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Grundlagen der Staatsordnung
Institutionen und Volksrechte
Le Conseil fédéral étudie des moyens qui lui permettraient de se décharger de certaines tâches de moindre importance — Suite aux révélations d'un ancien fonctionnaire, le gouvernement du canton de Berne est secoué par une crise de confiance — L'intention de déplacer un certain nombre d'offices fédéraux de la ville fédérale vers d'autres régions du pays est contestée par le personnel — La première phase du projet EFFI qui avait pour but d'améliorer l'efficacité de l'administration fédérale est achevée — Grâce à des débats organisés et à d'autres mesures de rationalisation, le Conseil national réussit à réduire sa liste des rapports pendants — Le Conseil des Etats se met à la révision de son règlement — L'exécutif propose une révision partielle de la loi fédérale d'organisation judiciaire — Divergences entre les deux Chambres du parlement sur un nouveau mode de scrutin lorsqu'une initiative est accompagnée d'un contre-projet.
Regierung
Bei Halbzeit der Legislaturperiode hatte die Regierung zwei Drittel (20) der in den Richtlinien der Regierungspolitik als vordringlich bezeichneten Geschäfte zuhanden des Parlaments verabschiedet, dazu gesellten sich noch zwei der 22 in die 2. Prioritätsstufe eingeordneten Vorlagen [1]. Namentlich von bürgerlicher Seite war in letzter Zeit immer wieder vor einer überbordenden Staatstätigkeit und einer allzugrossen Gesetzesproduktion gewarnt worden. Da als Pauschalbeleg für derartige Thesen oft das Wachstum der Seiten- und Artikelzahlen in den amtlichen Gesetzessammlungen vorgebracht wurde, stiess eine diesbezügliche quantitative Untersuchung eines Lausanner Politologenteams auf lebhaftes Interesse. Die Studie kommt zum Schluss, dass von 1947 bis 1982 auf Bundesebene der Bestand an Gesetzen und Verordnungen langsamer angewachsen ist als wirtschaftliche und demographische Vergleichsgrössen. Dabei wird für die Jahre nach 1975 sogar eine Tempoverlangsamung konstatiert. Nach Ansicht der Autoren wird von den Staatskritikern in der Regel zu wenig berücksichtigt, dass es sich bei der legislatorischen Tätigkeit meist um die Revision bereits bestehenden Rechts handelt und dass zudem laufend veraltete Bestimmungen aufgehoben werden. Die Ursache für das verbreitete Malaise in der Bevölkerung sei deshalb nicht in der Anzahl der Bestimmungen zu sehen. Entscheidend sei vielmehr, dass sich die Gesetzesnormen in einer modernen Industriegesellschaft mit ihren immer komplexer werdenden Strukturen auf einen grösseren Lebensbereich auswirken und zudem in vielfältiger Weise überschneiden [2].
Das an sich nicht neue Problem der Entlastung der Regierung von untergeordneten Tätigkeiten war 1984 durch den gesundheitsbedingten Rücktritt von Bundesrat Friedrich aktualisiert worden. Die Landesregierung setzte sich anlässlich einer Klausurtagung mit möglichen Lösungen auseinander. Diverse parlamentarische Vorstösse gaben ihr dann in der Dezembersession Gelegenheit, ihre Vorstellungen darzulegen. Die unter anderem von einer Motion Pini (fdp, TI) geforderte Bestellung von Staatssekretären als Stellvertreter der Departementschefs lehnt der Bundesrat ab, da er davon eine unfruchtbare Aufteilung der politischen Führungsverantwortung befürchtet. Die Begründung seiner Politik vor Parlament und Öffentlichkeit betrachtet er als eine seiner wichtigsten Aufgaben. Aus den gleichen Gründen spricht er sich auch gegen das Auftreten von Chefbeamten an seiner Statt in Parlamentsdebatten aus. Als wünschenswert taxiert er hingegen deren Einsatz in den vorberatenden parlamentarischen Kommissionen. Erforderlich ist dazu allerdings das Einverständnis dieser Ausschüsse. Das Schwergewicht bei Massnahmen zu ihrer Entlastung legt die Landesregierung jedoch auf den administrativ-organisatorischen Bereich. Noch mehr als bisher sollen die Bundeskanzlei und die Generalsekretariate der Departemente an der Vorbereitung der Regierungsgeschäfte beteiligt werden [3].
Die im sogenannten Garantiegesetz festgehaltene Bestimmung, dass nicht zwei Bundesräte ihren Bürgerort im selben Kanton haben dürfen, hatte ursprünglich den Zweck, regionale Übervertretungen zu verhindern. Da heute infolge der grossen geographischen Mobilität der Heimatort kein gültiges Kriterium für die Herkunft einer Person darstellt, wird diese Vorschrift als veraltet angesehen. Eine parlamentarische Initiative Bircher (sp, AG) und eine Motion der SVP-Fraktion hatten deshalb eine Gesetzesrevision verlangt. Die 1984 mit der Vorberatung dieser Begehren beauftragte Kommission des Nationalrats sprach sich nun für die Beibehaltung des Grundsatzes aus, wonach jeder Kanton höchstens einen Vertreter in die Landesregierung entsenden darf. Anstatt des Heimatortes soll jedoch primär der Ort der bisherigen politischen Tätigkeit massgebend für die Kantonszugehörigkeit sein [4].
