Grundlagen der Staatsordnung
Rechtsordnung
Gegen den Widerstand der SVP stimmte der Nationalrat der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der UNO gegen die Folter zu. – Gegen die vom Parlament beschlossene Einführung von Pässen mit biometrischen Merkmalen wurde das Referendum eingereicht. – Der Nationalrat trat auf die vom Bundesrat beantragte Verschärfung des Staatsschutzgesetzes nicht ein. – Volk und Stände lehnten die von der SVP eingereichte Volksinitiative zur Einbürgerungspolitik („für demokratische Einbürgerungen“) deutlich ab. – In mehreren Städten kam es zu Anschlägen gegen türkische Geschäfte und Institutionen. – Die Zahl der brutalen Gewalt- und Sexualdelikte ist gemäss einer Studie in der Schweiz in den letzten zwanzig Jahren stark angestiegen. – Volk und Stände nahmen die Volksinitiative „für die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern“ knapp an. – Die SVP reichte ihre Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer“ mit über 200 000 Unterschriften ein. – Das Parlament verabschiedete die neue einheitliche Zivilprozessordnung.
Grundrechte
Als Zweitrat stimmte auch der Nationalrat der Ratifizierung des Fakultativprotokolls zum
Übereinkommen der UNO gegen Folter und andere unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und den dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen zu. Ein Nichteintretensantrag der SVP unterlag mit 122 zu 45 Stimmen. Gestossen hatte sich die SVP an der Verpflichtung für die Unterzeichnerstaaten, eine Kommission zur Prävention der Folter und zur Kontrolle der Einhaltung des Folterverbots zu schaffen. Das Geschäft konnte im Berichtsjahr noch nicht erledigt werden, da der Nationalrat eine Differenz zur kleinen Kammer schuf, indem er dieser Kommission die Kompetenz erteilte, ein ständiges Sekretariat einzurichten
[1].
Das Parlament verabschiedete in der Sommersession die Verlängerung der Zusammenarbeit der Schweiz mit den
Internationalen Gerichten zur Verfolgung von schwerwiegenden Verletzungen des humanitären Völkerrechts um weitere fünf Jahre. Im Ständerat erfolgte die Zustimmung einstimmig, im Nationalrat gegen den Widerstand der SVP
[2].
Der Bundesrat beantragte dem Parlament im Frühjahr eine Reihe von Gesetzesrevisionen zur
Umsetzung des Römer Statuts des Internationalen Gerichtshofs. Die Schweiz ist diesem internationalen Übereinkommen zur Schaffung von internationalen Gerichten zur Verurteilung von Kriegsverbrechern bereits 2001 beigetreten. Um auch in der Schweiz eine effiziente und lückenlose Umsetzung des Statuts zu gewährleisten, sollen einige Strafrechtsbestimmungen präzisiert, der neue Straftatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit geschaffen und Kriegsverbrechen genauer definiert werden. Zudem sollen die Zuständigkeiten von Zivil- und Militärjustiz zur Durchführung von Strafverfahren neu geregelt werden
[3].
Anfang Juli beschloss der Bundesrat die Unterzeichnung der
Konvention des Europarates gegen den Menschenhandel aus dem Jahr 2005. Diesen Schritt hatte auch der Nationalrat mit der Überweisung einer von 156 Abgeordneten signierten Motion Leutenegger Oberholzer (sp, BL) gefordert. Diese Motion fand in der Wintersession auch im Ständerat Zustimmung
[4].
Datenschutz und Statistik
Nachdem im Vorjahr die rechtlichen Grundlagen für das neue System der Volkszählung geschaffen worden waren, gab der Bundesrat im August einen Entwurf für die
Verordnung zur Durchführung der Erhebung von 2010 in die Vernehmlassung. Gegen Jahresende hat er die definitive Fassung der Verordnung verabschiedet und auf den 1. Februar 2009 in Kraft gesetzt
[5].
Als Zweitrat befasste sich der Nationalrat mit der Übernahme der EU-Verordnung über biometrische Pässe und andere Reisedokumente. Grundsätzlich geht es dabei um die Aufnahme von biometrischen Daten (vorläufig nur Gesichtsmerkmale, ab 2009 auch zwei Fingerabdrücke) auf einem Chip in diesen Ausweisdokumenten und um die Speicherung dieser biometrischen Merkmale in der existierenden zentralen Datenbank über die ausgestellten Ausweise. Für die Reisepässe würde dieser Chip sofort eingeführt, für die Identitätskarten erhielte der Bundesrat die Kompetenz, ihn später als obligatorisch zu erklären. Nationalrat Zisyadis (pda, VD) stellte einen von respektablen Minderheiten der SVP und der GP unterstützten, aber letztlich erfolglosen Nichteintretensantrag. Die vorberatende Staatspolitische Kommission hatte aber auch einige Einwände, welche sie als Abänderungsanträge formulierte. Aus der Überlegung heraus, dass eine Mehrheit der Bevölkerung nie in die USA reist, wollte sie, dass neben den von diesem Land verlangten teuren neuen Ausweisdokumenten weiterhin eine herkömmliche Identitätskarte ohne Chip mit biometrischen Daten erhältlich sein soll. Im Sinn der Publikumsfreundlichkeit sollen zudem weiterhin die Gemeinden, und nicht nur die von den Kantonen bezeichneten regionalen Verwaltungsstellen diese nicht biometrischen Identitätskarten abgeben dürfen. Als Ergänzung der neuen biometrischen Ausweispapiere forderte die SPK zudem, dass dieser Chip auch Elemente für die Schaffung einer elektronischen Identität enthalten kann, wie sie für Transaktionen im Internet nützlich ist (so genannte elektronische Signatur). Alle drei Vorschläge akzeptierte der Rat oppositionslos. Der lauten Kritik in der Öffentlichkeit an den vorgesehenen hohen Ausgabepreisen für die Dokumente trug der Rat insofern Rechnung, als er festhielt, dass diese Gebühren „familienfreundlich“ ausgestaltet sein müssen. Die Grünen und die SP gingen mit ihrer Kritik weiter als die SPK. Sie lehnten auch die zentrale Datenbank ab, in der unter anderem die Fingerabdrücke aller Inhaber dieser neuen Ausweispapiere gespeichert werden. Diese zentrale Datenbank werde vom Schengen-Abkommen nicht verlangt und eröffne die Möglichkeit, dass diese später von der Polizei nicht nur wie gesetzlich erlaubt für die Identifikation von Opfern von Gewalttaten oder Katastrophen, sondern auch für andere Ermittlungsarbeiten beigezogen werden könnte. Ihr Antrag, dass die Fingerabdrücke nicht in die Datenbank aufgenommen resp. auf Wunsch gelöscht werden, konnte sich nicht durchsetzen. In der Gesamtabstimmung sprachen sich nicht nur die geschlossenen Grünen und eine starke Mehrheit der SP gegen die Vorlage aus, sondern auch ein Teil der SVP; in der Schlussabstimmung votierte neben der Linken fast die Hälfte der SVP dagegen. Der SVP-Protest richtete sich aber weniger gegen die Vorlage an sich, als gegen die Tatsache, dass die Schweiz wegen ihrer Teilnahme am Schengen-Abkommen zur Übernahme dieser neuen Passvorschriften verpflichtet ist.
In der
Differenzbereinigung strich der Ständerat die von der grossen Kammer geschaffene Möglichkeit, weiterhin eine herkömmliche Identitätskarte ohne Chip zu beziehen und diese von den Gemeinden ausstellen zu lassen. Begründet wurde diese Streichung mit dem Protest der Kantone gegen diese für sie kompliziertere Lösung, die zudem in ihre verfassungsmässig garantierte Autonomie bei der Organisation ihrer Verwaltung eingreift. Gegen den Widerstand der Linken schloss sich der Nationalrat diesem Entscheid an
[6].
