Bundesgesetz über die Massnahmen zur Entlastung des Haushaltes ab 2025 (BRG 24.016)

Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 inkl. abzuschreibende Vorstösse

Im März 2024 veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft zum «Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025». Die überproportional steigenden Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen würden eine Priorisierung erfordern, um die Schuldenbremse weiterhin einhalten zu können. Bereits im März 2024 wurde dazu eine Gruppe von Expertinnen und Experten zur Ausarbeitung von Massnahmen eingesetzt, um ein drohendes strukturelles Defizit von CHF 4 Mrd. zu verhindern. Deren Bericht wird im Herbst 2024 erwartet. Mit der vorliegenden Botschaft schlug der Bundesrat bereits erste Entlastungsmassnahmen vor, die eine Gesetzesänderung und somit die Zustimmung des Parlaments erforderten.

Der weitaus grösste Anteil der Entlastungsmassnahmen entfiel auf eine Reduktion des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung (ALV) um insgesamt CHF 1.25 Mrd., vorgesehen für den Zeitraum 2025 bis 2029. In den Jahren 2025 und 2026 sollten die Beiträge jeweils um knapp CHF 600 Mio., und damit um die weitaus grössten Anteile, reduziert werden, da in diesen Jahren die Entlastungen am dringendsten seien. Der Restbetrag werde schliesslich im Jahr 2027 gekürzt werden, während für die Jahre 2028 und 2029 keine weiteren Kürzungen mehr vorgesehen seien. Da sich die ALV in einer guten finanziellen Lage befinde und über genügend Eigenkapital verfüge, habe die Reduktion keine Leistungskürzungen zur Folge. Sollte sich die finanzielle Situation ändern, würde eine Ventilklausel greifen, die sicherstellen soll, dass die ALV nicht in eine «finanzielle Schieflage» gerate, so der Bundesrat. Zusätzlich sollen mit der Revision die formalen Vorgaben der Leistungsvereinbarung zwischen Departementsvorsteherinnen bzw. -vorstehern und Amtsdirektorinnen bzw. -direktoren im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (RVOG) gestrichen werden. Die jährlichen Leistungsvereinbarungen dienen zur Besprechung der Ziele und Prioritäten des nächsten Geschäftsjahres und mussten bisher unter Berücksichtigung gestalterischer Vorgaben durchgeführt werden. Diese formalen Vorgaben sollen nun aufgehoben werden, um zur administrativen Entlastung der Bundesverwaltung und zur Erhöhung der Flexibilität im Führungsprozess beizutragen.

In der vorgängig durchgeführten Vernehmlassung zwischen Juni 2023 und Oktober 2023 hatte der Bundesrat neben der Kürzung des Bundesbeitrages an die ALV auch eine Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer vorgeschlagen, nicht aber die Anpassung im RVOG. Diese Massnahme waren dem Parlament bereits im Rahmen des Evaluationsberichtes zum Neuen Führungsmodell (NFB) im November 2021 vorgelegt worden. Die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen wurden dabei unterschiedlich aufgefasst. Während die SVP, die FDP und die Mitte sowie die Mehrheit der teilnehmenden Kantone die temporäre Beitragskürzung an die ALV unterstützten, befürchteten die SP und die Grünen, sowie der Kanton Wallis einen Leistungsabbau und sprachen sich dagegen aus. Einigkeit herrschte hingegen bezüglich der Frage der Senkung des Kantonsanteils um 0.7 Prozentpunkte, die als Ausgleich für die erhöhten Ausgaben des Bundes durch die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung vorgesehen war. Sowohl die Kantone als auch alle teilnehmenden Parteien stellten sich gegen diese Kürzung des Kantonsanteils. Als Hauptargument wurde die Verletzung des Subsidiaritätsprinzips durch den Beschluss zur Übernahme von Kantonsaufgaben und deren Kostenabwälzung auf die Kantone genannt. Aufgrund der geschlossenen negativen Rückmeldungen und weil die WBK-SR zwischenzeitlich eine neue Vorlage der familienergänzenden Kinderbetreuung mit geringerer finanzieller Belastung für den Bund entworfen hatte, verzichtete der Bundesrat in seiner Botschaft auf diese Massnahme.

