Einsetzung einer PUK zur Untersuchung der Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe rund um die Notfusion der Credit Suisse mit der UBS (Pa.Iv. 23.427)

Dossier: Übernahme der Credit Suisse durch die UBS

Bereits wenige Tage nach der Bekanntgabe der Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS befasste sich die GPK-SR mit dem Verhalten der Behörden im Umgang mit der Krise rund um die CS, wie aus einer Medienmitteilung der Kommission hervorging. Aus Sicht der parlamentarischen Oberaufsicht drängten sich ihr verschiedene Fragen zur Aufsicht über die betroffenen Banken, zur Prüfung von alternativen Lösungsansätzen, zum Risikomanagements des Bundes und zur Umsetzung der bestehenden Gesetzgebung sowie des Notrechts auf, weshalb sie zwei Subkommissionen mit ersten Abklärungen beauftragte. Zusätzlich beschloss die Kommission, zusammen mit der GPK-NR bis Mitte Mai 2023 zentrale Akteure auf Bundesebene anzuhören und darauf basierend anschliessend über das weitere Vorgehen, wie etwa den potenziellen Einsatz einer PUK, zu befinden.

Im Lichte der Ereignisse rund um die Credit Suisse (CS) im März 2023 und der anschliessenden Bekanntgabe der Übernahme der Grossbank durch die UBS, reichte das Büro des Nationalrats bereits Ende März 2023 auf Antrag der beiden Fraktionschefs Thomas Aeschi (svp, ZG) und Roger Nordmann (sp, VD) sowie unter Zuspruch aller Parlamentsfraktionen per einstimmigem Beschluss eine parlamentarische Initiative ein, die die Schaffung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Untersuchung der Verantwortlichkeiten rund um die Notfusion der CS mit der UBS forderte. Bei der PUK handle es sich um «die schärfste Waffe des Parlaments, um Ereignisse ‹grösserer Tragweite› aufzuarbeiten» (AZ) sowie um «die schweizerische Form eines Misstrauensvotums gegenüber der Landesregierung und der Bundesverwaltung» (NZZ), die zwar «oft gefordert, [aber] selten umgesetzt» werde (NZZ), denn eine PUK habe es in der Schweizer Geschichte bisher erst vier Mal gegeben.

Wenige Tage später gab die GPK-NR mittels Medienmitteilung bekannt, den Einsatz einer PUK mit Blick auf die Tragweite der Geschehnisse grundsätzlich ebenfalls zu befürworten. Sie habe hierbei Abklärungsbedarf identifiziert, der insbesondere die bundesrätliche Umsetzung des geltenden Rechts, die Beaufsichtigung der CS, die Prüfung alternativer Lösungswege, das Frühwarnsystem des Bundes sowie die Anwendung des Notrechts betreffe. Zum Zwecke einer grösseren Entscheidungsgrundlage wolle sie bis Mitte Mai jedoch verschiedene Abklärungsarbeiten vornehmen, womit sie sich den von ihrer Schwesterkommission bereits wenige Tage nach Bekanntgabe der Übernahme der CS durch die UBS beschlossenen Arbeiten anschloss. Bis Mitte Mai führten die beiden Geschäftsprüfungskommissionen sodann Anhörungen mit dem Bundespräsidenten Alain Berset, der EFD-Vorsteherin Karin Keller-Sutter sowie Vertretenden der SNB und der FINMA durch und liessen sich zudem über die Vorabklärungen der von der GPK beauftragten Subkommissionen informieren. Nach Abschluss dieser Abklärungsarbeiten sprach sich schliesslich auch die GPK-SR für weiterführende Untersuchungen durch eine PUK aus.

Mitte Mai äusserte sich auch das Büro des Ständerats zur Thematik und gab bekannt, den Einsatz einer PUK ebenfalls einstimmig zu befürworten. Es sei zum Schluss gekommen, dass im vorliegenden Fall die Tragweite der Ereignisse, aber auch die finanziellen Auswirkungen den Einsatz einer PUK rechtfertigten. Das Büro-SR, welches sich beim Einsatz von PUKs gemäss Blick häufig zurückhaltender zeige, hatte erst die Ergebnisse der Arbeiten der beiden GPKs abwarten wollen. Für dessen Entschluss sei deshalb insbesondere ausschlaggebend gewesen, dass sich beide Geschäftsprüfungskommissionen für das Vorhaben ausgesprochen hatten, schrieb das Büro in seiner Medienmitteilung. Es begrüsse vor allem die breite Formulierung des Untersuchungsmandats, welches alle Akteure einschliesse, die der parlamentarischen Oberaufsicht unterstünden sowie auch die Vorgänge der letzten Jahre beinhalte, die schliesslich in dieser Notfusion geendet hatten.

Am 30. Mai 2023 verabschiedete das Büro des Nationalrats einstimmig einen einfachen Bundesbeschluss über die Einsetzung einer PUK zur Untersuchung der Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS, worin verschiedene Eckwerte zum Auftrag und zur Gestaltung der PUK festgelegt wurden.

Das Büro-NR sah demnach vor, dass sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat in einem vierzehnköpfigen Gremium mit jeweils sieben Mitgliedern gleichermassen vertreten sein sollen. Die Zusammensetzung der PUK müsse sich gemäss Entwurf bestmöglich nach Fraktionsstärke im Rat sowie nach einer angemessenen Vertretung der Amtssprachen und Landesregionen ausgestalten, wobei allerdings alle Fraktionen in der PUK vertreten sein sollen.
Die Presse vermutete, dass SVP, FDP und Mitte voraussichtlich jeweils drei Mitglieder stellen und sowohl die SP und die Grünen jeweils mit zwei Mitgliedern vertreten sein werden. Die SP habe eine Untervertretung akzeptiert, um der GLP Einsitz ins Gremium zu gewähren. Sie dürfte als Gegenzug das Präsidium der PUK für sich beanspruchen, mutmasste die NZZ.
Den Auftrag der PUK formulierte das Büro-NR entsprechend den Präferenzen der GPK und der beiden Büros sehr generell, um der PUK einen grossen Spielraum zu gewähren. Dies soll ihr erlauben, alle von ihr als relevant erachteten Akteure zu befragen, sofern sie der parlamentarischen Oberaufsicht unterliegen. Der Auftrag der PUK bestehe darin, im Kontext der CS-Krise, die in der Übernahme der Grossbank durch die UBS geendet habe, die Geschäftsführung aller involvierten Organe sowie der Bundesbehörden der vergangenen Jahre aufzuarbeiten und die Rechtmässigkeit, die Zweckmässigkeit und die Wirksamkeit der Tätigkeiten dieser Akteure sowie deren Zusammenwirken mit Dritten zu untersuchen. Ziel sei, nicht nur die Ereignisse kurz vor der Notfusion zu betrachten, sondern den Blick ebenfalls auf die Jahre zuvor zu richten. Der Abschluss der Arbeiten der PUK werde mit einem Bericht an die Bundesversammlung erfolgen, welcher Aufschluss über die Verantwortlichkeiten und über institutionelle Mängel wie etwa Lücken in der Gesetzgebung, Rechtsanwendung oder Fehler in der Organisation geben und Vorschläge zur deren Behebung beinhalten soll.
Basierend auf einer groben Schätzung des zu erwartenden Aufwands, beantragte das Büro-NR im Bundesbeschluss schliesslich einen Verpflichtungskredit von CHF 5 Mio. zur Finanzierung der Untersuchung unter Einbezug von externen Fachpersonen. Vorgesehen sei, dass der Bundesbeschluss noch in der Sommersession 2023 in die Räte kommen soll.

Der Bundesrat erachte die gründliche Aufarbeitung der Geschehnisse rund um die CS als notwendig und sinnvoll, weshalb er die Einsetzung einer PUK begrüsse und dem Parlament beim vorliegenden Entwurf sowie im gesamten Vorhaben seine volle Unterstützung zusicherte. Dies ging aus seiner im Juni 2023 veröffentlichten Stellungnahme hervor.

