Volksinitiative „Für den Schutz vor Waffengewalt“ (09.098)

Mit militärischen Waffen begangene Gewalttaten im zivilen Bereich belebten die Diskussion um das Waffenrecht im Allgemeinen und um die private Aufbewahrung von Ordonnanzwaffen im Besonderen. Am Rande der Beratungen über die Revision des Waffengesetzes wurde im Nationalrat ein Antrag der Linken, die militärische Ordonnanzwaffe nicht mehr nach Hause abzugeben, heftig debattiert und schliesslich abgelehnt. Ein von der SP, der GP, der GSoA (Gruppe für eine Schweiz ohne Armee) und diversen frauen- und friedenspolitischen Organisationen gebildetes Komitee lancierte im August eine Volksinitiative mit dem Titel „Schutz vor Waffengewalt“. Diese fordert neben dem Verbot der privaten Aufbewahrung von Militärwaffen eine Verschärfung des Waffenrechts. Insbesondere wird für den Waffenbesitz und -erwerb ein Bedarfsnachweis verlangt und die Einführung eines nationalen Waffenregisters vorgeschrieben.

Les Verts, le PS et le GSsA, soutenus par une cinquantaine d’organisations (dont Pro Familia Vaud ou la Fédération des médecins suisses), ont lancé début septembre une initiative populaire intitulée «Pour la protection face à la violence des armes». L’objectif des initiants est d’interdire la détention au domicile des militaires du fusil d’assaut ou du pistolet d’ordonnance.

A la fin du mois de février, l’initiative «Pour la protection face à la violence des armes» a été déposée avec 106'037 signatures valables. Les objectifs de l’initiative sont de rendre obligatoire le dépôt de l’arme d’ordonnance dans les arsenaux militaires, de supprimer la possibilité d'acheter l'arme d'ordonnance en fin de service, de mettre en place un registre national des armes à feux et de rendre obligatoire l’obtention d’un permis pour les chasseurs et les amateurs de tirs sportifs.

En réaction au dépôt de cette initiative, le Conseil fédéral a demandé des optimisations afin d’augmenter la sécurité en ce qui concerne les armes d’ordonnance et le DDPS a lancé une consultation des directeurs cantonaux de la police et des affaires militaires ainsi que de la Fédération sportive suisse de tir. En avril, l’armée a décidé de retirer l’arme d’ordonnance à une centaine de militaires en raison de risques d’abus. Cette procédure fait notamment suite à l’assassinat d’une personne à un arrêt de bus à Zürich par un militaire en congé fin 2007. En août, Ueli Maurer a présenté des projets d'ordonnance en vue de prévenir les abus par des mesures militaires et civiles. Ainsi, il projette de donner la possibilité aux militaires de déposer volontairement leur arme d’ordonnance dans les arsenaux cantonaux dès 2010 et d'octroyer la compétence à l'armée de retirer l’arme à titre préventif à un soldat qui montre des signes de dangerosité. Il a proposé également d'obliger les autorités civiles, les médecins, les psychologues et les psychiatres civils à signaler à l’armée les cas potentiellement dangereux et de soumettre l’acquisition de l’arme d’ordonnance après les obligations militaires à un permis d’acquisition d’arme comme toute arme civile. Par ailleurs, le DDPS a proposé dans la révision de la LAAM (voir ici) de donner la possibilité à l'armée d'avoir accès au casier judiciaire afin de permettre des contrôles de sécurité relatif aux personnes (CSP). A la fin de l’année le Conseil fédéral a publié son message concernant l’initiative «Pour la protection face à la violence des armes» en recommandant de la rejeter.

Die 2007 lancierte Volksinitiative „für den Schutz vor Waffengewalt“ wurde im Februar 2009 eingereicht. Sie verlangt neben einem Verbot der privaten Aufbewahrung von militärischen Dienstwaffen insbesondere auch einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Besitz von privaten Waffen und ein zentrales Waffenregister. Der Bundesrat empfahl sie kurz vor Jahresende zur Ablehnung. Der geforderte Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis wäre seiner Ansicht nach schwierig zu kontrollieren und würde einen grossen administrativen Aufwand verursachen. Zudem fehlten bei verschiedenen davon betroffenen Gruppen von Waffenbesitzern (zum Beispiel Sammlern) objektive, leicht überprüfbare Kriterien für diesen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis. Bezüglich der Armeewaffen glaubt der Bundesrat mit seinen Vorschlägen im Rahmen einer Anpassung des Militärgesetzes sowie der zugehörenden Verordnungen die Anliegen der Initiative berücksichtigt zu haben. Schliesslich sprach er sich gegen ein nationales Waffenregister aus, da die kantonalen Dateien ausreichend seien.

