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Grundlagen der Staatsordnung
Rechtsordnung
Der Bundesrat gab den Entwurf für ein Anti-Rassismusgesetz in die Vernehmlassung. — In Appenzell-Ausserrhoden beschlossen die Männer die Einführung des Frauenstimm- und -wahlrechts. — Der Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) brachte vor allem im Bereich Bundesanwaltschaft und Staatsschutz Brisantes zutage. — In der Zentral- und Ostschweiz häuften sich rechtsradikale Anschläge gegen Asylbewerber und deren Unterkünfte. — Gegen den Protest von Kulturschaffenden verabschiedete das Parlament ein sogenanntes Brutaloverbot. — Der Nationalrat stimmte dem Vorschlag des Bundesrates für ein Gesetz gegen die Geldwäscherei zu.
Grundrechte
Damit die Schweiz der Konvention der UNO gegen Rassendiskriminierung beitreten kann, ist eine Teilrevision des Strafgesetzbuchs (StGB) erforderlich. Rassistisch motivierte Körperverletzungen oder der Aufruf zu Gewalt gegen Menschen anderer Hautfarbe sind zwar aufgrund der bestehenden Gesetze strafbar. Andere, subtilere Formen der Diskriminierung können heute jedoch noch nicht geahndet werden. Ende Dezember gab der Bundesrat eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung. Diese sieht im wesentlichen vor, dass die Verbreitung von Theorien, welche die Überlegenheit einer Rasse behaupten, sowie gewisse diskriminierende Handlungen resp. der Aufruf dazu, wie z.B. die Verweigerung einer öffentlich angebotenen Leistung, unter Strafe gestellt werden sollen [1].
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Die vorberatende Kommission des Ständerats begann mit der Beratung des im Vorjahr vom Bundesrat vorgelegten Datenschutzgesetzes. Sie beschnitt dabei die Kompetenzen sowohl des Datenschutzbeauftragten als auch der eidgenössischen Kommission für Datenschutz. Beide sollen nicht selbständig aktiv werden, sondern lediglich die Funktion einer Ombudsstelle resp. einer Rekursinstanz im Verwaltungsverfahren einnehmen. Andererseits führten die Erkenntnisse der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) dazu, dass sich die Kommission auch mit Datenschutzfragen in den im Bundesratsentwurf weitgehend ausgeklammerten Bereichen Staatsschutz und militärische Sicherheit befasste [2]. Zu den Kritikern des Gesetzesentwurfs gesellten sich neu auch die Medien. In einem gemeinsamen Schreiben an die Ständeratskommission warnten der Zeitungsverlegerverband und die SRG vor allzu restriktiven Bestimmungen über Datensammlungen, da diese die Recherchiertätigkeit der Medienschaffenden massiv behindern könnten [3].
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Stimm- und Bürgerrecht
Nachdem 1972, 1976, 1979 und 1984 entsprechende Anläufe gescheitert waren, stimmte am 30. April die Landsgemeinde von Appenzell-Ausserrhoden der Einführung des kantonalen Stimm- und Wahlrechts für Frauen mit knapper Mehrheit zu [4]. Dieser Beschluss bewog die Regierung von Appenzell-Innerrhoden, die Beseitigung der politischen Diskriminierung der Frauen auch in dieser letzten Bastion des Männerstimmrechts vorzuschlagen. Der Grosse Rat stimmte dem Vorschlag ohne Gegenstimmen zu, der endgültige Entscheid über die Einführung des Frauenstimmrechts in Appenzell-Innerrhoden wird allerdings an der Landsgemeinde vom Frühjahr 1990 zu fällen sein [5].
Die Befürworter der Senkung des Stimmrechtsalters auf 18 Jahre konnten im Berichtsjahr mehrheitlich Erfolge verzeichnen. In Bern und Uri stimmte der Souverän einer Senkung auf kantonaler Ebene zu, und in Graubünden hiess das Volk die fakultative Einführung auf Gemeindeebene gut. Für die gemeindeweise Einführung sprachen sich auch die Kantonsparlamente Solothurns und des Aargaus aus; die St. Galler Stimmberechtigten lehnten hingegen diese von keiner Partei bekämpfte Neuerung ab [6]. Auf nationaler Ebene setzten sich gleich fünf Nationalräte mit parlamentarischen Initiativen für das Stimmrechtsalter 18 ein. Die zuständige vorberatende Kommission sprach sich mit 15:0 Stimmen dafür aus und machte sich an die sofortige Ausarbeitung eines Beschlussentwurfes zuhanden des Parlaments. Dank diesem beschleunigten. Verfahren soll das Volk im Sinne eines "Geschenks an die Jugend" im Jahr der Zentenarfeier darüber abstimmen können [7].
Die vor allem von italienischen Immigrantenorganisationen vorgebrachte Forderung nach der Einführung des Wahl- und Stimmrechts für Ausländer konnte sich noch nicht durchsetzen. In diversen Gemeinden des Kantons Zürich blieben entsprechende Petitionen erfolglos. Immerhin überwies der Berner Grosse Rat ein von der Linken, den Grünen und einem Teil des Freisinns unterstütztes Postulat, das die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für eine fakultative Einführung auf Gemeindeebene verlangt [8].
