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Sozialpolitik
Soziale Gruppen
Nach dem Willen des Ständerates soll der Bundesrat ein Migrationsgesetz vorbereiten und einen Status für Gewaltflüchtlinge schaffen. - Die Lage im Asylbereich beruhigte sich zusehends, wurde jedoch vom Krieg im ehemaligen Jugoslawien überlagert. - Die Volksinitiative der SD "für eine vernünftige Asylpolitik" kam zustande. Die SVP lancierte ihrerseits eine Initiative "gegen die illegale Einwanderung". - Der Bundesrat beauftragte das EJPD, ein eigenständiges Gleichstellungsgesetz auszuarbeiten, welches für Frauen und Männer ein allgemeines Diskriminierungsverbot im Erwerbsleben und einen verstärkten Kündigungsschutz enthalten soll. - Die Regierung gab ihren Entwurf für ein revidiertes Eheschliessungs- und Scheidungsrecht in die Vernehmlassung. - Eine 1988 eingesetzte Arbeitsgruppe legte ihren umfassenden Bericht über Kindsmisshandlungen vor.
Ausländerpolitik
Der 1989 von einer interdepartementalen Arbeitsgruppe unter Führung des FlüchtIingsdelegierten Peter Arbenz vorgelegte "Strategiebericht für eine Flüchtlings- und Asylpolitik der neunziger Jahre" war vom Gedanken ausgegangen, die Ausländer- und die Asylpolitik inskünftig vernetzt anzugehen. Die traditionelle Unterscheidung in Flüchtlinge und erwerbstätige Ausländer sollte durch periodisch festzulegende Kontingente für sämtliche Einwandererkategorien ersetzt werden. Der Bericht stiess damals auf breite Ablehnung, und auch der Bundesrat distanzierte sich von dieser Idee und setzte ihr zwei Jahre später das Drei-Kreise-Modell entgegen, welches eine klare Trennung vornimmt zwischen Ländern, in denen Arbeitskräfte rekrutiert werden sollen oder dürfen, sowie Staaten, deren Angehörige nur über ein Asylgesuch Aufnahme in der Schweiz finden können. Doch auch diese Absicht fand lediglich bedingt Zustimmung [1].
Angesichts der Komplexität der Materie und des Umstandes, dass immer weniger Asylsuchende den Definitionen des Asylgesetzes entsprechen, plädierte Arbenz, inzwischen Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF), weiterhin für eine ganzheitliche Migrationspolitik. Damit schien er nun zunehmend auf Verständnis zu stossen. Selbst eine seiner heftigsten Widersacherinnen der Vergangenheit, die "Bewegung für eine offene, demokratische und solidarische Schweiz (BODS)" unterbreitete Vorschläge für eine integrierte Aussen-, Asyl- und Einwanderungspolitik, die in weiten Teilen dent Vorstellungen von Arbenz entsprechen. Im Parlament wurde der Gedanke von Ständerätin Simmen (cvp, SO) aufgenommen, welche den Bundesrat mit einer Motion aufforderte, rasch ein Migrationsgesetz auszuarbeiten, welches eine ausgeglichene Wanderungsbilanz nach Kriterien gewährleistet, die humanitären Gesichtspunkten ebenso Rechnung tragen wie wirtschaftlichen und politischen. Mit dem Argument der notwendigen, aber noch ausstehenden internationalen Koordination in diesem Bereich beantragte der Bundesrat Umwandlung in ein Postulat, doch hielt der Ständerat an der verbindlichen Form fest [2].
Wie der Bundesrat in seinem Bericht über die Legislaturplanung 1991-1995 festhielt, will er zumindest mittelfristig das Drei-Kreise-Modell umsetzen und deshalb das Gesetz von 1931 über den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern (ANAG) einer Totalrevision unterziehen. Damit soll eine Öffnung gegenüber Europa erreicht und die Rekrutierung von qualifizierten Arbeitnehmern gefördert werden. Der Nationalrat signalisierte allerdings eine gewisse Zurückhaltung gegenüber dieser Absicht und überwies diskussionslos ein Postulat seiner Kommission für Rechtsfragen, welches den Bundesrat ersucht, das Drei-Kreise-Modell im Lichte des Übereinkommens zur Beseitigung der Rassendiskriminierung noch einmal zu überprüfen und den Räten Bericht zu erstatten [3].
Ab 1993 führt der Bund ein zentrales Ausländerregister (ZAR), welches auch die Asylbewerber einschliesst. Der Bundesrat schuf die entsprechende Rechtsgrundlage und stimmte zugleich einem Ausbau der Asyldatenbank zu. Mit seiner Verordnung über das automatisierte Personenregistratursystem (Auper) richtete der Bund eine der grössten zentralen Datenbanken ein. Sie enthält einerseits rund 250 000 Asyl-Dossiers über 1,1 Mio Personen und andererseits Angaben über 1,2 Mio in der Schweiz lebende Ausländer und 2,7 Mio weitere Ausländer, die wieder abgereist sind. Die drei Bundesämter für Ausländerfragen, Flüchtlinge und Polizeiwesen, der Beschwerde- und Finanzdienst des EJPD sowie die Asylrekurskommission und die kantonalen Fremden- und Fürsorgebehörden erhalten Zugriff auf diese gemeinsame ZAR/Auper-Datenbank. Weil besonders schützenswerte Personendaten (religiöse, weltanschauliche und politische Tätigkeiten, Rassenzugehörigkeit, beanspruchte Sozialhilfen) in diesen Registratursystemen erfasst sind, gelten für sie die Grundsätze des neuen, ab Mitte 1993 wirksamen Datenschutzgesetzes bereits ab Anfang Jahr. Betroffene haben demnach ein Auskunfts- und Berichtigungsrecht [4].
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Wie die Wiederholung einer 1989 durchgeführten Umfrage ergab, stossen die Ausländer in der Schweiz auf wachsende Ablehnung. Vorwiegend aus wirtschaftlichen Gründen sprach sich eine (tendenziell abnehmende) Mehrheit zwar nach wie vor für die Anwesenheit von Ausländern in der Schweiz aus. Dennoch waren zwei Drittel mit der Aussage einverstanden, neu zuziehende Ausländer sollten nur noch in Ausnahmefällen Arbeitsbewilligungen erhalten (1989: 57%). Gewachsen ist auch der Ruf nach Politikern, die Überfremdungsängste thematisieren (68% gegenüber 56%). Trotzdem hat die Sympathie für Parteien, die klar gegen Überfremdung Stellung nehmen, seit 1989 nur gerade um 3% zugenommen. Noch deutlicher fielen die neuesten Ergebnisse einer seit 1974 periodisch durchgeführten Umfrage aus. Sie zeigten, dass sich das Misstrauen gegenüber Ausländern in den letzten Jahren deutlich verstärkt hat. 38% der Befragten — 8% mehr als 1990 — beurteilten die Rolle der Ausländer als negativ, nur gerade noch 35% (1979: 63%!) waren Ausländern gegenüber wohlwollend eingestellt. Bei den 12%, welche die Anwesenheit von Ausländern als sehr negativ einstuften, glaubten die Autoren der Studie einen eigentlichen Fremdenhass ausmachen zu können. Eine dritte Umfrage schliesslich wies eine praktische Verdoppelung von 14 auf 27% innert Jahresfrist jenes Personenkreises nach, der Verständnis für Gewalttaten gegen Asylsuchende zeigt [5].
In seinem Extremismusbericht vertrat der Bundesrat die Auffassung, die "Alltagstheorie", wonach eine Zunahme des Ausländerbestandes mehr Fremdenhass nach sich zieht, sei nicht stichhaltig. Vordergründig seien es der Arbeitsplatz, der Wohnraum oder überhaupt der Wohlstand, die bedroht erschienen. Im Kern aber würden die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und die damit verbundenen Umwälzungen der modernen Gesellschaft die Bürgerinnen und Bürger verunsichern. Der Fremde werde so zum "Sündenbock für eine schwelende soziale und geistige Krise“.
Auf der anderen Seite sah der Bundesrat aber auch einen direkten Zusammenhang zwischen der Fremdenfeindlichkeit und dem "unbewältigten Immigrationsproblem". Die Schnelligkeit, mit der sich die Bevölkerung durchmische und sich in Richtung einer multikulturellen Gesellschaft bewege, sei für viele Bürgerinnen und Bürger schwer zu verkraften. Die Regierung erklärte sich bereit, zur Verhinderung und Ahndung von fremdenfeindlich motivierten Übergriffen die Strafnormen weiter auszubauen. Als ebenso wichtig erachtete der Bundesrat jedoch die Erziehung zur Toleranz und die Fähigkeit zu einer geistig-politischen Auseinandersetzung. Er kündigte die Schaffung einer Eidgenössischen Kommission gegen den Rassismus an, die ein Massnahmenpaket gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit erarbeiten soll [6].
Aus Anlass des internationalen Tags der UNO gegen Rassismus demonstrierten rund 6000 Menschen in Bern gegen die zunehmende Fremdenfeindlichkeit in der Schweiz. Dazu aufgerufen hatten unter anderem die Schweizerische Flüchtlingshilfe, die drei Landeskirchen, zahlreiche Hilfswerke, asyl- und entwicklungspolitische Organisationen, die grossen gewerkschaftlichen Dachverbände (SBG und CNG), der Schweizerische Friedensrat, die politischen Parteien CVP, LdU, SP, GP und GB sowie die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV). Letztere war auch die treibende Kraft bei der Gründung eines "Forums gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit", dessen Plattform in einem ersten Schritt von knapp 30 Organisationen unterzeichnet wurde [7].
Unter dem Eindruck rassistischer und fremdenfeindlicher Erscheinungen wurde eine parlamentarische Gruppe gegründet, die zu einem offenen Verhalten gegenüber religiösen und ethnischen Minderheiten in der Schweiz beitragen, Angste und Aggressionen abbauen helfen und durch Information einen Beitrag zur Festigung humanitärer Werte in der Schweiz leisten will. Den Initianten Zimmerli (svp, BE), Grendelmeier (ldu, ZH), Couchepin (fdp, VS) und Loeb (fdp, BE) schlossen sich in der Folge 86 weitere Parlamentarierinnen und Parlamentarier an. Die Gruppe wird von der Luzerner CVP-Nationalrätin Dormann präsidiert. Im Vorstand sind Parlamentarier der FDP, SP, SVP, LP sowie des LdU und der Grünen [8].
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Ende 1992 lebten 1,21 Mio Ausländer mit Niederlassungs- oder Jahresaufenthaltsbewilligung in der Schweiz, was einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von 17,6% entspricht. Damit erfolgte erneut eine Zunahme (+4,3%), doch fiel sie gegenüber den Vorjahren schwächer aus (1991: +5,7%). Vor allem die Zahl der erwerbstätigen Ausländer (ohne Saisonniers und Grenzgänger) nahm – rezessionsbedingt – nur noch um 0,5% zu (1991 +5,7%). 75% dieser Ausländerinnen und Ausländer hatten eine Niederlassungsbewilligung, 25% eine Jahresbewilligung. Der Anteil der Angehörigen von EG- und Efta-Staaten ging von 70 auf 67% zurück.
