Année politique Suisse 2012 :  
Die Gesetzgebung in den Kantonen
 
1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
print
Neugliederung der Kantone, Totalrevision der Kantonsverfassungen, Gesetzgebung (Grundsätzliches) –
Regroupement des cantons, révision totale des constitutions cantonales, législation (questions de principe)
APPENZELL INNERRHODEN: Der Grosse Rat beschliesst am 3.12. in zweiter Lesung eine Revision der Kantonsverfassung zuhanden der Landsgemeinde 2013. Durch die Revision soll das Parlament die 1994 von der Landsgemeinde eingeschränkte Verordnungskompetenz teilweise zurückerlangen. Konkret sieht der Beschluss vor, dem Grossen Rat in den Bereichen Verwaltungsorganisation, Personalrecht und kantonaler Versicherungskasse das Verordnungsrecht zu gewähren. Ebenso soll er den Vollzug von Konkordaten regeln können, die er selber abgeschlossen hat. Die Revision wird 2013 an der Landsgemeinde behandelt werden (Aus den Verhandlungen des Grossen Rates vom 3. Dezember 2012, S. 2).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Am 25.7. lanciert alt-Nationalrat Hans-Rudolf Gysin die „Zusammenarbeits-Initiative“. Mit dem Volksbegehren wird eine verstärkte Kooperation beider Basel mit den restlichen Kantonen der Nordwestschweiz angestrebt. Die Initiative verlangt darüber hinaus die vollwertige Doppelvertretung der Kantone im Ständerat sowie je eine ganze Standesstimme für beide Basel. Zwei Wochen später lanciert das Initiativkomitee um Gysin zwei weitere Volksbegehren, welche im Grundsatz die gleichen Forderungen enthalten wie die Zusammenarbeits-Initiative, aber die beiden Anliegen getrennt aufnehmen. Als Grund für dieses Vorgehen wird die allfällige Verletzung der Einheit der Materie im Falle der ersten Initiative genannt (BaZ, 26.7. und 10.8.). – 2) Ende Juni lanciert ein überparteiliches Komitee die Fusionsinitiative, welche die Wiedervereinigung der Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft fordert (BaZ, 27.7. und 7.9.).
BASEL-STADT: Siehe Einträge Kanton Basel-Landschaft.
GENÈVE: Les Genevoises et Genevois ont accepté le nouveau projet de constitution de la République et canton de Genève. Cette décision marque ainsi la fin de la plus vieille constitution de Suisse encore en vigueur. Après avoir été approuvés par le parlement (145 voix contre 57 et 5 abstentions), les travaux de l’Assemblée constituante ont su convaincre 54.1% des votants; des votants relativement peu nombreux, puisque la participation s’est élevée à 31.9% (LT, 15.10.; www.ge.ch).
top
 
print
Stimmrecht – Droit de vote
-
top
 
print
Bürgerrecht, Niederlassungsrecht –
Droit de bourgeoisie, droit d’établissement
BASEL-STADT: Der Grosse Rat stimmt in zweiter Lesung einer Änderung des Bürgerrechtsgesetzes zu. Voraussetzung zum Erwerb des Basler Bürgerrechts ist nicht mehr wie bis anhin ein fester Wohnsitz in Basel über mindestens fünf sondern nur noch über mindestens zwei Jahre. Weiter soll es zukünftig als Basler Bürger möglich sein, ein zweites Kantonsbürgerrecht zu erwerben. Abgelehnt wurde die Revision einzig von der SVP (BaZ, 9.2.).
LUZERN: Der Kantonsrat überweist eine Kantonsinitiative zum Thema Asylwesen: Es wird gefordert, dass Asylverfahren beschleunigt werden, dass den Kantonen hauptsächlich nur noch Personen zugewiesen werden, deren Asylgesuch positiv entschieden ist, und dass die Kosten für die Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden vollumfänglich durch den Bund abgegolten werden (NLZ, 6.11.).
VALAIS: Le Grand Conseil a décidé d’assouplir les conditions de naturalisation. La loi modifiée sur le droit de cité valaisan prévoit entre autres la possibilité de recours en cas de refus. L’ensemble du texte a été accepté par 90 voix contre 13 (LN, 14.9.).
ZÜRICH: In der Volksabstimmung vom 11. März verwirft das Zürcher Stimmvolk sowohl das neue kantonale Bürgerrechtsgesetz als auch den ausformulierten Gegenvorschlag der SVP „Kein Recht auf Einbürgerung für Verbrecher“ mit 43,7% bzw. 40,4% bei einer Stimmbeteiligung von rund 40%. So werden weder die Anforderungen an die Deutschkenntnisse noch deren Nachweis kantonsweit einheitlich geregelt, noch wird im Gesetz verankert, dass kein Rechtsanspruch auf Einbürgerung besteht. Auch werden die Anforderungen an den strafrechtlichen Leumund nicht verschärft (NZZ, 12.3.).
top
 