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Als Zweitrat befasste sich die Volkskammer mit der zweiten Etappe der Bürgerrechtsrevision, bei der es um die Bestimmungen über die Einbürgerung und dabei namentlich um die Aufhebung der bisherigen automatischen Bürgerrechtsverleihung an ausländische Ehefrauen von Schweizern geht. Da der Nationalrat in einigen untergeordneten Bestimmungen anders entschied als der Ständerat, konnten die Beratungen noch nicht abgeschlossen werden. In der Debatte lehnte das Parlament sämtliche Verschärfungsanträge der Nationalen Aktion deutlich ab. Aber auch die Linke und die Grünen blieben mit ihren Bestrebungen um eine liberalere Ausgestaltung des Gesetzes in der Minderheit. So fand auch ihr Antrag auf Streichung der Bestimmung, wonach eine im ordentlichen Verfahren eingebürgerte Person auf ihr bisheriges Bürgerrecht verzichten soll, keine Zustimmung [9].
Gerade diese Bestimmung ist aber gemäss neuesten Studien — neben den hohen Kosten und dem komplizierten Verfahren — ein wichtiger Grund, weshalb viele in der Schweiz aufgewachsene Kinder aus Gastarbeiterfamilien von einer Einbürgerung absehen. Diese Zurückhaltung ist in den letzten Jahren durch die gesteigerte Attraktivität der EG-Pässe noch verstärkt worden und drückte sich in einem Rückgang der Einbürgerungszahlen aus. Die Frage des Doppelbürgerrechts wird den Nationalrat aber weiterhin beschäftigen: Kurz nach der Debatte reichte der Bündner Portmann (cvp) eine Motion ein, welche eine Streichung dieser Bestimmung und zudem ein erleichtertes Einbürgerungsverfahren für in der Schweiz aufgewachsene ausländische Staatsangehörige verlangt [10].
Auch die durch die Bürgerrechtsrevision bedingte Neuregelung der Bestimmungen des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung von Ausländern löste im Nationalrat eine lebhafte Diskussion aus. Die von Bundesrat und Ständerat vorgeschlagene Frist von fünf Jahren Ehe für den Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung für den ausländischen Ehepartner kritisierten insbesondere Parlamentarierinnen als zu restriktiv und familienfeindlich. Ihr Antrag für einen sofortigen Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung verwarf die Ratsmehrheit jedoch, primär aus Angst vor missbräuchlichen Eheschliessungen zur Umgehung der Einwanderungsbestimmungen [11].
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Öffentliche Ordnung
Die nach dem Rücktritt von Bundesrätin Kopp am 31. Januar eingesetzte parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) hatte nicht bloss den Auftrag, die Umstände zu untersuchen, welche zu diesem Rücktritt geführt hatten. Abgeklärt werden sollten auch die Verdächtigungen, welche in einem Teil der, Presse in bezug auf die Amtsführung im EJPD und auf das Vorgehen der Bundesbehörden bei der Bekämpfung des Drogenhandels und der Geldwäscherei geäussert worden waren [12].
In bezug auf die Bekämpfung des internationalen Drogenhandels konstatierte die PUK, dass der Vorwurf, die Bundesbehörden seien durch das organisierte Verbrechen unterwandert, nicht zutreffe. Allerdings seien die Methoden dieser Kriminellen, welche sich des schweizerischen Finanzplatzes zur Tarnung ihrer illegalen Geschäfte bedienten, von den Behörden und dabei insbesondere vom Bundesanwalt nicht rechtzeitig erkannt worden. Mit einem vom Parlament überwiesenen Postulat verlangte die PUK eine entsprechende Umorientierung und eine verbesserte Koordination mit den kantonalen Amtern. Im weitern wurde dem Bundesanwalt vorgeworfen, dass er es unterlassen habe, die personelle Unterdotierung der Drogenbekämpfungsstelle bei der Bundesanwaltschaft durch Stellenverschiebungen zu beheben. Auf einen formellen Antrag zur. Behebung dieses Missstandes konnte die PUK verzichten, da der Nationalrat bereits Ende 1988 und der Ständerat in der Sommersession 1989 eine entsprechende Motion Cavadini (fdp, TI) überwiesen hatten [13].
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Weit brisanter waren die Erkenntnisse der PUK im Bereich des Staatsschutzes. Diese seit 1976 von 66 auf 94 Mitarbeiter (+42%) ausgebaute Dienststelle der Bundesanwaltschaft, welche gemäss einem Bundesratsbeschluss von 1958 mit der "Beobachtung und Verhütung von Handlungen, die geeignet sind, die innere oder äussere Sicherheit der Eidgenossenschaft zu gefährden" sowie der gerichtspolizeilichen Ermittlung bei der Verfolgung von diesbezüglichen strafbaren Taten beauftragt ist [14], hatte seit jeher als 'Dunkelkammer der Nation' gegolten. Der konkrete Inhalt und der Umfang ihrer Ermittlungen waren nicht nur vor der Öffentlichkeit, sondern auch vor den Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) des Parlaments weitgehend geheim gehalten worden.
