Bildung, Kultur und Medien
Medien
Ein Medienartikel, der die Verankerung der Presseförderung sowie das Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung in der Verfassung vorsieht, ging in die Vernehmlassung. – Mit einer grossen PR-Offensive lancierte die SRG ihr neues Label „SRG SSR idée suisse“. Dank dem neuen Jugendsender Virus wollte Schweizer Radio DRS den Ansprüchen des jüngeren Zielpublikums besser gerecht werden. – Als erster nationaler Privatsender ging TV 3 mit einem Vollprogramm auf Sendung.
Medienpolitische Grundfragen
Eine Univox-Studie über das
Medienverhalten der Schweizerischen Bevölkerung wies einen
Bedeutungszuwachs des Fernsehens aus. Knapp 40% der befragten Personen gaben an, in erster Linie die SRG-Kanäle zu nutzen, um sich zu informieren; hingegen waren es nur 22%, welche die Zeitung als erste Informationsquelle nannten. Dieser seit 1988 beobachtbare Wandel zugunsten des Fernsehens manifestierte sich auch in einem
Bedeutungsverlust der SRG-Radios, wobei die DRS-Sender in der Deutschschweiz gegenüber den Westschweizer Schwesterprogrammen mehr Beachtung fanden. Trotz rückläufiger Tendenz blieb die Tageszeitung aber dennoch das am häufigsten genutzte Medium. Zwei Drittel der Erwachsenen lesen sie fast täglich. Seit 1986 stabil war die Zufriedenheit des Publikums mit Presse, Radio und Fernsehen (92% Zufriedene)
[1].
Angesichts des sich fortsetzenden Wandels in Richtung Personalisierung und Kommerzialisierung in der politischen Kommunikation wurden im Berichtsjahr die Auswirkungen der medialen Begleitung der Bundesrats- und Nationalratswahlen Gegenstand wissenschaftlicher Debatten. Die Kritik wendete sich insbesondere gegen eine
„Amerikanisierung der Berichterstattung“. Bundesrat Leuenberger forderte überdies die Einsetzung eines Medienrats mit angesehenen Fachleuten – nicht zur Behandlung von Beschwerden oder zur Ausübung von Zensur, sondern als Anstoss für eine Qualitätsdiskussion. Mit der Überweisung eines Postulat Weigelt (fdp, SG) beauftragte der Nationalrat den Bundesrat, die
Schaffung eines Medienrats im Vorfeld der anstehenden Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) zu prüfen
[2].
Eine Subkommission der Staatspolitischen Kommission
des Nationalrates (SPK) unter Peter Vollmer (sp, BE) erarbeitete eine Vorlage zur Förderung der Qualität journalistischer Arbeit, der Aus- und Weiterbildung sowie der Forschung und der Meinungsvielfalt. Die SPK verabschiedete Anfang Juli eine parlamentarische Initiative, die eine verfassungsmässige Verankerung dieser Forderungen verlangt. Die Initiative ging auf eine in ein Postulat umgewandelte Motion Zbinden (sp, AG) zurück, die den Bundesrat zu einer Regelung der
Presseförderung im Rahmen der bevorstehenden Nachführung des Bundesverfassung angehalten hatte. Auf Wunsch der Kommission eröffnete der Bundesrat eine Vernehmlassung zu drei neuen Verfassungsartikeln, welche die Medien im allgemeinen, die Presse im besonderen sowie die Verankerung des
Öffentlichkeitsprinzips in der Verwaltung betreffen. In ihren Vorschlägen hatte die Kommission bewusst auf direkte staatliche Eingriffe in den Wettbewerb verzichtet; hingegen sollte der Staat für Transparenz in den Medienunternehmen sorgen, Beobachtungs- und Beurteilungsaufgaben wahrnehmen sowie Schiedsrichter bei Streitigkeiten zwischen Medien und Privaten spielen. Ein besonderes Anliegen der Subkommission war zudem die Förderung und Sicherung der Qualität der journalistischen Arbeit durch Anreize zur besseren Beachtung von Sorgfalt, Fairness und Medienethik gewesen. In diese Richtung zielte auch der Vorschlag, mit einem „
Wahrheitsgremium“ irreführenden Argumenten in Abstimmungskämpfen entgegenzutreten. In der Vernehmlassung umstritten war allem voran die Verankerung der Medienförderung in der Verfassung. Verleger und bürgerliche Parteien gaben ihrer Furcht vor staatlicher Einmischung Ausdruck; der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ), deren Presserat und die Mediengewerkschaft Comedia begrüssten den Medienartikel, lehnten aber neue Gremien wie ein Medienrat oder ein Mediationsorgan für die Presse ab. Anders als Presserat und SVJ wollte aber die Comedia den Schutz der Informations- und Meinungsvielfalt durch den Bund zwingend festschreiben. Schliesslich lehnten acht Kantone, fünf Parteien (FDP, CVP, SVP, LPS und SD) sowie 18 interessierte Dritte, darunter der Vorort, die Initiative der Kommission grundsätzlich ab. Auch der Verlegerverband und die SRG konnten einer verfassungsmässigen Verankerung der Presseförderung nichts abgewinnen. Nur den Bereichen Weiterbildung und Forschung sowie dem Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung waren widerspruchslose Zustimmung vergönnt
[3].
Der
Verband Schweizer Privatradios (VSP) präsentierte im Hinblick auf die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes ein Positionspapier, in welchem der Verband eine Übernahme des EU-Rechts im Werbebereich sowie eine programmliche und technische Gleichstellung der Privaten mit der SRG forderte. Hinsichtlich der verbreitungstechnischen Bedingungen seien die Privatradios gegenüber der SRG als öffentliche Veranstalterin massiv benachteiligt. Der VSP verlangte eine Gleichstellung notfalls auch unter Aufgabe von SRG-Frequenzen sowie die Erstellung eines entsprechenden Inventars der Empfangsmöglichkeiten. Die stark gestiegenen Kosten für die Programmverbreitung wollte der Verband den Privatradios durch Gebührengelder abgelten, würden diese doch auch Service-Public-Leistungen erbringen
[4].
Der Ständerat überwies eine Motion Reimann (svp, AG) betreffend
Persönlichkeitsschutz im Medienrecht als Postulat, nachdem der Motionär selbst eine entsprechende Umwandlung des Vorstosses beantragt hatte. Obwohl sich der Bundesrat gegen eine Verschärfung des Medienrechts stellte, sprach Bundesrätin Metzler einer Überweisung als Postulat das Wort: Dem Ständerat sei damit die Möglichkeit gegeben, ein Zeichen zu setzen und sich demonstrativ vor jene Politikerinnen und Politiker zu stellen, die in jüngster Vergangenheit von den Medien in persönlichkeitsverletzender Art und Weise angegriffen worden waren
[5]. Im Berichtsjahr war es zu „
Schlammschlachten“ unter anderem gegen Bundesrat Villiger im Zusammenhang mit der Buchpublikation einer ehemaligen Prostituierten gekommen. Zu Kritik an den Medien gaben im weiteren die Medienberichterstattung über die Affäre Bellasi, eine beleidigende Photomontage von Bundesrätin Dreifuss auf der Titelseite des Tessiner Lega-Blattes „Mattino Della Domenica“ sowie ein fiktiver Briefwechsel zwischen Bundesratskandidatin Rita Roos (cvp, SG) und Bundesrätin Ruth Metzler in „Le Temps“ Anlass
[6].
Denis Barrelet, Bundeshauskorrespondent bei „24 heures“ und Medienrechtsexperte, sowie Bruno Vanoni, Bundeshauskorrespondent vom "Tages Anzeiger“, wurden durch das Berner Obergericht zweitinstanzlich von der Anklage auf „Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen“ freigesprochen. Die
Bundesanwaltschaft hatte gegen beide ermittelt, nachdem vertrauliche Depeschen von Botschafter Defago an den Bundesrat bekannt geworden waren
[7]. Freigesprochen wurde auch ein Journalist der „Sonntags-Zeitung“, dem die Bundesanwaltschaft die Veröffentlichung geheimer Unterlagen in der
Mossad-Affäre vorgeworfen hatte
[8]. Wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses verurteilte das Bezirksgericht Zürich einen früheren Beamten der Bundesanwaltschaft, der 1997 gegen Zusicherung eines Spesenersatzes in der Höhe von 3000 Fr. Redaktionsmitglieder der Zeitschrift „Facts“ in als geheim taxierte Informationen eingeweiht hatte. Der Artikel erregte in der Folge nicht wegen seines Inhalts, sondern aufgrund des offensichtlich gewordenen „
Checkbuchjournalismus“ Aufsehen
[9].