Eine handfeste Vertrauenskrise erschütterte während des Berichtsjahres die staatlichen Institutionen des Kantons Bern. Angefangen hatte die Affäre bereits im Spätsommer 1984 mit einem Bericht des kantonalen Beamten Rudolf Hafner zuhanden der Mitglieder des Grossen Rates. Darin rügte er Verfassungs- und Gesetzesverletzungen, die er in seiner Funktion als Finanzrevisor festgestellt hatte, und verlangte die Durchführung einer Disziplinaruntersuchung gegen den Regierungsrat. Da er sich in seiner Tätigkeit ausschliesslich mit der Polizeidirektion und der Direktion für Verkehr, Energie und Wasserwirtschaft zu befassen hatte, gerieten neben der rechnungsführenden Finanzdirektion diese Departemente ins Schussfeld der Kritik. Betroffen waren namentlich die Regierungsräte W. Martignoni (svp) und H. Krähenbühl (fdp) sowie einige Chefbeamte ; der Vorsteher der Direktion für Verkehr, Energie und Wasserwirtschaft, R. Bärtschi (sp), hatte hingegen sein Amt zum Zeitpunkt der inkriminierten Handlungen noch nicht angetreten gehabt. In einer eingehenden Analyse stellte die vom Grossen Rat eingesetzte Besondere Untersuchungskommission (BUK) fest, dass die Beanstandungen im wesentlichen berechtigt waren. Insbesondere nahm die BUK Anstoss an der Führung eines Kontos für Unvorhergesehenes als Sammelkonto für Buchungen, die beispielsweise nicht budgetiert worden waren, oder die in der Öffentlichkeit nicht bekannt werden sollten (finanzielle Unterstützung von Abstimmungskomitees, etc.). Als nicht mit dem Lotteriegesetz vereinbar wurden im weiteren einige Auszahlungen aus SEVA-, Zahlenlotto- und Sport-Toto-Geldern erklärt, da diese nicht den vorgeschriebenen gemeinnützigen oder wohltätigen Zwecken zugute kamen. In bezug auf die Rechtmässigkeit der jurapolitisch brisanten Überweisungen an die für den Verbleib des Südjuras beim Kanton Bern kämpfende «Force démocratique» gelangte die BUK zu keiner einheitlichen Beurteilung. Insgesamt konstatierte die BUK eine Reihe von zum Teil schwerwiegenden Amtspflichtverletzungen, sie sah jedoch mit Stichentscheid ihrer Präsidentin vom Antrag auf die Einleitung einer Disziplinaruntersuchung ab. Dazu beigetragen hatte namentlich auch der Eindruck, dass für das kritisierte Verhalten der Regierungsräte keinerlei unlautere persönliche Motive zugrunde lagen. Die These von der absoluten Uneigennützigkeit war allerdings nicht mehr unbestritten, da R. Hafner kurz vor der Debatte im Parlament der Untersuchungskommission Angaben über gewisse Grosszügigkeiten bei der Regelung der Spesenentschädigungen für Regierungsräte zukommen liess. Reagierte bisher die breite bernische Öffentlichkeit noch einigermassen gelassen auf die politisch begründeten Eigenmächtigkeiten ihrer Magistraten, schien nun die Geduld erschöpft zu sein. Noch vor dem Grossratsentscheid über die Anträge der BUK erklärten arn 11. November Martignoni und Krähenbühl ihren Rücktritt auf Ende der Legislaturperiode (Frühjahr 1986). Das Parlament folgte am 14. November seiner Kommission in der Frage der Disziplinaruntersuchung mit 97 zu 87 Stimmen und lehnte es auch ab, die strafrechtliche Immunität der Regierungsmitglieder aufzuheben. Die Regierung selbst führte zu ihrer Entschuldigung insbesonders an, dass es sich bei den beanstandeten Beschlüssen zum Téil um langjährige bewährte Praxis gehandelt habe, und dass sie sich während der Jahre des Kampfs um die Integrität des Kantonsgebiets zur Wahrnehmung eines vergrösserten politischen Handlungsspielraums verpflichtet gefühlt habe [5].
Von weniger grundlegender Art waren die Anfechtungen, denen sich Mitglieder der Regierungen der Kantone Solothurn und Graubünden ausgesetzt sahen. In Solothurn bestätigte das Obergericht die Verurteilung von vier der fünf Regierungsräte wegen Behinderung der Untersuchungsbehörden bei einem Verfahren gegen den ehemaligen Rektor einer Schule; es sprach sie allerdings vom Tatbestand der Begünstigung frei. In Graubünden sah sich Regierungsrat Lardi (cvp) zum Rücktritt auf Ende der Legislaturperiode (1986) veranlasst. Gegen ihn läuft eine Strafuntersuchung wegen widerrechtlicher Grundstückverkäufe an Ausländer, die er vor seinem Amtsantritt begangen haben soll [6].