Gleichzeitig mit der Botschaft beantragt der Bundesrat die Abschreibung der beiden Motionen 17.3259 und 22.4273, die beide eine Überprüfung der staatlichen Aufgaben und Leistungen forderten.

In der Sommersession 2024 befasste sich der Nationalrat als Erstrat mit dem «Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025». Eine Minderheit kritisierte, dass die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen zu stark auf die Ausgabenseite und zu wenig auf die Einnahmeseite fokussierten. Daher lagen sowohl ein Rückweisungsantrag einer Minderheit Wettstein (gp, SO) mit der Auflage, eine neue Vorlage mit zusätzlichen Einnahmequellen auszuarbeiten, als auch ein Nichteintretensantrag der Kommissionsminderheit Funiciello (sp, BE) vor. Die Minderheitssprecherin führte aus, dass Investitionen in die Lebensqualität immer lohnenswert seien und die vorgeschlagenen Kürzungen auf der Ausgabeseite zur Einhaltung der Schuldenbremse oder «Zukunftsbremse» wie sie sie nannte, um einen dadurch festgesetzten konjunkturellen Wert einzuhalten, nicht angezeigt seien.
Die Kommissionsmehrheit stellte sich hinter die Vorlage des Bundesrates, der die Notwendigkeit betonte, die Ausgaben zu reduzieren, da diese im Vergleich zu den Einnahmen unverhältnismässig stark gestiegen seien und daher dort angesetzt werden müsse. Diese Massnahmen seien dringend notwendig, um einem drohenden strukturellen Defizit von CHF 4 Mrd. entgegenzuwirken. Zudem sei die geplante Kürzung bei der ALV in Anbetracht der während der Covid-Pandemie hohen geleisteten Bundesbeiträge vertretbar, so die Kommissionsmehrheit.
Abgesehen von der SP waren sich die Fraktionen einig, dass die vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen nur ein erster kleiner Schritt in Richtung hin zu ausgeglichenen Bundesfinanzen darstellten und weitere Massnahmen folgen müssten. So wurde die Vorlage von der Mitte-Fraktion gar nur als «Entlastungspaketli» bezeichnet. Zudem war sich die Mehrheit der Fraktionen ebenfalls darin einig, dass es diese Massnahmen jetzt und nicht später brauche und so wurde der Nichteintretensantrag mit 145 zu 42 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) abgelehnt. Die befürwortenden Stimmen stammten von der SP-Fraktion sowie einzelnen Stimmen der Grünen. Auch der Rückweisungsantrag fand nur Zustimmung bei den Fraktionen der SP und den Grünen und wurde mit 126 zu 61 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) ebenfalls abgelehnt.
Im Wissen darum, dass der Nichteintretensantrag im Rat wohl chancenlos bleiben würde, hatte die Kommissionsminderheit Wermuth (sp, AG) einen Minderheitsantrag für die Detailberatung eingereicht, der die Wiedereinführung des Solidaritätsbeitrags bei der ALV forderte. Dieser Beitrag würde ein Prozent auf hohe Lohnbestandteile erheben und jährliche Mehreinnahmen von CHF 300 bis 400 Mio. generieren. Der Minderheitsantrag fand jedoch keine Zustimmung über die Fraktionen der SP und der Grünen hinaus und wurde mit 129 zu 62 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) abgelehnt.
Schliesslich stimmte der Nationalrat mit demselben Stimmenverhältnis für Annahme des unveränderten Entwurfes des Bundesrates. Die ablehnenden Stimmen stammten von den Fraktionen der SP und der Grünen. Einzig beim Antrag auf Abschreibung der Motionen 17.3259 und 22.4273 folgte der Nationalrat nicht dem Bundesrat und stimmte oppositionslos für die deren Aufrechterhaltung. Die im Bundesgesetz vorgeschlagenen Entlastungsmassnahmen würden nicht für eine langfristige Stabilisierung der Bundesfinanzen genügen, weshalb die Forderungen der Motionen noch nicht erfüllt seien, so die Begründung. Zudem solle der Bericht der externen Gruppe von Expertinnen und Experten abgewartet werden, der Vorschläge für weitere Bereinigungsmassnahmen des Bundeshaushaltes beinhalten wird.

