Investitionshilfegesetz für Berggebiete (BRG 83.048)

Die Massnahmen der Strukturpolitik sehen sich in der Regel weniger grossen Einwänden ausgesetzt als die konjunkturpolitisch motivierten Staatsinterventionen. Die Notwendigkeit der teilweisen Behebung der Standortnachteile von Berg- und Randregionen wird aus staats- und raumordnungspolitischen Gründen in weiten Kreisen anerkannt. Von den Bundesunterstützungen für Diversifikationsvorhaben in wirtschaftlich einseitig strukturierten Gegenden profitiert nun auch das südöstliche Bodenseeufer (Teile der Kantone St. Gallen und Thurgau). Das Schwergewicht dieser Massnahmen entfällt aber immer noch auf die Uhrenregionen, befinden sich doch mehr als drei Viertel der 41 bisher unterstützten Projekte in diesem Raum. Eine direkte Massnahme zur Förderung der Uhrenindustrie – die den Bund allerdings nichts kostet – besteht in der staatlich verbürgten Qualitätskontrolle, deren Fortführung um zehn Jahre der Bundesrat dem Parlament vorschlägt. Weitere acht Bergregionen erhielten durch die Genehmigung ihrer Entwicklungskonzepte die Berechtigung, finanzielle Beihilfe gemäss dem Investitionshilfegesetz für Berggebiete (IHG) zu beziehen.

Die bundesstaatliche Strukturpolitik, deren wichtigste Ziele die Verbesserung der Infrastruktur in den Berggebieten und die Förderung der Diversifizierung und Innovation in industriell einseitig geprägten Räumen sind, nahm ihren gewohnten Fortgang. Längerfristig wird mit diesen Massnahmen die wirtschaftliche Erstarkung der Randgebiete und die Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen den einzelnen Regionen angestrebt. Diese heute zum Teil noch beträchtlichen Differenzen liegen nach neuesten Untersuchungen weniger in der unterschiedlichen Höhe der Arbeitnehmerlöhne als vielmehr in der Wirtschaftsstruktur begründet. So wirkt sich insbesondere ein hoher Anteil der Selbständigerwerbenden (Gewerbetreibende, Landwirte) sowie eine relativ geringe Anzahl Kapitalgesellschaften negativ auf das Niveau des Volkseinkommens aus. Ein anderer wichtiger Bestimmungsgrund für den materiellen Entwicklungsstand stellt die Quote der im Erwerbsleben Stehenden dar.

Als Ergänzung zum Beschäftigungsprogramm ist ein vom Bunderat im Februar in die Vernehmlassung geschicktes zweites Massnahmenpaket gedacht, die «Massnahmen zur Stärkung der mittel- und langfristigen Anpassungsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft». Bereits im Juli lag die Botschaft an das Parlament vor. Während das Beschäftigungsprogramm auf die Stützung der Nachfrage ausgerichtet ist, will die Landesregierung mit dieser zweiten Vorlage eine Verbesserung der Angebotsbedingungen erreichen. Mit staatlichen Vorkehren soll der Wirtschaft die Lösung der strukturellen Probleme erleichtert werden, die sich aus der internationalen Wirtschaftsentwicklung sowie dem beschleunigten technischen Fortschritt ergeben. Das geplante Anschlussprogramm gehört somit schwergewichtig in den Bereich der Strukturpolitik. Es gliedert sich in zwei Teile. Der eine betrifft den Ausbau des bestehenden regionalpolitischen Instrumentariums, der andere die Schaffung einer landesweiten Innovationsrisikogarantie für kleinere und mittlere Unternehmen. Die Verstärkung der Regionalmassnahmen besteht unter anderem in einer Revision des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen. Der Erlass soll – insbesondere durch die Entkoppelung der vorhandenen Arten von Finanzhilfen, d.h. der Zinskostenbeiträge einerseits und der Bürgschaften andererseits – flexibler gestaltet werden. Weitere Massnahmen befassen sich mit der Berggebietsförderung. Das Investitionshilfegesetz soll abgeändert und der Hilfsfonds aufgestockt werden. Die regionalpolitischen Vorschläge waren in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen.

Die im regionalpolitischen Bereich vorgesehenen Anpassungen fanden eine weitgehend gute Aufnahme und wurden ohne namhafte Änderungen gutgeheissen. Die wichtigste Neuerung im Gesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) besteht darin, dass künftig nicht bloss die Erschliessung, sondern auch der Erwerb von Grundstücken zu Industrie- und Gewerbezwecken durch Gemeinden oder Kantone begünstigt werden kann. Beim Bundesbeschluss über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen wurde durch die Entkoppelung von Bürgschaftsgewährung und Zinskostenbeiträgen die Hilfe flexibler gestaltet. Trotz einiger Opposition aus den bürgerlichen Reihen drang auch der Vorschlag durch, in Zukunft Innovationsberatungsstellen zu subventionieren. Sowohl beim IHG als auch beim erwähnten Bundesbeschluss wurden ferner die erforderlichen Mittel aufgestockt.

