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Grundlagen der Staatsordnung
Rechtsordnung
Eine Volksinitiative der Schweizer Demokraten zur Abschaffung des Antirassismusgesetzes kam nicht zustande. – Das Volk stimmte der Einführung von biometrischen Pässen knapp zu. – Das Parlament wies den Entwurf für die Revision des Staatsschutzgesetzes zur Überarbeitung an den Bundesrat zurück. – Der Bundesrat schlug vor, die Frist für die normale Einbürgerung von zwölf auf acht Jahre zu verkürzen. – Das Volk sprach sich in drei Kantonen gegen die Senkung des Stimmrechtalters auf 16 Jahre aus. – Das Parlament überwies mehrere Vorstösse für eine Verschärfung des Strafensystems. – Im Februar wurde die Volksinitiative „für den Schutz vor Waffengewalt“ eingereicht; der Bundesrat empfahl sie zur Ablehnung.
Grundrechte
Das Parlament hiess die Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der UNO gegen Folter und andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und die dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen im Berichtsjahr gut. In der Differenzbereinigung setzte sich der Beschluss des Nationalrats, der neu zu schaffenden Kommission die Kompetenz zur Einrichtung eines ständigen Sekretariats zu erteilen, auch in der kleinen Kammer durch. In der Schlussabstimmung im Nationalrat votierte auch eine klare Mehrheit der ursprünglich opponierenden SVP-Fraktion für das UNO-Übereinkommen [1].
Der Nationalrat befasste sich als erster mit den Gesetzesrevisionen zur Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Gerichtshofs. Die SVP-Fraktion unterstützte als einzige und erfolglos einen Nichteintretensantrag einer Kommissionsminderheit. Sie begründete dies vor allem damit, dass die schweizerische Gesetzgebung ausreiche, um Völkermord und Kriegsverbrechen zu verfolgen. In der Detailberatung wurde ein Antrag der Linken abgelehnt, den Bestimmungen über die Verfolgung von Kriegsverbrechen und Terrorismus rückwirkende Geltung zuzuschreiben. Ein vor allem von der Linken unterstützter Vorschlag, die Mindeststrafe für Völkermord auf zehn Jahre festzulegen, konnte sich gegen den Antrag des Bundesrates von fünf Jahren durchsetzen. Die Regierung hatte vergeblich argumentiert, dass es in diesem Bereich unterschiedlich schwere Verbrechen gebe und deshalb eine grössere Bandbreite bis zur maximal möglichen lebenslangen Freiheitsstrafe sinnvoll sei [2].
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Die 2007 von den Schweizer Demokraten lancierte Volksinitiative für die Abschaffung des Antirassismusgesetzes kam nicht zustande. Die nur von der Freiheitspartei und der PNOS, nicht aber von der SVP unterstützte SD vermochte nicht genügend Unterschriften zu sammeln. Eine parlamentarische Initiative Hess (sd, BE) zur ersatzlosen Streichung der Rassismusstrafnorm lehnte der Nationalrat in der Frühjahrssession ab. Für diese Initiative hatte sich die SVP ausgesprochen [3].
Im Juli eröffnete das EJPD die Vernehmlassung über ein Verbot der öffentlichen Verwendung, Verbreitung und der Ein- und Ausfuhr von rassistischen Symbolen wie zum Beispiel das Hakenkreuz. Ein solches Verbot hatte der Nationalrat 2005 mit einer Motion gefordert. Als rassistisch gelten nach den geplanten Bestimmungen insbesondere Symbole des Nationalsozialismus und auch deren Abwandlungen, die in rechtsextremen Kreisen als Ersatz verwendet werden. Diese Vorschläge stiessen in der Konsultation auf breiten Widerstand. Die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz gab zu bedenken, die vorgesehenen Bestimmungen seien nur schwer anzuwenden. Dagegen sprachen sich auch die FDP, die SVP und die Grünen aus, während sich CVP und SP nicht zur Vorlage äusserten [4].
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Datenschutz und Statistik
Viel zu reden gab die Ausweitung der Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundesamtes für Statistik. Anlass war eine etwas missverständlich formulierte Information, dass die Auskunftspflicht bei statistischen Erhebungen des Bundes von der Volkszählung auf die Arbeitsmarkterhebung Sake ausgedehnt werde, um deren Qualität zu verbessern. Das Bundesstatistikgesetz bietet die Möglichkeit, die Teilnahme an einer Erhebung des BFS für obligatorisch zu erklären. Dies wurde in einigen Medien so dargestellt, als ob in Zukunft die Beteiligung an allen, also auch nichtstaatlichen Befragungen obligatorisch sei und hohe Bussen für die Nichtteilnahme verhängt würden. Die SVP reagiert darauf mit der Einreichung einer parlamentarischen Initiative, welche auf Gesetzesebene festschreiben will, dass die Auskunftspflicht nur noch bei den regelmässigen Erhebungen im Rahmen der Volkszählung zulässig ist [5].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die verschiedenen gegenwärtig in der öffentlichen Verwaltung existierenden Identifikationsnummern für Unternehmen durch eine einzige unveränderliche Identifikationsnummer (UID) zu ersetzen. Dadurch sollen Doppelspurigkeiten, insbesondere auch bei statistischen Erhebungen vermieden und die Unternehmen administrativ entlastet werden. Zu diesem Zweck soll auch ein neues Register (UID-Register) geschaffen werden. Dieses löst aber keines der bestehenden offiziellen Register wie etwa das Handelsregister oder die Register der Steuerverwaltung ab, sondern enthält nur die für die Identifikation eines Unternehmens erforderlichen Informationen [6].
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Am 17. Mai fand die Volksabstimmung über die mit einem Referendum bekämpfte Einführung der biometrischen Pässe statt. Hauptkritikpunkt der Gegner war die Aufnahme der Daten in eine bereits existierende zentrale Datenbank über die ausgestellten Ausweise. Diese zentralisierte Datenbank ist für die Schengen-Mitgliedstaaten nicht vorgeschrieben und beispielsweise Deutschland verzichtet darauf. Insbesondere die Linke kritisierte diese Erfassung der Passinformationen und der biometrischen Kennzeichen wie Fingerabdrücke in einer zentralen Datenbank als „Zwangsfichierung“. Befürchtungen in Bezug auf ungenügenden Datenschutz bei dieser beim Bundesamt für Polizei angesiedelten Datenbank bewogen auch viele Printmedien (unter anderem Bund, NZZ und SGT), eine Ablehnung des Gesetzes zu empfehlen. Daneben wurde von den Gegnern auch bemängelt, dass der Bundesrat ermächtigt wird, später auch für die Identitätskarte die Aufnahme biometrischer Merkmale vorzuschreiben. Ein dritter Kritikpunkt betraf die Zentralisierung der kantonalen Passausgabestellen. Von Befürworterseite wurde die Sicherheit der neuen Pässe ins Feld geführt und auf die Erschwernisse im Reise- und Geschäftsverkehr hingewiesen, wenn bei der Nichteinführung der neuen Pässe Schweizer wieder ein Visum bräuchten, um in die USA einzureisen. Die SP und die GP hatten die Einführung der biometrischen Pässe im Parlament bekämpft und empfahlen ein Nein. Bei den Gegnern waren, wie schon bei der Unterschriftensammlung für das Referendum, die Jungparteien besonders aktiv. Mit Ausnahme der Jungen CVP beteiligten sich alle Jungparteien an einem gemeinsamen Auftritt gegen den Bundesbeschluss. Der Jungen SVP gelang es sogar, ihre Mutterpartei, die noch im Nationalrat die Vorlage knapp unterstützt hatte, von der Nein-Parole zu überzeugen. Nur gerade zwei SVP-Kantonalparteien wichen davon ab. Die Jungfreisinnigen gaben, im Gegensatz zur Mutterpartei, die Nein-Parole aus [7].
Bundesbeschluss über die Einführung biometrischer Pässe
Abstimmung vom 17. Mai 2009

Beteiligung: 45,2%
Ja: 953 173 (50,1%)
Nein: 947 493 (49,9%)

Parolen:
Ja: FDP, CVP (2)*, EVP (1)*, BDP; economiesuisse, SGV, SBV.
Nein: SVP (2)*, SP (1)*, GP, CSP, EDU, SD, Lega, FPS, PdA; Travail.Suisse.