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Verwaltung
Die Bestrebungen, einen Teil der in der Stadt Bern ansässigen Verwaltung des Bundes zu dezentralisieren, scheint bei der Mehrzahl der betroffenen Beamten auf wenig Gegenliebe zu stossen. Für den Generalsekretär des federführenden Finanzdepartements, F. Landgraf, ist aber der mit dieser Massnahme erzielbare Gewinn für die Festigung der föderalistischen Staatsstruktur unbedingt höher zu bewerten als allfällige Einbussen an Effizienz und Inkonvenienzen für das Personal. Mit der Ausschreibung im Bundesblatt zuhanden der interessierten Kantone wurde nun publik gemacht, welche Ämter in erster Linie für eine Verlegung in Frage kommen. Es handelt sich um sieben Bundesämter mit Beschäftigtenzahlen zwischen 30 und 200 Angestellten und einem Total von rund 600 Personen [7].
Die erste Phase der vom Bundesrat angeordneten verwaltungsinternen Überprüfung der Effizienz (Projekt EFFI) konnte im Berichtsjahr abgeschlossen und zusammen mit dem Budget für 1986 vorgestellt werden. Dieser Teil war auf kurzfristig realisierbare Rationalisierungsmassnahmen innerhalb der einzelnen Bundesämter beschränkt. In einem zweiten Schritt wird es später darum gehen, amtsübergreifende Projekte zur Effizienzsteigerung auszuarbeiten. Mit der bis Ende 1987 zu realisierenden Einsparung von 922 Stellen, 2,3 Mio Arbeitsstunden und 17 Mio Fr. Sachausgaben wurde die Zielvorgabe erreicht. Die Einsparungen an Arbeitsstunden werden es ermöglichen, die Verkürzung der Arbeitszeit von 44 auf 42 Stunden in der Verwaltung (eine Ausnahme bildet die Zollverwaltung)'ohne zusätzliches Personal vorzunehmen. Bei der Hälfte der einzusparenden Stellen handelt es sich um den Verzicht auf ausgewiesene erforderliche neue Stellen, und die verbleibenden echt abbaubaren 474 Posten werden durch einen voraussichtlichen Neubedarf von mehr als 1000 Stellen zur Bewältigung zusätzlicher Aufgaben deutlich übertroffen [8]. Eine grosse Anzahl bürgerlicher Parlamentarier kritisiert jedoch das Projekt EFFI als unsystematisch und in seinen Zielvorgaben zu wenig anspruchsvoll. Mit der Überweisung einer Motion Ogi (svp, BE) verlangte der Nationalrat deshalb den Beizug von auswärtigen Experten zwecks Durchführung einer Gemeinkosten-Wertanalyse (GWA). Anlässlich der Budgetdebatte doppelten beide Kammern nach, indem sie einer Motion der ständerätlichen Finanzkommission mit ähnlicher Stossrichtung zustimmten. Bei beiden Begehren hatte der Bundesrat gegen die verpflichtende Motionsform plädiert. Er stimmt zwar mit dem Parlament überein, dass es sich bei der Effizienzüberprüfung in der Verwaltung um eine Daueraufgabe handelt, findet es aber ungeschickt, noch während der Realisierungsphase von EFFI ein zusätzliches Rationalisierungsvorhaben in Angriff zu nehmen. Darüber hinaus zeigt er sich gegenüber dem Beizug auswärtiger Experten nach wie vor skeptisch eingestellt. Fruchtbar sind seines Erachtens derartige Analysen lediglich in genau begrenzten Fällen, nicht aber in einem komplexen Gebilde wie der gesamten Staatsverwaltung mit all ihren politischen Implikationen und gesetzlichen Vorgaben [9]. In Teilbereichen des EMD wurde die am Modell GWA inspirierte Studie «GRAL» zum Abschluss gebracht. Unter der Voraussetzung eines gewissen Leistungsabbaus gelang es, in den zwei erfassten Abteilungen Einsparungsmöglichkeiten von rund 25% auszuweisen. Das betroffene Personal (rund 1400 Beschäftigte), dem der Verzicht auf entlassungen von vorneherein zugesichert wurde, beurteilte die Übung vorwiegend positiv [10].
Neben organisatorischen Fragen ist für die effiziente Aufgabenerfüllung in der Verwaltung auch ein ausgebautes System der Aus- und Weiterbildung von grosser Bedeutung. Im Bereich der Personalschulung scheint beim Bund der Zustand befriedigend zu sein. Nach Ansicht des Nationalrats bestehen demgegenüber bei der systematischen Kaderschulung, und dabei insbesondere auf dem Gebiet der Führungstechnik, noch grosse Lücken. Er überwies deshalb mit grossem Mehr eine Motion Bonny (fdp, BE), mit welcher vom Bundesrat diesbezügliche Verbesserungen gefordert werden. Mit der Begründung, dass derartige Massnahmen in den autonomen Gestaltungsbereich der Regierung fallen, verwandelte der Ständerat die Motion in ein Postulat [11].