In der Sommersession 2023 begrüssten Kommissionssprecher Philipp Matthias Bregy (mitte, VS) und Damien Cottier (fdp, NE) den Nationalrat zur Beratung der parlamentarischen Initiative des Büro-NR für die Einsetzung einer PUK zur Untersuchung der Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe rund um die Notfusion der Credit Suisse mit der UBS.
Zu Beginn der Eintretensdebatte liessen die beiden Kommissionssprecher sowohl den bisherigen Weg der Vorlage als auch deren Ziele Revue passieren. Bregy unterstrich, dass es dem Büro vor allem darum gehe, eine umfassende, lückenlose und zielorientierte Aufarbeitung der Geschehnisse der vergangenen Jahre rund um die CS vorzunehmen und dass die Bevölkerung über alle relevanten Vorgänge im Zusammenhang mit der Notfusion informiert werde. Nicht zuletzt sei es das Ziel des Büros, dass die PUK Massnahmen und Verbesserungsvorschläge vorlegen könne, damit die Notinstrumente im Bankenbereich in zukünftigen Krisen griffen.
In den anschliessenden Voten äusserten die Vertretenden sämtlicher Fraktionen ihre einstimmige Zustimmung zum Vorhaben der Einsetzung einer PUK. Zu guter Letzt tat Bundespräsident Alain Berset die Unterstützung des Bundesrats kund: Der Bundesrat sei sich bewusst, dass die Übernahme der CS durch die UBS zu heftigen Reaktionen geführt habe und sehe demnach die Notwendigkeit ein, den Rollen der verschiedenen Akteure bei den Ereignissen rund um die CS in den vergangenen Jahren mehr Transparenz zu verleihen. Eintreten wurde vom Nationalrat schliesslich ohne Gegenantrag beschlossen. Ebenso oppositionslos erfolgte in der anschliessenden Detailberatung auch die Zustimmung zum gesamten Entwurf des Büros. Der Zuspruch, welcher die Vorlage bereits in sämtlichen Voten genossen hatte, zeigte sich auch in der Gesamtabstimmung, als der Nationalrat die Einführung der PUK einstimmig und ohne Enthaltungen bejahte.

Am Tag nach der Beratung im Nationalrat behandelte der Ständerat als Zweitrat die parlamentarische Initiative für die Einsetzung einer PUK, um die Verantwortlichkeiten der Behörden und Organe rund um die Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS aufzuarbeiten. Die Sprecherin des Büro-SR Eva Herzog (sp, BS) begrüsste das Ratsplenum mit einer Zusammenfassung der Ereignisse im März 2023 sowie des Werdegangs der parlamentarischen Initiative. Das Büro-SR sei einstimmig auf den Beschluss des Nationalrats eingetreten und habe dem Bundesbeschluss zugestimmt. Sie hob in ihrem Votum zudem hervor, dass es nicht Auftrag der PUK sei, die Geschäftsführung der CS zu untersuchen, sondern dass es ausschliesslich darum gehe, die Verantwortlichkeiten der in die Übernahme involvierten Behörden und Organe abzuklären.

Die Einigkeit rund um die Einsetzung einer PUK nahm im Ständerat mit einem Antrag auf nicht Eintreten von Thomas Hefti (fdp, GL) ein Ende. Wie der Antragsteller dem Ratsplenum darlegte, erachte er eine PUK zu diesem Zeitpunkt als nicht angezeigt. Es zeuge von «Masochismus», «[d]en Fehler mittels einer PUK bei der Politik, dem Bundesrat, der Vorsteherin des EFD und der Bundesverwaltung zu suchen», wenn das Problem, welches dieses Debakel angestossen habe, bei einer privaten Unternehmung liege. Jede bisherige PUK sei als Reaktion auf einen Skandal hin eingesetzt worden. Beim Verhalten der Behörden in der Geschichte rund um die CS sei allerdings nie die Rede von einem Skandal gewesen, weshalb er die Frage in den Raum stellte, ob dieses Vorhaben, welches mit einer Stigmatisierung des Bundesrats einhergehe, überhaupt gerechtfertigt sei. Er plädiere dafür, in diesem Fall die dem Parlament zur Oberaufsicht zur Verfügung stehenden Geschäftsprüfungskommissionen einzusetzen, die über dieselben Informationsrechte wie eine PUK verfügten und solide, effizient und womöglich etwas günstiger seien. Auf Heftis Vorwurf reagierte GPK-SR-Präsident Matthias Michel (fdp, ZG), dass es in dieser Diskussion nie um eine Skandalisierung oder Vorverurteilung gegangen sei. Die PUK werde vielmehr zur Klärung von Ereignissen mit grosser Tragweite eingesetzt, wobei die Schuldfrage kein Thema sei. Das Büro-SR habe, anders als sein Schwesterbüro, mit seinem Antrag für eine PUK, die Abklärungen der GPK abgewartet. Die GPK habe mit dieser Prüfung bereits einige Vorarbeiten zum Untersuchungsausschuss leisten und deren Auftrag besser darlegen können. Weiter sei die GPK im Rahmen der Abklärung zum Schluss gekommen, dass sich die Tragweite der Oberaufsicht zwischen der PUK und der GPK nicht unterscheide. Die PUK habe gegenüber der GPK jedoch den Vorteil von punktuell weitergehenden Kompetenzen sowie als Instrument einer parlamentarischen Oberaufsicht eine höhere Legitimation. Michel unterstrich, dass eine Untersuchung in jedem Fall durchgeführt werde – wenn nicht durch die PUK, dann durch die GPK. Er schloss mit dem Hinweis, dass es nun darum gehe, nicht zu früh «sachpolitische Schnellschüsse abzugeben», sondern erst einmal nach dem Motto «Luege, lose, laufe» Analysen vorzunehmen. Auf diese abschliessenden Worte erhob Herzog wiederum Einspruch, indem sie berichtigte, dass das Büro-SR nicht der Ansicht sei, dass die Arbeiten der PUK abgewartet werden müssten, bevor weitere Abklärungen, Berichte und Überprüfungen vorgenommen werden. Dies solle vielmehr parallel zu den Arbeiten einer PUK geschehen.
Nachdem auch Bundespräsident Alain Berset unterstrichen hatte, dass es notwendig sei, eine vollständige Transparenz bei den Rollen der verschiedenen beteiligten Akteure zu schaffen und er dem Ständerat seine volle Zusammenarbeit zugesichert hatte, trat die kleine Kammer mit 39 zu 5 Stimmen auf den Bundesbeschluss ein, womit der Minderheitenantrag Hefti chancenlos blieb. Stillschweigend stimmte der Ständerat dem Nationalrat in der Detailberatung schliesslich in allen Bestimmungen der Vorlage zu.

In der Gesamtabstimmung beschloss der Ständerat mit 37 zu 5 Stimmen schliesslich die Einsetzung der erst fünften PUK in der Schweizer Geschichte. Die Stimmen gegen eine PUK stammten von Thomas Hefti (fdp, GL), Olivier Français (fdp, VD), Peter Hegglin (mitte, ZG), Othmar Reichmuth (mitte, SZ) und Benedikt Würth (mitte, SG).

Nachdem das Parlament in der Sommersession 2023 die erst fünfte Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) beschlossen hatte, gaben die Büros der beiden Kammern Mitte Juni die Mitglieder und das Präsidium der PUK bekannt. Die Untersuchungskommission, die sich den behördlichen Verantwortlichkeiten rund um den Zusammenbruch der Credit Suisse (CS) widme, werde, wie es der einfache Bundesbeschluss des Büro-NR vorgesehen habe, aus jeweils sieben Mitgliedern pro Rat bestehen, wobei sich das Präsidium aus jeweils einem Mitglied jeder Kammer zusammensetzen werde.

