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Sozialpolitik
Soziale Gruppen
1999 war ein Rekordjahr sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise von Flüchtlingen. – Das neue Asylgesetz und der dringliche Bundesbeschluss über Massnahmen im Asylbereich wurden an der Urne angenommen. – Der Nationalrat beschloss, beim Familiennamen und dem Bürgerrecht zur völligen Gleichstellung von Frau und Mann überzugehen. – Die beiden Volksinitiativen „Für Mutter und Kind“ und „Gleiche Rechte für Behinderte“ kamen zustande.
Ausländerpolitik
Das Bundesamt für Ausländerfragen legte Mitte Januar erstmals einen Ausländerbericht vor, der auf Angaben der kantonalen Fremdenpolizeibehörden beruhte. Ziel des Berichtes war, Transparenz zu schaffen sowie die vernetzten Abhängigkeiten und die Grenzen der staatlichen Politik aufzuzeigen. Der Direktor des BFA erklärte dazu, Steuerungsmöglichkeiten und Einschränkungen der Zuwanderung seien zwar rasch formuliert, aufgrund nationaler und internationaler Verpflichtungen, aus humanitären Gründen und wegen vitaler Interessen der schweizerischen Wirtschaft aber nicht oder nur schwer realisierbar. Fragen des Ausländerbereichs gehörten zu den brisantesten Themen schweizerischer Innen- und Aussenpolitik. Vollzugsschwierigkeiten und Missbräuche lösten in weiten Kreisen der Bevölkerung zunehmend Unmut aus und liessen die Emotionen hochgehen. Deshalb seien klare Informationen und rationale Erklärungen gefragt. Vorrangig müsse das Bemühen sein, Fremdenfeindlichkeit gar nicht erst aufkommen zu lassen. Missbräuche des Gastrechts müssten konsequent bekämpft werden, denn kleine (kriminelle) Minderheiten könnten negative Einstellungen gegenüber den überwiegend unbescholtenen und rechtschaffenen Ausländerinnen und Ausländern schlechthin auslösen. Der Bericht listete zunehmende Missbräuche namentlich beim Familiennachzug, bei Schein- und Gefälligkeitsehen (siehe unten), den Identifizierungsverfahren, dem Beschwerdewesen und den Härtefallregelungen auf. Dabei wurde festgestellt, dass die Kantone in der fremdenpolizeilichen Praxis in besonderem Mass Probleme mit Personen aus dem früheren Jugoslawien haben [1].
Mitten in der angespannten Lage im Frühsommer, als der Bundesrat Notrecht im Asylbereich nicht mehr ausschloss (siehe unten), behandelte der Ständerat eine ausschliesslich von FDP-Abgeordneten mitunterzeichnete Motion Merz (fdp, AR), welche die Landesregierung aufforderte, dem Parlament die Ziele, Inhalte und Mittel einer kohärenten, departementsübergreifenden Ausländer- und Asylpolitik zu unterbreiten, die den jüngsten Entwicklungen im In- und Ausland Rechnung trägt. Der Bundesrat wollte den Vorstoss nur in Postulatsform entgegen nehmen, da die Probleme erkannt und teilweise bereits Gegenstand von Berichten und Untersuchungen gewesen seien. Die Ausarbeitung eines weiteren migrationspolitischen Gesamtkonzepts würden nur zu Verzögerungen in dringenderen Fragen führen. Die Ausführungen des Motionärs, dass im Bereich der Zweitasylgesuche, der Kriminalität, der Schlepperorganisationen und der sogenannten „Wirtschaftsflüchtlinge“ gravierende Missbräuche aufgetreten seien, die auch im Interesse der anständigen ausländischen Wohnbevölkerung hart bekämpft werden müssten, vermochte aber seine Kolleginnen und Kollegen mehrheitlich davon zu überzeugen, dass hier ein verbindlicher Auftrag an die Regierung angezeigt sei. Die Motion wurde mit 18 zu 11 Stimmen überwiesen [2]. Der Nationalrat befand, die Vorarbeiten zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (Anag) seien bereits weit fortgeschritten, weshalb es nicht mehr angebracht sei, dem Bundesrat zwingende Vorgaben zu machen, und nahm die Motion nur als Postulat an [3].
Eine parlamentarische Initiative Hasler (svp, AG) verlangte eine Anpassung des Anag in dem Sinn, dass der Bund die umfassende Verantwortung für illegal eingereiste Personen übernimmt und dabei strafbares Verhalten im weiteren Sinn als Haftgrund heranziehen kann. Zudem sollten vorläufig aufgenommene Personen einer Rayonpflicht unterstellt werden können, damit bei einer Missachtung der Aufenthalts- bzw. Unterkunftszuweisung die Möglichkeit einer Ahndung besteht. Der Initiant machte in seiner Begründung geltend, das Bundesgesetz über die Zwangsmassnahmen im Ausländerbereich stelle nur ein ungenügendes Instrumentarium für den Vollzug zur Verfügung. Die vorberatende Kommission wollte die angesprochenen Probleme nicht leugnen, verwies aber auf die laufende Überarbeitung des Anag und beantragte deshalb Ablehnung des Vorstosses. Das Plenum folgte ihr mit 98 zu 43 Stimmen [4].
Konkrete Forderungen stellte auch der Berner FP-Nationalrat Scherrer. Nach seinen Vorstellungen sollte eine Ehe für nichtig erklärt werden, wenn ein Ehepartner nicht eine Lebensgemeinschaft begründen, sondern die Vorschriften über den ausländerrechtlichen Aufenthalt umgehen will. Der Bundesrat verwies auf bereits bestehende Regelungen im Ausländer- und Bürgerrecht, gestand aber ein, dass es dennoch zu Missbräuchen kommen könne, weshalb er bereit war, die Motion als Postulat entgegen zu nehmen. Der Vorstoss wurde aber von den SP-Nationalrätinnen Maury Pasquier (GE), von Felten (BS) und Thanei (ZH) bekämpft und damit vorderhand der Diskussion entzogen [5]. Gegen ein Postulat Heim (cvp, SO), welches die Einsetzung einer Arbeitsgruppe verlangte, die Vorschläge ausarbeiten sollte, wie der Rechtsmissbrauch bei der Eheschliessung zwecks Erlangen und Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung wirkungsvoll bekämpft werden kann, wurde von Thanei (sp, ZH) und Vermot (sp, BE) opponiert und dessen Behandlung so ebenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verschoben [6].
1997, als das Doppeljubiläum „150 Jahre Bundesstaat“ und „50 Jahre UNO-Menschenrechte“ bevorstand, hatte sich der Nationalrat grosszügig gezeigt. 111 Parlamentarierinnen und Parlamentarier unterzeichneten damals eine Motion Fankhauser (sp, BL), die analog zur Praxis in den Nachbarländern Frankreich und Italien eine Amnestie für „Papierlose“ verlangte, deren effektive Zahl im Dunkeln liegt. Fankhauser dachte dabei vor allem an Saisonniers, die nach Ablauf ihrer neunmonatigen Bewilligung nicht in die Heimat zurückkehren, an die „versteckten“ Familienangehörigen von Saisonniers sowie an eine weitere Anzahl von Personen, die aus verschiedenen Gründen ihre Aufenthaltserlaubnis verloren haben. Dieser Vorstoss verstand sich auch als Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit. Der Bundesrat beantragte, die Motion in ein Postulat umzuwandeln, da zwei unterschiedliche Anliegen (Straferlass und aufenthaltsrechtliche Regelung) vermengt würden; letztere könnte nur durch eine Revision des Anag oder durch einen befristeten Bundesbeschluss umgesetzt werden. Der Zürcher SVP-Abgeordnete Fehr wollte auch das Postulat ablehnen, da damit Unrecht zu Recht erklärt würde, unterlag aber mit 66 zu 40 Stimmen; zustimmen mochten dem Postulat neben dem links-grünen Lager nur noch ein Dutzend Mitglieder der CVP, einige welsche Liberale und Freisinnige, sowie – als einziger Deutschschweizer seiner Partei – FDP-Präsident Steinegger (UR) [7].
Zur Ausländerpolitik als Thema der eidgenössischen Wahlen siehe oben, Teil I, 1e, für die Fragen der Einbürgerung und der politischen Rechte Teil I, 1b (Bürgerrecht und Stimmrecht).
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Die Zahl der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung – internationale Funktionäre, Kurzaufenthalter, Saisonniers und Flüchtlinge nicht mitgerechnet – nahm im Berichtsjahr um 0,2 Prozentpunkte zu. Mit 19,2% der Gesamtbevölkerung blieb der Ausländeranteil weiter stabil. Rund 30% der Zunahme gingen auf den Familiennachzug zurück, gut 20% kamen als neue Arbeitskräfte in die Schweiz. Mit 13 211 Personen war der Zuwachs bei den Bosniern am grössten. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen aber nicht um echte Neueinwanderer, sondern um ehemals als Saisonniers eingereiste oder als Kriegsvertriebene aufgenommene Personen, die noch nicht in ihr Land zurückkehren können und nun eine reguläre Aufenthaltsbewilligung erhielten. Die stärkste Abnahme wurde (namentlich infolge von 5510 Einbürgerungen) mit 6913 Personen bei Staatsangehörigen Italiens verzeichnet; mit 29% der ausländischen Wohnbevölkerung bilden sie aber nach wie vor die grösste Ausländergruppe. Von den 1 368 670 am Jahresende anwesenden Personen besassen 75% eine Niederlassungs- und 25% eine Jahresbewilligung. Rund 700 000 Ausländerinnen und Ausländer waren erwerbstätig, 1,4% mehr als im Vorjahr. Dazu kamen 10 054 Saisonniers und 144 780 Grenzgänger. Insgesamt gingen 856 002 Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz einer Arbeit nach, 1,6% mehr als 1998 [8].
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Aus Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse in der Schweiz handelte der Bundesrat beim bilateralen Abkommen mit der EU über den freien Personenverkehr eine Regelung aus, die einen schrittweisen Übergang zur Personenfreizügigkeit vorsieht. Nach dem Inkrafttreten der sieben Abkommen, das heisst nach der Referendumsabstimmung in der Schweiz und der Ratifikation durch die Parlamente der EU-Staaten, schafft die Schweiz während einer ersten Vertragsphase von zwei Jahren die wichtigsten arbeitsmarktlichen Hürden für EU-Angehörige ab (Inländervorrang, Kontrolle der Arbeitsverträge der Zuwanderer). Während der folgenden fünf Jahren gilt weiterhin eine zahlenmässige Beschränkung; die Grenzzonen bleiben ebenfalls noch fünf Jahre bestehen. In der zweiten Phase wird der freie Personenverkehr von der Schweiz versuchsweise eingeführt. Eine einseitig anrufbare Schutzklausel erlaubt ihr aber, bei einer massiven Einwanderung jeweils für zwei Jahre wieder Kontingente festzulegen. Nach zwölf Jahren tritt der freie Personenverkehr endgültig in Kraft – sofern die Schweiz nach der ersten Vertragsperiode von sieben Jahren die Weiterführung bestätigt. Das Bundesgesetz über den Vertrag mit der EU über die Personenfreizügigkeit wurde im Ständerat einstimmig und im Nationalrat mit 117 zu 7 Stimmen bei 19 Enthaltungen angenommen [9]. Das Abkommen bedingt die Übernahme des EU-Koordinationsrechts im Sozialversicherungsbereich (siehe oben, Teil 1, 7c, Einleitung). Aus Sorge, die Aufhebung der Kontrolle der Lohn- und Arbeitsbedingungen der Zuwanderer könnte zu einem Lohndumping durch ausländische Arbeitskräfte führen, wurden flankierende Massnahmen beschlossen, die dies verhindern sollen (siehe oben, Teil I, 7a, Kollektive Arbeitsbeziehungen).
Wie der Nationalrat lehnte auch der Ständerat die Volksinitiative „für eine Regelung der Zuwanderungeinstimmig ab. Die Initiative wurde generell als impraktikabel bezeichnet. Die kleine Kammer war der Ansicht, die verlangte Begrenzung des Ausländeranteils (inklusive Asylbewerber, die seit mehr als einem Jahr in der Schweiz leben) auf 18% der Wohnbevölkerung löse die Probleme in der Flüchtlings- und Ausländerpolitik nicht. Die Asylgesuche und der Familiennachzug liessen sich nur beschränkt beeinflussen. Eine unvorhersehbare Zunahme in diesen Kategorien würde zu einschneidenden Massnahmen im steuerbaren Bereich des Arbeitsmarktes zwingen; dies würde aber den Interessen des Wirtschaftsstandortes Schweiz widersprechen. Zudem sei der Ausländeranteil allein nicht aussagekräftig; auch der Integrationsgrad der ausländischen Bevölkerung müsse berücksichtigt werden. Eine Annahme der Initiative würde im weiteren das Abkommen mit der EU über den freien Personenverkehr in Frage stellen [10].
