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Grundlagen der Staatsordnung
Rechtsordnung
Im Rahmen der Revision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes wurde über Datenschutz debattiert. – Der Bericht über die Inspektion der Datenbank ISIS weckte Erinnerungen an die Fichenaffäre in den 1990er Jahren. – In mehreren Kantonen wurde die Einführung des kantonalen oder kommunalen Ausländerstimmrechts deutlich abgelehnt. – Die Verschärfung des Strafrechts war Gegenstand verschiedener überwiesener Vorstösse. – Das Alarmsystem bei Kindesentführungen soll Anfang 2011 funktionstüchtig sein. – Die Internetkriminalität und die bisher unzulänglichen Instrumente dagegen waren Gegenstand intensiver Debatten. – Einer Petition des Verbands Schweizerischer Polizeibeamter wurde Folge gegeben. – Die Räte befassten sich mit der Waffeninitiative.
Grundrechte
Nach fast 9 Jahren wurde die 2001 von Müller-Hemmi (sp, ZH) eingereichte und 2003 vom Nationalrat überwiesene und parlamentarische Initiative, deren Behandlungsfrist drei Mal verlängert wurde und welche die Schaffung einer eidgenössischen Kommission für Menschenrechte fordert, abgeschrieben. Die Staatspolitische Kommission begründete die Abschreibung mit der vom Bundesrat beschlossenen Schaffung eines universitätsnahen Kompetenzzentrums im Bereich der Menschenrechte [1].
Das Mandat zur Gründung dieses Schweizerischen Kompetenzzentrums für Menschenrechte wurde vom EDA und dem EJPD im Herbst des Berichtsjahres einem Verbund von vier Universitäten (Bern, Neuchâtel, Fribourg und Zürich) erteilt. Ziel des Instituts ist es, die Umsetzung der Menschenrechte in der Schweiz zu fördern und zu erleichtern und sich entsprechende Kompetenzen anzueignen [2].
Der Nationalrat hatte sich als Erstrat bereits 2009 mit der Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Gerichtshofes befasst, die die Strafverfolgung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie der Kriegsverbrechen in der Schweiz gewährleisten soll. Als Zweitrat schuf der Ständerat 2010 zwei Differenzen in Bezug auf die Unverjährbarkeit von Kriegsverbrechen sowie in Bezug auf die Härte, mit der Vorbereitungshandlungen bestraft werden sollen. Die kleine Kammer wollte, dass Kriegsverbrechen nicht erst nach Inkrafttreten des Statuts sondern rückwirkend seit 1983 unverjährbar seien. Darüber hinaus schlug der Ständerat im Gegensatz zum Nationalrat vor, nicht nur die schweren sondern alle Vorbereitungshandlungen zu Kriegsverbrechen zu bestrafen. Die Differenzen wurden erst in der zweiten Bereinigung ausgeräumt. Entsprechend dem Vorschlag von Bundesrat und Nationalrat wurde Unverjährbarkeit ab Inkrafttreten der Umsetzung beschlossen. Der Ständerat setzte sich hingegen mit seiner Forderung nach der Bestrafung aller Vorbereitungshandlungen für Kriegsverbrechen durch. In der Schlussabstimmung votierte der Ständerat einstimmig und der Nationalrat mit 135 zu 54 Stimmen für den Entwurf. Die Nein-Stimmen stammten allesamt von der SVP [3].
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Datenschutz und Statistik
Der Ständerat stimmte dem Antrag des Bundesrats einstimmig zu, eine einzige unveränderliche Identifikationsnummer für Unternehmen einzuführen und damit die zahlreichen nicht koordinierbaren Nummern zu ersetzen. In der grossen Kammer hatte ein Nichteintretensantrag der SVP, die unter anderem die KMU-Tauglichkeit der Massnahme monierte, keine Chance. Auch der Nationalrat sprach sich mit 140 zu 46 Stimmen für das Bundesgesetz aus. Somit wird ein neues Register (UID-Register) geschaffen, das die bestehenden offiziellen Register (Handelsregister, Register der Steuerverwaltung) ergänzt [4].
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Die Volksabstimmung zum Bundesbeschluss über die Einführung biometrischer Pässe hatte noch im Jahr 2009 verschiedene Vorstösse provoziert, die in eine parlamentarische Initiative der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats gemündet hatte. Nachdem sich die ständerätliche Schwesterkommission kritisch geäussert hatte, besserte die SPK-N den Vorschlag nach und schickte schliesslich eine Gesetzesvorlage in die Vernehmlassung, die eine parlamentarische Initiative Meyer-Kaelin (cvp, FR) sowie eine Standesinitiative des Kantons Thurgau mitberücksichtigt. Konkret soll das Ausweisgesetz derart geändert werden, dass nach wie vor auch Identitätskarten ohne Chip zur Speicherung biometrischer Daten erhältlich sind. Gleichzeitig sollen die Kantone selber entscheiden können, ob sie den Antrag und den Bezug von Identitätskarten weiterhin auf Gemeindeebene regeln wollen [5].
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Im Berichtsjahr nahm sich der Ständerat als Zweitrat der Teilrevision des Datenschutzgesetzes an. Die Anpassung an den neuen Rechtsstand des Schengen-Abkommens war in der kleinen Kammer kaum umstritten. Sie übernahm grösstenteils den Beschluss des Nationalrats, der durch das Bestätigungsrecht des Parlamentes bei der Wahl eines Datenschutzbeauftragten sowie einer Verbesserung der Rechte der Betroffenen beim Informationsaustausch mit ausländischen Behörden im Rahmen des Schengen-Abkommens den Datenschutz verbessern und die Kontrollstellen unabhängiger machen will. Die einzige Differenz betraf die Frage, ob der Datenschutzbeauftragte künftig per Leistungsvereinbarung geführt werden soll. Der Ständerat sprach sich dagegen aus. Ein Minderheitsantrag der SVP, die Leistungsvereinbarung, wie sie bisher bestand, zu belassen, hatte in der grossen Kammer keine Chance. Begründung war, dass eine Leistungsvereinbarung die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten untergraben würde. In der Schlussabstimmung nahm der Ständerat den Entwurf einstimmig und der Nationalrat mit 134 zu 58 Stimmen an [6].
Der Antrag der Kommissionsmehrheit der SK-N auf Nichteintreten auf das Geschäft zur Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (Datenschutz bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur) stiess in der Frühjahrssession auf Verwirrung. Nach einem Rückkommensantrag musste die erste Eintretensabstimmung (101 zu 57 für Eintreten) wiederholt werden. Die zweite Abstimmung fiel dann wesentlich knapper aus (79 zu 75 für Eintreten). In der Sommersession wurde dann der Entwurf des Bundesrats beraten. Er sieht eine gesetzliche Regelung zum Schutz personenbezogener elektronischer Daten vor. Es geht dabei um jene Personendaten, die bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur anfallen (z.B. Protokolle der Arbeit an Computern, Listen von angewählten Telefonverbindungen, etc.) und deren Handhabung in den bisherigen Datenschutzbestimmungen noch nicht geregelt ist. Diese Daten dürfen mit wenigen Ausnahmen weder aufgezeichnet noch ausgewertet werden. Alle Parteien äusserten ihren Unmut über den Gesetzesentwurf. Umstritten war, wem die Kompetenz zum Erlass der Ausführungsbestimmungen gegeben werden solle. Im Nationalrat wurde der Einzelantrag Bänzinger (gp, ZH), der forderte, dass die Ausführungsbestimmungen von der Bundesversammlung und nicht wie im Entwurf vorgesehen vom Bundesrat geregelt werden sollten, deutlich angenommen. Diese Regelung wurde allerdings vom Ständerat abgelehnt. Die Differenz wurde erst in der dritten Lesung mit einem Kompromissvorschlag ausgeräumt, der die grundsätzliche Kompetenz für die Ausführungsbestimmungen beim Bundesrat belässt. Im Falle von Bestimmungen, die die Parlamentsdienste oder das Parlament selber betreffen, sollen den Räten aber entsprechende Befugnisse an die Hand gegeben werden [7].
Die Anpassung des Datenschutzes an die neuen Medien war Gegenstand mehrerer weiterer Vorstösse. Ein Postulat Hodgers (gp, GE) fordert die Ausrichtung des Datenschutzgesetzes aus dem Jahr 1992 auf die neuen Technologien. In eine ähnliche Richtung zielt das Postulat Graber (svp, BE), das den Bundesrat dazu auffordert, die Risiken abzuschätzen, die neue Technologien wie Internet, die elektronische Erfassung von Kaufgewohnheiten oder Google Street View auf die Privatsphäre haben. Er soll insbesondere den Bedarf für neue Gesetzesgrundlagen klären. Beide Postulate wurden vom Nationalrat diskussionslos überwiesen [8].
Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte bereits 2009 in Sachen Google Street View beim Bundesverwaltungsgericht Klage eingereicht. Das 2010 erfolgte Eingeständnis von Google, in verschiedenen Ländern (darunter auch die Schweiz) private Daten aus Drahtlosnetzwerken aufgezeichnet zu haben, soll laut Thür ins laufende Verfahren eingebracht werden. Ebenfalls negativ äusserte sich Thür zum sozialen Netzwerk Facebook, das auch Daten von Nichtmitgliedern sammle [9].
