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Infrastruktur und Lebensraum
Erhaltung der Umwelt
Trotz der eingeleiteten Massnahmen hat sich die Luftqualität noch nicht verbessert. Das Parlament nahm Kenntnis vom Luftreinhalte-Konzept des Bundesrates und erteilte ihm mit einer Motion den Auftrag, so rasch als möglich ein zusätzliches Massnahmenpaket vorzulegen, damit bis 1995 die lufthygienischen Ziele erreicht werden können. – Zum Umweltschutzgesetz traten weitere Ausführungserlasse betreffend den Verkehr mit Sonderabfällen und den Lärmschutz in Kraft. Nach der Chemiekatastrophe in Schweizerhalle vom November 1986 setzte der Bundesrat eine Expertenkommission ein und erteilte ihr den Auftrag, eine Verordnung über die Vorsorge und Abwehr von Katastrophen auszuarbeiten. – Als indirekten Gegenvorschlag zur Gewässerschutzinitiative unterbreitete die Landesregierung die Botschaft zur Revision des Gewässerschutzgesetzes; Schwerpunkte der Vorlage bilden die Regelung der Restwasserfrage und strengere Auflagen für den Gewässerschutz in der Landwirtschaft. Demgegenüber lehnte das Parlament einen Bundesbeschluss zur vorsorglichen Sicherung der Restwassermengen ab.
Umweltpolitik
Der Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlagen stellte gemäss Meinungsumfragen 1987 wiederum die grösste Sorge der Bevölkerung dar. Auch die eidgenössischen Wahlen wurden von der Umweltschutzproblematik dominiert: Mit gezielten Wahlempfehlungen (Umwelttarife) versuchten die Umweltschutzorganisationen, neue grüne Mehrheiten im Nationalrat zu schaffen. Praktisch alle Parteien setzten sich an ihren Parteiprogrammtagungen mit dem Thema auseinander und strichen ihr Engagement für den Umweltschutz heraus. In diesem Zusammenhang ist auch die auffällige Häufung von umweltpolitischen Vorstössen im Nationalrat zu sehen [1].
Angesichts der Probleme beim Vollzug des Umweltschutzgesetzes gewann das Prinzip von Lenkungsabgaben vermehrt Beachtung. Mit materiellen Anreizen bzw. Strafsteuern soll dabei der Akzent in der Umweltpolitik von Geboten und Verboten auf marktwirtschaftliche Lösungen verlagert werden. Dieses bisher v.a. vom LdU propagierte Instrument wurde im Berichtsjahr auch in der FDP intensiv diskutiert. Während ein Teil der Freisinnigen sich für Lenkungsabgaben stark machte, kündigte der Gewerbeverband seine entschiedene Opposition an. Der Bundesrat seinerseits äusserte sich ablehnend zu einer generellen Umweltabgabe, wie sie von einer Motion der LdU/EVP-Fraktion gefordert wird. Hingegen ist verwaltungsintern die Prüfung der Möglichkeiten ihres gezielten Einsatzes im Gange [2].
Der Bundesrat beschloss die Teilnahme der Schweiz am Europäischen Jahr der Umwelt 1987/88, das von der EG organisiert und von den Mitgliedstaaten der EFTA unterstützt wurde. Mit einer intensiven Informationskampagne soll die Gesamtheit der Europäer für die Bedeutung des Schutzes des natürlichen Lebensraumes sensibilisiert und die Integration der Umweltpolitik in alle Politik- und Lebensbereiche gefördert werden. Mit verbindlichen Beschlüssen zugunsten der Umwelt tun sich die europäischen Organisationen hingegen noch schwer. Die erste Konferenz der Umweltminister aus den EG- und den EFTA-Staaten wurde nach knapp zweijähriger Dauer mit der Annahme einer Schlusserklärung beendet. Als wesentliche Punkte werden darin eine stärkere Annäherung der Umweltpolitiken und regelmässige Treffen der zuständigen Behörden genannt [3].
Mit der Überweisung von zwei Postulaten forderte der Nationalrat die Landesregierung auf, die Voraussetzungen für landesweite und koordinierte Informationskampagnen betreffend Umweltschutz zu schaffen. Primär der Aufklärung über umweltgerechtes Verhalten dienen auch die von der öffentlichen Hand getragenen Umweltberatungsstellen, die an mehreren Orten nach dem Vorbild der BRD geschaffen wurden [4].
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Die Brandkatastrophe im Sandoz-Chemielager in Schweizerhalle vom November 1986 hatte klargemacht, dass die Schutzvorkehrungen bei Anlagen mit erhöhtem Risiko lückenhaft sind. Zur Verhinderung ähnlicher Katastrophen müssen daher vorsorgliche Massnahmen getroffen und rechtliche Lücken, die auf die ungenügende Konkretisierung von Artikel 10 des Umweltschutzgesetzes (Katastrophenschutz) zurückzuführen sind, geschlossen werden. Kurz nach dem Chemiegrossbrand hatten Vertreter aller Parteien eine ganze Reihe von Motionen und weiteren parlamentarischen Vorstössen eingereicht, welche Fragen der Information und Auskunftspflicht, Vorschriften über umweltgefährdende Stoffe, Produktionsbeschränkungen, den Katastrophenschutz, die Aufsicht des Bundes sowie Probleme der Haftpflicht und des Strafrechts betrafen. Der Bundesrat lehnte jedoch verbindliche Aufträge ab, und das Parlament überwies alle im Zusammenhang mit "Schweizerhalle" eingereichten Vorstösse nur in der unverbindlichen Form von Postulaten [5].
Zur eingehenden Abklärung der verschiedenen Forderungen setzte der Bundesrat eine Expertenkommission ein und erteilte ihr den Auftrag, eine Störfall-Verordnung auszuarbeiten. Diese Verordnung über die Vorsorge und Abwehr von Katastrophen soll die Pflichten der Betreiber von Anlagen mit besonderen Gefahren mittels Selbstkontrolle und Informationspflicht verstärken und transparenter machen sowie die behördliche Aufsicht wirksamer gestalten. Im Sinne einer klaren Abgrenzung der Kompetenzen wird es Aufgabe des Bundes sein, in Absprache mit den Kantonen die Rahmenbedingungen für die Risikoanalyse festzulegen. Die Risikoanalyse selbst und die Bewältigung von Schadenereignissen werden Sache der Kantone bleiben, wobei geprüft wird, ob der Bund in gewissen Bereichen wie Alarmierung und Information Koordinationsaufgaben übernehmen soll. Die Frage der Schaffung eines Chemieinspektorats oder einer eidgenössischen Sicherheitskommission wurde bis zum Vorliegen der Thesen der Expertenkommission zurückgestellt. Bereits im Berichtsjahr genehmigte das Parlament die Unterzeichnung eines Abkommens mit der BRD und Frankreich über gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen und schweren Unglücksfällen [6].
Während des Sommers wurden verschiedene Landesteile — insbesondere das Urnerland — von Unwetterkatastrophen heimgesucht, die zu verheerenden Schäden führten. So wurden allein die Kosten für Reparaturen an Strassen auf rund 420 Mio Fr. geschätzt. Die Ausgaben für die Wiederinstandstellungsarbeiten überstiegen in vielen Fällen die finanziellen Kapazitäten der betroffenen Kantone und Gemeinden. Aus diesem Grund beantragte der Bundesrat dem Parlament, die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und die maximalen Subventionssätze zu gewähren. Darüber hinaus unterc breitete er einen einmaligen Kredit in der Höhe von maximal 56 Mio Fr. zur Deckung der Restkosten [7].
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Der "Sanasilva-Waldschadenbericht 1987" zeigte auf, dass sich der Gesundheitszustand des Waldes gegenüber dem Vorjahr weiter verschlechtert hat. Der Anteil der geschädigten Bäume stieg von 50% auf 56% an, wobei v.a. die Zunahme der Schädigung bei den Laubbäumen (um 12% gegenüber 3% bei den Nadelbäumen) ins Gewicht fiel. Während die Waldschäden im Jura, im Mittelland und in den Voralpen stark zunahmen (um 10—15%), verbesserte sich die Situation in den Alpen und auf der Alpensüdseite leicht (um 4% bzw. 3%). Trotzdem war der Anteil geschädigter Bäume im Berggebiet mit 60% immer noch deutlich grösser als im Nicht-Berggebiet (48%). Drohende Schutzwaldzusammenbrüche werden nach einer Studie der Eidgenössischen Anstalt für das forstliche Versuchswesen in den nächsten Jahren Investitionen in Milliardenhöhe nach sich ziehen [8].
Im Zusammenhang mit der Debatte über das Luftreinhalte-Konzept des Bundesrates behandelte der Nationalrat auch mehrere Vorstösse zum Thema Waldschäden. Unter anderem überwies er ein Postulat Carobbio (psa, TI), das Sofortmassnahmen gegen das Waldsterben verlangt und eine ausserordentliche, zeitlich begrenzte Sonderabgabe auf allen Emissionsquellen vorschlägt, um damit die Sanierung und Pflege des kranken Waldes zu finanzieren. Hingegen kam auch die zweite vom Umweltschützer F. Weber lancierte Volksinitiative, die unter dem Titel "Rettet unsere Wälder" umfassende Massnahmen gegen das Waldsterben verlangte, nicht zustande [9].
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Der Bundesrat nahm eine Interpellation Müller (fdp, ZH) zum Anlass, um einen Überblick über das geltende Umweltschutzrecht des Bundes zu geben. Bei dieser Standortbestimmung wies er auch auf weitere geplante Massnahmen hin und zeigte noch bestehende Lücken — etwa in den Bereichen Luftreinhaltung, Bodenfruchtbarkeit und Landschaftsschutz — auf [10].
Auf den 1. April traten zwei weitere Ausführungserlasse zum Umweltschutzgesetz (USG) in Kraft: die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) und die Lärmschutz-Verordnung (LSV). Die Arbeiten an weiteren Erlassen betreffend Umweltverträglichkeitsprüfung, Lärm, Abfall und Katastrophenschutz sind noch im Gange [11].
Zur 1986 in Kraft getretenen Stoffverordnung (StoV), die den Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen regelt, wurden zusätzliche Anhänge mit Vorschriften betreffend Asbest, bewuchsabweisende Schiffsanstriche (Antifoulings) und schadstoffreiche Batterien ausgearbeitet [12]. Die Bestrebungen, den Verbrauch weiterer umweltgefährdender Substanzen einzuschränken oder zu verbieten, gingen weiter. So forderten die Umweltorganisationen u.a. strengere Vorschriften für den Umgang mit dem Lösungsmittel und Umweltgift Perchlorethylen (PER) [13]. Das BUS fasste ein Verbot von Fluorchlorkohlenwasserstoffen (FKW), die als Bedrohung für die Ozonschicht gelten, ins Auge. Das im Handel vor allem unter der Bezeichnung "Freon" bekannte, aus dem Ausland importierte Gas dient der Herstellung von Aerosolsprays und Kunststoffschäumungen in Form von Verpackungsmaterial und Isolationsplatten. Nach Unterzeichnung des Protokolls von Montreal über Ozonschicht-abbauende Substanzen (FKW-Protokoll) durch die Schweiz wurden die Kontakte mit den Industrien, die diese Stoffe verwenden, intensiviert. Während die Aerosolindustrie beschloss, bis Ende 1990 freiwillig auf die Verwendung von FKW in Spraydosen zu verzichten, ist das BUS mit den anderen Branchen noch im Gespräch [14].
Die Arbeiten an der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), welche die allgemeinen Bestimmungen des USG konkretisiert, indem sie die prüfungspflichtigen Anlagen bezeichnet und das Verfahren regelt, zogen sich in die Länge. Aufgrund der 1986 durchgeführten Vernehmlassung wurde die Liste der UVP-pflichtigen Anlagen modifiziert. Gleichzeitig mit der Verordnung soll das überarbeitete "Handbuch UVP" mit den Richtlinien für die Erarbeitung und Beurteilung einer UVP publiziert werden. Da die Durchführung einer UVP für Anlagen, welche die Umwelt erheblich belasten können, seit Inkrafttreten des USG Pflicht ist, konnten erste Erfahrungen gewonnen werden [15].