Bundesrat Koller unterstützte diese Argumente voll und ganz. Er war deshalb bereit, eine Motion der staatspolitischen Kommission entgegen zu nehmen, welche die wichtigsten Grundsätze der künftigen Ausländerpolitik auflistet. Die Begrenzung der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung soll nach wie vor ein Ziel sein, allerdings unter Beachtung der völkerrechtlichen Verpflichtungen, der wirtschaftlichen Bedürfnisse und der humanitären Tradition. Das Saisonnierstatut ist gemäss Ständerat durch eine Kurzaufenthaltsbewilligung zu ersetzen, und die Rekrutierung von Arbeitskräften soll nicht mehr nach dem rassismusverdächtigen Drei-Kreise-Modell, sondern nach einem dualen System (EU/Efta-Staaten gegen den „Rest der Welt“) erfolgen. Zudem soll die Integration der ansässigen Bevölkerung verstärkt und gegen Missbräuche konsequenter vorgegangen werden. Die Motion wurde mit 31 zu 5 Stimmen überwiesen. Lediglich als Postulat angenommen – und zwar mit 20 zu 9 Stimmen – wurde eine Motion Reimann (svp, AG), welche in vielen Teilen mit der Kommissionsmotion identisch war, generell aber eine weitere Verschärfung verlangte; so sollte etwa der Familiennachzug auf ein völkerrechtlich zulässiges Minimum beschränkt werden. Ständerat Aeby (sp, FR) hatte eine weitere Motion eingereicht, welche die Missbräuche auch auf Arbeitgeberseite (Schwarzarbeit) bekämpfen wollte und die erleichterte Einbürgerungen von jungen Ausländerinnen und Ausländern der zweiten und dritten Generation forderte. Angesichts des Widerstandes im Rat zog er seine Motion zurück [11]. Der Nationalrat befand, so kurz vor dem Abschluss der Vorarbeiten zur Totalrevision des Anag sei es nicht mehr angezeigt, dem Bundesrat einen verbindlichen Auftrag zu erteilen, weshalb er die ständerätliche Motion nur in Postulatsform überwies [12].
Dem Wunsch des Ständerates nach einem dualen Zulassungsmodell hatte der Bundesrat bereits im Vorjahr mit der Ausländerregelung 1998/1999 entsprochen. Für das Jahr 1999/2000 übernahm er diese praktisch identisch. Die Höchstzahl der Saisonbewilligungen wurde erneut auf 88 000 festgesetzt, jene für erstmalige Jahresbewilligungen auf 17 000 und jene für Kurzaufenthalterbewilligungen auf 18 000 [13].
1998 hatte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Goll (sp, ZH) angenommen, welche eine zivilstandsunabhängige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung für Migrantinnen verlangte, die sich von ihrem gewalttätigen Ehemann trennen, sei dieser nun Schweizer oder Ausländer mit längerdauerndem Aufenthaltsrecht. Die staatspolitische Kommission des Rates arbeitete daraufhin eine Änderung des Anag aus, welche etwas weniger weit geht als der ursprüngliche Vorschlag. Demnach muss die Fremdenpolizei nur in Härtefällen (gemeinsame, in der Schweiz lebende Kinder, Misshandlungen in der Ehe) die Aufenthaltserlaubnis verlängern. Der Bundesrat wehrte sich – mit Hinweis auf die anstehende Totalrevision des Anag – gegen diese Praxisänderung und meinte, es sei weder nötig noch sinnvoll, die Stellung der Migrantinnen sofort zu verbessern. Schützenhilfe erhielt er von den rechtsbürgerlichen Parteien, die vor Missbräuchen durch Scheinehen warnten. Aber auch die CVP, die sich in der Kommission noch für die Gesetzesrevision ausgesprochen hatte, wurde vom schroffen Nein des dafür zuständigen, CVP-besetzten EJPD offenbar umgestimmt, weshalb sie nun mehrheitlich den Nichteintretensantrag des Bundesrates unterstützte. SP-Sprecherin Fankhauser (BL) meinte dagegen, das Problem dulde keinen Aufschub mehr, insbesondere da der Inhalt der Anag-Revision vorderhand noch „in den Sternen des demokratischen Himmels“ stehe. Diese Einsicht setzte sich im Rat denn auch durch. Mit 90 zu 57 Stimmen wurde der Kommissionsvorschlag angenommen [14].
Nationalrätin Bühlmann (gp, LU) machte mit einer Motion und einer Interpellation auf das Problem des Menschenhandels aufmerksam, welches sich vor allem im Milieu der sogenannten „Cabarettänzerinnen“ stellt. Da die Opfer aus Angst vor Wegweisung und Repressalien in ihrem Heimatland oftmals von einer Strafanzeige absehen, verlangte Bühlmann, beim geringsten Verdacht auf Menschenhandel sei die Aufenthaltsbewilligung automatisch um drei Monate zu verlängern. Der Bundesrat erklärte, es gebe bereits in der geltenden Gesetzgebung genügend Instrumente, um die Betroffenen angemessen zu schützen. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss nur in Postulatsform überwiesen [15].
Am 1. Januar 2000 werden zusammen mit dem revidierten Scheidungsrecht auch neue Vorschriften über die Ehe- und Partnerschaftsvermittlung in Kraft treten. Der Bundesrat nutzte die Gelegenheit, um strengere Vorschriften für die Vermittlung von Frauen aus Osteuropa und der Dritten Welt einzuführen. Er unterstellt die berufsmässige Ehe- und Partnerschaftsvermittlung zwischen Personen in der Schweiz und im Ausland einer Bewilligungspflicht. Damit will er den in den letzten Jahren immer öfters beobachteten unlauteren Machenschaften in diesem Bereich dezidierter entgegen treten [16].
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Im Dezember legte die Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) dem Bundesrat ihren Integrationsbericht vor. Sie kam zum Schluss, die Gefahr von Konflikten zwischen Ausländern und Schweizern habe in den letzten Jahren zugenommen. Die indifferente Haltung von Behörden, Parteien und einflussreichen Gesellschaftskreisen bezüglich der Integration habe auf beiden Seiten Verunsicherung, Orientierungsschwierigkeiten, aber auch Resignation geschaffen. Es sei „eine Art Vakuum“ in dieser staatspolitisch wichtigen Frage entstanden. Die Schweiz sei de facto ein Einwanderungsland; weil sie es aber nie habe sein wollen und nach wie vor der Wille zu einer grundlegenden Neuorientierung fehle, lebten selbst langjährig anwesende Ausländerinnen und Ausländern noch immer in einem integrationshemmenden Provisorium. Die EKA listete einen weitreichenden Katalog von Massnahmen auf. Dazu gehören eine rasche Neuauflage der erleichterten Einbürgerung, mehr Sprachunterricht, die gezielte Förderung des Miteinanders vor allem in der Freizeit und der Ausbau der Kommunikation, wozu nicht zuletzt die von den Ausländern mit einem Fünftel der Gebühren mitfinanzierte SRG verpflichtet sei. Vor allem aber brauche es die strikte Trennung der Integrationsfrage von der Asylproblematik – und dazu überzeugende Signale aller Kreise für die Integration [17].
Mit 121 zu 27 Stimmen überwies der Nationalrat eine im Vorjahr vom Ständerat einstimmig angenommene Motion Simmen (cvp, SO), welche den Bundesrat beauftragt, die Expertenkommission für die Totalrevision des Anag anzuweisen, die rechtlichen Möglichkeiten des Bundes zur Förderung der Sprachschulung für in der Schweiz dauerhaft zugelassene Ausländer zu schaffen [18].
Seit Jahren wird vor allem in der Deutschschweiz immer wieder gefordert, getrennte Schulklassen für deutsch- und fremdsprachige Kinder einzuführen, da viele Schweizer Eltern befürchten, ihre Kinder würden bei einer hohen Ausländerpräsenz im Unterricht zu wenig gefördert. Mit einer Interpellation Bühlmann (gp, LU) darauf angesprochen, lehnte der Bundesrat alle Massnahmen, die auf eine Diskriminierung einer Kategorie von Schülern hinauslaufen, ganz entschieden ab. Eine schulische Benachteiligung aufgrund der Herkunft, der Rasse oder der Sprache würde dem verfassungsmässigen Grundsatz der Rechtsgleichheit und dem Diskriminierungsverbot sowie dem internationalen Übereinkommen über die Rechte der Kinder und der Rassismusstrafnorm widersprechen. Nach Ansicht des Bundesrates schliesst dies vorübergehende Massnahmen nicht aus (befristeter Einführungs- und Stützunterricht bzw. vorläufiger Besuch einer Vorbereitungs- und Übergangsklasse). Dabei dürfe aber niemals vergessen werden, dass die Schule nicht nur einen Ausbildungsauftrag habe, sondern auch einen Beitrag zur Integration von Kindern unterschiedlicher sozialer, kultureller und geographischer Herkunft leisten müsse [19].
Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) sprach sich ebenfalls ganz vehement gegen eine längerdauernde schulische Trennung von einheimischen und ausländischen Kindern aus, da diese diskriminierend sei, die Ghettobildung fördere und zu einer Apartheid-Gesellschaft führe. Getrennter Schulunterricht würde die Integration der ausländischen Kinder erschweren und damit längerfristig auch das friedliche Zusammenleben von Schweizern und Ausländern gefährden. Die EKR betonte, sie nehme die Besorgnis vieler Eltern ernst, die Bildungschancen ihrer Kinder würden in Schulklassen mit hohem Ausländeranteil beeinträchtigt. Doch gehe es nicht an, deswegen eine willkürlich definierte Gruppe von Schulkindern zu benachteiligen; anzustreben seien vielmehr Verbesserungen für alle. Dazu kann nach EKR auch ein pädagogisch begründeter und befristet getrennter Unterricht gehören, so etwa die Integrationsklassen, in denen ausländische Kinder intensiven Unterricht in der Landessprache erhalten, um dann nach spätestens einem Jahr in die Regelklasse zu wechseln [20].
Die Erziehungsdirektorenkonferenz der Ostschweizer Kantone, auf deren Gebiet die Forderung nach getrennten Klassen besonders häufig gestellt wird, will ebenfalls keine Separierung von deutsch- und fremdsprachigen Schulkindern. Durch eine dauerhafte Trennung würden die Integrationsprobleme auf die Zeit nach der Volksschule verschoben. Hingegen sei die vorübergehende Differenzierung im Deutschunterricht ein effektiv gangbarer Weg zur Vorbereitung der schulischen Integration [21]. Sie hielt sich dabei an die bereits mehrfach von der gesamtschweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) vorgebrachte Empfehlung, wonach alle in der Schweiz lebenden fremdsprachigen Kinder in die Regelschule einzugliedern und jegliche Diskriminierungen zu vermeiden seien. Die Integration müsse aber immer auch das Recht des Kindes respektieren, gleichzeitig die Sprache und Kultur des Heimatlandes zu pflegen. Aus diesem Grund gibt es seit mehreren Jahren in verschiedenen Kantonen Lehrkräfte für heimatliche Sprache und Kultur (sogenannte „HSK-Lehrer“). Dahinter steht der Gedanke, dass durch das Bewusstwerden der eigenen Wurzeln die Identitätsfindung unterstützt und damit die Integration erst möglich wird. Diese Schulung versteht sich je nachdem auch als Beitrag zur Rückkehrhilfe. So wurden in mehreren Kantonen und Gemeinden der Schweiz vorläufig aufgenommene kosovarische Kinder in separaten Schulklassen auf Albanisch unterrichtet, gleichzeitig aber auch mit den Grundzügen der im Umfeld gesprochenen Landesprache vertraut gemacht. Damit soll vermieden werden, dass sie bei ihrer Rückkehr in die Heimat noch durch zusätzliche schulische Defizite belastet werden; bei einem dauerndem Aufenthalt in der Schweiz würde diese differenzierte Schulung den Übergang in eine Regelklasse erleichtern [22].
Als erste Stadt in der Schweiz gab sich Bern ein Leitbild zur Integrationspolitik. Die Experten, die an den Vorarbeiten beteiligt waren, empfahlen in erster Linie eine bessere Durchmischung der ausländischen und der schweizerischen Bevölkerung auf allen Stufen des öffentlichen Lebens (Arbeitsmarkt, Wohnquartiere, öffentliche Institutionen). Das Leitbild zählt 42 konkrete Massnahmen in den Bereichen Sprache und Bildung, Arbeit, Wohnen, Gesundheit, Gleichstellung, Information und Kommunikation, Selbstorganisation, Einbürgerung, politische Mitwirkung sowie übergeordnetes Recht und Zusammenarbeit auf [23].
Nur gerade drei Wochen später trat die Stadt Zürich mit einem Integrationsbericht an die Öffentlichkeit. Ihre „Massnahmen für ein gutes Zusammenleben in unserer Stadt“ betreffen die Bereiche Spracherwerb, Schule, Arbeit, Zusammenleben im Quartier und Sicherheit. Geplant sind zudem eine Sensibilisierungskampagne und ein Fonds für Integrationsideen. Den Neuzuzügern sollen vermehrt Sprach- und Integrationskurse angeboten werden, wobei Zürich beim Bund ein Obligatorium beantragen will [24]. Zwei Tage danach stellte Basel-Stadt ein ähnliches Integrationsleitbild vor [25].
