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Politique sociale
Groupes sociaux
Le Conseil fédéral a proposé au parlement de recommander le rejet de l'initiative populaire "Pour une réglementation de l'immigration". - Les Chambres fédérales se sont penchées sur la révision totale de la loi sur l'asile et ont reconnu un statut à part entière aux réfugiés de la violence. - Le renvoi de ressortissants bosniaques et kosovars a été au centre d'une vive polémique. - Le Conseil fédéral s'est prononcé en faveur du rejet de l'initiative populaire "Pour une représentation équitable des femmes dans les autorités fédérales". - Le Conseil national a procédé à l'examen de la loi sur le divorce et a apporté 30 modifications à la version adoptée par le Conseil des Etats. - La base du PDC s'est prononcée en faveur d'une solution des délais modérée en matière d'interruption de grossesse et cela contre l'avis de son groupe parlementaire.
Ausländerpolitik
Unter dem Titel "Ein neues Konzept der Migrationspolitik" wurde Ende August der Bericht der Expertenkommission "Migration" vorgestellt. Um sich nicht von vornherein in eine unfruchtbare Grundsatzdiskussion zu verstricken, einigte sich die Kommission auf ein einheitliches Migrationsmodell für Asyl- und Arbeitssuchende. Jeder Einwanderer - egal ob Asylbewerber oder nicht - soll ihrer Meinung nach den gleichen Migrationsprozess durchlaufen: die Einreise in das Zielland, der vorübergehende oder dauernde Aufenthalt und, je nachdem, die Ausreise. Aus diesen Phasen ergeben sich vier Themenbereiche, zu denen die Kommission Ziele und Massnahmen entwickelte: Zulassungspolitik, Integrationspolitik, Ausreise/Rückwanderung und Migrationsaussenpolitik.
Die Zulassung von ausländischen Arbeitskräften soll sich nicht mehr nach Branchen oder Regionen richten, sondern im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegen. Die Kommission schlug unter anderem vor, vom Drei-Kreise-Modell abzurücken und stattdessen nur noch zwischen EU/Efta-Staatsangehörigen und allen anderen zu unterscheiden. Für EU-Bürger werden sich Zulassung, Aufenthalt und Bedingungen zur Arbeitsaufnahme gemäss dem Ergebnis der bilateralen Verhandlungen gestalten. Mit Ausnahme von Personen, welche traditionelle Fluchtgründe geltend machen können, sollen nicht-EU/Efta-Bürger nur noch rekrutiert werden können, wenn sie gut- bis hochqualifiziert sind. Die individuelle Qualifikation soll also ausschlaggebend sein und nicht das Herkunftsland. Die Kommission regte dabei an, es sei zu prüfen, ob nicht ein Punktesystem nach amerikanischem, kanadischem oder australischem Modell einzuführen sei. Qualifikationskriterien könnten Sprachkenntnisse, Ausbildung, Alter und Berufserfahrung des Bewerbers oder der Bewerberin sein.
Mit einer Ausreisepolitik soll Sorge getragen werden, dass ausländische Staatsangehörige ohne Anwesenheitsberechtigung oder nach deren Ablauf die Schweiz verlassen und nicht illegal im Land bleiben. Ein konsequenter Vollzug soll vor allem durch verstärkte aussenpolitische Massnahmen, d.h. bi- und multilaterale Abkommen, verbessert werden. Eine Rückkehrberatung, wie sie im Moment vor allem Personen aus dem Asylbereich angeboten wird, soll nach Auffassung der Kommission allen Ausländerinnen und Ausländern offenstehen. Mit einer aktiven Aussenpolitik soll gegen die Ursachen erzwungener Migration angegangen werden. Dazu gehören eine Präventivdiplomatie sowie Massnahmen zur Förderung der Menschenrechte, der Minderheitenrechte und der Demokratie. Auch die Entwicklungszusammenarbeit und die humanitäre Hilfe wurden als weitere mögliche Verknüpfungspunkte gesehen. In den traditionellen Herkunfstländern von Asylsuchenden sollten nach Meinung der Experten insbesondere jene Entwicklungsprojekte gefördert werden, welche Chancen bieten, Emigration zu verringern [1].
Der Bundesrat nahm vor den Sommerferien wichtige Ernennungen im Asyl- und Ausländerbereich vor. Er wählte überraschend nicht einen Asylexperten als neuen Direktor des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF), sondern einen Wirtschaftsdiplomaten, den Exekutivdirektor der Weltbankgruppe in Washington, Jean-Daniel Gerber. Dieser trat am 1. November die Nachfolge von Urs Scheidegger an, der wegen Gesundheitsproblemen seit Oktober des Vorjahres seine Direktionsaufgaben nicht mehr hatte wahrnehmen können. Den zweiten vakanten Spitzenposten, die Direktion des Bundesamtes für Ausländerfragen (BFA), besetzte er mit dem Juristen Peter Huber. Huber hatte bereits seit Anfang 1997 als Interimschef des BFA gewirkt. Er war 1982 zum Chef der Bundespolizei ernannt worden, wurde dann aber 1991 in der Folge der Fichen-Affäre beurlaubt. Bis zu seinem Eintritt ins BFA erfüllte er Spezialaufgaben für Departementschef Koller [2].
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Der Zuwachs der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung - internationale Funktionäre, Saisonniers, Kurzaufenthalter, Asylbewerber und vorläufig aufgenommene Personen nicht mitgerechnet - nahm im Berichtsjahr weiter ab. Mit 3 212 Personen (0,2%) lag er erneut deutlich unter der Rate des Vorjahres (0,5%). Seit 1990 (5,8%) hat die Zunahme laufend abgenommen. Der Ausländeranteil an der ständigen Wohnbevölkerung stabilisierte sich bei 19% (wie Vorjahr). Von den 1 340 793 Ausländerinnen und Ausländern besassen 982 879 (73%) eine Niederlassungs- und 357 914 (27%) eine Jahresbewilligung. Diese Stabilisation ist zum Teil auf die Ausländerpolitik des Bundesrates zurückzuführen, zum Teil aber auch auf die konjunkturelle Entwicklung der vergangenen Jahre. Wohl wichtigster Faktor war einmal mehr die Zahl der Einbürgerungen, die in letzter Zeit stets zwischen 15 000 und 20 000 Fällen pro Jahr betrug.
Die Zahl der in der Schweiz ständig wohnhaften Angehörigen von EU- und Efta-Staaten ist während der letzten Jahre relativ konstant geblieben. Der Zuwachs der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung ist fast ausschliesslich durch die Zunahme der Ausländer mit einem Herkunftsstaat ausserhalb dieses Raumes (namentlich aus ex-Jugoslawien) zustande gekommen. Am meisten Ausländerinnen und Ausländer stammten nach wie vor aus Italien (342 253; 25,5%), gefolgt von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien (313 463; 23,4%). Den 72 769 eingewanderten Ausländern wurden 64 262 Jahres- und 8507 Niederlassungsbewilligungen ausgestellt.
Ende Dezember wurden 692 751 erwerbstätige Jahresaufenthalter und Niedergelassene gezählt (-2,3% gegenüber 1996), 12 492 Saisonniers (-8,2%) und 142 000 Grenzgänger (-3,3%). Ein Vergleich mit dem Vorjahr zeigt, dass in der Gruppe Handel, Banken, Versicherungen (0,6%) und in Unterricht und Wissenschaft (5,1%) ein zum Teil merklicher Zuwachs zu verzeichnen war. Erhebliche Abnahmen wiesen dagegen das Baugewerbe (-9,0%), die Metall- und Maschinenindustrie (-4,7%) sowie der Bereich Kleider, Wäsche, Schuhe (-11,3%) auf. Ende August, im Zeitpunkt des saisonalen Höchststandes der Beschäftigung, befanden sich lediglich noch rund 31 000 Saisonniers, 31,5% weniger als ein Jahr zuvor in der Schweiz. 1990 hatte ihre Zahl noch gut 120 000 betragen [3].
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Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die 1995 von rechtsbürgerlichen Kreisen eingereichte Volksinitiative "für eine Regelung der Zuwanderung", welche den Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung auf 18% beschränken will, ohne Gegenvorschlag Volk und Ständen zur Ablehnung zu empfehlen. Bundespräsident Koller begründete die Haltung der Regierung vor allem mit aussenpolitischen Argumenten. Eine Annahme der Initiative würde möglicherweise das Abkommen mit der EU über den freien Personenverkehr in Frage stellen, was durchaus auch zu einer Schlechterstellung der Schweizer im Ausland führen könnte. Im weiteren gefährde die Initiative die Weiterführung der humanitären Flüchtlingspolitik. Er führte aber auch innenpolitische Motive an. Erstens habe sich aus den oben angeführten Gründen der Ausländeranteil in den letzten Jahren ohnehin bei rund 19% der Wohnbevölkerung eingependelt, womit das Ziel der Initiative mit einer geringfügigen Abweichung eigentlich erreicht sei. Eine rigorose Beschränkung auf einen gewissen Prozentsatz könnte auch dazu führen, dass der Wirtschaftsstandort Schweiz nicht mehr genügend Fachkräfte aus dem Ausland rekrutieren könnte, was der zunehmenden Globalisierung widerspreche. Internationale Konventionen wie das Dienstleistungsabkommen Gats müssten allenfalls aufgekündigt werden [4].
Die Volksinitiative der SD mit dem Titel "Masshalten bei der Einwanderung" kam knapp nicht zustande. Diese Initiative verlangte ein Migrationsgesetz mit dem Grundsatz, dass die jährliche Einwanderung das Ausmass der Auswanderung des Vorjahres nicht übersteigen darf. Durch Einbürgerungen hätte sich so der Ausländerbestand allmählich reduziert [5].
Zum zweiten Mal seit 1994 beschäftigte sich die Univox-Umfrage mit ausgewählten Aspekten des Verhältnisses zwischen schweizerischer und ausländischer Bevölkerung. Die Präsenz von ausländischen Personen aus den traditionellen Rekrutierungsländern für Fremdarbeiter (Italien, Spanien, Portugal) war 1997 ebenso unbestritten wie die Anwesenheit von Personen aus den Nachbarländern Frankreich, Deutschland und Österreich. Hingegen wurde die Präsenz von Menschen aus der Türkei und aus Ex-Jugoslawien mehrheitlich negativ wahrgenommen: Ausländerinnen und Ausländer aus der Türkei wurden von 28% der Befragten als "in der Schweiz eigentlich fehl am Platz" wahrgenommen, solche aus Serbien und Bosnien sogar von 40%. Der EU-Raum wird somit kulturell homogen positiv wahrgenommen und zugleich stark gegen den Rest der Welt abgegrenzt, besonders stark gegen die Arbeits- und Asyl-Immigration aus dem Balkan [6].
Das Bundesgericht stützte in einem weiteren Grundsatzurteil das Drei-Kreise-Modell. Es wies die Beschwerde eines jugoslawischen Saisonniers ab, der die Umwandlung in eine Jahresbewilligung zu spät beantragt hatte. Der seit zwei Jahren geltende Ausschluss fast aller Ex-Jugoslawen ohne Niederlassungs- oder Jahresbewilligung vom Schweizer Arbeitsmarkt verletze weder das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot noch das Diskriminierungsverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der UNO-Menschenrechtspakte und des Rassendiskriminierungsübereinkommens. Die Vereinbarkeit der Bundesratsregelung mit den internationalen Verträgen überprüfte das Bundesgericht hier erstmals; einen Verstoss gegen das Gebot der Rechtsgleichheit hatte es bereits 1996 verneint [7].
Der Bundesrat zeigte sich aber selber bereit, vom 1991 eingeführten Drei-Kreise-Modell wegzukommen und den Vorschlag der Expertenkommission "Migration" aufzunehmen, wonach inskünftig nur noch zwischen Angehörigen von EU-/Efta-Staaten und allen anderen Staaten unterschieden werden soll. Der Bundesrat begründete seine Haltungsänderung damit, dass der "zweite Kreis" - vor allem Kanada und die USA - praktisch nie zum Tragen gekommen sei und ein gewisses Legitimationsdefizit für das umstrittene Modell bestanden habe. Die Einführung des neuen Zulassungsmodells wird de facto aber keine wesentliche Änderung der geltenden Rekrutierungspraxis bedeuten. Insbesondere hat der Bundesrat nicht im Sinn, Arbeitnehmer aus Ex-Jugoslawien wieder als Saisonniers zuzulassen. Nach welchen Kriterien die Qualifikation von ausländischen Arbeitskräften aus Nicht-EU- oder Efta-Staaten erfolgen wird, wollte der Bundesrat vorderhand noch offen lassen [8].
In der Asyl- und Ausländergesetzdebatte (siehe unten, Flüchtlingspolitik) beantragte Nationalrat Ledergerber (sp, ZH), das Saisonnierstatut sei in seiner rechtlichen Form zwar nicht umgehend abzuschaffen, doch sollten keine neuen Kontingente mehr bewilligt werden. Gast- und Baugewerbe beschäftigten am meisten Saisonniers, gleichzeitig stellten sie einen Viertel der Arbeitslosen. Der Rat mochte diesem Antrag mit 104 zu 25 Stimmen nicht folgen, nicht so sehr aus grundsätzlicher Ablehnung, sondern weil ihm das Tempo zu forsch war [9].
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Anlässlich der ersten nationalen Integrationskonferenz betonten sowohl Bundespräsident Koller wie auch der Präsident der Eidgenössischen Ausländerkommission, Nationalrat Caccia (cvp, TI), eine möglichst rasche und gute Integration der ausländischen Wohnbevölkerung liege im Interesse beider Seiten. Spannungen und Konflikte im Zusammenleben könnten nur auf diese Weise abgebaut werden. Laut Koller kann und soll von den Ausländerinnen und Ausländern nicht erwartet werden, ihre angestammte kulturelle Eigenart aufzugeben. Aber jede Integration müsse zumindest dort mit gewissen Anpassungen verbunden sein, wo Teile der Herkunftskultur zentralen Werten und Normen des Aufnahmelandes widersprechen. Integration dürfe weder als absolute Toleranz der ansässigen Bevölkerung noch als völlige Unterordnung der Zugewanderten verstanden werden. Ähnlich sah es auch der Präsident der Ausländerkommission. Gefordert seien Aufnahmebereitschaft von den einen sowie Wille und Fähigkeit zur Anpassung von den anderen. Angesichts der hohen Arbeitslosenquote unter den ausländischen Arbeitskräften plädierte er für ein Umdenken in der Zulassungspolitik. In erster Linie müsse für die berufliche Wiedereingliederung der bereits hier Lebenden gesorgt werden; im Gegenzug sei es geboten, mit Bewilligungen für neue Arbeitskräfte aus dem Ausland noch zurückhaltender zu sein.