Wie bereits im Vorjahr standen 1984 kaum Grundsatzdebatten über das Wirtschaftssystem im Vordergrund. Vielmehr ging es um die Frage, von welchem Moment an staatliche Aktivitäten und Interventionen sich negativ auf die Entwicklungsmöglichkeiten eines grundsätzlich marktwirtschaftlichen Systems auszuwirken beginnen. Der weitgehend graduelle Charakter dieser Kontroverse zeigte sich in der Strukturpolitik, wo die bürgerlichen Parteien staatliche Interventionen im Rahmen der Regionalpolitik zwar günstig beurteilten und für ausbauwürdig hielten, ein Teil von ihnen hingegen Eingriffe zur Unterstützung der Unternehmen bei der Entwicklung und Verwendung neuer Technologien kategorisch ablehnte. In diesem Bereich ist ihrer Meinung nach der Wirtschaft am besten mit der Schaffung günstiger Rahmenbedingungen, d.h. einem Abbau von fiskalischen und administrativen Belastungen sowie einer auf die Bedürfnisse der Wirtschaft ausgerichteten Forschungs- und Bildungspolitik geholfen.

Eine wohl nicht ganz ernst gemeinte Volksinitiative «Eigentum für alle», mit der eine radikale Umkrempelung der Besitzverhältnisse angestrebt wurde, fand bei keiner bekannten politischen Organisation Unterstützung und ist nicht zustandegekommen.

Das im Gegensatz zur geplanten IRG unumstrittene Investitionshilfegesetz für Berggebiete (IHG) konnte im Berichtsjahr sein zehnjähriges Bestehen feiern, was Anlass zu einem Rückblick bot. Rund zwei Drittel des Territoriums der Schweiz mit etwa einem Viertel der Gesamtbevölkerung dürfen heute Beihilfen gemäss IHG in Anspruch nehmen. Für mehr als 2'000 Infrastrukturvorhaben konnten bisher zinsverbilligte Darlehen von gegen CHF 550 Mio zugesichert werden. Damit gelang es, in strukturell benachteiligten Regionen ein Investitionsvolumen von ca. CHF 3.5 Mia. auszulösen. Die Auswirkungen der Regionalpolitik und darüber hinaus auch diejenigen der Gesamtheit der staatlichen Handlungen sind während der vergangenen acht Jahre im Rahmen des grossangelegten Nationalen Forschungsprogramms «Regionalprobleme der Schweiz» untersucht worden. Den spezifischen regionalpolitischen Instrumenten konnte in diesen Analysen ein recht gutes Zeugnis ausgestellt werden. Räumliche Effekte, die vielfach ungewollt sind, haben allerdings auch die meisten übrigen staatlichen Handlungen zur Folge. Die Untersuchungen zeigten, dass durch diese die bestehenden regionalen Ungleichgewichte oft noch verstärkt und damit die Ziele der Strukturpolitik gefährdet werden.

Der 1984 vom Parlament beschlossene Ausbau der regional- und strukturpolitischen Instrumente wurde auf den 15. April in Kraft gesetzt.

Das EVD hat als letztes regionales Entwicklungskonzept dasjenige des Val-de-Ruz (NE) genehmigt. Damit verfügen alle 54 ausgeschiedenen Bergregionen über ein vom Bund anerkanntes Planungsinstrument, welches die Voraussetzung für die Ausrichtung von Bundesbeiträgen im Rahmen des Investitionshilfegesetzes für Berggebiete (IHG) bildet. Die Interessenvertreter der Berggebiete stellten an einer gemeinsamen Pressekonferenz ihre politischen Schlüsse aus den im Vorjahr präsentierten Ergebnissen des Nationalen Forschungsprogramms «Regionalprobleme der Schweiz» vor und verlangten eine Neuorientierung der Regionalpolitik. Wie diese aussehen sollte, blieb allerdings, mit Ausnahme der Forderung um Aufstockung des Investitionshilfefonds von CHF 800 auf 1'200 Mio, noch recht unbestimmt.

