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Grundlagen der Staatsordnung
Rechtsordnung
Das Parlament verabschiedete die Rechtsgrundlagen für eine Zusammenarbeit mit den UNO-Tribunalen für die Verfolgung von Kriegsverbrechern aus Ruanda und Ex-Jugoslawien. - Der Nationalrat stimmte einer Verkürzung der Frist für die ordentliche Einbürgerung von 12 auf 8 Jahre zu. - Die Regierung des Kantons Jura beantragte einen Ausbau des kommunalen Ausländerstimmrechts. - Der Ständerat verschärfte den Vorschlag des Bundesrates für das neue Staatsschutzgesetz, indem er für die präventive Informationsbeschaffung auch eine Überwachung des Telefon- und Postverkehrs sowie den Einsatz von Abhörgeräten zuliess. - Angesichts der Globalisierung der Kriminalität wuchs die Einsicht, dass die Zeit für eine Vereinheitlichung der Strafprozessordnung der Kantone gekommen ist. - Der Bundesrat legte die Botschaft für eine Revision des Rechtshilfegesetzes vor, deren primäres Ziel eine raschere Durchführung der Verfahren ist. Der Nationalrat stimmte der Reform zu. - Der Bundesrat gab den Expertenentwurf für ein neues Waffengesetz in die Vernehmlassung.
Grundrechte
Beide Parlamentskammern genehmigten oppositionslos das Protokoll Nr. 11 zur EMRK für die Schaffung eines vollamtlichen Gerichtshofs für Menschenrechte  [1]. Der Ständerat beschloss in diesem Zusammenhang eine Motion, welche das Vorschlagsrecht für den schweizerischen Richter an dieser Institution dem Parlament zuteilen wollte. Der Nationalrat sprach sich jedoch aus praktischen Gründen dagegen aus: ususgemäss würde der Parlamentarischen Versammlung des Europarates eine Kandidatenliste vorgeschlagen; deren Zusammensetzung und die Reihenfolge der Kandidaten durch die Vereinigte Bundesversammlung und nicht durch den Bundesrat bestimmen zu lassen, sei aber wenig sinnvoll [2].
Der Sicherheitsrat der UNO hatte 1993 resp. 1994 beschlossen, Internationale ad-hoc Gerichte zur Verfolgung von Kriegsverbrechern aus Ex-Jugoslawien bzw. Ruanda einzurichten. Der Bundesrat beantragte dem Parlament, mit einem auf acht Jahre beschränkten dringlichen Bundesbeschluss die Zusammenarbeit der Schweiz mit diesen beiden Institutionen zu regeln. Die Bestimmungen lehnen sich an diejenigen des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe an. Beide Kammern verabschiedeten den Beschluss in der Wintersession [3].
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Datenschutz und Statistik
Für den Datenschutz im Gesundheitswesen siehe unten, Teil I, 7b (Einleitung).
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Zu Jahresbeginn beauftragte der Bundesrat das EDI mit den Vorbereitungen für die nächste Volkszählung, welche mit Stichdatum 5. Dezember 2000 durchgeführt werden soll. Die Register der kommunalen Einwohnerämter sollen dazu zwar beigezogen werden, könnten aber nach Ansicht des Bundesrates keinen Ersatz für die mit einer herkömmlichen Vollerhebung mittels Fragebogen erhobenen Informationen bieten [4].
Der Ständerat teilte diese Ansicht nicht. Im Herbst überwies er gegen den Widerstand des Bundesrats mit 18:13 Stimmen eine Motion Büttiker (fdp, SO), welche fordert, bei der nächsten Volkszählung im Jahr 2000 auf die bisher angewandte Vollerhebung zu verzichten. Derartige Vollerhebungen seien wegen der fehlenden Akzeptanz bei einem Teil der Bevölkerung nicht mehr zuverlässig und überdies enorm teuer. Die Grunddaten über die Bevölkerungsentwicklung liessen sich gemäss Büttiker über die kommunalen Einwohnerdateien wesentlich kostengünstiger erheben; für die Gewinnung von planungsrelevanten Informationen über sozial-, bildungs- und verkehrspolitische Fragen empfahl er die vom Bundesamt für Statistik durchgeführten repräsentativen Befragungen (Mikrozensen). Bundesrätin Dreifuss hatte vergeblich darauf hingewiesen, dass die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister sowohl in bezug auf den Informationsgehalt als auch in bezug auf die Form noch zu unterschiedlich seien, um eine Vollerhebung zu ersetzen [5].
Der Nationalrat überwies eine Motion Ruffy (sp, VD) als Postulat, welche verlangte, dass die Durchführung von statistischen Erhebungen explizit zur Bundesaufgabe erklärt werde. Damit könnten auch die Voraussetzungen für eine vom Bund gesteuerte Vereinheitlichung der kommunalen Einwohnerregister geschaffen werden [6].
