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Bildung, Kultur und Medien
Kultur, Sprache, Kirchen
Die Führung der Stiftung Pro Helvetia wurde neu bestellt. - Die erfolgsabhängige Filmförderung des Bundes trat auf den 1. Januar in Kraft. - Das Parlament stimmte der Ratifizierung der Europäischen Charta über die Regional- und Minderheitensprachen zu. - Eine Analyse der Volkszählungsdaten von 1990 ergab, dass die religiöse Vielfalt in der Schweiz zunimmt. - Der Konflikt im Bistum Chur wurde durch die Ernennung von Bischof Haas zum Leiter einer neuen Erzdiözese Vaduz beendet.
Kulturpolitik
Ende Mai stellte Bundesrätin Dreifuss zusammen mit dem Direktor des Bundesamtes für Kultur (BAK) sowie den Direktoren der Landesbibliothek und des Landesmuseums an einer Pressekonferenz Ziele und Inhalte der schweizerischen Kulturpolitik vor. Sie betonte, Kulturarbeit bestehe einerseits im Bewahren des vielgestaltigen Raums der Erinnerung, gebildet aus Kunstwerken aller Art, Büchern, Bildern, Ideen und Überzeugungen, und andererseits in der Bereitstellung guter Bedingungen für heutige Kunst- und Kulturschaffende. Die zweimalige Ablehnung eines Kulturförderungsartikels in der Bundesverfassung in den Jahren 1986 und 1994 entbinde die Eidgenossenschaft nicht von ihrem Auftrag, die Kultur zu unterstützen. Nicht eine nationale Kulturpolitik, wohl aber nationale Massstäbe der Kulturförderung erachtete Dreifuss für die Zukunft als vordringlich, wobei sie betonte, dass auch hier die fundamentalen menschlichen und politischen Werte der Freiheit, der Gleichheit, der Gerechtigkeit und der Solidarität zum Zuge kommen müssten. Im Zentrum der möglichen Massnahmen stehen Fragen der professionellen Weiterbildung der Kulturschaffenden, deren soziale Sicherheit und Direktunterstützung sowie fiskalischer Anreize zur Kulturförderung von privater Seite [1].
Ende Jahr deponierte der Bundesrat das Gesuch um eine Aufnahme von Bellinzona in die Unesco-Liste des Weltkulturerbes. Grund der Bewerbung ist laut der offiziellen Kandidaturrechtfertigung die historische und kulturelle Bedeutung der gut erhaltenen Wehranlagen. Die Unesco-Liste umfasst weltweit 506 Denkmäler in 108 Staaten. Drei davon befinden sich in der Schweiz: Es sind dies die Berner Altstadt, der Klosterbezirk in St. Gallen und das Benediktinerinnenkloster St. Johann in Müstair [2].
Für die Befreiung der kulturellen Veranstaltungen von der Mehrwertsteuer siehe oben, Teil I, 5 (Indirekte Steuern). Zum Bericht des Bundesrates "Kultur in den Medien der SRG" siehe unten, Teil I, 8c (Radio und Fernsehen).
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Ziemlich überraschend kündigte Urs Frauchiger, seit 1992 Direktor der Stiftung Pro Helvetia seinen Rücktritt per Ende September an. Als Hauptgrund für seine Entscheidung nannte er Amtsmüdigkeit. Da auf Ende des Berichtsjahres auch das Mandat der Stiftungspräsidentin, der Solothurner CVP-Ständerätin Rosmarie Simmen auslief, musste gleich die ganze Führung der Pro Helvetia neu bestellt werden. Ende November wählte der Stiftungsrat den Bündner CSP-Politiker und Sekretär der Lia Rumantscha Bernard Cathomas zum neuen Direktor. Zur Stiftungspräsidentin ernannte der Bundesrat die scheidende Stadtpräsidentin von Lausanne und frühere Waadtländer SP-National und Ständerätin Yvette Jaggi  [3].
Anfangs Juli eröffnete die Pro Helvetia in Anwesenheit von Bundesrätin Dreifuss eine neue Aussenstelle in Mailand. Das Centro culturale svizzero (CCS) hat die Aufgabe, das schweizerische Kulturschaffen in der lombardischen Metropole vorzustellen und die Aktivitäten der Pro Helvetia in Italien zu organisieren. Das CCS hat jedoch nicht das Kaliber des Schweizer Kulturzentrums in Paris mit seinem Budget von 1,5 Mio Fr., sondern entspricht eher den "Antennen", die mit Unterstützung des Bundes in einigen mittel- und osteuropäischen Städten entstanden sind. Das Budget des CCS beträgt 600 000 Fr. pro Jahr [4].
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Mit der im Vorjahr erfolgten Unterzeichnung der Unidroit-Konvention, welche die Rückführung von illegal exportiertem sowie die Rückgabe von gestohlenem Kulturgut regelt, hatte der Bundesrat deutlich gemacht, dass er deren Bestimmungen zu schweizerischem Recht machen will. Dieses Vorgehen wurde von linken Politikern und Entwicklungsorganisationen begrüsst, von den betroffenen Kunstkreisen - Sammler, Direktoren namhafter Schweizer Museen, Verbände der Antiquare und Kunsthändler - hingegen nach wie vor kritisiert, da sie befürchteten, der sehr weit gefasste Begriff des Kulturgutes könne zu einer Unterbindung jeglichen Handels mit Kunstgegenständen führen [5].
Kontroversen um geraubte Kunstgegenstände fanden aber nicht nur zwischen der Schweiz und dem Ausland statt, sondern auch unter Schweizer Kantonen. Vor allem der Kanton St. Gallen, ehemaliges Untertanengebiet der Eidgenossen, verlangte lautstark die Rückgabe von Kulturgütern, welche ihm zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert entwendet worden waren. Der Zürcher Regierungsrat als Hauptakteur in dieser Angelegenheit weigerte sich, auf diese Rückforderungen einzutreten, worauf St. Gallen rechtliche Schritte erwog [6].
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Auf den 1. Januar trat die auf einen fünfjährigen Versuch angelegte sogenannte erfolgsabhängige Filmförderung des Bundes in Kraft. Gleichzeitig wurde die selektive Filmföderung neu geordnet. Im Dezember des Vorjahres hatte das EDI die dafür notwendigen Reglemente erlassen. Die Verordnung zur erfolgsabhängigen Förderung bildet die Rechtsgrundlage für deren Trägerschaft "Succès cinéma". Beteiligt sind, neben dem Bund, die Kulturstiftung "Suissimage", die SRG und der Teleclub. "Procinema", der Dachverband für Kino und Filmverleih, übernimmt einen Teil der administrativen Kosten. Das Prinzip dieser zweiten Säule der Filmförderung sieht vor, dass sich Schweizer Filme mit jedem Zuschauer ein Guthaben erarbeiten, das in die Projektentwicklung, die Produktion oder in den Verleih neuer Filme investiert werden kann. Neben der Regie, der Produktion und dem Verleih profitieren auch die Kinobetriebe von dieser neuen Form der Filmförderung. Damit soll ein Anreiz zur besseren Auswertung von Schweizer Filmen geschaffen werden.