Beschäftigungsprogramm (BRG 83.003)

Zuerst nur vereinzelt, mit der wachsenden Arbeitslosigkeit dann aber doch nachdrücklicher, wurde ein teilweises Abrücken von dieser angebotsseitig orientierten Politik in Richtung auf eine staatliche Belebung der Nachfrage gefordert. Man hütete sich aber – auch auf Seiten der Gewerkschaften – die Lage zu dramatisieren und eine grundlegende konjunkturpolitische Wende zu verlangen. Die politischen Parteien benutzten die wirtschaftlichen Probleme auch kaum zu Profilierungsversuchen; es kam, zumindest unter den vier Regierungsparteien, eher zu einem Schulterschluss. Dies offenbarte sich auch weitgehend während der Debatte über die aktuelle Wirtschaftslage im Nationalrat, deren Auslöser gleichzeitig eingereichte dringliche Interpellationen (Ip. 82.491 - Ip. 82.497) sämtlicher sieben Fraktionen bildeten und an der sich nicht weniger als 53 Redner beteiligten. Eigentliche Arbeitsbeschaffungsaktionen, wie etwa das Vorziehen geplanter Investitionen, kündigte der Bundesrat erst für 1983 an. Dem vorausgegangen war eine gemeinsame Stellungnahme der Regierungsparteien, worin neben dieser Massnahme der Ausbau der Exportrisikogarantie und die Verstärkung des regionalpolitischen Instrumentariums postuliert worden war. Einen ersten Niederschlag fanden diese Bestrebungen anlässlich der parlamentarischen Behandlung des Rüstungsprogramms mit der Verdreifachung einer Lastwagenbestellung bei einer Ostschweizer Firma.

Die betont marktwirtschaftlich orientierten Kreise halten die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für wünschenswerter als die Durchführung von Beschäftigungsprogrammen: Zu ihrer Stärkung bedürfe die Wirtschaft hauptsächlich einer spürbaren Entlastung von administrativen Auflagen und ertragsschmälernden Abgaben. Insbesondere lehnen die genannten Kreise aber wettbewerbsverfälschende staatliche Eingriffe ab. Eine solche systemwidrige Intervention sehen sie beispielsweise im – hier unter dem Stichwort Strukturpolitik zu behandelnden – Plan des Bundesrates, eine staatliche Innovationsrisikogarantie einzurichten. Demgegenüber forderte die weniger auf die Selbstheilungskräfte des marktwirtschaftlichen Systems vertrauende politische Linke die Vorbereitung weitergehender Beschäftigungsprogramme und stufte die staatliche Innovationsrisikogarantie als sinnvolle Massnahme ein.

In den eidgenössischen Räten wurde die Notwendigkeit eines Beschäftigungsprogramms mit grossem Mehr bejaht. Den Nichteintretensantrag von O. Fischer (fdp, BE) lehnte die grosse Kammer ebenso ab wie den Rückweisungsantrag von K. Villiger (fdp, LU). Trotz ihrer grundsätzlichen Zustimmung äusserten sich jedoch viele Votanten kritisch über die Vorlage. Bürgerliche Sprecher mahnten zur Zurückhaltung und unterstrichen die Notwendigkeit der späteren Kompensation der Mehrausgaben. Sie hoben zudem hervor, dass für das Vorankommen der Wirtschaft in erster Linie eine Verbesserung der Rahmenbedingungen wichtig sei. Vertreter der Linken stiessen sich an der Vorrangstellung der Rüstungsausgaben innerhalb des Beschaffungsprogramms. F. Borel (sp, NE) wollte den Kredit für Kriegsmaterial um jene 190 Mio kürzen, die für das Flab-Feuerleitgerät Skyguard bestimmt sind, da nur gutgehende Unternehmen von diesen Aufträgen profitieren würden. Der Vorschlag vermochte bloss wenige Stimmen auf sich zu vereinigen. Sowohl Sprecher des Landesrings als auch der Linken vermissten im Massnahmenpaket eine stärkere Berücksichtigung zukunftsorientierter Investitionen, etwa im Bereich des Energiesparens, des Umweltschutzes und des öffentlichen Verkehrs. Unabhängig von ihrer Parteizugehörigkeit gaben viele Sprecher ihrer Sorge darüber Ausdruck, dass die vom Beschäftigungsrückgang am meisten betroffenen Branchen und Regionen – genannt wurden die Uhrenbranche und der Jura – im Programm zu kurz kämen. Das Beschaffungsprogramm geht in seiner endgültigen Fassung um rund 25 Mio über den Vorschlag der Landesregierung hinaus. Ursprünglich hatte der Nationalrat gar noch zusätzlich 100 Mio mehr bewilligen wollen, und zwar für Lärmschutzmassnahmen an Hauptstrassen und für 50 SBB-Personenwagen. Im Differenzenbereinigungsverfahren verzichtete er dann aber auf diese Kredite.

