Bilaterale Abkommen II mit der EU

Als PDF speichern

Im Juli gab der Bundesrat die bilateralen Abkommen II zwischen der EU und der Schweiz in die Vernehmlassung, darunter auch das Verhandlungsergebnis zu den EU-Programmen Bildung (Sokrates), Berufsbildung (Leonardo da Vinci) und Jugend (ausserschulische Jugendarbeit), welche die Mobilität von Studierenden, Lehrlingen und Jugendlichen fördern. Dabei handelte es sich lediglich um eine Absichtserklärung, über die das Parlament nicht zu befinden hat, da eine schweizerische Beteiligung an den laufenden Programmen (2000–2006) für die EU aus juristischen Gründen nicht möglich ist. EU-Kommission und -Ministerrat beabsichtigten jedoch, der Schweiz die Teilnahme an der zukünftigen Programmgeneration (ab 2007) zu ermöglichen. In der Konsultation bedauerten die Kantone ausdrücklich, dass es nicht zum Abschluss eines Abkommens gekommen war. Auch Verbände und Parteien beurteilten die volle Teilnahme der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU als unbedingt erstrebenswert und forderten, die nötigen Schritte für die Realisierung der offiziellen Teilnahme an der nächsten Programmgeneration ab 2007 einzuleiten. Die SVP hingegen hielt eine Finanzierung der ausserschulischen Jugendarbeit auf internationaler Ebene nicht für zwingend.

Dossier: Dublin-Verordnung

Unter den im Rahmen der Bilateralen Verträge II mit der EU abgeschlossenen und in der Wintersession vom Parlament gutgeheissenen Abkommen befindet sich auch die Teilnahme der Schweiz an den so genannten Media-Programmen (Förderung der Filmproduktion) der EU. Im Gegenzug musste sich die Schweiz verpflichten, die Bestimmungen der EU-Richtlinie über Mindestanteile von schweizerischen und anderen europäischen Programmen bei den nationalen und sprachregionalen Fernsehsendern zu übernehmen. Dies geschah durch eine Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes und war im Parlament nicht umstritten. In der vom Nationalrat beschlossenen Revision des RTVG (siehe oben) ist dieser Passus ebenfalls enthalten. Die SRG und die Schweizer Musikschaffenden hatten sich im Frühjahr in einer «Charta der Schweizer Musik» auf die Einhaltung freiwilliger, je nach Sender differenzierter Quoten zwischen sechs Prozent (Couleur3 und Rete 3) und 30 Prozent (Musikwelle 531) geeinigt. Gemäss ersten Erhebungen konnten diese Quoten bei fast allen Sendern der SRG eingehalten oder übertroffen werden.

Dossier: Dublin-Verordnung

In der Wintersession genehmigte das Parlament im Rahmen der Beratungen zu den Bilateralen Verträgen II zwischen der Schweiz und der EU das Abkommen zur Zinsbesteuerung und das ergänzende Bundesgesetz. Letzteres umschreibt das Verfahren und die Organisation, die im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Steuerrückbehalt und der Amtshilfe in Fällen von Steuerbetrug und bei ähnlichen Delikten verbunden mit der Zinsbesteuerung zur Anwendung gelangen. Nach einer allgemeinen Aussprache billigte der Ständerat abgesehen von minimen Änderungen die Vorlage des Bundesrates ohne Gegenstimme. Nachdem die SVP ihren Nichteintretensantrag zurückgezogen hatte – sie hatte die Vorlage in der Vernehmlassung als einzige Partei abgelehnt – schuf der Nationalrat beim Zinsbesteuerungsgesetz eine Differenz zur kleinen Kammer: Er beschloss, den schweizerischen Anteil am Ertrag aus dem EU-Steuerrückbehalt voll der Bundeskasse zukommen zu lassen, da der administrative Aufwand für die Verteilung von wenigen Millionen an die Kantone unverhältnismässig wäre; der Bundesrat hatte den Ertrag wie die übrigen Fiskaleinnahmen zwischen Bund und Kantonen aufteilen wollen. In der Gesamtabstimmung nahm der Rat das Abkommen und das Bundesgesetz mit 146:11 Stimmen bei 5 Enthaltungen an. In der Differenzbereinigung beharrte der Ständerat auf seinem Entscheid, 10% des Schweizer Anteils an den Einnahmen aus der neuen Zinssteuer an die Kantone weiterzugeben; der Nationalrat schloss sich ihm an. Die Vorlage zur Zinsbesteuerung passierte die Schlussabstimmung im Ständerat mit 42:0 und im Nationalrat mit 171:16 Stimmen bei 4 Enthaltungen; die Opposition kam aus den Reihen der SVP. (Siehe zu diesem Geschäft auch hier)

Dossier: Dublin-Verordnung

Im Rahmen des Media-Abkommens mit der EU (Bilaterale II) wurde die Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) an die EU-Normen angepasst. Überregionale Fernsehstationen müssen somit den Hauptteil ihrer Programme europäischen Werken widmen. Ausserdem müssen mindestens zehn Prozent der Sendungen von unabhängigen Produzenten stammen.

Dossier: Dublin-Verordnung