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Staatsschutz
Der Nationalrat überwies die Motion Marty (fdp, TI). Diese beauftragt den Bundesrat, dem UNO-Sicherheitsrat mitzuteilen, dass Sanktionen gegen natürliche Personen auf der schwarzen Liste zur Terrorismusbekämpfung nur noch umgesetzt werden, wenn diese Personen auch juristische Rekursmöglichkeiten haben und tatsächlich von Justizbehörden angeklagt sind. Der Ständerat hatte diese Motion bereits 2009 gutgeheissen [10].
Die Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes beschäftigten die Räte wie in den vorangehenden Jahren auch im Berichtsjahr. Wir berichten hier nur über jene Geschäfte, die Gesetzesänderungen nach sich ziehen oder kontrovers diskutiert wurden. Konkret handelt es sich um drei Fälle:
Kontroversen löste die Einführung und vor allem die externe Speicherung biometrischer Daten im Ausländerausweis aus, mit deren Hilfe illegale Einwanderung und illegaler Aufenthalt besser bekämpft werden sollen. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission des Nationalrats wollte ein Speichern der Daten aus Datenschutzgründen und aufgrund einer fehlenden entsprechenden Klausel im Schengen-Abkommen verbieten. Die grosse Kammer folgte jedoch der Kommissionsminderheit und dem Entwurf des Bundesrats mit der Begründung, dass eine Speicherung die Arbeit der Kantone erleichtere und eine bessere Bekämpfung von Missbräuchen ermögliche. Im Ständerat war die Vorlage unbestritten, was sich auch in der einstimmigen Schlussabstimmung zeigte. Im Nationalrat wurde sie mit 107 zu 58 Stimmen angenommen [11].
Ebenfalls umstritten war die Übernahme der Rückführungsrichtlinie, mit der die EU eine Vereinheitlichung der Rückführung illegaler Einwanderer auf der Basis von klaren Regelungen schaffen wollte. Die Richtlinie verlangte Anpassungen im Bundegesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG). Während der Ständerat dem Vorschlag des Bundesrates gefolgt war, wurde im Nationalrat insbesondere über die Dauer der Haftstrafe für illegale Einwanderung debattiert. Die EU-Richtlinie sieht eine maximale Haftdauer von 18 Monaten vor, während die Obergrenze in der Schweiz bisher 24 Monate betrug. Die Mehrheit des Nationalrates wollte an der bisherigen Praxis festhalten und den Bundesrat beauftragen, in diesem Punkt mit der EU zu verhandeln. Nachdem der Ständerat in der Geschäftsbereinigung allerdings auf der Herabsetzung beharrte, lenkte schliesslich auch der Nationalrat ein – mit Ausnahme der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion [12].
Zu einer Allianz zwischen den Grünen und der SVP kam es bei der Übernahme der Rechtsgrundlagen zum Aussengrenzenfonds. Der Fonds unterstützt jene Staaten, bei denen der Schutz der Aussengrenzen dauerhaft hohe Kosten verursacht. Beide erwähnten Fraktionen beantragten Nichteintreten. Während die Grünen ihren Antrag als Veto gegen die bestehende Rückschaffungspraxis verstanden haben wollten, beurteilte die SVP das Schengen-Abkommen als Verschlechterung der schweizerischen Sicherheitspolitik. Die grosse Kammer wollte aber von beiden Vorbehalten nichts wissen, trat auf die Debatte ein und übernahm – wie bereits vorher der Ständerat – den Bundebeschluss diskussionslos. Die 73 ablehnenden Stimmen in der Schlussabstimmung stammten aus dem Lager der Grünen und aus der SVP-Fraktion und standen 110 befürwortenden Stimmen gegenüber. Der Ständerat nahm den Beschluss einstimmig an [13].
Nachdem die Revision des Staatsschutzgesetzes 2009 insbesondere aufgrund der Idee, dem Staatsschutz das Abhören von privaten Räumen oder Telefongesprächen zu gestatten, gescheitert war, legte der Bundesrat im Oktober eine neue Teilrevision vor, die lediglich unbestrittene Fragen regeln soll. Neu wird ein weitgehendes Einsichtsrecht von Betroffenen in ihre Personendaten sowie die Möglichkeit von Tarnidentitäten und der Bewaffnung für Geheimdienstpolizisten vorgeschlagen. Die umstrittenen Fragen sollen in einer zweiten Teilrevision Ende 2012 vorgelegt werden. Die FDP kritisierte das schleppende Tempo. Eine Allianz aus SVP und SP habe die ursprüngliche Reform torpediert und verunmögliche eine wirksame Terrorabwehr. Es bestehe so die Gefahr, dass die Schweiz zum Hort internationaler Terroristen werde [14].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Malama (fdp, BS), das auch vom Bundesrat unterstützt wurde. Es fordert die Klärung der Zuständigkeiten von Bund und Kantonen bei Fragen der Ausgestaltung der inneren Sicherheit. Geprüft werden sollen insbesondere die Rechtssetzungs- und Rechtsanwendungskompetenzen des Bundes [15].
Am 21. Juni legte die Geschäftsprüfungskommission der eidgenössischen Räte (GPDel) einen Bericht über die Inspektion der Datenbank ISIS vor. In ISIS werden die Karteien des Staatsschutzes elektronisch abgelegt. Die GPDel wies auf substanzielle Defizite in der Qualitätskontrolle hin. Seit Anfang 2005 waren 16 000 Eingangskontrollen und 40 000 vorgeschriebene periodische Überprüfungen nicht vorgenommen worden. Die GPDel wies zahlreiche Fehleinträge nach und zeigte auf, dass das gesetzlich vorgeschriebene Löschen nicht relevanter Daten unterlassen wurde. Ende 2009 wurden mehr als 200 000 Personennamen im Staatsschutz-Register geführt. Die GPDel empfahl, einen externen Datenbeauftragten zuzuziehen, der die rechtlich verlangte Kontrolle der Daten durchsetzen soll. Der Bericht verursachte einigen Wirbel in der Presse, die einen Bezug zur Fichenaffäre in den 1990er-Jahren herstellte. Bundesrat Maurer teilte die Kritik der GPDel, wies aber darauf hin, dass bereits Anfang 2009 mit der internen Qualitätskontrolle begonnen worden sei und dass die Zahl der fichierten Personennamen abgebaut werde. Im August passte der Bundesrat die Verordnung über den Nachrichtendienst an, mit welcher auch die Staatsschutzaufsicht durch die Kantone verbessert werden soll. Kantonsorgane nahmen nämlich bis anhin im Auftrag des Bundes Staatsschutzaufgaben wahr, ohne dass eine Kontrolle durch kantonale Instanzen selbst erfolgen konnte. Für Neueinträge sollen zudem strengere Richtlinien gelten und Daten, die älter als fünf Jahre sind, müssen überprüft und allenfalls gelöscht werden. Der Bundesrat machte aber auch deutlich, dass ein effizienter Nachrichtendienst unabdingbar sei für den Schutz des Rechtsstaats und der Demokratie vor Bedrohungen. Die Bewahrung staatstragender Grundsätze solle auch für den auf Ende 2012 geplanten Entwurf eines neuen Nachrichtendienstgesetzes leitend sein [16].
Der Fall Tinner beschäftigte Politik und Medien 2010 weiterhin. Das Bundesgericht wies zu Beginn des Berichtjahrs eine Beschwerde seitens der Bundesanwaltschaft ab, die eine uneingeschränkte Einsicht in die umstrittenen Akten verlangt hatte. Das Gerichtsurteil bestätigte den Bundesrat einstweilen in seinem Vorgehen, brisante Papiere zu diesem Fall unter Verschluss zu halten. Im Dezember beantragte dann aber der eidgenössische Untersuchungsrichter Anklage gegen die Familie Tinner und forderte Akteneinsicht. In seinem Bericht machte er Verstösse gegen das Kriegsmaterial- und das Geldwäschereigesetz geltend. Darüber hinaus kritisierte er die Einschränkung der Akteneinsicht zulasten der Bundesanwaltschaft durch den Bundesrat scharf. Es sei rechtsstaatlich bedenklich, wenn die eine Gewalt die andere nicht respektiere und behindere [17].
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Bürgerrecht und Stimmrecht
In der Frühjahrssession hatte sich der Nationalrat im Rahmen einer Sondersession zur Zuwanderung mit einer Reihe von Vorstössen zu befassen, die auch Einbürgerungsfragen betrafen (vgl. auch unten Teil I, 7d). Vier Motionen und ein Postulat wurden überwiesen. Die sprachliche Integration war Thema der Motionen Schmidt (cvp, VS) und Tschümperlin (sp, SZ). Erstere verlangt, dass im Bürgerrechtsgesetz die Kenntnis einer Landessprache als Voraussetzung für die Erlangung des Bürgerrechtes festgeschrieben wird. Letztere verlangt die finanzielle Unterstützung von Projekten, die als Integrationsmassnahme das Erlernen einer Landessprache fördern. Während die vom Bundesrat zur Annahme empfohlene Motion Schmidt nicht auf nennenswerten Widerstand stiess, fiel der Entscheid zugunsten der Motion Tschümperlin erst mit dem Stichentscheid der Ratspräsidentin. Der Ständerat nahm beide Motionen ebenfalls an.
Beide Kammern überwiesen auch eine Motion Müller (fdp, AG), welche die Schliessung einer Gesetzeslücke bezweckt. Mit einer Einbürgerung soll in Zukunft die Niederlassungsbewilligung erlöschen. Der Ständerat erweiterte die Motion und wollte auch die geltenden Zuständigkeitsregeln zwischen Kantonen und Bund mit einbeziehen.