Als Zweitrat behandelte der Ständerat in der Herbstsession 2024 das Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025. Im Gegensatz zum Nationalrat verlief die Diskussion über die Kürzung des Bundesbeitrags an die Arbeitslosenversicherung (ALV) um insgesamt CHF 1.25 Mrd. weit weniger kontrovers. Der Kommissionssprecher Jakob Stark (svp, TG) betonte, dass diese Massnahme aufgrund der positiven Finanzlage des ALV-Ausgleichsfonds, der Ende 2025 voraussichtlich über ein Eigenkapital von mehr als CHF 10 Mrd. verfügen wird, sowohl tragbar als auch umsetzbar sei. Die FK-SR unterstützte daher die Vorlage mit 11 zu 1 Stimmen. Pierre-Yves Maillard (sp, VD) begründete seine Gegenstimme in der Kommission damit, dass eine Senkung der ALV-Beiträge aufgrund der Überschüsse eine verpasste Chance sei, um eine neue Finanzierungslösung für die AHV zu erarbeiten. Trotz dieser Einwände verzichtete Maillard auf einen Minderheitsantrag, da er die Massnahme insgesamt als moderat und nachvollziehbar erachtete. In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das Bundesgesetz mit 42 zu 2 Stimmen an. Die beiden Nein-Stimmen stammten von SP-Mitgliedern. Wie der Nationalrat entschied sich auch die kleine Kammer gegen eine Abschreibung der beiden Motionen 17.3259 und 22.4273.

Am Ende der Herbstsession 2024 stimmten beide Kammern in der Schlussabstimmung für die Annahme des Bundesgesetzes über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 – der Ständerat mit 42 zu 0 Stimmen und der Nationalrat mit 133 zu 62 Stimmen. Die ablehnenden Stimmen im Nationalrat stammten von Mitgliedern der SP und der Grünen.

Bundesrat setzt externe Expertengruppe zur Bereinigung des Bundeshaushalts ein

Im März 2024 kündigte der Bundesrat an, zur Bereinigung des Bundeshaushalts eine externe Expertengruppe einzusetzen. Die Ausgaben seien in den letzten Jahren überproportional zu den Einnahmen gewachsen, was mittelfristig ohne Gegenmassnahmen zu einem jährlichen strukturellen Defizit von CHF 4 Mrd. führen werde. Vorschläge für solche Gegenmassnahmen soll nun eine Gruppe bestehend aus fünf Expertinnen und Experten mit ausgewiesenem Finanz- und Verwaltungswissen bis im Spätsommer 2024 erarbeiten. Für die Ausarbeitung von Massnahmen auf der Ausgabenseite, die prioritär gegenüber Massnahmen auf der Einnahmeseite behandelt werden sollen, werde das Gremium eine systematische Überprüfung aller Aufgaben und Subventionen des Bundes durchführen. Nach Vorliegen dieses Berichts wird der Bundesrat zusammen mit den Kantonen, den Parteien und den Sozialpartnern definitive Massnahmen erarbeiten und diese ab Winter 2024/25 in die Vernehmlassung geben.

