Um die im Jahre 1995 erwartete Haushaltslücke von ca. CHF fünf Mrd. zumindest teilweise zu schliessen und die Bundesstaatsquote wieder auf zehn Prozent zu senken, beantragte der Bundesrat dem Parlament ein Massnahmenpaket, welches einerseits mittels Stärkung des Steuersubstrats und andererseits durch Ausgabenkürzungen in allen Bereichen kurzfristig den zu erwartenden Defiziten entgegenwirken soll. Der Bundesrat verzichtete darauf, eine Verknüpfung von Sanierungsprogramm und neuer Finanzordnung vorzunehmen, um eine komplizierte Paketlösung mit entsprechenden Risiken einer Ablehnung in einer Volksabstimmung zu vermeiden. Einerseits sollten auf der Ausgabenseite bis 1995 durch gezielte Abbauvorschläge und lineare Kürzungen Einsparungen von CHF 1.5 bis 2.1 Mrd. realisiert werden. Dazu enthielt der Entwurf des Bundesgesetzes über den Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen zehn gezielte referendumspflichtige Sparvorschläge; drei nicht dem Referendum unterstellte Sparmassnahmen schlug der Bundesrat in Form eines einfachen Bundesbeschlusses vor, ebenso wie die linearen Beitragskürzungen von zehn Prozent, befristet auf drei Jahre.
Andererseits sollte das Budget durch Mehreinnahmen aus den Bereichen Treibstoffzoll und Tabaksteuer sowie durch eine erhöhte Gewinnausschüttung der Nationalbankerträge (CHF 450 bis max. 600 Mio.) in der Höhe von insgesamt CHF 1.9 bis 2.3 Mrd. entlastet werden. Diese Massnahmen sollten durch die Änderung von zwei Bundesgesetzen sowie durch die zehnte AHV-Revision (Tabaksteuer) realisiert werden. Dabei ging es beim Nationalbankgesetz (NBG) nicht um die Erhöhung der Gewinnausschüttung an sich, sondern um die Einführung eines Finanzausgleichsmechanismus zugunsten der finanzschwachen Kantone. Das vorgeschlagene Sparpaket würde das auf CHF fünf Mrd. prognostizierte Defizit im Jahre 1995 um CHF vier Mrd. entlasten. Die Aufhebung des Spielbankenverbots sollte als zusätzliche Einnahmequelle erst ab 1996 wirksam werden. Der Bundesrat beabsichtigte auch, eine dauerhafte Ausgabenbremse in der Verfassung (BV) zu verankern; Ausgabenbeschlüsse des Parlaments, welche über die Anträge der Regierung hinausgehen, sollten demgemäss nur von der Mehrheit aller Ratsmitglieder beschlossen werden können. Wirtschaftskreise vermissten die Durchführung eines Vernehmlassungsverfahren zum Sanierungsprogramm.