Sowohl Koller wie Caccia unterstrichen die Bedeutung eines Integrationsartikels in dem in Revision befindlichen Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag). Mit dieser Teilrevision des Ausländergesetzes möchte der Bund künftig eine grössere politische und finanzielle Mitverantwortung in diesem Bereich übernehmen. Bisher konnte er die Bemühungen in den Kantonen nur indirekt und punktuell unterstützen, beispielsweise in der Berufsbildung. Dabei wäre gerade in den Bereichen Information, Sprachförderung und Allgemeinbildung ein grösseres Engagement auf gesamtschweizerischer Ebene erforderlich. Koller versicherte, der Bund wolle sich keine zusätzlichen Kompetenzen anmassen. Die Hauptaufgabe bei der Integration müsse weiterhin von Kantonen, Gemeinden und Privaten geleistet werden. Caccia warf die umstrittene Frage nach der Mitverantwortung der Wirtschaft für die ausserberufliche Integration auf. Er erinnerte dabei an das Anfang der achtziger Jahre knapp gescheiterte Ausländergesetz, das die Kantone dazu ermächtigen wollte, die Arbeitgeber zur Mitfinanzierung der Integration und zur Betreuung zu verpflichten [10].
Der Bericht der Expertenkommission "Migration" (siehe oben) unterstrich ebenfalls die Bedeutung der Integration der Ausländerinnen und Ausländer als einen wichtigen Stützpfeiler der Migrationspolitik. Sie vertrat die Ansicht, der ausländischen Wohnbevölkerung sollten Chancen zur gesellschaftlichen Teilhabe in Schule und Beruf eröffnet werden. Bei Bedarf sollte die Teilnahme an Sprachkursen und weiteren Ausbildungen, die der Integration in den Arbeitsmarkt dienen, für alle Migranten verbindlich sein. Die Kommission anerkannte auch die besonderen Schwierigkeiten der Migrantinnen, weshalb sie für diese besondere Sprach- und berufliche Ausbildungsprogramme verlangte [11].
Die Aufnahme eines Integrationsartikels in die Asyl- und Ausländergesetzgebung scheiterte im Nationalrat zunächst an der sogenannten Ausgabenbremse. Der Rat stimmte zwar mit 85 zu 86 Stimmen dem Antrag des Bundesrates zu. Da damit aber eine neue Bundesaufgabe mit jährlichen Kosten von 15 Mio Fr. geschaffen wurde, scheiterte der Integrationsartikel dennoch an der neu geschaffenen Ausgabenbremse, die für derartige Fälle das absolute Mehr stipuliert. Der Ausgabe stimmten nur 87 Abgeordnete zu, 65 verwarfen sie, womit dieser Artikel aus der Vorlage gestrichen wurde [12].
Vor der Behandlung in der kleinen Kammer richtete der Präsident der EAK einen dringenden Appell an die Ständerätinnen und Ständeräte, den Integrationsartikel wieder in die Vorlage aufzunehmen, und er rechnete vor, dass mangelnde Integration anderweitige Kosten verursacht, etwa bei der Fürsorge oder im Strafvollzug. Seine Stimme wurde gehört. Oppositionslos kam die kleine Kammer auf den Entscheid des Nationalrates zurück. Der Berichterstatter der Kommission, die diesen Antrag ebenfalls einstimmig stellte, erklärte, der Integrationsartikel sei ein Kernstück der Asyl- und Ausländergesetzrevision. Man müsse von der Überlegung ausgehen, dass es besser sei, materielle Aufwendungen und Begleitung für die Integration der Ausländer vorzusehen, die ja für eine lange Dauer in die Schweiz kommen, als erst nachher, bei Versagen, die Schäden zu eliminieren. Die Ausgabe nahm der Ständerat ebenfalls einstimmig an [13].
Im Nachgang an die Beratung der Ausländergesetzgebung überwies der Nationalrat eine Motion seiner staatspolitischen Kommission als Postulat, welche verlangte, dass bei einer Auflösung der Ehe von Schweizerinnen und Schweizern bzw. niedergelassenen Ausländerinnen und Ausländern mit ausländischen Ehegatten oder -gattinnen, die noch kein eigenständiges Niederlassungsrecht besitzen, diese nicht automatisch ihren aufenthaltsrechtlichen Status verlieren. Eine analoge Motion Bühlmann (gp, LU) war 1995 ebenfalls als Postulat angenommen worden [14].
Als Schweizer Premiere beschloss die Regierung des Kantons Basel-Stadt, eine 21 Personen starke Kommission für Integrations- und Migrationsfragen einzusetzen sowie die Stelle eines Delegierten für diese beiden Fragenkomplexe zu schaffen. In erster Linie sollen die Experten die Diskussion grundsätzlicher Probleme sowie das Erarbeiten von Grundlagen für politische Entscheide angehen [15].
Seit 1980 ist die Zahl der ausländischen Kinder und Jugendlichen in der Schweiz kontinuierlich gestiegen. Vermehrt finden sie sich jedoch am Ende ihrer Schulzeit in Schultypen wieder, die ihnen den Zugang zu einer anspruchsvollen Ausbildung erschweren. Gemäss einem Bericht des Bundesamtes für Statistik (BFS) mussten sich 1995/96 52% aller ausländischen Jugendlichen auf der Sekundarstufe I mit einer Schule mit Grundansprüchen begnügen (1980/81: 45%). Schweizer Kinder hingegen besuchten im gleichen Zeitraum anteilmässig immer weniger die Realschule (1980/81: 35%; 1995/96: 27%). Die Daten des BFS zeigten, dass Schülerinnen und Schüler aus neuen Einwanderungsnationen (ex-Jugoslawien, Portugal und Türkei) im Bildungswesen eindeutig schlechter abschneiden, als die Kinder der deutlich früher eingewanderten Italiener und Spanier [16].
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Flüchtlingspolitik
Die Zahl der Asylgesuche stieg 1997 nach Jahren der relativen Beruhigung wieder stark an, nämlich von 18 000 Gesuchen 1996 auf knapp 24 000, was aber nach wie vor weit unter den dramatischen Verhältnissen der Jahre 1990 und 1991 mit 36 000 respektive 42 000 Gesuchen lag. Die Anerkennungsquote lag bei 12,5%. Als Erklärung für die Zunahme der Asylgesuche wurde vom Bundesamt für Flüchtlinge der anhaltende Zustrom Asylsuchender albanischer Herkunft geltend gemacht, die im internationalen Vergleich grosszügige Behandlung der Asylsuchenden in der Schweiz sowie der Umstand, dass die Schweiz nach Inkrafttreten des EU-Erstasylabkommens von Dublin und des Schengener Abkommens gewissermassen als "Fluchtinsel" in Europa gilt und entsprechend von Flüchtlingen und Schleppern angepeilt wird [17].
Im April überlegte sich der Bundesrat angesichts der prekären Unterstützung seiner Flüchtlingspolitik in der Bevölkerung, überhaupt keine UNHCR-Kontingente mehr zu übernehmen. Bei diesen Personen handelt es sich um Flüchtlinge in Lagern der UNO, die nach aller Wahrscheinlichkeit nie mehr in ihr Land zurückkehren können. In der Vergangenheit hatte die Schweiz so Flüchtlingen aus Ungarn, Tibet, Chile, Tschechoslowakei und Vietnam eine neue Heimat angeboten. In den letzten Jahren hatte der Bundesrat aber immer reservierter auf Anfragen des UNHCR reagiert und seine Quote von 300 Personen pro Jahr nicht mehr ausgeschöpft. Da weltweit 120 000 Flüchtlinge weder in ihr Land zurückkehren noch im Asylland bleiben können, forderte das UNHCR Ende Oktober zehn Staaten, darunter auch die Schweiz auf, ihre Quoten zu erhöhen [18].
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Gemäss den Vorgaben der Bundeskanzlei muss ein Gesetz revidiert werden, wenn die Hälfte der Artikel nicht mehr gültig ist. Das war beim Asylgesetz spätestens mit den dringlichen Bundesbeschlüssen aus dem Jahr 1990 der Fall, weshalb eine Expertenkommission einen Entwurf ausgearbeitet hatte, mit dem die seit 1981 eingefügten Bestimmungen in ordentliches Recht überführt werden sollten. Da überdies weitere Massnahmen vorgesehen waren (Schaffung eines Status für Gewaltflüchtlinge, Kantonalisierung der Fürsorgeleistungen im Asylbereich, Asylverfahrensverweigerung für Personen aus sogenannt sicheren Staaten, vorsorgliche Wegweisung von Asylbewerbern in den Flughäfen) nahm die Übung immer mehr die Form einer Totalrevision an. Dass diese nicht unumstritten sein würde, zeigte sich bereits in der vorberatenden Kommission des Nationalrates, wo während eines Jahres hart gerungen worden war. Den einen waren die Neuerungen zu restriktiv, die anderen sprachen von einem zu grossen Freiraum, der Gefahren des Missbrauchs in sich berge. Die gespaltene Stimmung in der Kommission zeichnete sich auch an den meist sehr knapp gefällten Entscheiden ab und am Umstand, dass die Revision mit mehr als 60 Minderheitsanträgen ins Plenum kam [19].
Zu Beginn der Beratungen im Nationalrat wurden Nichteintretensanträge von rechts und von links eingereicht. Steffen (sd, ZH) beantragte Rückweisung an den Bundesrat mit der Auflage, das Asylverfahren mittels jener Forderungen der SD-Volksinitiative "für eine vernünftige Asylpolitik" zu verschärfen, welche nicht übergeordnetem Recht widersprechen. Die beiden SP-Abgeordneten de Dardel (GE) und Vollmer (BE) wollten die Revision auf die Übernahme der auslaufenden Bundesbeschlüsse, die Anpassungen der Datenschutzvorschriften und die Integrationspolitik beschränken bzw. die einzelnen Teilbereiche separat behandeln. Hintergrund dieser beiden Anträge war die Unzufriedenheit der SP und der Grünen über die Ausgestaltung des Status der Gewaltflüchtlinge (siehe unten). Alle drei Nichteintretensanträge wurden klar abgelehnt, am deutlichsten jener der SD-Fraktion, der nur gerade drei Stimmen auf sich vereinigen konnte [20].
Zum Auftakt der Detailberatung lehnte es der Nationalrat mit 83 gegen 52 Stimmen ab, frauenspezifische Fluchtgründe - zum Beispiel Vergewaltigungen, Zwangsabtreibungen oder drohende Beschneidungen - explizit ins Gesetz aufzunehmen. Gefordert hatten dies - gestützt auf ein Postulat der Weltfrauenkonferenz von Peking - unter anderem die fünf grössten Frauenverbände. Koller konterte mit der Erklärung, dass der international geltende Flüchtlingsbegriff auch geschlechtsspezifische Fluchtgründe abdecke. Würde er ausgedehnt, so wäre dies ein falsches Signal, das eine Zunahme der Asylgesuche nicht ausschliessen würde [21].
Einer der zentralen Punkte der Revision betraf den Status der Gewaltflüchlinge (im Gesetz "Schutzbedürftige" genannt). Gemäss dem bisherigen Asylgesetz gelten Personen, die vor dem Krieg in ihrer Heimat flüchten, nicht als Flüchtlinge, genauso wenig wie jene Menschen, die nicht von seiten der Regierung, sondern von einer mit Gewalt ihre Ziele verfolgenden Oppositionsbewegung individuell verfolgt werden, beispielsweise den fundamentalistischen Terrorgruppen in Algerien. Seit Jahren hatten die Hilfswerke und die Kirchen die Landesregierung dazu aufgerufen, diese Lücke im Gesetz zu schliessen und die gruppenweise Aufnahme von Kriegs- oder Gewaltflüchtlingen klar zu regeln. Die staatspolitische Kommission des Ständerates hatte 1992 ihrerseits den Bundesrat mit einer Motion beauftragt, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag auszuarbeiten.
Der Vorschlag, den der Bundesrat in diesem Punkt vorlegte, wurde aber von den linken und grünen Parteien sowie von der Asylbewegung nicht als Fort-, sondern als Rückschritt gewertet, da es inskünftig nicht mehr möglich sein soll, während der vorläufigen Aufnahme ein individuelles Asylgesuch zu stellen. Die Gegner dieses Vorschlags meinten, die Chancen, nach Ablauf der Schutzgewährung noch als Flüchtling anerkannt zu werden, seien minim, was de facto einer Verweigerung des Asylrechtes gleichkomme. Sie erinnerten daran, dass rund ein Achtel der Kriegsvertriebenen aus Bosnien als Flüchtlinge mit bleibendem Aufenthaltsrecht anerkannt worden seien, weil sie nachweisen konnten, dass sie Opfer schlimmster Verfolgungen waren [22].
Selbst wenn sie diese Sicht der Dinge nicht teilte, hatte eine Mehrheit der vorberatenden Kommission doch eine Ausweitung des Begriffs der Schutzbedürftigkeit vorgenommen. Insbesondere sollte der vorläufige Aufnahme auch in Situationen allgemeiner Gewalt oder systematischer und schwerer Verletzung der Menschenrechte gewährt werden. Eine Minderheit aus Vertretern von SVP, FDP, CVP und FP lehnte diese Erweiterung ab, da sie einen Rechtsanspruch auf Schutz suggeriere und gegenüber gewissen Ländern zu einem zeitlich nicht absehbaren Zustand führen könnte. Zudem vermische die Linke Schutz- und Asylwürdigkeit, was die Rückkehr der vorläufig Aufgenommenen nach Aufhebung des Status erschwere.
Bundespräsident Koller wehrte sich erfolglos gegen diese Ausweitung der Definition. Der Rat hiess mit 71 zu 60 Stimmen den Kommissionsvorschlag gut. Kommissionspräsidentin Fankhauser (sp, BL) erinnerte an die Judenverfolgung in Deutschland; dabei habe es sich nicht um einen Krieg- oder Bürgerkrieg, sondern um systematische Verfolgung gehandelt. Heutige Gewaltsituationen beträfen zunehmend schwere Verletzungen der Menschenrechte, weshalb es unverständlich sei, dass des Bundesrat diesen Begriff nicht von sich aus in das Gesetz aufgenommen habe, meinte auch David (cvp, SG). Mit 74 zu 56 Stimmen lehnte der Rat hingegen einen Antrag von Felten (sp, BS) ab, der die spezifischen Formen der Gewalt gegen Frauen zumindest hier einführen wollte [23].
Nach einem fast zweiwöchigen Unterbruch der Beratungen befasste sich der Nationalrat noch einmal mit dem Status der Gewaltflüchtlinge. Gegen den Antrag des Bundesrates beschloss er mit 82 zu 53 Stimmen, dass die Asylgesuche von Personen, die ihr Gesuch noch vor der Schutzgewährung gestellt haben, lediglich sistiert werden und nach Aufhebung des vorläufigen Schutzes behandelt werden müssen. Auf Asylgesuche, die nach der Schutzgewährung eingereicht werden, soll später hingegen nur dann eingetreten werden, wenn eine Anhörung Hinweise auf eine individuelle Verfolgung ergibt. Ein Antrag Dormann (cvp, LU), wonach Schutzbedürftige mit sistiertem Gesuch nach fünf Jahren das Recht auf ein Asylverfahren erhalten sollen, wurde abgelehnt. Hingegen wurde die Bestimmung aufgenommen, dass der Bundesrat nicht allein über die gruppenweise Aufnahme entscheiden kann; mit Stichentscheid der Ratspräsidentin setzte sich eine Kommissionsmehrheit durch, welche verlangte, dass der Bundesrat vor dem Entscheid über die Gewährung des vorübergehenden Schutzes auch die Hilfswerke konsultieren muss.
