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Grundlagen der Staatsordnung
Institutionen und Volksrechte
Das Parlament konnte sich über das Projekt einer Regierungsreform nicht einigen und wies es zwecks einer Neubeurteilung an den Bundesrat zurück. – Die Legislaturplanung 2003-2007 der Regierung erhielt vom Parlament keine formelle Absegnung. Die Ablehnung durch eine aus SP, GP und SVP gebildete unheilige Allianz hat allerdings keine praktischen Auswirkungen. – Das Parlament verabschiedete die Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung. – Die beiden Parlamentskammern waren sich nicht einig, ob die Kompetenz der Regierung, in besonderen Situationen nicht budgetierte Ausgaben zu beschliessen, eingeschränkt werden soll. – Der Nationalrat befasste sich als Zweitrat mit der Reform der Bundesjustiz; das neue Bundesstrafgericht nahm seine Arbeit auf. – Der Nationalrat unterstützte einen Vorstoss der SVP für die Einführung des Finanzreferendums.
Regierung
Kommentatoren hielten zum ersten Amtsjahr des Bundesrates in neuer parteipolitischer Zusammensetzung und mit dem umstrittenen früheren Oppositionspolitiker Christoph Blocher (svp) fest, dass sich inhaltlich an der Regierungspolitik noch nichts Wesentliches geändert habe. Feststellbar war hingegen ein noch grösseres Interesse der Medien am Verhalten einzelner Bundesräte (v.a. Blocher) im Bundesratskollegium und an deren Stellungnahmen dazu sowie die ausführliche Berichterstattung über zum Teil vermutete, zum Teil nach aussen kommunizierte interne Konflikte [1]. Zu grossen Diskussionen Anlass gaben nicht Projekte und Vorschläge aus Blochers Departement, sondern dessen Verhalten bei Volksabstimmungen. So hatte Blocher als Chef des EJPD drei Vorlagen in der Volksabstimmung zu vertreten, die von der Regierung vor seinem Eintritt beschlossen worden waren und die er als Parlamentarier bekämpft hatte (Verwahrungsinitiative, Einbürgerung). Bei seinen wenigen öffentlichen Auftritten im Rahmen dieser Abstimmungskampagnen warb er nicht um Zustimmung zur Bundesratsempfehlung, sondern beschränkte sich darauf, neutral die Gründe der Gesamtregierung dafür darzulegen und auf allfällige Vor- und Nachteile hinzuweisen [2]. Keine Zurückhaltung legte er demgegenüber bei anderen, ihm genehmen Vorlagen, wie etwa dem Steuerpaket, an den Tag. Für einen Eklat sorgte sein expliziter Verzicht, beim gemeinsamen Medienauftritt mit den Bundesräten Leuenberger und Couchepin am Abstimmungssonntag vom 26. September das Volksnein zu den aus seinem Departement stammenden Einbürgerungsvorlagen zu kommentieren. Er begründete dies damit, dass die Regierung Volksentscheide zu akzeptieren habe, ohne sie zu kritisieren oder zu kommentieren. Insbesondere in der Westschweiz, welche an diesem Tag einmal mehr von der Deutschschweiz überstimmt worden war, wurde moniert, dass die Landesregierung gerade in solchen Fällen eine Stellungnahme abzugeben hätte. Sie müsste dabei auch erklären, was sie plane, um den offensichtlich unterschiedlichen Einstellungen und Interessen der Sprachregionen Rechnung zu tragen [3].
Die Bundesratswahlen vom 10. Dezember des Vorjahres mit der Abwahl von Ruth Metzler und der Nichtwahl der Freisinnigen Christine Beerli gaben der Forderung nach einer fixen Geschlechterquote für die Zusammensetzung der Regierung wieder einen gewissen Auftrieb. Die SP-Fraktion reichte im Nationalrat eine parlamentarische Initiative für mindestens drei Sitze für jedes Geschlecht ein. Die SPK empfahl, diesem Vorstoss keine Folge zu geben [4].
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Als Zweitrat befasste sich der Nationalrat mit der Staatsleitungsreform. Die Kommission beantragte, das Geschäft an den Bundesrat zurückzuweisen und ihn aufzufordern, neue Modelle zur politischen Stärkung und administrativen Entlastung der Regierung vorzulegen. Einer der Gründe für diesen Antrag war, dass man dem Bundesrat Gelegenheit geben wollte, ausführlich zu dem von der Kommission skeptisch beurteilten Ständeratsbeschluss einer Erhöhung der Zahl der Bundesräte von sieben auf neun Stellung zu nehmen. Ausserdem wollte man vom Bundesrat erfahren, ob er in seiner seit dem 10. Dezember 2003 veränderten Zusammensetzung immer noch zu seinem Modell der „Delegierten Minister“ stehe, und ob er daran eventuell Retouchen anbringen möchte. Nachdem Bundesrat Blocher erklärt hatte, dass auch im Gesamtbundesrat keine grosse Begeisterung für das ursprüngliche Reformprojekt herrsche und er diesen Rückweisungsbeschluss unterstütze, wurde er vom Nationalrat mit 140:23 Stimmen gutgeheissen. Der Ständerat schloss sich dieser Rückweisung an. Eine Minderheit seiner SPK hatte vergeblich dafür plädiert, das Geschäft noch einmal zu behandeln, dabei auf der früher beschlossenen Erhöhung der Zahl der Bundesräte zu beharren und es an den Nationalrat zurückzugeben. Da dieser klar gemacht habe, dass er zusätzliche Bundesräte ablehne, könnte er es dann – ohne den Umweg über einen neuen Bericht des Bundesrates – ordentlich begraben [5].