Der bundesrätliche Entwurf für das Beschäftigungsprogramm (Massnahmen zur Stärkung der schweizerischen Wirtschaft) wurde den eidgenössischen Räten Ende Januar unterbreitet. Im März hiessen beide Kammern die Vorlage mit geringfügigen Änderungen gut. Das Programm bringt für den Bund Zusatzausgaben in der Höhe von rund CHF 1 Mrd. mit sich, die allerdings auf mehrere Jahre verteilt werden. Es umfasst zwei Gruppen von Massnahmen. Die eine zielt auf die Belebung der Binnennachfrage ab, die andere auf die Exportförderung.

Der Nationalrat behandelte mehrere im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsprogramm stehende persönliche Vorstösse. So wandelte er eine Motion der sozialdemokratischen Fraktion in ein Postulat um, das den Bundesrat ersuchte, für den Fall eines längerdauernden Konjunktureinbruchs schon jetzt zusätzliche Arbeitsbeschaffungsprogramme vorzubereiten; bei der Erarbeitung solcher Programme wäre nach Meinung der Motionäre darauf zu achten, dass sie auch langfristig sinnvoll sind und dass sie gezielt besonders bedrohte Regionen und Branchen stützen.

In den binnenwirtschaftlichen Bereich fällt das Kernstück des Massnahmenpakets, nämlich das sogenannte Beschaffungsprogramm. Dieses sieht Bundesaufträge an die Privatwirtschaft in der Höhe von knapp CHF 665 Mio vor. Dabei handelt es sich im wesentlichen um Vorhaben, die ohnehin realisiert würden. Das Programm umfasst hauptsächlich Ausrüstungsinvestitionen und Rüstungsgüter. Für letztere sind über CHF 270 Mio bestimmt. Das zeitliche Vorziehen der Aufträge müsste konsequenterweise später zu einer entsprechenden Entlastung des Bundeshaushaltes führen. Von den Käufen der Eidgenossenschaft erwartet man, dass sie weitere Aufträge – von der Seite Dritter sowie von der Seite von Kantonen und Gemeinden – auslösen; insgesamt sollte sich so ein Auftragsvolumen von etwa CHF 1.7 Mil. ergeben. Neben den Beschaffungsvorhaben beinhaltet das Beschäftigungsprogramm in seinem binnenwirtschaftlichen Teil Massnahmen zur Förderung der Forschung (25 Mio) sowie Kredite für die Umschulung und Weiterbildung von Arbeitslosen (0.8 Mio).

Im aussenwirtschaftlichen Bereich des Pakets dominiert die Erhöhung des Bundesvorschusses an die Exportrisikogarantie um 80 Mio für 1983 und um 90 Mio für 1984. Mit dieser Massnahme lassen sich Gebührenanpassungen und Leistungsminderungen der Versicherung vermeiden, die sich angesichts zunehmender Zahlungsschwierigkeiten vieler Abnehmerländer unserer Exportindustrie aufgedrängt hätten. Des weiteren stockte das Parlament den bestehenden Rahmenkredit für die Finanzierung von sogenannten Mischkrediten (Kombination zinsloser Staatskredite mit verzinslichen Bankkrediten) um 100 Mio auf. Schliesslich fliessen kleinere Beträge in die allgemeine Exportförderung und in die Tourismuswerbung.

Die verbesserte Konjunkturlage und die Erkenntnis, dass die weiterhin bestehenden Probleme auf dem Arbeitsmarkt in erster Linie strukturelle Ursachen haben, führten dazu, dass sich die Konjunkturpolitik wieder vorwiegend auf die Erhaltung einer relativen Preisstabilität ausrichten konnte. Das im Vorjahr in Gang gesetzte Beschäftigungsprogramm wurde zwar planmässig weitergeführt, eine Neuauflage wurde hingegen weder gefordert noch von den Behörden in Aussicht genommen. Die Ausdehnung der bereinigten Notenbankgeldmenge blieb mit 2.6 Prozent (vorgesehen waren 3.0%) im Rahmen der stabilitätspolitischen Zielsetzung; auch für 1985 ist mit einer Expansion um rund drei Prozent die Beibehaltung dieses Kurses geplant.

Die befriedigende Konjunkturlage erlaubte es den zuständigen Behörden, ihre im wesentlichen auf die Erhaltung einer relativen Preisstabilität ausgerichtete Konjunkturpolitik fortzuführen. Die Ausdehnung der bereinigten Notenbankgeldmenge blieb mit 2.2 Prozent unter den ursprünglich als Richtwert angegebenen drei Prozent. Sie näherte sich damit jener Grösse von zwei Prozent an, welche die Behörden über längere Zeit einhalten möchten, um eine Übereinstimmung von realem Wirtschaftswachstum und Geldmengenexpansion zu erreichen. Für das Jahr 1986 peilt die Nationalbank im Einvernehmen mit dem Bundesrat ein Geldmengenziel von rund +2 Prozent an. Die noch verbleibende Arbeitslosigkeit ist gemäss übereinstimmender Meinung von Bundesrat und Fachleuten struktureller Art und kann mit nachfrageorientierten Interventionen wie staatlichen Beschäftigungsprogrammen nicht dauerhaft beseitigt werden.