Die Vetretenden der beiden Räte wurden von ihren jeweiligen Büros gewählt. Der Nationalrat wird gemäss der Wahl des Büro-NR durch Alfred Heer (svp, ZH), Thomas Matter, (svp, ZH), Roger Nordmann (sp, VD), Leo Müller (mitte, LU), Franziska Ryser (gp, SG), Daniela Schneeberger (fdp, BL) und Roland Fischer (glp, LU) repräsentiert. Das Büro des Ständerats wählte folgende Ständeratsmitglieder in den Untersuchungsausschuss: Isabelle Chassot (mitte, FR), Heidi Z’graggen (mitte, UR), Philippe Bauer (fdp, NE), Andrea Caroni (fdp, AR), Werner Salzmann (svp, BE), Daniel Jositsch (sp, ZH) und Maya Graf (gp, BL).

Am 14. Juni fanden sich die beiden Büros schliesslich zu einer Koordinationskonferenz zusammen, bei welcher sie das Ratspräsidium wählten. Wie der Tages-Anzeiger nach dieser Konferenz rückblickend berichtete, «knackten drinnen im Bundeshaus die Frauen eine der letzten Männerbastionen der Schweizer Politik», während sich auf den Strassen der feministische Streiktag für mehr Gleichstellung abspielte. In der Koordinationskonferenz setzten sich noch im ersten Wahlgang Isabelle Chassot als erste Frau in einem PUK-Präsidium und Franziska Ryser als Vize-Präsidentin gegen die übrigen Kandidaten Roger Nordmann, der eigens für dieses von ihm angestrebte Amt das SP-Fraktionspräsidium aufgegeben hatte, und Alfred Heer durch.

Das PUK-Präsidium sei «eine der ganz grossen Weihen in der Schweizer Politik», denn mit Kurt Furgler und Moritz Leuenberger hatten in der Vergangenheit zwei der vier bisherigen PUK-Präsidenten in die Landesregierung Eingang gefunden, erklärte der Tages-Anzeiger im Nachgang der Wahl. Die Wahl Chassots, so mutmasste die Presse, die als Quereinsteigerin in die Finanzmarktthematik komme, sei teilweise auch ihrer Parteizugehörigkeit geschuldet. Denn die Mitte-Partei sei die einzige politische Gruppierung in Bundesbern, die im CS-Dossier nicht auf irgendeine Art und Weise vorbelastet sei, analysierte die NZZ. So richte sich die Untersuchung der PUK unter anderen gegen die Finanzministerin Karin Keller-Sutter und ihren Vorgänger Ueli Maurer, die von der FDP respektive von der SVP gestellt wurden. Wie der Tages-Anzeiger ausführte, habe die bürgerliche Mehrheit im Parlament den Posten zudem nicht der Ratslinken überlassen wollen. Denn gemäss Aargauer Zeitung (AZ) hatte sich die SP in den ersten Tagen des CS-Debakels zu klar positioniert und die NZZ war der Ansicht, dass sich die Partei in den vergangenen Monaten und Jahren als «Anti-Banken-Partei» profiliert habe. Den Grünen und der GLP fehlte es gemäss Presse an politischem Einfluss, den der «Posten dieser Gewichtsklasse» (AZ) voraussetze. Von den drei Mitte-Parlamentsmitgliedern in der PUK sei Chassot die Leitung dieser «höchst komplexen Untersuchung» schliesslich am ehesten zugetraut worden, so der Tages-Anzeiger.
Wenige Tage später eröffnete der Bundesrat in seiner Medienmitteilung, dass Karin Keller-Sutter die Landesregierung in der PUK vertreten werde. Es sei Usus, dass die Vorsteherin des Departements des zu untersuchenden Dossiers die Vertretung in der PUK übernehme.
Die damit vollständig besetzte PUK sollte ihre Arbeit nach Ablauf der Sommersession 2023 aufnehmen.

Die eidgenössischen Wahlen 2023 zogen auch Konsequenzen für die Zusammensetzung der PUK zur Notübernahme der Credit Suisse mit sich, zumal mit dem Luzerner Nationalrat Roland Fischer (glp, LU) sowie dem Neuenburger Ständerat Philippe Bauer (fdp, NE) gleich zwei Mitglieder die Wiederwahl verpassten. Zum Legislaturwechsel traten Beat Flach (glp, AG) und Matthias Michel (fdp, ZG) die Nachfolge der beiden ausscheidenden Mitglieder in der PUK an.

Die Geschäftsführung der Bundesbehörden im Kontext der CS-Krise

Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Credit Suisse Krise 2023

Ende Dezember 2024 publizierte die Parlamentarische Untersuchungskommission den Schlussbericht zu ihrer Untersuchung über die Geschäftsführung der Behörden in der CS-Krise. Im Rahmen der Arbeiten der PUK, die den Umgang des Gesamtbundesrats, des EFD, der Finma, der SNB und des RAB mit dem Zusammenbruch der CS beurteilte, seien während eineinhalb Jahren und 45 Sitzungen insgesamt 79 Anhörungen durchgeführt und mehr als 30'000 Seiten analysiert worden. Übergeordnet kam die PUK dabei zum Schluss, dass die Ursache für die Krise der Credit Suisse im jahrelangen Missmanagement durch den Verwaltungsrat sowie durch die Geschäftsleitung, die den zahlreichen durch die Finma verordneten Massnahmen ungenügend nachgekommen seien, zu verorten sei und nicht in Behördentätigkeiten. Die Kommission unterstrich in ihrem Bericht jedoch, dass sich ihr Auftrag auf die Geschäftstätigkeiten der Bundesbehörden beschränkte. Wie aus der Medienmitteilung hervorgeht, habe die PUK für die Untersuchung insgesamt vier Phasen der CS-Krise unterschieden, wobei die erste Phase die Entwicklungen vor der Krise in den Jahren 2015 bis Sommer 2022, die zweite Phase den Zeitraum von Herbst 2022 bis Mitte März 2023, die dritte Phase die Akutphase vom 15. bis 19. März 2023 und die vierte Phase die Umsetzung der Fusion ab März 2023 umfasste. Der Fokus der Analyse lag gemäss PUK auf den drei ersten Phasen.

In der Vorkrisenphase wurde das Augenmerk der Analyse auf die Weiterentwicklung der TBTF-Regulierung gelegt. Gemäss PUK habe die Verschärfung des TBTF-Regimes in der Politik und daraus folgend auch in der Verwaltung ab 2015 mehr Widerstand erfahren, da der Bundesrat und das Parlament ab diesem Zeitpunkt verstärkt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der SIB Rechnung hätten tragen wollen. Dabei sei bei der Umsetzung dieser internationalen Standards – entgegen den Positionen der Finma und der SNB – zu stark Rücksicht auf die Anliegen der SIB genommen worden, indem die Übernahme dieser Standards verzögert erfolgt sei und verlängerte Übergangsfristen gewährt worden seien. Insbesondere in späteren Phasen der Entwicklungen ins Gewicht gefallen sei, dass der Bundesrat unter anderem bei der Einführung eines Public Liquidity Backstops zu zögerlich vorgegangen sei – die Eckwerte dazu wurden erst 2022 präsentiert. Die wichtigsten Finanzplätze hätten einen solchen bereits Jahre zuvor eingeführt. Die Beurteilung der Geschäftsführung der Finma habe ausserdem gezeigt, dass sie ihre Aufsichtstätigkeit zwar intensiv ausgeübt habe, diese aber nur eine eingeschränkte Wirkung entfaltet habe, zumal die CS trotz zahlreicher Enforcementverfahren und Warnungen in mehrere Skandale verwickelt gewesen sei. Die Finma habe aus Sicht der PUK die Gelegenheit verpasst, gegenüber der Credit Suisse einen Gewährsentzug auszusprechen und damit den entsprechenden Führungskräften aufgrund der nicht erbrachten Gewähr einer einwandfreien Geschäftstätigkeit ihre Kompetenzen zu entziehen. Nicht nachvollziehbar sei zudem, dass die Finma der CS 2017 umfassende Eigenmittelerleichterungen gewährt habe, so dass diese die regulatorischen Eigenmittelvorschriften länger erfüllt habe, als dies ohne Erleichterungen der Fall gewesen wäre.