Die ausserparlamentarischen Kommissionen gehören zwar nicht direkt zur Verwaltung, sie nehmen jedoch oft subsidiär deren Aufgaben wahr. Nach Ansicht der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte besteht die Gefahr, dass ihre Mitgliederzahl unnötig gross gehalten wird. Zudem würden sie oft auch dann weitergeführt, wenn sie mit anderen bestehenden Kommissionen zusammengelegt werden könnten, oder wenn sie Aufgaben wahrnehmen, die nicht in den Bereich des Bundes, sondern der privatwirtschaftlichen Branchenverbände fallen. Die vom Bundesrat im Zusammenhang mit der Neubestellung der ständigen Expertenkommissionen für die Amtsperiode 1985-891 vorgenommene Durchforstung ergab die Aufhebung von 14 bisherigen bei gleichzeitiger Einsetzung von 9 neuen Kommissionen. Die Reduktion der Mitgliederzahl in den grossen Kommissionen erachtet die Regierung in den meisten Fällen nicht für opportun, da sonst eine repräsentative Zusammensetzung nicht mehr gewährleistet sei. Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats zeigte sich von diesen Rationalisierungsanstrengungen nicht vollständig befriedigt und will die Frage weiter im Auge behalten [12].
Zu einem langen Seilziehen kam es im Bundesrat und dabei insbesondere zwischen K. Furgler und O. Stich um die Nachfolge des altershalber zurücktretenden Direktors der Eidg. Finanzverwaltung R. Bieri. Gewählt wurde schliesslich im Sinne einer Kompromisslösung der bisherige Leiter des Bundesamtes für Konjunkturfragen W. Jucker. Dieser war zwar nicht der Wunschkandidat O. Stichs gewesen, er gehört aber immerhin derselben Partei an [13]. Die damit entstandene Vakanz benutzte der freisinnige Ständerat Letsch (AG), um unmittelbar nach der Ablehnung der Vorlage für eine Innovationsrisikogarantie durch das Volk mit einer Motion die Aufhebung des 1979 geschaffenen Bundesamtes für Konjunkturfragen zu fordern. Die Aufgaben dieses Amtes könnten gemäss Letsch zum Teil von anderen Dienststellen, zum Teil von Hochschulinstituten und Experten wahrgenommen werden ; für die verbleibenden Tätigkeiten im Bereich der Koordinierung und Beratung der Regierungspolitik genüge wie bis 1979 ein Delegierter. Nachdem sich Bundespräsident Furgler im Verein mit Parlamentariern der CVP, der SP und der SVP diesem Ansinnen widersetzt hatte, lehnte der Rat die Motion mit 25:9 Stimmen ab [14].
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Parlament
Die Arbeit im Parlament, namentlich im Nationalrat, ist nach wie vor geprägt durch den Zeitmangel und den grossen Pendenzenberg. Um letzteren nicht noch weiter ansteigen zu lassen, griff namentlich während der Herbstsession Nationalratspräsident Koller (cvp, AI) im Einverständnis mit den Fraktionspräsidenten konsequent zum Mittel der sogenannten organisierten Eintretensdebatte. Jeder Fraktion wird dabei ein Zeitbudget zugeteilt, das sie unter ihren Vertretern aufteilen kann. Als Notmassnahme wurde dieses Vorgehen weitgehend positiv beurteilt, wenn sich auch kleinere Gruppierungen, die oft ihre Positionen nicht bereits in den Kommissionsberatungen einbringen können, benachteiligt fühlten. Immerhin trugen diese Einschränkungen und andere auf das Geschäftsreglement gestützte Rationalisierungsmassnahmen wesentlich dazu bei, die Zahl der vom Parlament noch nicht zu Ende beratenen Bundesratsvorlagen innert Jahresfrist (d.h. bis zum Ende der Wintersession) von 69 auf 56 abzubauen. Die Zahl der noch nicht in die Plenumsberatung gezogenen Geschäfte reduzierte sich gar von 43 auf 26, dabei handelte es sich bei mehr als der Hälfte (15) um neue Vorlagen. Ein grosser Rückstau besteht hingegen in der Volkskammer nach wie vor bei den persönlichen Vorstössen [15].
Nachdem der Nationalrat die Revision seines Geschäftsreglements abgeschlossen hatte und auch das abgeänderte Geschäftsverkehrsgesetz der Bundesversammlung auf Anfang 1985 in Kraft getreten war, machte sich die kleine Kammer an die Überarbeitung ihres eigenen Geschäftsreglements. Es geht dabei nicht zuletzt darum, weitere Anregungen aus dem Bericht der Studienkommission «Zukunft des Parlamentes» aus dem Jahre 1978 aufzunehmen. Der Rat überwies eine parlamentarische Initiative Muheim (cvp, UR) und beauftragte sein um einige Ständeräte erweitertes Büro mit der Vorlage eines Entwurfs. Erwartet werden namentlich Vorschläge, die aufzeigen, wie die Rolle des Parlaments bei der Steuerung politischer Entscheidungsabläufe aufgewertet werden kann. Im weitern soll die Arbeit der vorberatenden Kommissionen effizienter gestaltet und die Zulässigkeit und Tragweite der parlamentarischen Vorstösse überdacht werden [16].