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Nachdem die wichtigsten umweltpolitischen Entscheide auf Gesetzes- und Verordnungsstufe gefallen sind, wird es — angesichts der Schwierigkeiten der Kantone mit dem Vollzug des USG — in den nächsten Jahren darum gehen, das Vollzugsinstrumentarium zu verstärken und zu ergänzen. Im Sinne einer Hilfeleistung für die Kantone erarbeitete das BUS ein Informations- und Ausbildungskonzept, zu dessen Realisierung der Bundesrat einen Kredit von 1,7 Mio Fr. für die nächsten fünf Jahre bewilligte [16].
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Luftreinhaltung
Trotz der eingeleiteten Massnahmen hat sich die Luftqualität noch nicht verbessert, und die in der Luftreinhalteverordnung (LRV) festgelegten Immissionsgrenzwerte werden häufig überschritten. Die Messresultate des Nationalen Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe (NABEL) zeigten, dass die Luftverschmutzung durch Schwefel- und Stickstoffdioxid in den Stadtzentren und Agglomerationen nach wie vor hoch ist und zum Teil erheblich über den auch für den Gesundheitsschutz des Menschen massgeblichen Immissionsgrenzwerten liegt. Kritische Belastungen der Umwelt durch Ozon, einem Folgeprodukt der Stickoxide und Kohlenwasserstoffe, treten demgegenüber besonders in ländlichen Gebieten auf [17].
Der Anstieg der Schwefeldioxidbelastung während der luftaustauscharmen Wetterlagen im Winter führte in mehreren Regionen der Schweiz zu hohen Smog-Belastungen, so dass etwa die Regierungen beider Basel Appelle an die Bevölkerung richteten, bis zum Ende des Smogs den privaten Strassenverkehr einzuschränken und die Heiztemperaturen zu reduzieren. "Dicke Luft" und schwarzgrauer Schnee, aber auch die Smogbelastung im Sommer aufgrund hoher Ozonwerte, brachten die Frage eines Smog-Alarmsystems mit einem für die ganze Schweiz gültigen Grenzwert für Smog-Warnungen aufs Tapet. Da in der LRV keine besonderen Vorkehrungen gegen Smog vorgesehen sind, sollten einheitliche Beurteilungskriterien den zuständigen Behörden das Ergreifen von Massnahmen erleichtern. Im November erliess der Bundesrat die von der Eidg. Kommission für Lufthygiene ausgearbeiteten Empfehlungen für das Vorgehen bei Wintersmog, worin er den Kantonen ein zweistufiges Vorgehen beim Auftreten von Smog vorschlägt. In einer ersten Phase sind lediglich Aufrufe zur freiwilligen Einschränkung beim Heizen und Autofahren vorgesehen. Zwingende Massnahmen sollen erst bei noch stärkerer Luftbelastung angeordnet werden. Mehreren Deutschschweizer Kantonen gingen die Smog-Empfehlungen zu wenig weit, und Basel wie auch andere Kantone bereiteten schärfere Richtlinien vor [18].
Ein Zwischenbericht zur Nationalfondsstudie über den Zusammenhang zwischen Luftverschmutzung und Atemwegserkrankungen bei Kindern kam zu alarmierenden Ergebnissen. Der Zentralverband der Verbindung der Schweizer Arzte (FMH), der sich besorgt zeigte über die Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung angesichts der zunehmenden Umweltschädigung, erarbeitete ein Umweltschutzprogramm und setzte eine ständige Arbeitsgruppe ein, die u.a. eine Dokumentation gesundheitsbezogener Daten im Zusammenhang mit Umweltschädigung aufbaut. Die Arztinnen und Arzte der Aktion "Luft ist Leben" richteten zudem einen Appell an den Nationalrat, er solle bei seinen Beratungen über das Luftreinhalte-Konzept alles daran setzen, die Schadstoffbelastung der Luft in der gebotenen Eile auf den Stand der 50er Jahre zu verringern [19]. Auch die Umweltschutzorganisationen, die das Luftreinhalte-Konzept als ungenügend erachteten, forderten das Parlament auf, zusätzliche Massnahmen zu beschliessen. Nur mit einer Verminderung des Verbrauchs von Treibstoff und chemischen Lösungsmitteln um je einen Drittel lasse sich eine Reduktion der Luftverschmutzung auf ein für Natur und Mensch ungefährliches Niveau erreichen. Mehrere kantonale und kommunale Behörden drängten ebenfalls auf ein einschneidenderes Vorgehen. So verlangte etwa die Exekutive der Stadt Zürich die Prüfung von Massnahmen wie Benzinrationierung, autofreie Tage, Öko-Bonus und die Uberwälzung der fixen Motorfahrzeugkosten auf die Benzinpreise, und der Zürcher Kantonsrat reichte eine Standesinitiative betreffend Erhebung der Motorfahrzeugsteuern über den Treibstoffpreis ein [20].
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Das Parlament nahm Kenntnis vom Luftreinhalte-Konzept, das Mittel und Wege aufzeigt, wie die Schadstoffbelastung vermindert werden kann, und erteilte dem Bundesrat mit einer Motion den Auftrag, so rasch als möglich ein zusätzliches Massnahmenpaket vorzulegen, um bis 1995 nicht nur die Schwefeldioxid-, sondern auch die Kohlenwasserstoff- und die Stickoxid-Emissionen auf den Stand von 1960 senken zu können. Die Motion nennt eine Reihe von Massnahmen, die dabei im Vordergrund stehen, insbesondere auch solche, die früher abgelehnt und vom Bundesrat aus politischen Gründen nicht mehr weiter geprüft worden waren. Neben der Reduktion der Schadstoffemissionen des Motorfahrzeugverkehrs sieht die Motion finanzielle Anreize zur Verminderung des Brenn- und Treibstoffverbrauchs, die Uberwälzung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern auf den Treibstoffpreis sowie die verstärkte Förderung des kombinierten Güterverkehrs, der alternativen einheimischen Energien und der internationalen Zusammenarbeit vor. Zudem soll die Regierung darlegen, wie der Vollzug beschlossener Massnahmen sichergestellt werden kann, und nötigenfalls die Kompetenzen der Kantone und Gemeinden erweitern. Mit 83:73 Stimmen hiess der Nationalrat diese Motion seiner vorberatenden Kommission gut, und der Ständerat stimmte ihr stillschweigend zu. In weiteren Vorstössen wurden dem Bundesrat zusätzlich zum Luftreinhalte-Konzept insgesamt 54 Massnahmen zur Prüfung überwiesen.
Verglichen mit der Walddebatte 1985, bei der die Räte die Erarbeitung des Luftreinhalte-Konzepts in Auftrag gegeben hatten, wurde nun in der Diskussion darüber ein wesentlich ausgeprägteres Problembewusstsein quer durch alle Parteien hindurch deutlich. Da das lufthygienische Ziel mit den im Luftreinhalte-Konzept vorgesehenen Massnahmen nicht erreicht werden kann und die Luftbelastung mit technischen Verbesserungen allein nicht in den Griff zu bekommen ist, gab sich nun – kurz vor den eidgenössischen Wahlen – auch die bürgerliche Mehrheit grün. Wenigstens verbal unterstützte sie Massnahmen, die sie bei früheren Debatten als nicht akzeptabel erachtet hatte. Allerdings überwies sie weitergehende Vorstösse vor allem der Linken und Grünen nur in der unverbindlichen Form von Postulaten. Unter Namensaufruf lehnte der Nationalrat die Prüfung einer Rationierung bzw. Kontingentierung von Benzin und Heizöl, eines Öko-Bonus oder motorfahrzeugfreier Tage mit 90:76 und die Einführung von Tempo 100 auf Autobahnen mit 90:77 Stimmen ab. Jedoch hiess er ebenfalls unter Namensaufruf mit 101:57 einen Eventualantrag betreffend Prüfung differenzierter Tempolimiten für Autos mit und ohne Katalysatoren gut. Der Ständerat seinerseits regte eine landesweite Aufklärungskampagne über die Gefahren der Luftverschmutzung und Verhaltensmöglichkeiten der Bevölkerung an und überwies auch eine Motion des Nationalrates (Schüle, fdp, SH), die Vorkehrungen zur Ausmerzung der schadstoffintensiven Altfahrzeuge verlangt. Er verzichtete jedoch ebenfalls auf einschneidendere Massnahmen und gab etwa der Standesinitiative des Kantons Bern betreffend Vorbereitung einer Treibstoffrationierung mit 20:6 Stimmen keine Folge.
Nicht zuletzt im Hinblick auf die Wahlen war vor allem die Debatte im Nationalrat von den Medien mit Interesse verfolgt worden. Ihr Ergebnis stiess in der Öffentlichkeit überwiegend auf Kritik und Enttäuschung. Während sich einzig die Automobilverbände zustimmend zu den Beschlüssen der grossen Kammer äusserten, wurden diese von den Umweltorganisationen, aber auch aus den Reihen der FMHArzteschaft scharf kritisiert. Vor allem stiessen sie sich daran, dass vom Bundesrat lediglich verlangt wurde, weitere Massnahmen zu studieren und deren Realisierbarkeit zu überprüfen, und dass einschneidende Massnahmen von FDP, SVP und grossen Teilen der CVP mit Hinweis auf die fehlende Akzeptanz blockiert würden, obwohl das grundsätzliche lufthygienische Ziel der Luftreinhalteverordnung unbestritten sei [21].
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Auf den 1. Oktober traten weitere Massnahmen zur Reduktion der Schadstoffemissionen des Motorfahrzeugverkehrs in Kraft. Für neu immatrikulierte Personenwagen gelten nun die strengen US-83-Normen, die den Einbau von Katalysatoren unumgänglich machen. Ebenfalls auf diesen Zeitpunkt wurden verschärfte Abgasvorschriften für schwere Motorfahrzeuge und Motorräder wirksam. Nach einer Studie des BUS werden die bisher beschlossenen Massnahmen im Privatverkehr die Luftverschmutzung bis zum Jahr 2000 wesentlich reduzieren. Das vom Bundesrat gesetzte Minimalziel, den Schadstoffausstoss auf den Stand von 1960 zu reduzieren, wird bei den Stickoxiden aber bei weitem nicht erreicht werden, was vor allem dem Schwerverkehr anzulasten ist. Eine von der Vereinigung der Automobil-Importeure in Auftrag gegebene Studie über die Emissionen des Nutzverkehrs von 1950 bis 2000 kam zu optimistischeren Resultaten. Allerdings ging sie davon aus, dass in der Schweiz für den Schwerverkehr die strengen amerikanischen Vorschriften vollumfänglich übernommen würden. Ob und wann die US-Normen eingeführt werden, ist jedoch noch offen, da diese Bestimmungen weit über die für 1990 gep2lanten Abgasvorschriften hinausgehen [22].
Das EJPD schickte zwei Verordnungsentwürfe in die Vernehmlassung betreffend die weitere Reduktion der Schadstoffgrenzwerte für schwere Motorfahrzeuge und Motorräder auf Oktober 1990. Als erstes Land in Europa will die Schweiz in die Abgasnormen für Dieselfahrzeuge auch die Russteilchen einbeziehen und Partikelvorschriften erlassen. Die vorgesehenen Grenzwerte für Motorräder sind nur noch mit Katalysatoren zu erreichen. Für Mitte der 90er Jahre plant der Bundesrat eine nochmalige Verschärfung der Abgasnormen, die für den Schwerverkehr eine gleich strenge Regelung wie in den USA bringen und für Motorräder einen etwa gleichwertigen Abgasentgiftungsstandard erreichen soll, wie er für Personenwagen mit Katalysator gilt. Nach einer weiteren – vom EJPD in Auftrag gegebenen – Studie sind die Schadstoffgrenzwerte der LRV in den Städten und Agglomerationen ohne restriktive Massnahmen beim Privatverkehr unerreichbar. Erwogen werden deshalb auch verkehrsbegrenzende Massnahmen, wie sie von den Umweltorganisationen, aber auch im Parlament immer wieder gefordert wurden [23].