Zur Diskussion einer Revision des Gesetzes über den Unlauteren Wettbewerb im Zusammenhang mit kritischen Medienberichten über einzelne Produkte siehe oben, Teil I, 4a (Wettbewerb).
Im Frühjahr gründeten Vertreter der Journalistenverbände, der Medienwissenschaft, der Verleger und interessierte Medienschaffende den
Verein „Qualität im Journalismus“. Eine entsprechende, die wesentlichen qualitätssichernden Prinzipien enthaltende Charta wurde durch die Mitgliederversammlung im November verabschiedet. Die Beherrschung des Handwerks, die charakterliche Eignung als Grundlage journalistischen Handelns sowie die Etablierung gewisser Standards mittels eines ethischen Diskurses standen dabei im Vordergrund. Doch wurde auch der Einbezug des Publikums in die Qualitätsdebatte betont
[10].
Der
Presserat als Organ journalistischer Selbstkontrolle wurde auf eine
breitere personelle Basis gestellt und in eine
Stiftung umgewandelt. Statt wie bis anhin nur der Schweizer Verband der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) sollen sich ab Januar 2000 am Presserat künftig auch das Syndikat Schweizer Medienschaffender (SSM), die Mediengewerkschaft Comedia und die neu geschaffene Konferenz der Chefredaktoren beteiligen. Die im Dezember gegründete Stiftung mit Sitz in Freiburg bzw. deren Stiftungsrat wählte 21 Mitglieder in den Presserat, wovon 15 Medienschaffende und 6 Publikumsvertreter sind. Im Stiftungsrat stellten die drei Journalistenverbände neun, der Chefredaktorenverband drei Mitglieder
[11].
Für den
Presserat fiel im Berichtsjahr mehr Arbeit an als je zuvor.
39 neue Beschwerden gingen bei ihm ein, wobei Ende Jahr noch 18 Verfahren hängig waren. Die 23 Beanstandungen, auf welche der Presserat eintrat, betrafen vor allem die Missachtung der Privatsphäre sowie unfaires Verhalten und ungerechtfertigte Anschuldigungen der Medien
[12]. Unter anderem empfahl der Presserat den Redaktionen die Zurückweisung von
Leserbriefen mit rassistischen oder diskriminierenden Tendenzen. Der Rat wies darauf hin, dass eine angeheizte Stimmung in der Öffentlichkeit den Spielraum der Meinungsäusserungsfreiheit einschränke und die Sorgfaltspflicht der Redaktionen erhöhe
[13].
Die Schweizerische Kommission Medientransparenz (SKM) wurde aufgelöst. Ab 2000 sollen ihre Aufgaben von der
Schweizerischen Lauterkeitskommission, das ausführende Organ der Stiftung der Schweizer Werbewirtschaft für die Lauterkeit in der Werbung, wahrgenommen werden. Die Kommission ist paritätisch aus Vertretern von Werbung, Konsumentenschaft und Medienschaffenden zusammengesetzt und steht für mehr Transparenz in den Medien bzw. eine bessere Kontrolle der Trennung zwischen kommerzieller und redaktioneller Kommunikation ein
[14].
Presse
Gemäss den durch die AG für Werbemedienforschung (Wemf) erhobenen Daten konnten die Schweizerischen Tageszeitungen trotz der Turbulenzen auf dem globalisierten Medienmarkt weiterhin auf die Treue ihrer Leserschaft zählen. Selbst im Mehrjahresvergleich über sechs Jahre ergab sich ein Bild stabiler Verhältnisse. Nur bei wenigen Blättern waren Gewinne oder Verluste auszumachen; Bewegungen ergaben sich aber dort, wo Fusionen oder Übernahmen von Zeitungstiteln erfolgten – ein Hinweis darauf, dass der
Konzentrationsprozess in der Schweizer Presse
noch nicht zu Ende war. Der „Blick“ musste vor allem in der zweiten Hälfte der 90er Jahre einen starken Schwund hinnehmen. Eine leichte Erholung war bei der arg gebeutelten „Weltwoche“ auszumachen. Hingegen konnte „Le Temps“ als Fusionsprodukt aus „Nouveau Quotidien“ und „Journal de Genève“ nicht die Leserschaft seiner beiden Vorgänger halten
[15].
Eine vierte Verhandlungsrunde über einen
neuen Gesamtarbeitsvertrag (
GAV) für Journalistinnen und Journalisten wurde anfangs des Berichtsjahres abgebrochen, da die Forderungen der Verlegerorganisation
Verband Schweizer Presse, die Lohnverhandlungen seien von den Verbänden an die Betriebe zu delegieren, und die nur gelegentlich freischaffenden Journalistinnen und Journalisten vom Vertrag auszuschliessen, bei der Gewerkschaft
Comedia und dem
SVJ auf Ablehnung stiessen. Erst im Dezember – nach über einjährigen Verhandlungen – einigten sich Gewerkschaften sowie Zeitungs- und Zeitschriftenverleger auf einen neuen, für Journalistinnen und Journalisten der Deutschschweiz und des Tessins geltenden GAV. Der ab Mai 2000 in Kraft tretende Vertrag enthält regional abgestufte Minimallöhne und honorare, neue Kompensationsregelungen für regelmässige Nacht- und Sonntagsarbeit sowie Weiterbildungsmassnahmen. Neu wurde dem GAV auch das technische Personal der Redaktionen unterstellt. Eine Zustimmung der beteiligten Verbände stand Ende Jahr noch aus
[16].
Ab Dezember warb die
Gratiszeitung „20 Minuten“ allmorgentlich um die Gunst der Pendlerinnen und Pendler auf dem Netz der Zürcher S-Bahn und der städtischen Verkehrsbetriebe. Die Pendlerzeitung aus dem norwegischen Verlagshaus Schibsted entspricht einer Schnelllesezeitung, bilderreich und vierfarbig aufgemacht. Mit einer Startauflage von 100 000 Exemplaren wurde die Zeitung vorerst von 200 Handverteilerinnen und -verteilern unter die Leute gebracht, welche mittelfristig durch Zeitungsboxen ersetzt werden sollten. Die Eile, mit welcher die ursprünglich erst für Februar 2000 angekündigte Erstausgabe von „20 Minuten“ auf den Markt geworfen wurde, stand im Zusammenhang mit der Absicht des schwedischen Medienkonzerns Modern Times Group, wie schon in mehreren anderen europäischen Städten ab 2000 auch in Zürich die
Pendlerzeitung „Metro“ herauszugeben. Der schwedische Konkurrent konnte einen erheblichen Vorteil für sich verbuchen, da er sich per Vertrag mit der SBB das exklusive Recht gesichert hatte, auf den Bahnhofarealen das Gratisblatt zu verteilen. Zusätzliche Konkurrenz erwuchs „20 Minuten“ durch den von der TA Media AG und der NZZ gemeinsam herausgegebenen
„Zürich-Express“, der seit Ende August in trendiger Aufmachung das „Tagblatt der Stadt Zürich“ ersetzte. Ob der Raum Zürich genügend Platz für drei Gratiszeitungen bietet, blieb Ende Jahr noch unklar
[17].
Ein jähes Ende fand im Mai der Gratisanzeiger „
Züri Woche“, welcher wegen ungenügender Rentabilität eingestellt wurde. Das 1982 aus dem „Züri-Leu“ hervorgegangene Blatt mit einer Auflage von 250 000 hatte als Flaggschiff unter den Deutschschweizer Gratiszeitungen gegolten
[18]. Nicht wirklich glücken wollte der Aufstieg der
„Aargauer Zeitung“ (AZ) zu einem der führenden Titel der Schweiz, den diese seit ihrer Gründung im Jahre 1996 anstrebte. Die heterogenen, stark föderalistischen Strukturen des Kantons hatten verhindert, dass sich die aus einer Fusion von „Aargauer Tagblatt“ und „Badener Tagblatt“ hervorgegangene Tageszeitung mit einer Auflage von knapp 120 000 zur verbindenden Klammer entwickeln konnte. So versuchte die AZ dank regionalen „
Zeitungen in der Zeitung“ die Leser und Inserentinnen im Kanton zurückgewinnen: Mit einer Investition von 15 Mio Fr. strukturierte sie im Berichtsjahr ihr Angebot neu und erhöhte die Anzahl Regionalausgaben von fünf auf neun. Der
Ausbau der Regionalteile bescherte den Regionen Brugg-Windisch, Lenzburg-Seetal, Wynental-Suhrental und Bremgarten-Mutschellen eine Zeitung mit einem eigenen regionalen Bund. In der Region unteres Aaretal lancierte die AZ im November ihre zehnte Splitausgabe
[19].