Bei den Bestimmungen über das eigentliche Asylverfahren versuchten Vertreter der SVP Forderungen ihrer Volksinitiative "gegen die illegale Einwanderung" einzubauen, die das Volk im Dezember des Vorjahres abgelehnt hatte. Hasler (AG) verlangte, dass das Vorweisen eines Ausweispapieres Voraussetzung für die Zulassung zum Verfahren sei.Hans Fehr (ZH) forderte, dass auf Gesuche illegal eingereister Flüchtlinge nicht mehr eingetreten werde. Fischer (AG) wollte das Arbeitsverbot von neu eingereisten Asylbewerbern von drei auf sechs Monate ausdehnen. Der Rat lehnte alle diese Anträge deutlich ab. Ebenso erging es den Anträgen, die frauenspezifische Regelungen verlangten. Bühlmann (gp, LU) und von Felten (sp, BS) wollten die Rücksichtnahme auf Frauen, Minderjährige und Folteropfer im Verfahren und während des Aufenthalts in den Detailbestimmungen verankern. Sie verlangten unter anderem, dass Ehefrauen ein eigenes Asylverfahren erhalten. Nur in einem Punkt wurden die rotgrünen Anträge angenommen: Flüchtet ein Minderjähriger allein in die Schweiz, dürfen ihn die Asylbehörden erst dann befragen, wenn ein Vormund oder Beistand ernannt ist, der die Interessen des Kindes wahrnehmen kann.
Von allen Asylbewerbern waren bisher diejenigen am schlechtesten gestellt, welche mit dem Flugzeug einreisen und bereits im Flughafen ein Asylgesuch stellen. Sie mussten auf unbestimmte Zeit im "Niemandsland" des Transitbereichs ausharren, bis das BFF abgeklärt hatte, ob ein Asylgesuch überhaupt gerechtfertigt sei. Fiel die Untersuchung negativ aus, so wurden die Asylbewerber abgeschoben, ohne die Möglichkeit erhalten zu haben, einen Anwalt zu kontaktieren oder gegen den Entscheid des BFF Rekurs bei der Asylrekurskommission (ARK) einzulegen. Um dieser ungleichen Behandlung der Asylsuchenden ein Ende zu bereiten, schlug der Bundesrat vor, die maximale Frist für die Abklärungen des BFF auf zehn Tage festzusetzen. Die vorberatende Nationalratskommission wollte den Behörden dafür sogar 15 Tage Zeit lassen.
Der Nationalrat musste jedoch die Flughafenregelung in einem zentralen Punkt ergänzen, um zu vermeiden, dass die Schweiz die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt. Der Europäische Gerichtshof hatte nämlich inzwischen klargemacht, dass es Freiheitsentzug ist, wenn Asylsuchende die Transiträume eines Flughafens nicht verlassen dürfen. Wer so in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt wird, hat demnach Anrecht auf eine richterliche Überprüfung. Im gleichen Sinn hatte kurz vor Aufnahme der parlamentarischen Beratungen auch das Bundesgericht entschieden. Der Nationalrat beschloss deshalb, dass das BFF den Asylsuchenden, die in Zürich-Kloten oder Genf-Cointrin gelandet sind, die vorläufige Verweigerung der Einreise innert 48 Stunden eröffnen muss. Die Bewerber können diese Verfügung anfechten, und die Behörden müssen ihnen die Möglichkeit geben, einen Beistand beizuziehen. Beibehalten wurde die fünfzehntägige Frist für die Abklärungen. Die Ratsmehrheit begründete dies mit dem Umfang der Untersuchungen, die für ein seriöses notwendig seien. Abgelehnt wurde ein rot-grüner Antrag, der diese Asylsuchenden nach 72 Stunden einem Durchgangsheim zuweisen wollte.
Zum Abschluss behandelte die grosse Kammer noch die Arbeitsbedingungen der Asylbewerber und vorläufig Aufgenommenen. Neu müssen sowohl Flüchtlinge wie Schutzbedürftige, die eine Arbeit finden, neben Fürsorge- und Verwaltungskosten auch die Aufwendungen für Ausreise und Verfahren zurückerstatten. Dafür werden 10% ihres Lohnes auf ein Sicherheitskonto überwiesen. In diesem Punkt versuchte die SVP ebenfalls, Forderungen aus ihrer abgelehnten Asylinitiative einzubringen, nämlich jene nach einer staatlichen Lohnverwaltung; und auch hier blitzte sie ab. Anders als Asylbewerber sollten gemäss Bundesrat Schutzbedürftige erst nach sechs Monaten arbeiten dürfen. Die Mehrheit des Nationalrates wollte in diesem Punkt aber Asylbewerber und Schutzbedürftige gleichstellen und sprach sich generell für eine Sperrfrist von drei Monaten aus. Schliesslich wurde noch die Kantonalisierung der Fürsorge für Asylbewerber und Schutzbedürftige beschlossen; für diese erhalten die Kantone inskünftig pauschale Bundesbeiträge, statt dass die Kosten individuell abgerechnet werden. Diese Massnahme wurde vom links-grünen Lager und den Hilfswerken vehement abgelehnt, da sie darin eine Massregelung der oft als unbotmässig kritisierten Asylhilfe zu erkennen glaubten. Das revidierte Asylgesetz wurde vom Nationalrat nach 17 Stunden Beratung mit 73 zu 60 Stimmen bei 17 Enthaltungen verabschiedet [24].
Angesichts der Vorarbeiten des Nationalrats konnte das Asylgesetz im Ständerat relativ zügig beraten werden. Gut hiess die kleine Kammer insbesondere den neuen Status der Schutzbedürftigen. Den Zusatz des Nationalrates, dass auch Personen Schutz gewährt werden soll, welche allgemeiner Gewalt sowie systematischer und schwerer Verletzung der Menschenrechte ausgesetzt sind, strich sie mit 32 zu 3 Stimmen allerdings wieder aus der Vorlage. Den Beschluss der grossen Kammer, wonach sich Schutzgewährung und Asylantrag ausschliessen, weichte sie hingegen insofern auf, als dass auch bei der gruppenweisen Aufnahme von Schutzbedürftigen die Einreisenden individuell befragt werden. Zudem sollen Schutzbedürftige mit sistiertem Asylverfahren nach fünf Jahren (und nicht erst nach Auslaufen der Schutzgewährung) Anspruch auf ein Asylverfahren haben.
Gegenüber dem Anliegen der Frauenorganisationen, der Asylhilfe und dem rot-grünen Lager, frauenspezifische Fluchtgründe in das Gesetz aufzunehmen, zeigte sich der Ständerat ebenfalls aufgeschlossener. Bei der Definition der ernsthaften Nachteile, welche den Flüchtlingsstatus begründen können, fügte er den Nachsatz ein, dass den frauenspezifischen Fluchtgründen Rechnung zu tragen sei. Kommissionssprecher Frick (cvp, SZ) betonte, damit mache der Ständerat keinen Kniefall vor dem Zeitgeist. Schreckliche Erfahrungen im jugoslawischen Bürgerkrieg, wo Frauen gezielt vergewaltigt und geschwängert worden seien, machten diesen Akzent nötig. Die kleine Kammer lehnte hingegen einen bereits im Nationalrat unterlegenen Antrag ab, wonach die Befragungen von Asylbewerberinnen allein von Frauen durchzuführen seien. Sowohl die Antragstellerin Brunner (sp, GE) wie auch ihre CVP-Kollegin Simmen (SO) argumentierten vergeblich, in Gegenwart von Männern würden gerade durch sexuelle Übergriffe traumatisierte Frauen oft stumm, weshalb dies praktisch einer Verweigerung der Anhörung gleichkomme. Bundespräsident Koller entgegnete, schon heute würden Frauen ausschliesslich von Frauen befragt, wenn es unter anderem um sexuelle Übergriffe gehe. Liege die Flucht aber in der Religion oder in der politischen Anschauung begründet, gebe es mit einer obligatorischen Frau-zu-Frau-Befragung nur einen zusätzlichen administrativen Aufwand.
In einem wesentlichen Punkt des Verfahrens nahm der Ständerat allerdings eine einschneidende Verschärfung vor. Um Missbräuche zu bekämpfen, schuf er, ähnlich der alten Forderung der SVP, einen neuen Nichteintretensgrund: Verweigerung des Asylverfahrens soll dann möglich sein, wenn sich die Betreffenden bereits mehrere Tage illegal in der Schweiz aufgehalten haben, und es für sie zumutbar gewesen wäre, das Gesuch früher zu stellen. Die Wegweisung soll allerdings ausgeschlossen sein, wenn sie gegen das völkerrechtliche Verbot des Non-refoulement verstossen würde. Abgelehnt wurde demgegenüber ein noch restriktiverer Antrag Brändli (svp, GR), der allen Asylsuchenden, die keine Papiere über ihre Identität vorweisen können, die Einreise verweigern wollte. Das Verschwindenlassen von Papieren sei zwar in der Tat ein Ärgernis, entgegnete Koller. Er erinnerte aber an den Bundesgerichtsentscheid von 1995, wonach jeder Asylsuchende Anspruch auf Durchführung eines Asylverfahrens hat, auch dann, wenn er sich ohne Papiere bei den Behörden meldet. Bereits heute werde nicht auf das Gesuch eingegangen, wenn man dem Asylbewerber nachweisen könne, dass er seine Papiere absichtlich habe verschwinden lassen. Die von Brändli geforderte Beweislastumkehr sei aber unzulässig.
In der Frage der pauschalen Übertragung der Fürsorge an die Kantone folgte der Ständerat dem Nationalrat. Bei den Arbeitsbedingungen übernahm er die 10%ige Abgabe an einen Sicherheitsfonds und die Möglichkeit für Schutzbedürftige, bereits nach drei Monaten eine Arbeit aufnehmen zu können, allerdings fügte er den Zusatz der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsverträglichkeit ein. Das revidierte Asylgesetz passierte schliesslich mit 38 zu 1 Stimmen viel deutlicher als im Nationalrat [25].
Im Rahmen dieser Beratungen wurden erneut die Bundesbeschlüsse über das Asylverfahren sowie über Sparmassnahmen im Asyl- und Ausländerbereich verlängert. Auf Antrag einer Kommissionsminderheit im Nationalrat allerdings nur bis zum 31. Dezember 2000 und nicht, wie es die Kommissionsmehrheit vorgeschlagen hatte, bis zum Vorliegen des revidierten Asylgesetzes. Die Minderheit, der sich Bundespräsident Koller anschloss, begründete ihren Antrag damit, dass ein Bundesbeschluss zeitlich immer klar befristet sein muss und eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit Zweifel an der politischen Bereitschaft des Parlaments aufkommen lassen könnte, die Vorlage nun ohne weiteren Verzug zu bereinigen [26].
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Als bekannt wurde, dass im Auftrag das BFF seit mehreren Monaten Spezialisten der Sprachen und ethnischen Eigenheiten der jeweiligen Regionen versuchen, Asylbewerber ohne Papiere in Telephonanrufen und durch gezielte Fragen als Angehörige einer bestimmten ethnischen Minderheit zu identifizieren, war die Empörung bei den Hilfswerken gross. Das Programm "Lingua" war ursprünglich in Schweden konzipiert und über Finnland und Deutschland in die Schweiz gelangt. Die Hilfswerke stiessen sich vor allem daran, dass damit papierlose Flüchtlinge grundsätzlich als Lügner eingestuft würden und es keine Möglichkeit gebe, gegen die Schlussfolgerungen der Sprachspezialisten zu opponieren oder eine zweite Anhörung zu verlangen [27].
Hauptthema waren im Berichtsjahr erneut die mehr oder minder freiwilligen Rückkehren oder Rückschaffungen von abgewiesenen Asylbewerbern oder von vorläufig aufgenommenen Personen. Immer häufiger wurden die Ausschaffungen "manu militari" vorgenommen. Von den 12 587 abgewiesenen Asylbewerbern, die laut BFF bis August ausreisen sollten, verliessen 3286 das Land freiwillig. In 1232 Fällen wurde die Rückführung mit Gewalt vorgenommen, wobei 215 scheiterten, beispielsweise weil die Behörden des Ursprungslandes die Rückübernahme verweigerten. Spektakulärster Fall war Anfang September die Ausschaffung von fünf Gambiern, welche in den Bundesratsjet verfrachtet und in Polizeibegleitung in ihre Heimat geflogen wurden. Dort verweigerten ihnen die Zollbeamten die Einreise, worauf sie notgedrungenermassen in die Schweiz zurückkehrten. Diese Operation kostete knapp 400 000 Fr [28].
Anfang Jahr gab der Bundesrat den weiteren Fahrplan der Rückführungen nach Bosnien bekannt. Seiner Ansicht nach hatte sich die Menschenrechtslage gegenüber dem Vorjahr weiter entspannt, weshalb sich ein Aufschub der Reise nicht mehr aufdränge. Für Alleinstehende und Ehepaare ohne Kinder - rund 8000 Personen - blieb es beim bereits festgesetzten Datum von Ende April. Aus Rücksicht auf die Aufnahmekapazitäten und die Belastung der Vollzugsbehörden wurde die Ausreisefrist für Familien mit Kindern und für nicht begleitete Minderjährige bis Ende April 1998 verlängert. Für die Förderung der freiwilligen Rückkehr bewilligte der Bundesrat zusätzliche 26 Mio Fr., da durch die grosse Nachfrage die Mittel früher als geplant ausgeschöpft worden waren [29].
Die Weisungen des Bundes zur Rückführung der insgesamt rund 26 000 bosnischen Kriegsvertriebenen lösten bei den Flüchlingsorganisationen scharfe Proteste aus, da sie ausdrücklich festhielten, dass auch bosnische Flüchtlinge, deren früherer Wohnsitz in einem von Serben beherrschten Gebiet liegt, ausreisen müssen. Dies erachtete die Schweizerische Flüchtlingshilfe für verfehlt. Die Schweizer Behörden missachteten damit nicht nur das Abkommen von Dayton, sondern anerkennten indirekt die Resultate der "ethnischen Säuberungen" in Bosnien-Herzegowina. Dieses Vorgehen sabotiere auch die Rückkehrhilfsprogramme, da die Menschen nicht motiviert seien, an einen Ort zurückzukehren, der ihnen völlig unbekannt sei [30].