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Ende Februar legte der Bundesrat seine Legislaturplanung 2003-2007 vor. Er stellte sie unter die drei Leitlinien „Den Wohlstand vermehren und die Nachhaltigkeit sichern“, „Die demografische Herausforderung bewältigen“ und „Die Stellung der Schweiz in der Welt festigen“. Die darin aufgezählten Projekte waren abgestimmt auf den Legislaturfinanzplan. Die wichtigsten Elemente, d.h. die erwähnten Leitlinien und die dazugehörenden Ziele (Stärkung der Bildung und Forschung, Förderung des wirtschaftlichen Wettbewerbs etc.) fasste er in einen vom Parlament zu genehmigenden Bundesbeschluss zusammen. Ein solcher Zustimmungsbeschluss ist gemäss Verfassung nicht erforderlich, da diese nur von einer Mitwirkung und nicht von einer Mitbestimmung des Parlaments bei der politischen Planung spricht. Das Parlament hatte aber in das 2002 verabschiedete neue Parlamentsgesetz die Bestimmung aufgenommen, dass es die Legislaturziele des Bundesrats in Zukunft nicht nur zur Kenntnis nehmen, sondern sie auch abändern und formell beschliessen wolle [6].
Im Nationalrat beantragte die SVP zwar Eintreten, da sie den grundsätzlichen Zielen zustimme, aber Rückweisung an den Bundesrat, da die in der Legislaturplanung und dem Finanzplan vorgeschlagene Politik nicht mit der neuen Verfassungsbestimmung über die Schuldenbremse vereinbar sei. Formal gelte diese zwar nur für die Budgetbeschlüsse, sie sei nach Meinung der SVP aber auch bei der Formulierung der Projekte zu respektieren. Nicht mit den Zielen und deren Gewichtung einverstanden waren hingegen die Grünen; sie plädierten für Nichteintreten. Beide Anträge wurden abgelehnt. In der Detaildebatte gab es zu den Zielen Dutzende von Abänderungsanträgen der Linken und der SVP, die sich jedoch nicht durchzusetzen vermochten. Erfolg hatten aber einzelne Anträge der Kommissionsmehrheit, welche gewisse Präzisierungen und Ergänzungen anbrachten (etwa die Beschleunigung der Bildungsreform). Gegen den Widerstand der Linken und der CVP fügte der Rat eine neue Bestimmung ein, welche die Realisierung der Legislaturziele unter den expliziten Vorbehalt ihrer Finanzierbarkeit stellte. Vor der Gesamtabstimmung beklagten sich die Fraktionen der SP, der GP sowie der SVP, dass ihre Anträge allesamt abgelehnt worden seien. Die Linke erklärte, die Legislaturziele seien damit zu einem rechtsbürgerlichen Programm geworden, das sie ablehne; für die SVP war es wegen der Anreicherung durch einige SP/CVP-Anliegen (etwa die Schaffung von Naturparks resp. die Ausarbeitung eines Sprachengesetzes) zu einem linken und finanziell nicht verantwortbaren Programm geworden, das für sie nicht akzeptabel sei. Nach der insgesamt 16-stündigen Debatte lehnte der Nationalrat die Legislaturplanung mit 87 zu 64 Stimmen ab. Der Ständerat trat auf die Legislaturplanung ein, stimmte den Ergänzungen des Nationalrats zu und nahm darüber hinaus noch einige zusätzliche Elemente auf. Insbesondere schrieb er fest, dass die vom Bundesrat angestrebte Beseitigung der strukturellen Haushaltsdefizite bis 2007 primär durch eine Senkung der Ausgaben zu geschehen habe. In einem zweiten Anlauf im Nationalrat setzte sich erneut die ablehnende Koalition aus der Linken und der SVP durch. Der Rat beschloss mit 112:64 Stimmen, nicht noch einmal auf das Geschäft einzutreten, womit es auch für den Ständerat aus den Traktanden fiel. Der Bundesrat bedauerte, dass sich das Parlament nicht explizit hinter sein Programm stellte, erklärte aber, dass er damit leben könne. Die Debatte verdeutlichte den seit der Neubestellung des Parlaments geringer gewordenen Kompromisswillen der beiden Pole (SP/GP und SVP) und deren gewachsene Bereitschaft, auch in sogenannt unheiligen Allianzen Regierungsprojekte zu blockieren [7]. Die Spezialkommission „Legislaturplanung“ des Nationalrats war trotz dieser verunglückten Premiere des neuen Verfahrens der parlamentarischen Behandlung der Legislaturziele der Meinung, dass dieses beibehalten werden solle. Sie möchte allerdings eine Straffung der Redezeiten und die Beschränkung des Rechts auf Abänderungsanträge auf die Fraktionen einführen [8].
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Anfangs Jahr legte der Bundesrat seine Botschaft für ein neues Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren vor. Er wich dabei nur in Details von dem im Vorjahr in die Konsultation gegebenen Vorentwurf ab. Um sicher zu stellen, dass bei weniger wichtigen Projekten, für welche keine Vernehmlassung mehr vorgesehen ist, sich die vom Vollzug direkt Betroffenen weiterhin äussern und ihr Fachwissen einbringen können, definiert das Gesetz zusätzlich die Prozedur der Anhörung. Im Gegensatz zur Vernehmlassung, welche vom Bundesrat (oder bei parlamentarischen Initiativen von der entsprechenden Parlamentskommission) beschlossen wird, kann eine Anhörung von den Departementen oder der Bundeskanzlei durchgeführt werden. Der Ständerat hiess das neue Gesetz gut. Dieses war auch im Nationalrat unbestritten. Auf Antrag von Parmelin (svp, VD) wurde eine Bestimmung aufgenommen, welche die Durchführung von Vernehmlassungskonferenzen (also ein mündliches Verfahren) auf äusserst dringliche Ausnahmefälle beschränkt. Zu Jahresende blieben noch kleine Differenzen zwischen den Räten, weshalb die Schlussabstimmung noch nicht durchgeführt werden konnte [9].