Die zweite Phase lief im Herbst 2022 an, als sich die Situation der Credit Suisse deutlich verschlechterte, die Grossbank Anfang Oktober und Ende Dezember massive Liquiditätsabflüsse erlitt und daraufhin kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stand. Bereits ab August hätten die Behörden ihre Koordinationsgremien für den Krisenfall aktiviert und seien im Oktober schliesslich in den Krisenmodus gewechselt. Beinahe unverzüglich seien Krisenszenarien erarbeitet worden, die gemäss PUK sämtliche relevanten Alternativen in Betracht zogen und die sowohl die vom bestehenden TBTF-Regelwerk vorgesehenen (ELA, Abwicklung), aber auch neue Massnahmen (TPO, ELA+, Übernahme) umfassten. An dieser Stelle sei jedoch zu bemängeln, dass die interbehördliche Kommunikation nicht einwandfrei funktioniert habe, so die PUK. Dies sei einem früheren behördlichen Eingreifen womöglich im Weg gestanden. Nicht zuletzt habe der damalige Vorsteher des EFD Ueli Maurer den Gesamtbundesrat im Herbst 2022 nicht ausreichend informiert, wobei auch die von ihm und dem SNB-Präsidenten Thomas Jordan abgehaltenen informellen Meetings – die im Übrigen unmittelbar nach der Übernahme des Departements durch Karin Keller-Sutter abgesetzt wurden – zu wenig mit den regulären Krisenstrukturen koordiniert gewesen seien. Der fehlende gesetzlich verankerte PLB habe zudem verhindert, dass die Behörden bereits im Herbst vertrauensbildend hätten eingreifen können, ohne auf Notrecht zurückgreifen zu müssen.

Als Akutkrisenphase bezeichnete die PUK jene vier Tage im März 2023, in welchen die Fusion verhandelt und vorbereitet wurde. Die Bundesbehörden seien von den Auswirkungen der US-amerikanischen Regionalbankenkrise überrascht worden und hätten daher ihre Abklärungen zu den Szenarien noch nicht vollständig abschliessen können. Obschon der Bundesrat vorsichtshalber weitere Szenarien weiterverfolgt habe, sei die Fusion die präferierte Alternative gewesen. Die PUK würdigte in ihrem Bericht, dass bei der weiterführenden Lösungssuche auf die Ausgewogenheit der Interessen der CS und der UBS sowie auf die finanziellen Auswirkungen für den Bund geachtet worden sei, und kam daraufhin zum Schluss, dass die Anwendung des Notrechts rechtmässig gewesen sei. Aufgrund der Akutsituation sei es nachvollziehbar, dass eine Alternative mit einer ausländischen Bank zu diesem Zeitpunkt als nicht mehr umsetzbar eingeschätzt wurde, obgleich eine solche für die Wettbewerbssituation der Schweiz wahrscheinlich längerfristig besser gewesen wäre.

Zusammenfassend erklärte die PUK, dass die CS-Krise verschiedene Schwachstellen der TBTF-Regulierung zutage gebracht und gezeigt habe, dass diese einer Vertrauenskrise nicht standhalten könne. Obschon die PUK die Bewältigung der CS-Krise durch die Behörden im März 2023 insgesamt positiv beurteile, müssten aus dieser dennoch Lehren gezogen werden – insbesondere in Anbetracht dessen, dass der Staat nun bereits zum zweiten Mal die Abwicklung einer systemrelevanten Bank habe verhindern müssen und die Schweiz jetzt nur noch über eine einzige global systemrelevante Bank verfüge. Handlungsbedarf bestehe gemäss PUK sowohl auf Vollzugs- als auch auf Gesetzesebene sowie bei der Berücksichtigung internationaler Verflechtungen von international tätigen Schweizer SIB bei der künftigen Abwicklungsplanung. Die PUK kam weiter zum Schluss, dass Erleichterungen bei Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen künftig eingeschränkt werden müssten. Verbesserungsbedarf bestehe zudem bei der Berücksichtigung wichtiger Marktindikatoren, der Regelung der Revisionsaufsicht, dem Informationsaustausch im Gesamtbundesrat sowie unter den Behörden, der Abstimmung behördlicher Tätigkeiten und dem Risikomanagement sowie der Krisenfrüherkennung. Es sei ausserdem von grosser Bedeutung, in der neuen TBTF-Regulierung dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Schweiz mit dem Niedergang der Credit Suisse nur noch über eine Grossbank verfüge, die in ihrer Grösse das Schweizer BIP um ein Vielfaches übersteige. Im Rahmen des Berichts richtete die parlamentarische Untersuchungskommission zwanzig Empfehlungen an den Bundesrat und reichte als Schlussfolgerung ihrer Untersuchung sechs Postulate (Po. 24.4533, Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4544, Po. 24.4543), vier Motionen (Mo. 24.4529, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528) und eine parlamentarische Initiative (Pa.Iv. 24.474) ein.

Très attendue, la publication du rapport de la Commission d'enquête parlementaire (CEP) sur la gestion de la crise de Credit Suisse par les autorités a suscité de nombreuses réactions dans les médias. En particulier, la presse a cherché à identifier les responsables de la chute de la deuxième banque helvétique.

D'une part, les dirigeants de la banque – particulièrement épinglés dans le rapport – ont subi un flot de critiques. Les noms de Tidjane Thiam et Thomas Gottstein, qui se sont succédé au poste de directeur général, ainsi que d'Urs Rohner et Axel Lehmann, présidents du conseil d'administration respectivement de 2011 à 2021, et de janvier 2022 à juin 2023, ont été évoqués à maintes reprises. Le dernier nommé aurait notamment fait preuve d'un grave manque de discernement sur la situation de Credit Suisse, selon la CEP. A plusieurs reprises, son optimisme exacerbé aurait été en décalage total avec les difficultés réelles de la banque. Les médias ont également évoqué les systèmes d'incitation défaillants au sein de la banque, poussant à une prise de risque excessive, tout comme le fait que la banque ait distribué CHF 39.8 milliards de bonus à ses dirigeants entre 2010 et 2022, alors même qu'elle avait essuyé CHF 33.7 milliards de pertes dans le même temps.

D'autre part, les acteurs institutionnels en ont également pris pour leur grade. L'ancien ministre des finances Ueli Maurer, à qui il est reproché d'avoir organisé des «meetings secrets» avec des hauts responsables de Credit Suisse, ainsi que de ne pas avoir suffisamment informé sa successeure Karin Keller-Sutter de la mauvaise santé financière de la banque, s'est défendu dans une interview accordée au Tages-Anzeiger. Considérant que la CEP avait fait de lui un «bouc émissaire», il a assuré qu'il agirait exactement de la même manière si c'était à refaire. La situation exigeait la plus grande discrétion, raison pour laquelle les informations ont été transmises de manière orale et peu de personnes ont été mises dans la confidence de ces rendez-vous confidentiels. L'ex-conseiller fédéral a admis ne pas avoir eu confiance en l'administration pour éviter des fuites qui auraient pu, si la situation avait été dévoilée au grand jour, accélérer la chute de la banque et déclencher une crise financière mondiale. L'UDC a pris la défense de son ancien ministre: sa prudence aurait été une conséquence logique après les fuites issues du département d'Alain Berset durant la crise du Covid-19. Pour le parti conservateur, les coupables étaient à chercher du côté de la Finma. Cette dernière, en permettant l'application du filtre réglementaire ayant masqué les problèmes de capitalisation de Credit Suisse – un mécanisme d'allégement temporaire des exigences en matière de fonds propres –, aurait commis une faute impardonnable. Le chef de la fraction UDC sous la coupole, Thomas Aeschi (ZH), a notamment réclamé le départ de la présidente du régulateur des marchés financiers Marlène Amstad. La lecture était différente à gauche de l'échiquier politique, où l'on a réclamé plus de moyens pour la Finma, qui se serait fait danser sur le ventre par Credit Suisse durant de longues années. Le président du parti socialiste Cédric Wermuth (AG) a critiqué les liens jugés étroits entre les partis bourgeois et le monde de la finance. Enfin, Karin Keller-Sutter a également reçu des reproches pour ne pas avoir informé assez tôt ses collègues du Conseil fédéral. Son parti, le PLR, a cependant loué son management de crise engagé, ayant permis d'éviter une crise financière mondiale.

