Revision des Patentgesetzes (Mo. 86.582)

Dossier: Revision des Patentgesetzes

Der technologische Wandel und die engen weltwirtschaftlichen Verknüpfungen zwingen mehr denn je auch kleine Firmen zu einer innovationsfreudigen Haltung. Bundesstaatliche Finanzierungshilfen sind jedoch nach dem negativen Volksentscheid über die Innovationsrisikogarantie für die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat weder angebracht noch erforderlich. Eine Motion des Sozialdemokraten Borel (NE) (Mo. 86.926) für eine Bundesbeteiligung an gemischtwirtschaftlichen Innovationsförderungsgesellschaften überwies der Rat nicht einmal in Postulatform. Wichtig erscheint es dem Parlament hingegen, dass der Staat nicht aus finanzpolitischen Motiven die private Finanzierung von Innovationen behindert. Die Ständekammer stimmte deshalb einer Motion (Mo. 84.548) des Nationalrats zu, welche, neben Massnahmen zur Stärkung des Finanzplatzes, die Aufhebung oder Reduktion der Emissionsabgabe auf neu geschaffenem Risikokapital verlangt. Nicht nur die Finanzierung der wirtschaftlichen Verwertung von Erfindungen kann Probleme stellen, sondern auch deren Schutz vor Nachahmungen. Namentlich bei Erfindungen auf dem Gebiet der Gentechnologie sind offenbar die zur Patentanmeldung vorgeschriebenen technischen Modalitäten der Realität nicht mehr angepasst. Der Nationalrat stimmte diskussionslos einer vom Freisinnigen Auer (BL) eingereichten Motion für eine entsprechende Revision des Patentgesetzes zu.

Die modernen Technologien haben ebenfalls Auswirkungen auf das Patentrecht. Der Ständerat akzeptierte die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Auer (fdp, BL), welche eine Revision des Patentrechts in dem Sinn verlangt, dass Substanzen und Systeme, wie sie die Gentechnologie hervorbringt, zum Patent angemeldet werden können. Die POCH-Nationalrätin Fetz (BS) möchte demgegenüber die praktische Anwendung dieser ethisch umstrittenen Forschungsrichtung bremsen: sie reichte eine Motion ein (Mo. 87.344), die fordert, dass der Patentschutz nicht auf biologische Systeme ausgedehnt wird.

Teilrevision des Patentgesetzes in der Vernehmlassung

Nachdem das Parlament im Vorjahr eine Motion Auer (fdp, BL) für die Schaffung eines Patentschutzes für Substanzen und Systeme, wie sie die Gentechnologie hervorbringt, überwiesen hatte, gab der Bundesrat eine entsprechende Teilrevision des Patentgesetzes in die Vernehmlassung. Opposition erwuchs dem Entwurf namentlich von seiten der Tierschutzorganisationen, der SP und des Gewerkschaftsbundes, welche verlangten, dass eine gesetzliche Regelung der biotechnologischen Forschung dringlicher sei als der Patentschutz für die dabei erzielten Ergebnisse. Grundsätzliche Zustimmung zum Vernehmlassungsentwurf äusserten die drei bürgerlichen Regierungsparteien, wobei allerdings auch die CVP und die SVP auf die Notwendigkeit einer Gesetzgebung über die bio- und gentechnologische Forschung hinwiesen.

Revision des Patentgesetzes (BRG 89.051)

Dossier: Revision des Patentgesetzes

In Erfüllung einer 1987 vom Parlament überwiesenen Motion Auer legte der Bundesrat im August die Botschaft zu einer Revision des Bundesgesetzes über die Erfindungspatente vor. Mit dieser Anderung sollen Erfindungen auf dem Gebiet der Biotechnologie adäquat geschützt werden; daneben sind auch einige technische Anpassungen vorgesehen. Während sich der bestehende Patentschutz nur auf die unmittelbaren Erzeugnisse eines Verfahrens erstreckt, schlägt der Bundesrat vor, dass sich dieser bei biologisch vermehrbarer Materie auch auf die durch Vermehrung erzeugten Produkte (z.B. Pflanzenzellen oder Viren) erstrecken soll. Dieser Schutz soll freilich nicht gelten, wenn das Verfahren nicht der Vermehrung an sich, sondern der Erzeugung eines andern Produkts dient (z.B. Aussaat von Weizenkörnern nicht zur Gewinnung von neuem Saatgut, sondern zur Herstellung von Brotmehl). Da die vom geltenden Patentrecht geforderte genaue Beschreibung des Verfahrens der Erzeugung bei biologisch vermehrbarer Materie oft kaum zu erfüllen ist, sieht die Revision im weitern vor, dass anstelle der Beschreibung des Prozesses eine Hinterlegung des Produkts treten kann.

grundlegende Überprüfung

Den in der Vernehmlassung im Vorjahr geäusserten grundsätzlichen Bedenken gegen die Gentechnologie und vor allem deren Missbräuche will der Bundesrat nicht im Patentgesetz Rechnung tragen, sondern mit einem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative des «Beobachter» betreffend Fortpflanzungs- und Gentechnologie. Auch der Nationalrat anerkannte diese Bedenken insofern, als er zwei Postulate überwies. Diese verlangen die Förderung der Erforschung der Risiken und Auswirkungen der Gentechnologie bzw. die Einsetzung einer Expertenkommission, welche sich mit dieser Problematik auseinandersetzen soll.

Revision des Patentgesetzes (BRG 93.061)

Dossier: Revision des Patentgesetzes

Die kleine Kammer befasste sich als Erstrat mit der im Vorjahr von der Regierung vorgelegten Teilrevision des Bundesgesetzes über Erfinderpatente. Da sich diese weitgehend auf technische Bestimmungen beschränkt und insbesondere die Regelung der Gentechnologie ausklammert, blieb sie unbestritten und wurde ohne Änderungen gutgeheissen.

Als Zweitrat stimmte auch der Nationalrat der sich auf technische Änderungen beschränkenden Teilrevision des Gesetzes über Erfinderpatente zu.

Verwerfung der «Genschutz-Initiative»

Die Wirtschaft konnte mit der Verwerfung der «Genschutz-Initiative» in der Volksabstimmung vom 7. Juni einen wichtigen Sieg erringen. Die Annahme dieses neuen Verfassungsartikels hätte nicht nur die Forschung auf diesem als zukunftsträchtig erachteten Gebiet stark beeinträchtigt, sondern auch die Patentierung von mittels Gentechnologie veränderten Pflanzen und Tiere verboten.

im Lebensmittelgesetz ein Verbandsklagerecht

Anlässlich der Auseinandersetzung um die Zulassung gentechnisch veränderter Lebensmittel hatten sowohl das EDI als auch das Bundesgericht den Konsumentenorganisationen keine Beschwerdelegitimation zuerkannt. Als Reaktion darauf verlangte Nationalrat Vollmer(sp, BE), diesen Organisationen im Lebensmittelgesetz ein Verbandsklagerecht einzuräumen. Dieser Schritt wäre nach Ansicht des Initianten umsomehr gerechtfertigt, als sie in anderen Rechtsbereichen (Preisüberwachung, unlauterer Wettbewerb, Arbeitsgesetz etc.) über dieses Recht verfügen. Der Nationalrat lehnte die parlametarische Initiative mit 89 gegen 53 Stimmen der SP und der Grünen ab. Die Gegner hatten dagegen namentlich ins Feld geführt, dass die staatlichen Zulassungsprüfungen streng genug seien und nicht noch durch zusätzliche Beschwerderechte kompliziert werden sollten.