Innovationsrisikogarantie (BRG 83.048)

Uneinigkeit herrschte dagegen hinsichtlich des Projektes einer staatlichen Innovationsrisikogarantie. Mit einigen Modifikationen fand es aber dennoch Aufnahme in die bundesrätliche Botschaft. Die Landesregierung geht davon aus, dass für kleinere und mittlere Unternehmen Engpässe bei der Beschaffung von Risikokapital bestehen. Die Innovationsrisikogarantie soll dazu beitragen, diese Lücke zu schliessen. Dadurch liesse sich die für die strukturelle Anpassung so wichtige Verwertung von technischen Neuerungen fördern. Wie die bereits realisierte Exportrisikogarantie hätte die Innovationsrisikogarantie Versicherungscharakter. Sie soll es kreditsuchenden Firmen ermöglichen, die zur Verwirklichung von hochtechnologischen Innovationsvorhaben beschafften Fremdmittel teilweise beim Bund zu versichern. Im Erfolgsfall müsste das innovierende Unternehmen dem Garanten, also dem Bund, eine Prämie entrichten. Bei einem Misserfolg hingegen übernähme der Staat die Rückzahlung des Kredits im garantierten Umfang. Versicherbar wären in der Regel 50% der fremdfinanzierten Kosten. Die Versicherung hätte Eigenwirtschaftlichkeit anzustreben. Die Begutachtung der Garantiegesuche soll durch eine vom Bundesrat bestellte Kommission erfolgen. Einem Gesuch könnte nur dann stattgegeben werden, wenn für das betreffende Projekt Marktchancen vorhanden sind. Aufgrund von Anregungen, die während des Vernehmlassungsverfahrens gemacht wurden, schlägt der Bundesrat vor, die Risikogarantie vorerst nur für zehn Jahre einzuführen.

Wegen ihrer ordnungspolitischen Bedeutung stellte die Innovationsrisikogarantie im Berichtsjahr ein zentrales wirtschaftspolitisches Thema dar. Insbesondere die FDP, der Zentralverband schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen und der Vorort lehnten die Einführung des Instruments vehement ab. Sie halten diese staatliche Risikogarantie für ein systemwidriges Mittel. Eine solche Intervention ins freie Spiel der Marktkräfte führe zu Struktur- und Wettbewerbsverzerrungen und verwässere die unternehmerische Eigenverantwortung. Anstatt durch eine staatliche Garantie solle die Bereitstellung von Risikokapital für Innovationen durch die Verbesserung der wirtschaftspolitischen und fiskalischen Rahmenbedingungen gefördert werden. Teilweise wurde auch das Bestehen einer Risikokapitallücke verneint. Demgegenüber stellten sich SGB und SPS hinter den Vorschlag des Bundesrates. Dieser liege im Interesse der Sicherung der Beschäftigung und der Wettbewerbsfähigkeit. Der SGB betrachtet die ordnungspolitischen Vorbehalte der Gegner als nicht stichhaltig. Befremdend sei es vor allem, wenn diese Kritik aus Kreisen stamme, die gegenüber der Exportrisikogarantie keine Bedenken hätten. Die Umstrittenheit der bundesrätlichen Vorlage manifestierte sich darin, dass es in der vorberatenden Kommission des Ständerates für den Eintretensbeschluss des Stichentscheides des Präsidenten bedurfte.