Ein besonderes Problem stellt sich bezüglich der ersten grossen Einwanderungswelle der 50er und 60er Jahre; als junge, kräftige, aber meist unqualifizierte Männer und Frauen übernahmen diese – vorwiegend aus Italien stammenden – Immigranten damals die körperlich harten und schlecht bezahlten Arbeiten, welche die Schweizer mieden. Heute sind diese Personen im Pensionsalter, haben häufig gesundheitliche Probleme und beziehen deutlich tiefere Renten als die Schweizer, da sie nicht nur geringere Einkommen hatten, sondern häufig auch Beitragslücken aufweisen. Ursprünglich hatte man damit gerechnet, dass diese Menschen im Alter in ihre Heimat zurückkehren würden. Nun zeigte sich, dass gewisse Eigenheiten des schweizerischen Sozialversicherungssystems diese Rückkehr mehr behindern denn ermutigen. Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL) beispielsweise erlischt mit der Ausreise und kann bei einer späteren neuerlichen Einreise nicht wieder aktiviert werden. Der Direktor des Bundesamtes für Sozialversicherung (BSV), Otto Piller, regte deshalb an, dass eine einmalige zehnjährige Wohnsitzdauer generell für den Bezug von EL ausreichen sollte. Eine weitere Schwierigkeit besteht in der obligatorischen Krankengrundversicherung. Bei einer definitiven Ausreise fällt deren Schutz dahin; der Beitritt zu einer ausländischen Kasse ist aber nicht in jedem Fall ohne weiteres möglich. Hier wird das bilaterale Abkommen mit der EU über den freien Personenverkehr eine Erleichterung bringen, da es allen Betroffenen ermöglichen wird, auch im Ausland bei einer schweizerischen Kasse versichert zu bleiben. In seinem Wunsch nach mehr Solidarität mit diesen Menschen erinnerte der BSV-Direktor daran, dass die Lage der AHV ohne die ausländischen Versicherten um einiges schwieriger wäre, als sie ohnehin ist. Heute sind die ausländischen Arbeitskräfte Netto-Zahler: sie kommen für einen Viertel der Beiträge auf, beziehen aber aufgrund ihrer Altersstruktur nur 13% der Leistungen. Erst in rund 20 Jahren werden sich Beitragszahlung und Leistungsbezug annähern [26].
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Flüchtlingspolitik
Noch nie wurden in der Schweiz derart viele Asylgesuche eingereicht wie im Berichtsjahr, nämlich 46 068; das waren 11,5% mehr als im Vorjahr (41 302). Auffallend dabei war die schwankende Entwicklung mit einer starken Zunahme im Sommer und einer raschen Abnahme danach. Während im Juni 9580 Asylgesuche gestellt wurden, waren es im Dezember nur noch 1489, die tiefste Zahl seit Februar 1997. Neben der Krisenregion ex-Jugoslawien war der Irak das wichtigste Herkunftsland, gefolgt von Sri Lanka, der Türkei und Albanien. An Bedeutung zugenommen haben die ehemaligen GUS-Staaten. Lediglich 2050 Asylbewerber wurden als Flüchtlinge anerkannt, mit 5,7% aller Fälle deutlich weniger als im Vorjahr (9,5%). Die tiefe Quote erklärt sich mit den vor der kollektiven Schutzgewährung eingereichten Gesuchen von Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien, v.a. aus dem Kosovo, welche durch die vorläufige Aufnahme sistiert wurden. 44% der Gesuchsteller aus der Türkei und 39% aus dem Irak erhielten hingegen politisches Asyl. Von den total rund 46 000 Asylgesuchen wurden 41 289 in den offiziellen Empfangszentren Kreuzlingen (TG), Chiasso (TI), Genf und Basel sowie im Transitzentrum Altstätten (SG) eingereicht. Irgendwo an der Landesgrenze deponierten 1434 Personen ihre Einreisegesuche, und weitere 841 Asylanträge gingen bei den schweizerischen Auslandvertretungen (Botschaften und Konsulate) ein. Diese Zahlen belegen den massiven Rückgang der illegalen Einreisen über die „grüne Grenze“.
1999 war aber auch ein Rekordjahr bei den Ausreisen. 31 154 Personen verliessen die Schweiz, sei es durch „Untertauchen“, freiwillige Rückkehr, Zwangsrückschaffung oder geordnete Ausreise in ein Drittland. Der Anteil der Untergetauchten lag mit 40% deutlich unter jenem der Vorjahre (zwei Drittel), und die Behörden gingen bei der Mehrzahl von ihnen davon aus, dass sie tatsächlich die Schweiz verlassen haben. Mit der Beruhigung der Lage im Kosovo nahmen die freiwilligen Ausreisen sprunghaft zu. Allein im Rahmen des Rückkehr-Sonderprogrammes mit abgestuften finanziellen Leistungen zur Wiedereingliederung in der alten Heimat (siehe unten) reisten bis Ende Jahr insgesamt 15 830 Personen freiwillig in den Balkan zurück. Ziel des Bundesrates ist, dass bis Frühsommer 2000 die überwiegende Mehrheit der Kosovaren ausreist [27].
Rund zweieinhalb Jahre nach ihrer gescheiterten Asylinitiative „gegen die illegale Einwanderung“, die vom Volk im Dezember 1996 mit rund 54% der Stimmen abgelehnt worden war, nahm die SVP einen zweiten Anlauf. An ihrer Delegiertenversammlung im Februar beschloss sie, noch vor den eidgenössischen Wahlen eine Volksinitiative „gegen den Asylmissbrauch“ zu lancieren. Die besondere Attraktivität der Schweiz als Fluchtdestination, die es mit allen Mitteln zu bekämpfen gelte, ortete die Partei im hohen Niveau der Sozial- und Fürsorgeleistungen. In diesem Sinn verlangte sie eine einheitliche gesamtschweizerische Gesetzesgrundlage für Fürsorgeleistungen; bei Missbräuchen des Asylrechts sollten diese Gelder drastisch gekürzt werden. Zudem wollte die SVP eine Drittstaatenregelung einführen, die es der Schweiz erlauben würde, Asylsuchende, die aus einem sogenannt „sicheren“ Drittland einreisen, ohne weitere Formalitäten zurückzuweisen [28]. Die Partei sah dann aber ein, dass dieses Vorhaben wohl kaum praktizierbar wäre, weil damit kein einziger Flüchtling mehr an der Grenze ein Asylbegehren stellen könnte, da alle die Schweiz umgebenden Länder im Sinn der Menschenrechte sichere Staaten sind. Weil die SVP auch Einreisen auf dem Luftweg praktisch verunmöglichen möchte, kämen nur noch Asylgesuche auf einer Schweizer Botschaft in Frage. Bei der Lancierung ihrer Initiative im Mai krebste sie in diesem Punkt zurück und verlangte nur noch, dass jemand, der über ein sicheres Land eingereist ist, bis zur Ausschaffung einen „reduzierten Status“ erhält, der mit zusätzlichen Abstrichen bei den Fürsorgeleistungen „bestraft“ wird [29].
Das im Vorjahr von Vertretern der Schweiz und Italiens unterzeichnete Rückübernahmeabkommen, in dem sich Italien verpflichtet, illegal in die Schweiz eingereiste Flüchtlinge, die vorher durch sein Land transitiert sind, wieder zurück zu nehmen, muss vor seiner Ratifizierung noch die Hürde des italienischen Parlaments nehmen. Beim Antrittsbesuch von Bundesrat Deiss bei seinem italienischen Amtskollegen und bei einem Arbeitsbesuch von Bundesrätin Metzler in Rom sagte die italienische Regierung aber zu, den Vertrag allenfalls bereits vor der Ratifizierung anzuwenden. Beamte des BFF erklärten dazu, Italien nehme bereits jetzt freiwillig zwischen 40 und 50% der illegalen Immigranten wieder bei sich auf [30]. Das Abkommen mit Italien sowie ein analoges mit Frankreich wurden zusammen mit drei weiteren Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit mit diesen beiden Staaten von beiden Kammern angenommen [31].
Ende August traf sich Bundesrätin Metzler auf dem Bürgenstock (LU) mit den Innenministern der Nachbarländer zu einem Gedankenaustausch über die Asyl- und Ausländerpolitik. Die Diskussionen drehten sich vor allem um die Rückkehr der Kosovaren in ihre Heimat, die Ausschaffung von Problemfällen sowie eine Harmonisierung der Visumspraxis. Beschlossen wurde eine enge Zusammenarbeit bei der Rückführung der Kosovo-Flüchtlinge sowie die Konstituierung einer Arbeitsgruppe unter Einbezug des Nicht-Schengen-Staates Schweiz zur gegenseitigen Information in den Bereichen Schlepperwesen und Geldwäscherei [32].
Die liberale Fraktion im Nationalrat beantragte mit einer Motion, der Bundesrat solle die schweizerische Flüchtlingspolitik und die Flüchtlingsaussenpolitik mit anderen europäischen Staaten über die bereits bestehenden Vereinbarungen hinaus koordinieren, insbesondere im Bereich der Ursachenbekämpfung von Flucht- und Migrationsbewegungen. Der Bundesrat führte aus, die EU habe signalisiert, nach der Genehmigung der bilateralen Abkommen mit der Schweiz dieser allenfalls eine Parallelübereinkunft zur Dubliner Konvention (Erstasylabkommen) anbieten zu wollen. Zudem bemühe sich die Schweiz, in anderen relevanten multilateralen Gremien (Europarat, OSZE, UNHCR usw.) eine möglichst koordinierte Politik für diesen Bereich zu erreichen. Auf seinen Antrag wurde die Motion lediglich als Postulat überwiesen [33].
Nationalrat Hasler (svp, AG) wollte den Bundesrat mit einer Motion verpflichten, die Informationsnetze vor Ort zu verbessern, um Migrationsströme in die Schweiz zu vermeiden und die Eingliederung der Leute in ihrer Heimat zu verbessern. Die Landesregierung, die auf die Tätigkeit der Schweizer Botschaften im Ausland und auf die Mitarbeit in internationalen Organisationen verwies, beantragte Umwandlung in ein Postulat; der Vorstoss wurde aber von Maury Pasquier (sp, GE) bekämpft und damit vorderhand der Diskussion entzogen [34].
Eine Motion Fritschi (fdp, ZH) verlangte vom Bundesrat eine Vorlage, damit jenen Fluggesellschaften, die Passagiere ohne gültige Einreisepapiere in die Schweiz transportieren, die Kosten für den Rücktransport und allfällige weitere Aufwendungen auferlegt werden können. Der Bundesrat erklärte, das geltende Recht trage den Anliegen des Motionärs bereits vollumfänglich Rechnung. Er war aber bereit, den Vorstoss in Postulatsform entgegen zu nehmen, um allenfalls abzuklären, ob sich zusätzliche gesetzliche Massnahmen aufdrängen, doch wurde dem Vorstoss von Roth (sp, GE) opponiert und seine Behandlung deshalb auf einen späteren Zeitpunkt verschoben [35].
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Im Vorjahr hatte das Parlament sowohl das totalrevidierte Asylgesetz verabschiedet als auch Teile davon durch einen dringlichen Bundesbeschluss bereits auf den 1. Juli 1998 in Kraft gesetzt. Gegen beide Vorlagen war noch vor Ende Jahr vor allem von Flüchtlingshilfswerken erfolgreich das Referendum ergriffen worden. Die Opposition richtete sich in erster Linie gegen den dringlichen Bundesbeschluss mit seinen verschärften Massnahmen gegenüber den „Papierlosen“ und den „Illegalen“. Gegen das Gesetz als solches war – da es die „Missbrauchsbestimmungen“ ebenfalls enthält – zwar ebenfalls das Referendum ergriffen worden, doch war dabei dessen Errungenschaft, die Einführung eines Status für Gewaltflüchtlinge zu deren vorläufiger Aufnahme gewürdigt und deshalb von den Flüchtlingsorganisationen Stimmfreigabe beschlossen worden [36].
Die konkrete Ausgestaltung des Gesetzes in den Verordnungen führte aber wieder zu einem Umdenken. Besonders ins Gewicht fielen für die Hilfswerke die in der Praxis vorgesehenen Verschärfungen des Asylrechts, welche über die Missbrauchsmassnahmen hinausgehen. Bisher war es so, dass sich die bei der Befragung eines Asylbewerbers anwesenden Vertreter eines Hilfswerks vorher mit dem Dossier des Betroffenen vertraut machen konnten. Neu ist eine vorgängige Akteneinsicht nicht mehr vorgesehen. Die Hilfswerke erachteten damit ihre im Gesetz verankerte Aufgabe, als Beobachter eine faire Befragung zu garantieren, grundsätzlich in Frage gestellt. Zudem lehnten sie auch die vorgesehene „Drittstaatenregelung“ ab, welche ihnen wie eine Vorwegnahme der neuesten SVP-Forderungen erschien (siehe oben). Nach altem Recht wurde ein Aufenthalt in einem „sicheren“ Drittstaat – und dazu zählen alle Nachbarländer der Schweiz – bis zu einer Dauer von 20 Tagen zugelassen, ohne dass ein Asylsuchender deswegen vom Verfahren in der Schweiz ausgeschlossen wurde. Nach neuem Verordnungsrecht muss nun diese Durchreise „ohne Verzug“ stattfinden, was je nach Distanz zu tolerierten Aufenthaltszeiten von weniger als 24 Stunden führen kann; eine Beschwerdemöglichkeit gegen die Wegweisung in den EU-Staat, von dem aus die Einreise erfolgte, wurde ebenfalls nicht mehr erwähnt. Die Vertreter der Hilfswerke kritisierten, selbst die EU habe nicht gewagt, so weit zu gehen; gegen Entscheide aufgrund der Dubliner Konvention (Erstasylabkommen) gebe es nach wie vor eine Rekursmöglichkeit. Die Schweiz dagegen wolle eine derartige Verschärfung ohne jede Diskussion im Parlament auf dem Verordnungsweg einführen.