Weitere rund 170 000 ausländische Staatsangehörige wurden in dieser Statistik nicht aufgeführt, nämlich die fast 27 000 anerkannten Flüchtlinge, die ca. 30 000 internationalen Funktionäre, die knapp 50 000 Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie die schätzungsweise 70 000 Personen aus dem Krisengebiet Jugoslawien, welche ohne fremdenrechtlichen Status in der Schweiz weilten.
Bei den Saisonniers und Grenzgängern zeigte der Wirtschaftseinbruch erstmals deutliche Auswirkungen. Ende August, im Zeitpunkt des saisonalen Höchststandes der Beschäftigung arbeiteten noch 93 118 Saisonniers und 169 942 Grenzgänger in der Schweiz, was gegenüber dem Vorjahr einen Rückgang von 19,7% bzw. 7,0% bedeutet. 1991 hatten die Grenzgänger noch um 1,1% zugenommen, während bei den Saisonniers bereits eine Abnahme um 4,7 verzeichnet worden war [9].
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Die Befürchtung, dass die Schweiz nach einem Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum durch eine Flut von Stellensuchenden aus den EWR-Staaten überschwemmt werden könnte, war ein wichtiges Element im Abstimmungskampf der EWR-Gegner. Der Bundesrat und die Mehrheit des Parlaments versicherten demgegenüber, Überfremdungsängste seien nicht gerechtfertigt, da die Erfahrungen innerhalb der EG gezeigt hätten, dass kaum unerwünschte Wanderungen aus den ärmeren in die reicheren Länder stattgefunden haben, und die Schweiz zudem aufgrund anderer Faktoren (lange Arbeitszeiten, hohe Wohnungsmieten) für EWR-Staatsangehörige gar nicht so attraktiv sein dürfte. Bei den Verhandlungen mit der EG hatte die Schweiz überdies erreicht, dass ihr eine Ubergangsfrist von fünf Jahren zur schrittweisen Lockerung ihrer Ausländerpolitik gewährt wurde. Für den Fall eines massiven Zustroms von ausländischen Arbeitskräften erhielt die Schweiz ausserdem eine Schutzklausel eingeräumt, welche ihr auch nach der Übergangszeit temporäre Beschränkungen erlaubt hätte. Studien des EVD und des Bundesamtes für Statistik (BFS) belegten überdies, dass sich die Freizügigkeit des Personenverkehrs mehr – und zwar ökonomisch positiv – auf die Zusammensetzung denn auf den Umfang der Einwanderung auswirken würde und die Schweiz so oder so bis ins dritte Jahrtausend ein Einwanderungsland bleiben wird, was wegen der steigenden Überalterung der einheimischen Bevölkerung auch durchaus wünschenswert sei [10].
Im Rahmen von Eurolex regelte der Bundesbeschluss über Aufenthalt und Niederlassung der Staatsangehörigen von Staaten des EWR die fünfjährige Ubergangsfrist. Für Nichterwerbstätige sollten gewisse Erleichterungen bereits mit Inkrafttreten des Vertrags greifen. Die Bestimmungen über die erwerbstätigen Ausländer wären schrittweise gelockert worden. Das Saisonnierstatut sollte zwar etwas aufgeweicht (kürzere Fristen zur Erlangung einer Jahresbewilligung), jedoch erst am Ende der Ubergangsfrist definitiv aufgehoben werden. Allen erwerbstätigen Ausländern wurde der Familiennachzug zugestanden, allerdings nur verbunden mit einem Stellen- und Wohnungsnachweis. Abgelehnt wurden hingegen weitere, nicht EWR-bedingte Zugeständnisse wie das Verbleiberecht für Geschiedene und das Recht des Familiennachzugs auch ohne den Nachweis einer angemessenen Wohnung [11].
Anpassungen fanden auch beim Beamtengesetz statt, um den EWR-Angehörigen den Zugang zu Beamtenstellen zu ermöglichen. Für gewisse hoheitliche Tätigkeiten (z.B. Armee, Polizei, Justiz, Diplomatie) sollte – im Einklang mit den EWR-Partnern – das Schweizer Bürgerrecht jedoch Wahlvoraussetzung bleiben können. Bei der Behandlung dieser Vorlage wurde in Erinnerung gerufen, dass schon heute rund 11 000 oder 8% der Beschäftigten des Bundes Ausländer sind, mehrheitlich Angehörige von EWR-Staaten [12].
Beide Gesetzesänderungen wurden durch die Ablehnung des EWR-Vertrages in der Volksabstimmung vom 6. Dezember hinfällig.
Im Hinblick auf den anstehenden Entscheid über den Beitritt der Schweiz zum EWR beschränkte sich der Bundesrat in der Ausländerregelung 1992/93 auf kleine Korrekturen der bereits seit dem Vorjahr praktizierten Politik. Im Sinn einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes hob er die Bestimmung auf, wonach Jahresaufenthalter und Grenzgänger im ersten Jahr weder Stelle, Beruf noch Kanton wechseln dürfen. Erleichtert wurde auch der interne Transfer von Führungskräften international tätiger Unternehmen. Im übrigen erinnerte der Bundesrat an die bereits Ende 1991 geänderten Grundsätze für die Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte. Neue Bewilligungen sind demnach grundsätzlich Arbeitskräften aus den EG- und Efta-Staaten sowie aus den USA und Kanada vorbehalten. Aus dem ehemaligen Jugoslawien stammende Arbeitnehmer erhalten nur noch eine Bewilligung, wenn sie nach 1989 bereits einmal in der Schweiz gearbeitet haben [13].
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Anfangs Jahr wurde eine politische breit abgestützte Initiativgruppe "CH 701" gegründet, welche sich zum Ziel setzt, durch Aufklärung und aktive Konfliktbewältigung das Zusammenleben der einheimischen Bevölkerung mit Menschen aus fremden Kulturkreisen zu verbessern. Die Gruppe – im Lauf des Jahres als Verein unter dem Präsidium von Ständerätin Rosemarie Simmen (cvp, SO) etabliert – will die konstruktive Auseinandersetzung um Werte und Lebensformen einer multikulturellen Gesellschaft in Gang und besonders auch deren soziale Vernetzung zur Sprache bringen. Adressaten der Bemühungen sind sowohl Ausländer – besonders Asylbewerber aus aussereuropäischen Ländern – wie Einheimische, die in "Frontsituationen" vielfach überfordert sind. Zum Mitmachen aufgefordert wurden in erster Linie Vereine – insbesondere Quartiervereine –, Kirchgemeinden, Firmen, Kommunalverwaltungen und Gewerkschaften [14].
An einer Arbeitstagung, welche die Eidg. Kommission für Ausländerprobleme zusammen mit dem Biga durchführte, wurde die Bedeutung der 1990 vom Bund lancierten Weiterbildungsoffensive speziell für ausländische Arbeitskräfte dargelegt und bisher bewilligte ausländerspezifische Projekte vorgestellt [15].
Zur erleichterten Einbürgerung der zweiten Ausländergeneration sowie zum Stimm- und Wahlrecht für Ausländer siehe oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht sowie Stimmrecht).
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Flüchtlinge
In der Flüchtlingsproblematik zeichnete sich eine markante Wende ab, indem erstmals seit 1985 – dem Beginn der elektronischen Erfassung der Wanderung im Asylbereich – mehr Asylbewerber aus-, denn einreisten. Nur noch rund 18 000 Gesuche wurden gestellt, 57% weniger als im Vorjahr. Demgegenüber reisten 4900 Personen freiwillig aus, 100 wurden nach Abschluss des Verfahrens in einen Drittstaat und 4000 in ihr Heimatland ausgeschafft; von den rund 17 300 als verschwunden Gemeldeten hat nach Einschätzung des BFF ein Grossteil die Schweiz ebenfalls verlassen. Als Erklärung für den Rückgang nannte das BFF die Auswirkungen der Asylgesetzrevision und die Personalaufstockungen, welche eine zügigere Erledigung der Pendenzen erlaube. Das Arbeitsverbot während der ersten drei Monate und die verschlechterte Arbeitsmarktlage hätten ausserdem dazu geführt, dass die Schweiz für Personen, die aus wirtschaftlichen Gründen ihre Heimat verlassen, an Attraktivität verloren habe.
Bei den neuen Gesuchstellern waren Bürgerinnen und Bürger von Ex-Jugoslawien mit 6300 Personen oder 35% am stärksten vertreten. Die nächstgrössten Anteile stellten Tamilen (2800 oder 16%) und türkische Staatsangehörige (1800 oder 10%). 1100 oder 6% stammten aus Somalia. Erstmals seit Jahren stieg die durchschnittliche Anerkennungsquote wieder an (4,5% gegenüber 3,0% im Vorjahr). Von den Asylbewerbern aus dem ehemaligen Jugoslawien erhielten 4,4% Asyl (Vorjahr 2,1 %), während bei den Tamilen die Anerkennungsquote von 3,5 auf 1,9% sank. Von den Asylsuchenden aus der Türkei wurden 12,1% als Flüchtlinge anerkannt (Vorjahr 7,2%) [16].
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Zu den "traditionellen" Asylbewerbern gesellten sich im Berichtsjahr unzählige Menschen, welche den Kriegsgreueln im ehemaligen Jugoslawien entflohen. Sie fanden unter verschiedenen Titeln entweder gruppenweise oder individuell vorläufige Aufnahme. Schätzungsweise 60 bis 70 000 weilten als Touristen in der Schweiz oder fanden, nachdem der Bundesrat anfangs Juli die Visabestimmungen für Kriegsflüchtlinge aus Bosnien-Herzegowina teilweise gelockert hatte, Unterschlupf bei Verwandten und Freunden. Zusammen mit den Niedergelassenen und Jahresaufenthaltern sowie jenen Saisonniers, denen die Aufenthaltsbewilligung aufgrund des Krieges verlängert wurde, lebten im Jahresmittel rund 230 000 Bürgerinnen und Bürger aus dem ehemaligen Jugoslawien in der Schweiz [17].
Für Gewaltflüchtlinge – gemäss BFF-Direktor Arbenz rund 50% der Gesuchsteller – sieht das schweizerische Asylgesetz grundsätzlich keine Aufnahmemöglichkeit vor. Zwar waren 1990 bei der dritten Asylgesetzrevision Sonderbestimmungen für diese Kategorie von Flüchtlingen erwogen worden, doch hatten sie schliesslich keinen Eingang in den dringlichen Bundesbeschluss gefunden. Unter dem Eindruck des Flüchtlingselendes in Ex-Jugoslawien drängte der Ständerat nun in der Herbstsession auf die Schaffung eines Status für Gewaltflüchtlinge und überwies ohne Gegenstimme den entsprechenden Punkt einer Motion seiner Staatspolitischen Kommission. Gegen den Willen des Bundesrates verabschiedete die kleine Kammer mit grosser Mehrheit auch den zweiten Punkt der Motion, welcher eine gesetzliche Regelung der Rückkehrhilfe für Gewaltflüchtlinge verlangt [18].