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Bürgerrecht
Der Nationalrat nahm die Behandlung der parlamentarischen Initiative Ducret (cvp, GE) aus dem Jahr 1992 wieder auf. Die Beratung war unterbrochen worden, um das Ergebnis der Volksabstimmung über die erleichterte Einbürgerung Jugendlicher abzuwarten. Nachdem diese Vorlage im Juni 1994 am Ständemehr gescheitert war, hatte der Bundesrat beantragt, den Vorschlag von Ducret, die Frist für die ordentliche Einbürgerung von 12 auf 6 Jahre zu verkürzen, nicht weiter zu verfolgen. Die nationalrätliche Kommission, welche den Antrag Ducret ursprünglich unterstützt hatte, sprach sich nun nur noch für eine Verkürzung auf 8 Jahre aus. Für Jugendliche soll die heute geforderte Mindestwohndauer bei 6 Jahren bleiben. Gegen den Widerstand der SVP, der FP und der SD - letztere drohten mit einem Referendum - beschloss der Rat Eintreten und stimmte der beantragten Verkürzung auf 8 Jahre mit 86:63 zu [7].
Der Nationalrat überwies zudem ein Postulat Ducret (cvp, GE) für eine Harmonisierung der Einbürgerungskriterien (namentlich der Vorschriften über Wohnsitzdauer und Gebühren) der Kantone und Gemeinden [8].
Die Zahl der Einbürgerungen hat in den neunziger Jahren wieder stark zugenommen. Die Steigerung vom Tiefstand im Jahre 1991 (5800) auf 17 453 (davon 11 257 im ordentlichen Verfahren) im Jahre 1995 dürfte verschiedene Gründe haben. Als wichtige Faktoren wurden die schlechte Wirtschaftslage sowie die seit 1992 auch von Italien zugelassene Doppelbürgerschaft vermutet [9].
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Stimmrecht
Die Regierung des Kantons Jura beschloss, dem Parlament eine Ausweitung des Ausländerstimmrechts zu beantragen. Zusätzlich zum bereits bestehenden aktiven Stimmrecht auf kantonaler und kommunaler Ebene sollen seit zehn Jahren im Kanton wohnende Ausländer auch in Gemeindeparlamente gewählt werden dürfen; die Gemeinden sollen zudem die Wählbarkeit in Gemeindeexekutiven einführen können [10].
Die aargauische Regierung und in der Folge auch der Grosse Rat empfahlen eine 1993 von den Grünen, der SP und den Gewerkschaften eingereichte Volksinitiative für die fakultative Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts zur Ablehnung [11]. Im Kanton Uri sprachen sich die Regierung und das Parlament gegen eine im Vorjahr eingereichte Initiative aus, welche das kantonale Stimm- und Wahlrecht für alle Ausländer einführen wollte, die sich seit fünf Jahren in der Schweiz aufhalten. In der Volksabstimmung wurde der von SP und den Grünen unterstützte Vorschlag mit einem Nein-Stimmenanteil von 84% verworfen. Ein analoges Volksbegehren wurde im Kanton Solothurn eingereicht [12].
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Staatsschutz
Der Ständerat befasste sich als Erstrat mit der Volksinitiative "SoS. Schweiz ohne Schnüffelpolizei" und dem vom Bundesrat im Vorjahr als indirekten Gegenvorschlag vorgelegten neuen Bundesgesetz über die Wahrung der inneren Sicherheit. Ein Antrag Onken (sp, TG), auf eine präventive polizeiliche Tätigkeit grundsätzlich zu verzichten, deshalb die Initiative zur Annahme zu empfehlen und das Gesetz zur gründlichen Überarbeitung an die Regierung zurückzuweisen, unterlag mit 32:2 (Initiative) resp. 31:3 Stimmen (Gesetz).
In der Detailberatung beantragten Danioth (cvp, UR) und Plattner (sp, BS), die präzise Definition der Aufgabenbereiche bei der vorbeugenden Informationsbeschaffung (Art. 2) sowie der Bereiche, in denen eine präventive Informationsbeschaffung nicht erfolgen darf (Art. 3), bereits im Gesetz und nicht erst in der Verordnung vorzunehmen. Im ersten Fall (Terrorismus, Spionage, verbotener Handel mit Waffen und strategisch wichtigen technologischen Gütern) blieben sie in der Minderheit, bei den nicht zulässigen Überwachungsbereichen (Ausübung politischer Rechte) konnten sie sich knapp gegen den Bundesrat und die Kommissionsmehrheit durchsetzen. Heftig umstritten war ein von Béguin (fdp, NE) und Danioth vorgelegter Antrag, im Rahmen der präventiven Informationsbeschaffung auch eine Überwachung des Telefon- und Postverkehrs sowie den Einsatz von Abhörgeräten anordnen zu können. Dieser Beschluss entsprach einer von Bundesanwältin Del Ponte mit Nachdruck vertretenen Forderung; eine ähnliche Gesetzesbestimmung wurde gleichzeitig in Deutschland unter dem Titel "der grosse Lauschangriff" heftig debattiert. Die Verwendung derartiger Mittel ausserhalb von Strafuntersuchungen ist in der Schweiz seit Oktober 1990 mangels gesetzlicher Grundlagen nicht mehr zugelassen. Obwohl sich sowohl die Kommissionsmehrheit - auch gestützt auf die Empfehlung von Experten - als auch Bundesrat Koller dagegen aussprachen, stimmte der Rat dem Antrag im Verhältnis 21:14 zu. Die Massnahme soll vom Direktor des neuen Bundesamtes für innere Sicherheit angeordnet werden können, bedarf allerdings einer Genehmigung durch den Vorsteher des EJPD.