Eine zusätzliche Motion Tschümperlin (sp, SZ) nahm sich dem bereits im Vorjahr diskutierten Thema der Schein- und Zwangsheiraten an. Der Motionär verlangt von der Regierung, eine Untersuchung in Auftrag zu geben, welche Formen, Ausmass, Ursachen und Häufigkeit von Zwangsehen beleuchtet. Darauf basierend sollen präventive Massnahmen getroffen werden. Auch dieser Vorstoss wurde von National- und Ständerat gegen den Willen des Bundesrats angenommen.
Schliesslich überwies der Nationalrat ein Postulat Hodgers (gp, GE), das eine Bestandsaufnahme der Verfahrensdauer für Einbürgerungen in allen Kantonen verlangt und zwar im Hinblick auf eine Harmonisierung. Der Vorstoss bemängelt die grossen kantonalen und kommunalen Unterschiede in der Verfahrenslänge. Der Bundesrat verwies auf die Zuständigkeit der Kantone und empfahl das Postulat zur Ablehnung. Mit 121 zu 60 Stimmen, letztere überwiegend aus der SVP-Fraktion, wurde das Postulat dennoch überwiesen [18].
Im Berichtsjahr liefen zwei Vernehmlassungen zu Gesetzesrevisionen im Bereich der Einbürgerungsbestimmungen. Der Vorschlag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats sieht vor, Ausländern der dritten Generation auf eigenen Antrag oder auf Antrag ihrer Eltern das Bürgerrecht ohne weitere Hürden zu verleihen. Der umfassendere Reformvorschlag des Bundesrats zielt auf eine Angleichung der kantonalen Einbürgerungsverfahren ab. Er fordert unter anderem eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer sowie das Vorhandensein einer Niederlassungsbewilligung (Kategorie C) als Bedingung für eine Einbürgerung. In der Vernehmlassung zeigten sich die klassischen Gräben der Einbürgerungsdiskussion. Die SVP wehrte sich gegen die „quasi automatische Einbürgerung“ der dritten Generation und, zusammen mit der FDP, gegen eine Verkürzung der Aufenthaltsdauer. Sie forderte im Gegenzug weitere Verschärfungen wie die Bereitschaft, Militärdienst zu leisten oder Kenntnisse der Schweizer Geschichte. Die CVP, die SP und die Grünen äusserten sich grösstenteils positiv zu den Vorschlägen. Allerdings kritisierte Links-Grün die C-Ausweis-Bedingung. Das UNO-Flüchtlingshochkommissariat liess sich ebenfalls vernehmen und kritisierte, dass der Aufenthalt im Asylstatus nicht an die Aufenthaltsdauer angerechnet wird [19].
2010 wurde 40 403 Personen die Schweizer Staatsbürgerschaft erteilt. Damit ist die Anzahl Einbürgerungen im Vergleich zum Vorjahr um rund 10% zurückgegangen (2009: 44 948). Die Mehrzahl der Gesuchsteller stammte wie bereits in den Jahren zuvor aus Serbien (6 843), Italien (4 236) und Deutschland (3 742). Der Rückgang an Gesuchen im Vergleich zum Vorjahr war bei allen drei Gruppen zu beobachten (Serbien: -19%; Italien: -14.5%; Deutschland: -12.5%). Eine Studie des BFS zeigte auf, dass die Schweiz im europäischen Vergleich gemessen an der Gesamtbevölkerung anteilmässig am meisten Einbürgerungen ausweist (0.6 Einbürgerungen pro 100 Einwohner), die Einbürgerungsrate jedoch gering ist (lediglich 2.8% der 1.7 Mio Ausländerinnen wurden 2008 eingebürgert) [20].
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Die im Januar 2009 im Kanton Neuenburg eingereichte Volksmotion, welche die Herabsetzung des Stimmrechtalters von 18 auf 16 Jahre fordert, wurde vom Grossen Rat mit 55 zu 39 Stimmen überwiesen. Die Ratsrechte, allen voran die SVP und Teile der FDP, machte geltend, dass Junge im Alter von 16 Jahren von einer vorwiegend linksorientierten Lehrerschaft indoktriniert seien und dass Vertragsunterschriften in diesem Alter rechtlich nicht bindend seien. Die Linke hingegen argumentierte für eine altersmässige Anpassung des Stimmrechts an die Steuerpflicht und für die frühe politische Einbindung der Jugend als Zukunftsträgerin der Gesellschaft. Der Neuenburger Staatsrat unterstützte die Motion ebenfalls. Im Kanton Waadt wurde eine parlamentarische Initiative der SVP, die ebenfalls die Einführung des Stimmrechtalters 16 vorgesehen hätte, vom Parlament Ende 2010 abgelehnt. Gegner und Befürworter fanden sich sowohl im linken wie auch im rechten Lager. Die von der jungen Luzerner CVP lancierte Initiative für ein Stimmrecht ab Geburt (Familienstimmrecht) scheiterte an der Unterschriftenhürde und kam nicht zustande [21].
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Bereits zum zweiten Mal nach 1994 scheiterte in den Kantonen Basel-Stadt und Bern die Einführung des Ausländerstimmrechts an der Urne. Im Kanton Basel-Stadt, wo eine links-grüne Volksinitiative das kantonale Stimm- und Wahlrecht für Migranten forderte, wurde das Begehren und der Gegenvorschlag mit über 80% Nein-Stimmen abgelehnt. Der Grosse Rat hatte die Initiative zur Annahme empfohlen, die bürgerlichen Parteien und ihre Regierungsvertreter hatten sich jedoch offen gegen das Ansinnen gestellt. Auch an der Landsgemeinde vom 1. Mai im Kanton Glarus wurde die Einführung des kantonalen Ausländerstimm- und Wahlrechts massiv verworfen. Noch gewährt damit kein Deutschschweizer Stand niedergelassenen Ausländern auf kantonaler Ebene politische Mitbestimmung. Die im Kanton Waadt von der Linken lancierte und von den Gewerkschaften und der CVP unterstützte Initiative für ein kantonales Stimm- und Wahlrecht für Ausländer, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und drei Jahren im Kanton Waadt wohnen, kam zustande. Die Vorlage wird voraussichtlich 2011 zum Entscheid an die Urne gelangen. Der Staatsrat lehnt sie ab. Der Kanton kennt bereits das kommunale Ausländerstimmrecht.
Im Kanton Bern, wo ein fakultatives kommunales Stimm- und Wahlrecht für Ausländer eingeführt werden sollte, stimmten auf Empfehlung des Grossen Rates und der bürgerlichen Parteien 72% der Urnengänger dagegen. Die Regierung des Kantons Luzern unterstützt die vom Verein Secondas Plus eingereichte Initiative für die fakultative Einführung des kommunalen Ausländerstimmrechts. Allerdings verlangt sie in einem Gegenvorschlag eine einheitliche Regelung für alle interessierten Gemeinden. Schweizweit gibt es bisher acht Kantone, die ein solches fakultatives kommunales Stimm- und Wahlrecht für Migranten kennen [22].
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Politische Manifestationen
Nachdem im Wahljahr 2007 die SVP-Kundgebung auf dem Bundesplatz zu massiven Ausschreitungen geführt hatte, wollte die Stadt Bern Kundgebungsumzüge vor nationalen Wahlen generell verbieten. Das Berner Verwaltungsgericht erklärte diese Bestimmung jedoch als verfassungswidrig und unverhältnismässig. Die Stadtberner Stimmbevölkerung lehnte zudem im Juni eine Initiative knapp ab, welche die Einschränkung des Demonstrationsrechts vorsah, indem der Polizei das Recht auf schnelles Auflösen von Kundgebungen eingeräumt worden wäre. Die gleiche Idee wurde kurz darauf im Nationalrat als Motion eingereicht (Motion Hochreutener, cvp, BE) [23].
Im Berichtsjahr fanden 14 Grossdemonstrationen mit 1000 und mehr Beteiligten statt. An zwei Kundgebungen nahmen mehr als 5 000 Personen teil. Im März demonstrierten rund 6 000 Personen auf dem Bundesplatz für die Gleichstellung der Geschlechter und im April unterstützten rund 5 000 Personen die Solidaritätskundgebung für Tibet in Zürich. In Bern fanden acht Grossdemonstrationen statt, in Genf und Zürich je zwei, in Freiburg und in Gösgen je eine. Im Gegensatz zum Vorjahr, als bei 25 Grossdemonstrationen mehrheitlich aussenpolitische Fragen bewegt hatten, standen 2010 vermehrt spezifische Interessen einzelner Gruppen im Vordergrund: neben Gleichstellungsfragen waren etwa Proteste von Wirten gegen die Mehrwertsteuer, von Lehrern für bessere Arbeitsbedingungen, von Postangestellten gegen Poststellenabbau und Rationalisierung, von Jugendlichen für Genfer Konzertlokale oder von Velofahrern gegen den Autoverkehr Gründe für die Protestaktionen. Darüber hinaus bewegten Solidaritätskundgebungen für verfolgte Christen und für Ausländer, darunter die Protestdemonstration gegen die Annahme der Ausschaffungsinitiative. In Gösgen demonstrierten rund 4 000 Personen gegen das AKW und in Bern nahmen etwa 1000 Linksautonome am antifaschistischen Abendspaziergang teil [24].