Stimmfreigabe: GLP.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Am 17. Mai nahm das Volk den Bundesbeschluss mit 953 173 Ja zu 947 493 Nein äusserst knapp an. Am deutlichsten fiel die Zustimmung im Kanton Luzern mit 58% aus, am deutlichsten war die Ablehnung im Jura mit 56% Nein. Die in der Geschichte der nationalen Volksabstimmungen zweitkleinste Differenz zwischen der Anzahl Ja- und Nein-Stimmen (5780) löste Hunderte von Beschwerden mit der Forderung einer Neuauszählung aus. Da aber nirgendwo konkrete Unregelmässigkeiten moniert wurden, blieben sie erfolglos. Gemäss der Vox-Analyse waren die Zweifel an der Datensicherheit bei einer zentralen Speicherung der Passinformationen das wichtigste Motiv für die Nein-Stimmenden gewesen. Unterschiede im Stimmverhalten liessen sich kaum feststellen. So opponierten Junge, trotz des Einsatzes der Jungparteien nicht mehr gegen die neuen Pässe als ältere Personen, und auch die Bildung und die Sprachregion spielten keinen Einfluss [8].
Der Nationalrat gab in der Wintersession einer parlamentarischen Initiative seiner Staatspolitischen Kommission Folge. Diese verlangt, dass im Fall der Einführung einer Identitätskarte mit biometrischen Daten weiterhin auch eine solche ohne diese Informationen erhältlich sein muss, und dass geprüft wird, ob bei den Pässen auf eine zentrale Datenbank verzichtet werden kann. Anlass für diesen Vorstoss der SPK waren insgesamt fünf parlamentarische Initiativen mit ähnlichen Forderungen gewesen, welche SVP, SP, CVP und GP nach der Volksabstimmung eingereicht hatten [9].
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Der Bundesrat beantragte dem Parlament eine Teilrevision des Datenschutzgesetzes. Es ging dabei um eine Anpassung an den neuen Rechtsstand des Schengen-Abkommens  [10]. Er schlug namentlich vor, die Wahl des Datenschutzbeauftragten durch das Parlament bestätigen zu lassen. Damit soll die unabhängige Position dieser Funktion gegenüber der Regierung und der Verwaltung unterstrichen werden. Die zweite Neuerung betrifft eine Verbesserung der Rechte der Betroffenen beim Informationsaustausch mit ausländischen Behörden im Rahmen des Schengen-Abkommens. Der Nationalrat befasste sich in der Wintersession mit dem Geschäft und lehnte einen Nichteintretensantrag der SVP ab. In der Detailberatung lehnte der Rat einen Antrag der SVP ab, auf die Änderung des Wahlverfahrens für den Datenschutzbeauftragten zu verzichten. Nachdem sich auch weitere Streichungsanträge der SVP nicht hatten durchsetzen können, hiess der Nationalrat die Vorlage gegen die Stimmen der SVP gut [11].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, mit einer Teilrevision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes eine neue rechtliche Grundlage für Bearbeitungen von Personendaten in der Bundesverwaltung zu schaffen. Dabei geht es primär um bisher noch nicht geregelte Bereiche, wie etwa die Protokolle der Arbeit an Computern (so genannte Randdaten) oder Listen von angewählten Telefonverbindungen. Personendaten, die bei der Benutzung der elektronischen Infrastruktur anfallen, dürfen grundsätzlich nicht aufgezeichnet und ausgewertet werden. Vorbehalten bleibt die Aufzeichnung und Auswertung zu abschliessend aufgezählten Zwecken. Der Vorschlag des Bundesrates verfolgt zwei Ziele: Einerseits sollen die Benutzerinnen und Benutzer dieser Infrastrukturen vor unzulässiger Datenbearbeitung geschützt werden. Andererseits soll den Betreibern die nötige gesetzliche Grundlage gegeben werden, damit sie die als notwendig erachteten Aufzeichnungen bestimmter Daten und deren Auswertung rechtmässig vornehmen können. Dabei behalten aber die in anderen Bundesgesetzen enthaltenen Datenschutzbestimmungen Vorrang [12].
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Staatsschutz
Der Ständerat übte heftige Kritik an den so genannten Terroristenlisten der UNO. Mit der einstimmigen Überweisung einer Motion Marty (fdp, TI) forderte er die Landesregierung auf, dem UNO-Sicherheitsrat mitzuteilen, dass er Sanktionen gegen darin aufgeführte natürliche Personen nur noch verhängen werde, wenn bestimmte rechtsstaatliche Vorgaben erfüllt sind. Konkret gehöre insbesondere dazu, dass die aufgeführten Personen ein Rekursrecht erhalten und dass eine Anklage einer Justizbehörde gegen sie vorliegt [13].
Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstandes, welche oft auch Gesetzesänderungen nach sich ziehen, werden hier nur behandelt, wenn sie für das Rechtssystem bedeutsam sind oder zu Kontroversen Anlass gaben. Ein solcher Fall trat bei der Vereinfachung des Informationsaustausches zwischen Strafverfolgungsbehörden ein. Sie wurde von der SVP mit einem Nichteintretensantrag bekämpft. Ihr Argument, dass damit einem schrankenlosen Austausch von Daten zwischen staatlichen Behörden Tür und Tor geöffnet werde, wiesen Bundesrätin Widmer-Schlumpf und die anderen Fraktionen als unbegründet zurück. Materiell neu sei für die Schweiz einzig, dass die Behörden in definierten Einzelfällen auch spontan, das heisst ohne vorheriges Ersuchen des anderen Staates, Informationen zur Verhinderung von Verbrechen austauschen können. In der Detailberatung gelang es der SVP zwar nicht, diesen Artikel aus dem neuen Gesetz zu streichen. Aber immerhin wurde auf Antrag der SP beschlossen, dass über diesen spontanen Informationsaustausch ein jährlicher Bericht erstellt wird. In der Gesamtabstimmung votierte nur die geschlossene SVP-Fraktion gegen den Beschluss; die Mehrheit der GP-Fraktion enthielt sich der Stimme. Der Ständerat hiess die Vorlage oppositionslos gut [14].
Der Ständerat befasste sich als Zweitrat mit der Revision des Staatsschutzgesetzes (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit). Er beschloss, im Gegensatz zur grossen Kammer auf die Vorlage einzutreten, sie aber an den Bundesrat zur Überarbeitung zurückzuweisen. Dabei forderte er von der Regierung unter anderem die Konkretisierung von Begriffen wie „innere“ und „äussere Sicherheit“, eine Präzisierung der vorgesehenen Zusammenarbeit von eidgenössischen, kantonalen und ausländischen Polizeistellen sowie einen Ausbau der parlamentarischen Aufsicht. Der Nationalrat schloss sich diesem Entscheid gegen den Widerstand der SP und der GP, welche die Revision weiterhin grundsätzlich ablehnten, an. Die SVP hingegen wechselte ihre Position und wollte dem nun nicht mehr von Bundesrat Schmid (bdp), sondern von ihrem eigenen Bundesrat Maurer vertretenen Geschäft in einer überarbeiteten Version nochmals eine Chance geben [15].
Im Einvernehmen mit dem Bundesrat überwiesen der National- und der Ständerat eine Motion Büchler (cvp, SG) für einen Ausbau der Amtsstelle beim Bundesamt für Polizei, welche sich mit der Überwachung von terroristischen und kriminellen Bestrebungen und Propaganda im Internet befasst. Insbesondere gelte es, die personellen Ressourcen bereit zu stellen, um entsprechende Internetseiten auf schweizerischen Servern zu eruieren und sofort zu sperren [16].
Die Geschäftsprüfungsdelegation der eidgenössischen Räte publizierte im Januar einen umfangreichen Bericht über die Rechtmässigkeit der 2007 durch den Bundesrat angeordneten Vernichtung von Akten im Zusammenhang mit Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Ostschweizer Geschäftsleute (Familie Tinner), die des illegalen Exports von Kriegsmaterial verdächtigt wurden. Sie hielt fest, dass sie grundsätzlich seit dem Sommer 2004 durch die zuständigen Bundesstellen regelmässig und korrekt über das Strafverfahren, aber auch über die nachrichtendienstlichen Aspekte des Falles Tinner informiert worden sei. Der Regierungsbeschluss über die Aktenvernichtung sei ihr hingegen nicht zur Kenntnis gebracht worden, was sie für einen Fehler halte. Die Delegation verlangte deshalb vom Bundesrat ein Konzept für ihre zukünftige rechtzeitige Information über geheime Bundesratsbeschlüsse. Der Bundesrat war damit einverstanden. Nicht zu teilen vermochte er hingegen die Kritik der Delegation, dass die Regierung über kein Konzept verfüge, wie mit interdepartementalen Geschäften von grosser sicherheits- und aussenpolitischer Bedeutung umzugehen sei, bei denen die Geheimhaltung sehr wichtig sei. Die bestehenden Strukturen insbesondere im Rahmen des Sicherheitsausschusses des Bundesrates haben sich nach Ansicht der Regierung bewährt und seien, im Gegensatz zur Meinung der Geschäftsprüfungsdelegation, in der Regel ausreichend für die Erkennung von Risiken und Gefahren [17].