Die neuen Vorschriften über die Sicherheitsüberprüfungen für bestimmte Personenkategorien im öffentlichen Dienst und der Armee waren nicht bestritten. In Abweichung von der bundesrätlichen Vorlage beschloss der Ständerat aber, nur eine einzige, für Armee und Verwaltung zuständige Stelle mit dieser Aufgabe zu betrauen. Auch die Vorschläge über den Personen- und Gebäudeschutz passierten ohne wesentliche Abänderungen. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat das neue Gesetz mit einer Gegenstimme [13].
Die Rechtskommission des Nationalrats trat auf die Vorlage ebenfalls ein. Sie sprach sich aber für einen eingeschränkten Aktionsraum des präventiven Staatsschutzes aus. Ihrer Meinung nach soll sich dieser auf die klassischen Bereiche (Terrorismus, Spionage) beschränken und - im Gegensatz zum bundesrätlichen Antrag - den Kampf gegen das organisierte Verbrechen den Strafverfolgungsbehörden überlassen [14].
Da das Gesetz über die innere Sicherheit noch nicht verabschiedet werden konnte, musste das Parlament die Behandlungsfrist für die Volksinitiative "SoS. Schweiz ohne Schnüffelpolizei" um ein Jahr verlängern [15].
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Politische Manifestationen
Am meisten Grosskundgebungen (1000 und mehr Teilnehmende) fanden für einmal in Genf statt (7); je sechs waren es in Bern und Zürich. Insgesamt kam es zu 25 Grossdemonstrationen (1994: 26). Wie immer in den letzten Jahren standen mehrheitlich nicht die Verhältnisse in der Schweiz, sondern die Politik anderer Staaten betreffende Fragen im Vordergrund (14). Bei elf dieser Manifestationen protestierten in der Schweiz wohnende Ausländer (Albaner aus dem serbischen Kosovo, Kurden und Alewiten aus der Türkei, Tamilen aus Sri Lanka sowie Tibeter) gegen die Verhältnisse in ihren Heimatländern. Drei grosse und eine Vielzahl von kleineren lokalen Demonstrationen hatten die französischen Atomversuche im Pazifik zum Thema; auffallend war, dass sich dabei sehr viele Jugendliche engagierten. Bei den 11 Grossdemonstrationen zu schweizerischen Themen standen die Proteste des Verwaltungspersonals gegen kantonale Sparmassnahmen (v.a. in der Waadt) sowie die Wünschbarkeit der Integration der Schweiz in die EU im Vordergrund. Die beiden grössten Kundgebungen fanden in Bern statt und mobilisierten je rund 12 000 Personen (Kosovo-Albaner resp. Gegner der französischen Atomversuche) [16].
Gleich wie in Deutschland kam es auch in der Schweiz zu mehreren Anschlägen gegen türkische Lokale und Geschäfte; die Täterschaft wurde in kurdischen Kreisen vermutet. Der Nationalrat lehnte eine Motion Moser (fp, AG) für ein Verbot der militanten kurdischen Organisation PKK sowie der Tamil Tigers ab, welche beide im Verdacht stehen, mit Gewaltandrohungen bei ihren Landsleuten Geld einzutreiben [17]. Auch der Protest gegen die Atomversuche Frankreichs im Pazifik bediente sich nicht allein friedlicher Mittel: bei Bern kam es zu zwei Anschlägen gegen französische TGV-Zugkompositionen [18]. Landwirte führten aus Protest gegen die sinkenden Schweinefleischpreise zusätzlich zu Demonstrationen auch direkte Aktionen durch. An mehreren Orten blockierten sie mit Fahrzeugen die Auslieferung der Metzgereien und Verteilerzentren von Migros und Coop [19].
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Strafrecht
Die Verfolgung der auf internationalem Niveau tätigen Kriminellen (namentlich im Bereich des organisierten Verbrechens und der Wirtschaftskriminalität) wird durch die kantonale Organisation der Polizei- und Justizbehörden erschwert. Der Ständerat hiess deshalb - trotz föderalistischer Bedenken Danioths (cvp, UR) - eine Motion Rhinow (fdp, BL) für eine Vereinheitlichung der Strafprozessordnung in der Schweiz gut. Der Bundesrat hatte sich ursprünglich für die Umwandlung in ein Postulat ausgesprochen, nachdem aber eine Expertengruppe ebenfalls Handlungsbedarf konstatiert hatte, war er mit der Motionsform einverstanden. Er nahm den Vorschlag zudem in den Vernehmlassungsentwurf für die Totalrevision der Bundesverfassung auf. Auch der Nationalrat stellte sich hinter den Vorstoss und überwies zudem noch eine gleichlautende Motion Schweingruber (fdp, JU) [20]. Dieselbe Zielrichtung verfolgen auch die im Berichtsjahr eingereichten Standesinitiativen der Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land und St. Gallen [21].