Sur un ton plus positif, l'Aargauer Zeitung a rappelé l'efficacité avec laquelle les autorités ont agi, en particulier au vu du nombre d'acteurs impliqués (DFF, Finma, BNS, SFI, AFF, OFJ, etc.). Si certains noms sortent du lot, il ne faut pas oublier l'engagement intense de nombreux offices, collaborateurs et collaboratrices, en particulier durant la période la plus aiguë de la crise. Le rôle de la secrétaire d'Etat aux questions financières internationales, Daniela Stoffel, a été mis en avant. La diplomate a organisé la rencontre entre dirigeants ayant mis sur les bons rails la reprise de Credit Suisse par UBS. Elle aurait également joué, de concert avec le président de la BNS Thomas Jordan, un rôle actif dans la négociation du prix de la transaction.

En vue de la longue période de révision législative qui s'annonçait, l'Association suisse des employés de banque (ASEB) a lancé un appel: les autorités ne doivent plus se laisser intimider par les cadres supérieurs des banques. La Finma et le Conseil fédéral ont permis que les dirigeants de Credit Suisse mènent la banque droit dans le mur, mettant en danger des milliers d'emplois. Dans un premier temps, l'appel semble avoir été entendu par la classe politique, qui s'est montrée unie pour soutenir les propositions de la CEP, adoptées lors de la session de printemps par le Parlement. Après l'annonce des mesures prévues par le Conseil fédéral en juin, cette belle unité a commencé à se morceler. Les mois suivants ont montré qu'UBS n'allait pas se laisser imposer certaines réglementations sans agir et que le soutien du Parlement n'allait pas de soi sur tous les points.

In der Frühjahrssession 2025 begrüsste Ständeratspräsident und PUK-Mitglied Andrea Caroni (fdp, AR) die kleine Kammer zur Beratung des PUK-Berichts sowie der zehn daraus entstandenen Vorstösse (Mo. 24.4525, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528, Po. 24.4533, Po. 24.4534, Po. 24.4535, Po. 24.4536, Po. 24.4537, Po. 24.4538). Daraufhin übernahm PUK-Präsidentin Isabelle Chassot (mitte, FR) das Wort und erläuterte, dass sechs der sieben PUK-Ständeratsmitglieder den Bericht, die Vorstösse sowie verschiedene Empfehlungen im Folgenden gemeinsam präsentieren, womit die Einstimmigkeit der Kommission zu den Schlussfolgerungen des Berichts zum Ausdruck kommen solle. Neben der Ausgangslage und den Herausforderungen bei der Arbeit der Kommission legte Chassot schliesslich auch den Mehrwert des Berichts sowie dessen Hauptergebnisse noch einmal dar. Daraufhin erläuterte Matthias Michel (fdp, ZG), dass die PUK den Bundesrat dazu auffordere, in seinen regelmässigen Evaluationsberichten über systemrelevante Banken auch eine umfassende strategische Analyse der Weiterentwicklung des TBTF-Dispositivs zu integrieren und diese auch künftig alle zwei Jahre vorzulegen. Die PUK empfehle zudem, die Finma sowohl bei den Enforcement-Verfahren als auch bei den prudenziellen Entscheidungen institutionell zu stärken und begrüsse die diesbezüglich bereits beschlossenen Massnahmen, führte Heidi Z'graggen (mitte, UR) die Präsentation des Berichts fort. Sie unterstrich zudem, dass sich die PUK dafür einsetze, dass die Qualität und Quantität der Eigenmittel von SIB stärker überprüft werden. Weiter erläuterte Maya Graf (gp, BL), dass Inspektionen von SIB künftig zur besseren Nachvollziehbarkeit verstärkt dokumentiert werden und grundsätzlich in ihrer Frequenz und im Umfang dynamischer ausgestaltet werden sollen. Weiter forderte die PUK vom Bundesrat, die RAB mit einer umfassenden und systematischen Überprüfung der Umsetzung von Korrekturmassnahmen zu beauftragen sowie Massnahmen zu ergreifen, um die Koordination mit der Finma zu verbessern. Der Bundesrat solle zudem Massnahmen bei digitalen Bankruns in Betracht ziehen. Daraufhin präsentierte Werner Salzmann (svp, BE) die Empfehlungen bezüglich Krisenfrüherkennung sowie Risiko- und Krisenmanagement: Erstens solle eine Eskalationsmöglichkeit von untergeordneten Verwaltungseinheiten direkt an den Bundesrat eingeführt werden, zweitens soll der Informationsaustausch zwischen SNB und EFD und drittens die Kooperation in Krisenorganen gestärkt werden. Viertens fordere die Kommission eine bessere Protokollierung der Behördensitzungen – auch in Akutkrisensitzungen – und fünftens soll die Verantwortung der einzelnen Behörden im Krisenfall frühzeitig und klar geregelt sein. Schliesslich stellte Daniel Jositsch (sp, ZH) den letzten Block vor: Die PUK empfehle dem Bundesrat, das Öffentlichkeitsprinzip auch bei der Anwendung von Notrecht so weit als möglich einzuhalten, um die Transparenz und Akzeptanz zu erhöhen. Weiter solle das BJ beim Erlass von Notrecht so früh wie möglich und laufend in den Prozess einbezogen werden. Nicht zuletzt lege die PUK dem Bundesrat ans Herz, zu überprüfen, wann die Finma die Kompetenzen der Weko übernehmen dürfe. Dabei sollten insbesondere der Begriff des Gläubigerschutzes sowie der Zeitpunkt des Einbezugs der Weko genauer betrachtet werden. Nachdem die Fraktionen sowie Finanzministerin Karin Keller-Sutter Stellung bezogen hatten, nahm die kleine Kammer vom Bericht Kenntnis.

Rund eine Woche nach dem Ständerat nahm auch der Nationalrat vom Schlussbericht der PUK zu ihrer Untersuchung über die Geschäftsführung der Behörden im Kontext der CS-Krise Kenntnis. Zuvor hatte Franziska Ryser (gp, SG; Vizepräsidentin der PUK) im Ratsplenum die Herausforderungen und die Vorgehensweise bei der Untersuchung sowie deren Mehrwert vorgestellt und war auf die Stellungnahme des Bundesrats eingegangen. Anschliessend präsentierten die nationalrätlichen PUK-Mitglieder Roger Nordmann (sp, VD), Thomas Matter (svp, ZH), Daniela Schneeberger (fdp, BL), Beat Flach (glp, AG) und Sophie Michaud Gigon (gp, VD) die zentralen Punkte des Berichts sowie die daraus hervorgegangenen zehn Vorstösse (Mo. 24.4529, Mo. 24.4530, Mo. 24.4531, Mo. 24.4532, Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4543, Po. 24.4544, Po. 24.4539) und zwanzig Empfehlungen. In den darauffolgenden Fraktionsvoten zeigte sich, dass die Ergebnisse, die Vorstösse und die Empfehlungen der PUK auch im Nationalrat breite Unterstützung fanden.

