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Une initiative parlementaire déposée par Lukas Reimann (udc, SG) vise la réhabilitation des Suisses qui ont combattu l'Etat islamique durant la guerre en Syrie pour défendre la démocratie. L'agrarien pense en particulier à un certain Johan Cosar qui avait été condamné pénalement, malgré son engagement «désintéressé» selon le député agrarien. Le conseiller national souhaite reconnaître les actions généreuses effectuées au service des valeurs fondamentales de la démocratie avec cet objet.
Par 15 voix contre 9 et 1 abstention, la CAJ-CN s'est positionnée contre l'initiative parlementaire. Elle a estimé que l’interdiction de participer en tant que volontaire à des combats menés par des forces étrangères est un principe fondamental du droit suisse. La CAJ-CN considère que les réhabilitations constitueraient une reconnaissance politique indésirable du mercenariat dans des conflits en cours.

Rehabilitierung der Schweizerinnen und Schweizer, die gegen den IS für die Demokratie gekämpft haben (Pa.Iv. 24.415)

Jahresrückblick 2024: Parteien

Die Wahrnehmung der Parteien in Öffentlichkeit und Medien war 2024 stark von ihrem Abschneiden bei kantonalen Wahlen, ihrer Positionierung zu Abstimmungsvorlagen und anderen politischen Themen sowie von parteiinternen Konflikten geprägt.

Die SVP hatte mit Abstand die höchste Präsenz in den Medien, insbesondere im Frühjahr (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Dies lag zum einen an der Wahl von Marcel Dettling zum neuen Parteipräsidenten. Zum andern sorgten Kontakte der neuen Spitze der JSVP zu Rechtsextremen für heftige Kontroversen. Auch das Verhältnis der Mutterpartei zum Rechtsextremismus wurde in der Presse verhandelt.
Bei den kantonalen Parlamentswahlen konnte die SVP als einzige Partei unter dem Strich zulegen, und zwar deutlich. In Glarus gewann sie zudem einen Regierungsratssitz hinzu. Weniger erfolgreich war die Partei an der Abstimmungsurne, acht der zwölf eidgenössischen Abstimmungsvorlagen gingen für sie verloren. Für Diskussionen sorgte dabei vor allem, dass sowohl bei der 13. AHV-Rente als auch bei der Renteninitiative und der BVG-Reform grosse Teile der SVP-Sympathisierenden entgegen der Parteiparole abstimmten. In den Medien und auch parteiintern kam deshalb die Frage auf, ob die SVP ihre Basis auf Dauer mit ihren aussen- und migrationspolitischen Kernthemen zufriedenstellen kann oder in der Sozialpolitik einen stärker linken Kurs einschlagen müsste. Mit der 2024 erfolgten Einreichung der «Nachhaltigkeitsinitiative» und der «Neutralitätsinitiative» sowie der Lancierung der «Grenzschutzinitiative» sorgte die SVP jedenfalls selber dafür, dass ihre Kernthemen auch künftig auf der politischen Agenda stehen werden.

Die SP konnte 2024 überdurchschnittlich viele Abstimmungssiege feiern: Bei neun der zwölf Abstimmungen stand sie auf der Siegerseite. Mit der 13. AHV-Rente fand dabei erstmals überhaupt eine linke Initiative zum Ausbau des Sozialstaats eine Mehrheit bei Volk und Ständen. Die Medien führten die Abstimmungserfolge unter anderem darauf zurück, dass die SP zusammen mit den Gewerkschaften ihrer bürgerlichen Konkurrenz bei der Kampagnenführung überlegen sei. Ein Wermutstropfen war für die SP die Ablehnung ihrer Prämienentlastungs-Initiative.
Inhaltlich machte die SP etwa auch mit einer Distanzierung von der Asylpolitik ihres Bundesrats Beat Jans und mit Forderungen nach einer Aufhebung der Schuldenbremse von sich reden. Auch die «Initiative für eine Zukunft» der Juso generierte viele Schlagzeilen. Für parteiinterne Kontroversen sorgte die Positionierung zum Konflikt im Nahen Osten; manche Stimmen sahen die SP dabei unter dem Einfluss antisemitischer Ideen.
Bei den kantonalen Parlamentswahlen konnte die SP unter dem Strich einige Sitze zulegen, ihr Wählendenanteil sank aber ganz leicht. In Uri und Schaffhausen büsste die Partei je einen Regierungsratssitz ein. Ausbauen konnte die Partei hingegen ihre Mitgliederbasis, im November vermeldete sie eine rekordhohe Zahl an Parteieintritten als Gegenreaktion zu den US-Wahlen.

Die FDP profilierte sich 2024 mit Forderungen nach einem raschen Ausbau des Armeebudgets und konsequenten Entlastungsmassnahmen in den anderen Bereichen des Bundeshaushalts. Für Schlagzeilen sorgten auch die freisinnigen Forderungen nach Verschärfungen in der Asylpolitik und ein Positionspapier zur Bildungspolitik, in denen die Presse einen gezielten Schwenk der Partei nach rechts als Reaktion auf die Niederlage bei den eidgenössischen Wahlen 2023 ortete. Elektorale Misserfolge gab es zunächst auch bei den kantonalen Wahlen 2024, bevor der FDP in der zweiten Jahreshälfte zumindest eine Stabilisierung gelang. Unter dem Strich blieb die Bilanz aber sowohl bei den Parlaments- als auch bei den Regierungsratswahlen negativ.
Bei sechs von zwölf Abstimmungsentscheiden fanden sich die Freisinnigen auf der Verliererseite; am schwersten wiegen dürften aus ihrer Sicht die Niederlagen bei der 13. AHV-Rente, der von den Jungfreisinnigen lancierten Renteninitiative, der BVG-Reform und dem Autobahnausbau.

Während die kantonalen Parlamentswahlen für die Mitte von Stabilität geprägt waren, konnte sie in Uri und im Jura je einen Regierungssitz dazugewinnen. Im Urner Regierungsrat hält sie nun gar eine absolute Mehrheit.
Die Abstimmungsbilanz fiel für die Mitte mit sechs Siegen und sechs Niederlagen gemischt aus, die parteieigene Kostenbremse-Initiative wurde deutlich abgelehnt. Dafür kamen ihre Zwillings-Initiativen zur Abschaffung der «Heiratsstrafe» bei den Steuern und der AHV zustande.
Parteipräsident Gerhard Pfister wiederholte verschiedentlich seine Vision, mit der Mitte einen «dritten Pol» in der Parteienlandschaft zu bilden. Die Medien interpretierten dies als Versuch, die Mitte stärker als sozialliberale Kraft zu etablieren und das konservative Erbe der CVP hinter sich zu lassen, orteten aber in der Fraktion starke Widerstände gegen einen solchen Kurs. Derweil strichen mehr als drei Jahre nach der nationalen Partei mit Obwalden und Uri auch die letzten beiden Kantonalparteien die Bezeichnung «CVP» aus ihrem Parteinamen.
Für mediales Aufsehen sorgte, dass die Mitte in einer Mitgliederbefragung die Unterstützung für eine Parteifusion mit der GLP auslotete; letztlich wurde die Idee wieder begraben.

Die Grünen machten zu Jahresbeginn am meisten Schlagzeilen, als es um mögliche Kandidaturen für das Parteipräsidium ging (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Letztlich wurde Lisa Mazzone konkurrenzlos gewählt.
Bei den kantonalen Parlamentswahlen mussten die Grünen von allen Parteien die deutlichsten Verluste hinnehmen. An der Abstimmungsurne wurde mit der Biodiversitäts-Initiative zwar ein grünes Anliegen abgelehnt, doch insgesamt konnten die Grünen neun Abstimmungssiege feiern – mit dem Ja zum Stromgesetz und dem Nein zum Autobahnausbau betrafen zwei davon auch ihre ökologischen Kernthemen. Die Grünen machten auch klar, dass in der direktdemokratischen Arena weiterhin mit ihnen zu rechnen ist: Nicht nur drohten sie bereits mit Referenden gegen das geplante Sparpaket des Bundes und gegen eine mögliche Aufhebung des Neubauverbots für Atomkraftwerke, sondern sie kündigten angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Parlament eine regelrechte «Referendumslegislatur» an.

