Bildung, Kultur und Medien
Bildung und Forschung
Im Rahmen der Ausarbeitung von Vorschlägen für eine Basisstufe wurden Zielsetzungen und Strukturen der Vorschulstufe und der ersten Primarschuljahre überdacht. – Mit einem zweiten Lehrstellenbeschluss hiess das Parlament 40 Mio Fr. für Fördermassnahmen auf dem Lehrstellenmarkt gut. – Die Bundesversammlung behandelte die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 und verabschiedete neun Kreditbeschlüsse zur Schaffung eines schweizerischen Hochschulnetzwerks und zur Stärkung des Forschungs- und Bildungsplatzes Schweiz. – Das bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU im Forschungsbereich wird der Schweizer Wissenschaft eine beinahe gleichberechtigte Teilnahme an den europäischen Rahmenprogrammen ermöglichen.
In einem Positionspapier erhob die FDP die
Bildungspolitik zum Wahlkampfthema im Hinblick auf die Nationalratswahlen 1999. Unter dem Titel „Bildung: Unser Rezept für mehr Beschäftigung“ forderte die Partei eine stärkere Ausrichtung der Schule auf die spätere Berufspraxis und die Wirtschaft. Im Rahmen einer Petition über die Reform der Grundschule sammelte die FDP zudem Unterschriften für eine frühere Einschulung, den frühzeitigen Fremdsprachenunterricht, für Tagesschulen, Blockzeiten und eine Harmonisierung der Unterrichtsziele
[1].
Grundschulen
Eine komplette Übersicht zu den kantonalen Gesetzen im Bildungsbereich befindet sich im Teil II, 6a-d.
Hinsichtlich ihrer
Lesekompetenz schnitt die Deutschschweizer Bevölkerung gemäss einer an der Universität Zürich erstellten Studie erstaunlich schlecht ab. In Tests, die in 13 Ländern nicht nur das Buchstabieren von Wörtern, sondern auch das Verstehen von Textzusammenhängen untersucht hatten, belegte die Deutschschweiz den zweitletzten Rang. Personen im Alter von 26 bis 35 bestanden den Lesetext wesentlich besser als 56- bis 65-Jährige; Unterschiede zwischen den Geschlechtern waren gering
[2]. Zudem liess sich aus den im Rahmen des nationalen Forschungsprogramms „Wirksamkeit unserer Bildungssysteme“ erstellten Arbeiten unter anderem folgern, dass Schweizerinnen und Schweizer im internationalen Vergleich insbesondere in Chemie Mühe bekunden. Hingegen erbringen Schweizer Schülerinnen und Schüler in Mathematik international Spitzenleistungen
[3].
Gestützt auf eine OECD-Studie verwiesen die Urheber der
Petition Verein Lesen und Schreiben für Erwachsene auf den Umstand, dass zwischen 13 und 19 Prozent der Erwachsenen in der Schweiz grosse Schwierigkeiten beim Lesen und Verstehen eines Alltagstextes haben – dies obwohl sie während acht bis neun Jahren zur Schule gegangen sind. Lesen, Schreiben und Rechnen seien die Grundlage zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben; somit sei die Förderung dieser Fertigkeiten als einen Beitrag gegen soziale und kulturelle Ausgrenzung zu verstehen. Mit der Petition werden die Bundesbehörden aufgefordert, die Erwachsenenbildung in der Bundesverfassung festzuschreiben, Organisationen zu unterstützen, die sich in der Grundausbildung von Erwachsenen engagieren, eine nationale Arbeitsgruppe für Forschung, Koordination und Evaluation zu bilden sowie gesamtschweizerische Sensibilisierungskampagnen zu fördern. Ständerat wie Nationalrat überwiesen dem Bundesrat die Petition zur Kenntnisnahme
[4].
Im April lancierte die Schweizerische Koordinationsstelle für Verbrechensprävention (SKVP) eine Präventionskampagne gegen die Gewalt im Jugend- und Schulbereich. Unter dem Motto
„Gemeinsam gegen Gewalt“ sahen die Polizeikorps der Kantone und Städte zusammen mit Fachleuten aus dem Erziehungssektor eine verstärkte Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und den Jugendlichen selbst vor, die darauf abzielen soll, möglichst viele der Betroffenen zu sensibilisieren, zu informieren und zu eigenständigem Handeln zu befähigen
[5].
Im Rahmen der kantonalen Reformbewegungen setzte sich der bereits eingeschlagene gemeinsame Trend Richtung „autonomere Schulen“, Informatisierung des Unterrichts und Integration des Englischen fort. Weiterverfolgt wurde auch die Idee der Fächergruppenlehrkräfte sowie das nicht unumstrittene Projekt, den Kindergarten durch eine Basisstufe zu ersetzen. Finanzierungsprobleme und die Suche nach Sparmöglichkeiten betrafen erneut alle Kantone.
Der von der Studiengruppe der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) ausgearbeitete Vorschlag einer
„Basisstufe“ führte in den Kantonen und Regionen zu einem Überdenken der Zielsetzungen und Strukturen der Vorschulstufe und der ersten Primarschuljahre. Das Konzept der Studiengruppe sieht eine Grundstufe mit einem Eintritt wie im Kindergarten zwischen 4,3 und 5,3 Jahren, einem Übertritt in die Unterstufe der Primarschule mit frühestens 6,3 bis spätestens 9,3 vor. Die Grundstufe ist damit ein Jahr länger als der Kindergarten, kann aber in zwei, drei oder auch vier Jahren durchlaufen werden; sie sieht Blockzeiten vor, stellt im Gegensatz zum Kindergarten ein Obligatorium für die Kinder dar und untersteht kantonaler Kompetenz. Als Ziel der Grundstufe wurden insbesondere die Förderung der Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder in allen Persönlichkeitsbereichen, die Akzeptanz individueller Lernunterschiede und spezieller Bedürfnisse vom Eintritt ins öffentliche Bildungssystem an betont. In altersgemischten Gruppen soll den Kindern sowohl soziale Sicherheit als auch Anregung und Orientierung bezüglich ihrer Interessen, ihrer Motivation und ihren Fähigkeiten geboten werden. Für Provokation sorgte die Vorlage eines
Zürcher Konzepts für eine Grundstufe, die zwar in weiten Teilen dem Vorschlag der EDK-Studiengruppe folgte, aber statt der 1. und 2. Klasse nur die 1. Klasse in die Grundstufe einbezog. Befürchtet wurde, dass ohne Zusammenführung der beiden Klassen nicht etwas sinnvolles Neues geschaffen, sondern vielmehr ein Auseinanderbrechen zweier Kulturen bzw. eine Überbetonung der kognitiven Leistung und eine Vernachlässigung der basalen Förderung der Kinder eingeleitet werde
[6].
Viel Aufmerksamkeit wurde im Berichtsjahr dem Vorschulangebot nach dem
Tessiner Modell geschenkt. Im Kanton Tessin verbringen nach 150-jähriger Tradition mehr als die Hälfte aller Dreijährigen ihren Tag in der „scuola dell’infanzia“. So früh gehen die Kinder in keinem anderen Schweizer Kanton in den Kindergarten. Für eine Gebühr von 60 Fr. pro Monat werden sie auch über Mittag – einschliesslich Mittagessen und Mittagsruhe – betreut, was den Müttern ein unkompliziertes Ausüben eines Berufes ohne hohe Kinderbetreuungskosten erlaubt. Die „Arbeitsgemeinschaft Frauen 2001“ (Argef) und Deutschschweizer Medienschaffende informierten über das Modell, für welches der Kanton 1997 84,5 Mio Fr. ausgegeben hatte, und priesen es als einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Geschlechterparität
[7].
Unter dem Namen „
Regos“ verabschiedete das Aargauer Parlament in erster Lesung eine Vorlage zur Regionalisierung der Oberstufen
[8]. In einer Volksabstimmung befürwortete die
Luzerner Stimmbevölkerung das neue Volksschulgesetz als Bestandteil der Totalrevision des Erziehungsgesetzes und hiess damit einen Systemwechsel im Finanzierungsmodell der Volksschule hin zu einer Ausrichtung von
Pro-Kopf-Beiträgen gut
[9]. Auch das
Urner Parlament beriet ein neues Schulgesetz. Die von der Regierung präsentierte Vorlage sah insbesondere die Einführung des freiwilligen 10. Schuljahres vor
[10]. Im Kanton
Zürich genehmigte die Stimmbevölkerung in Volksabstimmungen das Gesetz über die Wahl der Lehrpersonen und das neue Lehrerpersonalgesetz mit über 80% Ja-Stimmen
[11].
Mit der Gutheissung des Reglements über die Anerkennung von Hochschuldiplomen für Lehrkräfte der Vorschulstufe und der Primarstufe fällte die EDK einen zentralen Entscheid zur Lehrerinnen- und Lehrerbildung. Das auf das Jahr 2004 wirksam werdende Reglement hält einheitliche
Mindestanforderungen in der Ausbildung von Lehrpersonen für beide Stufen fest, womit die Mobilität der Lehrkräfte gefördert und ein Zeichen im Sinne des Konzentrationsprozesses in der Lehrerbildung gegeben werden soll. Gesamtschweizerisch anerkannte Lehrdiplome werden nur noch an einer Universität oder einer pädagogischen Fachhochschule zu erwerben sein
[12].
Mit verbindlichen Standesregeln schufen die über 48 000 Mitglieder des Dachverbandes Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH)
berufsethische Leitplanken. Darin wurde festgelegt, welche Bemühungen um Qualität Lehrpersonen voneinander erwarten. Das Regelwerk soll das Vertrauen der Gesellschaft in die Institution Schule stärken, aber auch den Lehrenden in Zeiten hoher, teils heterogener beruflicher Ansprüche Orientierungshilfe leisten
[13].
Die Arbeitszeit der Lehrkräfte betrug gemäss einer vom LCH angeforderten Untersuchung bei rund 2600 Deutschschweizer Lehrpersonen in regulären Schulwochen durchschnittlich 46, in den Ferien 11 Stunden – was einer Jahresarbeitszeit von 1900 bis 2080 Stunden entspricht. Angesichts dieser Belastung sah der LCH die Schulqualität gefährdet und forderte eine
Plafonierung der Pflichtpensen. Wichtige Aufgaben wie Weiterbildung, Schulentwicklung oder Schüler- und Elternberatung könnten nur dank einer Verminderung des Pensen- und Reformdrucks wahrgenommen werden
[14].
Mit der Forderung, seinen Mitgliedern die Möglichkeit zu geben, auf privater Basis Ergänzungsunterricht zu erteilen, stiess der LCH in Teilen der Lehrerschaft und bei den Erziehungsdirektoren auf Ablehnung. Unter der Bezeichnung „
Schule Plus Schweiz“ plante der LCH, in den privaten Bildungsmarkt einzusteigen, und wollte damit den Eltern gegen Bezahlung die Gelegenheit geben, ihr Kind durch anerkannte Lehrkräfte in Bereichen zu fördern, die das öffentliche Bildungswesen nicht oder noch nicht anbietet – so insbesondere in Englisch und Informatik sowie im Bereich des Stützunterrichts. Zahlreiche Lehrkräfte und die EDK befürchteten jedoch, die geplante Trennung führe zu einem Zweiklassensystem, in welchem die Schule jene Defizite produziere, die dann der „Schule plus Schweiz“ zugute kämen
[15].
Ende des Berichtsjahres kam es im Kanton
Solothurn zu Demonstrationen von rund 1000 Personen – Eltern, Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler – gegen die im Rahmen der Budgetberatungen geplante Subventionskürzung im Musikschulbereich
[16]. Im Kanton
Schaffhausen legte die Regierung eine Vorlage zur Kürzung der Lehrerlöhne um zwei Prozent vor
[17]. Aufgrund der heftigen Kritik an der geplanten Einführung von Gebühren für Schülerinnen und Schüler an Gymnasien, Diplommittel- und Berufsmaturitätsschulen verzichtete die Erziehungsdirektion des Kantons
Bern im Rahmen der Erarbeitung eines Gesetzes über die Schulgelder auf diese Massnahme, hielt indessen an den Gebühren für das 10. Schuljahr fest
[18].