Die GPK des Nationalrates hatte zwar noch vor der Einsetzung der PUK die Bundesanwaltschaft inspiziert und Einblick in eine vom Bundesanwalt ausgesuchte " Mustersammlung ausgewählter Karteikarten" erhalten. Aufgrund dieser Karten (Fichen) mit Kurzeinträgen über Personen und Verweisen auf allfällige ausführlichere Dossiers hatte sie den Eindruck erhalten, dass an der Arbeit der politischen Polizei grundsätzlich nichts zu beanstanden sei. Immerhin rügte sie die unterschiedliche Qualität der auf diesen Fichen enthaltenen Informationen und insbesondere die grosse Anzahl der Karteikarten [15]. Von seiten der Linken war, allerdings meist ohne konkrete Beweise, der Bundesanwaltschaft immer wieder vorgeworfen worden, dass sie sich nicht auf die Verhinderung und Aufklärung von politisch motivierten Straftaten beschränke, sondern — aus einer sehr einseitigen politischen Optik heraus — vor allem die legalen politischen Aktivitäten von kritischen Bürgerinnen und Bürgern im Visier habe [16].
Genau diese Vorwürfe, d.h. die grosse Anzahl erfasster Personen, die sehr unterschiedliche Qualität der Informationen und die systematische Erfassung von oppositionellen demokratischen Aktivitäten wurden nun durch die PUK, welche uneingeschränkten Zugang zu den Akten hatte, bestätigt. Die PUK stellte in ihrem am 24. November vorgestellten Bericht fest, dass in der Registratur der Bundespolizei rund 900 000 Karteikarten (Fichen) geführt werden, von denen sich etwa je ein Viertel auf in der Schweiz wohnhafte Inländer und Ausländer beziehen, rund ein Zehntel auf Organisationen und der Rest auf nicht landesansässige Ausländer. Auf diesen Fichen befinden sich Einträge, welche zum Teil auf Beobachtungen von nachrichtenpolizeilichen Organen des Bundes, der Kantone oder des Auslandes beruhen, zum Teil auch auf anonyme private Denunziationen zurückgehen. Da die Informationen weder überprüft, noch nach einer bestimmten Zeit eliminiert wurden, wimmelt es gemäss PUK in diesen Fichen von Belanglosigkeiten, Falschmeldungen und Informationen über normale politische, berufliche oder private Aktivitäten. Als besonders verwerflich beurteilte die PUK, dass die von der Bundespolizei zusammengetragenen Angaben nicht bloss als Referenz zur Beurteilung von Stellenbewerbern und -inhabern in der Bundesverwaltung dienten, sondern auch an private Stellen weitergegeben worden waren. Die Stichproben der PUK bestätigten ebenfalls den Vorwurf der politischen Einäugigkeit: von Interesse für die Bundespolizei waren vor allem Personen aus dem linken politischen Spektrum (inkl. SP). Dabei wurde mit dem Einbezug von Organisationen und Personen, welche sich in den Bewegungen gegen die Kernenergie und die Gentechnologie oder für Friedenspolitik, Umweltschutz und Frauenrechte betätigten, das Feindbild laufend aktualisiert und erweitert [17].
Als Konsequenz forderte die PUK mit einer parlamentarischen Initiative ein verbessertes Oberaufsichtsrecht der Geschäftsprüfungskommissionen. In besonderen Fällen sollen die GPK beider Räte eine gemeinsame Delegation bestimmen können, welche, ähnlich wie eine PUK, auch als geheim klassierte Akten einsehen kann. Mit einer Motion forderte sie zudem eine organisatorische Trennung zwischen der Funktion des Bundesanwalts als oberstem Ankläger und seiner Stellung als oberstem Verantwortlichen der Bundespolizei. Mit einer zweite Motion verlangte sie die Erarbeitung von genauen Kriterien über die Erfassung von Daten durch die politische Polizei und die Schaffung von gewissen Datenschutzbestimmungen auch in diesem Bereich [18].
Die meisten Medien, aber auch eine weitere Öffentlichkeit reagierten mit Bestürzung und Empörung auf die von der PUK publik gemachten Zustände in der Bundesanwaltschaft. In der Fragestunde vom 4. Dezember verlangten 49 Nationalrätinnen und Nationalräte vom Vorsteher des EJPD Auskunft darüber, ob über sie eine Fiche geführt werde. Eine Woche nach der Publikation des Berichtes hatten zudem 800 Bürgerinnen und Bürger Einsicht in ihre Fiche gefordert, nach zwei Wochen war die Zahl der Auskunftsbegehren bereits auf 10 000 angestiegen. Bundesrat Koller sicherte zu, dass die Fichen — allerdings ohne Angaben über Quellen und laufende Verfahren — auf Verlangen eingesehen werden könnten; zur Lösung von Streitfällen setzte er Alt-Bundesrichter Häfliger als Ombudsmann ein [19].