Bundespräsident Ogi musste sich den Vorwurf gefallen lassen, einen sowohl diplomatischen wie menschlichen Faux-pas begangen zu haben, als er bei einem Interview mit dem österreichischen Fernsehen erklärte, die jugoslawische Zivilbevölkerung trage Mitschuld am Bürgerkrieg, die Schweiz könne den Flüchtlingen aus innenpolitischen Gründen die Grenzen nicht öffnen und sei nicht gewillt, mit der Aufnahme von Vertriebenen und der später fällig werdenden Aufbauhilfe des kriegszerstörten Landes praktisch zweimal Hilfe zu leisten. Sowohl in der Schweiz wie in Österreich zeigte man sich entsetzt über diese Äusserungen, worauf sich Ogi öffentlich für seinen verbalen Ausrutscher entschuldigte und ihn herunterzuspielen suchte [19].
Im Laufe des Sommers entschloss sich der Bundesrat, 800 aus Bosnien vertriebene Kinder und deren Mütter vorläufig in der Schweiz aufzunehmen (Kinderaktion). Als die Not in Ex-Jugoslawien immer grösser wurde, taten die Vorsitzenden der beiden Parlamentskammern, Nationalratspräsident Nebiker (svp, BL) und Ständeratspräsidentin Meier (cvp, LU) einen für schweizerische Politusanzen eher ungewohnten Schritt und appellierten in einem gemeinsamen Brief an den Bundesrat, angesichts des immer grauenhafteren Elends eine humanitäre Geste zu machen und unbürokratisch die Grenzen für eine weitere Gruppe von Flüchtlingen zu öffnen. Obwohl in den Ferien weilend, reagierte der Bundesrat unerwartet rasch und anerbot sich, weitere 1000 Personen, die in Zügen zwischen Kroatien und Slowenien blockiert waren, in die Schweiz einreisen zu lassen (Zugsaktion) [20].
An der internationalen Konferenz, welche sich Ende Juli unter dem Vorsitz von Bundesrat Koller in Genf mit dem Schicksal der Kriegsvertriebenen in Ex-Jugoslawien befasste, wurde – vor allem auf Druck Frankreichs – beschlossen, primär Hilfe vor Ort zu leisten und nur in Ausnahmefällen Flüchtlingen die Weiterreise nach Westeuropa zu gestatten. Die Schweiz schloss dennoch nicht aus, mittelfristig weitere 5000 bis 10 000 Menschen aus dem ehemaligen Jugoslawien vorläufig aufzunehmen. Ende Jahr kündigte der Bundesrat an, dass weitere 5000 bosnische Kriegsvertriebene im Lauf des Winters in die Schweiz kommen könnten. In erster Linie sollten freigelassene Kriegsgefangene sowie Frauen und Kinder aufgenommen werden. Zuvor hatte der Bundesrat bereits dem Familiennachzug für die in der Kinder- und der Zugsaktion aufgenommenen Flüchtlinge zugestimmt [21].
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Entgegen ihrer vorberatenden Kommission, welche einer entsprechenden Standesinitiative des Kantons Freiburg noch knapp zugestimmt hatte, lehnte die grosse Kammer – gleich wie 1989 der Ständerat – eine Globallösung für die seit mehreren Jahren in der Schweiz lebenden Asylbewerber und ihre Familien ab. Sie folgte dabei der Argumentation von Bundesrat Koller, wonach eine Globallösung unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgleichheit problematisch sei, der bundesrätlichen Stabilisierungspolitik im Ausländerbereich widerspreche und die Attraktivität der Schweiz für neue Gesuchsteller erhöhen könnte. Koller betonte, die Initiative sei durch die in den letzten Jahren erteilten humanitären Bewilligungen überholt, und er rief in Erinnerung, dass sich die Kantonsregierungen wiederholt gegen eine Globallösung ausgesprochen hätten [22].
Ebenfalls zurückgewiesen wurde die zentrale Forderung einer Standesinitiative des Kantons Zürich, welche vom Bundesrat eine Stabilisierung der Asylbewerberzahlen verlangte. Zwei weitere Punkte der Initiative – Beschleunigung des Verfahrens und Präventivmassnahmen im Bereich der Aussenpolitik, des Aussenhandels und der Entwicklungspolitik – wurden als erfüllt abgeschrieben [23].
Der Ständerat lehnte seinerseits drei asylpolitische Standesinitiativen ab. Die Aargauer Initiative verlangte die Inhaftierung von Asylbewerbern nach der Eröffnung des negativen Asylentscheides, die sofortige Ausschaffung illegal Eingereister und die volle Konfiszierung der Löhne arbeitender Asylsuchender. Nach Meinung des Ständerates würden diese Bestimmungen teilweise Verfassungs- und Völkerrecht verletzen. Die Initiative des Kantons Luzern wollte eine Verfahrensstraffung, Wirtschaftshilfe an Auswanderungsgebiete und mehr Spielraum für die Kantone in Härtefällen. Hier wurden die ersten beiden Punkte als erfüllt erachtet und der dritte deutlich verworfen, da damit eine einheitliche Vollzugspraxis nicht mehr gewährleistet wäre. Die Thurgauer Initiative schliesslich verlangte eine Verstärkung der Grenzkontrollen sowie eine Quotenregelung für Asylbewerber. Auf einstimmigen Antrag der vorberatenden Kommission wurde der erste Punkt des Begehrens als erfüllt abgeschrieben und der zweite, da ebenfalls gegen Völkerrecht verstossend, diskussionslos âbgelehnt [24].
Mit dem Hinweis darauf, dass sein Vorstoss für eine "vernünftige" Asylpolitik – im Klartext die umgehende Ausschaffung von illegal eingereisten Asylbewerbern – im Widerspruch zu Art. 4 BV, zur EMRK und zur Flüchtlingskonvention stehe und sich nur realisieren liesse, wenn die Schweiz ihr Grundrechtsverständnis vollständig ändern bzw. aufgeben würde, gab der Nationalrat einer parlamentarische Initiative Ruf (sd, BE) diskussionslos keine Folge [25].
Die Volksinitiative der SD "für eine vernünftige Asylpolitik" kam mit 118 971 gültigen Unterschriften zustande. Nach dem Initiativtext sollen illegal eingereiste Asylsuchende umgehend und ohne Beschwerdemöglichkeit aus der Schweiz weggewiesen werden. Weil diese Forderung klar gegen völkerrechtliche Verträge verstösst, verlangt das Volksbegehren gleich noch die Kündigung der entsprechenden Flüchtlings- und Menschenrechtskonventionen [26].
Von ihrer Zürcher Kantonalsektion in Zugzwang gebracht, beschloss auch die SVP eine Volksinitiative "gegen die illegale Einwanderung" – übrigens das erste Volksbegehren in ihrer Parteigeschichte überhaupt – zu lancieren. Auf Asylgesuche illegal Eingereister soll nicht mehr eingetreten werden, wobei aber, im Gegensatz zum Wortlaut der SD-Initiative, in jedem Einzelfall überprüft werden muss, ob der Asylbewerber abgeschoben werden darf. Um die wirtschaftliche Attraktivität der Schweiz zu senken, will die SVP zudem eine staatliche Lohnverwaltung einführen. Das Beschwerdeverfahren soll weiter gestrafft werden, nicht aber gänzlich abgeschafft, wie dies die SD möchten. Die SD zeigten sich enttäuscht, dass die SVP eine Parallelinitiative lancierte anstatt ihre mitzutragen. Die SVP begründete ihren Alleingang damit, dass die SD-Initiative völkerrechtswidrige und rechtsstaatlich unzulässige Elemente enthalte [27].
Wegen der dominierenden Rolle, die gewisse Ausländergruppen – vor allem Kosovo-Albaner –, welche sich unter dem Status von Asylbewerbern in der Schweiz aufhalten, im Zürcher Drogenmarkt spielen, wurde verschiedentlich der Ruf laut, straffällig gewordene Asylbewerber bis zu ihrer Ausschaffung zu internieren. Dies verlangten unter anderem der sozialdemokratische Zürcher Stadtpräsident sowie die Vorsteher der kantonalen und städtischen Polizeibehörden Zürichs. Im Parlament fand diese Forderung insbesondere in zwei Motionen ihren Niederschlag – Iten (fdp, ZG) im Ständerat und Heberlein (fdp, ZH) im Nationalrat – welche beide als Postulat angenommen wurden. Bundesrat und BFF lehnten das Ansinnen vorerst vehement ab, lenkten aber, da das Problem zusehends die Öffentlichkeit bewegte, schliesslich ein und wollten derartige Massnahmen zumindest nicht mehr ausschliessen [28].
Eine Arbeitsgruppe der Regierungsparteien unter Nationalrat Engler (cvp, AI) machte für die Verzögerungen bei der Erledigung von hängigen Asylgesuchen primär die Kantone verantwortlich, welche – mit Ausnahme von Uri – die vorgeschriebene Frist für die Erstbefragung (20 Tage) nicht einhielten. Die Arbeitsgruppe schlug vor, der Bund solle den säumigen Kantonen – unter ihnen Wallis mit 138 Tagen einsamer Spitzenreiter – die Fürsorgebeiträge streichen. Angesichts der Stimmung in der Bevölkerung hielt es die Arbeitsgruppe für wichtig, dass die Asylverfahren wenn immer möglich innert sechs Monaten abgeschlossen werden. Obgleich sie darauf hinwies, dass dies nicht möglich sei, wenn die Asylbewerber alle ordentlichen und ausserordentlichen Rechtsmittel ausschöpften, sah sie dennoch keinen Anlass für eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Zusätzlich zu einem schnelleren Tempo in den Kantonen ortete die Gruppe weitere Möglichkeiten einer allgemeinen Beschleunigung bei der vorrangigen Behandlung neuer Gesuche oder bei der konsequenten Anwendung der Nichteintretensentscheide im Falle von "safe countries" [29].
Bei der Beratung des Geschäftsberichtes des Bundesrates bemängelte die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates erneut die Asylpraxis der Bundesverwaltung. Sie rügte unter anderem, dass sich aufgrund zahlreicher Aufsichtseingaben die Frage stelle, ob insbesondere bei der Rückschaffung von Kurden das Non-Refoulement-Prinzip gewahrt werde. Ebenfalls kritisiert wurden die summarischen Begründungen bei der Ablehnung von Asylgesuchen sowie die sofortige Ausschaffung bei Nichteintretensentscheiden. Besonders im letzten Punkt fragte sich die GPK, ob die Praxis des EJPD nicht eine unzulässige Anwendung des Botschaftsentwurfs anstelle der beschlossenen Gesetzesrevision von 1990 darstelle. Zudem .wurden die auf den 1.1.1992 verfügten Einschränkungen bei den humanitären Bewilligungen in Frage gestellt. Die Parlamentarier akzeptierten jedoch die Erklärungen des zuständigen EJPD, so dass in diesem Bereich der Geschäftsbericht des Bundesrates mit deutlichem Mehr angenommen wurde [30].