print
Zivil- und Strafrecht, Gerichtswesen, öffentliche Ordnung, Datenschutz –
Droit civil et pénal, système judiciaire, ordre public, protection des données
AARGAU: 1) Mit der Totalrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes wird im Kanton Aargau eine neue Leitungsstruktur für die Justiz eingeführt und die Justizverwaltung als Führungsinstrument verstärkt. Das neu geschaffene Justizgericht wird zukünftig für die gerichtliche Beurteilung von Disziplinarfällen von Richterinnen und Richtern zuständig sein. Die bisherigen Gerichte bleiben grundsätzlich bestehen, ihre interne Organisation wird angepasst. Die Justizreform wird an der Volksabstimmung vom 11.3. mit 84,2% Ja-Stimmenanteil angenommen (Stimmbeteiligung: 37,0%; AZ, 12.3., www.ag.ch). – 2) Im Kanton Aargau soll an jedem Bezirksgericht neu ein Familiengericht geschaffen werden. Dieses ist ab 1.1.13 für alle familienrechtlichen Verfahren zuständig. Damit ist der Kanton Aargau der erste Kanton der Deutschschweiz, der Familiengerichte einführt. Diese Neuerungen führen auch zu einer Änderung der Kantonsverfassung. Diese Verfassungsänderung des Kinder und Jugendschutzrechts wird mit 85,5% bei einer Stimmbeteiligung von 37,1% angenommen (AZ, 12.3.). – 3)  Der Grosse Rat stimmt am 20.11. dem Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zu. Gegen das so genannte Hooligan-Konkordat wandten sich lediglich 12 Grossräte (www.ag.ch).
APPENZELL INNERRHODEN: 1) Der Grosse Rat beschliesst am 18.6. einstimmig, den Änderungen im Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zuzustimmen. Die Revision des Konkordats betrifft eine Verschärfung der bisherigen Massnahmen. Der Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung war bereits 2008 erfolgt (Aus den Verhandlungen des Grossen Rates vom 18. Juni 2012, S. 4). – 2) Der Grosse Rat verabschiedet am 3.12. einstimmig die Revision des Polizeigesetzes in erster Lesung zuhanden der Landsgemeinde 2013. Die Gesetzesrevision erweitert das Polizeigesetz um Ausführungsbestimmungen, die im Zusammenhang mit der „Interkantonalen Vereinbarung über die computergestützte Zusammenarbeit der Kantone bei der Aufklärung von Gewaltdelikten“ nötig wurden. Durch diese Vereinbarung wird allen Schweizer Kantonen Zugang zum elektronischen Violent Crime Linkage Analysis System (ViCLAS) gewährt. Das System wird zur Bekämpfung von seriellen Gewalt- und Sexualdelikten eingesetzt (Aus den Verhandlungen des Grossen Rates vom 3. Dezember 2012, S. 3).
BASEL-LANDSCHAFT: Mit einer Gegenstimme beschloss der Landrat eine Teilrevision des Gerichtsorganisationsgesetzes und des entsprechenden Dekretes. Mit der Vorlage werden in erster Linie die Leitungsstrukturen der Gerichte erneuert. Unter anderem wird eine Gerichtskonferenz geschaffen, die der Geschäftsleitung übergeordnet wird und das Gesamtgericht ablöst (www.baselland.ch).
BASEL-STADT: 1) Die SVP-Sicherheitsinitiative „für einen sicheren Kanton Basel-Stadt“ wird am 5.2. vom Stimmvolk mit einem Nein-Stimmenanteil von 54,6% verworfen. Die Initiative hätte einen Drittel mehr sichtbare Polizeipräsenz gefordert. Die Stimmbeteiligung beträgt 36,9% (BaZ, 6.2.). –  2) Mit einem äusserst knappen Resultat von 45 zu 44 Stimmen stimmt der Grosse Rat einer Änderung des Polizeigesetzes zu. Die Änderung folgte auf den ebenfalls knappen positiven Entscheid betreffend Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen. Die Beschlüsse unterliegen dem Referendum (www.bs.ch). – 3) Im Dezember reicht die Junge SVP eine Volksinitiative ein, die ein vollständiges Vermummungsverbot im öffentlichen Raum fordert. Damit soll insbesondere das Tragen des Niqab verboten werden (BaZ, 20.12.).
GENÈVE: 1) Le référendum lancé contre la loi sur les manifestions à potentiel violent ayant abouti en 2011, le peuple genevois s’est prononcé sur cet objet au cours de l’année sous revue. Le référendum, soutenu par la gauche et les syndicats, s’oppose à la nouvelle loi sur les points suivants: la responsabilité quasi-totale des organisateurs de manifestations en cas de problèmes, les sanctions pouvant s’élever jusqu’à 100 000 francs, l’interdiction d’une durée de cinq ans de manifester pour les organisateurs en cas de problèmes et ce, même sans responsabilité directe de l’organisateur. Les référendaires n’ont pas su convaincre et le peuple genevois a accepté la modification de la loi sur le domaine public (Manifestations à potentiel violent) par 53.9% des voix le 11 mars 2012. Cependant, argumentant que la loi votée est liberticide et restreint les libertés fondamentales de manière trop importante, le comité référendaire a annoncé vouloir faire recours au Tribunal fédéral (LT, 12.3.; www.ge.ch). – 2) Le 17 juin 2012, les Genevoises et les Genevois ont refusé la nouvelle loi sur l’organisation des institutions de droit public par 55.9% des voix. Cette décision a ravi une grande partie de la gauche et du MCG, opposés au projet. Ce dernier visait à modifier les principes de gouvernance pour l’ensemble des institutions de droit public. Cette décision s’inscrit dans la suite de la décision de 2008 qui avait vu le peuple genevois refuser trois lois qui souhaitaient réduire les effectifs des conseils d’administrations de trois institutions. (LT, 18.6.; www.ge.ch). – 3) Suite à l’entrée en vigueur du nouveau code de procédure civile suisse, le parlement genevois a décidé d’assouplir certaines dispositions relatives à la commission de conciliation en matière de baux et loyers considérées comme trop « dures ». Plus particulièrement, la disposition remise en question concerne l’obligation des parties de comparaître en personne lors des audiences de conciliation sous peine de perdre leurs droits. L’assouplissement de cette disposition, soumis au référendum obligatoire, a été accepté par 72.1% de la population en novembre de l’année sous revue (LT, 26.11.; www.ge.ch).
GLARUS: 1) Die Landsgemeinde folgt dem Landrat und nimmt die Änderungen des Einführungsgesetzes zum Zivilgesetzbuch an. Die Änderung wurde nötig, nachdem die eidgenössischen Räte 2009 eine Revision des Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht) verabschiedet hatten. Diese Revision sieht die Einführung des papierlosen, elektronischen Schuldbriefes vor. Zu dessen Umsetzung wird das kantonale Recht dahingehend verändert, dass der Regierungsrat ermächtigt wird, das elektronische Grundbuch einzuführen. Die Revision war vom Landrat auf dem Dringlichkeitsweg bereits per 1.1.12 in Kraft gesetzt worden (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 7 ff.; www.gl.ch). – 2) Die Änderung des Polizeigesetzes des Kantons Glarus wird auf Antrag des Landrats von der Landsgemeinde verabschiedet. Die Anpassungen wurden in den Augen der Gesetzesgeber nötig, weil die neue bundesrechtliche Strafprozessordnung keine präventive verdeckte Ermittlung mehr zuliess. Durch die entsprechende Revision des kantonalen Polizeigesetzes soll die Möglichkeit zur gesetzeskonformen, präventiven verdeckten Ermittlung wieder geschaffen werden (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 71 ff.; www.gl.ch).
JURA: 1) En deuxième lecture le Parlement a adopté par 47 voix l’abrogation de la loi sur la protection des données à caractère personnel (QJ, 24.10.). – 2) La Loi sur l’organisation de la protection de l’enfant et de l’adulte est adoptée par 56 députés en deuxième lecture (QJ, 23.5.).
LUZERN: 1) Der Kantonsrat nimmt in zweiter Lesung das neue Gesetz zur Schaffung eines Kantonsgerichtes an. Der Rat entscheidet sich für die von der Regierung favorisierte Variante und lehnt verschiedene Minderheitenanträge ab. Zukünftig können Einzelrichter bis zu einem Streitwert von 10 000 Franken selbständig entscheiden (NLZ, 15.5.). – 2) Weiter entscheidet sich der Kantonsrat einstimmig für die Änderung des Anwaltsgesetzes betreffend den Entzug des Anwaltspatentes. So werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Anwaltspatente entzogen werden können und fehlbare Anwältinnen und Anwälte aus dem Verkehr gezogen werden können (www.lu.ch). – 3) Der Entwurf eines Dekrets zur Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen wird vom Kantonsrat mit 99 zu 3 Stimmen gutgeheissen. Das geänderte Konkordat sieht unter anderem die Einführung einer Bewilligungspflicht für Fussball- und Eishockeyspiele in den obersten Ligen vor (www.lu.ch).
OBWALDEN: Der Kantonsrat beschliesst mit 25 zu 25 Stimmen mit Stichentscheid des Kantonsratspräsidenten die Überweisung einer Motion, welche die Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zu den im von Hanspeter Durrer verfassten Buch „Sein Wille geschehe“ beschriebenen Vorkommnissen in der Obwaldner Justiz fordert. Durrer beschreibt im Buch seine Leidensgeschichte vor verschiedenen Instanzen des Obwaldner Gerichts (www.ow.ch).
SCHAFFHAUSEN: Der Kantonsrat nimmt das neue Polizeigesetz in zweiter Lesung erwartungsgemäss an, nachdem der umstrittene Artikel über die Zulassung von ausländischen Staatsangehörigen zum Polizeidienst gestrichen wurde (SN, 3.4.).
SOLOTHURN: 1) Polizei und Justiz im Kanton Solothurn müssen künftig die Nationalität oder die Herkunftsregion von Tätern und Tatverdächtigen nennen. Das Stimmvolk hat den Umsetzungsvorschlag einer umstrittenen SVP-Volksinitiative mit einem Ja-Stimmenanteil von 70,3% angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug 39,2% (Blick, 11.3.). – 2) In der Abstimmung vom 11. März wird in Solothurn dem Beitritt zum Konkordat über private Sicherheitsdienstleistungen und der Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei mit 85,7% Ja-Stimmen bei einer Beteiligung von 43,1% zugestimmt. Der Beitritt zum Konkordat war im Kantonsrat am 14. Dezember 2011 mit 57 zu 24 Stimmen angenommen worden, die Änderung des Gesetzes über die Kantonspolizei mit 57 zu 26 Stimmen (www.so.ch).
SANKT GALLEN: Der Kantonsrat stimmt im Juni dem Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zu. Dieses in den Medien häufig als „Hooligan-Konkordat“ bezeichnete Abkommen sieht unter anderem vor, dass Fussball- und Eishockeyspiele der obersten Ligen im Kanton St. Gallen künftig bewilligungspflichtig sein sollten. Die Bürgerlichen begrüssen die Vorlage ebenso wie grosse Teile der Ratslinken. Nur vereinzelte SP-Abgeordnete äussern sich kritisch. Die Vorlage passiert das Parlament mit 96 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung (SGT, 25.4.).
TESSIN: 1) Ende Juni tritt das Gesetz über die Zusammenarbeit der Kantonspolizei und den kommunalen Einheiten in Kraft. Damit werden die kommunalen Polizeien neu in regionalen Korps organisiert. Dafür werden im Kanton acht Regionen definiert, wobei in jeder eine Stützpunktgemeinde bestimmt wird (CdT, 19.4.). – 2) Der Grosse Rat hat einer Standesinitiative der FDP zugestimmt, die vom Bund mehr Sicherheit rund um das Empfangszentrum für Asylbewerber in Chiasso fordert. Die Standesinitiative wurde mit 63 zu 12 Stimmen überwiesen. Die Initiative verlangt, dass die Fristen bei der Registrierung durch eine Aufstockung von Personal verkürzt werden. Zudem sollen in Chiasso aus Gründen der öffentlichen Sicherheit möglichst verschiedenartige Asylbewerber untergebracht werden. Das Empfangszentrum gelangt immer wieder in die Schlagzeilen, alleine im Jahr 2011 musste die Polizei 383 Mal eingreifen. National- und Ständerat haben bis Ende 2012 noch nicht zum Geschäft getagt (CdT und NZZ, 14.2., St.Iv. 12.305).
THURGAU: Die 2011 von der JSVP lancierte Volksinitiative „Vermummungsverbot im öffentlichen Raum“ wird im Berichtsjahr zurückgezogen. Das Begehren wollte die Vermummung des Gesichts im öffentlichen Raum verbieten und war hauptsächlich gegen Kleidungsstücke von muslimischen Frauen gerichtet (Amtsblatt des Kantons Thurgau, Nr. 20, S. 1307; siehe SPJ 2011, S. 391).
URI: Der Landrat beschliesst mit 60:2 Stimmen den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (so genanntes Hooligan-Konkordat; www.ur.ch).
VALAIS: 1) Le Grand Conseil a donné son accord à la refonte du système pénitentiaire en acceptant le décret modifiant la loi d’application du code pénal suisse en une seule lecture. En outre, le parlement cantonal a accepté la mise en place de quatre postes supplémentaires pour un montant de 400 000 francs. Les députés ont estimé ces renforts nécessaires compte tenu des conditions de travail difficiles dans les prisons valaisannes (LN, 14.12.). – 2) En acceptant une proposition de l’UDC, le parlement a décidé de réduire de 200 000 francs le budget accordé à la protection des données. Une majorité de 70 voix contre 48 a estimé que le montant actuel de l’ordre de 435 000 francs était trop élevé (LN, 13.12.).
VAUD: 1) Les Vaudoises et Vaudois ont accepté de modifier le terme « tutelle » en « curatelle de portée générale » ou « mandat pour cause d’inaptitude » dans leur constitution cantonale. Cette modification touchant les articles 74 et 142 a été acceptée par 95.63% des voix. Cette votation s’inscrit dans le nouveau droit de la protection de l’adulte et de l’enfant accepté par le parlement vaudois en mai de l’année sous revue (www.vd.ch). – 2) Au vu du nombre croissant de nouvelles tâches attribuées à la police cantonale vaudoise, le Grand Conseil a accepté de permettre au gouvernement de déléguer certaines de ces tâches à d’autres collectivités publiques ou personnes morales de droit public. Cette décision a été prise lors de la session de janvier (www.vd.ch). – 3) Le Grand Conseil vaudois a révisé les différentes lois et règlements relatifs au Comité des visiteurs de prisons et des lieux de privation de liberté (www.vd.ch). – 4) Au mois de janvier, les députés vaudois ont accepté une loi permettant à la police de mener des enquêtes préliminaires secrètes contre les pédophiles. Cette nouvelle loi n’implique pas de nouvelle pratique, mais devient ainsi conforme au nouveau droit fédéral (www.vd.ch).
ZÜRICH: 1) Mit 164 zu 4 Stimmen genehmigt der Kantonsrat das Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Damit werden unter anderem die Vormundschaftsbehörden durch sogenannte Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) abgelöst. Diese sind keine Laienbehörden mehr, sondern gewählte Fachgremien (TA, 26.6.). – 2) Im Kanton Zürich ist die verdeckte Ermittlung wieder erlaubt. Der Kantonsrat hat am 5.11. das revidierte Polizeigesetz in zweiter Lesung mit 126 gegen 20 Stimmen gutgeheissen (NZZ, 6.11.).   3) Der Kantonsrat befürwortet härtere Massnahmen gegenüber gewaltbereiten Sportfans. In zweiter Lesung stimmt er am 5.11. dem Gesetz über den Beitritt zum verschärften Hooligan-Konkordat mit 132 zu 23 Stimmen zu. Gegen diesen Beschluss wird am 16.11. das Referendum ergriffen (NZZ, 6.11.).
top
 