Der Nationalrat überwies mit 79:9 Stimmen eine Motion Stucky (fdp, ZG), welche verlangt, dass das Berufsgeheimnis von Anwälten, Ärzten, Geistlichen etc. auch bei der Telefonüberwachung im Rahmen von strafrechtlichen Untersuchungen absolut zu gewährleisten sei. Der Bundesrat konnte sich mit seiner Argumentation nicht durchsetzen, dass die bestehende Regelung, welche die Abhörung von Telefongesprächen zwischen Berufsgeheimnisträgern und Verdächtigten erlaubt, eine prozessuale Verwertung aber untersagt, ausreichend sei. Der Ständerat ging hingegen auf diese Einwände ein und überwies den Vorstoss lediglich als Postulat. Er stimmte zudem einer weniger weit gehenden Motion seiner Rechtskommission zu, welche das Berufsgeheimnis nur dann besser schützen will, wenn nicht unter seinem Deckmantel Straftaten organisiert oder durchgeführt werden [22].
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Der Bundesrat beauftragte im September das EJPD mit der Ausarbeitung einer Botschaft für eine Teilrevision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs, namentlich der Bestimmungen über die Sanktionen. Trotz der zum Teil heftigen Kritik in der Vernehmlassung hielt der Bundesrat an zentralen Punkten des Vorentwurfs fest. So sollen anstelle kurzer Freiheitsstrafen vermehrt alternative Strafformen wie Bussen oder gemeinnützige Arbeiten treten, und der bedingte Strafvollzug soll auch für Freiheitsstrafen von mehr als 18 Monaten ermöglicht werden. Neu soll zudem das Jugendstrafrecht in einem separaten Teil festgehalten werden [23].
Seit 1985 erlaubt der Bundesrat den Kantonen, auf freiwilliger Basis neue Sanktionsformen wie Halbgefangenschaft oder gemeinnützige Arbeit zu erproben. Die im Berichtsjahr auslaufende Verordnung wurde durch eine neue, bis Ende 2001 gültige, ersetzt. Dabei liberalisierte der Bundesrat die Bedingungen: die Halbgefangenschaft soll für Strafen bis 12 Monate (bisher 6), die gemeinnützige Arbeit für Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten (bisher 1) erlaubt sein [24].
Tötungsdelikte von sich im Hafturlaub befindenden Strafgefangenen bildeten den Hintergrund einer Motion Keller (sd, BL), welche verlangte, dass lebenslängliche Strafen effektiv abgesessen werden müssen. Der Bundesrat lehnte die Motion ab, weil es unmöglich sei, schon bei der Urteilsverkündung die Chancen einer späteren Resozialisierung abzuschätzen; zudem könnten bereits heute gemeingefährliche Täter auf Lebenszeit verwahrt werden. Der Regierungsantrag, den Vorstoss immerhin als Postulat zu überweisen, wurde von Rechsteiner (sp, SG) als inkonsequent bekämpft, vom Rat aber übernommen [25].
Nachdem er bereits im Vorjahr ein Postulat Morniroli (lega, TI) für eine Teilprivatisierung des Strafvollzugs überwiesen hatte, hiess der Nationalrat im Berichtsjahr auch noch eine entsprechende Motion Keller (sd, BL) in Postulatsform gut [26].
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Um die Fahndungsmethoden der Polizei im Kampf gegen Drogenhandel und andere in die Kompetenz des Bundes fallende Verbrechen zu verbessern, gab der Bundesrat den Vorentwurf für ein Gesetz über den Einsatz verdeckter Ermittler in die Vernehmlassung. Im Gegensatz zu den sog. V-Leuten (Personen aus dem Milieu, welche die Behörden insgeheim informieren), handelt es sich bei den verdeckten Ermittlern um Polizeibeamte. Solche werden zwar bereits heute eingesetzt, ihr Handlungsspielraum ist aber nicht definiert und stösst beim für derartige Methoden notwendigen rollenadäquaten Verhalten oft an strafrechtliche Grenzen (z.B. bei der Verwendung gefälschter Ausweise) [27].
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Der im Vorjahr heftig kritisierte Vernehmlassungsentwurf für eine Verschärfung des Gesetzes über die Bekämpfung der Geldwäscherei wurde im Berichtsjahr von der Verwaltung überarbeitet. Die Bestimmungen über die Verhinderung der Geldwäscherei im Nichtbankensektor wurden konkretisiert und verschärft. Als Alternative zu der von den Banken bekämpften Meldepflicht im Falle eines begründeten Verdachts schlugen die Bankenkommission und die Nationalbank eine obligatorische interne Blockierung der Vermögen vor [28].