Immer mehr setzt sich die Einsicht durch, dass Frauen spezifische Asylgründe geltend machen können sollten. Noch bevor die massiven Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen im ehemaligen Jugoslawien ins Bewusstsein der Öffentlichkeit drangen, gab das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann eine Studie über Frauenverfolgung und Flüchtlingsbegriff in Auftrag. Der Bundesrat – in der Fragestunde der Herbstsession darauf angesprochen – sah sich bisher aber noch nicht veranlasst, hier die Asylpraxis zu ändern. Er erachtet es als genügend, Frauen, die eine geschlechtsspezifische Verfolgung geltend machen, durch Beamtinnen befragen zu lassen, sowie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des BFF und der Kantone vermehrt für frauenspezifische Aspekte der Verfolgung zu sensibilisieren [31].
Amnesty International und die Schweizerische Flüchtlingshilfe wiederholten ihre Kritik an der Safe-country-Praxis des Bundesrates. Insbesondere zeigten sie sich besorgt darüber, dass auch Algerien, Indien und Rumänien in die Liste der verfolgungssicheren Staaten aufgenommen wurden, obschon in diesen Ländern Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung seien und in Algerien der Ausnahmezustand gelte. Der Bundesrat trug dieser Kritik teilweise Rechnung und aberkannte Ende Februar Algerien den Safe-country-Status mit der Feststellung, dass sich die Menschenrechtslage seit den abgebrochenen Wahlen anfangs Januar 1992 deutlich verschlechtert habe. Damit werden Asylgesuche von Algeriern wieder im ordentlichen Individualverfahren geprüft [32].
Im Sommer wurde bekannt, dass aufgrund einer nicht publizierten Weisung des BFF Asylbewerber ohne gültige Ausweispapiere bereits an der Empfangsstelle abgewiesen werden. Das BFF begründete dies mit dem Umstand, dass viele Asylbewerber ihre Papiere willentlich vernichteten, um so einer Ausschaffung möglichst lange zu entgehen oder zu verschleiern, dass sie bereits in einem anderen europäischen Land ein Asylgesuch gestellt hätten. Das BFF wehrte die Kritik der Hilfswerke an dieser Massnahme ausserdem mit dem Hinweis ab, die GPK des Nationalrates habe der Konformität dieser Weisung mit dem Asylgesetz zugestimmt. Doch auch das UNHCR meldete Bedenken an, dass diese Praxis gegen das Non-Refoulement-Prinzip verstossen könnte [33].
Die Suche nach einem Nachfolger für BFF-Direktor Arbenz gestaltete sich weiterhin schwierig. Nachdem er den Arbeitsvertrag mit Arbenz um weitere sechs Monate bis Ende Juni 1993 verlängert hatte, wurde der Bundesrat im Dezember in der Person von Urs Scheidegger, FDP-Nationalrat und Solothurner Stadtammann, doch noch fündig. Der neue BFF-Direktor, der sein Amt anfangs Juli 1993 antreten wird, engagierte sich in der Vergangenheit verschiedentlich im Bereich der Beziehungen zur Dritten Welt sowie zu Osteuropa und ist Mitglied entsprechender Gremien wie etwa der beratenden Kommission für internationale Entwicklungszusammenarbeit [34].
Die mit der Asylgesetzrevision von 1990 beschlossene unabhängige Asylrekurskommission (ARK) nahm am 1. April ihre Arbeit auf. Damit werden letztinstanzliche Asylentscheide nicht mehr wie bis anhin vom Beschwerdedienst des EJPD, sondern von der ARK gefällt, welche – dotiert mit rund 200 Stellen – das grösste spezielle Gerichtsorgan der Schweiz ist. Die ARK soll jährlich rund 20 000 Dossiers behandeln. Da der grösste Teil des Personals aus dem bisherigen Beschwerdedienst des EJPD stammt, wurde deren Unabhängigkeit in Frage gestellt. Nach sechsmonatiger Amtszeit ernteten vor allem die Kammern VI und VII scharfe Kritik von den Hilfswerken. Die Klagen über ihre summarische und unseriöse Arbeit, welche nur darauf hinauslaufe, die Entscheide des BFF unbesehen zu bestätigen, gelangten bis zum UNO-Flüchtlingshochkommissariat, welches sich vornahm, der Angelegenheit nachzugehen [35].
Entgegen früheren Ankündigungen verzichtete der Bundesrat darauf, mit Dringlichkeitsrecht Armeeformationen gegen illegal einreisende Asylbewerber einzusetzen. Er führte aus, die entschärfte Lage im Asylbereich lasse diesen Schritt und damit die Regelung auf dem ordentlichen Gesetzgebungsweg zu, wollte aber nicht ausschliessen, dass in einer dramatisch verschärften Notlage nicht doch Dringlichkeitsrecht zum Zug kommen könnte. Der Nationalrat teilte offenbar diese Sicht der Dinge indem er eine Motion Ruf (sd, BE) für einen grenzwächterisch-militärischen Schutz der Grenzen ablehnte, ein Postulat Gysin (fdp, BL) für einen möglichen Einsatz von Truppen zur Verstärkung des Grenzwachtkorps hingegen annahm [36].
Unterstützung durch Militär und Zivilschutz sah auch der Planungsbehelf des Bundes vor, welcher im Laufe des Sommers an alle Kantone verschickt wurde. Das Planungsdokument wurde von der Arbeitsgruppe für ausserordentliche Lagen im Flüchtlingsbereich erarbeitet, die vom Bundesrat 1991 eingesetzt worden war, und befasst sich mit der Bewältigung grosser Flüchtlingsströme. Ab 6000 Schutzsuchenden pro Monat ist der Einsatz von Zivilschutzeinheiten vorgesehen, ab 10 000 würden Armee-Einheiten für Betreuung, Ordnungsdienst und Transportaufgaben aufgeboten [37].
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Bei der europäischen Koordinierung des Asylwesens wurde der von Bundesrat Koller schon lange gewünschte Durchbruch erzielt und den Efta-Staaten mit einem Parallelabkommen der Zugang zum Erstasylabkommen der Europäischen Gemeinschaft zugesagt. An der TREVI-Konferenz in Lissabon, an welcher die Schweiz nur Beobachterstatus hatte, versuchte Koller, seinen europäischen Partnern die Idee einer zentral verwalteten Datei der Fingerabdrücke von Asylbewerbern beliebt zu machen, für welche die Schweizer Delegation auch gleich eine Machbarkeitsstudie vorlegte. Mit der Erfassung aller Personendaten und der eindeutigen Identifizierung von Asylbewerbern in einem einzigen Grosscomputer möchten die beteiligten Staaten Mehrfachgesuche von Asylsuchenden unterbinden [38].
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Jenische
In der Fragestunde der Frühjahrssession wollte die Baselbieter SP-Nationalrätin Fankhauser vom Bundesrat wissen, weshalb er beschlossen habe, die Stiftung " Naschet Jenische", die zum Zweck der Wiedergutmachung der Folgen der Aktion "Kinder der Landstrasse" gegründet worden war, nicht mehr weiter finanziell zu unterstützen. Bundesrat Cotti wies darauf hin, dass sich drei Organisationen mit der Frage der Wiedergutmachung gegenüber den ehedem ihren Familien entrissenen jenischen Kindern befassen: die Aktenkommission, welche ihre Tätigkeit Ende 1992 beenden soll, eine Stiftung als Trägerin der Fondskommission, die bisher 3,5 Mio Fr. verteilt hat und im Berichtsjahr eine zusätzliche und letzte Bundesleistung in der Höhe von 7,5 Mio Fr. zugesprochen erhielt, sowie die Stiftung "Naschet Jenische". Letztere sei praktisch nicht mehr im Sinn der ursprünglichen Aufgaben tätig. Die Stiftung habe nicht nur bedeutende interne Probleme, sondern auch die Frage nach der zweckmässigen Verwendung der in der Vergangenheit an sie ausgerichteten Mittel nicht genügend klären können. Bundesrat Cotti versicherte aber, dass die Beratung aller Jenischer, die Einsicht in ihre Akten verlangen, weiterhin gesichert sei [39].
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Stellung der Frau
In seinem Bericht über die Richtlinien der Regierungspolitik, kündigte der Bundesrat an, dass er dem Parlament in der laufenden Legislatur die Ratifikation der UNO-Konvention von 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen beantragen werde [40].
Bei der Beratung der Legislaturplanung wollte eine Kommissionsminderheit den Bundesrat mit einer Richtlinienmotion dazu verpflichten, das Thema Gleichstellung auch in den nächsten vier Jahren schwergewichtig zu behandeln. Auf Antrag des Bundesrates wurde der Vorstoss als Postulat überwiesen [41].
Insbesondere Frauenorganisationen und Gewerkschaften thematisierten in der EWR-Diskussion die Frage, was ein Beitritt zum europäischen Binnenmarkt den Frauen bringen würde. Ausgehend von einem Postulat von Fetten (sp, BS) liess der Bundesrat einen diesbezüglichen Bericht ausarbeiten. Dieser kam zum Schluss, dass ein EWR-Beitritt mittelfristig positive Impulse für die Frauen zeitigen würde. Bezüglich ihrer rechtlichen Stellung könnten die Frauen nur gewinnen, da die zwischen 1975 und 1986 erlassenen fünf EG-Richtlinien, die zum "Acquis communautaire" im EWR-Vertrag gehören, die formale Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben und bei den Sozialversicherungen vorschreiben. Auf dem Arbeitsmarkt hätten es die Frauen aufgrund ihrer schlechteren Ausbildung hingegen anfänglich etwas schwerer als die Männer [42].
Auf gleichstellungsbedingte Gesetzesänderungen im Eurolex-Paket wird an anderer Stelle eingegangen (unten, Familienpolitik sowie oben, 7c, Einleitung, Eurolex).
Ein Postulat Bär (gp, BE) für eine geschlechtsspezifische Formulierung in den Schweizer Pässen, welches im Vorjahr noch von Dreher (ap, ZH) bekämpft worden war, wurde nun, da der Bundesrat diese Änderung für 1993 ankündigte, diskussionslos überwiesen [43].
Die Gleichstellung von Mann und Frau soll durch ein vom Nationalfonds ausgeschriebenes Nationales Forschungsprogramm gefördert werden. Im Rahmen des fünf Jahre dauernden NFP 35 ("Frauen in Recht und Gesellschaft — Wege zur Gleichstellung") sollen Forscherinnen und Forscher wissenschaftliche Grundlagen erarbeiten, die es erlauben, Handlungsstrategien zur Gleichstellung zu entwickeln. Für das Projekt steht ein Gesamtbetrag von 6 Mio Fr. zur Verfügung [44].