print
Behörden- und Verwaltungsorganisation –
Organisation des autorités et de l’administration
AARGAU: Das Personalgesetz wird revidiert und schafft die Grundlage für eine Personalkommission (AZ, 6.6.).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Mit einer Änderung des Personalgesetzes soll sichergestellt werden, dass Massnahmen bei Entlassungen kantonaler Angestellter möglichst sozialverträglich ausgestaltet sind. Die Vorlage, welche in Zusammenhang mit dem Entlastungspaket 12/15 entstanden war, beschliesst der Landrat einstimmig (BaZ, 27.1.; www.baselland.ch). –  2) Am 17.6. stimmt das Baselbieter Stimmvolk im Hinblick auf das Entlastungspaket 12/15 folgenden Bestimmungen zur Reorganisation der Gerichte und des Amtsnotariats zu: Zusammenführung der Bezirksgerichte (Ja: 67,6%), Zusammenführung der Behörden im Zivilrecht (61,0%), Abschaffung des Amtsnotariats (57,6%). Die Stimmbeteiligung beträgt 38% (BaZ, 18.6.; www.baselland.ch). –  3) Die im Juli von der Liga der Steuerzahler eingereichte Gesetzesinitiative „für einen effizienten und flexiblen Staatsapparat“ soll nach Entscheid der Regierung teilweise für ungültig erklärt werden. Zur Entlastung des Staatshaushaltes verlangte die Initiative verstärkte Anreize für effizientes und leistungsorientiertes Handeln. Der Beschluss der Regierung basiert auf einem extern erstellten Rechtsgutachten. Dieses beurteilt die Forderung, dass Löhne in der Verwaltung nur noch der Teuerung oder bei ausserordentlicher Leistung anzupassen seien, als unzulässig. Eine solche Bestimmung würde gegen die Kompetenzordnung in der Verfassung verstossen, da der Landrat abschliessend über die Gehälter in der Verwaltung beschliesse. Zulässig sei jedoch die Forderung nach Gleichstellung beim Kündigungsschutz: Die Initiative verlangte, dass Kündigungen analog Privatwirtschaft nach den Regelungen im Obligationenrecht erfolgen sollen. Der Beschluss des Landrates steht noch aus (BaZ, 7.11.).
BASEL-STADT: Der Grosse Rat beschliesst Änderungen zum Gesetz über die Geschäftsordnung des Grossen Rates sowie Ausführungsbestimmungen zur Geschäftsordnung (www.bs.ch).
BERN: In erster und einziger Lesung verabschiedet der Grosse Rat das Gesetz und Dekret über die Bereinigung und Aktualisierung der Justizreform. Geklärt und bereinigt werden neben institutionellen und organisatorischen Fragen insbesondere die DNA-Profil-Gesetzgebung (BZ, 21.11.).
GENÈVE: En novembre, le Grand Conseil a décidé d’instaurer une commission d’enquête parlementaire afin de répondre aux différentes affaires concernant la Cour des comptes. Le Grand Conseil s’était déjà exprimé en octobre sur le sujet, mais il n’avait finalement pas cru nécessaire la création d’une commission d’enquête. Cependant, les événements de l’automne (soudaine démission de Daniel Devaud; diverses accusations et plaintes pénales) ont fait changer d’avis le PDC et les Verts. Ainsi, seul le PLR s’est opposé à cette mesure, qui a finalement été logiquement acceptée par 61 voix contre 27 et 2 abstentions (LT, 17.11.).
GRAUBÜNDEN: 1) Die FDP-Verfassungsinitiative „gegen unnötige Bürokratie und Reglementierung“ wird Ende Januar mit 91,4% Ja-Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung liegt bei sehr tiefen 16,8%. Durch die neue Verfassungsnorm erhofften sich die Initianten eine Verringerung der administrativen Belastung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die Initiative wurde sowohl von der Regierung als auch vom Parlament unterstützt (SoS, 30.1.; siehe SPJ 2010, S. 329). – 2) Im März wird die Stimmbevölkerung zum Bau eines neuen kantonalen Verwaltungszentrums („Sinergia“) befragt. Die Vorlage beinhaltet die Sprechung eines Verpflichtungskredits über CHF 69 Mio. und war nicht unbestritten. Gegner des Projekts kritisieren den geplanten Neubau als zu teuer und fürchten, dass das neue Verwaltungszentrum, das am Churer Stadtrand entstehen sollte, die Innenstadt entleeren würde. Die Stimmbevölkerung unterstützt das Vorhaben mit 50,03% Ja-Stimmen (27 206 Ja-Stimmen gegen 27 168 Nein-Stimmen) bei einer Stimmbeteiligung von 41,4%. Die Stadtchurer Stimmbevölkerung lehnt die Vorlage mit rund 57% Nein-Stimmen klar ab (SoS, 12.03.). – 3) Die Abstimmungen im Grossen Rat werden neuerdings elektronisch abgehalten. Die Daten werden zwar gespeichert, öffentlich zugänglich sollen aber nur die Abstimmungsresultate aus den Schlussabstimmungen, nicht aber aus den Detailberatungen sein. Das abgeänderte Grossratsgesetz wird mit 53:48 Stimmen (Befürworter: FDP, Teile der BDP) angenommen (SoS, 19.4.).
JURA: Le Parlement a accepté la modification de la Loi d’organisations du Parlement de la République et du Canton du Jura par 50 voix (QJ, 29.2.).
NEUCHÂTEL: La rémunération des députés neuchâtelois doublera à partir de 2013. Le Grand Conseil a accepté à l’unanimité une révision de la loi d’organisation du parlement. La participation aux séances s’élèvera à 200 francs au lieu de 100 jusqu’à présent. Chaque groupe parlementaire recevra une indemnité annuelle de 3 000 francs par siège occupé au Grand Conseil. Tous les élus ont estimé nécessaire d’augmenter leur indemnisation, l’une des plus basses de Suisse. Le groupe PopVertsSol n’est pas parvenu à faire passer une hausse plus modérée. La proposition du Conseil d'Etat d'échelonner sur 4 ans l'augmentation des indemnités a également été refusée par une majorité des députés (Exp., 31.10.).
VAUD: 1) Le Grand Conseil a accepté une modification de loi demandant au Tribunal des prud’hommes de l’Administration communale à Lausanne de publier ses jugements en anonymisant les noms des collaborateurs en conflit avec l’Etat (24H, 4.4.). – 2) Le Grand Conseil a accepté à l’unanimité avec une abstention le projet de loi modifiant la loi du 12 décembre 1979 d'organisation judiciaire (Election des juges cantonaux suppléants ; 24H, 30.10.). – 3) Le 5 juin 2012, le Grand Conseil vaudois a adopté un crédit de 15.5 millions de francs afin de reconstruire le toit du nouveau parlement vaudois « Rosebud » par 115 voix contre 3 et 9 abstentions. Le comité référendaire, soutenu notamment par le Mouvement pour la défense de Lausanne, estime que le nouveau toit à l’architecture contemporaine et recouvert de métal gris ne s’insère pas dans le paysage urbain lausannois. Le référendum ayant abouti, le ministre Pascal Broulis a proposé un projet remanié. Le nouveau toit sera recouvert de tuiles en terres cuites et aura une forme plus conventionnelle. Au vue de l’important soutien à ce projet remanié, le Grand Conseil a préféré trouver un compromis plutôt que de soumettre ce projet remanié aux citoyens vaudois. Les députés ont ainsi annulé le décret de juin par 113 voix contre 4 et 14 abstentions. Puis, ils ont accepté le nouveau décret portant sur le projet remanié sans opposition, mais avec 5 abstentions (24H, 30.6.; 27.11.).
VALAIS: Le Grand Conseil a accepté d’augmenter les indemnités versées aux groupes parlementaires. En plus de l’indemnité de base de 6 000 francs, les groupes toucheront désormais 5 000 francs par député, au lieu de 3 000 francs. Cette mesure, qui a été acceptée par 70 contre 56 voix, coûtera 260 000 francs supplémentaires (LN, 15.6.).
ZÜRICH: 1) Das Zürcher Stimmvolk will nicht, dass bei Verfahren vor Mietgerichten keine Kosten erhoben werden. Es lehnt eine Volksinitiative «Rechtsschutz für alle (Mietgericht gebührenfrei)» am 25.11. mit 59,8% Nein-Stimmenanteil bei einer Stimmbeteiligung von 34,9% ab (NZZ, 26.11.). – 2) Mit 128 zu 33 Stimmen verabschiedet der Kantonsrat Änderungen am Kantonsratsgesetz und an seinem Geschäftsreglement. Vom grossen Anlauf der Effizienzsteigerung, wie etwa verkürzte Fristen für die Beantwortung von Vorstössen oder Straffung bei Dringlichkeitserklärungen und bei der Behandlung von parlamentarischen Initiativen im Rat, blieb am Ende wenig übrig (NZZ, 18.12.). – 3) Das Parlament stimmt dem Gesetz über den verstärkten Einbezug des Kantonsrats im Bereich der interkantonalen und internationalen Zusammenarbeit mit 163 zu 0 Stimmen zu (NZZ, 11.9.).
top
 
print
Wählbarkeit und Amtsdauer der Behörden –
Eligibilité et durée du mandat des autorités
APPENZELL INNERRHODEN: Der Grosse Rat behandelt am 22.10. eine an der Landsgemeinde 2012 eingereichte Initiative zur Amtszeitbegrenzung der Standeskommissionsmitglieder (kantonale Exekutive). Gemäss dem Initiativbegehren soll kein Mitglied mehr als zwölf Jahre der Standeskommission angehören dürfen. Der Grosse Rat verzichtet auf die Ausarbeitung eines Gegenentwurfs und beschliesst, die Initiative der Landsgemeinde 2013 in ablehnendem Sinne zu unterbreiten (Aus den Verhandlungen des Grossen Rates vom 22. Oktober 2012, S. 4).
SOLOTHURN: Nebenamtliche Richter dürfen nicht mehr gleichzeitig im Kantonsparlament sitzen. Die Änderung der Kantonsverfassung zur Ergänzung der Unvereinbarkeiten wird am 23.9. mit 88,5% angenommen. Die Stimmbeteiligung liegt bei 38,7%. Seit 1969 dürfen vollamtliche Richter im Kanton Solothurn nicht zugleich im Parlament sitzen. Jetzt wird die personelle Gewaltenteilung auch auf die Ersatzmitglieder des Obergerichts und die Mitglieder des Steuergerichts ausgedehnt (SZ, 24.9.).
TESSIN: Einer Änderung der Kantonsverfassung muss am 23.9. die Stimmbevölkerung zustimmen. Dabei wird jedoch nur ein Artikel tangiert, welcher die Gewaltentrennung regelt und damit Unvereinbarkeiten klärt. Dabei wird ausgeschlossen, dass ein Mitglied des Staatsrates, des Grossen Rates oder der kantonalen Judikative gleichzeitig ein Amt der eidgenössischen Judikative antreten kann. Zudem sollen neu auch Friedensrichter nicht mehr als Grossräte gewählt sein, beziehungsweise beide Funktionen gleichzeitig ausüben. Der Grosse Rat hatte die Vorlage mit 67 zu 2 Stimmen beschlossen. Mit einem Ja-Stimmenanteil von 71,6% wird die Änderung deutlich gutgeheissen (Stimmbeteiligung: 41,1%; CdT, 19.4., www.ti.ch).
top
 