Bedeutsamste Änderung bei der selektiven Filmföderung ist eine klare Unterscheidung bei der Herstellungsförderung. Künftig muss ein Filmprojekt entweder auf eine prioritäre Auswertung im Kino oder auf eine solche im Fernsehen ausgerichtet sein. Dazu gibt es anstelle des bisherigen Begutachtungsausschusses deren zwei, die alternativ tagen werden. Im Reglement definiert sind die Kriterien, die das Filmprojekt und sein unabhängiger Produzent erfüllen müssen; ebenso sind die Kompetenzen zwischen begutachtender und entscheidender Instanz geregelt, ferner Abrechnungspflicht und -kontrolle. Auch mit den filmkulturellen Organisationen, die regelmässig unterstützt werden, sollen ab 1998 Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden. Angestrebt wurde damit ein zielgerichteter und besser koordinierter Einsatz für den "wertvollen" Film. Für alle Bereiche wurden auch die Kriterien der Subventionierung umschrieben [7].
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Der Bund beantragte dem Parlament insgesamt 23,5 Mio Fr. für den Bau und Betrieb einer Massenentsäuerungsanlage zur Rettung vom Zerfall bedrohter Bücher und Dokumente. In der auf dem Gelände des Munitionsunternehmens Wimmis (BE) geplanten Fabrik sollen ab dem Jahr 2000 rund 120 Tonnen Papier pro Jahr entsäuert und damit für die Nachwelt gerettet werden. Geplant ist, dass Bundesarchiv und Landesbibliothek in den ersten fünf Jahren nach der Betriebsaufnahme rund zwei Drittel der Anlage auslasten werden. Das restliche Drittel soll einem weiteren Kundenkreis offenstehen und gegen Verrechnung der Kosten genutzt werden können [8].
Das audiovisuelle Kulturgut der Schweiz ist gefährdet. Zu seiner Erhaltung sprach der Bundesrat einen Beitrag von 150 000 Fr. für 1998 und für die Jahre 1999 bis 2001 je einen von 626 000 Fr. Die Gelder gehen an den Verein Memoriav, der unter anderem auch die Cinémathèque in Lausanne und die Fonoteca in Lugano unterstützt [9].
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Angesichts der immer knapper werdenden Finanzen einerseits und der Bedürfnisse der betroffenen Institutionen anderseits wäre es wünschenswert, wenn es ein nationales Museumskonzept gäbe. Mit diesen Worten reagierte Aussenminister Cotti bei der Beratung der Finanzhilfe für das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Museum in Genf auf eine diesbezügliche Anregung von Ständerat Bieri (cvp, ZG), welcher damit die Forderung aufnahm, die Nationalrat Widmer (sp, LU) als Postulat in der grossen Kammer einbringen wollte, wobei er aber am Widerstand von Hess (cvp, ZG ) scheiterte [10].
Ohne nennenswerte Opposition verabschiedeten beide Kammern die Weiterführung der Finanzhilfe für das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf für die Jahre 1998-2001. Im Rahmen der allgemeinen Sparbemühungen wurde der bis anhin ausgeschüttete Beitrag von jährlich 1,1 Mio Fr. auf rund 900 000 Fr. reduziert. Die Finanzhilfe wird zudem nur ausgerichtet, wenn sich der Kanton Genf und das IKRK ebenfalls an der Finanzierung des Museums beteiligen [11].
90 Jahre nach seiner Gründung entliessen die PTT "ihr" Museum in die Selbständigkeit. Von einer Verwaltungseinheit wurde es zum eigenständigen Unternehmen unter dem Namen Museum für Kommunikation. Trägerin des neuen Museums ist eine Stiftung; ihr überliessen die PTT die Sammlungsbestände, das moderne Museumsgebäude in Bern sowie einen Betriebsfonds von 1 Mio Fr. [12].
Hauptgrund für die finanzielle Misere, in der das Verkehrshaus der Schweiz in Luzern seit Jahren steckt, ist der stete Rückgang der Besucherzahlen. Dabei wirkt sich der Umstand, dass die limitierten Mittel Erneuerungen in den permanenten und den Sonderausstellungen nur beschränkt zulassen, als eigentliche Negativspirale aus. Nachdem das Luzerner Stadtparlament bereits beschlossen hatte, dem Verkehrshaus einen zinslosen Kredit von 1 Mio Fr. einzuräumen, liess sich auch der Bund zu einer Geste bewegen: Er beschloss, dem Verkehrshaus mit jährlich 1,5 Mio Fr. unter die Arme zu greifen, allerdings nur unter der Bedingung, dass Kanton und Stadt Luzern ihrerseits zusammen mindestens 2 Mio Fr. pro Jahr beisteuern [13].
Das lange im Berner Nordquartier geplante, letztlich am Widerstand der ansässigen Bevölkerung gescheitete Schweizerische Armeemuseum (SAM) soll nun in Thun entstehen. Dass der Bund dafür rund 9 Mio Fr. aufwerfen will und diesen Betrag recht versteckt als nicht weiter deklarierten Posten "Bauten" bei den Ausgaben des Generalstabs ins Budget aufnahm, stiess vor allem den Vertretern des linken Lagers im Parlament auf. Gegenüber Nationalrat Vollmer (sp, BE), der argumentierte, angesichts des generellen Spardrucks könne man die Summe durchaus für sinnvollere Zwecke verwenden, versprach Finanzminister Villiger, die Frage noch einmal mit EMD-Chef Ogi zu besprechen [14].
Die Idee eines Dürrenmatt-Zentrums in Neuenburg, welches das bildnerische Werk des Schriftstellers wieder für die Öffentlichkeit zugänglich machen soll, kam einen Schritt weiter. Nachdem die Witwe Dürrenmatts das ehemalige Wohnhaus des Schriftstellers der Eidgenossenschaft und die Friedrich-Dürrenmatt-Stiftung dem Literaturarchiv die Bilder und Zeichnungen aus ihrem Besitz geschenkt hatten, stimmte der Bundesrat dem Bau des Zentrums zu, für welches Stararchitekt Botta bereits Pläne ausgearbeitet hat. Baubeginn soll im Frühling 1998 sein. Von den auf 6 Mio Fr. geschätzten Kosten werden 3 Mio Fr. vom Bund übernommen, 2 Mio Fr. vom Kanton Neuenburg und 1 Mio Fr. von privaten Sponsoren und Mäzenen [15].
Die Zukunft des in materiellen Nöten steckenden Spieldosen- und Automatenmuseums in Sainte-Croix (VD) ist gesichert. Nachdem die Museumsleitung und die Standortgemeinde in den vergangenen Jahren vergeblich an den Bund appelliert hatten, das Museum, welches einen wichtigen Wirtschaftszweig der Region im 19. Jahrhundert dokumentiert, finanziell zu unterstützen, stimmten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger deutlich einer Übernahme des Museumsgebäudes durch die Gemeinde zu [16].
Im Oktober wurde die auf privater Basis entstandene Fondation Beyeler in Riehen (BS) der Öffentlichkeit übergeben. Das Museum beherbergt die international renommierte Sammlung moderner Kunst, welche die beiden Basler Kunsthändler Ernst und Hildy Beyeler aufgebaut haben [17].
Das Sportmuseum in Basel, das im Vorjahr nur dank einer konzertierten Aktion gerettet werden konnte, schien dieses Jahr endgültig vor dem Aus zu stehen. Im letzten Moment fand sich dann aber eine anonyme Investorengruppe, die sich bereit erklärte, das Museum weiterzuführen [18].
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Nach neun Monaten Entwicklungszeit legten die Landesbibliothek in Bern, die ETH-Bibliothek und die Zentralbibliothek in Zürich das gemeinsam initiierte Pilotprojekt "Informationsnetz Schweiz" vor. Benutzer können nun via Internet Informationen in rund 200 Schweizer Bibliotheken suchen und abrufen [19].
