sich ein im Rahmen einer parlamentarischen Initiative erarbeiteter Entwurf für eine Revision des Zweitwohnungsgesetzes, das durch Annahme der Zweitwohnungsinitiative geschaffen worden war. Konkret beabsichtigt die Revision, die Zweitwohnungs-Beschränkungen dahingehend zu lockern, dass in Gemeinden mit einem hohen Anteil an Zweitwohnungen sowohl Erweiterungen als auch Wiederaufbauten altrechtlich erbauter Gebäude als Zweitwohnungen genutzt werden dürfen. In der Herbstsession nahm der Entwurf nach längeren Diskussionen eine erste Hürde im erstberatenden Nationalrat.

Jahresrückblick 2023: Raumplanung und Mietwesen
Dossier: Rétrospective annuelle 2023

In der Wintersession 2023 beugte sich der Ständerat als Zweitrat über eine Motion Storni (sp, TI) zur Anpassung des Stockwerkeigentumsrechts, so dass energetische Sanierungen, Fotovoltaikanlagen und Elektroauto-Ladeeinrichtungen an StWE-Liegenschaften erleichtert vorgenommen werden könnten. Die RK-SR beantragte ihrem Rat, die Motion abzulehnen. Die Kommission sah nicht die heutige Rechtsprechung, sondern fehlende Finanzierungsmöglichkeiten als primären Grund für nicht vorgenommene energetische Sanierungen. Folglich kritisierte die RK-SR die Notwendigkeit des Vorstosses, insbesondere angesichts einer bereits in Angriff genommenen Umsetzung einer Motion Caroni (fdp, AR; Mo. 19.3410), welche bereits Anpassungen des Stockwerkeigentumsrechts zum Inhalt habe. Auch der Bundesrat bemängelte unter anderem, dass umweltpolitische Massnahmen dem öffentlichen statt dem zivilen Recht unterstünden und somit eine Sonderregelung im Sinne der Motion Storni nicht zielführend sei. Der Ständerat lehnte die Motion daraufhin stillschweigend ab.

Stockwerkeigentumsrecht anpassen, um energetische Sanierungen, Fotovoltaikanlagen und Elektroauto-Ladeeinrichtungen an STWE-Liegenschaften rechtlich zu erleichtern (Mo. 22.3573)
Dossier: Propriété par étages

In der Wintersession 2023 gingen die Beratungen über die Abschaffung des Eigenmietwerts in die nächste Runde. Der Nationalrat hatte in der Sommersession 2023 zwei Differenzen zum Entscheid des Ständerates geschaffen. Während die kleine Kammer die Abschaffung des Eigenmietwerts lediglich bei selbstbewohnten Liegenschaften geltend machen wollte, sprach sich der Nationalrat für einen vollständigen Systemwechsel einschliesslich Zweitwohnungen aus. Weiter gab es eine Differenz bezüglich der Schuldzinsabzüge: Beide Räte waren sich einig, dass Ausgaben, wenn eine Liegenschaft Vermögenserträge abwirft, in einem gewissen Umfang weiterhin abgezogen werden dürfen. Die ständerätliche Version sah einen Schuldzinsabzug von 70 Prozent vor, der Nationalrat entschied dagegen auf eine Abzugsfähigkeit von 40 Prozent.