Die unsichere Zukunft der
Schweizerschulen im Ausland stand im Vordergrund einer Konferenz des „Komitees Schweizerschulen im Ausland“ (KSA). Auf die rückläufigen Bundessubventionen hatten die 16 anerkannten Schweizerschulen im Ausland meist mit Lohnreduktionen für Schweizer Lehrpersonen sowie mit der Streichung von Angeboten reagiert. Waren den Schulen 1998 noch 16,5 Mio Fr. zugeflossen, standen bis ins Jahr 2001 Kürzungen um über eine Million an. An der Konferenz wurde die herausragende Bedeutung der Schweizerschulen für die „fünfte Schweiz“ wie auch für das Ausland betont sowie vor einem Qualitäts- und Imageverlust gewarnt
[19].
An einer viertägigen Konferenz über
„Erziehung und Bildung für das 21. Jahrhundert“ unterstrich die Genfer Erziehungsdirektorin Martine Brunschwig-Graf (lp) die Notwendigkeit einer Neudefinition von Aufgaben und Mitteln der Schule angesichts der neuen Informationstechnologien
[20].
Im Zentrum der
Netdays 99 standen hauptsächlich sinnvolle Anwendungen neuer Kommunikationstechnologien im Schulalltag. Die dritte von der schweizerischen Fachstelle für Informationstechnologien im Bildungswesen organisierte Aktionswoche zum Thema Internet in der Schule war aber auch Anlass, den dringenden Handlungsbedarf in Richtung einer nationalen
Informatik-Strategie in der Grundausbildung zu thematisieren. Der LCH präsentierte auch in diesem Jahr provokative Zahlen: Nur rund ein Prozent der jährlichen Bildungsausgaben von 22 Milliarden Fr. bedürfte es laut Hochrechnung des LCH, um eine Integration der neuen Kommunikationstechnologien an allen öffentlichen Schulen der Schweiz zu vollziehen, einen Bildungs-Server zu installieren und die Ausbildung der Lehrkräfte voranzutreiben. Bundesrat Couchepin betonte mit Verweis auf die Arbeit der hundertköpfigen interdepartementalen „
Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft“ die herausragende Bedeutung der neuen Medien. Die Gewährleistung des technischen Zugangs könne jedoch nicht ausreichen, gelte es doch eine Zweiklassengesellschaft in der Informationstechnologie zu verhindern und auch in der Lehrerbildung entsprechende Ausbildungsanstrengungen zu machen
[21].
Der Verband Lehrerinnen und Lehrer
Solothurn (LSO) reichte beim Verwaltungsgericht des Kantons eine Rechtsgleichheitsklage ein, die sich gegen die Tatsache richtete, dass den Volksschul-Lehrkräften – im Gegensatz zum übrigen Staatspersonal sowie den Lehrkräften der kantonalen Schulen – der Leistungsbonus vorenthalten ist. Der LSO wollte mit der Klage einen Musterprozess anstrengen, denn er zweifelte an der Ernsthaftigkeit der bisherigen Lösungssuche des Kantons hinsichtlich der Lehrkräftebeurteilung. Im Sinne einer Erprobungsphase zwischen 1998 bis 2002 hatte dieser vorerst die Verantwortung an die Gemeinden abgegeben und jene mit der Entwicklung eigener Modelle für ein Beurteilungssystem beauftragt
[22].
Gegen die Einführung von
Leistungslöhnen demonstrierten Ende des Berichtsjahres rund 1000 Beamte und Lehrkräfte in den Strassen Neuenburgs. Davon waren etwa 200 Personen aus anderen Kantonen der Romandie angereist, um dem Neuenburger Modell – das Schule machen könnte – die Stirn zu bieten. Eine Antwort auf die in der ganzen Schweiz erhobenen Forderungen nach staatlicher Qualitätskontrolle sahen die welschen Lehrkräfte in der
Autoevaluation im Sinne einer Verpflichtung zur Rückmeldung an Eltern, Schülerschaft und Öffentlichkeit. In der Deutschschweiz war das Prinzip des Leistungslohns nicht derart umstritten. Unter anderem kündigte der Kanton St. Gallen auf Beginn des Jahres 2000 die Einführung einer
„Leistungswirksamen Qualifikation“ in Form einer dreijährigen Versuchsphase an. Ein ähnliches Modell lancierte der Kanton Zürich im Berichtsjahr
[23].
Mittelschulen
Die Nordwestschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (NW EDK) hiess das im Berichtsjahr totalrevidierte
regionale Schulabkommen (RSA) gut. Die Totalrevision schuf die Voraussetzung, dass Kantonsbeiträge je Schultyp und Ausbildungsgang – nach Berücksichtigung des Standortvorteils – möglichst kostendeckend festgelegt werden können. Nach dem neuen RSA, das nach erfolgter Ratifizierung durch die betroffenen Kantonsparlamente auf den 1.8.2000 in Kraft treten soll, steigen die jährlichen
Pro-Kopf-Beiträge für Gymnasiasten von 12 500 auf 17 000 Fr. Dem Kanton Basel-Stadt winkten damit Mehreinnahmen von etwa vier Mio Fr., während die Kantone Baselland, Aargau und vor allem Solothurn mit insgesamt rund 15 Mio Fr. Mehrkosten für jene Jugendliche zu rechnen hatten, welche in Nachbarkantone zur Schule geschickt werden
[24].
25 Kantone hatten bei der Schweizerischen Maturitätskommission ihr Anerkennungsgesuch für Maturitätsschulen gemäss
Maturitätsanerkennungsreglement (
MAR) eingereicht
[25]
Dem Willen des Bundesrates entsprechend überwies der Nationalrat eine Motion von Felten (gp, BS) in Postulatsform, welche die Aufnahme der
Hauswirtschaft als Maturitätsfach in das Reglement über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätsausweisen verlangt hatte
[26].
Berufsbildung
Im Frühjahr schickte der Bundesrat ein
neues Berufsbildungsgesetz in die Vernehmlassung. Der Gesetzesentwurf hielt am dualen System der Berufsbildung – Lehrstelle und Schule – fest, strebte eine erhöhte vertikale und horizontale Durchlässigkeit unter den Angeboten an und regelte neu auch die Lehrgänge im Sozial-, Gesundheits- und künstlerischen Bereich. Die Berufsbildung wurde darin als Verbundaufgabe von Bund, Kantonen und Privatwirtschaft definiert. Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist im Oktober zeigte sich in allen Stellungnahmen nebst einer grundsätzlich guten Aufnahme des Entwurfs Kritik an der Regelung der Finanzierung. Mehrkosten, die der Bund auf die Kantone abwälzen wolle, seien durch mehr Autonomie für die Kantone abzugelten, meinte die FDP. Nach Ansicht der SP müssten sowohl Bund wie Kantone zusätzliche Mittel einfliessen lassen; ausserdem sei der gesamte Bildungsbereich in einem Departement zusammenzufassen. Die Kritik der CVP zielte gegen die unklare Ausweisung des künftigen Finanzbedarfs, die Unausgewogenheit der Kostenverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die fehlende Kohärenz zwischen dieser Vorlage und dem Projekt des Neuen Finanzausgleichs. Diesen Vorwurf erhob auch die SVP und äusserte sich zudem gegenüber dem geplanten branchenbezogenen Berufsbildungsfonds skeptisch. Auch die EDK äusserte sich positiv zu den Grundzügen des Entwurfs, bezeichnete aber die Angaben zu den Mehrkosten als lückenhaft. Nach Ansicht der kantonalen Erziehungsdirektoren müsse vor einer Weiterbearbeitung des Gesetzesentwurfs eine seriöse Kostenrechnung vorlegt werden. Vom Bund seien künftig 30 Prozent des öffentlichen Aufwands für die Berufsbildung zu übernehmen und nicht nur 18,3 Prozent, wie dies gegenwärtig der Fall ist
[27].
Ohne Gegenstimmen genehmigten beide Räte den Bundesbeschluss über
die Finanzierung der Berufsbildung (Betriebsbeiträge) in den Jahren 2000-2003 im Rahmen der Sammelbotschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie
[28].
Der Nationalrat überwies eine Motion Rychen (svp, BE) als Postulat, welche die Schaffung eines
Bundesamtes für Berufsbildung gefordert hatte. Im Rahmen eines eigenen Bundesamtes werde es gemäss Rychen möglich sein, die notwendige enge Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Staat effizienter und zielgerichteter zu gestalten
[29]. Als Zweitrat überwies die kleine Kammer ihrerseits eine Motion Theiler (fdp, LU) zur Schaffung eines
interaktiven Berufsinformationszentrums als Postulat beider Räte im Sinne einer Empfehlung
[30].
Im Juni fand das
zweite Schweizerische Lernfestival unter dem Motto „Eine Stunde lernen pro Tag“ statt. Von der Schweizerischen Vereinigung für Erwachsenenbildung (SVEB) und dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) initiiert, hatte das Festival zum Ziel, die Bevölkerung für die Wichtigkeit der Weiterbildung zu sensibilisieren – gerade in einer wirtschaftlichen Umbruchphase des verschärften Wettbewerbs und des veränderten Qualifikationsbedarfs auf dem Arbeitsmarkt. Ein vom BBT und vom BAK im Hinblick auf die Revision des Berufsbildungsgesetzes in Auftrag gegebener Bericht kam zum Schluss, dass das schweizerische Bildungssystem noch weit davon entfernt ist, dem lebenslangen Lernen genügend Rechnung zu tragen
[31].
Als Zweitrat genehmigte der Ständerat einstimmig den
Lehrstellenbeschluss II (LSB), der auf eine parlamentarische Initiative Strahm (sp, BE) zurückging, welche von der nationalrätlichen WBK gutgeheissen und der grossen Kammer zur Annahme empfohlen worden war. Der LSB soll den im August 2000 auslaufenden ersten Lehrstellenbeschluss von 1997 ablösen. Zur Schaffung zusätzlicher Lehrstellen in anspruchsvollen Berufsfeldern wie dem High-Tech- oder Dienstleistungsbereich und für die Integration von Jugendlichen mit schulischen oder anderen Schwierigkeiten sah der LSB je 40 Mio Fr. vor; für die Motivation junger Frauen, in zukunftsträchtige „Männerberufe“ einzusteigen, sowie diverse Begleitmassnahmen waren im weiteren je 10 Mio Fr. eingeplant. Als Erstrat hatte die grosse Kammer entgegen dem Antrag des Bundesrats, vorerst nur 75 Mio Fr. für drei Jahre einzusetzen, der grosszügigeren Variante seiner WBK zugestimmt und den LSB schliesslich mit einem Kostendach von 100 Mio Fr. für vier Jahre beschlossen
[32]. Die parlamentarische Initiative Strahm (sp, BE) zur Schaffung eines Anreizsystems für Lehrstellen wurde in der Folge auf Antrag der WBK als erfüllt abgeschrieben
[33].
Das BBT präsentierte Mitte des Berichtsjahres die aktuellen Projekte zur Förderung der Berufslehre und gab zudem den Auftakt zur
dritten nationalen Lehrstellenkampagne. Diese soll die „Türöffnungsfunktion“ der Berufslehre in Richtung Berufsmittelschulen und Fachhochschulen betonen und dabei insbesondere Mädchen ansprechen
[34]. Im Herbst schätzte das BBT die
Lage auf dem Lehrstellenmarkt besser ein als 1998. Von den verfügbaren Lehrstellen waren im August noch sieben Prozent nicht besetzt gewesen. 1999 standen gesamthaft 75 500 Lehrstellen im Angebot, 4000 mehr als im Vorjahr und 8500 mehr als 1997
[35].