Aus diesen Gründen beschlossen die Hilfswerke, das neue Asylgesetz ebenfalls aktiv zu bekämpfen  [37]. Auch die SP und der Schweizerische Gewerkschaftsbund, welche die Referenden nur sehr zurückhaltend unterstützt hatten, gaben nun klar die Nein-Parole zu beiden Vorlagen aus [38]. Ihnen schlossen sich die beiden grossen Landeskirchen an. Sie vertraten die Ansicht, Gesetz und Verordnungsentwürfe zeugten von einem Geist der Abschreckung, der angesichts der Flüchtlingsnot in Europa der humanitären Schweiz unwürdig sei und tatsächlich Verfolgten den Zugang zum Asylverfahren massiv erschwere [39]. Das Ja-Komitee, dem rund 80 bürgerliche Mitglieder der eidgenössischen Räte angehörten, unterstrich demgegenüber die Verbesserungen bei der Schutzgewährung für Gewaltflüchtlinge sowie die verstärkte Rückkehrhilfe [40]. Angesichts der Tatsache, dass mit der Mutterschaftsversicherung ein weitaus umstritteneres Thema im Vordergrund stand, verlief die Abstimmungskampagne eher ruhig [41].
Der Urnengang vom 13. Juni war ein klarer Erfolg für die Landesregierung und die Parlamentsmehrheit. Beide Vorlagen wurden mit über 70% der Stimmen angenommen, die dringlichen Massnahmen sogar noch etwas deutlicher als das eigentliche Bundesgesetz. Alle Kantone hiessen beide Vorlagen gut, die Deutschschweiz allerdings weit stärker als die Romandie. Am höchsten war die Zustimmung in den Kantonen Thurgau, St. Gallen und Zug, am schwächsten im Kanton Jura, der aber auch noch klar über 50% Ja-Stimmen einlegte. Entsprechend erfreut zeigte sich Bundesrätin Metzler am Abend des Abstimmungssonntags. Sie wertete das Ergebnis als Bekenntnis der Bevölkerung zu einem „Mittelweg“ in der Asylpolitik – „grosszügige Schutzgewährung für Menschen in Not bei gleichzeitiger Bekämpfung der gängisten Missbräuche“ – und als Zeichen der Offenheit und des Konsenses. Ähnlich sahen dies CVP und FDP, welche das doppelte Ja als Signal dafür werteten, die humanitäre Tradition der Schweiz aufrecht zu erhalten und möglichst viel Hilfe vor Ort zu leisten, im Inland aber klare Grenzen zu setzen. Die enttäuschte SP nahm sich vor, inskünftig in erster Linie eine pragmatische Asyldebatte zu führen [42].
Asylgesetzrevision
Abstimmung vom 13. Juni 1999

Beteiligung: 45,6%
Ja: 1 443 137 (70,6%)
Nein: 601 389 (29,4%)
Parolen:
Ja: CVP, FDP, SVP, EVP (*2), FPS, LdU, LP; Vorort, Arbeitgeber, SGV, CNG, VSA, SBV.
Nein: SP, GP, PdA, EDU; SGB, Schweiz. Bischofskonferenz, Evang. Kirchenbund; Flüchtlingshilfswerke, Jugendverbände.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Dringlicher Bundesbeschluss über Massnahmen im Asylbereich
Abstimmung vom 13. Juni 1999

Beteiligung: 45,6%
Ja: 1 447 984 (70,8%)
Nein: 595 908 (29,2%)
Parolen:
Ja: CVP, FDP, SVP, LdU (1*), LP, FPS, SD; Vorort, Arbeitgeber, SGV, VSA, SBV.
Nein: SP, GP, EVP, PdA, EDU; SGB, CNG, Schweiz. Bischofskonferenz, Evang. Kirchenbund; Flüchtlingshilfswerke, Jugendverbände.

* In Klammer Anzahl abweichender Kantonalsektionen
Die Vox-Analyse dieser Abstimmung zeigte, dass die beiden Vorlagen von allen sozialen Gruppen gutgeheissen wurden. Allerdings kam auch hier einmal mehr ein deutlicher Unterschied nach Sprachregionen zum Tragen. Die Annahmerate lag in der Romandie um rund 20% tiefer als in der Deutschschweiz. Der Tessin positionierte sich in der Mitte. Die Unterschiede zwischen Stadt und (stärker zustimmendem) Land bestanden, waren letztlich aber irrelevant. Beim Einfluss der politischen Faktoren konnten hingegen bedeutende Abweichungen vom Durchschnitt festgestellt werden. So bejahten nur 40 bis 45% der Personen, die der SP nahe stehen, eine Verschärfung der Asylpolitik. Bei den Sympathisanten der Grünen fiel dieser Anteil sogar auf einen Drittel. Die Parteien in der Mitte und am rechten Flügel verzeichneten eine noch grössere Gefolgschaft bei ihren Anhängern: 71% (CVP) bis 94% (SVP) folgten hier den Parteiparolen; die FDP lag mit mehr als 86% näher bei der SVP als bei der CVP [43].
Seit 1992 entscheidet die Asylrekurskommission (ARK) über Beschwerden abgewiesener Asylsuchender. Nachdem sie in den ersten Jahren der Kritik aus dem linken Lager ausgesetzt war, geriet sie – nach einigen Jahren der relativen Ruhe – nun plötzlich ins Kreuzfeuer der bürgerlichen Kreise. Bereits im Oktober des Vorjahres hatte FDP-Präsident Steinegger moniert, gewisse Entscheidungen der ARK seien „schlicht und einfach unverständlich“, weshalb er den Bundesrat auffordere, mit Weisungen auf das Gremium Einfluss zu nehmen. Unterstützt von 82 Mitunterzeichnern doppelte Nationalrat Fehr (svp, ZH) mit einer Interpellation nach, in der er die „unverantwortlichen Entscheide“ der ARK anprangerte. Seiner Ansicht nach leistet die „large und realitätsfremde“ Praxis der ARK dem Asylmissbrauch Vorschub, da damit signalisiert werde, dass man in der Schweiz mit einer Kaskade von Einsprachen ein Asylverfahren beliebig in die Länge ziehen könne. Der Bundesrat wies in seiner Antwort darauf hin, dass die ARK nur die Aufgaben wahrnimmt, welche ihr im Bundesbeschluss von 1990 über das Asylverfahren zugeteilt wurden. Er sah deshalb keine Veranlassung für Massnahmen, soweit ihm solche aufgrund der Gewaltenteilung und seiner ausschliesslich administrativen Aufsichtskompetenz überhaupt zur Verfügung stünden, insbesondere auch, weil in den letzten Jahren die ARK rund 90% der Wegweisungsentscheide des BFF stützte [44].
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Bei der Beratung des Stabilisierungsprogramms nahm der Ständerat mit 23 zu 4 Stimmen eine Motion des Nationalrates an, die den Bundesrat auffordert, die Ausgaben im Asylbereich bis zum Jahr 2000 auf maximal 1 Mia Fr. zurückzuführen. Erneut plädierte die Landesregierung vergebens für Umwandlung in ein Postulat, da angesichts unvorhersehbarer Ereignisse eine derart strikte Planung nicht möglich sei [45].
Der Bundesrat unternahm verschiedene Schritte, um im Asylbereich Einsparungen zu erzielen. Insbesondere beharrte er auf der Absicht, die Bundespauschale, die den Kantonen zur täglichen Betreuung fürsorgeabhängiger Asylsuchender zusteht, um rund einen Fünftel auf 14.50 Fr. zu senken, die Pauschale für anerkannte Flüchtlinge ungefähr im gleichen Umfang auf 20 Fr. zurückzunehmen und die einmalige Verwaltungspauschale von 1200 Fr. um 200 Fr. zu verringern. Die diesbezügliche Verordnung zum revidierten Asylgesetz ging Ende Januar in die Vernehmlassung [46]. Die Kantone meldeten gegen dieses Vorhaben geballten Widerstand an, da damit ein beachtlicher Teil der Kosten im Asylbereich auf sie überwälzt werde. Als Affront empfanden es viele Kantone, dass der Bund damit den Resultaten der gemeinsamen Arbeitsgruppe „Finanzierung Asylwesen“ vorgriff [47]. Dennoch wurde die Massnahme gleichzeitig mit dem neuen Asylrecht per 1. Oktober in Kraft gesetzt [48].
Die Tagespolitik im Berichtsjahr wurde – vor allem bis in den Sommer hinein – von den dramatischen Ereignissen im Kosovo beherrscht. Nachdem die Schweiz vorerst über verschiedene Kanäle Nothilfe in den Auffanglagern in Albanien und Mazedonien geleistet hatte, wurde Anfang April klar, dass darüber hinaus eine Flüchtlingswelle auf die Schweiz zurollen würde. Gleichentags wie Bundespräsidentin Dreifuss als erste westeuropäische „Ministerpräsidentin“ Mazedonien besuchte – und bei ihrer Heimreise ganz spontan 20 Flüchtlinge, deren Angehörige in der Schweiz leben, mitnahm, was ihr die Kritik der bürgerlichen Parteien, vor allem der SVP eintrug – beschloss die Landesregierung die kollektive Aufnahme von Kosovo-Flüchtlingen [49]. Die vom Bundesrat getroffene Sonderregelung eröffnete den Kosovaren in Albanien, Mazedonien oder in einem anderen Drittland (v.a. Montenegro) die Möglichkeit, relativ unbürokratisch ein Visum für die Einreise in die Schweiz zu beantragen; allerdings nur, wenn sie nahe Verwandte mit einer fremdenpolizeilichen Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz hatten (also nicht bloss asylrechtlich Aufgenommene) oder die Verweigerung des Visums eine grosse Härte für die Betroffenen bedeutet hätte. Damit sollten vor allem engste Familienangehörige (Ehegatten, Kinder und Eltern), Kranke, Verletzte und altersbedingt Pflegebedürftige einreisen dürfen. Am 11. Juli, nachdem Serbien dem international erzwungenen Rückzug aus Kosovo zugestimmt hatte, entschied der Bundesrat, die kollektive vorläufige Aufnahme Mitte August abzuschliessen [50].
Anfangs Juni, als täglich über 300 Neuankömmlinge einreisten, erwog der Sicherheitsausschuss des Bundesrates (Metzler, Ogi und Deiss) Notmassnahmen zu ergreifen. Diese sollten darauf abzielen, die Schweiz als Fluchtland weniger attraktiv zu gestalten, etwa durch die Errichtung von Barackenlagern und eine Senkung der Leistungen im Sozialbereich, insbesondere in der medizinischen Betreuung, sowie durch die Einbindung der hier anwesenden Verwandten in die (finanzielle) Verantwortung für ihre Familienangehörigen [51]. Als vor allem die Medien diese Haltung des Bundesrates fast ausnahmslos als ein – angesichts des drängenden Elends dieser Flüchtlinge – unwürdiges innenpolitisches Schauspiel kritisierten, krebste Metzler eine Woche später in der Fragestunde des Nationalrates zurück und erklärte, Notrecht würde nur als Ultima ratio eingesetzt, wenn die Strukturen, die beim Krieg in Bosnien aufgebaut worden seien, insbesondere die Betreuung einzelner Unterkünfte durch Militär, nicht ausreichen sollten [52].
Bereits einen Tag nach der Abstimmung zu den beiden Asylvorlagen gab es im Nationalrat anhand von vier Interpellationen aus den Fraktionen der CVP, der FDP, der GP und der SVP eine grosse Debatte zur Asylpolitik, insbesondere zur Krise im Kosovo und deren Folgen für die Schweiz. Die Grünen wollten vom Bundesrat wissen, ob die Kosovo-Flüchtlinge nicht nach Genfer Konvention Anrecht auf eine kollektive Asylgewährung hätten. Ihre Sprecherin Bühlmann (LU) warf dem Bundesrat vor, er habe die Signale aus der Bevölkerung (bedeutende Spenden an die Flüchtlingshilfswerke, Bereitschaft der im Land ansässigen Kosovaren zur Beherbergung ihrer Landsleute) nicht begriffen. Die CVP erkundigte sich nach Massnahmen der späteren Rückkehr der Kriegsvertriebenen und meinte, die Schweiz helfe mit ihrer grosszügigen Aufnahmepolitik vielleicht weniger den Flüchtlingen als vielmehr den Nachbarstaaten, die sich so elegant aus der Verantwortung stehlen könnten. Diesen Aspekt sprach auch die FDP an. Neben organisatorischen Fragen (Unterbringung, Vermeidung von Auseinandersetzungen zwischen ethnisch verfeindeten Gruppen) bat sie den Bundesrat, darüber Auskunft zu geben, ob er allenfalls eine Beteiligung an einer bewaffneten Kosovo-Friedenstruppe ins Auge fasse. Die SVP fragte, ob der Bundesrat bereit sei, den Grenzschutz zu verstärken. Ein wichtiges Anliegen war für diese Partei auch, dass auf jegliche Integration der vorläufig Aufgenommenen verzichtet wird; insbesondere sollten die Kinder unter ihnen nicht eingeschult werden und die Erwachsenen keinen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Die SP, die selber keine Interpellation eingereicht hatte, bezeichnete die Vorstösse der bürgerlichen Parteien als ein die Fremdenfeindlichkeit schürendes Wahlgerangel auf dem Buckel der Schwächsten.