In Bern wurde die 1959 gegründete Osteuropa-Bibliothek in ihren neuen Räumlichkeiten offiziell wiedereröffnet. Diese Institution, fortan eine Filiale der Berner Stadt- und Universitätsbibliothek, ist mit ihren rund 120 000 Bänden die grösste Spezialbibliothek der Schweiz zu zeitgeschichtlichen Osteuropafragen. Das Bibliothekskonzept ist nicht mehr, wie zu Gründerzeiten, politisch definiert, sondern historisch-geographisch [20].
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Mit Zustimmung des Bundesrates nahm der Ständerat eine Motion seiner Kommission für Kommunikation und Verkehr an, welche die Landesregierung beauftragt, den Schutz der Urheberinnen und Urheber auch im Bereich der neuen Kommunikationstechnologien und der digitalen Übermittlung von Werken und Leistungen sicherzustellen. Dazu sollen insbesondere Lücken im Urheberrecht vorausschauend geschlossen, das Schutzniveau für die verwandten Rechte gezielt angehoben und die erforderlichen haftungsrechtlichen Bestimmungen vorgeschlagen werden. Der Nationalrat überwies die Motion ebenfalls [21].
Im Februar reichte die Pro Litteris, die Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst, 15 Zivilklagen gegen Betriebe ein, die sich nach wie vor weigerten, die im Urheberrechtsgesetz vorgesehenen Gebühren für Fotokopien zu bezahlen. Die Musterprozesse sollen Druck auf die rund 1500 renitenten Betriebe ausüben. Wenig Erfolg hatte die Pro Litteris mit ihrer Forderung, eine "Bildschirm-Abgabe" einzuführen. Mit dem Hinweis auf die mangelnde gesetzliche Grundlage erklärte der Gewerbeverband, einer der wichtigsten Gesprächspartner der Pro Litteris auf der Nutzerseite, er werde in diesem Punkt jegliche Verhandlung boykottieren [22].
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Immer häufiger weisen Städte mit Zentrumsfunktion auf die ungerechte Verteilung von Kosten und Nutzen im Kulturbetrieb hin. Während die Städte praktisch allein die kulturellen Institutionen finanziell über Wasser halten, sind es in weiten Teilen die Einwohnerinnen und Einwohner der Agglomeration, welche das kulturelle Angebot nutzen. Im 1995 revidierten Kulturförderungsgesetz des Kantons Bern wurde festgehalten, dass die Gemeinden der Region Bern die bedeutenden Kulturinstitute der Bundesstadt mitfinanzieren sollen. Die Umsetzung des Gesetzes erwies sich jedoch als sehr schwierig, da sich mehrere Gemeinden dagegen wehrten, diesen Obolus zu entrichten. Bis Ende Jahr stimmten 43 Gemeinden der Abgabe zu, 21 Gemeinden lehnten den Subventionsvertrag ab, 20 weitere vertagten ihren Entscheid auf 1998 [23].
Die Kantonsregierungen von Basel-Stadt und Baselland einigten sich auf einen vom Baselbiet vorgeschlagenen Kulturvertrag. Damit will Liestal künftig 1% seiner Einnahmen aus der Besteuerung der natürlichen Personen, das heisst gegen 7 Mio Fr. jährlich, an das Basler Kulturangebot zahlen. In einer im Vertrag enthaltenen Liste wurden die 16 Kulturinstitutionen genannt, die basellandschaftliches Geld erhalten sollen. Aufatmen konnten vor allem die Basler Theater (statt 1,5 Mio Fr. neu 3,5 Mio Fr.) und die Stiftung Basler Orchester, aber auch eine ganze Reihe kleinerer Musik-, Tanz- und Theaterinstitutionen. Nicht berücksichtigt wurden die bildende Kunst, die Literatur und die Museen [24].
Eine Delegation aus der "Kulturregion am Oberrhein" bestehend aus den Kulturverantwortlichen der Kantone Basel-Stadt und Baselland sowie einem Vertreter der deutschen Stadt Lörrach warb gemeinsam in Brüssel für Basel als "Kulturstadt Europas 2001". Entgegen den Erwartungen fand die Wahl nicht im Berichtsjahr statt, da sich die 15 EU-Kulturminister nicht auf eine der vorgeschlagenen Städte einigen konnten [25].
Der Kanton Tessin tut sich offenbar schwer mit seiner Alternativkultur. Seit eine Gruppe Jugendlicher im Oktober 1996 im Luganeser Vorort Viganello eine leerstehende Industriemühle besetzt und in ein selbstverwaltetes Gemeinschaftszentrum umgewandelt hatte, bemühten sich Gemeinde und Kanton mit den Betroffenen - Besetzer und Anwohner - eine tragfähige Lösung zu finden. Allerdings vergeblich, denn nach einer Eskalation der Bürgerproteste ging die Liegenschaft Mitte Juni in Flammen auf. Grund war eindeutig Brandstiftung. Der Versuch, die Autonomen in einem dem Kanton in Canobbia gehörenden Grotto anzusiedeln, scheiterte ebenfalls [26].
Das juristische und politische Seilziehen um das mittlerweile 10jährige alternative Kulturzentrum in der Berner Reithalle scheint kein Ende zu nehmen. Nachdem der rot-grüne Stadtrat (Legislative) im März 1996 1,489 Mio Fr. für die dringendsten baulichen Unterhaltsmassnahmen beschlossen hatte, reichte eine SVP-Parlamentarierin Rekurs gegen diesen Entscheid ein. Der zuständige Regierungsstatthalter gab der Beschwerdeführerin recht, welche moniert hatte, die vom Stadtrat verabschiedeten Massnahmen würden auf eine spätere Gesamtsanierung hinauslaufen. Darüber aber müsse das Volk frei und ohne bereits geschaffene Sachzwänge befinden können. Der Stadtrat bestritt diesen Zusammenhang zwar, verzichtete aber darauf den Entscheid weiterzuziehen. Der Gemeinderat legte daraufhin dem Stadtrat ein Gesamtprojekt für die Sanierung von 13,4 Mio Fr. vor; dem für die Projektierungsarbeiten notwendigen Kredit von 480 000 Fr. stimmte der Stadtrat zu [27].
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Sprachen
Nach kurzer Diskussion beschloss der Ständerat die Ratifizierung der Europäischen Charta über die Regional- und Minderheitensprachen nahezu einstimmig. Bedenken, dieses Abkommen sei zu regelungsdicht und tangiere die nationale Souveränität, wie sie etwa Schmid (cvp, AI) in seinem Nichteintretensantrag vorbrachte, wurden vom Kommissionssprecher und von Bundesrätin Dreifuss entkräftet. Sie wiesen darauf hin, dass die Charta keine Massnahmen von der Schweiz verlangt, die nicht schon ohnehin zum Schutz des Italienischen und des Rätoromanischen ergriffen worden sind, da sich die Signatarstaaten lediglich dazu verpflichten, die geschichtlich gewachsenen nationalen Minderheitensprachen in deren angestammtem Territorium zu schützen. Insbesondere geht es nicht darum, die Dialekte oder die Sprachen der Zuwanderer besonders zu berücksichtigen. Die Konvention begründet keine kollektiven oder individuellen Rechte, und sie ist auch nicht direkt anwendbar. Der Nationalrat schloss sich in seiner Herbstsession dem Ständerat praktisch diskussionslos an. Ein Minderheitsantrag aus SD- und SVP-Kreisen, der mit ähnlichen Argumenten wie Schmid für Nichteintreten plädierte, wurde ganz klar verworfen. Ende Dezember unterzeichnete die Schweiz als siebtes Mitgliedsland des Europarates die Charta und hielt gleichzeitig fest, dass die Konvention in der Schweiz auf das Italienische und Rätoromanische anzuwenden sei [28].