Ende Oktober wurde die
Lehrstellen-Initiative der Gewerkschaftsjugend und anderer Jugend-Organisationen „für ein ausreichendes Berufsbildungsangebot“ mit 113 032 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Volksinitiative will allen Jugendlichen das Absolvieren einer Lehre ermöglichen. Dazu soll der Bund einen Fonds einrichten, der von jenen Unternehmungen gespiesen wird, welche keine oder zu wenig Lehrstellen anbieten
[36]. Auf kantonaler Ebene waren diverse Lehrstelleninitiativen am laufen – mit dem Ziel, Anreize zur Einrichtung von Lehrstellen in Unternehmen zu schaffen: Die Jungliberalen des Kantons
Solothurn lancierten eine entsprechende Gesetzesinitiative; im Kanton
Basel-Stadt begann die FDP mit der Unterschriftensammlung, und im Kanton
Zürich kam die Volksinitiative der FDP für eine Lehrstellengutschrift zustande. Hingegen verwarf die
Aargauer Stimmbevölkerung die Volksinitiative „Lehre statt Leere“ mit über 60 Prozent der Stimmen per Volksabstimmung
[37].
Laut einer an der Telenetcom-Messe im Mai vorgestellten Studie waren in der Schweiz
10 000 bis 40 000 Informatikerstellen unbesetzt
[38]. Den 800 Personen, welche jährlich eine entsprechende Ausbildung abschliessen, stünde eine Nachfrage nach 7000 bis 9000 Fachkräften pro Jahr entgegen. Andere Studien gingen von 12 000 bis 20 000 jährlich fehlenden Fachkräften aus. Angesichts dieses Mangels und des raschen Wachstums der Branche stiegen zahlreiche Telekommunikations-Unternehmen in die Lehrlingsausbildung ein, und entsprechende Lehrgänge schossen wie Pilze aus dem Boden. Die Hochschulen versuchten – vorerst sehr unkoordiniert – nachzuziehen
[39]. Diskussionslos überwies der Nationalrat im Einvernehmen mit dem Bundesrat ein Postulat Theiler (fdp, LU) betreffend einer
Ausbildungsoffensive im Informatikbereich. Eine gemeinsam mit interessierten Wirtschaftszweigen angestrengte Offensive soll das grosse Manko an Informatikspezialisten rasch wettmachen und auch Arbeitslose in Umschulungsprogramme einbeziehen
[40].
Hochschulen
Im Zentrum der Bildungspolitik standen die parlamentarischen Beratungen der
Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003. Leitgedanke der Ende 1998 vom Bundesrat vorgelegten Botschaft waren die Einheit des Tertiärbereichs, die Schaffung schweizerischer Hochschulnetze mit dem Ziel einer engen Zusammenarbeit aller Hochschulen (kantonale Universitäten, Eidgenössische Technische Hochschulen und Fachhochschulen) sowie der Ausbau anerkannter Stärken des Forschungs- und Bildungsplatzes Schweiz, um weniger nach Vollständigkeit als nach Exzellenz in zukunftsträchtigen Bereichen zu suchen. Das Parlament hatte für die Hochschul- und Forschungsförderung, für die Förderung der Fachhochschulen und der Berufsbildung sowie für die Beteiligung an den EU-Bildungs- und Forschungsprogrammen insgesamt neun Kreditbeschlüsse zu genehmigen. Zum ersten Mal beantragte der Bundesrat in einer Sammelbotschaft die Kredite von 13,7 Mia Fr. für Bildung, Forschung und Technologie gemeinsam. 6,8 Mia Fr. waren allein für den ETH-Bereich und für internationale wissenschaftliche Organisationen und die Europäische Weltraumorganisation vorgesehen. Die übrige Summe wurde aufgeteilt in Nationale Forschungsprogramme (1,4 Mia Fr.), Berufsbildung (1,3 Mia Fr.), Universitäts-, Fachhochschulförderung und diverse kleinere Forschungsbereiche. Angesichts der angespannten Situation des Finanzhaushaltes band der Bundesrat in seinen Anträgen die Finanzierung neuer Projekte im Bildungsbereich in den Jahren 2000 und 2001 an den geltenden Finanzplan bzw. an eine interne
Umverteilung der Mittel. Erst ab 2002 sollten die beantragten Kreditbeschlüsse auf einer durchschnittlichen
Zuwachsrate von 5% beruhen – wobei der Bundesrat die Freigabe von Mitteln im Umfang von zwei Wachstumsprozenten (40 Mio Fr. im Jahr 2002 und 72 Mio Fr. im Jahr 2003) von der Finanzlage des Bundes abhängig machte
[41].
In der Aprilsession fand die kleine Kammer als Erstrat viel Lob für die Botschaft, insbesondere weil diese zur Gesamtschau der Schweizerischen Wissenschaftspolitik ausgebaut worden war. Als zentrale Neuerung gab insbesondere die Schaffung einer
Schweizerischen Universitätskonferenz (
SUK) zu Diskussionen Anlass. Die SUK wird die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) ablösen und die Kompetenz erhalten, Bundesgelder zu verteilen, Rahmenbedingungen des Hochschulstudiums festzulegen und die Qualität der Bildungseinrichtungen mit einem zusätzlichen Institut zu überprüfen. Bedenken wurden angebracht, die SUK sei ein Hilfskonstrukt, das dem Bund eine grössere Mitsprache sichern soll, welche diesem von der Verfassung her gar nicht zustehe. Ständerat Onken (sp, TG) kritisierte, die mit der SUK angestrebte Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen Bund und Kantonen zur Koordination und Lenkung des Schweizerischen Hochschulwesens bringe zwar eine durchaus erwünschte Zentralisierung mit sich, habe aber ein schwerwiegendes Demokratiedefizit zur Folge. Sein Antrag, die Vereinbarung dem Parlament vorzulegen, wurde abgelehnt. Entgegen dem Bundesrat, der die
Zusammensetzung der SUK noch offen lassen wollte, einigte sich der Ständerat in Art. 5 des Bundesgesetzes über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich auf folgenden Verteilschlüssel: zwei Vertretungen des Bundes, je ein Vertreter oder eine Vertreterin der Universitätskantone und zwei Vertretungen aus den Nicht-Universitätskantonen. Erfolglos blieb der Vorstoss der Freisinnigen Leumann (LU), die einen Vertreter der Wirtschaft in die SUK aufnehmen wollte. Die verfassungsrechtlich schmale Basis der Schweizerischen Hochschulpolitik wurde aber nicht erst im Rahmen der SUK-Debatte deutlich. Die WBK des Ständerats hatte in diesem Zusammenhang eine Motion eingereicht und den Bundesrat aufgefordert, einen
Hochschulartikel auf Verfassungsebene auszuarbeiten, der die Kompetenzen von Bund und Kantonen künftig klar regeln soll. Bis zur Schaffung der neuen Verfassungsgrundlage soll kein neues Universitätsförderungsgesetz mehr erlassen werden; vielmehr sei das Gesetz in einen auf acht Jahre befristeten Bundesbeschluss umzuwandeln. Die Motion wurde von der kleinen Kammer diskussionslos überwiesen
[42].
Nach Verabschiedung der Botschaft durch den Ständerat im April schloss sich die nationalrätliche WBK dessen Konzept oppositionslos an. Der Nationalrat nahm die Beratungen der Botschaft in der Herbstsession auf und auch er bedachte diese in der Eintretensdebatte durchwegs mit guten Noten. In Übereinstimmung mit dem Ständerat wurde beschlossen, das Universitätsförderungsgesetz durch einen bis Ende 2007 gültigen Bundesbeschluss abzulösen. Der von Randegger (fdp, BS) und Bangerter (fdp, BE) vorgebrachte Antrag der FDP-Fraktion, einer Vertretung der Wirtschaft sei Zutritt in die SUK zu gewähren, wurde abgelehnt. Der Wirtschaft sei die politische Legitimation auf eine solche Vertretung abzusprechen, würden doch die Hochschulen nicht direkt von der Wirtschaft mitfinanziert. Die Kreditbeschlüsse wurden schliesslich im Oktober verabschiedet, wobei die Bundesversammlung nur insoweit über die bundesrätliche Vorlage hinausging, als dass sie einem
Zusatzkredit von 35 Mio Fr. für die universitäre Ausbildung in den Jahren 2000 bis 2003 zustimmte. Angesichts des erwarteten Ansturms der „
doppelten“
Maturajahrgänge auf die Universitäten war die WBK des Nationalrats schon im Rahmen ihrer Vorberatungen einem Antrag Müller-Hemmi (sp, ZH) gefolgt und hatte eine Aufstockung der Grundbeiträge an die Hochschulen (1,616 Mia Fr. für die Jahre 2000-2003) um 35 Mio Fr. gutgeheissen. Die im Rahmen der Maturitätsreform in 14 Kantonen vollzogene Verkürzung der gymnasialen Ausbildungen liess 6870 zusätzliche Maturitätszeugnisse für den Zeitraum von 1998 bis 2003 erwarten. Müller-Hemmi verstand den Zusatzkredit als Wink an die betroffenen Hochschulkantone, ihrerseits zusätzliche Mittel bereitzustellen. Die Botschaft an sich bezeichnete die Zürcher Sozialdemokratin als Sparvorlage, stagnierten doch die Investitionen in Hochschule und Forschung, während die Zahl der Studierenden steige. Bereits im Vorfeld der parlamentarischen Debatte hatte die Sozialdemokratische Partei vor einer
Sparpolitik auf Kosten des Wissenschafts- und Forschungsplatzes Schweiz gewarnt. Ihren Spitzenrang könne die Schweiz mit den in der Botschaft vorgesehenen 6,8 Mia. Fr. für Bildung, Forschung und Technologie nicht halten, meinte die SP. Auch die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK), die EDK, der Nationalfonds, der Wissenschaftsrat und die Hochschulrektorenkonferenz wiesen darauf hin, dass von einer prioritären Behandlung der Bildungs- und Forschungsausgaben im Rahmen des gesamten Bundesbudgets seit etwa 1980 nicht mehr gesprochen werden könne. Der SP-Antrag, der Gesamtkredit sei um 360 Mio Fr. aufzustocken, fand im Nationalrat aber schliesslich keine Mehrheit. Die WBK des Ständerats hatte anfangs des Berichtsjahres den grundsätzlichen Beschluss gefasst, den Kreditrahmen von 6,8 Mia Fr. nicht aufzubrechen bzw. Aufstockungen generell zu unterlassen
[43]. Der Direktor der Gruppe für Wissenschaft und Forschung, Staatssekretär Kleiber, gab sich überzeugt, dass der Schlüssel zum Erfolg in der
Kooperation mit der Privatwirtschaft liege. Bis zu 40% der Hochschulausgaben wollte Kleiber von der Wirtschaft finanzieren lassen; gleichzeitig sollten sich die Bundesbeiträge vermehrt an der Leistung orientieren
[44].