Ein Komitee mit einzelnen Politikern der PdA, der SP, der GP, der SVP, der EDU und der SD lancierte das
Referendum, das fristgerecht mit über 60 000 gültigen Unterschriften zustande kam. Mitgewirkt in dieser bunten Koalition hatten auch Organisationen der äusseren Rechten, Vertreter von Fussballfanclubs, religiöse Gruppierungen sowie Vereine, welche sich für Immigranten einsetzen. Die Unterschriften stammten fast alle aus der Deutschschweiz. Informiert und geworben für das Referendum wurde praktisch ausschliesslich im Internet auf einer eigens dafür geschaffenen Seite „www.freiheitskampagne.ch“, auf welcher auch die Unterschriftenbogen herunter geladen werden konnten. Experten sprachen denn auch vom ersten Internet-Referendum der Schweiz
[7].
Staatsschutz
Als Zweitrat befasste sich der Ständerat mit dem
neuen Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes. Er übernahm, mit einigen vorwiegend redaktionellen Änderungen, die Version von Bundes- und Nationalrat. Die wenigen Differenzen zwischen den beiden Ratskammern waren rasch beigelegt
[8].
Die vom Bundesrat im Vorjahr beantragte Übernahme der Weiterentwicklung des
Schengener-Besitzstandes im Bereich des Informationssystems (SIS) wurde im Nationalrat von einer Mehrheit der SVP-Fraktion erfolglos mit einem Nichteintretensantrag bekämpft. Im Ständerat war zuvor die Zustimmung einstimmig gewesen. Das System selbst wurde im August in der Schweiz versuchsweise in Betrieb genommen. Die Polizei versprach sich davon grössere Fahndungserfolge
[9].
Die SVP wandte sich im Nationalrat, gemeinsam mit den Grünen, ebenfalls erfolglos gegen die Weiterentwicklung des
Schengener Besitzstandes im Bereich der Überwachung der gemeinsamen Aussengrenze. Während die Grünen ihre Ablehnung mit ihrem Eintreten für möglichst offene Grenzen für Flüchtlinge aus der Dritten Welt begründeten, war die SVP dagegen, weil sie keine Integration der Schweiz in die Mechanismen und Institutionen der EU wünscht. Der Ständerat hatte der Vorlage als Erstrat oppositionslos zugestimmt
[10].
Die vom Bundesrat im Vorjahr unterbreitete
Revision des Staatsschutzgesetzes (Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit) kam beim Nationalrat als Erstrat nicht gut an. Eine aus Vertretern der SVP, der SP und der Grünen gebildete Mehrheit der Rechtskommission beantragte Rückweisung an den Bundesrat mit der Auflage, namentlich die Begriffe „innere“ und „äussere“ Sicheheit genauer zu definieren, die vorgesehene Zusammenarbeit der Bundesbehörden mit denjenigen der Kantone und vor allem denjenigen des Auslandes zu präzisieren und die parlamentarische Oberaufsicht zu stärken. Eine Minderheit aus einigen SP- und GP-Mitgliedern beantragte Nichteintreten und eine aus Vertretern der FDP und der CVP gebildete Kommissionsminderheit wollte die Revisionsvorschläge in der vorliegenden Form behandeln. In der Eintretensdebatte unterstützten die Fraktionen der SP und der GP den Nichteintretensantrag; sie kritisierten in erster Linie die vorgesehenen präventiven Informationsbeschaffungsmöglichkeiten, welche Vischer (gp, ZH) in Anspielung an die Geheimdienstdebatte in Deutschland als „den grossen Lauschangriff“ verurteilte. Ebenfalls für Nichteintreten auf das von alt-Bundesrat Blocher (svp) ausgearbeitete, jetzt aber von Bundesrat Schmid (bdp) vertretene Geschäft votierte eine grosse Mehrheit der SVP. Der Rat sprach sich mit 92 zu 79 Stimmen
gegen das Eintreten aus
[11].
Der Präsident der für die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste zuständigen Geschäftsprüfungsdelegation, Ständerat Hofmann (svp, ZH), hatte 2007 eine parlamentarische Initiative für die
Übertragung der zivilen Nachrichtendienste an ein einziges Departement eingereicht. In der Folge hatten die GPK der beiden Parlamentskammern diesen Vorstoss unterstützt und der Delegation den Auftrag erteilt, die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen für die Zusammenlegung des strategischen Nachrichtendienstes (SND) und des Dienstes für Analyse und Prävention (DAP) vorzuschlagen. Erster ist zur Zeit im VBS, letzterer im EJPD untergebracht. In ihrem im Frühjahr des Berichtsjahres präsentierten Vorschlag verzichtete die Delegation auf die Zusammenfassung der beiden Dienste und deren feste Einordnung in ein Departement, da diese Entscheide in den Kompetenzbereich des Bundesrates fallen. Sie beschränkte sich darauf, mit einer Veränderung des Militärgesetzes die Herauslösung des SND aus dem VBS zu ermöglichen, und mit einer Teilrevision des Gesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit dafür zu sorgen, dass der DAP nicht von Gesetzes wegen zum EJPD gehören muss. Der Bundesrat war mit diesen Vorschlägen und auch mit der Zielrichtung grundsätzlich einverstanden. Er betonte aber, dass er die beiden Dienste, welche unterschiedliche Funktionen zu erfüllen haben, auch bei der Zusammenfassung in einem einzigen Departement organisatorisch getrennt lassen möchte. Zudem unterstrich er seine von der Geschäftprüfungsdelegation nicht in Frage gestellte alleinige Kompetenz in Organisationsfragen
[12].
Das
Parlament verabschiedete die neuen Bestimmungen bereits in der Herbstsession. Der Ständerat stimmte in der Sommersession oppositionslos zu. Im Nationalrat meldeten die Grünen Widerstand an. Erstens sprachen sie sich grundsätzlich gegen eine mögliche Verschiebung des polizeilichen Nachrichtendienstes aus dem EJPD in das VBS und damit in die Nähe des Militärs aus und zweitens verlangten sie, dass vor einer Neuorganisation zuerst die Funktion und die Aufgaben der Geheimdienste breit diskutiert und definiert werden müssen. Neben den Grünen sprach sich zwei Wochen später in der Schlussabstimmung, bei der die Vorlage angenommen wurde, auch eine klare Mehrheit der SVP dagegen aus
[13].
Im Mai, also noch vor der parlamentarischen Debatte, hatte der Bundesrat beschlossen, die mit nachrichtendienstlichen Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit betrauten Teile des DAP ab Anfang 2009
dem Vorsteher des VBS zu unterstellen. Dieser wurde zudem mit der Koordination der sicherheitspolitisch relevanten kantonalen und nationalen Stellen beauftragt
[14].
Für angeregte Debatten auch im Parlament sorgte die 2007 erfolgte
Vernichtung von Akten im Zusammenhang mit Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Ostschweizer Geschäftsleute (Familie
Tinner), die des illegalen Exports von Kriegsmaterial verdächtigt wurden. Die Untersuchungsorgane hatten brisante Dokumente sichergestellt, insbesondere Baupläne für Nuklearwaffen und zur Produktion von waffenfähigem Uran. Diese Papiere dürfen sich gemäss dem Vertrag zur Nichtverbreitung von Atomwaffen nicht in dauerhaftem Besitz der Schweiz befinden und sie stellten nach Ansicht des Bundesrates auch eine Gefährdung der Schweiz und anderer Staaten dar. Im November 2007 hatte der Bundesrat deshalb beschlossen, diese hochbrisanten Dokumente unter Aufsicht der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) vernichten zu lassen. Besondere politische Brisanz erhielt der Fall dadurch, weil Behauptungen im Raume standen, der effektive Grund für die Zerstörung habe darin bestanden, dass Mitglieder der Familie Tinner mit dem amerikanischen Geheimdienst CIA zusammen gearbeitet hätten und letzterer die Aktenvernichtung verlangt habe, um seine Informanten zu schützen. Die eigentlichen Ermittlungsakten wurden nach Auskunft von Bundesrätin Widmer-Schlumpf nicht vernichtet
[15].