Zumindest in der Frage des zentralen Waffenregisters erhielt die Volksinitiative auch im Nationalrat Unterstützung. Dieser überwies mit 92 zu 90 Stimmen eine Motion (07.3826) Lang (gp, ZG) für die Schaffung einer solchen nationalen Datenbank. Der Ständerat annullierte diesen Beschluss dann aber, indem er die Motion ablehnte. Die vom Grünen Müller (AG) verlangte Einführung eines Bedarfs- und Fähigkeitsnachweises, wie dies auch die Volksinitiative vorsieht, blieb bereits in der grossen Kammer erfolglos: Der Nationalrat lehnte eine entsprechende Motion (07.3873) mit 110 zu 72 Stimmen ab.

Der Nationalrat befasste sich in der Sommersession als Erstrat mit der im Februar 2009 mit 106'037 gültigen Unterschriften eingereichten Waffenschutzinitiative. Die Initiative fordert, dass Waffenbesitz nur mit einem Bedarfs- und Fähigkeitsausweis gestattet ist, dass die Armeewaffen im Zeughaus statt zu Hause aufbewahrt werden und dass ein zentrales Waffenregister erstellt wird. Der Bundesrat hatte die Initiative bereits Ende 2009 zur Ablehnung empfohlen. In der Ratsdebatte wurden von den die Initiative befürwortenden Vertretern der SP und der Grünen insbesondere Sicherheitsaspekte vorgebracht. Es wurde argumentiert, dass ein Verbot der Aufbewahrung von (Armee-)Waffen zu Hause vor allem Tötungsdelikte aus dem Affekt, häusliche Gewalt oder Suizide vorbeugen könne. Darüber hinaus könne ein zentrales Waffenregister der Verbrechensbekämpfung dienen. Die Ratsmehrheit empfahl die Initiative allerdings mit dem Hinweis auf das aktuell genügende Waffengesetz zur Ablehnung. Krimineller Waffenmissbrauch könne mit einem Fähigkeitsausweis nicht verhindert werden und das Schützen- und Jagdwesen würden unnötig eingeschränkt. Den Initianten wurde von der Ratsrechten zudem vorgeworfen, mit ihrem Vorhaben eine Abschaffung der Armee auf Raten anzustreben. Die gleichen Argumente wurden auch im Ständerat diskutiert. Beide Räte empfahlen den Bürgern, die Initiative abzulehnen. Die geschlossen stimmende SP, die Grünen und die Grünliberalen unterlagen bei den Schlussabstimmungen rechtsbürgerlichen Mehrheiten, im Nationalrat mit 119 zu 69 und im Ständerat mit 30 zu 11 Stimmen. Lanciert wurde der Abstimmungskampf im Dezember 2010. Bundesrätin Sommaruga musste gegen die Initiative und auch gegen ihre eigene Partei antreten, obwohl sie selbst als Ständerätin das Begehren noch unterstützt hatte.

Durant l’année sous revue, le parlement a traité le message du Conseil fédéral relatif à l’initiative populaire «Pour la protection face à la violence des armes». Le Conseil fédéral a proposé de la soumettre au peuple sans contre-projet en recommandant de la rejeter. Concernant le volet militaire de l’initiative, il a estimé que des mesures avaient déjà été prises afin d’éviter l’utilisation abusive des armes d’ordonnance. Ainsi, les munitions de poche ne sont plus distribuées et sont en passe d’être totalement récupérées. Les recrues sont soumises à un contrôle de sécurité. Les médecins et les psychologues ont reçu l’autorisation de dénoncer les personnes dangereuses pour elle ou pour les autres auprès de l’armée (voir ici). La possibilité d’entreposer gratuitement l’arme d’ordonnance dans les arsenaux cantonaux a été faite. L’obtention de l’arme après le service a été rendue plus difficile. Les deux chambres ont recommandé de rejeter l’initiative.