Gegen den im neuen Universitätsförderungsgesetz vorgesehenen Systemwechsel von aufwand- zu leistungsorientierten Grundbeiträgen bei der
Ausrichtung der Hochschulsubventionen hatten sich Regierung und Parlament des Kantons
Basel-Stadt aufgelehnt. Der Wechsel sieht den Wegfall der Berücksichtigung der Finanzkraft der Hochschulkantone sowie des Anteils ausserkantonaler Studierender gemessen an der Wohnbevölkerung als Massgabe bei der Subventionierung vor. Letzterer Faktor hat für Basel-Stadt, einem Hochschulkanton mit einem hohen Anteil ausserkantonaler Studierender (rund 65% ohne Ausländerinnen und Ausländer), Abstriche bei den Beiträgen von 12 Mio Fr. zur Folge. In einer einstimmig vom Basler Grossen Rat verabschiedeten Resolution, wurde der Nationalrat und dessen WBK aufgefordert, einen Finanzschlüssel zu suchen, der dem Kanton keine Kürzung der Bundesbeiträge beschere. Mit demselben Anliegen war aber in den Beratungen des Ständerats zum neuen Universitätsförderungsgesetz bereits der baselstädtische Standesvertreter Plattner (sp) nicht durchgedrungen
[45]. Diskussionslos überwiesen beide Kammern eine Motion der nationalrätlichen WBK, mit welcher der Bundesrat beauftragt wurde, die gesetzlichen Grundlagen für einen Systemwechsel in der Ausrichtung der Grundbeiträge im Sinne einer gegenwartsbezogenen statt einer nachträglichen Ausrichtung vorzulegen
[46].
Das
Interkantonale Konkordat über universitäre Koordination konnte Ende des Berichtsjahres vom Rat der SHK in zweiter Lesung definitiv verabschiedet werden. Das Konkordat, das auf der kantonalen Ebene die parallele Gesetzesgrundlage zum Universitätsförderungsgesetz auf Bundesebene darstellt, wurde sodann an die Universitätskantone zur Ratifikation übermittelt. Die Kantone wurden um ihren Beitritt bis Ende Oktober 2000 ersucht
[47].
Die Verantwortung für das
Bau- und Liegenschaftswesen
im ETH-Bereich war aufgrund eines Bundesratsbeschlusses vom Dezember 1998 ab 1.1.1999 dem ETH-Rat übertragen worden. Entsprechend ging der ETH-Rat zu Beginn des Berichtsjahres daran, die Finanzmittel für das Bau- und Immobilienwesen sowie für Beschaffungen im laufenden Jahr auf die beiden Hochschulen und die vier Forschungsanstalten aufzuteilen. Er erhoffte sich von der neuen Kompetenzordnung bzw. seiner Bauherrenrolle erhebliche Vorteile: Die Nähe der zuständigen Stellen zu den Benützern werde ein besseres Eingehen auf die spezifischen Bedürfnisse der Wissenschaft ermöglichen. Ziel im Zuge der Verwaltungsreform war es laut ETH-Rat, dem ETH-Bereich etwa im Jahr 2005 eine öffentliche, aber autonome Stellung – ähnlich jener der SBB – zuzuweisen
[48]. Gemäss dieser Neuordnung und der angestrebten Autonomie der Technischen Hochschulen unterbreitete der Bundesrat dem Parlament erstmals in einer separaten Vorlage einen Verpflichtungskredit für die unmittelbar anstehenden
Bauvorhaben des ETH-Bereichs. Grundlage des Kredits in der Höhe von 344,2 Mio Fr. war die strategische Planung des ETH-Bereichs für die Jahre 2000-2003, wobei die Absicht verfolgt wurde, die Raumbedürfnisse im ETH-Bereich vermehrt durch Umnutzung und weniger durch Neubauten zu decken. Beide Räte stimmten der ETH-Bauvorlage diskussionslos zu
[49]. Als Postulat überwies der Ständerat eine Motion Onken (sp, TG), welche den Bundesrat beauftragen wollte, rechtzeitig vor der rechnungsmässigen Verselbständigung und der vorgesehenen Ausgliederung des ETH-Bereichs die dazu erforderlichen Rechtsgrundlagen in Form einer
Revision des ETH-Gesetzes zu unterbreiten
[50].
Mit einer Verordnungsänderung schuf der Bundesrat Ende des Berichtsjahres die Voraussetzung dafür, dass der ETH-Bereich ab 1.1.2000 mit einem vierjährigen bundesrätlichen
Leistungsauftrag und einem
eigenen Rechnungskreis geführt wird
[51].
Aufgrund der Vorarbeiten von vier Arbeitsgruppen und einer externen Evaluation beschloss die Schulleitung der ETH Zürich eine neue Konzeption, die eine
stärkere Integration der Geisteswissenschaften in Studiengänge und Forschung vorsieht. Um der Randstellung der Abteilung für Geistes- und Sozialwissenschaften entgegenzuwirken, sollen die Bereiche Recht, Volkswirtschaft, Militär, Geistes- und Sozialwissenschaften zu einem neuen Departement zusammengefasst und im Stellenwert den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Einheiten angenähert werden. Alle Studierenden werden in Zukunft eines ihrer Prüfungsfächer aus diesem Departement auszuwählen haben. Die seit 1997 vakante Professur für rätoromanische Literatur und Kultur soll in die schon bisher beteiligte Universität Zürich übergeben werden, von wo die ETH Lehrleistungen gegen Abgeltung beziehen wird
[52].
Als erste Hochschule der Schweiz richtete die Universität Basel ein eigenständiges
Zentrum für Geschlechterforschung (
Gender Studies) ein. Hauptaufgabe des Zentrums, für das der Universitätsrat 1,5 Mio Fr. aus dem Erneuerungsfonds der Hochschule bewilligte, wird sein, ein Nebenfachstudium zu entwickeln, die Einführung von Gender Studies an allen Fakultäten zu unterstützen sowie die bestehenden Lehrangebote zu koordinieren
[53]. Im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie für die Jahre 2000 bis 2003 waren 16 Mio Fr. für die Förderung der
Chancengleichheit vorgesehen worden: Fünf Millionen für den Aufbau von informellen Netzwerken und Förderbeziehungen für Wissenschaftlerinnen in Form von Mentoring-Programmen, sechs Millionen für ein Anreizsystem zur Förderung der Anstellung von Professorinnen und weitere fünf Millionen für den Aufbau und Betrieb von Kinderkrippen an Universitäten. Zusätzliche zehn Millionen sollen für die Förderung der Geschlechtergleichstellung an den Fachhochschulen eingesetzt werden
[54].
Von den Leistungen der
Università della Svizzera Italiana (USI) zeigte sich die SHK in einem Gutachten sehr beeindruckt und beurteilte diese gesamthaft positiv. Der Aufbau der Strukturen und des Lehrbetriebs war in den drei Jahren seit der Gründung der USI erfreulich weit fortgeschritten. Hingegen kritisierte der Wissenschaftsrat unter anderem fehlende Prioritätensetzung und mangelnde Zusammenarbeit mit italienischen Universitäten bei der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften in Lugano. Dem vom Kanton Tessin gestellten Antrag an den Bundesrat, als Universitätskanton anerkannt zu werden, wurde aber gute Chancen auf Gutheissung eingeräumt. Im Winter des Berichtsjahres zählte die USI rund 1100 Studierende, wovon die meisten Kommunikationswissenschaften, ein etwas geringerer Teil Architektur und der kleinste Teil Wirtschaft studierte. Rund die Hälfte der Studentinnen und Studenten stammte aus dem Tessin, ein Fünftel aus der übrigen Schweiz, ein knappes Viertel aus Italien und der Rest aus dem übrigen Ausland
[55].
Nachdem die SHK den Kantonen Zürich, Bern, Basel-Stadt und Freiburg empfohlen hatte, die
Zulassung zum Medizinstudium im Herbst erneut zu beschränken, wurden die an den betroffenen Universitäten vorhandenen 710 Studienplätze in Human- und Veterinärmedizin unter 855 Anwärterinnen und Anwärtern zugeteilt. Die Universitäten in Lausanne, Neuenburg und Genf wurden angehalten, bei den Vorprüfungen im Lauf des Medizinstudiums erneut eine verschärfte Selektion vorzunehmen. Ein
Numerus Clausus war – ohne die Westschweizer Universitäten – erstmals 1998 für das Studium der Humanmedizin durchgeführt worden. Das Bundesgericht wies die staatsrechtlichen Beschwerden diverser studentischer Körperschaften ab, welche sich gegen die Einführung von Eignungstests für Medizinstudierende gewendet hatten. Hingegen hob das Gericht die Gebühren für den Einführungstest auf
[56].
Nach der grossen Kammer überwies auch der Ständerat eine Motion der nationalrätlichen WBK, welche die Ausarbeitung eines revidierten
Medizinalberufsgesetzes zum Aufbau einer umfassende Ausbildung der Ärztinnen und Ärzte auch hinsichtlich sozialer, ethischer, psychosozialer und wirtschaftlicher Kompetenz verlangt. Der Vorentwurf eines Bundesgesetzes über die universitäre Ausbildung in den medizinischen Berufen war bis im September des Berichtsjahres in Vernehmlassung
[57].
In einer Botschaft über die Genehmigung der
Änderung der Allgemeinen Medizinalprüfungsverordnung (
AMV) beantragte der Bundesrat dem Parlament die Einführung einer generellen Experimentierklausel für die zahn-, die veterinärmedizinischen und die pharmazeutischen Fakultäten und Institute, damit diese – gleich wie die medizinischen Fakultäten – mit neuen Ausbildungs- und Prüfungsmodellen Erfahrungen sammeln können. Beide Räte folgten der Empfehlung ihrer WBK und stimmten der Verordnungsrevision zu
[58].
Der Rat der SHK sprach sich gegen eine gesamtschweizerische Erhöhung der
Studiengebühren aus. Der Kanton Zürich hatte im Hinblick auf den Anstieg der Studierendenzahlen aufgrund der verkürzten Mittelschuldauer den Vorschlag gemacht, eine bis zu hundertprozentige Gebührenerhöhung vorzunehmen. Damit sollten Investitionen in elektronische Lernmittel und eine vorübergehende Stärkung des Mittelbaus finanziert werden. Die SHK wollte gesamtschweizerische Massnahmen betreffend der „doppelten“ Maturitätsjahrgänge nicht ausschliessen, vermisste aber bei einer kurzfristig eingeführten Gebührenerhöhung die nötige Zeit für Überzeugungsarbeit und eine Anpassung an die Stipendienregelungen
[59].
Die Stiftung Switch konnte ein neues gesamtschweizerisches Datennetz in Betrieb nehmen, das im Endausbau nicht nur alle Universitäten und Eidgenössischen Technischen Hochschulen, sondern auch die Fachhochschulen integrieren wird. Das neue Netz
Switchng („
Switch next generation“) lässt dank schnellen und breitbandigen Glasfaserkabeln einen Datenaustausch mit 34 bis 155 Megabits pro Sekunde zu und ist das leistungsfähigste Netz der Schweiz überhaupt. Die Stiftung Switch war Ende der 80er Jahre als Schweizer Internetpionierin gegründet worden, um die Verbindungen der Schweizer Hochschulen untereinander sowie die Anbindung an das Ausland herzustellen
[60].
Im Rahmen des „
Projet triangulaire“ – Teil des Bundesprogramms für die Hochschulförderung – wurde die Zusammenarbeit der Universitäten Genf und Lausanne sowie der Ecole Polytechnique Fédérale de Lausanne (EPFL) vorangetrieben. Anvisiert wurde der Übergang dreier Disziplinen (Chemie, Physik, Mathematik) von der Uni Lausanne an die EPFL und eine Stärkung der Geistes- und Biowissenschaften. Die Rektorate beider Universitäten intensivierten und harmonisierten die Kooperation, wobei sie klar eine Annäherung und nicht eine Fusion der beiden Hochschulen zu ihrem Ziel erklärten
[61].
Eingeschlagen wurden die Eckpfeiler für die neue Tiermedizinische Fakultät
Vetsuisse als Folge einer Fusion der entsprechenden Abteilungen der Universitäten Zürich und Bern. Unter gemeinsamer Leitung sollen sich die beiden Hochschulen auf je eigene Schwerpunkte konzentrieren, die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen fördern und dank der Nutzung von Synergien Kosten einsparen
[62].