Die GLP hatte im zwanzigsten Jahr ihres Bestehens mit einigen Widrigkeiten zu kämpfen. Bei den meisten kantonalen Parlamentswahlen büsste sie Wählendenanteile und Sitze ein. Immerhin konnte sie ihren Regierungsratssitz in Basel-Stadt verteidigen.
Der allgemeine Zustand der GLP wurde in Medienkommentaren meist negativ eingeschätzt: Die Themenkonjunktur spreche gegen sie, und Verankerung und Strukturen der GLP seien schwächer als bei ihren Konkurrentinnen. Den vor allem von ausserhalb der GLP aufgebrachten Gedankenspielen, mit der Mitte oder der FDP zu fusionieren, erteilte die Parteispitze eine Absage. Ihr Profil als europafreundlichste Partei pflegte die GLP, indem sie sich früh auf die Unterstützung eines neuen Vertragspakets mit der EU festlegte.
Am stärksten in die Schlagzeilen geriet die GLP aber im September (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse) mit dem «Fall Ameti». Nach einem kontroversen Social-Media-Post der Zürcher Stadtparlamentarierin wurde ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. In Öffentlichkeit und Medien wurde die Partei für diese Reaktion unterschiedlich beurteilt. Manche Kommentare sahen den Fall auch als Ausdruck eines umfassenderen Richtungsstreits in der Partei.

Zu den relativ stark beachteten Ereignissen bei den Kleinparteien gehörte die Gründung der Revolutionären Kommunistischen Partei. Mit Aufrecht Schweiz gelang im Thurgau zudem erstmals einer aus den Covid-19-Protesten hervorgegangenen Gruppierung die Wahl in ein Deutschschweizer Kantonsparlament.

Im Übrigen bestätigte sich 2024 die Faustregel, dass Nachwahljahre für die Parteizentralen «Flugjahre» (NZZ) sind: Bei der SVP, der SP, der FDP, der GLP und der EVP kam es zu personellen Wechseln an der Spitze des Generalsekretariats, bei den Grünen wurde ein solcher für 2025 angekündigt.

Im Berichtsjahr wurden erstmals gemäss Transparenzgesetzgebung die Einnahmen der Parteien veröffentlicht. Demnach floss am meisten Geld zur SP, mit deutlichem Abstand gefolgt von SVP, FDP, Mitte, Grünen und GLP. Allerdings herrschte Einigkeit, dass diese Zahlen nur beschränkt aussagekräftig sind, weil Abstimmungskampagnen des bürgerlichen Lagers meist über Verbände oder Komitees statt über die Parteizentralen finanziert werden und zudem die Einnahmen kantonaler Parteisektionen sowie Spenden an einzelne Kandidierende bei Wahlen nicht in den veröffentlichten Zahlen enthalten sind.

Jahresrückblick 2024: Parteien
Dossier: Jahresrückblick 2024

Jahresrückblick 2024: Rechtsordnung

Das Jahr 2024 war im Bereich «Rechtsordnung» von verschiedenen straf- und zivilrechtlichen Fragen geprägt, was sich unter anderem in der gestiegenen Medienberichterstattung im Vergleich zum Vorjahr widerspiegelte (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse). Im Strafrecht parlamentarisch und medial intensiv diskutiert wurden massgebliche Änderungen im Strafgesetzbuch und im Jugendstrafrecht, die sich als Massnahmenpaket Sanktionenvollzug präsentierten. Insbesondere die Dauer und Art der Verwahrung von jugendlichen Straftäterinnen und Straftätern sowie die Aufhebung des begleiteten Hafturlaubs für erwachsene Häftlinge waren Gegenstand harter Debatten im Parlament. Schliesslich hiessen die Räte nur die Änderungen des Jugendstrafrechts gut und lehnten die Strafgesetzbuchrevision in der Schlussabstimmung ab. Ebenfalls für viel Gesprächsstoff sorgte die Einführung eines neuen Straftatbestands für Stalking, der auf eine Kommissionsinitiative aus dem Jahr 2019 zurückgeht und zu dem sich National- und Ständerat im Berichtsjahr in einer ersten Runde äusserten. Gleich fünf gleichlautende und 2024 überwiesene Postulate aus verschiedenen politischen Lagern forderten zudem ein erstes Monitoring der 2023 abgeschlossenen und in Kraft getretenen Revision des Sexualstrafrechts.

Im Zivilrecht fand das Bundesratsgeschäft für Massnahmen gegen Minderjährigenheiraten seinen Abschluss. Mit der entsprechenden Anpassung des ZGB sollen im Ausland minderjährig verheiratete Personen in der Schweiz neu bis zu ihrem 25. Geburtstag (vorher bis zum 18. Geburtstag) ihre Ehe gerichtlich für ungültig erklären können. Auch die Zivilrechte juristischer Personen standen 2024 auf der politischen Agenda. Durch erneuten Nichteintretensentscheid verwarf der Ständerat die als Teil der zweiten Etappe der Erbrechtsrevision angedachte Vorlage zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge endgültig. Darüber hinaus nahm das Parlament die Beratung zum neuen Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen sowie die Beratung einer Änderung des Zivilgesetzbuches zur Wiedereinführung von Doppelnamen in Angriff. Überdies behandelte das Parlament erstmals den bundesrätlichen Entwurf zum erleichterten Einsatz elektronischer Kommunikation von grenzüberschreitenden Zivilprozessen. Ursprünglich durch eine Motion der ständerätlichen Rechtskommission angestossen, sollen künftig Befragungen einer Person in der Schweiz im Rahmen eines ausländischen Zivilverfahrens auch ohne vorherige behördliche Genehmigung zulässig sein.

Drei Jahre nach dem Volks-Nein zur E-ID schloss das Parlament im Jahr 2024 die Beratung über das neue Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise ab. Im Unterschied zur ersten Vorlage soll die angedachte E-ID künftig nun vollständig vom Staat herausgegeben und verwaltet werden. Mitten in der parlamentarischen Detailberatung befand sich ferner das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation der Justiz. Weniger schnell voran ging es hingegen in einem weiteren Bereich der digitalen Verwaltung: Das neue Bundesgesetz für einen nationalen Adressdienst kam noch nicht zur Detailberatung, da sich der Nationalrat für eine Rückweisung des Entwurfs aussprach, was der Ständerat jedoch ablehnte.

Zusätzlich zu straf- und zivilrechtlichen Fragen beschäftigten 2024 weiterhin vor allem die anhaltenden Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten die nationale Sicherheitspolitik. Dies zeigte sich unter anderem bei der Debatte um die Wiedereinführung der Rechtsberatung für durch die EU sanktionierte russische Unternehmen oder in den jährlichen Berichten des NDB zur Bedrohungslage, welcher zusammen mit anderen Ereignissen auch Brennstoff für Diskussionen um russische Spionage in der Schweiz bot. Aufgrund der steigenden Anzahl antisemitischer Vorfälle überwies das Parlament im Berichtsjahr zudem eine Motion für ein Verbot von nationalsozialistischen Symbolen in der Öffentlichkeit. Zwei parlamentarische Initiativen zum gleichen Thema sind noch in Beratung.

2024 beschäftigten auch die Bürgerrechte die Schweizer Politik. Besonders das Demonstrationsrecht wurde im Zusammenhang mit der Pro-Palästina-Proteste von Studierenden im Mai medial und politisch intensiv diskutiert (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Zudem kam die Volksinitiative «für ein modernes Bürgerrecht» im November 2024 zustande und dürfte aufgrund der geforderten Vereinfachung des Einbürgerungsverfahrens im Parlament und möglicherweise vor dem Stimmvolk für neue Kontroversen sorgen.

Jahresrückblick 2024: Rechtsordnung
Dossier: Jahresrückblick 2024

Die SVP im Jahr 2024: Kurzüberblick

Nach ihren Zugewinnen bei den eidgenössischen Wahlen 2023 konnte die SVP auch die meisten kantonalen Wahlen im Jahr 2024 äusserst erfolgreich gestalten. Von den sieben kantonalen Parlamentswahlen des Jahres baute die SVP bei deren sechs ihre Sitzzahl und ihren Wählendenanteil teilweise deutlich aus (SG +7 Sitze, UR +4, SZ +5, TG -3, SH +1, AG +5, BS +1). Unter dem Strich resultierte ein Plus von 20 Mandaten – mehr als bei irgendeiner anderen Partei –, und mit neu insgesamt 574 Sitzen festigte die SVP ihre Position als stärkste Partei in den 26 Kantonsparlamenten. Beim Wählendenanteil legte die SVP gemäss einer nach Kantonsgrössen gewichteten Berechnung des Tages-Anzeigers um durchschnittlich 3.2 Prozentpunkte zu. Im nationalen Wahlbarometer, das Ende 2024 von Sotomo erhoben wurde, lag die SVP bei 29.9 Prozent – das sind zwei Prozent mehr als bei den Nationalratswahlen 2023 und auch mehr als die Partei bei ihrem Rekordergebnis 2015 erreicht hatte. In Glarus gewann die SVP zudem einen Regierungsratssitz hinzu, in St. Gallen, Uri und Basel-Stadt gelang ihr dies nicht. Sie kommt damit neu auf total 27 Regierungsmandate in 18 Kantonen.