Die in den Medien immer wieder thematisierten schwierigen Rückkehrbedingungen der Bosnier in ihre Heimat führten auch während der Asyldebatte zu einem heftigen Schlagabtausch zwischen Nationalrätin Bäumlin (sp, BE) und Bundespräsident Koller. Bäumlin kritisierte, der Bundesrat wolle den Eindruck erwecken, bei seiner Rückführungspraxis in Einklang mit der Meinung des UNO-Hochkommissariats für Flüchtlinge zu handeln, was aber aufgrund der Äusserungen des UNHCR so nicht zutreffe. Im Gegenteil, das UNHCR habe festgestellt, dass die zwangsweise Rückführung von Flüchtlingen in andere Gebiete als ihre Heimatregion unweigerlich die Zahl der Binnenvertriebenen in Bosnien-Herzegowina weiter ansteigen lassen würde. Es gebe bereits Beispiele von aus der Schweiz ausgereisten Personen, die nach ihrer Rückkehr keine Möglichkeit der Unterkunft gefunden hätten. Koller hielt demgegenüber daran fest, dass eine Rückkehr für Menschen aus Bosnien-Herzegowina zumutbar sei, selbst wenn sie nicht an ihren ursprünglichen Wohnort zurückkehren könnten. Aber auch eine bosnische Regierungsdelegation, welche in der Schweiz vornehmlich Aspekte des Föderalismus studierte, befand, der Zeitpunkt für eine massive Rückkehr für die im Ausland lebenden Bosnier sei noch nicht gekommen, da die Infrastruktur des kriegsgeschädigten Landes nach wie vor darniederliege. Schliesslich appellierte sogar der bosnische Flüchtlingsminister an den Bundesrat, wenigstens jene Bosnier, die nicht mehr in serbisch besetztes Gebiet zurückkehren können, länger in der Schweiz verweilen zu lassen, doch fand auch er kein Gehör. Beim Auslaufen der bis Ende August verlängerten Frist für die kinderlosen bosnischen Flüchtlinge waren von den vorgesehenen 8000 Personen erst 4330 in ihr Land zurückgekehrt. 1300 weitere hatten sich für eine "freiwillige Rückkehr" angemeldet und 700 aus verschiedenen Gründen eine Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung erhalten. Für die restlichen rund 1000 Kriegsflüchtlinge, die sich weigerten, die Schweiz zu verlassen, sah das BFF eine mögliche Zwangsausschaffung vor [32].
Die Kantone, für die Ausführung der Asylgesetzgebung zuständig, reagierten unterschiedlich auf die Direktiven aus Bern zur Ausschaffung der Bosnien-Flüchtlinge. Angeführt vom Waadtländer Justiz- und Polizeidirektor Zisyadis (pda), der im April Bosnien bereist hatte und seither die Rückführungen als unmenschlich bezeichnete, begannen mehrere, vor allem welsche Kantone damit, die Aufenthaltsbewilligungen für Bosnier fast systematisch zu verlängern. In der Deutschschweiz war es der linksalternative Zuger Polizeidirektor, der sich quer legte. Auf die Kritik der Kantone, welche die Ausreisefrist von Ende April als zu kurz erachteten, lenkte Bundesrat Koller insofern ein, als er versprach, der Bund werde die Fürsorgekosten für diese Personen bis Ende August übernehmen und zumindest bis zu diesem Zeitpunkt auf zwangsweise Rückschaffungen in Minderheitsgebiete verzichten [33].
Nach über zweijährigem Seilziehen erklärte sich die Bundesrepublik Jugoslawien bereit, die in der Schweiz abgewiesenen Staatsbürger vornehmlich aus dem Kosovo wieder einreisen zu lassen. Das Abkommen mit Belgrad trat im September in Kraft. Anders als jenes von 1994 mit Sri Lanka, enthielt es keine formellen Garantien über die Sicherheit der Rückkehrer, sondern nur generelle Versprechen und die Festlegung der Kostenfolgen. Danach übernimmt die Schweiz die gesamten Reisespesen für die Auszuschaffenden und die serbischen Amtspersonen, die bei den Flügen (die allein von der jugoslawischen Fluggesellschaft zu deren offiziellen Tarifen durchgeführt werden) zugegen sind. Schweizer Beamte dürfen die Flüge nicht begleiten. Anfang Dezember wurden erstmals 36 Kosovari mit einem Sonderflug der jugoslawischen Fluggesellschaft von Zürich nach Pristina geflogen [34].
Unmittelbar nach der Unterzeichnung des Vertrages Anfang Juli veröffentlichten elf Nationalrätinnen und -räte der SP sowie eine Nationalrätin der Grünen eine gemeinsame Pressemittelung, in der sie erklärten, es sei schwer erträglich, mit diesem Unrechtstaat durch ein Abkommen in einer solch heiklen Angelegenheit verbunden zu werden. Man werde das Hauptversprechen des Vertrages, dass nämlich die Rückführungen unter voller Wahrung der Würde und der Menschenrechte durchgeführt werden, in seiner Umsetzung sehr genau beobachten. Als im Dezember die beiden SP-Nationalrätinnen Bäumlin (BE) und Fankhauser (BL) sich vor Ort einen Eindruck der Lage verschaffen wollten, wurde ihnen die Einreise allerdings verweigert [35].
Gegenüber den Staatsangehörigen Albaniens änderte das BFF seine Praxis. Der Bundesrat hatte das Land 1993 zum "safe country" erklärt, weshalb auf die Gesuche von Albanern grösstenteils nicht eingetreten wurde. Wegen der gewaltsamen Unruhen, die Albanien in den ersten Monaten des Jahres erschütterten, wurden albanische Asylbewerber wieder ins normale Asylverfahren aufgenommen. Obgleich der Druck der albanischen Flüchtlinge auf die Südgrenze der Schweiz ständig zunahm und Italien nur wenig Bereitschaft erkennen liess, die bei der illegalen Einreise ertappten Albaner wieder aufzunehmen, erachtete der Bundesrat die von der SVP immer wieder geforderte Entsendung von Armee-Einheiten vorerst als nicht gerechtfertigt. Als dann aber in den Monaten April und Mai 423 meist illegal eingereiste albanische Flüchtlinge um Asyl ersuchten - rund ein Drittel mehr als im gesamten Vorjahr - beschloss der Bundesrat doch, 20 Berufssoldaten aus dem Festungswachtkorps bis Ende September in den Südtessin zu detachieren, um das dort stationierte Grenzwachtkorps während der Sommermonate bei seinen Sicherungs- und Beobachtungsaufgaben zu unterstützen. Die SP kritisierte umgehend diesen ersten Grenzeinsatz von Schweizer Militär seit dem 2. Weltkrieg. Im September wurde der Militäreinsatz um drei Monate verlängert, im Dezember dann auf unbeschränkte Zeit [36].
Ein besonderes Problem bildeten die Flüchtlinge vor dem Terror in Algerien. Da die Gewalt nicht primär von der Regierung ausgeht und auch keine bürgerkriegsähnlichen Zustände herrschen, wird auf die Asylgesuche von algerischen Staatsangehörigen nur vereinzelt eingetreten und bleiben die Rückschaffungen möglich. Das führte verschiedentlich zu dramatischen Ereignissen im Ausschaffungsgefängnis Kloten; um sich der Rückschaffung zu entziehen, verletzten sich mehrere Algerier schwer. Diese Vorkommnisse wiesen auch auf eine unklare Kompetenzordnung bei den Ausschaffungen hin. Im Sommer appellierte die Schweizerische Flüchtlingshilfe an den Bundesrat, keine Rückschaffungen nach Algerien mehr vorzunehmen, da dort bestimmte Kategorien der Bevölkerung gezielt einer besonderen Gefährdung ausgesetzt seien, und Menschenrechtsverletzungen verschiedenster Art von allen in den Konflikt involvierten Kreisen - also auch vom Staat - begangen würden. Im Herbst schlossen sich die Landeskirchen diesem Appell an. Der Bundesrat zeigte sich daraufhin bereit, seine Politik gegenüber den Terrorflüchtlingen aus Algerien neu zu überdenken. Insbesondere erklärte er sich bereit, die potentiellen Opfer der islamistischen Bewegung, welche aus der besonders gefährdeten Gegend von Alger stammen, besser zu schützen. Als erster Kanton beschloss Zug, keine Wegweisungen von Algeriern mehr zu vollziehen [37].
Die Kantone fühlten sich beim Vollzug der Ausschaffungen vom Bund oft allein gelassen. Insbesondere stiess ihnen auf, dass sie selber die Reisepapiere für die Abzuschiebenden besorgen sollten. Nachdem sie im August übereingekommen waren, ein Vollzugskonkordat zu bilden, um die Aufgaben zentral anzugehen, kam ihnen das BFF mit der Gründung einer eigenständigen Sektion entgegen, welche ausschliesslich die Kantone bei der Ausschaffung unterstützt. Diese koordiniert die Beschaffung der Reisepapiere für jugoslawische und srilankische Staatsangehörige [38].
Die kantonalen Fürsorgedirektoren forderten den Bundesrat auf, den Asylbereich unverzüglich von der in der Bundesverwaltung generell eingeführten zweiprozentigen Kreditsperre auszunehmen. Die Sperre betreffe nämlich Zahlungen, auf welche die Kantone von Gesetzes wegen Anspruch hätten; diese sei deshalb nichts anderes als eine inakzeptable lineare Kürzung [39].
Ungeachtet aller Rechtsgrundlagen (paritätische Verteilung der Asylbewerber auf alle Kantone, Non-refoulement usw. ) gelangte der Kanton Thurgau im März an den Bundesrat mit der Bitte, ihm keine weiteren Asylsuchenden aus dem Kosovo mehr zuzuweisen und die straffällig gewordenen oder einer Straftat verdächtigten Personen unverzüglich zurückzuschaffen oder zu internieren. Bundesrat Koller bezeichnete die Haltung der Thurgauer Behörden als überrissen, zumal der Abschluss eines Rückführungsabkommens beschlossene Sache sei. Anfang Juni gelangte der Baselbieter Regierungsrat mit der Bitte an den Bundesrat, straffällige und dissoziale Asylbewerber aus dem Kosovo in Kollektivunterkünften des Bundes unterzubringen. Das BFF bezeichnete das Ansinnen als unrealisierbar. Der Bund könne gar kein Bundeszentrum für renitente Asylbewerber bauen, da ihm dazu erstens eigenes Territorium und zweitens die dazu notwendige Polizeigewalt fehle. Der Kanton Zürich beschloss im Spätsommer auf eigene Kosten ein spezielles Zentrum für "dissoziale" Asylbewerber einzurichten. Das BFF sagte eine Vorfinanzierung zu [40].
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Jenische
Die Stiftung "Zukunft für Schweizer Fahrende" nahm ihre Arbeit auf. Sie soll als Forum dienen, mit dem Fahrende, Bund, Kantone und Gemeinden gemeinsam versuchen, Lösungen für die unbefriedigende Platz-, Arbeits- und Schulsituation für die rund 5000 Jenischen in der Schweiz zu finden. Die auf einem Bundesgesetz basierende Stiftung wird vom Ausserrhoder Regierungsrat Werner Niederer (sp) präsidiert. Dem Stiftungsrat gehören fünf Vertreter der Fahrenden und je zwei Vertreter von Bund, Kantonen und Gemeinden an. Für den Betrieb der Stiftung stellte der Bund 750 000 Fr. für fünf Jahre zur Verfügung [41].
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus informierte in einer Broschüre über die Minderheit der Jenischen und deren Probleme in der Schweiz. 35 000 Jenische gibt es offiziell in der Schweiz, 5000 davon betrachten sich als Fahrende. Lediglich etwa 500 sind aber allen Widrigkeiten zum Trotz wenigstens einen Teil des Jahres auf Achse. Alle anderen sind inzwischen meist unter dem Druck der Verhältnisse mehr oder weniger sesshaft geworden. Regelmässig ziehen daneben andere Gruppen europäischer Zigeuner, meist Roma, durch die Schweiz [42].
Für die Berücksichtigung der Jenischen durch den Holocaust-Fonds, siehe oben, Teil I, 4b (Banken).
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Frauen
Rund 50 Forscherinnen und Forscher befassten sich zwischen 1993 und dem Berichtsjahr im Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms "Frauen in Recht und Gesellschaft" (NFP 35) in zwei Dutzend Projekten mit den Beziehungen zwischen den Geschlechtern. Dabei orteten sie - mehr als 15 Jahre nach der verfassungsmässigen Gleichstellung von Frau und Mann - eine ganze Reihe von Ungleichbehandlungen, so etwa im Scheidungsrecht, im Bereich der Sozialversicherungen, beim Lohn, bei den Anstellungsverhältnissen und der Besetzung von Führungspositionen, in der Erziehung und Bildung sowie in der Familie. Nationalratspräsidentin Judith Stamm (cvp, LU), bis Ende des Vorjahres Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen, rief Politik, Verwaltung und Institutionen dazu auf, in der Frage der Gleichstellung ihre Verantwortung wahrzunehmen. Ganz besonders appellierte sie auch an die aufgeklärte Männerwelt, da es sich gezeigt habe, dass die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann nicht in erster Linie eine Frauenfrage, sondern vielmehr ein Männerproblem sei [43].
Der Bundesrat ernannte Anfang Jahr die Tessiner CVP-Politikerin Chiara Simoneschi-Cortesi zur neuen Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen. Simoneschi-Cortesi war im Januar 1996 Vizepräsidentin des fünften Schweizerischen Frauenkongresses. Seit 1987 ist sie Tessiner Grossrätin und seit 1992 Mitglied der Eidg. Frauenkommission [44].
Über zehn Jahre nach der Unterzeichnung ratifizierte die Schweiz im April die Uno-Konvention "zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau". Sie brachte drei Vorbehalte an: bei der Militärgesetzgebung, der Regelung des Familiennamens und den Übergangsbestimmungen des Ehegüterrechts [45].
Mit einer Motion wollte Nationalrätin Goll (frap/sp, ZH) den Bundesrat beauftragen, im Bundesbudget das Instrument einer Frauenverträglichkeitsprüfung einzuführen. Damit sollte eine geschlechtsspezifische Analyse des Gesamtbudgets sowie einzelner Budgetbeschlüsse ermöglicht werden, in der deutlich werden müsste, wie sich Ausgabenkürzungen und Sparbeschlüsse auf Frauen, deren Arbeitsplätze und spezifischen Projekte auswirken. Da dieser Vorstoss von Lisbeth Fehr (svp, ZH) bekämpft wurde, musste dessen Behandlung verschoben werden. Ein Postulat Roth Bernasconi (sp, GE) für eine Frauenverträglichkeitsüberprüfung der Investitionsprogramme wurde mit 71 zu 51 Stimmen verworfen [46].