Ein Genfer Versuch, das Sonntagsblatt „
Info Dimanche“ als zweite, vom Verlagshaus Edipresse unabhängige Westschweizer Sonntagszeitung neben „Le Matin Dimanche“ zu etablieren, scheiterte. Edipresse hielt mit dem auflagenstarken „Le Matin Dimanche“ (200 000 Exemplare) seit dem Verschwinden von „La Suisse“ im Jahre 1994 die einzige Sonntagszeitung in der Romandie. Das im Mai 1998 gegründete „Info Dimanche“ musste nach knapp einem Jahr trotz finanzieller Mitwirkung von Kanton und Stadt Genf Konkurs anmelden. Die Überschuldung der Zeitung wurde auf zwei Mio Fr. geschätzt
[20]. Eine zweite Sonntagszeitung erhielt die Westschweiz Ende Jahr aber doch noch: „
dimanche.ch“ aus dem Hause Ringier startete mit einer Auflage von 50 000 Exemplaren und einer schmal besetzten Redaktion. Zuweilen wurden Zweifel daran geäussert, ob der preislich und redaktionell im Billigsegment arbeitende „dimanche.ch“ mit einem Team von nur 13 Mitarbeitenden als alleiniger Konkurrent zu „Le Matin Dimanche“ mehr als blosses Weiterverarbeiten von bestehendem Material anderer Ringier-Redaktionen bieten könne
[21].
Einem harten Überlebenskampf mussten sich einige unabhängige Pressetitel stellen: Im Dezember erschien die Luzerner Wochenzeitung „
Luzern heute“ zum letzten Mal. Gegründet als Antwort auf die Fusion von „Luzerner Zeitung“ und „Luzerner Neuste Nachrichten“ zur „Neuen Luzerner Zeitung“, hatte sich das vor allem von rot-grünen Politikerinnen und Politikern sowie Gewerkschaftsvertretern getragene Blatt zur eigenständigen Zweitzeitung entwickelt. Die Auflage blieb weit unter den angestrebten 5000 Exemplaren, und das Defizit belief sich im Berichtsjahr auf 200 000 Fr. Die „
Zuger Presse“, welche ein halbes Jahr nach „Luzern heute“ als dreimal pro Woche erscheinendes Blatt gestartet war, verzeichnete ebenfalls hohe Verluste und eine stagnierende Auflage. Obwohl der Weiterbestand für 2000 gesichert schien, äusserte sich Herausgeber Josef Speck pessimistisch zum langfristigen Fortbestehen der parteiunabhängigen Forumszeitung
[22].
Ende Dezember schien das Überleben des Genfer „
Le Courrier“ als einzige linke Tageszeitung der Schweiz vorerst gesichert zu sein: Die 400 für das Blatt existentiell wichtigen Neuabonnenten hatten vor Jahresende doch noch gefunden werden können. „Le Courrier“ war in den 90er Jahren zur Plattform der Genfer Linken geworden. Unter der Leitung von Chefredaktor Patrice Mugny, der im Juni des Berichtsjahres die Zeitung verliess, um als Nationalratskandidat der Genfer Grünen voll in die Politik einzusteigen, hatte „Le Courrier“ seine Abonnentenzahl verdoppeln können. Mugnys Nachfolger, Manuel Grandjean, trat nun kein einfaches Erbe an: Mit einer Auflage von 10 000 Exemplaren, einem Budget von 3,3 Mio Fr. und einem Defizit von 650 000 Fr. im Jahr 1998 stand dem Blatt seit längerem das Wasser bis zum Hals. Aus Kostengründen kündigte „Le Courrier“ unter Grandjean die Zusammenarbeit mit der Freiburger „Liberté“ im redaktionellen und drucktechnischen Bereich auf
[23].
Die Wettbewerbskommission (Weko) nahm die Tessiner Presselandschaft ins Visier, nachdem der Verdacht aufgekommen war, die dort bis anhin vor Fusionsstürmen verschont gebliebenen Zeitungen hielten sich mit Preisabsprachen am Leben. Laut Weko war es nicht Ziel der Untersuchung, auf die Anzahl der Zeitungstitel Einfluss zu nehmen, sondern die Abonnements- und Inseratepreise zu überprüfen. So haben die drei grossen Tageszeitungen „Corriere del Ticino“, „La Regione“ und „Giornale del Popolo“, die den südschweizerischen Inseratemarkt via Publigroup im Pool „Tre Top Ticino“ bewirtschaften, ihre Verkaufspreise seit 1993 (mit Ausnahme von 1995) immer gleichzeitig und um den gleichen Betrag angehoben. Praktisch identisch waren bei allen drei Titeln auch die Inseratepreise.
Die Neuenburger Tageszeitungen “L’Express“ und „L’Impartial“ schlossen sich auf juristischer und finanzieller Ebene zur „
Société Neuchâteloise de Presse SA“ zusammen. Damit wurde die im Sinne einer schrittweisen Fusion bereits 1996 auf technischer und redaktioneller Basis eingeleitete Kooperation der beiden Blätter abgeschlossen
[25].
Definitiv eingestellt wurde die
Wochenzeitung „
Sport“. Die Basler Mediengruppe hatte als Herausgeberin gemäss eigenen Angaben keine Lösung gefunden, um die arg defizitäre Zeitung am Leben zu halten
[26].
Radio und Fernsehen
Die durchschnittliche
Fernsehnutzung betrug in der Deutschschweiz 137 (1998: 132), in der Romandie 161 (1998: 154) und im Tessin 170 Minuten (1998:164). Europaweit markierten die Deutschschweizer das Schlusslicht beim Fernsehkonsum. Insgesamt verzeichnete die SRG mit 33,9% Tagesreichweite ein leicht schwächeres Resultat als im Vorjahr (34,6%). In der Deutschschweiz wies das Fernsehen DRS trotz neuer inländischer Konkurrenz nur einen geringen Verlust von Marktanteilen aus und blieb klar an der Spitze. Zur Hauptsendezeit lag der Marktanteil von SF1 und SF2 bei 42,2%-0,3% weniger als 1998. SF2 musste mit 6,6% Marktanteilen den zweiten Platz an RTL abtreten. Der Schweizer Privatsender Tele 24 erreichte einen Anteil von 2,3%, das Programmfenster RTL/Pro7 sicherte sich 6,8% und TV3 2,7%. Der ausländische Hauptkonkurrent RTL büsste am Hauptabend 0,3% ein. In der Romandie behauptete das Fernsehen TSR gegenüber der französischen Konkurrenz seine Leaderposition, obwohl sein Marktanteil im Vergleich zum Vorjahr um 0,9% auf 38,2 Prozentpunkte sank; die Zuschauerzahlen stiegen gesamthaft gesehen seit vier Jahren ununterbrochen. Im
Radiohören rangierten die Deutschschweizerinnen und Deutschschweizer mit 200 Minuten, die täglich einem DRS-Radioprogramm gewidmet wurden, deutlich vor dem Tessin (158 Minuten für RSI-Programme) und der Romandie (140 Minuten für RSR-Programme). Die Privatradios konnten in der Deutschschweiz ihre Tagesreichweite von 31 auf 32% steigern; die Lokalradios bauten ihren Marktanteil um 2% auf 40% aus. In Führung blieb das Westschweizer Radio RSR gegenüber den Privatradios und den französischen Stationen: 34,6% (1998: 36,9%) der Hörerschaft schalteten sich in ein RSR-Programm ein. Die welschen Privatradios steigerten ihre Hörerzahl von 28,1% auf 28,4%. Und schliesslich verbesserten sowohl Radio Rumantsch als auch Televisiun Rumantscha im Berichtsjahr ihre Einschaltquoten. Radio Rumantsch erhöhte die Reichweite von 29% auf 35% und die Fernsehsendung Telesguard erreichte einen täglichen Durchschnitt von 183 000 Zuschauerinnen und Zuschauern – 30 000 mehr als 1997, wie eine Umfrage des SRG-Forschungsdienstes ergab
[27].
Eine Gleichsetzung von elektronischen Medien mit der Telekommunikation sei auf rechtlicher, funktioneller wie auch wirtschaftlicher Ebene unzulässig. Dies betonte der Bundesrat in seinem Antrag, die Motion der SVP-Fraktion, welche eine dringende Revision der Gesetzgebung im Radio- und Fernsehbereich sowie eine
Liberalisierung analog zum Telekom-Bereich verlangt hatte, sei in Postulat umzuwandeln. Der Unterschied zwischen elektronischen Medien und Telekommunikation sei grundsätzlich, seien erstere doch für die Vermittlung von Inhalten zuständig, wohingegen letztere technische Mittel zur Verfügung stelle. Die Motion wurde vom Nationalrat als Postulat überwiesen
[28].