In seiner Antwort hielt der Bundesrat fest, dass die Schweiz im europäischen Vergleich prozentual die höchste Zahl von Kosovo-Flüchtlingen aufgenommen habe. In Beantwortung der diesbezüglichen Fragen erklärte er, viele Kosovaren hätten nicht deshalb die Schweiz als Fluchtdestination gewählt, weil sie sich hohe Fürsorgeleistungen versprachen, sondern weil durch die Arbeitsmarktpolitik der letzten Jahre bereits sehr viele ihrer Landsleute hier leben. Ängste, die Aufnahmekapazität der Schweiz sei bald erschöpft, relativierte er hingegen. Dank dem Einsatz des Militärs könnten pro Monat rund 8000 Neuankömmlinge betreut werden, was deutlich über die momentanen Einreisen hinausgehe. Der SVP wurde geantwortet, eine Verstärkung des Grenzschutzes stehe durchaus zur Diskussion, ebenso Beschränkungen des Zugangs zum Arbeitsmarkt. Die Aus- und Weiterbildung der Flüchtlinge stehe nicht im Zeichen der Integration, sondern habe bessere Startchancen bei einer Rückkehr in die Heimat zum Ziel. Den sicherheitspolitischen Befürchtungen der FDP setzte der Bundesrat seinen Willen entgegen, weder ethnisch bedingte Abrechnungen unter Flüchtlingen noch durch sie verübte Terrorakte zu dulden; eine allfällige Teilnahme an einer Friedenstruppe machte er von einem Mandat der UNO abhängig. Den Grünen gegenüber verwies er auf die im April beschlossene kollektive Aufnahme der Kosovaren [53].
Anfangs Juli fand unter dem Vorsitz von Bundespräsidentin Dreifuss die nationale Asylkonferenz statt, ein alljährlich stattfindendes Treffen zwischen den involvierten Departementschefs sowie den Vertretern der Kantonsregierungen. Die Politik des Bundesrates wurde von den Gesprächspartnern generell als richtig erachtet, insbesondere die Hilfe vor Ort. Grundsätzlich wurde auch das Rückkehrkonzept der Landesregierung begrüsst, wobei den einen die verordnete Ausreise etwas zu schnell, den anderen eher zu langsam erfolgte. Keinen Erfolg konnte die bundesrätliche Delegation jedoch mit ihrem Vorschlag einer Ausdehnung des geltenden dreimonatigen Arbeitsverbots für Neuankömmlinge auf ein Jahr verbuchen, welches die SVP bereits seit längerem und die FDP sowie die CVP neuerdings verlangten. Im Verhältnis 5:3 lehnten die anwesenden Kantonsvertreter diese Idee ab, weil sie als Folge eines solchen Verbots eine Zunahme der Schwarzarbeit oder der Kriminalität befürchteten; zudem treibe dies nur die Fürsorgegelder in die Höhe, was die Bevölkerung angesichts untätiger Asylbewerber kaum verstehen würde. Eine Minderheit der Kantone äusserte sich hingegen positiv zu den bundesrätlichen Vorschlägen, weil alles vermieden werden müsse, was die Integration fördere [54].
Der Bundesrat hielt aber an seiner Absicht fest, die Dauer des Arbeitsverbots zu verlängern, weshalb er die Kantone bat, sich noch einmal dazu zu äussern. Hintergrund dieser neuerlichen Konsultation war, dass an der Asylkonferenz in erster Linie die für das Ressort „Soziales“ zuständigen Regierungsräte zu Wort gekommen waren, die häufig aus der SP stammen. Neu waren vor allem die Chefs der Polizeidepartemente sowie die kantonalen Gesamtregierungen gefragt. Diesmal stimmten 19 Kantone der Ausdehnung des Arbeitsverbots zu; einzig Basel-Stadt, Obwalden und die welschen Kantone (mit Ausnahme von Jura) lehnten es als kontraproduktiv ab [55]. Der Bundesrat verlor daraufhin keine Zeit und setzte wenige Tage nach Ablauf der Vernehmlassung das einjährige Arbeitsverbot in Kraft; dieses gilt nur für jene Asylbewerber, die nach dem 1. September des Berichtsjahres eingereist sind. Die bürgerlichen Parteien begrüssten die Ausdehnung des Arbeitsverbots, währenddem SP, Gewerkschaften und Flüchtlingshilfe heftige Kritik übten. Aber auch CVP und FDP waren der Ansicht, dass man unter diesen Umständen Vorkehren gegen die Schwarzarbeit ergreifen müsse. Sie verlangten deshalb Beschäftigungsmassnahmen sowie Weiterbildungsprogramme für die betroffenen Flüchtlinge. Diese hatte der Bundesrat bereits im Juni beschlossen und dafür einen Kreditrahmen von 5 Mio Fr. vorgesehen. Diese Programme sollten den Schutzsuchenden Kenntnisse vermitteln, die ihnen beim Wiederaufbau ihres Heimatlandes helfen können. Für die Monate November 1999 bis Februar 2000 wurde das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie beauftragt, eine erste Tranche für maximal 1000 kollektiv aufgenommene Kosovaren in Gang zu setzen [56].
Die SP-Fraktion wollte noch weiter gehen und den Bundesrat mit einer Motion auffordern, dem Parlament 36 Mio Fr. für Beschäftigungsprogramme zur Stärkung der Rückkehrfähigkeit der Kriegsflüchtlinge zu beantragen. Die Landesregierung machte geltend, aufgrund der nun rasch erwarteten Heimkehr der meisten Flüchtlinge aus dem Kosovo sei es gar nicht möglich, derart umfassende Vorhaben zu realisieren. Auf ihren Antrag wurde der Vorstoss abgelehnt [57]. Angenommen wurde hingegen ein Postulat Föhn (svp, SZ), welches konkrete Angaben über die vorzusehenden Lehrgänge (Maurer, Zimmermann usw.) machte [58].
Gleich wie die FDP, die mit ihrer Forderung nach einem Arbeitsverbot, nach einer weniger differenzierten Behandlung von kriminellen Asylbewerbern und nach einer Verstärkung der Grenzbewachung Positionen der SVP übernahm, wollte auch die CVP im Abstimmungsjahr das politisch brisante Thema des Vollzugs im Asylbereich nicht einfach kampflos der SVP überlassen. Ihre Fraktion reichte eine Motion ein, die den Bundesrat beauftragen wollte, Massnahmen zur Verringerung der schweizerischen Aufnahmestandards zu ergreifen. Konkret hiess das: kein Zugang zum Arbeitsmarkt und kollektive Unterbringung in Grenznähe für illegal Eingereiste, verstärkte Grenzüberwachung sowie Familienzusammenführung nur im engsten Kreis (Ehegatten, Kinder, Eltern). Anvisiert waren klar die Flüchtlinge aus dem Balkan. Als Korrelat zu diesen Drehungen an der Repressionsschraube verlangte die CVP, dass die Hilfe im Krisengebiet mit einem Sonderkredit von 100 Mio Fr. massiv verstärkt wird. In der Wintersession wurde auf Antrag des Bundesrates, der vorrechnete, dass der Bund unter verschiedenen Titeln bereits an die 100 Mio Fr. zur Hilfe vor Ort eingesetzt oder gesprochen habe, dieser Punkt der Motion abgelehnt, ebenso die grenznahe Internierung, da Personen, welche illegal in die Schweiz einreisen, entweder an den Nachbarstaat, aus dem sie eingereist sind, überstellt oder aber in das reguläre Asylverfahren aufgenommen werden, weshalb sich diese Massnahme erübrige. Die restlichen Punkte der Motion wurden als erfüllt abgeschrieben [59].
Eine andere Motion der CVP-Fraktion, die eine Überprüfung der Betreuungs- und Fürsorgestandards in der Asylpolitik verlangte, wurde auf Antrag des Bundesrates, der laufende Abklärungen im Rahmen der Arbeitsgruppe „Finanzierung Asylwesen“ geltend machte, nur als Postulat angenommen [60]. Eine Motion des Zürcher SVP-Abgeordneten Fehr, die eine Beschränkung der staatlichen Fürsorgeleistungen auf legal anwesende Asylbewerber forderte und illegal eingereiste, „papierlose“ und abgewiesene Personen davon ausnehmen wollte, wurde mit 76 zu 54 Stimmen verworfen. Auch hier begründete der Bundesrat seinen Antrag auf Ablehnung mit dem Hinweis auf die Arbeitsgruppe, deren Ergebnisse vorerst abgewartet werden sollten [61]. Eine von Loretan (fdp, AG) eingereichte Motion zur Internierung weggewiesener Ausländer und straffällig gewordener Asylsuchender wurde mit 26 zu 5 Stimmen deutlich gutgeheissen. Bundesrätin Metzler hatte sich unter anderem mit dem Verweis auf die Europäische Menschenrechtskonvention vergebens gegen den Vorstoss gewehrt [62].
Nach Beendigung des Krieges in Kosovo machte sich der Bundesrat Gedanken über die Modalitäten der Rückkehr der rund 60 000 Flüchtlinge aus der Region. Angesichts der Zerstörung und der Verminung dieser nach wie vor jugoslawischen Teilrepublik erachtete er eine rasche Ausreise aller Kriegsvertriebenen als nicht realistisch. Dennoch liess er keinen Zweifel daran, dass alle vorläufig Aufgenommenen über kurz oder lang die Schweiz verlassen müssen. Ab dem 1. Juli wurden freiwillige Rückkehren mit einem Beitrag von 2400 Fr. pro erwachsene Person und 1200 Fr. für Kinder sowie Beihilfen zum Wiederaufbau (sogenannte „shelter kits“) honoriert. Bis Ende Jahr reisten so fast 16 000 Personen in den Kosovo zurück. Wer bis Ende Mai 2000 ausreist, erhält noch die halbe Rückkehrhilfe und Materialhilfe vor Ort [63].
Eine besondere Volksgruppe im Balkan, nämlich die Roma, sprach Nationalrätin Bühlmann (gp, LU) in einem Postulat an. Sie bat den Bundesrat, diesen besonders diskriminierten Personenkreis erst bei einer völligen Normalisierung der Lage in Serbien, Mazedonien, Albanien und Bosnien dorthin zurück zu schicken. Die Landesregierung anerkannte die besondere Gefährdungssituation der Roma, weshalb deren Asylgesuche alle individuell geprüft würden. Auf seinen Antrag wurde der Vorstoss mit 75 zu 35 Stimmen abgelehnt [64].
Rund 30 000 Tamilen aus Sri Lanka leben mittlerweile in der Schweiz, aber nur 395 als anerkannte Flüchtlinge. Etwa 7700 Personen, die ihr Asylgesuch vor Mitte 1990 einreichten, wurden vorläufig aufgenommen, gut 11 000 haben eine Aufenthaltsbewilligung aus humanitären Gründen, und in über 8000 Fällen ist das erstinstanzliche Urteil hängig. Der grösste Teil dieser Gesuche ist seit 1994 pendent. Damals beschloss der Bundesrat, die tamilischen Gesuche, die zwischen Mitte 1990 und Ende 1992 eingereicht worden waren, zu sistieren, um vorrangig die neu eingehenden Anträge zu behandeln. Seither lebten diese Menschen in einer ständigen Ungewissheit über die Dauer ihres Aufenthalts in der Schweiz. Der Bundesrat erwog nun, für diese Flüchtlingskategorie einen (voraussichtlich positiven) Härtefallentscheid zu fällen und auch diese Personen vorläufig aufzunehmen. Nach neuem Asylrecht haben vorläufig Aufgenommene nach fünf Jahren der Anwesenheit Anrecht auf eine reguläre Aufenthaltsbewilligung. Gemäss Botschaft zum revidierten Asylgesetz handelt es sich dabei um einen Immigrationsentscheid, für den nicht mehr die Kantone, sondern das BFF und die ARK zuständig sind [65].
Nach der Wahl eines neuen Staatspräsidenten in Algerien, der versprach, nicht mehr auf Ausgrenzung, sondern auf Befriedung der fundamentalistischen Opposition zu setzen, ging das BFF davon aus, damit sei in diesem nordafrikanischen Land wieder Frieden eingekehrt, weshalb es die Wegweisung abgewiesener algerischer Asylsuchender, auch solcher, die der islamistischen „Heilsfront“ angehören, wieder aufnahm. Seit Jahresbeginn hatten 416 Algerier ein Asylgesuch gestellt; 25 erhielten Asyl, 33 wurden provisorisch aufgenommen. Die restlichen Gesuchsteller wurden nach Prüfung der Einzelfälle ab September nach und nach ausgeschafft [66].
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Frauen
In Anwesenheit von Bundespräsidentin Ruth Dreifuss wurde Mitte Juni der Aktionsplan der Schweiz zur Gleichstellung von Frau und Mann vorgestellt. Der Katalog von rund 3000 wünschenswerten Massnahmen ist eine Folgearbeit der 1995 in Peking durchgeführten UNO-Weltfrauenkonferenz. Die Umsetzung der unverbindlichen Empfehlungen hängt in erster Linie vom guten Willen und von den finanziellen Möglichkeiten der Adressaten (Behörden und Institutionen) ab. Die Ausarbeitung des Aktionsplanes erfolgte in enger Zusammenarbeit von 15 Bundesämtern und rund 50 nichtgouvernementalen Organisationen (NGOs) [67].
Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrates beauftragte die Parlamentarische Verwaltungskontrollstelle mit einer Kurzevaluation der zehnjährigen Tätigkeit des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG), in der insbesondere Wirkungsfragen angegangen werden sollten. Der Bericht kam zum Schluss, das Büro erfülle seinen Auftrag sehr kompetent und habe eine beeindruckende Aktivität in einem breiten Spektrum entwickelt. Ausgehend vom Bericht gab die GPK vier Empfehlungen zur Gleichstellungspolitik ab. Erstens solle das EBG die Entwicklung einer partnerschaftlichen Beziehung zwischen Frau und Mann fördern. Der Gleichstellungsauftrag werde oft einseitig frauenspezifisch angegangen; heute stelle sich die Frage nach Vereinbarkeit von Beruf und Familie aber auch aus Sicht der Männer. Zweitens soll das Büro die Vertretung von Frauen in technischen und wissenschaftlichen Berufen fördern. Drittens soll der Bundesrat konkrete Massnahmen treffen, um in der Bundesverwaltung Bewusstsein und Fachkompetenz für Gleichstellungsfragen zu unterstützen. Viertens sollen Parlament und Regierung in Botschaften und Berichten darlegen, wie sich die Vorlagen auf die Gleichstellung auswirken [68].