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Gerichte
Um der chronischen Überbelastung der beiden eidgenössischen Gerichte Einhalt zu gebieten, ohne laufend deren Personaletat zu erhöhen, schlägt der Bundesrat eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege vor. Mittels prozessualer und organisatorischer Massnahmen sollen die Gerichte in die Lage versetzt werden, einerseits die Behandlungsfristen zu verkürzen und andererseits durch eine Beschränkung auf Wesentliches die Qualität der Rechtssprechung zu verbessern. Als grundlegende Neuerung wird die Einführung eines Annahmeverfahrens vorgeschlagen. Dies hätte zur Folge, dass sich der Bürger nur noch in Fällen von erheblicher Bedeutung an die eidgenössischen Gerichte würde wenden können. An diesem in der schweizerischen Rechtstradition nicht bekannten und sowohl von der Expertenkommission Dubs als auch von einer Mehrheit der Vernehmlasser und vom Bundesgericht selbst abgelehnten Verfahren will der Bundesrat festhalten, da er sich davon die grössten Entlastungsmöglichkeiten verspricht. Um den Rechtsschutz des Bürgers nicht übermässig zu beschneiden, soll das Annahmeverfahren freilich nur dort eingesetzt werden, wo als Vorinstanz eine richterliche Behörde entschieden hat. Dies wiederum erfordert einen Ausbau der verwaltungsrichterlichen Vorinstanzen sowohl beim Bund als auch in den Kantonen. Gemäss dem bundesrätlichen Vorschlag sind von den beiden eidgenössischen Gerichten insbesondere Streitsachen anzunehmen, die Fragen aufwerfen, welche von ihnen noch nicht beurteilt worden sind bzw. einer erneuten Prüfung bedürfen, oder bei denen der Entscheid der untergeordneten Instanz von ihrer eigenen Praxis abweicht. Unter den weiteren Massnahmen, die den Zugang zu den Gerichten erschweren sollen, ist insbesondere die Erhöhung der Streitwertgrenze bei zivilrechtlichen Berufungen von 8 000 Fr. auf 30 000 Fr. zu erwähnen. Andere Neuerungen sehen vor, das Entscheidverfahren der eidgenössischen Gerichte zu vereinfachen. Dies soll unter anderem dadurch erreicht werden, dass anstelle der heutigen Fünferbesetzung die Dreierbesetzung des Gerichts zur Regel wird. Durch den Ausbau der Stabsdienste soll den Bundesrichtern zudem eine effizientere Arbeitsweise ermöglicht werden [17].
Wie nach den Ergebnissen des Vernehmlassungsverfahrens nicht anders zu erwarten war, stiess der Entwurf zum Teil auf heftige Kritik. Der Berufsverband «Demokratische Juristen» lehnte namentlich das Annahmeverfahren als undemokratisch ab, und ein Sprecher des Schweiz. Anwaltsverbands bezeichete dieses für den Bereich der staatsrechtlichen Beschwerde sogar als verfassungswidrig [18].
Nachem Öffentlichkeit und Parlament die nebenamtliche Schiedsgerichtstätigkeit einzelner Bundesrichter beanstandet hatten, gab sich das Bundesgericht eine diesbezügliche neue Regelung. Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerats; welche sich speziell mit dieser Frage auseinandergesetzt hatte, anerkannte diese Bemühungen, möchte aber eine noch restriktivere Regelung für die Zukunft nicht ausschliessen [19].
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Volksrechte
Die Volksrechte wurden 1985 etwa gleich rege genutzt wie in den vergangenen Jahren. Vier neue Volksinitiativen wurden eingereicht (1984: 3), darunter mit einer Rekordunterschriftenzahl von 390 273 die Krankenkasseninitiative; acht weitere Vorstösse (1984: 6) wurden lanciert. Da der Souverän über drei Initiativen abstimmte, erhöhte sich die Zahl der Ende 1985 noch nicht erledigten zustandegekommenen Initiativen um eine auf 17. Für 13 bei der Bundeskanzlei angemeldete Begehren wurden zu diesem Zeitpunkt noch Unterschriften gesammelt. Das Referendum richtete sich im Berichtsjahr gegen eine Vorlage (Zuckerbeschluss) [20].