Nach dem Ständerat überwies auch der Nationalrat eine Motion Simmen (cvp, SO) und beauftrage damit den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen für ein
Bildungsfernsehen zu schaffen
[29]. Darüber hinaus nahm er einer Motion Suter (fdp, BE) an, welche denselben Wortlaut aufwies, wie der Vorstoss Simmen - mit dem Zusatz eines Einbezugs der
neuen
Kommunikationstechnologien [30].
Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) revidierte die Richtlinien für
Sponsoring in Radio und Fernsehen: Ein Unternehmen kann neu eine Sendung sponsern, die das Unternehmen selbst oder dessen Produkte zum Thema hat. Im Sendungstitel kann der Name des Sponsors erscheinen; hingegen bleibt das Sponsoring von Nachrichtensendungen verboten. Den Sponsoringbestimmungen unterstellt wurden das Product Placement sowie Quellenangaben, wenn deren Ausstrahlung finanziell unterstützt wird. Die Revision der Richtlinien war aufgrund neuer Erscheinungsformen des Sponsorings und einer unklaren Regelung im Radio- und Fernsehgesetz nötig geworden; die geltenden Gesetze blieben aber unverändert
[31]. Im Juli untersuchte das BAKOM das
Event-Sponsoring bei Schweizer Radio DRS und klärte ab, ob unerlaubte Werbung betrieben worden war. Den durch die UBS gesponserten Auftritt der Radiosendung „
Echo der Zeit“ auf der NZZ-Internetseite bezeichnete das BAKOM als Verstoss gegen das Radio- und Fernsehgesetz; die regelmässige Nennung der NZZ durch die SRG wurde als Konzessionsverletzung taxiert
[32].
Ende Jahr übergab Marco Blaser das Amt des Regionaldirektors der Radio Televisione Svizzera di Lingua Italiana (RTSI) sowie seinen Sitz in der SRG-Geschäftsleitung an den Wirtschaftswissenschafter
Remigio Ratti. Die Ernennung des Tessiner CVP-Nationalrats war Ende April vom Regionalratsvorstand einstimmig entschieden worden. Die Wahl stellte im langandauernden Seilziehen um Blasers Nachfolge eine Überraschung dar, nachdem Ratti kurz zuvor noch als potenzieller Bundesrat gehandelt worden war
[33].
Im Frühjahr lancierte die SRG ihr neues Label
SRG SSR
idée suisse mit einer grossen PR-Offensive. Idée suisse stand laut SRG-Generaldirektor Armin Walpen für den Service public, mit welchem die SRG die schweizerische Wirklichkeit in all ihren Facetten abbilden soll. Gewissermassen als Schweizerisches Unikat wurde idée suisse in elf Punkten umschrieben, die von der Berücksichtigung und Integration der vier Sprachregionen, über die Gewährleistung der technischen Empfangbarkeit des Angebots, zur Kulturförderung, bis hin zu unternehmerischem Denken und wirtschaftlichem Handeln reichten. Der Spagat zwischen staatlichem Auftrag und kommerzieller Vermarktung der eigenen Produkte sollte für die SRG zum prägenden Element des Berichtsjahres werden
[34]. An einer Tagung der Gruppe „
agir pour demain“ fragten Journalistinnen, Wissenschafter, Behördenvertreter sowie Repräsentantinnen der Telekommunikations-, PR- und Werbebranche nach der Bedeutung des
Service-Public-Auftrags, der bisweilen als Reflexionsfläche für allerlei Begehrlichkeiten und Befürchtungen missbraucht zu werden drohte. Umstritten war die Position der SRG als privilegierter öffentlicher Veranstalter und die Abgrenzung zwischen den privaten und dem öffentlich-rechtlichen Anbieter; die Idee des Service public wurde aber an sich nicht in Frage gestellt
[35].
Der
Regionalisierungs-Druck auf die SRG setzte sich im Berichtsjahr fort. Das Schweizer Radio DRS plante zusätzliche regionale Sendungen – ein Ausbau, der vorerst ab Mai in der Innerschweiz im Rahmen einer Pilotphase getestet wurde. Damit sollte die Abwanderung der Hörerschaft zu den privaten Lokalstationen gestoppt werden
[36]. Mit dem neuen Jugendsender
Virus und einer
Neuausrichtung von DRS 3 versuchte Schweizer Radio DRS, den Ansprüchen des jüngeren Zielpublikums besser gerecht zu werden. Der Wandel beim dritten DRS-Kanal brachte eine Kürzung des Musikrepertoires im Tagesprogramm von 4600 auf 2000 Titel mit sich, was bei Teilen des Publikums wie auch bei langjährigen DRS 3-Mitarbeitenden Empörung auslöste. Virus, dessen Musikprogramm sich gar nur noch auf 500 Titel stützte, ging Ende Jahr als „echtes Radio von Jugendlichen für Jugendliche“ über Kabel, Satellit, Internet und DAB – mangels verfügbarer Frequenzen aber nicht über UKW – auf Sendung
[37].
Virus setzte den Anfang für die Einführung von
Digital Audio Broadcasting (
DAB) in der Schweiz. Der Bundesrat hatte der SRG die Konzession zum Aufbau eines DAB-Netzes anfangs Jahr erteilt. Bis 2001 plante die SRG eine schrittweise Versorgung mit DAB-Programmen zuerst in den Ballungszentren, dann entlang der Verkehrsachsen Nord-Süd und Ost-West. DAB versprach unter anderem eine bessere Empfangsqualität und Vereinfachungen bei der Sendersuche, benötigte aber noch teure Empfangsgeräte. Wenig erfreut über die Monopolstellung der SRG im Gerangel um die raren neuen Frequenzen zeigten sich die Privatradios, deren Gesuch für ein digitales Programm beim Bundesrat kein Gehör gefunden hatte. In seiner Antwort auf die Frage von Nationalrat Müller (fdp, ZH), in welcher auf die einseitig
monopolistischen Züge der Konzessionserteilung zu Lasten der Lokal- und Privatradios hingewiesen wurde, betonte der Bundesrat, die SRG werde im Interesse der Öffentlichkeit wie auch im Interesse der privaten Veranstalter zur Erstellung eines landesweiten DAB-Netzes verpflichtet. Als nationale Veranstalterin müsse die SRG bei der Einführung dieser neuen Technologie eine Leaderfunktion übernehmen
[38].
Der SRG-Zentralausschuss stimmte der
Umwandlung des TV-Produktionszentrums in eine selbständige Aktiengesellschaft ab 1.1.2000 zu. Die neue TV Productioncenter Zürich AG (TPC) mit 600 Angestellten sollte vorerst im Besitz der SRG bleiben. Mittelfristig war eine Beteiligung Dritter von maximal 30% des Aktienkapitals vorgesehen, das von der SRG mit zehn Mio Fr. ausgestattet wurde. Schwere Bedenken gegen diesen Entscheid meldete das Schweizer Syndikat Medienschaffender (SSM) an und forderte, die Zulässigkeit einer Privatisierung sei in (konzessions)rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht abzuklären
[39].
Als Postulat überwies der Ständerat eine Motion Reimann (svp, AG), welche die Aufnahme der SRG in den Wirkungsbereich der Eidgenössischen Finanzkontrolle gefordert hatte, um die
Finanzaufsicht über die SRG zu überprüfen und insbesondere die Verwendung der Empfangsgebühren einer öffentlichen Kontrolle zu unterstellen. Der Bundesrat hielt Zweifel am guten Funktionieren der Finanzaufsicht über das Unternehmen für unbegründet und verwies auf die bereits bestehende Rechenschaftspflicht der SRG gegenüber diversen Gremien
[40].
Angesichts der von der SRG gewünschten
Gebührenerhöhung von 9,8% und der Meinung des Preisüberwachers, 4% seien genug, entschied sich der Bundesrat für einen Kompromiss und gestand der SRG eine Gebührenerhöhung von 5,3% (60 Mio Fr.) ab dem Jahr 2000 zu. Höhere Gebühren hatte die SRG mit steigenden Programmkosten und insbesondere mit den teuren Übertragungsrechten für Sportveranstaltungen begründet
[41].