Im November gab das EBG erstmals seine neue Jahreszeitschrift „Paso Doble“ heraus. Die Publikation erscheint zweisprachig in einer Auflage von 85 000 Exemplaren und will in erster Linie Verantwortliche aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik ansprechen [69].
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Zur Wahl einer zweiten Bundesrätin sowie zur sogenannten Quoteninitiative siehe oben, Teil I, 1c (Einleitung und Regierung). Zum Abschneiden der Frauen bei Wahlen in eidgenössische und kantonale Gremien siehe oben, Teil I, 1e.
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In einem Leitentscheid anerkannte das Bundesgericht Lohnunterschiede zwischen gleich qualifizierten weiblichen und männlichen Arbeitskräften für zulässig, wenn diese auf eine starke individuelle Verhandlungsposition der neu eingestellten Person oder auf die konjunkturelle Situation im Zeitpunkt der Anstellung zurückgehen. Die Differenz ist jedoch im Rahmen periodischer Bereinigungen der Salärstruktur so bald als möglich und zumutbar zu beseitigen. Konkret hatte das Bundesgericht die Klage einer Frau zu beurteilen, welche für die gleiche Arbeit im Lokalressort einer Tageszeitung um rund 15 bis 25% schlechter entlöhnt wurde als ein nach ihr eingestellter männlicher Kollege. Das Unternehmen begründete die Lohndifferenz unter anderem mit der guten Konjunktur im Zeitpunkt der Anstellung des Mannes. Zusätzlich wurde geltend gemacht, der Bewerber sei der eigentliche Wunschkandidat gewesen und habe auf Grund dieser individuellen Verhandlungsposition auf einem Lohn bestanden, der seinem früheren Salär als Primarlehrer entsprach [70].
Zu einer Erhebung des Bundesamtes für Statistik über das Ausmass der unbezahlten Arbeit, die primär von Frauen geleistet wird, siehe oben, Teil I, 7a (Arbeitswelt). Für die Bestrebungen, die Frauen bzw. die Frauenforschung in der Wissenschaft stärker zu fördern, vgl. unten, Teil I, 8a (Hochschulen).
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Familienpolitik
Nach dem Scheitern der Mutterschaftsversicherung in der Volksabstimmung vom 13. Juni (siehe oben, Teil I, 7c) gaben sich die Parteien – insbesondere auch im Hinblick auf die nationalen Erneuerungswahlen im Oktober – besonders familienfreundlich. Die CVP schlug steuerliche Entlastungen vor; zudem rief sie nach einem Bundesrahmengesetz für die Ausrichtung von Kinderzulagen und nach einer besseren Abstimmung der Schulzeiten auf die Bedürfnisse der Eltern. Das verlangte auch die FDP, die sich zudem für mehr ausserfamiliäre Betreuungsstätten für Kinder stark machte. Von einer eidgenössischen Regelung für die Kinderzulagen wollte sie hingegen nichts wissen. Konkrete Zahlen nannten die SP und die Grünen. Sie forderten existenzsichernde Kinderzulagen, wobei die Steuerabzüge für Kinder im Gegenzug zu streichen wären. Die SP sprach sich zudem für Ergänzungsleistungen für minderbemittelte Eltern aus, welche über eine eidgenössische Erbschaftssteuer finanziert werden sollten [71].
Die CVP-Vorstellungen konkretisierten sich in einer Motion ihrer Solothurner Ständerätin Simmen. Sie verlangte, bei den direkten Steuern seien die Kinderabzüge zu erhöhen sowie Abzüge für Kinderbetreuung durch Dritte vorzusehen. Gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragte, weil der Vorstoss nicht nur die direkte Bundessteuer, sondern auch die nicht in der Kompetenz des Bundes liegenden Kantons- und Gemeindesteuern anvisiere, wurde die Motion mit 21 zu 8 Stimmen klar überwiesen [72].
Mitte März legte eine vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission ihren Schlussbericht vor, in welchem sie neue Modelle der Familienbesteuerung im Bereich der direkten Bundessteuer vorschlug. Am bestehenden Steuersystem kritisierten die Fachleute den steilen Progressionsverlauf, den Konkubinatsvorteil (keine gemeinsame Veranlagung) sowie eine ungenügende Berücksichtigung der Kinderkosten (kein Kinderbetreuungsabzug). Sie legten drei Reformmodelle vor, welche neben Differenzen in der konkreten Ausgestaltung gemeinsame Elemente aufweisen: Gleichbehandlung der Konkubinats- mit den Ehepaaren, Verzicht auf Besteuerung des Existenzminimums, Erhöhung des Kinderabzugs auf 7200 Fr., Abzug für die nachgewiesenen Kinderbetreuungskosten bis 4000 Fr., Haushaltsabzüge für Alleinerziehende sowie vollumfänglicher Abzug der Prämien der obligatorischen Krankenversicherung [73].
Die Pro Familia Schweiz, der Dachverband der schweizerischen Familienorganisationen, stellte das heutige Konzept der Sozialversicherungen radikal in Frage und postulierte ein Modell, das sich nicht nur auf die Erwerbsarbeit abstützt, sondern auch die unbezahlte Arbeit in Familie und Öffentlichkeit einbezieht [74].
In Übereinstimmung mit dem Bundesrat verweigerte die grosse Kammer einer Motion Jutzet (sp, FR) die Zustimmung, die eine Gesetzesänderung in dem Sinn verlangte, dass lohnbeziehende Väter bei der Geburt eines Kindes einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von mindestens einer Woche Dauer erhalten. Für die Ablehnung wurde geltend gemacht, dass solche Regelungen weiterhin den Vereinbarungen unter den Sozialpartnern vorbehalten bleiben sollen [75].
Lediglich als Postulat überwies der Nationalrat eine Motion Teuscher (gp, BE), die den Bundesrat beauftragen wollte, ein Konzept für eine Informations- und Sensibilisierungskampagne auszuarbeiten, um partnerschaftliche Modelle sowohl bei der Familienarbeit und der Kinderbetreuung als auch bei der Erwerbsarbeit zu unterstützen [76]. Gänzlich verworfen – und zwar mit 71 zu 26 Stimmen – wurde eine weitere Motion Teuscher, die eine Ergänzung von Art. 217 des Strafgesetzbuches (Vernachlässigung der Unterhaltspflichten) verlangte. Danach sollte säumigen Alimentenzahlern der Führerausweis entzogen werden können, bis sie ihren Verpflichtungen nachkommen. Der Bundesrat erklärte seinen Antrag auf Ablehnung damit, dass der Führerscheinentzug nicht als Strafe, sondern nur als Massnahme der kantonalen Verwaltungsbehörden verhängt werde, weshalb sich das Instrument im vorliegenden Fall nicht eigne [77].
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Das revidierte Eherecht, das auf Anfang 1988 in Kraft gesetzt wurde, hatte die Gleichstellung von Frau und Mann zum Ziel. Ganz konnte dieses Anliegen damals jedoch nicht umgesetzt werden; zu emotional verlief die Auseinandersetzung und zu gross war die Angst vor der traditionalistisch-konservativen Gegnerschaft und dem von ihr angekündigten Referendum. So wurden schliesslich Kompromisse beim Familiennamen und beim Bürgerrecht hingenommen. Das einzige Zugeständnis war für die Frauen, dass sie ihren Familiennamen beibehalten und jenem des Ehemannes voranstellen dürfen; die Kinder erhalten aber ausnahmslos den Familiennamen und das Bürgerrecht des Vaters. In der Zwischenzeit stiess diese Ungleichbehandlung der Geschlechter auf zunehmende Kritik und wurde sogar vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gerügt. Dieser Umstand hatte (allerdings vorab aus formaljuristischen Gründen) die inzwischen aus dem Parlament ausgeschiedene Nationalrätin und Rechtsprofessorin Sandoz (lp, VD) bewogen, eine parlamentarische Initiative mit der Forderung einzureichen, die Bestimmungen des ZGB seien so zu ändern, dass die Gleichstellung von Frau und Mann gewährleistet wird [78].
Der Nationalrat hatte die Initiative nach deren grundsätzlicher Gutheissung seiner Rechtskommission zur vertieften Ausarbeitung zugewiesen. Diese legte 1997 ihre Vorschläge vor. Danach sollen im Regelfall beide Ehegatten ihren Namen weiterführen und sich nur für die Kinder auf einen gemeinsamen Familiennamen einigen. Wenn beide den gleichen Namen tragen möchten, können sie entweder jenen des Mannes oder jenen der Frau wählen. Der mit dem neuen Eherecht eingeführte Doppelname ohne Bindestrich hat in diesem Konzept keinen Platz mehr. Die Kommission ging sogar noch einen Schritt weiter als die Initiantin und merzte auch beim Kantons- und Gemeindebürgerrecht die Ungleichbehandlung von Mann und Frau aus: Die Heirat soll künftig keine Auswirkungen mehr auf das Bürgerrecht haben, und die Kinder sollen das Bürgerrecht jenes Elternteils erhalten, dessen Namen sie tragen [79].
Der Bundesrat unterstützte zwar die Stossrichtung dieser Vorschläge, mochte sich jedoch mit dem Verzicht auf den Doppelnamen nicht einverstanden erklären. Als Begründung führte er an, der Doppelname habe sich in der Praxis bewährt; insbesondere entspreche er dem Bedürfnis, die Namenskontinuität und damit die Persönlichkeitsrechte der Frauen zu wahren, gleichzeitig aber die Verbundenheit der Eheleute untereinander und mit ihren Kindern im Namen auszudrücken [80].
In der Augustsession brauchte der Nationalrat nur gerade zwei Stunden, um sich voll und ganz der Linie seiner Kommission anzuschliessen. Die Beibehaltung des bisherigen Namens wird – vorausgesetzt, dass der Ständerat ebenfalls zustimmt – zum Normalfall, denn jede Lösung in Richtung eines gemeinsamen Familiennamens bedürfte neu einer Erklärung vor dem Standesamt. Die Doppelnamen werden wieder abgeschafft. Beim Familiennamen der Kinder müssen sich die Eltern auf den einen oder anderen Namen einigen. Heiraten Eltern erst, nachdem ihre gemeinsamen Kinder das 14. Altersjahr erreicht haben, so können die Jugendlichen den Familiennamen selber wählen. Diese Bestimmung war für CVP-Fraktionschef Maitre (GE) Anlass, noch einmal von einem absurden Gesetz zu sprechen, welches das Zivilstandsregister zu einem „Selbstbedienungsladen“ verkommen lasse. Trotz Gegenstimmen aus der CVP wurde die ZGB-Änderung sowohl beim Familiennamen als auch beim Bürgerrecht mit 92 zu 24 Stimmen deutlich angenommen [81].
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Das bilaterale Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit hat direkte Auswirkungen auf die Ausgestaltung der Familienzulagen. Erwerbstätige der Vertragsländer haben künftig für ihre Kinder Anspruch auf die Leistungen des Staates, dessen Gesetzgebung sie unterstellt sind, und zwar auch dann, wenn die Kinder in einem anderen Vertragsstaat wohnen. Die Leistungen sind in gleicher Höhe zu gewähren als wohnten die Kinder im leistungspflichtigen Land. Besteht im Wohnland der Kinder ebenfalls ein Leistungsanspruch (beispielsweise wegen der Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils), so muss dieser Staat die Leistungen ausrichten, wobei Leistungsunterschiede vom auszahlenden Land zu berücksichtigen sind [82].
In der Sommersession behandelte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Teuscher (gp, BE), welche die Vorstellung der SP und der Grünen im Bereich der Kinderzulagen (600 Fr. pro Monat für das erste Kind, 300 Fr. für jedes weitere) konkretisierte. Die vorberatende Kommission hatte die Initiative noch knapp gutgeheissen. Im Plenum wehte jedoch ein anderer Wind. Selbst die CVP lehnte den Vorschlag als Gieskannenlösung ab. Damit hatte die Initiative keine Chancen mehr. Mit 111 zu 64 Stimmen wurde sie klar abgelehnt [83].
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Die Volksinitiative „Für Mutter und Kind – für den Schutz des ungeborenen Lebens und für die Hilfe an seine Mutter“ kam mit 105 001 Unterschriften zustande. Das Begehren verlangt eine äusserst restriktive Regelung des Schwangerschaftsabbruchs. Die Abtreibung soll nur dann straffrei sein, wenn sich eine akute und körperlich begründete Lebensgefahr für die Mutter anders nicht abwenden lässt. Im Fall einer Vergewaltigung will die Initiative die Freigabe des Kindes zur Adoption erleichtern. Für die bedürftige Mutter soll die erforderliche Hilfe und Betreuung sichergestellt werden [84].
Mit einem überwiesenen Postulat Zwygart (evp, BE) bat der Nationalrat die Landesregierung, von einer interessenneutralen Stelle eine Statistik über die in der Schweiz durchgeführten Abtreibungen erstellen zu lassen [85].
Mitte Juli registrierte die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) nach einer über sechs Jahre dauernden Kontroverse als zwölfter Staat in Europa die Abtreibungspille RU 486 unter dem Namen Mifegyne. Das Mittel unterliegt wie der chirurgische Schwangerschaftsabbruch den Bestimmungen des schweizerischen Strafgesetzes. Es ist verschärft rezeptpflichtig und darf nur in bewilligten Kliniken oder Behandlungszentren verabreicht werden [86].