Wie wir in unserem letzten Jahresbericht ausführlich dargestellt haben, war das Projekt einer Innovationsrisikogarantie für kleine und mittlere Unternehmen (IRG) bereits vor seiner Publikation sehr umstritten. Seine Befürworter im EVD, die namentlich bei der SP und den Gewerkschaften Unterstützung fanden, sahen darin ein geeignetes und auch im Ausland bewährtes Mittel, der privaten Wirtschaft den Anschluss an den rasanten Technologiewandel zu erleichtern. Infolge der hohen Investitionskosten bei technologisch hochwertigen Innovationen gelingt es ihrer Meinung nach kleinen Firmen mit geringem Eigenkapital oft nicht, ihre Produkte bis zur Marktreife zu entwickeln. Die Gegner – allen voran die Unternehmerverbände – erblickten demgegenüber in der Abdeckung des unternehmerischen Risikos durch den Staat eine systemwidrige Wettbewerbsverzerrung. Ein Vergleich mit der ähnlich konzipierten Exportrisikogarantie sei nicht statthaft, da es sich dort vorab um die Abdeckung von politischen Risiken handle. Zudem stellten sie in Abrede, dass in der Schweiz überhaupt ein echter Mangel an Risikokapital bestehe. Wolle der Staat etwas zugunsten der Bereitstellung von Kapital für risikoreiche Vorhaben unternehmen, so tue er besser daran, die Rahmenbedingungen insbesondere im fiskalischen Bereich zu verbessern. So sollte es beispielsweise den Aktiengesellschaften erlaubt werden, die ausgeschütteten Dividenden als Aufwand vom steuerbaren Gewinn abzuziehen. Damit und mit der Abschaffung der Stempelsteuer auf Emissionen könnte die Eigenfinanzierungskraft entscheidend erhöht werden. Die FDP reichte in beiden Parlamentskammern Motionen (Mo. 83.9236, Mo. 83.936) ein, in denen sie neben der Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen den Abbau administrativer Auflagen sowie ein vermehrte Ausrichtung der Bildung und Forschung auf die Bedürfnisse der Wirtschaft forderte. Nachdem BR Furgler in seinen ausführlichen Antworten dargelegt hatte, dass sich der Bund stets für die Gewährung optimaler Rahmenbedingungen für die Wirtschaft einsetze, wurden beide Vorstösse als Postulate überwiesen.

Da das bundesrätliche Projekt angesichts dieser starken Opposition nur geringe Verwirklichungschancen aufwies, erarbeitete das EVD auf Anregung der vorberatenden Ständeratskommission eine abgeschwächte zweite Vorlage. Das von Ständerat Muheim (cvp, UR) massgeblich initiierte Kompromisswerk reduziert die Rolle des Staates auf die eines Rückversicherers. Die Garantie wird nicht wie ursprünglich vorgesehen dem Unternehmer gewährt, sondern den privaten Risikokapitalgebern. Dabei hat der Unternehmer mindestens 20 Prozent der Kosten aus eigenen Mitteln aufzubringen und die rückversicherbaren Gelder (von Dritten zur Verfügung gestelltes Kapital resp. Bürgschaften) dürfen nicht mehr als die Hälfte der Projektkosten ausmachen. Im Gegensatz zum ersten Entwurf muss also eine bestehende oder zu gründende Firma auf jeden Fall aussenstehende Geldgeber finden, wenn ihr Vorhaben mittels staatlicher Leistungen gefördert werden soll. Damit entfällt auch die besonders kritisierte Projektbeurteilung und -begleitung durch die Verwaltung. Als ergänzende Massnahme ist ferner die steuerliche Begünstigung sowohl des Unternehmers (Wegfall der Stempelabgabe auf Emissionen) als auch der Risikokapitalgeber (Anrechnungsberechtigung von Verlusten) aufgenommen worden. Die Geltungsdauer des Beschlusses wurde auf zehn Jahre beschränkt und das Einlagekapital in die Rückversicherung – die im Prinzip langfristig selbsttragend sein soll – auf CHF 100 Mio begrenzt.

Bei der Behandlung durch das Parlament zeigte sich, dass auch dieser Entwurf die Gegner einer Innovationsrisikogarantie nicht zu überzeugen vermochte. Die Fraktionen der FDP, der SVP und der Liberalen blieben dabei, dass es sich bei der IRG um ein systemwidriges, wettbewerbsverzerrendes Instrument handle. Dieses Argument gründete sich nicht zuletzt darauf, dass die an sich begrüssten Steuererleichterungen lediglich bei Inanspruchnahme der IRG gewährt werden sollen. Neben den sachlichen Argumenten war jedoch nicht zu überhören, dass bei der ganzen Auseinandersetzung auch die Unzufriedenheit der Freisinnigen mit dem zum erstenmal nicht aus ihrer Partei stammenden Vorsteher des EVD mitspielte. Immerhin waren die Reihen nicht ganz geschlossen. So sprach sich etwa im Nationalrat der Freisinnige Etique für das Projekt von Bundesrat Furgler aus, während sich umgekehrt Ständerat Kündig im gegnerischen Lager befand. In beiden Kammern unterlagen die Nichteintretensanträge ungefähr im Verhältnis eins zu zwei. Die in den Detailberatungen noch gerinfügig modifizierte Vorlage passierte die Schlussabstimmung mit Stimmenzahlen von 26 : 8 resp. 114 : 56. Gleichzeitig hiessen die Räte einen Bundesbeschluss über die Finanzierung der IRG gut. Mit der Überweisung einer entsprechenden Motion der Ständeratskommission gab das Parlament im weiteren dem Bundesrat den Auftrag, dafür zu sorgen, dass die Ausleihe und Bildung von Risikokapital auch dann in den Genuss von Steuererleichterungen gelangt, wenn die IRG nicht in Anspruch genommen wird. Eine Motion Brahier (fdp, JU), die fiskalische Erleichterungen auch für sich umstrukturierende Unternehmen forderte, wurde demgegenüber von BR Stich bekämpft und von der kleinen Kammer nicht überwiesen.