Um die Grenzwerte der LRV bis 1994 erreichen zu können, sind ausserordentliche Massnahmen auch im Bereich der Feuerungsanlagen nötig. Als erste Schweizer Stadt hat Zürich Sondermassnahmen beschlossen, mit denen die Stickoxidbelastung aus Feuerungsanlagen um rund einen Viertel gesenkt werden soll [24].
Nach Ablauf der in der LRV vorgesehenen Übergangsfrist wurde der maximal zulässige Schwefelgehalt von Heizöl "extra leicht" am 1. Juli von bisher 0,3% auf 0,2% herabgesetzt. Der Nationalrat überwies eine Motion Lanz (sp, LU), die eine weitere Reduktion auf 0,1 % verlangte, in Postulatform. Aus versorgungspolitischen Gründen stand der Bundesrat dem Anliegen skeptisch gegenüber, da Heizöl mit einem so tiefen Schwefelgehalt auf dem internationalen Markt kaum erhältlich wäre; er erklärte sich aber bereit, eine weitere Senkung des Grenzwertes in seine Abklärungen über ein zusätzliches Massnahmenpaket gegen die Luftverschmutzung einzubeziehen [25].
Zum Problem der Giftstoffe in der Raumluft überwies der Nationalrat eine Motion Nauer (sp, ZH) in Postulatform sowie ein Postulat Leuenberger (sp, ZH), das den Nachweis der Unschädlichkeit der in Innenräumen und an Möbeln verwendeten Stoffe durch die Produzenten verlangt [26]. Die Vernehmlassung über eine Ergänzung der Stoffverordnung im Hinblick auf das Asbestproblem stiess auf unterschiedliches Echo. Während die Kantone den Verordnungsentwurf mehrheitlich begrüssten und allenfalls eine Verschärfung der vorgesehenen Bestimmungen wünschten, wiesen der SGB und verschiedene Umweltschutzorganisationen den Anhang "Asbest" als unannehmbar zurück, da er einseitig auf bloss wirtschaftliche Interessen von Industrie und Handel ausgerichtet sei. Vor allem verfehle er den eigentlichen Zweck, den Ersatz von Asbestprodukten durch ungefährliche Produkte zu beschleunigen. Ebenfalls gegen die vehemente Opposition der Gewerkschaften nahm das Parlament Kenntnis von einem Bericht des Bundesrates, der ein internationales Übereinkommen über die Sicherheit bei der Verwendung von Asbest aus rechtlichen Gründen zur Ablehnung empfahl. Die schweizerische Gesetzgebung entspricht den strengen Anforderungen des Vertragswerks nicht in allen Teilen, weil sie bei der Anwendung der Schutzmassnahmen auch die wirtschaftliche Tragbarkeit berücksichtigt [27].
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Wie der Ständerat im Vorjahr genehmigte auch der Nationalrat einstimmig die Ratifikation des 1985 in Helsinki unterzeichneten Zusatzprotokolls zum internationalen Übereinkommen von 1979 über weiträumige, grenzüberschreitende Luftverschmutzung. Dieses erste Protokoll vereinbart die Verminderung der Schwefelemissionen um mindestens 30% bis 1993. Gleichzeitig überwies die grosse Kammer ein Kommissionspostulat, das den Bundesrat auffordert, seine Anstrengungen zur Entwicklung des internationalen Rechts auf dem Gebiet der Luftreinhaltung fortzusetzen und auf die Festlegung von Emissionsgrenzwerten in internationalen Abkommen zu drängen. An den Vorarbeiten für ein zweites Protokoll; das eine Reduktion der Stickoxidemissionen bringen soll, beteiligte sich die Schweiz aktiv [28].
Beide Räte stimmten ferner der Ratifikation des internationalen Abkommens zum Schutz der Ozonschicht von 1985 (Wiener Konvention) einstimmig zu. Dabei forderte der Ständerat die Landesregierung mit einem Kommissionspostulat u.a. auf, die Verwendung von Treibgasen mit Fluorkohlenwasserstoffen zu verbieten und die Forschung im Bereich des Ozonproblems zu intensivieren. Das im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen unter Mitwirkung der Schweiz ausgearbeitete Wiener Übereinkommen soll die internationale Zusammenarbeit zum Schutz der Ozonschicht auf wissenschaftlich-technischer Ebene vertiefen. Es ist ein Rahmenvertrag, welcher den völkerrechtlichen Hintergrund für konkrete Massnahmen bildet, die Vertragspartner aber nicht direkt zu Emissionsbeschränkungen verpflichtet. Solche Massnahmen sind Gegenstand von Zusatzprotokollen. Die ernsthafte Bedrohung der Ozonschicht veranlasste mehrere Staaten, auf eine Einschränkung der Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FKW), die im wesentlichen für den Ozonabbau verantwortlich sind, zu drängen. Im September konnte die Schweiz zusammen mit 23 weiteren Staaten und der EG in Montreal ein entsprechendes Zusatzprotokoll unterzeichnen. Das FKW-Protokoll ist der erste weltweite Vertrag, der eine konkrete Verminderung der industriellen Produktion und des Verbrauchs chemischer Substanzen zum Gegenstand hat. Es sieht vor, die FKW-Produktion und den FKW-Verbrauch bis 1999 gegenüber 1986 schrittweise um 50% zu vermindern [29].
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Gewässerschutz
Der Bundesrat beschloss, die Volksinitiative "zur Rettung unserer Gewässer", die einen strengen Schutz der natürlichen und naturnahen Gewässer verlangt, Volk und Ständen zur Ablehnung zu beantragen. Zwar beurteilte er die Zielrichtung des Begehrens grundsätzlich als richtig. Mit ihrer konsequenten und finanziell weitreichenden Ausrichtung auf den Gewässerschutz berücksichtige die Initiative jedoch andere wichtige Interessen, insbesondere dasjenige der Wassernutzung, zu wenig und stehe teilweise auch im Widerspruch zur bereits bestehenden Verfassungsgrundlage. Als indirekten Gegenvorschlag legte er die Botschaft zur Revision des Gewässerschutzgesetzes (GSG) vor. Damit soll einem erweiterten Schutzgedanken Rechnung getragen, aber auch eine umfassende Abwägung aller an Gewässern bestehenden Interessen gewährleistet werden.
Ein Schwerpunkt der Gesetzesvorlage bildet die Regelung der Restwasserfrage durch ein zweistufiges Verfahren: Der Bund legt für neue oder zu erneuernde Wasserkraftwerke Mindestrestwassermengen fest, die generell knapp gehalten sind und grundsätzlich nicht unterschritten werden dürfen. Den Kantonen obliegt es, mit erhöhten Mindestmengen die verschiedenen Schutzinteressen im Einzelfall zu berücksichtigen. Totale Nutzungen sind nicht mehr möglich. Mit Ausnahme der Bestimmungen über die Sicherung angemessener Restwassermengen legt das revidierte GSG im quantitativen Gewässerschutz, der auch Eingriffe in Wasserläufe und Uferbereiche regelt, lediglich Grundsätze fest, die den Kantonen eine eigene Rechtsetzungsbefugnis belassen.
Betreffend den qualitativen Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen übernimmt die Gesetzesvorlage weitgehend die Bestimmungen des geltenden Rechts. Ergänzt werden sie im Bereich des Gewässerschutzes in der Landwirtschaft durch Vorschriften über Bodenbewirtschaftung und Verwertung von Hofdünger sowie durch die Möglichkeit, landwirtschaftliche Haushalte unter bestimmten Bedingungen von der Kanalisationsanschlusspflichtzu befreien. Mit Blick auf die Chemiekatastrophe von Schweizerhalle sollen ferner féste Stoffe, die in Verbindung mit Wasser die Gewässer verunreinigen können, den wassergefährdenden Flüssigkeiten gleichgestellt werden. Um die Qualitätsziele im Gewässerschutz zu erreichen, will der Revisionsentwurf die Kantone verpflichten, wenn nötig ergänzende Massnahmen zu treffen. Mit den vorgeschlagenen Subventionsbestimmungen ist im übrigen ein Abbau der Bundesleistungen um durchschnittlich rund 50 Mio Fr. pro Jahr vorgesehen [30].
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Um zu verhindern, dass noch kurz vor dem Inkrafttreten des revidierten GSG eine grössere Anzahl Wasserkraftwerke ohne genügende Restwasserauflagen konzessioniert und auf diese Weise die vorgesehene Restwasserregelung unterlaufen werden könnte, beantragte der Bundesrat eine Übergangsregelung und legte im Februar die Botschaft zu einem Bundesbeschluss über den Vorbehalt künftiger Restwassermengen vor. Die in der Vernehmlassung geäusserte deutliche Ablehnung einer solchen vorsorglichen Regelung durch die Mehrheit der Kantone (darunter alle Bergkantone) wurde im Ständerat dadurch bestätigt, dass er mit grossem Mehr Nichteintreten auf die Vorlage beschloss. Demgegenüber sprach sich der Nationalrat unter Namensaufruf klar für eine provisorische Verfügung in der Restwasserfrage aus und stimmte einer inhaltlich modifizierten und zeitlich auf sechs Jahre befristeten Kompromisslösung mit 106 gegen 16 Stimmen zu. Doch die Vorlage scheiterte, da die kleine Kammer – auch in ihrer personell stark erneuerten Zusammensetzung – daran festhielt, ein Vorbehalt künftiger Restwassermengen präjudiziere auf unstatthafte Weise die ordentliche Gesetzgebung, und sich erneut für Nichteintreten entschied [31].
Im Nationalrat standen auch Vorstösse zur Diskussion, welche eine Solidaritätsabgabe zur Kompensation von Einkommensverlusten in den Berggebieten beim Verzicht auf einen Endausbau der Wasserkraft (Landschaftsrappen) forderten. Die Einrichtung eines derartigen Abgeltungsfonds soll weiter geprüft werden [32].
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Das 1986 in Kraft getretene Phosphatverbot für Textilwaschmittel zeigte erste positive Auswirkungen, indem die Phosphorfracht im Zulauf der Kläranlagen um 30–40% sank. Jedoch verdoppelte sich seither der Verbrauch des Phosphatersatzstoffes NTA. Erste Ergebnisse eines umfassenden NTA-Überwachungsprogramms liessen zwar keine nachteiligen Auswirkungen auf die Gewässer erkennen, doch wurde NTA bereits im Trinkwasser nachgewiesen. Anlass zur Sorge bot auch der Einsatz des Zusatzstoffes EDTA, der ebenfalls abgelagerte Schwermetalle regeneriert und im Gegensatz zum NTA nicht abgebaut wird. Da es dadurch zu neuen Belastungen vor allem des Trinkwassers kommen kann, will die Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee und Rhein durch Aufklärungsarbeit und Absprachen mit den Herstellern erreichen, dass der Stoff nicht mehr verwendet wird [34].
Seit dem Verbot der phosphathaltigen Waschmittel hat sich die Situation für die überdüngten Gewässer noch nicht wesentlich verbessert, und die Phosphatbelastung durch die Landwirtschaft bleibt weiterhin das Hauptproblem. Als prioritäre Massnahme wird schon seit Jahren die Sanierung von zu klein dimensionierten oder undichten Jauchegruben gefordert, da viele Bauern wegen ungenügender Lagerkapazitäten ihren Hofdünger trotz Verbot während der Vegetationsruhe ausbringen. Als Folge verseucht durchgesickertes Nitrat das Grundwasser, und abgeschwemmter Phosphor überdüngt Seen und Flüsse. Die totalen Sanierungskosten der gut 50 000 unzulänglichen Gruben werden auf knapp 2 Mia Fr. geschätzt, woran sich der Bund nach Vorschlag des BUS mit 30% beteiligen soll. Das Finanzdepartement lehnte es allerdings ab, die Sanierung von Hofdüngeranlagen im Talgebiet zu subventionieren (gut 30 000 betroffene Betriebe). Hingegen können aufgrund einer Anderung der Bodenverbesserungsverordnung neu nicht nur Sanierungen im Berggebiet, sondern auch in der voralpinen Hügelzone mit Bundesbeiträgen unterstützt werden [35].