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Im Frühsommer gab das EJPD einen Bericht über mehr Rechte für gleichgeschlechtliche Paare in die Vernehmlassung, welcher fünf Modelle zur Diskussion stellt. Die Vorschläge gehen von punktuellen Gesetzesanpassungen (beispielsweise im Ausländer- und Erbrecht) über verschiedene Formen der registrierten Partnerschaft bis hin zur Öffnung des Instituts der Ehe [87].
Das Parlament war offenbar der Ansicht, die Mühlen der Verwaltung mahlten zu langsam, weshalb es an der Zeit sei, das Heft selber in die Hand zu nehmen. Mit 105 zu 46 Stimmen unterstützte der Nationalrat eine parlamentarische Initiative Gros (lp, GE), die für homosexuelle Personen, welche dauerhaft zusammen leben wollen, die Einführung einer staatlich registrierten Partnerschaft verlangt [88]. Mit 117 zu 46 Stimmen verwarf er hingegen eine parlamentarische Initiative, mit der Nationalrätin Genner (gp, ZH) ein Recht auf Ehe für Schwule und Lesben forderte [89].
Ein überwiesenes Postulat Bühlmann (gp, LU) bat den Bundesrat, bei der 1. Revision des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge Lösungen zur Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Lebensgemeinschaften zu unterbreiten [90].
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Kinder- und Jugendpolitik
Mitte Juni unterzeichneten die 174 Mitgliedstaaten der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) einstimmig das Übereinkommen Nr. 182 zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit. Damit sollen die zwangsweise Rekrutierung von Kindern zum militärischen Einsatz, die Sklaven- und Zwangsarbeit von Kindern, die Kinderprostitution und der Gebrauch von Kindern für illegale Handlungen wie den Drogenhandel sowie die Übertragung gefährlicher Arbeiten an Kinder international geächtet werden. Für diese besonders verwerflichen Formen der Kinderarbeit wurde das Schutzalter auf 18 Jahre festgesetzt. Um das Übereinkommen ratifizieren zu können, muss die Schweiz Art. 82 des Militärgesetzes anpassen. Zukünftig soll wie in Friedenszeiten auch im Landesverteidigungsdienst die Stellungspflicht erst in jenem Jahr beginnen, in welchem der Jugendliche das 19. Altersjahr vollendet; auf eine Herabsetzung des Alters um einen Jahrgang im Kriegsfall wird verzichtet. Weiterhin möglich bleiben die militärische Vorschulung sowie die vorgezogene Rekrutierung, da diese auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Änderung des Militärgesetzes entspricht der schweizerischen Ratifizierungspraxis für ILO-Abkommen. Während generell das innerstaatliche Recht im Zeitpunkt der Ratifizierung bereits angepasst sein muss, können bei der Ratifizierung von fundamentalen Abkommen wie dem vorliegenden kleinere Gesetzesanpassungen gleichzeitig vorgenommen werden. Mit der für internationale Abkommen unüblich kurzen Zeitspanne zwischen Unterzeichnung und Ratifikationsbegehren machte der Bundesrat deutlich, dass ihm dieses Thema ganz besonders wichtig ist. In der Wintersession stimmte der Ständerat der Ratifizierung einstimmig zu [91].
Gleich wie im Vorjahr der Ständerat gab auch der Nationalrat grünes Licht für die Ratifikation des ILO-Übereinkommens Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung sowie der ergänzenden Empfehlung Nr. 146. Gleichzeitig verabschiedete er die dadurch notwendig werdenden punktuellen Änderungen des Arbeitsgesetzes [92].
Kinder sollen inskünftig bei internationalen Adoptionen besser vor Missbräuchen geschützt sein. Der Bundesrat leitete Mitte Mai dem Parlament seine Botschaft zur Ratifizierung des Haager Adoptionsübereinkommens und zu einem entsprechenden Bundesgesetz zu. Die Vermittlung von Kindern aus der Dritten Welt hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Mittlerweile übersteigt sie die Zahl der rein schweizerischen und innereuropäischen Adoptionen. Das Haager Abkommen ist laut Bundesrat der bisher chancenreichste Anlauf, die Rechtslage dieser Kinder zu verbessern. Es verpflichtet unter anderem zur internationalen Zusammenarbeit. So teilen sich der Herkunfts- und der Aufnahmestaat in die Abklärungen, ob das Kind und die neuen Eltern füreinander geeignet sind. 32 Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert, 11 weitere unterzeichnet [93].
Die Stadt Luzern hatte als erste Ortschaft in der Schweiz ein Kinderparlament eingeführt, welches über ein eigenes Budget befinden konnte. Anfangs Februar nahmen die Stimmberechtigten mit dem deutlichem Mehr von über 80% die neue Gemeindeordnung an, welche den Jungen ein Antragsrecht im Stadtparlament sichert. Das Luzerner Kinderparlament ist somit das erste in Europa, welches bei den „Grossen“ mitreden darf. Gegen die von den Grünen eingebrachte Neuerung hatte sich lediglich die SVP gestemmt [94].
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Alterspolitik
Die UNO erklärte unter dem Motto „Alle Generationen – eine Gesellschaft“ 1999 zum Jahr der älteren Menschen. Bundespräsidentin Dreifuss lancierte bei dieser Gelegenheit einen Appell, Senioren nicht auszugrenzen, sondern von deren Lebenserfahrung zu profitieren. Die älteren Menschen rief sie dazu auf, mit den Angehörigen anderer Generationen solidarisch zu sein. Als Beispiel nannte sie die Mutterschaftsversicherung und die Unterstützung alleinerziehender Mütter [95].
Eine Studie des nationalen Forschungsprogramms „Alter“ (NFP 32) stellte fest, dass ältere Menschen aktiver denn je sind. Ihre wirtschaftliche Lage hat sich in den letzten Jahrzehnten spürbar verbessert, und sie fühlen sich wohler. Die Autoren der Untersuchung meinten, grundsätzlich habe sich die Altersvorsorge mit dem Drei-Säulen-Prinzip bewährt und wesentlich zum Rückgang der Altersarmut beigetragen [96].
In Weesen (SG) fand Mitte August die erste Senioren-Landsgemeinde statt. Der organisierende Schweizerische Senioren- und Rentnerverband (SSRV) wurde von den rund 3000 Anwesenden einstimmig ermächtigt, beim Bund (Bundesrat oder Parlament) die Einsetzung eines Seniorenrates zu beantragen, der in allen Altersfragen konsultiert werden und Stellungnahmen zur längerfristigen Entwicklung und Sicherung der Altersvorsorge formulieren soll. Zudem wurde eine Mitbestimmung in den Stiftungsräten der Pensionskassen und in allen jenen ausserparlamentarischen Kommissionen verlangt, welche die Altersvorsorge massgebend beeinflussen [97].
Rund 50 Mitglieder des National- und Ständerates, die sich über alle Parteigrenzen hinweg in alterspolitischen Fragen engagieren, schlossen sich zu einer Parlamentariergruppe Altersfragen zusammen. Diese wird von Nationalrat Widmer (sp, LU) präsidiert [98].
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Invalide
Gegen den Willen des Bundesrates, der Umwandlung in ein Postulat beantragte, nahm der Nationalrat eine Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) an, welche die Landesregierung beauftragt, durch die Bundesämter für Sozialversicherung und Statistik und in Koordination mit dem NFP 8 („Behinderte Menschen in der Schweiz“) den Aufbau einer schweizerischen Behindertenstatistik in die Wege zu leiten, welche die persönliche und finanzielle Situation der Invaliden in allen Sozialversicherungszweigen und in der Sozialfürsorge berücksichtigt [99].
Mitte Juni wurde die Volksinitiative „Gleiche Rechte für Behinderte“ mit 120 455 gültigen Unterschriften eingereicht. Zusätzlich zum neuen Verfassungsartikel, der Körper-, Geistig- und Psychisch-Behinderte erstmals erwähnt und vor Diskriminierung schützt, fordert das Begehren den freien Zugang zu allen Bauten, Anlagen und Dienstleistungen, die den Nichtbehinderten uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Mit ihrer Initiative wollen die Invaliden das Prinzip der „vollständigen Teilhabe“ verankern, zum Beispiel in den Bereichen Schule, Verkehr, Kommunikation und Arbeit [100].
Der Bundesrat war bereit, eine Motion Gross (sp, TG) entgegen zu nehmen, welche ihn beauftragt, dem Parlament ein Bundesgesetz über die Gleichstellung der Behinderten vorzulegen, das Art. 8 Abs. 4 der neuen Bundesverfassung konkretisiert [101].
Gegen den Willen des Bundesrates wurde im Nationalrat eine Motion Borel (sp, NE) angenommen, die eine Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Vorsorge (BVG) in dem Sinn verlangt, dass Bezüger einer IV-Rente – gleich wie andere Versicherte – jenen Teil der BVG-Gelder, der nicht zur Deckung des Invaliditätsrisikos dient, zur Wohneigentumsförderung vorbeziehen können [102].
Der Nationalrat überwies ein Postulat seiner SGK, das den Bundesrat auffordert, die gesetzgeberische Umsetzung von Anreizmodellen zur wirksamen beruflichen Eingliederung Behinderter in die Arbeitswelt im Rahmen der 4. IV-Revision vorrangig zu prüfen [103].
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Weiterführende Literatur
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Revue für Soziale Sicherheit, 1999, Nr. 3 (Beiträge zum Internationalen Jahr der Senioren).