Weniger erfolgreich war die Partei an der Abstimmungsurne: Bei acht von zwölf eidgenössischen Abstimmungsvorlagen fand sich die SVP auf der Verliererseite, einzig die EDU hatte noch etwas weniger Erfolg. Für mediale und parteiinterne Diskussionen sorgte dabei vor allem die Tatsache, dass sowohl bei der 13. AHV-Rente als auch bei der Renteninitiative und der BVG-Reform grosse Teile der SVP-Sympathisierenden entgegen der Parteiparole abstimmten. In der Presse und auch parteiintern wurde deshalb die «Wagenknecht-Frage» (TA) gestellt: Kann die SVP ihre Basis auf Dauer mit ihren aussen- und migrationspolitischen Kernthemen bei der Stange halten oder müsste sie diese mit einem stärker linken Kurs in der Sozialpolitik kombinieren, ähnlich wie dies Sarah Wagenknecht in Deutschland tut? Mit der 2024 erfolgten Einreichung der «Nachhaltigkeitsinitiative» und der «Neutralitätsinitiative» sowie der Lancierung der «Grenzschutzinitiative» sorgte die SVP jedenfalls eigenhändig dafür, dass ihre Kernthemen auch künftig auf der politischen Agenda stehen werden.

Im Weiteren nahm die SVP 2024 Neubesetzungen bei ihrem Spitzenpersonal vor. Marcel Dettling wurde, letztlich ohne Konkurrenzkandidatur, zum Nachfolger von Marco Chiesa als Parteipräsident gewählt. Neuer SVP-Generalsekretär wurde mit Henrique Schneider der vormalige Vizedirektor des Gewerbeverbands. In der Presse herrschte allerdings weitgehend Einigkeit, dass das Spitzenpersonal und namentlich der Parteipräsident für den Parteierfolg der SVP weniger ausschlaggebend sei als bei anderen Parteien. Dies wurde auch im Zusammenhang mit den Parolenfassungen zum Stromgesetz und zur EFAS-Gesundheitsreform thematisiert, wo sich die SVP-Delegierten entgegen der Bundeshausfraktion beziehungsweise der Parteileitung entschieden. Teile der Medien interpretierten dies als Schwäche der offiziellen Parteielite; vielmehr vermöchten nach wie vor «Übervater» Christoph Blocher und Magdalena Martullo-Blocher den Kurs der Partei zu prägen.

Für sehr viel Medienaufmerksamkeit und parteiinterne Kontroversen sorgte im Frühling das Bekanntwerden von Kontakten der neuen Spitze der JSVP zu Rechtsextremen. Auch das Verhältnis der Mutterpartei zu Rechtsextremismus und/oder Rechtspopulismus wurde in der Presse verhandelt, unter anderem vor dem Hintergrund eines erstinstanzlichen Gerichtsurteils, wonach es zulässig sei, SVP-Nationalrat Andreas Glarner als «Gaga-Rechtsextremist» zu bezeichnen. Auch ein heftiger und medial stark beachteter Kampf um das Parteipräsidium der Baselbieter Kantonalpartei ist in diesem Kontext zu erwähnen; dessen Ausgang wurde in der Presse mitunter als Sieg des rechten Flügels der Partei und als Fanal für eine mögliche künftige Entwicklung der nationalen Partei interpretiert.

Die SVP im Jahr 2024: Kurzüberblick
Dossier: Kurzüberblick über die Parteien im Jahr 2024

In der Herbstsession 2024 befasste sich der Nationalrat mit einem von der SiK-NR einstimmig eingereichten Postulat, welches den Bundesrat auffordert in einem Bericht zu überprüfen, ob Finanzierungen aus dem Ausland an Gebetshäuser oder Bildungseinrichtungen in der Schweiz an gewisse Bedingungen geknüpft werden können.
Gemäss Kommissionssprecher Fabian Molina (sp, ZH) habe der Bericht «Imame in der Schweiz» aufgezeigt, dass Zulassungsbedingungen für Betreuungs- und Lehrpersonen gemäss AIG nicht ausreichten, um Extremismus in Gebetshäusern oder religiösen Bildungseinrichtungen zu verhindern. Damit unterbunden werden kann, dass in diesen Einrichtungen mit ausländischen Geldern «extremistisches, gewaltverherrlichendes oder den Menschenrechten zuwiderlaufende[s] Gedankengut» gefördert wird, soll diese ausländische Finanzierung an Bedingungen geknüpft werden – unabhängig von einer spezifischen Religion oder politischen Ideologie.
Der Bundesrat sprach sich gegen das Postulat aus, da der Bericht zu den Imamen auch aufgezeigt habe, dass ein Verbot ausländischer Finanzierung die Verbreitung von extremistischem Gedankengut nicht verringern würde, wie Bundesrat Beat Jans erläuterte. Stattdessen erachte er es als sinnvoller, die Transparenzvorschriften weiter zu verschärfen und die neuen Möglichkeiten zur Überwachung von Finanzflüssen die mit der laufenden Revision des NDG geschaffen werden, zu nutzen. Der Nationalrat folgte jedoch seiner einstimmigen Kommission und hiess das Postulat mit 190 zu 1 Stimme (1 Enthaltung) deutlich gut. Die Stimme gegen den Vorstoss stammte aus der Fraktion der Grünen.

Einführung von Bedingungen für die ausländische Finanzierung von Gebetshäusern und Bildungseinrichtungen in der Schweiz (Po. 24.3473)

Der Bundesrat veröffentlichte im Juni 2024 den jährlichen Bericht zur Beurteilung der Bedrohungslage gemäss Art. 70 NDG. Dieser bezog sich zum einen auf die im NDG genannten Bedrohungen und zum anderen auf sicherheitspolitisch bedeutsame Vorgänge im Ausland. Die Schweiz bewege sich international in einem stark polarisierten Umfeld, ausgelöst durch Multikrisen und gewalttätige Konflikte in Europa sowie an Europas Peripherie. So bleibe die russische Aggression gegen die Ukraine ein bestimmender Unsicherheitsfaktor, der auch die Bestrebungen einer von der Nato und den USA unabhängigen EU auf absehbare Zeit unerreichbar scheinen lasse. Auch durch den Kriegsschauplatz im Nahen Osten und eine generelle Erosion von globalen Ordnungsprinzipien sei mit wachsendem politischen und wirtschaftlichen Druck auf die Schweiz zu rechnen. Dieser könne in vermehrten Forderungen nach Solidaritätsbeiträgen und politischer Positionierung seitens der Schweiz resultieren. Die Wahrscheinlichkeit eines terroristischen Akts als Bedrohung für die innere Sicherheit sei – vor allem in Form von spontanen Gewalttaten durch Einzelpersonen – nach wie vor erhöht. Verstärkt werde diese Bedrohung zudem durch die Propaganda des Islamischen Staats im Nachgang des Angriffs der Hamas auf Israel Anfang Oktober 2023. Dies wurde medial unter anderem von der NZZ unter dem Schlagwort der «Jihadisten-Netzwerke» thematisiert. Des Weiteren erhöhe sich das Risiko von gewalttätigem Links- und Rechtsextremismus europaweit und besonders junge Personen kämen auch in der Schweiz als potenzielle Täterinnen und Täter in Frage. Die Bedrohung durch Spionage sei nach wie vor als hoch einzustufen, wobei nebst Rivalen unter anderem die Bundesbehörden zum Ziel würden. Dabei seien inhaltlich aktuell wahrscheinlich die Beschaffung von Rüstungstechnologien und die Beziehungen der Schweiz zur EU und zur Nato von Interesse. Trotz dieser diversen Bedrohungslage schloss der Bundesrat den Bericht mit der Erkenntnis ab, dass die Schweiz weiterhin als relativ sicher betrachtet werden könne.