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Bei der schweizerischen Trinkwasserversorgung stellt sich immer häufiger das Problem des steigenden Nitratgehaltes in den genutzten Grundwasservorkommen. Angesichts der beängstigenden Entwicklung der Belastung des Trinkwassers durch Schadstoffe wie Nitrate, chlorierte Kohlenwasserstoffe und Atrazin sowie der Vollzugsprobleme beim Gewässerschutz in der Landwirtschaft sind zusätzliche Massnahmen nötig [36]. Besorgt über die zunehmende gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung durch Nitrate in Nahrungsmitteln und im Trinkwasser forderten die Kantonschemiker der Schweiz einschneidende Massnahmen, in erster Linie eine Anderung der Landwirtschaftspolitik und die Förderung ökologisch sinnvoller Produktionsweisen. Die Berner Regierung beantragte beim Bundesrat ein Verbot des Unkrautvertilgungsmittels Atrazin sowie Vorschriften für die Einschränkung des Verbrauchs anderer Herbizide. Im Sinne einer aktiven Selbstkontrolle der Hersteller lancierte die Schweizerische Gesellschaft für chemische Industrie (SGCI) ein Forschungsprojekt, das in Zusammenarbeit mit Bundes- und Kantonsbehörden die Rückstände von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser untersuchen und deren Verursacher feststellen will. Die Resultate sollen dazu dienen, auftretende Verunreinigungen zu eliminieren und entsprechend verseuchte Trinkwasserversorgungen zu sanieren [37].
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Boden
Der Aufbau des gesamtschweizerischen Messnetzes zur Beobachtung der Bodenbelastung mit Schadstoffen (NABO) wurde fortgeführt. Ende Jahr waren 52 der geplanten 100 repräsentativen Standorte festgelegt und erste Messungen vorgenommen worden. Die Auswahl der Messorte ist darauf ausgerichtet, einen generellen Überblick über die Situation in der Schweiz bezüglich der Bodenbelastung mit Schwermetallen und mit Fluor zu erhalten. Verdichtet wird das relativ weitmaschige Netz durch eigene Messorte der Kantone, die hauptsächlich in Belastungsgebieten liegen. Resultate der ersten NABO-Proben liegen noch nicht vor. Hingegen zeigten kantonale Untersuchungen zum Teil massive Überschreitungen der Richtwerte und wiesen nach, dass der Schwermetallgehalt in den Böden in erster Linie auf die Bewirtschaftungsform zurückzuführen ist und mit zunehmender Überdüngung ansteigt [38].
Grösser als bisher angenommen ist die Belastung des Bodens mit umweltgefährdenden organischen Chemikalien. So sind im Klärschlamm, der zu rund 50% von der Landwirtschaft verwertet wird, vielfach nicht nur giftige Schwermetalle, sondern in hoher Konzentration auch organische Gifte enthalten. Da die Klärschlammverordnung dafür keine Grenzwerte festlegt, erarbeitete das BUS entsprechende Richtlinien [39].
Neben den Schadstoffen stellt auch die zunehmende Bodenerosion, die Abschwemmung fruchtbarer Erde, ein Problem dar. Erste Ergebnisse des Nationalen Forschungsprogramms "Boden" kamen zum Schluss, dass auf knapp 10% der Schweizer Ackerfläche die Erosion über dem Toleranzwert liegt und der Boden unwiederherstellbar geschädigt und längerfristig zerstört wird, wenn nicht wirkungsvolle Gegenmassnahmen ergriffen und vor allem die Anbaumethoden angepasst werden [40].
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Abfälle
Da durch die immer grösser werdende Abfallflut die Kehrichtverbrennungsanlagen und Deponien bis an die Grenzen ihrer Kapazität ausgelastet sind, kommt einer umweltgerechten Abfallentsorgung — wie sie 1986 im Leitbild der Eidgenössischen Kommission für Abfallwirtschaft entworfen worden war — grosse Bedeutung zu. Vorschläge zur Verwirklichung dieses Leitbildes werden derzeit im Rahmen der geplanten Abfallverordnung ausgearbeitet. In einer Eingabe verlangte die SGU, dass dabei nicht nur Entsorgungsfragen geregelt, sondern auch Massnahmen vorgesehen werden, um die Erzeugung von Abfällen einzudämmen [41].
Das BUS führte Verhandlungen mit Vertretern von Handel, Industrie und Umweltorganisationen über Strategien zur Senkung des Verbrauchs von Einweg-Getränkeverpackungen und zur Förderung der Retourflaschen. Da keine befriedigende Lösung durch freiwillige Vereinbarungen zustande kam, kündigte der Bundesrat an, die notwendigen Massnahmen auf dem Verordnungsweg durchzusetzen und notfalls auch ein Verbot für bestimmte Verpackungen zu erlassen. Er beauftragte das BUS mit der Ausarbeitung einer verbindlichen Regelung, welche durch eine Pfandlösung den Rücklauf der Einweggebinde von kohlensäurehaltigen Getränken sichern soll. Um die zum Sammeln und Verwerten notwendige Organisation sowie die nötige Informationstätigkeit zu finanzieren, ist gleichzeitig die Erhebung einer im Verkaufspreis enthaltenen Entsorgungsgebühr vorgesehen [42].
Lenkungsabgaben nach dem Verursacherprinzip wurden auch im Zusammenhang mit der Entsorgung bzw. dem Recycling von Batterien diskutiert. Rückwirkend auf den 1. September traten Bestimmungen in Kraft, welche die Kennzeichnung schadstoffreicher Batterien vereinfachen und die Rückgabe sämtlicher Knopfbatterien verlangen. In der Vernehmlassung zu dieser Änderung der Stoffverordnung hatten mehrere Kantone und auch die Umweltorganisationen weitergehende Massnahmen wie die Depotpflicht für schadstoffreiche Batterien gefordert. Damit sollen hohe Rückgabequoten erzielt und wirtschaftliches Recycling oder sachgerechte Entsorgung ermöglicht werden, denn heute kommen trotz der in der StoV verankerten Rückgabepflicht drei Viertel der 4500 t jährlich anfallenden Alt-Batterien in den Abfall und belasten bei der Verbrennung die Umwelt mit Quecksilber und Cadmium [43].
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Am 1. April wurde die Verordnung über den Verkehr mit Sonderabfällen (VVS) rechtswirksam. Sie verlangt das lückenlose Erfassen des Weges, den diese Abfälle zu rücklegen, und kontrolliert deren umweltgerechte Entsorgung. Dadurch will sie sicherstellen, dass sich Irrfahrten und illegales Deponieren oder Verschwindenlassen von Sonderabfällen nicht mehr ereignen können. Noch nicht gelöst ist jedoch das Problem der Bewältigung der wachsenden Sondermüllberge. Eine neu gegründete "Schweizerische Gesellschaft der Entsorgungsunternehmen für Sonderabfälle" (Geso) will deshalb in Zusammenarbeit mit Bund und Kantonen für die in der Schweiz jährlich anfallenden 300 000 Tonnen Sondermüll eine langfristig befriedigende, umweltgerechte Lösung erarbeiten. In einem ersten Schritt ist neben einer umfassenden Bestandesaufnahme der Aufbau eines Beratungsdienstes für umweltgerechte Entsorgung vorgesehen [44].
Gemäss dem Leitbild für die schweizerische Abfallwirtschaft sollen die Sonderabfälle künftig nicht mehr als solche deponiert, sondern vor der Ablagerung durch Verbrennung in Hochtemperaturöfen in ungefährliche Reststoffe umgewandelt werden. Die auch gesamteuropäisch festzustellenden Kapazitätsengpässe machen die Realisierung von neuen, umweltgerechten Sondermüll-Verbrennungsanlagen nötig. Allerdings stösst die Suche nach Standorten für Deponien, Verbrennungsöfen, Behandlungs- und Entgiftungsanlagen sowie Sammelzentren auf immer grössere Schwierigkeiten. Seit der Präsentation eines Konzepts zur Sondermüllbeseitigung im April 1986 konnte noch an keinem der ins Auge gefassten Deponiestandorte mit weiteren Vorabklärungen und Sondierbohrungen begonnen werden. Die fünf betroffenen Gemeinden wehrten sich weiterhin vehement gegen eine Sondermüll- bzw. Reststoffdeponie auf ihrem Gebiet und verlangten in einem gemeinsamen Brief an den Bundesrat, dass das Problem der Sondermüllentsorgung neu angegangen werde. In seiner umweltpolitischen Standortbestimmung wies der Bundesrat auf die geplante Abfallverordnung hin, welche u.a. den Bau und Betrieb von Abfallbehandlungsanlagen regeln wird, und kündigte an, die flächendeckende Entsorgung für Sonderabfälle mit einem Anlagenkonzept sicherzustellen, das auf die Opfersymmetrie zwischen den Kantonen Rücksicht nehme [45].
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Lärmbekämpfung
Die Lärmschutz-Verordnung (LSV), welche die Beschränkung des von Anlagen ausgehenden Lärms namentlich in Bauzonen regelt, trat auf den 1. April in Kraft. Für neue ortsfeste Anlagen wie Strassen, Eisenbahnanlagen, Flugplätze, Schiessplätze sowie Industrie- und Gewerbeanlagen wurden die Vorschriften sofort wirksam. Bei bestehenden Anlagen müssen allfällige Sanierungen, nach Dringlichkeit geordnet, innert 15 Jahren durchgeführt sein. Um einen wirksamen Vollzug der LSV zu garantieren, führte das BUS Ausbildungskurse für Behörden und private Experten durch und erarbeitete Anleitungen zur Ermittlung und Beurteilung der Lärmsituation [46].
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Natur- und Heimatschutz
Die als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "zum Schutz der Moore – Rothenthurm-Initiative" vorgeschlagene Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) im Sinne einer Verstärkung des botanischen und zoologischen Biotopschutzes wurde von den Räten einstimmig verabschiedet. Das verstärkte rechtliche und finanzielle Engagement des Bundes im Bereich des Biotopschutzes war auch im Nationalrat unbestritten. Demgegenüber empfahl die grosse Kammer – wie im Vorjahr der Ständerat – die Rothenthurm-Initiative gegen die Opposition der Linken und Grünen Volk und Ständen zur Ablehnung. Diese vom Souverän überraschend angenommene Initiative, welche verlangt, dass sämtliche Moorlandschaften inskünftig zu schützen seien und daher auf das Waffenplatzprojekt in Rothenthurm (SZ) verzichtet werden müsse, behandeln wir in Kapitel I, 3 (Constructions militaires) [47].
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Mit der Beeinträchtigung der Landschaft durch geplante Schiess- und Waffenplätze, Hochspannungsleitungen oder Wasserkraftprojekte beschäftigten sich mehrere parlamentarische Vorstösse. So erkundigte sich Nationalrat Loretan (fdp, AG) nach einem Gesamtkonzept für das Freileitungsnetz der Schweiz, worauf der Bundesrat zusicherte, im Rahmen der Planungsgenehmigungsverfahren für den Bau von Hochspannungsleitungen dafür zu sorgen, dass die Aspekte der Raumplanung und des Landschafts-, Natur- und Heimatschutzes gebührend berücksichtigt werden. Eine vom Nationalrat als Postulat überwiesene Motion Longet (sp, GE) forderte den Bundesrat ferner auf, zur Verstärkung des Landschaftsschutzes Gesetzesvorschläge zu unterbreiten, um den in den verschiedenen Inventaren aufgenommenen Landschaften einen tatsächlichen Schutz auch durch Kantone und Gemeinden zu garantieren und um den Weisungen des EDI betreffend Skipisten, Meliorationen, Hochspannungsleitungen etc. Rechtskraft zu verschaffen [48].