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Bürgerrecht und Stimmrecht
Die Staatspolitischen Kommissionen des Parlaments nahmen einen neuen Anlauf, die 2004 in der Volksabstimmung knapp gescheiterte erleichterte Einbürgerung von Ausländern der dritten Generation zu ermöglichen. Beide unterstützten eine parlamentarischen Initiative Marra (sp, VD), welche zwar keinen Automatismus, aber eine Einbürgerung auf eigenes Verlangen oder Antrag der Eltern einführen will. Die SPK des Nationalrats arbeitete einen Entwurf für eine entsprechende Gesetzesrevision aus und gab diesen im November in die Vernehmlassung. Der Bundesrat befasste sich auch mit dem Thema und gab gegen Jahresende eine umfassendere Reform der Einbürgerungsbestimmungen in die Vernehmlassung. Er schlug darin insbesondere vor, die für die ordentliche Einbürgerung geforderte minimale Dauer des Aufenthalts in der Schweiz von zwölf auf acht Jahre zu verkürzen; als Ergänzung dazu sollen auch die von den Kantonen und Gemeinden verlangten Fristen für die Ortsansässigkeit aneinander angeglichen und verkürzt werden. Im Gegensatz zu heute sollen aber nur noch Personen mit einer Niederlassungsbewilligung eingebürgert werden dürfen [18].
Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative der SVP, die verlangte, dass eine „gute mündliche und schriftliche“ Kenntnis der Amtssprache der Wohngemeinde Voraussetzung für eine Einbürgerung sein müsse, keine Folge. Gerade für ein viersprachiges Land wie die Schweiz sei die Reduktion auf die Sprache der Wohngemeinde zu eng. Zudem würden auch viele gebürtige Schweizer und Schweizerinnen die Anforderung nach guten schriftlichen Kenntnissen nicht erfüllen. Da die Beherrschung einer Landessprache für die Integration wichtig sei, überwies der Nationalrat eine von seiner SPK eingereichte, ursprünglich vom Christlichdemokraten Schmidt (VS) verfasste Motion, die fordert, dass die Einbürgerung explizit von der Beherrschung einer Landessprache und einer erfolgreichen Integration abhängig gemacht wird. Dieser Verweis auf eine Landessprache wandte sich auch gegen ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, welches entschieden hatte, dass die Beherrschung der englischen Sprache bei einer sonst gut integrierten Person für eine Einbürgerung ausreichend sei. Der Ständerat stellte sich ebenfalls hinter diese Motion [19].
Erneut hatte sich der Nationalrat mit einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion für die Aberkennung des schweizerischen Bürgerrechts für Eingebürgerte mit doppelter Nationalität zu befassen. Diesmal präzisierte die SVP in einem Katalog die Straftatbestände, die innert zehn Jahren nach der Einbürgerung oder dem Erreichen der Volljährigkeit automatisch zu einer Ausbürgerung führen sollen. Neben schweren Straftaten befanden sich auf dieser Liste auch Drogenhandel und Einbruch sowie missbräuchlicher Bezug von Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe. Auf Antrag seiner SPK lehnte der Rat den Vorstoss mit 105 zu 68 Stimmen ab; neben der geschlossenen SVP hatten auch je sieben Abgeordnete aus der FDP und der CVP zugestimmt [20].
Um durch Scheinehen missbräuchlich erfolgte erleichterte Einbürgerungen besser wieder annullieren zu können, hatte die SPK des Nationalrats eine parlamentarische Initiative Lustenberger (cvp, LU) aus dem Jahre 2006 konkretisiert. Sie beantragte, dass solche Verbindungen nicht wie bisher innerhalb von fünf, sondern von acht Jahren rückgängig gemacht werden können. Gegen den Widerstand der SP und der GP stimmte das Parlament dieser Revision des Bürgerrechtsgesetzes zu [21].
Im Berichtsjahr wurden 44 948 Personen eingebürgert; das waren etwas weniger als im Vorjahr (45 287). Am stärksten vertreten waren weiterhin Einwanderer aus dem Kosovo (früher Serbien); ihre Zahl ging allerdings um 18% zurück. Erneut stark zugenommen (um 40% auf 4272) hat hingegen die Zahl der eingebürgerten Deutschen. Dies hat allerdings nichts mit der aktuellen starken Einwanderung aus dem nördlichen Nachbarland zu tun, sondern mit dem Entscheid der dortigen Behörden aus dem Jahr 2007, ihren Staatsangehörigen bei der Einbürgerung in einem EU-Staat oder der Schweiz nicht mehr das deutsche Bürgerrecht zu entziehen. Ebenfall stark angestiegen ist die Zahl der eingebürgerten Portugiesen (um 35% auf 2010) [22].
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Die Befürworter des Stimmrechtalters 16 erlitten durchwegs Niederlagen; ihr Anliegen ist weiterhin einzig im Kanton Glarus verwirklicht. In drei Kantonen sprach sich das Volk im Berichtsjahr mit klarem Mehr dagegen aus. Das zentrale Argument der Gegner war überall, dass es nicht angehe, das politische Mündigkeitsalter tiefer anzusetzen als das zivilrechtliche. Im Kanton Basel-Stadt lehnten die Stimmberechtigten die Senkung des Stimmrechtalters auf 16 Jahre mit einem Neinstimmenanteil von 72% ab. Von den Parteien hatten sich lediglich die SP und die GP dafür ausgesprochen. Die Urner lehnten eine entsprechende, von der CVP, der SP und der GP unterstützte Volksinitiative noch stärker (80%) ab. Zuvor hatte der Urner Landrat mit Stichentscheid der Präsidentin die Volksinitiative zur Annahme empfohlen. Im Kanton Bern stimmte im Sommer das Parlament ebenfalls knapp zu, das Volk verwarf die Senkung des Stimmrechtalters auf 16 Jahre aber mit 75% Neinstimmen. Dafür ausgesprochen hatten sich die SP, die GP, die Grünliberalen und die EVP. Im Kanton Schwyz war im Entwurf für eine neue Kantonsverfassung ebenfalls das Stimmrechtalter 16 enthalten. In der Anfangs 2009 abgeschlossenen Vernehmlassung lehnten die CVP, die SVP und die FDP die Neuerung jedoch ab [23].
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Im Kanton Bern sprach sich die Regierung für die Annahme der im Vorjahr eingereichten Volksinitiative für die Einführung des fakultativen kommunalen Stimmrechts für Ausländer aus. Eine analoge Volksinitiative wurde auch im Kanton Luzern eingereicht. In Basel-Stadt reichte ein vor allem aus der Linken formiertes Komitee eine Volksinitiative für das aktive Stimm- und Wahlrecht für niedergelassene Ausländer ein, welche seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen. In der Waadt, welche das obligatorische kommunale Ausländerstimmrecht bereits kennt, lancierte die Linke eine Volksinitiative für die Ausweitung auf die Kantonsebene [24].
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Politische Manifestationen
Im Berichtsjahr fanden 23 Grossdemonstrationen mit 1000 und mehr Beteiligten statt, die grösste mit rund 25 000 Personen führten die Gewerkschaften am 19. September in Bern durch. Je sieben Grossdemonstrationen fanden in Bern und Genf statt, je zwei in Luzern und Zürich sowie je eine in Aarau, Freiburg, Lausanne, St. Gallen und Sempach (LU). Mehr als ein Drittel dieser Kundgebungen (9) hatten aussenpolitische Fragen zum Thema; besonders häufig demonstrierten in der Schweiz ansässige Tamilen gegen den Bürgerkrieg in ihrer Heimat Sri Lanka. Sie führten neben einer Reihe von kleineren Manifestationen auch fünf Grossdemonstrationen mit bis zu 14 000 Teilnehmenden durch. Sehr aktiv waren im Berichtsjahr auch die Ärzte, welche an einem nationalen Aktionstag am 1. April in Aarau, Bern, Luzern, St. Gallen und Zürich je gut 1000 Personen auf die Strasse brachten [25].
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Strafrecht
Der Nationalrat behandelte in der Sommersession im Rahmen einer von der SVP verlangten Ausserordentlichen Session eine ganze Reihe von parlamentarischen Vorstössen zum Strafrecht und den 2007 eingeführten neuen Strafmassen. Er diskutierte zudem über das Ausmass und die Ursache von Kriminalität. Zu den überwiesenen Motionen siehe unten im jeweiligen Sachzusammenhang [26].
Der Nationalrat war mit der Änderung einverstanden, welche der Ständerat im Vorjahr an der Motion von Evi Allemann (sp, BE) bezüglich der Meldepflicht für gewalttätige Vorgänge vorgenommen hatte [27].