Der Bundesrat zeigte sich in seiner offiziellen Stellungnahme zum PUK-Bericht über die Enthüllungen nicht sonderlich beunruhigt. Er sah darin weniger ein bewusstes Ausspionieren von kritischen Bürgerinnen und Bürgern als vielmehr einen gewissen Übereifer von Polizeibeamten, wobei man zu lange an veralteten Feindbildern festgehalten habe. Zudem sei die Organisation der Registratur mit ihrer Vermischung von Daten unterschiedlichster Qualität ungeschickt gewesen, da damit der falsche Eindruck erweckt werde, dass die politische Polizei kritische, aber unbescholtene Bürger in den gleichen Topf werfe wie Spione und Terroristen. Zu den Anträgen der PUK in bezug auf die Reorganisation der Bundesanwaltschaft äusserte er sich skeptisch. Gegen den Ausbau der parlamentarischen Aufsicht meldete er aus Gründen der Gewaltentrennung Vorbehalte an, und auch für die Entflechtungsmotion konnte er sich nicht erwärmen, da damit der Informationsfluss zwischen Bundesanwalt und Ermittlungsbehörden beeinträchtigt wäre [20].
Das Parlament überwies jedoch sämtliche Anträge der PUK. In der ausführlichen Debatte mit 55 Einzelvotanten verurteilten die Linken und die Grünen, denen ja die Aufmerksamkeit der politischen Polizei vor allem gegolten hatte, die Bundesanwaltschaft, aber auch die Bundesräte Furgler und Friedrich, unter deren Federführung der Staatsschutz in letzter Zeit ausgebaut worden war. Die Fraktionen der GP und der SP reichten Motionen ein, welche die Abschaffung der politischen Polizei und die Einsetzung einer PUK für die Geheimdienste der Armee fordern. Diese Begehren lehnten die bürgerlichen Redner zwar ab, aber nur wenige unter ihnen hatten freundliche Worte für die Aktivitäten der politischen Polizei und deren Schnüfflertätigkeit. Als prononcierteste Verteidiger des von den Bundesbehörden praktizierten Staatsschutzes traten die beiden Christlichdemokraten Portmann (GR) und Zbinden (FR) sowie Sager (svp, BE) auf [21].
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Zu Ausschreitungen und Anschlägen von Rechtsextremen gegen Asylbewerber und deren Unterkünfte war es zwar bereits in früheren Jahren gekommen, im Berichtsjahr häuften sie sich aber derart, dass sich auch der Bundesrat und der Nationalrat besorgt zeigten. Im Nationalrat bot eine Dringliche Interpellation der SP Anlass zur Auseinandersetzung mit diesen Vorkommnissen. Mit Ausnahme von Dreher (ap, ZH), der die Debatte zu einer Attacke auf die seiner Meinung nach zu weiche Flüchtlingspolitik des Bundesrates benutzte, verurteilten sämtliche Votanten diese Anschläge. Der Rat überwies ein Postulat Grendelmeier (ldu, ZH), welches von der Regierung einen Bericht über die rechtsextremen Umtriebe fordert. Gegen den Widerstand der Linken überwies die Volkskammer allerdings auch ein Postulat Steffen (na, ZH), das verlangt, dass dieser Bericht ebenfalls Aufschluss über linksextreme und religiöse Aktivitäten und Gruppierungen geben soll. Im Sinne einer Präzisierung wurde schliesslich noch ein Postulat Reimann (svp, AG) gutgeheissen, das einen Bericht über alle gewalttätigen politischen Gruppen wünscht [22].
Lautstark und gewalttätig setzte sich insbesondere die "Patriotische Front" in Szene, als deren Sprecher der in der Politik bisher nicht bekannte Marcel Strebel auftrat. Diese rund 20 zumeist junge Männer zählende rechtsradikale Organisation war Ende 1988 in der Innerschweiz gegründet worden. Sie trat erstmals im Mai mit einer Demonstration in Rotkreuz (ZG) und einer nächtlichen Jagd auf Asylbewerber in Zug öffentlich auf [23]. Im November erregte sie mit ihrem gewalttätigen und von der anwesenden Polizei nicht verhinderten Eindringen in eine Flüchtlingsunterkunft in Steinhausen (ZG) landesweite Empörung. Diese Empörung richtete sich auch gegen das passive Verhalten der Polizei, welche dann allerdings doch noch aktiv wurde und einige Mitglieder der Patriotischen Front in Untersuchungshaft steckte [24]. Ähnliche, aber weniger auf Medienwirksamkeit ausgelegte Aktionen gingen im Raum Schaffhausen auf das Konto von sogenannten Skins (Skinheads) [25].
Wie bereits im Vorjahr kam es auch 1989 in den Grossstädten zu einer Serie von Demonstrationen im Zusammenhang mit der Wohnungsknappheit. Es gelang den sich vor allem aus der Hausbesetzerszene rekrutierenden Aktivisten jedoch nicht, breite Bevölkerungskreise für ihre Strassendemonstrationen zu mobilisieren. Dies mag einerseits mit ihrem sehr militanten Auftreten zusammenhängen, ist aber andererseits auch auf ihr absichtliches Distanzhalten zu allen politischen Organisationen zurückzuführen [26].