In den vom Bundesrat für die Legislatur 2003-2007 gewählten ausserparlamentarischen Kommissionen und Gremien sind die Romands und die Italienischsprachigen in Bezug auf ihre Bevölkerungszahl mit Anteilen von 25,9% und 7,4% leicht übervertreten. Der Anteil der Frauen in den Expertenkommissionen beträgt insgesamt 32% und variiert je nach zuständigem Departement zwischen 24% im EVD und 42% im EJPD [10].
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 Verwaltung
Als Zweitrat stimmte auch der Nationalrat der Einführung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung zu. Nachdem Eintreten unbestritten war, beschloss der Rat einige kleine Abweichungen zum Ständerat. Die materiell wichtigste war, dass das Öffentlichkeitsprinzip für amtliche Dokumente nur dann gilt, wenn der politische oder administrative Entscheidungsprozess abgeschlossen ist. Der Nationalrat bestätigte insbesondere den Entscheid der kleinen Kammer, dass die Transparenz für Akten nicht gelten soll, die vor dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes erstellt worden sind. Er bekräftigte zudem die vielen vom Bundesrat und vom Ständerat beschlossenen Ausnahmen vom Öffentlichkeitsprinzip. Die wenigen Differenzen waren rasch ausgeräumt und die Neuerung konnte im Berichtsjahr verabschiedet werden, wobei sich die SP im Nationalrat wegen der Einschränkungen und Ausnahmeregelungen der Stimme enthielt [11].
Das Parlament stimmte der Revision des Publikationsgesetzes ohne nennenswerte Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf zu. Dieses regelt die amtlichen Veröffentlichungen und Sammlungen des Bundes (Bundesblatt, Amtliche und Systematische Sammlung). Ein kleines föderalistisch gefärbtes Intermezzo ergab sich insofern, als der Ständerat auf Antrag Stähelin (cvp, TG) beschloss, die Kantonsverfassungen weiterhin in die Systematische Sammlung aufzunehmen. Die Begründung für seinen Antrag lautete, dass damit die grosse Bedeutung der Kantonsverfassungen für den Bundesstaat zum Ausdruck gebracht werde. Der Nationalrat teilte diese Meinung [12].
Der im Vorjahr von der SPK-NR unternommene neue Anlauf für die Schaffung einer eidgenössischen Ombudsstelle verlief im Sande. Nachdem ihr Vorschlag in einer Vernehmlassung von den bürgerlichen Parteien abgelehnt worden war, beschloss die SPK – nach den Wahlen von 2003 in neuer Zusammensetzung – dem Plenum zu beantragen, der parlamentarischen Initiative Jossen (sp, VS), welche 2002 den Anstoss für den Neuanlauf gegeben hatte, keine Folge zu geben. Die Begründung lautete, dass die finanzielle Situation die Schaffung von zusätzlichen Stellen nicht erlaube und zudem Ombudsstellen zur Vermittlung zwischen Bürgern und Behörden vor allem für kantonale und kommunale Verwaltungen von Bedeutung seien. Der Nationalrat war damit einverstanden und gab der Initiative mit 112:64 Stimmen keine Folge [13].
Zu der vom Bundesrat beantragten Revision des Finanzhaushaltgesetzes, welche die rechtliche Grundlage für die Einführung des neuen Rechnungsmodells für die Verwaltung bildet, siehe unten, Teil I, 5 (Ausgabenordnung).
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Die angespannte Finanzlage des Bundes zwang den Bundesrat, noch vor Behandlung der geplanten Totalrevision der Bestimmungen über die Pensionskasse des Bundespersonals sofort wirkende Massnahmen zur Entlastung dieser Kasse vorzuschlagen. Er wollte dafür noch im Berichtsjahr die Zustimmung des Parlaments erhalten, um sie bereits auf Anfang 2005 in Kraft setzen zu können. Die Sofortmassnahmen beinhalteten insbesondere einen Verzicht auf den garantierten Teuerungsausgleich und die Aufhebung der Bestimmung, dass Pensionierte der verselbständigten ehemaligen Bundesbetriebe (z.B. PTT), welche vor der Abtrennung in Rente gegangen sind, gleich zu behandeln sind wie die Pensionierten der Bundesverwaltung [14]. Das Parlament verabschiedete die Vorlage in der Dezembersession. Beide Kammern lehnten zuerst Rückweisungsanträge der Linken ab. Neben der Neuregelung für Pensionierte der verselbständigten ehemaligen Bundesbetriebe sprachen sich die Gegner der Vorlage auch gegen das Dringlichkeitsverfahren aus [15]. Der Bundesrat gab bekannt, dass er die oben erwähnte Totalrevision der Pensionskasse des Bundespersonals, welche unter anderem einen Wechsel vom bisherigen Leistungs- zum Beitragsprimat bringen soll, schneller als geplant vorlegen will. Der Verzicht auf eine ursprünglich als Zwischenlösung vorgesehene Teilrevision soll es ermöglichen, die neue Regelung bereits 2006 in Kraft zu setzen [16].
Die Sparpläne des Bundes und die in diesem Zusammenhang angekündigten Personalreduktionen stiessen auf heftigen Protest der Gewerkschaften. Ein von 17 verschiedenen Gewerkschaften und Personalverbänden (mit insgesamt 330 000 Mitgliedern) organisierter Protesttag des Personals von Bund, Kantonen und Gemeinden gegen den Abbau der öffentlichen Dienstleistungen (sogenannter Service public) wirkte allerdings nur in der Westschweiz mobilisierend, wo die kantonalen und kommunalen Angestellten seit langem gegen Abbau- und Sparmassnahmen kämpfen [17].
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Parlament
Der im Vorjahr gefasste Beschluss, nach Sessionen in Genf (1993) und im Tessin (2001) nun auch den romanischsprachigen Landesteil zu berücksichtigen, konkretisierte sich. Zwar lehnte das Büro des Nationalrats die Gastsession zuerst aus finanziellen Gründen ab, fügte sich dann aber dem Büro der kleinen Kammer. Dieses schlug die Durchführung der Herbstsession 2006 in Flims im Vorderrheintal (GR) vor. Die ursprüngliche vorgesehene Tagungsregion Engadin musste aus logistischen Gründen fallen gelassen werden. Die zusätzlichen Kosten sollen 1,7 Mio Fr. betragen. Das Parlament stimmte dem Antrag zu. Im Nationalrat votierten nur sieben SVP-Abgeordnete dagegen, im Ständerat war das Verdikt einhellig [18].