Mit einem Postulat Schenk (svp, BE) lud der Nationalrat den Bundesrat ein, Massnahmen zu überprüfen, mit denen Geldwäscherei mittels Zahlungsverkehr auf den neuen elektronischen Datennetzen (Internet etc.) verhindert werden kann [29].
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Ende März legte der Bundesrat die Botschaft für eine Revision des Rechtshilfegesetzes von 1981 sowie des Bundesgesetzes zum Staatsvertrag mit den USA zur gegenseitigen Rechtshilfe vor. Die Revision hat vor allem eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren zum Ziel. Hauptsächliche Massnahmen dazu sind eine Reduktion der möglichen Rechtsmittel und eine Beschränkung der Beschwerdelegitimation auf persönlich und unmittelbar Betroffene. Grundsätzlich soll den Rechtsmitteln keine aufschiebende Wirkung mehr zukommen. Die Anfechtbarkeit von Entscheiden bis vor Bundesgericht soll auf die Schlussverfügung über die Gewährung und den Umfang der Rechtshilfe beschränkt werden; gegen den Eintretensentscheid wäre hingegen keine Einsprache mehr möglich. Auf eine Zentralisierung der Verfahren bei einer Bundesstelle möchte der Bundesrat aus föderalistischen Gründen verzichten. Er schlägt jedoch für Verfahren, die mehrere Kantone betreffen, eine einheitliche Regelung für alle Kantone sowie grössere Kompetenzen des Bundesamtes für Polizeiwesen vor [30].
Die Entwicklungshilfeorganisation "Erklärung von Bern" kritisierte den Vorschlag als ungenügend. Insbesondere bemängelte sie, dass die Gewährung von Rechtshilfe auch in Zukunft an die Strafbarkeit eines Verhaltens in der Schweiz gebunden ist; damit bleiben Steuerhinterziehung (nicht aber Steuerbetrug) und Verstösse gegen nationale Kapitalexportrestriktionen ausgeklammert. Kritik kam aber auch von den Untersuchungsbehörden, welche befürchteten, dass die neue Prozedur immer noch zu langsam für eine effektive Verbrechensbekämpfung sein werde. Der Staatsanwalt des Kantons Genf forderte, zumindest für die Auslieferung von Bankauszügen und anderen Dokumenten sämtliche Einsprachemöglichkeiten abzuschaffen [31].
Der Nationalrat stimmte der bundesrätlichen Vorlage in der Dezembersession zu. Ein Antrag der Linken, auch Rechtshilfebegehren im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung und Kapitaltransfers (sogenannte Fluchtgelder) zuzulassen, wurde mit 100:62 Stimmen abgelehnt. Ein Antrag der vorberatenden Kommission, den Untersuchungsrichtern zu gestatten, beschlagnahmte Dokumente von Geheimnisträgern wie Anwälten und Banken auch ohne Rechtshilfebegehren an ausländische Richter auszuliefern, fand ebenfalls keine Mehrheit. Bei der Ausgestaltung des Rekursrechts setzte sich die Version des Bundesrates durch, die Einspracheberechtigung auf direkt und persönlich Betroffene zu beschränken; der Antrag, den Banken bei Rechtshilfegesuchen gegen ihre Kunden explizit das Rekursrecht abzuerkennen, blieb jedoch in der Minderheit. Die Reduktion der Rekursmöglichkeiten wurde gutgeheissen. Bis vor Bundesgericht weiterziehbar soll aber nicht wie vom Bundesrat vorgeschlagen die Schluss-, sondern die Eintretensverfügung sein. Der Nationalrat verspricht sich davon eine Beschleunigung, da die Bearbeitung eines Gesuches während der Behandlung des Rekurses, welchem keine aufschiebende Wirkung mehr zukommt, weitergeführt werden kann [32].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament die Ratifizierung eines 1993 mit Kanada abgeschlossenen Auslieferungs- und Rechtshilfevertrages. Dieser bringt gegenüber dem bisher gültigen Abkommen über die Auslieferung von Straftätern von 1880 wesentliche Verfahrensvereinfachungen. Beide Parlamentskammern genehmigten das Abkommen ohne Gegenstimme [33].
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Mit knappem Mehr (69:62) gab der Nationalrat auf Antrag seiner vorberatenden Kommission einer parlamentarischen Initiative Carobbio (sp, TI) Folge, welche verlangt, dass Schmier- oder Bestechungsgelder grundsätzlich nicht mehr als Geschäftsunkosten steuerlich abziehbar sind. Die heutige Rechtslage basiert auf einem Bundesgerichtsentscheid und einem darauf gestützten Kreisschreiben der Eidgenössischen Steuerverwaltung aus dem Jahre 1946. Danach sind derartige Zahlungen steuerlich absetzbar, wenn sie vom Empfänger als Einnahmen deklariert sind und ihre geschäftliche Notwendigkeit nachgewiesen ist [34].