Die Bemühungen um einen dauerhaften Schutz der Bündner Greina-Hochebene gingen auch nach dem Verzicht auf das Kraftwerkprojekt weiter. Aus einem von Naturschützern angeregten Fonds sollen die betroffenen Gemeinden für entgangene Einnahmen entschädigt werden, wenn sie einem Schutzvertrag für die Hochgebirgslandschaft Greina-Piz Medel zustimmen. Der Nationalrat überwies ein Postulat Columberg (cvp, GR), das den Bundesrat auffordert, in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden und den Umweltschutzorganisationen für den Fall Greina eine Abgeltungslösung zu suchen. Längerfristig wird zur Entschädigung von Berggemeinden, die im Interesse des Landschaftsschutzes auf einen Endausbau der Wasserkraft verzichten, eine gesetzliche Grundlage angestrebt. Die von der Schweizerischen Greina-Stiftung (SGS) lancierte Idee einer Solidaritätsabgabe nahm ihr Präsident, Nationalrat Maeder (–, AR), mit einer Motion auf und schlug als Weg zur Realisierung dieses "Landschaftsrappens" eine Neufassung des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vor. Der Nationalrat folgte jedoch der Argumentation von Bundesrat Schlumpf, wonach für die Erhebung einer solchen Energieabgabe durch den Bund die Verfassungsgrundlage fehle. Während er ein Postulat Loretan (fdp, AG) betreffend Abklärungen zu einem derartigen Abgeltungsfonds guthiess, lehnte er den von Maeder geforderten "Landschaftsrappen" mit 47:43 Stimmen ab und überwies in Postulatform nur den ersten Teil der Motion, der zur Schonung und Erhaltung der Naturschönheiten verlangt, dass Wasserkraftwerke das landschaftliche Bild und das ökologische Gleichgewicht möglichst wenig beeinträchtigen dürfen [49].
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Neben der Erhaltung der natürlichen Lebensräume bedrohter Tier- und Pflanzenarten wurde im Berichtsjahr auch dem Artenschutz selbst vermehrte Bedeutung zugemessen. Nachdem die Vogelwarte Sempach mit alarmierenden Ergebnissen ihres 1983 gestarteten Überwachungsprogramms der einheimischen Vogelarten an die Offentlichkeit getreten war, verlangte ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Ott (sp, BL) vom Bundesrat die Prüfung von Sofortmassnahmen. Mit einer internationalen Kampagne "Save the Birds" und einer über die Landesgrenzen hinausreichenden "Aktion Schmetterling" kämpften die Naturschutzorganisationen gegen das Aussterben bedrohter Arten und ihrer Lebensräume. In dieselbe Richtung zielten auch ihre Bemühungen um eine naturgerechtere Landwirtschaftspolitik [50].
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Das Fuss- und Wanderweggesetz (FWG) und die dazugehörige Vollziehungsverordnung traten auf den 1. Januar 1987 in Kraft. In einigen Kantonen wurden die Arbeiten zur Anpassung des Rechts an das FWG aufgenommen. Da die Beeinträchtigung von Mensch und Natur durch die schnelle Ausbreitung der sogenannten Mountain Bikes (Bergvelos) zunehme, bat ein vom Nationalrat überwiesenes Postulat Bircher (sp, AG) den Bundesrat, die Bergvelos auf speziell gekennzeichnete Routen zu verweisen, damit Fuss- und Wanderwege weiterhin gefahrlos begangen werden können [51].
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Der Bundesrat stimmte der Aufnahme einer 4. Serie von Objekten in das Inventar schützenswerter Ortsbilder der Schweiz (ISOS) zu. Neu erfasst wurden der Kanton Thurgau sowie Teile des Kantons Bern [52].
Seit Jahren befindet sich die eidgenössische Denkmalpflege, welche im Berichtsjahr ihr 100jähriges Bestehen feiern konnte, in einer schweren Finanznot. Um die unhaltbare Situation bei der Subventionierungspraxis zu lösen, überwies nun auch der Nationalrat oppositionslos eine Motion des Ständerates (Zumbühl, cvp, NW) sowie eine gleichlautende des Bündner Christlichdemokraten Columberg. Darin verlangt das Parlament die rasche Auszahlung längst fälliger Subventionsbeiträge sowie ein Finanzierungssystem, das es dem Bund ab 1989 erlauben soll, seinen rechtlichen Verpflichtungen auf dem Gebiet der Denkmalpflege ohne zeitliche Verzögerung nachzukommen und die umstrittene Drinßlichkeitsordnung von 1978 aufzuheben [53].
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Weiterführende Literatur
Einen allgemeinen Überblick gibt W. Schiesser (Hg.), Zwischenbilanz Umweltschutz. Bestandesaufnahme in der Schweiz, Zürich 1987 (im folgenden zitiert als Zwischenbilanz...). Die Reden zur Eröffnung des Europäischen Umweltjahres in der Schweiz wurden publiziert unter dem Titel Umweltpolitik 1987: Standortbestimmung und Perspektiven. Bericht über das Kolloquium zum Europäischen Umweltjahr in der Schweiz, 20. und 21. März 1987 im Stapferhaus, Schloss Lenzburg, Aarau 1987. Im Zusammenhang mit dem europ. Umweltjahr entstand ferner die vom BUS herausgegebene Schrift Schweiz — EG: Ein Umweltrechtsvergleich, Bern 1987. Zur internationalen Umweltschutzpolitik siehe B. Böhlen, "Grenzüberschreitende Massnahmen des Umweltschutzes", in Arbeitsgemeinschaft Christlicher Unternehmer (ACU) in der BRD / Vereinigung Christlicher Unternehmer (VCU) in der Schweiz (Hg.), Umwelt und Gewissen, Düsseldorf 1987, S. 35 ff. sowie BUS, Bericht 1986 über die Mitwirkung der Schweiz in der internationalen Umweltschutz-Tätigkeit, Bern 1987, bzw. Bericht 1987..., Bern 1988.
Im Anschluss an die Brandkatastrophe im Sandoz-Chemielager erschienen 1987 u.a. folgende Publikationen: M. Moret, "Ein halbes Jahr nach Schweizerhalle. Konsequenzen und Ziele", und W. Schweizer, "Schweizerhalle — eine Herausforderung für Sandoz", in Schweiz. Zeitschrift für die chemische Industrie, 1987, Nr. 6, S. 7 ff. bzw. 17 ff.; Harte oder sanfte Chemie?, Tages-Anzeiger Sonderdruck, Zürich 1987; D. Wiener, "Chemie ein Jahr nach Schweizerhalle: Ohne Gift und Risiko", in Bilanz, 1987, Nr. 11, S. 92 ff. Siehe auch C. Perrew, Normale Katastrophen. Die unvermeidbaren Risiken der Grosstechnik, Frankfurt/M. 1987.
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Mit allgemeinen Fragen der Umweltschutzgesetzgebung sowie Vollzugsproblemen befassen sich: R.W. Mädler / R. Locher, Umweltsituation Schweiz, Zürich 1987; E. Kopp, "Der Beitrag des Gesetzgebers zum Umweltschutz", in Documenta, 1987, Nr. 2, S. 7 ff.; W. Schiesser, "Das ökologische Engagement des Staates", in Zwischenbilanz..., S. 93 ff.; B. Wehrli, "Für eine systematische Planung des Umweltschutzes", in NZZ, 14.4.87; V. Parma, "Sabotage am Umweltschutz", in Bilanz, 1987, Nr. 2, S. 38 ff.; R. Chanson, "Der Vollzug des Umweltschutzgesetzes. Mögliche Verwaltungsstrukturen in den Kantonen", in NZZ, 1.9.87.; M. Eisner / Müller, "Umweltschutzvollzug: Fehlt der politische Wille?", in Verkehr und Umwelt, 1987, Nr. 1, S. 40 ff.
Zur Umweltverträglichkeitsprüfung siehe: D. Eberle / H. Kistenmacher, "Zur Methodenentwicklung für Umweltverträglichkeitsprüfungen", in DISP, 1987, Nr. 87, 26 ff.; V. Scheunpflug, "UVP — Was nützt sie? Wem nützt sie? Wie wird sie vollzogen?", in Verkehr und Umwelt, 1987, Nr. 1, S. 26 ff.; U. Brodbeck u.a. (Hg.), Die Umsetzung der Umweltverträglichkeitsprüfung in die Praxis: Eine Herausforderung für die Wissenschaft, Bern 1987. P.A. Jungo, Die Umweltverträglichkeitsprüfung als neues Instrument des Verwaltungsrechts, Freiburg 1987.
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Eine Bilanz über die Luftreinhaltepolitik allgemein ziehen H. Blattmann, "Luftschadstoffe in der Schweiz", in Zwischenbilanz..., Zürich 1987, S. 9 ff. und G. Leuteil, "Kantonale und kommunale Massnahmen zur Verminderung der Luftverschmutzung", in BUS-Bulletin, 1987, Nr. 2, S. 32 ff. Als grundlegende Studien sind zu erwähnen: INFRAS, Luft zum Leben. Dokumentation zum Luftreinhalte-Konzept 1986 des Bundesrates, (erstellt im Auftrag von SBN, SGU, VCS und WWF), Zürich 1987; EVED / BA für Strassenbau (Hg.), Verminderung der Umweltbelastung durch verkehrsorganisatorische und verkehrstechnische Massnahmen, Zürich 1987 (Vereinigung Schweizerischer Verkehrsingenieure); sowie Elektrowatt AG, Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Luftreinhalte-Konzept des Bundesrates und zusätzlichen Massnahmen zur Reduktion der Luftverschmutzung, 1. Teilbericht (erstellt im Auftrag des BUS), Zürich 1987. Die Berichte des BUS Schadstoffemissionen des privaten Strassenverkehrs 1950—2000, Bern 1986, und Vom Menschen verursachte Schadstoff Emissionen in der Schweiz 1950–2010, Bern 1987, sind wichtige Instrumente der Luftreinhaltepolitik und sollen Kantonen und Gemeinden für den Vollzug des USG und der LRV dienen.
Aufschluss über den Zustand der Luftqualität geben ferner die verschiedenen vom BUS publizierten Messwerte von Luftschadstoffen: Luftbelastung 1986. Messresultate des Nationalen Beobachtungsnetzes für Luftfremdstoffe (NABEL), Bern 1987; Immissionsmesswerte 19... Messdaten von stationären kontinuierlich betriebenen Messstationen für Luftschadstoffe, Bern 1988 (Daten 1984, 1985 und 1986); sowie Emissionen von luftverunreinigenden Stoffen aus natürlichen Quellen in der Schweiz, Bern 1987. Zum Thema Smog siehe: BUS, Empfehlungen für das Vorgehen bei Wintersmog, Bern 1987; H. Hompesch, Smog – macht er uns wirklich krank?, Bern 1987; B. Achermann, "Ozon-Belastung in der Schweiz", in BUS-Bulletin, 1987, Nr. 2, S. 25 ff. sowie das "Dossier Ozon", in Soziale Medizin, 1987, Nr. 11. Siehe auch BUS, Möglichkeiten der Emissionsminderung für flüchtige organische Verbindungen, Bern 1987.
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Allgemein zum Thema: M. Schärrer, "Erfolge und neue Probleme im Gewässerschutz", in Zwischenbilanz..., S. 21 ff. Zur Frage der Restwassermengen siehe BUS, Wasserentnahme aus Fliessgewässern. Auswirkungen verminderter Abflussmengen auf die Pflanzenwelt, Bern 1987 sowie B. Schädler, "Hydrologische Grundlagenbeschaffung für die Restwasserbestimmung", in BUS-Bulletin, 1987, Nr. 3, S. 1 ff. Für eine Neuordnung der Wasserkraftnutzung nach wirtschaftlichen statt politischen Gesichtspunkten plädiert eine St. Galler Nationalfondsstudie: J. Baumeier, Die Neuordnung von Wasserkraftnutzungen. Wirtschaftliche und ordnungspolitische Fragen, Grüsch 1987 (Diss. HSG).