Gegen den Widerstand der Linken überwies der Nationalrat eine Motion Joder (svp, BE) für eine Verschärfung des Strafrahmens für vorsätzlich begangene Körperverletzung. Der Bundesrat hatte vergeblich darauf hingewiesen, dass der Strafrahmen für schwere Körperverletzung mit Strafen von minimal 180 Tagessätzen Geldstrafe bis zu maximal zehn Jahren Freiheitsentzug eigentlich gross genug sei, von den Gerichten aber nicht immer ausgeschöpft werde. Gerade bei Gewalt- und Sexualdelikten würden gemäss Bundesrat nur selten die strengst möglichen Strafen ausgesprochen. Eine Motion Fiala (fdp, ZH) für eine Verschärfung des Strafrahmens für Kinderpornografie wurde von der Regierung mit dem selben Argument bekämpft und vom Nationalrat angenommen. Der Nationalrat überwies in der Folge ein Postulat Jositsch (sp, ZH), das vom Bundesrat einen Bericht darüber verlangt, ob die Gerichte den vom Gesetzgeber vorgesehenen Strafrahmen effektiv ausnutzen. Gewalttaten mit schweren Körperverletzungen oder gar Todesfolgen sind in den letzten Jahren oft von Jugendlichen begangen worden. Eine Motion Schlüer (svp, ZH), der bei derartigen Fällen die Altersgrenze für die Beurteilung nach dem Jugendstrafrecht vom vollendeten 19. auf das 16. Altersjahr senken wollte, scheiterte jedoch mit 69 zu 114 Stimmen im Nationalrat. Nicht besser ging es einer analogen Motion Reimann (svp, AG) im Ständerat [28].
Da die Ermittlungen bei grossen Wirtschaftsdelikten oft sehr umfangreich, komplex und damit zeitraubend sind, beantragte Nationalrat Jositsch (sp, ZH) mit einer Motion eine Verlängerung der Verjährungsfristen für derartige Delikte, damit ein Strafprozess überhaupt durchgeführt werden kann. Mit dem Einverständnis des Bundesrates überwiesen beide Parlamentskammern den Vorstoss [29].
Eine Mehrheit des Nationalrats fand es ungerecht, dass der Entscheid, ob eine Tat ins Strafregister eingetragen wird, bei Urteilen ohne Freiheitsentzug von der Höhe der Busse bestimmt wird. Da diese von den Einkommensverhältnissen des Täters abhängen kann, soll gemäss einer überwiesenen Motion Heer (svp, ZH) in Zukunft nicht mehr darauf, sondern nur noch auf die Schwere des Delikts abgestellt werden. Der Ständerat lehnte diese Motion ab [30].
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Der Ständerat überwies die Motion Glanzmann (cvp, LU) aus dem Jahr 2008 für eine rasche Unterzeichnung der Cybercrime-Konvention des Europarates ebenfalls [31].
Als Zweitrat überwies auch die grosse Kammer eine Motion Burkhalter (fdp, NE), welche vom Bundesrat einen Bericht über die effizientesten Möglichkeiten zur Bekämpfung der Internetkriminalität und darauf aufbauend eine nationale Strategie dazu fordert. Im Einvernehmen mit dem Bundesrat überwies der Nationalrat auch eine Motion Büchler (cvp, SG) für eine Aufstockung des in der Bundesverwaltung mit der Bekämpfung von Computerkriminalität befassten Personals [32].
Der Nationalrat überwies eine Motion Glanzmann (cvp, LU) für eine Registrierungspflicht bei Wireless-Prepaid-Karten für Mobiltelefone [33].
Der Nationalrat überwies eine Motion Schmid-Federer (cvp, ZH), welche der Polizei verdeckte Ermittlungen nicht nur dann gestatten will, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht, sondern bereits dann, wenn mit der Möglichkeit einer Straftat gerechnet werden muss. Der Bundesrat hatte im Nationalrat erfolglos dagegen argumentiert, dass eine derartige Regelung nicht in die eidgenössische Strafprozessordnung gehöre, sondern als polizeirechtliche Massnahme in die Kompetenz der Kantone falle. Im Ständerat fand diese Argumentation aber Zustimmung und die Motion wurde abgelehnt [34].
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Die Auseinandersetzungen mit den USA über die Auslieferung von Kundendaten der UBS veranlasste die FDP-Fraktion, mit einer Motion die Beschleunigung im Verfahren der Internationalen Rechtshilfe zu fordern. Dies soll vor allem mit einer Beschränkung der Einsprachemöglichkeiten geschehen. Der Nationalrat überwies diesen Vorstoss einstimmig wie auch eine ähnliche, auf die Amtshilfe bezogene Motion Bischof (cvp, SO). Zustimmung fand auch eine Motion der BDP, welche verlangt, das Rechtshilfegesetz sei in dem Sinne zu ändern, dass die Schweiz ausnahmsweise bei allen Fiskaldelikten Rechtshilfe gewähren kann, wenn bei Verweigerung der Rechtshilfe wichtige Interessen des Landes auf dem Spiel stehen [35].
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Der Nationalrat überwies gegen den Antrag des Bundesrates eine Motion Segmüller (cvp, LU), welche die Landesregierung auffordert, zusammen mit den Kantonen für einen Ausbau des Bestandes der Polizeikräfte zu sorgen. Dasselbe und zusätzlich auch noch eine Aufstockung des Grenzwachtkorps speziell für die Verbrechensbekämpfung in den Grenzregionen verlangte auch eine vom Nationalrat überwiesene, von der kleinen Kammer aber abgelehnte Motion Robbiani (cvp, TI). Der Nationalrat und nach ihm auch der Ständerat überwiesen eine Motion Fehr (svp, ZH) für eine Aufstockung des Grenzwachtkorps um 2-300 Personen. Die kleine Kammer strich allerdings die Nennung einer konkreten Zahl [36].
Zur Schaffung eines bewaffneten Bahnsicherheitsdienstes siehe unten, Teil I, 6b (Chemins de fer).
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Zur Anpassung der Bestimmungen über die Strafbehörden des Bundes an die neue schweizerische Strafprozessordnung und zur Reorganisation der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft siehe unten, Teil I, 1c (Gerichte).
In der Fortsetzung der Differenzbereinigung bei der Vereinheitlichung der Jugendstrafprozessordnung war zuerst der Nationalrat an der Reihe. Er lehnte die Möglichkeit des Beizugs einer Vertrauensperson durch den Angeklagten weiterhin ab. Auch bei der Pflichtverteidigung beharrte er darauf, dass diese erst dann eingesetzt wird, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Monat droht und nicht bloss vierzehn Tage. Bei der Frage der Anrechnung einer stationären Beobachtung an eine Freiheitsstrafe übernahm die grosse Kammer den Kompromissvorschlag des Ständerats. Letzterer gab dann in der Frage der Pflichtverteidigung nach, bestätigte aber seinen Entscheid zugunsten des Beizugs einer Vertrauensperson. Die Einigungskonferenz bevorzugte diese Variante. Nachdem der Nationalrat damit einverstanden war, wurde die neue Jugendstrafprozessordnung in der Schlussabstimmung im Ständerat einstimmig und im Nationalrat gegen den geschlossenen Widerstand der SVP verabschiedet [37].
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Die Kritik am neuen Sanktionssystem im Strafgesetzbuch, das unter anderem kürzere Freiheitsstrafen durch bedingt oder unbedingt ausgesprochene Geldstrafen ersetzt hat, ging im Berichtsjahr weiter. Auch der Bundesrat teilte die Meinung, dass das neue Sanktionssystem einige Probleme geschaffen hat. Er sprach sich aber gegen sofortige Einzelkorrekturen aus und kündigte an, seine Revisionsvorschläge aufgrund einer Gesamtschau erarbeiten zu wollen [38].
In welche Richtung diese Revision zielen soll, machte der Nationalrat mit der Überweisung einer Reihe von parlamentarischen Vorstössen, namentlich aus den Reihen der SVP und der CVP, klar. So stimmte er zwei Motionen von Rickli (svp, ZH) zu, welche eine Abschaffung des teilbedingten Strafvollzugs für Freiheitsstrafen von über zwei Jahren resp. eine Verlängerung der Widerrufsfrist bei bedingten Strafen von drei auf fünf Jahre fordern. Er überwies auch eine Motion Häberli-Koller (cvp, TG) für die Abschaffung der bedingten Geldstrafen und eine Motion Amherd (cvp, VS) für die Wiedereinführung von unbedingten Haftstrafen von unter 24 Monaten. Die Abschaffung der bedingten Geldstrafen wurde auch von diversen Kantonsregierungen gefordert. Der Ständerat beschloss auf Antrag seiner Rechtskommission, dass diese Motionen nicht als verbindlichen Auftrag an den Bundesrat überwiesen werden sollen, sondern als Prüfungsaufträge. Damit soll verhindert werden, dass voreilig einige Detailkorrekturen am Strafensystem vorgenommen werden, die zu neuen Problemen führen könnten [39].