Die Forderung nach einer möglichst an beide Geschlechter gerichtete bzw. geschlechtsneutralen Formulierung von Gesetzen kam beim revidierten Urheberrechtsgesetz erstmals zum Tragen. Der Nationalrat erteilte der Redaktionskommission den Auftrag, die Vorlage in diesem Sinn zu überarbeiten. In ihrem Bericht, welcher die Zustimmung beider Kammern fand, übernahm die Redaktionskommission die Empfehlungen einer interdepartementalen Arbeitsgruppe, welche sich für eine "kreative" Lösung ausgesprochen hatte, bei der neutrale oder Paarformen eingesetzt werden [45].
Für die Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern ist die Lösung des Problems der Kinderbetreuung von zentraler Bedeutung. In einem Bericht dokumentierte die Eidg. Kommission für Frauenfragen den Mangel an Krippen-, Hort- und anderen Betreuungsplätzen und appellierte an die Mitverantwortung von Staat und Gesellschaft bei der Kindererziehung, die nicht als "privates Hobby" allein an die Familie — und vorab an die Mütter — delegiert werden dürfe. Mit diesem Bericht liegen erstmals aussagekräftige Daten zur familienexternen Kinderbetreuung in der Schweiz vor, welche die grosse Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage aufzeigen: In den Kantonen der Deutschschweiz stehen den rund 320 000 Kindern erwerbstätiger Mütter bloss zwischen 12 000 und 15 000 Betreuungsplätze zur Verfügung. Die Kommission forderte deshalb generell die Anerkennung der familienexternen Kinderbetreuung als öffentliche Aufgabe. Für die Betreuung von Kleinkindern verlangte sie neben einer Mutterschaftsversicherung auch einen finanzierten Elternurlaub. Der öffentliche Kindergarten — mit Blockzeiten und Mittagsverpflegung — soll Kinder schon ab drei Jahren aufnehmen. Auch für die Schule postulierte die Kommission Blockzeiten und Mittagstische, dazu den Aufbau von Tagesschulen und die Harmonisierung von Schulbeginn und Schulschluss für alle Stufen [46].
Als erster Kanton führte St. Gallen auf Jahresbeginn die Feuerwehr-Dienstpflicht auch für Frauen ein. Wer den Dienst nicht leistet, muss eine Ersatzabgabe bezahlen, wobei Ehepaare nur einfach belastet werden. In Basel-Stadt nahm das Stimmvolk eine analoge Änderung des Feuerwehrgesetzes an, während dies im Kanton Solothurn an der Urne abgelehnt wurde [47].
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In der Januarsession lehnte der Nationalrat mit deutlichem Mehr drei parlamentarische Initiativen ab, welche eine angemessenere Vertretung der Frauen in den eidgenössischen Gremien anstrebten, nämlich die Initiative einer Kommissionsminderheit für Männerquoten im Ständerat, jene von Leutenegger Oberholzer (gb, BL) für Frauenquoten bei den Bundesbehörden sowie jene der SP-Fraktion für mehr Frauen im Parlament. Auf Antrag der Nationalräte Steffen (sd, ZH) und Moser (ap, AG) wurden ebenfalls zwei Postulate der vorberatenden Kommission zurückgewiesen, welche den Bundesrät beauftragen wollten, Frauenquoten bzw. geschlechtsspezifische Quotenregeln für Bundesbehörden zu prüfen [48].
Die beiden von Frauenorganisationen bzw. der PdA lancierten Volksinitiativen "Nationalrat 2000" und "Frauen und Männer", welche ebenfalls Quoten für politische Gremien verlangten, kamen nicht zustande. Die für "Nationalrat 2000" gesammelten rund 30 000 Unterschriften wurden der Bundeskanzlei in Form einer Petition eingereicht [49].
Für den Bereich der ausserparlamentarischen Expertenkommissionen des Bundes statuierte der Bundesrat im März eine weiche Quotenregelung mit dem Ziel, den Frauenanteil in diesen Gremien auf mindestens 30% anzuheben. Längerfristig wird eine paritätische Vertretung beider Geschlechter angestrebt. Bei der Neubesetzung dieser Kommissionen auf den 1.1.1993 kam nur das EDI mit einem Frauenanteil von 25% annähernd in den Bereich der Zielvorgabe. Das EDA erreichte 18%, das EJPD 17%, das EVD 14%, das EMD 13%, das EVED 12% und das EFD 11% [50].
Rund sechs Monate nach der Wahl Hanna Muralts zur Vizekanzlerin ging ein weiterer hoher Bundesposten an eine Frau. Auf einmütige Empfehlung der Koordinationskonferenz von National- und Ständerat wählte der Bundesrat die 44jährige Freisinnige Annemarie Huber-Hotz zur Generalsekretärin der Bundesversammlung. Frau Huber, bisher stellvertretende Generalsekretärin, trat die Nachfolge des in den Ruhestand tretenden Jean-Marc Sauvant an [51].
Ein absolutes Spitzenergebnis konnten die Frauen bei den Wahlen in der Stadt Bern feiern. Im siebenköpfigen Gemeinderat (Exekutive) sind sie inskünftig zu dritt vertreten, im Stadtrat (Legislative) nehmen sie 42,5% aller Sitze ein. Damit wurde Bern zur Vorreiterin der politischen Frauenförderung und liess die bisher führenden Städte Zürich (32%) und Genf (35%) weit hinter sich [52].
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Frauen und Männer sollen nicht nur Lohn-, sondern auch andere Formen der Diskriminierung im Erwerbsleben vor Gericht anfechten können und dabei vor Kündigungen geschützt sein. Dies beschloss der Bundesrat bei seinem Entscheid, das EJPD aufgrund der im Vorjahr durchgeführten Vernehmlassung zu beauftragen, ein eigenständiges Gleichstellungsgesetz auszuarbeiten. Er verzichtete damit auf die Variante von Teilrevisionen bestehender Gesetze, welche die kantonalen Beamtinnen und Beamten nicht erfasst hätte. Der Anwendungsbereich des Gesetzes soll – wie es unter anderem die Eidg. Kommission für Frauenfragen verlangt hatte – nicht auf Lohngleichheitsfragen beschränkt sein, sondern auf alle Diskriminierungen im Erwerbsleben ausgedehnt werden. So könnte beispielsweise auch der Zugang beider Geschlechter zu einem bestimmten Beruf vor Gericht durchgesetzt werden. Die überwiegend positiven Reaktionen im Vernehmlassungsverfahren sowie europapolitische Überlegungen ermutigten den Bundesrat, das im Entwurf erst provisorisch vorgesehene Diskriminierungsverbot und den verstärkten Kündigungsschutz definitiv aufzunehmen.
Verankert wird im neuen Gesetz auch die Beweislastumkehr, wonach eine Klägerin nur glaubhaft machen muss, für die gleiche Arbeit weniger Lohn zu erhalten als ihr männlicher Arbeitskollege, worauf der Arbeitgeber zu beweisen hat, dass er die Frau lohnmässig nicht diskriminiert. Das Verbandsklagerecht, das unabhängig von der Zustimmung der betroffenen Arbeitnehmerin ausgeübt werden kann, soll hingegen – hier die Konzession an die Arbeitgeberverbände – Frauen- oder Arbeitnehmerinnenorganisationen, welche seit mindestens zwei Jahren bestehen, vorbehalten und auf Fälle beschränkt werden, die mehrere Frauen betreffen [53].
In seinem Kompetenzbereich will der Bundesrat das Postulat der Frauenförderung konsequent umsetzen. Er erliess im Februar Weisungen über die Verbesserung der Vertretung und der beruflichen Stellung des weiblichen Personals in der allgemeinen Bundesverwaltung, welche die Bereiche Besetzung von Stellen, Aus- und Weiterbildung, Teilzeitbeschäftigung und Wiedereinstieg von Frauen umfassen. Solange Frauen in einer Verwaltungseinheit untervertreten sind, sollen sie explizit zur Bewerbung eingeladen werden. Bei der Stellenbesetzung soll bei gleicher Qualifikation so lange Frauen der Vorzug gegeben werden, bis innerhalb einer grösseren Verwaltungseinheit ein paritätisches Verhältnis erreicht ist. Frauen sollen auch systematisch ermuntert werden, sich unabhängig vom Beschäftigungsgrad weiterzubilden. Im Hinblick auf einen beruflichen Wiedereinstieg können ehemalige oder beurlaubte Beamtinnen an zielgerichteten Weiterbildungskursen teilnehmen. Schliesslich sollen Gesuche um Teilzeitbeschäftigung insbesondere in höheren Funktionen gutgeheissen werden, soweit Organisation und Geschäftsgang dies nicht ausschliessen [54].
Mit einer Motion wollte die Basler SP-Nationalrätin von Felten den Bundesrat beauftragen, als Arbeitgeber ein Impulsprogramm zu lancieren, welches auch auf Niveau der Kaderstellen eine Förderung der partnerschaftlichen Teilung der Betreuungsarbeit ermöglicht, wobei auch eine Quotierung zum Zuge kommen müsste. Der Bundesrat verwies auf die obenerwähnten Weisungen und den Umstand, dass die Arbeitsgruppe "Arbeitszeit 2000", welche verwaltungsintern Modelle für eine zukunftsgerichtete Arbeitszeit erarbeitet, die weiteren von der Motion aufgeworfenen Punkte (Recht auf Reduktion der Arbeitszeit bei Betreuungsaufgaben von Angehörigen, Uberzeitverbot für Betreuungspflichtige sowie Elternurlaub) bereits in ihre Uberlegungen einbeziehe. Auf Antrag des Bundesrates wurde die Motion nur als Postulat überwiesen [55].
Der Nationalrat nahm diskussionslos ein Postulat Wanner (fdp, SO) an, welches den Bundesrat beauftragt, die Verordnung über den Paritätslohnanspruch in der Landwirtschaft in dem Sinn zu ändern, dass die Bewertung der Frauenarbeit mit jener der Männer gleichgesetzt wird [56].
Das Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann publizierte eine Studie über die Entstehung von Lohndiskriminierungen sowie eine Wegleitung zu deren Verhinderung oder Beseitigung. Die Broschüre weist auf die Schwachstellen des heute vor allem in mittleren und grösseren Betrieben angewendeten analytischen Arbeitsbewertungsverfahren hin und empfiehlt unter anderem, Lohnstrukturen transparenter zu machen und Bewertungskommissionen paritätisch zu besetzen [57].