Bezüglich der Bundesrat und Parlament zur Behandlung einer Volksinitiative zur Verfügung stehenden Zeit kam es zu einem Kompromiss. Auf Antrag seiner Kommission für die Parlamentsreform beschloss der Nationalrat, die Fristen zuungunsten der Regierung zu verändern. Während die bestehende Regelung der Exekutive bei Initiativen in der Form ausgearbeiteter Entwürfe drei Jahre zur Ausarbeitung einer Stellungnahme einräumt, sollen sich zukünftig beide Instanzen hälftig in die vierjährige Behandlungsfrist teilen. Falls die Regierung einen Gegenentwurf ausarbeitet, verlängert sich ihre Behandlungsfrist auf 2½ Jahre. In diesem Fall kann das Parlament eine Ausdehnung der insgesamt zur Verfügung stehenden Zeit von 4 auf 5 Jahre beschliessen [21].
Die Neuregelung des Verfahrens bei Volksabstimmungen, bei denen sich eine Initiative und ein Gegenvorschlag gegenüberstehen, wurde im Berichtsjahr von beiden Parlamentskammern behandelt. In der Frühjahrssession kam das Geschäft vór den Ständerat. Die vorberatende Kommission beantragte Zustimmung zum Entwurf des Bundesrats, der die Einführung des doppelten Ja und eine Stichfrage über die bevorzugte Variante vorsieht. Obwohl auch im Plenum mehr Befürworter als Gegner das Wort ergriffen, beschloss der Rat mit 28 zu 13 Stimmen Nichteintreten. Nach Ansicht der Opponenten ist das Prozedere für den Bürger zu kompliziert und erschwert den Parteien die Parolenfassung. Das Hauptgewicht der gegnerischen Argumente bezog sich allerdings nicht auf das zur Diskussion gestellte Verfahren, sondern auf die Konsequenzen, welche sich daraus für das politische Leben ergeben könnten. Mit der Neuerung würde gemäss den Kritikern eine Hürde gegen Verfassungsrevisionen abgebaut, die sich bisher positiv ausgewirkt habe, und zudem das Instrument der Initiative aufgewertet. Eine derartige Verlagerung der legislatorischen Macht vom Parlament auf den Stimmbürger ist nach den Worten des Sprechers der Kommissionsminderheit H. Moll (fdp, TG) unerwünscht [22]. Gerade diese Einwände stiessen bei namhaften Staatsrechtlern auf Widerspruch, gehe es doch einzig und allein darum, die durch das gültige System gegebene potentielle Verfälschung des Volkswillens zu beheben. Wenn das Parlament die Ausübung des Initiativrechts weniger attraktiv gestalten wolle, so dürfe dies nicht dadurch geschehen, dass an einem unkorrekten Verfahren festgehalten werde [23].
Im Nationalrat, der sich in der Dezembersession mit der Vorlage auseinanderzusetzen hatte, wiederholten sich die Argumente aus dem Ständerat. Die Fraktionen der CVP, der FDP und der SVP sprachen sich mehrheitlich, diejenige der LPS geschlossen gegen eine Veränderung des bestehenden Zustands aus. Bei den unter Namensaufruf durchgeführten Abstimmungen zeigte sich jedoch, dass rund ein Drittel der Vertreter der bürgerlichen Regierungsparteien ein positives Votum abgaben. Dies reichte knapp aus, um gemeinsam mit den Stimmen der einhellig für die Revision eintretenden übrigen Parteien dem bundesrätlichen Projekt zum Durchbruch zu verhelfen. Der vom Freisinnigen Steinegger (UR) gestellte Antrag, das doppelte Ja weiterhin zu untersagen, aber die Ermittlung des absoluten Mehrs getrennt vorzunehmen, unterlag dem Entwurf des Bundesrats mit 94:84 Stimmen [24].
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[1] Gesch.ber., 1985, S. 1 ff.; siehe dazu auch SPJ, 1984, S. 22 f.
[2] W. Linder / S. Schwager / F. Comandini, Inflation législative?, Lausanne 1985. Zum Zusammenhang zwischen zunehmender Komplexität der Umwelt und engerer sozialer Verflechtung einerseits, höherer Regeldichte andererseits vgl. U. Gadient, «Mehr Gesetze?», in NZZ, 16.2.85. Vgl. auch SGZ, 5, 31.1.85.
[3] Schriftliche Antwort des BR auf Motionen von Pini (fdp, TI) und der FDP-Fraktion sowie der Interpellation Keller (cvp, AG) : BZ, 24.12.85. Vgl. auch BR Furgler zu der vom Ständerat überwiesenen Motion Masoni (fdp, TI) (Amtl. Bull. StR, 1985, S. 627 ff.). Siehe dazu ferner H. Zwicky, «Kollegialregierung — Idealbild und Wirklichkeit», in Schweizer Monatshefte, 65/1985, S. 213 ff.; P. Saladin, «Probleme des Kollegialprinzips», in Zeitschrift für schweiz. Recht, NF, 104/1985, I, S. 271 ff. und SPJ, 1984, S. 24. Ein Novum ergab sich bei der parlamentarischen Beratung der Neuregelung des Abstimmungsverfahrens bei Initiative und Gegenvorschlag sowie der Revision des Publikationsgesetzes. Da die Vorlagen von der Bundeskanzlei ausgearbeitet worden waren, liess sich der Bundesrat durch Bundeskanzler Buser vertreten (Amtl. Bull. StR, 1985, S. 211 ff. ; Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1223, 1225 und 2120 f.). Zum Publikationsgesetz siehe unten, Teil I, 8 c (Information).