Der Bundesrat hatte 1992 eine Studienkommission beauftragt zu prüfen, ob die Wehr- und Schutzpflicht durch eine allgemeine Dienstpflicht oder eine Gesamtverteidigungsdienstpflicht abzulösen und dabei ein Aufgebot der Frauen vorzusehen sei. Die von der Waadtländer FDP-Nationalrätin Langenberger präsidierte Kommission kam zum Schluss, momentan und in naher Zukunft bestehe kein Bedarf, die Rekrutierungsbasis der bestehenden Dienstpflichtorganisationen durch den Einbezug der Frauen wesentlich zu erhöhen. Dieser sei auch rechtlich nicht zwingend. Dagegen sei die freiwillige Mitarbeit der Frauen zu fördern, und ihnen sei der Zugang zu allen Dienstpflichtorganisationen zu ermöglichen. Der Bundesrat beschloss daraufhin, auf die Einführung einer obligatorischen Dienstpflicht für Frauen zu verzichten [47].
In Anwesenheit von Bundesrätin Dreifuss lancierte anfangs Mai die Schweizerische Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten eine zweimonatige, breit gestreute Kampagne zum Thema Gewalt gegen Frauen. Die Veranstaltung machte mit TV-Spots, Plakaten, Broschüren und einem Faltprospekt darauf aufmerksam, dass die Gewaltproblematik viel umfangreicher und komplizierter ist, als bisher in der breiten Öffentlichkeit wahrgenommen wurde. Neben der physischen Gewalt leiden Frauen oft auch unter psychischen Misshandlungen (zerstörerische Kritik, Einschüchterungen und Drohungen). Als wichtigste Massnahme gegen Gewalt in Ehe und Partnerschaft wurden das Aufbrechen überkommener Rollenmuster und die Unterstützung der Gleichstellung der Frauen genannt, da mehrere Studien gezeigt hätten, dass Frauen in einer gleichberechtigten Partnerschaft weniger Gefahr laufen, Opfer von Gewalt zu werden [48]. Zu zwei parlamentarischen Initiativen von Felten (sp, BS), welche die Gewalt gegen Frauen allgemein und in der Ehe speziell als Offizialdelikte deklarieren wollen, siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
Dem Umstand, dass rund 90% der Gewalttaten von Männern verübt werden, was zu enormen Kosten für die Öffentlichkeit führt, wollte eine Grossratmotion im Kanton Basel-Stadt mit einer Gewaltsteuer für Männer Rechnung tragen. Die Motion, die auch von Männern mitunterzeichnet wurde, geriet im Rat von allen Seiten unter Beschuss und wurde schliesslich mit 80 zu 22 Stimmen gebodigt. Nicht einmal die SP und die Grünen mochten sich geschlossen hinter das Begehren stellen [49].
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Gemäss einer Studie des Bundesamtes für Statistik verbessert sich die Stellung der Frauen in der Politik langsam aber kontinuierlich. So nahm der Anteil in den kantonalen Parlamenten von 22% im Jahr 1995 auf 23% im April 1997 zu. Bemerkenswert war namentlich die Steigerung bei den Regierungsrätinnen, deren Anzahl im gleichen Zeitraum von 19 auf 25 anstieg, womit sich der Anteil der Frauen in den Kantonsregierungen auf 15% erhöhte. Aufgrund einer schriftlichen Umfrage bei rund 115 Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern wurde auch die Situation der Frauen in den Gemeindeexekutiven untersucht. Wie auf eidgenössischer und kantonaler Ebene erwies sich auch hier, dass die Frauen von linken und grünen Parteien relativ grössere Wahlchancen haben als die Frauen der bürgerlichen Parteien. So betrug der Frauenanteil bei der SP 32% und bei den Grünen 44%, während sich ihr Anteil bei den bürgerlichen Bundesratsparteien lediglich zwischen 15% und 22% bewegte. Es zeigte sich auch, dass die Wahlchancen der Frauen für die Gemeindeexekutive in der deutschsprachigen Schweiz grösser sind als in der Romandie oder im Tessin [50].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die Volksinitiative "für eine gerechte Verteilung der Frauen in den Bundesbehörden (Initiative 3. März)" abzulehnen sowie auf einen Gegenvorschlag zu verzichten. Er befand, die Initiative sei zu rigide, unverhältnismässig und ein allzu offensichtlicher Verstoss gegen die Wahlfreiheit. Die Situation der Frauen in den Behörden der Schweiz sei nicht so unbefriedigend, dass dermassen starre und absolute Quoten notwendig wären. Mit seiner Einschätzung stellte er sich gegen das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann. Dieses beurteilte die Initiative als einen wichtigen Vorschlag. Quoten seien ein Mittel, um die Gleichstellung der Frauen innert nützlicher Frist zu realisieren [51].
Nur wenige Tage später erhielt der Bundesrat vom Bundesgericht Sukkurs. Die Richter in Lausanne stützten einen Entscheid des Solothurner Kantonsrates, der im Vorjahr eine Initiative, welche Quoten in den kantonalen Behörden verlangte, für ungültig erklärt hatte. Sie wiesen die Stimmrechtsbeschwerde der Initiantinnen mit der Begründung ab, starre Quoten bedeuteten faktisch eine Sperre für Kandidaten des anderen Geschlechts und seien deshalb unverhältnismässig. Männer würden einzig ihres Geschlechtes wegen diskriminiert; sie könnten über längere Zeit nicht mehr für Ämter kandidieren. Dies sei ein schwerer Eingriff in die verfassungsmässige Garantie des Wahl- und Stimmrechts. Zwar zeigten einige der sieben Bundesrichter durchaus Sympathien für die Quote als spezielle Form der Frauenförderung. Es überwog aber das Argument, das öffentliche Interesse an frei wählbaren Personen sei grösser.
Das Urner Kantonalparlament erklärte Anfang Juni die von der Grünen Bewegung Uri eingereichte kantonale Volksinitiative "für gleiche Wahlchancen" für ungültig, weil sie Bundesrecht verletze. Die Initiative verlangte, dass alle Behörden und Kommissionen, die vom Volk gewählt oder durch gewählte Organe bestimmt werden, annähernd zur Hälfte mit Frauen und Männern besetzt sein müssen. Jedes Geschlecht sollte jedoch mindestens zu einem Drittel vertreten sein [53].
Zwei Interpellationen (Langenberger, fdp, VD und Vermot, sp. BE) zur nach wie vor unterproportionalen Vertretung der Frauen in den Expertenkommissionen des Bundes sowie den internen Arbeitsgruppen der Bundesverwaltung wurden vom Bundesrat etwas ausweichend mit dem Argument der relativ wenigen zur Verfügung stehenden Frauen beantwortet. Immerhin habe sich der Anteil der Frauen in Expertenkommissionen in den letzten zehn Jahren von 8% auf 28% gesteigert [54].
Anfang November beschloss das Zuger Stadtparlament, im Geschäftsreglement des Grossen Gemeinderates alle Bezeichnungen für die öffentliche Ämter der Stadt allein in der weiblichen Form aufzuführen, wobei in einer Fussnote vermerkt wurde, dass damit die Männer mitgemeint seien [55].
Zu den Wahlerfolgen der Frauen in den kantonalen Exekutiven sowie zu ihrer Stellung innerhalb der Parteien siehe oben, Teil I, 1d und unten, Teil IIIa.
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Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gleichstellungsgesetzes am 1. Juli 1996 konnte eine durchmischte Bilanz gezogen werden. Wie die Leiterin des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) erläuterte, stellt das Gesetz einen wichtigen, aber nicht ausreichenden Schritt auf dem langen Weg zur faktischen Gleichstellung der Geschlechter im Erwerbsleben dar. Insbesondere erschwere die aktuelle Wirtschaftssituation die Durchsetzung des Gesetzes. Diese habe für die Frauen ohnehin besorgniserregende Folgen: Ihre Anstellungsbedingungen würden prekärer, die Arbeit auf Abruf ausgedehnt; manchmal würde ihnen das Recht auf eine eigene Erwerbstätigkeit sogar rundweg abgesprochen. Es habe sich gezeigt, dass in wirtschaftlich angespannten Zeiten der bei Lohnklagen garantierte Kündigungsschutz von sechs Monaten völlig ungenügend sei, da die Frauen es vorzögen, überhaupt eine - wenn auch schlecht bezahlte - Arbeit zu haben, als diese mittelfristig wegen eines Prozesses zu verlieren. Dieser Mangel zeigt sich laut EBG auch darin, dass bisher Lohngleichheitsprozesse praktisch nur Lohnklagen aus dem öffentlichen Dienst betrafen. Die von den Arbeitgebern der Privatindustrie befürchtete Prozessflut sei jedenfalls ausgeblieben. Insofern sei es auch ein Schwachpunkt des Gesetzes, dass das EBG keine Interventionsmöglichkeiten habe, wenn in einem Betrieb eine Ungleichbehandlung festgestellt werde. Generell gesehen habe das Gleichstellungsgesetz vor allem präventive Wirkung [56].
Im Kanton Zürich gingen die Kindergärtnerinnen mit einer Verbandsklage gegen die Lohnpolitik von Stadt und Kanton vor. Gemäss einer Arbeitsplatzbewertung aus dem Jahr 1991 wurde für Kindergärtnerinnen die Lohnklasse 18 und für Primarlehrer die Lohnklasse 19 ermittelt. Die Kindergärtnerinnen argwöhnten nun, der Kanton habe, um die Lohndifferenz zwischen diesen beiden Kategorien aufrecht zu erhalten, den Gemeinden die Empfehlung gemacht, Kindergärtnerinnen generell nur zu 80% (für eine volle Stelle) anzustellen. Obgleich eine Arbeitszeitstudie 1995 klar ergeben habe, dass die Kindergärtnerinnen ein Vollpensum leisten, hätten sich doch die meisten Gemeinden an die Empfehlung des Kantons gehalten, was unter dem Strich einer Einstufung in eine deutlich tiefere Lohnklasse gleichkomme [57].
Eine Studie des Bundesamtes für Statistik, die sich auf die Ergebnisse der Volkszählungen 1970 und 1990 stützte, zeigte, dass immer mehr Frauen berufstätig sind. Im genannten Zeitraum nahm ihre Erwerbsquote von 49% auf 62% zu. Das BFS führte diese Zunahme auf den Wandel in der Einstellung der Frauen zu Partnerschaft und Familie zurück. Zum einen blieben Frauen länger ledig und berufstätig, zum anderen gingen Ehen häufiger und früher zu Bruch, was die geschiedenen Frauen zu mehr Erwerbstätigkeit zwinge. Hauptverantwortlich für den Anstieg der Quote ist gemäss BFS jedoch die Tatsache, dass die Erwerbsneigung bei den Verheiratenen gestiegen ist. 1990 waren mehr als die Hälfte der in einer Paarbeziehung lebenden Frauen am Erwerbsleben beteiligt, 1970 erst ein Drittel. Vor allem die Teilzeitarbeit nahm rapide zu. In den 20 Jahren stieg ihr Anteil in der weiblichen Bevölkerung von 16% auf 31%. Generell ist es aber nach wie vor so, dass die Frauen mit der Geburt eines oderer mehrerer Kinder einen Einbruch in ihrer Erwerbsarbeit auf sich nehmen. Dabei wirkt sich das Alter der Kinder stärker auf die Erwerbsquote der verheirateten Frauen aus als die Zahl der Kinder. Je höher der Bildungsstand, desto grösser ist die Erwerbsneigung. Von den 1990 in Paarbeziehungen lebenden Frauen waren jene, die lediglich die obligatorische Schulpflicht absolviert hatten, zu weniger als der Hälfte nicht am Erwerbsleben beteiligt; bei den Absolventinnen einer universitären oder einer höheren Berufsbildung betrug ihr Anteil dagegen zwei Drittel [58].
Berufstätige Frauen in der Schweiz verdienen durchschnittlich 23% weniger als Männer. Knapp die Hälfte des Lohngefälles ist dabei nicht mit geschlechtsspezifischen Unterschieden in Bildung und Berufserfahrung zu erklären und somit Folge effektiver Lohndiskriminierung. Zu diesem Schluss gelangte eine Nationalfonds-Studie der Universität Bern. Neben der direkten Diskriminierung könnten für die Unterschiede auch eine unterschiedliche Beförderungspraxis und ein erschwerter Zugang zu gutbezahlten Stellen für Frauen eine Rolle spielen. Ebenfalls untersucht wurde der Einfluss von Zivilstand und Mutterschaft auf die Frauenlöhne. Sowohl verheiratete und geschiedene Frauen als auch Frauen mit Kindern schnitten schlechter ab als ledige und kinderlose [59].
Mit zwei Studien wollte die Eidg. Kommission für Frauenfragen die öffentliche Diskussion über eine gerechtere Verteilung der bezahlten und unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen neu beleben. Die beiden Untersuchungen befassten sich mit neuen Arbeitszeitmodellen und mit den Auswirkungen der Deregulierungspolitik auf Frauen. Die erste Studie stellte fest, dass derartige Umverteilungskonzepte momentan offenbar keine Konjunktur haben. Auf die 60 Anfragen bei verschiedenen Organisationen gingen nur gerade 22 auswertbare Antworten ein, und diese kamen erst noch von linken Parteien, Frauenorganisationen und Gewerkschaften, während die Arbeitgeber an der Fragestellung kaum Interesse zeigten. Die Autorin stellte fest, dass die sogenannte grosse Umverteilung von Erwerbs- wie Nichterwerbsarbeit zwischen Mann und Frau derzeit völlig im Schatten der Arbeitsplatzproblematik steht [60].
Die zweite Untersuchung stellte anhand eines Ländervergleichs fest, dass die Deregulierung zwar zur Gleichstellung der Geschlechter beitragen kann, dass dies aber eher durch eine Verschlechterung der Erwerbssituation der Männer als durch eine Verbesserung für die Frauen zustande kommt. Die öknomische Last der Frauen, die im Gegensatz zu früheren Rezessionen nicht mehr eine Art Reservearmee darstellten, sei eindeutig grösser geworden. Die Autorin sprach denn auch von einem gewaltigen Umbau in der Zusammensetzung der Haushalteinkommen: Nicht nur arbeitsmässig, sondern auch finanziell seien die Frauen mehr und mehr zuständig für den Haushalt, und das Ernährermodell mit dem allein erwerbstätigen Vater werde zunehmend zu einem Minderheitsmodell  [61].
Dem Tatbestand der sexuellen Belästigung in der Bundesverwaltung wollte Nationalrätin Teuscher (gb, BE) zu Leibe zu rücken. In einer von 57 weiteren Parlamentariern und Parlamentarierinnen mitunterzeichneten Motion listete sie die vom Bundesrat zu ergreifenden Massnahmen auf, welche über die Bezeichnung von Ansprechpersonen, von verbindlichen Richtlinien zur Prävention bis zur gezielten Schulung bezüglich dieser Frage reichten. Der Bundesrat unterstrich seinen unmissverständlichen Willen, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz auf keinen Fall zu dulden. Im einzelnen legte er die bereits unternommenen Anstrengungen dar. Auf seinen Antrag wurde die Motion als Postulat überwiesen [62].