Um die Gleichstellung von Frau und Mann auf gerichtlichem Weg einzufordern, verklagte die Gewerkschaft Druck und Papier (GDP) den Verein der Buchbindereien der Schweiz (VBS) sowie die Schweizerische Graphische Gewerkschaft (SGG) und verlangte über eine einstweilige Verfügung die Ungültigkeitserklärung des 1990 abgeschlossenen Gesamtarbeitsvertrages (GAV). Die Erneuerung dieses Vertrages, welcher zumindest vorderhand unterschiedliche Mindestlöhne für Frauen und Männer vorsieht, hatte bereits in früheren Jahren für Turbulenzen gesorgt. 1991 erreichten die GDP-Frauen vor Gericht, dass die Ur-Abstimmung, mit welcher die GDP den GAV angenommen hatte, für ungültig erklärt wurde. Die GDP verhandelte darauf weiter mit ihren Vertragspartnern, allerdings ohne Erfolg. Die Klage erfolgte, weil VBS und SGG beabsichtigten, den GAV samt den Mindestlohnbestimmungen ungeachtet der Tatsache anzuwenden, dass dessen Verfassungswidrigkeit gerichtlich festgestellt worden war [58].
Mit einem Grundlagenpapier zum Thema der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz wandte sich die 1986 gegründete Initiative "Taten statt Worte" an die Öffentlichkeit. Dabei wurde vor allem an die Verantwortung der Arbeitgeber appelliert [59].
Auf frauenspezifische Probleme bei den Sozialversicherungen wird an anderer Stelle eingegangen (oben, Teil I, 7c). Die Auswirkungen der Rezession auf die Frauenarbeitslosigkeit und die Diskussionen um die Aufhebung des Nachtarbeitsverbotes für Frauen in der Industrie werden oben, Teil I, 7a (Arbeitsmarkt, Arbeitszeit) behandelt.
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Familienpolitik
Mit Zustimmung des Bundesrates überwiesen beide Kammern bei der Beratung der Legislaturplanung 1991-1995 eine Richtlinienmotion der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, welche die Regierung beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für einen stärkeren Schutz von Mutterschaft und Familie vor allem in den Bereichen der Sozialversicherung und der Besteuerung bereitzustellen und mit den weiteren Bestrebungen für die Gleichberechtigung der Geschlechter zu koordinieren [60].
Einer parlamentarischen Initiative Fankhauser (sp, BL) für gesamtschweizerisch gleich ausgestaltete und von der Erwerbstätigkeit der Eltern abgekoppelte Kinderzulagen sowie für den Anspruch auf analog zu den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV ausgestaltete Bedarfsleistungen für Familien und insbesondere alleinerziehende Eltern wurde gegen den Widerstand einer bürgerlichen Kommissionsminderheit knapp Folge gegeben. Die Initiantin hatte geltend gemacht, dass Kinder heute das Familienbudget beträchtlich belasten und selbst normalverdienende Eltern in die Nähe der Armutsgrenze bringen können; zudem seien 26 unterschiedliche Kinderzulageregelungen angesichts einer möglichen europäischen Integration kaum angebracht. Die Gegner einer Bundeslösung führten vor allem föderalistische Sensibilitäten ins Feld, um ihre Ablehnung einer gesamtschweizerischen Familienpolitik zu begründen [61].
Das Eheschliessungs- und Scheidungsrecht aus dem Jahr 1907 soll den heutigen gesellschaftlichen Verhältnissen angepasst werden. Im April gab der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung. Ziel des Revisionsentwurfes ist es, auf individuelle Bedürfnisse und Verhältnisse flexibel eingehen zu können. Eine wichtige Neuerung ist der Verzicht auf eine Schuldzuweisung bei Auflösung der Ehe; die Konventionalscheidung soll die Regel werden. Damit Ehen nicht übereilt geschieden werden, sind eine zweimalige Anhörung der Ehepartner durch den Richter sowie eine zweimonatige Bedenkzeit vorgesehen. Auch die finanziellen Regelungen gehen nicht mehr von einer Schuldzuweisung aus. Die Unterhaltsbeiträge bemessen sich aufgrund der Aufgabenteilung während der Ehe sowie nach Einkommen, Vermögen, Dauer der Ehe, Alter der Partner und Aussichten auf den beruflichen Wiedereinstieg. Ansprüche auf Pensionskassengelder, die während der Ehe erworben wurden, sollen hälftig geteilt werden. Das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder soll bei gegenseitigem Einverständnis der Eltern möglich werden [62].
Im Rahmen der Vernehmlassung verlangten die Homosexuellen Arbeitsgruppen der Schweiz (HACH) die Verankerung des Rechts auf Ehe für gleichgeschlechtliche Paare im Zivilgesetzbuch, da sonst homosexuelle Lebensgemeinschaften erbrechtlich sowie in anderen Fällen, in denen das Recht an den Status der Ehe anknüpft – beispielsweise bei fremdenpolizeilichen Bestimmungen –, gegenüber den heterosexuellen Paaren diskriminiert würden [63].
Die Volksinitiative "für gleiche Rechte von Frau und Mann bei der Wahl des Familiennamens (Familiennameninitiative)" kam nicht zustande. Bereits 1990 war eine analoge Initiative an der notwendigen Unterschriftenzahl gescheitert. Auch im Parlament hatte die Forderung nach mehr Freiheit bei der Wahl des Familiennamens kaum Chancen. Bei der Behandlung einer Motion Haering Binder (sp, ZH) erinnerte Bundesrat Koller daran, dass der Gesetzgeber seinerzeit bei der Revision des Eherechts unter allen Umständen an der Einheit des Familiennamens für Ehegatten und Kinder festhalten wollte, obgleich er sich bewusst war, dass dies dem Gleichheitsgebot in der Bundesverfassung nicht entspricht. Aus diesem Grund wurde die Motion auf Antrag des Bundesrates nur als Postulat angenommen [64].
Für die Revision des Sexualstrafrechts, welche den Begriff der Vergewaltigung in der Ehe einführte, siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
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Aufgrund der Fortschritte in der Aufklärung und der Verhütung ist zwischen 1970 und 1990 die Zahl der jährlichen Schwangerschaftsabbrüche um 20% 'von rund 16 000 auf ca. 13 000 gesunken. Nachdem nun auch die bisher konservativen Kantone Luzern und Zug erste Schritte zur Liberalisierung des Schwangerschaftsabbruchs eingeleitet haben, verfolgen nur mehr die Kantone Uri sowie Ob- und Nidwalden eine harte Haltung in dieser Frage [65].
Rund 1000 Ärzte und Ärztinnen ersuchten den französischen Hersteller, die Zulassung für das bereits seit einigen Jahren zur Diskussion stehende orale Abtreibungsmittel RU-486 bei der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) zu beantragen. Aufgrund vehementer fundamentalistischer Angriffe hatte die Herstellerfirma darauf verzichtet, das Medikament aus eigenem Antrieb auf den europäischen Markt zu bringen [66].
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Im Vorjahr hatte der Nationalrat den Bundesrat mit einer Motion verpflichten wollen, die notwendigen Gesetzesrevisionen für eine vorbehaltlose Ratifizierung der UNO-Konvention über die Rechte der Kinder vorzulegen. Dies hätte vor allem Anpassungen in der Ausländer- und Asylgesetzgebung zur Folge gehabt, da die Konvention den Grundsatz der Familienzusammenführung bekräftigt. Weil die zeitraubenden Gesetzgebungsarbeiten die Ratifikation unnötig verzögern würden, gab der Ständerat dem Antrag des Bundesrates statt und überwies die Motion lediglich als Postulat. Die kleine Kammer betonte dabei allerdings nachdrücklich, dass sie nun auch tatsächlich eine rasche Ratifikation bzw. in nächster Zeit die Botschaft des Bundesrates erwartet. Die Regierung kam dieser Aufforderung nach und gab Mitte September ihre diesbezüglichen Vorschläge in die Vernehmlassung [67].
Das Schicksal der illegal anwesenden Saisonnier-Kinder wurde weiter thematisiert. Auf rund 10 000 werden sie geschätzt, weitere Zehntausende leben aufgrund von schweizerischen Gesetzesbestimmungen von einem oder beiden Elternteilen getrennt. Saisonniers können grundsätzlich ihre Familien nicht dauernd in die Schweiz mitnehmen, Jahresaufenthalter müssen nachweisen, dass ihre Wohnung gross genug und das Einkommen ausreichend ist für den Unterhalt der Familie. Deshalb drängten in der Kinderarbeit engagierte Kreise immer wieder darauf, die Schweiz müsse die UNO-Konvention über die Rechte der Kinder möglichst rasch und vorbehaltlos unterzeichnen, da nur so eine rasche Besserstellung der betroffenen Familien erreicht werden könne [68].
In seiner Haltung gegenüber den illegal anwesenden Saisonnier-Kindern und deren Einschulung nahm der Vorsteher des EJPD eine bedeutend weniger harte Haltung ein als zwei Jahre zuvor. Offenbar beeindruckt von der kompromisslosen Stellungnahme der kantonalen Erziehungsdirektoren, welche die Meinung vertreten hatten, das Recht auf Bildung sei ein Verfassungsrecht, welches den Fremdenpolizeirechten vorgehe, gab er bekannt, dass aus humanitären Gründen sowie im Hinblick auf einen möglichen EWR-Beitritt eine gewisse Flexibilität angezeigt sei, weshalb der Bundesrat die Kantone aufgefordert habe, die möglichen Handlungsspielräume auszunützen [69].
1987 hatte die Luzerner CVP-Nationalrätin Stamm mit einem Postulat einen Bericht über Kindsmisshandlungen angeregt. Die vom Bundesrat 1988 eingesetzte Arbeitsgruppe legte im September ihren umfassenden Bericht vor. Das Ausmass der Kindsmisshandlungen sei erschreckend, hielt die Gruppe fest. Ohrfeigen, Prügel, Schläge mit Gegenständen oder Androhung körperlicher Gewalt gehören offenbar immer noch zu den gängigen Erziehungsmustern. Ganz besonders betroffen sind auch Säuglinge und Kleinkinder bis zu zweieinhalb Jahren. Die Arbeitsgruppe äusserte sich auch zur sexuellen Ausbeutung von Kindern, welche in den letzten Jahren vermehrt thematisiert worden ist. Schätzungsweise 40 000 Kinder – vorab Mädchen – werden in der Schweiz pro Jahr sexuell belästigt oder misshandelt. Dabei ist nur in rund 10% ein Unbekannter der Täter.
Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe stellten eine ganze Palette von Massnahmen zur Diskussion, die auf verschiedenen Ebenen zu ergreifen wären. Die UNO-Konvention über die Rechte der Kinder sollte ohne Vorbehalte ratifiziert und in die Praxis umgesetzt werden. Durch eine Verfassungsrevision sollten Körperstrafe und erniedrigende Behandlung von Kindern inner- und ausserhalb der Familie verboten und eine Kinderschutzbestimmung eingeführt werden. Der Bund müsste mehr Kompetenzen für die Prävention von Kindesmisshandlungen erhalten. Zudem sollten Ombudsleute für Kinder und interdisziplinär dotierte Sozial- und Medizinaldienste geschaffen werden. Gefordert wurde auch die bessere Unterstützung der Familien und die Professionalisierung der Vormundschaftsbehörden. Ahnliche Forderungen stellten auch die 1991 gegründete und unter Aufsicht des EDI stehende Stiftung "Kind und Gewalt", die Gesellschaft schweizerischer Kinderärzte sowie der Schweizerische Kinderschutzbund [70].