Bürgerrecht und Stimmrecht
Am 1. Juni lehnten Volk und Stände die von der SVP eingereichte Volksinitiative zur Einbürgerungspolitik („für demokratische Einbürgerungen“) deutlich ab. Diese wollte erreichen, dass erstens jede Gemeinde selbst bestimmen kann, nach welchem Verfahren sie einbürgern will, und dass zweites dieser Entscheid endgültig, das heisst nicht beschwerdefähig sein soll. Die Initiative widersprach damit dem Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahre 2003, wonach ein negativer Entscheid begründet werden muss und eine Beschwerde, zum Beispiel wegen Diskriminierung oder Willkür gegen diesen eingereicht werden kann. Die Initiative griff aber auch in die kantonale Hoheit über die Gemeindeorganisation ein.
Die SVP rezyklierte in der Abstimmungskampagne das Motto und das Inserate- und Plakatsujet aus ihrem Kampf gegen die erleichterte Einbürgerung aus dem Jahre 2004: Ein Slogan, der dazu aufrief, die „Masseneinbürgerung“ zu stoppen und ein Bild mit Händen verschiedener Hautfarbe, die sich frei mit Schweizer Pässen bedienen. In der Kampagne fuhr die SVP auf zwei Schienen. Auf der einen Seite gab sie sich als Verteidigerin der direktdemokratischen Volksrechte. Auf der anderen Seite empfahl sie ihre Initiative als Mittel im Kampf gegen die Einwanderung, gegen kriminelle Ausländer und generell gegen „die Missstände in der Ausländerpolitik“. Besonders stark engagierte sich der ehemalige SVP-Bundesrat Blocher, der auch in der Arena-Sendung des Deutschschweizer Fernsehens als Hauptexponent der Initianten auftrat. An den Plakatwänden und bei den Inseraten in der Presse dominierten die Botschaften der Initianten um ein Mehrfaches. Auf der Seite der SVP kämpften die kleinen Rechtsaussenparteien und die AUNS sowie, mit massivem Geldeinsatz, ein aus einigen wenigen Politikern der FDP und der CVP gebildetes Komitee mit dem Namen „Bürgerrechte stärken“. Etwas überraschend hatte auch der Gewerbeverband die Ja-Parole ausgegeben; er engagierte sich in der Kampagne allerdings nicht.
Auf der Gegenseite standen alle übrigen Parteien und die Gewerkschaften, wobei auf nationaler Ebene die Linke mit den Gewerkschaften und die Vertreter der bürgerlichen Parteien zwei separate Abstimmungskomitees bildeten. Der Wirtschaftsdachverband Economiesuisse bezog keine Stellung
[16].
VI „für demokratische Einbürgerungen“
Abstimmung vom 1. Juni 2008
Beteiligung: 45,2%
Ja: 804 730 (36,2%) / 1 Stand
Nein: 1 415 249 (63,8%) / 19 6/2 Stände
Parolen:
– Ja: SVP, EDU (1)*, SD, Lega, FPS; SGV.
– Nein: FDP (2)*, CVP, SP, GP, GLP, EVP, LP, CSP, PdA; SGB, Travail.Suisse.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Das Resultat fiel bei einer Beteiligung von 45% mit
1 415 249 Nein gegen 804 730 Ja deutlich aus. Nur gerade im Kanton Schwyz, wo die Urnenabstimmung über Einbürgerungen Tradition hat, stellte sich eine Mehrheit (60%) hinter die SVP-Initiative. Relativ knapp abgelehnt wurde das Begehren in den Kantonen der Zentral- und der Ostschweiz. In den grossen Mittellandkantonen Bern und Zürich stimmten weniger als 40% für die Initiative. Am geringsten fiel die Unterstützung in der Romandie aus, wo mehr als 80% mit Nein stimmten. Die nach der Abstimmung durchgeführte repräsentative Befragung ergab, dass die Sympathisanten der SVP nahezu geschlossen für, die Anhänger der drei anderen Regierungsparteien und die Parteiunabhängigen aber sehr deutlich dagegen gestimmt hatten
[17].
Mit der Ablehnung der SVP-Volksinitiative am 1. Juni konnte der auf eine
parlamentarische Initiative Pfisterer (fdp, AG) zurückgehende indirekte Gegenvorschlag in Kraft treten
[18]. Beide Ratskammern lehnten
Standesinitiativen der Kantone Luzern und Aargau aus dem Jahr 2004 ab, da die darin enthaltenen Forderungen in der Debatte über die Initiative Pfisterer bereits behandelt worden waren
[19].
Noch vor der Volksabstimmung hatte der Nationalrat einer
Standesinitiative des Kantons Schwyz keine Folge gegeben. Diese hatte verlangt, dass ein Einbürgerungsverfahren ohne Beschwerdemöglichkeit zumindest für nicht in der Schweiz geborenen Anwärter möglich sein soll. Der Ständerat, welcher diese Initiative im Jahre 2004 noch unterstützt hatte, sprach sich nun auch dagegen aus
[20].
In der Herbstsession gab der Nationalrat mit 119 zu 49 Stimmen einer parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion keine Folge, welche die
Abschaffung der erleichterten Einbürgerung verlangt hatte. Reimann (svp, SG) hatte zur Begründung dieses Vorstosses argumentiert, dass wegen der erleichterten Einbürgerung mit ihren verkürzten Wohnsitzpflichten für Ehegatten von Schweizerbürgern und für hier Aufgewachsene viele schlecht integrierte Personen das Bürgerrecht erhalten würden. Keine Chance hatte auch eine weitere parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion. Diese forderte die
Aberkennung des schweizerischen Bürgerrechts für Eingebürgerte mit doppelter Nationalität, welche erheblich oder wiederholt gegen die Rechtsordnung verstossen haben. Abgesehen von der geschlossenen SVP-Fraktion und dem EDU-Vertreter Waber (BE) vermochte sich niemand für diese Ungleichbehandlung von Schweizer Bürgern zu erwärmen
[21].
Etwas besser erging es einer anderen parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion, welche zusätzlich zur Wohnsitzpflicht von zwölf Jahren verlangte, dass die gesuchstellende Person während mindestens sieben Jahren im
Besitz einer Niederlassungsbewilligung gewesen sein muss. Es sollte damit verhindert werden, dass zum Beispiel abgewiesene Asylbewerber, die sich provisorisch in der Schweiz aufhalten dürfen, eingebürgert werden. Der Nationalrat entschied zwar mit 103 zu 54 Stimmen, dem Vorstoss keine Folge zu geben. Er nahm aber zur Kenntnis, dass die Staatspolitischen Kommissionen beider Räte zuvor einer weniger weit gehenden parlamentarischen Initiative der SVP-Fraktion Folge gegeben hatten, welche verlangt, dass nur eingebürgert werden darf, wer über eine Niederlassungsbewilligung verfügt
[22]. Relativ knapp mit 85 zu 73 Stimmen lehnte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion ab, die
Bezüger von Invalidenrenten oder Sozialhilfe von der Einbürgerung ausschliessen wollte. Neben der geschlossenen SVP hatte sich auch eine klare Mehrheit der FDP hinter diesen Vorstoss gestellt
[23].
Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats hatte im Herbst 2007 die parlamentarische Initiative Allemann (sp, BE) für eine Senkung des aktiven
Stimmrechtalters auf
16 Jahre unterstützt. Nachdem sich die Schwesterkommission des Ständerates im Januar des Berichtsjahres aber mit neun zu drei Stimmen dagegen ausgesprochen hatte, kam sie auf ihren Entscheid zurück. Sie empfahl dem Plenum nun mit 15 zu 8 Stimmen, der Initiative keine Folge zu geben. Dabei übernahm sie das Hauptargument des Bundesrates, dass nicht über politische Fragen entscheiden solle, wer nicht auch rechtlich als entscheidungsfähig gelte. Zudem sprach sich die Kommissionsmehrheit auch gegen unterschiedliche Alterslimiten für das aktive und das passive Wahlrecht aus. Neben der geschlossenen SP und der fast einstimmigen GP unterstützten bloss vereinzelte Bürgerliche den Vorstoss, der mit 107 zu 61 Stimmen abgelehnt wurde
[24].
Die Regierung des Kantons
Bern beantragte gegen Jahresende eine Verfassungsänderung für die Senkung des Wahlrechtsalters auf 16 Jahre. Das Parlament hatte im Vorjahr die Regierung mit einer Motion zu diesem Schritt aufgefordert. In der Vernehmlassung im Sommer hatte sich gezeigt, dass die Positionen der Parteien unverändert geblieben waren: SP, GP und EVP sprachen sich für, SVP, FDP, BDP und EDU gegen die Neuerung aus. In
Basel-Stadt, wo das Parlament im Jahr 2007 und im Januar des Berichtsjahres Vorstösse für eine Senkung des Wahlrechtsalters unterstützt hatte, legte die Regierung dem Parlament im April einen Antrag auf eine entsprechende Verfassungsrevision vor. Im Kanton
Uri reichten die Jungsozialisten eine Volksinitiative für das Wahlrechtsalter 16 ein, die in der Folge auch von der Regierung unterstützt wurde
[25].
Im Kanton Bern lehnte das Parlament mit klarer Mehrheit eine Motion der EVP ab, die schweizerischen
Kindern von ihrer Geburt an das aktive Stimmrecht erteilen wollte. Für Minderjährige würde dieses treuhänderisch von den Eltern ausgeübt. Die EVP argumentierte, dass mit dieser verstärkten Stimmkraft für junge Familien in der Politik auch vermehrt die Interessen der zukünftigen Generationen berücksichtigt würden
[26].
Die in der Deutschschweiz bisher nahezu erfolglosen Befürworter des Ausländerstimmrechts unternahmen einen neuen Anlauf. Linke und gewerkschaftliche Kreise reichten im Kanton
Bern eine Volksinitiative für die Einführung des fakultativen kommunalen Stimmrechts für Ausländer ein, die seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz und seit mindestens fünf Jahren im Kanton wohnen
[27].
Politische Manifestationen
Im Berichtsjahr fanden
17 Grossdemonstrationen mit 1000 und mehr Beteiligten statt. Die grösste führten 12 000 Kantonsangestellte in Lausanne durch. Am häufigsten fanden Grosskundgebungen in der Bundesstadt Bern statt (5), gefolgt von Zürich (4) sowie Lausanne und Bellinzona (2). Bei sechs dieser Manifestationen protestierten in der Schweiz ansässige Ausländer gegen die Verhältnisse in ihren Herkunftsländern; dabei ging es dreimal um Kosovo/Serbien, zweimal um Tibet/China und einmal um Sri Lanka
[28].
Im Juni wurde die
Fussball-Europameisterschaft 2008 in den vier Austragungsstädten Basel, Bern, Genf und Zürich durchgeführt, ohne dass es zu den im Vorfeld befürchteten Ausschreitungen zwischen rivalisierenden Fangruppen kam
[29].
An verschiedenen Orten der Schweiz kam es im Oktober zu rund einem Dutzend Brandanschlägen und anderen Zerstörungsaktionen gegen türkische Geschäfte, Vereinsgebäude und Moscheen. Aufgrund von Bekennerschreiben vermutete die Polizei, dass es sich um Protestaktionen der
Jugendorganisation der kurdischen Organisation PKK handelte. Diese führte parallel dazu in Zürich und Basel auch Demonstrationen gegen die Haftbedingungen des früheren PKK-Chefs Öcalan in der Türkei durch. Der Bundesrat schränkte als Reaktion darauf die Aktivitäten der PKK stark ein und verbot beispielsweise Geldsammlungen zu anderen als humanitären Zwecken
[30].
Strafrecht
Der Ständerat überwies zwei vom Nationalrat im Vorjahr gutgeheissene Motionen, mit welchen vermehrte
Transparenz über statistische Aspekte der Kriminalität geschaffen werden soll. Die eine stammte von der SVP und verlangte, dass in den Kriminalitätsstatistiken auch das Herkunftsland der Verurteilten ausgewiesen wird. Bundesrätin Widmer-Schlumpf gab bei der Beratung bekannt, dass bei der laufenden Revision der Kriminalitätsstatistik auch beabsichtigt sei, bei Ausländern den Aufenthaltsstatus zu erfassen. Die zweite kam von der Nationalrätin Allemann (sp, BE) und forderte eine Meldepflicht für gewalttätige Vorgänge. Auf Antrag seiner Rechtskommission änderte der Ständerat diesen Vorstoss allerdings insofern ab, als dass der Bund zusammen mit den Kantonen eine einheitliche Meldepflicht für Vorgänge menschlicher Gewalt einführen soll, dabei aber auf bestehende Vorschriften wie etwa das ärztliche Berufsgeheimnis Rücksicht zu nehmen hat
[31].
Die Diskussion über Gewalt insbesondere von Jugendlichen und Ausländern steht oft im Zusammenhang mit tödlich oder mit schwersten Verletzungen endenden Einzelfällen, von denen es auch im Berichtsjahr einige gab. Aber auch die Wissenschaft befasst sich vermehrt mit diesem Phänomen. Eine Studie der kriminalistischen Institute der Universitäten Zürich und Lausanne stellte fest, dass die
Zahl der brutalen Gewalt- und Sexualdelikte in der Schweiz in den letzten zwanzig Jahren
stark angestiegen ist. Bei einigen Gewaltdelikten belegt die Schweiz gemäss dieser internationalen Studie heute sogar einen Spitzenrang. Solche Delikte sind gemäss Projektleiter Martin Killias auch ein Migrantenproblem, indem sie oft von Jugendlichen mit Wurzeln im Balkan begangen werden. Andere Untersuchungen in den Notfallstationen von Spitälern belegten eine starke Zunahme nicht nur der Einlieferungen infolge von Schlägereien, sondern auch der dabei erlittenen schweren Kopfverletzungen
[32].
Der Nationalrat überwies diskussionslos eine Motion Glanzmann (cvp, LU) für eine rasche Unterzeichnung der
Cybercrime-Konvention des Europarates. Diese vereinfacht die internationale Rechtshilfe bei der Ermittlung von Verbrechen, die im Internet begangen worden sind. Der Ständerat überwies eine Motion Burkhalter (fdp, NE) und ein Postulat Frick (cvp, SZ), welche einen Bericht über die effizientesten Möglichkeiten zur Bekämpfung der Internetkriminalität und darauf aufbauend eine nationale Strategie dazu fordern
[33].
Der Ständerat lehnte die im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion Baumann (svp, TG) für eine periodische Überprüfung der Berechtigung der Fortführung der
Blockierung von Vermögenswerten im Rahmen der internationalen Rechtshilfe ab. Er anerkannte zwar das Anliegen als berechtigt, wertete es aber als überholt, da in der Zeit seit der Einreichung des Vorstosses das Bundesstrafgericht entschieden hatte, dass solche regelmässigen Überprüfungen durchgeführt werden müssen
[34]. Als unnötig beurteilte die kleine Kammer auch eine im Vorjahr vom Nationalrat überwiesene Motion seiner WAK, welche eine genaue Definition der
rechtsstaatlichen Anforderungen an die Gesuchsstaaten bei der internationalen Rechtshilfe verlangte. Diese Bedingungen seien nach Ansicht des Ständerates sowohl in den nationalen Gesetzen als auch in den internationalen Abkommen mit genügender Präzision formuliert
[35].