print
Wahl- und Abstimmungsverfahren, Landsgemeinde –
Modes d’élection et de votation, landsgemeinde
BERN: 1) Der Grosse Rat überweist eine Motion, welche die Regierung zur Einreichung einer Standesinitiative verpflichtet, über die der Kanton im Nationalrat eine Sitzgarantie für den Berner Jura erwirken will (BZ, 8.6.). – 2) Der Grosse Rat verabschiedet das Gesetz über die politischen Rechte. Ersatzwahlen in den Regierungs- oder in den Ständerat können künftig auch in stiller Wahl abgehalten werden. Bei einer Differenz von weniger als 0,1 Prozent zwischen den Ja- und Nein-Stimmen muss zudem bei Abstimmungen und Majorzwahlen neu obligatorisch nachgezählt werden. Zudem darf der Regierungsrat keine Abstimmungsempfehlungen mehr abgeben, die sich von der Haltung des Grossrats unterscheiden (BZ, 6.6.).
GRAUBÜNDEN: Der Grosse Rat beschliesst im Berichtsjahr die Proporzinitiative 2014 („Für gerechte Wahlen“) der Stimmbevölkerung zur Ablehnung zu empfehlen. Die Initiative, die nicht mit der 2011 vom Parlament ungültig erklärten Proporzinitiative zu verwechseln ist, sieht vor, die Grossratswahlen erstmals 2014 nach Verhältniswahlrecht durchzuführen. Als Wahlkreise sollen die Bezirke gelten. Die drei grössten Parteien im Parlament (CVP, FDP, BDP) lehnen die Initiative ab, während die übrigen Parteien das Begehren unterstützen. Ein Gegenvorschlag, wonach die Grossratswahlen erstmals 2018 nach Proporz durchgeführt werden sollen, scheitert im Parlament. Die Abstimmung wird auf 2013 angesetzt (Beschlussprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden, S. 214; Wortlautprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden, S. 264 ff.; siehe SPJ 2011, S. 393).
NIDWALDEN: Der Landrat verabschiedet in zweiter Lesung die Teilrevision des Proporzgesetzes. Mit der Einführung der doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung wird eine verfassungskonforme Berechnungsmethode für die Auswertung der künftigen Landratswahlen geschaffen. Sowohl die SVP als auch das Referendumskomitee „Majorz: Kopf- statt Parteiwahl“ haben einen Gegenvorschlag für ein konstruktives Referendum hinterlegt. Die Abstimmung wird im Herbst 2013 stattfinden (www.nw.ch).
URI: Die von der jungen CVP eingereichte Initiative „Kopf- anstatt Parteiwahlen“, die die Einführung des Majorzwahlverfahrens in allen 20 Urner Gemeinden beabsichtigt hätte, wird am 23.9. von der Urner Stimmbevölkerung mit 57,5% Nein-Stimmenanteil verworfen. Die Beteiligung liegt bei 35,3% (www.ur.ch).
ZUG: Geht es nach dem Willen von CVP und FDP, den beiden grössten Fraktionen im Zuger Kantonsrat, erhält Zug ein neues Wahlsystem. Die beiden Parteien haben Anfang Jahr eine Verfassungsinitiative für eine Majorzwahl mit 2 130 gültigen Unterschriften bei der Staatskanzlei eingereicht. Dafür erhalten sie nun Unterstützung vom Kantonsrat. Dieser hat die Initiative nach der ersten Lesung mit 43 zu 33 Stimmen gutgeheissen. Dafür sind alle CVP-, FDP- und GLP-Kantonsräte, dagegen alle Alternativen, die Sozialdemokraten und die SVP. Ziel der Initiative ist, dass alle Exekutivmitglieder im Kanton und in den Gemeinden neu im Majorzverfahren gewählt werden - ein System, das viele andere Kantone kennen. Entscheiden muss darüber am 9. Juni 2013 das Zuger Stimmvolk (NLZ, 14.12.).
top
 
print
Referendum und Initiative –
Référendum et initiative
BASEL-STADT: Einstimmig und mit Verzicht auf eine zweite Lesung beschliesst der Grosse Rat eine Änderung des Gesetzes betreffend Initiative und Referendum (IRG). In Zukunft behandelt das Parlament die rechtliche Zulässigkeit von Initiativen sowie das weitere Vorgehen gemeinsam in einer Sitzung (www.bs.ch).
ZÜRICH: Der Kantonsrat beschliesst mit 88 zu 56 Stimmen (SP, GP, GLP, EDU und AL), die Möglichkeit des konstruktiven Referendums abzuschaffen. Das 2005 eingeführte, konstruktive Referendum hatte es ermöglicht, mit lediglich 3 000 Stimmen einen Gegenvorschlag zu einem Gesetz zu präsentieren. Das Stimmvolk stimmt am 23.9. der Abschaffung des konstruktiven Referendums mit 59,6% bei einer Beteiligung von 41,3% zu (NZZ, 24.4. und 24.9.).
top
 
print
Gemeinden, Korporationen, Regionalorganisation –
Communes, corporations, régions
APPENZELL INNERRHODEN: Die Landsgemeinde lehnt am 29.4. die Verfassungsänderung zur Bezirksfusion knapp ab. Der Entwurf sah vor, die gegenwärtig sechs Bezirke des Halbkantons zu zwei Bezirken (Appenzell und Oberegg) zu fusionieren. Vorgesehen war, die fünf Bezirke des inneren Landes zu einem Bezirk zu vereinen. Die Vorlage kam auf Antrag des Parlaments und gegen den Willen der Regierung zur Abstimmung. Die Exekutive setzte sich jedoch durch. Ein Gesetz über die freiwillige Fusion der Bezirke wird von der Landsgemeinde angenommen (NZZ, 25.4. und 30.4.).
BERN: Bei einer Stimmbeteiligung von 37,4% heissen knapp 62% der Berner Stimmberechtigten eine Änderung der Kantonsverfassung gut, wonach der Kanton Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen (Verhinderung einer Grossfusion durch das Nein einer einzelnen Gemeinde; fragliche wirtschaftliche bzw. organisationale Überlebensfähigkeit) zur Fusion zwingen kann. Auch die entsprechende Änderung des Gemeindegesetzes wird mit gut 61% Ja-Stimmenanteil angenommen (BZ, 24.9.).
GRAUBÜNDEN: 1) Im September äussert sich die Stimmbevölkerung zur geplanten Gebietsreform. Diese war bereits im Vorjahr im Grossen Rat diskutiert worden. Die Vorlage sieht die Schaffung der verfassungsmässigen Grundlage für eine Neuorganisation des Kantons vor. Durch sie sollen Regionalverbände, Bezirke und Kreise durch elf Regionen ersetzt werden. Die Kreise sollen nur noch als Wahlkreise für die Grossratswahlen beibehalten werden. Der Souverän unterstützt das Vorhaben, das breiten parteipolitischen Support findet, mit 77,2% bei einer Stimmbeteiligung von 32,1% klar. Die konkrete Ausgestaltung der Kompetenzen und Aufgaben der neuen Regionen steht allerdings noch aus (SoS, 24.9.; siehe SPJ 2010, S. 323, SPJ 2011, S. 395). – 2) Die Frist zur Behandlung der Volksinitiative „starke Gemeinden, starker Kanton“, der ebenfalls eine Reorganisation des Kantons und seiner Verwaltungsebenen fordert, wird im Berichtsjahr auf Wunsch der Initianten und mit Unterstützung der Regierung um sechs Monate verlängert. Ursprünglich war vorgesehen gewesen, dass das Begehren am 3.3.13 zur Abstimmung hätte kommen sollen. Wegen seiner Wichtigkeit und der hohen Anzahl Abstimmungsvorlagen an besagtem Datum wurde jedoch eine Verschiebung als angezeigt erachtet. Dem Kommissionsantrag wird mit 88 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen gefolgt (Beschlussprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden, S. 478; Wortlautprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden, S. 568 f.).
LUZERN: Am 25.11. nimmt die Stimmbevölkerung mit 60,5% Ja-Stimmenanteil die Änderung des Finanzausgleichgesetzes über Beiträge an Gemeindefusionen an. Mit dem per obligatorisches Finanzreferendum zur Abstimmung gelangten Gesetz erhalten in Zukunft nicht mehr nur die finanzschwachen, sondern alle fusionswilligen Gemeinden einen kantonalen Unterstützungsbeitrag. Die Beteiligung beträgt 27,9% (www.lu.ch).
NIDWALDEN: In zweiter Lesung genehmigt der Landrat eine Teilrevision des Gemeindegesetzes. Damit soll die 2010 fälschlicherweise ersatzlos aufgehobene Regelung bezüglich Finanzierung, Liquidation und Schuldenhaftung von Gemeindezweckverbänden rückgängig gemacht werden (www.nw.ch).
TESSIN: Anfang Mai wird mit 11 500 Unterschriften eine Verfassungsinitiative eingereicht, welche verlangt, dass 17 Gemeinden in der Umgebung von Bellinzona bis Ende 2017 zu einer Grossgemeinde Bellinzona fusioniert werden. Gleiches soll mit 18 Gemeinden rund um Locarno geschehen. Nach der Beurteilung durch das Parlament wird das Stimmvolk das letzte Wort haben (CdT, 5. und 18.5.).
top
 
print
Militär, Zivilschutz – Armée, protection civile
GLARUS: Die Landsgemeinde folgt dem Landrat in Sachen Gesetz über den Bevölkerungsschutz. Dieses wurde erstmals seit 1972 (Notrechtsgesetz) angepasst. Die Änderungen nehmen sich der veränderten sicherheitspolitischen Lage an und überführen organisatorische Bestimmungen in Bezug auf das Zusammenspiel der Behörden und der Partnerorganisationen von Verordnungsstufe auf Gesetzesstufe (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 50 ff.; www.gl.ch; siehe SPJ 2011, S. 395).
NIDWALDEN: Der Landrat genehmigt in zweiter Lesung die Teilrevision des Feuerschutzgesetzes. Die Hauptpunkte der Revision sind die Erhöhung des Feuerwehrpflichtalters von 40 auf 48 Jahre sowie die kantonal einheitliche und zeitgemässe Entschädigung und die Erhöhung der Feuerwehrersatzabgabe (). http://www.nw.ch