Für den Bericht der Eidg. Kommission für Frauenfragen über die familienexterne Kinderbetreuung in der Schweiz siehe oben, Stellung der Frau.
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Jugendliche
Weil die Vorarbeiten in diese Richtung bereits weit vorangeschritten sind, schrieben beide Räte eine Standesinitiative des Kantons Jura zur Herabsetzung des Mündigkeitsalters auf 18 Jahre als erfüllt ab. Nach einer weitgehend zustimmenden Vernehmlassung gab der Bundesrat im Sommer eine entsprechende Botschaft in Auftrag [71].
In ihrem neuesten Bericht zur Situation der Jugendlichen in der Schweiz kam die Eidg. Kommission für Jugendfragen (EKJ) zum Schluss, die Verpflichtung des Staates, bei allen seinen Entscheiden die Interessen künftiger Generationen zu wahren und zu vertreten, müsse in der Verfassung verankert werden. Sie verlangte zudem eine unabhängige Instanz, die den Auftrag hätte, wichtige Verfassungsänderungen, die gesetzgeberische Arbeit und grössere Infrastrukturaufgaben auf ihre Jugendverträglichkeit hin zu überprüfen [72].
Die EKJ will künftig enger mit den kantonalen und örtlichen Jugendgremien zusammenarbeiten und vermehrt aktuell eingreifen, wo Jugendliche betroffen sind. Ziel der Vernetzung ist eine rasche Umsetzung der in ihren jüngsten Berichten enthaltenen Vorschläge. Beschränkte sich die EKJ bisher darauf, umfangreiche Berichte zu verfassen, die zwar meistens viel Beachtung erhielten, konkret aber kaum zu Veränderungen führten, so will sie neu in Richtung Lobbyarbeit für Jugendliche gehen [73].
Die meisten der Jugendrechte, die vom Jugendforum der Europäischen Gemeinschaft in einer Charta gefordert werden, sind in der Schweiz bereits garantiert. Einige wichtige Postulate sind jedoch noch nicht verwirklicht. Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) rief deshalb dazu auf, die Charta dort als Massstab zu nehmen, wo noch Lücken in der Gesetzgebung für Jugendliche bestehen, beispielsweise bei der kostenlosen Ausbildung bis auf Universitätsebene, der Bereitstellung preisgünstigen Wohnraums sowie dem Einbezug in die politischen Gremien [74].
Zu den Zielen der bundesrätlichen Legislaturplanung für die Jahre 1991-1995 gehört auch die Förderung des Jugendaustauschs im ausserschulischen Bereich sowohl auf nationaler wie internationaler Ebene. Eine erste Umsetzung erfolgte mit der Einführung der "Carte Jeunes Suisse", die den Jugendlichen in 18 Ländern Europas über 200 000 Spezialangebote in den Bereichen Reisen, Mobilität, Kultur, Bildung, Freizeit, Dienstleistungen und Konsum eröffnet. Die Karte wird von einer Nonprofit-Organisation getragen, die 1991 im Auftrag des BAK von der SAJV gegründet wurde. Sie repräsentiert die Schweizer Version der europäischen Jugendkarte "Euro 26", deren Triebfeder 1985 die Jugendkonferenz des Europarates war und die heute bereits von über drei Millionen Jugendlichen in Europa eingesetzt wird [75].
Für die Schweizer Jugend, sagte Bundesrat Delamuraz am Abstimmungsabend des 6. Dezember, sei das Nein der Schweiz zum EWR besonders folgenschwer. Viele Jugendliche sowohl aus der Romandie wie aus der Deutschschweiz wollten denn auch vor der Ablehnung des EWR nicht kapitulieren. Verschiedene Einzelgruppen wie etwa "Jugend für den EWR", "Génération Europe" und die Lausanner Studentenvereinigung, aber auch die SAJV und gewerkschaftliche Verbände bildeten zusammen das Komitee "Geboren am 7. Dezember 1992" riefen zu einer nationalen Kundgebung auf und kündigten an, eine Volksinitiative zur Wiederholung der EWR-Abstimmung lancieren zu wollen [76].
Zur Revision des Sexualstrafrechtes, welche die Bestimmungen über die Jugendliebe lockert, siehe oben, Teil I, 1 b (Strafrecht).
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Seniorinnen und Senioren
In seinem Bericht über die Richtlinien der Regierungspolitik versprach der Bundesrat, noch in der laufenden Legislatur einen neuen Bericht über die Altersfragen in der Schweiz vorzulegen [77].
Ein Postulat Spielmann (pda, GE) für die Einführung eines generellen halben Tarifs für Rentnerinnen und Rentner im öffentlichen Verkehr wurde mit dem Hinweis auf die angespannten Bundesfinanzen und die Möglichkeit des Erwerbs eines Halbtax-Abonnements vom Nationalrat abgelehnt [78].
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Weiterführende Literatur
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Ecopop, Vereinigung "Umwelt und Bevölkerung" (Hg.), Thesen zur schweizerischen Migrationspolitik, Zollikofen 1992.
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Multikulturelle Gesellschaft: kulturelle Vielfalt als Herausforderung für die Schweiz, Referate des Forums der Caritas Schweiz, Luzern 1992.
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F. Höpflinger / A. Stuckelberger, Alter und Altersforschung in der Schweiz, Zürich 1992.
H. Hug, Die Alten kommen: Auf dein Sprung zur Macht, Zürich 1992.
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[1] SPJ 1989, S. 213 und 1991, S. 238 ff.
[2] Arbenz: NQ, 12.1.92; Bund, 26.2.92. BODS: Lit. Bewegung; Bund, 27.3.92; WoZ, 24.4.92; NZZ, 29.6.92. Motion: Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1025 f. Der StR richtete zusätzlich die Empfehlung an den BR, eine interdepartementale Arbeitsgruppe für Migrationsfragen einzusetzen (a.a.O., S. 1020).
[3] BBl, 1992, III, S. 49 f.; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2673.
[4] TA, 19.3.92; Suisse, 26.3.92; Presse vom 19.11.92. Siehe auch SPJ 1989, S. 218.
[5] SZ, 15.4.92; AT, 18.9.92; Suisse, 23.12.93. Für die Gewalttaten gegenüber Asylsuchenden, welche sich im Berichtsjahr ereigneten, siehe oben, Teil I, 1b (Demonstrationen).
[6] BBl, 1992, III, S. 201 ff.; Presse vom 24.3.92. Siehe dazu auch die – praktisch gleichlautenden – Ergebnisse eines vom BFF in Auftrag gegebenen Berichtes: BZ und NQ, 24.4.92. Die Kommission für Rechtsfragen des NR regte ebenfalls mit einem diskussionslos überwiesenen Postulat die umgehende Einsetzung einer Eidg. Kommission gegen Rassismus an (Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2673). Zum Extremismus-Bericht und zur Strafnorm gegen Rassismus siehe oben, Teil I, 1b (Demonstrationen, Grundrechte).
[7] Presse vom 14.3. und 23.3.92.
[8] NZZ, 12.3.92; Bund, 19.6.92. Siehe dazu auch unten.
[9] O. Schütz, "Der Bestand der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung sowie der im Erwerbsleben stehenden ausländischen Bevölkerung Ende Dezember 1992", in Die Volkswirtschaft, 66/1993, Nr. 6, S. 61 ff.; Pressemitteilung des EJPD vom 18.9.92 und 22.1.93. Für die prekäre Stellung von Saisonniers und Grenzgängern in der Arbeitslosenversicherung siehe oben, Teil I, 7c (Arbeitslosenversicherung).
[10] EVD, Die Auswirkungen des EWR auf Beschäftigung und Löhne in der Schweiz, Bern 1992; BfS, Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung der Schweiz 1991-2040, Bern 1992; BZ, 25.4.92; NZZ, 6.8.92. Siehe auch oben, Teil I, 7a (Bevölkerungsentwicklung).
[11] BBl, 1992, IV, S. 214 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 659 ff. und 1074; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1629 ff. und 2225.
[12] BBl, 1992, IV, S. 232 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 666 f. und 1074; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1832 ff. und 2225.
[13] Presse vorn 29.5. und 23.10.92; LZ, 30.7.92; BZ, 25.8.92; TA, 23.10.92. Vor allen das Gastgewerbe zeigte sich besorgt über den weitgehenden Ausschluss der Jugoslawen und forderte als Ersatz die Zulassung von Arbeitnehmern aus Osteuropa (TA, 5.3.92).
[14] Presse vom 7.1.92; NZZ, 30.5.92 und 5.1.93.
[15] NZZ, 2.11.92.
[16] Presse vom 16.1. und 13.2.93. Zu den Gründen für das "Verschwinden" von Asylbewerbern siehe TA, 4.2.92.
[17] BZ, 2.7. und 15.12.92; TA, 14.8.92; Bund, 3.12.92. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2738 f. Zu den vorläufig Aufgenommenen gesellte sich noch eine Gruppe von 450 kroatischen und bosnischen Kriegsgefangenen, die später in die USA oder Kanada weiterreisen sollen (Presse vom 13.2.93). Im Sommer einigten sich Bund und Kantone darauf, dass die vorläufig aufgenommenen Flüchtlinge nach dem gleichen Schlüssel wie die Asylbewerber auf die Kantone verteilt werden (Presse vom 6.8.92).
[18] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1018 ff. Siehe dazu auch Lit. Kälin / Achermann; BZ 22.5. und 9.7.92; NQ, 28.7.92. Der Umstand, dass die Kriegsvertriebenen aus Jugoslawien nach dem ANAG und nicht nach dem Asylgesetz aufgenommen wurden, führte, v.a. im Fürsorgebereich, zu Kompetenzkonflikten zwischen den Kantonen und dem Bund (BZ, 2.5.92). Vgl. auch SPJ 1990, S. 236.
[19] Presse vom 25.6. und 26.6.92.
[20] Presse vom 19.-21.7.92; NQ, 22.7.92.
[21] NQ, 25.7. und 28.7.92; Presse vom 30.7. und 31.7.92; BZ, 3.12. und 15.12.92. Zur Genfer Konferenz siehe auch die Ausführungen BR Kollers in Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1023 f. Bis Ende Jahr hatte die Schweiz insgesamt rund 45 Mio Fr. für die Hilfe vor Ort gesprochen, welche mehrheitlich durch das Schweizerische Katastrophenhilfekorps geleistet wurde (NZZ, 2.12.92).
[22] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 194 ff.
[23] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 202 ff.
[24] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1012 ff und 1221 f. Mehr Spielraum bei der Gewährung von humanitären Bewilligungen wünschten auch die welschen Kantone, welche ganz generell für eine liberalere Asylpraxis eintreten: LNN, 18.7.92. Siehe auch SPJ 1991, S. 247.
