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Grundlagen der Staatsordnung
Institutionen und Volksrechte
Bundesrätin Elisabeth Kopp trat am 12. Januar mit sofortiger Wirkung von ihrem Amt zurück. Das Parlament hob ihre Immunität auf, und der ausserordentliche Bundesanwalt Piller klagte sie der Amtsgeheimnisverletzung an. - Die Vereinigte Bundesversammlung wählte den Luzerner Freisinnigen Kaspar Villiger zum Nachfolger für E. Kopp; Bundesrat Koller übernahm das EJPD. - Im Anschluss an die Affäre Kopp reichte auch Bundesanwalt Gerber seinen Rücktritt ein. - Gegen die vom Parlament verabschiedeten Massnahmen zur Entlastung des Bundesgerichts wurde das Referendum eingereicht. - Der Nationalrat gab sein grundsätzliches Einverständnis zur Einführung der Einheitsinitiative.
Regierung
Am 9. Dezember 1988 hatte Bundesrätin Kopp zugegeben, dass sie ihren Mann telefonisch über Ermittlungen gegen die Firma Shakarchi, bei welcher er zu jener Zeit Verwaltungsrats-Vizepräsident war, kurz informiert habe. Nach Aussprachen mit Spitzenvertretern der FDP hatte die 1984 als erste Frau in den Bundesrat gewählte Elisabeth Kopp wenige Tage später ihre Demission auf Ende Februar 1989 angekündigt. Der Bundesrat hatte danach Hans Hungerbühler, erster Staatsanwalt des Kantons Basel-Stadt, mit der Abklärung der genauen Umstände beauftragt, die zu diesem Telefongespräch geführt hatten. Der für diese Ermittlungen im Prinzip zuständige Bundesanwalt Gerber war wegen Befangenheit in den Ausstand getreten [1].
Die gerichtspolizeiliche Untersuchung von Hungerbühler deckte auf, dass E. Kopp nicht die ganze Wahrheit gesagt hatte. Gemäss den Abklärungen habe sie, nachdem sie von ihrer persönlichen Beraterin über den Inhalt von Akten aus der Bundesanwaltschaft orientiert worden sei, ihren Mann informiert und ihm geraten, sich über Details bei dieser Mitarbeiterin zu erkundigen. Da der dringende Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung oder sogar Begünstigung bestehe, beantragte Hungerbühler dem Parlament die Aufhebung der Immunität der Bundesrätin und die Eröffnung eines Strafverfahrens. Frau Kopp trat nach der Veröffentlichung dieses Berichtes am 12. Januar 1989 unverzüglich von ihrem Amt zurück [2].
Beide Parlamentskammern stimmten in einer Sondersession im Februar der Immunitätsaufhebung ohne Gegenstimme zu. Am 15. März wählte die Vereinigte Bundesversammlung den Freiburger Staatsanwalt Joseph-Daniel Piller zum ausserordentlichen Bundesanwalt [3]. Dieser beantragte - nach Abschluss der vom eidgenössischen Untersuchungsrichter Koeferli durchgeführten Ermittlungen - beim Bundesstrafgericht Anklageerhebung wegen Amtsgeheimnisverletzung gegen E. Kopp, ihre persönliche Mitarbeiterin und eine Beamtin des EJPD. Mangels schlüssiger Anhaltspunkte verzichtete Piller hingegen darauf, eine Strafverfolgung wegen Begünstigung zu beantragen. Die Anklagekammer des Bundesgerichts, welche überprüfen musste, ob die Anklageschrift den gesetzlichen Erfordernissen entsprach und ob die Anklage grundsätzlich gerechtfertigt sei, entschied sich anfangs November für eine Zulassung der Klage [4].
Nach diesen Ermittlungen konnte der am 24. November veröffentlichte Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) keine grundsätzlich neuen Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Rücktritt von E. Kopp bringen. Politisch brisanter waren seine Enthüllungen über die Aktivitäten der Bundesanwaltschaft und dabei insbesondere der politischen Polizei [5].
Der Bericht enthält aber auch eine detaillierte Chronik der Ereignisse vor dem Eingeständnis des Telefongesprächs E. Kopps mit ihrem Mann. Kein gutes Licht auf die Alt-Bundesrätin warfen die im PUK-Bericht gemachten Feststellungen über ihr Verhalten. So sei sie auf den Rat ihrer eingeweihten Chefbeamten, das ominöse Telefongespräch bekanntzugeben, bevor es von den Medien aufgedeckt werde, nicht eingetreten. Kurz bevor sie durch die Berichte in der Presse dann doch zu einem Geständnis gezwungen worden sei, habe sie versucht, die Schuld auf ihre persönliche Mitarbeiterin abzuwälzen. Für die in einigen Medien geäusserten schwerwiegenderen Verdächtigungen gegen E. Kopp im Zusammenhang mit ihrer Amtsführung als Justizministerin fand allerdings auch die PUK keine Anhaltspunkte [6]. E. Kopp war freilich mit der Darstellung nicht einverstanden. Über ihren Anwalt verlangte sie erfolglos, dass der PUK-Bericht zurückzuziehen und das Kapitel über die Umstände ihres Rücktritts zu streichen seien. Kurz darauf wandte sie sich dann allerdings in einem Schreiben an die eidgenössischen Räte. Darin gestand sie erstmals eigene Fehler zu und entschuldigte sich für ihr Verhalten zwischen dem Telefonanruf an ihren Mann und ihrem Rücktritt [7].