Mit einer parlamentarischen Initiative schlug das Büro des Ständerats eine Revision der gesetzlichen Bestimmungen über die Parlamentarierentschädigungen vor. Es ging dabei einerseits um den Teuerungsausgleich für verschiedene Bezüge und andererseits um Präzisierungen der Bestimmungen über die Beiträge an die Altersvorsorge. Diese wurden zuerst vom Ständerat, und dann gegen den Widerstand der SVP auch vom Nationalrat angenommen. In der Differenzbereinigung war nur der Beschluss des Nationalrats umstritten, der auf Antrag Huguenin (pda, VD) auch fraktionslosen Abgeordneten eine Entschädigung für die Sessionsvorbereitung ausrichten wollte (Fraktionsmitglieder erhalten eine solche für den Besuch von vorbereitenden Fraktionssitzungen). Schliesslich setzte sich in dieser Frage die ablehnende Haltung der kleinen Kammer durch [19].
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In Ausführung einer vom Nationalrat 2003 – nach dem Sonderkredit für die Rettung der Luftfahrtgesellschaft Swissair – angenommenen parlamentarischen Initiative der SVP legte die SPK-NR ihre Vorschläge für die Neuregelung der Bewilligung von ausserordentlichen und dringlichen Ausgabenbeschlüssen des Bundesrats vor. Gemäss ihrem Antrag sollen Beträge bis 250 Mio Fr. (die SVP hatte in ihrer Initiative einen Grenzwert von 100 Mio Fr. vorgesehen) von der Finanzdelegation zu bewilligen sein, für höhere Summen wäre die Zustimmung des Parlaments – wenn nötig in einer ausserordentlichen Session – erforderlich. Der Bundesrat sprach sich gegen diese Vorschläge aus, da sie ihn zu sehr in seiner Handlungsfähigkeit beschränken würden. Trotzdem stimmte der Nationalrat dieser Neuerung zu. Umstritten war einzig, ob eine absolute Zahl (250 Mio Fr.) oder wie von Bühlmann (gp, LU) verlangt, ein Anteilswert (0,5% des Budgets) als Limite gelten solle. Erstere Lösung setzte sich knapp durch. Insgesamt wurde die neue Regelung sehr deutlich angenommen. Ebenso klar sprach sich in der Folge der Ständerat dagegen aus. Es wurde dabei argumentiert, dass sich die bisherige Regelung bewährt habe und die vorgeschlagene Prozedur bei dringlichen Ausgaben von über 250 Mio Fr. schlecht praktikabel sei, da es ja nicht bloss um die Einberufung einer dringlichen Sondersession gehe, sondern der Entscheid auch in kürzester Frist in den Kommissionen und Fraktionen vorbereitet werden müsste [20].
Die Luftfahrtpolitik gab dem Parlament einen zusätzlichen Anlass, die geltende Kompetenzverteilung zwischen Regierung und Parlament unter die Lupe zu nehmen. Auslöser war der Staatsvertrag zwischen Deutschland und der Schweiz über die Beschränkung der Nordanflüge auf den Flughafen Zürich-Kloten. Der Bundesrat hatte diesen 2002 vorläufig in Kraft gesetzt, er war dann aber 2003 vom Parlament nicht genehmigt worden [21]. Die vorläufige Inkraftsetzung eines noch nicht genehmigten Vertrags durch den Bundesrat entsprach zwar der bisherigen Interpretation der Verfassung, welche der Regierung zur Wahrung wichtiger Landesinteressen dieses Recht zuspricht. Sie wurde aber vom Parlament als unbefriedigend empfunden, da sie dieses in eine Zwangslage bringe, den Vertrag entweder gegen seinen Willen zu genehmigen, oder aber das bereits angewendete Recht wieder aufzuheben und damit die Rechtssicherheit und das aussenpolitische Ansehen der Schweiz zu beeinträchtigen. Der Ständerat hatte 2003 einer parlamentarischen Initiative Spoerry (fdp, ZH) Folge gegeben, welche eine Neuregelung bei der vorläufigen Inkraftsetzung verlangt. In Ausführung dieser Initiative legte seine Staatspolitische Kommission Ende 2003 ihre Vorschläge vor. Sie beantragte, dass in Fällen einer dringlichen Inkraftsetzung der Bundesrat die zuständigen parlamentarischen Kommissionen konsultieren muss. Zudem soll ein vom Bundesrat vorläufig in Kraft gesetzter Vertrag aufgehoben werden, wenn er nicht innert höchstens sechs Monaten dem Parlament zur Genehmigung vorgelegt wird. Eine von Abgeordneten der FDP und der SVP gebildete Minderheit wollte noch weiter gehen und dem Bundesrat die vorläufige Inkraftsetzung untersagen, wenn sich die aussenpolitischen Kommissionen der beiden Räte gegen den Vertrag aussprechen. Der Bundesrat lehnte beide Vorschläge ab: denjenigen der Kommissionsminderheit, weil er die Handlungsfähigkeit der Regierung zu sehr beschneiden würde; denjenigen der Mehrheit, weil er nicht nötig sei, da bereits mit dem geltenden Parlamentsgesetz die zuständigen parlamentarischen Kommissionen eine Konsultation verlangen dürfen. Der Ständerat folgte seiner Kommissionsmehrheit und der Nationalrat stimmte ebenfalls zu. Ein Nichteintretensantrag von SVP-Seite, mit der Absicht, dann einen Vorstoss für ein Verbot einer vorzeitigen Inkraftsetzung einzureichen, scheiterte in der grossen Kammer deutlich [22].