In Zürich entwickelte sich im Verlauf des Jahres geradezu ein Demonstrationsritual: jeden Donnerstag abend (Tag des Abendverkaufs) versammelten sich auf einem Platz in der Altstadt etwa 100-200 Demonstranten und versuchten von dort ins Stadtzentrum vorzudringen. Neben Auseinandersetzungen mit der Polizei, welche die unbewilligten Demonstrationen aufzulösen versuchte, kam es auch regelmässig zu massiven Sachbeschädigungen in Form von eingeschlagenen Schaufenstern und umgekippten Autos. Zu ähnlichen Krawallszenen und Katz-und-Maus-Spielen zwischen der Polizei und kleinen Gruppen von Demonstranten gegen die Wohnungsnot kam es in einigen Fällen auch in Bern und Genf. Daneben fanden allerdings auch — in der Regel von den Mieterverbänden organisierte — friedliche und grosse Kundgebungen zur Situation auf dem Wohnungsmarkt statt [27].
In Basel kam es im Zusammenhang mit Aktionen von ehemaligen Besetzern des Areals der alten Stadtgärtnerei zu Ausschreitungen. Auf Antrag der Regierung beschloss daraufhin der Grosse Rat ein Vermummungsverbot. Mit diesem soll der Polizei die Identifizierung und gerichtliche Verfolgung von einzelnen gewalttätigen Demonstranten erleichtert werden. Die Linke opponierte diesem Beschluss mit der Argumentation, dass es auch für friedliche Manifestanten gute Gründe geben könne, unerkannt an einer Kundgebung teilzunehmen. Das letzte Wort in dieser Sache wird das Volk sprechen, da die SP gegen den Beschluss das Referendum eingereicht hat [28].
Die grösste politische Manifestation fand im Berichtsjahr in Bern statt: zu einem Fest der GSoA kurz vor der Abstimmung über die Armeeabschaffungs-Initiative nahmen auf dem Bundesplatz rund 15 000 Personen teil. Die mit 5 000 Teilnehmenden zweitgrösste Manifestation wurde ebenfalls in der Bundesstadt durchgeführt und richtete sich gegen den Bau von Kernkraftwerken. Etwa gleich gross war eine Kundgebung von Emigranten in Zürich gegen die Politik der jugoslawischen Regierung in der Provinz Kosovo. Zu diesem Thema führten die albanischsprachigen Organisationen auch in Bern und Genf grosse Manifestationen durch: Insgesamt verzeichneten wir im Berichtsjahr 22 Demonstrationen mit mehr als 1 000 Beteiligten (1988: 18): acht davon fanden in Zürich statt, sechs in Bern, vier in Basel, drei in Genf und eine in Luzern. Dominierendes Thema bei diesen Grossdemonstrationen war erneut der Protest gegen Zustände im Ausland, namentlich in Jugoslawien (acht Mal), je dreimal standen das Wohnen bzw. die Forderung nach Abrüstung und Frieden im Zentrum [29].
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Strafrecht
Die Diskussion um die Strafmasse war von zwei gegensätzlichen Tendenzen geprägt. Zum einen lancierte die schweizerische Sektion von Amnesty International eine Kampagne zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe, die in der Schweiz heute noch im Militärstrafrecht für Kriegszeiten vorgesehen ist. Diese Forderung wurde von den Nationalräten Pini (fdp, TI) und Rechsteiner (sp, SG) übernommen und in der Form einer parlamentarischen Initiative resp. einer Motion auf die Tagesordnung gesetzt [30]. Zum andern führten diverse Morde an Kindern durch rückfällig gewordene Triebtäter zur Forderung nach strengeren Strafen. Der Neuenburger Ständerat Béguin (fdp) verlangte mit einer Motion, dass bei lebenslänglich verurteilten Triebtätern eine vorzeitige Entlassung nur ausnahmsweise und unter genau definierten Voraussetzungen möglich sein soll [31].
Anfangs Jahr beschloss die vorberatende Kommission des Nationalrats, die Revision der Bestimmungen über strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, gegen die Sittlichkeit und gegen die Familie in zwei Teile zu spalten. Dieses Vorgehen sollte es erlauben, rasch zu einem Verbot von gewaltverherrlichenden Darstellungen zu kommen und die wesentlich umstritteneren Fragen des Sexualstrafrechts später zu behandeln [32].