 
2. ÖFFENTLICHE FINANZEN – FINANCES PUBLIQUES
print
Allgemeines –Généralités
AARGAU: Der Grosse Rat beschliesst eine Änderung des Gesetzes über wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen. Hauptziele sind eine Verbesserung und Vereinfachung der Steuerungen von Aufgaben und Finanzen, die Anpassung der Rechnungslegung des Kantons an die Empfehlungen des harmonisierten Rechnungsmodells für Kanton und Gemeinden sowie die Anpassung des Kreditrechts an diese Empfehlungen (AZ, 6.6.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Die Stimmbevölkerung wird am 25.11. zu den Änderungen im Finanzhaushaltsgesetz (FHG) befragt. Der Kantonsrat hat das Gesetz überarbeitet, nachdem die Konferenz der Finanzdirektoren ein verbessertes Modell zur Rechnungslegung von Kantonen und Gemeinden ausgearbeitet hatte (HRM2). Dieses Modell will die Legislative auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden nutzen, um die Rechnungslegung transparenter und vergleichbarer zu machen. Gegen die Revision wird mit 443 gültigen Unterschriften das Referendum ergriffen. Die Gegner der Revision argumentieren unter anderem, dass es das Gesetz nicht brauche und dass die neuen Rechnungslegungsstandards „grosse Teile“ der Akteure in Kanton und Gemeinden „überfordere“. Die Vorlage wird mit 7 694 zu 3 096 Stimmen (71,3%) klar angenommen. Die Stimmbeteiligung beträgt 30,3% (www.ar.ch).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Am 17.6. lehnt das Baselbieter Stimmvolk das Gesetz über die Entlastung des Finanzhaushaltes bis 2014 mit einem Nein-Anteil von 58,6% ab (Stimmbeteiligung: 38%). Das Entlastungsrahmengesetz hätte mit sieben Massnahmen zu finanziellen Entlastungen im Umfang von CHF 26 Mio. führen sollen (BaZ, 18.6. und 16.8.; www.baselland.ch). –  2) Der Landrat stimmt in zweiter Lesung einer Änderung des kantonalen Finanzhaushaltsgesetzes zu, mit welcher Beiträge an Infrastrukturprojekte in die Investitionsrechnung aufgenommen und nicht wie bisher der Erfolgsrechnung unterstehen sollen. Damit soll die laufende Rechnung weniger belastet werden (BaZ, 21.9. und 2.11.). –  3) Im Dezember verabschiedet der Landrat unter Opposition der SVP den Finanzplan 2013-2016. Mit Ausnahme der SVP stimmen auch alle Parteien dem Voranschlag 2013 zu. Der dort vorgesehene Fehlbetrag von CHF 28 Mio. fällt um einiges tiefer aus als erwartet. Grund dafür sind zusätzliche Steuererträge, ein ausserordentlicher Ertrag für die Veräusserung des Universitäts-Kinderspitals beider Basel sowie der oben beschriebene Praxiswechsel in der Buchhaltung (BaZ, 27.9. und 12.-14.12.).
BASEL-STADT: Das Budget 2013 sieht einen Überschuss von CHF 7.7 Mio. vor. Der Grosse Rat genehmigt den Voranschlag mit 79 zu 10 Stimmen (BaZ, 20.12.).
FRIBOURG: Le Grand Conseil a approuvé à l’unanimité le budget de l’Etat pour l’année 2013. Celui-ci a présenté un léger bénéfice de 500 000 francs, alors que les charges se sont élevées à 3,2 milliards de francs (Lib., 8.11.).
LUZERN: Der Kantonsrat genehmigt einen Nachtragskredit über CHF 14.2 Mio. zum Budget 2012. Die Mehrkosten im Vergleich zum Budget betragen somit rund 0.4 Prozent. Die grössten Posten im Nachtragskredit betreffen die Bereiche Gesundheit (Abweichung bei der Budgetierung der Fallpauschalen), Soziales und Gesellschaft (höhere Beiträge an soziale Einrichtungen und Asyl- und Flüchtlingsbereich) und Justizvollzug (Zunahme der Vollzugstage, Zunahme der Ersatzfreiheitsstrafen; NLZ, 6.11.).
NEUCHÂTEL: Le 17 juin, les Neuchâtelois ont refusé par 70,5% des voix exprimées une initiative du Parti ouvrier et populaire (POP) intitulée « frein au démantèlement social ». Celle-ci visait à introduire une disposition dans la constitution cantonale exigeant une majorité de trois cinquièmes des voix du Grand Conseil pour toute réduction d'une subvention inscrite au budget de l'Etat. En revanche, le contre-projet, stipulant que cette disposition ne s'applique qu'aux lois et décrets qui entraînent des économies importantes lorsqu'ils sont adoptés en vue de respecter les limites du frein à l'endettement, a été accepté de justesse (50,7%). Pour ce qui est de la question subsidiaire, le contre-projet a obtenu 72,5% des voix, alors que la participation a atteint 30,7% (Exp., 18.6.)
OWBWALDEN: Der Kantonsrat heisst den Nachtrag zum Finanzhaushaltsgesetz in der Schlussabstimmung mit 52 Stimmen ohne Gegenstimme gut (www.ow.ch).
SANKT GALLEN: Nach zweitägiger Debatte heisst das Parlament das Sparpaket II gut, welches Einsparungen in der Höhe von rund CHF 210 Mio. bringen soll. Gegen 50 Sparmassnahmen wurden gutgeheissen, wobei sich die bürgerlichen Parteien oft gegen die Linke durchsetzen. Vom Sparpaket betroffen sind alle Departemente, die Gemeinden, die Staatsangestellten (Verzicht auf Teuerungsausgleich) sowie einige Investitionsvorhaben. Ertragsseitig wird die Streichung des Pendlerabzugs und die Erhöhung der Studiengebühren der Universität St. Gallen beschlossen. Nicht zustande kommt hingegen ein von bürgerlicher Seite gefordertes drittes Sparpaket über CHF 60 Mio., mit dem die absehbaren Steuererhöhungen verhindert werden sollten (SGT, 7. und 8.6.).
VALAIS: Après trois jours de débats, le Grand Conseil a adopté le 14 décembre le budget 2013 par 117 voix et une abstention. Celui-ci prévoit des comptes équilibrés (un excédent de 50‘000 francs pour des dépenses totales de l’ordre de 3,3 milliards de francs) (LN, 15.12.).
VAUD: A l’exception de la Gauche, tous les partis représentés au parlement ont approuvé le budget du canton, qualifié de „consensuel“. Il a été avalisé définitivement par 134 voix contre 4 refus et 2 abstentions (24H, 19.12).
top
 