Im Fall des „Operative Working Arrangement“ aus dem Jahre 2002 zwischen den USA und der Schweiz über die Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden beider Länder bei der Terrorismusbekämpfung verabschiedete der Nationalrat eine Motion seiner Aussenpolitischen Kommission, die vom Bundesrat verlangt, dieses Abkommen nachträglich dem Parlament zur Genehmigung zu unterbreiten. Dieses gehe weit über technisch-administrative Regelungen von geringer Tragweite hinaus, über welche der Bundesrat in eigener Kompetenz entscheiden dürfe, und sei zudem politisch umstritten, weshalb eine Debatte und ein Entscheid des Parlaments erforderlich seien. Der Ständerat teilte diese Meinung nicht – die gewünschte Information und Debatte habe bereits in den Aussenpolitischen Kommissionen stattgefunden – und lehnte die Motion ab [23].
Bei der Untersuchung von politischen Affären in der Bundesverwaltung (z.B. Fall Bellasi, Kontakte zum früheren Regime in Südafrika) durch Delegationen der GPK hatte sich gezeigt, dass parallel dazu laufende administrativ- und personalrechtliche Untersuchungen zu Doppelspurigkeiten, Behinderungen und auch zu Fehlern in der Informationspolitik gegenüber der Öffentlichkeit führen können. Die GPK-SR schlug deshalb mit einer parlamentarischen Initiative vor, in solchen Fällen den Arbeiten der Kommissionsdelegationen Priorität einzuräumen und ihnen das Recht zu erteilen, die administrativ- und personalrechtlichen Untersuchungen wenn nötig zu unterbrechen. Dies würde auch den bereits geltenden Regelungen für parlamentarische Untersuchungskommissionen (PUK) entsprechen. Der Bundesrat hatte keine grundsätzlichen Einwände gegen diese Vorschläge und das Parlament hiess sie gut [24]
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Gerichte
Als Zweitrat nahm der Nationalrat die Beratung der Totalrevision der Bestimmungen über die Organisation und Verfahren der Bundesgerichte und des neuen Gesetzes über das Bundesverwaltungsgericht auf. Dabei hatte es, nachdem das Bundesgericht seine Unzufriedenheit mit der Version des Ständerates kundgetan hatte, eine kleine Verzögerung gegeben. Auf Ersuchen der Rechtskommission des Nationalrats präsentierte eine vom EJPD-Vorsteher geleitete Arbeitsgruppe einen neuen Vorschlag. Dieser erhöhte die Streitwertgrenze für Zivilsachen nur auf 30 000 statt auf 40 000 Fr. und verzichtete bei Straf- und Steuersachen im Gegensatz zur Version der kleinen Kammer ganz auf eine Streitwertgrenze [25]. Die Nationalratskommission übernahm diese Vorschläge und ging sogar noch etwas weiter, indem sie bei arbeits- und mietrechtlichen Streitsachen die Streitwertgrenze auf 15 000 reduzierte. Eintreten war im Plenum unbestritten. Abgesehen von der erwähnten Streitwertgrenze wurden die Entscheide des Ständerats von den Kommissionssprechern als tragfähiger Kompromiss gelobt und vermochten sich fast durchwegs durchzusetzen [26].
In einer im Sommer präsentierten Botschaft schlug der Bundesrat ein befristetes Gesetz vor, das den gesetzlichen Rahmen für die Aufbauphase des neuen Bundesverwaltungsgerichts bildet. Geschaffen werden soll damit insbesondere ein Gremium, welches noch vor der für 2007 geplanten Einsetzung des Gerichts die für die Inbetriebnahme erforderlichen Entscheide fällt (z.B. über die Einstellung von administrativem Personal). Der Ständerat hiess dieses Gesetz in der Dezembersession gut [27].
Im Berichtsjahr wurde in den Medien einige Kritik an der Bundesanwaltschaft und deren Leiter, Valentin Roschacher, laut. Einerseits wurden ihnen Pannen bei Ermittlungsverfahren angelastet, andererseits wurde behauptet, dass es der Bundesanwaltschaft nicht gelinge, das neue Bundesstrafgericht, welches am 1. April in Bellinzona seine Arbeit aufgenommen hatte, mit einer ausreichend grossen Zahl von Fällen zu ‚beliefern’ und damit plangemäss auszulasten. Anfang Dezember fällte der Bundesrat den Grundsatzentscheid, dass die bisherige Zweispurigkeit der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft (administrativ durch das EJPD, fachlich durch das Bundesstrafgericht) aufgehoben werden soll. Der Chef des EJPD, Christoph Blocher, sprach sich für eine Unterstellung unter sein Departement aus. Dabei betonte er, dass dieser Grundsatzentscheid nichts mit den oben erwähnten Kritiken an Roschachers Amtsführung zu tun, sondern rein organisatorische Gründe habe [28].
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Volksrechte
Im Berichtsjahr kam es zu fünf mit einem fakultativen Referendum verlangten Volksabstimmungen. In einem Fall (Steuerpaket) reichten sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch, zum ersten Mal überhaupt, die Kantone das Referendum ein. Das Volk bestätigte zwei Mal den Parlamentsentscheid (Mutterschaftsversicherung, Stammzellenforschung) und entschied drei Mal dagegen (Mietrecht, AHV-Revision, Steuerpaket).
Im Jahr 2004 wurden zwei neue Volksinitiativen eingereicht (Prämiensenkung bei der Krankenkasse von der SVP, gegen Behördenpropaganda bei Volksabstimmungen), beide stammen aus dem rechten politischen Spektrum. Dem Volk zum Entscheid vorgelegt wurden ebenfalls zwei Volksbegehren (lebenslange Verwahrung, Postdienste). Eines davon wurde angenommen (lebenslängliche Verwahrung). Damit blieb Ende 2004 der Bestand der eingereichten, aber dem Volk noch nicht zum Entscheid vorgelegten Initiativen unverändert bei sieben. Neu lanciert wurden neun Volksinitiativen.
