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Allgemeine Chronik
Öffentliche Finanzen
Die Sozialdemokraten forderten in Anbetracht der boomenden Börsen die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer. – Das Parlament hiess die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV auf 7,5% gut. – Der Ständerat behandelte als Zweitrat das Mehrwertsteuergesetz und reduzierte die Steuerausfälle auf 180 Mio Fr. – Das Volk hiess den Verfassungsartikel zum Haushaltsziel 2001 gut. –Vertreter des Bundesrates, der Regierungsparteien, der Sozialpartner und der Kantone fanden am runden Tisch einen Kompromiss, wie der Bundeshaushalt bis ins Jahr 2001 um 2 Mia Fr. entlastet werden soll. Der Nationalrat behandelte als Erstrat das Stabilisierungsprogramm 98. – Die Staatsrechnung des Bundes schloss mit einem Überschuss von 484 Mio Fr. ab und schrieb erstmals seit 1990 wieder schwarze Zahlen. Der Voranschlag sieht für 1999 ein Defizit von 4,12 Mia Fr. vor. – Auch die Finanzlage der Kantone verbesserte sich.
Direkte Steuern
Zu den kantonalen Steuervorlagen siehe unten, Teil II, 2b.
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Im Vorjahr hatte das Zusammenfallen von Rekordgewinnen an den Börsen einerseits und von Entlassungen begleiteten Unternehmensfusionen und -umstrukturierungen andererseits der Forderung nach der Einführung einer Kapitalgewinnsteuer Auftrieb gegeben. In einer auf Verlangen der SP im Januar einberufenen Sondersession befasste sich das Parlament mit den Konsequenzen aus der Fusion zwischen Bankverein und Bankgesellschaft zur United Bank of Switzerland (UBS). Weder im National- noch im Ständerat kam es zu konkreten Entscheidungen, da nur unverbindliche Vorstösse zugelassen waren. Die Sozialdemokraten präsentierten ein umfangreiches Massnahmenbündel, in deren Zentrum eine materielle Steuerharmonisierung in der Schweiz sowie die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer stand. Die Debatte geriet zum erwarteten Schlagabtausch zwischen Linken und Bürgerlichen. Während sich die Linke daran stiess, dass die Steuerbefreiung der Kapitalgewinne von Privaten gegen das Prinzip der Gleichbehandlung aller Einkommensarten und gegen die Steuergerechtigkeit verstösst, sprachen sich insbesondere Exponenten der SVP gegen neue Abgaben oder Lohnprozente und für verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen aus. Finanzminister Villiger zeigte sich besorgt über die ausgebrochene Hektik und warnte vor steuerpolitischen Schnellschüssen. Er erinnerte an die noch dieses Jahr in Angriff genommenen Vorarbeiten für das künftige Steuersystem des Bundes, das auf den Hauptpfeilern Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer und wirtschaftsverträgliche Energiebesteuerung beruhe. Der Einführung einer Kapitalgewinnsteuer stand er skeptisch gegenüber; allenfalls solle sie zur Kompensation von Stempelausfällen dienen [1].
Der Ständerat lehnte ein Postulat Schüle (fdp, SH) ab, der vorschlug, als Alternative zu einer Kapitalgewinnsteuer eine neue Steuer auf den Vermögenszuwachs zu prüfen. Der Vermögenszuwachs aus dem Lohn, der bereits der Einkommenssteuer unterliegt, wäre dabei befreit worden. Gegen den Vorstoss wurde eingewandt, dass Vermögenszuwachs auch durch Buchgewinne entsteht und die Besteuerung nicht realisierter Gewinne im Widerspruch zum heutigen Steuersystem stünde. Hingegen überwies der Ständerat eine Motion Delalay (cvp, VS) zur Aufhebung von Steuerlücken in Postulatsform, die auf die Einführung einer Depotsteuer, einer Steuer für kurzfristige Kapitalgewinne für natürliche Personen und eine Besteuerung der Erträge aus den Kapitalversicherungen mit Einmalprämien zielt. Eine WAK-Minderheit des Nationalrates um Jans (sp, ZG) strebte mit einer Motion die volle Besteuerung der Kapitalversicherungen mit Einmalprämien an. Der Vorstoss wurde unter anderem mit dem Argument bekämpft, dass die WAK ohnehin über den Behnisch-Bericht zur Schliessung von Steuerlücken diskutieren würde und im Moment keine Entscheide präjudiziert werden sollten. Der Nationalrat lehnte die Überweisung der Motion auch in der schwächeren Form des Postulats mit 58:68 Stimmen ab [2].
Eine vom EFD eingesetzte Expertenkommission unter der Leitung des Berner Steuer- und Wirtschaftsjuristen Urs Behnisch kam in ihrem Bericht zum Schluss, dass die Steuerfreiheit für realisierte private Kapitalgewinne ein erheblicher Mangel im System darstelle. Es verstosse gegen die Rechtsgleichheit, dass Dividenden und Zinsen der Einkommenssteuer unterliegen, nicht aber Kursgewinne. Sie empfahl daher mehrheitlich, Kapitalgewinne von Privaten ebenfalls als Einkommen zu besteuern. Eine Minderheit sprach sich hauptsächlich wegen der administrativen und finanzpolitischen Schwierigkeiten gegen die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer aus. Zum umgekehrten Schluss kam ein zweites in Auftrag gegebenes Gutachten des Basler Ökonomen Peter Kugler, der von einer Kapitalgewinnsteuer abrät, weil es Bund und Kantone jährlich zwar 700 Mio Fr. einbringe, aber zu einem dreiprozentigen Rückgang des realen Volkseinkommens führen könne [3].
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund lancierte die Volksinitiative „für eine Kapitalgewinnsteuer“, wonach in Zukunft auch realisierte Gewinne natürlicher Personen, die mit Aktien und Obligationen etc. erzielt werden, versteuert werden müssen. Nach geltender Regelung sind nur juristische Personen dieser Steuer unterworfen. Der Steuersatz soll mindestens 20% betragen, ein Freibetrag von 5000 Franken wird gewährt und Verluste sollen abgezogen werden können. Unterstützung fand die Volksinitiative bei der SP, mit der Unterschriftensammlung wurde im Mai begonnen [4].
Eine parlamentarische Initiative Spielmann (pda, GE) verlangte, das Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern so zu ändern, dass es den Kantonen und Gemeinden ermöglicht, das Einkommen natürlicher und juristischer Personen am Ort, wo es erzielt wird, zu besteuern. Unterstützung erhielt der Vorstoss bei einer Minderheit der WAK des Nationalrates, die die Steuerkonkurrenz zwischen den Kantonen als ungesund empfand. Eine Kommissionsmehrheit empfahl die Ablehnung der Initiative, weil der Wohnort Lebensmittelpunkt sei und bei der Besteuerung Vorrang geniessen solle. Zudem habe der Steuerwettbewerb positive Auswirkungen auf das Steuerniveau. Der Nationalrat verwarf die Initiative mit 78 zu 25 Stimmen [5].
Eine Parlamentarische Initiative Hegetschweiler (fdp, ZH) verlangte, dass mittels Änderung von Art. 69 StHG und Art. 218 DBG neu auch in die Bemessungslücke fallende ausserordentliche Aufwendungen in der ersten Steuerperiode nach dem Wechsel der zeitlichen Bemessung abzugsfähig sein sollen. Damit wollte der Initiant auf die Tatsache hinweisen, dass beim Übergang von der Vergangenheits- zur Gegenwartsbesteuerung mit dem System der Direkten Bundessteuer ausserordentliche Aufwendungen wie insbesondere Unterhaltskosten von Liegenschaften nicht mehr vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden könnten. Dies empfand er insofern als stossend, als die in die Bemessungslücke fallenden ausserordentlichen Erträge ebenfalls versteuert werden müssten, worin er eine Verletzung der Steuergerechtigkeit erkannte. Unterstützt wurde er von einer WAK-Mehrheit um David (cvp, SG), die seiner Argumentation folgte und negative konjunkturpolitische Auswirkungen befürchtete, da grössere Renovationen an Liegenschaften verschoben werden müssten. Eine Kommissionsminderheit um Fässler (sp, SG) lehnte die parlamentarische Initiative ab. Sie war der Meinung, dass die von der Initiative anvisierten Steuerpflichtigen in der Lage seien, den für Renovationsarbeiten richtigen Zeitpunkt zu wählen und sich dabei dem jeweiligen kantonalen Steuerrecht anzupassen. Ausserdem komme der Vorstoss zu spät, weil der Übergang zur Gegenwartsbesteuerung wie im Kanton Basel-Stadt bereits erfolgt sei. Der Nationalrat überwies die Vorlage mit 109:57 Stimmen [6].
In Ausführung dieser parlamentarischen Initiative Hegetschweiler unterbreitete die WAK des NR dem Parlament Vorschläge, wie während der Bemessungsperiode beim Übergang zur Gegenwartsbesteuerung neben den ausserordentlichen Erträgen neu auch die ausserordentlichen Aufwendungen berücksichtigt werden können. Der Grundsatz war in beiden Räten weitgehend unbestritten. Die Neuregelung betraf namentlich ausserordentliche Kosten für den Liegenschaftsunterhalt, Einkaufszahlungen in die Pensionskasse, Krankheits-, Unfall-, Invaliditäts-, Weiterbildungs- und Umschulungskosten. Der Nationalrat als Erstrat entsprach in zwei von drei Punkten den Vorschlägen des Bundesrates; nur in der Frage, ob die neue Abzugsmöglichkeit nachträglich auch den Steuerpflichtigen im Kanton Basel-Stadt, der schon 1995 zur Gegenwartsbesteuerung übergegangen war, gewährt werden sollten, blieb er bei der Fassung seiner Kommission. Diese wollte den Basler Steuerpflichtigen aus Gründen der Gleichberechtigung eine Revision der alten Veranlagung ermöglichen, falls sie damit schlechter gestellt wären als mit dem neuen Jahressteuerverfahren. Der Ständerat folgte hingegen der Argumentation des Bundesrates, wonach solche Rückforderungen kompliziert und problematisch seien, und voraussichtlich nur von einem kleinen Teil der Steuerzahler in Anspruch genommen würden. Schliesslich verzichtete auch die grosse Kammer darauf, nachdem der Basler Standesvertreter Plattner (sp) erklärt hatte, dass sein Kanton eine nachträgliche Revisionsmöglichkeit nicht wünsche. Das Parlament verabschiedete eine entsprechende Änderung des DBG mit 147:2 bzw. 43:0 Stimmen sowie die gleiche Änderung im StHG mit 142:1 bzw. 43:0 Stimmen [7].
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Nachdem das restriktive Modell einer allgemeinen Steueramnestie des Bundesrates in der Vernehmlassung zerzaust worden war, trat die Rechtskommission des Ständerates auf das Modell der individuellen Selbstanzeige ein. Gemäss Entwurf einer Subkommission wird sowohl natürlichen wie auch juristischen Personen die straflose Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung alle 30 Jahre ermöglicht. Wer bisher nicht versteuerte Vermögen und Einkommen angibt, muss keine Busse bezahlen, sondern lediglich die Nachsteuern samt Zinsen. Auch Erben werden für Steuerhinterziehungen des Erblassers nicht mehr bestraft [8].
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Der Nationalrat überwies eine Motion der FDP-Fraktion zur Förderung von Unternehmensgründungen im KMU-Bereich durch eine steuerliche Begünstigung von Risikokapital als Postulat. Im Zentrum stand dabei die Befreiung von Venture-capital-Beteiligungsgesellschaften vom Emissionsstempel sowie von jeglicher Ertrags- und Kapitalsteuer sowie eine steuerliche Begünstigung von Privaten, die sich an Risikokapitalgesellschaften direkt beteiligen [9].