Nachdem politische Forderungen zur Intensivierung der Bekämpfung von Gewalt und Vandalismus lange Zeit der SVP überlassen worden waren, verlangten nun auch die CVP und die SP repressive Massnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit. Die CVP forderte im Mai als Teil eines Gesamtpakets eine
Aufstockung der kantonalen Polizeikorps um 3000 Personen. Die Geschäftsleitung der SP verlangte in einem Positionspapier unter anderem 1500 zusätzliche Polizisten, wobei sich der Bund an den Kosten zu beteiligen hätte. Namentlich junge Partmitglieder, aber auch einige altgediente Prominente nahmen dieses Papier wegen seiner für SP-Verhältnisse ungewohnten Betonung der Notwendigkeit von repressiven Massnahmen allerdings sofort unter Beschuss. Am Parteitag im Oktober wurde das inzwischen in einigen Punkten entschärfte Positionspapier zur inneren Sicherheit gutgeheissen. Die Forderung nach 1500 zusätzlichen Polizisten war darin enthalten geblieben
[36].
Zur Schaffung eines bewaffneten Bahnsicherheitsdienstes siehe unten, Teil I, 6b (Chemins de fer).
Zur Anpassung der Bestimmungen über die Strafbehörden des Bundes an die 2007 verabschiedete neue schweizerische Strafprozessordnung und zur Reorganisation der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft siehe unten, Teil I, 1c (Gerichte).
Als Zweitrat befasste sich der Nationalrat mit der
Vereinheitlichung der
Jugendstrafprozessordnung. Eintreten war unbestritten. Auf Antrag seiner Rechtskommission lehnte der Rat die vom Ständerat gutgeheissene Möglichkeit ab, dass ein jugendlicher Angeklagter in allen Phasen des Verfahrens eine Vertrauensperson beiziehen kann, wenn nicht die Interessen des Verfahrens dagegen sprechen. Umstritten war, wann ein jugendlicher Angeklagter Anrecht auf einen Pflichtverteidiger haben soll. Durchgesetzt hat sich eine härtere Lösung als im Ständerat. Gegen die Linke beschloss die Ratsmehrheit, dass diese unentgeltliche Verteidigung erst dann zwingend ist, wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten droht. Auch beim Beschluss des Ständerats, dass die stationäre Beobachtung eines Verurteilten gleich wie die Untersuchungshaft an die Freiheitsstrafe anzurechnen ist, setzte sich die bürgerliche Mehrheit durch und strich diese Bestimmung. In der Differenzbereinigung hielt der Ständerat mit 17 zu 8 Stimmen an der Möglichkeit des Beizugs einer Vertrauensperson durch den Angeklagten fest. Auch bei der Pflichtverteidigung hielt er an seinem ersten Beschluss fest, der diese bereits dann vorsieht, wenn eine Freiheitsstrafe von mindestens vierzehn Tagen droht. Bei der Frage der Anrechnung einer stationären Beobachtung an eine Freiheitsstrafe machte der Ständerat einen Kompromissvorschlag, indem diese „angemessen“, das heisst unter Umständen nicht vollumfänglich angerechnet werden soll
[37].
Zu der vom Parlament verabschiedeten Vereinheitlichung der Regeln der Zwangsanwendung bei der polizeilichen Ausschaffung von illegal anwesenden Ausländern siehe unten, Teil I, 7d (Flüchtlingspolitik).
Von den Justizbehörden und der Politik wurde vermehrt Kritik am neuen Sanktionssystem im Strafgesetzbuch geäussert, das kürzere Freiheitsstrafen durch bedingt oder unbedingt ausgesprochene Geldstrafen ersetzt hat. Die Richter bestimmen dabei zuerst verschuldensabhängig die Anzahl Tage und legen dann einen Tagessatz in Franken fest, bei dem sie auf die wirtschftliche Lage der verurteilten Person Rücksicht nehmen. Diese
Tagessätze fallen für Arme wie zum Beispiel Sozialhilfeempfänger oder illegal Anwesende, die von der Nothilfe leben, so niederig aus, dass kaum mehr von einer Strafe gesprochen werden kann. Der Nationalrat beauftragte den Bundesrat mit einem Postulat Sommaruga (sp, GE), einen Bericht über allfällige unerwünschte Auswirkungen und mögliche Gegenmassnahmen vorzulegen. Die FDP hatte bereits im Sommer eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche die Abschaffung der Geldstrafen oder die Zurückstufung auf eine Ergänzungsstrafe zu Freiheitsstrafen oder zu gemeinnützigen Einsätzen fordert. Die SVP schloss sich einen Monat später diesen Forderungen an
[38].
Das Parlament stimmte dem Vorschlag des Bundesrats zu, der Volksinitiative „für die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern“ einen indirekten Gegenvorschlag entgegen zu stellen. Dieser bestimmt, dass bei schweren Sexualtaten an Kindern die 15 Jahre dauernde Verjährungsfrist nicht ab der Tat, sondern erst ab der Volljährigkeit des Opfers zu laufen beginnt.
Beide Ratskammern empfahlen die Volksinitiative zur Ablehnung. Sie zeigten zwar Verständnis für das Anliegen, betrachteten aber den Initiativtext aus den gleichen Gründen wie der Bundesrat als ungeeignet. Er sei nicht nur unpräzise was den Tatbestand und den Kreis der Betroffenen angehe (pornographische Straftaten begangen an Kindern vor der Pubertät), sondern überfordere auch die Justiz, wenn sie mehrere Jahrzehnte nach einer Straftat noch Ermittlungen durchführen soll. Im Nationalrat unterstützten alle Fraktionen den indirekten Gegenvorschlag. Da aber ein Antrag der SVP, den Beginn der Laufzeit der Verjährungsfrist nicht auf das 18., sondern auf das 25. Altersjahr zu verschieben, mit 109 zu 58 Stimmen abgelehnt wurde, stimmten eine Mehrheit der SVP und eine Minderheit der CVP in der Gesamtabstimmung auch für die Volksinitiative. In der Schlussabstimmung in der Sommersession schloss sich dann doch eine deutliche Mehrheit der SVP-Fraktion der Ablehnungsempfehlung an (42 zu 15 bei einer Enthaltung). Im Ständerat fielen die Entscheide gegen die Volksinitiative und für den Gegenvorschlag einstimmig aus.
In der Debatte über die Volksinitiative und den Gegenvorschlag befasste sich der Nationalrat auch mit drei im Jahre 2004 eingereichten
parlamentarischen Initiativen, welche das Ziel verfolgten,
Kinder besser vor Übergriffen durch Pädophile zu schützen. Chiara Simoneschi-Cortesi (cvp, TI) verlangte, dass Personen, die mit Kindern arbeiten, bei ihrer Anstellung einen Strafregisterauszug vorlegen müssen. Oskar Freysinger (svp, VS) forderte, dass Verurteilungen wegen Pädokriminalität nie aus dem Strafregister gelöscht werden. CVP-Präsident Darbellay (VS) beantragte in seinem Vorstoss für Personen, die mit unter 16jährigen sexuelle Handlungen begangen haben, ein mindestens zehnjähriges Verbot von beruflichen und ausserberuflichen Aktivitäten mit regelmässigem Kontakt zu Kindern. Die CVP unterstützte alle drei Initiativen, da es trotz allen juristischen Einwänden darum gehe, hier ein Zeichen zugunsten des Schutzes der Kinder zu setzen. Die SVP stellte sich aus denselben Gründen hinter die Anträge von Simoneschi-Cortesi und Freysinger. Die FDP, die SP und die GP anerkannten zwar, dass im Bereich der Prävention der Pädokriminalität ein Handlungsbedarf bestehe, lehnten jedoch alle drei Vorstösse wegen ihrer juristischen Mängel ab. Der Nationalrat entschied sich knapp für die Initiativen von Simoneschi-Cortesi und Darbellay, die von deutlichen Mehrheiten der SVP und der CVP und jeweils kleinen Minderheiten der SP, der FDP und der GP unterstützt wurden. Der Ständerat gab ihnen hingegen keine Folge. Die grosse Kammer überwies in der Herbstsession oppositionslos auch noch eine Motion Sommaruga (sp, GE), welche diese Forderungen zum Schutz von Kindern vor rückfallgefährdeten Sexualtätern in allgemeiner Form aufnimmt, die Ausarbeitung der konkreten Massnahmen und strafrechtlichen Bestimmungen aber der Regierung überlässt
[39].