Die SRG schrieb
ein
positives Unternehmensergebnis und konnte nach dem 98er Defizit von 23,6 Mio Fr. im Berichtsjahr ein Plus von 4,3 Mio Fr. ausweisen. Den erfreulichen Abschluss führten die SRG-Verantwortlichen auf eine Stabilisierung der Personalaufwendungen und eine markante Senkung der Programm- und Produktionsausgaben zurück. Zudem waren höhere kommerzielle Erträge zu verzeichnen: Die Werbeerlöse stiegen um 34,4 Mio Fr. und die Sponsoringerträge um 5,8 Mio Fr., womit leichte Einbussen bei den Empfangsgebühren (996,3 Mio Fr.) wettgemacht werden konnten
[42].
Der SRG-Zentralratsausschuss genehmigte Ende Jahr die Plattform zu einem
neuen Gesamtarbeitsvertrag (
GAV) der SRG. Nach zähem Ringen hatten der Plattform auch die Branchenkonferenz des SSM sowie die PräsidentInnenkonferenz des Verbandes Schweizer Radio- und Televisionsangestellter (VSRTA) zugestimmt. In gegenseitigem Einvernehmen wurde der bestehende Vertrag vorerst um sechs Monate verlängert. Das Inkrafttreten des neuen GAV wurde auf den 1. Januar 2001 angesetzt
[43].
Die SRG schloss auf Ende Jahr ihr
Studio im liechtensteinischen Vaduz. Zudem stoppte Radio DRS im Rahmen seines Ostschweizer Regionaljournals die besondere Behandlung des Fürstentums. Damit reagierte die SRG auf die Einstellung der Zahlungen von 250 000 Fr., mit denen Liechtenstein die SRG-Leistungen bis 1997 jährlich abgegolten hatte
[44].
Wegen der Ausstrahlung von
Alkoholwerbung während der Fussball-WM 1998 büsste das BAKOM die SRG mit 5000 Fr. und der Herausgabe des Werbegewinns in der Höhe von 550 000 Fr. Im weiteren hiess die UBI eine Beschwerde gegen Radio DRS gut, in welcher die Nennung von ACS und TCS im Rahmen von Informationen über den Strassenverkehr vor der
FinöV-Abstimmung beanstandet worden war. Die Erwähnung der Automobilverbände verstiess gegen das Radio- und Fernsehgesetz bzw. gegen das Verbot politischer Werbung, da sie im Vorfeld einer eidgenössischen Abstimmung erfolgt war, zu welcher die Verbände klar Stellung bezogen hatten
[45].
Auch 1999 war ein bewegtes Jahr für die nationalen Privatsender. Als erster dieser Kategorie mit einem Vollprogramm in deutscher Sprache ging
TV 3 im September auf Sendung und setzte damit einen Meilenstein in der Liberalisierung des Schweizer Fernsehmarktes. Der Bundesrat hatte der TA Media AG und der SBS Broadcasting S.A. die entsprechende Konzession erteilt. Mit einem Jahresbudget von 73 Mio Fr. und einem Tagesprogramm, das sich kaum vom bereits bestehenden privaten Angebot abhob, stieg der Sender gegen eine harte deutsche Konkurrenz ins Rennen um Quoten und Werbegelder
[46].
Auch das
Schweizer Fenster von Pro 7 und RTL ging nach erfolgter Konzessionserteilung durch den Bundesrat mit täglich 100 Minuten „Infomotion“ – einer Mischung aus Emotionen und Information - auf Sendung. Hingegen wurde das Projekt
Prime TV, das als Sendegefäss für die wichtigsten Beiträge verschiedener Regionalsender geplant worden war, auf Eis gelegt. Das Interesse am Projekt war noch ungenügend, hatten doch mögliche „Prime TV“-Partner noch gar nicht ihren Betrieb aufgenommen. Das entsprechende Konzessionsgesuch wurde beim BAKOM nicht mehr weiterbearbeitet
[47]. Leer ging auch Schawinskis Projekt aus, eigene
Regionalfenster im Programm von
Tele 24 aufzustarten. Der Bundesrat lehnte ein entsprechendes Konzessionierungsgesuch mit dem Hinweis auf eine zu starke Konkurrenzierung bestehender Regionalsender ab
[48]. Der Medienkonzern
Ringier stieg zu 50% bei dem deutschen Privatfernsehsender
Sat. 1 Schweiz AG ein, welcher Fussballspiele der Schweizer Nationalliga überträgt. Mit der neuen Partnerschaft war auch ein Ausbau des 1998 lancierten Schweizer Programmfensters von Sat. 1 geplant
[49].
Der Vormachtstellung der SRG wurde in der
Ostschweiz endgültig ein Ende gesetzt. Im August drang das erste private Fernsehen der Region aus St. Gallen auf den heiss umkämpften TV-Markt; ihm folgte zwei Wochen später ein Bündner Produkt aus dem Hause Gasser in Chur, und im Herbst stiess ein dritter Neuling aus Winterthur dazu
[50].
Als kleine Sensation wurde der Start von
TeleOstschweiz gefeiert. Ihm war ein jahrelanges Seilziehen mit der Eingabe von drei Konzessionsbegehren beim BAKOM vorangegangen. Ein Gesuch hatte Nationalrat Weigelt (fdp, SG) initiiert. Die Konzessionäre waren sich so lange im Wege gestanden, bis sich die St. Galler Tagblatt AG, Herausgeberin des „St. Galler Tagblatts“ und zu 70% in der Hand der NZZ, zur Investition von fünf Mio Fr. entschloss und damit die Einigung auf eine Konzession ermöglichte. Mit dem neuen Sender baute die St. Galler Gesellschaft als alleinige Aktionärin und massgeblich am St. Galler Lokalradio „Aktuell“ Beteiligte ihre Monopolstellung im Grossraum St. Gallen aus. Um die Meinungsvielfalt und die politische Ausgewogenheit des Programms zu gewährleisten, hatte das UVEK die Konzessionserteilung für TeleOstschweiz an die Einsetzung einer unabhängigen Programmkommission geknüpft und deren Zusammensetzung der Genehmigung durch das UVEK unterstellt
[51]. Wenige Tage nach dem Start des St. Galler Produkts startete
Tele Südostschweiz zunächst mit einem halbstündigen Programm, das von der Churer Herbstmesse Gehla über den Kanal von Schawinskis Tele 24 ausgestrahlt wurde. An Tele Südostschweiz sind mehrere Firmen wie die Gasser-Gruppe, die Tele Rätia AG, Radio Grischa und die Graubündner Kantonalbank beteiligt. Der Sender hatte vom Bundesrat die Sendekonzession für ein Verbreitungsgebiet erhalten, das identisch mit jenem der Tageszeitung „Die Südostschweiz“ ist und somit die Kantone Graubünden, Glarus, Schwyz sowie Gebiete des Kantons St. Gallen umfasst
[52].
Nach erfolgter Konzessionierung sendete die Solothurner Lokalstation
Intro TV ihrerseits erstmals bewegte statt Standbilder. Dank einem Kooperationsvertrag mit dem Baselbieter Sender
Nordwest 5 konnte Intro TV auch im Baselbiet verbreitet werden. Gegen beide Kanäle eröffnete das BAKOM aber im November ein Aufsichtsverfahren – bei Intro TV wegen Überschreitung des eigenen Versorgungsgebiets und bei Nordwest 5 wegen Konzessionsverletzung aufgrund der Ausstrahlung eines nicht vorwiegend eigenproduzierten Programms
[53].
Im März des Berichtsjahres ging
TeleBielingue mit einem je halbstündigen Programm auf Deutsch und Französisch auf Sendung. Dass das von der öffentlichen Hand unterstützte Radio Canal 3 mit 16% am Aktienkapital von TeleBielingue beteiligt ist, kommt einer indirekten Subventionierung des Privat-TV durch den Kanton Bern, die Stadt Biel und 45 Gemeinden der Region gleich – ein Novum in der Schweiz
[54].
Der private Tessiner Fernsehsender
Tele Ticino, der seine Sendungen bis anhin über die italienische Station Telecampione ausgestrahlt hatte, gewann dank der Konzessionserteilung durch das UVEK direkten Zugang zum Schweizerischen Kabelnetz. Als erste wirkliche Konkurrenz zum SRG-Sender RTSI nahm Tele Ticino diese Änderung zum Anlass, einen grundlegenden Um- und Aufbau seines Programms anzukündigen
[55].
Die Erteilung einer Konzession an die S Media Vision AG für „
Swizz“ – ursprünglich „Swiss Hits“ – eröffnete ein neues Kapitel in der Schweizer Fernsehgeschichte. Der erste reine Musikclip-Sender der Schweiz startete im Herbst seine täglich neu aufgezeichnete Sendung mit ein bis zwei in Mundart präsentierten Live-Beiträgen. Angesichts der harten Konkurrenz aus den ausländischen Häusern Viva und MTV beschieden Skeptiker dem Produkt wenig Zukunft
[56].