Im Februar kam die 2007 von verschiedenen linken Organisationen lancierte Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» zur Abstimmung. Die Initiative forderte ein Verbot der privaten Aufbewahrung von besonders gefährlichen Waffen, einen Bedarf- und Fähigkeitsnachweis sowie die Einführung eines nationalen Waffenregisters. Das Initiativkomitee, das das Sturmgewehr im Kleiderschrank als Relikt des Kalten Krieges ansah, erhoffte sich mit der Neuregelung eine verbesserte Suizid- und Gewaltprävention. Nachdem 2010 bereits beide Räte und der Bundesrat die Ablehnung der Initiative empfohlen hatten, bekämpfte eine breite bürgerliche Allianz aus SVP, FDP, CVP, BDP, EDU, Schweizer Demokraten, Gewerbeverband, Bauernverband und Schiessverband die Waffen-Initiative. Die Gegner der Initiative befürchteten vor allem die Opferung traditioneller Werte zugunsten einer Scheinsicherheit. Die Initiative würde Zeichen eines Misstrauens in die Verantwortlichkeit der Bürger darstellen. Getroffen würden zudem jene, die verantwortungsvoll mit Waffen umgingen – Verbrecher würden sich hingegen nicht an die Regelung halten. Der BDP-Präsident Hans Grunder sah in der Initiative sogar das versteckte Ziel der Abschaffung der Armee. Auch rechneten die Gegner mit erheblichen administrativen Mehrkosten.

Die Initiative wurde am 13. Februar 2011 an der Urne mit 56,3%-Nein-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 49,2% verworfen. Dabei wurden die bereits im Abstimmungskampf sichtbaren Gräben bestätigt. Die grösste Zustimmung fand die Initiative in der Westschweiz: Genf (61%), Basel-Stadt (58,9%), Waadt (53,7%), Neuenburg (53,2%) und Jura (52%), aber auch Zürich (50,4%) nahmen die Initiative an. Die Gegner der Initiative konzentrierten sich in der Zentral- und Ostschweiz: Appenzell Innerrhoden (72,3%), Obwalden (71,9%), Schwyz (70,9%) und Uri (70,6%). Die Vox-Analyse zeigte, dass den Stimmbürgern die Entscheidung leicht fiel und viele sich früh positionierten. Dabei hing der Stimmentscheid stark von der politischen Ausrichtung und den politischen Wertevorstellungen ab: Personen, die für eine offene und moderne Schweiz sind, stimmten ebenso massiv Ja, wie jene, die eine verschlossene und traditionelle Schweiz vertreten, Nein sagten. Es gewann damit dieselbe Schweiz die Abstimmung, die sich bereits bei der Minarett- und der Ausschaffungsinitiative durchsetzte. Die drei Hauptargumente der Befürworter polarisierten laut der VOX-Analyse stark: Dass die Waffe zuhause gefährlich und unzeitgemäss sei und die Selbstmordrate erhöhe, wurde von den Gegnern strikt abgelehnt. Sie argumentierten ihrerseits mit einer bereits genügenden Gesetzeslage und der Wahrung der persönlichen Freiheit und der Eigenverantwortung. Die Diskreditierung des Milizsystems der Armee war das Hauptargument des überparteilichen Komitees der Gegner, dessen vom Werber Alexander Segert illustrierten Kampagne mit kaputten 1.-August-Lampions an die Emotion der Stimmbürger appellierte.


Abstimmung vom 13. Februar 2011

Beteiligung: 49,2%
Ja: 1'083'312 (43,7%) / 5 1/2 Stände
Nein: 1'395'812 (56,3%) / 15 5/2 Stände

Parolen:
– Ja: CVP-Frauen, CSP, EVP, Grüne, GLP, PdA, SP, SP-Frauen, GSoA, SEK, SGB, TravS, FMH.
– Nein: FDP-Liberale, FDP-Frauen, CVP (5)*, BDP, EDU, SVP, SVP-Frauen, AVF, JCH, SBV.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Vorstösse zum Thema Waffenmissbrauch

Die Ablehnung der Waffen-Initiative hatte zahlreiche parlamentarische Vorstösse zum Thema Waffenmissbrauch und Überlassen der Armeewaffe zur Folge. Diese Vorstösse sind aber noch nicht im Plenum behandelt worden.