2024: Bericht zur Beurteilung der Bedrohungslage gemäss Art. 70 NDG (BRG 24.062)
jährliche Berichte zur Beurteilung der Bedrohungslage gemäss Artikel 70 Nachrichtendienstgesetz (NDG)

In der Sommersession 2024 schrieb der Ständerat im Rahmen des Berichts des Bundesrates über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2023 das Postulat der SiK-SR zur Frage, ob bei Hassreden gesetzliche Lücken bestünden, ab. Der Bundesrat hatte in seinem schriftlichen Antrag auf Abschreibung auf den im November 2023 veröffentlichten Bericht zum Thema hingewiesen und das Postulat somit als erfüllt betrachtet.

Hassreden. Bestehen gesetzliche Lücken? (Po. 21.3450)

In Erfüllung eines Postulats von Min Li Marti (sp, ZH) veröffentlichte der Bundesrat Ende Mai 2024 einen Bericht zur Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus und Terrorismus mit Fokus auf die Aufgabenteilung zwischen den Behörden und das Verhindern von Doppelspurigkeiten. Anhand von drei fiktiven Fallbeispielen erläuterte der Bericht die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der verschiedenen Behörden auf jeder föderalen Ebene in den Phasen der Radikalisierung einer betroffenen Person, der begangenen strafbaren Handlungen und der Ereignisbewältigung im Nachgang eines Terroranschlages. Daraus resultierten folgende Erkenntnisse: Bildung und Integration seien der Schlüssel zur Extremismus-Prävention und die Früherkennung von und Massnahmen gegen Radikalisierung stellten eine permanente gesamtgesellschaftliche und interdisziplinäre Aufgabe dar. Der Koordination und der Rollenteilung im föderalen System – vor allem zwischen dem Bund und den Kantonen – komme dabei eine wichtige Verantwortung zu. Insbesondere brauche es unter den Polizeibehörden national und international einen weitreichenden Informationsaustausch, welcher gegenwärtig mit dem Projekt POLAP (Polizeiliche Abfrageplattform) verbessert werden soll. Zudem sei eine Meldepflicht für die Kantone bei der Aufnahme von Strafverfahren gegen Minderjährige wegen Terrorismusdelikten denkbar. Da heute laut StGB gewisse terroristische Straftaten, die keinen klaren internationalen oder interkantonalen Charakter aufweisen, nicht der Bundesgerichtsbarkeit unterlägen, prüfe der Bundesrat nun eine allfällige Gesetzesänderung, um sämtliche terrorismusbezogenen Straftaten zu inkludieren. Schliesslich fehle heute eine zentrale Datenbank, welche über Personen im Justizvollzug Auskunft gebe, um beispielsweise im Falle eines Terroranschlages direkt das Umfeld der radikalisierten Person prüfen zu können. Eine solche sei zwar bereits 2019 von der KKJPD in Auftrag gegeben worden, dafür müsse jedoch zuerst eine rechtliche Grundlage geschaffen werden.

Auslegeordnung zur Terrorismus- und Extremismusbekämpfung (Po. 21.4598)

Nachdem der Ständerat in der Wintersession 2023 einer Motion der RK-SR für ein Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen, Symbolen zugestimmt hatte, folgte ihm der Nationalrat in der Sondersession vom April 2024 mit 133 zu 38 Stimmen bei 17 Enthaltungen. Die Gegenstimmen und Enthaltungen stammten ausschliesslich von den Mitgliedern der SVP-Fraktion. Der Bundesrat wurde somit beauftragt, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die öffentliche Verwendung und Verbreitung von entsprechenden Symbolen unter Strafe zu stellen.
Sowohl der Bundesrat als auch die RK-NR hatten die Annahme der Motion empfohlen, welche zeitgleich mit zwei parlamentarischen Initiativen (Pa.Iv. 23.400; Pa.Iv. 21.524) behandelt wurde, die beide Verbote explizit für nationalsozialistische Symbolik vorsahen. Die RK-NR betonte dabei den Wunsch eines etappenweisen Vorgehens seitens des Bundesrates. So könne in einem ersten Schritt das Verbot von Symbolen, welche eindeutig mit dem Nationalsozialismus in Verbindung gebracht werden können, zügig umgesetzt werden. Die Gegnerschaft der Motion argumentierte überwiegend damit, dass solche Verbote reine Symbolpolitik darstellten und in der konkreten Anwendung keine Wirkung zeigten, wie unter anderem Minderheitensprecherin Barbara Steinemann (svp, ZH) im Plenum ausführte. Für die Befürworterinnen und Befürworter war hingegen gerade die aktuelle Zunahme von antisemitischen Vorfällen ein Zeichen, dass nun konkreter Handlungsbedarf bestehe und die Bemühungen zur Extremismus-Prävention strafrechtlicher Mittel bedürften, wie Kommissionssprecherin Patricia von Falkenstein (ldp, BS) betonte.

Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen Symbolen (Mo. 23.4318)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Nachdem die RK-SR im Oktober 2023 zugunsten einer eigenen Kommissionsmotion (Mo. 23.4318) der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission für ein spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen, rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen keine Folge gegeben hatte, empfahl die RK-NR mit 15 zu 2 Stimmen (5 Enthaltungen) weiterhin deren Annahme. Wie Kommissionssprecherin Patricia von Falkenstein (ldp, BS) im Plenum ausführte, halte sich das Parlament damit die Möglichkeit offen, die Gesetzgebung des Bundesrates allenfalls durch einen eigenen Erlassentwurf zu beschleunigen. Eine Kommissionsminderheit um Barbara Steinemann (svp, ZH) und Manfred Bühler (svp, BE) sprach sich grundsätzlich gegen ein Verbot von solchen Symbolen aus und beantragte daher, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsinitiative kam gemeinsam mit der Kommissionsmotion der RK-SR und der parlamentarischen Initiative Barrile (sp, ZH) (Pa.Iv. 21.524) zur Behandlung in den Nationalrat, welcher in der Sondersession vom April 2024 mit 132 zu 41 Stimmen bei 15 Enthaltungen der Kommissionsinitiative Folge gab. Die Gegenstimmen und Enthaltungen stammten ausschliesslich von den Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen (Pa.Iv. 23.400)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Nachdem die RK-SR im Oktober 2023 zugunsten einer eigenen Kommissionsmotion (Mo. 23.4318) der parlamentarischen Initiative Barrile (sp, ZH) für ein Verbot der öffentlichen Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen keine Folge gegeben hatte, empfahl die Rechtskommission des Nationalrates mit 14 zu 2 Stimmen (6 Enthaltungen) weiterhin deren Annahme. Wie Kommissionssprecherin Patricia von Falkenstein (ldp, BS) im Plenum ausführte, halte sich das Parlament damit die Möglichkeit offen, die Gesetzgebung des Bundesrates allenfalls durch einen eigenen Erlassentwurf zu beschleunigen. Eine Kommissionsminderheit um Barbara Steinemann (svp, ZH) und Manfred Bühler (svp, BE) sprach sich grundsätzlich gegen ein Verbot von solchen Symbolen aus und beantragte daher, der Initiative keine Folge zu geben. Die Kommissionsinitiative kam gemeinsam mit der Kommissionsmotion der RK-SR und einer Kommissionsinitiative der RK-NR (Pa.Iv. 23.400) zur Behandlung in den Nationalrat, welcher in der Sondersession vom April 2024 mit 132 zu 41 Stimmen bei 15 Enthaltungen der Kommissionsinitiative Folge gab. Die Gegenstimmen und Enthaltungen stammten ausschliesslich von den Mitgliedern der SVP-Fraktion.

Verbot der öffentlichen Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen (Pa.Iv. 21.524)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Jahresrückblick 2023: Parteien

Für die Parteien stand das Jahr 2023 überwiegend im Zeichen der National- und Ständeratswahlen sowie der Gesamterneuerungswahlen des Bundesrats. Dies schlägt sich auch in der Medienpräsenz der Parteien nieder, die sich dem Spitzenwert aus dem letzten eidgenössischen Wahljahr 2019 annäherte und im Wahlmonat Oktober kulminierte (vgl. Abbildungen 1 und 2 der APS-Zeitungsanalyse).