In Zürich fand vor dem Bezirksgericht der Prozess im bisher grössten Fall von Korruption in der Schweiz statt. Der frühere Leiter der Abteilung Wirtschaftswesen der Kantonsverwaltung (u.a. zuständig für die Bewilligung von Restaurants etc.), Raphael Huber, wurde wegen passiver Bestechung (Annahme von Bestechungsgeldern) im Umfang von 2,4 Mio Fr. angeklagt. Im Abwesenheitsverfahren verurteilte ihn das Gericht zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren, einer Busse von 200 000 Fr. und zur Ablieferung der nachgewiesenen Deliktsumme von 1,38 Mio Fr. Diverse Besitzer von Gastronomiebetrieben wurden wegen aktiver Bestechung mit Gefängnisstrafen bis zu 15 Monaten bedingt, kombiniert mit Bussen bis zu 40 000 Fr. und mit der Einziehung von erlangten Vermögensvorteilen bestraft [35]. Das EJPD setzte - als Konsequenz aus einer im Vorjahr als Postulat überwiesenen Motion Rechsteiner (sp, SG) - eine Arbeitsgruppe ein, welche einen Bericht über das Ausmass der Korruption in der Schweiz anfertigen soll [36].
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Im Februar gab der Bundesrat den Expertenentwurf für ein neues Waffengesetz, welches das interkantonale Konkordat aus dem Jahre 1969 ablösen soll, in die Vernehmlassung. Das Projekt sieht vor, den Erwerb und das Tragen von Seriefeuerwaffen und einigen anderen gefährlichen Waffen grundsätzlich zu verbieten. Für die bisher von der Mehrheit der Kantone gesetzlich nicht erfassten Langwaffen mit Seriefeuersperre soll - gleich wie bereits bisher für Faustfeuerwaffen - ein Erwerbsschein erforderlich werden; ausgenommen davon wären lediglich die von der Armee abgegebene Ordonnanzwaffe und bestimmte Jagdgewehre. Das Tragen von Waffen soll gemäss Entwurf für Private grundsätzlich bewilligungspflichtig werden (mit Ausnahme der Jäger und den Teilnehmern an Schiesssportanlässen). Verschärfen möchten die Experten zudem auch die Anforderungen für den Erhalt des Waffenhändlerpatentes [37]. Der bei umstrittenen Fragen mit verschiedenen Lösungsvarianten ausgestattete Entwurf stiess mehrheitlich auf Zustimmung. Abgelehnt wurde er bloss von der Interessenorganisation "Pro Tell", welche vor allem an der mit einem Bedürfnisnachweis verknüpften Bewilligungspflicht für das Waffentragen Anstoss nahm und mit dem Referendum drohte [38].
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Privatrecht
Der Bundesrat beschloss, die im Vorjahr vom Parlament verabschiedete Senkung des Mündigkeitsalters von 20 auf 18 Jahre auf den 1. Januar 1996 in Kraft zu setzen [39].
In Ausführung einer parlamentarischen Initiative Guinand (lp, NE) aus dem Jahre 1992 stimmten beide Räte einer Teilrevision der Bestimmungen des ZGB über die eigenhändig verfassten Testamente zu [40].
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Weiterführende Literatur
Ph. Dobler, Recht auf demokratischen Ungehorsam, Freiburg (Diss. jur.) 1995.
M. Gianni, "Multiculturalisme et démocratie: quelques implications pour la théorie de la citoyenneté", Revue suisse de science politique, 1/1995, Nr. 4, S. 3 ff.
Y. Hangartner, "Die Bindung von Verwaltungs- und Justizbehörden an die EMRK", in Aktuelle juristische Praxis, 1995, S. 131 ff.
Th. Peter, Haltung statt Kontroverse. Das Antirassismusgesetz im Spiegel der Presse, Freiburg 1995.
R. Rom, Die Behandlung der Rassendiskriminierung im schweizerischen Strafrecht, o.O. (Diss. jur. ZH) 1995.
R. Sauter, Die institutionalisierte Kontrolle im Bundesgesetz über den Datenschutz vom 19. Juni 1992, Zürich 1995.
M. Wyss, "Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auf dem Weg zu einer europäischen Gerichtsverfassung", in Aktuelle juristische Praxis, 1995, S. 285 ff.
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U. Altermatt / H. Kriesi (Hg.), Rechtsextremismus in der Schweiz: Organisationen und Radikalisierung in den 1980er und 1990er Jahren, Zürich 1995.
S. Bauhofer / P.-H. Bolle (Hg.), Innere Sicherheit - innere Unsicherheit?, Chur 1995 (Referate eines Kongresses der schweiz. Arbeitsgruppe für Kriminologie in Interlaken).
W. Beilstein, "Rechtshilfe und internationale Zusammenarbeit in Steuersachen", in Schweizerische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht, 1995, S. 105 ff.