Mit einer Motion wollte Nationalrätin Vermot (sp, BE) den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Möglichkeiten zu schaffen, damit Tänzerinnen aus dem Ausland, die bereits in der Schweiz sind, nicht nur als Artistinnen arbeiten können, sondern auch die Möglichkeit erhalten, in anderen Berufen Arbeit zu finden. Der Bundesrat verwies auf die bereits getroffenen Massnahmen und vertrat die Ansicht, die Möglichkeit des Berufswechsels würde dazu führen, dass diese Frauen bei der Zulassung gegenüber anderen ausländischen Personen bevorzugt wären, weshalb er beantragte, die Motion zu verwerfen. Die Ablehnung erfolgte allerdings nur knapp mit 59 zu 55 Stimmen [63].
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Familienpolitik
Im Rahmen eines Projektes der Uno-Wirtschaftskommission befragte das Bundesamt für Statistik (BFS) zwischen Oktober 1994 und Mai 1995 rund 6000 Personen in der ganzen Schweiz zu ihrer familiären Situation. Die im Februar des Berichtsjahres vorgestellten Ergebnisse zeigten, dass sich die Familie im Laufe der letzten Jahrzehnte stark gewandelt hat. Verglichen mit der Generation der Jahrgänge 1945 bis 1949 verlassen die Frauen und Männer mit Jahrgang 1970 bis 1974 ihr Elternhaus relativ spät, was in Zusammenhang mit dem schwieriger gewordenen Berufseinstieg gestellt wurde. Während in der älteren Generation noch rund zwei Drittel der Paare ihr Zusammenleben mit der Ehe begannen, sind es bei den jüngeren nur mehr gerade ein Drittel. Oft wird deren Konkubinat erst dann durch Heirat beendet, wenn ein Kind erwünscht oder sogar schon unterwegs ist.
In den letzten Jahrzehnten wurden die Heirat und die Geburt des ersten Kindes immer mehr in spätere Lebensabschnitte verschoben. Bei den Frauen stieg das Durchschnittsalter bei der ersten Heirat zwischen 1970 und 1994 von 24,2 auf 27,8 Jahre, bei den Männern von 26,5 auf 30,1 Jahre. Der Anteil der Frauen, die ihr erstes Kind vor 30 Jahren bekommen, ist inzwischen auf 57% gesunken. Auch der Rückgang der Kinderzahl hält weiterhin an. Die 20- bis 34jährigen wünschten sich zwar nach wie vor zwei oder drei Kinder. Statistisch gesehen werden die 1960 geborenen Frauen im Mittel aber nur 1,75 Kinder zur Welt bringen. Dieses Auseinanderklaffen zwischen Kinderwunsch und effektiver Kinderzahl erklärten sich die Autoren der Studie vor allem damit, dass die Frauen heute zwischen Beruf und Familie hin und hergerissen sind. Obgleich die Institution der Ehe nach wie vor hohe Wertschätzung geniesst - nur gerade 10% bezeichneten sie als veraltet - vermag sie doch immer weniger ein stabiles Familienleben zu garantieren. Die Scheidungsrate tendierte 1994 bereits gegen 40% [64].
Eine weitere Statistik des BFS, welche auf der Volkszählung von 1990 beruht, zeigte, dass sich zwischen 1960 und 1990 die Zahl der Einpersonenhaushalte mehr als vervierfacht hat. Lebte 1960 eine von 25 Personen allein (224 000 Einzelhaushalte), so war es 1990 bereits jede siebente (920 000). Überdurchschnittlich nahm in diesem Zeitraum die Anzahl der getrennt lebenden Ehepartner und der Geschiedenen in Einpersonen-Haushalten zu. Rund ein Fünftel - und damit die zahlenmässig stärkste Gruppe - bildeten 1990 aber die älteren verwitweten Frauen. Nahezu die Hälfte der alleinlebenden Personen war 1990 ledig, etwas mehr als ein Viertel verwitwet, ein Siebentel geschieden. Auch in dieser Statistik zeigte sich, dass einerseits junge Menschen unter 22 Jahren wieder vermehrt bei den Eltern wohnen und andererseits die Zahl der Konkubinatspaare in den letzten Jahren stark zugenommen hat [65].
Auf Antrag des Bundesrates, welcher gravierende Schwierigkeiten bei der Umsetzung zu bedenken gab, überwies der Ständerat eine Motion der CVP-Fraktion für eine generelle Familienverträglichkeitsprüfung nur in Postulatsform. Der Vorstoss wollte den Bundesrat verpflichten, eine gesetzliche Grundlage dafür zu schaffen, dass der Bund die Rechtsetzung und das staatliche Handeln laufend dahingehend überprüft, ob sie den Erfordernissen der Familien entsprechen [66].
Ausgehend von der heutigen Rechtslage bestätigte das Bundesgericht einen Entscheid der Zürcher Behörden, wonach die Eltern nicht wählen können, welchen Nachnamen ihre Kinder tragen sollen. Laut geltendem Gesetz erhält das Kind verheirateter Eltern in jedem Fall deren Familiennamen, in der Regel also den Namen des Ehemannes (Art. 160 und 270 ZGB) [67]. Wenige Tage nach Veröffentlichung dieses Urteils beschloss die Rechtskommission des Nationalrates, dem Plenum vorzuschlagen, dass Heiratswillige inskünftig den gemeinsamen Familiennamen frei wählen oder ihren eigenen Namen weiterführen können; folgerichtig sollen die Kinder entweder den gemeinsamen Familiennamen oder den Namen der Mutter bzw. des Vaters tragen dürfen. Der Vorentwurf der Rechtskommission wurde in der Vernehmlassung insgesamt positiv aufgenommen [68].
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Der Nationalrat behandelte in seiner Wintersession in einer Monsterdebatte mit rund 40 Kommissionsanträgen und 45 Minderheitsanträgen die Vorlage. Dabei schuf er rund 30 Differenzen unterschiedlichen Gewichts zu den Beratungen im Ständerat. In den grossen Linien - Abkehr vom Verschuldensprinzip, Förderung einvernehmlicher Lösungen, bestmögliche Wahrung der Kinderinteressen und eine gerechte Regelung der wirtschaftlichen Folgen - übernahm er die Vorschläge des Bundesrates und die Beschlüsse des Ständerates. Gegen den Bundesrat folgte er aber auf Antrag einer Kommissionsminderheit dem Ständerat beim Verzicht auf eine zweite richterliche Anhörung der Scheidungswilligen nach der Bedenkzeit von zwei Monaten. Ganz auf die Bedenkfrist verzichten, wie dies Vallender (fdp, AR) anregte, wollte er aber auch nicht. Umgekehrt stimmte er dem Bundesrat beim Verbot der kirchlichen vor der zivilrechtlichen Trauung zu; dabei liess er sich von Argumenten der Rechtssicherheit und des Sozialschutzes leiten. Sowohl gegen Bundesrat wie Ständerat befand die grosse Kammer, drei Jahre Wartefrist für eine Scheidung, welche nur einer der Ehegatten wolle, sei genug. Der ursprüngliche, vom Ständerat genehmigte Vorschlag sah noch fünf Jahre vor [69].
Sehr kontrovers diskutiert wurde das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder nach einer Scheidung. Bundesrat, Ständerat und eine bürgerliche Kommissionsminderheit vertraten die Auffassung, dass, wenn beide Eltern dies wollen und sie sich über die Betreuung und die finanzielle Unterstützung einigen können, sie das auch so sollen regeln können. Eine Kommissionsmehrheit wollte das gemeinsame Sorgerecht von der Bedingung abhängig machen, dass sich die Eltern schon vor der Scheidung in die Betreuung der Kinder teilten. Eine zweite Minderheit - in der sich so unterschiedliche Geister wie der Thurgauer SVP-Mann Baumann und die Basler SP-Frau von Felten trafen - wollten gar kein gemeinsames Sorgerecht, weil damit nur die Streitigkeiten über die Ehe hinaus fortgeführt würden. Noch einmal ganz anders sah es der Aargauer CVP-Vertreter Bircher: Für ihn sollte das gemeinsame Sorgerecht die Regel sein. Der Rat stimmte hier schliesslich seiner Kommissionsminderheit zu, wonach sich die Eltern ins Sorgerecht teilen können, allerdings nur, wenn sie ihre Streitigkeiten nicht vor Gericht austragen und diese Lösung dem Wohl des Kindes dient.
Ein weiterer Diskussionspunkt war die finanzielle Abgeltung der Frauen. Der Grundsatz der hälftigen Teilung der Pensionskassengelder war unbestritten. Auseinandersetzungen gab es aber in der Frage, wie lange dies auch nach der Scheidung gelten solle. Zahlreiche Minderheitsanträge vor allem von SP-Frauenseite verlangten, dass die Frau auch nach der Scheidung noch Anrecht auf die Hälfte der Pensionskassenguthaben haben soll, wenn sie wegen der Kinder nicht arbeitet - im Maximum so lange, bis das jüngste Kind erwachsen ist. Der Rat mochte dieser Argumentation nicht folgen und bestimmte, dass nur das während der Ehe angesparte Pensionskassenguthaben hälftig aufzuteilen ist. Verdient ein ex-Mann plötzlich mehr als vor der Scheidung, während die ex-Frau mit den Alimenten nicht auskommt, so sollte sie nach Meinung von Bundes- und Ständerat mehr verlangen können, allerdings nur in den ersten fünf Jahren nach der Scheidung. Die Mehrheit der Kommission wollte diese Frist streichen. Eine Minderheit wollte noch weiter gehen: Frauen sollten auch dann mehr verlangen können, wenn es ihnen plötzlich finanziell schlechter geht, der Mann aber nicht mehr verdient. In diesem Punkt setzte sich die Auffassung von Bundesrat und Ständerat durch.
Ausgerechnet bei der Frage der Mediation gingen die Emotionen hoch. Nach dem Ständerat lehnte auch die grosse Kammer die Pflicht der Kantone zur Schaffung von Vermittlungsstellen in Scheidungsangelegenheiten ab. Den Mediatorinnen und Mediatoren fehle es zumeist am notwendigen juristischen Wissen, was sich leicht zum Nachteil der Schwächeren - und meist seien dies die Frauen - auswirken könne, befand Nabholz (fdp, ZH). Ganz anderer Meinung war Dormann (cvp, LU). Für sie bedeutete die Mediation das zweite Standbein des neuen Scheidungsrechtes. Es sei ein Angebot gerade auch für Personen mit eingeschränkten finanziellen Möglichkeiten. Zusammen mit Bundesrat Koller musste sie sich jedoch geschlagen geben [70].
Diskussionslos nahm der Nationalrat eine Motion des Ständerates an, welche den Bundesrat beauftragt, im Hinblick auf das Inkrafttretens des neuen Scheidungsrechts eine Broschüre über Eheschliessung und Eherecht zu verfassen. Diese soll den Heiratswilligen bei ihrer Anmeldung auf dem Zivilstandsamt unentgeltlich abgegeben werden [71].
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Im Frühjahr gab der Bundesrat im Auftrag der nationalrätlichen Rechtskommission deren Entwurf für eine Fristenlösung in die Vernehmlassung. Dieser sieht den straflosen Abbruch in den ersten 14 Wochen der Schwangerschaft vor. Der Abbruch soll auf Verlangen der schwangeren Frau erfolgen und von patentierten Ärzten vorgenommen werden. Nach Ablauf dieser Frist wäre ein Schwangerschaftssabbruch nur noch dann straflos, wenn der Frau nach ärztlichem Urteil eine schwere körperliche Beeinträchtigung oder seelische Notlage droht. Diese Gefahr soll umso grösser sein, je weiter die Schwangerschaft forgeschritten ist [72].
Dem SP-Vorstand ging der Vorschlag der Rechtskommission zu wenig weit. Auf Antrag der SP-Frauen verabschiedete er eine Resolution für einen straflosen Abbruch ohne Festsetzung einer Frist. Die eidgenössische Frauenkommission verlangte eine Fristenlösung von 16 statt 14 Wochen. Sie sprach sich zudem für die Straflosigkeit des Abbruchs auch nach dieser Frist aus. Die FDP unterstützte den Kommissionsvorschlag, die SVP zeigte sich vorerst in einen konservativen und einen liberalen Flügel gespalten; die Fraktion lehnte schliesslich die Fristenlösung ab, gleich wie die EVP, die zudem ankündigte, ein allfälliges Referendum unterstützen zu wollen [73].
Einen fast schon historischen Schritt hin zu einer liberaleren Regelung des Schwangerschaftsabbruchs tat die CVP-Basis an ihrer Delegiertenversammlung Ende August. Nachdem die CVP-Frauen im Frühjahr eine Zustimmung zu einer Fristenregelung unterstützt hatten, nahm dieDelegiertenversammlung der Partei - gegen den Willen der CVP-Fraktion im Bundesparlament, welche bei der bisherigen restriktiven medizinischen und juristischen Indikation bleiben wollte, bei der letztlich eine Drittperson über einen Abbruch entscheidet - mit klarer Mehrheit eine liberales Schutzmodell an, wonach der Schwangeren zwar nach wie vor eine Beratung und eine Bedenkzeit abverlangt werden, die Frau aber innerhalb der ersten 12 Wochen der Schwangerschaft allein über einen allfälligen Abbruch entscheidet [74].
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Die Homosexuellenorganisation "Pink Cross" und die "Lesbenorganisation Schweiz" verlangten eine ausdrückliche Erwähnung des Verbots der Diskriminierung von Schwulen und Lesben in Art. 7 Abs. 2 der revidierten Bundesverfassung, welcher festhält, dass niemand diskriminiert werden darf. In die vom Bundesrat vorgeschlagene beispielhafte Aufzählung der wichtigsten Diskriminierungsgründe (Herkunft, Geschlecht, Rasse, Sprache, soziale Stellung, religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung sowie körperliche oder geistige Behinderung) soll nach Ansicht der Schwulen und Lesben auch die "sexuelle Orientierung" aufgenommen werden. 24 Organisationen, darunter die SP, der SGB und die Grünen hatten dieses Ansinnen in der Vernehmlassung unterstützt. Die parlamentarische Verfassungskommission des Ständerats lehnte diese Forderung ab, da der Schutz durch das allgemeine Diskrimierungsverbot gegeben sei. Diejenige des Nationalrats trat hingegen auf das Anliegen ein und nahm den - allerdings umfassenderen - Begriff "Lebensform" in die Liste auf [75].
Der Ständerat schrieb die im Vorjahr vom Nationalrat an den Bundesrat überwiesene Petition für gleiche Rechte für gleichgeschlechtliche Paare ab. Da der Bundesrat einen Bericht zur Beseitigung rechtlicher Probleme - Steuer-, Zivilstands-, Erbschafts- und Ausländerfragen - in Auftrag gegeben habe, sei es überflüssig, hier doppelt zu nähen. In den Augen der Ständeratskommission ist eine weitgehende Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Beziehungen mit einer Ehe allerdings nicht wünschenswert, weshalb sie auch ein entsprechendes Postulat einer Kommissionsminderheit unter Aeby (sp, FR) ablehnte. Gleich wie schon der Nationalrat überwies die kleine Kammer eine Petition der EDU, die sich gegen diese Gleichstellung wehrte, nur im proklamatorischen zweiten Punkt (Schutz "gesunder" Familien) dem Bundesrat zur Kenntnisnahme [76].