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Strafrecht
Ende Juni gab der Bundesrat verschiedene Vorschläge zu einer Revision des Strafrechtes in die Vernehmlassung. Er beurteilte insbesondere die 2007 eingeführte Geldstrafe, die damals die kurze Freiheitsstrafe ersetzt hatte, als wenig wirksam. Geldstrafen sollen deshalb künftig nur noch unbedingt ausgesprochen und die kurze Freiheitsstrafe (ab 3 Tage) wieder eingeführt werden. Um Gefängnisüberbelegungen zu vermeiden, sollen die Kantone den elektronisch überwachten Vollzug anwenden oder Strafen in Form von gemeinnütziger Arbeit aussprechen können. Zudem schlägt die Regierung eine Erhöhung der Altersgrenze im Jugendstrafgesetz von 22 auf 25 Jahre und die Revision der Bestimmungen zur Landesverweisung vor. Weiter soll der Tatbestand des Inzests, der kaum noch festgestellt wird, aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden, da er über den Tatbestand des Missbrauchs strafrechtlich nach wie vor erfasst werde. Für einigen Unmut sorgte ein Interview mit Bunderichter Wiprächtiger, der die Einschätzung des Bundesrats über die Unwirksamkeit von bedingten Geldstrafen nicht teilt und der Regierung vorwarf, sich politischem Druck zu beugen. Die Reaktionen der Kantone und der Parteien waren gespalten. Während die SP sich zur geplanten Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen kritisch äusserte, waren die Neuerungen der SVP zu wenig scharf. Die Grünen zeigten sich hingegen überzeugt, dass die Deliktzahl durch strengere Strafen nicht sinken würde. Die Bürgerlichen äusserten ihren Unmut über die Abschaffung des Inzests als Straftatbestand [25].
Die bereits 2009 von der grossen Kammer angenommene Motion Joder (svp, BE), die eine Verschärfung des Strafrechtes bei vorsätzlicher Körperverletzung verlangt, wurde in der Herbstsession auch vom Ständerat überwiesen. Somit liess auch die kleine Kammer das Argument des Bundesrats nicht gelten, dass der Strafrahmen eigentlich gross genug sei, von den Gerichten aber nicht immer ausgeschöpft werde [26].
Im August kündigte ein Komitee aus der Deutschschweiz die Lancierung einer Initiative an, welche die Todesstrafe für Sexualstraftaten mit Todesfolge fordert. Obschon das Begehren bereits einen Tag nach der offiziellen Registrierung durch die Bundeskanzlei wieder zurückgezogen wurde, wirbelte das Anliegen viel Staub auf [27].
Die 2009 bereits vom Nationalrat angenommene Motion Fiala (fdp, ZH), die eine Verschärfung des Strafrahmens für Kinderpornographie forderte, stiess auch im Ständerat auf Unterstützung. Die kleine Kammer anerkannte das Argument der Motionärin, dass das Internet die Verbreitung, den Konsum und die Herstellung von Kinderpornographie befördere. Allerdings wandelte der Ständerat die Motion in einen Prüfungsantrag um. Der Nationalrat akzeptierte diese Änderung und auch der Bundesrat, welcher der Motion zuerst skeptisch begegnet war, erklärte sich bereit, die Motion als Prüfungsantrag zu unterstützen [28].
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Im Berichtsjahr standen nach wie vor die Bekämpfung bzw. Schaffung von Instrumenten zur Ermittlung von Internetkriminalität im Vordergrund. Der Ständerat nahm den Entwurf des Bundesrats zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates über die Cyberkriminalität einstimmig an. Das internationale Übereinkommen richtet sich gegen die Computer- und Netzwerkkriminalität. Damit erübrige sich aber laut der Kleinen Kammer die Motion Darbellay (cvp, VS), die eine rasche Ratifizierung des Übereinkommens verlangt hat und vom Nationalrat in der Frühjahrssession angenommen wurde [29].
Obwohl der Bundesrat auf das Vorliegen vieler ähnlicher Vorstösse hinwies, nahm die kleine Kammer in der Herbstsession eine Motion Bischofberger (cvp, AI) an, die mehr Effizienz in den Bereichen Jugendmedienschutz und Bekämpfung der Internetkriminalität verlangt [30].
Der Ständerat folgte dem Nationalrat und überwies die Motion Glanzmann (cvp, LU) für eine Registrierungspflicht bei Wireless-Prepaid-Karten für Mobiltelefone ebenfalls. Diese Prepaid-Karten erlauben es im Prinzip, auf verbotene Internetinhalte zuzugreifen, ohne dass der Nutzer im Netz Spuren hinterlässt, die sich zurückverfolgen lassen. Aus diesem Grund soll eine Gesetzesgrundlage für eine Registrierungspflicht für Wireless-Prepaid-Karten geschaffen werden. Bei der Prüfung dieser Motion machte die Kommission für Rechtsfragen allerdings geltend, dass sie nur einen Teil des Problems anspreche und der Anonymität von Internetcafés damit nicht begegnet werden könne. Es müsse nach technischen und rechtlichen Lösungsansätzen gesucht werden, die dieses Problem beheben könnten. Die ständerätliche Kommission arbeitete in der Folge ein Postulat aus, das vom Bundesrat die Ausarbeitung einer Strategie zur Ermittlung von Internetstraftätern fordert. Vom Bundesrat unterstützt, wurde es von der kleinen Kammer überwiesen [31].
Mit der Ablösung des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung durch die neue Strafprozessordnung am 1. Januar 2011 entsteht eine Gesetzeslücke, die es der Polizei nicht mehr erlaubt, verdeckte präventive Fahndungen vorzunehmen. Weil verdeckte Ermittlungen nur noch bei konkretem Tatverdacht möglich sind, wird die Polizei eines wirksamen Instruments für die Bekämpfung von Internetkriminalität beraubt. Verschiedene Kantone reagierten mit einer Ergänzung des Polizeigesetzes. Im Dezember wurde deshalb von einigen Kantonen angeregt, die Koordinationsstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität, die bisher bei der Bundespolizei angesiedelt war, der Polizeiverordnung des Kantons Schwyz zu unterstellen, weil der Innerschweizer Kanton eine entsprechende Ergänzung in die gewünschte Richtung vorgenommen hatte. Da die Koordinationsstelle nun im Auftrag des Kantons Schwyz handelt, bleibt beispielsweise die verdeckte Fahndung nach Pädophilen im Internet weiterhin möglich [32].
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Ende 2010 legte das BFS zum zweiten Mal den Jahresbericht der polizeilichen Kriminalstatistik vor, der dank der einheitlichen Erfassung aller Kantone vergleichbare detaillierte Aussagen zulässt. Gemäss Bericht wurden im Jahr 2010 429 324 Fälle mit 656 858 Straftaten gemeldet. Damit ging die Anzahl angezeigter Straftaten im Vergleich zum Vorjahr um 2% zurück [33].
In der Wintersession überwies der Nationalrat ein Postulat Segmüller (cvp, LU), das den Bundesrat auffordert, einen Bericht zur öffentlichen Sicherheit zu verfassen. Neben der Erfassung der Gewalt in der Schweiz soll der Bericht auch Strategien für die Prävention und Bekämpfung von Kriminalität in Form eines Massnahmenkatalogs enthalten. Der Bundesrat beantragte die Annahme des Vorstosses [34].
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Der Ständerat nahm zwei der drei Motionen zur internationalen Rechtshilfe an, die vom Nationalrat bereits 2009 überwiesen worden waren. Die Annahme einer Fraktionsmotion der FDP sowie der Motion Bischof (cvp, SO), die – im Zusammenhang mit der Auslieferung der Kundendaten der UBS an die USA – beide eine Beschleunigung der internationalen Rechtshilfeverfahren forderten, war unbestritten. Die Motion der BDP, die eine Revision des Rechtshilfegesetzes verlangte, wurde hingegen abgelehnt mit der Begründung, dass die Anpassungen im Bereich der Amtshilfe abgewartet werden sollen [35].
Die Räte befanden 2010 über das Bundesgesetz über die Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen, das aufgrund eines Postulats Gutzwiller (fdp, ZH) aus dem Jahr 2007 verfasst wurde. Die bisherige Praxis zur Abwehr unerwünschter Vermögenswerte stützte sich auf das Geldwäscherei- und das Rechtshilfegesetz. Das bisherige Rechtshilfeverfahren griff allerdings in Staaten ohne rechtsstaatliche Strukturen ins Leere und der Bundesrat musste sich bisher bei der Sperrung von Geldern auf eine Verordnung stützen. Mit dem neuen Gesetz sollte die Grundlage geschaffen werden, mit der Gelder ohne strafrechtliche Verfolgung eingezogen werden und der Bevölkerung des Herkunftsstaats zurückerstattet werden können. Der Ständerat stimmte dem Entwurf des Bundesrats mit zwei Ergänzungen zu, die zum einen die Sperrdauer für die Vermögenswerte verlängern und zum anderen als Ziel der Rückerstattung nicht nur die Verbesserungen der Lebensbedingungen der Bevölkerung, sondern auch die Stärkung der Rechtsstaatlichkeit festlegten. Im Nationalrat hatte der Nichteintretensantrag der SVP keine Chance. In der anschliessenden Debatte wurden Minderheitsanträge sowohl der Ratslinken, die NGOs stärker einbinden wollte, wie auch der Ratsrechten, der das Gesetz insgesamt zu weit ging, abgelehnt. Im Ständerat wurde das Gesetz einstimmig und im Nationalrat mit 161 zu 32 Stimmen verabschiedet. Es soll bereits Anfang 2011 Anwendung finden, um das blockierte Vermögen des haitianischen Ex-Diktators Duvalier dem von einem schweren Erdbeben heimgesuchten Inselstaat zurückzugeben [36].