M. Forster, "Die Korrektur des strafrechtlichen Rechtsgüter- und Sanktionenkatalogs im gesellschaftlichen Wandel", in Zeitschrift für schweizerisches Recht, 114/1995, II, S. 1 ff.
Y. Hangartner, "Demonstrationsfreiheit und Rechte Dritter", in Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 96/1995, S. 101 ff.
M. Killias, "La criminalisation de la vie quotidienne et la politisation du droit pénal", in Zeitschrift für schweizerisches Recht, 114/1995, II, S. 365 ff.
P. Klauser, "Das schweizerische Bankgeheimnis und die Bekämpfung der Geldwäscherei", in SNB, Quartalsheft, 1995, Nr. 4, S. 361 ff.
M. H. Knüsel, Die teilbedingte Freiheitsstrafe, Bern (Haupt) 1995.
N. Languin e.a., La libération conditionelle: risque ou chance?, Bâle 1994.
H.-P. Meier-Dallach / R. Nef, Risiko und innere Sicherheit in der Wahrnehmung der Bevölkerung, Bern (Schweiz. Wissenschaftsrat) 1995.
M. Pieth, "'Das Zweite Paket gegen das organisierte Verbrechen', die Überlegungen des Gesetzgebers", in Schweizerische Zeitschrift für Strafrecht, 1995, S. 225 ff.
F. Riklin, "Die innere Sicherheit und der Einsatz der Mittel im Strafwesen", in Plädoyer, 13/1995, S. 30 ff.
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F. Knoepfler, Droit international privé suisse, Berne 1995 (2e éd.).
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[1] Amtl. Bull. StR, 1995, S. 326 f.; Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1235 f. Vgl. SPJ 1994, S. 23. Siehe auch Lit. Wyss.1
[2] Amtl. Bull. StR, 1995, S. 12 ff.; Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1236 f.2
[3] BBl, 1995, IV, S. 1101 ff.; Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1181 ff. und 1295; Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2559 ff. und 2732; AS, 1996, S. 2 ff. Siehe dazu auch unten, Teil I, 2 (Organisations internationales).3
[4] NZZ, 24.1.95. Zu den Problemen mit der Volkszählung 1990 siehe SPJ 1990, S. 22 f. Vgl. auch Parlamentarische Verwaltungskontrolle, Evaluation der eidgenössischen Volkszählung, Bern 1995 sowie P. Haug, Erhebungsmethoden in der Volkszählung: eine Untersuchung zum Nutzen von Registerdaten in der Volkszählung, Bern (BFS) 1995.4
[5] Amtl. Bull. StR, 1995, S. 1048 ff.; Bund, SGT und BaZ, 6.10.95; BaZ, 25.11.95; NZZ, 1.12.95. Die Konferenz der Stadt- und Gemeindeschreiber hatte zuvor ebenfalls eine auf die Register gestützte Erhebung ohne persönliche Fragebogen verlangt (NZZ, 6.6.95).5
[6] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2183 f.6
[7] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2076 ff. Vgl. SPJ 1994, S. 23 f.7
[8] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1606 f.; Presse vom 5.10.95.8
[9] NZZ, 17.2.96. Vgl. SPJ 1992, S. 24. Für einen europäischen Zahlenvergleich siehe 24 Heures, 7.11.95.9
[10] QJ, 25.10.95; JdG, 8.12.95.10
[11] AT, 17.3. und 31.5.95. Vgl. SPJ 1993, S. 22.11
[12] UR: LNN, 19.5. und 23.10.95; BaZ, 21.10.95. SO: SZ, 21.10.95. Vgl. SPJ 1994, S. 25.12
[13] Amtl. Bull. StR, 1995, S. 567 ff.; Presse vom 14.6.95. Vgl. SPJ 1994, S. 25 f. Für eine Kritik an den Beschlüssen des StR, v.a. in bezug auf Abhörgeräte, siehe NR Rechsteiner (sp, SG) in SP-Pressedienst, 1995, Nr. 417, S. 6.13
[14] Bund, 14.11. und 16.11.95.14
[15] Amtl. Bull. StR, 1995, S. 973 f.; Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2076.15
