Ende Dezember 2024 publizierte die Parlamentarische Untersuchungskommission den Schlussbericht zu ihrer Untersuchung über die Geschäftsführung der Behörden in der CS-Krise. Im Rahmen der Arbeiten der PUK, die den Umgang des Gesamtbundesrats, des EFD, der Finma, der SNB und des RAB mit dem Zusammenbruch der CS beurteilte, seien während eineinhalb Jahren und 45 Sitzungen insgesamt 79 Anhörungen durchgeführt und mehr als 30'000 Seiten analysiert worden. Übergeordnet kam die PUK dabei zum Schluss, dass die Ursache für die Krise der Credit Suisse im jahrelangen Missmanagement durch den Verwaltungsrat sowie durch die Geschäftsleitung, die den zahlreichen durch die Finma verordneten Massnahmen ungenügend nachgekommen seien, zu verorten sei und nicht in Behördentätigkeiten. Die Kommission unterstrich in ihrem Bericht jedoch, dass sich ihr Auftrag auf die Geschäftstätigkeiten der Bundesbehörden beschränkte. Wie aus der Medienmitteilung hervorgeht, habe die PUK für die Untersuchung insgesamt vier Phasen der CS-Krise unterschieden, wobei die erste Phase die Entwicklungen vor der Krise in den Jahren 2015 bis Sommer 2022, die zweite Phase den Zeitraum von Herbst 2022 bis Mitte März 2023, die dritte Phase die Akutphase vom 15. bis 19. März 2023 und die vierte Phase die Umsetzung der Fusion ab März 2023 umfasste. Der Fokus der Analyse lag gemäss PUK auf den drei ersten Phasen.
In der Vorkrisenphase wurde das Augenmerk der Analyse auf die Weiterentwicklung der TBTF-Regulierung gelegt. Gemäss PUK habe die Verschärfung des TBTF-Regimes in der Politik und daraus folgend auch in der Verwaltung ab 2015 mehr Widerstand erfahren, da der Bundesrat und das Parlament ab diesem Zeitpunkt verstärkt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der SIB Rechnung hätten tragen wollen. Dabei sei bei der Umsetzung dieser internationalen Standards – entgegen den Positionen der Finma und der SNB – zu stark Rücksicht auf die Anliegen der SIB genommen worden, indem die Übernahme dieser Standards verzögert erfolgt sei und verlängerte Übergangsfristen gewährt worden seien. Insbesondere in späteren Phasen der Entwicklungen ins Gewicht gefallen sei, dass der Bundesrat unter anderem bei der Einführung eines Public Liquidity Backstops zu zögerlich vorgegangen sei – die Eckwerte dazu wurden erst 2022 präsentiert. Die wichtigsten Finanzplätze hätten einen solchen bereits Jahre zuvor eingeführt. Die Beurteilung der Geschäftsführung der Finma habe ausserdem gezeigt, dass sie ihre Aufsichtstätigkeit zwar intensiv ausgeübt habe, diese aber nur eine eingeschränkte Wirkung entfaltet habe, zumal die CS trotz zahlreicher Enforcementverfahren und Warnungen in mehrere Skandale verwickelt gewesen sei. Die Finma habe aus Sicht der PUK die Gelegenheit verpasst, gegenüber der Credit Suisse einen Gewährsentzug auszusprechen und damit den entsprechenden Führungskräften aufgrund der nicht erbrachten Gewähr einer einwandfreien Geschäftstätigkeit ihre Kompetenzen zu entziehen. Nicht nachvollziehbar sei zudem, dass die Finma der CS 2017 umfassende Eigenmittelerleichterungen gewährt habe, so dass diese die regulatorischen Eigenmittelvorschriften länger erfüllt habe, als dies ohne Erleichterungen der Fall gewesen wäre.