Ausgehend von den Ergebnissen der Volkszählung von 1990 veröffentlichte das Bundesamt für Statistik (BFS) eine Studie zur Sprachenlandschaft Schweiz. Dieser Untersuchung zufolge sind die Grenzen zwischen den vier Landessprachen ziemlich gefestigt. Das Deutsche weist - gemessen an der Gesamteinwohnerzahl - einen Anteil von 63,6% aus, das Französische einen solchen von 19,2%; es hat sich trotz einer hohen Zahl anderssprachiger Zuwanderer gemäss BFS sehr gut behauptet. Der Anteil des Italienischen ist aufgrund des Rückgangs der italienischen Immigration zwar leicht auf 7,6% gesunken, im italienischen Sprachgebiet selber aber angestiegen. Einzig die Rätoromanen leben immer weniger in einem fest umrissenen Gebiet, und für viele von ihnen ist Deutsch zur Umgangssprache geworden. Das BFS konstatierte, dass das Rätoromanische in den beruflich aktiven Jahrgängen untervertreten ist. Generell sei eine Überalterung der Romanischsprechenden festzustellen, was keine besonders günstige Zukunftsprognose ergebe. Hoffnung für das Wiedererstarken der Sprache biete jedoch die Schule, denn bei den Schülern in Gemeinden mit Rätoromanisch als Unterrichtssprache seien überdurchschnittlich hohe Prozentwerte für den Gebrauch dieser Sprache festzustellen. Markant ist der Vormarsch des Englischen im Berufsleben. Rund 15% der Erwerbstätigen gaben an, Englisch in den beruflichen Kontakten häufig zu verwenden; bei Dienstleistungskaufleuten, Medienschaffenden, Sozial-, Geistes- und Naturwissenschaftern sind es sogar 30%. Trotzdem verständigen sich die Menschen im Beruf zu 95% in der Umgangssprache ihres Sprachgebietes. Aber auch hier bildet das Rätoromanische eine Ausnahme, denn mit 70% ist es als Umgangssprache im Beruf deutlich weniger präsent [29].
Eine Nationalfondsstudie ging der Frage nach, wieviel die öffentliche Hand in den verschiedenen Landesteilen für den Fremdsprachenunterricht an den Schulen ausgibt und welche Prioritäten sie dabei setzt. Dabei zeigten sich signifikante Unterschiede zwischen der Deutschschweiz, der Romandie und dem Tessin. In der deutschen Schweiz werden durchschnittlich pro Schüler und Jahr 1592 Fr. ausgegeben: 778 Fr. fliessen in den Französischunterricht, dicht gefolgt vom Englischen (696 Fr.); bereits weit abgeschlagen figurieren Italienisch (88 Fr.), Spanisch (22 Fr.) und Rätoromanisch (8 Fr.). In den welschen Schulen, wo durchschnittlich 1463 Fr. pro Jahr ausgegeben werden, wird Romanisch überhaupt nicht und Spanisch (3 Fr.) kaum angeboten, während das Italienische (90 Fr.) ungefähr den gleichen - geringen - Stellenwert hat wie in der Deutschschweiz. Im Unterschied zu dieser hat aber der Deutschunterricht ganz klar Vorrang (905 Fr.) vor dem Englischen (465 Fr.). Der Kanton Tessin gibt am meisten für Fremdsprachenunterricht aus, nämlich 1713 Fr. pro Jahr und Schüler. Erste Priorität hat hier das Französische (792 Fr.), dicht gefolgt vom Deutschen (646 Fr.); Englisch wird im Tessin mit 265 Fr. ganz deutlich auf Rang 3 verwiesen [30].
Die interkantonale Konferenz der Erziehungsdirektoren der Westschweiz und des Tessins zeigten sich beunruhigt darüber, dass sich die Deutschschweiz immer offener dafür zeige, Englisch statt Französisch als erste Fremdsprache zu unterrichten. Sie verlangte deshalb eine Debatte über eine einheitliche Politik und forderte, dass die Kantone die in den siebziger Jahren beschlossene Regelung wieder vermehrt beachten, wonach die erste Fremdsprache eine Landessprache sein muss. Ihre Besorgnis erhielt neue Nahrung durch den Entscheid des Erziehungsrates des Kantons Zürich, das Fach Englisch zumindest probeweise als obligatorischen Unterricht an der Volksschuloberstufe sowie an den unteren Klassen der Langzeitgymnasien einzuführen. Die Erziehungsdirektorenkonferenz appellierte an die Kantone, bis zum Vorliegen eines nationalen Fremdsprachenkonzepts, welches für Sommer 1998 in Aussicht gestellt wurde, alle diesbezüglichen Entscheidungen auszusetzen [31].
Der Bundesrat erliess auf den 1. April eine neue Weisung zur Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Die französisch- und italienischsprachigen Mitarbeiter der Bundesverwaltung sollen sich bei der Arbeit verstärkt ihrer eigenen Sprache bedienen können [32].
Mit einem Bundesgerichtsurteil wurde erneut der Frage nachgegangen, welchen Stellenwert das Territorialitätsprinzip im zweisprachigen Kanton Freiburg haben soll. Die Lausanner Richter unterstützen das Freiburger Verwaltungsgericht, welches einer deutschsprachigen Familie aus der heute zu gut 40% germanophonen Gemeinde Crissier ein rein auf Deutsch geführtes Gerichtsverfahren verweigert hatte. Das Bundesgericht befand, eine Gemeinde mit so geringer Einwohnerzahl wie Crissier (rund 500 Personen) könne erst nach mindestens zwei Jahrzehnten mit einer starken anderssprachigen Minderheit als echt zweisprachig bezeichnet werden [33].
Als erste Stadt gab sich Biel - mit finanzieller Unterstützung des Kantons Bern - einen "Monsieur Bilingue", welcher das Ende 1996 gegründete Forum für die Zweisprachigkeit leitet. Diese Institution will den Bilinguismus professionell fördern und sich mit den besonderen Problemen des Zusammenlebens verschiedener Sprachgruppen in einer zweisprachigen Stadt und Region befassen [34]. Ebenfalls in Biel nahm eine jahrzehntelange paradoxe Situation ein Ende. Während 42 Jahren lebten das deutschsprachige Gymnasium und das französischsprachige Lycée unter einem Dach, vermieden aber ostentativ jeden Kontakt. Nun rauften sich die Leiter der beiden Lehranstalten zusammen und boten erstmals eine zweisprachige Maturitätsausbildung an [35].
Zum Konzept der SRG zur Förderung des Kontakts unter den Sprachregionen siehe unten, Teil I, 8c (Radio und Fernsehen).
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Analog zur Entwicklung in Deutschland und Österreich wurde auch in der Schweiz die 1996 in Wien unterzeichnete Absichtserklärung über die Rechtschreibereform der deutschen Sprache vor allem von Politikern der äussersten Rechten bekämpft. In seiner Stellungnahme zu einer Interpellation Keller (sd, BL) bezeichnete der Bundesrat die Reform als sehr massvoll, da sie sich weitgehend darauf beschränke, Unsicherheiten und Stolpersteine auszuräumen. Die Behauptung, die Reform führe zu übertriebenen Kosten habe sich in keiner Weise bewahrheitet, da die lange Übergangszeit von rund sieben Jahren eine gleitende Anpassung der Lehrmittel ermögliche [36].