Zur Belastung der Gewässer durch Phosphat und andere chemische Stoffe siehe J.P. Houriet, "Entwicklung der Konzentrationen des Waschmittelphosphatersatzstoffes 'NTA' in den Gewässern", in BUS-Bulletin, 1988, Nr. 1, S. 42 ff.; J. Dettwiler, "Düngungsverbot an Seeufern", in BUS-Bulletin, 1987, Nr. 2, S. 10 ff.; BUS, Bericht über die Phosphorbelastung durch die Düngung in der Landwirtschaft, Bern 1987; BUS, Nitrat-Untersuchung bei einer Hofquelle (Nitrat-Naturlabor), Bern 1987. Material zur Verunreinigung des Trinkwassers: BA für Gesundheitswesen, "Bericht über Nitrate im Trinkwasser (Standortbestimmung 1985)", in Mitteilungen aus dem Gebiete der Lebensmitteluntersuchung und Hygiene, 77/1986, S. 227 ff.; "Report: Schadstoffe im Trinkwasser", in Schweizer Naturschutz, 1987, Nr. 2, S. 2 ff.
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Allgemein zum Bodenschutz: M. Badilatti, "Bodenschutz als ökologische Aufgabe", in Zwischenbilanz..., S. 29 ff. Die vom BUS herausgegebene Schrift Erläuterungen zur Verordnung vom 9. Juni 1986 über Schadstoffe im Boden (VSBo), Bern 1987, enthält neben kurzen Hinweisen zur aktuellen Schadstoffbelastung des Bodens eine Interpretation der knapp gefassten acht Artikel der Verordnung und ist primär als Vollzugshilfe für die Kantone gedacht. Zum Problem der Klärschlammverwertung: BUS, Richtlinien über die Qualität und die Verwertung von kompostiertem Klärschlamm, Bern 1987.
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Allgemein zum Thema: M. Saxer, "Neue Methoden und alte Lasten der Abfallwirtschaft", in Zwischenbilanz..., S. 47 ff. Zu erwähnen ist ferner die vom Geschäftsführer der Schweizerischen Interessengemeinschaft für Abfallverminderung (SIGA), N. Egli, verfasste Schrift Schweizerische Abfallwirtschaft wohin?, Bern 1986, die wichtige Fakten und Zusammenhänge auflistet. In einer vom Bankverein finanzierten SGU-Studie Wirtschaftliche Strategie der Dauerhaftigkeit. Betrachtungen über die Verlängerung der Lebensdauer von Produkten als Beitrag zur Verminderung von Abfällen, Bankverein-Heft Nr. 32, zeigen die Autoren M. Börlin und W. Stahel anhand von praktischen Beispielen, dass die Verringerung der Abfall-Lawine durch langlebigere Industrie- und Konsumgüter auch wirtschaftlich interessant ist. Siehe auch "Dosen, Sprays, Papier: Vermeidbare Abfallflut", in SchweizerNaturschutz, 1987, Nr. 6, S. 2 ff.%sowie die grundsätzlichen Gedanken zur Ökologie der Kunststoffe von U. Kasser, "Kunststoff: Recycling hat keine Priorität", in Schweizer Naturschutz, 1987, Nr. 1, S. 24 ff.
Die vom BUS durchgeführte Erhebung über Sonderabfälle in der Schweiz, Bern 1987, gibt – im Sinne einer Planungsgrundlage – einen Überblick über die gegenwärtige Situation und die zu lösenden Probleme. Zum Thema Sondermüll und dessen Entsorgung siehe ferner: BUS, Behandlung und Verfestigung von Rückständen aus Kehrichtverbrennungsanlagen, Bern 1987; P. Oggier, "Neue Deponietypen als Ausgangspunkt für zukünftige gesetzliche Regelungen", in BUS-Bulletin, 1987, Nr. 2, S. 12 ff.; M. Tellenbach, "Die Sonderabfallverbrennung – eine tragende Säule der zukünftigen schweizerischen Abfallwirtschaft", in BUS-Bulletin, 1987, Nr. 4, S. 23 ff.; A. Droeven, "Sondermüll: Gutes Geld aus reinem Dreck", in Bilanz, 1987, Nr. 12, S. 75 ff.
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H. Heusser, "Teilerfolge der Lärmbekämpfung", in Zwischenbilanz..., S. 67 ff.; R. Guski, Lärm. Wirkungen unerwünschter Geräusche, Bern 1987. Das BUS publizierte in seiner Schriftenreihe Umweltschutz mehrere Hilfsmittel und Anleitungen für den Vollzug der LRV (alle Bern 1987).
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Einen Überblick bieten J. Rohner, "20 Jahre Natur- und Heimatschutz", in NZZ, 23.1.87, der auch auf bedauerliche Lücken im Vollzug hinweist, sowie W. Loretan, "Landschaftsschutz im aktuellen politischen Umfeld", in NZZ, 30.9.87. Ein kritisches Wanderbuch von J. Frischknecht, Wandert in der Schweiz solang es sie noch gibt, Zürich 1987, macht anhand von 35 "Lokalterminen" auf die drohende Zerstörung von Natur- und Kulturlandschaften aufmerksam und ruft dazu auf, für ihren Schutz einzutreten. Zum Thema Landschaftsschutz siehe ferner: H.F. Schneider, "Die Landschaftsverträglichkeitsprüfung (LVP). Ein Vorschlag zur angemessenen Berücksichtigung der Landschaft in der Umweltverträglichkeitsprüfung", in DISP, 1987, Nr. 87, S. 30 ff.; H. Weiss, Die unteilbare Landschaft. Für ein erweitertes Umweltverständnis, Zürich 1987; T. Günter, Natur- und Landschaftsschutz als Element der qualitativen Fremdenverkehrsentwicklung, Bern 1987 (BUS) sowie F.H. Schwarzenbach, Grundlagen einer zeitgemässen Natur-, Landschafts- und Umweltschutzpolitik im Berggebiet, Bern 1987 (BUS).
Aus Anlass des 100jährigen Bestehens der Denkmalpflege in der Schweiz gestaltete die Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte die Nr. 1/1987 ihrer Zeitschrift Unsere Kunstdenkmäler als Jubiläumsschrift "Denkmalpflege in der Schweiz 1886–1986" und zeichnete darin Geschichte, aktuelle Probleme und künftige Aufgaben der Denkmalpflege nach. Siehe auch die im Rahmen des NFP 16 ("Methoden der Erhaltung von Kulturgütern") von O. Baldinger herausgegebene Publikation, Erhaltung industrieller Kulturgüter in der Schweiz, Brugg 1987.
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[1] Umfragen: u.a. TA, 8.10.87; C. Longchamp, Analyse der Nationalratswahlen 1987, VOX-Sondernummer, Zürich 1988, S. 40 ff. Zum Wahlkampf und zu den Parteien siehe oben, Teil I, 1e (Eidg. Wahlen: Wahlkampf) und unten, Teil IIIa.
[2] FDP: Presse vom 23.2.87; BaZ, 25.8.87; NZZ, 28.8.87; vgl. SPJ, 1986, S. 252. Gewerbeverband: Presse vom 7.4.87. Allgemein zu Lenkungsabgaben: SHZ, 16.7.87; NZZ, 16.9.87; Ww, 8.10.87; Bilanz, 1987, Nr. 6, S. 23 f. Siehe ferner oben, Teil I, 4a (Wirtschaftssystem) sowie unten, Teil IIIa (Regierungsparteien: Freisinnige) und IIIb (Unternehmer: Gewerbe), wo auch weiterführende Literatur angegeben ist. Motion: Verhandl. B.vers., 1987, III, S. 33; TA, 2.9.87. Bundesrat: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1016; vgl. Gesch.ber., 1987, S. 108 und NZZ, 8.12.87.
[3] Europ. Umweltjahr: Suisse und Vat., 19.2.87; NZZ, 20.3., 21.3. und 23.12.87; Umweltschutz in der Schweiz, Bulletin des BUS (im folgenden zitiert als BUS-Bulletin), 1987, Nr. 1, S. 38 ff., Nr. 2, S. 1 f. und Nr. 4, S. 2 ff. Ministerkonferenz: Presse vom 27.10.87.
[4] Postulate: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 521 und 996; siehe auch unten (Luftreinhalte-Konzept). Umweltberatung: BaZ, 20.3.87; TA, 20.5.87; Vat., 24.10.87; Bund, 25.11.87; NZZ, 29.12.87.
[5] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 499 ff., 519 ff. und 1433 f.; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 82 ff. Zu "Schweizerhalle" siehe SPJ, 1986, S. 139 f. Schadenbilanzen: Presse vom 7.1., 26.9., 30.10. und 31.10.87; BaZ, 6.2. und 18.2.87; Ww, 13.3. und 3.12.87; BZ, 19.5. und 6.6.87.
[6] Störfall-Verordnung: Gesch.ber., 1987, S. 109 f.; BUS-Bulletin, 1987, Nr. 1, S. 1 ff.; BaZ, 21.2. und 15.9.87; NZZ, 22.1. und 15.4.87. Abkommen: vgl. oben, Teil I, 6a (Energie nucléaire).
[7] Unwetter: Presse vom 2.-8.7., 19.7., 20.7., 25.8. und 26.8.87; Gesch.ber., 1987, S. 394 f.; vgl. insbesondere auch die Chronologie und Darstellung der Ereignisse in der Botschaft des BR: BBl, 1988, I, S. 181 ff. Siehe auch TW, 21.7.87; NZZ, 5.12.87; Schweizer Naturschutz, 1987, Nr. 7/8, S. 26 f. sowie die von der CVP-Fraktion eingereichte Motion betreffend langfristige Vorbeugemassnahmen gegen Unwetterschäden (Verhandl. B.vers., 1987, III, S. 31).
[8] BA für Forstwesen und Landschaftsschutz / Eidg. Anstalt für das forstliche Versuchswesen, Sanasilva-Waldschadenbericht 1987, Bern 1987; Gesch.ber., 1987, S. 81 f.; Presse vom 25.8., 9.10. (Schutzwald-Studie) und 27.11.87. Siehe auch SGU-Bulletin, 1987, Nr. 1, S. 12 f. und Nr. 4, S. 20 ff. sowie SPJ, 1986, S. 105 und 140. Zur Kontroverse um die Sanasilva-Studie sowie zu weiterführender Literatur siehe oben, Teil I, 4c (Forstwirtschaft).
[9] Postulat Carobbio: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 268 f. und 332; zum Luftreinhalte-Konzept siehe unten. Initiative: BBl, 1987, III, S. 672; vgl. SPJ, 1986, S. 140.
[10] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1870 ff.; NZZ, 13.10.87. Siehe auch die überwiesene Motion Spoerry (fdp, ZH): Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1435. Allg. zur Gesetzgebung im Umweltschutzbereich siehe BaZ, 5.2.87; CdT, 21.3.87; NZZ, 14.4.87; sowie Lit. Zur kantonalen Umweltschutzgesetzgebung siehe unten, Teil II, 4f.
[11] VVS und LSV: vgl. SPJ, 1986, S. 146 f. sowie unten (Abfälle bzw. Lärmbekämpfung). Geplante Verordnungen: siehe unter den entsprechenden Stichwörtern.
[12] StoV: SPJ, 1986, S. 141; Gesch.ber., 1987, S. 121 f.; NZZ, 2.I 1.87 (Kritik an Übergangsfristen); vgl. auch BUS-Bulletin, 1987, Nr. 2, S. 22 ff. Asbest: siehe unten (Luftreinhaltung). Schiffsanstriche: NZZ, 17.7.87. Batterien: siehe unten (Abfälle).