Die
Volksabstimmung über die Volksinitiative fand am 30. November
statt und endete mit einem knappen Sieg der Initiantinnen. Die
Kampagne war praktisch inexistent gewesen. In den Medien erklärten zwar Politiker und Juristen die Unzulänglichkeiten des Volksbegehrens. Befürworter, die ihre Argumente vortrugen, liessen sich aber kaum finden. Inserate und Plakate waren fast keine auszumachen. Etwas intensiver verlief die Diskussion in der Westschweiz, wo die Initiantinnen und ihre 2001 nach belgischem Vorbild gegründete Organisation „Marche blanche“ und deren Präsidentin Christine Bussat zu Hause sind, und wo sie am Fernsehen auftraten. Von den Parteien stellten sich nur die SVP und die kleinen Rechtsparteien EDU, Lega und SD hinter das Volksbegehren, ohne aber dafür viel Werbung zu machen
[40].
VI „für die Unverjährbarkeit von pornografischen Straftaten an Kindern“
Abstimmung vom 30. November 2008
Beteiligung: 47,5%
Ja: 1 206 323 (51,9%) / 16 4/2 Stände
Nein: 1 119 119 (48,1%) / 4 2/2 Stände
Parolen:
– Ja: SVP (3)*, EDU, SD, Lega.
– Nein: FDP (2)*, CVP (2)*, SP, GP, BDP, GLP, EVP, LP, CSP, PdA, FPS.
* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Ähnlich wie 2004 bei der Volksinitiative für die lebenslängliche Verwahrung von Sexual- und Gewalttätern gab es wieder eine Überraschung: Das
Volk stimmte der Initiative mit 1 206 323 Ja gegen 1 119 119 Nein zu, und bei den Ständen waren die Befürworter mit 16 4/2 Ja gegen 4 2/2 Nein in der Mehrheit. Die Beteiligung lag mit 47,5% leicht über dem Mittel. Abgelehnt hatten einzig die Westschweizer Kantone Genf, Waadt, Neuenburg und Bern, sowie Obwalden und Appenzell Innerrhoden. Am deutlichsten Ja sagten die Westschweizer Kantone Freiburg und Wallis sowie Tessin, Schwyz, St. Gallen und Schaffhausen. In der Presse wurde dieses Ergebnis als ein Bekenntnis zugunsten der Opfer von Gewalttaten und für härtere Strafen interpretiert. Die Vox-Analyse zeigte, dass trotz der unterschiedlichen Parolen die Parteisympathie keine Rolle für den Abstimmungsentscheid gespielt hatte. Eine gewisse Rolle kam hingegen der formalen Bildung zu, indem Personen mit einem Hochschulabschluss die Vorlage ablehnten, allerdings mit einem Neinanteil von 56% auch nicht überwältigend. Das Hauptargument der Befürwortenden war, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern eine derart schwere Straftat sei, dass sie nie verjähren dürfe
[41].
Im Februar reichte die SVP ihre
Volksinitiative „für die
Ausschaffung krimineller Ausländer“ mit über 200 000 Unterschriften ein. Diese verlangt, dass bei einer Reihe von mehr oder weniger schweren Delikten, aber auch bei missbräuchlichem Bezug von Sozialleistungen, Ausländer ungeachtet der Art ihrer Aufenthaltsbewilligung und der Dauer ihrer Landesanwesenheit zusätzlich zur Strafe aus der Schweiz ausgewiesen werden. Die FDP reagierte darauf, indem ihre Nationalratsfraktion eine parlamentarische Initiative einreichte, welche zwar auch den Verlust des Aufenthaltsrechts für straffällige Ausländer verlangt, aber nur bei Verurteilungen wegen schwerer, detailiert aufgezählter Delikte
[42].
In der Sommersession stimmte der Ständerat sowohl der vom Bundesrat vorgeschlagenen Verfassungskompetenz zum Erlass von bundesgesetzlichen Massnahmen gegen
Gewalt bei und im Umfeld von Sportveranstaltungen als auch einer als Alternative dazu möglichen kantonalen Konkordatslösung zu. Nachdem die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren dargelegt hatte, dass die Konkordatslösung in allen Kantonen bereits weit fortgeschritten ist, beschloss der Nationalrat auf Antrag seiner Rechtskommission, auf die Variante Bundesverfassung nicht einzutreten und die Stellungnahme zur Konkordatslösung zu sistieren. Die kleine Kammer verzichtete daraufhin ebenfalls auf die Bundeslösung und beide Räte beschränkten sich darauf, die Bundesgesetze an die Bestimmungen des Konkordats anzupassen. Es handelte sich dabei um die Bestimmungen über die Eintragung von Gewalttätern in eine nationale Datenbank sowie über ein vom Bund zu vollziehendes temporäres Ausreiseverbot in ein Land, in welchem eine konfliktgefährdete Sportveranstaltung stattfindet
[43].
Der Nationalrat hiess eine Motion von Ständerat Schweiger (fdp, ZG) für eine Verschärfung der strafgesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor
pornografischen Darstellungen im Fernmeldebereich ebenfalls gut. Zudem unterstützte er eine Motion Hochreutener (cvp, BE), die den Vorstoss Schweiger auf Gewaltdarstellungen ausdehnte. Der Bundesrat wies vergeblich darauf hin, dass dafür an sich die bestehenden Strafrechtsbestimmungen ausreichen würden. Darüber hinausgehende Massnahmen wie etwa ein generelles Verbot für pornografische Darstellungen und Angebote im Fernmeldebereich würden dagegen zu weit gehen. Zudem sei eine Sperrung dieser Angebote allein für Kinder technisch nicht möglich
[44].
Das Parlament genehmigte die vom Bundesrat im Vorjahr vorgeschlagene Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Diese Neuerungen entsprechen weitgehend den Empfehlungen der internationalen Groupe d’action financière (GAFI). Im Zentrum der Vorschläge stehen die
Erfassung neuer Formen der Geldwäscherei und der Einbezug von Akteuren, die der Terrorismusfinanzierung verdächtigt werden. Beide Ratskammern stellten sich einstimmig hinter die neuen Regeln. In der Detailberatung verstärkten sie die Bestimmungen zum Schutz von Personen, die Meldungen über verdächtige Transaktionen machen
[45].
Der Nationalrat stimmte in der Wintersession als Erstrat dem Beitritt der Schweiz zum
UNO-Übereinkommen gegen Korruption trotz des Widerstands der geschlossenen SVP-Fraktion zu. Der SVP-Sprecher Stamm (AG) begründete die Ablehnung mit dem Argument, dass die Schweiz die geforderten strafrechtlichen Bestimmungen bereits erfüllt habe und es deshalb „nicht nötig sei, dass man auch noch internationale Vereinbarungen unterzeichnet“
[46].