Ein ehemaliger Landrat aus dem Kanton Baselland reichte daraufhin bei einem Gericht im Kanton Bern eine Klage ein, welche verlangte, die Erziehungsdirektoren seien im Sinn einer vorsorglichen und einstweiligen Massnahme anzuweisen, sämtliche Schritte zur Einführung der neuen deutschen Schreibweise zu sistieren, bis in der Bundesrepublik ein endgültiger Entscheid zu dieser Frage gefallen sei. Die Erziehungsdirektorenkonferenz sah sich trotz dieser Klage keineswegs gemüssigt, von ihren Plänen, die Reform ab 1998 schrittweise einzuführen, abzuweichen. Auch sie betonte, die Reform sei sinnvoll, gehe nicht zu weit und bilde vor allem für die Schulen eine Erleichterung. Das Berner Gericht trat auf die Klage ohnehin nicht ein, weil der Kläger nicht glaubhaft machen konnte, dass er durch die Reform in seinen persönlichen Rechten betroffen sei [37].
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Bereits zum dritten Mal wurde die Schweiz an dem alle zwei Jahre stattfindenden Frankophonie-Gipfel nicht von der für die Sprachenpolitik zuständigen Bundesrätin Dreifuss, sondern vom jeweiligen Bundespräsidenten vertreten. Damit kommt zum Ausdruck, dass es sich bei den Frankophonie-Gipfeln - zumindest aus Sicht der Schweiz - weniger um ein sprachpolitisches, sondern vielmehr um ein allgemeines aussenpolitisches Forum handelt. Aus diesem Grund werden diese Treffen inskünftig oben, Teil I, 2 (Organisations internationales) behandelt.
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Italienisch wird für die deutschsprachigen Bündner Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 1999/2000 zur obligatorischen Frühfremdsprache (ab der 4. Klasse). Diesen Entscheid fällte das Stimmvolk mit einer satten Zweidrittelsmehrheit. Anstelle des Italienischen können die Gemeinden auch das Rätoromanische für obligatorisch erklären. In Genf wird ab dem Schuljahr 1998/1999 neben Deutsch auch Italienisch als erste Fremdsprache angeboten [38].
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Nationalrätin Semadeni (sp, GR) gab mit einer einfachen Anfrage ihrer Besorgnis darüber Ausdruck, dass das Rätoromanische an den 1998 stattfindenden Feierlichkeiten "150 Jahre Bundesstaat" sowie an der Expo 2001 zu kurz kommen könnte. In seiner Antwort bekräftigte der Bundesrat seinen Willen, dass bei den Projekten, die der Bund selber realisiert, das Rätoromanische angemessen berücksichtigt werden soll. Dies gelte insbesondere für Projekte, die auch im rätoromanischen Sprachraum gezeigt würden. Er werde sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass einzelne der rund 40 für 1998 von dritter Seite geplanten und mit Bundeshilfe umzusetzenden Projekte ganz oder teilweise auch in Rumantsch Grischun realisiert werden [39].
Ende Jahr wurde erstmals im Bundesblatt der rätoromanische Text einer eidgenössischen Volksinitiative veröffentlicht. Bei der Revision des Sprachenartikels in der Bundesverfassung war 1996 Romanisch zur Teilamtssprache erhoben worden. Gestützt auf diesen Verfassungsartikel und die entsprechende Verordnung verlangten die Urheber des Begehrens "Arbeitsverteilung" eine amtliche Übersetzung ihres Textes in Rumantsch Grischun [40].
Für die Aufnahme des Betriebs einer rätoromanischen Nachrichtenagentur sowie die Lancierung der rätoromanischen Tageszeitung "La Quotidiana" siehe unten, Teil I, 8c (Presse).
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Die Eidgenössische Technische Hochschule (ETH) Zürich führte Englisch als die vierte offizielle Unterrichtssprache ein. Jede der 19 Abteilungen wurde beauftragt, mindestens eine Vorlesung auf Englisch anzubieten. Die Dozenten sollen in erster Linie aus dem angelsächsischen Raum kommen, was nicht schwer zu realisieren ist, da dies bereits heute auf 10% der Professorenschaft zutrifft. Ziel der Massnahme sind nicht nur verbesserte Sprachkenntnisse der angehenden Schweizer Ingenieure, Architekten und Naturwissenschafter, was deren Wettbewerbsfähigkeit auf dem internationalen Arbeitsmarkt erhöht. Es soll auch der zunehmenden Konkurrenz ausländischer Hochschulen begegnet werden. Skandinavische und osteuropäische Lehranstalten bieten schon heute ganze Lehrgänge in Englisch an und locken damit Ausländer (Dozenten und Studenten) an, die nicht bereit sind, die entsprechende Landessprache umfassend zu erlernen [41].
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Kirchen
Das Bundeamt für Statistik publizierte Untersuchungsergebnisse, die - auf der Basis der Volkszählungsdaten von 1990 - den Befund bestätigten und präzisierten, dass die religiöse Vielfalt in der Schweiz zunimmt. Die Landeskirchen umfassen zwar immer noch 86% der Bevölkerung, doch hat die Einwanderung den Anteil anderer Konfessionen und Religionen erhöht. Unter den Einwohnerinnen und Einwohnern waren 1990 die Protestanten immer noch etwas zahlreicher als die Katholiken, ebenso in der Bevölkerung der über 40-jährigen. Angehörige von Ostkirchen machten 1990 1% der Wohnbevölkerung aus, Muslime 2,2%. Deren Zahl dürfte seither in Zusammenhang mit der Anwesenheit von Bosniern und Kosovo-Albanern noch deutlich gewachsen sein.
Mehr als eine halbe Million Einwohner der Schweiz (7,4%) erklärten 1990, sie gehörten keiner Religionsgemeinschaft an. Ihr Anteil ist in den Kantonen mit weitgehender Trennung von Kirche und Staat (Neuenburg, Genf) sowie in Basel-Stadt besonders hoch. 1970 hatte diese in der Statistik 1960 geschaffene Kategorie erst 1,1% der Bevölkerung umfasst. Die Relativierung traditioneller Prägungen zeigt sich auch in den geographischen Unterschieden: Die Reformierten sind nur noch im Kanton Bern mit 72% klar in der Mehrheit. Knapp 50% erreichten sie 1990 in den Kantonen Glarus, Thurgau, Waadt, Neuenburg, Zürich, Baselland, Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden. Demgegenüber sind elf Kantone zu mindestens 70% katholisch. In 22,5% der Ehen gehörten 1990 die Ehepartner unterschiedlichen Glaubensgemeinschaften an gegen lediglich 5% 1880 [42].
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Im Rahmen eines eintägigen Arbeitsbesuchs zu Jahresbeginn in Rom stattete Bundesrat Cotti auch dem Vatikan eine kurze Visite ab. Nach einer Audienz bei Papst Johannes Paul II. unterrichtete er Kardinal-Staatssekretär Sodano, den "Aussenminister" des Heiligen Stuhls, über die grosse Besorgnis der katholischen Bevölkerung der Schweiz bezüglich der Verhältnisse im Bistum Chur  [43].