Im September 2024 befasste sich der Bundesrat erstmals mit dem Bericht der Expertengruppe zur Aufgaben- und Subventionsüberprüfung. Der Bericht zeigte 60 Massnahmen auf, mit denen der Bundeshaushalt in den kommenden Jahren um bis zu CHF 4.9 Mrd. entlastet werden könnte. Dies übertrifft den geschätzten Bereinigungsbedarf von bis zu CHF 4.5 Mrd. pro Jahr ab 2030 und lässt damit Entscheidungsspielraum offen, wie die Autorinnen und Autoren des Berichts betonen. Die von Serge Gaillard geleitete Expertengruppe untersuchte sämtliche Bundesausgaben, insbesondere Subventionen und Transferleistungen, und legte den Fokus auf ausgabenseitige Entlastungen. Angesichts der stark wachsenden Ausgaben, vor allem in der AHV und der Armee, sollten laut Bericht Massnahmen zur Ausgabenreduktion Vorrang vor Einnahmeerhöhungen haben. Die Überprüfung erfolgte gemäss drei finanzpolitischen Kriterien: Erstens wurde die Effizienz überprüft und damit die Frage gestellt, ob politische Ziele mit weniger Mitteln erreicht werden könnten. Hierbei wurden Massnahmen im Bereich der Migrationspolitik, der Klima- und Energiepolitik sowie in der Verkehrsinfrastruktur entwickelt. So schlug die Expertengruppe vor, die Asylpolitik stärker auf die rasche Integration ins Erwerbsleben auszurichten, um Unterstützungskosten zu senken. Bei der Klima- und Energiepolitik plädierte sie für einen verstärkten Einsatz von Lenkungsabgaben sowie auf eine Kürzung der Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) und in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Das zweite Kriterium befasste sich mit der Abgrenzung der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen. Der Bericht empfahl, auf die Übernahme von Kantonsaufgaben wie beispielsweise die familienergänzende Kinderbetreuung zu verzichten. Das dritte Kriterium zielte darauf ab, das Ausgabenwachstum in der sozialen Wohlfahrt zu bremsen. Dazu empfahl der Bericht, die Bundesbeiträge an die AHV von deren Ausgabenentwicklung zu entkoppeln und stattdessen an das langsamere Wachstum der Bundeseinnahmen zu knüpfen, was die Stabilität der AHV-Finanzierung erhöhen würde.
Parallel dazu sollte das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) durch gemeinsame Massnahmen von Bund und Kantonen begrenzt werden, indem Zielwachstumsraten festgelegt und die Bundesbeiträge für Prämienverbilligungen daran angepasst würden. Weitere vorgeschlagene Massnahmen umfassten Kürzungen oder Streichungen von Subventionen, eine Neupriorisierung der Ausgaben sowie die Begrenzung des Personalaufwandes beim Bund.

Der Bundesrat bekräftigte in der Folge seine Absicht, das Haushaltsgleichgewicht primär durch ausgabenseitige Massnahmen zu erreichen. In den kommenden Monaten werde er in Gesprächen mit Kantonen, Parteien und Sozialpartnern die Vorschläge der Expertengruppe weiter vertiefen, bevor konkrete Massnahmen in die Vernehmlassung geschickt werden.

In den Medien wurden die Sparvorschläge des Berichts intensiv diskutiert und analysiert, wobei Parteien und Interessensorganisationen zu Wort kamen. Während FDP und SVP die jeweiligen Sparvorschläge gemäss Blick begrüssten und gar zusätzliche Kürzungen, insbesondere im Bereich der Asylpolitik und Kulturförderung forderten, verlangte die Mitte zunächst eine eingehende Prüfung der fiskalischen Folgen der Einsparungen, bevor sie Position zu den jeweiligen Massnahmen beziehen werde. Auch die GLP unterstütze, gemäss dem Blick, die geplanten Massnahmen, jedoch kritisierte GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy als Co-Präsidentin von Alliance F die geplanten Einsparungen bei den Kita-Subventionen. Gemeinsam mit der SP äusserte Alliance F auch ihre Enttäuschung über den Ausschluss von Frauenorganisationen aus den Gesprächen mit dem Bundesrat und bemängelte die unzureichende Berücksichtigung von Familienanliegen in der Expertengruppe. Die links-grünen Parteien reagierten insgesamt mit deutlicher Ablehnung auf die Vorschläge, wie der Tagesanzeiger und die Aargauer Zeitung berichteten: Die SP entsorgte den Bericht symbolisch im Papierkorb und bezeichnete ihn als «Frontalangriff auf die soziale Schweiz». Die Grünen lehnten die Vorschläge ebenfalls ab und forderten Einsparungen bei der Armee anstatt beim Klimaschutz und bei den Sozialleistungen.

Nationalbankgewinne für den Schuldenabbau nutzen (Pa.Iv. 23.418)