[13] PER: SGU-Bulletin, 1987, Nr. 1, S. 15; vgl. TAM, 20.6.87. Zur Einschränkung des Verbrauchs von Pflanzenbehandlungsmitteln siehe BUS-Bulletin, 1987, Nr. 1, S. 13 ff. sowie die vom NR überwiesenen Postulate Nebiker (svp, BL) und Fankhauser (sp, BL) (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 525 f. und 996 f.). Siehe ferner die eingereichte Motion Longet (sp, GE), die ein schrittweises Verbot von PVC fordert (Verhandl. B.vers., 1987, III, S. 72).
[14] BZ, 16.3.87; NZZ, 28.8.87 (Aerosolindustrie); TA, 15.9.87; BaZ, 29.9.87; Schweizer Naturschutz, 1987, Nr. 6, S. 6 ff.; Gesch.ber., 1987, S. 121; BUS-Bulletin, 1987, Nr. 1, S. 10 ff. und 1988, Nr. 1, S. 57 ff. Zum FKW-Protokoll von Montreal siehe auch unten (Internat. Luftreinhaltepolitik). Siehe ferner den Appell der Konsumenten- und Umweltorganisationen zum Verzicht auf Spraydosen (TA, 22.7.87; Presse vom 4.9.87; SGUBulletin, 1987, Nr. 3, S. 12) sowie die Motion Rutishauser (svp, TG) betreffend Verbot von Freon in Spraydosen und Kühlschränken (Verhandl. B.vers., 1987, II, S. 97).
[15] Zum Stand der Arbeiten siehe TW, 16.3. und SZ, 26.9.87. Allg. zur UVP: Bund, 20.1 und 14.12.87; NZZ, 6.2. und 7.2.87; JdG, 12.3.87; Vat., 3.4.87; SHZ, 3.9.87. Siehe auch SPJ, 1986, S. 141 und Lit.
[16] Vollzugsprobleme: TW, 5.2.87; Ww, 19.2.87; SHZ, 30.4.87; TA, 18.5.87; NZZ und Vr, 31.8.87 (SPS-Umwelttagung zu Vollzugsproblemen in Kantonen und Gemeinden). Kredit: NZZ und SZ, 21.5.87; vgl. Gesch.ber., 1987, S. 110 und Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1702.
[17] NABEL: NZZ, 2.3.87; Bund, 10.3.87; Presse vom 18.9.87 (Resultate 1986); BUS-Bulletin, 1987, Nr. 3, S. 23 ff.; vgl. Amtl. Bull. NR, 1987, S. 148. Allg. zur Luftverschmutzung: Ww, 29.1.87; WoZ, 20.3.87; BZ, 3.4.87; NZZ, 7.5. und 5.6.87; VO, 14.5.87; SHZ, 15.10.87. Zum Vollzug der LRV siehe Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1505 f.; NZZ, 12.11.87 (kantonale Massnahmenpläne). Siehe auch SPJ, 1986, S. 141 ff. sowie Lit.
[18] Smog: BaZ, 21.1., 14.2., 16.2., 6.6. und 17.7.87; JdG, 21.1.87; Bund, 7.2.87; NZZ, 10.2. und 20.7.87; SHZ, 26.2.87; TA, 18.7. und 28.11.87; 24 Heures, 3.9.87; siehe auch die als Postulat überwiesene Motion der CVP-Fraktion, die ein Ozon-Stickoxid-Alarmsystem forderte (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 978 f.). Empfehlungen: BBl, 1988, I, S. 207 ff.; Presse vom 1.12.87. Reaktionen: NZZ, 2.12.87; BaZ, 23.12.87; BZ und SZ, 24.12.87; TA, 31.12.87; Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1702 f. Zur Debatte über die Gesundheitsgefährdung durch Smog siehe NZZ, 20.7., 28.7., 15.10. und 30.10.87; Vat., 21.7.87; Ww, 23.7.87; TA, 17.8.87 sowie Lit. (Hompesch). Siehe auch SPJ, 1985, S. 127.
[19] Atemwegserkrankungen: SGT, 5.2.87; Blick, 25.4.87. Studie: Presse vom 25.11.87; Vat., 11.12.87. Ärzte: NZZ, 16.2., 12.3. (Appell), 21.3. und 23.6.87; 24 Heures, 25.3.87; AT, 21.9.87. Siehe auch SPJ, 1985, S. 127 und 1986, S. 142.
[20] Umweltorganisationen: vgl. INFRAS, Luft zum Leben (cf. Lit); Presse vom 7.3.87; TAM, 4.4.87 (Öko-Bonus). Behörden: NZZ, 16.1.87; TA, 19.2.87. Stadt Zürich: TA, 6.2. und 7.2.87; Vr, 6.2.87. Standesinitiative ZH: Verhandl. B. vers., 1987, IV, S. 15; vgl. oben, Teil I, 6b (Strassenverkehr). Siehe auch SPJ, 1985, S. 109 und 126 sowie 1986, S. 120 f. und 143 (Reaktionen auf das Luftreinhalte-Konzept des BR).
[21] Luftreinhalte-Konzept: SPJ, 1986, S. 142 f.; Presse vom 20.2. (NR-Kommission), 11.3. und 12.3.87; NZZ, 28.2.87, 30.5.87 (StR-Kommission). Debatte und weitere Vorstösse: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 261 ff. und 300 ff., vgl. S. 565, 1034 und 1903; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 269 ff.; Presse vom 13.3., 17.3. und 11.6.87. Zur Motion Fetz (poch, BS) betreffend Einrichtung eines Umwelt-Abgabensystems (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 268 und 1431 f.) siehe oben, Teil I, 4a (Wirtschaftssystem). Reaktionen und Kommentare: Presse vom 18.3. und 21.3.87; wf, KK, 12, 23.3.87; NZZ, 27.3.87; BaZ und NZZ, 17.6.87 (BR-Parteien).
[22] Verordnungen über die Abgasemissionen leichter Motorwagen (FAV 1), schwerer Motorwagen (FAV 2) und von Motorrädern (FAV 3): BZ, 17.9.87; NZZ, 29.9.87; vgl. SPJ, 1985, S. 108 f. und 128 sowie 1986, S. 120 f. und 143. BUS-Studie: Schadstoffemissionen des privaten Strassenverkehrs 1950-2000, Bern 1986; Presse vom 14.1.87; SHZ, 15.1.87; NZZ, 19.1.87; LNN, 24.1.87; BUS-Bulletin, 1987, Nr. 1, S. 21 ff. Studie der Auto-Importeure: Ww, 5.3.87; BZ, 18.9.87; TA, 14.10.87.
[23] Vernehmlassung (Verschärfung von FAV 2 und 3): Suisse, 11.7.87; BaZ und TA, 15.8.87; SGU-Bulletin, 1987, Nr. 4, S. 17. Bundesrat: vgl. Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1871. EJPD-Studie: BZ, 23.12.87; vgl. Lit. Siehe auch die anlässlich der Debatte über das Luftreinhalte-Konzept geforderten Massnahmen im Zusammenhang mit dem Verkehr (vgl. oben) sowie weitere diesbezügliche Vorstösse (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 981 ff., 1442 f., 1445 und 1463 f.). Siehe ferner oben, Teil I, 6b (Strassenverkehr).
[24] NZZ und TA, 4.11.87. Zur Luftverschmutzung durch Heizungen vgl. Ww, 2.4. und 8.10.87; NZZ, 14.5.87; SZ, 12.10.87; siehe auch die anlässlich der Debatte über das Luftreinhalte-Konzept behandelten Forderungen nach Reduktion der Emissionen aus Feuerungsanlagen (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 261 ff. und 300 ff.) sowie das Postulat Lüchinger (fdp, ZH) zum selben Thema (Verhandl. B.vers., 1987, III, S. 72).
[25] Schwefelgehalt: SGT, 16.2.87; Bund und NZZ, 1.7.87; vgl. SPJ, 1985, S. 128. Motion Lanz: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 979 f.; vgl. Verhandl. B.vers., 1987, III, S. 68 (Motion Jaeger).
[26] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 507 f. und 523. Zu den sogenannten Wohngiften siehe die diesem Thema gewidmete Nr. 1/1987 des SGU-Bulletins; BZ, 5.1. und 16.1.87; TA, 13.1.87; Brückenbauer, 21.1.87; NZZ, 4.8.87; SHZ, 6.8.87; sowie die Postulate Nabholz (fdp, ZH) und Wiederkehr (Idu, ZH) (Verhandl. B.vers., 1987, IV, S. 76 und 96); vgl. ferner SPJ, 1986, S. 142.
[27] Anhang "Asbest": BüZ, 13.2.87; 24 Heures, 26.2.87; Bund und SZ, 4.3.87; vgl. SPJ, 1985, S. 127. Asbest-Übereinkommen (Nr. 162) der Internationalen Arbeitsorganisation, IAO: BBl, 1987, II, S. 1336 ff. (Bericht des BR); Amtl. Bull. StR, 1987, S. 430 ff.; Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1817 ff.; Lib., 22.8.87; BaZ, 22.8, 28.8. und 9.12.87; Presse vom 18.12.87. Zum Stand der Sanierung von Bauten mit Spritzasbest siehe Gesch.ber., 1987, S. 80; vgl. SPJ, 1985, S. 127 und 1986, S. 142 (Anm. 11).
[28] Zusatzprotokoll von Helsinki: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 826 f.; AS, 1988, S. 284 und 285 ff. (Ratifikation am 21.9.87); vgl. wf, Dok., 32, 10.8.87; NZZ, 3.9.87; SHZ, 19.11.87 sowie SPJ, 1985, S. 128 (Anm. 9) und 1986, S. 142 (Behandlung im StR). 2. Zusatzprotokoll: Gesch.ber., 1987, S. 34 und 112. Zur Genfer Konvention von 1979 über weiträumige, grenzüberschreitende Luftverschmutzung siehe SPJ, 1979, S. 125 und 1983, S. 128.
[29] Wiener Konvention: BBl, 1987, I, S. 717 ff. (Botschaft); Amtl. Bull. NR, 1987, S. 827 ff.; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 495 ff. und 499; Bund und JdG, 15.I.87; NZZ, 23.12.87 (Ratifikation am 17.12.87). FKW-Protokoll: NZZ, 24.2., 17.3. und 11.9.87; 24 Heures, 1.5.87; Presse vom 17.9.87; BaZ und JdG, 1.10.87; BBl, 1988, II, S. 491 ff.; BUS-Bulletin, 1988, Nr. 1, S. 57 ff.; vgl. Amtl. Bull. NR, 1987, S. 267 f., 332 und 1202 sowie oben (Umweltschutzgesetzgebung).
[30] Botschaft zur Initiative und zur GSG-Revision: BBl, 1987, II, S. 1061 ff.; Presse vom 30.4.87. Stellungnahmen und Kritik an der Gesetzesvorlage: NZZ, 15.5.87 (Schweiz. Arbeitsgemeinschaft für die Bergbevölkerung), 19.5., 12.6., 25.11. und 30.11.87; Presse vom 16.9.87 (Initianten des Volksbegehrens "zur Rettung unserer Gewässer") und vom 11.11.87 (StR-Kommission). Siehe auch SPJ, 1983, S. 129, 1984, S. 123, 1985, S. 129 und 1986, S. 143 f.
[31] BBl, 1987, I, S. 870 ff.; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 435 ff. und 615 ff.; Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1269 ff.; TA, 26.2.87; Presse vom 23.9., 1.10., 2.10. und 8.12.87; NZZ, 26.9.87. Stellungnahmen im Hinblick auf die Parlamentsberatungen: BZ, 18.5.87 (Schweiz. Fischereiverband); BaZ, 19.9.87 (Regierungskonferenz der Bergkantone). Siehe auch NZZ, 21.1.87; TA, 21.9.87; SGT und SZ, 2.10.87 (Interview mit NR Loretan, fdp AG, der diese Übergangslösung angeregt hatte); BZ, 14.1 1.87 (Studie des Schweiz. Wasserwirtschaftsverbandes) und Schweizer Naturschutz, 1987, Nr. 7/8, S. 14 ff. Vgl. SPJ, 1985, S. 129 und 1986, S. 115 und 143 f. sowie oben, Teil I, 6a (Centrales hydro-électriques).