Dem Gesuch der SRG, die Testphase für den Informationskanal „
SF info“ in der Region Zürich weiterführen zu dürfen, entsprach der Bundesrat, um die Sammlung verlässlicher Erfahrungswerte für ein solches TV-Angebot zu ermöglichen. Seit Mai des Berichtsjahres verbreitete der von der SRG und der Verlegergemeinschaft Presse TV gestartete Versuchsbetrieb einzelne Informationssendungen als Wiederholungen über Kabel. „SF Info“ wurde zuweilen als Zwischenstufe gehandelt, die sich bald zu einem dritten öffentlich-rechtlichen Programm für die Deutschschweiz auswachsen könnte
[57].
Schweizer Radio International (SRI) konnte auf ein boomendes 1998 zurückschauen. In acht Sprachen hatte SRI total 75 373 Programmstunden gesendet, was einer Zunahme von 9352 Sendestunden gegenüber 1997 darstellte. SRI begründete die starke Zunahme primär mit dem verstärkten Einsatz der Übersee-Satellitenkanäle sowie mit dem neuen Satellitenkanal für das italienischsprachige Programm. Mit „
Swissinfo“ machte SRI den Schritt ins Internet und erhoffte sich ein grösseres Echo für die eigenen Programme sowie den Ausbau von Swissinfo zum Internet-Portal
[58].
Mit dem Start von
World Radio Switzerland (
WRS), einem englischsprachigen 24-Stunden-Programm mit Nachrichten, Magazinen und Musik, trug SRI der „fünften Landessprache“ Rechnung und richtete sich an die wachsende anglophone Gemeinschaft sowie an das anglophile Schweizer Publikum. Ab Herbst konnten 1,5 Millionen Haushalte den Sender über Kabel empfangen. WRS ist zudem in Europa auf einen Astra-Satelliten geschaltet
[59].
Nicolas Lombard wurde vom SRG-Zentralausschuss zum neuen SRI-Direktor gewählt – allerdings nur mit einem befristeten Mandat als Übergangslösung bis zum Abschluss des Projekts einer strategischen Neuausrichtung von SRI. Lombard, bisher interimistischer SRI-Direktor, trat die Nachfolge von Carla Ferrari an
[60].
Trotz der harten Konkurrenz um Hörerzahlen, Gebührengelder und freie UKW-Frequenzen war kein Ende des Radiobooms abzusehen. Nicht nur die SRG, sondern auch die Privaten trachteten danach, neben ihrem Hauptprogramm günstige, sprachregionale Zweitprogramme mit Kabelverbreitung auf die Beine zu stellen. Zahlreiche Eingaben für eine Konzession waren hängig. Erfolg hatte Schawinskis Gesuch für das Radioprogramm
24 Plus. Der Bundesrat erteilte dem unmoderierten Musiksender, der den Geschmack der über 35jährigen treffen soll, die Sendekonzession. Vom Schwestersender Radio 24 zugelieferte Nachrichtenblöcke sollen den Musikteppich unterbrechen
[61].
Im Berichtsjahr gingen
183 Beanstandungen bei der
DRS-Ombudsstelle ein, wovon 148 materiell behandelt und 15 wieder zurückgezogen wurden. Auf 22 Beanstandungen ging der Ombudsmann nicht ein. Die Kritik richtete sich hauptsächlich gegen als politisch tendenziös empfundene Sendungen oder aber behauptete Diffamierungen einer Person, einer Firma oder einer Vereinigung; 28 Beanstandungen betrafen die „Tagesschau“, 17 die Sendung „10 vor 10“, 9 den „Kassensturz“ und 8 die „Rundschau“. Der Ombudsmann befand 71% der Beanstandungen für „mehr oder weniger berechtigt“
[62].
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (
UBI) hiess 8 von
28 Beschwerden gut. Die gutgeheissenen Beschwerden richteten sich unter anderem gegen die „Tagesschau“ von SF1, die im Mai des Berichtsjahres eingestellte Sendung „Moor“ von SF2, einen „Temps présent“-Dokumentarfilm von TSR sowie eine Sendung von „Tele 24“
[63].
Neue Kommunikationstechnologien
Gemäss einer Studie der AG für Werbemedienforschung (Wemf) verbringt die Schweizer Bevölkerung durchschnittlich 9,3 Stunden pro Woche im Cyberspace. In der Deutschschweiz nutzten 1999 bereits 2,2 Mio Personen zwischen 15 und 64 Jahren das Internet oder verfügten über einen Personal Computer, was 71% der Gesamtbevölkerung entsprach. Als Eliten-Medium liess sich das Internet also nicht mehr bezeichnen
[64].
Der Bundesrat genehmigte den Bericht der
Koordinationsgruppe Informationsgesellschaft (
KIG), welche 1998 mit dem Auftrag eingesetzt worden war, konkrete Vorschläge mit den jeweiligen Zuständigkeiten für eine Vitalisierung des Telematikstandortes Schweiz und die Abwehr einer Zweiklassengesellschaft bei der Nutzung moderner Informationstechnologien zu präsentieren. Die hundertköpfige Gruppe, der Mitglieder verschiedener Bundesämter, Verbände, Wirtschafts- und Konsumentenschutzorganisationen angehören, legte ein
Massnahmenbündel in 75 Aktionsfeldern vor. Die Bildungspolitik, der Umgang mit Kulturgütern, der Daten- und Verbraucherschutz sowie der Verkehr zwischen Bevölkerung und Behörden wurden darin prioritär behandelt. Eine eigentliche Bildungsoffensive zur Sensibilisierung der Nutzerinnen und Nutzer neuer Technologien hinsichtlich deren Chancen und Risiken wollte die Gruppe als Dauerauftrag mit hohem Koordinationsbedarf verstanden wissen; im Kulturbereich sah sie einen Aufwand von 50 Mio Fr. vor, um in den nächsten zehn Jahren rund 12 Millionen Kunstobjekte aus dem Bundesarchiv, der Landesbibliothek, dem Landesmuseum, dem Archiv für Denkmalpflege und den bundeseigenen Kunstsammlungen zu digitalisieren, katalogisieren und so dem Publikum über Internet zugänglich zu machen. Geplant war im weiteren die Einrichtung eines elektronischen „Schalters“ – eine Website, die Bürgerinnen und Bürger an die zuständigen Verwaltungsstellen verweist; vor der Realisierung stand zudem das Ausfüllen der Steuererklärung via Internet. Aus datenschützerischen Gründen nach wie vor umstritten blieb hingegen die Gültigkeit digitaler Unterschriften; eine Verordnung zur Regelung der digitalen Signatur befand sich in Vernehmlassung
[65].
Angesichts der befürchteten Schwierigkeiten, die der
Jahrtausendwechsel provozieren könnte, beauftragte der Bundesrat das VBS im Oktober relativ kurzfristig mit der Einrichtung eines Lagezentrums, dem hauptsächlich die Informationssammlung auf gesamtschweizerischer Ebene obliegen sollte
[66]. Der Mitte 1998 als Delegierter für das Jahr-2000-Problem eingesetzte
Ulrich Grete zog Ende Jahr Bilanz über seine Tätigkeit, bei der die Sensibilisierung von öffentlichen und privaten Unternehmen sowie der Bevölkerung für das Problem im Vordergrund gestanden hatte. Grete gab sich – wie schon in seinen im Februar und Mai abgegebenen Prognosen – zuversichtlich, schloss grössere Probleme im Zusammenhang mit dem Sprung der Computer ins Jahr 2000 aus und hielt zu möglichst „normalem“ Verhalten an. Mit seinen Prognosen sollte er Recht behalten. Es kam zu keinen nennenswerten Vorfällen
[67].
Bundespolizei, Provider und betroffene Bundesämter setzten angesichts der rechtlichen Unsicherheiten, die sich im Zusammenhang mit der Sperrung von rassistischen und pornographischen Websites ergaben, eine
Kontaktgruppe „Zugang zu strafbaren Inhalten im Internet“ ein. Denn trotz dem 1998 in Kraft getretenen neuen Medienstrafrecht standen noch zahlreiche Fragen offen. So sollte die Gruppe nach Lösungen suchen zwischen einer generellen Sperrung gewisser Websites – was einer staatlichen Vorzensur gleichkäme – und einem Delegieren der Überprüfung entsprechender Sites an die Provider – was diesen strafrechtliche Überprüfungssaufgaben auferlegen würde. Besonders umstritten war, ob Provider nur für Websites verantwortlich sind, die auf ihren Servern abgespeichert werden, oder auch für solche, zu denen sie nur den Zugang verschaffen
[68].