[25] Amtl. Bull. NR, 1992, S 208 ff. Eine Richtlinienmotion Ruf, der BR sei zu beauftragen, die Ausgaben im Asylbereich auf jährlich 500 Mio Fr. zu begrenzen, wurde ebenfalls abgelehnt (a.a.O., S. 1163 ff.). Für die Stellungnahme des BR zu mehreren Interpellation aus dem Bereich der Asylpolitik siehe a.a.O., S. 641 f. und 654 ff.
[26] BBl, 1992, V, S. 864. Zur völkerrechtlichen Problematik dieser Initiative siehe Bund, 22.5.92. Vgl. auch SPJ 1991, S. 241.
[27] BBl, 1992, II, S. 1318 f. Presse vom 18.1.92; TA, 20.2.92. Siehe auch SPJ 1991, S. 241. Wie bereits bei der zürcherischen, ging die Bündner SVP auch bei der nationalen Initiative auf Distanz, da sie der Ansicht war, auch dieser lnitiativtext verstosse gegen völkerrechtliche Vereinbarungen (BüZ, 20.1.92).
[28] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1020 f ; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2737 f.; TA, 1.7, 19.8 und 15.9.92; NZZ, 3.9 und 6.11.92. Bei der Behandlung dieser beiden Vorstösse sowie bei seiner Antwort auf verschiedene Interpellationen und Anfragen zu diesem Thema versuchte der BR immer wieder, die Straffälligkeit von Asylbewerbern insbesondere im Bereich des Drogenhandels zu relativieren (Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1287, 2246 f. und 2780 ff.).
[29] BZ, 14.3.92.
[30] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1 169 ff. Für Kritik an der Rückschaffungspraxis des Bundesbehörden siehe auch eine Interpellation Zwahlen (cvp, BE) (a.a.O., S. 1248 f.).
[31] Lit. Hausamman; Bund, 6.5.92; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1936.
[32] Presse vom 7.2. und 20.2.92. Siehe auch SPJ 1991, S. 246.
[33] 24 Heures, 8.7.92; NQ, 14.10.92.
[34] BZ, 10.11.92; Bund, 17.11.92 ; TA, 19.12.92; Presse vom 23.12. und 24.12.92.
[35] NZZ, 28.2.92; Bund, 10.4. und 11.9.92; BZ, 17.10.92.
[36] Amtl. Bull. NR, S. 730 ff.; LNN, 14.4.92; Bund, 22.5.92.
[37] Presse vom 29.7.92.
[38] NQ, 26.2.92; NZZ, 2.5., 13.6. und 24.6.92; BZ, 17.6. und 23.7.92; TA, 23.7.92; LNN, 25.7.92. Siehe dazu auch BR Koller in der Fragestunde der Sommersession: Amtl. Bull. NR, 1992, S. 995 f. Die TREVI-Konferenzen sind ein informelles Organ der Justiz- und Innenminister der EG. Vgl. dazu auch SPJ 1991, 247 f. sowie TA, 10.6.92 und NZZ, 2.12.92.
[39] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 461 f.; Presse vom 9.4. und 10.4.92. Die Aktenkommission konnte ihre Arbeit zu Ende des Berichtsjahres abschliessen (Gesch.ber. 1992, S. 62). Siehe dazu auch SPJ 1989, S. 219.
[40] BBl, 1992, III, S. 114.
[41] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1105 ff. Dreher (fp, ZH) widersetzte sich erfolglos der Überweisung als Postulat. Zu den utopischen Vorstellungen von Parlamentarierinnen aus CVP, GP und SP von einer "Frauenlegislatur 1991-1995" siehe Presse vom 11.6.92.
[42] BZ, 3.2. und 31.8.92; LZ, 7.3.92; NZZ, 16.6. und 24.10.92; Suisse, 27.6.92; VO, 16.7.92; Ww, 20.8.92; SHZ, 22.10.92; TA, 17.11.92; T'W, 24.1 1.92. Bericht des BR: Presse vom 25.8.92. Siehe dazu auch Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2773 ff.
[43] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2647 f.
[44] BaZ, 23.3.92; Bund, 24.7.92.
[45] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 14 und 1984 ff.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1026 ff. Bericht der Redaktionskommission: BBl, 1993, I, S. 129 ff. Siehe auch SPJ 1991, S. 248 f. sowie oben, Teil I, 1c (Einleitung).
[46] Lit. Eidg. Kommission; Presse vom 25.11.92.
[47] In einem Musterreglement empfahlen die St. Galler Kantonsbehörden den Gemeinden, namentlich Schwangere, Mütter von schulpflichtigen Kindern, Hortnerinnen sowie Frauen, die Samariter- oder andere Rettungsdienste leisten, von der Pflicht zu dispensieren (LNN, 14.1.92). BS und SO: Bund, 7.12.92. Siehe auch SPJ 1990, S. 241.
[48] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 151 ff.
[49] BBl, 1992, Il, S. 715 und III, S. 1538; Presse vom 2.3 und 19.6.92. Siehe dazu SPJ 1991, S. 250.
[50] BBl, 1992, II , S. 711 f.; BZ, 11.12.92; Presse vom 17.3.92; SoZ, 10.1.93. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1107 und 1274 f. In der Fragestunde der Herbstsession sprachen Parlamentarierinnen quer durch die Parteien den BR auf diese Frage an: a.a.O., S. 1772 f. Einzig die Waadtländer Liberale Sandoz stiess sich an dieser sanften Quotenregelung (a.a.O. S. 1933).
[51] Presse vom 20.2.92.
[52] Bund und BZ, 7.12. und 8.12.92. Für weitere Wahlerfolge der Frauen, insbesondere in den kantonalen Exekutiven, siehe oben, Teil I, 1e.
[53] Presse vom 27.2.92. Siehe auch SPJ 1991, S. 251 f.
[54] BBl, 1992, II, S. 604 ff.; Presse vom 12.2.92. Das EDI, welches sich zu Beginn des Jahres eine Frauenquote von 30% zum Ziel gesetzt hatte, erreichte diese knapp nicht. Ende 1992 waren 29,4% der Beschäftigten im EDI Frauen; 1990 waren es erst 25,8% gewesen. Das frauenfreundlichste Departement war das EDA mit 42,9% Frauen (Presse vom 16.1.93).
[55] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2163 f.
[56] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1216 f.
[57] Lit. Eidg. Büro; Presse vom 16.5.92. Gemäss einer Studie der Hochschule St. Gallen verdienten 1991 die Arbeitnehmerinnen in der Schweiz im Durchschnitt für gleiche Arbeit immer noch 8% weniger als ihre männlichen Kollegen (Presse vom 5.1.93). Für eine Analyse der Lohnstruktur im Kanton Genf siehe oben, Teil I, 7a (Löhne).
[58] Presse vom 2.7.92. Siehe auch SPJ 1991, S. 252. Die GDP gehört zum SGB, die SGG hingegen zum CNG.
[59] BaZ, 10.6.92.
[60] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 355; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 1104 ff. Die Einführung einer Mutterschaftsversicherung ist auch in der Legislaturplanung des BR vorgesehen: BBl, 1992, III, S. 25 f. Siehe auch oben, Teil I, 7c (Mutterschaftsversicherung).
[61] CVP, Grüne, LdU/EVP und SP unterstützen die Initiative, FDP, Liberale, SVP, AP sowie SD/Lega lehnten sie ab: Amtl. Bull. NR, 1992, S. 215 ff.
[62] Presse vom 30.4.92; Bund, 25.5.92. Da sich dies mit seinen eigenen Vorstellungen deckt, war der BR bereit, eine Motion Zisyadis (pda, VD) zur gemeinsamen Ausübung der elterlichen Gewalt anzunehmen. worauf ihr beide Räte zustimmten (Amtl. Bull. NR. 1992. S. 1201 f.; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 1231 f.).
[63] Homosexuelle Arbeitsgruppen der Schweiz (HACH), Neue Lebensformen oder Ehe für Schwule und Lesben? Eine Analyse der heutigen rechtlichen Situation und Materialien für eine zukünftige Lebensformpolitik, Zürich 1992; Presse vom 12.10.92.
[64] BBl, 1992, VI, S. 353; Amtl. Bull. NR, 1992, S. 2648 f. Siehe dazu auch SPJ 1990, S. 244.
[65] NQ, 31.7.92.
[66] Das Mittel ist heute nur in Frankreich, England und Schweden zugelassen: NZZ, 20.8.92; 24 Heures, 27.8.92; Bund, 28.9.92.
[67] Amtl. Bull. StR, 1992, S. 60 ff. und 333 ff.; BaZ und SGT, 17.9.92. Aufgrund der eingeleiteten Vorarbeiten zur Ratifizierung schrieben beide Kammern eine Standesinitiative des Kantons Jura als erfüllt ab: Amtl. Bull. NR, 1992, S. 239; Amtl. Bull. StR, 1992. S. 60 ff. und 333 ff. Der NR überwies in der Folge eine im Vorjahr bekämpfte analoge Motion Bäumlin (sp, BE) in der Postulatsform (Amtl. Bull. NR, 1992, S. 618; SPJ 1991, S. 254), ebenso ein 1990 bekämpftes Postulat Bär (Amtl. Bull. NR, 1992, S. 258 ff.; SPJ 1990, S. 245).
[68] Lit. Frigerio / Burgherr; Presse vom 24.3.92; LNN, 12.5.92. Ende Jahr wurde eine mit mehr als 10 000 Unterschriften versehene Petition eingereicht, welche ebenfalls die Forderung nach einer vorbehaltlosen Ratifizierung der UNO-Konvention stellte (Bund, 21.1 1.92).
[69] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 466. Vgl. dazu SPJ 1990, S. 234.
[70] Lit. Kindsmisshandlungen und Eidg. Büro; Presse vom 31.10.92; Familienfragen. 1992, Nr. 2, S. 2 ff. und Sondernummer 1993. Der Einbezug der sexuellen Ausbeutung von Kindern erfolgte aufgrund eines 1991 überwiesenen Postulats Fankhauser (sp, BL): SPJ 1991, S. 254. Stiftung: Presse vom 18.8.92. Kinderärzte: NZZ, 3.1 1.92. Kinderschutzbund: NZZ, 23.11.92.
[71] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 238; Amtl. Bull. StR, 1992, S. 82: LNN, 16.6.92. Vgl. oben, Teil I, 1b (Privatrecht).
[72] Lit. Eidg. Kommission; Presse vom 22.5.92.
[73] Presse vom 17.11.92.
[74] Lit. Schweizerische; NZZ, 22.4.92.
[75] BBl, 1992, III, S. 118; Presse vom 13.5.92. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR in Amtl. Bull. NR. 1992, S. 2181 f.
[76] Bund. 16.12.92. Vgl. auch oben, Teil I, 2, EEE.
[77] BBl, 1992, III, S. 108.
[78] Amtl. Bull. NR, 1992, S. 355.
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