print
Steuern – Impôts
AARGAU: Mit 69,8% nimmt das Stimmvolk die Steuergesetzrevision an. Die Stimmbeteiligung liegt bei 37,9%. Gegen das neue Steuergesetz haben sich SP, Gewerkschaften, Grüne, Grünliberale und die EVP ausgesprochen (AZ, 24.9.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Die Stimmbevölkerung befindet am 11.3. über die Abschaffung der Pauschalbesteuerung. Eine entsprechende Volksinitiative ist von der SP initiiert und mit 487 gültigen Unterschriften eingereicht worden. Der Kantonsrat stellt dem Begehren einen Gegenvorschlag gegenüber. Dieser sollte die Bemessungsgrundlagen für die pauschalbesteuerten Ausländerinnen und Ausländer verschärfen. Der Rat empfiehlt der Stimmbevölkerung mit 39 zu 16 Stimmen bei 7 Enthaltungen den Gegenvorschlag anzunehmen. Die Stimmberechtigten nehmen jedoch sowohl die Initiative (61,1% Ja-Stimmenanteil) als auch den Gegenvorschlag (50,6%) an, wobei die Initiative in der Stichfrage mit 8339 zu 6325 Stimmen obsiegt. Die Stimmbeteiligung beträgt 42,0% (www.ar.ch; siehe SPJ 2011, S. 396).
BASEL-LANDSCHAFT: Am 23.9. stimmt das Volk der SP-Initiative zur Abschaffung der Pauschalbesteuerung für reiche Ausländer deutlich, mit einem Ja-Anteil von 61,5% zu (Stimmbeteiligung: 35%). Gleichzeitig lehnt die Bevölkerung den regierungsrätlichen Gegenvorschlag mit 48,3% Ja-Anteil ab. Dieser wollte die Voraussetzungen zur Pauschalbesteuerung verschärfen, hätte aber von einer vollständigen Abschaffung abgesehen (BaZ, 24.9.; siehe SPJ 2011, S. 397).
BASEL-STADT: 1) Am 17.6. stimmt das Stimmvolk mit einem knappen Nein-Stimmenanteil von 51% und bei einer Stimmbeteiligung von 44% gegen eine Senkung der maximalen Unternehmensgewinnsteuer von 20% auf 18%. Gegen die vom Grossen Rat im Frühjahr beschlossene Senkung hatten Linksparteien und Gewerkschaften erfolgreich das Referendum ergriffen (BaZ, 15.3. und 18.6.). –  2) Mit 56 zu 16 Stimmen bei 4 Enthaltungen schafft der Grosse Rat die Pauschalbesteuerung für Ausländer ab und erfüllt damit das Anliegen einer Motion Jans (sp) (BaZ, 20.9.). –  3) Der Grosse Rat verabschiedet in erster Lesung eine Teilrevision des Steuergesetzes. Neu ist der Sold der freiwilligen Feuerwehr bis zu CHF 5 000 steuerfrei. Die zweite zentrale Neuerung betrifft die Höhe der kantonalen Vermögenssteuer bei Mitarbeiterbeteiligungen: Mit 46 zu 44 Stimmen wird entschieden, dass im Entwurf kein fixer Prozentsatz festgelegt werden soll; die Abzüge sollen jedoch angemessen sein. In der Schlussabstimmung wird die Teilrevision mit 78 zu 9 Stimmen angenommen (BaZ, 25.10.).
BERN: 1) Das Bundesgericht weist alle vier Beschwerden gegen die Wiederholung der Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuern ab. Damit bestätigt das Gericht die Praxis, wonach knappe Entscheidungen nachzuzählen sind, auch wenn keine Unregelmässigkeiten vorliegen (BZ, 12.5., Bund, 18.5.). –  2) In der zweiten, wiederholten Abstimmung über die Motorfahrzeugsteuern sprechen sich nur 44,9% des Souveräns für die Ecotax-Variante des Grossen Rats aus. 53,6% der Stimmenden nehmen hingegen den Volksvorschlag an. Damit werden im Kanton Bern die Motorfahrzeugsteuern gesenkt. Dem Kanton entgehen dadurch jährlich Steuereinnahmen von CHF 120 Mio., bei Annahme der Ecotax-Variante hätten die Steuereinbussen CHF 20 Mio. betragen (Bund, 24.9.). – 3 ) Die Initiative « Faire Steuern – Für Familien » wird von der Stimmbevölkerung am 23.9. mit 33,5% Ja-Stimmenanteil abgelehnt, der Gegenvorschlag aber mit 52,9% Ja angenommen (Beteiligung: 39,8%). Die Initiative wollte die vom Grossen Rat im Rahmen der Steuergesetzrevision 2011/12 beschlossenen Entlastungen bei Einkommens- und Vermögenssteuertarifen rückgängig machen und stattdessen den Kinderabzug erhöhen. Der Gegenvorschlag sieht nicht die Abschaffung, sondern eine Verschärfung der Pauschalbesteuerung und ebenfalls eine Erhöhung des Kinderabzugs vor (www.be.ch).
FRIBOURG: 1) Le Conseil d’Etat a décidé d’introduire une déduction forfaitaire en matière d’aide de soins à domicile de 3 600 francs au maximum. Cette décision a fait suite au refus de l’exécutif de mettre en œuvre une motion acceptée par le Grand Conseil en 2010 visant à exonérer fiscalement les indemnités qui s’élèvent à 25 francs par jour. Le gouvernement a fait valoir que ce type d’exonération était contraire à la loi fédérale sur l’harmonisation des impôts directs (LHID) (Lib., 9.11.). –  2) Le Grand Conseil a adopté, à l’unanimité, une exonération de la solde de sapeur-pompier dont le plafond a été fixé à 5 000 francs. Il s’est agi d’une simple adaptation à la loi fédérale sur l’harmonisation des impôts directs (LHID). Dans le même projet de loi, le parlement a fixé les modalités en matière d’imposition de participations de collaborateurs. Le Grand Conseil a arrêté le fait que les actions et les options cotées en bourse sont imposées au moment de leur acquisition, alors que les options bloquées ou non cotées en bourse le sont au moment de leur exercice (Lib., 9.11.).
GENÈVE: Deux initiatives du PS genevois relatives à la fiscalité ont été déposées en janvier 2012. La première « Pas de cadeaux aux multinationales : Initiative pour la suppression des allégements fiscaux » a été invalidée par le Grand Conseil par 66 non contre 27 oui. La deuxième initiative « Pas de cadeaux aux millionnaires: Initiative pour la suppression des forfaits fiscaux » a passé le cap de la validité par le parlement (www.ge.ch).
LUZERN: Die Initiative „Schluss mit Steuerprivilegien für ausländische Millionärinnen und Millionäre“, die die Abschaffung der Pauschalbesteuerung verlangt, wird am 11.3. von den Bürgerinnen und Bürger mit 48,0% abgelehnt. Der Gegenvorschlag, der eine Verschärfung der Mindestvoraussetzungen für die pauschale Besteuerung vorsieht wird hingegen mit einem Ja-Stimmenanteil von 52,1% gutgeheissen (Beteiligung: 44,3%) (www.lu.ch).
NEUCHÂTEL: 1) Le Grand Conseil a largement approuvé la réforme de la fiscalité des particuliers. Le parlement a donné son feu vert par 102 voix contre deux (issues de l’extrême gauche). La gauche et la droite ont réussi à s’entendre sur ce dossier important pour renforcer l’attractivité du canton. La réforme fera diminuer les recettes fiscales du canton et des communes de trente millions de francs en 2013 et jusqu’à 130 millions en 2018. La baisse profitera surtout aux classes moyennes et aux familles. Ces dernières bénéficieront d’une déduction intégrale des frais de garde et autres rabais d’impôt par enfant (LN, 31.5.). –  2) Le 25 novembre, les Neuchâtelois ont suivi la recommandation de leurs autorités en refusant par 60,5% l’initiative populaire cantonale «pour une participation des grandes fortunes limitée dans le temps». Le texte, issue de l’extrême gauche, visait à soumettre les personnes disposant d’une fortune de plus d’un million de francs à un impôt spécial pendant quatre ans. L’objet n’a pas mobilisé les foules, la participation n’ayant atteint que 28,7% (Exp., 26.11.).
SANKT GALLEN: Das Parlament beschliesst im April die Anpassung des kantonalen Steuergesetzes. Der Nachtrag wurde nötig, um dem bundesrechtlichen Steuerharmonisierungsrecht gerecht zu werden und um neuste bundesgerichtliche Rechtsprechung zu berücksichtigen. Verschiedene Anträge von SVP und SP werden im Zuge der Detailberatung abgelehnt, unter anderem der Antrag auf Eigenbetreuungsabzug (SVP) und der Antrag auf Streichung des Halbsatzverfahrens zur Besteuerung der Gewinnausschüttungen von Aktiengesellschaften und Genossenschaften (SP). In der Schlussabstimmung sprechen sich 91 Parlamentsangehörige für die Vorlage aus, 13 dagegen und 4 enthalten sich ihrer Stimme (SGT, 21.2.).
SCHAFFHAUSEN: 1) Die Ende April eingereichte kantonale Volksinitiative „Steuern runter“ ist formal zustande gekommen (SN, 9.5.). – 2) Die Alternative Liste reicht Ende Oktober 1062 Unterschriften für die Reichtumssteuer-Initiative ein mit der Steuern für Gutverdienende erhöht werden sollen (SN, 27.10.).
SOLOTHURN: Mit 91 zu 0 Stimmen verabschiedet der Kantonsrat die Revision des Steuergesetzes. Die geplante Höhe des steuerfreien Feuerwehrsoldes wird allerdings nicht herabgesetzt. Die Finanzkommission hat zuvor eine Erhöhung beantragt. Während die Grünen den höheren Freibetrag unterstützten, setzt sich die SP für einen kleineren Betrag ein. Die Teilrevision umfasst auch die Besteuerung von Mitarbeiterbeteiligungen (z.B. Aktien) und tritt per 2013 in Kraft (SZ, 29.8.).
TESSIN: Die Kompetenz der Festsetzung des Steuerfusses bleibt bei den Gemeinderäten und ohne Referendumsmöglichkeit. Dies entscheidet der Grosse Rat mit 52 zu 30 Stimmen. Es ist eine Entscheidung gegen die Regierung, welche den Gemeinden offen lassen wollte, ob sie den Status quo beibehalten wollen, oder den Entscheid dem Referendum unterstellen möchten. Mit dem Grossratsentscheid hat das Volk weiterhin kein Mitspracherecht. Gegen den Entscheid wurde von Giorgio Ghiringhelli, einem rechtskonservativen politischen Einzelkämpfer, Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht – mit Androhung einer Volksinitiative, falls das Bundesgericht diese ablehnt (CdT, 15.2.).
THURGAU: 1) Im Zusammenhang mit der Volksabstimmung zum Bau der neuen Oberlandstrasse (OLS) beantragt die Regierung und der Grosse Rat der Stimmbevölkerung eine Erhöhung der Strassenverkehrsabgabe um 10%. Mit dieser Erhöhung soll der Neubau der OLS finanziert werden, sofern diesem Vorhaben zugestimmt würde (siehe dazu unten, Teil II, 4b, Strassenbau). Das Referendumskomitee kritisiert die geplante zweckgebundene Verwendung der Mittel für den Neubau der OLS. Diesem stehen die Gegner der Finanzierungsvorlage kritisch gegenüber. Die Vorlage zur Erhöhung der Strassenverkehrsabgabe kommt am 23.9. zur Abstimmung. Trotz Ja zum Neubau der OLS (ebenfalls am 23.9.) lehnt eine Mehrheit der Stimmbevölkerung von 59,9% die Erhöhung der Strassenverkehrsabgabe ab. Die Stimmbeteiligung beträgt 53,2% (Botschaft des Regierungsrats zur Änderung des Gesetzes über die Strassenverkehrsabgabe; www.tg.ch). – 2) Der Kanton Thurgau ändert sein Steuergesetz dahingehend, dass eine Einkommenserhöhung, welche aufgrund der Teuerung zu Stande kam, nicht in höheren Steuern resultieren soll. So soll der kalten Progression entgegengetreten werden. Alle Fraktionen unterstützten die Änderung (SGT, 29.4.).
VALAIS: En adoptant une nouvelle loi fiscale par 76 voix contre 7, le Grand Conseil a augmenté les déductions forfaitaires portant sur les cotisations maladie. Celles-ci passent de 1 560 à 2 400 francs pour les personnes seules et de 3 950 à 4 800 francs pour les couples mariés, alors que les bénévoles qui aident une personne âgée ou handicapée ont droit à une déduction de 3 000 francs (LN, 15.9.).
ZÜRICH: 1) Die kantonalen Jungfreisinnigen fordern die Befreiung juristischer Personen von der Kirchensteuer. Sie lancieren daher im Berichtjahr die Volksinitiative „Weniger Steuern fürs Gewerbe (Kirchensteuerinitiative)“, welche vom Regierungsrat abgelehnt wird (Amtsblatt, ABI 2012, S. 882). – 2) Wer sein Haus verkauft, soll bei längerer Besitzdauer künftig weniger Gewinnsteuern bezahlen müssen. Der Kantonsrat hat am 3.4. dem Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Grundstückgewinnsteuer JA, aber fair! (Kantonale Volksinitiative für eine gerechte Grundstückgewinnsteuer)“ zugestimmt. Die SP und die Grünen ergreifen darauf das Kantonsratsreferendum. Die Vorlage kommt im nächsten Jahr an die Urne (NZZ, 3.4.). – 3) Zürich hat sich am 17.6. für eine Anpassung der Bemessungsgrundlage für die Motorfahrzeugsteuern ausgesprochen. 58,3% der Stimmbevölkerung, bei einer Beteiligung von 39,9%, sind für eine stärkere Gewichtung der Strassen- und Umweltbelastung bei der Steuerberechnung (NZZ, 18.6.). – 4) Nur knapp (49,9% Ja-Stimmen) verwarf das Zürcher Stimmvolk am 17.6. eine Revision des Steuergesetzes, welches den Nachvollzug der zwingenden Vorgaben des Steuerharmonisierungsgesetzes des Bundes hätte erbringen sollen. Ebenso wird dadurch der Kanton Zürich nicht von der Möglichkeit Gebrauch machen können, bei Kapitalgesellschaften und Genossenschaften fakultativ die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer anzurechnen (NZZ, 18.6.).
top
 
print
Finanzausgleich, Aufgaben- und Lastenverteilung –
Péréquation financière, répartition des tâches et des charges
BASEL-LANDSCHAFT: Im Februar beantragt das Initiativkomitee, die Behandlung der Gemeindeinitiative zur Revision des Finanzausgleichsgesetzes bis Ende 2015 auszusetzen. Als Grund dafür nennen die Initianten die rasche Reaktion des Regierungsrates in diesem Bereich, was bereits zur teilweisen Umsetzung der Initiative geführt habe. Weiter anerkennt das Initiativkomitee, dass die in der Initiative geforderte Massnahme, namentlich die Streichung der Zusatzbeiträge an die finanzschwächsten Gemeinden, zuerst evaluiert werden soll. Der Landrat stimmt der Unterbrechung der Behandlungsfrist stillschweigend zu (www.baselland.ch; siehe SPJ 2011, S. 400).
SCHWYZ: Mit 58,2% Nein-Stimmenanteil verwerfen die Schwyzerinnen und Schwyzer bei der Volksabstimmung Ende September die Anpassung der Aufgaben und Lastenverteilung zwischen dem Kanton sowie den Bezirken und Gemeinden. Die 44,5% sich Beteiligenden wollen nichts wissen von einer neuen Verteilung der Grundstückgewinnsteuer und von Abgeltungen im öffentlichen Regionalverkehr (www.sz.ch).
top
 
print
Kantonalbanken – Banques cantonales
AARGAU: Die Aargauische Volksinitiative "Für eine sichere Aargauer Kantonalbank" vom 23. Dezember wird am 17. Juni mit 65% abgelehnt. Die Aargauische Kantonalbank AKB gehört heute zu 100 Prozent dem Kanton Aargau. Die Volksinitiative "Für eine sichere Aargauer Kantonalbank" wollte, dass das vollständige Eigentum des Kantons an der AKB neu in der Verfassung festgeschrieben wird. Die Stimmbeteiligung beträgt 32,0% (AZ, 18.6.; www.ag.ch).
 