Im Dezember wurde erstmals ein
Provider von einem Schweizer Gericht für den Inhalt, der über seine Anlagen via Internet der weltweiten Benützung zugeführt wird, zur Mitverantwortung gezogen. Das Baselbieter Strafgericht befand eine Providerfirma der Gehilfenschaft zur Datenzerstörung für schuldig und büsste sie mit 300 Fr., nachdem das Bundesamt für Informatik bei der Suche nach einem Virenherd auf die Firma gestossen war. Anleitungen zur Herstellung und Streuung von Viren waren von Kunden des Providers über dessen Leitung ins Internet gelangt. Die Anklage betonte, dass vor allem ein kleiner Daten-Provider, der seine Kundschaft persönlich kenne, Verantwortung für deren Daten mittrage
[69].
Seit September fahnden die Schweizerischen Polizeidienste neu gemeinsam und mit internationaler Vernetzung im Internet nach Kriminellen. Der
Polizei-Auftritt im Netz dient laut Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) als gesamtschweizerische Anlaufstelle und soll die Kommunikation zwischen Polizei und Bevölkerung erleichtern
[70]. Hingegen brach das BAP das rund zweijährige Pilotprojekt „
Internet-Polizei“ ab, in dessen Rahmen zwei Beamte – die ersten „Cybercops“ – mit der Beobachtung der Internetkriminalität bzw. dem Absuchen des Internets nach Kinderpornographie und rassistischer Propaganda beauftragt worden waren. Als Grund für den Abbruch gab das BAP Personalknappheit an
[71].
Vor dem Hintergrund der offensichtlich werdenden Risiken einer wachsenden Vernetzung der Informatik gründeten Ende Jahr Vertreter von Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft die unabhängige Stiftung
InfoSurance mit dem Ziel, Krisen und Gefahren der neuen Informationstechnologien zu erkennen und zu analysieren. Die Stiftung soll als vertrauliche Meldestelle und als Frühwarnorgan fungieren sowie langfristig den Aufbau eines Kontakt- und Alarmnetzes ermöglichen. Neben dem Bund gehören führende Kommunikations- und Transportunternehmen zu den ersten Geldgebern der neuen Institution
[72].
Weiterführende Literatur
Blum, Roger, „Sicherungen durchgebrannt. Fremd- oder Selbstkontrolle der Schweizer Medien? Eine medienpolitische Standortbestimmung“, in Media Trend Journal, 1999, Nr. 11, S. 48-53.
Burkert, Herbert, „Regelungstechnische Standards für ein Informationszugangsgesetz im internationalen Vergleich“, in Medialex, 1999, S. 213-20.
Macconi, Illaria, „La funzione di coesione dei mass media in Svizzera: Dal punto di vista dei giornalisti“, in Medienwissenschaft Schweiz, 1999, Nr. 2 (April 2000), S. 44-46.
Mahon, Pascal et al., „Die Information als Rechtsproblem“ (Beiträge zum Schweizerischen Juristentag 1999), in Medialex, 1999, S. 131-38.
Meili, Andreas, „Wirtschaftsjournalismus im Konflikt zwischen freier Meinungsäusserung und Lauterbarkeitsrecht“, in Medialex, 1998, S. 75-82.
Wyss, Vinzenz, „Infrastrukturen zur Qualitätssicherung im Journalismus der Schweiz“, in Medien Journal, 23/1999, Nr. 4, S. 37-49.
Baumann, Lorenz, Presse und unlauterer Wettbewerb: Vorschläge zur Vermeidung und Bewältigung von Konflikten, Bern 1999.
Centenaire du Journal de Genève – Un siècle de vie genevoise, Genève (Slatkine Reprints) 1998.
Custer, Ueli, „La Bataille du Dimanche“, in Media Trend Journal, 1999, Nr. 11, S. 24-30.
Linsmayer, Charles (Hg.), Journalismus und Literatur im Zeitungsland Schweiz, Zürich 1999.
Marr, Mirko / Wyss, Vinzenz, „Schweizer Journalistinnen und Journalisten im sprachregionalen Vergleich: Merkmale und Einstellungen“, in Medienwissenschaft Schweiz, 1999, Nr. 2 (April 2000), S. 16-30.
Caviezel, Fidel, Die CRR seit der Gründung 1946 bis 1996. Die Entwicklung der CRR und der rätoromanischen Radio- und Fernsehsendungen von 1946 bis 1996 mit einem Blick in die Zukunft, Chur 1998.
Jarren, Otfried / Donges, Patrick. Medienregulierung durch die Gesellschaft? Eine steuerungstheoretische und komparative Studie mit Schwerpunkt Schweiz, Wiesbaden 2000.
Spring, Roy, Das andere Gesicht des Roger Schawinski, Zürich 1999.
Zaugg, Sabine, „Der Beitrag von Radio- und Fernsehprogrammen zur gesellschaftlichen und kulturellen Integration in der Schweiz“, in Medienwissenschaft Schweiz, 1999, Nr. 2 (April 2000), S. 31-33.
Internet und Politik in der Schweiz: Wie wirkt sich Internet auf die intermediären Organisationen aus. Kurzfassung der TA-Studie Internet und Politik in der Schweiz, Technology Assessment, TA 31 a, Schweizerischer Wissenschaftsrat, Bern 1998.
Wirth, Werner, „Neue Wissenskluft durch das Internet?“, in Medien Journal, 23/1999, Nr. 3, S. 3-19.
[2]
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 507 f.;
Bund, 13.3.99;
NZZ, 16.3.99;
TA, 19.3.99;
SZ, 3.7.99;
Ww, 2.9.99; Presse vom 13.10.99.2
[3]
BBl, S. 5317; Presse vom 3.7. und 19.7.99;
Ww, 8.7.99;
NZZ, 9.7., 1.10., 6.11. und 13.11.99;
BaZ, 20.7. und 3.12.99;
TA, 21.7.99;
AZ, 25.8.99. Zur Argumentation seitens Vertreterinnen und Vertreter der Lokal- und Regionalpresse, die insbesondere ein benachteiligendes Ungleichgewicht im bestehenden System der Medienförderung zugunsten der elektronischen Medien kritisierten, siehe
NZZ, 25.11.99. Betreffend Motion Zbinden vgl.
SPJ 1996, S. 318.3
[4]
NZZ, 1.4. und 17.12.99. Vgl. auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Weigelt (fdp, SG) betreffend die Vergabe von UKW-Frequenzen an private Veranstalter (
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2250 f.).4
[5]
Amtl. Bull. SR, 1999, S. 1059 f.;
Bund, 8.12.99.5
[6]
TG, 25.6.99; Presse vom 5.8. und 23.9.99;
NZZ, 7.8.99;
AZ, 10.8.99;
NLZ, 4.9.99;
SGT, 24.9.99;
SZ, 25.9.99.6
[7]
Bund, 19.3.99; Presse vom 25.3., 28.4. und 8.5.99;
TA, 4.2.99; vgl.
SPJ 1998, S. 333.7
[8]
NZZ, 1.11. und 23.11.99; vgl
. SPJ 1998, S. 332 f.8
[9]
NZZ, 17.9.99;
Bund, 18.9.99.9
[10]
Bund, 19.3.99;
NZZ, 17.9.99;
BaZ, 18.9.99.10
[11] Presse vom 25.9.99;
Bund, 27.9.99;
NZZ, 23.10.99; Presse vom 22.12.99.11
[12] Vgl.
Sammlung der Stellungnahmen 1999 des Schweizer Presserates, Freiburg 2000; Presse vom 19.4.99.12
[13] Presse vom 23.12.99.13
[14]
Bund, 1.12.99;
TA, 2.12.99.14
[15] Presse vom 14.9. und 15.9.99;
NZZ, 20.4.00.15
[16]
NZZ, 30.1., 30.8. und 15.12.99; vgl.
SPJ 1998, S. 334. Betreffend GAV-Verhandlungen zwischen Comedia und der graphischen Industrie vgl.
Bund, 10.7.99; zur Gründung der Comedia vgl.
SPJ 1998, S. 334.16
[17]
Ww, 27.5.99; Presse vom 24.7. und 13.12.99;
NZZ, 27.7., 28.8., 25.9., 18.11., 11.12. und 14.12.99;
BaZ, 18.8. und 30.8.99;
SHZ, 1.9. und 13.10.99;
LT, 15.12.99;
SGT, 18.12.99;
Bund, 20.12.99.17
[18] Presse vom 20.5.99;
TA, 22.5.99;
NZZ, 28.5.99.18
[19]
AZ, 24.2. und 25.2.99; Presse vom 27.2.99;
NZZ, 1.3., 2.3. und 29.11.99;
SHZ, 31.3.99; vgl.