Im Anschluss an die Rücktrittserklärung von E. Kopp hatte Nationalrat Reichling (svp, ZH) mit einer parlamentarischen Initiative verlangt, dass die zulässige wirtschaftliche Tätigkeit der Ehegatten von Bundesräten gesetzlich geregelt werden soll. Die zuständige Nationalratskommission sprach sich mit 17:2 Stimmen gegen derartige Vorschriften aus, da diese in der Praxis kaum durchführbar wären. Nach Ansicht der Kommission ist es die Aufgabe der Parteien, Probleme, wie sie im Fall Kopp zutage getreten sind, durch eine sorgfältige Kandidatenauswahl zu vermeiden [8].
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Die Ersatzwahl für E. Kopp wurde in der Februar-Sondersession durchgeführt. Im Vorfeld hatten die Vertreter der CVP, der SP und der SVP betont, dass für sie kein Anlass zum Rütteln an der Zauberformel gegeben sei und sie den Anspruch des Freisinns nicht bestreiten würden [9]. Die Verteidigung des traditionellen, wenn auch nicht rechtlich abgesicherten Zürcher Sitzes erwies sich hingegen als schwieriger. Einerseits wurde auch parteiintern die jeweils nur kurze Amtszeit der drei letzten freisinnigen Zürcher Bundesräte Honegger (5 Jahre), Friedrich (2) und Kopp (4) kritisiert. Andererseits tat sich die Kantonalpartei mit der Kandidatenauswahl schwer: Nachdem Fraktionschef Bremi und die Nationalrätinnen Nabholz und Spoerry auf eine Nomination verzichtet hatten, schlug sie den 59jährigen Ständerat Jagmetti vor [10]. Mit teilweise jüngeren Kandidaten rückten die Innerschweizer Freisinnigen auf: Die Luzerner präsentierten den 47jährigen Unternehmer und Ständerat Villiger, die Urner den 45jährigen Rechtsanwalt und Nationalrat Steinegger und die Zuger den 59jährigen Regierungs- und Nationalrat Stucky. Die für die Nomination zuständige freisinnige Fraktion schlug der Vereinigten Bundesversammlung Kaspar Villiger zur Wahl vor [11].
Der Landesring, der auch in der Vergangenheit immer wieder seinen Anspruch auf einen Regierungssitz angemeldet hatte, erachtete die Gelegenheit zum Aufbrechen der Zauberformel als besonders günstig. Parteipräsident Jaeger bezeichnete die Affäre Kopp als neuen Beleg für die Krise der Konkordanzpolitik der vier Bundesratsparteien, und er sprach sich dafür aus, dass der freiwerdende Sitz unbedingt wieder mit einer Frau besetzt werden müsse. Die Delegierten des LdU nominierten die Zürcher Ständerätin Monika Weber, welche auch die Unterstützung der Fraktion der Grünen und der drei Nationalräte der EVP fand [12].
Bei einem absoluten Mehr von 118 Stimmen wählte die Vereinigte Bundesversammlung am 1. Februar im ersten Wahlgang mit 124 Stimmen Kaspar Villiger zum neuen Bundesrat; 35 Stimmen entfielen auf Franz Steinegger, 33 auf Monika Weber und 19 auf Liliane Uchtenhagen. Mit dieser Wahl wurden gleich zwei Traditionen gebrochen: zum erstenmal seit der Gründung des Bundesstaates ist der Kanton Zürich nicht mehr in der Landesregierung vertreten, und zum erstenmal seit 1875 stammt ein freisinniger Bundesrat aus einem ehemaligen Sonderbundskanton [13].
Da E. Kopp im Dezember 1988, unmittelbar vor dem Bekanntwerden ihres verhängnisvollen Telefongesprächs, zur Vizepräsidentin des Bundesrats gewählt worden war, musste die Bundesversammlung nach ihrem Rücktritt auch dieses Amt neu besetzen. Die Reihe war an Arnold Koller, der mit 190 Stimmen gewählt wurde. In der Dezembersession wurde Koller mit 194 Stimmen zum Präsidenten und Flavio Cotti mit 177 zum Vizepräsidenten für 1990 erkoren [14]. Bei der Departementsverteilung blieben grössere Rochaden aus: Bundesrat Koller wurde neuer Vorsteher des EJPD, als dessen Leiter er bereits seit E. Kopps Rücktritt gewirkt hatte. Der neugewählte Villiger übernahm von Koller das EMD [15].
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Der Vorschlag des Bundesrates für eine Zusammenfassung und Modernisierung der Gehaltsordnung für Magistratspersonen des Bundes (Bundesräte, Bundeskanzler und Bundesrichter) war im Ständerat am 5. Dezember 1988, eine Woche vor der Demission von Bundesrätin Kopp, noch glatt über die Bühne gegangen. Im Nationalrat gab diese Neuordnung mehr zu reden. Zwar lehnte das Plenum einen Antrag der vorberatenden Kommission ab, die volle Pension bei nicht krankheitsbedingten Rücktritten erst nach acht Amtsjahren (statt vier) auszurichten. Auch ein Antrag der LdU/EVP-Fraktion, dass für eine allfällige Reduktion des Ruhegehaltes neben dem Erwerbseinkommen auch das Einkommen aus Vermögenserträgen zu berücksichtigen sei, scheiterte. Hingegen beschloss die Volkskammer, dass bei Magistratspersonen, die nach weniger als einer Amtsperiode zurücktreten, die Ausrichtung der vollen Pension von der Finanzdelegation des Parlaments bewilligt werden muss. Im Differenzbereinigungsverfahren schloss sich der Ständerat dieser von Bundesrat Stich bekämpften Mitbestimmung an [16].
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Verwaltung
Die 1986 von Nationalrat Müller (ldu, AG) eingereichte parlamentarische Initiative für eine Straffung des Verilehmlassungsverfahrens brachte keine konkreten Resultate. Die von der vorberatenden Kommission vorgeschlagene Motion für eine gesetzliche Regelung des Verfahrens und der Bereiche, in denen Vernehmlassungen durchgeführt werden sollen, wurde im Rat bekämpft. Die Mehrheit sprach sich für die Beibehaltung der heutigen flexiblen Praxis aus und wandelte die Motion in ein Postulat um. Damit soll der Bundesrat immerhin die Möglichkeit erhalten, das Problem auf Verordnungs- resp. Richtlinienebene zu regeln [17].
Neunzehn Nationalrätinnen aus verschiedenen Parteien nutzten die Fragestunde vom 12. Juni zu einer konzertierten Aktion gegen die Untervertretung der Frauen in den Expertenkommissionen des Bundes. Bundespräsident Delamuraz sicherte zu, dass die Landesregierung in Zukunft der Steigerung des zur Zeit 4% betragenden Frauenanteils in den rund 370 ausserparlamentarischen Kommissionen vermehrt Beachtung schenken werde. Mit der Überweisung eines Postulats Hubacher (sp, BS) verlangte der Nationalrat daraufhin die Ausarbeitung von Szenarien, welche Massnahmen beschreiben, mit denen der Frauenanteil auf 25% bis zum Jahr 1991 und auf 50% bis zum Jahr 1995 erhöht werden kann [18].
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Der Nationalrat überwies mit 81:67 Stimmen eine vom Ständerat im Vorjahr gutgeheissene Motion Gadient (svp, GR) für die Schaffung einer eidgenössischen 0mbudsstelle. In den Augen der Kritiker — dazu gehörte insbesondere die liberale Fraktion — ist dieses Amt eine überflüssige Symptombekämpfung; das wirksamste Mittel gegen eine Entfremdung zwischen Bürger und Staat bestehe in einem Abbau der Regelungsdichte. Einige Kritiker stellten sich zudem auf den Standpunkt, dass es die Aufgabe der Parlamentarier sei, bei Konflikten zwischen den Bürgern und der Verwaltung zu vermitteln [19].
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Auf Initiative des Chefs des EDI beantragte der Bundesrat dem Parlament die Zusammenfassung des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft, der beiden Hochschulen und der vier Forschungsanstalten des Schulratsbereichs zu einer Gruppe "Bildung und Forschung". Von dieser bereits im EMD erprobten Gruppenbildung verspricht sich die Landesregierung eine effizientere Führung und die Vereinfachung von Koordinationsproblemen. Der Ständerat stimmte diesem Vorschlag zu, wobei aber Kritik am vorgesehenen Organigramm laut wurde. Dieses gesteht dem Gruppenvorsteher, der gleichzeitig den neu zu schaffenden ETH-Rat präsidieren soll, eine grosse Machtfülle zu. Der Nationalrat trug dieser auch aus Kreisen der Wissenschaft geäusserten Kritik Rechnung, indem er beschloss, dass der Gruppenleiter in keinem Organ einer eidgenössischen oder kantonalen Hochschule tätig sein dürfe. Im Hinblick auf die Vertretung der Schweiz an internationalen Konferenzen lud die Volkskammer den Bundesrat mit einer Motion ein, dem Gruppenchef den Titel eines Staatssekretärs zu verleihen [20]. Die auf den 1. Juli vorgenommene Zusammenfassung des Bundesamtes für Kulturpflege, des Landesmuseums und der Landesbibliothek zu einem neuen Bundesamt für Kultur dient ebenfalls dem Ziel der Vereinfachung der Verwaltungsstrukturen im EDI [21].
Der Bundesrat beschloss am 11. Dezember, unter Vorbehalt der nachträglich einzuholenden Zustimmung des Parlaments, das Bundesamt für Organisation (BFO) auf den 1. Januar 1990 aufzulösen und ein neues Bundesamt für Informatik im EFD zu bilden. Er entsprach damit den Vorschlägen der Beratungsfirma McKinsey und der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats. Die bisherige betriebswirtschaftliche Beratungsfunktion des BFO übertrug er dem eidgenössischen Personalamt. Zudem beschloss die Regierung die Einrichtung einer Fachstelle für Verwaltungskontrolle bei der Bundeskanzlei. Diese Fachstelle soll ausschliesslich im Auftrag des Bundesrates tätig sein, und nicht, wie ursprünglich erwogen, auch der parlamentarischen Verwaltungskontrolle dienen [22].
Der Bundesrat machte einen wichtigen Schritt zur Realisierung der 1986 von ihm beschlossenen räumlichen Dezentralisierung der Bundesverwaltung. Er gab einen entsprechenden Projektkredit frei und beauftragte das EFD mit der Ausarbeitung einer Baubotschaft zuhanden des Parlaments. Konkret ist vorgesehen, das Bundesamt für Statistik nach Neuenburg, das BA für Wohnungswesen nach Grenchen (SO) und das BA für Wasserwirtschaft nach Biel auszulagern [23].
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Im Zusammenhang mit dem Rücktritt von Bundesrätin Kopp wurden im Parlament und in einigen Medien auch gegen Bundesanwalt Rudolf Gerber massive Anschuldigungen erhoben. Er habe es nicht bloss versäumt, dem Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung durch E. Kopp nachzugehen, sondern sei auch mitverantwortlich für Ermittlungspannen bei der Bekämpfung des internationalen Drogenhandels. Die GP, die SP sowie die SVP, aber auch der freisinnige Nationalrat Cincera (ZH) forderten den Rücktritt von Gerber [24]. Der vom Bundesrat mit der Untersuchung des Verhaltens des Bundesanwaltes betraute Alt-Bundesrichter Häfliger stellte in einem am 6. März veröffentlichten Zwischenbericht zwar Unterlassungen fest, die ein Disziplinarverfahren rechtfertigen würden, fand aber keine Anhaltspunkte für die behauptete Protektion von Drogenhändlern. Bundesanwalt Gerber wurde vom Bundesrat mit sofortiger Wirkung beurlaubt, und er erklärte seine Demission auf den 1. September [25].
Der vom Bundesrat mit der Durchführung der Disziplinaruntersuchung beauftragte Hans Dressier kam zum Schluss, dass Bundesanwalt Gerber zwar Fehler begangen habe und in einem Fall (unkorrektes Communiqué zur Widerlegung der Vorwürfe gegen den ehemaligen Chef der Zentralstelle der Betäubungsmittelbekämpfung) der Tatbestand der Dienstpflichtverletzung erfüllt sei. Diese sei aber nicht derart gravierender Art gewesen, dass eine Disziplinarstrafe angebracht sei. Der Bundesrat schloss sich dieser Empfehlung an, rügte aber noch speziell die späte Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens gegen E. Kopp [26].
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Parlament
Der Rücktritt von Bundesrätin Kopp führte zur Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) durch die Bundesversammlung. Es war nach der Untersuchung der Kostenüberschreitungen bei der Mirage-Beschaffung 1964 und der Abklärung von Vorwürfen gegen ein Nationalratsmitglied während des ersten Weltkriegs erst das dritte Mal, dass das Parlament eine spezielle Ermittlungskommission bildete. Gestützt auf die gesetzlichen Grundlagen, die das Parlament im Nachgang an die Untersuchung der Mirage-Affäre geschaffen hatte (Geschäftsverkehrsgesetz Art. 53 ff.), ist eine PUK mit bedeutend mehr Kompetenzen ausgestattet als die ständigen Geschäftsprüfungskommissionen. Insbesondere kann sie Beamte und übrige Auskunftspersonen als Zeugen vernehmen und Einsicht in alle Akten der Bundesverwaltung nehmen.
Die vier Regierungsparteien machten sich die ursprünglich von der SP und der GPS vorgebrachte Forderung nach einer Sonderabklärung zu eigen und beantragten dem Parlament die Einsetzung einer PUK. Diese sollte nicht nur die Umstände der Demission von E. Kopp, sondern auch ihre Amtsführung und Vorwürfe gegen das EJPD im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Drogenhandels und der Geldwäscherei unter die Lupe nehmen. Die beiden Kammern stimmten im Rahmen einer Sondersession am 31. Januar der Einsetzung einer aus je sieben National- und Ständeräten gebildeten PUK zu. Der Vorsitz über die nationalrätliche Unterkommission, und damit auch über die gesamte PUK, wurde – nach einigem parteipolitischem Gerangel – dem Sozialdemokraten Moritz Leuenberger (ZH) übertragen [27].
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Im Rahmen der Teilrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes setzte sich das Seilziehen zwischen den beiden Parlamentskammern über die Zulässigkeit der sogenannten unechten Motionen fort. Der Nationalrat hielt an seinem Entscheid fest, wonach Motionen auch in den an den Bundesrat delegierten Rechtssetzungsbereichen erlaubt sein sollen. Der Ständerat bekräftigte zum dritten Mal seine Absicht, derartige Motionen durch das Geschäftsverkehrsgesetz ausdrücklich zu untersagen. Da er diesen Beschluss als endgültig erklärte, wird eine Einigungskonferenz beider Kammern nach einer Lösung zu suchen haben [28].
Der Bundesrat veröffentlichte seinen Bericht zu den Vorschlägen einer Nationalratskommission zum Ablauf der Beratungen der Regierungsrichtlinien. Er äusserte sich darin skeptisch zum neuen Instrument der Erklärungen, welche die Fraktionen zu den Richtlinien abgeben sollen (sogenannte Planungserklärungen). Da er glaubt, dass das damit verbundene Verfahren zu zeitaufwendig wäre, empfiehlt er die Beibehaltung der bisherigen Richtlinienmotionen [29].
Insbesondere nachdem in der Sommersession traktandierte Geschäfte nicht hatten behandelt werden können wurde die altbekannte Kritik an der Überlastung und der geringen Leistungsfähigkeit des Nationalrats sowohl von Parlamentariern als auch von Beobachtern verstärkt artikuliert. Während sich die Fraktionschefin der SP, Ursula Mauch (AG), für eine Verlängerung der Sessionsdauer aussprach, plädierten bürgerliche Politiker für eine Straffung des Ratsbetriebs. Vorschläge in dieser Richtung machte eine Nationalratskommission, die sich mit der Konkretisierung einer 1987 überwiesenen parlamentarischen Initiative Ott (sp, BL) befasste. Die Kommissionsmehrheit beantragte eine weitgehende Revision des Geschäftsreglements des Nationalrats. Insbesondere will sie die maximal erlaubten Redezeiten generell verkürzen und zudem entsprechend der Bedeutung der Geschäfte abstufen. Bei politisch unbedeutenderen Geschäften soll für Abgeordnete, die nicht einen Antrag stellen wollen, sogar das Recht auf Wortmeldung eingeschränkt werden. Für die Behandlung der parlamentarischen Vorstösse möchte sie in jeder Session eine feste Zeit einräumen [30].
Eine Nebenwirkung des Rücktritts von Bundesrätin Kopp bestand darin, dass die enge Interessenverflechtung zahlreicher Parlamentarier mit der Wirtschaft namentlich von den Sozialdemokraten stärker in Frage gestellt wurde. Die Parlamentarier müssen zwar seit 1984 ihre Interessenbindungen deklarieren. Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte nun Nationalrätin Jeanprêtre (sp, VD), dass auch die Höhe der Einkünfte, die aus Verwaltungsratsmandaten und Beratertätigkeiten bezogen werden, publik gemacht werden muss. Die Mehrheit der vorberatenden Nationalratskommission sprach sich gegen dieses Begehren aus. Sie sah darin einen unberechtigten Korruptionsverdacht und erklärte, dass sie das Bestehen von Verbindungen zwischen dem Parlament und der Wirtschaft als durchaus positiv bewerte [31]. Die Nationalräte Braunschweig (sp, ZH) und Zbinden (sp, AG) reichten in der Folge zwei sich ergänzende parlamentarische Initiativen ein. Die erste regt ein Verbot für die Übernahme gewisser Verwaltungsratsmandate und Beratertätigkeiten an, und die zweite verlangt als Ersatz dafür eine Erhöhung der Entschädigung der Parlamentarier [32].
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Gerichte
Im Differenzbereinigungsverfahren stimmte der Nationalrat diskussionslos dem im Vorjahr von der kleinen Kammer anstelle des Annahmeverfahrens eingeführten weniger restriktiven Vorprüfungsverfahren für staatsrechtliche Beschwerden zu. Nachdem auch die noch bestehenden kleineren Differenzen zwischen den beiden Räten ausgeräumt waren, konnte das revidierte Gesetz verabschiedet werden; dies geschah in der grossen Kammer allerdings nicht ohne namhafte Opposition (36 Gegenstimmen) [33].
Die Organisation "Demokratische Juristinnen und Juristen der Schweiz" reichte gegen die neuen Bestimmungen das Referendum ein. Sie wurde dabei unterstützt von der SP, der GP, dem LdU, den kleinen Linksparteien, dem Gewerkschaftsbund (SGB) und den Organisationen der Mieter und Konsumenten. Ihre Opposition richtete sich in erster Linie gegen die vom Parlament beschlossene Erhöhung der Streitwertgrenze von 8000 auf 30 000 Fr. Diese Steigerung hätte ihrer Ansicht nach zur Folge, dass für die meisten Streitigkeiten im Bereich des Miet-, des Arbeits- und des Konsumentenrechts die Entscheide der kantonalen Gerichte nicht mehr an das Bundesgericht weitergezogen werden könnten. Gemäss einer Zusammenstellung von Bundesgerichtspräsident Raschein hätten 1988 von den 33 arbeitsrechtlichen Fällen rund die Hälfte und von den 48 Fällen im Bereich des Miet- und Pachtrechts rund ein Drittel die Hürde der neuen Streitwertgrenzen nicht geschafft [34].
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Volksrechte
Im Berichtsjahr wurden drei Volksinitiativen eingereicht (Freizügigkeit bei der 2. Säule, Werbeverbote für Tabakwaren resp. alkoholische Getränke). Da gleichzeitig drei Begehren in der Volksabstimmung abgelehnt (Kleinbauern, Schweiz ohne Armee und Tempo 100/130) und eine (Autobahnbau im Jura) zurückgezogen wurden, verringerte sich die Anzahl der Ende 1989 hängigen Volksinitiativen von 20 auf 19. Nach dem Tiefstand im Vorjahr (keine Initiative eingereicht und nur drei neue lanciert) stieg 1989 die Anzahl der neu lancierten Volksbegehren wieder auf acht an (Landwirtschaftspolitik, Schutz vor dem Alpentransitverkehr, 1. August, Tierversuche, Hügelstadt Sonnenberg, Verschleppung von Volksinitiativen, freie Fahrt für Jugendliche im öffentlichen Verkehr und Stammhalterinitiative). Gegenzwei Beschlüsse der Bundesversammlung wurde im Berichtsjahr erfolgreich das Referendum ergriffen (Organisation der Bundesrechtspflege bzw. Rebbaubeschluss) [35].
In einem historischen Rückblick stellte der Politologe A. Gross fest, dass auf Bundesebene noch nie zuvor so viele Volksinitiativen eingereicht worden waren wie in den achtziger Jahren. In diesem Jahrzehnt allein kamen fast doppelt so viele Begehren zustande wie in den ersten vierzig Jahren nach der Einführung des Initiativrechts. Die Erfolgsquote hat sich allerdings massiv verschlechtert: während von den 26 zwischen 1891 und 1929 eingereichten Initiativen deren 6 in der Volksabstimmung angenommen worden sind, waren es in den achtziger Jahren nur noch zwei von sechsundvierzig [36].
Bereits bei den von der Detailhandelskette Denner AG lancierten oder mitgetragenen Volksinitiativen war kritisch angemerkt worden, dass damit nicht allein politische Zwecke verfolgt würden. Noch offensichtlicher wurde die Nutzung der politischen Instrumente zum Zweck der kommerziellen Werbung, als im Berichtsjahr ein Verleger die Einführung einer neuen Jugendzeitschrift ("Yeah") mit der Lancierung einer Volksinitiative für den Gratistransport von Jugendlichen im öffentlichen Verkehr koppelte [37].
Der Nationalrat hat mit seinem Entscheid, eine parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion aus dem Jahre 1987 für die Einführung der sogenannten Einheitsinitiative zu unterstützen, grundsätzlich grünes Licht für den Ausbau der Volksrechte gegeben. Dieses neue Instrument soll nach dem Willen des Nationalrats nicht – wie ursprünglich intendiert – an die Stelle der Volksinitiative treten, sondern diese ergänzen. Initianten eines Volksbegehrens könnten demnach in Zukunft zwischen der Form der obligatorisch dem Volk zu unterbreitenden Verfassungsinitiative und der Einheitsinitiative wählen. Bei letzterer würden sie dem Parlament den Entscheid überlassen, ob das Anliegen auf Gesetzes- oder Verfassungsstufe verwirklicht werden soll. Ohne Gegenstimmen beauftragte die Volkskammer eine Kommission mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage [38].
Unmittelbar nach der knappen Ablehnung der Volksinitiative "für ein naturnahes Bauern – gegen Tierfabriken" reichten Ständerat Schmid (cvp, Al) und Nationalrat Zwingli (fdp, SG) identische Motionen ein, die verlangen, dass die offiziellen Titel von Volksinitiativen nicht mehr von den Initianten selbst, sondern von der Bundeskanzlei in neutraler Form festgelegt werden. Damit soll gemäss den Motionären verhindert werden, dass die Stimmberechtigten mit werbewirksamen Titeln irregeführt würden. Gegen die Opposition von seiten der SP und des Landesrins überwies der Ständerat den Vorstoss [39].
Aus Verärgerung über die Haltung des Bundesrates, der das Abstimmungsdatum für seine Volksinitiative für Tempo 100/130 hinauszögerte, lancierte der Basler Automobiljournalist Bernhard Böhi eine neue Volksinitiative für eine speditivere Behandlung dieser Begehren. Er verlangt darin, dass eine Initiative dem Souverän spätestens zwei Jahre nach deren Einreichung zum Entscheid vorzulegen sei. Ausnahmen von dieser Regelung wären nur im Einvernehmen mit den Initianten möglich [40]. In ähnliche Richtung zielte auch eine im Vorjahr von Nationalrat Dünki (evp, ZH) eingereichte parlamentarische Initiative. Diese will zwar – im Gegensatz zu Böhis Begehren – die Behandlungszeiten für Bundesrat und Parlament nicht verkürzen, verlangt aber, dass eine vom Parlament verabschiedete Volksinitiative binnen eines halben Jahres dem Volk zu unterbreiten sei. Die vorberatende Nationalratskommission kam zum Schluss, dass die geltenden Behandlungsfristen von je zwei Jahren für Regierung und Parlament verkürzt werden sollten. Sie lehnte deshalb den Vorstoss Dünki ab und verlangte mit einer eigenen Motion, dass über eine Volksinitiative spätestens vier Jahre nach ihrer Einreichung abgestimmt werden muss [41].
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Die anfangs Jahr durchgeführte Vernehmlassung zu einem Expertenentwurf zur Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte ergab, dass insbesondere von den grossen Parteien eine Verschiebung des Wahltermins für den Nationalrat abgelehnt wird. Durchwegs positiv wurde hingegen der Vorschlag aufgenommen, die briefliche Stimmabgabe in der ganzen Schweiz ohne besondere Bedingungen zu ermöglichen. Während gewisse Anderungen bei den Modalitäten für die Einreichung der Listen nicht bestritten wurden, stiess die Idee der Einführung von Karenzfristen für die Lancierung von Volksinitiativen, die ein eben an der Urne abgelehntes Begehren wieder aufnehmen, auf starke Gegnerschaft. Obwohl in den Medien Zweifel am Sinn einer auf technische Fragen reduzierten Gesetzesrevision geäussert wurden, beauftragte der Bundesrat die Bundeskanzlei mit der Ausarbeitung einer Botschaft [42].
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Weiterführende Literatur
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H. Gantenbein / T. Kähr / M. Schanne, Die Medienschelte im Fall Kopp. Eine Untersuchung des Schweizerischen Verbandes der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger zur Berichterstattung in der schweizerischen Meinungspresse zum Rücktritt von Bundesrätin Elisabeth Kopp im Dezember 1988, Zürich 1989.
'Mich trifft keine Schuld' - Elisabeth Kopp, erste Bundesrätin. Eine Dokumentation mit Fotos von Michael von Graffenried, Zürich 1989 (Ringier-Buchverlag).
G. Plomb, Les sept Sages et la chute d'Elisabeth Kopp, Lausanne 1989.
Vorkommnisse im EJPD. Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission vom 22. November 1989, Bern 1989.
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[1] Presse vom 20.12.88. Siehe SPJ 1988, S. 28 ff.
[2] Presse vom 13.1.89. Siehe auch Lit. 'Mich trifft keine Schuld'.
[3] Immunität: Amtl. Bull. NR, 1989, S. 98 ff.; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 67 ff.; Presse vom 28.2.89. Piller: Amtl. Bull. NR, 1989, S. 667 ff.; Presse vom 16.3.89. Vgl. auch K. Eichenberger, "Aufhebung der Immunität von Bundesräten", in NZZ, 25.1.89.
[4] BaZ, 14.9.89; Presse vom 22.9. und 15.11.89.
[5] Vorkommnisse im EJPD. Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission vom 22. November 1989, Bern 1989. Presse vom 25.1 1.89. Zur Einsetzung der PUK siehe unten, Parlament; zur politischen Polizei siehe oben, Teil I, 1b (Öffentl. Ordnung).
[6] PUK-Bericht, S. 22 ff. Parlamentsdebatte über den PUK-Bericht: Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1977, 1988 ff. und 2037 ff.; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 790 ff.
[7] Bund, 7.12.89; Presse vom 15.12.89. Zu den Hintergründen der Entschuldigung siehe Blick, 19.12.89.
[8] NZZ, 15.9.89; SPJ 1988, S. 30 f.
[9] TW, 6.1.89.
[10] TA, 6.1., 9.1. und 13.1.89; NZZ, 9.1., 10.1., 13.1. und 18.I.89.
[11] Vat., 6.1.89; LNN, 10.1. und 11.1.89. FDP-Fraktion: Presse vom 21.1.89.
[12] AT und Bund, 10.1.89; TA, 12.1., 19.1. und 23.1.89; NZZ, 23.1.89.89; Vat., 23.1.89; Amtl. Bull. NR, 1989, S. 94 (GP). Vgl. auch U. Altermatt, "Der Landesring und die Bundesratswahlen", in NZZ, 27.1.89. Zur Zauberformel siehe auch das Gespräch mit Prominenten der Bundesratsparteien in Bilanz, 1989, Nr. 11, S. 231 ff.
[13] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 92 ff.; Presse vom 1.2.89. Zur Person von Kaspar Villiger siehe Vat., 31.1.89; AT und LNN, 2.2.89. Zur umstrittenen Radiosendung über die Geschäfte der Firma Villiger in den dreissiger Jahren siehe unten, Teil I, 8c (Offizielle Informationstätigkeit und Pressefreiheit).
[14] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 95 f. (Vizepräsidenten- Ersatzwahl) und 2307 (Präsidentenwahl); Presse vom 7.12.89.
[15] TA, 19.1.89; Presse vom 4.2.89; Ww, 20.4.89.
[16] BBl, 1988, III, S. 729 ff.; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 805 ff. und 1989, S. 351 f., 457 und 623; Amtl. Bull. NR, 1989, S. 821 ff., 1245 ff. und 1806; BBl, 1989, III, S. 904 f.; TA, 22.6.89.
[17] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 398 ff. Vgl. SPJ 1987, S. 25.
[18] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 803 ff. (Fragestunde) und 1740 (Postulat). Vgl. auch TA, 12.6. und 13.6.89.
[19] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 551 ff. und 1694 ff. Vgl. auch NZZ, 10.1. und 24.1.89; SPJ 1988, S. 32.
[20] BBl, 1989, I, S. 1073 ff.; Amtl. Bull. NR, 1989, S. 2099 ff.; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 391 ff.; NZZ, 20.6.89; BZ, 23.6.89; Bund, 14.12.89. Zur Kritik am Organigramm vgl. auch G. Wagnière, "Zentralisierung der Wissenschaftspolitik", in NZZ, 10.10.89. Siehe auch unten, Teil I, 8a (Hautes écoles).
[21] AS, 1989, S. 2116 f., 2118 und 2119 ff.; Bund, 6.4.89; BZ, 1.7.89; NZZ, 5.7.89. Siehe auch SPJ 1988, S. 32 f. (Zusammenfassung der BA für Umweltschutz resp. für Forstwesen und Landschaftsschutz zum BUWAL).
[22] BBl, 1990, I, S. 1092 ff. (Botschaft vom 14.2.90); Bund, 12.12.89. Siehe SPJ 1988, S. 32 f.
[23] Bund, 6.4.89. Vgl. SPJ 1986, S. 21 f. und /988, S. 30.
[24] Presse vom 19.1.89. Zu den Anschuldigungen siehe v.a. L'Hebdo, 19.1.89. Rücktrittsforderungen: NZZ, 26.1.89 (GP); SZ, 25.1.89 und BaZ, 4.2.89 (SP und SVP); Blick, 16.1.89 (Cincera).
[25] Presse vom 7.3.89; TA, 15.3. und 16.3.89; vgl. auch Ww, 16.3.89.
[26] NZZ, 22.3.89; Presse vom 24.8.89.
[27] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 2 ff.; Amtl. Bull. SIR, 1989, S. 1 ff.; BBl, 1989, 1, S. 541 f.; Presse vom 24.1., 26.1. und 1.2.89. Zu den Ergebnissen der PUK siehe oben, Regierung sowie Teil I, lb (Rechtsordnung). Zu M. Leuenberger vgl. auch Bilanz, 1989, Nr. 11, S. 14 ff.
[28] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 123 ff.; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 226 ff. Vgl. auch SPJ 1988, S. 34.
[29] BBl, 1989, II, S. 351 ff.; NZZ, 16.5.89. Siehe auch SPJ 1988, S. 31.
[30] Kritik am Ratsbetrieb: SGT, 9.6.89; Presse vom 24.6.89; BaZ, 6.7.89. Kommissionsvorschläge: BBl, 1989, III, S. 1397 ff.; NZZ, 31.8.89; BaZ, 26.11.89. Vgl. auch SPJ 1986, S. 23 f. und 1987, S. 30.
[31] Verhandl. B.vers., 1989, V, S. 27; TA, 13.9.89; NZZ, 15.9. (NR-Kommission) und 30.11.89.
[32] Verhandl. B.vers., 1989, V, S. 29 f.; TA, 21.9.89. Zur vorgeschlagenen Erhöhung der Fraktionsbeiträge siehe unten, Teil IIIa (Parteiensystem).
[33] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 117 ff., 461 und 1221; Amtl. Bull. StR, 1989, S. 64 ff. und 410; BBl, 1989, II, S. 872 ff. Vgl. auch SPJ 1988, S. 34 f. Zur Arbeitslast des Bundesgerichts siehe Gesch.ber. 1989, S. 430 ff.
[34] BBl, 1989, III, S. 1486 f.; Bund, 22.5.89; Presse vom 4.7.89; SGT, 12.7.89; TA, 25.8.89 (Raschein). Siehe auch R. Mader, "Mit untauglichen Mitteln zu einem unsozialen Ziel", in Plädoyer, 7/1989, Nr. 4, S. 29 ff.
[35] Verhandl. B.vers., 1989, IV, S. 133 und V, S. 127 f.; Gesch.ber. 1989, S. 20 ff.; wf, Initiativen + Referenden. Stand B. Januar 1990, Zürich 1990. Siehe auch SPJ 1988, S. 35.
[36] Lit. Gross. Vgl auch SPJ 1989, S. 35.
[37] BBl, 1989, III, S. 451 f.; TA, 11.9.89. Siehe auch unten, Teil I, 8a (Presse).
[38] Amtl. Bull. NR, 1989, S. 408 ff.; TA, 14.3.89; SZ, 28.7.89. Siehe auch SPJ 1987, S. 33.
[39] Amtl. Bull. StR, 1989, S. 475 ff. NR Zwingli zog seine Motion nach dem Ständeratsbeschluss zurück und reichte sie zwei Monate später noch einmal ein (Amtl. Bull. NR, 1989, S. 1717 f.; Verhandl. B.vers., 1989, V, S. 115). Vgl. auch C. Miville in BaZ, 1.11.89.
[40] BBl, 1989, I, S. 1505 ff.
[41] Verhandl. B.vers., 1989, V, S. 26; NZZ, 7.4.89; TA und Vat., 8.7.89.
[42] NZZ, 27.4. und 20.6.89. Zum Vernehmlassungsentwurf siehe SPJ 1988, S. 36 (zu den Karenzfristen auch S. 35). Zu den Erfahrungen mit der brieflichen Stimmabgabe in Basel-Land siehe BaZ, 20.11.89.
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