[4] BBl, 1985, II, S. 531 ff. Vgl. SPJ, 1984, S. 25. Zum Bundespräsidenten für das Jahr 1986 wählte die Bundesversammlung Alphons Egli, zum Vizepräsidenten Pierre Aubert (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2301).
[5] Bericht der Besonderen Untersuchungskommission (BUK) vom 26. August 1985 zuhanden des Grossen Rates des Kantons Bern betreffend die Beanstandungen des Rudolf Hafner vom 22. August 1984, Bern 1985. BZ, 25.8.84; 27.8.84; 31.8.85; 2.9.85; 6.9.85; 11.9.85; 5.10.85; 2.11.85; Bund 4.11.-8.11.85; 12.11.85; 14.11.85; 15.11.85. Siehe dazu als gute Zusammenfassung auch E. Buschor, « Probleme der staatlichen Finanzaufsicht», in Verwaltung +Organisation, 340/1986, S. 41 ff.
[6] Solothurn : SZ, 23.2.85 ; 29.6.-2.7.85 ; 28.11.85. Von einer Bestrafung nahm das Obergericht Abstand, da es den Angeschuldigten einen Rechtsirrtum zubilligte; der Staatsanwalt legte dagegen Berufung ein. Graubünden: Ww, 27.6.85; NZZ, 14.11.85.
[7] BBl, 1985, II, S. 1133 ff.; SGB, 10, 21.3.85; 29, 10.10.85 (Personal); BZ, 10.4.85; 11.4.85 (Personal und F. Landgraf). Siehe auch SPJ, 1983, S. 23 f. und 1984, S. 25. Unabhängig davon wird die Zusammenlegung der Militärpferdeanstalt (EMPFA) in Bern mit dem Eidg. Gestüt in Avanches (VD) überprüft (Gesch.ber., 1985, S. 236).
[8] Gesch.ber., 1985, S 232 f. ; Presse vom 19.10.85. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1052 f. und 2037 f. ; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 261 sowie SPJ, 1984, S. 25. Siehe ferner W. Latscha, « Beratung aus der Sicht des Beratenen», in Verwaltung + Organisation, 39/1985, S. 232 ff.
[9] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 393 (Motion Ogi) und 2040 f. (Motion der Finanzkommission); Amtl. Bull. StR, 1985, S. 638. Zum Vergleich der Modelle EFFI und GWA in der spezifischen Situation der Bundesverwaltung siehe auch NZZ, 17.12.85. Anlässlich der Beratung des Budgets 1986 akzeptierte das Parlament 210 neue Stellen (90 für die Zollverwaltung, 50 für den Schulratsbereich und 70 für die Bearbeitung von Asylfragen), die freilich innert fünf Jahren verwaltungsintern kompensiert werden müssen (Amtl. Bull. StR, 1985, S. 633 ff. und 705 ; Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2031 ff.; vgl. auch unten, Teil I, 5, Voranschlag der Eidgenossenschaft).
[10] NZZ, 24.8.85; vgl. auch SPJ, 1984, S. 25. Die Zürcher Regierung gab eine GWA für die gesamte Kantonsverwaltung in Auftrag (NZZ, 30.11.85). Im Aargau und in Solothurn fassten die Parlamente entsprechende Beschlüsse zuhanden der Regierung, wobei im Aargau lediglich Teilbereiche untersucht werden sollen (AT, 11.12.85; SZ, 26.11.85).
[11] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 399 ff. ; Amtl. Bull. StR, 1985, S. 614 f. Siehe dazu auch H.P. Graf, «Thesen zur Aus- und Weiterbildung in der Verwaltung», in Verwaltung + Organisation, 39/1985, S. 100 f.
[12] BBl, 1985, I, S. 1329 ff. und 1356 ff.; Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1199 f. Vgl. auch SPJ, 1980, S. 24.
[13] Bund, 5.7.85; BZ, 22.8.85.
[14] Amtl. Bull. StR, 1985, S. 616 ff; vgl. dazu auch Bilanz, 1985, Nr. 12, S. 14 ff. Ein im NR eingereichtes Postulat Bremi (fdp, ZH) mit ähnlicher Stossrichtung wurde nach dem Entscheid des StR zurückgezogen (Verh. B.vers., 1985, V, S. 42 f.). Sozusagen als Retourkutsche liess sich NR Herczog (poch, ZH) von der Motion Letsch zu einem Postulat für die Aufhebung der wegen Schwächen in der Führungsstruktur ins Gerede gekommenen Zentralstelle für Gesamtverteidigung inspirieren (Verh. B.vers., 1985, V, S. 55; vgl. auch unten, Teil I, 3, Gesamtverteidigung).