Die Krisenfrüherkennung überprüfen und die Rolle der Bundeskanzlei stärken (Po. 24.4540)

Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Credit Suisse Krise 2023

Mittels eines im Dezember 2024 eingereichten Postulats forderte die PUK die Stärkung der Rolle der Bundeskanzlei bei der Krisenfrüherkennung. In erster Linie solle der Bundesrat dabei prüfen, inwiefern die Einführung einer Eskalationsmöglichkeit durch untergeordnete BK-Verwaltungseinheiten möglich sei. In ihrem Untersuchungsbericht zur Geschäftsführung der Behörden in der CS-Krise war die PUK zum Schluss gekommen, dass in der Bundesverwaltung gegenwärtig keine Krisenfrüherkennung existiere, die ihrem Namen gerecht werde. Die Krisenfrüherkennung erfolge im Rahmen des Risikomanagements, wobei sich das Verständnis der BK zu ihrem Auftrag darauf beschränke, Risiken im Rahmen des Risikoreportings zu analysieren und das Reporting auf seine Vollständigkeit hin zu überprüfen. Die BK habe betreffend konkret identifizierten und bereits erfassten Risiken allerdings keine aktive Rolle inne, womit das bundesrätliche Konzept zur Krisenfrüherkennung einen wichtigen Faktor missen lasse. Nicht zuletzt sei die PUK der Ansicht, dass die Bundeskanzlei als Stabstelle des Bundesrats und Leiterin von wichtigen Generalsekretariatskonferenzen die passende Stelle für die Krisenfrüherkennung darstelle. Der Bundesrat unterstützte den Prüfauftrag seinerseits mit dem Hinweis, dass eine neue Verordnung über die Krisenorganisation der Bundesverwaltung bereits Verbesserungen mit sich bringe. In der Frühjahrssession 2025 überwies die kleine Kammer das Postulat schliesslich stillschweigend an den Bundesrat. Die ständerätliche Beratung des Vorstosses erfolgte zeitgleich mit neun weiteren Vorstössen (Po. 24.4533, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4544, Po. 24.4543, Mo. 24.4529, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528) sowie dem PUK-Bericht.

Auch der Nationalrat überwies in der Frühjahrssession 2025 stillschweigend ein gleichlautendes Postulat der PUK betreffend die Überprüfung der Krisenfrüherkennung sowie die Stärkung der entsprechenden Rolle der Bundeskanzlei.

Durchsetzungskraft der Finma bei SIB stärken (Mo. 24.4527, Mo. 24.4531)

Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Credit Suisse Krise 2023

Mittels einer im Dezember 2024 eingereichten Motion wollte die PUK die Durchsetzungskraft der Finma gegenüber SIB stärken. Konkret habe die PUK in ihrer Untersuchung verschiedene Massnahmen geprüft und schlage darauf basierend vier Massnahmen vor: Erstens soll die Finma eine Bussenkompetenz gegenüber SIB als auch Privatpersonen erhalten, zweitens soll ihr Instrumentarium zur Frühintervention ausgebaut werden, drittens soll sie die Kompetenz erhalten, gegenüber SIB eine Kapitalplanung anzuordnen und schliesslich soll viertens die Gesetzesgrundlage so angepasst werden, dass sie ihre Empfehlungen gegenüber SIB formell verfügen könne. Der Bundesrat gab in seiner Stellungnahme bekannt, dass er das Anliegen unterstütze und einige dieser Massnahmen bereits im Rahmen der Arbeiten zum Massnahmenpaket zur Umsetzung und andere zur Prüfung empfehle. Bedenken betreffend die Bussenkompetenz hatte hingegen Werner Salzmann (svp, BE), der mittels Einzelantrag dessen Streichung beantragte. In der Frühjahrssession 2025 teilte Hannes Germann (svp, SH) diese Vorbehalte und stellte dabei grundsätzlich infrage, ob ein Bussenregime einen Einfluss auf das Führungsverhalten habe. Nicht zuletzt würden diese Bussen wohl an die Aktionärinnen und Aktionäre weitergegeben und daher die Falschen treffen. Salzmanns Antrag blieb in der Abstimmung chancenlos; die Bussenkompetenz wurde vom Ständerat mit 34 zu 11 Stimmen angenommen. Den übrigen Massnahmen stimmte der Ständerat daraufhin stillschweigend zu. Die Behandlung der Motion erfolgte zeitgleich mit dem PUK-Bericht sowie neun weiteren Vorstössen (Po. 24.4533, Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4544, Po. 24.4543, Mo. 24.4529, Mo. 24.4526, Mo. 24.4528), welche die Kommission infolgedessen eingereicht hatte.

Auch der Nationalrat beschäftigte sich in der Frühjahrssession 2025 mit der Motion der PUK betreffend die Stärkung der Durchsetzungskraft der Finma. Dabei lag der grossen Kammer ein Einzelantrag Matter (svp, ZH) vor, der inhaltlich demjenigen von Werner Salzmann (svp, BE) im Ständerat entsprach. In der Abstimmung wurde der Einzelantrag schliesslich mit 125 zu 64 Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt, wobei er einzig von SVP- und wenigen Mitte-Fraktionsmitgliedern unterstützt wurde. Die übrigen vorgeschlagenen Massnahmen überwies der Nationalrat stillschweigend.

Erleichterungen von Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften für SIB beschränken (Mo. 24.4526, Mo. 24.4530)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Credit Suisse Krise 2023

Mit einer im Dezember 2024 eingereichten Motion wollte die PUK die Erleichterungen von Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften für systemrelevante Banken einschränken. Künftig soll die Gewährung von Eigenmittelerleichterungen transparent ausgewiesen, zeitlich begrenzt und mit einem klaren Phase-out-Plan versehen werden müssen. Die PUK stellte sich auf den Standpunkt, dass eine ausreichende Kapitalisierung von SIB in Krisensituationen deren Verluste und Liquiditätsabflüsse absorbieren könne und daher für die Stabilität und Sanierung oder Abwicklung von enormer Bedeutung sei. Im Ratsplenum der Frühjahrssession 2025 erläuterte Kommissionssprecherin Heidi Z'graggen (mitte, UR), dass die Finma der Credit Suisse 2017 im Rahmen des Übergangs der Rechnungslegungsvorschriften von Sammel- zu Einzelbewertungen Eigenmittelerleichterungen in Form eines regulatorischen Filters gewährt habe, die aus Sicht der PUK zwar rechtmässig, jedoch nicht zweckmässig gewesen seien und deutlich grössere Effekte entfaltet hätten, als zuvor angenommen worden war. Zwar habe die Finma diese Erleichterungen an eine Ausweispflicht (welcher die CS nur ungenügend nachgekommen sei) und an eine Prüfung der Beteiligungen geknüpft, jedoch habe sie damals auf ein Phase-out verzichtet. Die PUK schlug vor, dass der Bundesrat diese Einschränkungen in seinem Massnahmenpaket gemäss Bericht zur Bankenstabilität auf Gesetzes- oder Verordnungsstufe berücksichtigen solle. Der Bundesrat zeigte sich grundsätzlich offen, die Einführung gesetzlicher Voraussetzungen und Kriterien für solche Einzelentscheide der Finma zu überprüfen, lehnte es allerdings ab, einen Widerspruch zum Ansinnen der Stärkung des Instrumentariums der Finma (vgl. Mo. 24.4527) zu schaffen, und beantragte daher die Ablehnung der Motion. Der Ständerat nahm die die Motion schliesslich einstimmig und ohne Enthaltungen an. Die Behandlung des Vorstosses erfolgte gemeinsam mit dem PUK-Bericht sowie neun weiteren Vorstössen (Po. 24.4533, Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4544, Po. 24.4543, Mo. 24.4529, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528).

Der Nationalrat behandelte die gleichlautende Motion der PUK für die Beschränkung von Erleichterungen der Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften für SIB ebenfalls gemeinsam mit dem PUK-Bericht in der Frühjahrssession 2025. Im Rahmen der Behandlung präsentierte Thomas Matter (svp, ZH) die Argumente vonseiten der PUK und Finanzministerin Karin Keller-Sutter legte die Bedenken vonseiten des Bundesrats dar. Trotz seiner Empfehlung auf Ablehnung verlangte der Bundesrat im Nationalrat keine Abstimmung, woraufhin der Nationalrat die Motion stillschweigend annahm.