Gewinne der Nationalbank sollten nicht als selbstverständlich betrachtet werden und, falls sie an den Bund ausgeschüttet werden, sollten sie ausschliesslich für den Schuldenabbau verwendet werden. Dies forderte Thomas Burgherr (svp, AG) in einer parlamentarischen Initiative, die er im März 2023 eingereicht hatte. In der Vergangenheit seien teilweise Budgets zu hoch angesetzt worden, da mit einer Gewinnausschüttung der Nationalbank an den Bund gerechnet worden sei, die dann jedoch aber ausgeblieben sei. Indem allfällige Gewinnausschüttungen nicht mehr wie bisher budgetiert werden können, sondern für den Schuldenabbau verwendet würden, sollten solche Defizite mit dieser parlamentarischen Initiative künftig verhindert werden, so der Initiant.
Die FK-NR beantragte mit 16 zu 4 Stimmen (bei 1 Enthaltung) der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Zur Verhinderung von Schulden sei bereits die Schuldenbremse eingeführt worden und diese Vorlage würde die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten des Parlaments zusätzlich und unnötigerweise einengen. Sofern Schulden beispielsweise in die Sozialpolitik investiert werden würden, kämen sie zudem auch künftigen Generationen zugute, womit Schulden auch positive Effekte aufweisen können, so die Kommissionsmehrheit. Eine Kommissionsminderheit Michael Götte (svp, SG) sah in der parlamentarischen Initiative hingegen einen gelungenen Ansatz zur Schuldenminimierung und beantragte deshalb, der Initiative Folge zu geben.
Der Nationalrat folgte in der Sondersession vom April 2024 der Kommissionsmehrheit und stimmte mit 123 zu 59 Stimmen (bei 0 Enthaltungen) gegen Folge geben, womit das Geschäft erledigt war. Die Stimmen für Folgegeben stammten ausschliesslich aus der SVP-Fraktion.

Überprüfung der staatlichen Leistungen und Konzentration der Kräfte (Po. 24.3233)

Eine Überprüfung der Effizienz der staatlichen Leistungen forderte Thomas Burgherr (svp, AG) mittels eines im März 2024 eingereichten Postulats. Der Postulant befürchtete eine ineffiziente Nutzung von Ressourcen bei Aufgaben, die der Bund übernimmt, die jedoch von privaten Anbietern ressourcenschonender erbracht werden könnten, etwa IT-Dienstleistungen oder Strassenunterhalt. Er forderte daher eine Prüfung aller staatlichen Leistungen und der Möglichkeit der Auslagerung dieser Leistungen an Private. Der Staat könnte sich dadurch stärker auf die Bereiche Sicherheit, Bildung und Recht konzentrieren und würde so weniger in Konkurrenz zu privaten Unternehmen auftreten, so die Begründung.
Der Bundesrat empfahl das Postulat zur Ablehnung und verwies in seiner Antwort auf die im März eingesetzte externe Gruppe von Expertinnen und Experten zur Ausarbeitung von Vorschlägen für Sanierungsmassnahmen des Bundeshaushaltes. Es sei nicht sinnvoll, der Erarbeitung dieses Berichts, der im Spätsommer erwartet werde, vorzugreifen.
In der Ratsdebatte betonte der Postulant, dass sein Anliegen in dieselbe Richtung wie die Absichten des Bundesrates ziele und deshalb als Unterstützung und nicht als Vorgriff zu verstehen sei. Der Nationalrat folgte in der Sommersession 2024 dieser Argumentation und nahm den Vorstoss mit 96 zu 91 Stimmen (bei 4 Enthaltungen) an. Zustimmung fand das Postulat bei den Fraktionen der SVP, der GLP und bei einem Grossteil der Mitte-Fraktion. Geschlossen dagegen stimmten die Fraktionen der FDP, der SP und der Grünen.

Rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben mit einschliesst (Mo. 24.3395)

Ein rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben einschliesst, forderte die FK-SR mittels Motion, die sie im März 2024 einreichte. Diese Motion sei deshalb erforderlich, da der Einbezug der gebundenen Ausgaben im Gegensatz zu den ungebundenen Ausgaben eine gesetzliche Anpassung und somit die Zustimmung des Parlamentes erfordere. Angesichts drohender Defizite müssten die Entlastungsmassnahmen inklusive der gebundenen Ausgaben so schnell wie möglich umgesetzt werden, weshalb die Vernehmlassungsfrist von üblicherweise drei Monaten angemessen verkürzt werden solle. Der Bundesrat stünde dem Anliegen grundsätzlich positiv gegenüber, teilte er in seiner Antwort mit. Allerdings sei es entscheidend, sich umfassend mit allen Beteiligten auszutauschen, weshalb er eine stark verkürzte Vernehmlassungsfrist ablehne. In der Ratsdebatte stellte Baptiste Hurni (sp, NE) den Antrag auf Ablehnung der Motion. Der Bundesrat werde ohnehin in naher Zukunft Massnahmen vorschlagen, die auch gebundene Ausgaben miteinschliessen würden. Diese Motion sei somit obsolet und sende zudem das Signal, dass der Bundesrat die Situation allein nicht bewältigen könne. Benedikt Würth (mitte, SG) entgegnete, die Motion sei lediglich als Unterstützung für den Bundesrat gedacht und es wäre daher ein schlechtes Signal, wenn der Rat diese ablehne. Schliesslich folgte der Ständerat seiner Finanzkommission und nahm die Motion mit 32 zu 11 Stimmen an. Die ablehnenden Stimmten stammten von Mitgliedern der SP und der Grünen.