Bekämpfung von Waffenmissbrauch (div. Vorstösse und BRG 13.109)

Dossier: Das Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition (Waffengesetz)

Nach tragischen Vorfällen mit Schusswaffen hatte der Nationalrat 2012 mit einem Postulat vom Bundesrat einen Bericht über die Mängel bei der Bekämpfung von Waffenmissbrauch verlangt. Dieser noch 2012 vorgelegte Bericht hatte Gesetzeslücken offengelegt, welche die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates dazu veranlassten, vier Motionen einzureichen. Laut der ersten Motion (13.3000) soll der Bundesrat bis Ende 2013 einen Entwurf für eine neue Bestimmung in der Strafprozessordnung vorlegen: Wenn im Strafprozess eine Feuerwaffengefährdung Dritter durch einen Armeeangehörigen befürchtet wird, soll dem VBS Meldung erstattet werden, damit der Führungsstab der Armee automatisch über Strafverfahren gegen Armeeangehörige informiert wird. Die zweite Motion (13.3001) fordert eine Anpassung des Militärgesetzes, welche es dem VBS erlaubt, die von der Staatsanwaltschaft und den Gerichten gemeldeten Daten im Personalinformationssystem der Armee (Pisa) bearbeiten zu können. Die dritte Motion (13.3002) beauftragt den Bundesrat, eine Änderung des Waffengesetzes auszuarbeiten, die den Datenaustausch zwischen den mit dem Vollzug des Waffengesetzes beauftragten Behörden der Kantone und des Bundes verbessern soll. Dabei sollen nicht nur die kantonalen Register sondern auch das Informationssystem des Bundes – insbesondere die 2011 in Betrieb genommene Waffeninformationsplattform ARMADA – miteinander verbunden und eine Online-Abfrage der kantonalen Waffenregister ermöglicht werden. Der vierte Vorstoss (13.3003) schliesslich verlangt, dass für die systematische Nutzung der AHV-Versichertennummer durch die mit der Erfüllung der gesetzlichen Aufträge des Waffenrechts beauftragten Behörden eine gesetzliche Grundlage geschaffen wird. Konkret soll die Versichertennummer in das Strafregister-Informationssystem VOSTRA aufgenommen werden. Beide Kammern überwiesen die Vorstösse im Jahr 2013, wobei der Ständerat dem Bundesrat für die Ausarbeitung der Entwürfe eine längere Frist einräumen wollte. Die weiter vom Ständerat geforderte Nachregistrierung von noch nicht erfassten Feuerwaffen – eine Ergänzung der zweiten Motion – wurde vom Nationalrat mit 87 zu 86 Stimmen bei 8 Enthaltungen äusserst knapp gutgeheissen. Gegen eine Nachregistrierung sprachen sich die ganze SVP- sowie eine Mehrheit der CE- und FDP-Fraktion aus, da ihrer Meinung nach ein Ungleichgewicht zwischen Aufwand und Nutzen bestehe. Im Dezember verabschiedete der Bundesrat fristgemäss eine Botschaft für ein Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen. Dieses sieht unter anderem vor, dass innerhalb von zwei Jahren nichtregistrierte Feuerwaffen beim Waffenbüro des Wohnkantons gemeldet werden müssen. Bei einer Widerhandlung soll eine Busse drohen.