Gleichzeitig mit dem Beginn der Zusammenarbeit der Schweiz mit den Schengen-Staaten trat am 12. Dezember das im Vorjahr
revidierte Waffenrecht in Kraft. Damit wurden unter anderem die oft täuschend echt den richtigen Waffen nachgebildeten Luftgewehre und Schreckschusswaffen dem Gesetz unterstellt
[47].
Zur Fortsetzung der Diskussion über die private Aufbewahrung von Ordonnanzwaffen siehe unten, Teil I, 3 (Armement).
Zivilrecht
Als Zweitrat hiess der Nationalrat die neue
einheitliche Zivilprozessordnung gut. In der Eintretensdebatte unterstützte etwa die Hälfte der SVP-Fraktion einen erfolglosen Rückweisungsantrag der Kommissionsminderheit, mit der Auflage, eine einfachere Lösung vorzuschlagen, die den Kantonen nicht nur, wie vorgesehen, bei der Gerichtsorganisation, sondern auch in Verfahrensfragen möglichst viele Regelungskompetenzen belässt. Die Gegner dieses Antrags argumentierten, dass es nicht Zweck der vereinheitlichten Ordnung sein könne, möglichst viele Ausnahmen und kantonale Sonderwege zuzulassen. In nahezu allen Punkten übernahm der Nationalrat in der Detailberatung die Ständeratsversion. Umstritten war jedoch die Organisation der Schlichtungsverfahren. Die vom Ständerat beschlossene Einführung der Mediation konnte sich gegen den Widerstand der SVP durchsetzen. In der Gesamtabstimmung sprachen sich alle Fraktionen mit Ausnahme der SVP geschlossen für die neue Zivilprozessordnung aus; die SVP lehnte sie mehrheitlich ab. In der Differenzbereinigung schloss sich der Ständerat weitgehend den Entscheiden des Nationalrats an. In der Schlussabstimmung in der Wintersession hiess die kleine Kammer die Vorlage einstimmig gut, der Nationalrat mit einer Gegenstimme (Reimann, svp, SG)
[48].
Der Nationarat und nach ihm auch der Ständerat überwiesen oppositionslos eine Motion der FDP-Fraktion für eine
Erhöhung des Verzugszinses für säumige Schuldner nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist. Der gemäss Art. 104 OR geltende Zins von 5% decke die Kosten der Gläubiger bei weitem nicht mehr und sollte nach Ansicht der Motionäre angemessen erhöht werden. Da im Vorstoss keine exakte Zahl für den neuen Zinssatz enthalten war, empfahl ihn auch der Bundesrat zur Annahme. Dies im Gegensatz zu einer im Berichtsjahr von der SVP-Fraktion eingereichten, vom Parlament noch nicht behandelten Motion, die explizit einen Satz von 10% fordert
[49].
Zu den diversen Revisionen des OR bezüglich den Bestimmungen über Aktiengesellschaften und andere Unternehmensformen siehe unten, Teil I, 4a (Gesellschaftsrecht).
Weiterführende Literatur
Grisel, Etienne / Neuenschwander, Anouk, Droits fondamentaux : libertés idéales, Berne 2008.
Mahon, Pascal / Pulver, Bernhard, Droit constitutionnel, Neuchâtel 2008.
Mahon, Pascal / Pulver, Bernhard, Droits fondamentaux, Neuchâtel 2008.
Schweizer, Rainer (Hg.), Sicherheits- und Ordnungsrecht des Bundes: Allgemeiner Teil. Schweizer Bundesverwaltungsrecht, Basel 2008 (Bd. III/IV).
Zannol, Fabienne, Die Anwendung der Strafnorm gegen Rassendiskriminierung: eine Analyse der Entscheide zu Art. 261 bis StGB (1995-2004), Bern (Eidgenössische Kommission gegen Rassismus) 2007.
Gross, Andreas e.a. (Hg.), Einbürgerungen als Herausforderung für die Demokratie, St-Ursanne 2008.
Gutzwiller, Céline, Droit de la nationalité et fédéralisme en Suisse, Genève (thèse droit) 2008.
Helbling, Marc, Practicing citizenship and heterogeneous nationhood : naturalizations in Swiss municipalities, s.l. (Diss. phil. I Zürich) 2008.
Studer, Brigitte / Arlettaz, Gérald / Argast, Regula, Das Schweizer Bürgerrecht: Erwerb, Verlust, Entzug von 1848 bis zur Gegenwart, Zürich 2008.
Busset, Thomas e.a., Le football à l’épreuve de la violence et de l’extrémisme, Lausanne 2008.
Tag, Brigitte / Hauri, Max, Das revidierte StGB Allgemeiner Teil: erste Erfahrungen, Zürich 2008.
[1]
AB NR, 2008, S. 1939 ff. Siehe
SPJ 2007, S. 17.
[2]
AB SR, 2008, S. 3 f. und 534;
AB NR, 2008, S. 789 ff. und 1026;
BBl, 2008, S. 5259 f. Vgl.
SPJ 2007, S. 18.
[3]
BBl, 2008, S. 3869 ff.;
NZZ, 24.4.08. Zum Beitritt siehe
SPJ 2001, S. 18.
[4]
AB NR, 2008, S. 1553;
AB SR, 2008, S. 1024 f.
[5]
NZZ, 5.8. und 20.12.08. Siehe
SPJ 2007, S. 18.
[6]
AB NR, 2008, S. 217 ff., 770 f. und 1024;
AB SR, 2008, S. 352 ff. und 533;
BBl, 2008, S. 5309 f.;
BaZ und
NLZ, 13.3.08. Siehe
SPJ 2007, S. 19.
[7]
BBl, 2008, S. 8606 f.;
AZ, 22.7.08;
WoZ, 7.8.08;
BaZ, 13.8. (v.a. zur Internet-Kampagne) und 28.8.08;
LT, 3.10. und 4.10.08;
Bund, 7.10.08;
TA, 15.11.08 (v.a. zum Referendumskomitee).
[8]
AB SR, 2008, S. 86 ff., 177 ff. und 532;
AB NR, 2008, S. 318 ff., 608 und 1023;
BBl, 2008, S. 5263 ff. Siehe
SPJ 2007, S. 19.
[9] Weiterentwicklung:
AB SR, 2008, S. 96 f. und 535;
AB NR, 2008, S. 620 ff. und 1027. Inbetriebnahme:
Bund und
TA, 12.8.08. Siehe
SPJ 2007, S. 19 (Fussnote 7).
[10]
BBl, 2008, S. 1455 ff.;
AB SR, 2008, S. 320 ff. und 832;
AB NR, 2008, S. 1308 ff. und 1576 f.;
BBl, 2008, S. 8375 ff.
[11]
AB NR, 2008, S. 1885 ff. Vgl. auch die Kritik am Entwurf in
NZZ, 16.12. und 18.12.08. Siehe
SPJ 2007, S. 19 f.
[12]
BBl, 2008, S. 4015 ff. und 4035 ff. (BR);
Bund, 25.4.08. Vgl. auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Fiala (fdp, ZH) in
AB NR, 2008, Beilagen IV, S. 432 f. Siehe auch
SPJ 2007, S. 20.
[13]
AB SR, 2008, S. 504 ff. und 830;
AB NR, 2008, S. 1242 ff. und 1576;
BBl, 2008, S. 8249 ff.
[14]
NZZ, 23.5.08. Siehe auch BR Schmid in
AB SR, 2008, S. 505.
[15]
BaZ, 17.5., 20.5. und 21.5.08; Presse vom 24.5.08 (Erklärung des BR);
NZZ, 27.7. und 26.8.08. Siehe auch
AB NR, 2008, S. 658 ff. (Fragestunde im NR).