In der Herbstsession 2024 beriet der Nationalrat die Motion der FK-SR, die ein rasch wirksames Entlastungspaket, das auch gebundene Ausgaben einschliesst, forderte. Kommissionssprecher Peter Schilliger (fdp, BE) betonte, dass die Motion eine wichtige Unterstützung für die bereits laufenden Arbeiten des Bundesrates sei, der im März 2024 eine umfassende Aufgaben- und Subventionsüberprüfung initiiert habe, deren Bericht bereits vorliege. Trotz dieser bestehenden Massnahmen erachte es eine Kommissionsmehrheit als entscheidend, dass das Parlament dem Bundesrat mit dieser Motion zusätzlichen Rückhalt gebe. Die FK-NR unterstützte den Vorstoss ihrer Schwesterkommission mit 17 zu 8 Stimmen. Felix Wettstein (gp, SO) vertrat den Minderheitsantrag zur Ablehnung der Motion und argumentierte, dass diese überflüssig sei, da die geforderten Massnahmen bereits umgesetzt würden. Eine Verkürzung der Vernehmlassungsfrist bei solch weitreichenden Massnahmen, die möglicherweise Verfassungsänderungen erforderten – wie sie die Motion ebenfalls verlangte –, sei zudem unangemessen und würde auf Unverständnis bei Kantonen und Verbänden stossen. Schliesslich nahm der Nationalrat die Motion mit 122 zu 55 Stimmen an, womit übereinstimmende Beschlüsse der beiden Räte vorlagen. Die ablehnenden Stimmen stammten aus den Reihen der SP und der Grünen.

Die Schuldenbremse muss zwingend eingehalten werden. Mechanismen zur Herleitung des Bundesbeitrags an die AHV (Po. 24.3715)

Die Prüfung alternativer Mechanismen zur Herleitung des Bundesbeitrages an die AHV forderte Benjamin Mühlemann (fdp, ZH) im Juni 2024 mittels Postulat. Aufgrund der demografischen Entwicklung werde sich der Bundesbeitrag an die AHV, der bei 20.2 Prozent festgesetzt ist, in den kommenden Jahren um mehrere Milliarden Franken erhöhen. Der Bundesrat solle daher mögliche Alternativen zur aktuellen Berechnung des Bundesbeitrags an die AHV aufzeigen und die Auswirkungen eines Systemwechsels prüfen. Langfristig könne die Schuldenbremse, die für eine nachhaltige Finanzpolitik der Schweiz essenziell sei, durch das derzeitige System nicht mehr eingehalten werden. Als Beispiel zur Neuberechnung führte der Postulant eine Kopplung an die Entwicklung der Mehrwertsteuereinnahmen oder an das Bruttoinlandprodukt (BIP) an, ähnlich wie es bereits beim Bundesbeitrag an die IV der Fall sei. Der Bundesrat unterstützte das Postulat und beantragte dessen Annahme. In der Herbstsession 2024 lag im Ständerat ein Antrag Maillard (sp, VD) auf Ablehnung des Postulats vor. Der Antragsteller erinnerte an die Volksabstimmung zur Unternehmenssteuerreform (STAF) im Jahr 2019: Als Ausgleich zur Senkung der Unternehmenssteuern war damals unter anderem der Bundesbeitrag an die AHV auf 20.2 Prozent erhöht worden. Würde dies nun wieder geändert, würde der Wille der Bevölkerung missachtet, so Maillard. Die kleine Kammer stellte sich mit 26 zu 13 Stimmen (2 Enthaltungen) jedoch mehrheitlich hinter den Postulanten und überwies das Postulat zur Erfüllung an den Bundesrat.