Unmittelbar vor den Verhandlungen im Nationalrat traten allerdings namhafte Kulturschaffende, Berufsorganisationen der Medienschaffenden und auch die eidgenössische Filmkommission mit ihren Bedenken gegen ein sogenanntes Brutaloverbot an die Öffentlichkeit. Ihrer Meinung nach könnten die neuen Bestimmungen bei restriktiver Auslegung der Gerichte zur Einrichtung einer Zensur in Fragen der Kunst und zur Behinderung der Berichterstattung über tatsächlich ausgeübte Gewalt führen [33]. In der Ratsdebatte wurden zum beantragten Verbot der Herstellung, Verbreitung und des Konsums von brutalen Darstellungen eine Reihe von Abänderungsanträgen vorgebracht. Einerseits wurde verlangt, das Verbot auf Jugendliche zu beschränken, zum andern wurden Präzisierungen des Straftatbestandes resp. eine Ausweitung der erlaubten Ausnahmen gefordert. Zwar herrschte Einigkeit, dass sich die neuen Bestimmungen gegen die Verherrlichung von Gewalt in Videofilmen richten sollten und nicht gegen die künstlerische Freiheit in Text und Bild. Trotzdem drang von den Abänderungsvorschlägen nur derjenige durch, der schriftliche Erzeugnisse explizit aus den neuen Vorschriften ausnimmt. Nachdem die Differenzbereinigung keine Probleme bot, und ein von politisch nicht organisierten Personen aus Genf angekündigtes Referendum nicht zustande kam, konnte das neue Gesetz auf den 1. Januar 1990 in Kraft gesetzt werden [34].
Die Nationalratskommission setzte ihre Beratungen des zweiten Teils der Vorlage, des Sexualstrafrechts, fort. In der Frage des Schutzalters schloss sie sich dem Entscheid des Ständerats für die Beibehaltung der heute geltenden 16 Jahre an. Im Gegensatz zum Ständerat sprach sie sich hingegen für eine Strafbarkeit der Vergewaltigung in der Ehe aus und entschied sich, den strafbaren Tatbestand der sexuellen Ausnützung von Abhängigen auch auf Arbeitsverhältnisse zu erweitern [35].
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Ausgesprochen schnell kam die Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäscherei voran. Der Bundesrat veröffentlichte am 12. Juni die Botschaft für eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuchs (StGB). Es geht dabei um die gerade für die wirksame Bekämpfung des internationalen Drogenhandels eminent wichtige Bestrafung von Handlungen, die geeignet sind, das Auffinden und die Einziehung von Vermögenswerten, die aus Delikten stammen, zu verhindern. An der ursprünglich vorgesehenen und von den Banken vehement bekämpften Bestrafung von fahrlässig begangener Geldwäscherei hielt der Bundesrat nicht fest. Hingegen beantragte er die Schaffung einer neuen Strafnorm, welche bei Geldtransaktionen die Überprüfung der Identität der Kunden resp. deren Auftraggeber zur Vorschrift macht. Damit würde die bisherige privatrechtliche Sorgfaltspflichtvereinbarung der schweizerischen Banken in verschärfter Form ins öffentliche Recht überführt. Die für den Kampf gegen das internationale organisierte Verbrechen als sehr wichtig erachteten Vorschriften über die Einziehung von auf deliktische Weise erworbenen Vermögenswerten will die Regierung im Rahmen der Revision des Vermögensstrafrechts vorlegen [36].
Der Nationalrat stimmte dem neuen Gesetz bereits in der Wintersession ohne wichtige Abänderungen zu. Umstritten war vor allem die Frage, ob,die von der Regierung vorgeschlagene Uberführung der Sorgfaltspflicht ins Strafrecht einer Bestrafung von fahrlässig begangenen Taten vorzuziehen sei. Die bürgerliche Ratsmehrheit entschied sich gegen den Antrag der Linken für die bundesrätliche Lösung. Abgeordnete der SP und des Freisinns setzten sich im weitern dafür ein, dass nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen wegen Geldwäscherei bestraft werden können. Dass eine derartige Neuerung gerade im Kampf gegen das organisierte Verbrechen, das oft unter der Tarnkappe von anonymen Firmen operiert, erforderlich sei, wurde nicht bestritten. Bundesrat Koller und mit ihm eine knappe Ratsmehrheit waren jedoch der Ansicht, dass die entsprechenden Bestimmungen sowie eine neue Definition des Begriffs "kriminelle Vereinigung" unter Einbezug der neuen Erscheinungsformen des organisierten Verbrechens in den Allgemeinen Teil des StGB gehören. Eine entsprechende Motion Segond (fdp, GE) sowie ein Postulat der vorberatenden Kommission wurden ohne Widerspruch überwiesen [37].
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Weiterführende Literatur
A. Auer, "Die Bundesverfassung und das Frauenstimmrecht in Appenzell", in Zeitschrift für schweizerisches Recht, 108/1989, I, S. 141 ff.
P. Müller, " Die Medien im Entwurf für ein schweizerisches Datenschutzgesetz", in Schweizerische Juristenzeitung, 85/1989, S. 329 ff.
D. Amstutz / L. Calabria / P.-A. Mounir, Droit de vote des étrangers. Expérience parallèle dans les cantons de Berne et du Jura, Delémont et Bienne 1989.
P. et M. Centlivres / M. Maillard / L. Ossipow, Naturalisation et pluralisme culturel en Suisse, Neuchâtel (Université) 1989.
W.-D. Just (éd.), Le droit de vote municipal pour les étrangers. Etude de la situation en Europe occidentale, Bruxelles 1989.
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Vorkommnisse im EJPD. Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission vom 22. November 1989, Bern 1989.
N. Fleisch, Ziviler Ungehorsam oder Gibt es ein Recht auf Widerstand im schweizerischen Rechtsstaat?, Grüsch 1989.
J.-H. Pitteloud, Ideologisch motivierte Gewalttätigkeit in Westeuropa. Überlegungen zur Krise des liberalen Rechtsstaates, Zürich (Diss.jur.) 1989.
Amnesty International (Hg.), Die Schweiz und die Todesstrafe, Bern 1989.
A. Godenzi, Bieder, brutal: Frauen und Männer sprechen über sexuelle Gewalt, Zürich 1989.
D. Krauss, "Probleme der Täterschaft im Unternehmen", in Plädoyer, 7/1989, Nr. 1, S. 40 ff.
H. Schultz, "Die kriminelle Vereinigung", in Schweiz. Zeitschrift für Strafrecht, 1989, S. 15 ff.
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[1] Presse vom 22.12.89. Der Kanton Genf forderte mit einer Standesinitiative eine entsprechende StGB-Revision (Verhandl. B.vers., 1989, V, S. 20 f.). Vgl. auch Amtl. Bull. NR, S. 1407, 1931 f. und 2150, Plädoyer, 7/1989, Nr. 5, S. 53 f. sowie Lit. Amnesty. Siehe auch unten, Teil I, 2 (Organisations internationales).
[2] NZZ, 12.1. und 7.9.89; Bund, 1.12.89. Vgl. zur Botschaft SPJ 1988, S. 22 ff. Zur PUK siehe unten (öffentl. Ordnung) sowie Teil I, 1c (Regierung resp. Parlament).
[3] TA, 30.10.89; NZZ, 2.11. und 18.11.89.
[4] TA, 14.2. und 17.4.89; Ww, 20.4.89; Vat., 25.4.89; Presse vom 1.5.89. Siehe auch SPJ 1988, S. 24.
[5] SGT, 23.10. und 28.11.89.
[6] Bern: Bund, 25.1., 10.5., 22.11. und 27.11.89. Uri: LNN, 1.3. und 6.3.89. Graubünden: NZZ, 27.2. und 6.3.89. Solothurn: SZ, 29.1 1.89. Aargau: AT, 16.6. und 25.10.89. St. Gallen: SGT, 21.2. und 5.6.89. Siehe auch unten, Teil II, 1b und SPJ 1988, S. 24 f.
[7] Verh. B.vers., 1989, V, S. 27 f.; NZZ, 15.11.89. Die Vorstösse stammen in der zeitlichen Folge ihrer Einreichung von Büttiker (fdp, SO), Brélaz (gp, VD), Segond (fdp, GE), Ziegler (sp, GE) und Ruf (na, BE). Der Kanton Jura deponierte in dieser Angelegenheit eine Standesinitiative (Verh. B.vers., 1989, V, S. 21).
[8] Zürich: TA, 20.3., 29.3. und 8.9.89. Bern: Bund, 14.9.89. Siehe auch WoZ, 28.4.89; TA, 29.9.89 und SPJ 1988, S. 25, sowie Lit.
[9] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1427 ff.; SPJ 1988, S. 25.
[10] Studien: TA, 17.11.89. Motion: Amtl. Bull. NR, 1989, S. 2233 f.
[11] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1427 ff. (v.a. 1456 ff.).
[12] Zur Einsetzung der PUK, ihrer Arbeit und ihren Erkenntnissen im Zusammenhang mit dem Rücktritt von E. Kopp sowie zum unfreiwilligen Rücktritt von Bundesanwalt Gerber siehe unten, Teil I, 1c (Regierung, Parlament, Verwaltung). Vgl. auch SPJ 1988, S. 28 ff.
[13] Vorkommnisse im EJPD. Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission vom 22. November 1989, Bern 1989 (in der Folge zitiert als PUK), S. 86 ff., 219 f. und 225. Der Bericht ist auch publiziert in BBl, 1990, I, S. 637 ff. Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1977, 1988 ff. und 2037 ff.; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 790 ff. Motion Cavadini: Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1872 ff. und 1890; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 278 f.
[14] SR, 172.213.52.
[15] BBl, 1989, Il, S. 350 ff. (Schreiben der GPK vom 14.11.88).
[16] Vgl. z.B. Plädoyer, 5/1987, Nr. 2, S. 13 ff.
[17] PUK, S.154ff.
[18] PUK, S. 222 ff.
[19] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1933 ff.; TA, 1.12., 12.12. und 20.12.89.
[20] BBl, 1990, I, S. 879 ff. (v.a. S. 886 ff.); Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1993 ff. und 2039 ff.
[21] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1977, 1988 ff. und 2038 ff. Amtl. Bull. StR, 1989, S. 790 ff.; siehe auch Presse vom 8.12. und 12.12.89. Motionen: Verhandl. B.vers., 1989, V, S. 48 und 50 f.