Für viel Wirbel sorgte im Berichtsjahr die Affäre Polanski. Der Regisseur war im September 2009 in Auslieferungshaft genommen worden, weil gegen ihn aufgrund einer 1978 begangenen Vergewaltigung einer Minderjährigen in den USA ein Haftbefehl bestand. Nach Hinterlegung einer Kaution wurde die Haft in Hausarrest umgewandelt, Die USA stellte in der Folge ein Auslieferungsgesuch, dem der Bundesrat aber im Juli einen abschlägigen Entscheid erteilte. Bundesrätin Widmer-Schlumpf begründete den Entscheid mit Mängeln im Auslieferungsbegehren [37].
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Der Nationalrat folgte dem Antrag seiner Kommission für Rechtsfragen nicht, die einer Petition des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter keine Folge geben wollte. Die Petenten fordern Verschärfungen im Strafgesetzbuch, um der zunehmenden Gewalt gegen Polizeibeamte entgegenzuwirken. Die grosse Kammer wies die Petition an die Kommission zurück, mit dem Auftrag, einen entsprechenden Vorstoss auszuarbeiten [38].
Die 2009 vom Nationalrat angenommene Motion Segmüller (cvp, LU), die einen von Kantonen und Bund koordinierten Ausbau des Bestandes der Polizeikräfte forderte, wurde vom Ständerat abgelehnt. Die kleine Kammer folgte – mit einem knappen Stimmenmehr (18 zu 14 Stimmen) dem Argument des Bundesrates, dass es sich hier um eine rein kantonale Aufgabe handle [39].
Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates legte einen Bericht zur Einsatzgruppe Tigris vor, einer kleinen Einheit von 14 Personen, die in einem eng definierten Bereich gerichtspolizeiliche Aufgaben der Bundeskriminalpolizei (BKP) übernimmt, aber keine Interventionsgruppe analog zu den kantonalen Elite-Eingreiftruppen ist. Gestützt auf ihren Bericht empfiehlt die ständerätliche GPK den Entwurf eines Bundespolizeigesetzes. In seiner Stellungnahme zum GPK-Vorschlag verweist der Bundesrat auf die laufende Vernehmlassung des Bundesgesetzes über polizeiliche Aufgaben des Bundes (PolAG). Dieses stiess allerdings auf teilweise massive Kritik. Zwar wurde die Idee der Vereinheitlichung geltenden Rechts begrüsst, insbesondere die Ermöglichung der Sammlung von Personendaten zwecks Erkennung und Bekämpfung des organisierten Verbrechens wurde aber beanstandet. Ein weiteres Problem stellt die Zusammenarbeit zwischen Grenzwacht und Polizei dar. Im Rahmen des Schengen-Abkommens übernimmt das Grenzwachtkorps immer häufiger auch polizeiliche Aufgaben, was nicht nur in Polizeikreisen auf Kritik stösst [40].
Über das Bundesgesetz über die Sicherheitsorgane der Transportunternehmungen im öffentlichen Verkehr berichten wir unten, Teil I, 6b (Chemin de fer).
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Zur Anpassung der Bestimmungen über die Strafbehörden des Bundes an die neue schweizerische Strafprozessordnung und zur Reorganisation der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft siehe unten, Teil I, 1c (Gerichte).
Der Ständerat nahm eine Motion Frick (cvp, SZ) an, die eine Vereinfachung des administrativen Verfahrens bei Bagatelldelikten anstrebt. Sie beauftragt den Bundesrat abzuklären, welche einfachen Gesetzesverstösse unter das Regime eines Ordnungsbussenverfahrens fallen könnten statt wie bisher in aufwändigen und teuren Strafverfahren abgehandelt werden zu müssen [41].
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Im Berichtsjahr hatte der Ständerat noch einige Vorstösse des Nationalrats zu behandeln, welche die grosse Kammer im Rahmen der Sondersession zur Kriminalität und zur Verschärfung des Strafrechts im Jahr 2009 eingereicht hatte. Die kleine Kammer blieb der Linie, die sie bereits Ende 2009 eingeschlagen hatte treu. Zwar wurde anerkannt, dass das Sanktionssystem im Strafgesetzbuch nicht durchgängig befriedigend sei. Anstelle von vorschnellen Detailkorrekturen müsse aber eine umfassende Revision angestrebt werden. Die meisten 2009 im Nationalrat eingereichten Motionen hatte der Ständerat deshalb bereits in der Wintersession in Prüfungsanträge umgewandelt oder abgelehnt. Entsprechend hatten im Berichtsjahr die beiden Motionen Rickli (svp, ZH), welche eine Erhöhung des Strafmasses bei Vergewaltigungen sowie ein höheres Strafmass für die Vergewaltigung von Kindern verlangten, im Ständerat keine Chance. Sowohl der Ordnungsantrag, die Motionen an die Kommission zurückzuweisen als auch die beiden Motionen selbst wurden abgelehnt. Das gleiche Schicksal ereilte die Motion Stamm (svp, AG), die eine unmittelbare Haft- und Freiheitsstrafe forderte, wenn der Täter auf frischer Tat ertappt worden und deshalb zweifelsfrei bekannt gewesen wäre [42].
Allerdings überwies die kleine Kammer zwei weitere in der erwähnten Sondersession vom Nationalrat angenommene Motionen (Darbellay, cvp, VS und Stamm, svp, AG), die über bilaterale Abkommen, insbesondere mit Balkanstaaten, den Strafvollzug von Ausländern in den jeweiligen Herkunftsländern ermöglichen soll [43].
Der Bundesrat reagierte auf die politischen Forderungen nach Verschärfungen im Strafrecht. In der Anfang September in die Vernehmlassung geschickten Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen etwa wird eine Anhebung der Höchststrafe bei vorsätzlicher schwerer Körperverletzung auf zwei Jahre und von fahrlässiger Tötung von drei auf fünf Jahre vorgeschlagen. Eine zweite Vorlage nimmt das Anliegen der im Frühjahr von der Opferhilfeorganisation Roadcross lancierten Raserinitiative auf, das Freiheitsstrafen für Autoraser verlangt [44].
Das Bundesgericht hat im Berichtsjahr entschieden, den Grundsatz zu streichen, nach dem automatisch Strafminderung erhält, wer zuvor noch nie straffällig geworden ist. Lediglich in Ausnahmefällen solle diese Praxis noch angewandt werden [45].
Die beiden Motionen Galladé (sp, ZH), die verlangen, dass die Altersobergrenze für erzieherische und therapeutische Massnahmen im Jugendstrafrecht wieder von 22 auf 25 erhöht wird und die vom Nationalrat bereits im Sommer 2009 überwiesen worden waren, fanden auch in der kleinen Kammer Zustimmung, nachdem Jugendanwälte und -strafrichter in diesem Punkt die Rückkehr zum alten Jugendstrafrecht befürwortet hatten [46].
Die im Sommer 2009 vom Nationalrat angenommene Motion Fiala (fdp, ZH), welche einen besonderen Strafbestand Stalking forderte, wurde vom Ständerat in der Herbstsession abgelehnt. Die kleine Kammer folgte damit dem Argument des Bundesrats, dass Nachstellung bereits strafrechtlich geregelt sei [47].
Der Ständerat hatte 2009 die vom Nationalrat angenommene Motion Heim (sp, SO) in einen Prüfungsantrag umgewandelt. Die Motion hatte eine Verschärfung der Gesetzesbestimmungen gegen häusliche Gewalt und insbesondere die unwiderrufliche Wiederaufnahme der Strafuntersuchung bei einem Rückfall des Täters verlangt. Der Nationalrat war mit der Überweisung als Prüfungsauftrag einverstanden [48].
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt reichten eine Standesinitiative ein, welche die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für einen definitiven Einsatz von elektronischen Fussfesseln verlangt. Der Bundesrat hatte bereits 1999 eine entsprechende Ausnahmeregelung für Versuche in den Kantonen Basel-Stadt, Bern, Genf, Solothurn, Tessin und Waadt bewilligt. Fussfesseln für gewalttätige Partner fordert auch eine vom Nationalrat angenommene Motion Perrin (svp, NE). Die elektronische Überwachung von Gewalttätern soll insbesondere Frauen vor häuslicher Gewalt schützen [49].
Der Nationalrat überwies ein Postulat Rickli (svp, ZH), welches den Bundesrat dazu auffordert, die Kosten des Strafvollzugs in der Schweiz zu evaluieren. Obwohl die Regierung den Aufwand für einen solchen Bericht als erheblich einstuft, weil der Straf- und Massnahmenvollzug kantonal geregelt sind und deshalb eine kohärente Gesamtschau nur in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen möglich sei, akzeptierte sie, dass ein solcher Bericht durchaus einem allgemeinen Interesse entspreche und beantragte deshalb die Annahme des Postulats [50].