3. WIRTSCHAFT – ECONOMIE
print
Allgemeines – Généralités
BASEL-STADT: Zur Stärkung der Standortförderung beschliesst der Grosse Rat eine Änderung des Standortförderungsgesetzes sowie des Gesetzes betreffend Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Dem Standortförderungsfonds werden neu CHF 2 Mio. zugewiesen, was einer Erhöhung von 100% entspricht. Eine Million wird dem Krisenfonds abgezogen, dem damit neu nur noch CHF 6 Mio. zur Verfügung stehen (www.bs.ch).
GLARUS: Das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung wird von der Landsgemeinde angenommen. Durch das neue Gesetz werden veraltete Regelungen aus dem Notrechtsgesetz von 1972 an die neuen Gegebenheiten angepasst. Konkret werden neue, bisher fehlende Bestimmungen bezüglich Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der involvierten Organe ins Gesetz aufgenommen (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 66 ff.; www.gl.ch; siehe SPJ 2011, S. 401).
LUZERN: Der Kantonsrat heisst mit 77 zu 31 Stimmen den Entwurf eines Gesetzes über die Public Corporate Governance des Kantons Luzern (Mantelerlass PCG) gemäss Vorlage des Regierungsrates gut (www.lu.ch).
VALAIS: Le Grand Conseil a accepté de doter Valais/Wallis Promotion d’un montant de 40 millions de francs pour la période 2013-2016. Fondée en octobre 2011, cette structure cantonale se chargera de la promotion intersectorielle dans les domaines du tourisme, de l’agriculture, du commerce et de l’industrie (LN, 15.11).
top
 
print
Land- und Forstwirtschaft, Tierhaltung –
Agriculture et sylviculture, faune domestique
AARGAU: 1) Ab 1. Mai tritt im Kanton Aargau das neue Hundegesetz in Kraft. Erstmals sind darin Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial aufgeführt. Für die Haltung solcher Hunde, wie zum Beispiel des Rottweilers, braucht es in Zukunft eine Bewilligung (AZ, 29.3.). – 2) Die Verfassungsänderung vom 13. Dezember 2011 sieht wirtschaftspolitische Zielsetzungen für die Land- und Waldwirtschaft vor. Im Zentrum steht die Förderung einer leistungsfähigen, nachhaltig produzierenden sowie auf die Versorgungssicherheit ausgerichteten Landwirtschaft. Ebenso sollen Massnahmen zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen und zur Pflege der Kulturlandschaft ergriffen werden. Gestützt auf den geänderten Verfassungsartikel wird das kantonale Landwirtschaftsgesetz einer Totalrevision unterzogen. Unverändert bleibt dagegen die Zielsetzung in Bezug auf die Sicherstellung einer funktionsgerechten Bewirtschaftung der Wälder. Das Aargauer Stimmvolk nimmt am 17. Juni die Verfassungsänderung mit 82,5% an. Die Stimmbeteiligung beträgt 32% (AZ, 18.6.).
BERN: Der Grosse Rat beauftragt den Regierungsrat, eine Standesinitiative einzureichen, die zu einer besseren Berücksichtigung des Arbeitsaufwands für Direktvermarktung, Hofladen und Agrotourismus bei der Berechnung der Standardarbeitskraft sorgen soll (BZ, 4.9.).
GLARUS: Die Landsgemeinde berät im Berichtsjahr die Änderungen im Einführungsgesetz zum Tierschutzgesetz und zum Tierseuchengesetz sowie die Änderungen des Gesetzes über das Gesundheitswesen. Die Anpassungen sind mehrheitlich unbestritten, weil sie primär Bundesrecht umsetzen und bestehende Bestimmungen präzisieren. Anlass zu Diskussionen gibt ein vom Landrat eingefügter Passus, welcher die Haltung von Hunden mit besonders hohem Gefährdungspotenzial verbieten will. Weiter soll für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und für Haushalte mit mehr als einem Hund eine Bewilligungspflicht gelten. Sowohl gegen das Verbot von Hunden mit besonders hohem Gefährdungspotenzial als auch gegen die erwähnten Bewilligungspflichten werden Streichungsanträge gestellt. Das Verbot von Hunden mit besonders hohem Gefährdungspotenzial wird knapp durch eine Bewilligungspflicht ersetzt. Die Anträge betreffend Streichung der Bewilligungspflicht für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial und für Haushalte mit mehr als einem Hund werden jedoch abgelehnt. Die Landsgemeinde nimmt darauf die bereinigte Form des Erlasses an (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 147 ff.; www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: Der Grosse Rat verabschiedet im Berichtsjahr das totalrevidierte kantonale Waldgesetz, das wegen bundesrechtlicher Rechtsanpassungen die Waldverordnung ersetzt. Weil im Wesentlichen geltendes Recht ins Gesetz übernommen wird, ist die Vorlage unbestritten und wird mit 112 zu 0 Stimmen angenommen (Beschlussprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden, S. 1269 ff.; SoS, 10.12.12; siehe SPJ 2011, S. 401).
JURA: Le Parlement a adopté la modification de la Loi sur les améliorations structurelles, comprenant les améliorations foncières ainsi que les constructions rurales par 56 voix (QJ, 23.5.).
LUZERN: Die Regierung erhält den Auftrag, die Dienststelle Wald der kantonalen Dienststelle Landwirtschaft und Wald neu zu organisieren. Der Kantonsrat überweist eine entsprechende Motion von Kantonsrat Furrer (cvp). Hinter das Anliegen stellen sich CVP und SVP. Um die Holzvermarktung zu koordinieren waren 2006 Regionalorganisationen (RO) gegründet worden, um die 12 000 Waldbesitzer zu vertreten. Die Zusammenarbeit zwischen den RO und der Kantonsverwaltung funktioniere aber nicht zufriedenstellend, so der Motionär (NLZ, 12.9.).
VALAIS: Contre l’avis du Conseil d’Etat, le Grand Conseil a adopté à l’unanimité un décret urgent en soutien à la viticulture. Par un système de blocage-financement, le canton accepte de garantir des prêts bancaires moyennant la mise en gage de tout ou une partie du stock de vin d’un encaveur. Cet outil doit notamment permettre aux encaveurs d'obtenir des crédits à taux préférentiels auprès des instituts bancaires et d'honorer plus rapidement le paiement de leurs fournisseurs (LN, 14.12).
VAUD: Le Grand Conseil a accepté la nouvelle loi forestière qui, suivant les demandes de la loi fédérale, demande un équilibre entre biodiversité, protection contre les dangers naturels, promotion des loisirs en forêt et sauvegarde de l'économie forestière. Le projet de base a été amendé par un élu du PLR qui a souhaité que les communes puissent soustraire les routes forestières à l’interdiction de circuler sans l’accord du département (www.vd.ch).
ZÜRICH: 124 Kantonsräte stimmen dem neuen Tierseuchengesetz zu; nur die 11 zum Schluss der Sitzung noch anwesenden Vertreter der FDP sagen Nein. Das Gesetz dient als Basis für Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen, darunter die Entschädigung von Tierhaltern bei Schäden durch Impfungen. Kommt ein Tier durch eine obligatorische Impfung zu schaden, soll der Kanton ersatzpflichtig sein (NZZ, 25.5.).
top
 
print
Jagd, Fischerei, Tierschutz –
Chasse, pêche, protection des animaux
AARGAU: Das 150 jährige Fischereigesetz wird revidiert. Mit 124:0 Stimmen wird es nach kurzer Debatte einstimmig angenommen. Das Gesetz soll eine moderne und sachgerechte Fischerei ermöglichen. Das System mit Verpachtung der Gewässer an Vereine und einzelne Privatpersonen wird grundsätzlich beibehalten. Das neue Fischereigesetz regelt den Schutz von Fischen, Krebsen, Fischnährtieren und ihrer Lebensräume. Die Aufgabe der nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung der Bestände wird an die Kantone delegiert (AZ, 20.6.).
BASEL-LANDSCHAFT: In zweiter Lesung beschliesst der Landrat mit einer Gegenstimme eine Änderung des Jagdgesetzes. Hunde müssen zukünftig in Wildruhegebieten an der Leine geführt werden. Zum Erhalt des ökologischen Geleichgewichtes wird die Fütterung von Wildtieren grundsätzlich verboten (www.baselland.ch).
JURA: Le Parlement a adopté en deuxième lecture par 54 voix contre 1, la modification de la loi sur la chasse et la protection de la faune sauvage (QJ, 24.10.).
TESSIN: Der Staatsrat verabschiedet zwei Gesetzesvorlagen, welche per 1.1.2013 in Kraft treten. Im neuen Fischereireglement gilt fortan eine Mindestlänge von 40 statt bis anhin 30 cm für Forellen, welche im Langensee und im Luganersee gefischt werden. Die zweite Vorlage betrifft Umzonungen von Schutzgebieten im Fluss Tessin und einem Gebiet bei Faido. Weiter wird der Zanderfang in den Regionen Golf von Lugano, Brissago-Inseln, Golf von Agno und bei Capolago zwischen 1.4. und 31.5. verboten (CdT, 26.10.).
top
 