Die SVP lancierte ihren Wahlkampf mit einem neuen Parteiprogramm, das sich unter anderem gegen «Gender-Terror und Woke-Wahnsinn» wandte. Im Wahlkampf rückte die Partei mit der Asyl- und Migrationspolitik indessen zunehmend zwei ihrer klassischen Kernthemen ins Zentrum. Nebst ihren inhaltlichen Forderungen bescherten der SVP auch ein Wahlkampfsong und ein aufwändiger Wahlkampfanlass viel Aufmerksamkeit. Bei den Nationalratswahlen erzielte die Partei schliesslich das drittbeste Resultat ihrer Geschichte, im Ständerat musste sie hingegen Verluste hinnehmen. Bei den Bundesratswahlen sprach sich die SVP für ein Festhalten an der bisherigen Sitzverteilung aus, erhob jedoch – letztlich ohne Erfolg – mit einem Zweierticket Anspruch auf die Nachfolge von Bundeskanzler Walter Thurnherr.
Auch in diesem Jahr zeigte sich die SVP aktiv bei der Nutzung der Volksrechte. So lancierte sie ihre «Nachhaltigkeitsinitiative» und brachte – unter Rückgriff auf unübliche Methoden – das Referendum gegen das Klimagesetz zustande, an der Urne konnte sie das Gesetz aber nicht zu Fall bringen. Verschiedentlich wurde in den Medien diskutiert, ob sich die SVP genügend gegen Rechtsextremismus abgrenze. Anlass dazu boten unter anderem die in zwei Kantonen eingegangenen Listenverbindungen mit Mass-voll und Verbindungen einzelner SVP-Exponentinnen und -Exponenten zur Jungen Tat.

Die SP konnte sowohl bei den Nationalrats- als auch bei den Ständeratswahlen zulegen. Eine Erklärung für den Wahlerfolg sah die Presse in der Themenlage, die der SP mit Inflation, steigenden Mieten und Krankenkassenprämien in die Hände gespielt habe. Die Partei hatte in ihrem Wahlkampf denn auch das Thema Kaufkraft an erste Stelle gesetzt. Im Rampenlicht stand die SP im Zusammenhang mit den Bundesratswahlen, bei denen sie den Sitz des zurücktretenden Alain Berset zu verteidigen hatte (vgl. Abbildung 1). Letztlich wählte die Bundesversammlung mit Beat Jans unter einigen Nebengeräuschen einen der beiden offiziellen SP-Kandidaten.
In der direktdemokratischen Arena musste die SP eine Niederlage hinnehmen, als die von ihr bekämpfte OECD-Mindeststeuer an der Urne deutlich angenommen wurde. Einen Erfolg konnte sie hingegen mit dem Zustandekommen ihrer Kita-Initiative verbuchen. Bereits vor den Wahlen hatte die SP ihr Fraktionspräsidium neu zu besetzen. Wie schon die Bundespartei wird nun auch die Fraktion von einem geschlechtergemischten Co-Präsidium geführt.

Für die FDP verliefen die National- und Ständeratswahlen enttäuschend. Im Wahlkampf hatten Diskussionen dazu, ob die grossflächigen Listenverbindungen mit der SVP für die FDP strategisch sinnvoll seien oder gemässigte Wählende abschreckten, ihre inhaltlichen Wahlkampfthemen teilweise in den Schatten gestellt. Die Vorwürfe, die FDP verkomme zur Juniorpartnerin der SVP, verstärkten sich noch, als sich die Freisinnigen vor den zweiten Ständeratswahlgängen in mehreren Kantonen zugunsten der SVP-Kandidaturen zurückzogen. Die Verluste bei den Parlamentswahlen befeuerten die Diskussion, ob die Doppelvertretung der FDP im Bundesrat noch gerechtfertigt sei; bei den Bundesratswahlen gerieten die beiden FDP-Sitze trotz eines Angriffs der Grünen aber nicht ernsthaft in Gefahr.

Die Mitte konnte bei den ersten nationalen Wahlen nach der Parteifusion den kumulierten Wählendenanteil von CVP und BDP leicht übertreffen, überholte bei den Nationalratssitzen die FDP und baute im Ständerat ihre Position als stärkste Partei aus. Parteipräsident Gerhard Pfister liess darauf verlauten, er sehe die Mitte, die sich im Wahlkampf als Anti-Polarisierungspartei profiliert hatte, künftig als Anführerin eines dritten Pols mit eigenständiger Themensetzung. Vor den Bundesratswahlen entschied sich die Mitte trotz ihres Wahlerfolgs dagegen, auf Kosten der FDP einen zweiten Bundesratssitz zu beanspruchen, da eine Abwahl wiederkandidierender Regierungsmitglieder vermieden werden solle. Bei einem FDP-Rücktritt werde eine Mitte-Kandidatur aber Thema werden. Mit unvorteilhaften Schlagzeilen war die Mitte im Frühling konfrontiert, als ehemalige Mitarbeitende der Partei Vorwürfe erhoben, im Generalsekretariat werde gemobbt.

Die Grünen konnten im Frühling ihr 40-jähriges Jubiläum begehen, hatten 2023 ansonsten aber nicht viel zu feiern. Bei den eidgenössischen Wahlen erlitten sie in beiden Räten deutliche Einbussen. Die Parteispitze betonte zwar, man habe das nach der «Klimawahl» 2019 zweitbeste Resultat der Parteigeschichte erzielt. Gleichwohl kam Parteipräsident Balthasar Glättli zum Schluss, er wolle als «Gesicht des Misserfolgs» sein Amt 2024 abgeben. Im Wahlkampf hatte eine millionenschwere Wahlkampfspende einer Gönnerin für einige Schlagzeilen gesorgt. Inhaltlich setzten die Grünen vor allem auf ihre Kernthemen Klima und Ökologie sowie Gleichstellung. Passend dazu beschlossen sie im August die Lancierung einer neuen Volksinitiative zum Ausbau der Solarenergie.
Ungeachtet ihrer geschwächten Position im Parlament wollten die Grünen im Dezember erstmals in den Bundesrat einziehen und griffen mit Nationalrat Gerhard Andrey die beiden Bundesratsmitglieder der FDP, nicht aber die SP-Sitze an. Nachdem Andrey bei seiner gemeinhin erwarteten Nichtwahl wohl nur eine Minderheit der SP-Stimmen erhalten hatte, konnte sich Glättli aber auch für künftige Angriffe auf SP-Bundesratssitze erwärmen. Unerfreulich war für die Grünen sodann eine Serie von Parteiaustritten von Kantonsparlamentarierinnen und -parlamentariern.

Nach Erfolgen bei mehreren kantonalen Parlamentswahlen brachten die Nationalratswahlen für die GLP einen herben Dämpfer. Ihre Nationalratsfraktion schrumpfte – teilweise wegen Proporzpech – um mehr als einen Drittel, worüber der geglückte Wiedereinzug in den Ständerat nicht hinwegtrösten konnte. Ihre zuvor gehegten Bundesratsambitionen begruben die Grünliberalen nach dem deutlichen Verpassen ihrer Wahlziele, mit Viktor Rossi konnten sie aber immerhin den Kampf ums Bundeskanzleramt für sich entscheiden. Als neue Fraktionspräsidentin bestimmte die GLP im Dezember Corina Gredig (glp, ZH).
Nach den Wahlen gab die künftige Ausrichtung der Partei Stoff für Spekulationen: Während Parteipräsident Jürg Grossen in Interviews gewisse Avancen nach Rechts zu machen schien, schloss sich die einzige GLP-Ständerätin der Ratsgruppe der Grünen an, der grösste Spender der Partei wiederum regte öffentlich eine Fusion mit der Mitte an.

Für die kleineren Parteien hielt das Jahr 2023 Unterschiedliches bereit. Dies gilt etwa für die EVP, die in Basel-Landschaft erstmals überhaupt den Sprung in eine Kantonsregierung schaffte, bei den eidgenössischen Wahlen aber den Nationalratssitz ihrer Parteipräsidentin einbüsste. Das Mouvement Citoyens Genevois wiederum verlor seinen Regierungssitz in Genf, konnte aber den Einzug in National- und Ständerat feiern. Nicht mehr im Bundesparlament vertreten sind die PdA und Ensemble à Gauche.

Erstmals kamen bei den eidgenössischen Wahlen die neuen Transparenzregeln des Bundes für die Politikfinanzierung zur Anwendung. Auswertungen der Daten in den Medien zeigten zwar, dass solche Analysen aus verschiedenen Gründen mit nennenswerten Unschärfen verbunden bleiben. Der Hauptbefund aber, dass FDP und SVP mit deutlichem Abstand vor SP und Mitte sowie Grünen und GLP über die grössten Wahlkampfbudgets verfügten, schien unbestritten.