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[1] Presse vom 13.1.99.1
[2] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 422 ff.2
[3] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2116 ff.3
[4] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 451 ff.4
[5] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1309 f.5
[6] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2672. Die Arbeitsgruppe, welche die Totalrevision des Anag vorbereitet, schlug vor, das Eingehen oder die Förderung einer Scheinehe als neuen Tatbestand für den Entzug einer Aufenthaltsbewilligung zu definieren (BaZ, 18.11.99).6
[7] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 680 ff. Diese Personenkategorie, welche nicht zu verwechseln ist mit den „Papierlosen“ im neuen Asylrecht (siehe unten), war auch Gegenstand eines überwiesenen Postulats Brunner (sp, GE) zum Krankenversicherungsobligatorium (Amtl. Bull. StR, 1999, S. 801 f.).7
[8] Presse vom 12.2.00. Eine Analyse der Wohnbevölkerung der Stadt Zürich zeigte, dass der Ausländeranteil 1900 bereits gleich hoch war wie 1999 (knapp 29%). 1910 betrug die ausländische Bevölkerung sogar 33,5%, der höchste je in Zürich registrierte Prozentsatz; allerdings war die ethnische Zusammensetzung wesentlich anders, da rund 70% der Ausländer Deutsche waren (NZZ, 7.9.99). Die SVP der Stadt Zürich verlangte mit einer Volksinitiative eine Ergänzung der Gemeindeordnung mit dem Satz: „Zürich ist keine Einwanderungsstadt“. Der Stadtrat (Exekutive) erachtete die Initiative nur als bedingt gültig, weil gemäss Bundesverfassung der Bund für die Einreise, den Aufenthalt und die Niederlassung von Ausländern sowie für die Asylgewährung zuständig ist (NZZ, 1.10. und 5.10.99).8
[9] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 645 ff., 654 ff. und 657 ff.; Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1580 ff. und 1598 ff.; BBl, 1999, S. 7027 ff. Siehe Peter Gasser, „Freier Personenverkehr Schweiz-EU“, in Die Volkswirtschaft, 2000, Nr. 2, S. 43-45.9
[10] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 188 ff. Siehe SPJ 1998, S. 279.10
[11] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 197 ff.11
[12] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2116.12
[13] Presse vom 16.6. und 21.10.99. Zum 3-Kreise-Modell siehe SPJ 1998, S. 279.13
[14] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 964 ff. Vgl. SPJ 1998, S. 281.14
[15] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 673 ff. SPJ 1998, S. 293.15
[16] NZZ, 19.6. und 11.11.99.16
[17] Presse vom 28.3.00. In der Fragestunde der Wintersession erklärte BR Metzler, für 2000 seien noch keine Gelder für die 1998 ins teilrevidierte Anag aufgenommenen Integrationsmassnahmen des Bundes vorgesehen. Die dafür notwendige Verordnung will der BR auf den 1.10.00 in Kraft setzen (Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2480). Vgl. SPJ 1998, S. 280. Zu einer Petition des Verbandes der kantonalen und kommunalen Integrationsorganisationen, die ein eigentliches, im EDI anzusiedelndes Bundesamt für Integration verlangte, siehe Presse vom 5.2.99.17
[18] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1224 f.18
[19] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1339 ff. Die deutliche Stellungnahme des BR änderte nichts an der Tatsache, dass die Städte Luzern und Rorschach (SG) in der Primarschule entsprechend dem Stand der Deutschkenntnisse getrennte Schulklassen einführten (TA, 5.6.99; SGT, 9.6.99; NLZ, 8.7.99). Der Regierungsrat des Kantons Bern lehnte getrennte Klassen in jedem Fall ab; auch der Grosse Rat verwarf ein entsprechendes Ansinnen eines Vertreters der SD mit 99 zu 62 Stimmen (Bund, 26.5. und 1.7.99).19
[20] Presse vom 24.8.99.20
[21] NZZ, 10.3.99. Der Kanton Zürich hat zur Integration ausländischer Kinder bereits 1996 ein spezielles Programm gestartet, das auf flexible Varianten der inneren Differenzierung setzt, die sich durch Unterricht in Niveaugruppen und eine höhere Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Stufen auszeichnet (NZZ, 21.8.99).21
[22] BaZ, 31.5.99. Mit einem Postulat verlangte die SP-Fraktion, der Bund solle die Kantone bei der Einschulung von Flüchtlingskindern durch die Schaffung mobiler pädagogischer Teams unterstützen. Der BR verwies auf die Kompetenzen der Kantone in diesem Bereich und beantragte erfolgreich Ablehnung des Vorstosses (Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2194 f.). Siehe dazu auch eine Interpellation Weber (sp, AG): ibid., S. 2220.22
[23] BaZ und Bund, 18.8.99.23
[24] NZZ und TA, 9.9.99.24
[25] BaZ, 11.9.99.25
[26] Presse vom 30.9.99; NZZ, 1.10.99.26
[27] Presse vom 15.1.00.27
[28] Presse vom 22.2.99. Siehe SPJ 1996, S. 273 ff.28
[29] BBl, 1999, S. 3424 ff.; Presse vom 29.5.99. Für diese Initiative warb die SVP einmal mehr mit reisserischen Plakaten: diesmal zeigten sie das Bild eines „fremden Finsterlings mit den Handschuhen des Berufsverbrechers, der unter Missbrauch des Asylrechts in die Schweiz eindringt“ (NZZ, 3.8.99). Die SVP-Sektionen der Kantone BE, TG und GR distanzierten sich von diesen Plakaten, die sie als „geschmacklos“ empfanden (SGT, 7.8.99; BüZ, 11.8. und 13.8.99).29
[30] NZZ, 28.7.99. Vgl. SPJ 1998, S. 286 (FN).30
[31] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 75 ff. und 771; Amtl. Bull. StR, 1999, S. 298 ff. und 366. Zum Inhalt der Abkommen siehe oben, Teil I, 2 (Relations bilatérales).31
[32] NLZ, 26.8. und 27.8.99. Am Parteitag der Liberalen forderte BFF-Direktor Gerber eine Anpassung an die härtere Gangart der EU in der Asylpolitik (NLZ, 13.9.99). Zur Politik der EU im Asylbereich siehe NZZ, 6.9.99 und TA, 18.10.99. Zum Schlepper(un)wesen vgl. die Antwort des BR auf zwei Interpellationen (Amtl. Bull. StR, 1999, S. 207 ff.; Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2223 ff.).32
[33] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1299 ff.33
[34] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1311 f.34
[35] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1310 f. Diese Forderung ist auch in der Asylinitiative der SVP enthalten (siehe oben).35
[36] Siehe SPJ 1998, S. 285 f. Wäre das Gesetz angenommen, der dringliche Bundesbeschluss aber verworfen worden, so hätten die verschärften Massnahmen wieder aus dem Gesetz gestrichen werden müssen.36
[37] Presse vom 7.4.99.37
[38] Presse vom 26.4.99. Der CNG blieb dagegen bei seiner Haltung, nur den dringlichen Bundesbeschluss abzulehnen.38
[39] Presse vom 11.5.99.39
[40] Presse vom 28.4.99.40
[41] Presse vom 25.4. bis 12.6.99.41
[42] BBl, 1999, S. 7293 ff.; Presse vom 14.6.99.42
[43] Hanspeter Kriesi et al., Analyse der eidg. Abstimmung vom 13. Juni 1999, VOX Nr. 68, Genève 1999.43
[44] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1381 ff. und 2500 f.; TA, 9.4.99. Siehe SPJ 1998, S. 287. Im Berichtsjahr hiess die ARK 7,4% der Beschwerden gut; in dieser Zahl nicht enthalten sind Teilgutheissungen und Kassationen (Presse vom 28.4.00). Zusammen mit dem totalrevidierten Asylgesetz trat am 1. Oktober auch die neue ARK-Verordnung in Kraft, welche bestimmt, dass alle Urteile materieller Natur nur noch von einem dreiköpfigen Richtergremium gefällt werden dürfen; damit entfallen die oft kritisierten einzelrichterlichen Entscheide (NZZ, 12.8.99).44
[45] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 35 f. Siehe SPJ 1998, S. 287. Der NR überwies ein Postulat Bührer (fdp, SH), das eine generelle Überprüfung der Kosten im Asylbereich verlangte (Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2672). Zu den Ausgaben im Flüchtlingswesen siehe auch die Antwort des BR auf zwei Interpellation (SVP-Fraktion sowie Bührer), ibid., 1999, S. 1341 ff. Zur Abgeltung an die Flüchtlingsorganisationen für deren Betreuungsaufgaben vgl. die Ausführungen des BR zu einer Interpellation Leu (cvp, LU), ibid., S. 2225 f.45
[46] Presse vom 26.1.99. SPJ 1998, S. 286 f.46
[47] Presse vom 4.5.99. Die Arbeitsgruppe diskutierte u.a. auch den Vorschlag, die Fürsorgeleistungen für Asylbewerber zeitlich zu begrenzen; vor allem abgewiesene Asylbewerber sollten so zur Ausreise motiviert werden (NZZ, 11.10.99).47
[48] Presse vom 1.10.99.48
[49] Presse vom 9.4. und 12.4.99.49
[50] Presse vom 29.4. und 12.7.99.50
[51] Presse vom 1.6.99. Die Leute vor Ort in den Empfangsstellen sahen die Situation allerdings bedeutend weniger dramatisch als die Behörden in Bern. Selbst Mitte Juni, als täglich über 1000 Flüchtlinge an der Grenze eintrafen und das BFF erneut von einer „Notsituation“ sprach, erklärten die Mitarbeiter der Empfangsstellen, sie hätten – dank der Unterstützung durch das Militär – die Lage voll im Griff (Bund, 17.6.99). Für die Betreuung der Flüchtlinge durch die Armee siehe oben, Teil I, 3 (Défense nationale et société). Zu den angewendeten Standards in der medizinischen und zahnmedizinischen Betreuung von Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen vgl. die Antwort des BR auf eine Anfrage Guisan (fdp, VD) in Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1419.51
[52] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 931 ff.52
[53] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1058 ff. Zur Forderung nach einem Ausland-Einsatz der Armee siehe oben, Teil I, 3 (Activité internationale).53
[54] Presse vom 2.7.99.54
[55] Presse vom 3.7. und 19.8.99.55
[56] Presse vom 26.8.99.56
[57] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2181 f.57
[58] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2204 f.58
[59] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2164 ff. Eine massive Aufstockung der Hilfe vor Ort verlangte auch eine Motion der SP-Fraktion,die ebenfalls nur teilweise als Postulat überwiesen wurde (Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2147). Im StR reichte Wicki (cvp, LU) eine Motion ein, die mit jener der CVP-Fraktion im NR identisch war. Auch diese wurde zum Teil abgelehnt und zum Teil als erfüllt abgeschrieben (Amtl. Bull. StR, 1999, S. 907 ff.).59
[60] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2496 f. Für eine Übersicht über die Betreuungsstandards von Flüchtlingen im europäischen Umfeld siehe Lit. Efionayi Mäder; LT, 4.12.99.60
[61] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2499 f.61
[62] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 911 ff. Die Motion war von 29 Standesvertetern unterzeichnet worden. Mitte Jahr beschloss der Grosse Rat des Kantons Aargau, mit einer Standesinitiative Internierungslager für straffällige und renitente Asylbewerber zu verlangen (Verhandl. B.vers., 1999, VI, I, S. 36; AZ, 19.6. und 24.6.99). Zur Asylpolitik der Parteien im Wahljahr vgl. NZZ, 26.8.99 und Bund, 13.9.99. Siehe auch oben, Teil I, 1e.62
[63] Lit. Britsch / Kaser; Presse vom 24.6.99 und 15.1.00. Siehe dazu auch die Interpellationen Merz, fdp, AR (Amtl. Bull. StR, 1999, S. 915 ff.), der FDP-Fraktion und Leu, cvp, LU (Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2492 ff. und 2674.).63
[64] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2494. Gestützt auf ein Rechtsgutachten und eine Analyse der Situation setzte das BFF Ende Jahr vorderhand die Rückführung der Roma aus (Presse vom 1.12.99).64
[65] Presse vom 28.9.99.65
[66] LT, 30.11.99.66
[67] Lit. Eidg. Büro; Presse vom 12.6.99. Die NGOs, die am Aktionsplan mitgearbeitet hatten, legten ihre weitergehenden – Forderungen in einem „NGO-Bericht zum Aktionsplan der Schweiz“ nieder (WoZ, 26.8.99). Vgl. auch SPJ 1995, S. 263.67
[68] Lit. Kurzevaluation; Presse vom 20.11.99.68
[69] Presse vom 12.11.99; TA, 22.11.99.69
[70] NZZ und TA, 9.11.99.70
[71] Bund, 7.9.99; TA, 10.9.99. Das familienpolitische Förderungsmodell der SP, dessen Kosten auf rund 2,6 Mia Fr. pro Jahr beziffert wurde, das aber im Gegenzug zu einem Abbau der Fürsorgeleistungen führen sollte, war bereits im Januar vorgestellt worden (Presse vom 15.1.99). Ende Juli präsentierte die CVP ihre neuesten Grundsätze zur Familienpolitik, welche in erster Linie auf eine steuerliche Entlastung der Familien setzen (Presse vom 30.7.99).71
[72] Amtl. Bull. StR, 1999, S. 879 ff.72
[73] Presse vom 13.3.99; Marc Stampfli, „Mehr Solidarität mit Familien im Steuerrecht?“, in CHSS, 1999, S. 73-78. In einem überwiesenen Postulat regte StR Spoerry (fdp, ZH) an, bei der Weiterbearbeitung der Familienbesteuerung sei auch eine pa.Iv. der WAK-StR von 1995 („Senkung der direkten Bundessteuer. Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes“) mit einzubeziehen (Amtl. Bull. StR, 1999, S. 874). Zu weiteren Vorschlägen für eine Steuerreform siehe oben, Teil I, 5, Direkte Steuern.73
[74] Presse vom 8.5.99; SZ, 15.5.99. Siehe dazu auch: Verena Schorn, „Materielle und immaterielle Solidarität: Anerkennung von Freiwilligenarbeit in der AHV“, in CHSS, 1999, S. 85-86.74
[75] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 120 f.75
[76] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2160 f.76
[77] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 107 f.77
[78] SPJ 1995, S. 270.78
[79] SPJ 1997, S. 296; NZZ, 20.4.99; LT, 7.5.99.79
[80] BBl, 1999, S. 5306 ff.80
[81] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1570 ff.81
[82] Lit. Frechlin. Siehe auch den Artikel von Barbara Haake, „Der Anspruch auf Familienzulagen für im Ausland lebende Kinder“, in CHSS, 1999, S. 99-103, welcher die heutige unterschiedliche Regelung in den Kantonen nachzeichnet.82
[83] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1280 ff. Der CNG schlug vor, einen Teil der überschüssigen Goldreserven der Nationalbank für die Finanzierung höherer Kinderzulagen zu verwenden (NZZ, 1.10.99).83
[84] BBl, 2000, S. 234 ff. Siehe SPJ 1998, S. 296.84
[85] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1322.85
[86] NZZ, 1.2.99; Presse vom 15.7.99. Die „Schweizerische Hilfe für Mutter und Kind“ erhob bei der Rechtskommission der IKS Beschwerde gegen den Entscheid (NZZ, 20.8.99). Diesem wurde vom Bundesgericht keine aufschiebende Wirkung erteilt, weshalb Mifegyne weiter im Handel blieb; zudem liess das BG durchblicken, dass die Beschwerde kaum Aussicht auf Erfolg habe (NZZ, 29.9. und 30.10.99; Presse vom 22.11.99).86
[87] Presse vom 16.6.99. Siehe SPJ 1996, S. 284 und 1998, S. 296.87
[88] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 1821 ff. Zu einer Umfrage zu diesem Thema sowie zu Äusserungen von Abgeordneten von FDP, SP und GP siehe Presse vom 23.6.99.88
[89] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2583 ff.89
[90] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2193 f.90
[91] BBl, 2000, S. 330 ff.; Amtl. Bull. StR, 1999, S. 1150 f. Ende Juni empfing BR Dreifuss von ausbeuterischer Arbeit betroffene Kinder aus Afrika, Südamerika und Asien, welche sich auf einem internationalen Sternmarsch nach Genf, dem Sitz der ILO befanden (Presse vom 28.5.99).91
[92] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 407 ff. Siehe SPJ 1998, S. 297 f. Auch diese Vorlage gehört zu den fundamentalen Abkommen der ILO.92
[93] BBl, 1999, S. 5795 ff.93
[94] Presse vom 8.2.99.94
[95] Presse vom 23.1.99.95
[96] Lit. Höpflinger / Stückelberger.96
[97] SGT, 13.8.99; Presse vom 18.8.99.97
[98] CHSS, 1999, S. 119.98
[99] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 149.99
[100] BBl, 1999, S. 7312 ff.; Presse vom 15.6.99. Siehe dazu Renat Beck, „Solidarität mit Behinderten“, in CHSS, 1999, S. 161-164. Zum neuen Verfassungsartikel und zur Volksinitiative vgl. SPJ 1998, S. 298 f.100
[101] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 2161 f.101
[102] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 147 ff.102
[103] Amtl. Bull. NR, 1999, S. 150. Zur 4. IV-Revision siehe oben, Teil I, 7c (Invalidenversicherung). Siehe dazu H. R. Schuppisser, „Die berufliche Integration von Behinderten“, in CHSS, 1999, S. 164-166.103
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