Für Kontroversen sorgte der Protest des Walliser Hanfbauern Bernard Rappaz, der mit einem rund hunderttägigen Hungerstreik einen Unterbruch seines Strafvollzugs erzwingen wollte. Die Frage, ob ein bewusstloser sich im Hungerstreik befindender Häftling zwangsernährt werden dürfe, beschäftigte Ethik- und Rechtsexperten, aber auch die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren. Auch der Entscheid von Regierungsrätin Kalbermatten (VS, sp), die Haftstrafe aufgrund der Weigerung der Ärzte im Berner Inselspital, Rappaz unter Zwangsernährung zu stellen, in einen Hausarrest umzuwandeln, warf hohe Wellen. Das Bundesgericht wies Rappaz‘ Gesuch auf Haftunterbruch am 26. August schliesslich zurück und leitete aus der polizeilichen Gewaltklausel eine Billigung der Zwangsernährung als letztes legitimes Mittel zum Schutz von Leib und Leben ab. In der Urteilsbegründung wandte sich das Gericht auch gegen ethische Bedenken von Ärzten. Mehrere Bundesrichter forderten das Parlament daraufhin auf, eine einheitliche gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Zwangsernährung zu schaffen. Nachdem Rappaz wieder in Haft genommen wurde, trat er erneut in den Hungerstreik. Im November weigerten sich die Ärzte des Genfer Unispitals jedoch, eine Zwangsernährung einzuleiten. Der Walliser Grosse Rat lehnte ein Gnadengesuch Rappaz‘ ab und das Bundesgericht verweigerte ein drittes Mal einen Antrag auf Haftunterbuch. Der Europäische Menschengerichtshof, der den Fall auf Antrag des Hanfbauern untersuchen will, forderte ein Ende des Hungerstreiks. Dieser Forderung kam der Walliser am 24.12. nach. Gleich zwei CVP-Bundesparlamentarier aus dem Kanton Wallis reagierten im Berichtsjahr auf den Vorfall. Roberto Schmidt reichte eine Motion ein und Viola Amherd verfasste eine parlamentarische Initiative. Beide Vorstösse fordern eine einheitliche Regelung im Umgang mit Zwangsernährung [51].
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Der Bundesrat konkretisierte die Unverjährbarkeitsinitiative und schickte den Entwurf im Mai in die Vernehmlassung. Das 2008 angenommene Volksbegehren fordert, dass Sexualverbrechen an Kindern nicht verjähren können. Umstritten an der Umsetzung war die Altersgrenze. Der Bundesrat setzte diese bei zehn Jahren an, also zum Zeitpunkt, zu dem nach Einschätzung medizinischer Experten die Pubertät beginnt. Die Verfasser der Initiative forderten jedoch 14 Jahre als Altersgrenze. Das Problem der Rückwirkung regelte der Bundesrat so, dass Unverjährbarkeit für all jene Vergehen gelten solle, die zum Zeitpunkt der Annahme der Initiative noch nicht verjährt waren. Hier hatten die Initiantinnen die rechtlich heikle Forderung nach Rückwirkung für alle sexuellen Handlungen an Kindern gefordert. Die Parteien stimmten den Vorschlägen des Bundesrates in der Vernehmlassung mehrheitlich zu. Einzig die SVP lehnte den Entwurf ab und forderte eine Altersgrenze von 16 Jahren [52].
Der Nationalrat war bezüglich der Schaffung eines nationalen Registers für verurteilte Pädophile bzw. für Sexual- und schwere Gewalttäter gespalten. Bereits 2009 hatte die grosse Kammer einer entsprechenden Motion Rickli (svp, ZH) äusserst knapp mit 88 zu 87 Stimmen zugestimmt. Eine ähnliche lautende parlamentarische Initiative der Zürcher SVP-Politikerin wurde im Berichtsjahr wieder nur knapp angenommen (89:80). Beide Vorlagen wurden vom Ständerat dann allerdings abgelehnt mit der Begründung, dass bereits genügend Informationen in alternativen Registern vorhanden seien und dass die Vorstösse aufgrund ihres Diskriminierungspotenzials zu weit gingen [53].
Der Ständerat lehnte im Berichtsjahr eine Erhöhung der Mindeststrafe von fünf Jahren Haft bei Gruppenvergewaltigungen ab, wie sie von einer parlamentarischen Initiative der SVP verlangt wurde, die noch 2009 vom Nationalrat angenommen worden war. Damit folgte die kleine Kammer ihrer Rechtskommission, die argumentierte, dass Gerichte über einen Entscheidungsspielraum verfügen müssen, um sämtlichen Umständen eines Falls Rechnung zu tragen [54].
Die ständerätliche Kommission für Rechtsfragen folgte dem Ansinnen des Bundesrats und modifizierte die 2009 vom Nationalrat überwiesene Motion Aubert (sp, VD). Die vom Bundesrat auszuarbeitende allgemeine Meldepflicht für Misshandlungen und sexuelle Vergehen an Kindern soll neu klar umschriebene Ausnahmen zulassen. Die kleine Kammer nahm die veränderte Motion schliesslich diskussionslos an [55].
Das Alarmsystem bei Entführungen von Kindern soll laut der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren und dem Bundesamt für Polizei per 1. Januar 2011 funktionstüchtig sein. Die KKJPD testete im Berichtsjahr erfolgreich Massnahmen, die im Entführungsfall die rasche Information mit Radio und Fernsehen, Autobahn-Anzeigetafeln sowie Durchsagen an Flughäfen und Bahnhöfen zulassen. Zudem wurde mit den Mobilfunkanbietern ein SMS-Dienst ausgehandelt, über den allen freiwillig registrierten Handy-Besitzern Foto und Personenbeschreibung eines allfälligen Opfers zugesendet werden kann [56].
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Viel zu reden gab die Ausschaffungsinitiative der SVP, die zum Ziel hat, straffälligen Ausländern automatisch das Aufenthaltsrecht zu entziehen. Die Räte entschieden sich gegen eine Ungültigkeitserklärung und rangen sich nach langer Diskussion zu einem direkten Gegenentwurf durch, der die Schwere der Tat mitberücksichtigt. In der Volksabstimmung vom 28. November wurde die Initiative angenommen und der Gegenvorschlag verworfen. Im Dezember bildete Bundesrätin Sommaruga eine Arbeitsgruppe, die bis im Juni 2011 darlegen soll, wie die Initiative auf Gesetzesstufe umgesetzt werden soll. Eine ausführliche Berichterstattung zur Initiative folgt unten im Kapitel zur Ausländerpolitik (Teil I, 7d).
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Die kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren regten ein Konkordat an, welches das Verhängen von schweizweiten Rayonverboten ermöglichen soll. Erhält ein Hooligan Rayonverbot, darf er sich nicht mehr in der Nähe von Sportstätten aufhalten. Ein solches Verbot galt bisher nur für genau definierte Regionen und soll neu schweizweit Geltung haben. Gewalttätige Fans werden im Polizeiinformationssystem Hoogan eingetragen. Die Kontrollen der Verbote, die für drei Jahre gelten, sollen von den Fussball- und Eishockeyclubs vorgenommen werden. Mit einer Mustervereinbarung beschlossen die kantonalen Polizeidirektoren zudem, die Sportvereine zu mehr Gewaltprävention zu verpflichten. Gefängniszellen im Stadion, verstärkter Polizeieinsatz und alkoholfreies Bier sollen helfen, die Sicherheit in den Sportstadien zu erhöhen. Die gegen das Konkordat eingereichten Beschwerden wurden vom Bundesgericht im Oktober und im November abgewiesen. Es machte geltend, dass die Bestimmungen nicht wie von den Beschwerdeführenden reklamiert, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstossen, da Rayonverbote, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam keinen strafrechtlichen Charakter hätten [57].
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Der Ständerat überwies in der Frühjahrssession zwei Motionen, die ein Verbot von gewaltbeinhaltenden Computerspielen fordern. Während die Motion Hochreutener (cvp, BE) den Verkauf verbieten will, fordert die Motion Allemann (sp, BE) ein grundsätzliches Verbot der Herstellung, des Verkaufs und der Weiterverbreitung. Der Nationalrat hatte beide Motionen bereits 2009 angenommen. Alle Jungparteien hatten sich gegen ein Verbot ausgesprochen. Auch der Bundesrat hatte beide Motionen abgelehnt. Problematisch dürfte die Umsetzung eines Verbots insbesondere bei Online-Spielen werden [58].
Der Bundesrat hat im Juni beschlossen, die Europaratskonvention zum Schutze von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch zu unterzeichnen. Hinsichtlich des Schutzalters geht die Konvention allerdings weiter als das bestehende Strafrecht in der Schweiz. Neu soll deshalb auch in der Schweiz die Inanspruchnahme sexueller Dienste von Sechzehn- bis Achtzehnjährigen strafbar sein. Die Motion Kiener-Nellen (sp, BE), die genau dies fordert und vom Nationalrat bereits 2009 gutgeheissen worden war, wurde deshalb auch im Ständerat angenommen [59].
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Das Bundesamt für Sport prüfte im Berichtsjahr im Auftrag von Bundesrat Maurer den Entwurf einer neuen gesetzlichen Regelung, mit welcher Korruption auch in Sportverbänden verfolgt werden könnte. Da das geltende Strafgesetz keine Verfolgung von Sportverbänden vorsieht, konnte die Schweizer Justiz bis anhin trotz Verdachts nicht gegen den Weltfussballverband (FIFA) vorgehen [60].