Die Universitäten Bern und Zürich gründeten unter dem Namen
Unitectra AG eine nicht gewinnorientierte Aktiengesellschaft zur Förderung einer besseren Zusammenarbeit zwischen Forschung und Wirtschaft. Die Unitectra AG soll mit einem Aktienkapital von 200 000 Fr. Beratungsdienstleistungen im Bereich des Wissens- und Technologietransfers erbringen bzw. sich für die Akquisition von Forschungsaufträgen und die Vermittlung von Wirtschaftspartnern zur Verwertung von Forschungsergebnissen einsetzen
[63].
In der Ende des Berichtsjahres gegründeten Stiftung „
Schweizerisches Netzwerk für Innovation“ (
SNI) schlossen sich Vertreter von 19 Hochschulen und Forschungsanstalten zusammen, um die wirtschaftliche Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse zu fördern. Das Netzwerk soll Vermittlerdienste anbieten, koordinieren und Institutionen ohne eigene Transferstelle beraten. Während vier Jahren wird das SNI vom Bund mit je zwei Mio Fr. finanziert; nach rund zehn Jahren soll der Betrieb selbsttragend sein. Die kantonalen Universitäten (ohne St. Gallen und italienische Schweiz), die Institutionen des ETH-Bereichs und die Fachhochschulen (ohne Ostschweiz und Tessin) sind an der Stiftung beteiligt; private Mitglieder sind vorgesehen, bleiben aber im Stiftungsrat in der Minderheit
[64]. Die im Herbst 1998 gegründete Stiftung „
Science et Cité“ zum Aufbau eines Dialogs zwischen Wissenschaft und Bevölkerung blickte ihrerseits auf eine schwierige Anlaufphase zurück. Um ihrem Ziel näher zu kommen, nicht zusätzliche Public Relations für die Wissenschaft zu sein, sondern eine Kultur der Verständigung, des Zuhörens, des Ernstnehmens von Fragen, Befürchtungen und Erwartungen in der Bevölkerung zu fördern, plante die Stiftung unter anderem die Einrichtung von runden Tischen zur Begleitung einzelner Forschungsprojekte
[65].
Eine Studie des BfS wies einen ausgeprägt
regionalen Charakter der Hochschulen hinsichtlich ihrer Studierenden mit Wohnsitz in der Schweiz aus: Von ihnen besuchten über zwei Drittel (69%) die ihrem Wohnsitz am nächsten liegende Universität. Ein grösserer Anteil an Studierenden aus entfernteren Landesteilen war an den Universitäten Freiburg und St. Gallen (HSG) sowie an den zwei Eidgenössischen Technischen Hochschulen (EPFL und ETHZ) zu verzeichnen, was vor allem auf das spezifische Fächerangebot dieser Hochschulen und – im Falle Freiburg – auf die Zweisprachigkeit des Lehrangebots zurückzuführen war. Gerade die Sprache erwies sich als wichtige Barriere: 90% der deutschsprachigen Studierenden besuchten eine rein deutschsprachige Hochschule, jedoch nur 4% eine rein französischsprachige. Umgekehrt waren 80% der französischsprachigen Studentinnen und Studenten an einer rein französischsprachigen und nur 5% an einer rein deutschsprachigen Universität immatrikuliert
[66]. Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion seiner WBK und beauftragte damit den Bundesrat, geeignete Massnahmen – insbesondere finanzieller Art in Form von Stipendien – zur
Förderung der Mobilität von Studierenden zu ergreifen
[67].
Zwei Veröffentlichungen des nationalen Forschungsprogramms 33 relativierten die Idee des linearen Studienverlaufs. Der Tatsache, dass gut ein Viertel der Studierenden in der Schweiz die Hochschule ohne formellen Abschluss verlässt, müsse nichts Negatives anhaften, da der
Studienabbruch selten an einen Misserfolg im Studium geknüpft sei. Von den Betroffenen wurde der Weggang von der Universität nämlich weniger einem Bruch als einer logischen Entwicklung der persönlichen Laufbahn gleichgesetzt, in der schon während des Studiums Erwerbstätigkeit oder auch eigene Kinder zentrale Rollen einnahmen
[68].
Der „
Stipendienreport 1999“, den das BBW im Herbst veröffentlichte, zeigte ein föderalistisch geprägtes Fazit: unverändert grosse Differenzen zwischen den Kantonen gingen mit einer generellen Tendenz einher, dass weniger Personen berücksichtigt wurden, diese aber grössere Beiträge erhielten. Die im Grundsatz je nach Kanton höchst unterschiedlichen Regelungen und Gesetze zur Stipendienvergabe standen den Bemühungen der EDK und der Konferenz der Stipendienbearbeiter (IKSK) um eine Vereinfachung und Harmonisierung der Gesuchsbehandlung entgegen
[69]. Der Nationalrat beauftragte den Bundesrat, eine
Vereinheitlichung der Ausbildungsfinanzierung auf Verfassungsebene vorzulegen, indem er eine Motion seiner WBK überwies
[70].
Das
Fulbright-Stipendienprogramm zwischen der Schweiz und den USA lief im Berichtsjahr wieder an, nachdem es die USA 1996 im Zuge der Holocaust-Kontroverse aufgehoben hatten. Die Suspendierung des Programms war offiziell mit Budgetkürzungen im amerikanischen Kongress begründet worden. Die sowohl durch öffentliche als auch private Gelder finanzierten Fulbright-Stipendien ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern beider Staaten, im jeweils anderen Land zu studieren
[71].
Fachhochschulen
Im Rahmen der Sammelbotschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 stimmte die Bundesversammlung der
Teilrevision des Fachhochschulgesetzes sowie der Bereitstellung von 847 Mio Fr. für die Finanzierung der Fachhochschulen in den Jahren 2000-2003 oppositionslos zu. Die Gesetzesrevision soll den Prozess des Aufbaus von sieben Fachhochschulen (FHS) mit klaren, qualitativ ausgerichteten Vorgaben unterstützen
[72].
An einem vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) und dem Fachhochschulrat der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren organisierten Kongress wurde Bilanz über die Erfüllung der Vorgaben zur
Konzentration der sieben FHS (Bern, Zürich, Ostschweiz, Nordwestschweiz, Zentralschweiz, Westschweiz, italienische Schweiz) gezogen. Positiv fiel das Fazit angesichts der über 260 Projektgesuche in angewandter Forschung und Entwicklung sowie der Dynamik im Aufbau von Kompetenz-Netzwerken vorab im Technikbereich aus. BBT-Direktor Hans Sieber gab aber auch seinen Befürchtungen Ausdruck, die Reformen könnten angesichts der ungenügenden Kooperation zwischen FHS und Universitäten bereits an den Schulhaus- oder Kantonsgrenzen auflaufen. Er beklagte zudem, dass noch nicht alle FHS in ihre strategischen Führungsorgane profilierte Wirtschaftsführer aufgenommen hätten, wie dies im Sinne eines Know-how-Transfers zur Wirtschaft vom Bundesrat gewünscht worden war. Das ehrgeizige Unterfangen, mit dem die Landesregierung 28 Ingenieurschulen, 21 höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschulen sowie neun Schulen für Gestaltung (mit 174 Studiengängen) zu Fusions-, Konzentrations- und Koordinationsanstrengungen angehalten hatte, löste
regionalpolitische Grabenkämpfe um die Schulstandorte aus. Am ersten nationalen Treffen der Fachhochschul-Dozierenden im September ging Bundesrat Couchepin auf die Spannungen zwischen Bund und regionalen Trägerschaften der FHS ein: Wenn der Bund von der Vision „Fachhochschule Schweiz“ ausgehe und die Region als „ausgedehnten Wirtschaftsraum“ verstehe, verwendeten die Trägerschaften den Begriff oft zur Verteidigung kleiner Schulen mit bloss lokaler Ausstrahlung. Auch wenn die angestrebte Konzentration von Studiengängen und Mitteln im Einzelfall einschneidend und schmerzhaft sein könne, gewähre doch nur dieser Weg die Entstehung leistungsstarker Ausbildungs- und Forschungsschwerpunkte. Bis zum Ablauf der Aufbauphase bzw. der Frist zur Umsetzung der Auflagen im Jahre 2003 schienen also noch etliche Anpassungen nötig. Der Bundesrat stellte dem Parlament einen Zwischenbericht für Herbst 2000 in Aussicht
[73].
Mit Inkrafttreten der neuen Bundesverfassung erhielt der Bund eine
neu umschriebene Förderkompetenz für alle Fachhochschulen. Bei der Anschlussgesetzgebung ging es also darum, die bisher kantonal geregelten Bereiche der Sozialen Arbeit, der Musik, der Kunst und der Gesundheit
in das Regelwerk des Bundes zu integrieren. In diesem Sinne nahm der Bundesrat eine von beiden Kammern diskussionslos überwiesene Motion der nationalrätlichen WBK entgegen. Sie verlangt, dass eine Revision des Fachhochschulgesetzes die FHS im gesamten beruflichen Bereich regeln soll
[74]. Die grosse Kammer überwies zudem ein Postulat ihrer WBK, das im Rahmen der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung an den Fachhochschulen Möglichkeiten einer Kompetenzübertragung weg von den Kantonen an den Nationalfonds oder an die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) geklärt haben möchte. Der Vorstoss fragt zudem nach dem Umfang der notwendigen finanziellen Mittel, damit Forschungsprojekte im FHS-Bereich denjenigen Projekten in nichts nachstehen, die in vom Bund betreuten Bereichen angesiedelt sind
[75].
In den Kantonen schritt der
Ausbau der kantonalen Fachhochschul-Studiengänge voran. Einige Studiengänge bisheriger höherer Fachschulen für Soziale Arbeit wurden in die Fachhochschulen Zentralschweiz und Ostschweiz einbezogen und ergänzten damit die bereits bestehenden Angebote. Vier ehemalige Konservatorien wurden zu Musikhochschulen (Musikhochschule und Schola Cantorum Basiliensis, Hochschule Musik und Theater der Zürcher FHS, Musikhochschule Luzern und Hochschule für Musik und Theater Bern/Biel); die Studiengänge Angewandte Linguistik wurden in die Zürcher Hochschule Winterthur und die Hochschule für Angewandte Psychologie Zürich in die Zürcher Fachhochschule integriert
[76].
Der
interkantonalen Fachhochschulvereinbarung waren bis zum Jahresende 22 Kantone und das Fürstentum Liechtenstein beigetreten, so dass das Regelwerk in Kraft treten konnte. Hingegen waren bis Ende des Berichtsjahres erst 14 Beitritte zur
interkantonalen Fachschulvereinbarung zu verzeichnen. Die Ratifizierung und Ingangsetzung der Rahmenvereinbarung stellte mehreren Kantonen Probleme aufgrund der schwierig absehbaren finanziellen Folgen
[77].
Die EDK erliess zum Zweck der Vereinheitlichung der
Anerkennung kantonaler Fachhochschuldiplome „Profile“ für die nicht vom Bund geregelten Bereiche Musik, Theater, Angewandte Psychologie, Angewandte Linguistik sowie Gestaltung und Kunst. Die Profile umschrieben die Ziele und wichtigsten Strukturelemente dieser Bildungsgänge
[78].
Das EVD erteilte der
Westschweizer FHS (HES-SO) im Rahmen des FHS-Konkordats eine provisorische Bewilligung bis 1.1.2003. Bis zu diesem Datum muss die HES-SO die nötigen Restrukturierungsmassnahmen zur Konzentration ihrer 16 Standorte ergreifen. Ende Jahr zog das strategische Komitee der HES-SO eine erfreuliche Bilanz hinsichtlich wachsender Studierendenzahlen und blühender Aktivitäten im Bereich der angewandten Forschung
[79].