Fast gleichzeitig mit einem Rombesuch von Bischof Haas, bei welchem dieser dem Papst die Situation im Bistum Chur aus seiner Sicht darlegte, forderten die römisch-katholischen Landeskirchen des Bistums ihre Kantonsregierungen und den Bundesrat auf, Schritte zu unternehmen, die auf personelle Verschiebungen in der Diözese Chur abzielen. Die Regierungen der sieben Kantone, welche dem Bistum Chur angegliedert sind (Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug, Zürich und Graubünden), intervenierten Mitte Februar beim Bundesrat und baten ihn, sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden diplomatischen Mitteln für die Wiederherstellung des religiösen Friedens im Bistum einzusetzen. Der Bundesrat erachtete das Anliegen als nicht besonders dringlich und beantwortete das Schreiben vorerst nicht [44].
Ende August wandten sich die Regierungen der Bistumskantone erneut an Bundesrat Cotti mit der Bitte, sich beim Heiligen Stuhl für eine Lösung des Churer Bistumkonflikts einzusetzen. Nach der Aussprache erklärten sie, sie seien aus Sorge um den religiösen Frieden an den Bundesrat gelangt. Der Fall Haas sei längst kein innerkatholisches Problem mehr, sondern eines von gesamtgesellschaftlicher Tragweite. Das zeigten Konflikte in den Kantonen, aber auch die versuchte Einflussnahme des Churer Bischofs auf das Verhältnis von Kirche und Staat. Bundesrat Cotti versprach, die Angelegenheit vertieft prüfen zu lassen, machte im übrigen aber keine verbindlichen Zusagen eine diplomatische Intervention betreffend [45].
Ebenfalls Ende August reisten die Schweizer Bischöfe in corpore für eine Woche nach Rom. Der alle fünf Jahre stattfindende "Ad-limina-Besuch" der Diözesanbischöfe eines Landes beim Papst ist eigentlich eine Routineangelegenheit. Diesmal hatte der Besuch eine gewisse Brisanz, weil allen Beobachtern klar war, dass die Schweizer Bischöfe personelle Änderungen im Bistum Chur verlangen würden. Auch auf diese Intervention erfolgte vorerst kein Einlenken aus Rom, ganz im Gegenteil: der Papst mahnte die Schweizer Bischöfe zu mehr Einigkeit und kritisierte deren Distanzierung von Haas [46].
Anfangs Oktober beschloss der Bundesrat, den Schweizer Sonderbotschafter beim Heiligen Stuhl mit einer diplomatischen Demarche zu betrauen, um dem Papst die Sorge der sieben Bistumskantone über die Lage im Bistum Chur angemessen zum Ausdruck zu bringen. Der Bundesrat betonte, dass dieser Schritt nicht bedeute, dass er sich in die inneren Angelegenheiten der Kirche einmischen wolle. In einer gleichentags verabschiedeten Antwort auf eine Anfrage von Nationalrätin Grendelmeier (ldu, ZH) schrieb der Bundesrat, es wäre übertrieben zu sagen, dass durch den Fall Haas der religiöse Friede in der Schweiz gefährdet sei. Er sehe daher keinen Anlass, von sich aus Massnahmen zu treffen. Er wolle aber alle sich künftig ergebenden Möglichkeiten der Diplomatie zur Lösung des Konfliktes ergreifen [47].
Haas, durch die Haltung des Papstes beim Ad-limina-Besuch in seinem Selbstbewusstsein bestärkt, ernannte im November drei neue Bischofsvikare, die von der Basiskirche aufgrund deren Haastreue als Provokation erachtet wurden. 14 der 16 Dekane des Bistums protestierten heftig gegen diesen Personalentscheid, der als faktische Entmachtung der beiden Weihbischöfe Vollmar und Henrici gedeutet wurde, welche Rom 1993 zur Entspannung der Stimmung in der Diözese Chur eingesetzt hatte. Der Priesterrat des Bistums forderte daraufhin Haas zum Rücktritt auf. Ob es die eigenwillige Personalpolitik war, welche den Sinneswandel in Rom ermöglichte, oder die diplomatische Demarche des Bundesrates konnte nicht eruiert werden: so oder so wurde Haas anfangs Dezember von Chur auf den neu geschaffenen Sitz eines Erzbischofs von Vaduz "wegbefördert". Mit Erleichterung und unverhohlener Freude reagierten die Vertreter der Bistumskantone und die meisten Chur unterstellten Gläubigen auf diese Nachricht. Auch Bundesrat Cotti konnte eine gewisse Genugtuung über den Abgang von Bischof Haas nicht verbergen, da er darin eine bedeutende Verbesserung der Gesprächskultur sah [48].
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Als Schweizer Premiere übernahm der Kanton Bern aufgrund seiner neuen Kantonsverfassung die Entlöhnung der jüdischen Rabbiner der Kultusgemeinden Bern und Biel. Damit geht Bern über die Anerkennung der israelitischen Kultusgemeinden hinaus, welche in den letzten Jahren in den Kantonen Basel-Stadt und Freiburg vorgenommen wurden [49].
Zum aufkommenden Antisemtismus in Zusammenhang mit der Diskussion über die Haltung der Schweiz im 2. Weltkrieg siehe oben, Teil I, 1a (Grundsatzfragen).
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Das Bundesgericht befand, einer zum Islam konvertierten Primarlehrerin sei zu Recht verboten worden, während des Unterrichts ein Kopftuch oder einen Schleier zu tragen. Die Lausanner Richter vermochten in dem vom Genfer Erziehungsdepartement erlassenen Kopftuchverbot keine Verletzung der Glaubens- und Gewissenfreiheit erblicken. Von Bedeutung sei hingegen, dass die Lehrerin an der Primarschule und damit Kinder unterrichte, die besonders leicht beeinflussbar seien. Würde man der Lehrerin erlauben, das als stark einzustufende Symbol des Kopftuchs im Unterricht zu tragen, so käme dies laut Bundesgericht einem Präjudiz gleich. Es wäre auch schwer mit dem Verbot des Aufhängens eines Kruzifixes in den öffentlichen Schulen vereinbar [50].
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Nachdem 1994 und 1995 bei vier Dramen um die Sonnentemplersekte 74 Menschen ums Leben gekommen waren, darunter auch eine gewisse Anzahl von in Genf ansässigen Personen, hatte die Genfer Regierung einen Expertenbericht in Auftrag gegeben, um sich ein Bild über das Ausmass der Gefahr zu machen, die von zweideutigen religiösen Organisationen ausgeht. Nach Abschluss ihrer Untersuchung schlugen die Experten nicht weniger als 40 Massnahmen gegen die negativen Einflüsse sektenähnlicher Organisationen und Gruppierungen vor. Angeregt wurden unter anderem eine verstärkte Aufklärung über Sekten im allgemeinen sowie eine Verbesserung der Opferhilfe für Ausstiegswillige. Die Genfer Regierung leitete darauf dem Kantonsparlament zwei Standesinitiativen zu. Mit der einen Initiative soll ein Artikel ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden, der die "Gehirnwäsche" von Menschen strafbar machen würde. Das zweite Begehren sieht vor, dass die Gründung und das Bestehen eines Vereins obligatorisch den Behörden gemeldet werden muss [51].
Im Juni trafen sich Vertreter aller Kantone der Romandie sowie des Tessins in Genf, um Massnahmen gegen sektenähnliche Organisationen gemeinsam anzugehen. Da sie grosse Unterschiede in der kantonalen Gesetzgebung und der tatsächlichen Betroffenheit feststellten, beschlossen sie, eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um ein einvernehmliches Vorgehen gegenüber den Sekten abzustimmen [52].
