Der Schweizerische Gewerkschaftsbund startete im August eine Kampagne für die Verbesserung der politischen Rechte der Ausländer. In Baselstadt lancierte die SP zusammen mit anderen Organisationen am 1. Mai eine Volksinitiative für die Einführung des kantonalen Stimm- und Wahlrechts für Ausländer und Ausländerinnen, die seit acht Jahren in der Schweiz wohnen. In Zürich legte nach langen Abklärungen und internen Diskussionen ein aus den Gewerkschaften, der SP, der GP und dem LdU sowie Einzelpersonen aus EVP und CVP gebildetes Komitee den Text einer kantonalen Volksinitiative für die fakultative Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts vor. Im Kanton Genf wurden gleich zwei Volksinitiativen lanciert: eine, in welcher sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht gefordert wird, und eine zweite von Gewerkschaftsseite, welche vorerst nur das aktive Wahlrecht einführen möchte. Im Kanton Neuenburg, wo niedergelassene Ausländer seit mehr als hundert Jahren über das aktive Stimm- und Wahlrecht auf Gemeindeebene verfügen, lehnten die Stimmberechtigten die von den SD mit dem Referendum bekämpfte Einführung der Wählbarkeit von Ausländern in kommunale Legislativen mit rund 56% Nein-Stimmen ab.
Dossier: Einführung des Ausländerstimmrechts- Schlagworte
- Datum
- 24. September 1990
- Prozesstyp
- Kantonale Politik
- Akteure
- Quellen
-
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- Express, 7.4., 10.5., 15.9. und 24.9.90.
- SGB: NZZ, 15.8.90; siehe auch Lit. Marquis. Basel: TA, 15.8.90. Zürich: Vr, 6.7., 9.7. und 10.7.90. Genf: JdG, 6.2., 25.8. und 5.9.90. vgl auch BaZ, 13.2.90; TA, 15.8.90; TW, 15.9.90.
von Hans Hirter
Aktualisiert am 16.03.2017
Aktualisiert am 16.03.2017