Der Schutz vor Waffengewalt soll verbessert werden. Um den in den vier Motionen der SPK-NR aufgegriffenen Gesetzeslücken Rechnung zu tragen und den bisher lückenhaften Informationsaustausch zwischen zivilen, militärischen und gerichtlichen Behörden in diesem Bereich zu verbessern, verabschiedete der Bundesrat Ende 2013 die Botschaft zum Bundesgesetz über Verbesserungen beim Informationsaustausch zwischen Behörden im Umgang mit Waffen. Die Vorlage beinhaltet fünf Kernpunkte: Erstens sollen die Staatsanwaltschaft oder das Gericht die Armee künftig über diejenigen Personen informieren, bei denen ein Verdacht zur Gefährdung ihrer selbst oder Dritter durch eine Feuerwaffe besteht. Zweitens sollen die zivilen und militärischen Behörden aktiv über neue Eintragungen in der vom Bund geführten Waffeninformationsplattform ARMADA, beispielsweise zu Personen, welchen eine Bewilligung im Zusammenhang mit Waffen verweigert oder entzogen wurde, orientiert werden. Drittens wird mit der sogenannten Waffenplattform eine gesetzliche Grundlage für die Verbindung der kantonalen Waffenregister geschaffen. Diese Waffenplattform (Kantonsebene) soll viertens mit der Plattform ARMADA (Bundesebene) verbunden werden. Als fünften Punkt sieht der Bundesrat die Nachregistrierung aller in der Schweiz vorhandenen Feuerwaffen vor. Damit will er die Planung von Polizeieinsätzen und die Rückverfolgung von Tatwaffen vereinfachen.
In der Sondersession vom Mai 2015 beriet der Nationalrat als Erstrat über die Vorlage. Er lehnte die flächendeckende Nachregistrierung ab, weil diese einen unverhältnismässigen personellen, finanziellen und administrativen Aufwand verursache. Überdies würde die Sicherheit dadurch nicht erhöht, da jemand, der seine Schusswaffe zu kriminellen Zwecken verwenden möchte, der Meldepflicht ohnehin nicht nachkäme. Ansonsten stimmte die grosse Kammer in allen Punkten dem Entwurf des Bundesrates zu und verabschiedete die Vorlage mit 179 zu 10 Stimmen und 1 Enthaltung aus den Reihen der SVP-Fraktion zuhanden des Ständerats. Die Bestimmungen über die Nachregistrierung der Schusswaffen waren auch im Ständerat der einzige Streitpunkt. Mit knapper Mehrheit (23 zu 19 Stimmen) schloss sich die kleine Kammer dem Nationalrat an und sprach sich ebenfalls gegen die Nachregistrierung aus. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit grosser Mehrheit (189 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen) und im Ständerat einstimmig angenommen.

Stärkerer Schutz vor Waffenmissbrauch (Mo. 11.4047)

Mit der Absicht den Schutz vor Waffenmissbrauch zu stärken, reichte die sicherheitspolitische Kommission des Ständerates 2011 eine Motion ein, welche den Bundesrat auffordert, unverzüglich Massnahmen zu ergreifen und allfällige gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit Waffen durch die Polizei beschlagnahmt werden können und die Koordination zwischen den kantonalen und nationalen Behörden verbessert wird. Beide Räte stimmten dem Anliegen zu und überwiesen die Motion an die Regierung.

Mit einer Motion zum Thema Armeewaffen gelangte die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates im März an den Bundesrat. Unter dem Titel Stärkerer Schutz vor Waffenmissbrauch will die Kommission erreichen, dass bei Verdacht auf Waffenmissbrauch innert kürzerer Frist reagiert werden kann. Dabei soll bereits bei Androhung von Waffengewalt eine Schusswaffe eingezogen werden können. Nachdem bei Gewaltdelikten, aber auch Suiziden, immer wieder Armeewaffen zum Einsatz gekommen waren, strebte die SiK eine bessere Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen an und beauftragte den Bundesrat, rasch mit der Konferenz der kantonalen Polizei- und JustizdirektorInnen (KKJPD) eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten. Die Motion wurde im Ständerat auf Antrag des Bundesrates angenommen und im September auch vom Nationalrat diskussionslos bestätigt.

Automatische Information der Armee über hängige Strafverfahren (Mo. 12.3007)

Der Schutz vor Waffenmissbrauch beschäftigte auch die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrats. Sie reichte eine Motion ein, welche eine unverzügliche und automatische Information der Armee über hängige Strafverfahren forderte. Der Bundesrat befürchtete eine Überbelastung der Militärbehörde sowie Probleme bezüglich des Datenschutzes. Der Ständerat änderte nun die Motion dahingehend ab, dass die Armee nur über Strafverfahren informiert wird, bei denen ein Gewaltpotential der beschuldigten Person ersichtlich ist. Zudem sollen bei Anzeichen auf eine Gefährdung zivile und militärische Strafverfolgungs- und Polizeiorgane den Einzug von zivilen und Armeewaffen anordnen können. Der Nationalrat nahm diese Änderungen in der Herbstsession an und überwies die Motion an den Bundesrat.