Erstmals in der Schweiz verneinte ein Gericht in der Schweiz die Frage, ob Scientology eine Religion sei. Gegenüber einem Scientology-Anhänger, der sich wegen seiner Zugehörigkeit zu dieser Gruppierung im Sinn des Antirassismus-Gesetzes diskriminiert fühlte, vertrat die St. Galler Anklagekammer die Ansicht, aufgrund ihrer Selbstdarstellung müsse Scientology als religiöse Philosophie und nicht als Religion bezeichnet werden. Das Bundesgericht wies die Klage des Scientology-Anhängers ebenfalls ab, da dieser nicht in der Lage war, eine zivilrechtliche Schadenersatzforderung zu begründen [53].
Gemäss der Auffassung der Konsultativen Staaatsschutzkommission soll Scientology in der Schweiz vorerst nicht überwacht werden. Die innere Sicherheit des Landes werde durch diese Gruppierung nicht unmittelbar gefährdet. In Deutschland hatten die Innenminister der Länder entschieden, die Organisation künftig vom Verfassungsschutz beobachten zu lassen. Die Staatsschutzkommission erklärte, ihre Einschätzung unterscheide sich von jener anderer Staaten, weil in der Schweiz extreme und totalitäre Ansichten nur überwacht werden dürften, wenn sie mit Straftaten gegen den Staat oder mit Gewalt verbunden seien. Für Tätigkeiten, wie sie Scientology betreibt, seien zudem zumeist die Kantone zuständig [54].
Als erster Schweizer Kanton bereitete der Kanton Basel-Stadt einen Gesetzesentwurf vor, der die vielfach als Belästigung empfundene Strassenmission von Scientology einschränken will [55].
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Weiterführende Literatur
Allgemeine Geschichtsforschende Gesellschaft der Schweiz (Hg.), Archivistik in der Schweiz, Basel 1997 (Schweizerische Zeitschrift für Geschichte, 1997/47, Nr. 3).
Attenhofer, A., Die Privatisierung des Basler Kunstmuseums: eine ökonomische Analyse der Alternativen, Bern (Diss. Basel) 1997.
"Filmemachen in der Schweiz: Vier Wege zum Erfolg", in Zoom, Januar 1997.
Reichenau, Ch., "Kultursponsoring: Tue Gutes und verdiene daran", in Die Volkswirtschaft, 70/1997, Nr. 6, S. 60 ff.
Bundesamt für Kultur, Leitbild, Bern 1997.
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Eidg. Volkszählung 1990, Die Sprachenlandschaft Schweiz, Bern (BFS) 1997.
Grin, F. / Sfreddo, C., Dépenses publiques pour l'enseignement des langues secondes en Suisse, Genève 1997.
"Language Policy Perspectives in Switzerland" (Debatte), in Schweizerische Zeitschrift für Politische Wissenschaft, 3/1997, Nr. 1, S. 135 ff., Nr. 2, S. 129 f und Nr. 4, S. 92 ff..
Widmer, J., "Langues et configuration de l'éspace public", in Hérmes, 1996, S. 225 ff.
Wyss, M., "Das Sprachenrecht in der Schweiz nach der Revision von Art. 116 BV", in Zeitschrift für Schweizerisches Recht, 116/1997, Bd. I, S. 141 ff.
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Bovey, C., L'évolution de l'appartenance religieuse et confessionnelle en Suisse, Berne (OFS) 1997.
Campiche, R. (éd.), Culture, jeunes et religions, Lausanne 1997.
Corti, N., "Les sectes en Suisse: entre droit pénal et liberté religieuse", in Plädoyer, 1997, Nr. 6, S. 53 ff.
Grichting, M., Kirche oder Kirchenwesen? Zur Problematik des Verhältnisses von Kirche und Staat in der Schweiz, dargestellt am Beispiel des Kantons Zürich, Freiburg 1997.
Gut, W., Der Staat und die Errichtung von Bistümern. Neuere Erwägungen zu Art. 50 Abs. 4 der Schweizerischen Bundesverfassung ("Bistumsartikel"), Freiburg 1997.
Gut, W., Kreuz und Kruzifix in öffentlichen Räumen. Eine Auseinandersetzung mit Gerichtsentscheiden über Kreuze und Kruzifixe in kommunalen Schulzimmern, Zürich 1997.
Karlen, P., "Umstrittene Religionsfreiheit", in Zeitschrift für Schweizerisches Recht, 116/1997, Bd. I, S. 193 ff.
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[1] Presse vom 31.5.97.1
[2] CdT, 31.7.97; NZZ, 11.12.97. Siehe SPJ 1996, S. 307.2
[3] Presse vom 20.3., 21.3., 20.11. und 21.11.97. Für eine Kontroverse zwischen dem BAK und der Pro Helvetia um deren Autonomie siehe BaZ, 5.6.97; JdG, 11.6.97; SGT, 14.6.97.3
[4] JdG und TA, 26.6.97; NZZ, 1.7. und 23.7.97; Presse vom 3.7.97. Siehe SPJ 1995, S. 291.4
[5] NZZ, 13.2., 17.3., 5.4. und 11.7.97; BZ, 18.4.97; JdG, 25.6. und 10.7.97; BaZ, 9.7. und 30.7.97; NQ, 21.7.97; TA, 23.7.97. Siehe auch die Ausführungen des BR zu einer Interpellation Fischer (fdp, AG): Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1648 ff. Aus Protest gegen den Beitritt zur Unidroit-Konvention verlagerte die Rudolf Staehelinsche Familienstiftung 25 in den Kunstmuseen von Basel und Genf ausgestellte Gemälde in die USA (Presse vom 4.7.97; BaZ, 5.7., 9.7., 10.7. und 22.7.97). Siehe SPJ 1996, S. 307 f.5
[6] TA, 9.1.97; BaZ, 27.2.97; NZZ, 9.4.97; BüZ, 14.4.97; Presse vom 4.7.97; Bund, 7.7.97.6
[7] NZZ, 3.1. und 24.1.97; CdT, 9.1.97; BZ und Bund, 23.1.97. Siehe SPJ 1996, S. 308. Mitte Juni konnte "Succès cinéma" erstmals Subventionsgutschriften vergeben: 2,95 Mio Fr. wurden auf 51 Schweizer Filme verteilt (Bund, 14.6.97). Zur selektiven Filmförderung siehe NZZ, 5.8.97. Vgl. SPJ 1996, S. 308.7
[8] BBl, 1997, IV, S. 1485 ff. Für ein neues Archivierungsgesetz der Bundesverwaltung siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung).8
[9] NZZ, 17.1.97. Zu den anhaltenden Finanzproblemen der Cinémathèque vgl. NQ, 14.3. und 18.9.97; Ww, 16.6.97; TA, 2.7.97; BaZ, 6.8.97, JdG, 18.9.97; SN, 15.12.97 sowie SPJ 1995, S. 292. Zu Memoriav und Fonoteca SPJ 1995, S. 292 und NZZ, 10.12.97.9