[15] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1315 f., 1879 f. und 2291 f. Für die Zeitaufteilung bei einer organisierten Debatte vgl. z.B. Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1465. Vgl. auch NR Koller in SZ, 30.11.85 sowie BZ, 5.10.85. Hängige Geschäfte: Verh. B.vers., 1984, V, S. 2 f. und 1985, V, S. 2 f. Angesichts dieser Erfolge zog NR Brélaz (gp, VD) seine Motion aus dem Vorjahr zurück, mit der er eine jährliche Gesamtredezeit von 90 Minuten je Abgeordneten verlangt hatte (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 714 ff.; SPJ, 1984, S. 26).
[16] Amtl. Bull. StR, 1985, S. 244 f. Vgl. auch SPJ, 1978, S. 22 f. und 1984, S. 26. Vgl. ferner A. Huber-Schlatter, «Parlamentsreformen seit der Mirage-Affäre», in Zeitschrift für schweiz. Recht, NF, 104/1985, I, S. 107 ff. Zur Interessenbindung der Parlamentarier, deren Offenlegung in einem zwar einsehbaren, jedoch nicht publizierten Register das revidierte Geschäftsverkehrsgesetz vorschreibt, siehe J. Hanhart (Hg.), Kreuz- & Querverbindungen im Parlament (1985-87), Neuallschwil 1985.
[17] BBl, 1985, II, S. 737 ff. Zur Vernehmlassung v. SPJ, 1983, S. 25. Stellungnahme des Bundesgerichts zum Annahmeverfahren: Gesch.ber., 1985, S. 370 f. Zur Überlastung und den Arbeitsbedingungen siehe Gesch.ber., 1985, S. 370 und 385 ff.; BaZ, 8.5.85; 10.5.85; 15.5.85; BZ, 17.8.85 (M. Schubarth).
[18] « Demokratische Juristen» : TW, 14.5.85 ; LM, 15.11.85. Anwaltsverband: SGT, 31.5.85. Zur Verfassungskonformität des Annahmeverfahrens bei staatsrechtlichen Beschwerden siehe auch die (Ausführungen in der Botschaft (BBl, 1985, II, S. 781 ff.).
[19] Amtl. Bull. StR, 1985, S. 300 f. Im gleichen Sinn äusserte sich auch die GPK des NR (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 1087). NR Butty (cvp, FR) verlangt mit einer parlamentarischen Inititial:ive die Überprüfung des Bundesbeschlusses über die schiedsrichterliche Tätigkeit der Mitglieder des Bundesgerichts (Verh. B.vers., 1985, V, S. 19). Vgl. dazu auch SPJ, 1984, S. 27 und Amtl. Bull. NR, 1985, S. 738 f.
[20] wf, Initiativen + Referenden — Stand 1. Januar 1986, Zürich 1986; Verh. B.vers., 1985, V, S. 96 f. Krankenkasseninitiative: BBl, 1985, II, S. 519 ff.; AT, 10.7.85. Nichtzustandekommen: BBl, 1985, I, S. 995 (Bordelle) und 1252 (Todesstrafe für Drogenhändler). Referendum : BBl, 1985, II, S. 1477 f. und unten, Teil I, 4c (Pflanzliche Produktion). Vgl. auch SPJ, 1984, S 27. Zum Gebrauch der Volksrechte auf kantonaler Ebene siehe unten, Teil II (Allgemeine Gesichtspunkte).
[21] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2229 f.; vgl. auch SPJ, 1983, S. 25 f. und 1984, S. 27.
[22] Amtl. Bull. StR, 1985, S. 199 ff. Siehe auch SPJ, 1984, S. 27. Vgl. für die ablehnenden Argumente im weitern wf, Dok., 3, 21.1.85.
[23] R. A. Rhinow, «Zum Verfahren bei Doppelabstimmungen», in NZZ, 16.4.85 ; BaZ, 13.4.85 (Stellungnahme von 27 Staats- und Verwaltungsrechtsprofessoren). Der Staatsrechtler und Ständerat Jagmetti (fdp, ZH) seinerseits schlägt als Kompromisslösung das «Zürcher Modell» vor. Dieses verzichtet auf die Stichfrage und lässt bei einer Zustimmung zu beiden Varianten diejenige in Kraft treten, welche das bessere Ergebnis erzielt (BZ, 23.4.85).
[24] Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2094 ff. Die Stimmenverhältnisse lauteten 107:86 (Eintreten) resp. 93:74 (Gesamtabstimmung). Der Vorschlag Steinegger hätte zur Folge, dass die Leerstimmen ausser Betracht fallen und damit nicht mehr de facto zu Nein-Stimmen werden. Siehe auch H.-U. Wili, «Nein oder nicht nein, das ist hier die Frage», in Zeitschrift für schweiz. Recht, NF, 104/1985, I, S. 527 ff. Diskussionslos überwies der NR eine parlamentarische Initiative von Verena Spörry (fdp, ZH), die genaue Regeln für die Reihenfolge der Abstimmungen über Initiative und Gegenvorschlag in den beiden Räten fixieren will (Amtl. Bull. NR, 1985, S. 2128 f. sowie NZZ, 26.2.85).
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