Der Nationalrat lehnte ein Motion Geissbühler (svp, BE), welche das Geldstrafensystem ganz abschaffen wollte, mit 91 zu 90 Stimmen ab. Für die Abschaffung sprachen sich die SVP, die BDP und eine klare Mehrheit der CVP aus. Mehr Erfolg hatte hingegen Nationalrat Baettig (svp, JU), der mit einer Motion die Abschaffung der bedingt ausgesprochenen gemeinnützigen Arbeit verlangte. Der Bundesrat war mit der Überweisung einverstanden und gab bekannt, dass das EJPD eine Evaluation des gesamten neuen Strafensystems eingeleitet habe. In diesem Zusammenhang stellte sich der Nationalrat auch hinter eine Motion Stamm (svp, AG), welche verlangte, dass die Verpflichtung zu einer solchen gemeinnützigen Arbeit nicht vom Einverständnis des Verurteilten abhängig gemacht wird. Ebenfalls angenommen wurde eine weitere Motion Stamm für die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen von unter sechs Monaten. Im Ständerat fiel die Ausserordentliche Session in der Sommersession zur Kriminalität sehr kurz aus. Er überwies dabei eine Motion Luginbühl (bdp, BE) für die Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafen und die Abschaffung der bedingten Geldstrafen an seine Rechtskommission zur Vorprüfung. Die vom Nationalrat überwiesenen Motionen behandelte er in der Wintersession und wandelte sie grösstenteils in Prüfungsaufträge um; die Motion Stamm für die Wiedereinführung der kurzen Haftstrafen lehnte er ab [40].
Als unbefriedigend empfand eine Mehrheit des Nationalrats das Strafmass für Vergewaltigungen. Da mit dem neuen Strafrecht Freiheitsstrafen von unter drei Jahren nicht zwingend abzusitzen sind (vorher lag die Grenze bei 18 Monaten), hat sich gemäss den Zahlen des Bundesamtes für Justiz der Anteil der bloss zu einer bedingten Strafe verurteilten Vergewaltiger stark erhöht. Der Rat überwies eine Motion Rickli (svp, ZH), welche die Mindeststrafe auf drei Jahre Freiheitsentzug festlegen will. Er akzeptierte auch eine zweite Motion Rickli für eine Heraufsetzung der Mindeststrafe für die Vergewaltigung eines Kindes unter zwölf Jahren auf sieben Jahre Freiheitsentzug. Der Bundesrat hatte in beiden Fällen eine Ablehnung empfohlen. Er tat dies nicht, weil er grundsätzlich gegen eine Strafverschärfung war, sondern weil er die neu entstandenen Probleme mit den Strafmassen in einer Gesamtschau behandeln möchte. Er wurde dabei aber nur von der SP und der GP unterstützt [41].
Der Nationalrat überwies gegen den Willen des Bundesrates eine Motion Darbellay (cvp, VS) für Veränderungen im Strafvollzug. Konkret fordert der Motionär bilaterale Abkommen, namentlich mit Balkanstaaten, für den Strafvollzug für ausländische Verurteilte in ihrem Heimatland. Dasselbe verlangt auch eine vom Nationalrat gutgeheissene Motion Stamm (svp, AG) [42].
Die Sozialdemokratin Galladé (ZH) verlangte mit zwei Motionen, die mit der letzten Jugendstrafrechtsrevision erfolgte Senkung der Alterslimite für die Anordnung von erzieherischen und therapeutischen Massnahmen von 25 auf 22 Jahre in bestimmten Fällen wieder rückgängig zu machen. Obwohl sich der Bundesrat dagegen aussprach, weil diese Anordnung über das 22. Altersjahr hinaus bereits möglich sei, überwies der Nationalrat beide Vorstösse [43].
Mit der Überweisung einer Motion Heim (sp, SO) sprach sich der Nationalrat für eine Verschärfung der Gesetzesbestimmungen gegen häusliche Gewalt aus. Der Motionstext verlangt insbesondere, dass eine auf Wunsch der Betroffenen eingestellte Strafuntersuchung unwiderruflich wieder aufgenommen wird, wenn die Tatperson rückfällig geworden ist. Eine Motion Geissbühler (svp, BE), die Bestimmung zu streichen, wonach ein Opfer eine Sistierung des Verfahrens beantragen kann, und häusliche Gewalt eindeutig entweder zum Antrags- oder zum Offizialdelikt zu erklären, scheiterte im Nationalrat äusserst knapp [44].
Der Nationalrat unterstützte eine Motion Fiala (fdp, ZH) für die Schaffung eines besonderen Straftatbestandes Stalking. Der Bundesrat argumentierte vergeblich, dass dieser Vorstoss überflüssig sei, weil der Tatbestand der Nachstellung bereits im Strafrecht enthalten sei [45].
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Ein Komitee um Christine Bussat, welche an der im Vorjahr vom Volk gutgeheissenen Unverjährbarkeitsinitiative massgeblich beteiligt gewesen war, lancierte im Herbst eine Volksinitiative mit dem Titel „Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen“. Diese verlangt, dass wegen Sexualdelikten mit Kindern verurteilten Personen verboten wird, je wieder eine „berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit mit Minderjährigen oder Abhängigen auszuüben“ [46].
Mit knapper Mehrheit (89 zu 84 Stimmen) sprach sich der Nationalrat gegen eine Motion der SVP aus, welche eine obligatorische Nachbetreuung aller wegen Missbrauchs von Kindern Verurteilten verlangte. Die ablehnende Rechtskommission begründete ihren Antrag damit, dass diese Massnahme für schwere Taten bereits bestehe, für alle Delikte aber unverhältnismässig wäre. Mit einer noch knapperen Mehrheit (88 zu 87) stimmte er dagegen einer Motion Rickli (svp, ZH) zu, welche ein nationales Register für verurteilte Pädophile fordert [47].
Entgegen dem Antrag seiner Rechtskommission gab das Plenum des Nationalrats einer parlamentarischen Initiative der SVP Folge, welche eine Strafverschärfung (mindestens fünf Jahre Freiheitsentzug) für Vergewaltigungen fordert, welche durch eine Gruppe begangen wurden. Eine entsprechende Strafverschärfung sei auch im Jugend- und Kinderstrafrecht einzuführen. Hintergrund dieser Forderung waren mehrere Vorfälle von Gruppenvergewaltigungen von Schulmädchen durch Jugendliche gewesen. Die Argumente der Kommissionsmehrheit, dass nicht erwiesen sei, dass die Kriminalität von Jugendlichen mit hohen Strafen reduziert werden könne, und dass den Richtern genügend Spielraum für die Strafzuteilung gewährt werden müsse, vermochten nicht zu überzeugen [48].
Der Nationalrat stimmte einer Motion Aubert (sp, VD) zu, welche eine allgemeine Meldepflicht für Misshandlungen und sexuelle Vergehen an Kindern bei den kantonalen Kinderschutzbehörden fordert. Der Bundesrat war damit einverstanden, erklärte aber, dass er den Ständerat auffordern werde, die Zulassung von bestimmten Ausnahmen (insbesondere die Berücksichtigung des Berufsgeheimnisses von Ärzten) in den Motionstext aufzunehmen [49].
Der Ständerat hiess die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Sommaruga (sp, GE) zum Kinderschutz ebenfalls gut. Diese verlangt einen verbesserten Schutz der Kinder vor rückfallgefährdeten Sexualtätern, überlässt die Ausarbeitung der konkreten Massnahmen und strafrechtlichen Bestimmungen aber dem Bundesrat [50].
Die Einführung eines Alarmsystems bei Entführungen von Kindern machte Fortschritte. Das EJPD und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren einigten sich am 2. April, ein solches Warnsystem nach französischem Vorbild bis Ende Jahr aufzubauen. Daran beteiligt sein sollen auch die Radiostationen und Mobilfunkanbieter. Das Parlament überwies zur Unterstützung dieser Bestrebungen eine entsprechende Motion Burkhalter (fdp, NE) [51].
Der Ständerat hiess die Motion Amherd (cvp, VS) aus dem Jahr 2007 für die Schaffung eines neuen Straftatbestandes des virtuellen Kindsmissbrauchs im Internet (z.B. in so genannten chat-rooms) ebenfalls gut [52].