Volk und Stände stimmten zwei von Regierung und Parlament vorgeschlagenen Verfassungsänderung zu (NFA, NFO), deren vier lehnten sie ab (Gegenvorschlag zur Avanti-Initiative, MWSt-Erhöhung zugunsten der AHV/IV sowie zwei Bürgerrechtsvorlagen). Insgesamt kam es somit zu 13 Volksabstimmungen (2 Volksinitiativen, 6 Verfassungsreferenden und 5 fakultative Referenden). Bei lediglich fünf dieser dreizehn Entscheide folgten die Stimmberechtigten dem Antrag von Regierung und Parlament (2003: elf von elf).
Gegen die Stimmen der SVP beschloss der Nationalrat auf Antrag des Bundesrats, dem „International Institut for Democracy and Electoral Assistance“ beizutreten. Das Ziel dieser Institution ist die weltweite Förderung der Demokratie primär durch Erfahrungs- und Wissensaustausch. Ihr gehören zur Zeit 23 Staaten an und die Schweiz machte seit der Gründung im Jahr 1995 als nicht stimmberechtigte Beobachterin mit [29].
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Von den beiden im Vorjahr von der SVP-Fraktion eingereichten parlamentarischen Initiativen für mehr Volksabstimmungen über Finanzbeschlüsse des Parlaments konnte sich eine, nämlich diejenige, welche die Einführung des Finanzreferendums verlangt, durchsetzen. Die SPK des Nationalrats hatte sich mit Stichentscheid des Präsidenten für eine Unterstützung entschieden. Demnach sollen Verpflichtungs- oder Rahmenkredite ab einem im Initiativtext nicht festgelegten Betrag dem fakultativen Referendum unterstellt sein. Gegen den Widerstand der geschlossenen Linken und einer Mehrheit der CVP gab der Nationalrat dieser Initiative Folge [30].
Auf Antrag seiner SPK gab der Nationalrat hingegen dem zweiten Vorstoss der SVP-Fraktion keine Folge, welcher die Einführung des Behördenreferendums für Parlamentsbeschlüsse verlangte, die zu beträchtlichen Mehrausgaben führen. Gemäss diesem Vorschlag hätte eine qualifizierte Minderheit von je einem Drittel der Mitglieder beider Kammern in solchen Fällen eine Volksabstimmung anordnen können. Eines der Hauptgegenargumente der SPK-Sprecher Beck (lp, VD) und Gross (sp, ZH) war, dass damit die Parlamentarier davon dispensiert würden, breit akzeptierte Kompromisse zu finden und sich darauf beschränken könnten, das Volk laufend zu Plebisziten über Ausgaben aufzurufen. Zudem seien die Volksrechte bereits gut ausgebaut, da die meisten rechtlichen Grundlagen der Ausgabenbeschlüsse dem fakultativen Referendum unterstellt seien [31].
Gegen Jahresende gab der Bundesrat einen Gesetzesvorentwurf für die Umsetzung der 2003 in die Verfassung aufgenommenen Allgemeinen Volksinitiative in die Vernehmlassung [32].
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Der Nationalrat folgte mit knappem Mehr dem Antrag seiner SPK, die im Jahr 2000 gutgeheissene parlamentarische Initiative Gross (sp, ZH) für die Meldepflicht und Publikation von grossen finanziellen Beiträgen an die Werbekampagnen für Volksabstimmungen abzuschreiben und damit auch auf die Vorschläge der Kommissionsminderheit zur Schaffung eines Anreizsystems für die Deklaration der Beiträge nicht einzutreten [33].
Die 2003 lancierte VolksinitiativeVolkssouveränität statt Behördenpropaganda“ wurde im August mit 106 344 gültigen Unterschriften eingereicht. Noch vor der Veröffentlichung der Botschaft an das Parlament gab der Bundesrat bekannt, dass er diese Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung empfehlen werde [34]. Die Absicht der SPK des Nationalrats, die amtliche Abstimmungsbroschüre (Bundesbüchlein) in Zukunft statt vom Bundesrat von einem Ausschuss des Parlaments schreiben zu lassen, scheiterte am Veto der SPK des Ständerats, welche die Unterstützung einer entsprechenden parlamentarischen Initiative ablehnte [35].
Die Frage, ob die Veröffentlichung von Ergebnissen von Meinungsumfragen vor Volksabstimmungen und Wahlen einen Einfluss auf deren Ausgang hat, ist in der Wissenschaft umstritten. Die Branche der Meinungsforscher hatte sich im Jahre 2002 Richtlinien gegeben, welche die Publikation nur bis zehn Tage vor dem Entscheid zulässt. Eine Motion Zisyadis (pda, VD), welche eine gesetzliche Regelung und eine längere Frist verlangte, lehnte der Nationalrat deutlich ab [36].
Nach den im Vorjahr pannenfrei durchgeführten Versuchen mit der elektronischen Stimmabgabe bei kommunalen Abstimmungen bewilligte der Bundesrat auf Antrag der Genfer Regierung für die Abstimmung vom 26. September erstmals die Anwendung bei einem eidgenössischen Urnengang. Zum Zug kamen die Genfer Gemeinden Anières, Cologny, Carouge und Meyrin, wobei keine Probleme auftraten. Für die eidgenössische Volksabstimmung vom 28. November wurde die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe auf weitere vier Genfer Gemeinden ausgedehnt [37].