Die Regierungen der Kantone Aargau und Solothurn unterzeichneten Ende Jahr eine Absichtserklärung zur Schaffung einer gemeinsamen, auf den Raum Aarau-Olten konzentrierten FHS der Bereiche Technik, Wirtschaft, Gestaltung, Gesundheit und Soziale Arbeit. In seinem Genehmigungsentscheid von 1998 hatte der Bund die Fachhochschulprojekte Aargau, Solothurn und beider Basel zu einer Fachhochschule zusammengefasst und die vier Kantone zu einer sinnvollen Form der interkantonalen Zusammenarbeit im
FH-Verbund Nordwestschweiz (FHNWCH) mit gemeinsamer Trägerschaft verpflichtet. Die Kantone Aargau und Solothurn eröffneten eine Vernehmlassung zu den Grundsätzen der geplanten Kooperation, die in einem von den Kantonsparlamenten zu genehmigenden Trägerschaftsvertrag münden sollte. Hingegen blieb eine weitergehende Zusammenarbeit mit den beiden Basler Kantonen noch offen. Denn trotz gut 30 gemeinsam umgesetzten bzw. angelaufenen Projekten der FHNWCH, dank welchen die Einhaltung der Vorgaben des Bundes gesichert schien, bestanden auf politischer Ebene unterschiedliche Vorstellungen einer gemeinsamen Trägerschaft. Dabei nahmen Basel-Land und Basel-Stadt gegenüber dem offensiven Vorpreschen des Kantons Aargau eine eher bremsende Haltung ein. Mit Enttäuschung war in Basel zur Kenntnis genommen worden, dass der Bundesrat das Gesuch um Anerkennung des Hauptstudiengangs für Angewandte Informatik an der FHS beider Basel (FHBB) abgelehnt hatte. Demgegenüber stimmten die Basler Kantonsparlamente für eine Erweiterung der FHBB um den Bereich Gestaltung, womit sie erneut den Aargau mit seinen Fusionsvorschlägen abblitzen liessen.
Regionale Empfindlichkeiten und das Vorantreiben je eigener Prestigeprojekte boten das ganze Jahr über Anlass zu emotional geführten Diskussionen. Die SP-Kantonalparteien aller vier Kantone setzten sich für eine Stärkung der Zusammenarbeit ein und verlangten mittels Vorstössen eine gemeinsame Pädagogische FHS
[80].
Forschung
Im Rahmen der Sammelbotschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 stimmte die Bundesversammlung der
Änderung des Bundesgesetzes über die Forschung (
Forschungsgesetz: FG) zu, welche die rechtlichen Voraussetzungen schaffen soll für die Umsetzung der in der Botschaft formulierten Leitideen einer Forschungspolitik des Bundes ab dem Jahr 2000: Sicherung und Stärkung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschafts- und Technologiestandortes Schweiz sowie Erwerb neuer Kenntnisse für Staat und Gesellschaft mittels einer neuen Partnerschaft zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft
[81].
Ebenfalls im Rahmen der Sammelbotschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie stimmte die Bundesversammlung folgenden Krediten zu:
– 1514,4 Mio Fr. für die Institutionen der Forschungsförderung in den Jahren 2000-2003
[82].
– 197,9 Mio Fr. für Forschungsstätten und Massnahmen der internationalen Zusammenarbeit gemäss Artikel 6 und 16 des Forschungsgesetzes für die Jahre 2000-2003
[83].
– 67 Mio Fr. für die Finanzierung der Übergangsmassnahmen zur Beteiligung der Schweiz an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU und über die Finanzierung der Beteiligung an Aktionen der multilateralen wissenschaftlichen Zusammenarbeit im Bildungsbereich in den Jahren 2000-2003
[84].
– 459 Mio Fr. für die Finanzierung der projektweisen Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration in den Jahren 2000-2003 und über die Finanzierung der Zusammenarbeit im Bereich COST
[85].
– 320 Mio Fr. für die Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen (EUREKA, IMS) in den Jahren 2000-2003
[86].
Zur
Verstetigung von Ausgaben für Bildung, Forschung, Wissens- und Technologietransfer überwies der Nationalrat eine Motion seiner WBK als Postulat. Der Vorstoss richtete sich gegen die verhängnisvolle Tendenz einer Stop-and-go-Politik bei den staatlich geförderten Forschungs- und Technologieaktivitäten
[87].
Durch das
bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der Forschung wurde der Schweizer Wissenschaft eine beinahe gleichberechtigte Teilnahme an den europäischen Rahmenprogrammen ermöglicht. Das noch bis 2002 laufende
5. Rahmenprogramm der EU umfasst ein Budget von rund 24 Mia Fr. Mit dem Inkrafttreten des EU-Abkommens wird die Schweiz jährlich 205 Mio Fr. in den EU-Forschungsfonds einzahlen müssen. Dafür erhält sie Zugang zu allen Forschungsergebnissen sowie Zutritt zum Programmausschuss und anderen Gremien: Die
Planung des 6. Rahmenprogramms kann sie also mitgestalten, als Nicht-EU-Mitglied jedoch am Schluss nicht darüber abstimmen. Als wichtigste Verbesserung wird es für die Schweizer Forscherinnen und Forscher dank den bilateralen Verträgen möglich, sich nicht nur an Projekten zu beteiligen, sondern diese auch zu lancieren und zu leiten. Bei den wissenschaftlichen und industriellen Organisationen, den Parteien und Wirtschaftsverbänden war das Abkommen unbestritten und wurde von der Bundesversammlung oppositionslos angenommen
[88]. Vom Parlament bewilligt wurde auch ein Kredit von 432 Mio Fr. für die Finanzierung der
Vollbeteiligung der Schweiz an den Programmen der EU im Bereich der Forschung, der technologischen Entwicklung und der Demonstration (einschliesslich EURATOM) in den Jahren 2001 und 2002
[89].
Frankreich, Deutschland und die Schweiz intensivierten ihre
trinationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Neurowissenschaften. Mit der Gründung von „
Neurex“ verfügen ab Dezember tausend Neuroforschende in fast hundert Labors über ein offizielles Netzwerk, das als Plattform die Kooperation und den Informationsaustausch zwischen den Forschungsstätten in Basel, Strassburg, Stuttgart und Freiburg i. Br. fördern soll
[90].
Der Nationalrat wollte das Ziel der
nachhaltigen Entwicklung in der Forschung ernstnehmen und überwies eine Motion Suter (fdp, BE) in Postulatsform, welche die Ergänzung oder Änderung des Forschungsgesetzes sowie aller übrigen Bundesrechtsnormen verlangte hatte, damit die wissenschaftliche Forschung auf eine nachhaltige Entwicklung – namentlich im Energiebereich zur Förderung der erneuerbaren Energien – als weiterer Schwerpunkt ausgerichtet wird
[91]. Im weiteren überwies die grosse Kammer ein Postulat Haering (sp, ZH), das die vermehrte Förderung von Forschung und Ausbildung über
gewaltfreie Konfliktbewältigung anregt
[92].
Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament eine Botschaft über das Protokoll zur Änderung des Europäischen Übereinkommens zum
Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere [93]. Ihm Rahmen seiner Antwort auf den 1994 von der ständerätlichen GPK verfassten Bericht „Vollzugsprobleme im Tierschutz“ stellte er zudem eine grössere
Revision des Tierschutzgesetzes in Aussicht
[94].
Die über ein Jahr andauernde Krise um Führung und Zukunft am
Centro Svizzero di Calcolo Scientifico (
CSCS) in
Manno bei Lugano schien im Herbst des Berichtsjahres überwunden werden zu können. Der ETH-Rat beschloss zuhanden der mit der Verwaltung des Zentrums beauftragten ETH Zürich Richtlinien für die künftige Entwicklung des Hochleistungsrechenzentrums. Dank der Einrichtung einer Professur für Computerwissenschaften soll die wissenschaftliche Führung gestärkt und mit einer neuen Verwaltungsstruktur die Professionalisierung des CSCS vorangetrieben sowie eine Partnerschaft mit den Benützern des Zentrums und dessen internationale Vernetzung angestrebt werden
[95].
Der Bundesrat genehmigte zwei Abkommen im Rahmen des
europäischen Fusionsforschungsprogramms. Das eine betrifft den Beitritt zum Abkommen über die Fusionsentwicklung (European Fusion Development Agreement), das andere die Verlängerung des Assoziationsvertrags mit EURATOM bis Ende 2000
[96]. Im weiteren beschloss die Regierung, in den nächsten vier Jahren 16 ausseruniversitäre Forschungsstätten von nationalem Interesse mit insgesamt 35 Mio Fr. zu unterstützen
[97].
Zur Ablösung der bestehenden Schwerpunktprogramme betraute der Bundesrat den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) mit der Durchführung von neuen „
Nationalen Forschungsschwerpunkten“ (
NFS). Ab Januar 2001 sollen rund drei Mio Fr. pro Schwerpunkt eingesetzt und damit die Spitzenforschung, die Zusammenführung von Schlüsselelementen der nationalen Wissenschafts- und Technologieförderung sowie die Entwicklung von Partnerschaften zwischen Wissenschaft und ausserakademischen Kreisen des privaten Sektors gefördert werden. Bis zum Ablauf der Eingabefrist Ende März waren etwa 230 Projektvorschläge von Forschenden beim Nationalfonds eingegangen
[98].
Zur künstlichen Fortpflanzung und zur Xenotransplantation siehe oben, Teil I, 7b (Gesundheitspolitik); zu gentechnisch veränderten Landwirtschaftsprodukten und Lebensmitteln siehe oben, Teil I, 4c (Produits alimentaires).
Das im Rahmen des Abstimmungskampfes zur „Gen-Schutz-Initiative“ vom Bundesrat 1998 in einem ersten Entwurf vorgelegte
Gen-Lex-Programm steckte weiterhin in langwierigen Prozessen der verwaltungsinternen Feinabstimmung. Die bundesrätliche Botschaft – zuerst auf Herbst 1998 erwartet, dann auf Frühling 1999 verschoben – lag Ende des Berichtsjahres immer noch nicht vor, und die Regierung verschob ihren Entscheid auf das Jahr 2000. Hingegen hatte der Bundesrat im Sommer drei Verordnungen erlassen, mit welchen die Gentechnik in der Schweiz in Anlehnung an die EU-Richtlinien stärker reglementiert und kontrolliert bzw. mehr Sicherheit im Umgang mit gentechnisch veränderten und krankheitserregenden Organismen erreicht werden soll. Die Freisetzungsverordnung (FrSV) und die Erschliessungsverordnung (ESV) stehen für den Schutz von Mensch und Umwelt, die Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Gefährdung durch Mikroorganismen (SAMV) regelt die spezifischen Sicherheitsmassnahmen für Menschen, die am Arbeitsplatz in Kontakt mit gentechnisch veränderten Organismen treten. Unter den drei auf den 1. November 1999 in Kraft gesetzten Verordnungen war die Freisetzungsverordnung von besonderer Bedeutung, hatte doch das Buwal mit der Verweigerung entsprechender Bewilligungen und einer Befürwortung der Idee eines
Freisetzungsmoratoriums im Hinblick auf die Gen-Lex-Vorlage für Aufsehen und Kritik gesorgt. Ungeregelt blieb die Haftung für Schäden, die aus gentechnischen Arbeiten für Mensch und Umwelt entstehen. Das Haftungsrecht soll erst im Rahmen der Gen-Lex überarbeitet werden
[99].