[32] Siehe dazu unten (Landschaftsschutz).
[33] Vgl. SPJ, 1986, S. 144.
[34] Bilanz Phosphatverbot: Gesch.ber., 1987, S. 113; Amtl. Bull. NR, 1987, S. 568 f.; Vat., 29.6.87; TA, 7.7.87; NZZ, 8.7.87. NTA im Trinkwasser: AT, 11.1.87. EDTA-Problem: SGT, 30.3.87. Zur Gewässerbelastung allgemein siehe auch SZ, 25.6., 9.7., 13.7. und 21.7.87.
[35] Sanierung der Hofdüngeranlagen: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1475 f.; BZ, 24.4.87; Vat., 24.7.87; BaZ, 20.11.87 (kantonale Subventionsregelungen). Anderung der Bodenverbesserungsverordnung auf den 1.8.87: AS, 1987, S. 916 f. Siehe auch Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1194 f.; Schweizer Naturschutz, 1987, Nr. 5, S. 18 sowie Lit.
[36] Belastung des Trinkwassers: NZZ, 13.1.87; TW, 3.2.87; SZ, 10.8.87; SHZ, 24.9.87; TA, 2.10.87; Schweizer Naturschutz, 1987, Nr. 2, S. 2 ff.; vgl. SPJ, 1986, S. 144 f. Vollzugsprobleme: Amtl. Bull. NR, 1986,.S. 2027 und Amtl. Bull. StR, 1987, S. 101 (Uberweisung einer Petition zur Kenntnisnahme an den BR betreffend verstärkte Bundesaufsicht beim Vollzug des GSG); Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1043 f.
[37] Kantonschemiker: NZZ und 24 Heures, 13.8.87; SGT, 19.8.87. Atrazin-Verbot: BZ, 15.4. und 23.12.87; Bund, 2.9.87 (Berner Regierung); vgl. NZZ, 28.1. und TA, 6.10.87 (umstrittener Einsatz von Atrazin durch die SBB); NZZ, 4.7.87; BUS-Bulletin, 1987, Nr. 3, S. 13 f. und Gesch.ber., 1987, S. 121 (Massnahmen zur Einschränkung des Atrazin-Verbrauchs). Chem. Industrie: NZZ, 14.2. und 19.5.87. Zur Diskussion über die Förderung einer umweltgerechteren landwirtschaftlichen Produktion siehe oben, Teil I, 4c (Agrarpolitik).
[38] VSBo und NABO: Gesch.ber., 1987, S. 117 f.; BUS-Bulletin, 1987, Nr. 3, S., 16 f.; Bund, 25.3. und Vat., 1.6.87 (kantonale Untersuchungen); vgl. Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1533 sowie SPJ, 1985, S. 130 f. und 1986, S. 145. Zum Problem der Überdüngung des Bodens siehe auch die als Postulat überwiesene Motion Oehen (öfp, BE) betreffend leichtlöslichen Stickstoffdünger (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 514 f.) sowie oben (Gewässerschutz). Vgl. ferner die Diskussion über die Förderung einer umweltgerechteren landwirtschaftlichen Produktion: oben, Teil I, 4c (Agrarpolitik).
[39] BaZ, 28.1.87; vgl. Lit. Siehe auch SPJ, 1981, S. 119 (Klärschlammverordnung).
[40] NZZ, 11.5.87; Presse vom 7.8.87; LNN, 8.9.87; TA, 22.10.87; Vat., 15.12.87. Zum Zusammenhang zwischen Bodenbelastung und Anbaumethoden siehe allgemein: TAM, 28.2.87; NZZ, 19.6.87; Ww, 22.10. und 29.10.87.
[41] Abfallflut: Bund, 13.2.87; BaZ, 6.3.87; Val., 5.9.87; Ww, 29.10.87; vgl. Amtl. Bull. NR, 1987, S. 165, 1048 und 1540; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 421 f. Leitbild: SPJ, 1986, S. 145; vgl. SHZ, 5.3.87; TA, 20.3.87. Abfallverordnung: TW, 2.2.87; vgl. Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1873 sowie Gesch.ber., 1987, S. 108 f. und 119. Eingabe: SGU-Bulletin, 1987, Nr. 4, S. 17. Siehe auch die von NR Widmer (]du, ZH) eingereichte Motion betreffend umweltgerechte Abfallbeseitigung (Verhandl. B.vers., 1987, IV, S. 104).
[42] Verhandlungen: BZ, 6.1. und 13.5.87; SHZ, 16.4. (Spezial-Nr.) und 7.5.87; NZZ, 6.5.87; Bund, 26.6.87; TA, 22.7.87; SGU-Bulletin, 1987, Nr. 1, S. 15 und Nr. 3, S. 11 f. Bundesrat: Stellungnahme zu einer als Postulat überwiesenen Motion Rüttimann (cvp, AG), welche ein Verbot von Alu-Getränkedosen forderte (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1854 f.). Geplante Verordnung: TA, 9.10.87; BZ, 28.11.87; SHZ, 23.12.87; Gesch.ber., 1987, S. 119. Siehe auch SPJ, 1986, S. 145 f.
[43] Änderung der StoV: AS, 1987, S. 1195 ff. und 1388; Presse vom 22.9.87. Vernehmlassung: BaZ, 19.6.87; Bund, 1.7.87; NZZ, 4.7.87. Siehe auch die Petition betreffend Einführung eines Rückgabepfands für Batterien auf dem Verordnungsweg: Amtl. Bull. NR, 1986, S. 2027 und 1987, S. 161; Amtl. Buil. StR, 1987, S. 101. Vgl. ferner TA, 12.5.87; BaZ und 24 Heures, 27.8.87; NZZ, 5.10.87; Schweizer Naturschutz, 1987, Nr. 4, S. 12 sowie SPJ, 1986, S. 145.
[44] VVS: SPJ, 1986, S. 146; BaZ und NZZ, 28.3.87; Vat., 1.4.87. Ein internationales Übereinkommen über die Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs mit gefährlichen Abfällen wird auf Antrag der Schweiz derzeit ausgearbeitet (Lib. und 24 Heures, 10.6.87; SGT, 17.6.87; Gesch.ber., 1987, S. 33). Geso: BaZ, 10.2.87; Vat., 29.6. und LNN, 1.7.87 (Gründung); SGT, 28.7.87.
[45] Kapazitätsengpässe: Ww, 9.4.87; TA, 12.5.87; SHZ, 25.6. und 6.8.87. Suche nach Standorten und Opposition: SPJ, 1986, S. 146; NZZ, 28.3.87; Vat., 29.4. und 2.5.87; Bund, 4.5. und 5.5.87 (Brief der fünf Gemeinden); SHZ, 21.5.87; SZ, 13.7.87; BZ, 16.7.87; vgl. auch die in BL von Grünen und Linken eingereichte Initiative gegen Sondermülldeponien (BaZ, 6.1. und 18.6.87). Umweltpolitische Standortbestimmung des BR: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1873. Siehe auch die in Postulatform überwiesene Motion Spoerry (fdp, ZH), welche die Festlegung von Standorten für Sondermülldeponien und -verbrennungsanlagen nötigenfalls durch ein Machtwort des Bundes verlangt (Amtl. Bull. NR, 1987, S. 977 f.). Vgl. ferner Gesch.ber., 1987, S. 119 sowie Lit.
[46] Presse vom 31.3.87; BUS-Bulletin, 1987, Nr. 1, S. 31 ff. (LSV) und Nr. 2, S. 35 ff. (Ausbildung und Hilfsmittel für den Vollzug der LSV); Gesch.ber., 1987, S. 123 f.; vgl. SPJ, 1986, S. 146 f. Zur Problematik des militärischen Fluglärms siehe NZZ, 20.1.87; Bund, 20.3. und 7.8.87. Zum Entwurf einer weiteren Verordnung über die Typenprüfung beweglicher Geräte und Maschinen (TLV) siehe Gesch.ber., 1987, S. 124.
[47] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 130 ff., 148 ff., 552, 819 und 1040; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 168, 240 ff. und 424; BBl, 1987, I, S. 984 (Abstimmungsempfehlung); AS, 1988, S. 254 ff. (NHG); vgl. SPJ, 1986, S. 62 und 147 (Behandlung im StR). Siehe auch NZZ, 28.2. und 14.11.87; Ww, 31.12.87; Schweizer Naturschutz, 1987, Nr. 6, S. 36 f. und Nr. 7/8, S. 17. Zur verzögerten Inkraftsetzung des revidierten NHG siehe Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1621; BZ, 6.11. und 25.11.87; TA, 19.11.87.
[48] Interpellation Loretan: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1029 f.; vgl. BZ, 15.1.87. Zu Vorstössen in Bezug auf Schiess- und Waffenplätze siehe: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 155 f., 534 f., 1319, 1460 f., 1526, 1705 und 1910. Motion Longet: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 980 f. Zur Beeinträchtigung der Landschaft durch den Wintersport siehe NZZ, 3.3.87; TA, 14.4. und 21.11.87; SGU-Bulletin, 1987, Nr. 4.
[49] Amtl. Bull. NR, 1987, S. 999 (Postulat Columberg), S. 1295 ff. (Postulat Loretan) und S. 1297 ff. (Motion Maeder). Zu Greina siehe auch Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1013 f.; Amtl. Bull. StR, 1987, S. 174; BZ, 21.4.87; Presse vom 22.5.87 (Landschaftsrappen); Ww, 28.5.87; BüZ, 30.5.87; Presse vom 30.10.87 (Rechtsgutachten der SGS); SPJ, 1986, S. 148. Zur Opposition gegen die Landschaftszerstörung durch Wasserkraftprojekte siehe BZ, 26.2. und 31.3.87; SGU-Bulletin, 1987, Nr. 3, S. 17 ff.; Schweizer Naturschutz, 1987, Nr. 7/8, S. 14 f. sowie oben, Teil I, 6a (Centrales hydro-électriques).
[50] Vögel: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1461; BaZ, 26.3.87; 24 Heures, 3.4.87; SGT, 15.5.87; NZZ, 24.8.87. Schmetterlinge: Bund, 10.6.87; SchweizerNaturschutz,1987, Nr. 3, Nr. 4, S. 4 ff. und Nr. 6, S. 41 f. Zum Schutz der Arten und Lebensräume siehe auch AS, 1987, S. 421 ff. (internat. Abkommen); NZZ, 15.6.87; Ww, 16.7.87; Schweizer Naturschutz, 1987, Nr. 5, S. 4 f. und Nr. 6, S. 43 ff.
[51] FWG: SPJ, 1986, S. 133; NZZ, 31.1.87; TA, 9.5.87; ARF, Schweizer Fussgänger-Zeitung, 1987, Nr.4. Zur Arbeitsgemeinschaft Recht für Fussgänger (ARF), die sich für Fusswegnetze im Siedlungsgebiet einsetzt, siehe BaZ, 3.11.87. Kantonale Gesetzgebung: vgl. unten, Teil II, 4b. Mountain Bikes: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1861; vgl. SGT, 18.6.87; TA, 20.6. und 14.12.87; CdT, 12.8.87.
[52] AS, 1987, S. 622 ff.; Presse vom 3.3.87; vgl. SPJ, 1985, S. 133 und 1986, S. 148.
[53] Jubiläum: Vat., 23.2.87; NZZ, 18.11.87. Subventionen: Gesch.ber., 1987, S. 67 und 412; vgl. BaZ, 25.6.87. Motionen: Amtl. Bull. NR, 1987, S. 1220 ff.; BaZ, 29.9.87; vgl. SPJ, 1986, S. 148 (Behandlung im StR). Siehe auch das von NR Fischer (cvp, LU) eingereichte Postulat betreffend Lockerung der Dringlichkeitsordnung im Hinblick auf die Zentenarfeier 1991 (Bundesbeiträge an die Restaurierung von Baudenkmälern in der Zentralschweiz): Verhandl. B.vers., 1987, III, S. 57; Vat., 10.10.87.
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