Schwule und Lesben verliehen ihrer Forderung nach einer vollen Gleichstellung ihrer Partnerschaft mit der Ehe Nachdruck. Sie leiteten dem EJPD zwei Gesetzesprojekte zu ihrem Anliegen zu. Der erste Vorschlag sieht eine Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben vor, der zweite eine registrierte Partnerschaft mit grundsätzlich den gleichen Rechten und Pflichten wie in der Ehe [77].
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Ende Februar ratifizierte die Schweiz das Uno-Übereinkommen über die Rechte des Kindes, allerdings mit fünf Vorbehalten (Recht auf Zusammenleben mit der Familie, Zuerkennung des Schweizer Bürgerrechts, Strafverfahren, Trennung von Jugendlichen und Erwachsenen im Strafvollzug sowie Beibehaltung der elterlichen Gewalt) [78].
Der Bundesrat gab die Ratifikation des 1993 verabschiedeten Haager Adoptions-Übereinkommens und den dazugehörigen Entwurf für ein Bundesgesetz in die Vernehmlassung. Damit sollen Missbräuche bei der Adoption ausländischer Kinder verhindert und garantiert werden, dass internationale Adoptionen stets im Interesse des Kindes liegen und die dem Kind zustehenden Grundrechte respektiert werden. Verwirklicht werden sollen diese Ziele durch eine systematische Zusammenarbeit zwischen den Vertragsstaaten. Dabei teilen sich die Herkunfts- und Aufnahmestaaten vor allem in die Abklärung, ob Kind und Adoptiveltern für die Adoption geeignet sind. Zudem stellt das Übereinkommen die gegenseitige Anerkennung von Adoptionen sicher [79].
Die internationale Kinderarbeits-Konferenz in Oslo einigte sich auf die schnellstmöglichste Ächtung der unerträglichsten Formen von Kinderarbeit und deren vollständige Abschaffung innerhalb von 15 Jahren. Der Schweizer Delegationsleiter sagte, die Schweiz setze sich besonders für eine Verbesserung der Lebensbedingungen und die Föderung der Schulbildung ein. Ein Verbot der Kinderarbeit habe nämlich keinen Sinn, wenn es an Schulen mangle und es keinen Ersatz für den Erwerbsausfall gebe. Die Schweiz unterstütze auch Labels, die garantierten, dass Produkte nicht unter Ausbeutung von Kindern hergestellt werden [80].
Zur Bestrafung von Sexualdelikten an Kindern siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht).
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Jugendpolitik
Die Schweizer Jugend unterscheidet sich in ihren Lebensverhältnissen nicht grundlegend von ihren Altersgenossen in Europa. Eine verlängerte Ausbildungszeit, die spätere Ablösung vom Elternhaus, ein schwieriger Eintritt in die Arbeitswelt, verbunden mit einer teilweise prekären finanziellen Situation sowie eine eigene Kultur- und Freizeitszene charakterisieren laut dem Jugendbericht des Bundesamtes für Statistik die Gruppe der 15-24jährigen. Gleichzeitig zeugen erhöhte Kriminalitätsraten vom nicht immer einfachen Übertritt ins Erwachsenenleben. Eine in den meisten Ländern festgestellte Entwicklung ist die Zunahme der Jugendarbeitslosigkeit, welche jedoch in der Schweiz in den letzten Jahren proportional zurückgegangen ist. 1994 betrug sie noch 6,1%, was deutlich mehr war als der Gesamtdurchschnitt; seit 1995 hat sie sich bei einer Quote eingependelt, die ein knappes Viertelprozent unter der Durchschnittsarbeitslosigkeit liegt [81].
Die Schaffung neuer Arbeitsmodelle, verbunden mit einer Aufwertung ehrenamtlicher Tätigkeiten, kann nach Meinung der Eidgenössischen Kommission für Jugendfragen (EKJ) mithelfen, die verheerenden Folgen der Jugendarbeitslosigkeit zu mildern. Dies war das Fazit des neuesten Kommissionsberichtes, der einen umfangreichen Massnahmenkatalog zuhanden der Sozialpartner formulierte. Vor den Medien warnte EKJ-Präsident Leo Brücker vor den sozialen Folgen eines missglückten Berufseinstiegs und kritisierte insbesondere die mangelnde Flexibilität der Unternehmen gegenüber den Jugendlichen. Es müssten neue Selektions- und Ausbildungsmodelle geschaffen werden, in denen die individuellen Stärken und Schwächen der Berufseinsteiger mehr berücksichtigt und die Potentiale der hohen Kommunikationsbereitschaft und der Kreativität Jugendlicher besser freigelegt werden [82].
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Alterspolitik
Im Oktober fand in Bern die zweite Alterssession statt. Neben Fragen zu Europa, zur AHV und zur Krankenversicherung waren die Beziehungen zwischen den Generationen Hauptpunkt der Traktandenliste. Mehrfach wurden die Gemeinsamkeiten zwischen Jungen und Alten betont, so etwa die Angst vor dem Verlust der sozialen Sicherheit und das Gefühl, von den politischen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen zu sein. Bereits im Vorfeld der Session hatten Kontakte zwischen Jugend- und Rentnerorganisationen stattgefunden. Das Plenum beschloss nun, eine aus Senioren und Jugendlichen zusammengesetzte Arbeitsgruppe solle bis 1999 einen Generationenvertrag ausarbeiten, der sich nicht nur auf materielle Werte beschränkt [83].
In einer in der Schweiz einmaligen Abstimmung beraubte die Bündner Gemeinde Stierva die über 65jährigen Einwohnerinnen und Einwohner des passiven Wahlrechts. Dieser Beschluss, welcher vor der Bündner Kantonsverfassung kaum bestehen wird, hat insofern einen Präzedenzfall, als 1988 in der Glarner Kantonsverfassung bestimmt wurde, dass Regierungs- und Ständeräte sowie Richter und Gerichtspräsidenten für jene Amtsperiode nicht mehr wählbar sind, in welche die Vollendung des 65. Altersjahres fällt. Das nationale Parlament genehmigte 1989 die Glarner Verfassung als bundesrechtskonform [84].
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Invalide
Der Nationalrat hatte 1996 einstimmig einer parlamentarischen Initiative Suter (fdp, BE) Folge gegeben, welche verlangte, dass im Gleichstellungsartikel der Bundesverfassung (Art. 4) neben den Frauen auch die Behinderten in einem separaten Abschnitt explizit erwähnt werden. Im Berichtsjahr befasste sich die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) mit der konkreten Umsetzung des Anliegens. Eine Mehrheit der Kommission wollte dabei nur gerade den Grundsatz aufnehmen, nicht aber die Präzisierungen, die Suter vorschwebten (Gleichheit in Schule, Ausbildung und Beruf sowie im Bereich der öffentlichen Transporte, der Kommunikation und der öffentlichen und privaten Bauten). Eine Minderheit der Kommission wollte die Spezifizierungen zwar aufnehmen, sie aber mit dem Zusatz abschwächen, dass dies nur im Rahmen des Möglichen zu gelten habe. Mitte August demonstrierten rund 80 Behinderte vor dem Bundeshaus gegen diese Verwässerung ihres Anliegens. Die Kommission des Nationalrats zur Totalrevision der Bundesverfassung übernahm den Vorschlag der SGK. Sie schlug im Rahmen der Verfassungsnachführung eine neue Bestimmung vor (Art. 7.4), welche für die Gleichstellung der Behinderten ein spezielles Gesetz mit entsprechenden Massnahmen verlangt [85].
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Weiterführende Literatur
Fux, B. et al., Bevölkerung und eine Prise Politik: Die schweizerische Migrations-, Familien- und Alterspolitik im Fadenkreuz von Einstellungen und Bewertungen, Zürich 1997.
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Allemann-Ghionda, C., "Schule und Migration in der Schweiz: Zwischen dem Ideal der Integration und der Versuchung der Separation", in Schweizerische Zeitschrift für Soziologie, 23/1997, S. 329 ff.
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Wicker, H.-R. et al., Das Fremde in der Gesellschaft: Migration, Ethnizität und Staat, Zürich 1997.
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Mahnig, H., Konturen eines Kompromisses?: Die migrationspolitischen Positionen schweizerischer Parteien und Verbände im Wandel, Neuchâtel (Schweiz. Forum für Migrationsstudien) 1996.
Mahnig, H., Das migrationspolitische Feld der Schweiz: eine politikwissenschaftliche Analyse der Vernehmlassung zum Arbenzbericht, Neuchâtel (Schweiz. Forum für Migrationsstudien), 1996.
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Allgemeine Fragen
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Gleichstellung, Entwicklung und Frieden, Zusammenfassung der Aktionsplattform der UNO-Weltfrauenkonferenz Beijing, 4. bis 15. September 1995, Bern (EDMZ) 1997.
Grünewald-Huber, E., Koedukation und Gleichstellung, Chur 1997.
Refaeil, N. / Epiney, A. (Hg.), Die Gleichstellung von Mann und Frau im europäischen und schweizerischen Recht: ausgewählte Fragen, Zürich 1997.
Schneider, J.-A., "Gleichbehandlung von Männern und Frauen in der europäischen Rechtsprechung", in CHSS, 1997, S. 43 ff.
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Politische Vertretung
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Arbeitswelt
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Bonjour, D., Lohndiskriminierung in der Schweiz: eine ökonometrische Untersuchung, Bern (Haupt) 1997.
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[1] Lit. Ein neues ..; Presse vom 30.8.97; A. Richter, "Migrationspolitik", in Die Volkswirtschaft, 71/1998, Nr. 3, S. 54 ff. Siehe SPJ 1996, S. 267. Die Erarbeitung einer einheitlichen Migrationspolitik wurde zwar schon Mitte der achtziger Jahre diskutiert; konkretisiert wurde sie aber von einer Motion Simmen (cvp, SO) aus dem Jahr 1992 (SPJ 1992, S. 240). Zur Frage der sozialen Integration der hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer siehe unten.1
[2] Presse vom 8.1., 26.6. und 3.11.97; NZZ, 24.7.97. Zu Hubers Beurlaubung siehe SPJ 1991, S. 28.2
[3] Pressemitteilung des BFA; Die Volkswirtschaft, 71/1998, Nr. 3, S. 23*.3
[4] BBl, 1997, IV, S. 521 ff.; Presse vom 21.8.97. Siehe SPJ 1995, S. 258 f.4
[5] BBl, 1997, II, S. 452; NZZ, 13.3.97. Vgl. SPJ 1995, S. 259.5
[6] R. Nef, "Die Ausländer im Bild der schweizerischen Bevölkerung", Univox, Oktober 1997. In einer Analyse der Abstimmung vom 1. Dezember 1996 über die SVP-Initiative "gegen die illegale Einwanderung" sprach das Bundesamt für Statistik von einer breiter werdenden Kluft zwischen den Sprachregionen in der Asyl- und Ausländerfrage. Die Gemeinden der französischen Schweiz waren deutlich gegen die Initiative, jene der Deutschschweiz nur hauchdünn. Vor zehn Jahren waren bei ähnlichen Vorlagen noch kaum sprachregionale Unterschiede zu verzeichnen gewesen. Aber auch innerhalb der Deutschschweiz war ein Gefälle zwischen Stadt (ablehnend) und Land (eher zustimmend) auszumachen (Presse vom 10.2.97).6
[7] Presse vom 1.10.97. Siehe SPJ 1996, S. 270.7
[8] Presse vom 31.10.97. Zu den Expertenvorschlägen siehe oben, Grundsatzfragen.8
[9] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1277 ff. Siehe auch SPJ 1995, S. 259. Angesichts des aktuellen Standes der bilateralen Verhandlungen mit der EU beschränkte sich der BR in der Ausländerregelung 1997/98 darauf, die Höchstzahlen neu festzusetzen. Diese wurden für die Jahresaufenthalter (17 000) und bei den Kurzaufenthaltern (18 000) unverändert gelassen. Bei den Saisonniers nahm der BR eine lineare Kürzung von 113 000 auf 99 000 vor (Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 12, S. 41).9
[10] Lit. Caccia; Presse vom 18.1.97. Vgl. auch SPJ 1996, S. 270 f. Die EAK gab einen Bericht "Umrisse zu einem Integrationskonzept", in dem sie unter andere die Schaffung eines Bundesamtes für Integration anregte, in die Vernehmlassung. FDP und SVP gingen die Vorschläge zu weit, die SP hielt sie für unzureichend, zufrieden war lediglich die CVP (Bund, 22.3.97).10
[11] Lit. Ein neues .. .11
[12] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1279 ff.12
[13] Presse vom 8.8.97 (EAK); Amtl. Bull. StR, 1997, S. 1365 und 1367. Nach dem klaren Ja des StR schlug die EAK als kostengünstigste und integrationspolitisch wegweisende Lösung die Einsetzung eines Delegierten für Integration auf Departementsstufe vor (NZZ, 24.12.97).13
[14] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1283 f. Vgl. SPJ 1995, S. 260.14
[15] BaZ, 6.3.97. Für analoge Bestrebungen in der Stadt Bern siehe SPJ 1996, S. 271.15
[16] Die Volkswirtschaft, 71/1998, Nr. 1, S. 47. Zu Integrationsprojekten für ausländische Kinder und Jugendliche siehe BüZ, 3.4.97; NZZ, 10.6.97.16
[17] Presse vom 28.1.98.17
[18] TA, 28.4. und 28.10.97; AZ, 16.12.97.18
[19] NZZ, 11.1.97. Siehe SPJ 1996, S. 275. Aufgrund der hohen Zahl von Minderheitsanträgen wurde die Diskussion im Plenum von der Frühjahrs- auf die Sommersession verschoben, um den Fraktionen die Gelegenheit zur Erarbeitung von Kompromissen zu geben (TA, 20.2.97).19