Bei der Genehmigung der neuen Kantonsverfassung Graubündens kam es zu einer Kontroverse zwischen dem Bundesrat und dem Ständerat über das Majorzsystem. Auslöser dazu war eine Bemerkung in der bundesrätlichen Botschaft, welche, gestützt auf das Urteil einiger Staatsrechtler, das Majorzsystem bei Parlamentswahlen als „rechtlich zweifelhaft“ eingestuft hatte, da es im Widerspruch zum demokratischen Repräsentationsgedanken stehe. Auf die Anregung des Bundesrates, dieses Wahlsystem für kantonale Parlamente in Zukunft als nicht verfassungskonform zu taxieren, reagierte die SPK des Ständerats – dessen Mitglieder mit Ausnahme der Vertreter des Kantons Jura alle nach diesem System gewählt werden – kurz, heftig und negativ. Das Majorzsystem werde nicht nur in der Schweiz, sondern auch in einer ganzen Reihe anderer demokratischer Staaten für Parlamentswahlen angewendet, und sei vor allem in ländlichen Gebieten ein gutes Verfahren zur Wahl von politischen Repräsentanten. Beide Ratskammern schlossen sich dieser Meinung an und auch Bundesrat Blocher distanzierte sich von der in der Botschaft formulierten Kritik am Majorzsystem [38].
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Weiterführende Literatur
Church, Clive, The politics and government of Switzerland, Basingstoke (Palgrave Macmillan) 2004.
Häusermann, Silja / Mach, André / Papadopulos, Yannis, „From Corporatism to partisan politics: social policy making under strain in Switzerland“, in Schweizerische Zeitschrift für Politikwissenschaft, 2004, Nr. 2, S. 33-59.
Schuhmacher, Christian, „Rechtssetzung in den Kantonen: ein Vergleich“, in LeGes, 2004, Nr. 1, S. 111-54.
Schweizerische Bundeskanzlei / Bundesamt für Statistik (Hg.), Indikatoren als strategische Führungsgrössen für die Politik, Neuenburg 2004.
Senti, Martin / Schläpfer, Martina, „Die Wirksamkeit von Vernehmlassungseingaben“, in LeGes, 2004, Nr. 2, S. 49-62.
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Comina, Marc, Pouvoir et intrigues au Palais fédéral: les cinquante derniers jours de Ruth Metzler, Vevey 2004.
Girsberger, Esther, Abgewählt. Frauen an der Macht leben gefährlich, Zürich 2004.
Metzler-Arnold, Ruth, Grissini & Alpenbitter: meine Jahre als Bundesrätin, Herisau 2004.
top
 
Bolz, Urs, „Public Privat Partnership (PPP) in der Schweiz“, in Schweiz. Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 2004, S. 561-96.
Eidg. Personalamt (Hg.), Bundesverwaltung und Öffentlichkeit: staatliche Kommunikation als Führungsaufgabe, Bern 2004.
Moser, Christian / Kettiger, Daniel, 10 Jahre wirkungsorientierte Verwaltungsführung in der Schweiz: Entwicklungen, Ergebnisse und Perspektiven, Bern (PuMaConsult GmbH) 2004.
top
 
Kley, Andreas / Feller, Reto, „Die Erlassformen der Bundesversammlung im Lichte des neuen Parlamentsgesetzes“, in Schweiz. Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht, 2004, S. 229-45.
Z’graggen, Heidi / Linder, Wolf, Professionalisierung der Parlamente im internationalen Vergleich, Bern (IPW und Parlamentsdienste) 2004.
top
 
Armingeon, Klaus, „Direkte Demokratie und Demokratie in Europa“, in LeGes, 2004, Nr. 3, S. 59-72.
Auer, Andreas, „Les institutions de la démocratie directe: une lente dégradation“, in LeGes, 2004, Nr. 3, S. 35-48.
Benz, Matthias / Stutzer, Alois, „Are voters better informed when they have a larger say in politics? Evidence from the European Union and Switzerland“, in Public Choice, 2004, Nr. 1-2, S. 31-59.
Borbély, Cornel, Der Grundsatz der geheimen Abstimmung: unter besonderer Berücksichtigung des E-Voting, Bern (Diss. jur. Zürich) 2004.
Bundesamt für Statistik, Politischer Atlas der Schweiz: Daten und Karten zu Wahlen und Abstimmungen, 1866-2004, (Elektronisches Medium), Neuenburg 2004.
Grisel, Etienne, Initiative et référendum populaires: traité de la démocratie semi-directe en droit suisse, Berne 2004 (3. überarbeitete und erweiterte Ausg.).
Kirchgässner, Gebhard, Was treibt die Stimmbürger an die Urne?: eine empirische Untersuchung der Abstimmungsbeteiligung in der Schweiz, 1981-1999, St. Gallen 2004.
Thönen, Urs, Politische Radio- und Fernsehwerbung in der Schweiz: im Vergleich mit Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien, Basel (Diss. jur.) 2004.
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[1] Für die persönliche Bilanz von Blocher nach einem Jahr im BR und die Kommentare dazu vgl. Presse vom 21.12.04 sowie die Interviews mit Blocher in Bund, BZ und NZZ vom 22.12.04.
[2] Vgl. dazu etwa die Kommentare zu seinem Auftritt in der TV-Abstimmungsdiskussion „Arena“ über die Bürgerrechtsreform in AZ und SGT vom 11.9.04.
[3] Presse vom 27.9.04. Vgl. dazu auch SR-Präsident Schiesser (fdp, GL) in AB SR, 2004, S. 488 sowie das Interview mit BR Couchepin in NZZ am Sonntag, 3.10.04 und Presse vom 5.-8.10.04.
[4] Pa.Iv. 04.410; BZ, 19.1.04.
[5] AB NR, 2004, S. 270 ff.; AB SR, 2004, S. 219 ff. Vgl. SPJ 2003, S. 33.
[6] BBl, 2004, S. 1149 ff. Zum Parlamentsgesetz siehe SPJ 2002, S. 37 ff.
[7] AB NR, 2004, S. 827 ff., 882 ff., 925 ff. und 1085 ff.; AB SR, 2004, S. 284 ff., 320 ff. und 436. Gemeinsam verfügen die Linke und die SVP über 125 der 200 Sitze im NR (im 1999 gewählten Parlament waren es noch 108 gewesen).
[8] AZ, 11.9.04.