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Der Bundesrat empfahl die im Vorjahr eingereichte Ausschaffungsinitiative der SVP zur Ablehnung. Er schlug aber vor, ihr mit der Teilrevision des Ausländergesetzes einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Dieser sieht vor, dass bei der Erteilung einer unbefristeten Niederlassungsbewilligung an einen Ausländer dessen Integration berücksichtigt wird. Zudem sollen die Gründe für den Widerruf von ausländerrechtlichen Bewilligungen präzisiert werden um eine einheitlichere und konsequentere Praxis zu erreichen. Der Ständerat beschloss auf Antrag seiner Staatspolitischen Kommission, das Geschäft nicht bereits in der Wintersession zu behandeln, sondern an die Kommission zurückzugeben mit dem Auftrag, die Gültigkeit der Volksinitiative und die Opportunität eines direkten Gegenvorschlags abzuklären [53].
Vor der letzten Strafrechtsrevision im Jahre 1998 hatten Richter eine Landesverweisung als Nebenstrafe verhängen können. Diese Bestimmung war gestrichen worden, da ein Entzug der Aufenthaltsbewilligung für verurteilte Kriminelle von den Einwanderungsbehörden vorgenommen werden kann. Der Nationalrat gab einer parlamentarische Initiative Darbellay (cvp, VS) für eine Wiederherstellung des alten Zustandes keine Folge, da dies zu Unklarheiten und einem Konkurrenzverhältnis zwischen Gerichten und Verwaltung führen würde [54].
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Im Sommer kam ein Runder Tisch unter der Leitung von Bundesrat Maurer zum Schluss, dass eine breite Repressionspolitik mit der präventiven Registrierung aller Fussball- und Eishockeyzuschauer (so genannte Fancard) eher ungeeignet sei, um Ausschreitungen an und im Umfeld von Sportveranstaltungen zu verhindern. In Projektgruppen soll aber geklärt werden, wie die Identität der oft vermummten Krawallmacher besser eruiert werden kann, wie das Verbot des Abbrennens von Fackeln (so genanntes pyrotechnisches Material) durchgesetzt und wie der übermässige Alkoholkonsum, der gewalttätiges Verhalten oft begünstigt, eingeschränkt werden kann [55].
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Im Einvernehmen mit dem Bundesrat lehnte der Ständerat eine im Vorjahr von der grossen Kammer überwiesene Motion Hochreutener (cvp, BE) als unpraktikabel ab, welche Kinder vor Gewaltdarstellung im Fernmeldebereich (d.h. auf Mobiltelefonen) schützen wollte [56].
Der Nationalrat überwies eine Motion Hochreutener (cvp, BE) für ein Verbot des Verkaufs von gewalttätigen Computerspielen (so genannte Ego-Shooter) an Kinder und Jugendliche. Obwohl der Bundesrat für Ablehnung plädierte, weil die rechtlichen Grundlagen für ein Verbot für die Darstellung von grausamer Gewalt bereits bestehen und Verkaufseinschränkungen unter dem Aspekt des Jugendschutzes in der Kompetenz der Kantone liegen, überwies der Nationalrat den Vorstoss. Noch weiter geht eine vom Nationalrat ebenfalls gutgeheissene Motion Allemann (sp, BE), die ein grundsätzliches Verbot der Herstellung, des Verkaufs und der Weiterverbreitung von Computerspielen fordert, bei denen „grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen und menschenähnliche Wesen zum Spielerfolg beitragen“. In der Herbstsession verabschiedete der Nationalrat auch noch ein Postulat Schmid-Federer (cvp, ZH), welches vom Bundesrat einen Forschungsbericht zum grundsätzlichen Gefährdungspotential von Computerspielen, namentlich auch in Bezug auf Suchtgefahr, fordert [57].
Da das sexuelle Mündigkeitsalter in der Schweiz 16 Jahre beträgt, ist die Prostitution von mindestens 16jährigen Jugendlichen nicht verboten. Ob das Parlament diesen Zustand ändern möchte, ist noch unklar. Der Nationalrat lehnte zwar in der Sommersession eine Motion Barthassat (cvp, GE) für einen neuen Straftatbestand mit 87 zu 69 Stimmen ab, akzeptierte aber am gleichen Tag mit 96 zu 76 Stimmen eine Motion Kiener-Nellen (sp, BE) für die Strafbarkeit von Freiern, die bei mindestens 16 Jahre alten Jugendlichen für sexuelle Dienstleistungen bezahlen [58].
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Als Zweitrat hiess der Ständerat den Beitritt der Schweiz zum UNO-Übereinkommen gegen Korruption gut. In der Schlussabstimmung stimmte der Nationalrat mit 169 zu 21 Stimmen zu; die Opposition kam von einer Minderheit der SVP-Fraktion. In der kleinen Kammer gab es keine Gegenstimmen [59].
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Die 2007 lancierte Volksinitiative „für den Schutz vor Waffengewalt“ wurde im Februar eingereicht. Sie verlangt neben einem Verbot der privaten Aufbewahrung von militärischen Dienstwaffen insbesondere auch einen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Besitz von privaten Waffen und ein zentrales Waffenregister. Der Bundesrat empfahl sie kurz vor Jahresende zur Ablehnung. Der geforderte Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis wäre seiner Ansicht nach schwierig zu kontrollieren und würde einen grossen administrativen Aufwand verursachen. Zudem fehlten bei verschiedenen davon betroffenen Gruppen von Waffenbesitzern (zum Beispiel Sammlern) objektive, leicht überprüfbare Kriterien für diesen Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis. Bezüglich der Armeewaffen glaubt der Bundesrat mit seinen Vorschlägen im Rahmen einer Anpassung des Militärgesetzes sowie der zugehörenden Verordnungen die Anliegen der Initiative berücksichtigt zu haben. Schliesslich sprach er sich gegen ein nationales Waffenregister aus, da die kantonalen Dateien ausreichend seien [60].
Zumindest in der Frage des zentralen Waffenregisters erhielt die Volksinitiative auch im Nationalrat Unterstützung. Dieser überwies mit 92 zu 90 Stimmen eine Motion Lang (gp, ZG) für die Schaffung einer solchen nationalen Datenbank. Der Ständerat annullierte diesen Beschluss dann aber, indem er die Motion ablehnte. Die vom Grünen Müller (AG) verlangte Einführung eines Bedarfs- und Fähigkeitsnachweises, wie dies auch die Volksinitiative vorsieht, blieb bereits in der grossen Kammer erfolglos: Der Nationalrat lehnte eine entsprechende Motion mit 110 zu 72 Stimmen ab [61].
Die vom Bundesrat beantragte Anpassung des Waffengesetzes an die Veränderung der EU-Waffenrichtlinie (Schengen-Besitzstand) erforderte keine wichtigen Änderungen. Als Erstrat stimmte der Ständerat ohne Gegenstimmen zu. Der mit grundsätzlicher Kritik an der Anpassung schweizerischer Gesetze an EU-Richtlinien begründete Nichteintretensantrag SVP im Nationalrat hatte keine Chance. Die grosse Kammer beschloss allerdings entgegen dem Antrag des Bundesrates zwei Bestimmungen, welche nach Ansicht der Kritiker nicht konform mit den EU-Vorgaben sind. Es handelt sich dabei um eine Lockerung der Vorschriften für die Ausleihe von Sportwaffen und um die Registrierungsvorschriften bei Reparaturen. In der Differenzbereinigung lehnte der Ständerat diese beiden Beschlüsse des Nationalrats ab. Nachdem die grosse Kammer auf ihren Entscheiden beharrt hatte, blieb der Ständerat bezüglich der Ausleihe von Sportwaffen auf seiner Position und präsentierte bei der Registrierung bei Reparaturen einen Kompromissvorschlag. Da der Nationalrat nicht nachgab, trat die Einigungskonferenz in Funktion. Sie bestätigte die Version des Ständerats, worauf das Parlament die Vorlage in dieser Form gegen den Widerstand der SVP verabschiedete [62].
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Zivilrecht
Der Bundesrat beantragte dem Parlament, einer Revision des Internationalen Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen zuzustimmen („Lugano-Übereinkommen“). Dieses ist in der Schweiz seit 1992 in Kraft. Die wichtigste Neuerung dieser Revision betrifft die Festlegung des Vertragsgerichtsstands sowie der Zuständigkeit in Konsumentensachen, vor allem bei elektronischen Geschäftsabschlüssen. Nach der Zustimmung durch beide Parlamentskammern konnte das Geschäft noch im Berichtsjahr verabschiedet werden [63].
Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Lüscher (fdp, GE) Folge, die eine Ergänzung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht verlangt. Es geht dabei um die Steigerung der Attraktivität der Schweiz als Sitz von Schiedsgerichten. Gemäss dem Initianten könnte dies mit der Bestimmung erreicht werden, dass sich schweizerische staatliche Gerichte nicht nur bei im Inland ansässigen Schiedsgerichten sondern auch bei solchen im Ausland mit einer summarischen Prüfung des Schiedsspruchs begnügen [64].
Der Nationalrat hatte 2003 einer parlamentarischen Initiative Zanetti (sp, SO) Folge gegeben, die verlangte, dass bei einem Konkurs die ausstehenden Löhne nur noch bis zu einer bestimmten Maximalsumme gegenüber anderen Forderungen von Gläubigern privilegiert sein sollen. Die Kommission für Rechtsfragen legte nun eine entsprechende Teilrevision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vor. Sie beantragte darin, dass Forderungen von Arbeitnehmern nur bis zum Betrag des gemäss obligatorischer Unfallversicherung maximal versicherten Jahresverdienstes (derzeit 126 000 Fr.) in der ersten Klasse privilegiert sein sollen. Über diesen Höchstbetrag hinausgehende Forderungen wären in der dritten Klasse einzuordnen. Der Bundesrat war damit grundsätzlich einverstanden. Er regte jedoch an, die aus einem Sozialplan entstehenden Ansprüche von Arbeitnehmern besser zu berücksichtigen. Der Nationalrat stimmte in der Wintersession dieser Revision zu und nahm das Anliegen des Bundesrates auf [65].
Nach dem Ständerat hiess auch der Nationalrat der Teilrevision der Bestimmungen im Zivilgesetzbuch über den Register-Schuldbrief gut. Dieser kann in Zukunft auch in papierloser Form ausgefertigt werden. Im Rahmen dieser Revision verabschiedete das Parlament auch weitere vom Bundesrat beantragte Modernisierungen des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts [66].
Zu den diversen Revisionen des OR bezüglich der Bestimmungen über Aktiengesellschaften und andere Unternehmensformen siehe unten, Teil I, 4a (Gesellschaftsrecht), zum neuen Namensrecht siehe unten, Teil I, 7d (Familienpolitik).
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Weiterführende Literatur
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Nef, Robert, „Soll Völkerrecht Landesrecht brechen?“, in Schweizer Monatshefte, Sonderthema (Nr. 4) 2009.
Niggli, Marcel (Hg.), Right-wing extremism in Switzerland: National and International perspectives, Baden-Baden 2009.
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Biaggini, Giovanni e.a. (Hg.), Demokratie, Regierungsreform, Verfassungsfortbildung: Schwerpunkte aus dem wissenschaftlichen Werk von René Rhinow dargestellt von Schülern, kommentiert von Freunden und Kollegen: Symposium für René Rhinow zum 65. Geburtstag, Basel 2009.
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Rudin, Beat, „Ausländische Personen in der Politik: Möglichkeiten und Grenzen politischer Betätigung“, in Uebersax, Peter e.a. (Hg.), Ausländerrecht: Eine umfassende Darstellung der Rechtsstellung von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz, Basel 2009 (2., vollst. überarbeitete Aufl.), S. 1293-1344.
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Ackermann, Leonie, Die Altersgrenzen der Strafbarkeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Bern (Diss. Würzburg) 2009.
Baechtold, Andrea, Strafvollzug: Straf- und Massnahmenvollzug an Erwachsenen in der Schweiz, Bern 2009 (2. Aufl.).
Colombi, Roberto, Häusliche Gewalt: Die Offizialisierung im Strafrecht am Beispiel der Stadt Zürich: Eine dogmatische und empirische Studie, Zürich (Diss. jur.) 2009.
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Frischknecht, Tom, «Kultureller Rabatt»: Überlegungen zu Strafausschluss und Strafermässigung bei kultureller Differenz, Bern (Diss. jur.) 2009.
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[1] AB SR, 2009, S. 96 f. und 280; AB NR, 2009, S. 594; BBl, 2009, S. 2109 ff. Siehe SPJ 2008, S. 18.
[2] AB NR, 2009, S. 68 ff. Siehe SPJ 2008, S. 18 f.
[3] BaZ, 3.2.09; SPJ 2007, S. 18 (Volksinitiative); AB NR, 2009, S. 60 ff. (pa.Iv.)
[4] BBl, 2009, S. 5151; NZZ, 2.7. und 3.11.09; TA, 2.7.09. Siehe SPJ 2005, S. 18.
[5] Lib., 5.9.09; TA, 8.10.09; NZZ, 15.10.09. SVP: Pa. Iv. 09.480. Siehe dazu auch die Interpellationen Bischofberger (cvp, AI) in AB SR, 2009, S. 1276 und Beilagen VI, S. 129 f. sowie Amstutz (svp, BE) und Pfister (cvp, ZG) in AB NR, 2009, S. 2342 und Beilagen, VI, 331 f.
[6] BBl, 2009, S. 7855 ff.
[7] Jungparteien: BaZ, 14.2.09; NLZ, 24.3.09; Bund, 22.4.09. SVP: BZ, 27.3. und 28.3.09. Kampagne: Presse vom 1.4.-16.5.09.
[8] BBl, 2009, S. 7539 ff.; Presse vom 18.5.09; Lloren, Anduk / Nai, Alessandro, Vox – Analyse der eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2009, Bern und Genf 2009. Beschwerden: AZ, 20.5.09; BaZ, 27.5.09; TG, 29.5. und 30.5.09; LT, 5.5. und 18.7.09; BüZ, 2.10.09.
[9] AB NR, 2009, S. 1899 ff.; NZZ, 20.6.09.
[10] Zum Umfang der Weiterentwicklung des „Schengen-Besitzstandes“ und den daraus entstehenden Rechtsanpassungen in der Schweiz siehe die Antwort des BR auf eine Interpellation Fehr (svp, ZH) in AB NR, 2009, Beilagen VI, S. 382 ff.
[11] BBl, 2009, S. 6749 ff.; AB NR, 2009, S. 1934 ff.
[12] BBl, 2009, S. 8513 ff.
[13] AB SR, 2009, S. 819 ff.; Siehe dazu auch Marty in LT, 9.6.09.
[14] BBl, 2008, S. 9061 ff.; AB NR, 2009, S. 676 ff. und 1311; AB SR, 2009, S. 315 f. und 734; BBl, 2009, S. 4493 ff. Siehe SPJ 2008, S. 20.
[15] AB SR, 2009, S. 19 ff.; AB NR, 2009, S. 672 ff.; NZZ, 29.4.09. Siehe SPJ 2008, S. 20 f.
[16] AB NR, 2009, S. 1007; AB SR, 2009, S. 961.
[17] BBl, 2009, S. 5007 ff. und 5063 ff. (BR); Presse vom 23.1.09. Vgl. auch die Debatte im SR (AB SR, 2009, S. 966 ff.) Siehe SPJ 2008, S. 21 f.
[18] Dritte Generation: Pa.Iv. 08.432; NZZ, 17.1. und 7.11.09. Siehe SPJ 2004, S. 21 ff. Umfassende Reform: Presse vom 18.12.09.
[19] AB NR, 2009, S. 919 ff.; AB SR, 2009, S. 964 f. Zum Bundesgerichtsurteil siehe Bund, 29.5.09.
[20] AB NR, 2009, S. 298 ff. Siehe SPJ 2008, S. 23.
[21] AB NR, 2009, S. 912 ff. und 1824; AB SR, 2009, S. 942 ff. und 1000; BBl, 2009, S. 6659 f. Siehe SPJ 2007, S. 21.
[22] Bundesamt für Migration, Migrationsbericht 2009, Bern 2010, S. 21.
[23] BS: BaZ, 20.1. und 9.2.09. UR: NLZ, 12.2., 15.5. und 18.5.09 . BE: Bund, 31.3. und 30.11.09. SZ: NLZ, 12.2.09. Siehe auch BaZ, 4.6.09 sowie SPJ 2008, S. 24.
[24] BE: Bund, 21.8.09. Siehe SPJ 2008, S. 24. LU: NLZ, 19.6.09. BS: NZZ, 9.3.09. VD: 24h, 19.5.09.