[20] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 986 ff.20
[21] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1002 ff. Zur UNO-Frauenkonferenz siehe SPJ 1995, S. 263.21
[22] TA, 2.6.97. Ein Entscheid der Asylrekurskommission (ARK) illustrierte sehr gut den Umstand, dass ein Teil der Kriegsflüchtlinge auch dann noch Asyl braucht, wenn zu Hause schon längst die Waffen schweigen. Die ARK befand nämlich, dass auch anderthalb Jahre nach dem Friedensabkommen von Dayton Muslime in der Regel Asyl erhalten sollen, wenn sie die Schrecken der serbischen Eroberung von Srebrenica miterlebt haben. Für eine Übersicht der ARK-Leiturteile der letzten fünf Jahre siehe NZZ, 4.12.97. Motion StR: SPJ 1992, S. 245 und 1993, S. 233.22
[23] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1037 ff.23
[24] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1211 und 1245 ff. Zur Asylinitiative der SVP siehe SPJ 1996, S. 273 ff. Angesichts des Entscheides des BG (Presse vom 7.6.97) setzte der BR die neue Flughafenregelung in Kraft, noch bevor das Gesetz vom StR behandelt wurde (24 Heures, 20.11.97; NZZ, 19.12.97). Siehe dazu auch die Antwort des BR auf eine Anfrage Roth Bernasconi (sp, GE) (Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2357). Die ARK erachtete die Haftbedingungen im Genfer Flughafen als nach wie vor unzumutbar (JdG, 31.12.97). Wie die Eidg. Finanzkontrolle feststellte, hat das BFF die Kontrolle über die Sicherheitskonti der Asylbewerber weitgehend verloren, was auch zu grossen Zinseinbussen für den Bundeshaushalt führt (Bund, 9.4.97). Siehe dazu auch SPJ 1994, S. 235.24
[25] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 1184 ff., 1193 ff, 1337 ff. und 1367. Zum Entscheid des BG siehe SPJ 1996, S. 262.25
[26] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 983 ff. und 1586; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 569 und 710; BBl, 1997, III, S. 948 f. Siehe SPJ 1995, S. 275.26
[27] NQ, 30.9.97; WoZ, 7.11.97.27
[28] Presse vom 4.9.97; BZ, 17.9.97. Das BFF bezeichnete daraufhin das Verhalten der gambischen Behörden als willkürlich und völkerrechtswidrig (NZZ, 10.9.97). Die Regierung Gambias bestritt, dass es sich bei den fünf Personen überhaupt um Gambier handle; sie sprächen keinen der lokalen Dialekte und Englisch mit einem fremden Akzent (24 Heures, 13.9.97).28
[29] BBl, 1997, II, S. 742; Presse vom 30.1.97. Siehe auch SPJ 1996, S. 275 f. Eine im Auftrag der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) des Bundes in Auftrag gegebene Studie zeigte, dass von den rund 3000 erfassten rückkehrwilligen Flüchtlingen fast 56% die Starthilfe für das Wohnen verwendeten; 34% flossen in den Lebensunterhalt, 4.75% in ein eigenes Geschäft und 3,45% in eine Ausbildung. Fast 53% der Rückkehrer fanden bei ihrer Ankunft nur eine vorübergehende Unterkunft (NZZ, 12.8.97).29
[30] TA, 21.3.97. Später distanzierte sich auch die Caritas von einer generellen Ausschaffung der Bosnier (Presse vom 16.5.97). Ende Jahr beantragte das EJPD dem Gesamtbundesrat, ab 1. März 1998 auch die Deserteure in ihre Heimat abzuschieben, obgleich die Flüchtlingshilfe warnte, die Amnestiegesetze würden in der Bundesrepublik Jugoslawien und im serbischen Teil Bosniens nicht korrekt angewendet (Presse vom 12.11.97).30
[32] Presse vom 29.8.97; TA, 5.9.97. Als Flüchtlinge anerkannt wurden insgesamt nur 5353 Bosnierinnen und Bosnier mit einer eigenen Verfolgungsgeschichte. Gründe für eine Verlängerung des Aufenthalts waren: Ausbildungsabschluss noch im Jahre 1997, ethnisch gemischte Ehe, Alter über 65 Jahre, fehlende Sozialnetze im Herkunftsland sowie schwere Krankheit (BaZ, 12.9.97).32
[33] Presse vom 12.4. und 1.5.97; JdG und WoZ, 16.4.97; 24 Heures, 19.4., 22.4. und 15.10.97; NQ, 21.4. und 13.6.97; TW, 2.5.97; JdG, 14.6., 19.8. und 17.9.97; TA, 18.6.97; BZ, 23.6.97; Lib., 5.9 und 27.9.97. Der Waadtländer Regierungsrat setzte sich auch für eine Weiterbeschäftigung der ex-jugoslawischen Saisonniers ein, die seit mehr als vier Jahren in der Schweiz arbeiten (24 Heures, 5.3.97; JdG, 4.7.97). Für die "freiwillige" Rückkehr hat der BR einen wichtigen Trumpf in der Hand: Reisen Flüchtlinge erst nach der gestellten Frist aus, so wird ihr Startgeld reduziert; kommt es gar zu einer zwangsweisen Rückschaffung, verlieren die Betroffenen jeglichen Anspruch auf finanzielle Unterstützung (NQ, 30.4.97; TA, 2.7.97). Falls die Kantone die Ausreisefrist verlängern, so gilt ihnen der Bund die Fürsorgekosten nicht mehr ab. Das hinderte auch mehrer deutschsprachige Kantone nicht daran, in eigener Regie die Frist um einige Monate zu erstrecken (Presse vom 13.10.97; NZZ, 15.10.97).33
[34] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2940 f.; Presse vom 25.1., 4.3., 4.7., 29.8. und 5.12.97; TA, 8.2. und 25.3.97; Bund, 12.2. und 15.8.97; TW, 3.3.97; SGT, 3.5.97; WoZ, 20.6.97; NLZ, 9.8.97. Siehe auch SPJ 1996, S. 276. Die Papierbeschaffung beim Generalkonsulat Jugoslawiens erwies sich trotz Abkommen weiterhin als schwierig oder sogar unmöglich (TA, 24.9.97; SoZ, 19.10.97). In erster Linie wurden Personen zur Ausschaffung vorgesehen, die straffällig geworden waren oder sich "dissozial" verhalten hatten (NZZ, 25.7.97; BaZ, 15.9.97). Zum Abkommen mit Sri Lanka siehe SPJ 1994, S. 236.34
[35] BaZ, 4.7.97; WoZ, 18.12.97.35
[36] TA, 18.3. und 11.7.97; CdT, 2.4., 7.5. und 16.9.97; SGT, 31.5.97; Presse vom 10.6., 11.7. und 20.10.97 (Delegiertenversammlung SVP); NZZ, 5.7. und 20.12.97. Das BA für Polizeiwesen erhielt im Juli in Rom die Zusage für ein Rückübernahme-Abkommen mit Italien; den Verhandlungen stimmte der BR Ende Oktober zu (NZZ, 12.7.97; Presse vom 30.10.97).36
[37] Seit 1992 zählt Algerien in den Augen des BR nicht mehr zu den "safe countries", weshalb die Gesuche der Algerier im normalen Individualverfahren geprüft werden (SPJ 1992, S. 248). Von den 304 Personen, deren Asylgesuch bis Mitte September behandelt wurde, wurden lediglich 6 als Flüchtlinge anerkannt und 27 vorläufig angenommen. Paradoxerweise führte die Handhabung des Flüchtlingsbegriffs durch die Schweizer Behörden dazu, dass - wenn überhaupt - eher Anhänger der Islamischen Heilsfront FIS als Flüchtlinge anerkannt wurden, weil sie aufgrund ihrer Aktivitäten von den staatlichen Gewalten verfolgt werden. Zur Haltung siehe die Antwort des BR auf zwei dringliche Anfragen Vermot (sp, BE) in Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2339 f. und 2932 f.; vgl. auch TA, 19.4., 7.6. und 6.1097; NZZ, 4.8. und 17.9.97; WoZ, 15.8.97; Presse vom 3.9., 4.9. und 25.9.97; 24 Heures, 8.9. und 26.9.97; NQ, 2.10.97; NLZ, 17.10.97; Lib., 29.12.97.37
[38] SoZ, 3.8.97; NZZ, 10.9.97.38
[39] Presse vom 8.8.97.39
[40] TG: Presse vom 27.3.97; SoZ, 30.3.97; SGT, 1.4., 7.6. und 8.9.97. BL: BaZ, 4.6.97. ZH: WoZ, 22.8.97; Presse vom 15.10.97. Siehe dazu auch SPJ 1994, S. 25 ff.40
[41] Presse vom 24.6.97. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR zu einer Interpellation Semadeni (sp, GR) in Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2281 ff. Vgl. SPJ 1993, S. 234 f.41
[42] "Zigeuner - Tziganes - Zingari", Tangram, Nr. 3, Bern (Eidg. Komm. gegen Rassismus), 1997.42
[43] Presse vom 7.11.97.43
[44] Presse vom 23.1.97; TA, 7.3.97.44
[45] NZZ, 11.4.97. Siehe SPJ 1996, S. 277.45
[46] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 526 f. und S. 766 ff.46
[47] Presse vom 17.1.97.47
[48] Presse vom 7.5.97. Siehe auch Lit. Gillioz. Vgl. SPJ 1996, S. 278.48
[49] NLZ, 2.7.97.49
[50] Lit. Bundesamt. Siehe dazu auch oben, Teil I, 1e (Wahlen). Vgl. SPJ 1996, S. 237 f.50
[51] BBl, 1997, III, S. 537 ff.; Presse vom 18.3.97; TA, 4.3.97; Ww, 3.4.97. Vgl. SPJ 1995, S. 265. Im Hinblick auf die anstehende parlamentarische Beratung der Initiative liesen die Initiantinnen Modelle für deren praktische Umsetzung ausarbeiten (Presse vom 23.8.97).51
[53] TA, 5.6.97.53
[54] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1529 f. und 1581 f. Vgl. SPJ 1993, S. 235.54
[55] NLZ, 5.11.97.55
[56] Presse vom 12.7.97. Siehe SPJ 1994, S. 238 ff., 1995, S. 265 f. und 1996, S. 280. Dem SMUV waren anfangs Juli nur gerade zwei Lohnklagen aus der Privatwirtschaft bekannt (Presse vom 1.7.97).56
[57] TA, 3.4.97. Im Kanton Basel-Stadt fochten die Hauswirtschaftslehrerinnen und die Kindergärtnerinnen den Entscheid des Kantons an, nur den 19 Klägerinnen der 1993 erfolgreich abgeschlossenen Lohnklage die Lohndifferenz für die letzten fünf Jahre nachzubezahlen, nicht aber den 518 Berufskolleginnnen, welche nur für sechs Monate Lohnnachzahlung erhalten sollten (TA, 20.6.97). Siehe SPJ 1993, S. 237.57
[58] NZZ, 7.2.97. Siehe dazu auch Lit. Widmer. Vgl. SPJ 1996, S. 280.58
[59] Lit. Bonjour. Siehe SPJ 1996, S. 281.59
[60] Lit. Nadai. Gemäss einer Studie der WoZ leisten die Frauen in der Schweiz jährlich Gratisarbeit im Wert von 120 Mia Fr., die Männer lediglich von 42 Mia Fr. (WoZ, 13.6.97). Vgl. SPJ 1994, S. 240 und 1996, S. 282. Für eine Volksinitiative "für eine gerechtere Verteilung der Arbeit" siehe oben, Teil I, 7a (Arbeitswelt).60
[61] Lit. Madörin. Für eine Berücksichtigung der Wiedereinstiegskosten von Frauen im Steuerrecht, siehe oben, Teil I, 5 (Direkte Steuern).61
[62] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1469 f.62
[63] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 56 ff. Siehe dazu auch die Ausführungen des BR zu einer Interpellation Bühlmann (gp, LU) in Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1562 ff. Vgl. SPJ 1993, S. 237 und 1995, S. 259 f.63
[64] Lit. BFS; Presse vom 14.2.97.64
[65] Presse vom 22.7.97.65
[66] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 256 ff. Vgl. SPJ 1996, S. 282. Zur Empfehlung des StR für einen Steuerabzug für die Betreuung behinderter Familienangehöriger siehe oben, Teil I, 5 (Direkte Steuern).66
[67] Presse vom 9.1.97.67
[68] Presse vom 11.11.97. Siehe SPJ 1995, S. 270.68
[69] Siehe SPJ 1996, S. 283 f. Die Schweiz hat eine der höchsten Scheidungsraten Europas. 39 von 100 Ehen enden so, jährlich sind über 45 000 Personen - Männer, Frauen und Kinder - davon betroffen (NZZ, 29.4.97).69
[70] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2651 ff., 2688 ff. und 2715 ff. Kurz nach der Beratung im NR bekräftigte das Bundesgericht, dass unter der heute geltenden Gesetzgebung das gemeinsame Sorgerecht der Eltern für ihre Kinder nach der Scheidung nicht zulässig ist (Presse vom 30.12.97).70
[71] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2748. Siehe SPJ 1996, S. 284.71
[72] Presse vom 24.4.97. Vgl. SPJ 1995, S. 270 f. und 1996, S. 285.72
[73] TA, 29.5.97; NZZ, 30.5., 20.8. und 4.9.97; Baz, 4.7.97; SGT, 23.8.97; Presse vom 25.8. und 13.9.97; NLZ, 3.9.97.73
[74] Presse vom 14.4., 21.4., 18.8., 23.8., 25.8. und 26.8.97; Bund, 15.7.97; NZZ, 17.4.97; 24 Heures, 12.5.97; NLZ, 20.8. und 22.8.97; Ww, 21.8.97.74
[75] Presse vom 30.5.97; BBl, 1998, S. 370 (NR-Kommission) resp. 441 (StR-Kommission). Zu einer Demonstration der Schwulen und Lesben auf dem Berner Bundesplatz siehe Presse vom 2.6.97.75
[76] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 700 ff. Siehe SPJ 1996, S. 284.76
[77] Presse vom 5.11.97.77
[78] Lib., 27.2.97. Siehe SPJ 1996, S. 285 ff.78
[79] Presse vom 13.2.97.79
[80] Presse vom 1.11.97; NZZ, 3.11.97. Der StR überwies eine Petition des Schweizerischen Komitees gegen Kinderarbeit diskussionslos zur Kenntnisnahme an den BR (Amtl. Bull. StR, 1997. S. 339 f.). Zu einer Konferenz der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Kinderarbeit siehe Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 4, S. 51.80
[81] Lit. Jugendliche; Die Volkswirtschaft, 71/1998, Nr. 2, S. 61 und 23*. Gemäss einer OECD-Studie ist die Jugendarbeitslosigkeit in der Schweiz mit 4,9% die tiefste in den Industriestaaten (Die Volkswirtschaft, 71/1998, Nr. 1, S. 31). Zu einer Studie über die gegenüber früheren Jahren zurückhaltendere Sexualität der Jugendlichen siehe Presse vom 23.5.97.81
[82] Lit. Eidg.; Presse vom 24.3. und 16.8.97.82
[83] BüZ, 15.10.97; Presse vom 23.10.97. Siehe SPJ 1993, S. 239. Zu einer Befragung Jugendlicher über ihr Verhältnis zu der Seniorengeneration siehe SZ, 27.9.97.83
[84] NLZ, 31.10.97.84
[85] JdG, 14.8.97; Presse vom 15.8.97; TA, 16.8.97; BBl, 1998, S. 370 (Verfassungskommission). Die Verfassungskommission des StR übernahm diesen Artikel nicht. Siehe auch SPJ 1996, S. 288.85
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