[9] BBl, 2004, S. 533 ff.; AB SR, 2004, S. 397 ff. und 659 ff.; AB NR, 2004, S. 1409 ff. Vgl. SPJ 2003, S. 33 f.
[10] BBl, 2004, S. 1989 ff.
[11] AB NR, 2004, S. 1251 ff., 1973 f. und 2187; AB SR, 2004, S. 592 ff. und 945; BBl, 2004, S. 7269 ff.; NZZ, 21.9.04. Vgl. SPJ 2003, S. 34.
[12] AB SR, 2004, S. 1 ff., 397 und 438; AB NR, 2004, S. 935 ff. und 1238; BBl, 2004, S. 3121 ff. Vgl. SPJ 2003, S. 34.
[13] AB NR, 2004, S. 1103 f.; TA, 21.2.04. Vgl. SPJ 2003, S. 34 f.
[14] BBl, 2004, S. 5415 ff.
[15] AB SR, 2004, S. 834 ff., 902, 921 f. (Dringlichkeit) und 948; AB NR, 2004, S. 2076 ff., 2140 f., 2155 f. (Dringlichkeit) und 2192.
[16] NZZ, 20.8.04.
[17] Presse vom 24.9.04. Zu den Protestdemonstrationen des kantonalen Personals siehe auch oben, Teil I, 1b (Politische Manifestationen). Vgl. zur Situation des Kantonspersonals in der Westschweiz auch LT, 7.10.04.
[18] BBl, 2004, S. 5215 ff. und 5223 f. (BR); AB SR, 2004, S. 489 f.; AB NR, 2004, S. 1488 ff.; BBl, 2004, S. 5507. Vgl. SPJ 2003, S. 35; BüZ, 25.2. (Büro NR) und 23.9.04; TA, 28.8.04. Zu den Sessionen in Genf resp. im Tessin siehe SPJ 1993, S. 39 f. und 2001, S. 30.
[19] BBl, 2004, S. 1485 ff. und 1479 f. (BR); AB SR, 2004, S. 146 f., 362, 443 f. und 652; AB NR, 2004, S. 987 ff., 1183 f., 1407 f. und 1764; BBl, 2004, S. 5449 f. Vgl. auch Lit. Z’graggen.
[20] BBl, 2004, S. 2779 ff. und 2799 ff. (BR); AB NR, 2004, S. 816 ff.; AB SR, 2004, S. 642 ff. Vgl. SPJ 2003, S. 36.
[21] SPJ 2002, S. 163 f. und 2003, S. 177.
[22] BBl, 2004, S. 761 ff. und 1017 ff. (BR); AB SR, 2004, S. 39 ff., 48 und 651; AB NR, 2004, S. 1273 ff. und 1762.
[23] AB NR, 2004, S. 204 ff.; AB SR, 2004, S. 172 ff.
[24] BBl, 2004, S. 1469 ff. und 1479 ff. (BR); AB SR, 2004, S. 409 f.; AB NR, 2004, S. 1415 ff. und 2188; BBl, 2004, S. 7261 f. Vgl. auch den Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation zu den Problemen bei der Durchführung der Untersuchung der Beziehungen zu Südafrika in BBl, 2004, S. 5225 ff.
[25] Für Fälle von grundsätzlicher Bedeutung besteht ohnehin keine Streitwertgrenze.
[26] AB NR, 2004, S. 1570 ff., 1575 ff., 1635 ff. und 1644 ff.; NZZ, 8.4. und 13.9.04; TA, 5.10.04 (NR-Kommission).
[27] BBl, 2004, S. 4787 ff.; AB SR, 2004, S. 873 ff.
[28] Presse vom 4.12.04. Zur Geschäftslast des Bundesstrafgerichts siehe auch NZZ, 20.8.04. Vgl. auch die Replik von Roschacher auf die Kritik in Presse vom 9.12.04. Der NR überwies in der Herbstsession eine Motion Hofmann (sp, AG) für eine Überprüfung der Aufsichtsstruktur (AB NR, 2004, S. 1741). Zum Grundsatzentscheid siehe Heinrich Koller (Direktor des BA für Justiz), „Unabhängigkeit der Justiz ist nicht gefährdet“, in NZZ, 20.12.04 sowie TA, 21.12.04. Zur Eröffnung des Bundesstrafgerichts in Bellinzona siehe BaZ, 1.4. und 7.7.04; SoZ, 25.4.04; AZ, 16.8.04; CdT, 17.9.04 (offizielle Eröffnungsfeier).
[29] BBl, 2004, S. 3689 ff.; AB NR, 2004, S. 1536 ff.
[30] AB NR, 2004, S. 1343 ff.; SHZ, 4.2.04. Vgl. SPJ 2003, S. 40. Dieses Finanzreferendum (obligatorisch und/oder fakultativ) kennen alle Kantone.
[31] AB NR, 2004, S. 1346 ff. Vgl. SPJ 2003, S. 40. Das finanzpolitische Behördenreferendum wird in einigen Kantonen praktiziert (u.a. ZH).
[32] NZZ, 10.8. und 20.11.04. Vgl. SPJ 2003, S. 39.
[33] AB NR, 2004, S. 481 ff. Vgl. SPJ 2003, S. 40.
[34] BBl, 2004, S. 4847 f.; 24h, 12.8.04 (Einreichung); TA und BZ, 11.11.04 (BR). Vgl. SPJ 2003, S. 40.
[35] Lib., 26.5.04
[36] AB NR, 2004, S. 1424 f.; BZ, 10.6.04.
[37] BBl, 2004, S. 3949 f. (Bewilligung für den 26.9.04) und 5519 f. (für den 28.11.04); TA, 16.9.04; TG, 25.9.04. Vgl. auch SPJ 2003, S. 40.
[38] BBl, 2004, S. 1107 ff. (BR) und 3635 ff. (SPK-SR); AB SR, 2004, S. 260 ff.; AB NR, 2005, S. 1057 f.; BBl, 2004, S. 3643.
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