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Der Nationalrat befasste sich in der Sommersession als Erstrat mit der im Februar 2009 mit 106 037 gültigen Unterschriften eingereichten Waffenschutzinitiative. Die Initiative fordert, dass Waffenbesitz nur mit einem Bedarfs- und Fähigkeitsausweis gestattet ist, dass die Armeewaffen im Zeughaus statt zu Hause aufbewahrt werden und dass ein zentrales Waffenregister erstellt wird. Der Bundesrat hatte die Initiative bereits Ende 2009 zur Ablehnung empfohlen. In der Ratsdebatte wurden von den die Initiative befürwortenden Vertretern der SP und der Grünen insbesondere Sicherheitsaspekte vorgebracht. Es wurde argumentiert, dass ein Verbot der Aufbewahrung von (Armee-)Waffen zu Hause vor allem Tötungsdelikte aus dem Affekt, häusliche Gewalt oder Suizide vorbeugen könne. Darüber hinaus könne ein zentrales Waffenregister der Verbrechensbekämpfung dienen. Die Ratsmehrheit empfahl die Initiative allerdings mit dem Hinweis auf das aktuell genügende Waffengesetz zur Ablehnung. Krimineller Waffenmissbrauch könne mit einem Fähigkeitsausweis nicht verhindert werden und das Schützen- und Jagdwesen würden unnötig eingeschränkt. Den Initianten wurde von der Ratsrechten zudem vorgeworfen, mit ihrem Vorhaben eine Abschaffung der Armee auf Raten anzustreben. Die gleichen Argumente wurden auch im Ständerat diskutiert. Beide Räte empfahlen den Bürgern, die Initiative abzulehnen. Die geschlossen stimmende SP, die Grünen und die Grünliberalen unterlagen bei den Schlussabstimmungen rechtsbürgerlichen Mehrheiten, im Nationalrat mit 119 zu 69 und im Ständerat mit 30 zu 11 Stimmen. Lanciert wurde der Abstimmungskampf im Dezember des Berichtsjahrs. Bundesrätin Sommaruga musste gegen die Initiative und auch gegen ihre eigene Partei antreten, obwohl sie selbst als Ständerätin das Begehren noch unterstützt hatte [61].
Im Juli wies eine an der Universität Zürich durchgeführte Studie auf einen engen Zusammenhang zwischen Suizid und Verfügbarkeit von Waffen hin. Im Dezember wies das BFS Zahlen aus, die zeigten, dass Todesfälle durch Schusswaffen zwischen 2007 und 2008 von 291 auf 259 gesunken waren [62].
Eine parlamentarische Initiative Reymond (svp, GE) wollte die im Rahmen der Schengen-Anpassung übernommene EU-Waffenrichtlinie vereinfachen. Die Richtlinie sieht vor, dass alle ausländischen Personen, die in der Schweiz (und in allen anderen Schengen-Staaten) eine Waffe erwerben wollen, eine Wohnsitzbestätigung vorweisen müssen. Die Initiative Reymond wollte diese Regelung nur für Staatsangehörige von Schengen-Ländern, nicht aber für Ausländer anderer Staaten anwenden. Er scheiterte im Nationalrat allerdings mit seinem Vorhaben [63].
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Zivilrecht
Der Ständerat gab als Zweitrat einer parlamentarischen Initiative Lüscher (fdp, GE) Folge. Diese verlangt die Einführung des Prinzips der negativen Wirkung der Kompetenz-Kompetenz in das Bundesgesetz über das internationale Privatrecht (IPRG). Bevor ein Richter Entscheide fällt, soll er abwarten, bis die Schiedsgerichte über ihre Zuständigkeit entschieden haben. Damit soll die Rolle der Schweiz als anerkannter internationaler Schiedsplatz erhalten und gestärkt werden. Entgegen der Mehrheit seiner Rechtskommission entschied sich der Ständerat mit 24 zu 14 Stimmen für die Annahme der Initiative. Er folgte damit der Kommissionsminderheit, die – auch in Anbetracht der deutlichen Zustimmung im Nationalrat – in dieser ersten Phase des Entscheids der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates die Möglichkeit geben wollte, sich genauer mit dem Anliegen auseinanderzusetzen [64].
Der Ständerat nahm den Vorschlag des Nationalrats zur Teilrevision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs diskussionslos an. Der Vorschlag geht auf eine parlamentarische Initiative Zanetti (sp, SO) aus dem Jahre 2003 zurück. Das Gesetz über Schuldbetreibung und Konkurs soll so geändert werden, dass die bei einem Konkurs ausstehenden Löhne nur noch bis zu einem Maximalbetrag (126 000 Franken Jahreslohn) gegenüber anderen Gläubigerforderungen privilegiert sein sollen. In der Schlussabstimmung nahm der Nationalrat die Vorlage mit 192 zu zwei Stimmen, der Ständerat entschied sich einstimmig dafür [65].
Im April legte die nationalrätliche Kommission für Rechtsfragen ihren Bericht zu zwei parlamentarischen Initiativen vor, die 2006 von Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) bzw. 2007 von Hermann Bürgi (svp, TG) eingereicht worden waren. Beide Vorstösse verlangten eine Verlängerung der Verjährungspflicht für Sachmängelansprüche. Die Kommission schlug in einem Entwurf zur Revision des Obligationenrechts zwei Varianten vor, bei denen die Verjährung nach zwei bzw. fünf Jahren (bei Sachen für unbewegliche Werke) oder aber einheitlich bei fünf Jahren eintreten soll. Die bisherige Regelung sieht eine einjährige Frist ab Lieferung der Sache vor, was als zu kurz betrachtet wird und im Widerspruch zu EU-Recht steht. Alle Bundesratsparteien mit Ausnahme der SP sprachen sich gegen eine einheitliche Frist von fünf Jahren aus, begrüssten jedoch die variable Variante [66].
Zu den diversen Revisionen des OR bezüglich der Bestimmungen über Aktiengesellschaften und andere Unternehmensformen siehe unten, Teil I, 4a (Gesellschaftsrecht), zum neuen Namensrecht siehe unten, Teil I, 7d (Familienpolitik).
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Weiterführende Literatur
Breitenmoser, Stephan e.a. (Hg.), EMRK und die Schweiz: Referate der Tagung vom 5. Juni 2009 in Bern, St. Gallen 2010.
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Balmer, Manuel, Die Anerkennung der politischen Rechte der Auslandschweizer in der Nachkriegszeit: eine Untersuchung der Interessenkonstellation der zentralen Akteure, Bern 2010.
Thurnheer, Simon, Demonstrationsfreiheit in England und der Schweiz: Eine vergleichende Untersuchung und ein Beitrag zur Grundrechtsdogmatik, Zürich (Diss. jur.) 2010.
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Ackermann, Jürg-Beat e.a. (Hg.), Korruption in Staat und Wirtschaft, Zürich (4. Zürcher Tagung zum Wirtschaftsstrafrecht) 2010.
Ajdacic-Gross, Vladeta e.a., “Firearm suicides and availability of firearms: The Swiss experience”, European Psychiatry 25(7), 2010, S. 432-434.
Brägger, Benjamin Frederick, Die neue schweizerische Strafprozessordnung (StPO): unter besonderer Berücksichtigung der Bestimmungen zur Untersuchungs- und Sicherheitshaft: ein Kurzüberblick mit Tafeln und Schemen, Bern 2010.
Bundesamt für Statistik, Sektion Kriminalität und Strafrecht, Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS), Jahresbericht 2010, Neuenburg (BFS) 2010.
Schweizerische Strafprozessordnung und schweizerische JugendstrafprozessordnungBrauchen Frauen Mauern?: Vernünftiger Umgang mit Frauen im Strafvollzug
Skenderovic, Damir, Strategien gegen Rechtsextremismus in der Schweiz: Akteure, Massnahmen und Debatten, Bern (Fachstelle für Rassismusbekämpfung, EDI) 2010.
Oesch, Stephanie, Die organisierte Kriminalität – eine Bedrohung für den Finanzplatz Schweiz?, Zürich 2010.
Quade, Michael / Wölfle, Ralf, SuisseID in der Praxis: Grundlagen und Fallstudien zum elektronischen Identitätsnachweis der Schweiz, Basel 2010.
Rom, Pierre, Die Schweiz - ein Sonderfall?: Gedanken über den Einfluss der Topographie auf die Entstehungsgeschichte, die Politik und die Zukunft der Schweiz sowie über ihre Stellung in Europa und der globalisierten Welt, Urtenen-Schönbühl 2010.
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[1] AB NR, 2010, S. 2009; Bericht der SPK-NR vom 21.05.2010. Siehe SPJ 2003, S. 17.
[2] Vgl. www.skmr.ch. EDA-Medienmitteilung vom 03.09.10.
[3] AB SR 2010, S. 336 ff., S. 568 ff., S. 623 und S. 745. AB NR 2010, S. 850ff., S. 891 und S. 1154f. BBl 2010, S. 4277. Siehe SPJ 2009, S. 17.
[4] AB SR 2010, S. 162 ff. und S. 750; AB NR 2010, S, 736 f. und S. 1160. BBl 2010, S. 4267. Siehe SPJ 2009, S. 18.
[5] SPK-S Medienmitteilung vom 2.2.10 sowie SPK-N-Medienmitteilung vom 25.10.10; Siehe SPJ 2009, S. 19; Zur Volksabstimmung siehe SPJ 2009, S. 18 f.
[6] AB SR 2010, S. 12 f. und S. 364; AB NR 2010, S. 115 f. und S.579.
[7] AB NR, 2010, S. 135 ff., S. 854 ff., S. 1351 f., S. 1517 f. und S. 1673; AB SR, 2010, S. 770 ff., S. 866 f., S. 928 und S. 1009; BBl 2009, S. 8513 ff. Siehe SPJ 2009, S. 20.
[8] Po. Hodgers: AB NR, 2010, S. 1650 f.; Po. Graber: AB NR, 2010, S. 2162.
[9] SoZ 21.2.10; SZ 4.3.10; Presse vom 18.5 und vom 29.6.10.
[10] AB SR, 2010, S. 155 ff.; Siehe SPJ 2009, S. 20.
[11] BBl, 2010, S. 4335 ff. und 4303 ff.; AB NR, 2010, S. 130 ff. und 1160; AB SR, 2010, S. 515 und 750.