Als Zweitrat überwies die grosse Kammer mit 82 zu 54 Stimmen die im Nachgang zur Abstimmung über die „Gen-Schutz-Initiative“ eingereichte Motion Leumann (fdp, LU), welche eine
Anpassung des Patentgesetzes an das EU-Recht verlangt. Die Motion der FDP-Fraktion, deren Text sich mit dem Vorstoss Leumann deckte, wurde zurückgezogen. Im Hinblick auf dessen Beratung im Nationalrat hatten sich die fünf Hilfswerke Swissaid/Fastenopfer/Brot für alle/Helvetas/Caritas gegen eine entsprechende Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente ausgesprochen und vor den Tücken der EU-Richtlinie gewarnt. Mit der Einführung von Patenten auf Lebewesen seien unter anderem negative Konsequenzen für die globale Ernährungssicherheit sowie Abhängigkeiten der Bauern von Agrarkonzernen zu befürchten
[100]. Eine Motion der grünen Fraktion, die vom Bundesrat die Vorlage von Alternativen zur umstrittenen Patentierung von Lebewesen verlangt hatte, wurde vom Nationalrat mit 74 zu 61 Stimmen abgewiesen
[101].
Der Bundesrat war bereit, eine Motion Kuhn (gp, AG) in Postulatsform entgegenzunehmen, welche im Rahmen der Gen-Lex-Vorlage eine Ergänzung des Umweltschutzgesetzes mit dem
Vorsorgeprinzip und dem Grundsatz des
Nutzens für die Gesellschaft fordert. Da der Freisinnige Randegger (BS) den Vorstoss bekämpfte, wurde der Entscheid verschoben
[102].
Florianne Koechlin, Biologin und Basler Gentechnik-Kritikerin, wurde vom Bundesrat als zwölftes Mitglied in die Ethik-Kommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich gewählt. Koechlin hatte 1998 aus Protest auf einen Einsitz in die Kommission verzichtet
[103]. Angesichts des regelrechten
Booms von Ethikkommissionen in den Bereichen Bioethik, Gentechnik und Medizin wurde der Ruf nach Schaffung einer einzigen nationalen Ethikkommission laut. In einer Motion forderte Ständerat Plattner (sp, BS) die Zusammenfassung der bestehenden Ethikkommissionen des Bundes zu einem nationalen Gremium oder aber zumindest die Fusion einzelner Kommissionen mit überlappenden Kompetenzen. Die kleine Kammer überwies den Vorstoss in Postulatsform
[104].
Weiterführende Literatur
Bundesamt für Statistik, Bildungsindikatoren 1999, Neuenburg 1999.
Trier, Uri Peter (Hg.), Was bringt unsere Bildung? Zum Abschluss des Nationalen Forschungsprogramms „Wirksamkeit unserer Bildungssysteme“ NFP 33, Chur 1999.
Wagner Pfeifer, Beatrice, „Staatlicher Bildungsauftrag und staatliches Bildungsmonopol“, in Schweiz. Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 99/1998, S. 249-271.
Zingg, Tarja, „Aufruf zur bildungspolitischen Gesamtschau“, in Vision, Nr. 3, Bern 1999, S. 73-75.
Grossenbacher, Silvia, Begabungsförderung in der Volksschule – Umgang mit Heterogenität / Koordination, Aarau 1999 (Trendbericht der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung SKBF, Nr. 2).
Rüesch, Peter, Gute Schulen im multikulturellen Umfeld: Ergebnisse aus der Forschung zur Qualitätssicherung, Zürich 1999.
Vögeli-Mantovani, Urs, Mehr fördern, weniger auslesen: Zur Entwicklung der schulischen Beurteilung in der Schweiz, Aarau 1999.
„Informatikermangel in der Schweiz / Walter Gander im Gespräch mit Robert Nef“, in Schweizer Monatshefte für Politik, Wirtschaft, Kultur, 79/1999, Heft 10, Zürich, S. 22-24.
Kiener, Urs, Berufsbildungsforschung in der Schweiz: Grundlinien eines Konzeptes: Expertenbericht, Bern 1999.
Schläfli, André / Gonon, Philipp, Weiterbildung in der Schweiz: Situation und Empfehlungen, Bern 1999.
Bieri, Stephan, „Hochschulführung in der Schweiz: Föderalismus, Autonomie und universitäres Personalmanagement“, in Wissenschaftsmanagement, 5/1999, Heft 4, Bonn, S. 31-36.
Bundesamt für Statistik, Einzugsgebiete der universitären Hochschulen in der Schweiz, Neuenburg 1999.
Diem, Markus / Meyer, Thomas, Studienabbruch aus der Sicht der Studierenden, Neuenburg 1999.
Effenberger, Julius, „New Public Management und Hochschulen am Beispiel der Wissensverwertung“, in Schweiz. Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 99/1998, S. 545-567.
Kiener, Urs, Gibt es Studienabbrecher?, Chur 1999.
Kleiber, Charles, Die Universität von morgen. Visionen, Fakten, Einschätzungen, o.O., o.J.
Kleiber, Charles, Wege zu einer neuen Universität, in Die Volkswirtschaft, 1999, Nr. 7, S. 10-17.
Verband der Schweizerischen StudentInnenschaften, VSS (Hg.), Neugierig auf Gender Studies: ein Handbuch, Zürich 1999.
Zürcher, Markus, Der Entwurf zu einem Bundesgesetz über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich: Fakten, Beurteilungen, Einwände, Bern 1999 (Bulletin Schweizerische Akademie der Geistes- und Sozialwissenschaften, Beiheft 4).
Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (Internationale Forschungsprojekte), Wissenschaftliche Kurzberichte 1998 der Schweizer Teilnehmer an Projekten von COST, Bern 1999.
Lutz, Martin J. / Staehelin, Alesch, Technologietransfer an den schweizerischen Hochschulen: eine vergleichende Untersuchung von Recht und Praxis, o.O., o.J. [1999].
[1] Presse vom 11.8.99;
SN, 18.8.99;
NZZ, 10.9.99. Zur Kritik der Solothurner Regierungsrätin Ruth Gisi (fdp) am Positionspapier ihrer Partei vgl. Presse vom 23.8.99. Gisi zeigte sich von den fehlenden Antworten auf Fragen rund um Kosten und Finanzierung der Umsetzung enttäuscht.1
[2]
BZ, 28.9.99;
TA, 5.10.99.2
[3] Presse vom 30.9.99. Vgl. hierzu auch die Resultate der Third International Mathematics and Science Study (TIMSS) von 1994 bis 1995 – der bisher grösste internationale Vergleich von Schülerleistungen auf verschiedenen Altersstufen (
Ww, 10.6.99). Zur nationalen Sprachendiskussion Englisch-Französisch siehe unten, Teil I, 8b (Sprachen).3
[4]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2670;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 988.4
[6]
EDK Jahresbericht 1999, März 2000, S. 8;
NZZ, 23.9.99.6
[7] Presse vom 18.11.99;
BaZ, 19.11.99;
NZZ, 27.11.99.7
[8]
AZ, 15.6. und 18.8.99.8
[9]
NLZ, 13.9.99. Vgl.
SPJ 1998, S. 375 f.9
[10]
NLZ, 21.1. und 4.2.99. 10
[11]
NZZ, 14.6. und 29.11.99. 11
[12]
EDK Jahresbericht 1999, März 2000, S. 7 und S. 17; Presse vom 15.6.99. Aufgrund der Gutheissung dieses Reglements beschloss die Innerschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz, eine neue dreijährige Ausbildung anzubieten, die Absolventinnen und Absolventen befähigt, sowohl im Kindergarten als auch in der ersten und zweiten Primarklasse zu unterrichten (vgl
. NLZ, 6.10.99). Siehe auch die Stellungnahme des BR zum Vorstoss Heim (cvp, SO) betreffend die Ausbildung zur Kindergärtnerin und zum Primarlehrer (
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 511 f.). 12
[15]
BaZ, 3.9.99;
Bund, 1.11.99. 15
[18]
Bund, 5.2.99; vgl.
SPJ 1998, S. 375. 18
[19]
BaZ, 20.7.99. Vgl. auch den Vorstoss Comby (fdp, VS) betreffend Unterstützung der Schweizer Schulen im Ausland (
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 544). 19
[20] Presse vom 4.10.99. 20
[21] Presse vom 17.11.99; vgl.
SPJ 1998, S. 304. Zu einer Umfrage betreffend die pädagogischen, organisatorischen und technischen Aspekte der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in den Schweizer Schulen vgl.
NZZ, 28.1.99. Zum Mangel an Informatiklehrstellen vgl. unten, Berufsbildung. Zur Informationsgesellschaft vgl. unten, Teil I, 8c (Neue Kommunikationstechnologien). 21
[23]
LT, 9.8. und 7.12.99;
SGT, 9.8.99. Vgl.
SPJ 1998, S. 304 f. Zur Diskussion über die Schulqualität vgl.
Bund, 1.2.99. 23
[24]
BaZ, 14.1. und 5.5.99;
NZZ, 7.5.99; Presse vom 3.6.99. 24
[25]
EDK Jahresbericht 1999, März 2000, S. 10. 25
[26]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2156. 26
[27]
BBl, 1999, S. 3383; Presse vom 6.5. und 19.10.99;
NZZ, 1.7., 14.10. und 10.12.99. 27
[28], S.
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 352;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1751. Zur Sammelbotschaft (
BBl, 1999, S. 297 ff.) vgl. unten, Hochschulen. 28
[29]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1177. 29
[30]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 95 f. Vgl.
SPJ 1998, S. 306. 30
[31]
Bund, 3.5., 10.5. und 17.5.99;
SGT, 11.5.99;
NZZ, 27.5.99 (Beilage). Vgl.
Lit. Schläfli / Gonon. Zur Qualitätssicherung an Berufsschulen siehe auch
SHZ, 17.3.99 sowie die Anwort des BR auf die einfache Anfrage Weber (sp, AG) in
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1649 ff. 31
[32]
BBl, 1999, S. 3087 ff. (Bericht der WBK);
BBl, 1999, S. 3111 f. (Stellungnahme BR);
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 462 ff., 586 und 596;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 427 ff.;
BBl, 1999, S. 5115 ff., 5192 und 9780 f.;
NZZ, 19.3.99; Presse vom 9.3., 19.3. und 9.6.99. Vgl.
SPJ 1997, S. 309 f. und
1998, S. 306. 32
[33]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 436 f. 33
[34] Presse vom 3.7.99. Vgl
. SPJ 1998, S. 306. 34
[36]
BBl, 1999, S. 9135 f.;
NZZ, 21.10.99; Presse vom 27.10. und 11.11.99. Vgl.
SPJ 1998, S. 306. Vgl. hierzu auch die Antwort des BR auf die Anfrage Weber (sp, AG) betreffend Massnahmen zur Generierung von Lehrstellen durch den Bund (
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2333 f.). Zur Diskussion über finanzielle Entschädigungen an Betriebe, die Lehrlinge ausbilden bzw. zur Trittbrettfahrer-Problematik vgl.
Bund 23.8.99. Zum Aufbau von Ausbildungsverbünden, in denen mehrere Firmen gemeinsam Lehrlinge ausbilden, vgl.
BaZ, 28.8.99. 36
[37]
BaZ, 30.2. und 18.3.99 (BS);
SZ, 10.7.99 (SO);
NZZ, 26.3. und 2.7.99 (ZH);
AZ, 29.11.99. Vgl.
SPJ 1998, S. 371 und 377 (AG). 37
[38] Betreffend Informatik-Ausbildungsprogramme in der obligatorischen Schulzeit sowie Schule und Internet siehe oben, Grundschulen. 38
[39]
NZZ, 18.5.99;
SHZ, 19.5.99;
SGT, 5.7. und 18.12.99;
NLZ, 12.7.99;
LT, 20.7.99. Zur finanziellen Unterstützung von Forschungsprogrammen an Hoch- und Fachhochschulen durch private Telekommunikationsfirmen vgl.