Falsche Anreize bei Vergütungen und Ausschüttungen der SIB vermeiden (Po. 24.4535, Po. 24.4541)

Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Credit Suisse Krise 2023

In der Frühjahrssession 2025 stimmte der Ständerat stillschweigend einem Postulat der PUK zu, welches bezweckte, falsche Anreize bei Vergütungen und Ausschüttungen der SIB zu vermeiden. Konkret wurde der Bundesrat damit beauftragt, verschiedene Massnahmen zu prüfen, darunter insbesondere auch solche, die variable Vergütungen (Erfolgsprämien) im Falle eines ausbleibendem Geschäftserfolgs unterbinden. Wie Kommissionssprecher Daniel Jositsch (sp, ZH) im Ratsplenum erläuterte, habe die CS ihre Gewinnausschüttungen in der Vergangenheit teilweise mittels Verschuldung finanziert. Dies obschon die Finma die Grossbank dazu aufgefordert habe, ihre Ausschüttungen an Aktieninhabende von einer steten Erzielung von Gewinnen abhängig zu machen. Dem PUK-Bericht war zudem zu entnehmen, dass die Finma auch die Vergütungspolitik von Führungspersonen bemängelt habe, ihr gegenwärtig jedoch eine explizite Rechtsgrundlage für Vorgaben zum Vergütungssystem von Banken fehle. Diese durch diesen Missstand geschaffenen Fehlanreize sollen nun einem positiven Anreiz für Geschäftserfolge weichen. Der Bundesrat unterstützte das Anliegen und eröffnete, dass das Anliegen auch Teil des in Auftrag gegebenen Massnahmenpakets zur Revision der TBTF-Regulierung sei. Zeitgleich mit dem Postulat wurde zudem vom Untersuchungsbericht Kenntnis genommen sowie neun weiteren Vorstössen der PUK (Po. 24.4533, Po. 24.4540, Po. 24.4542, Po. 24.4544, Po. 24.4543, Mo. 24.4529, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528) zugestimmt.

Rund eine Woche nach dem Ständerat überwies auch der Nationalrat stillschweigend ein gleichlautendes Postulat der PUK zur Vermeidung von falschen Anreizen bei Vergütungen und Ausschüttungen von SIB.

Gewährskriterien überprüfen, um die Verantwortung der SIB gegenüber der Schweizer Volkswirtschaft und den Steuerzahlenden zu stärken (Po. 24.4538, Po. 24.4544)

Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Credit Suisse Krise 2023

Mittels Postulat forderte die PUK im Dezember 2024 eine Überprüfung der Gewährskriterien, um das Verantwortungsbewusstsein der Führungspersonen von SIB gegenüber der Schweizer Volkswirtschaft und den Steuerzahlenden zu stärken. Konkret sei dabei zu prüfen, ob die bestehenden Gewährskriterien (moralische Anforderungen sowie fachliche Qualifikationen) um weitere Voraussetzungen ergänzt werden müssten, welche die allgemeinen Interessen der Schweizer Wirtschaft stärker berücksichtigten. Möglich wäre etwa eine zehnjährige Mindestwohnsitzdauer in der Schweiz für die Mehrheit des Verwaltungsrats. Die Untersuchungen zum Niedergang der CS hätten aus Sicht der PUK gezeigt, dass die fragwürdige Risikokultur, das mangelhafte Risikomanagement und die ungenügende Governance des Verwaltungsrats sowie der Geschäftsleitung ursächlich für die Vertrauenskrise gewesen seien. Dies sehe sie auch dadurch bestätigt, dass die Finma im untersuchten Zeitraum acht Enforcementverfahren gegen CS-Mitarbeitende durchführen musste. Wie Kommissionssprecherin Maya Graf (gp, BL) in der Frühlingssession 2025 dem Ratsplenum darlegte, handle es sich bei der Gewährserteilung respektive -entziehung um eines der wirksamsten Mittel, welches der Finma gegenüber Banken zur Verfügung stehe; dieses müsse daher gestärkt werden. Der Bundesrat hatte sich in seiner Stellungnahme gegen den Vorstoss ausgesprochen mit der Begründung, dass die TBTF-Gesetzgebung von sich aus stabilitäts- und kundenschutzfördernd sei und damit inhärent die Interessen der Steuerzahlenden schütze. Weiter förderten verschiedene im Bericht zur Bankenstabilität vorgesehene Massnahmen die Verantwortung von SIB. Wie Finanzministerin Karin Keller-Sutter im Ratsplenum ergänzte, sei zudem nicht gewährleistet, dass eine Wohnsitzmindestdauer auch tatsächlich mit einer besseren Geschäftsführung bei Banken einhergehe. Die Argumentation des Bundesrats vermochte nicht zu überzeugen, denn in der Abstimmung nahm der Ständerat das Postulat schliesslich einstimmig und ohne Enthaltungen an. Die Beratung des Postulats erfolgte gemeinsam mit dem PUK-Bericht und neun weiteren Vorstössen (Po. 24.4533, Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4543, Mo. 24.4529, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528).

In der Frühjahrssession 2025 überwies der Nationalrat das Postulat betreffend die Überprüfung der Gewährskriterien zur Stärkung des Verantwortungsbewusstseins der Führungspersonen von SIB stillschweigend an den Bundesrat. Zuvor hatte Kommissionssprecher Beat Flach (glp, AG) den Vorstoss seitens der PUK vorgestellt und Finanzministerin Karin Keller-Sutter – wie bereits im Ständerat – die ablehnende Haltung des Bundesrats erläutert, ohne jedoch eine Abstimmung zu verlangen.

Governance der Finma erleichtern (Po. 24.4536, Po. 24.4542)

Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Credit Suisse Krise 2023

Stillschweigend überwies der Ständerat in der Frühjahrssession 2025 ein Postulat der PUK betreffend die Erleichterung der Governance der Finma. Der Bundesrat wurde damit beauftragt zu prüfen, wie die Bestimmung des FINMAG, wonach der Verwaltungsrat über Geschäfte von grosser Tragweite entscheidet, angepasst oder aufgehoben werden soll. Damit soll die Zusammenarbeit zwischen dem Direktorium und dem Verwaltungsrat der Finma erleichtert werden. Zugleich soll der Bundesrat auch prüfen, ob und inwiefern Enforcementverfahren gegen SIB als Geschäft grosser Tragweite eingestuft werden sollen. In der Vergangenheit habe diese fehlende Trennschärfe zwischen den strategischen Geschäften des Verwaltungsrats und den operationellen Geschäften des Direktoriums zu verschiedenen internen Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit geführt. Beispielsweise sei der Verwaltungsrat nicht über die Existenz und die Folgen des regulatorischen Filters für die CS informiert worden. Der Bundesrat wies in seiner Stellungnahme darauf hin, dass eine entsprechende Prüfung bereits im Rahmen des in Auftrag gegebenen Massnahmenpakets erfolge. Die Behandlung im Ratsplenum erfolgte gemeinsam mit dem PUK-Bericht sowie neun weiteren Vorstössen (Po. 24.4533, Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4544, Po. 24.4543, Mo. 24.4529, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528).