Die zweite Phase lief im Herbst 2022 an, als sich die Situation der Credit Suisse deutlich verschlechterte, die Grossbank Anfang Oktober und Ende Dezember massive Liquiditätsabflüsse erlitt und daraufhin kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stand. Bereits ab August hätten die Behörden ihre Koordinationsgremien für den Krisenfall aktiviert und seien im Oktober schliesslich in den Krisenmodus gewechselt. Beinahe unverzüglich seien Krisenszenarien erarbeitet worden, die gemäss PUK sämtliche relevanten Alternativen in Betracht zogen und die sowohl die vom bestehenden TBTF-Regelwerk vorgesehenen (ELA, Abwicklung), aber auch neue Massnahmen (TPO, ELA+, Übernahme) umfassten. An dieser Stelle sei jedoch zu bemängeln, dass die interbehördliche Kommunikation nicht einwandfrei funktioniert habe, so die PUK. Dies sei einem früheren behördlichen Eingreifen womöglich im Weg gestanden. Nicht zuletzt habe der damalige Vorsteher des EFD Ueli Maurer den Gesamtbundesrat im Herbst 2022 nicht ausreichend informiert, wobei auch die von ihm und dem SNB-Präsidenten Thomas Jordan abgehaltenen informellen Meetings – die im Übrigen unmittelbar nach der Übernahme des Departements durch Karin Keller-Sutter abgesetzt wurden – zu wenig mit den regulären Krisenstrukturen koordiniert gewesen seien. Der fehlende gesetzlich verankerte PLB habe zudem verhindert, dass die Behörden bereits im Herbst vertrauensbildend hätten eingreifen können, ohne auf Notrecht zurückgreifen zu müssen.
Als Akutkrisenphase bezeichnete die PUK jene vier Tage im März 2023, in welchen die Fusion verhandelt und vorbereitet wurde. Die Bundesbehörden seien von den Auswirkungen der US-amerikanischen Regionalbankenkrise überrascht worden und hätten daher ihre Abklärungen zu den Szenarien noch nicht vollständig abschliessen können. Obschon der Bundesrat vorsichtshalber weitere Szenarien weiterverfolgt habe, sei die Fusion die präferierte Alternative gewesen. Die PUK würdigte in ihrem Bericht, dass bei der weiterführenden Lösungssuche auf die Ausgewogenheit der Interessen der CS und der UBS sowie auf die finanziellen Auswirkungen für den Bund geachtet worden sei, und kam daraufhin zum Schluss, dass die Anwendung des Notrechts rechtmässig gewesen sei. Aufgrund der Akutsituation sei es nachvollziehbar, dass eine Alternative mit einer ausländischen Bank zu diesem Zeitpunkt als nicht mehr umsetzbar eingeschätzt wurde, obgleich eine solche für die Wettbewerbssituation der Schweiz wahrscheinlich längerfristig besser gewesen wäre.
Zusammenfassend erklärte die PUK, dass die CS-Krise verschiedene Schwachstellen der TBTF-Regulierung zutage gebracht und gezeigt habe, dass diese einer Vertrauenskrise nicht standhalten könne. Obschon die PUK die Bewältigung der CS-Krise durch die Behörden im März 2023 insgesamt positiv beurteile, müssten aus dieser dennoch Lehren gezogen werden – insbesondere in Anbetracht dessen, dass der Staat nun bereits zum zweiten Mal die Abwicklung einer systemrelevanten Bank habe verhindern müssen und die Schweiz jetzt nur noch über eine einzige global systemrelevante Bank verfüge. Handlungsbedarf bestehe gemäss PUK sowohl auf Vollzugs- als auch auf Gesetzesebene sowie bei der Berücksichtigung internationaler Verflechtungen von international tätigen Schweizer SIB bei der künftigen Abwicklungsplanung. Die PUK kam weiter zum Schluss, dass Erleichterungen bei Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen künftig eingeschränkt werden müssten. Verbesserungsbedarf bestehe zudem bei der Berücksichtigung wichtiger Marktindikatoren, der Regelung der Revisionsaufsicht, dem Informationsaustausch im Gesamtbundesrat sowie unter den Behörden, der Abstimmung behördlicher Tätigkeiten und dem Risikomanagement sowie der Krisenfrüherkennung. Es sei ausserdem von grosser Bedeutung, in der neuen TBTF-Regulierung dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Schweiz mit dem Niedergang der Credit Suisse nur noch über eine Grossbank verfüge, die in ihrer Grösse das Schweizer BIP um ein Vielfaches übersteige. Im Rahmen des Berichts richtete die parlamentarische Untersuchungskommission zwanzig Empfehlungen an den Bundesrat und reichte als Schlussfolgerung ihrer Untersuchung sechs Postulate (Po. 24.4533, Po. 24.4540, Po. 24.4541, Po. 24.4542, Po. 24.4544, Po. 24.4543), vier Motionen (Mo. 24.4529, Mo. 24.4526, Mo. 24.4527, Mo. 24.4528) und eine parlamentarische Initiative (Pa.Iv. 24.474) ein.