SPJ 1996, S. 319.19
[20]
h, 6.1.99;
LT, 7.1. und 27.3.99; Presse vom 5.3., 6.3., 29.4. und 23.6.99.20
[21] Presse vom 16.9., 28.10. und 1.12.99;
Lib., 20.9.99;
TG, 18.9. und 2.10.99;
WoZ, 2.12.99.21
[22] Presse vom 16.12.99;
AZ, 17.12.99.22
[23] Presse vom 28.4. und 9.12.99;
WoZ, 29.4.99;
TA, 28.6.99;
LT, 3.7. und 16.11.99;
TG, 6.7. und 16.11.99;
Lib., 15.11.99;
24 h, 2.12.99;
Express, 7.12.99;
NZZ, 10.12. und 21.12.99.23
[25] Presse vom 18.2.99;
NZZ, 20.2.99;
Express, 24.7.99; vgl.
SPJ 1996, S. 320.25
[27] Presse vom 26.1. und 5.4.00;
Bund, 12.7.99 sowie 28.3. und 8.4.00.27
[28]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1199 ff.; betreffend RTVG-Revision vgl. auch
Facts der Wirtschaft, April 1999, Nr. 18, S. 12 f.28
[29]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1195 ff.;
Bund, 18.6.99; vgl.
SPJ 1998, S. 338.29
[30]
Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1197 ff.30
[31]
TA, 17.4.99; Presse vom 4.6.99;
SHZ, 7.7.99. Betreffend die Äusserungen des DRS-Publikumsrats zur Sponsoringpraxis des Schweizer Fernsehen SF DRS siehe Presse vom 28.5.99.31
[32]
BBl, 1999, S. 9163;
BaZ, 7.4.99;
NZZ, 27.7.99;
Bund, 28.7.99; Presse vom 2.10.99.
Vgl. auch die Antwort des BR auf die Interpellation von NR Vollmer (sp, BE) Lockerung der Sponsoring-Richtlinien durch das BAKOM (
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1352).32
[33]
CdT, 28.4. und 27.12.99; Presse vom 29.4., 5.5. und 6.5.99;
NZZ, 30.12.99.33
[34] Presse vom 13.2. und 27.3.99;
SoZ, 28.3.99. Vgl. auch die Debatte betreffend idée suisse, Service public und Positionierung der SRG in der künftigen Medienlandschaft Schweiz (
Link, Nr. 5, Mai 1999, S. 10 f.;
Ww, 22.4.99, NZZ, 7.5., 27.8. und 5.11.99). Zu den Anfängen des Projekts idée suisse siehe auch
SPJ 1997, S. 339 und
1998, S. 338.34
[35]
BaZ, 13.11.99;
TA, 15.11.99;
Bund, 18.11.99.35
[36] Presse vom 12.5.99. Betreffend Akzentuierung der regionalen Information in den SRG-Programmen vgl.
SPJ 1998, S. 339.36
[37]
LT, 17.9.99;
BaZ, 21.10.99;
NZZ, 23.10. und 19.11.99;
Bund, 26.11.99.37
[38]
BBl, 1999, S. 2784 f.;
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 165; Presse vom 18.2.99;
NLZ, 27.2.99;
Bund, 16.10.99;
NZZ, 22.10.99; vgl.
SPJ 1998, S. 342.38
[39]
NZZ, 26.8.99; Presse vom 15.9.99.39
[40]
Amtl. Bull. SR, 1999, S. 557 ff.;
AZ, 20.3.99;
Bund, 27.5. und 17.6.99.40
[41] Presse vom 26.2. und 29.4.99;
NZZ, 19.3., 7.4. und 9.4.99;
24 h, 1.4.99; vgl.
SPJ 1998, S. 340. Vgl. auch die Antworten des BR auf die Anfrage von NR Alexander Baumann (svp, TG) sowie die Interpellation von NR Christen (fdp, VD) betreffend die Notwendigkeit einer Gebührenerhöhung bzw. die Berücksichtigung der regionalen Veranstalter in diesem Zusammenhang (
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 576 und S. 2247 f.).41
[42] Presse vom 22.3.00.42
[43]
Bund, 18.9.99; Medienmitteilung der Unternehmenskommunikation SRG SSR vom 14.12.99.43
[44]
SGT, 24.11.99;
NZZ, 25.11.99.44
[45] Presse vom 5.5. (FinöV) und 20.11.99 (Alkohol).45
[46]
BBl, 1999, S. 2794 ff. Presse vom 16.3., 19.5., 1.9., 3.9. und 7.9.99;
LT, 21.5.99;
Bund, 9.8.99; vgl.
SPJ 1998, S. 340. Betreffend des vom BAKOM verfügten Sendestopps für unerlaubte Unterbrecherwerbung auf TV 3 vgl. Presse vom 11.9.99;
NZZ, 9.12.99. Im Oktober 1998 war Tele 24 wohl als erster privater Schweizer TV-Anbieter, aber ohne Vollprogramm auf Sendung gegangen (vgl. SPJ 1998, S. 340).46
[47]
BBl, 1999, S. 2790 ff.; Presse vom 16.3., 19.3., 10.8. und 17.8.99; vgl.
SPJ 1998, S. 340.47
[48] Presse vom 16.3.99;
SGT, 18.3.99; vgl.
SPJ 1998, S. 341.48
[50] Kritik wurde auch dahingehend geäussert, der BR wolle mit seiner Konzessionierungspraxis die Deutschschweiz flächendeckend mit Regionalfernsehen versorgen, fördere damit aber nur die lokalen Zeitungsmonopolisten (
WoZ, 1.4.99).50
[51] Presse vom 8.1., 12.5. und 13.8.99;
TA, 27.7.99;
SGT, 5.8., 9.8., 21.8., 23.9., 24.9. und 15.11.99; vgl.
SPJ 1998, S. 341.51
[52] Presse vom 2.3., 3.7., 22.7., 28.8. und 30.8.99;
BüZ, 2.7., 24.8., 27.8., 2.9. und 3.9.99.52
[53]
SZ, 6.5. und 5.11.99; Presse vom 8.11., 11.11. und 23.11.99; vgl.
SPJ 1998, S. 341.53
[54]
Bund, 8.2. und 16.3.99;
NZZ, 17.3.99.54
[55]
NZZ, 18.2. und 27.2.99;
BaZ, 22.2.99.55
[56]
BBl, 1999, S. 2786 ff.;
NZZ, 18.1.99; Presse vom 25.2.99;
Bund, 26.8.99;
Ww, 2.9.99;
AZ, 7.9.99.56
[57]
NLZ, 24.4.99; Presse vom 29.4.99;
NZZ, 22.10.99; vgl.
SPJ 1998, S. 341.57
[58]
Ww, 18.3. und 3.6.99; Presse vom 14.7.99,
Link, Nr. 7-8, Juli/August 1999, S. 10 f.58
[60]
Bund, 27.4.99; vgl.
SPJ 1998, S. 342. Zum Abgang von Carla Ferrari vgl. auch die Antwort des BR auf die Interpellation von StR Marty (fdp, TI) (
Amtl. Bull. SR, 1999, S. 281 f.).60
[61]
BBl, 1999, S. 9674 ff.;
Ww, 23.9.99.61
[62]
Link, Nr. 4, April 2000, S. 4;
NZZ, 5.4.00.62
[64]
NZZ, 15.12.99 und 8.2.00. Betreffend Informatik-Ausbildungsprogramme in der obligatorischen Schulzeit und in der Berufsbildung sowie Schule und Internet siehe oben, Teil I, 8a (Grundschulen/Berufsbildung).64
[65] Presse vom 23.7.99;
NZZ, 24.7.99;
Bund, 2.8.99; vgl.
SPJ 1998, S. 344 sowie oben, Teil I, 1b (Zivilrecht).65
[67] Presse vom 12.2., 27.5. und 30.9.99;
NZZ, 10.12.99;
Bund 17.12.99; Pressemitteilung des EFD vom 25.1.2000; vgl.
SPJ 1998, S. 344. Siehe auch die Stellungnahmen des BR zu diversen parlamentarischen Anfragen in diesem Zusammenhang (
Amtl. Bull. NR, 1999, S. 781 f. und 2474 sowie
Amtl. Bull. SR, 1999, S. 394 ff.).67
[68]
SZ, 29.1. und 5.8.99;
Bund, 30.1.99;
NZZ, 21.5.99;
TA, 17.11.99.68
[70]
LT, 16.9.99;
NZZ, 17.9.99.70
[72]
Bund, 9.8.99;
TA, 17.11.99;
SGT, 24.11.99.72