[16]
NZZ, 19.3.08; Presse vom 31.3.-31.5.08;
Bund, 26.4.08 (Komitee „Bürgerrechte stärken“);
NZZ, 10.5.08 (Blocher);
TA, 17.5.08 (Arena);
Sonntags-Blick, 25.5.08 (Inserat „Missstände …“);
SGT, 29.5.08;
TA, 31.7.08 (Kampagneausgaben). Gegner der Initiative publizierten auch eine Aufsatzsammlung (
Lit. Gross). Siehe
SPJ 2007, S. 20 f.
[17]
BBl, 2008, S. 6161 ff.; Presse vom 2.6.08; Engeli, Isabelle e.a.,
Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 1. Juni 2008, Genf und Bern 2008.
[18]
BBl, 2008, S. 6151 f. Siehe
SPJ 2007, S. 20 f.
[19]
AB SR, 2008, S. 80;
AB NR, 2008, S. 1347 (LU) und 1348 (AG).
[20]
AB NR, 2008, S. 459 f.;
AB SR, 2008, S. 368. Siehe
SPJ 2004, S. 21.
[21]
AB NR, 2008, S. 1348 f. (erleichterte Einbürgerung) und 1064 f. (Ausbürgerung).
[22]
AB NR, 2008, S. 1184 f.
[23]
AB NR, 2008, S. 1185 f. Zur Zahl der Einbürgerungen siehe unten, Teil I, 7d (Ausländerpolitik).
[24]
AB NR, 2008, S. 1297 ff.;
AZ, 14.2.08. Siehe
SPJ 2007, S. 22.
[25] Bern:
Bund, 28.6., 4.10. und 13.12.08. Basel:
BaZ, 4.1. und 16.4.08. Uri:
NLZ, 9.4. und 29.12.08. Siehe
SPJ 2007, S. 22.
[26]
Bund, 22.1.08. Siehe dazu auch
BaZ, 12.3.08.
[27]
Bund und
BZ, 12.8.08;
Bund, 29.8.08. Bisher kennen in der Deutschschweiz nur die Kantone AR und GR das fakultative kommunale Ausländerstimmrecht.
[28] Kundgebungen mit mindestens 1000 Beteiligten (ohne 1. Mai-Demonstrationen): Bern: Presse vom 13.4. (10 000/für BR Widmer-Schlumpf);
LT, 20.3. (3000/Bahn-Angestellte);
Bund, 28.4. (7000/für Tibet);
Bund, 15.9. (2000/für Flüchtlinge);
Bund, 17.11. (4000/Tamilen). Zürich:
NZZ, 18.2. (2000/Unabhängigkeitsfeier Kosovo);
TA, 25.2. (1000/Serben gegen Unabhängigkeit Kosovo);
TA, 19.3. (1500/für Tibet);
NZZ, 21.4. (2000/für Flüchtlinge). Bellinzona:
TA, 10.3. (3000/gegen Schliessung der SBB-Werkstätte);
Blick, 3.4. (10 000/gegen Schliessung der SBB-Werkstätte). Benken (ZH):
TA, 22.9. (2000/gegen neue AKW). Genf:
TG, 25.2. (3000/Serben gegen Unabhängigkeit Kosovo). Lausanne:
Lib., 1.2. (12 000/Kantonsangestellte);
Lib., 12.11. (8000/dito). Locarno:
Bund, 5.2. (1000/gegen Gewalt). Murten (FR):
Lib., 10.3. (4000/gegen Spitalschliessung).
[29] Presse vom Juni 08. Siehe auch unten, Teil I, 7b (Sport). Zu den neuen Massnahmen gegen Gewalt bei und im Umfeld von Sportveranstaltungen siehe unten (Strafrecht).
[30]
SoZ, 2.11.08;
TA, 6.11.08.
[31]
AB SR, 2008, S. 744 (SVP) und 744 f. (Allemann);
AB NR, 2007, S. 2009.
[32]
NZZ, 7.2.08;
AZ, 12.3.08.
[33]
AB NR, 2008, S. 467;
AB SR, 2008, S. 365 ff. Siehe dazu auch unten, Teil I, 8c (Neue Kommunikationstechnologien).
[34]
AB SR, 2008, S. 97 f. Vgl. dazu auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Baumann:
AB NR, 2008, Beilagen I, S. 207 f. Siehe
SPJ 2007, S. 24.
[35]
AB SR, 2008, S. 62. Siehe
SPJ 2007, S. 24. Zu den Schwierigkeiten, blockierte Gelder des ex-Staatschefs Mobutu an den Staat Kongo zurück zu geben, siehe
TA, 10.12. und 13.12.08.
[36] CVP:
LT, 17.5.08. SP:
Bund, 1.7.08;
WoZ, 3.7.08;
BZ, 11.7.08;
BaZ, 2.9. und 27.10.08. Siehe dazu auch unten, Teil IIIa (SP).
[37]
AB NR, 2008, S. 1218 ff.;
AB SR, 2008, S. 877 ff. Zu der vom BR im Vorjahr dem Parlament vorgelegten Ergänzung zur Botschaft siehe
BBl, 2008, S. 3121 ff. Siehe
SPJ 2007, S. 25.
[38]
AB NR, 2008, S. 1556 (Sommaruga); pa. Iv.-FDP: Geschäft 08.431;
SoZ, 6.4.08;
NZZ, 17.4. (Bundesgerichtsurteil über die Bemessung der Tagessätze) und 7.7.08;
AZ, 6.6.08;
TA, 7.6.08;
Bund, 11.7.08 (SVP).
[39]
AB NR, 2008, S. 123 ff. und 1025 (Schlussabstimmung) sowie 143 f. (Entscheid über die drei pa.Iv.) und 1553 (Mo. Sommaruga);
AB SR, 2008, S. 349 f., 352 (pa.Iv. Darbellay und Simoneschi-Cortesi) und 533 f.;
BBl, 2008, S. 5261 f. (Gegenvorschlag) und 5245 (Initiative). Siehe
SPJ 2007, S. 25 f.
[40] Presse vom 1.10.-29.11.08;
LT, 24.11.08 (zum Fehlen einer Kampagne).
[41]
BBl, 2009, S. 605 ff.; Presse vom 1.12.08; Krömler, Oliver / Milic, Thomas / Rousselot, Bianca,
Vox – Analyse der eidgenössischen Abstimmung vom 30. November 2008, Zürich und Bern 2009.
[42] Volksinitiative:
BBl, 2008, S. 1927 f. FDP: pa.Iv. 08.449;
TA, 10.9.08. Siehe dazu unten, Teil I, 7d (Ausländerpolitik) sowie
SPJ 2007, S. 244.
[43]
AB SR, 2008, S. 402 ff., 710 und 829;
AB NR, 2008, S. 1215 ff., 1339 f. und 1574;
BBl, 2008, S. 8255 f. Siehe
SPJ 2007, S. 26.
[44]
AB NR, 2008, S. 1336 ff.;
SGT, 26.9.08. Siehe
SPJ 2007, S. 26 f.
[45]
AB SR, 2008, S. 42 ff., 671 ff., 765 und 828;
AB NR, 2008, S. 918 ff., 1305 ff. und 1573 f.;
BBl, 2008, S. 8313 ff. Siehe
SPJ 2007, S. 27.
[46]
AB NR, 2008, S. 1797 ff. Siehe
SPJ 2007, S. 27.
[47]
NZZ, 22.12.08. Siehe
SPJ 2007, S. 27.
[48]
AB NR, 2008, S. 631 ff., 942 ff., 1625 ff. und 1974;
AB SR, 2008, S. 724 ff., 883 f. und 1058;
BBl, 2009, S. 21 ff.;
NZZ, 30.5. und 13.6.08. Siehe
SPJ 2007, S. 28.
[49]
AB NR, 2008, S. 1005 (Beilagen III, S. 302 f.);
AB SR, 2008, S. 1024.