[25] Kundgebungen mit mindestens 1000 Beteiligten (ohne 1. Mai-Demonstrationen): Bern: Bund, 12.1. (7000/gegen Israels Intervention in Gaza); NZZ, 19.1. (1000/Solidarität mit Israel); Bund, 23.2. (1000/Tamilen); Bund, 11.3. (1500/Tibeter); Bund, 2.4. (1500/Ärzte); Bund, 12.5. (2000/Tamilen); BZ, 21.9. (25 000/Gewerkschaften gegen Wirtschaftskrise). Genf: NZZ, 19.1. (1000/gegen Israels Intervention in Gaza); TG, 5.2. (10 000/Tamilen); NZZ, 21.2. (14 000/Tamilen); TG, 17.3. (12 000/Tamilen); BZ, 18.5. (2000/Gewerkschaften gegen Krise); Bund, 30.11. (3000/gegen WTO); TG, 2.12. (1000/gegen Minarettverbot). Luzern: TA, 9.3. (1500/Katholiken gegen die „reaktionäre“ Politik des Papstes); NZZ, 2.4. (1000/Ärzte). Zürich: NZZ, 2.4. (1000/Ärzte); TA, 14.12. (1000/Studierende). Aarau: NZZ, 2.4. (1000/Ärzte). Freiburg: Lib., 22.3. (2500/Gedenkmarsch für ein ermordetes Mädchen). Lausanne: 24h, 2.12. (3000/gegen Minarettverbot). St. Gallen: NZZ, 2.4. (1000/Ärzte). Sempach (LU): SoZ, 30.8. und Blick, 31.8. (2000/Milchbauern).
[26] AB NR, 2009, S. S.1005 ff.; SN, 20.5.09; Presse vom 4.6.09.
[27] AB NR, 2009, S. 289 f. Siehe SPJ 2008, S. 25.
[28] AB NR, 2009, S. 1008 (Joder), 1009 (Fiala) und 1015 (Schlüer und Jositsch); AB SR, 2009, S. 965 f. Zum BR siehe dessen Antworten auf ein Postulat Jositsch und eine Interpellation Rickli (svp, ZH) in AB NR, 2009, Beilagen III, S. 872 resp. Beilagen VI, S. 352 f. Zur Kritik an der ungenügenden Ausschöpfung des Strafrahmens durch die Gerichte siehe auch Martin Killias in Bund, 21.3.09 und die Replik von Marcel Niggli und Christof Riedo in NZZ, 26.3.09. Siehe auch SPJ 2008, S. 25.
[29] AB NR, 2009, S. 1010; AB SR, 2009, S. 1292.; BaZ, 25.4.09.
[30] AB NR, 2009, S. 1016; AB SR, 2009, S. 1292 f.
[31] AB SR, 2009, S. 962. Siehe SPJ 2008, S. 26.
[32] AB NR, 2009, S. 987 ff. (Burkhalter) und 1013 (Büchler); AB SR, 2009, S. 1266 f..
[33] AB NR, 2009, S. 1006.
[34] AB NR, 2009, S. 1011.; AB SR, 2009, S. 1291 f.
[35] AB NR, 2009, S. 1281 (FDP) und 1282 (Bischof). Zur Auseinandersetzung mit den USA siehe unten, Teil I, 4b (Banken).
[36] AB NR, 2009, S. 1008 (Segmüller und Robbiani) und 1255 f. (Fehr); AB SR, 2009, S. 1292 (Robbiani) und 1263 ff. (Fehr); NLZ, 10.12.09.
[37] AB NR, 2009, S. 65 ff., 270 ff., 420 ff. und 593; AB SR, 2009, S. 95 f., 206 und 279; BBl, 2009, S. 1993 ff. Siehe SPJ 2008, S. 26 f.
[38] Vgl. dazu die Antwort des BR auf eine Interpellation der FDP (AB NR, 2009, Beilagen III, S. 896 f.). Siehe SPJ 2008, S. 27. Zur Diskussion um die neuen Strafmasse siehe auch Franz Riklin und Kurt Seelmann in NZZ, 9.5. resp. 2.6.09.
[39] AB NR, 2009, S. 1018 (Rickli und Häberli-Koller) und 1019 (Amherd); AB SR, 2009, S. 1304 ff. (es betraf dies die Motionen Heim, Baettig, Stamm (gemeinnützige Arbeit), Rickli (2), Sommaruga, Häberli-Koller und Amherd). Grundsätzlich schärfere Sanktionen gegen Gewalt- und Sexualtäter (auch Jugendliche) fordert auch eine von beiden Räten überwiesene Motion Hochreutener, cvp, BE (AB NR, 2009, S. 1018; AB SR, 2009, S. 1293 f.). Kantone: TA, 30.5.09; NZZ, 2.7.09.
[40] AB NR, 2009, S. 1013 (Geissbühler und Baettig) und 1014 (Stamm); AB SR, 2009, S. 721 f. (Luginbühl) und 1293 (Stamm).
[41] AB NR, 2009, S. 1016 f.; TA, 23.3.09. Zur Diskussion über die neuen Strafmasse siehe auch oben.
[42] AB NR, 2009, S. 1006 (Darbellay) und 1009 (Stamm).
[43] AB NR, 2009, S. 1007 und 1010.
[44] AB NR, 2009, S. 1012 (Heim) und 1013 (Geissbühler). Der SR wandelte die Motion Heim in einen Prüfungsauftrag um (AB SR, 2009, S. 1304 ff.).
[45] AB NR, 2009, S. 1009.
[46] BBl, 2009, S. 7021 ff.; TA, 13.2. und 30.9.09; NLZ, 7.7.09. Im Initiativkomitee sitzen unter anderem die NR Galladé (sp, ZH), Freysinger (svp, VS), Darbellay (cvp, VS) und Brönnimann (edu, BE).
[47] AB NR, 2009, S. 141 f. (SVP) und 1007 (Rickli). Siehe dazu auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Rickli in AB NR, 2009, Beilagen III, S. 257 ff.
[48] AB NR, 2009, S. 143 f.
[49] AB NR, 2009, S. 1010.
[50] AB SR, 2009, S. 177. Siehe SPJ 2008, S. 28.
[51] AB SR, 2009, S. 177 ff.; AB NR, 2009, S. 935 ff.; BaZ, 13.3. und 3.4.09; NLZ, 2.4.09; AZ, 27.4.09; TA, 16.10.09.
[52] AB SR, 2009, S. 961 f. Siehe SPJ 2007, S. 27.
[53] BBl, 2009, S. 5097 ff.; AB SR, 2009, S. 1296 ff. Siehe dazu SPJ 2008, S. 39 und unten, Teil I, 7d (Ausländerpolitik).
[54] AB NR, 2009, S. 351 ff.
[55] NLZ, 25.5.09; WoZ, 28.5.09; TA, 24.6.09. Speziell zur Fancard siehe SGT, 14.12.09. Siehe SPJ 2008, S. 29.
[56] AB SR, 2009, S. 962. Siehe SPJ 2008, S. 29.
[57] AB NR, 2009, S. 1007 (Hochreutener), 1017 (Allemann) und 1804 (Schmid-Federer). Siehe dazu auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Flückiger-Bäni, svp, AG (AB NR, 2009, Beilagen V, S. 503 f.); TA, 7.4.09. Vgl. auch unten, Teil I, 8c (Neue Kommunikationstechnologien).
[58] AB NR, 2009, S. 1011 (Barthassat) und 1018 (Kiener-Nellen); NLZ, 21.7.09; TG, 14.12.09.
[59] AB SR, 2009, S. 97 f . und 280; AB NR, 2009, S. 594; BBl, 2009, S. 2115. Siehe SPJ 2008, S. 30.
[60] BBl, 2009, S. 2125 ff. (Einreichung); BBl, 2010, S. 137 ff. (BR); BZ, 24.2.09. Siehe SPJ 2007, S. 28 und 2008, S. 84 f. Zum militärischen Aspekt siehe unten, Teil I, 3 (Armement).
[61] AB NR, 2009, S. 398 (Lang) und 399 (Müller); AB SR, 2009, S. 867 f.
[62] BBl, 2009, S. 3649 ff.; AB SR, 2009, S. 865 f., 931f., 1182 ff., 1278 f. und 1312; AB NR, 2009, S. 1603 ff., 1930 ff., 2164 ff., 2275 ff. und 2354; BBl, 2009, S. 8801 ff.; NZZ, 14.5.09.
[63] BBl, 2009, S. 1777 ff.; AB SR, 2009, S. 961 und 1311; AB NR, 2009, S. 1958 f. und 2353; BBl, 2009, S. 8809 ff. Siehe auch SPJ 1990, S. 32.
[64] AB NR, 2009, S. 1656 ff.
[65] BBl, 2009, S. 7979 ff. und 7989 ff. (BR); AB NR, 2009, S. 2278 ff. Siehe SPJ 2003, S. 203.
[66] BBl, 2009, S. 5238 ff.; AB SR, 2008, S. 405 ff.; AB SR, 2009, S. 932 ff., 1184 ff. , 1310 f., 1184 ff. und 1310; AB NR, 2009, S. 609 ff., 1949 ff., 2352 f., 1949 ff. und 2352 f.; BBl, 2009, S. 8779 ff.; NZZ, 26.4.09.
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