Jahresrückblick 2023: Parteien
Dossier: Jahresrückblick 2023

Jahresrückblick 2023: Rechtsordnung

Das Jahr 2023 war im Bereich Rechtsordnung stark von straf- und zivilrechtlichen Fragen geprägt. Die in den vergangenen Jahren immer wieder virulent geführte Debatte über die terroristische, vor allem islamistisch motivierte, Gefährdung der Schweiz rückte angesichts des fortdauernden Kriegs in der Ukraine sowie des Kriegsausbruchs im Nahen Osten weiter in den Hintergrund. Stattdessen beschäftigten eher Cyberangriffe und die Angst vor russischer Spionage die Schweizer Sicherheitspolitik. (Für Cybersicherheit vgl. Jahresrückblick zur Landesverteidigung.)

Zudem nahm der Diskurs um Grund- und Menschenrechte in der Öffentlichkeit wieder mehr Raum ein, angetrieben unter anderem vom zunehmenden Augenmerk auf den Antisemitismus infolge des Nahostkonflikts (vgl. Jahresrückblick zu Kultur, Kirchen und religionspolitische Fragen sowie Jahresrückblick zur Aussenpolitik). Nach dem Angriff der Hamas Anfang Oktober kam es in den grossen Schweizer Städten zu Kundgebungen mit antiisraelischen Parolen, worauf in der Öffentlichkeit debattiert wurde, inwiefern an propalästinensischen Friedenskundgebungen antisemitisches und rechtsextremes Gedankengut verbreitet werde. Aus Sorge vor einer gewaltsamen Eskalation verhängte die Stadt Bern bis Weihnachten ein Demonstrationsverbot, was wiederum zu Protesten aufgrund der Grundrechtseinschränkung führte. In der Medienberichterstattung spiegelte sich diese Entwicklung in einem Anstieg in den Themenbereichen «Bürgerrechte» sowie «innere Konflikte und Krisen» gegen Ende Jahr wider (vgl. Abb. 1 der APS-Zeitungsanalyse). Auch über das ganze Jahr gesehen vereinnahmten diese beiden Themen einen höheren Anteil der Zeitungsberichterstattung als im Vorjahr (vgl. Abb. 2). Die gestiegene Sensibilität für die Antisemitismus-Thematik zeigte sich ebenso im Parlament, das im Laufe des Jahres eine Handvoll Vorstösse für ein Verbot von Nazisymbolen in der Öffentlichkeit behandelte und diese Forderung im Grundsatz unterstützte. Als «historischen Moment» bezeichnete der Bundesrat die Gründung der Nationalen Menschenrechtsinstitution im Mai 2023, das Resultat eines zwanzigjährigen Prozesses zur Förderung der Menschenrechte in der Schweiz.

Unter anderem von Menschenrechts- und Frauenorganisationen gefeiert wurde die Verabschiedung des revidierten Sexualstrafrechts durch die beiden Räte. Begleitet von einer lebhaften gesellschaftlichen Debatte rangen die Räte bei der Revision des Sexualstrafrechts insbesondere um eine neue, zeitgemässe Definition von Vergewaltigung, die sie letztlich in der sogenannten erweiterten Widerspruchslösung fanden. Damit sind sexuelle Handlungen künftig strafbar, wenn sie gegen den Willen – aber im Unterschied zur Zustimmungslösung nicht «ohne Einwilligung» – einer Person vorgenommen werden oder wenn ein Schockzustand für sexuelle Handlungen ausgenutzt wird. Dass das Opfer nachweisbar zur sexuellen Handlung genötigt wurde, ist mit der neuen Regelung indes nicht mehr erforderlich. Im Unterschied zum alten Recht, wonach nur Frauen Opfer einer Vergewaltigung sein konnten, spielt das Geschlecht des Opfers im revidierten Sexualstrafrecht keine Rolle mehr. Mit Verabschiedung der Sexualstrafrechtsrevision brachten die eidgenössischen Räte im Sommer 2023 eines der grössten Gesetzgebungsprojekte der 51. Legislatur zum Abschluss: die unter dem Titel «Harmonisierung der Strafrahmen» durchgeführte Revision des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches (BT). Ziel der Strafrahmenharmonisierung war es, die aus den 1940er-Jahren stammenden Strafen mit den heutigen Werthaltungen in Einklang zu bringen und deren Verhältnis zueinander neu auszuloten. Noch während das Sexualstrafrecht zu Ende debattiert wurde, traten die ersten beiden Vorlagen des BT-Revisionsprojekts, die in erster Linie die Strafen für Gewaltdelikte erhöhten, am 1. Juli 2023 bereits in Kraft.

Als weiteres Grossprojekt schloss das Parlament im Frühling 2023 die Revision der Zivilprozessordnung ab. Mit einer Vielzahl punktueller Anpassungen sollten festgestellte Schwachstellen der 2011 in Kraft getretenen Zivilprozessordnung ausgebessert und insgesamt deren Praxistauglichkeit verbessert werden. Ein von der Einigungskonferenz vorgeschlagener Kompromissvorschlag wurde schliesslich in beiden Räten breit mitgetragen. Nachdem im Sommer auch die Referendumsfrist ungenutzt verstrichen ist, wird das revidierte Zivilprozessrecht planmässig am 1. Januar 2025 in Kraft treten können.

Weiter stand 2023 im Zivilrecht das Erbrecht auf der politischen Agenda. Mit der Überarbeitung des sechsten Kapitels des IPRG über das internationale Erbrecht sollten Kompetenzkonflikte mit ausländischen Behörden minimiert und sich widersprechende Entscheidungen in internationalen Erbrechtsfällen verhindert werden. Zwischen den Kammern entbrannte ein erbitterter Streit über einige Punkte, so etwa um die Frage, ob Schweizer Doppelbürgerinnen und -bürger wählen können sollen, dem Recht welches ihrer Heimatstaaten sie ihren Nachlass unterstellen wollen. Nach erfolgreicher Kompromissfindung konnte die Vorlage in der Wintersession 2023 schliesslich verabschiedet werden. Im Hinblick auf das innerstaatliche Erbrecht trat am 1. Januar 2023 die erste Etappe der laufenden Erbrechtsrevision in Kraft, die in erster Linie die Pflichtteile reduzierte und damit die Verfügungsfreiheit der Erblasserinnen und Erblasser erhöhte. Die zweite Etappe zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge kam im Sommer 2023 ins Parlament, wobei der Ständerat im Unterschied zum Nationalrat nicht auf den Entwurf eintreten wollte.

Darüber hinaus trieben Bundesrat und Parlament 2023 die Digitalisierung in der Justiz voran. Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über die Digitalisierung im Notariat ebneten die eidgenössischen Räte den Weg für die elektronische Ausfertigung von Urkunden und Beglaubigungen. Damit muss das Originaldokument künftig nicht mehr in Papierform erstellt werden. Zur sicheren Aufbewahrung der elektronischen Originaldokumente wird ein nationales Urkundenregister geschaffen. Um den elektronischen Rechtsverkehr generell zu ermöglichen, war im Parlament zudem das Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz hängig, wo es vom Erstrat positiv aufgenommen wurde.

Nach der grossen gesellschaftlichen Kontroverse um das Verbot zur Verhüllung des Gesichts, die rund um die 2021 angenommene Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» ausgefochten worden war, ging die Umsetzung der Initiative geradezu ereignisarm vonstatten. Beide Parlamentskammern verabschiedeten den Entwurf zum Bundesgesetz über das Gesichtsverhüllungsverbot unverändert und mit grossen Mehrheiten. Auch in der Gesellschaft war kein grösserer Widerstand mehr vernehmbar, sodass die im Januar 2024 endende Referendumsfrist wohl ungenutzt verstreichen wird.

Für neue Kontroversen sorgen dürfte hingegen die im Mai 2023 lancierte Volksinitiative «für ein modernes Bürgerrecht». Die sogenannte Demokratie-Initiative fordert, dass Ausländerinnen und Ausländer schweizweit Anspruch auf Einbürgerung haben, wenn sie sich seit fünf Jahren rechtmässig in der Schweiz aufhalten, zu keiner längeren Freiheitsstrafe verurteilt wurden und über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen. Die hinter der Initiative stehende «Aktion Vierviertel» sieht in der tiefen Einbürgerungsquote ein Demokratiedefizit, weil rund ein Viertel der zur Schweizer Gesellschaft gehörenden Menschen politisch nicht mitbestimmen darf.