Die Mehrheit der WAK-SR beschloss, an ihrem Entscheid aus der Herbstsession 2021 festzuhalten und weiterhin gegen einen vollkommenen Systemwechsel und für eine höhere Abzugsfähigkeit einzustehen. Eine Minderheit Sommaruga (sp, GE) beantragte, die Fassung des Bundesrates zu übernehmen und den Systemwechsel auf das gesamte Wohneigentum, einschliesslich Zweitwohnungen, anzuwenden. Lediglich Erstwohnungen vom Eigenmietwert zu befreien, sei zu wenig konsequent und ein zweispuriges Besteuerungssystem weise ein hohes Missbrauchspotenzial auf, legte auch Mitte-Nationalrat Erich Ettlin (mitte, OW) dar. Auch der zusätzliche Verwaltungsaufwand infolge dieser divergierenden Systeme dürfe nicht unterschätzt werden. Ein vollständiger Systemwechsel gehe mit massiven Steuereinbussen in Kantonen mit einer hohen Zweitwohnungsquote einher, lautete es hingegen seitens der Kommissionsmehrheit. Deshalb würde die Vorlage in dieser Form mit hoher Wahrscheinlichkeit von den betroffenen Kantonen bekämpft werden, äusserte Hannes Germann (svp, SH) die entsprechenden Bedenken. Falls die Differenz zum Nationalrat weiter bestehe, erhalte dieser die Möglichkeit eine Objektsteuer auszuarbeiten, um den erwähnten monetären Ausfällen entgegenzuwirken. Vorausgesetzt diese Objektsteuer stelle eine realistische Alternative zur Eigenmietwertbesteuerung dar, ergebe ein vollständiger Systemwechsel Sinn, so der Schaffhauser SVP-Ständerat.
Bezüglich des Schuldzinsabzuges setzte sich eine Minderheit Zanetti (sp, SO) in Anlehnung an den ersten Entwurf der WAK-SR im Sommer 2021 für eine gänzliche Abschaffung ein. Die Abzüge, ungeachtet ihres Ausmasses, würden primär den Reichsten des Landes zugutekommen, argumentierte Carlo Sommaruga, welcher den Minderheitenantrag seines ehemaligen Parteikollegen aufgegriffen hatte, in der Detailberatung. Kommissionssprecher Pirmin Bischoff (mitte, SO) betonte hingegen, dass die Kommissionsmehrheit es als inkonsequent erachte, wenn Personen Mietzinseinnahmen aufweisen würden, die damit verbundenen Kosten aber nicht zumindest teilweise abziehen könnten.
Beide Minderheiten wurden in der kleinen Kammer abgelehnt und das Geschäft ging mit den beiden nach wie vor bestehenden Differenzen zurück an den Nationalrat.

Imposition du logement. Changement de système (Iv. pa. 17.400)
Dossier: Objets parlementaires sur l'abolition de la valeur locative (1992-2024)

Eine «relativ seltene Situation» nannte Kommissionssprecher Hans Wicki (fdp, NW) die Beratung einer Motion der WAK-NR gegen einen «Wildwuchs und den Wirrwarr bei den Regeln der Baukunde» in der Wintersession 2023. Denn obschon der Nationalrat den Vorstoss in der Sommersession 2023 stillschweigend angenommen hatte, empfahl die WAK-SR die Vorlage ihrem Rat einstimmig zur Ablehnung. Die Motion forderte die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für allgemeingültige Standards im Bauwesen. Die WAK-SR begründete ihre Nein-Empfehlung damit, dass die Kantone und Gemeinden für das Baurecht und dessen Anwendung zuständig seien und der Föderalismus nicht untergraben werden solle. Gerade im Bauwesen sei es wichtig, dass lokalen Bedürfnissen Rechnung getragen werden könne, argumentierte Wicki. Weiter sollten entsprechende Regelungen zur Vereinheitlichung der Standards von der Baubranche selbst erarbeitet werden, wobei mehrere Verbände im Bauwesen bereits daran seien, unter anderem Normierungen zu etablieren, um gegen ein bestehendes «Dokumentenwirrwarr» anzugehen. Finanzministerin Karin Keller-Sutter konterte, dass sich die Kantone für die Motion ausgesprochen hätten und eine entsprechende Rechtsgrundlage unter Einbezug interessierter Akteurinnen und Akteure aus der Baubranche und der Wirtschaft ausgearbeitet werden würde. Der Ständerat lehnte die Motion dennoch mit 32 zu 6 Stimmen ab.

Kostensparende Entschlackung der Standards im Bauwesen (Mo. 23.3008)

In der Wintersession 2023 beugte sich der Ständerat über ein Postulat seiner WAK, welches das Bestreben einer abgelehnten Motion Z'graggen (mitte, UR; Mo. 21.4520) aufgenommen hatte und den Bundesrat aufforderte, sechs Massnahmen zur Wohneigentumsförderung zu prüfen. Erstens soll evaluiert werden, ob die sistierte direkte Eigentumsförderung im WFG reaktiviert werden könnte. Zweitens soll der Bundesrat prüfen, ob die bundesseitige Vergabe von zinslosen oder zinsgünstigen Darlehen an Privatpersonen zwecks « Erwerb von selbst bewohntem Wohneigentum» präzisiert werden könnte. Drittens soll eruiert werden, welche Massnahmen zu einem ausgeglichenen Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt beitragen könnten. Viertens soll analysiert werden, welche Rolle der gemeinnützige Wohnungsbau bei der Bereitstellung von preisgünstigem Wohneigentum spielen könnte. Fünftens soll die Unterstützung von kantonalen angebotsseitigen Massnahmen näher beleuchtet werden. Sechstens soll untersucht werden, ob eine Erleichterung der Eigenmittelvorschriften bei selbstgenutztem Eigentum umsetzbar wäre. Auf Antrag des Bundesrats nahm der Ständerat das Postulat stillschweigend an.

Wohneigentumsförderung (Po. 23.4323)