[10] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 717 ff.; Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2839 f.10
[11] BBl, 1997, II, S. 353 ff.; Amtl. Bull. NR, 1997, S. 899 ff. und 2326; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 717 ff. und 1023; BBl, 1997, IV, S. 810. Siehe SPJ 1993, S. 258 und 1996, S. 309.11
[12] Bund, 14.3.97; BaZ und TA, 15.3.97.12
[13] NZZ, 28.12.96, 8.2., 21.3. und 25.7.97; BaZ, 22.3.97; Presse vom 24.3.97; NLZ, 28.6.97. Siehe auch SPJ 1996, S. 309.13
[14] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2572.14
[15] Express, 14.1., 24.7. und 4.9.97; BZ und TA, 4.9.97; NZZ, 5.9. und 4.11.97. Siehe SPJ 1995, S. 293.15
[16] Presse vom 25.8.97. Die Bundesunterstützung dieses Museums, welches durchaus nationale Bedeutung hat, war daran gescheitert, dass 1994 erneut ein Kulturförderungsartikel in der Bundesverfassung von einer Mehrheit der Kantone abgelehnt worden war (SPJ 1995, S. 293).16
[17] BaZ, 12.6., 16.10., 18.10. und 20.10 97; NQ, 15.10.97; Baz Magazin, 18.10.97. Siehe SPJ 1996, S. 309.17
[18] BaZ, 22.11. und 20.12.97. Siehe SPJ 1996, S. 309.18
[19] NZZ, 7.2. und 21.3.97; NQ, 14.11.97. Für die Neuorientierung der SLB siehe JdG, 20.9.97. Vgl. SPJ 1994, S. 264 f.19
[20] NZZ, 6.9.97.20
[21] Amtl. Bull. StR, 1997, S. 110; Amtl. Bull. NR, 1997, S. 380. Siehe SPJ 1992, S. 276 f.21
[22] Presse vom 12.2.97; BaZ, 19.4.97; SHZ, 7.8.97; NZZ, 26.8.97. Siehe SPJ 1996, S. 310.22
[23] BZ, 22.1., 26.4., 4.7., 5.9., 24.10., 13.11., 24.11., 28.11. und 20.12.97. Siehe SPJ 1996, S. 310.23
[24] BaZ, 18.1., 22.1., 23.1., 4.4., 2.5., 5.6., 24.7., 10.9., 24.9., 25.10., 4.11., 14.11. und 24.11. 97. Gegen den Vertrag war von der SD erfolglos das Referendum ergriffen worden. Siehe SPJ 1996, S. 310.24
[25] BaZ, 28.2., 14.5., 7.10., 4.11. und 21.11.97; SZ, 10.11.97; TA, 10.11.97; NLZ, 13.11.97; NZZ, 21.11.97; Presse vom 24.11. und 25.11.97; CdT und JdG, 25.11.97. Siehe SPJ 1996, S. 310.25
[26] NZZ, 28.5. und 11.6.97; CdT, 6.6., 12.6. und 25.6.97; AT, 30.12.97.26
[27] Bund, 22.1., 23,1., 31.1., 4.4., 11.4., 25.6., 11.7., 24.7., 5.9., 23.10. und 1.11.97. Siehe SPJ 1991, S. 276.27
[28] BBl, 1997, I, S. 1165 ff.; Amtl. Bull. StR, 1997, S. 648 ff.; Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1732 ff.; NZZ, 11.8. und 24.12.97. Siehe SPJ 1996, S. 312.28
[29] Lit. Eidg. Siehe SPJ 1993, S. 260 und 1996, S. 313.29
[30] Lit. Grin / Sfreddo; NQ, 25.8.97.30
[31] SGT, 25.6.97; NZZ, 13.2., 11.10. und 17.12.97; TA, 31.10.97; 24 Heures, 12.11., 13.11. und 27.11.97; NQ, 20.11. und 17.12.97; Bund, 24.12.97; BaZ, 27.10.97. Siehe dazu auch die Antwort auf eine Interpellation Hubmann (sp, ZH): Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2883 ff. In der Romandie wünschen sich Schüler und Eltern grossmehrheitlich Englisch als erste Fremdsprache, doch scheinen die Erziehungsverantwortlichen gewillt, an einer der Landessprachen festzuhalten (Ww, 13.2.97; TA, 22.11.97; SGT, 22.12.97).31
[32] BBl, 1997, II, S. 529 ff.; Presse vom 20.2.97. Siehe dazu oben, Teil I, 1c (Verwaltung).32
[33] Lib., 14.2.97. Siehe SPJ 1993, S. 262.33
[34] Lib., 4.2.97; NQ, 16.7.97; TA, 22.8.97; QJ, 20.9.97.34
[35] NQ, 24.9.97.35
[36] Amtl. Bull, NR, 1997, S. 1580 f. Der BR beantragte dem NR auch, eine entsprechende Motion der FP abzulehnen (Verhandl. B.vers., 1997, V, Teil II, S. 71); TA, 31.7., 19.8. und 29.8.97. Siehe SPJ 1996, S. 312 f.36
[37] Bund, 25.10.97; BüZ, 14.11.97; SZ, 29.12.97.37
[38] BüZ, 19.2., 24.2. und 19.11.97; NLZ, 3.3.97; NZZ, 27.3.97; CdT, 20.2., 4.3. und 7.11.97. Siehe SPJ 1994, S. 268.38
[39] Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2927 f.39
[40] BBl, 1997, IV, S. 1348 f. Siehe SPJ 1996, S. 313 f. Zur Initiative vgl. oben, Teil I, 7a (Arbeitszeit).40
[41] TA, 8.4.97. Bisher galt an der ETH in Zürich die Regel, dass ausländische Dozenten während zwei Jahren ihre Lehrveranstaltung auf Englisch halten durften, dann aber zu Deutsch überzugehen hatten. Den Studenten wurde schon seit Jahren die Möglichkeit eingeräumt, ihre Prüfungen auf Englisch abzulegen, doch wurde wegen der Fachausdrücke kaum von diesem Angebot Gebrauch gemacht.41
[42] Lit. Bovey; Presse vom 15.8.97. Siehe SPJ 1993, S. 263 f.42
[43] NZZ, 15.1.97.43
[44] NZZ, 4.2.97; TA und BüZ, 5.2., 13.5. und 14.5.97; Presse vom 6.2., 15.2. und 5.4.97. Siehe SPJ 1992, S. 282.44
[45] Presse vom 26.8.97; Lib., 28.8.97.45
[46] BaZ, 14.8.97; NZZ, 28.8.97; Presse vom 30.8., 5.9. und 10.9.97. Zur Einschätzung der Schweizer Bischöfe, die Lage im Bistum Chur sei auswegslos, solange Haas die Diözese leite, siehe SPJ 1996, S. 315.46
[47] Presse vom 7.10. und 24.10.97; Amtl. Bull. NR, 1997, S. 2922 f.47
[48] Presse vom 10.11., 22.11., 3.12. und 4.12.97. Zu den Weihbischöfen siehe SPJ 1993, S. 265.48
[49] Lib., 1.7.97; TA, 2.7.97. Siehe SPJ 1996, S. 315.49
[50] Presse vom 20.11.97. Zum Kruzifix-Verbot in öffentlichen Räumen siehe SPJ 1990, S. 270, 1993, S. 264 und 1995, S. 298.50
[51] Presse vom 19.2.97. Siehe SPJ 1995, S. 298.51
[52] CdT und JdG, 13.6.97.52
[53] Presse vom 14.2.97; SGT, 25.6.97. Zu weiteren Gerichtsverfahren gegen Scientology-Vertreter siehe NZZ, 26.4.97.53
[54] Bund, 11.6.97; NLZ, 25.7.97. Zum Bericht der Staatsschutzkommission siehe auch die Antwort des BR auf eine Frage Günter (sp, BE): Amtl. Bull. NR, 1997, S. 1193.54
[55] Bund, 15.8.97.55
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