Jahresrückblick 2023: Rechtsordnung
Dossier: Jahresrückblick 2023

In der Wintersession 2023 hiess der Ständerat mit 23 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Motion der RK-SR für ein Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen, Symbolen gut. Diese wurde von der Rechtskommission als Reaktion auf die Motion Binder-Keller (mitte, AG) lanciert, die zum Ziel hatte, Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos zu verbieten. Im Unterschied zur Motion Binder wollte die Kommissionsmotion den Wirkungsbereich des Verbotes auf weitere extremistische, gewaltverherrlichende und rassendiskriminierende Symbole ausweiten und es der Regierung überlassen, ob das Verbot in einem Spezialgesetz oder im Strafgesetzbuch umzusetzen sei. Die Mehrheit der Ständekammer gab diesem breiter gefassten Ansatz den Vorzug, während die Mitte-Links-Minderheit lieber die Motion Binder-Keller überweisen wollte und die Kommissionsmotion daher ablehnte.

Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen Symbolen (Mo. 23.4318)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

In der Wintersession 2023 lehnte der Ständerat die Motion Binder-Keller (mitte, AG) ab, die zum Ziel hatte, Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos zu verbieten. Er folgte damit, anders als der Nationalrat, der Empfehlung des Bundesrates und nahm stattdessen eine Kommissionsmotion der RK-SR an, die den Wirkungsbereich des Verbotes auf weitere extremistische, gewaltverherrlichende und rassendiskriminierende Symbole ausweiten und es der Regierung überlassen will, ob das Verbot in einem Spezialgesetz oder im Strafgesetzbuch umzusetzen sei. Die Motionärin plädierte vergeblich dafür, beide Motionen anzunehmen und so dem Verbot von nationalsozialistischer Symbolik konkret Schub zu verleihen sowie den vorangegangenen Bericht des Bundesrates gebührend zu berücksichtigen. Die enge Umsetzungsvorgabe der Motion sei zudem bewusst gewählt, um die nach Artikel 1 StGB erforderliche klare Definition zu gewährleisten. Eine Mehrheit war jedoch davon überzeugt, dass der Antrag der Kommission die genannte Forderung genügend mit einschliesse und hiess die Kommissionsmotion mit 23 zu 16 Stimmen bei 3 Enthaltungen gut. Die Gegenstimmen stammten von Mitte-Links, welche die Motion Binder-Keller überweisen wollten.

Keine Verherrlichung des Dritten Reiches. Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos verbieten (Mo. 21.4354)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Der Nationalrat nahm in der Wintersession 2023 ein im März desselben Jahres eingereichtes Postulat Molina (sp, ZH) zum Thema gewalttätiger Extremismus in der Schweiz mit 101 zu 92 Stimmen bei einer Enthaltung an. Damit wurde der Bundesrat aufgefordert, einen umfassenden Bericht zur Verbreitung und zum Gefahrenpotenzial von gewalttätigem Extremismus sowie zu allfälligen Präventions- und Schutzmechanismen gegenüber gewalttätigen rechtsextremen, homophoben, rassistischen und antisemitischen Gruppierungen in der Schweiz zu verfassen. Dies sei aufgrund der Entwicklung von verschwörungstheoretischen Gruppierungen während der Corona-Pandemie, dem jüngsten Antisemitismus-Bericht des SIG und der GRA sowie Vorfällen von rechtsextremer Präsenz dringend nötig, wie der Postulant sein Anliegen begründete. Des Weiteren sollte für den Bericht eine detaillierte Statistik über rechtsextreme Gewaltakte und deren Netzwerke erstellt werden. Der Bundesrat hatte die Ablehnung des Postulates empfohlen, da er einen zusätzlichen Bericht angesichts anderer laufender oder abgeschlossener Arbeiten – etwa Berichten zu Hassrede, LGBTQ-feindlichen «Hate Crimes», Gewaltextremismus sowie Terrorismus- und Extremismusbekämpfung – als nicht nötig erachtete. Mit dieser Argumentation konnte er die Ratsmehrheit aus Mitte-Links allerdings nicht überzeugen.

Gewalttätiger Extremismus in der Schweiz (Po. 23.3136)

In Erfüllung eines Postulates der SiK-SR veröffentlichte der Bundesrat Anfang Dezember 2023 einen Bericht, in welchem er untersuchte, ob bei den Massnahmen gegen die Verbreitung von gewaltextremistischem und terroristischem Gedankengut in religiösen Vereinigungen Handlungsbedarf bestehe.
In einem ersten Schritt gab der Bericht eine Übersicht über die bereits bestehenden Mittel auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Der Bundesrat sah gemäss Bericht die drei bestehenden Instrumente auf Bundesebene als gut an und hielt fest, dass diese für alle Glaubensgemeinschaften gut funktionieren würden. Entsprechend sah der Bundesrat beim StGB als erstes Instrument keinen Handlungsbedarf. Es sei nicht zielführend, dieses durch Bestimmungen zu ergänzen, welche sich nicht auf konkrete Straftaten beziehen, da diese letztlich weitere Einschränkungen der Glaubens- und Gewissensfreiheit sowie des Rechts auf freie Meinungsäusserung bedeuten würden. Auch die nachrichtendienstliche Aufklärung als zweite Massnahme funktioniere gut und bestehende Lücken würden in der laufenden Revision des NDGs bereits bearbeitet. Die Auswirkungen der «präventiv-polizeilichen Massnahmen», dem neustsen Instrument, seien derweil gemäss Bericht noch abzuwarten. Für die Herausforderungen bezüglich gewaltextremistischem und terroristischem Gedankengut im digitalen Raum verwies der Bundesrat auf einen anderen Bericht zum Thema Hassreden.
Auch die Massnahmen auf kantonaler und kommunaler Ebene, etwa in Form von Fach- und Anlaufstellen für Extremismusprävention oder Religionsfragen, beurteilte der Bundesrat sehr positiv. Die Evaluation dieser Massnahmen hätte gezeigt, dass solche Dialoge zwischen den Behörden sowie zwischen Behörden und Religionsgemeinschaften ebenso wie eine «umfassende Kooperation» zielführender seien als Verbote. Der Bundesrat befürwortete im Bericht eine Intensivierung und auch eine allfällige Institutionalisierung dieser Bemühungen.
Wie von der SiK-SR gefordert, wurde im zweiten Teil des Berichts geprüft, ob Imam-Bewilligungen, ein Imam-Register und ein Auslandsfinanzierungsverbot für Moscheen weitere Massnahmen gegen die Verbreitung von gewaltextremistischem und terroristischem Gedankengut sein könnten. Der Bundesrat lehnte alle drei Massnahmen ab, da sie im Sinne der Glaubens- und Gewissensfreiheit gegenüber Musliminnen und Muslimen diskriminierend seien. Zudem betonte er, dass es kontraproduktiv sei, dieses Phänomen nur auf den Islam abzuwälzen, da die Realität vielschichtiger sei. Wie in der Stellungnahme des Bundesrates zu einem Postulat Wobmann (svp, SO) versprochen, befasste sich der Bericht auch mit der Frage, ob die Auslandsfinanzierung von islamischen Religionsgemeinschaften zu einer Einflussnahme aus dem Ausland führe. Der Bundesrat verwies darauf, dass diesbezüglich die Wirkung der am 1. Januar 2023 im Geldwäschereigesetz verordneten «Transparenzregeln für transnational tätige Vereine» abzuwarten sei. Zudem sei dies auch Thema des Berichts zu einem Postulat der SiK-NR (Po. 22.3006).
Der Bundesrat schloss den Bericht mit der Aussage, dass er die bisherigen Massnahmen gegen die Verbreitung von extremistischem und terroristischem Gedankengut als ausreichend erachte. Als Reaktion auf den terroristischen Angriff der Hamas auf Israel vom 7. Oktober 2023 entschied der Bundesrat jedoch am 22. November 2023 und somit wenige Wochen vor Publikation des Berichts die Ausarbeitung eines Gesetzes für ein Hamas-Verbot, womit gezielte Massnahmen gegen die Terrororganisation ergriffen werden sollen.