Interessenskonflikte bei der Revision von Banken vermindern (Po. 24.4533, Po. 24.4539)

Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Credit Suisse Krise 2023

Infolge ihres Untersuchungsberichts über die Geschäftsführung der Behörden in der CS-Krise stellte die PUK im Dezember 2024 einen Prüfantrag betreffend die Vermeidung von Interessenskonflikten bei der Revision von Banken. Konkret soll der Bundesrat die bestehende Regulierung zur Revisionsaufsicht von SIB überprüfen und dabei die Verminderung von Interessenskonflikten ins Zentrum stellen. Hierzu sollen verschiedene Massnahmen, wie etwa eine Direktmandatierung durch die Finma oder eine zwingende Rotation der Revisionsgesellschaften geprüft werden. In der Frühjahrssession 2025 stellte Kommissionssprecherin Maya Graf (gp, BL) seitens der PUK grundsätzlich infrage, ob das heutige System der dualen Aufsicht, in welchem Banken ihre Revisionsgesellschaft selbst wählen und entlöhnen, noch zielführend sei. Diese berge laut PUK-Bericht nämlich das Risiko von Interessenskonflikten, was die Objektivität und Stringenz der Revisionen gefährde. Der Bundesrat unterstützte das Postulat und wies darauf hin, dass das Anliegen bereits im Rahmen des im Bericht zur Bankenstabilität in Auftrag gegebenen Massnahmenpakets geprüft werde. Im Anschluss der Behandlung im Ratsplenum, die zeitgleich mit dem PUK-Bericht sowie neun weiteren Vorstössen (Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4544, Po. 24.4543, Mo. 24.4529, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528) erfolgte, stimmte der Ständerat dem Postulat schliesslich stillschweigend zu.

Ein gleichlautendes Postulat der PUK betreffend die Vermeidung von Interessenskonflikten bei der Revision von Banken wurde in der der Frühjahrssession 2025 auch vom Nationalrat stillschweigend überwiesen.

Kompetenzen der SNB gegenüber SIB in Bezug auf ausserordentliche Liquiditätshilfen erweitern (Mo. 24.4528, Mo. 24.4532)

Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Credit Suisse Krise 2023

Eine im Dezember 2024 von der PUK eingereichte Motion forderte, die Kompetenzen der SNB in Bezug auf ausserordentliche Liquiditätshilfen zu erweitern. Konkret soll die SNB die Befugnis erhalten, bei einer allfälligen Inanspruchnahme einer ausserordentlichen Liquiditätshilfe den SIB vorbereitende Massnahmen zu verordnen. Zusätzlich sollen Massnahmen ergriffen werden, um das Stigma der Inanspruchnahme von Liquiditätshilfen zu reduzieren. Mit Blick auf die CS-Krise sei die PUK nämlich zum Schluss gekommen, dass die von der SNB bereitgestellte Liquiditätshilfe unter anderem auch aufgrund einer fehlender Vorbereitung vonseiten der CS nicht ausgereicht habe. Dies sei nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass die SNB gegenwärtig keine Kompetenzen habe, Banken zu vorbereitenden Vorkehrungen (wie etwa Mindestbetrag an Sicherheiten oder sonstige operative Vorbereitungen) zu verpflichten. Schliesslich habe die Untersuchung auch zutage gebracht, dass es die CS bei verschiedenen Gelegenheiten bevorzugt habe, auf einen formellen Antrag auf ELA zu verzichten – dies aus Furcht vor einer Stigmatisierung. Der Bundesrat unterstützte dieses Vorhaben, wies in seiner Stellungnahme jedoch darauf hin, dass bei der rechtlichen Weiterentwicklung der ELA auch die Weiterentwicklungen beim Public Liquidity Backstop (PLB) berücksichtigt werden müssen. Kommissionssprecherin Maya Graf (gp, BL) entgegnete in der Frühjahrssession 2025, dass sich die PUK auf den Standpunkt stelle, dass diese Forderungen gesondert von der Einführung eines PLB voranzutreiben seien. Der Ständerat nahm die Motion daraufhin stillschweigend an.

Zeitgleich mit der Motion behandelte der Ständerat auch den PUK-Bericht sowie weitere dazugehörige Vorstösse (Po. 24.4533, Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4544, Po. 24.4543, Mo. 24.4529, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527).

Im Nationalrat wurde die Motion der PUK für zusätzliche Kompetenzen der SNB gegenüber SIB, die ELA in Anspruch nehmen, ebenfalls in der Frühjahrssession 2025 behandelt. Nachdem Roger Nordmann (sp, VD) die Motion seitens der PUK vorgestellt hatte, überwies der Nationalrat diese stillschweigend an den Bundesrat.

Ziele der TBTF-Gesetzgebung anpassen (Mo. 24.4525, Mo. 24.4529)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Credit Suisse Krise 2023

Zeitgleich mit der Publikation ihres Untersuchungsberichts reichte die PUK im Dezember 2024 eine Motion ein, um den Bundesrat mit der Erarbeitung eines Entwurfs für Anpassungen am Zweckartikel der TBTF-Regulierung zu beauftragen. Nebst dem Schutz des schweizerischen Finanzsystems soll der Artikel auch um Vorgaben zur Umsetzbarkeit im internationalen Kontext sowie zur Vermeidung internationaler Finanzkrisen ergänzt werden. Hintergrund der Motion war erstens die Erkenntnis, dass die aktuelle Zielvorgabe der TBTF-Regulierung, staatliche Beihilfen zu vermeiden, in einem Konflikt mit den Instrumenten der TPO und dem PLB stehe, die in gewissen Notfallszenarien womöglich grössere Schäden verhindern könnten. Zweitens, wie Kommissionssprecher Matthias Michel (fdp, ZG) im Ratsplenum erläuterte, sei die PUK der Ansicht, dass die bestehende Gesetzgebung insbesondere im Bereich der Notfallplanung zu sehr auf die Schweiz fokussiert sei und nur eine Rettung der für die Schweizer Wirtschaft systemrelevanten Bankenteile vorsehe, was in Anbetracht der internationalen Abhängigkeiten global tätiger SIB zu kurz greife. Der Bundesrat unterstützte die Forderungen der Motion und zeigte sich bereit, sie in seinem Massnahmenpaket zum Bericht zur Bankenstabilität vom April 2024 aufzunehmen. Die Beratung der Motion erfolgte in der Frühjahrssession 2025 gemeinsam mit der Behandlung des PUK-Berichts sowie neun weiteren Vorstössen (Po. 24.4533, Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4544, Po. 24.4543, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528). Der Ständerat nahm die Motion stillschweigend an.

Auch der Nationalrat setzte sich in der Frühjahrssession 2025 im Rahmen einer gleichlautenden Motion der PUK mit dem Ansinnen auseinander, die Ziele der TBTF-Gesetzgebung anzupassen. Nachdem Franziska Ryser (gp, SG) und Roger Nordmann (sp, VD) dem Ratsplenum die Position der Kommission dargelegt hatten, wurde die Motion von der grossen Kammer stillschweigend überwiesen.

Aktionariat in systemrelevanten Grossunternehmen stärken (Po. 24.4543)

Dossier: Vorstösse als Folge der CS-Übernahme
Dossier: Too-big-to-fail (TBTF) nach der Credit Suisse Krise 2023

Dans le cadre de son rapport sur la gestion par les autorités fédérales dans le contexte de la crise de Credit Suisse, la Commission d'enquête parlementaire (CEP) a déposé, en décembre 2024, un postulat concernant les droits des actionnaires dans les grandes entreprises d’importance systémique. Ce postulat est en tout point similaire au postulat 24.4537 déposé le même jour par la CEP à la chambre haute. Le postulat repose sur le constat que les critiques publiques sur la politique de rémunération de Credit Suisse ont émané de petits actionnaires indépendants, et non des grands investisseurs institutionnels. Malgré leurs contestations répétées, le rapport sur les rémunérations a toujours été approuvé, révélant leur faible influence sur les décisions. Ainsi, la commission charge le Conseil fédéral d’examiner en détail comment renforcer le pouvoir de l’actionnariat, en particulier celui des petits actionnaires, dans ces entreprises, notamment lors de décisions significatives pour la stabilité du système. Dans sa réponse, le Conseil fédéral estime qu'il est prématuré de réviser le droit de la SA, étant donné que la révision totale est entrée en vigueur en 2023. Lors de la session de printemps 2025, le Conseil national a traité le rapport de la CEP, ainsi que les dix interventions issues de la commission. Lors du vote par objet, le Conseil national a tacitement accepté le postulat.