Der Ständerat befasste sich mit dem vom Nationalrat 1997 verabschiedeten Bundesbeschluss zur Förderung des Risikokapitals. Durch steuerliche Anreize sollte die Gründung von Risikokapitalgesellschaften stimuliert werden. Im Unterschied zum Beschluss des Nationalrates schlug die WAK des Ständerates ein neues Steuerkonzept vor, das steuerliche Anreize nur für Risikogesellschaften selbst, nicht aber für Investoren vorsah. Dies begründete Kommissionssprecher Brändli (svp, GR) einerseits mit der mittlerweile veränderten Situation auf dem Finanzmarkt, wo die Finanzierung von Risikokapitalgesellschaften nicht mehr das Hauptproblem darstelle, andererseits damit, dass die durch Erleichterungen bei der direkten Bundessteuer für Kapitalgeber verursachten Steuerausfälle nicht mit den Gesprächen am „runden“ Tisch vereinbar seien. Statt dessen sollte ein innovationsfreundliches Klima insbesondere auch im Bereich des geistigen Eigentums geschaffen werden. In einem Punkt folgte die Kommission den vom Nationalrat beschlossenen Steuererleichterungen, nämlich bei der Befreiung der Risikokapitalgesellschaften von der eidgenössischen Emissionsabgabe. Der Ständerat stimmte diesem Bundesbeschluss mit 33 zu 0 Stimmen zu. Gleichzeitig schrieb er die Motion Forster (fdp, SG), die Steuerbegünstigungen für Venture-capital-Beteilungsgesellschaften verlangte, teilweise ab, weil sie auf Grund der gefällten Beschlüsse obsolet geworden ist [10].
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Zur Kapitalgewinnsteuer siehe oben.
Mit einer Motion schlug Hafner (sp, SH) die Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer als Finanzierungsbeitrag für die AHV vor. Demzufolge sollte der Bund einen Steuersatz von 6% erheben und den Kantonen einen Drittel des Ertrages abgeben. Für die Finanzierung der AHV würde so in Ergänzung zum verfassungsrechtlich vorgesehenen Mehrwertsteuerprozent rund 1 Mia Fr. zur Verfügung stehen. Der Bundesrat hatte sich bereit erklärt, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, die Motionärin hielt allerdings an der verpflichtenden Form fest. Der Nationalrat lehnte die Überweisung der Motion jedoch mit 62 zu 102 Stimmen ab [11].
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Eine vom Ständerat überwiesene Empfehlung Bisig (fdp, SZ) verlangt, die Bewertung nichtkotierter Wertpapiere von Immobiliengesellschaften für die Vermögenssteuer den gegebenen Verhältnissen anzupassen und eine realistische Berücksichtigung der Art einer Mietliegenschaft und deren Alter zu überprüfen. Insbesondere forderte er, als Kapitalisierungszinsfuss für Mieterträge einen Zinssatz festzulegen, der mindestens zwei Prozentpunkte höher liegt als jener für Althypotheken im ersten Rang. Der Bundesrat erklärte sich bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen, obwohl das Anliegen in den Zuständigkeitsbereich der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren fällt [12].
Der Ständerat beauftragte den Bundesrat mit einem Postulat seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben, die Einführung ergänzender Bestimmungen im Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) sowie im Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) zu prüfen, um Kapitalgewinne, die aus der Aufgabe einer selbständigen Erwerbstätigkeit erzielt wurden, mit Blick auf die berufliche Vorsorge der Betroffenen von der Steuer ganz oder teilweise zu befreien  [13].
Mit einer Motion forderte Ständerat Cottier (cvp, FR), die Besteuerung privater Renten neu nach dem Eintrittsalter des Versicherten abzustufen und den steuerpflichtigen Teil von 60% auf maximal 40% zu senken, was eine Änderung des DBG und des StHG erfordern würde. Der Rat folgte stillschweigend dem Antrag der WAK, den Grundsatz der Modifikation als Motion, die Berechnung des Steuersatzes nur als Postulat zu überweisen [14].
Der Nationalrat gab auf Empfehlung einer Kommissionsmehrheit diskussionslos einer parlamentarischen Initiative Widrig (cvp, SG) Folge, die verlangte, dass das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer so zu präzisieren sei, dass Stockwerkeigentümergemeinschaften einen Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer erhalten. Die Eidgenössische Finanzverwaltung hatte die Rückerstattung der Verrechnungssteuer im Falle von Fonds für gemeinschaftliche Kosten und Lasten von Stockwerkeigentümern neu geregelt. Danach kann die Rückerstattung nur noch von den einzelnen Stockwerkeigentümer selbst geltend gemacht werden, was in den Augen von Nationalrat Widrig kompliziert und eigentümerfeindlich ist [15].
Da die bevorstehende Einführung des Euro den Kapitalmarkt flüssiger macht, drängte die EU-Kommission auf eine Steuerharmonisierung innerhalb der EU-Staaten, um den in ihren Augen schädlichen Steuerwettbewerb zu bekämpfen. In jedem Land sollen ausländische Kapitalerträge (ausser Dividenden und Gewinne auf Aktienverkäufen) nach gleichen Prinzipien besteuert werden. Insbesondere auf Druck von Luxemburg soll auch die Schweiz verpflichtet werden, die Grundelemente der EU-Vorschläge zur Vermeidung von Steuerflucht zu übernehmen. Ein von der EU-Kommission vorgeschlagenes „Koexistenzmodell“ würde es jedem Staat überlassen, ob Banken den Behörden eines anderen Landes Informationen über Zinserträge offenlegen oder ob sie diese Erträge mit einer Quellensteuer von mindestens 20% belegen. Beim Einzug einer Quellensteuer ergäbe sich mit der Schweiz ein Systemkonflikt. Während die EU die Zinssteuer bei der Zahlstelle einziehen will – beispielsweise die Bank, wo ein ausländischer Kunde ein Konto hat –, befolgt die Schweiz das Schuldnerprinzip. Die Verrechnungssteuer wird bei demjenigen eingezogen, der eine Anleihe emittiert. Ist er im Ausland, greift die Verrechnungssteuer nicht. Das Eidgenössische Finanzdepartement war der Meinung, dass die Verrechnungssteuer in der Schweiz eine ausreichende Kontrolle der Vermögenserträge erlaube und lehnte insbesondere eine länderübergreifende Meldepflicht unter den Steuerbehörden kategorisch ab. Zu vertieften Gesprächen mit Finanzexperten der EU soll es anfangs 1999 kommen [16].
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Indirekte Steuern
Der Nationalrat hiess als Zweitrat den Bundesbeschluss über die Anhebung der Mehrwertsteuersätze für die AHV/IV von 6,5 auf 7,5% gut, wie es das Volk bereits 1993 im Grundsatz beschlossen hatte. Der Rückweisungsantrag einer Kommissionsminderheit um Borer (fp, SO), der eine genauere Abklärung der Auswirkungen der Proportionalisierung der MWSt-Zuschläge und die langfristige Finanzierung der Sozialwerke verlangte, wurde deutlich abgelehnt. Die Debatte drehte sich vorwiegend um die Ausgestaltung der Steuererhöhung. Bundesrat und Ständerat hatten sich mit einer Erhöhung der Sondersätze für Güter des täglichen Bedarfs von 2 auf 2,3% sowie für die Hotellerie von 3 auf 3,5% begnügt. Nach Ansicht der FPS und Teilen der SVP sollte die Differenz zwischen dem ordentlichen und den privilegierten Steuersätzen nicht noch weiter vergrössert werden, da dies zu Ungerechtigkeiten führe. Die Mehrheit der grossen Kammer lehnte die entsprechenden Anträge jedoch ab, um keine Differenzen zum Ständerat zu schaffen, was ein Inkrafttreten der neuen Bestimmungen verzögert hätte. Aus demselben Grund widersetzte sie sich auch dem Begehren von Egerszegi (fdp, AG), die Steuererhöhung bis zum Jahr 2000 aufzuschieben oder die AHV-Leistungen via Änderung des Teuerungsausgleiches zu beschneiden. In der Schlussabstimmung wurde die Vorlage im Nationalrat mit 130 zu 39 und im Ständerat mit 41 zu 0 verabschiedet; der Bundesbeschluss tritt am 1. Januar 1999 in Kraft [17].
Der Bundesrat stellte seinen Fahrplan für die Finanzierung der AHV/IV bis zum Jahr 2010 vor. Darin bekundete er die Absicht, die heutige Mischfinanzierung von Lohnabzügen und Mehrwertsteuer beizubehalten, die absehbaren Zusatzkosten jedoch ausschliesslich über die Konsumabgabe abzudecken, allenfalls in Ergänzung mit einer Energiesteuer. Insgesamt solle der MWSt-Satz bis ins Jahr 2006 um 2,5 auf 10% erhöht werden. Für eine Finanzierung über die Mehrwertsteuer spricht nach Ansicht des Bundesrates, dass weder die Arbeitskosten noch die Investitionen und Exporte unmittelbar verteuert würden. Von den zusätzlichen 2,5 MWSt-Prozenten erwartete er Mehrerträge von 5,5 bis 6 Mia Fr. [18].
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Die Wirtschaftskommission des Ständerates schloss die Beratungen zum Mehrwertsteuergesetz, das die nationalrätliche WAK auf Antrag einer parlamentarischen Initiative Dettling (fdp, SZ) ausgearbeitet hatte, im Sommer ab. Gemäss nationalrätlichem Entwurf aus dem Vorjahr waren Einnahmenausfälle gegenüber der heutigen Regelung, die sich weiterhin auf eine provisorische Verordnung stützt, auf 330 Mio Fr. im ersten und 240 Mio im zweiten Jahr geschätzt worden. Der Bundesrat wollte die Mindereinnahmen jedoch auf höchstens 180 Mio Fr. begrenzen. Finanzminister Villiger drückte den Minderertrag im Frühling im Rahmen des 2-Mia-Sanierungspaketes auf 100 Mio Fr. hinunter und traf dabei auf Zustimmung des runden Tisches (vgl. weiter unten). Aufgrund der Anträge der ständerätlichen Kommission resultierten Einnahmenausfälle von rund 180 Mio Fr. In vielen Punkten folgte sie den Beschlüssen des Nationalrates, eine wichtige Differenz ergab sich hingegen bei den Spesenabzügen, wo sie im Sinne einer administrativen Vereinfachung und entsprechend der geltenden Regelung nur 50% der Geschäftsspesen für den Vorsteuerabzug zulassen wollte [19].
Im Ständerat war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Das Plenum verhielt sich während der ganzen finanzpolitischen Debatte diszipliniert und folgte den Anträgen seiner Kommission mit einer einzigen Ausnahme. Bei der Saldobesteuerung korrigierte der Ständerat zwar die Vorgaben des Nationalrates und senkte die Limite für die Pauschalbesteuerung (Saldosteuersatz) auf einen Umsatz von 3 Mio Fr.; bei der Festsetzung der Limite der Steuern bevorzugte er jedoch die für die kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) grosszügigere Lösung und gab dem Antrag Frick (cvp, SZ) mit einem Steuerbetrag von bis 60 000 Fr. pro Jahr gegenüber der WAK (40 000 Fr.) mit 20 zu 12 Stimmen den Vorzug. Noch etwas grosszügiger als der Erstrat kam der Ständerat den Sport- und gemeinnützigen Vereinen entgegen in der Hoffnung, dass die Volksinitiative „gegen eine unfaire Mehrwertsteuer im Sport und im Sozialbereich“ zurückgezogen würde. Er beschloss, ihre Steuerpflicht erst bei einem Umsatz von 150 000 Fr. statt schon bei 75 000 beginnen zu lassen und nahm neben den Startgeldern zusätzlich die Vermietung von Sportanlagen von der Steuer aus. Ferner ermöglichte er gegen den Willen des Bundesrates die freiwillige Mehrwertsteuer-Unterstellung von bestimmten Unternehmen in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung, Sozial- und Gesundheitswesen, dank welcher der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann. Um die Ausfälle von 50 auf 20 Mio Fr. zu begrenzen, erhöhte er allerdings den entsprechenden Steuersatz von den 2,3% des Nationalrates auf 4,6%. Zähneknirschend stellte sich der Rat schliesslich mit 22 zu 8 Stimmen hinter die vom Bundesrat beschlossene Mehrwertsteuerbefreiung des Internationalen Olympischen Komitees (IOK) mit Sitz in Lausanne. Die jährlichen Steuerausfälle für den Bund wurden auf 2 Mio Fr. geschätzt. Der Bundesrat hatte seinen Entscheid mit der überragenden und universellen Bedeutung der Organisation begründet; die beschlossene Steuerbefreiung schaffe allerdings kein Präjudiz für andere sportliche Organisationen. Zudem sei der Entscheid bis zum Inkrafttreten des Mehrwertsteuergesetzes befristet. Insbesondere Onken (sp, TG), der das Vorgehen des Bundesrates als Affront kritisierte, stellte die Steuerbefreiung grundsätzlich in Frage, da die Organisation schon ausreichende Privilegien geniesse. Dass der Bundesrat mit diesem Steuergeschenk offenbar einer möglichen Sitzverlegung des IOK zuvorkommen wollte, empfand er als Erpressung. Delalay (cvp, VS) war erstaunt über die Empörung und warnte vor einer Gefährdung der Kandidatur von Sion für die Olympischen Winterspiele 2006. Bundesrat Villiger zeigte Verständnis für die Verärgerung im Rat und entschuldigte sich für das ungeschickte Vorgehen der Regierung [20].
Wie schon im Erstrat wurden auch im Ständerat Ausnahmen und Sonderregelungen für verschiedene Bereiche beantragt. So wollte eine Kommissionsminderheit um Maissen (cvp, GR) den Sondersatz von 3,5% für die Hotellerie ohne Befristung festschreiben. Er musste sich jedoch mit einer vorläufigen Verlängerung um zwei Jahre bis ins Jahr 2003 begnügen – der Nationalrat wollte den Vorzugssatz nach 2001 ganz fallen lassen. Hingegen beschloss die kleine Kammer gegen den Willen des Bundesrates, die Leistungen der Kur- und Verkehrsvereine nicht zu besteuern, sofern sie für die Allgemeinheit erbracht werden. Ein Antrag, dem öffentlichen Verkehr trotz Subventionen den vollen Vorsteuerabzug zu gewähren, wurde deutlich verworfen. Einverstanden erklärte sich der Rat mit dem Grundsatz, dass geschäftlich begründete Auslagen zum Vorsteuerabzug berechtigen; bei den Verpflegungs- und den Getränkespesen hielt er jedoch an der geltenden und vom Bundesgericht geschützten Regelung fest, wonach die Hälfte der Vorsteuer abgezogen werden kann. Im Sinne eines Kompromisses stimmte er dem Vorschlag seiner Kommission zu, die Zollfreigebiete von Samnaun und Sampuoir auch weiterhin – ausser bei den Dienstleistungen – von der Mehrwertsteuer zu befreien, im Gegenzug aber würden die beiden Gemeinden verpflichtet, dem Bund Kompensationszahlungen für die entstehenden Steuerausfälle zu leisten. Ferner wurden die Leistungen auch von Heilpraktikern usw., die nicht ärztlich verordnet worden sind, sowie Pflegedienste (Spitexorganisationen, Alters- und Pflegeheime) von der Steuer befreit; die Befreiung von tierärztlichen Leistungen wurde allerdings abgelehnt. In der Gesamtabstimmung verabschiedete der Ständerat das Mehrwertsteuergesetz mit 29 zu 0 Stimmen [21].
Die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben hielt bei der Beratung des MWSt-Gesetzes an gewichtigen Differenzen zum Ständerat beim Sport und bei der Hotellerie fest. Im Gegensatz zur kleinen Kammer wollte sie die Vermietung von Sportanlagen weiterhin der Steuer unterstellen, die Definition von Unternehmen, die für Fundraising-Projekte steuerlich privilegiert werden, enger fassen und hielt am Sondersatz von 2,3% für Sport- und gemeinnützige Institutionen fest (allerdings ohne Rückerstattung von Steuern). Ferner beharrte sie auf der Befristung des Sondersatzes für die Hotellerie bis ins Jahr 2001 [22].
Der Nationalrat überwies mit 70 zu 60 Stimmen gegen den Widerstand der FDP-Fraktion eine Motion seiner Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen, die den Bundesrat ersucht, die aus der Mehrwertsteuer resultierenden Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen, welche die Bahn im grenzüberschreitenden Verkehr erleidet [23].
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Der Bundesrat beantragte dem Parlament, die Volksinitiative der GP „Für eine gesicherte AHV – Energie statt Arbeit besteuern“ Volk und Ständen mit der Empfehlung auf Verwerfung und ohne Gegenentwurf zur Abstimmung zu unterbreiten. Er begrüsste zwar grundsätzlich sowohl die Stossrichtung einer mittel- bis längerfristigen steuerlichen Belastung der Energie als auch die wirtschafts- und beschäftigungspolitischen Impulse einer solchen Kursänderung, aus finanzpolitischen Gründen und wegen der geforderten Senkung der Sozialversicherungsbeiträge stimmte er dem Vorschlag jedoch nicht zu. Als Alternative stellte er eine Botschaft zur ökologischen Steuerreform bis spätestens 2001 in Aussicht [24].
Der Nationalrat sprach sich zwar grundsätzlich für eine ökologische Steuerreform aus, lehnte in der Sommersession jedoch diskussionslos eine entsprechende Standesinitiative des Kantons Luzern ab. Hingegen überwies er eine Motion seiner Kommission für Wirtschaft und Abgaben, die in die gleiche Richtung zielt. Darin wurde der Bundesrat beauftragt, die Bundeseinnahmen auf die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung auszurichten und dem Parlament bis spätestens 2001 eine Botschaft über die notwendige Anpassung vorzulegen. Mit der Steuerreform soll der Verbrauch nicht erneuerbarer Ressourcen und/oder die Belastung der Umwelt besteuert und der Faktor Arbeit entlastet werden [25].
Nachdem sich der Bundesrat ursprünglich für einen Verzicht auf einen Gegenvorschlag zur Solar- und zur Energie-Umwelt-Initiative ausgesprochen hatte, folgte er im Grundsatz der Energiekommission des Ständerates (UREK), die gestützt auf einen neuen Verfassungsartikel als Grundnorm die Ökosteuer verwirklichen und als Übergangslösung eine zweckgebundene Energieabgabe als Gegenvorschlag zu den zwei hängigen Initiativen einführen wollte. Nach Vorstellung der UREK sollte eine Energieabgabe zeitlich befristet erhoben und zweckgebunden für die rationelle Energieverwendung und für erneuerbare Energien eingesetzt werden. Eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage wurde für 1999 in Aussicht gestellt. Nichts änderte der Bundesrat am Grundsatz, eine ökologische Steuerreform längerfristig mit der Finanzordnung zu verbinden, die Ende 2006 ohnehin erneuert werden muss. Eine solche solle laut Finanzminister Villiger weitgehend aufkommensneutral ausgestaltet und ihr Ertrag zur Verbilligung der Lohnnebenkosten verwendet werden [26].
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Eine Standesinitiative des Kantons Zürich verlangte die Ersetzung der kantonalen Motorfahrzeugsteuern durch eine eidgenössische Motorfahrzeugsteuer, die durch einen Zuschlag auf dem Benzin- und Dieselpreis erhoben und deren Erträge vollumfänglich den Kantonen zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Bereich Strassenbau und -unterhalt zurückerstattet werden sollten. Der Ständerat lehnte die Initiative mit 27 zu 4 Stimmen ab, weil der grenznahe Benzintourismus durch eine Erhöhung des Treibstoffpreises wegfallen und damit dem Bund Mindereinnahmen einbringen würde. Ferner hätte eine eidgenössische Motorfahrzeugsteuer Schwierigkeiten bei der Festlegung des Verteilschlüssels für die Rückleistungen an die Kantone verursacht sowie ein Eingriff in die kantonale Steuerhoheit dargestellt [27].
Eine parlamentarische Initiative Gonseth (gp, BL) auf Einführung einer Sozialkostensteuer auf Alkoholika hatte zum Ziel, dass inskünftig nicht nur Schnaps, sondern auch Bier und Wein besteuert werden sollen. Sie begründete ihre Initiative damit, dass der Alkoholmissbrauch jährlich soziale Kosten von 3 Mia Fr. verursache. Der Nationalrat lehnte den Vorstoss mit 102 zu 36 Stimmen deutlich ab, obwohl ihn die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Anfang April mit 11 zu 10 gutgeheissen hatte [28].
Der Bundesrat senkte den Steuersatz für ausländische wie inländische Spirituosen auf 29 Fr. für den Liter reinen Alkohol. Der neue Einheitssatz war die Folge einer Steuerharmonisierung, zu der die Schweiz aufgrund der GATT/WTO-Verträge verpflichtet worden war. Danach dürfen eingeführte Spirituosen nicht mehr diskriminiert werden. Bisher waren die einheimischen Destillate mit 26 Fr., die ausländischen zwischen 32 und 58 Fr. je Liter reinen Alkohols besteuert worden. Die neue Regelung tritt am 1. Juli 1999 in Kraft und wird zu Steuerausfällen von rund 30 Mio Fr. führen. Die Höhe der einheitlichen Steuer war ein Kompromiss zwischen den Obst-/Spirituosenverbänden und den Organisationen der Suchtprävention sowie den Gesundheitsbehörden; beide Seiten waren jedoch mit dem festgesetzten Steuersatz nicht restlos zufrieden. Die eine Seite war der Meinung, dass die Schweizer Brenner und Obstproduzenten nur mit einem tieferen Satz überleben könnten, während die andere eine Zunahme des Alkoholkonsums befürchtete. Ferner beschloss der Bundesrat, die Abgabe auf einem Päckchen Zigaretten auf den 1. Januar 1999 um 30 Rappen zu erhöhen. Damit soll sich der Ertrag aus der Tabakbesteuerung, der vollumfänglich der Mitfinanzierung der AHV/IV dient, auf rund 1,6 Mia Fr pro Jahr erhöhen [29].
Mit dem 1995 verabschiedeten Börsengesetz können künftig auch ausländische Effektenhändler am elektronischen System der Schweizer Börse (SWX) teilnehmen. Allerdings würden sie gegenüber den inländischen Effektenhändler bevorzugt, da sie keine Umsatzabgabe zu entrichten hätten. Um zu verhindern, dass Schweizer Banken den Handel über eine Tochtergesellschaft im Ausland abwickeln, schlug der Bundesrat Ende Jahr mittels Dringlichem Bundesbeschluss im Einvernehmen mit den Banken vor, den Börsenumsatz-Stempel auf ausländische Effektenhändler auszudehnen und damit eine Benachteiligung der einheimischen Broker aufzuheben. Die Abschaffung dieser Umsatzabgabe wurde vom Bundesrat vorerst mangels Kompensationsmöglichkeiten im Finanzbereich verworfen. In der gleichen Botschaft schlug er vor, den Handel mit Euro-Obligationen vom Umsatzstempel zu befreien in der Hoffnung, Eurobondgeschäfte für den Finanzplatz Schweiz zurückzugewinnen. Gemäss Rechnung des EFD würde ein Marktanteil von 10% des gesamten Eurobondhandels einem Umsatzvolumen von 1200 Mia Fr. entsprechen und den Umsatz der Schweizer Börse mehr als verdoppeln. Schliesslich beantragte er, Optionsgeschäfte zu entlasten, die über die in Deutschland domilizierten Börse Eurex abgewickelt werden, um eine Doppelbesteuerung zu verhindern. Mit der Vorlage, die zu Steuerausfällen von rund 20 Mio Fr. führen würden, erhofft sich der Bundesrat die Stärkung des Finanzplatzes Schweiz sowie die Erhaltung des heutigen Steuersubstrats [30].
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Finanzkontrolle
Nachdem mehrere parlamentarische Vorstösse als Folge der Missstände bei der Pensionskasse des Bundes eine Überprüfung der Finanzaufsicht verlangt hatten, schlug der Bundesrat in einer Gesetzesvorlage Massnahmen zur Stärkung und grösseren Unabhängigkeit der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) vor. Am Konzept der Finanzaufsicht mit einer parlamentarischen Finanzdelegation und einem dem Parlament wie der Regierung dienenden Fachorgan, der EFK, wollte er allerdings festhalten. Eine Unterstellung der EFK unter das Parlament lehnte der Bundesrat ab, weil dies zu einer Gewichtsverschiebung zugunsten der parlamentarischen Kontrolle führen würde. Ferner sprach er sich gegen die Schaffung eines von Regierung und Parlament unabhängigen Rechnungshofes nach ausländischem Vorbild aus. Die neue Regelung hält im ersten Artikel fest, dass die Finanzkontrolle als oberstes Finanzaufsichtsorgan des Bundes „nur der Bundesverfassung und dem Gesetz verpflichtet ist“; nach bisheriger Regelung galt, dass sie der Bundesversammlung und dem Bundesrat „dient“. Stärker als bisher wird der Bundesrat in die Pflicht genommen, Beanstandungen und Empfehlungen der Revisionsstelle umzusetzen bzw. den Vollzug zu überwachen. Bei besonderen Vorkommnissen ist neben dem zuständigen Departementschef auch die Finanzdelegation zu informieren. Die EFK soll einzelne Berichte separat publizieren und ihren eigenen Jahresbericht veröffentlichen können. Bei der personellen Ausstattung erhält die EFK gemäss Gesetzesentwurf ein direktes Mitspracherecht. Die Wahl des Direktors durch den Bundesrat muss neu vom Parlament bestätigt werden; gleichzeitig wird die unabhängige Position des Direktors gestärkt, indem er auf eine (zweimal verlängerbare) Amtsdauer von sechs Jahren ernannt wird [31].
Der Nationalrat befasste sich als Erstrat mit der Revision des Finanzkontrollgesetzes. Umstritten war in der Finanzkommission die Erweiterung der Aufsicht auf Anstalten und Unternehmungen, an denen der Bund mit mehr als 50% beteiligt ist. Der Rat wies einen entsprechenden Antrag einer Kommissionsminderheit um Steiner (fdp, SO) zurück. Den Antrag Weyeneth (svp, BE), welcher eine Übertragung der Wahl des EFK-Direktors auf die Bundesversammlung forderte – wobei dem Bundesrat ein Vorschlagsrecht eingeräumt würde, lehnte er ebenfalls ab, um die nötige Diskretion bei der Rekrutierung möglicher Kandidaten zu gewährleisten sowie eine Verpolitisierung der Wahl zu verhindern. In der Gesamtabstimmung wurde das Finanzkontrollgesetz mit 130 zu 0 Stimmen genehmigt [32].
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In einer Botschaft über die Änderung des Finanzhaushaltgesetzes schlug der Bundesrat vor, die Kompetenz für die Aufnahme von Bundesanleihen an die Eidgenössische Finanzverwaltung (EFV) zu delegieren. Gemäss Verfassung fällt diese Kompetenz in den Geschäftskreis der Bundesversammlung. Nach gängiger Praxis ermächtigten die eidgenössischen Räte den Bundesrat für die Dauer von jeweils einer Legislaturperiode, Anleihen zur Sicherstellung der Zahlungsbereitschaft des Bundes sowie der angeschlossenen Anstalten und Betriebe aufzunehmen. Da die Ermächtigungsbeschlüsse zu einem Routinegeschäft wurden, die in den Kommissionen und Räten kaum zu Diskussionen Anlass gaben, beantragte der Bundesrat, die Kompetenzdelegation ins Dauerrecht zu überführen. Die periodische Berichterstattung mit der Staatsrechnung, durch die das Parlament seine Kontrollfunktion genügend wahrnehmen könne, mache eine Befristung der Kompetenzübertragung laut Botschaft überflüssig [33].
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Ausgabenordnung
Der Ständerat nahm den ersten Subventionsbericht des Bundesrates als Zweirat zur Kenntnis. Obwohl die Ständeräte Loretan (fdp, AG) und Reimann (svp, AG) kritisierten, dass die Erkenntnisse des Berichtes nicht sofort in Sparmassnahmen umgemünzt würden, stellte sich die Ratsmehrheit hinter den Bundesrat und sah in diesem Bericht nicht ein Sparprogramm, sondern ein Mittel, um im „Subventionsdschungel“ des Bundes Transparenz zu schaffen sowie eine Korrektur von Fehlentwicklungen zu ermöglichen [34].
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Sanierungsmassnahmen
Die liberale Fraktion beklagte in einer Motion den Mangel an Möglichkeiten, das Bundesdefizit wirklich zu reduzieren, da ein Grossteil der Ausgaben gesetzlich gebunden sind. Sie beauftragte den Bundesrat, Erlasse in seinem Kompetenzbereich zu ändern und dem Parlament Vorschläge zu Gesetzesrevisionen zu unterbreiten, die es erlauben, die Ausgaben um insgesamt 2 Mia Fr. zu senken. Der Nationalrat überwies die Motion als Postulat [35].
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Der Schuldenberg des Bundes hat sich seit Beginn der 1990er Jahre mehr als verdoppelt und erreichte im Mai die 100 Mia Fr. Marke; allein zur Deckung der Schuldzinsen gab der Bund 1998 3,4 Mia Fr. aus. Mit dem Verfassungsartikel (Art. 24 BV) zum „Haushaltsziel 2001“ sollten Bundesrat und Parlament auf einen verbindlichen Kurs für die Gesundung der öffentlichen Finanzen verpflichtet werden. Ziel der Übergangsbestimmung in der Verfassung war es, den Rechnungsausgleich bis ins Jahr 2001 durchzusetzen. Der Fahrplan sah eine schrittweise Reduktion des Defizits (1999: 5 Mia; 2000: 2,5 Mia) auf maximal eine Milliarde Franken bzw. 2% der Einnahmen im Jahr 2001 vor. Würde das Ziel verfehlt, müsste der Bundesrat den beiden Räten ein Sparpaket vorlegen, deren Prioritäten das Parlament zwar verschieben könnte, an dessen Sparvorgabe es jedoch gebunden wäre. Linke und Gewerkschaften standen zwar hinter dem Kompromiss des runden Tisches (vgl. weiter unten), hielten die Abstimmungsvorlage jedoch für überflüssig und sozialpolitisch unverträglich. Sie befürchteten, dass sich die bürgerliche Seite mit einem Ja zum Haushaltsziel vom Konsens verabschieden und Sparmassnahmen unter Verzicht zusätzlicher Einnahmen insbesondere bei den Sozialwerken durchsetzen würde. Darüber hinaus bemängelten sie, der Verfassungsartikel würge den Konjunkturaufschwung ab und delegiere die Budgethoheit, eine der wichtigsten Kompetenzen des Parlamentes, teilweise an den Bundesrat. Das Schweizerische Komitee „Ja zum Haushaltsziel 2001“ warf der Linken inkonsequentes und politisch nicht verantwortbares Verhalten vor. Die bürgerliche Seite fühlte sich zusätzlich von einem Inserat der SP mit dem Schlagwort „Nein zu diesem Sparbetrug“ provoziert. Darin wurde Altbundesrat Otto Stich (sp) zitiert, das Parlament schlage dem Schweizer Volk mit dem Haushaltsziel „eine grundlegend falsche Massnahme“ vor. Das Pro-Komitee empfand die Einmischung des früheren Finanzminister in die Abstimmungsdebatte als „hinterhältig“ und „schlechtem politischen Stil“ entsprechend. Auch Finanzminister Villiger zeigte sich von dieser Attacke seines ehemaligen Bundesratskollegen überrascht [36].
Bundesbeschluss über Massnahmen zum Haushaltsausgleich
Abstimmung vom 7. Juni 1998

Beteiligung: 40,9%
Ja: 1 280 329 (70,7%) / 20 6/2 Stände
Nein: 530 486 (29,3%) / 0 Stände

Parolen:
Ja: FDP, CVP, SVP, LP, LdU, EVP, FP, SD, EDU; SGV, Vorort, Arbeitgeberverband, Angestelltenverbände, Bauernverband.
Nein: SP, GP, CSP, Lega, PdA; SGB, CNG.
Mit einem Ja-Stimmenanteil von knapp 71% und der Zustimmung aller Kantone wurde das Haushaltsziel 2001 deutlicher als erwartet angenommen. Am klarsten stimmte der Kanton Appenzell Innerrhoden mit einem Ja-Anteil von 81,1% zu, gefolgt von den Kantonen Glarus (78,1%), Zug (78,0%), St.Gallen (77,1%) und Nidwalden (77,0%). Am knappsten war die Annahme der Vorlage mit einem Unterschied von lediglich 590 Stimmen im Kanton Jura (52,1%). In der Romandie (61%) und in der italienischsprachigen Schweiz (62%) fiel die Zustimmung generell weniger deutlicher aus als in der Deutschschweiz (74%), was nicht zuletzt auf die schwierigere Wirtschaftslage zurückgeführt wurde. Das Ergebnis war für Finanzminister Villiger ein persönlicher Erfolg, nachdem er sich für die Vorlage besonders intensiv eingesetzt hatte. Die bürgerliche Seite zeigte sich mit dem deutlichen Verdikt des Volkes zufrieden. Nach Ansicht von CVP-Präsident Durrer habe das Volk einer Finanzpolitik zu Lasten kommender Generationen eine deutliche Absage erteilt. FDP-Präsident Steinegger interpretierte das Abstimmungsergebnis als eindeutige Legitimation, die Bundesfinanzen in Ordnung zu bringen, insbesondere auf der Ausgabenseite. Für die SVP war klar, dass das Volk genug habe von der Schuldenwirtschaft; beim Sparen gebe es in Zukunft keine Tabu-Bereiche mehr. Die SP als eigentliche Verliererin des Abstimmungskampfes forderte die Umsetzung der Versprechen am runden Tisch und verlangte, dass zur Sanierung des Bundeshaushaltes keine einseitigen Sparübungen zu Lasten der Sozialwerke gemacht werden dürften. Enttäuscht zeigte sich auch die Grüne Partei, die dem Bundesrat vorwarf, die Bevölkerung getäuscht zu haben, indem er eine Lösung der Finanzprobleme ohne Mehreinnahmen als möglich erscheinen liess [37].
Gemäss Vox-Analyse widerspiegelte sich die Homogenität und hohe Zustimmung zum Haushaltsziel darin, dass viele gesellschaftliche Merkmale wie Geschlecht, Schulbildung, Erwerbsgrad, berufliche Stellung, Haushaltseinkommen oder Alter in keinem signifikanten Zusammenhang mit dem Abstimmungsverhalten standen. Obwohl die Gegnerschaft vor allem den Einwand der sozialen Unverträglichkeit erhoben hatte, fiel die Ablehnung der Vorlage bei den Rentner nicht höher aus, eher im Gegenteil. Grössere Verhaltensunterschiede ergaben sich nur in sprachregionaler und parteipolitischer Hinsicht. Während das bürgerliche Lager (87%) geschlossen hinter dem Haushaltsziel stand, waren die Sympathisanten der rot-grünen Parteien skeptischer; aber auch sie stimmten mit deutlicher Mehrheit (61%) der Vorlage zu [38].
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Nach einer elfjährigen Defizitperiode zeichnet sich am Planungshorizont dank konsequenter Ausrichtung des Finanzplans 2000-2002 auf das Haushaltsziel 2001 ein Einnahmenüberschuss ab. Unter Berücksichtigung des Stabilisierungsprogramms 1998, der Weiterführung des 3. ALV-Lohnprozents sowie der Kreditsperre sollen die Defizite von 1,9 Mia Fr. (2000) auf 0,7 Mia Fr. (2001) gesenkt werden; für das Jahr 2002 wird sogar ein Einnahmenüberschuss von 1,1 Mia Fr. erwartet. Gegenüber dem Finanzplan 1999-2001 ergeben sich für 2000 und 2001 dank der beschlossenen Entlastungen Verbesserungen von jährlich gegen 3 Mia Fr. Während die Ausgaben um 1,4 Mia Fr. (2000) bzw. 1,8 Mia Fr. (2001) tiefer liegen als im alten Finanzplan, wurden die Einnahmenprognosen um 1,4 bzw. 0,9 Mia Fr. erhöht. Mit Ausnahme des Bildungs- und Forschungsbereichs nahm der Bundesrat die Ausgaben für alle wichtigen Bundesaufgaben zurück; gegenüber dem Voranschlag 1998 sollen sie real, teilweise sogar nominell eingefroren werden. Neben der Beteiligung an den EU-Programmen und der Schaffung von Fachhochschulen erfordert auch die Beseitigung von Altlasten in der Wohnbauförderung zusätzliche Mittel. Nicht steuerbar sind die Mehraufwendungen für den Schuldendienst und die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen. Einem Rückgang der Ausgaben von durchschnittlich 0,3% pro Jahr stehen Mehreinnahmen von 4,7% gegenüber. Wachstumsträger sind in erster Linie die direkte Bundessteuer sowie die Mehrwertsteuer, die vom Konjunkturaufschwung profitieren. Bei den Eingängen aus der Verrechnungssteuer und den Stempelabgaben sind die Unsicherheiten gross. Insgesamt liegen dem Finanzplan optimistische Annahmen zugrunde: es wird mit einer weiteren Konsolidierung des Konjunkturaufschwungs sowie einem stetigen Rückgang der Arbeitslosigkeit bis auf 100 000 Arbeitslose im Jahr 2002 gerechnet [39].
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Mitte Januar trafen sich erstmals Vertreter der Kantone, der Regierungsparteien, der Arbeitgeber und der Gewerkschaften mit Finanzminister Villiger, um über das vom Bundesrat im Dezember 1997 präsentierte Stabilisierungsprogramm 98 zu beraten. Mit dem Stabilisierungsprogramm 98 soll der Bundeshaushalt bis ins Jahr 2001 um 2 Mia Fr. entlastet werden. Schon vor Beginn der Gespräche am runden Tisch war klar, dass das Erreichen eines Konsenses ein äusserst schwieriges Unterfangen sein würde. Bereits das Ziel, den Haushalt bis ins Jahr 2001 auszugleichen, war umstritten. Während die Bürgerlichen die bundesrätlichen Vorgaben unterstützten, und die SVP eine noch raschere Sanierung verlangte, sprach die SP von Sparhysterie, die den konjunkturellen Aufschwung gefährde, und forderte eine Sanierung auf das Jahr 2004. Hauptstreitpunkt waren die vorgesehenen Sparmassnahmen im Sozialbereich. Der Bundesrat wollte mit einer verzögerten Teuerungsanpassung bei den AHV-Renten 220 Mio sowie mit Leistungskürzungen bei der ALV 200 bis 500 Mio Fr. einsparen. Dies lehnte die SP ab, weil damit die von der Krise am härtesten Betroffenen nochmals getroffen würden. CVP und FDP waren einverstanden mit den Kürzungen; die SVP verlangte bei der ALV einen radikaleren Leistungsabbau um mindestens 500 Mio Fr., bei der AHV hingegen gesellten sie sich zur SP und wollten auf Kürzungen der Renten verzichten. Heftig gerungen wurde ferner um die Abstriche im Verkehrsbereich. Die jährlichen Einsparungen von 200 Mio Fr. bei der SBB und die Kürzungen der Bundesbeiträge an die Kantone beim Regionalverkehr waren für die SP unakzeptierbar. Sie forderte statt dessen Einsparungen bei Neuinvestitionen im Strassenverkehr. Begrüsst wurden die Einsparungen auf Seiten der Bürgerlichen, bei der CVP allerdings mit der Einschränkung, dass die Kantone selber entscheiden könnten, wo sie die 500 Mio einsparen wollten. Einfacher war die Konsenssuche bei der Landesverteidigung. Die SVP sah ein Sparpotential von 180 Mio, die FDP 150 Mio, die CVP 500 Mio und die SP eines von 2 Mia Fr. Zu einem Tauziehen kam es hingegen bezüglich zusätzlichen Einnahmequellen. Während SP, FDP und CVP mit dem Bundesrat einig gingen, das dritte Lohnprozent für die ALV weiterzuführen und den Plafond für das zweite Lohnprozent zu erhöhen (2,1 Mia Fr.), war die Bereitschaft auf bürgerlicher Seite zur Erschliessung weiterer Einnahmequellen klein. Die SVP wendete sich ausser beim zusätzlichen Mehrwertsteuerprozent für die AHV/IV generell gegen zusätzliche Steuern, für CVP und FDP kamen neue Abgaben nur in Frage, wenn der Börsenstempel abgeschafft würde und somit beträchtliche Steuerausfälle kompensiert werden müssten. Die SP schliesslich forderte, dass die Haushaltssanierung durch Einsparungen und durch Mehreinnahmen (Kapitalgewinnsteuer, neue Anlagepolitik der SNB je 1 Mia Fr.) erreicht wird [40].
An der Schlussitzung der Konsensgespräche am runden Tisch wurde eine gemeinsame Formel gefunden, wie das Bundesdefizit unter Berücksichtigung der Konjunkturlage schrittweise bis ins Jahr 2001 auf 1 Mia Fr. reduziert werden soll. Nach insgesamt vier Runden und einem abschliessenden Verhandlungsmarathon von neun Stunden einigten sich Parteien, Sozialpartner sowie der Finanzausschuss des Bundesrates (Finanzminister Villiger, Sozialministerin Dreifuss, Justizminister Koller) auf ein Kompromisspaket, das durch die Schliessung von Steuerschlupflöchern neben Einsparungen von rund 2 Mia Fr. auch Mehreinnahmen von rund 150 Mio Fr. bringen solle. Unverändert gegenüber den bundesrätlichen Vorschlägen blieben die Einsparungen bei der SBB (200 Mio) und bei den Bundessubventionen an die Kantone (500 Mio). Auch im Bereich AHV/IV wurden die Vorgaben übernommen, wodurch die Renten erst nach drei Jahren angepasst werden (ausser wenn die Teuerung grösser als 4% ist) und die 2001 fällige Rentenanpassung um ein Jahr verschoben wird (300 Mio). Ferner soll in der IV ein ärztlicher Dienst mit Untersuchungskompetenz Missbrauch verhindern. In anderen Bereichen erreichte die Linke zahlreiche Zugeständnisse: so verzichtet der Bund auf massive Eingriffe in die Arbeitslosenversicherung (180 Mio statt 200 bis 500 Mio), verschonte sensible Bereiche wie die Asylpolitik, Bildung und Forschung von der Kreditsperre (inklusive Landwirtschaft 170 Mio statt 300 bis 500 Mio) und erhöht die Einsparungen beim Militär und Zivilschutz von 400 auf 560 Mio Fr. Gleichzeitig wurde vereinbart, Steuerschlupflöcher im Börsen- und Versicherungsgeschäft ebenfalls im Rahmen des Stabilisierungsprogramm 98 zu stopfen. Alle Teilnehmenden verpflichteten sich, sich für die Realisierung des Stabilisierungsprogramm 98 einzusetzen und Vorstösse für neue Steuerausfälle abzulehnen. Um zu verhindern, dass einzelne Teile aus dem Sparprogramm herausgelöst werden, soll es zu einem Gesamtpaket geschnürt werden [41].
Unmut über die Beschlüsse des runden Tisches herrschte im Verteidigungsdepartement (VBS), das mit gut einem Viertel der Budgetreduktionen die Hauptlast übernehmen musste. Hohe VBS-Beamte meldeten staatspolitische Bedenken an, weil die Beschlüsse unter Abwesenheit ihres Departementsvorstehers Ogi gefällt worden waren. Der Bundesrat kam dem VBS-Vorsteher und den protestierenden Armeekreisen insofern entgegen, dass er versprach, das VBS-Budget bis 2001 nicht weiter zu kürzen und dem Departement ein Globalbudget mit einem Kostendach von 12,9 Mia Fr. für die Jahre 1999 bis 2001 zur Verfügung zu stellen, womit dem VBS eine grosse finanzielle Unabhängigkeit ermöglicht würde. Ferner sollten die Kosten des Sozialplanes bei einem allfälligen Stellenabbau als Folge des Spardrucks dem allgemeinen Budget angelastet und das VBS-Budget bei Übernahme neuer Aufgaben entsprechend aufgestockt werden. Insgesamt übernahm der Bundesrat das gesamte, mühsam ausgehandelte Sparprogramm im Wissen, dass ein Ausscheren in einzelnen Punkten den gesamten Kompromiss gefährden würde. In der Folge beauftragte er das Finanzdepartement, bis im Herbst eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten [42].
Der Budgetkompromiss, der als Durchbruch im Kampf gegen das Schuldenloch gefeiert wurde, geriet von links und von rechts bald unter Beschuss. Die erste Bewährungsprobe für den Zusammenhalt des runden Tisches erfolgte noch am gleichen Tag, als SP und Gewerkschaften am Nein zum Haushaltsziel 2001 festhielten. Ihrer Meinung nach bildeten Haushaltsziel und Beschluss des runden Tisches zwei von einander getrennte Vorlagen. Die SVP liess verlauten, die Defizite sollten mit Einsparungen ohne Zusatzeinnahmen saniert werden. Unter den Kantonen bestanden ebenfalls unterschiedliche Ansichten, wo die 500 Mio Fr. an gekürzten Bundesbeiträgen eingespart werden sollten. Einig war man sich über die Kürzungen beim öffentlichen Verkehr, im Bildungsbereich und beim Straf- und Massnahmenvollzug (350 Mio). Für die verbleibenden 150 Mio Fr. wurden drei Varianten geprüft: eine höhere Beteiligung der Kantone an den Krankenkassen-Prämienverbilligungen, die Erhöhung der Kantonsbeiträge an die AHV/IV und eine Beteiligung der Kantone an den Kosten der Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen (RAV). Während sich die Westschweizer Kantone gegen Kürzungen der Krankenkassenbeiträge wehrten, sprachen sich finanzstarke Deutschschweizer Kantone gegen Kürzungen im AHV/IV-Bereich aus. Die Konferenz der Kantonsregierungen stimmte schliesslich der Variante AHV/IV zu, nachdem in einer ersten Abstimmung die Variante Krankenkasse knapp das erforderliche qualifizierte Mehr von 18 Stimmen um deren zwei verfehlt hatte [43].
Zeitgerecht legte der Bundesrat die Botschaft zum Stabilisierungsprogramm 98 vor. Dieses setzte den am runden Tisch gefundenen Konsens in der Sache und in der Form präzis um. Im Massnahmenpaket nicht enthalten waren lediglich die Kreditsperre (Behandlung zusammen mit dem Voranschlag 1999) sowie die Reingewinnablieferung der Nationalbank. Da die Datenbasis der Botschaft von tieferen Teuerungswerten ausging, fielen die Einsparungen bei den individuellen Rentenerhöhungen bei der AHV/IV geringer aus als angenommen (203 statt 300 Mio Fr.). Ansonsten blieben die Beträge der Einsparungen in etwa gleich. Auf der Einnahmeseite kam der Bundesrat im Vergleich zu den vom Finanzministerium im Sommer skizzierten Vorschlägen dem Mittelstand etwas entgegen. Zur Schliessung ungerechtfertigter Steuerlücken schlug er folgendes vor: Die Veräusserung von Vermögenswerten, die nicht im Rahmen der blossen Verwaltung des eigenen Vermögens erfolgt, gilt als selbständige Erwerbstätigkeit und soll entsprechend besteuert werden (14 Mio); der Abzug von privaten Schuldzinsen wird auf den Betrag der steuerbaren Brutto-Vermögenswerte plus 20 000 Fr. beschränkt (21 Mio); der versicherbare Lohn in der zweiten Säule wird auf maximal 286 560 Fr. festgelegt (15-25 Mio); die Kapitalleistungen aus den Säulen 2 und 3a sollen weiterhin mit einer separaten Jahressteuer erfasst, hingegen nicht mehr bloss zu einem Fünftel, sondern zur Hälfte der ordentlichen Tarife, mindestens aber zum Satz von 2%, berechnet werden (49 Mio). Ferner soll der Personalbestand bei der eidgenössischen Steuerverwaltung zur Verstärkung der Steuerkontrolle bis Ende 2001 um 100 Stellen aufgestockt werden. Bei den Sofortmassnahmen standen für den Bundesrat weniger der erwartete Ertrag aus den Mehreinnahmen im Vordergrund ( im Jahr 2002: 91 Mio Fr.), sondern die Förderung der Steuergerechtigkeit. Die höhere Gewinnablieferung der Nationalbank, die u.a. die Einbussen der Kantone kompensieren soll, wurde ausserhalb des Stabilisierungsprogramms, aber doch verbindlich geregelt [44].
Parteien und Verbände reagierten mit Misstrauen auf das definitive Stabilisierungsprogramm. Noch vor den Beratungen im Parlament wurde ein Teil des Konsenses offen in Frage gestellt; Hauptkritikpunkt waren die vorgesehenen Mehreinnahmen. SP und Gewerkschaften pochten auf Zusatzeinnahmen von 150 Mio Fr. und waren enttäuscht, dass die grössten Steuerschlupflöcher nicht konsequent geschlossen worden seien. Umgekehrter Ansicht waren die bürgerlichen Parteien, die dem Bundesrat vorhielten, er sei über die gefassten Beschlüsse hinausgegangen und belaste den Mittelstand übermässig. Am vehementesten kritisierten sie die Vorschläge zur höheren Besteuerung der Kapitalleistungen aus den Vorsorgesäulen 2 und 3a, da dies nicht eine Missbrauchsbekämpfung sei, sondern eine vom Gesetzgeber gewollte steuerliche Abzugsmöglichkeit [45].
Der Konsens über die Sanierung der Bundesfinanzen drohte während den Kommissionsberatungen mehrmals zu scheitern. Yves Christen (fdp, VD) wurde explizit als Moderator an die Spitze der vorberatenden 25-köpfigen Spezialkommission des Nationalrates berufen. Während der Sparbetrag der Kantone, die Sparvorgabe der SBB, die Einsparungen bei Armee und Zivilschutz sowie die Leistungsanpassungen bei der ALV die Zustimmung der Kommission fanden, wurde bis zuletzt über die Bereiche AHV/IV und Steuergerechtigkeit gerungen. Als Kompromissvorschlag verzichteten die Bürgerlichen auf die Verschiebung der Anpassung der AHV/IV-Renten 2001 auf das Jahr 2002 (die Indexierung der Renten soll im Rahmen der 11. AHV-Revision geregelt werden) sowie auf die Ausdehnung des Anpassungsrhythmus von 2 auf 3 Jahre, während die Linke eine höhere Besteuerung der Kapitalleistungen aus den Vorsorgesäulen 2 und 3a fallen liess. Zusätzlich wurde die Alterslimite für eine Kapitalversicherung mit Einmalprämie von 60 auf 65 Jahren erhöht, auf eine Begrenzung des versicherbaren Einkommens bei der 2. Säule – abgesehen vom Einkauf – verzichtet und der Schuldzinsabzug nicht auf 20 000, sondern auf 50 000 Fr. begrenzt. Um den runden Tisch nicht zum Tischlein verkommen zu lassen, mussten die Ausfälle bei der AHV/IV (203 Mio) und die Mindereinnahmen bei den Steuerschlupflöchern (20 statt 91 Mio) kompensiert werden. Die Kommission einigte sich schliesslich darauf, den Bundesrat mit einer Motion zu verpflichten, die Ausgaben im Asylbereich bis zum Jahr 2001 auf maximal 1 Mia Fr. zu reduzieren (Einsparungen von 406 Mio). Sie verabschiedete die Vorlage mit 20 zu einer Stimme; die Kommissionsmitglieder der vier Regierungsparteien sowie der LPS sicherten schriftlich zu, im Plenum keine Minderheitsanträge zu stellen [46].
Das Stabilisierungsprogramm 98 wurde in der Wintersession vom Nationalrat als Erstrat behandelt. Es lagen ein Nichteintretens- (Spielmann, pda, GE) sowie drei Rückweisungsanträge vor, die alle abgelehnt wurden. Der LdU bemängelte in erster Linie die Institution des runden Tisches, welcher jeglicher demokratischen Legitimation entbehre, die Grüne Fraktion wollte den Bundesrat beauftragen, bei der Landwirtschaft jährlich 100 Mio zu sparen und ungerechtfertigte Steuerlücken im Umfang von mindestens 150 Mio Fr. zu schliessen. In der Eintretensdebatte, in welcher sich über dreissig Einzelredner zu Wort meldeten, empfahlen zwar alle grossen Parteien Eintreten, taten dies hingegen ohne grosse Begeisterung. In zügigem Tempo ging die Detailberatung der Änderungen der 13 Gesetzesvorlagen über die Bühne, da das Ratsbüro mit knapper Bekräftigung des Nationalrates bestimmt hatte, Einzelanträge im schriftlichen Verfahren zu behandeln und nur Antragsteller von Minderheitsanträgen ans Rednerpult zu lassen. Mit Ausnahme von Kommissionsmitglied Fasel (csp, FR) von der grünen Fraktion war man schon im Vorfeld übereingekommen, auf solche zu verzichten, um das Sanierungspaket nicht zu gefährden. Die zwei Dutzend Einzelanträge ausschliesslich von linker und grüner Seite wurden allesamt im Verhältnis von 2 zu 1 abgelehnt. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung ohne Änderung gegenüber dem Kommissionsentwurf mit 124 zu 26 Stimmen verabschiedet [47].
Schon wenige Tage nach der Verabschiedung des Sanierungspakets scherten zahlreiche bürgerliche Parlamentarier aus dem erzielten Kompromiss aus. Im April hatte der runde Tisch beschlossen, die Volksinitiative des Hauseigentümerverbandes „Wohneigentum für alle“ abzulehnen und auf einen Gegenvorschlag bis zum Ausgleich der Bundesfinanzen zu verzichten. Die CVP-Fraktion kritisierte das Verhalten der anderen Regierungsparteien: Die SP habe im Nationalrat trotz gegenteiligen Abmachungen zahlreiche Anträge gestellt, die SVP kämpfe prominent im Pro-Komitee der Wohneigentums-Initiative mit, und die FDP fahre eine Doppelstrategie, indem entgegen der offiziellen Parteilinie zahlreiche FDP-Parlamentarier die Initiative unterstützten. Dem Pro-Komitee traten denn auch über 70 bürgerliche National- und Ständeräte bei [48].
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Staatsrechnung 1998
Die Finanzrechnung des Bundes wies für das Jahr 1998 einen Überschuss von 484 Mio Fr. aus, womit der Bund erstmals seit 1990 wieder schwarze Zahlen schrieb. Dieses positive Ergebnis war überraschend, nachdem die Staatsrechnung vor einem Jahr mit einem Defizit von 5,3 Mia Fr. abgeschlossen hatte und für das Berichtsjahr ein Ausgabenüberschuss von 7,6 Mia Fr. budgetiert worden war. Während in den Vorjahren verschiedene Sonderfaktoren die Staatsrechnung ungünstig beeinflussten hatten, kumulierten sich 1998 positive Sonderfaktoren. Am auffälligsten war der Erlös aus dem Börsengang der Swisscom, der der Bundeskasse einen einmaligen Zustupf von 2,9 Mia Fr. brachte. Hinzu kam die gute Konjunkturlage, die zu einem starken Rückgang der Arbeitslosigkeit sowie zu unerwartet hohen Fiskaleinnahmen führte. Unter Ausklammerung der Swisscom-Transaktion erwirtschaftete der Bund ein Defizit von 2,45 Mia Fr. Bei den Ausgaben konnten die bewilligten Nachtragskredite von 0,8 Mia Fr. durch Kreditreste von 1,8 Mia Fr. mehr als kompensiert werden, so dass die Ausgaben insgesamt um 1 Mia Fr. oder 2,1% unter dem Voranschlag lagen [49]. Hauptursache der nicht beanspruchten Budgetkredite bildeten einerseits der Verkehrsbereich (Belastung des Fonds für Eisenbahngrossprojekte anstelle der Finanzrechnung, weniger Darlehen an die SBB), andererseits die Soziale Wohlfahrt mit der Arbeitslosen- und Krankenversicherung. Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Gesamtausgaben von 46,59 Mia Fr. um 2,5 Mia oder 5,6% zu. Ausgabensteigerungen verzeichneten insbesondere die Bereiche Verkehr, Bildung/Grundlagenforschung, Soziale Wohlfahrt, Landwirtschaft sowie Finanzen und Steuern. Die Einnahmen übertrafen den Voranschlag um gut 7 Mia Fr. oder 17,8%. Bei den Fiskaleinnahmen wurde das Budgetziel um 10,5% übertroffen. Die höchsten Zusatzeinnahmen gegenüber dem Voranschlag brachten die Verrechnungssteuer (1,8 Mia Fr.), die Stempelabgaben (0,9 Mia Fr.) sowie die direkte Bundessteuer (0,8 Mia Fr.) ein. Im Vergleich zum letzten Jahr stiegen die Gesamteinnahmen um 8,2 auf 47,07 Mia Fr., was einer Zunahme von 21,2% entspricht. Zu den Mehreinnahmen trugen auf seiten der Fiskaleinnahmen insbesondere die Verrechnungssteuer bei, welche um fast 3,1 Mia Fr. (+132,2%) mehr einbrachte als vor einem Jahr. Grund dafür war die unerwartet grosse Zunahme bei den ausgeschütteten Dividenden der Unternehmungen. Auch die Stempelabgaben (+743 Mia Fr.) übertrafen das Rekordergebnis des Vorjahres trotz dem Kurseinbruch auf den Aktienmärkten im zweiten Halbjahr 1998 noch einmal klar. Ferner brachte die Mehrwertsteuer dank der erholten Konjunkturlage 780 Mio Fr. mehr ein als im Jahr zuvor [50].
Die Erfolgsrechnung schloss bei einem Gesamtaufwand von 48,5 Mia Fr. und einem Gesamtertrag von 48,2 Mia Fr. mit einem Aufwandüberschuss von 336 Mio Fr. Das gegenüber der Finanzrechnung schlechtere Ergebnis der Erfolgsrechnung von 0,8 Mia Fr. war in erster Linie dem Umstand zuzuschreiben, dass sich die in der Finanzrechnung erfassten Einnahmen aus der Rückzahlung von Darlehen und Beteiligungen von 1,4 Mia Fr. als erfolgsneutraler Vorgang in der Erfolgsrechnung niederschlugen, während die Ausgaben für Darlehen und Beteiligungen von 1,5 Mia Fr. zu Wertberichtigungen von 0,8 Mia Fr. führten. Die Bilanz weist bei einer Bilanzsumme von 120,3 Mia Fr. einen Fehlbetrag von 52,9 Mia Fr. auf. Der kumulierte Schuldenberg des Bundes stieg bis Ende 1998 auf 109,6 Mia Fr. (Ende 1997: 97,1 Mia Fr.), die Verschuldungsquote (Bruttoschulden in % des BIP) betrug Ende Jahr 28,7% (1997: 26,5%). Diesem Anstieg steht allerdings eine entsprechende Zunahme bei den Tresoriebeständen gegenüber. Die Zinsausgaben stiegen 1998 trotz positivem Rechnungsabschluss über das Niveau des Vorjahres [51].
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Voranschlag 1999
Auf Anstoss einer parlamentarischen Initiative der nationalrätlichen Finanzkommission änderte das Parlament das Einigungsverfahren beim Voranschlag dahingehend, dass beim Scheitern eines Einigungsantrags künftig der in der dritten Beratungsrunde beschlossene tiefere Betrag oder Personalbestand als definitiver Beschluss gilt. National- und Ständerat nahmen eine entsprechenden Teilrevision des Geschäftsverkehrsgesetzes mit 139 zu 8 bzw. 42 zu 0 Stimmen an [52].
Der Bundesrat legte im Juni nach den Eingaben der Departemente ein Budget vor, das einen Ausgabenrückgang von 1,8% gegenüber dem Voranschlag 1998 vorsah. Um die Vorgabe des Haushaltszieles 2001, welches für das Rechnungsjahr 1999 ein Bundesdefizit von höchstens 5 Mia Fr. festsetzte, zu erreichen, musste er das Budget in der Sommerpause um weitere 400 Mio Fr. kürzen. Ende September verabschiedete er den Voranschlag zuhanden der eidgenössischen Räte. Der Voranschlag 1999 wies ein Ausgabenüberschuss von 4,0 Mia Fr. in der Finanzrechnung aus, womit das budgetierte Defizit um eine Milliarde unter dem von Volk und Ständen am 7. Juni 1998 vorgegebenen Haushaltsziel blieb. Diese Entwicklung ist auf das Stabilisierungsprogramm 1998 sowie das günstige wirtschaftliche Umfeld zurückführen. Die Ausgaben waren gegenüber dem Voranschlag 1998 um 2,6 Mia Fr. bzw. 5,4% tiefer. Die mit der Bahnreform verbundene Umstellung der Infrastrukturfinanzierung für die SBB hatte 1998 allerdings eine einmalige Zahlungsspitze an die SBB von 1,85 Mia Fr. zur Folge gehabt. Auch bei Ausklammerung dieses Sonderfaktors konnten noch Minderausgaben im Umfang von 1,5% ausgewiesen werden. Die eingeleiteten Sparmassnahmen trugen die ersten Früchte: für verschiedene gewichtige Aufgabenbereiche wurden weniger Mittel beantragt als im Vorjahr. Das Stabilisierungsprogramm 1998 und die Kreditsperre werden 1999 einen Beitrag von 0,7 Mia Fr. leisten [53]. Auch die bessere Beschäftigungslage wirkte sich positiv aus, so dass deutlich weniger Gelder für die Arbeitslosenversicherung eingesetzt werden mussten. Höhere Ausgaben verursachen die Bereiche Landwirtschaft, Umwelt und Raumordnung sowie Bildung und Forschung. Gemäss EFD wird die Staatsquote auf 11,5% des BIP sinken (Voranschlag 1998:12,4%). Bei den Einnahmen rechnete das EFD für 1999 mit einer Zunahme von einer Milliarde Fr. oder 2,6%. Gegenüber 1998 am stärksten ins Gewicht fallen bei den Fiskaleinnahmen die budgetierten Veränderungen bei der direkten Bundessteuer (+950 Mio), den Stempelabgaben (+675 Mio) sowie der Mehrwertsteuer (+600 Mio). Umgekehrt wurden bei der Verrechnungssteuer ein Einnahmenrückgang von 850 Mio Fr. budgetiert, was mit dem Veranlagungs- und Abrechnungsverfahren zusammenhängt, welches zu einnahmeschwächeren ungeraden Jahren führt. Der Voranschlag 1999 basiert auf der Annahme eines realen Wirtschaftswachstums von zwei Prozent sowie einer Jahresteuerung von einem Prozent [54].
Nachdem sich das Budget für 1999 bereits nach den Anträgen des Bundesrates auf der Linie des Haushaltsziels bewegte, kürzten die vorberatenden Finanzkommissionen des National- und Ständerates das Defizit um weitere rund 74 bzw. 21 Mio Fr., womit der von ihnen gebilligte Voranschlag für das kommende Jahr einen Ausgabenüberschuss von 3,93 Mia Franken vorsah. Die Kürzungen wurden insbesondere im Asylbereich vorgenommen [55].
In der Dezembersession beschloss der Nationalrat, die Budgetberatung mit eingeschränkter individueller Entfaltungsmöglichkeit zu führen, da die finanzpolitische Grundsatzdiskussion im Rahmen des Stabilisierungsprogramms erfolgt war (siehe weiter oben). Die grosse Kammer lehnte den Rückweisungsantrag Steinemann (fp, SG) ab, der bezweckte, in eigener Regie eine weitere Milliarde einzusparen. Bei den meisten Anträgen während der Detailberatung handelte es sich um vergleichsweise kleinere Beträge, die im Plenum teilweise auf gewisse Sympathien stiessen; trotzdem folgte der Rat meistens der von Bundesrat und Kommission vorgegebenen Linie. Bei den Verpflichtungskrediten stimmte eine Mehrheit dem Antrag Marti (sp, GL) zu, dem VBS eine Million bei der Evaluation von Transportflugzeugen zu kürzen. Bei den Nachtragskrediten folgte der Rat der Kommissionsminderheit Aregger (fdp, LU), die die Übernahme von Überwachungsanlagen der privatisierten Swisscom im Wert von 9,9 Mio Fr. ablehnte. Der Voranschlag 1999 wurde ohne wesentliche Änderungen genehmigt. Auch die Finanzkommission der kleinen Kammer war mit dem eingeschlagenen Weg zufrieden und übernahm weitgehend die Zahlen des Nationalrates; sie kürzte lediglich die Gesamtposition der Dienstleistungen Dritter um 20 Mio Fr. Der Ständerat folgte in allen Punkten den Vorschlägen seiner Kommission und lehnte die Anträge Maissen (cvp, GR) auf Ausklammerung der Kreditsperre für die Förderung der rätoromanischen Sprache sowie zwei Minderheitsanträge, die weitere Kürzungen beim Informationswesen des Bundes und bei Dienstleistungen Dritter anstrebten, ab. Beim Nachtragskredit für die Übernahme der Übwachungsanlagen blieb er auf der Linie des Bundesrates. Insgesamt stutzte er das Budget im Vergleich zum Erstrat um weitere 19 Mio und verabschiedete ein Defizit von 4,12 Mia Fr. In der Differenzbereinigung blieben einige kleinere Unterschiede auszuräumen. So setzte der Nationalrat seinen früheren Entscheid durch, die Förderung der rätoromanischen Kultur und Sprache von der Kreditsperre auszuklammern. Auch bei der Beschaffung der Überwachungseinrichtungen wurde am Beschluss der grossen Kammer festgehalten und das Kreditbegehren von 9,9 Mio Fr. abgelehnt. Damit schliesst der Voranschlag 1999 bei Ausgaben von 46,48 Mia Fr. und Einnahmen von 42,36 Mia Fr. mit einem Ausgabenüberschuss von 4,12 Mia Fr. in der Finanzrechnung. Gegenüber dem Vorjahresbudget wurde ein Ausgabenrückgang von 2,3% (bzw. 2,7% mit Berücksichtigung der Kreditsperre) veranschlagt. Der budgetierte Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung wurde mit 4,84 Mia Fr. genehmigt [56].
Bund, Kantone und Gemeinden budgetierten für 1999 Defizite von insgesamt 7,5 Mia Fr., womit die Voranschläge im Vergleich zum Vorjahr eine deutliche Verbesserung um 5,3 Mia ausweisen (1998: 12,4 Mia). Massgeblich zu den verbesserten Resultaten trugen die eingeleiteten Sparmassnahmen sowie das günstigere wirtschaftliche Umfeld bei. Trotzdem bleibt die finanzpolitische Lage ernst, weil die strukturellen Defizite bleiben und die Schuldenlast weiter steigt. Bei einem budgetierten Defizit des Bundes von 4,9 Mia Fr. [57] und der Kantone von 2,1 Mia Fr. (siehe weiter unten) veranschlagten die Gemeinden ein Defizit von 500 Mio Fr. Während die kleinen und mittelgrossen Gemeinden ihre Finanzen wieder im Griff haben, kämpfen zahlreiche Städte weiterhin mit grossen finanziellen Problemen. Seit 1990 hat sich die Gesamtverschuldung der öffentlichen Haushalte mehr als verdoppelt und wird Ende 1999 bei rund 210 Mia Fr. liegen, was einer jährlichen Zunahme von 8,9% entspricht [58].
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Finanzausgleich
In der Debatte zur Totalrevision der Bundesverfassung wurde ein Antrag Spoerry (fdp, ZH) abgelehnt, beim Finanzausgleich neben den besonderen Lasten der Berggebiete auch jene der städtischen Agglomerationen zu berücksichtigen  [59].
Die Arbeiten am föderalistischen Grossprojekt „Neuer Finanzausgleich“ (NFA) verzögerten sich gegenüber den ursprünglichen Planungsvorstellungen. Vorgesehen war, den Entwurf zum NFA im Frühjahr 1998 in eine breit angelegte Vernehmlassung zu schicken. Ziel des Vorhabens ist es, mit einer Entflechtung der Aufgaben und Finanzströme zwischen Bund und Kantonen den Föderalismus neu zu beleben, das Gefälle unter den Kantonen abzubauen, die Effizienz im Bundesstaat zu verbessern sowie nach Möglichkeit einige Milliarden Franken einzusparen. Der als Grossprojekt der laufenden Legislatur angekündigte Finanzausgleich drohte im Frühjahr abzustürzen, nachdem der Versuch bei der Ausarbeitung der Detailvorlagen fehlschlug, die Finanzströme zugunsten der schwächeren Kantone umzuleiten. Im Herbst nahmen Finanzbeamte des Bundes und der Kantone einen erneuten Anlauf und einigten sich auf einen neuen Verteilschlüssel, mit dem die finanziellen Ungleichgewichte zwischen den Kantonen besser ausgeglichen werden sollten. Die definitiven Ergebnisse und Anträge sollen im Mai 1999 in die Vernehmlassung gehen [60].
Eine parlamentarische Initiative Leemann (sp, ZH) verlangte, dass die finanzkraftabhängigen Transferzahlungen des Bundes an die Kantone stärker von der Ausschöpfung des kantonalen Steuerpotentials abhängig gemacht werden sollten. Sie bezeichnete die krassen Steuerunterschiede zwischen den Kantonen als schädlich für den eidgenössischen Zusammenhalt. Eine Kommissionsmehrheit lehnte den Vorstoss ab, weil für eine seriöse Beurteilung der kantonalen Unterschiede auch die erbrachten Leistungen vertieft betrachtet werden müssten. Zusätzlich seien unterschiedliche Steuerbelastungen Ausdruck des Föderalismus und eines gesunden Wettbewerbs zwischen den Kantonen. Der Nationalrat gab der Initiative mit 81 zu 57 Stimmen keine Folge. Borel (sp, NE) wollte mit einer Motion die Steuerbelastung als Kriterium für den interkantonalen Finanzausgleich beiziehen. Im Einklang mit dem Bundesrat lehnte der Nationalrat auch diesen Vorstoss mit 79:54 Stimmen ab [61].
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Finanzhaushalt der Kantone
Die Rechnungen 1998 der 26 Kantone schlossen besser ab als budgetiert worden war. Statt des veranschlagten Finanzierungsfehlbetrages von 4,2 Mia Fr. betrug das kumulierte Finanzierungsdefizit lediglich 775 Mio Fr. (1997: 2,8 Mia Fr.). Die wichtigsten Gründe für die markante Verbesserung der Kantonsfinanzen lagen gemäss der Fachgruppe für kantonale Finanzfragen (FkF) bei der wirtschaftlichen Erholung, der höheren Gewinnbeteiligung der Kantone an der Schweizerischen Nationalbank sowie der Ausgabendisziplin. Die seit einigen Jahren eingeleitete Sparpolitik begann Früchte zu tragen. Fast alle Kantone konnten sich in der Rechnung 1998 gegenüber dem Voranschlag verbessern; die Kantone Zürich, Bern, Schwyz, Obwalden, Basel-Stadt und Appenzell Innerrhoden wiesen sogar einen Finanzierungsüberschuss auf. Der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen der Kantone lag 1998 bei zufriedenstellenden 80% (1997: 36,7%). In einer schwierigen Finanzlage befanden sich weiterhin die Kantone Waadt, Genf, Uri, Neuenburg, Solothurn und Tessin sowie neu der Kanton Aargau, der als einziger Kanton schlechter als budgetiert abschloss [62].
Die Budgets 1999 der 26 Kantone weisen bei Ausgaben von 57,8 Mia Fr. und Einnahmen von 55,7 Mia Fr. ein kumuliertes Defizit von 2,1 Mia Fr. (1998: 4,2 Mia Fr.) aus. Der Ausgabenrückgang ist auf die Abnahme der ALV-Darlehen (- 1,8 Mia Fr.) zurückzuführen. Unter Ausklammerung dieser Darlehen würde eine Zunahme um 2,1% resultieren. Der durchschnittliche Selbstfinanzierungsgrad der Nettoinvestitionen der 26 Kantone beträgt 42% (1998: 20%). Zwei Kantone (AR, SZ) weisen einen Selbstfinanzierungsgrad von über 100% auf, deren acht über 60% (AG, BL, LU, OW, SH, TG, VS, ZH), bei den übrigen Kantonen ist die Finanzlage unbefriedigend. Die Kantone Genf und Waadt müssen sogar einen Teil der laufenden Ausgaben über den Kapitalmarkt finanzieren. Die in absoluten Zahlen grössten Aufwandüberschüsse veranschlagten die Kantone Waadt, Genf, Bern, Solothurn und Tessin, die 74% des gesamten Fehlbetrages der laufenden Rechnung auf sich vereinigen, obwohl ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung nur 35% beträgt. 19 Kantone budgetierten einen besseren Abschluss als im Vorjahr, 7 Kantone rechnen mit einem Ertragsüberschuss [63].
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Literaturhinweise
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[1] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 82 ff.; Amtl. Bull. NR, 1998, S. 154 ff.; Presse vom 3.1. und 5.1.98. Interview mit Finanzminister Villiger in SHZ, 25.2.98. Siehe SPJ 1997, S. 149 f.1
[2] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 485 ff.; Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1709 ff.2
[3] Presse vom 9.7.98. Zur Umsetzung der Empfehlungen des Behnisch-Berichts durch das EFD vgl. weiter unten (Stabilisierungsprogramm 98).3
[4] BBl, 1998, S. 2397 ff.; TA, 13.1.98; BZ, 22.1.98. Der NR lehnte eine Motion Rechsteiner (sp, SG) zur Einführung einer Kapitalgewinnsteuer in der Wintersession ab (Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2435 ff.).4
[5] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2716 ff. Die Diskussion zu einer Motion Gysin (sp, BS), die bundesrechtliche Vorschriften gegen Abkommen mit Steuerpflichtigen über die Einräumung ungerechtfertigter steuerlicher Vergünstigungen forderte, wurde verschoben (Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2829 ff.).5
[6] BBl, 1998, S. 4929 ff. und 4951 ff. (BR); Amtl. Bull. NR, 1998, S. 703 ff.6
[7] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1702 ff., 1853 f. und 2294 f.; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 923 ff., 1016 und 1143; BBl, 1998, S. 4808 f. und 4810 f. Zur formellen Steuerharmonisierung vgl. NLZ, 23.12.98.7
[8] NZZ, 1.9.98. Siehe SPJ 1997, S. 145 f.8
[9] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1706 ff.9
[10] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1355 ff. Siehe SPJ 1997, S. 148.10
[11] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1352 ff. Zur Einbindung einer Erbschaftssteuer in die Steuerharmonisierung vgl. SHZ, 8.7.98.11
[12] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 314 f.12
[13] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 374.13
[14] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 485 f.14
[15] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2795 ff. NR Widrig hatte 1996 eine gleichlautende Motion eingereicht, die er zurückzog und in eine pa. Iv. umwandelte, nachdem der BR beantragt hatte, seinen Vorstoss abzulehnen (Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1714 f.).15
[16] Presse vom 28.9., 10.11. und 26.11.98; TA, 23.12. und 24.12.98.16
[17] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 383 ff. und 809 f.; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 462; BBl, 1998, S. 1469 f.; Presse vom 6.3.98. Siehe SPJ 1997, S. 152 f.17
[18] Presse vom 9.4.98.18
[19] NZZ, 30.5. und 29.8.98. Siehe SPJ 1997, S. 151 f.19
[20] NZZ, 17.9. und 29.9.98; TA, 19.9.98; 24 Heures, 29.9.98; Presse vom 30.9. und 1.10.98. Der BR hatte in seiner Botschaft vom 15.12.97 die Volksinitiative gegen eine unfaire MWSt im Sport und im Sozialbereich abgelehnt (BBl, 1998, S. 717 ff.). Nachdem auch die WAK-NR knapp mit 12 zu 11 Stimmen der MWSt-Befreiung des IOK zugestimmt hatte, verzichtete das IOK schliesslich von sich aus darauf (Presse vom 26.1. resp. 18.2.99).20
[21] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 954 ff. und 984 ff. (die Motionen Baumberger (cvp, ZH) und WAK-NR bezüglich MWSt wurden abgeschrieben); NZZ, 7.10.98.21
[22] TA, 11.11.98.22
[23] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2581 f. Der StR hatte bei der Beratung des MWSt-Gesetzes den grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr dem Luftverkehr gleichstellt, indem er beschloss, der BR könne zur Wahrung der Wettbewerbsneutralität den grenzüberschreitenden Luft- und Eisenbahnverkehr von der Steuer befreien (Amtl. Bull. StR, 1998, S. 971 f.).23
[24] BBl, 1998, S. 4185 ff.; Presse vom 14.5.98. Siehe SPJ 1994, S. 327 und 1997, S. 153 f.24
[25] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1347 ff. und 1351 ff.; Presse vom 25.6.98. Eine Motion der SGK-NR zur Finanzierung der AHV/IV und zur Senkung der Lohnnebenkosten durch eine Ökosteuer wurde vom NR auch in der schwächeren Postulatsform mit 72 zu 67 knapp abgelehnt (Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1266 f.).25
[26] Presse vom 29.10. und 30.10.98. Zu der vom NR beschlossenen Energieabgabe, welche als Vorstufe zu einer ökologischen Steuerreform gilt sowie zum Vorschlag der Urek-StR, eine Energieabgabe auf Verfassungsstufe festzuschreiben, vgl. unten, Teil I, 6a (Politique énergétique).26
[27] Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1081 ff.; Presse vom 7.10.98. Eine analoge Standesinitiative reichte der Kanton Bern am 25.11.98 ein (Verhandl. B.vers., 1998, VI, Teil I, S. 27; Bund, 27.11.98).27
[28] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1380 ff.; BaZ, 25.6.98. Das EFD liess die Idee einer allgemeinen Alkoholsteuer nach heftigen Protesten von Produzenten definitiv fallen (SN, 2.2.98.).28
[29] BZ, 12.6.98; Presse vom 23.6.98; BaZ, 30.6.98 (Alkoholbesteuerung); Blick, 24.9.98; Presse vom 29.9.98 (Tabakbesteuerung). Siehe SPJ 1996, S. 136.29
[30] BBl, 1999, S. 1025 ff.; NZZ, 15.12.98. Nachdem die Bankiervereinigung und die Schweizer Börse 1997 die Abschaffung der Stempelsteuer auf Börsengeschäfte verlangt hatten, um eine Abwanderung des Wertschriftenhandels ins Ausland zu vermeiden, hatte das EFD die Kompensation des bestehenden Umsatzstempels durch eine Abgabe auf den Wertschriftendepots geprüft. Nachdem der Beschluss des runden Tisches gefordert hatte, dass sämtliche Ausfälle im Finanzsektor kompensiert werden müssen, empfahl auch eine vom Finanzminister eingesetzte Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Börse, der Banken und der Eidg. Steuerverwaltung, den Börsenstempel beizubehalten und auf ausländische Händler auszudehnen (SHZ, 4.2.98; TA, 19.2.98; BaZ, 26.2.98; Presse vom 26.11.98).30
[31] BBl, 1998, S. 4703 ff.; Presse vom 23.6.98. Vgl. SPJ 1997, S. 154. Zur Pensionskasse siehe oben, Teil I, 1c (Verwaltung).31
[32] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2593 f. und 2610 ff. Gleichzeitig schrieb der NR eine parlamentarische Initiative Bührer (fdp, SH) zur Stärkung der Finanzaufsicht als erfüllt ab.32
[33] BBl, 1999, S. 746 ff.33
[34] BBl, 1998, S. 2051 ff.; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 429 ff. Zum Inhalt des Subventionsberichtes siehe SPJ 1997, S. 154 f.34
[35] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 737 f.35
[36] Presse vom 16.5.-6.6.98; Interviews mit Finanzminister Villiger: NZZ, 5.5.98; TG, 7.5.98; Bund 8.5.98; BaZ 12.5.98. Zum SP-Inserat mit Otto Stich vgl. TA und BaZ, 30.5.98, Sonntags-Blick und SoZ vom 31.5.98 sowie Presse vom 2.6.98. Ferner sorgte ein Inserat des SGB (im TA vom 7.5.98) für Aufsehen, das den Text „Nein zu diesem Sparbetrug“ neben einem lächelnden Finanzminister darstellte (vgl. TA, 15.5.98). Vgl SPJ 1997, S. 159 f.36
[37] BBl, 1998, S. 4363 ff.; Presse vom 8.7.98. BfS, Gemeindeergebnisse der Volksabstimmung vom 7. Juni 1998, Bern 1998; NZZ, 1.7.98.37
[38] S. Hardmeier / D. Scheiwiller, Vox: Analyse der eidgenössischen Abstimmungen vom 7. Juni 1998, Zürich 1998.38
[39] Bericht zum Finanzplan 2000-2002. Vgl. SPJ 1997, S. 160. Gemäss Finanzhaushaltsgesetz nehmen die eidg. Räte von der Finanzplanung lediglich Kenntnis (Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2491 und 2534; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1305 ff.).39
[40] SGT, 7.1.98; NZZ, 4.2. und 13.3.98. Presse vom 11.2.98. Siehe auch SPJ 1997, S. 160 f.40
[41] Presse vom 8.4.98.41
[42] SoZ, 14.4.98; Presse vom 28.4.98. Erste Referendumsdrohungen kamen aus rechtsbürgerlichen Kreisen sowie von Armee-Milizorganisationen (TA, 28.4.98). In einer Resolution forderte die Schweizerische Offiziersgesellschaft (SOG) das Parlament auf, die der Armee aufgebürdete Sparlast von vier auf höchstens drei Prozent jährlich zu reduzieren (BaZ, 22.6.98). Der BR nahm schliesslich die Idee des Globalbudgets aus rechtspolitischen Gründen nicht in die Botschaft auf, da die Budgethoheit des Parlamentes damit eingeschränkt worden wäre.42
[43] Parteien: Presse vom 8.4.98; SoZ, 26.4.98. Kantone: TA, 9.4. und 13.6.98; Presse vom 20.6.98.43
[44] BBl, 1999, S. 4 ff.; Presse vom 2.10.98. Zu ersten Überlegungen des EFD bezüglich Schliessung von Steuerschlupflöchern im Anschluss an den Behnisch-Bericht vgl. Presse vom 9.7.98 und NZZ, 25.7.98; ursprünglich wollte das EFD Kapitalauszahlungen aus der Pensionskasse und der 3. Säule zum normalen Jahreseinkommen schlagen und progressiv zum Rentensatz besteuern.44
[45] Bund, 25.9.98; BZ, 26.9.98; Presse vom 2.10.98; NZZ, 7.10.98.45
[46] Bund, 22.10.98; LT, 3.11.98.; TA, 6.11.98; Presse vom 7.11.98.46
[47] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2377 ff. und 2416 ff.; Presse vom 2.12. und 3.12.98. Der NR überwies die Motion seiner Kommission, die vom BR forderte, die Ausgaben im Asylbereich bis zum Jahr 2001 auf maximal 1 Mia Fr. zu reduzieren (Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2413 ff.). Ferner nahm er drei weitere Motionen in den Bereichen Rentenanpassung der AHV-Renten und Sanierung der ALV an (Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2433 ff.).47
[48] Presse vom 9.12., 11.12. und 14.12.98. Zur Initiative „Wohneigentum für alle“ vgl. unten, Teil I, 6c (Wohnungsbau).48
[49] Nachtrag I: Kreditbegehren von 309 Mio Fr., wobei die gewichtigsten Zusatzkredite für Kommissionen, Abgaben und Spesen der Bundestresorie (90 Mio), für die Wohnbau- und Eigentumsförderung (80 Mio), für die Entwicklungszusammenarbeit (40 Mio) sowie für die ALV (30 Mio) erforderlich wurden. Nachtrag II: Weitere Kredite von 454 Mio Fr. Davon entfielen 194 Mio auf den Asylbereich, 49 Mio auf die Infrastrukturleistung der SBB und 43 Mio auf die Landwirtschaft (Amtl. Bull. NR, 1998, S. 1114 ff., 2491 ff., 2535 ff., 2609 ff. und 2661 f.; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 618 f., 1302 ff., 1337 f. und 1368; BBl, 1998, S. 3601 und 1999, S. 223).49
[50] Eidg. Finanzverwaltung, Botschaft zur Staatsrechnung 98, Bern 1999; Presse vom 18.2.99.50
[51] EFV, Botschaft zur Staatsrechnung 98, Bern 1999.51
[52] BBl, 1998, S. 1683 ff. und 1689 f. (BR); Amtl. Bull. NR, 1998, S. 983 f. und 1632; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 571 f. und 838; BBl, 1998, S. 3474 f.52
[53] Die Zahlungskredite im Voranschlag 1999 bleiben im Umfang von 182 Mio Fr. gesperrt. Von der dreiprozentigen Kreditsperre ausgenommen werden die Passivzinsen, die Kantonsanteile an den Bundeseinnahmen, die Beiträge an internationale Organisationen, die vom Stabilisierungsprogramm direkt betroffenen Ausgabenpositionen, die Personalausgaben, die speziellen Ausgabenrubriken des Investitionsprogramm 1997, die Landwirtschaftsausgaben, der Asyl- und Flüchtlingsbereich, die Bildung und Grundlagenforschung sowie die FLAG-Ämter. Die Kredite für die Entwicklungshilfe werden mit dem halben Sperrungssatz von 1,5% belegt (Kredite der Osthilfe unterliegen dem normalen Sperrungssatz). Zur Einführung der Kreditsperre vgl. SPJ 1996, S. 149 ff.53
[54] Eidg. Finanzverwaltung, Botschaft zum Voranschlag 1999 und Bericht zum Finanzplan 2000-2002, Bern 1998; Lit. Pfannmatter und Lit. Witschard.54
[55] NZZ, 14.11. (FK-NR) und 21.11.98 (FK-SR).55
[56] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 2491 ff., 2509 ff., 2604 ff. und 2669; Amtl. Bull. StR, 1998, S. 1275 ff., 1294 ff. und 1334 ff.; BBl, 1999, S. 225 f.; Presse vom 8.12.-11.12.98.56
[57] Die Differenz im Vergleich zum Budgetdefizit der Finanzrechnung des Bundes von 1998 ist darauf zurückzuführen, dass in der Finanzstatistik der Ausgabenüberschuss des Fonds für Eisenbahngrossprojekte bei den Ausgaben des Bundes mitberücksichtigt wird.57
[58] Lit. Witschard.58
[59] Siehe oben, Teil I, 1d (Bund und Kantone).59
[60] BüZ, 20.3.98; Ww, 23.7.98; SGT, 5.11.98; TA, 28.10. und 20.11.98. Zum NFA vgl. auch SPJ 1996, S. 155 ff. und 1997, S. 161 f.60
[61] Amtl. Bull. NR, 1998, S. 451 ff. (Leemann) und 1358 ff. (Borel). Zum West-Ost-Gefälle bei der Steuerbelastung in der Schweiz vgl. NZZ, 18.12.98.61
[62] Presse vom 26.5.99. Zahlen gemäss Fachgruppe für kantonale Finanzfragen (FkF).62
[63] Presse vom 1.12.98. Zahlen gemäss FkF; Lit. Witschard.63
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