Imame in der Schweiz

In Erfüllung eines Postulates der SiK-SR legte der Bundesrat im November 2023 einen Bericht vor, in dem er sich mit der Frage auseinandersetzte, welche strafrechtlichen, öffentlich-rechtlichen und präventiv-polizeilichen Möglichkeiten und Herausforderungen bestehen, um gegen Hassrede vorzugehen. Er kam zum Schluss, dass in der Schweiz das Strafrecht die meisten Möglichkeiten biete, um gegen Hassrede vorzugehen, und zwar unabhängig davon, ob diese online oder offline stattfinde. Hassrede stelle allerdings kein im schweizerischen Recht verwendeter Begriff dar, sodass unterschiedliche Bestimmungen – Gewaltdarstellungen (Art. 135 StGB), Ehrverletzungen (Art. 173 ff. StGB), Drohung (Art. 180 StGB), Nötigung (Art. 181 StGB), Verbrechen oder Vergehen gegen den öffentlichen Frieden (Art. 258 ff. StGB), davon insb. die öffentliche Aufforderung zur Gewalt (Art. 259 StGB), sowie Diskriminierung und Aufruf zu Hass (Art. 261bis StGB) – Anwendung finden könnten. Sowohl im Straf- als auch im Zivilrecht sei die Rechtsdurchsetzung mangels Zugriff auf benötigte (digitale) Daten, welche sich oft auf Servern im Ausland befänden, allerdings schwierig.
Der Bundesrat habe im April 2023 aufgrund seines Berichts «Intermediäre und Kommunikationsplattformen: Auswirkungen auf die öffentliche Kommunikation und Ansätze einer Governance» das BAKOM beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von Kommunikationsplattformen auszuarbeiten. Zudem arbeite der Bundesrat aktuell an der Umsetzung der Motion 18.3592, die den Informationsaustausch unter den Polizeibehörden der Kantone und des Bundes vereinfachen soll. Verbesserungen seien zudem beim Bedrohungsmanagement angezeigt, damit Hass und Hetze besser erkannt und bekämpft werden könnten. Nicht zuletzt enthalte auch das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele Verpflichtungen zur Errichtung von Meldesystemen, die die Verbreitung und Sichtbarkeit von Hassrede eindämmen helfen könnten. Über die im Bericht erwähnten Massnahmen hinaus sah der Bundesrat derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.

Hassreden. Bestehen gesetzliche Lücken? (Po. 21.3450)

Im Oktober 2023 befasste sich die RK-SR mit mehreren Vorstössen für ein Verbot von extremistischen, insbesondere nationalsozialistischen, Symbolen in der Öffentlichkeit, darunter auch mit der parlamentarischen Initiative Barrile (sp, ZH). Die Kommission begrüsste ein Verbot für entsprechende Symbole, erachtete den Weg über eine Motion allerdings als zielführender als jenen über eine parlamentarische Initiative. Sie lancierte daher eine eigene Kommissionsmotion (Mo. 23.4318) und gab der parlamentarischen Initiative Barrile keine Folge.

Verbot der öffentlichen Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen (Pa.Iv. 21.524)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Im Oktober 2023 befasste sich die RK-SR mit mehreren Vorstössen für ein Verbot von extremistischen, insbesondere nationalsozialistischen, Symbolen in der Öffentlichkeit, darunter auch mit der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission für ein spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen, rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden und extremistischen Symbolen. Die Kommission begrüsste ein Verbot für entsprechende Symbole, erachtete den Weg über eine Motion allerdings als zielführender als jenen über eine parlamentarische Initiative. Sie lancierte daher eine eigene Kommissionsmotion (Mo. 23.4318) und gab der parlamentarischen Initiative der RK-NR keine Folge.

Spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen (Pa.Iv. 23.400)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Im Juni 2023 veröffentlichte der NDB zusätzlich zur jährlichen Beurteilung der Bedrohungslage seinen neuen Lagebericht zum sicherheitspolitischen Umfeld der Schweiz. Dieser stellte fest, dass der Krieg Russlands gegen die Ukraine durch seinen destabilisierenden Einfluss auf internationale Organisationen wie die UNO oder die OSZE weiterhin den Trend hin zu einer bipolaren Weltordnung mit der USA und China als rivalisierende Grossmächte verstärke. Die Schweiz als Teil von Europa sei dabei strategisch von der USA abhängig, wobei dort eine potenzielle Präsidentschaft eines «isolationistisch eingestellten» Kandidierenden wie Donald Trump zusätzliche Unsicherheiten auslösen könne. Die Bedrohung der Schweiz – hauptsächlich durch russische und chinesische Spionage – bleibe erhöht, was vor allem mit der Rolle der Schweiz als Gaststaat internationaler Organisationen zusammenhänge und sich durch die Einsitznahme im UNO-Sicherheitsrat noch verstärkt habe. Zudem möchte der NDB laut Bericht verstärkt verhindern, dass über die Schweiz Güter für sanktionierte militärische Verwendungen nach Russland gelangen. Weiter sei die Gefahr des gewalttätigen Extremismus sowohl von rechts- als auch linksextremistischer Seite weiterhin vorhanden. Terrorbedrohung bestehe primär im Bereich dschihadistischer Bewegungen, wobei jedoch von autonom agierenden Individuen ohne direkten Bezug zu besagten Gruppierungen auszugehen sei.

Lagebericht des NDB 2023

Mit der Veröffentlichung des Berichts «Die Hisbollah und die Schweiz» erachtete der Bundesrat das Postulat Binder-Keller (mitte, AG) zu den Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hisbollah in der Schweiz als erfüllt und empfahl dessen Abschreibung. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag in der Sommersession 2023 stillschweigend zu.

Bericht über die Aktivitäten der schiitisch-islamistischen Hisbollah in der Schweiz (Po. 20.3650)

Mit der Veröffentlichung des Berichts «Die Hisbollah und die Schweiz» erachtete der Bundesrat ein Postulat Pfister (mitte, ZG; Po. 20.3824) zur Prüfung eines Betätigungsverbots für die Hisbollah in der Schweiz als erfüllt und empfahl dessen Abschreibung. Der Nationalrat stimmte diesem Antrag in der Sommersession 2023 stillschweigend zu.

Betätigungsverbot der Hisbollah in der Schweiz (Po. 20.3824)

Entgegen dem Antrag des Bundesrates nahm der Nationalrat in der Sondersession vom Mai 2023 eine Motion Binder-Keller (mitte, AG) mit dem Ziel an, Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos zu verbieten. Seine Ablehnung begründete der Bundesrat unter anderem damit, dass das geltende Recht die öffentliche Verwendung von nationalsozialistischen und anderen rassistischen Symbolen zu Propagandazwecken bereits verbiete. Ohne Propagandaabsicht würden die Menschenwürde und der öffentliche Frieden indes nur «mittelbar» beeinträchtigt. Die Meinungsfreiheit gelte zwar nicht absolut, aber gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts sei «hinzunehmen, dass auch stossende Ansichten vertreten werden, selbst wenn sie für die Mehrheit unhaltbar sind», so die Regierung in ihrer Stellungnahme vom Februar 2022.
Wie die Motionärin ein gutes Jahr darauf im Ratsplenum schilderte, habe diese «seltsame Antwort» des Bundesrates einigen «Aufruhr» verursacht, sodass sich dieser veranlasst gesehen habe, einen Bericht zum Thema in Auftrag zu geben. Dieser sei dann zum Schluss gekommen, dass ein Verbot von Nazisymbolik machbar sei, weshalb sie den Rat ersuche, «ein solches Verbot auf den Weg zu schicken», so Binder-Keller. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider bestätigte diese Folgerung und merkte an, dass die Diskussion um ein einschlägiges Verbot bei Weitem noch nicht abgeschlossen sei. Deren Fortführung werde schon durch die zwei hängigen parlamentarischen Initiativen der RK-NR (Pa.Iv. 23.400) und Barrile (sp, ZH; Pa.Iv. 21.524) garantiert, weshalb die vorliegende Motion abgelehnt werden könne. Die Mehrheit in der grossen Kammer sah dies jedoch anders und hiess den Vorstoss mit 141 zu 42 Stimmen bei 4 Enthaltungen gut. Die Gegenstimmen stammten aus den Fraktionen der SVP und der FDP.

Keine Verherrlichung des Dritten Reiches. Nazisymbolik im öffentlichen Raum ausnahmslos verbieten (Mo. 21.4354)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen

Da das Anliegen über die beiden parlamentarischen Initiativen Barrile (sp, ZH; Pa.Iv. 21.524) und der RK-NR (Pa.Iv. 23.400) weiterverfolgt werden würde, zog Gabriela Suter (sp, AG) ihre Initiative für ein Verbot der öffentlichen Verwendung und Verbreitung rassendiskriminierender Symbole in der Frühjahrssession 2023 zurück. Ihre Initiative war von der RK-NR zugunsten der beiden anderen nicht unterstützt worden, weil sie eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs forderte und die Kommission das Verbot lieber in einem Spezialgesetz regeln wollte.

Öffentliche Verwendung und Verbreitung rassendiskriminierender Symbole in jedem Fall unter Strafe stellen (Pa.Iv. 21.525)
Dossier: Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen