Trotz heftiger Gegenwehr vor allem von Stiftungspräsidentin Rosemarie Simmen (cvp, SO) im Ständerat stimmten beide Kammern im Zug der Sparmassnahmen einer Kürzung der Subventionen an die Pro Helvetia um 24 Mio Fr. für die Jahre 1993-1995 zu. Die Beschneidung der Finanzhilfe, welche mit rund 25% deutlich über der generell vorgenommenen linearen Kürzung von 10% liegt, wurde damit gerechtfertigt, dass lediglich eine Redimensionierung auf das Niveau der Finanzplanvorgabe von 1990 erfolge. 1991 hatte das Parlament in einer grosszügigen Geste – und in einem günstigeren konjunkturellen Umfeld – einer Subventionserhöhung um real 35% auf 130 Mio Fr. zugestimmt. Zusammen mit den ungekürzten Beiträgen für das Berichtsjahr (28 Mio Fr.) ergibt sich für den Zeitraum 1992-1995 eine Gesamtfinanzhilfe von 106 Mio Fr., was gegenüber der vorangehenden Beitragsperiode immer noch einer Erhöhung um 20 Mio Fr. oder gut 23% entspricht. In seiner Botschaft ging der Bundesrat davon aus, dass damit die Stiftungstätigkeit im bisherigen Rahmen weitergeführt werden könne. Auf einen realen Ausbau müsse allerdings verzichtet werden.
Dossier: Spielbankenverbot- Schlagworte
- Datum
- 13. Mai 1992
- Prozesstyp
- Verbandschronik
- Geschäftsnr.
- 92.038
- Akteure
- Quellen
-
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- AB SR, 1992, S. 1859 ff.
- AB SR, 1992, S. 568 ff.
- Amtl. Bull. StR, 1992, 951
- BBl, 1992, III, S. 366
- Presse vom 13.5.92; NQ, 16.6.92; TA, 26.9. und 20.10.92; BZ, 8.10.92.
von Marianne Benteli
Aktualisiert am 16.07.2018
Aktualisiert am 16.07.2018