[12] BBl, 2009, S. 8881 ff.; AB SR, 2010, S. 348 ff. und 513 ff.; AB NR, 2010, S. 724 ff. und 849 ff.; Schlussabstimmungen: NR: 121:61 (AB NR, 2010: 1162); SR: 42:0 (AB SR, 2010: 752). TA, 22.05.10.
[13] BBl, 2010, S. 1665 ff.; AB SR, 2010, S. 624 f. und 1012; AB NR, 2010, S. 1353 ff. und 1677.
[14] NZZ, 28.10.10; Siehe SPJ 2009, S. 20 f.
[15] AB NR, 2010, S. 1132.
[16] Bericht der Geschäftsprüfungskommission der eidgenössischen Räte vom 21. Juni 2010, Datenbearbeitung im Staatsschutzinformationssystem ISIS. Presse vom 1.7. bis 19.7.10; neue Verordnung: NZZ, 19.8.10
[17] Beschwerde: Presse vom 29.01.10; Anklage: NZZ, 24.12.10; Siehe SPJ 2009, S. 21.
[18] Mo. Schmidt: AB NR, 2010, S. 81; AB SR, 2010, S. 630; Mo. Tschümperlin: AB NR, 2010, S. 97; AB SR, 2010, S. 405; Mo. Müller: AB NR, 2010, S. 88 und 1361; AB SR, 2010, S. 630; Mo. Tschümperlin (Zwangsheirat): AB NR, 2010, S. 96f; AB SR, 2010, S. 404; Siehe SPJ 2009, S. 22. Po. Hodgers: AB NR, 2010, S. 88.
[19] Zu den Gesetzesvorschlägen vgl. auch SPJ 2009, S.21 f.; zur Vernehmlassung des Vorschlages der SPK siehe Presse vom 3.2.10 und NZZ, 15.2.10; Zur Vernehmlassung der Revision des Bundesrates siehe NZZ, 23.3 und 24.3.10.
[20] Bundesamt für Migration, Migrationsbericht 2010, Bern 2011, S. 25; NLZ 11.6.10.
[21] NE: Exp, 30.4.10; VD: LT, 15.12.10; LU: NLZ, 27.11.10.
[22] BS: BAZ, 23.6. 18.08. und 27.09.10; GL: NZZ 2.5.10; VD: NZZ, 18.1.10; 24h, 18.1.10 und LT, 15.10.10; BE: Bund, 19.1. und 27.9.10; LU: NLZ 3.8.10; siehe SPJ 2009, S. 23. Bei den 8 Kantonen handelt es sich um NE, JU, GE, VD, FR, AR, GR und BS. In BS wurde die fakultative Erweiterung des kommunalen Wahl- und Stimmrechts auf weitere Personengruppen allerdings weder von Riehen noch von Bettingen umgesetzt.
[23] NZZ, 19.2.10; WOZ, 10.6.10; TA, 21.6.10.
[24] Kundgebungen mit mindestens 1000 Beteiligten (ohne 1. Mai-Demonstrationen): Bern: Bund, 15.3.10 (6000/Frauen für Gleichstellung); TA, 20.4.10 (2000/Wirte zu MwSt); Bund, 28.6.10 (4000/für mehr Rechte für Ausländer); NZZ-So, 26.9.10 (1000/gegen Verfolgung von Christen); Bund, 25.11.10 (1200/Postangestellte gegen Rationalisierung); Bund, 1.11.10 (2500/gegen Sparmassnahmen bei der IV); BZ, 13.11.10 (4000/Lehrer für bessere Arbeitsbedingungen); BZ 4.10.10 (1000/Antifaschistischer Abendspaziergang, Linksautonome); Freiburg: BZ, 6.9.10 (2000/Gegen Schliessung Brauerei Cardinal); Genf: Bund, 1.11.10 (1500/Jugendliche für Konzertlokale); BAZ, 24.8.10 (2000 Velofahrer gegen Autoverkehr); Gösgen (SO): Bund, 25.5.10 (4000/gegen AKW); Zürich: TA, 29.11.10 (1500/ Protest gegen Annahme der Ausschaffungsinitiative); NZZ 12.4.10 (5000/ Solidaritätskundgebung für Tibet).
[25] AB SR, 2010, S. 869; siehe SPJ 2009, S. 24; Presse vom 1.7.10; Interview mit Wiprächtiger: NLZ, 6.7.10; Reaktionen: TA, 7.7.10; Reaktionen der Parteien: NZZ, 30.10 und Presse vom 11.12.10.
[26] AB SR, 2010, S. 869; siehe SPJ 2009, S. 24.
[27] Presse vom 21. bis 26.8.10; siehe auch oben Teil I, 1a (Verfassung).
[28] AB SR, 2010, S. 596 f.; AB NR, 2010, S. 1927 f.; siehe SPJ 2009, S. 24.
[29] AB SR, 2010, S. 1020 f. AB NR, 2010, S. 551 (Mo. Darbellay); siehe SPJ 2009, S. 24 und auch unten Teil I, 8c (neue Kommunikationstechnologien); Internetkriminalität in der Presse: SoZ 24.01.10.
[30] AB SR, 2010, S. 825 f.; zu ähnlichen Vorstössen siehe SPJ, 2009, S. 24.
[31] Mo. Glanzmann: AB SR, 2010, S. 356; siehe SPJ 2009, S. 24; Po. RK-SR: AB SR, 2010, S. 595.
[32] Presse vom 15.12.10.
[33] Zur Einführung der neuen Statistik vgl. Presse vom 23.2.10; Lit. Bundesamt für Statistik.
[34] AB NR, 2010, S. 2163.
[35] AB SR, 2010, S. 595 f.; siehe SPJ 2009, S. 25.
[36] AB SR, 2010, S. 697 ff. und 1012; AB NR, 2010, S. 1179 ff. und 1677; BBl 2010, S. 3309 (Botschaft); AB NR, 2007, S. 1713 (Gutzwiler); siehe SPJ 2008, S. 26 und SPJ 2007, S. 24; Duvalier: NZZ, 14.9.10.
[37] Presse vom 8.1 bis 17.7.10.
[38] AB NR, 2010, S. 1647 f. Zur Delegiertenversammlung des Verbandes und den Forderungen vgl. Presse vom 8.-12.6.10.
[39] AB SR, 2010, S. 354 f.; siehe SPJ 2009, S. 25.
[40] BBl, 2010, S. 2391 (GPK) und 2399 (Stellungnahme BR); Presse vom 16.3.10.
[41] AB SR, 2010, S. 1345.
[42] Mo. Rickli: AB SR, 2010, S. 1026 ff.; siehe SPJ 2009, S. 26; Mo. Stamm AB SR 2010, S. 872.
[43] Beide Motionen: AB SR, 2010, S. 868. Siehe SPJ 2009, S. 26 f.
[44] Presse vom 9.9.10.
[45] Presse vom 16.3.10.
[46] AB SR, 2010, S. 870. Siehe SPJ 2009, S. 27; SZ, 12.3.10.
[47] AB SR, 2010, S. 869 f.; siehe SPJ 2009, S. 27.
[48] AB SR, 2009, S. 1306 f.; AB NR, 2010, S. 130 f.; siehe SPJ 2009, S. 27.
[49] Einreichung der Standesinitiative: Presse vom 10.9.10; zum Thema Fussfesseln: NZZ, 29.1., SN 28.6.10; Mo. Perrin: AB NR, 2010, S. 92 und TA, 24.2.10.
[50] AB NR, 2010, S. 2163.
[51] Presse vom 15.4 bis 25.12.10; Bundesgerichtsentscheid: Presse vom 27.8.10; Urteilsbegründung: Presse vom 26.10.10.
[52] Presse vom 27.5. und vom 6.10.10.
[53] AB NR 2009, S. 1007 (Motion); AB NR 2010, S. 1231 ff. (Initiative); AB SR 2010, S. 1022 ff.; siehe SPJ 2009, S. 27.
[54] AB SR, 2010, 351 ff.; siehe SPJ 2009, S. 27. NLZ, 21.10.10.
[55] AB SR, 2010, S. 1025; siehe SPJ 2009, S. 27f.
[56] TA, 2.3.10; BaZ, 13.04.10.
[57] BZ, 12.2, 13.2.10; Presse vom 17.4 und vom 9.7.10; Bundesgericht: NZZ und NLZ, 14.10. und 9.12.10.
[58] AB SR, 2010, S. 355 ff. TA, 18.3 und 19.3.10; LT, 19.3.10; siehe SPJ 2009, S. 29; vgl. auch unten, Teil I, 8c (Neue Kommunikationstechnologien).
[59] AB SR, 2010, S. 1030 f. Siehe SPJ 2009, S. 29.
[60] Presse vom 26.10.10.
[61] AB NR, 2010, S. 1090 ff. und 1674; AB SR, 2010, S. 757 ff. und 2009; BBl 2010, S. 137 ff. und 6553 ff.; siehe SPJ 2009, S. 29; Presse vom 29.7.10; zum militärischen Aspekt siehe unten, Teil I, 3 (Armement).
[62] Lit: Ajdacic-Gross und Presse vom 1.8. bis 6.8.10; BFS: Presse vom 29.12.10.
[63] AB NR, 2010, S. 254 ff.; siehe SPJ 2009, S. 30.
[64] AB SR, 2010, S. 585 f.; siehe SPJ 2009, S. 30.
[65] AB SR 2010, S. 396 f. und 745; AB NR 2010, S. 1154; siehe SPJ 2009, S. 30.
[66] Medienmitteilung vom 30.04.10; NZZ, 22.9.10.
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