[22] Amtl. Bull. NR, S. 1730, 2134 ff., 2150 ff. und 2245 ff.; LNN und TA, 30.9.89. Siehe auch unten, Teil I, 7d (Flüchtlinge). Zum europäischen Übereinkommen zur Bekämpfung der Gewalt auf Sportplätzen siehe unten, Teil I, 7b (Sport).
[23] Vat. 8.5. (Rotkreuz) und 22.5.89 (Zug); LNN, 14.8.89. Allgemein zur Patriotischen Front siehe Vat., 23.5.89; TA, 24.5.89; BZ, 30.5.89; Ww, 3.8.89 (Interview mit Strebel).
[24] Presse vom 6. und 7.11.89; LNN, 15.11. und 27.11.89 (Verhaftungen). Der Bundesrat rief die verantwortlichen Behörden auf, alles zu unternehmen, um Gewaltakte gegen Flüchtlinge zu verhindern (Presse vom 9.11.89). NR Ziegler (sp, GE) reichte eine Motion ein, welche ein Verbot der Patriotischen Front fordert (Verhandl. B.vers., 1989, V, S. 114).
[25] NZZ, 20.2., 23.10.89; SN, 22.4. und 8.11.89. Zu den Skinheads und deren Verbindung zu Neonazis siehe WoZ, 8.9. und 24.11.89.
[26] Allgemein und analytisch zu dieser Bewegung siehe NZZ, 13.6.89; WoZ, 14.7.89; TA, 29.7.89.
[27] Zürich: Zürcher Presse jeweils vom Freitag und Samstag ab Mitte März, insbs. NZZ, 11.3., 17.3., 16.11., 13.11., 20.11. und 24.11.89; TA, 10.7., 21.11.89. Bern: Bund, 5.5. und 30.10.89; BZ, 15.9.89. Genf: JdG, 9.10. und 13.10.89. Zu den grossen Demonstrationen siehe unten.
[28] BaZ, 3.4., 3.6., 3.7., 19.6., 14.9. und 31.10.89. Die in der alten Stadtgärtnerei engagierten Aktivisten stellten ihre Demonstrationen noch vor dem Vermummungsverbot als kontraproduktiv ein (BaZ, 6.7.89); vgl. auch SPJ 1988, S. 25 f.
[29] In dieser Zusammenstellung sind die Kundgebungen der Gewerkschaften zum 1. Mai, welche in den Grossstädten jeweils einige Tausend Beteiligte aufweisen, nicht erfasst. Belege für die Demonstrationen mit 1000 und mehr Teilnehmenden (in Klammer Anzahl / Thema): Genf: JdG, 27.5. (1000 / Staatspersonal), 19.6. (1500 / Kosovo), 13.10.89 (2000 / Wohnen); Basel: BaZ, 28.3. (2000 / Abrüstung), 26.6. (2500 / Verkehr, Velo), 2.9. (3000 /Frieden), 11.9.89 (3000 / Türkei); Bern: Bund, 11.3. (1500 / Tibet), 24.4. (5000 / AKW), 12.6. (2000 / China), 23.10. (15 000 / Armee, GSoA), 27.11. (2000 / Kosovo), 8.12.89 (2000 / Spitalpersonal); Luzern: LNN, 6.3.89 (1500 / Frauen); Zürich: TA, 20.3. (2500 / Wohnen und 1000 / Kosovo), 16.5. (1000 / Kosovo), 5.6. (1500 / Verkehr, Velo), 4.9. (5000 / Kosovo), 29.9. (1500 / Liberalisierung der Drogenpolitik), 9.10. (2500 / Wohnen), 13.11.89 (1000 / gegen Rassismus).
[30] BZ, 25.4.89; Verh. B.rers., 1989, V, S. 29 und 96. Siehe auch Plädoyer, 7/1989, Nr. 5, S. 36 f.
[31] Verhandl. B. vers., 1989, V, S. 117; SZ, 13.12.89.
[32] NZZ, 25.1.89. Vgl. auch SPJ 1987, S. 22 f. und 1988, S. 26.
[33] BaZ, 6.6.89; sju-news, Nr. 121, Juni 1989, S. 4. Siehe auch unten, Teil I, 8a (Medienpolitische Grundfragen).
[34] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 674 ff., 698 ff., 1035 ff. und 1222; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 295 ff. und 410; AS, 1989, S. 2449 ff. Siehe auch Presse vom 8.6.89 und TA, 13.6.89. Referendumsdrohung: BBl, 1989, III, S. 1275 ff.; JdG, 5.7.89; Bund, 28.7.89.
[35] NZZ, 3.5. und 7.1 1.89. Vgl. auch SPJ 1987, S. 22 f. und 1988, S. 26.
[36] BBl, 1989, II, S. 1061 ff. Siehe auch TA, 2.3.89; SPJ 1988, S. 26 f. und 101 f. sowie unten Teil I, 4b (Banken). Die rasche Gangart des Bundesrates erlaubte es dem Nationalrat, eine in Sachen Geldwäscherei am 26.4.89 eingereichte Standesinitiative des Kantons Genf abzuschreiben (Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1875 f.).
[37] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1843 ff. (Beratung) und S. 1873 ff. (Vorstösse).
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