[16] In der folgenden Zusammenstellung sind die Kundgebungen der Gewerkschaften zum 1. Mai, welche in den Grossstädten jeweils einige Tausend Beteiligte aufweisen, nicht erfasst. Belege für die Demonstrationen mit 1000 und mehr Teilnehmenden (in Klammer Anzahl und Thema): Genf: Lib., 2.8.95 (2000/Kurden); JdG, 15.8. (4000/Tamilen); JdG, 2.9. (4000/gegen franz. Atomversuche); 24 Heures, 25.9. (7000/Kosovo-Albaner); JdG, 20.10. (1000/Gewerkschafter); 24 Heures, 20.11. (1500/im Vorfeld eines Militär-Defilees); JdG, 27.11. (2000/gegen Verhaftungen anlässlich Militär-Defilee). Bern: Bund, 20.2.95 (2500/Bosnier); NZZ, 13.3. (1000/Exil-Tibeter); Bund, 27.3. (12 000/Kosovo-Albaner); Presse vom 28.8. (6000/gegen franz. Atomversuche); Presse vom 9.10. (12 000/gegen franz. Atomversuche); Bund, 13.11. (4000/Tamilen). Zürich: TA, 20.3.95 (2000/Alewiten aus der Türkei); TA, 3.4. (1500/Kosovo-Albaner); TA, 26.6. (1000/Schwule und Lesben); NZZ, 28.7. (3000/gegen den Krieg in Bosnien); Sonntagspresse vom 24.9. und Presse vom 25.9. (je 10 000/contra EU-Beitritt resp. für eine offene Schweiz). Lausanne: Lib., 16.6.95 (10 000/kantonale Angestellte gegen Sparmassnahmen); 24 Heures, 1.12. (10 000/kantonale Angestellte gegen Sparmassnahmen). Amriswil (TG): SGT, 29.5.95 (3000/Landwirte). Biel: TA, 3.10.95 (3000/pro EU-Beitritt). Basel: BaZ, 15.3.95 (1000/Alewiten aus der Türkei). Luzern: LZ, 18.10.95 (1000/kantonale Angestellte gegen Sparmassnahmen).16
[17] BaZ, 18.3.95; TA, 20.3. und 11.11.95. Motion: Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2662 ff.17
[18] Presse vom 17.7., 18.7. und 14.8.95.18
[19] Lib., 20.9.95; Presse vom 20.11.95; Blick, 23.12.95. Siehe dazu unten, Teil I, 4c (Production animale).19
[20] Amtl. Bull. StR, 1995, S. 329 ff.; Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2093 f.; BaZ und NQ, 16.3.95. Verfassungsrevision: Presse vom 27.6.95 sowie oben, Teil I, 1a (Totalrevision der Bundesverfassung).20
[21] Verhandl. B.vers., 1995, IV, S. 18. Vgl. auch BaZ, 13.3. und 1.11.95.21
[22] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 266 ff.; Amtl. Bull. StR, 1995, S. 974 ff.22
[23] Presse vom 19.9.95. Vgl SPJ 1994, S. 27. Für die Kritiken vgl. NQ, 19.9.95. Siehe auch Lit. Forster und Lit. Riklin.23
[24] AS, 1995, S. 5273 f.; BaZ, 6.10.95; NQ, 5.12.95. Vgl. SPJ 1985, S. 18 und 1990, S. 31.24
[25] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 268 f.; vgl auch Amtl. Bull. NR, 1994, S. 1173. Siehe zum Thema Haftvollzug für gemeingefährliche Straftäter auch Plädoyer, 13/1995, Nr. 2, S. 4 ff.25
[26] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2655 f. Siehe SPJ 1994, S. 27.26
[27] BaZ, 8.7.95; WoZ, 20.10.95.27
[28] BaZ, 24.1.95; LZ, 11.9.95; SNB, Jahresbericht 1995, 88/1995, S. 54. Siehe auch Bund, 31.5.95. Vgl. SPJ 1994, S. 32.28
[29] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1610.29
[30] BBl, 1995, III, S. 1 ff.; Presse vom 30.3.95. Vgl. auch SPJ 1993, S. 27 f.30
[31] Entwicklungshilfe: DAZ, 16.5.95. Untersuchungsbehörden: NQ, 24.3. und 31.10.95.31
[32] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2620 ff. und 2635 ff.; Presse vom 21.12.95. Zum Rekursrecht siehe auch TA, 26.8.95.32
[33] BBl, 1995, I, S. 742 ff.; Amtl. Bull. StR, 1995, S. 327 f.; Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1233 f.33
[34] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 551 ff. Siehe auch SoZ, 30.7.95; TA, 29.8.95 (BR Stich). Vgl. SPJ 1994, S. 31 f.34
[35] TA, 24.5., 1.6.-14.6. und 24.8.95 (Urteil); NZZ, 27.5., 1.6.-14.6., 24.8. (Urteil), 6.9. und 3.10.95. Der Prozess wird wegen der Abwesenheit des Angeklagten im Frühjahr 1996 wiederholt werden (NZZ, 15.9. und 21.11.95).35
[36] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 1351; SPJ 1994, S. 31 f. (Postulat). Siehe auch TA, 25.8.95. Vgl. auch die Ausführungen von BR Koller zum Stand der Ermittlungen in der Schweiz zu den Korruptionsaffären in Italien in Amtl. Bull. NR, 1995, S. 2106 f.36
[37] Presse vom 21.2.95. Vgl. SPJ 1994, S. 32.37
[38] BaZ, 8.6. und 3.10.95 (Pro Tell); SGT, 3.10.95.38
[39] BaZ, 1.4. und 21.12.95. Vgl. SPJ 1994, S. 33.39
[40] Amtl. Bull. NR, 1995, S. 204 ff., 1389 f. und 1688 f.; Amtl. Bull. StR, 1995, S. 593 f. und 796; BBl, 1995, III, S. 520 f. Siehe SPJ 1994, S. 33.40
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