Wie bereits während der parlamentarischen Behandlung abzusehen war, ergriffen die Gegner der IRG unter Anführung des Gewerbeverbandes, dem sich mit dem Vorort auch die andere grosse Unternehmerorganisation anschloss, das Referendum. Dabei stützten sie sich neben den bereits erwähnten ordnungspolitischen Argumenten auch auf Umfragen unter ihren Mitgliedern, die diese Art staatlicher Innovationsförderung mehrheitlich ablehnten. Dieses Desinteresse ist freilich nicht überraschend, da einerseits nur ein kleiner Teil von ihnen im allein begünstigten Bereich der Entwicklung technologisch fortgeschrittener Produkte, Verfahren und Dienstleistungen tätig ist und ihnen andererseits von derartigen Innovationen unliebsame Konkurrenz erwachsen kann. Die Banken, denen bei der Aufbringung und Vermittlung von Investionskapital eine wichtige Rolle zukommt, haben gegen die IRG in ihrer redimensionierten Form keine grundlegenden Einwände, obwohl auch sie generelle fiskalische Entlastungen für Risikokapital vorziehen würden.

Die am heftigsten geführte wirtschaftspolitische Auseinandersetzung fand auf dem Gebiet der Strukturpolitik statt. Die regional stark differenzierte Verfassung des Arbeitsmarktes einerseits und der Verlust von Weltmarktanteilen in einigen der sogenannten Wachstumsbranchen andererseits sind Anzeichen dafür, dass sich die schweizerische Wirtschaft weiterhin strukturellen Problemen ausgesetzt sieht. Der Bundesrat hatte deshalb im Vorjahr ein Paket mit «Massnahmen zur mittel- und langfristigen Stärkung der Wirtschaft» vorgelegt. Darin schlug er den Ausbau des bestehenden regionalpolitischen Instrumentariums sowie die Schaffung einer Innovationsrisikogarantie vor. Ziel dieser staatlichen Massnahmen ist die Verbesserung der Angebotsbedingungen, um der privaten Wirtschaft den Anschluss an die internationale Entwicklung und den beschleunigten technischen Fortschritt zu erleichtern sowie die im Inland bestehenden räumlichen Ungleichgewichte abzubauen. Da die Innovationsrisikogarantie im Gegensatz zum Ausbau des regionalpolitischen Instrumentariums auf heftige Gegenwehr stiess, wurde sie vom erstberatenden Ständerat aus dem Paket herausgelöst und separat behandelt.

Anlässlich der Richtliniendebatte hatte der Nationalrat eine Motion der SP für ein Sofortprogramm zugunsten der Grundlagenforschung und der Regionalpolitik abgelehnt. In einem Bericht bescheinigte die OECD der Schweiz, dass sie den Anschluss an die technologische Entwicklung nicht verpasst hat; in einigen Teilbereichen habe sie jedoch ihren früher innegehabten Vorsprung auf andere Industrieländer eingebüsst.

Da der Gewerbeverband mit Unterstützung des Vororts erfolgreich das Referendum gegen die Innovationsrisikogarantie (IRG) ergriffen hatte, kam es auf dem Gebiet der Strukturpolitik im Berichtsjahr zu einer Volksabstimmung. Die Fronten waren spätestens seit der Parlamentsdebatte von 1984 bezogen und auch neue Argumente tauchten im Abstimmungskampf keine mehr auf. Von Anfang an war klar, dass die Auseinandersetzung nicht die an sich geringe Summe zum Thema hatte, die der Staat zur Risikoabdeckung zur Verfügung stellen wollte, sondern die grundsätzliche Frage nach der Rolle des Staates im Wirtschaftssystem. Nach den Befürwortern handelte es sich bei der angestrebten staatlichen Rückversicherung für die Anbieter von Risikokapital zugunsten technologisch fortschrittlicher Projekte um eine wichtige Hilfe für kleinere Unternehmen. Diese Massnahme würde ihrer Meinung nach nicht nur die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Gegenwart förden, sondern auch verhindern helfen, dass die Schweiz künftig im weltweiten Konkurrenzkampf ins Hintertreffen gerät. In den Augen der Gegner sind derartige Stützungsmassnahmen völlig inopportun, da erstens kein technologischer Rückstand der einheimischen Industrie auszumachen sei und zweitens ernsthafte Probleme bei der Finanzierung von erfolgversprechenden Projekten nicht bestehen würden. Die Wirtschaft erwarte vom Staat keine Hilfestellung bei unternehmerischen Investitionsentscheiden, sondern Zurückhaltung in der Steuerpolitik, den Abbau von administrativen Vorschriften und die Förderung der Forschung und Ausbildung.