NZZ, 27.4.99, und zu den verschiedenen Angeboten im Bereich der Informatik-Ausbildung siehe
NZZ, 21.9.99. Vgl. auch die Antwort des BR auf die Vorstösse Strahm (sp, BE) betreffend Mangel an ausgebildetem Informatikpersonal und Schaffung zusätzlicher Informatiklehrstellen beim Bund (
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1393 ff.;
Amtl. Bull. NR, 1999, Beilage, S. 169 f.;
TA, 19.8.99). 39
[40]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1328. 40
[41]
BBl, 1999, S. 297 ff.; vgl.
SPJ 1998, S. 307 f. 41
[42]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 309 ff. (Eintreten), 324 ff. (Diskussion betreffend Kompetenzen und Zusammensetzung der SUK), 343 ff., 823 ff., 870 ff., 966 ff. und 995; Presse vom 21.4. bis 23.4.99. Vgl. auch
SPJ 1998, S. 307 ff. Zur WBK-Motion für einen Hochschulartikel vgl.
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 342 f. sowie auch die Voten in der Eintretensdebatte des StR (
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 311 ff.) und Presse vom 25.3.99. 42
[43]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1725 ff., 1749 f., 1751 f., 1764 ff., 1773 ff., 1801 ff., 1911 f., 2078 f., 2144, 2312 f.; , 1999, S. 8692 ff. (Universitätsförderungsgesetz); , 1999, S. 8859 und
BBl, 2000, S. 1044 f. (Bundesbeschluss über projektgebundene Beiträge zu Gunsten der Universitäten und Institutionen in den Jahren 2000-2003); , 1999, S. 8859 und
BBl, 2000, S. 1046 f. (Bundesbeschluss über die Kredite nach dem Universitätsförderungsgesetz in den Jahren 2000-2003);
TA, 19.7.99;
NZZ, 1.5., 17.9., 7.10. und 8.10.99; Presse vom 23.9., 24.9. und 28.9.99;
SHK Jahresbericht 1999, Bern 2000, S. 5. 43
[44] Zur Zwischenbilanz, die Staatssekretär Kleiber anlässlich der Präsentation seiner Publikation „Die Universität von morgen“ zog, vgl. Presse vom 2.3.99. Als Grundgedanke und Anliegen nannte Kleiber die Anpassung der Universitätslandschaft an die Entwicklung hin zur Wissensgesellschaft, die Schaffung eines Netzwerks für Innovation zur Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers sowie die Pflege des Dialogs zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit im Rahmen der Stiftung „Science et Cité“ (
Lit. Kleiber,
Die Universität). Hierzu auch Kleibers Zwischenbilanz nach Abschluss der parlamentarischen Beratungen (
Lib, 8.10.99;
LT, 11.10.99;
NZZ, 14.10.99). Zur Stiftung „Science et Cité“ vgl. unten, Kooperation unter Hochschulen. 44
[45]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 337 ff.;
BaZ, 10.6.99;
NZZ, 12.6.99. 45
[46]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2670;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1198.46
[47]
SHK Jahresbericht 1999, Bern 2000, S. 10 f. 47
[49], 1999, S. 7135 ff.;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1190 f.; , 1999, S. 1720 ff.; , 2000, S. 129; Presse vom 1.6.99. Zum Bundesbeschluss über den Voranschlag 2000 des ETH-Bereichs siehe , 2000, S. 128. Vgl. auch die Stellungnahme des BR zur Interpellation Plattner (sp, BS), die hinsichtlich der aktuellen Geldmittelverteilung auf das Missverhältnis zwischen kantonalen Universitäten und ETH-Bereich hinwies (
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 831 ff.). 49
[50]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 828 ff. 50
[51]
NZZ, 7.12.99. Vgl.
SPJ 1998, S. 310 f. 51
[52]
Ww, 16.9.99;
TA, 1.19.99; Presse vom 10.9.99. Vgl.
SPJ 1998, S. 310 f. Siehe auch die bundesrätliche Stellungnahme zur Interpellation Semadeni (sp, GR) betreffend Wiederbesetzung des Lehrstuhls für Rätoromanisch an der ETH (
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1372 f. bzw. 2218).52
[53]
BaZ, 4.6. und 13.10.99;
NZZ, 5.6.99;
Ww, 23.9.99. Vgl. auch die Antwort des BR auf die Anfrage Teuscher (gp, BE) betreffend Frauen- und Geschlechterforschung an den Hochschulen (
Amtl. Bull. NR, 1999, Beilagen, S. 125 ff.). Zu den nur langsamen Fortschritten der ETH Zürich im Bereich der Frauenförderung vgl.
SGT, 11.5.99. 53
[54]
BaZ, 14.4.99. Zur Sammelbotschaft (
BBl, 1999, S. 297 ff.) vgl. oben, Hochschulen. Allgemein zur Gleichstellung im Bildungsbereich vgl.
BaZ-Beilage vom 18.9.99. 54
[55]
CdT, 26.6.99;
NZZ, 28.6.99;
BaZ, 1.7.99;
Bund, 26.7. und 6.12.99. Vgl.
SPJ 1996, S. 297 f. 55
[56] Presse vom 5.3. und 26.8.99;
BaZ, 31.3.99;
NZZ, 19.8.99. Vgl.
SPJ 1998, S. 309. 56
[57]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 180;
NZZ, 29.6.99. Vgl.
SPJ 1998, S. 310. 57
[58], 1999, S. 1901 ff. und 8852;, 1999, S. 809 ff.;
St, 1999, S. 856 f. 58
[59]
NZZ, 12.5. und 22.10.99. 59
[60] Presse vom 28.4.99. 60
[61]
24h, 4.3.99;
LT, 15.3.99; Presse vom 24.3., 26.3. und 6.5.99;
NZZ, 5.7. und 1.11.99. Vgl.
SPJ 1998, S. 311. 61
[62]
BZ, 13.2.99;
NZZ, 27.2.99. 62
[63] Presse vom 27.2.99. 63
[65]
NZZ, 28.1.99; 4.12.99;
TA, 23.11.99;
BaZ, 9.12.99. 65
[66]
Lit. BFS, Einzugsgebiete; Presse vom 25.9.99;
LT, 10.12.99. 66
[67]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1810 f. 67
[68]
Lit. Diem/Meyer;
Lit. Kiener;
SHZ, 26.5.99;
NZZ, 21.7.99;
LT, 29.10.99;
24h, 17.11.99. 68
[69]
LT, 5.11.99;
NZZ, 9.11.99; vgl. auch
BBW Journal, 1999, Nr. 3, S. 2 ff. 69
[70]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1809 f. 70
[72]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 352 und 995;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1751 und 2313; , 1999, S. 8702 f. (Gesetz); , 1999, S. 8859 (Kredit). Zur Sammelbotschaft (
BBl, 1999, S. 297 ff.) vgl. oben, Hochschulen. 72
[73]
NZZ, 15.3. und 18.9.99; Presse vom 10.11.99;
Bund, 15.11.99. Vgl.
SPJ 1998, S. 312 f. Siehe hierzu auch das Interview mit BR Couchepin, in welchem dieser eine Bilanz auf halbem Weg zum Aufbau der sieben FHS zieht (
NZZ, 27.10.99). 73
[74]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1749;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 828.
EDK Jahresbericht 1999, März 2000, S. 12. 74
[75]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1750 f. 75
[76]
EDK Jahresbericht 1999, März 2000, S. 12. 76
[77]
EDK Jahresbericht 1999, März 2000, S. 7. 77
[78] Presse vom 15.6.99. Vgl. auch die Diskussion zum Vorstoss Onken (sp, TG) betreffend die Anerkennung von Architekturdiplomen der Schweizerischen Fachhochschulen (
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 353 f., 736 ff.). 78
[79]
LT, 19.4.99; Presse vom 4.12.99. Vgl.
SPJ 1998, S. 313. 79
[80]
NZZ, 23.3. und 26.6.99; Presse vom 19.5. und 18.12.99;
BaZ, 22.5., 25.6., 17.7. und 8.12.99; Presse vom 22.7.99. Vgl.
SPJ 1998, S. 312 f. Zu Beginn des Berichtsjahres hatte die Solothurner Regierung eine Vorlage für die Konzentration der eigenen Fachhochschule am Standort Olten zur Überarbeitung zurückgezogen (
SZ, 27.1. und 28.1.99;
NZZ, 9.12.99; Presse vom 12.5. und 12.7.99). Zur Antwort des BR auf den Vorstoss Heim (cvp, SO) zur Standortfrage im Kanton Solothurn vgl.
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1410 f. 80
[81]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 343 f.;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1773 ff. und 2313; , 1999, S. 8704 f.;
NZZ, 24.9.99. Zur Sammelbotschaft (
BBl, 1999, S. 297 ff.) vgl. oben, Hochschulen. 81
[82]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 344 ff.;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1776 ff.;, 1999, S. 8850 f. 82
[83]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 346 f.;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1781 ff.; , 1999, S. 8859. 83
[84]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 350 f.;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1808 f.; , 1999, S. 8848 f. 84
[85]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 347 f.;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1783 f.; , 1999, S. 8846 f. 85
[86]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 351 f.;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1749 f.; , 1999, S. 8843. Zum Beschluss der Minister der EUREKA-Mitgliedstaaten, diese Forschungsinitiative mittels vermehrter Einbindung der Industrie und intensiviertem politischen Engagement der Mitgliedländer zu stärken vgl.
Bund, 1.7.99. 86
[87]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 143 f. 87
[88]
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 645;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1579 f.; , 1999, S. 6489 ff.;
Bund, 14.4.00;
BaZ, 22.4.00;
SHZ, 5.5.99;
AZ, 9.8.99;
TA, 6.9.99;
SGT, 13.9.99. Vgl.
SPJ 1998, S. 314 f. Zur Botschaft über die Genehmigung der sektoriellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU (
BBl, 1999, S. 6128) vgl. oben, Teil I, 2 (Europe: UE). 88
[89], 1999, S. 8856;
Amtl. Bull. StR, 1999, S. 645;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1580. 89
[90]
BaZ, 14.12.99;
NZZ, 18.12.99. 90
[91]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 472 f. 91
[92]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2671. 92
[93], 1999, S. 4895 ff. 93
[94], 1999, S. 9484 ff. 94
[95] Presse vom 1.3.99;
TA, 27.2.99;
LT, 15.7.99;
NZZ, 29.7., 23.9., 5.11. und 8.12.99,
BaZ, 21.9.99;
SGT, 18.10.99. Vgl.
SPJ 1998, S. 314. 95
[98]
TA, 13.4.99;
LT, 21.5.99. 98
[99] Presse vom 29.4. und vom 26.8.99;
SHZ, 20.10.99;
TA, 8.11.99;
AZ, 24.12.99. Zur Freisetzungs- und Erschliessungsverordnung vgl. oben, Teil I, 6d (Législation sur la protection de l’environnement). Zur Diskussion über ein zehnjähriges Moratorium für Freisetzungsversuche mit Gen-Mais vgl. oben, Teil I, 4c (Produits alimentaires). Vgl.
SPJ 1998, S. 315 ff. 99
[100], 1999, S. 656 und 657 f.; Presse vom 7.4.99. Vgl.
SPJ 1998, S. 317 f. 100
[101], 1999, S. 658 ff. Vgl.
SPJ 1998, S. 316. 101
[102]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1313 ff. 102
[103] Presse vom 16.3.99; vgl.
SPJ 1998, S. 318 f. 103
[104]
Amtl. Bull. StR, S. 181ff.;
NZZ, 6.2.99. Vgl. auch
TA-Magazin, Nr. 51, Dezember 1999, S. 26 ff. Für die Einrichtung einer Ethik-Professur an einer noch zu bestimmenden Fakultät stellte der Basler Anne-Frank-Fonds der Universität Basel 1,2 Mio Fr. zur Verfügung (
NZZ, 27.3.99). 104