Im Sinne einer allgemeinen Begünstigung von Risikokapital überwies der NR eine Motion Feigenwinter (cvp, BL), welche unter anderem die Aufhebung bzw. Reduktion der Emissionsabgabe bei der Bildung von neuem Risikokapital bei Aktiengesellschaften verlangt

Von den Parteien und Verbänden sprachen sich die CVP, die SP, der Landesring und die PdA sowie die beiden Gewerkschaften SGB und CNG für die Innovationsrisikogarantie aus, FDP, SVP, Liberale, EVP, NA und POCH bekämpften sie ebenso wie der Vorort und der Gewerbeverband. Abweichende Losungen gaben folgende Kantonalsektionen aus: LdU/SH, CVP/ZG (Nein) sowie FDP/GE, SVP/GR, LP/NE, EVP/SG (Ja). Das Nein der POCH orientierte sich an wachstumskritischen Argumenten.

Am 22. September lehnte der Souverän die Vorlage mit 695'288 : 917'507 Stimmen recht deutlich ab. Eine klare Zustimmung ergab sich lediglich in den Kantonen Jura, Neuenburg, Genf und Tessin; damit zeigte sich einmal mehr, dass die deutschsprachige Schweiz staatliche Eingriffe ins Wirtschaftssystem spürbar kritischer beurteilt. Eine Nachanalyse auf Befragungsbasis ergab, dass die Stimmbürger über die IRG zwar angesichts des komplexen Inhalts recht gut informiert waren, dass sie sich in ihrer grossen Mehrheit davon jedoch kaum stark betroffen fühlten. Nach der Abstimmung konnte als Fazit zumindest festgehalten werden, dass die Diskussion über die IRG dazu geführt hatte, dass gewisse Probleme kleiner und mittlerer Firmen bei der Beschaffung von Risikokapital erkannt und von Kantonal- und Geschäftsbanken entsprechende Lösungsmodelle ausgearbeitet worden sind.

Im Nationalrat regte der Freisinnige Bonny (BE) mit einem Postulat die schwergewichtige Ausrichtung dieses Bundesamtes auf Fragen im Zusammenhang mit der Technologieförderung an.

Abstimmung vom 22.09.1985

Beteiligung: 40.87%
Ja: 695'288 (43.11%) / Stände: 5.5
Nein: 917'507 (56.89%) / Stände: 17.5

Parolen:
- Ja: CVP (2*), LdU (1*), PdA, SPS (1*), GPS; SGB, CNG
- Nein: EVP (1*), FDP (2*), LPS (1*), NA, POCH, SVP (1*), EDU; Vorort, SGV
- Stimmfreigabe:
*In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen

Revision des Bundesgesetzes über die Förderung des Hotel- und Kurortskredites (BRG. 87.039)

Förderungsmassnahmen für die Hotellerie und das Gastgewerbe werden in der Schweiz weniger als Hilfe an einen bestimmten Wirtschaftszweig, denn als regionalpolitisches Instrument betrachtet. Dies wurde besonders deutlich bei der Revision des «Bundesgesetzes über die Förderung des Hotel- und Kurortskredites» und einem dazugehörigen Finanzierungsbeschluss. Der Bundesrat verfolgte mit dieser Vorlage im wesentlichen drei Ziele: Die Aufstockung der Bundesdarlehen an die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredite (SGH) um CHF 80 Mio für die nächsten zehn Jahre, die zeitliche Erstreckung der Zinsverbilligungsmassnahmen sowie die Ausdehnung dieser Massnahmen auf gewisse Tourismusregionen, die nicht im Berggebiet liegen. Bereits im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens hatten der Vorort und vor allem der Arbeitgeberverband – nicht aber der Gewerbeverband – ordnungspolitische Einwände gegen die staatliche Subventionierung von privaten Unternehmen angemeldet. Diese Kritik – gepaart mit ökologischen Einwänden gegen die Tourismusförderung – wurde im Nationalrat auch von Vertretern des LdU, der POCH und der Grünen sowie einem Freisinnigen (Auer, BL) vorgebracht, ein Nichteintretensantrag Fierz (gp, BE) scheiterte jedoch mit 118:16 Stimmen deutlich. Für die Regierungsparteien überwogen die regionalpolitischen Argumente zugunsten der Vorlage, obwohl auch in ihren Voten Zweifel an der Systemkonformität und am Nutzen dieser Finanzbeihilfen für die Renovation von Beherbergungsbetrieben nicht zu überhören waren.