print
Industrie, Gewerbe und Handel –
Industrie, arts et métiers, commerce
BASEL-STADT: 1) Mit 47 zu 41 Stimmen beschliesst der Grosse Rat unter Verzicht auf eine zweite Lesung eine Änderung des Gesetzes über öffentliche Ruhetage und Ladenöffnung. Dieser Änderung zufolge sind auch am Samstag Ladenöffnungszeiten von 06.00 bis 20.00 Uhr erlaubt. Mit demselben Stimmverhältnis wird ein Fraktionsantrag der SP und der Grünen abgelehnt, welcher die Ladenöffnungszeiten am Samstag weiterhin auf 18.00 Uhr beschränken wollte. Zusammen mit den Gewerkschaften Unia und Syndicom ergreift die SP Basel-Stadt, die Grüne Partei, die Basta! und die EVP daraufhin erfolgreich das Referendum (BaZ, 28.6., 29.6. und 11.8.). – 2)  Der Grosse Rat beschliesst stillschweigend, eine Standesinitiative zur Förderung der pharmazeutischen Industrie beim Bund einzureichen. Die gesetzlichen Bestimmungen seien dahingehend anzupassen, dass die Attraktivität des Standortes Schweiz erhalten bleibt (www.bs.ch).
GLARUS: Die Landsgemeinde berät im Berichtsjahr die Revision des Gesetzes über die öffentlichen Ruhetage. Das Geschäft geht zurück auf eine vom Landrat als Postulat überwiesene Motion, die Verkaufsgeschäften des täglichen Bedarfs ihre Tätigkeit auch an hohen Feiertagen ermöglichen wollte. Im Zuge dieses Begehrens wird das Ruhetaggesetz von 1973 in mehreren Punkten verändert. Unter anderem wird das Gesetz den aktuellen eidgenössischen Regelungen angepasst. Weiter sieht der Landrat Präzisierungen in Bereichen vor, wo Abgrenzungsprobleme zwischen Gewerbebereichen herrschten. Ein Antrag der JFDP, der von der JSVP unterstützt wurde und verlangt, dass die Gemeinden Veranstaltungen an hohen Feiertagen bewilligen können, scheitert, als er dem landrätlichen Vorschlag gegenüberstand. Der Entwurf des Landrats sieht ein Verbot von Tanz- und Musikveranstaltungen an hohen Feiertagen vor (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 76 ff.; www.gl.ch).
Luzern: Das von einem Komitee aus Gewerkschaften, SP und Juso eingereichte Referendum gegen das neue Ladenschlussgesetz, das eine Verlängerung der Öffnungszeiten vor Sonn- und Feiertagen vorgesehen hätte, war an der Abstimmung vom 17.6. erfolgreich. Nur 45,5% der Luzerner Stimmbevölkerung sagten Ja zum damit abgelehnten Gesetz (www.lu.ch).
SOLOTHURN: In der Abstimmung vom 11. März nimmt die Stimmbevölkerung mit 91,2% Ja-Stimmen die Volksinitiative "KMU-Förderinitiative: Weniger Bürokratie – mehr Arbeitsplätze" bei einer Stimmbeteiligung von 43,2% klar an. Ziel der Initiative ist es, vor allem die KMU von administrativen Bürden zu entlasten, damit sie am Markt erfolgreich sind, investieren können und neue Arbeitsplätze schaffen. Der Kantonsrat hatte der Initiative mit 86 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt (www.so.ch). – 2)  Der Kantonsrat beschliesst eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten (SZ, 5.9.).
ZÜRICH: Mit einem Nein-Stimmenanteil von 70,7% (Stimmbeteiligung 40,6%) sprach sich das Züricher Stimmvolk am 17.6. klar gegen die von der Volksinitiative „Der Kunde ist König“ des überparteilichen Komitees aus Vertretern aus FDP, SVP, des Gewerbes, der Konsumenten und des Tourismusgewerbes aus. Die Initiative hätte gefordert, dass Detailhandelsbetreibe auch an Sonn- und Feiertagen unbeschränkt geöffnet haben können (NZZ, 18.6.).
top
 
print
Gastgewerbe, Fremdenverkehr, Sport –
Hôtellerie, tourisme, sports
APPENZELL AUSSERRHODEN: Der Kantonsrat verabschiedet in erster Lesung eine Teilrevision des Tourismusgesetzes. Dieses sieht vor, das geltende Recht betreffend Förderung von Gastronomiebetrieben umzubauen. Bisher waren diese Betriebe mit gesamthaft CHF 100 000 pro Jahr gefördert worden, sofern die Förderbedürftigkeit und -würdigkeit gegeben war. Neu soll die Förderbedürftigkeit kein Kriterium mehr sein. Die Teilrevision passiert den Kantonsrat mit 42 zu 12 Stimmen klar. Die SP und die Parteiunabhängigen kritisieren allerdings das „Giesskannenprinzip“ und fordern gemeinsam mit der CVP eine Totalrevision des Tourismusgesetzes. Diese wird von der Regierung auf 2013 vorgesehen (SGT, 27.3.).
BASEL-LANDSCHAFT: Der Landrat beschliesst die Einführung einer Gasttaxe. Pro Gast und Übernachtung sollen Hotels und Herbergen neu eine Taxe in der Höhe von CHF 3.50 erheben. Die Erträge würden zum einen via Mobility Tickets und weiteren Vergünstigungen den Gästen zurückerstattet und zum anderen zur Verbesserung des regionalen Tourismusangebotes eingesetzt. Da eine solche Taxe als Steuer gilt und somit der Verfassungsänderung bedarf, unterliegt sie der Volksabstimmung (BaZ, 16. und 30.11.).
GRAUBÜNDEN: 1) Im November stimmt die Stimmbevölkerung über das viel diskutierte Tourismusabgabegesetz (TAG) ab. Gegen das TAG wurde von Vertretern der SVP und der FDP das Referendum ergriffen. Das Gesetz wollte die Tourismusförderung kantonal koordinieren und finanzieren. Dazu hätte es die Abschaffung der 120 kommunalen Kurtaxen und Tourismusförderungsabgaben vorgesehen, die durch die kantonale Abgabe ersetzt werden sollten. Die Gegner der Revision monieren, dass ein Umbau nicht nötig sei und dass die Abgabenlast mit dem TAG steigen würde. Die Stimmbevölkerung folgt dieser Argumentation und lehnt das Gesetz mit 65,5% Nein-Stimmen ab. Die Stimmbeteiligung beträgt 35,9% (SoS und NZZ 26.11.). – 2) Der Grosse Rat beschliesst in der Dezembersession einen Kredit von CHF 8 Mio. für die Olympiakandidatur zu sprechen. Zusätzlich hält er einstimmig fest, dass der Kanton keine Defizitgarantie für den Sportevent übernehmen werde. Die Bildung von Reserven über CHF 300 Mio. zur Durchführung der Spiele soll nach dem grossrätlichen Willen der Stimmbevölkerung vorgelegt werden. Die Stimmbevölkerung wird im März 2013 über den Kredit befinden. Der Grosse Rat empfiehlt der Bevölkerung die Durchführung der Spiele und die Sprechung des Kredits mit 100 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung (Beschlussprotokoll des Grossen Rates des Kantons Graubünden, S. 477 f. und 485 f.).
NIDWALDEN: Der Nidwaldner Landrat hat sich deutlich (mit 46 zu 5 Stimmen) gegen das neue Tourismusgesetz ausgesprochen. Es hätte die Schaffung einer neuen Tourismusorganisation zur Folge gehabt – zusammen mit Obwalden, wo das Parlament bereits zugestimmt hat (s. unten) (NLZ, 31.5.).
OBWALDEN: Das Obwaldner Parlament hat das neue Tourismusgesetz und die zugehörige Verordnung gutgeheissen, welche unter anderem die Beträge der Gastronomen an die neue Tourismusorganisation festlegt. Diese wird in Zusammenarbeit mit dem Kanton Nidwalden geführt (NLZ, 4.5.).
URI: 1) Der Souverän des Kantons Uri heisst Ende September das Tourismusgesetz mit einer grossen Mehrheit von 72% Ja-Stimmen gut, das die Tourismusförderung neu in zwei Regionen unterstützen und fördern soll. Die Stimmbeteiligung beträgt 35,3% (www.ur.ch). – 2) Lediglich 24,1% der Urner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger sprechen sich gegen die Sanierung des Schwimmbads in Altdorf aus. Der Kreditbeschluss wird somit bei einer Stimmbeteiligung von 36,0% deutlich angenommen (www.ur.ch).
VALAIS: Le Grand Conseil a adopté la loi sur le sport par 114 voix contre 6. Le texte fixe à 25% la participation cantonale à la construction et à la rénovation d’infrastructures ou d’installations sportives d’importance régionale. En outre, la loi prévoit la création d’une Commission cantonale du sport (LN, 15.9.).

 
4. INFRASTRUKTUR – INFRASTRUCTURE
print
Energie
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Die Volksinitiative der Grünen Baselland „für sicheren und sauberen Strom – 100% Zukunft ohne Atomkraft“ wird für rechtsgültig erklärt (www.baselland.ch; siehe SPJ 2011, S. 404).
BERN: 1) Der Grosse Rat beschliesst einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative der Grünen „Bern erneuerbar“. Während die Initiative konkrete zeitliche und anteilmässige Etappenziele für die Umstellung der bernischen Energieversorgung mit erneuerbaren Energieträgern vorsieht (2025 75%; 2030 100%), nennt der Gegenvorschlag lediglich ein grundsätzlich zu erreichendes Endziel, das innerhalb von 30 Jahren erreicht werden soll (BZ, 6.9.). – 2) Der Grosse Rat stimmt einer Anpassung der Gesamtkonzession für den Grimselstausee zu. Mit einer Erhöhung der Staumauer um 23 Meter können die Kraftwerke Oberhasli das Volumen des Stausees um 75% vergrössern. Umweltschutzverbände kündigen an, den Konzessionsentscheid gerichtlich anzufechten (Bund, 6.9.).
FRIBOURG: La population fribourgeoise a rejeté le 25 novembre la révision de la loi sur l’énergie par 50,8% des voix. La participation n’a atteint que 29,1%. La révision avait préalablement été acceptée à l’unanimité par le Grand Conseil, mais un comité référendaire s’était ensuite constitué afin de combattre l’obligation de remplacer les chauffages et les chauffe-eau électriques avant 2025 (Lib., 26.11.).
LUZERN: Die von der Interessengemeinschaft Glasfaser und Energie Luzern eingereichte Initiative „Für tiefere Strompreise und sichere Arbeitsplätze“ wird am 23.9. von 52,9% der Stimmbevölkerung abgelehnt (Beteiligung: 43,4%). Die Initiative hätte tiefere Strompreise und den Einbezug der Glasfasertechnologie in die Elektrizitätsversorgung verlangt (www.lu.ch).
NEUCHÂTEL: Les Neuchâtelois ont refusé la loi sur l’approvisionnement en électricité (LAEI) par 57,2% des voix. Le texte prévoyait notamment une taxe de 0,5 centime par KWh. La loi avait été adoptée de justesse en décembre 2011 par le Grand Conseil et attaquée par un comité référendaire de droite. La participation à ce scrutin s'est élevée à 30,9% (Exp., 18.6.).
SANKT GALLEN: 1) Für die Energieförderung wird der Kanton 2013 bis 2017 CHF 12 Mio. ausgeben. Die Linken unterliegen mit ihren Anträgen, den Betrag höher anzusetzen. Der relativ tiefe Betrag wird mit den Sparanstrengungen des Kantons begründet (SGT, 26.4.). – 2) Die SP St. Gallen reicht ihre Initiative „Energiewende jetzt – St. Gallen kann es!“ mit 4096 Unterschriften ein. Sie fordert, dass jährlich mindestens ein Prozent der Staatsausgaben für die Förderung erneuerbarer Energien aufgewendet werden muss (rund CHF 40 – 50 Mio.; SGT, 7.7.).
SCHAFFHAUSEN: Der Kantonsrat beschliesst mit 45 zu 9 Stimmen die Annahme der Strategie der Regierung zum Ausstieg aus der Kernenergie. Ziel der Strategie ist ein Ausstieg bis 2035, die Setzung von Schwerpunkten bei der regionalen Energie, die Ausschöpfung der Hälfte möglicher alternativer Energien bis 2040, der Ersatz von Kernenergie durch Zukauf von Zertifikaten sowie die Erhebung einer Förderabgabe auf Strom ab 2014/15 (SN, 4.9.12).
TESSIN: Der Grosse Rat gibt mit 66 zu 5 Stimmen einer parlamentarischen Initiative der Grünen Folge. Mit dem Vorhaben „Sonne im Tessin, Solarenergie fördern und die regionale Wirtschaft stimulieren“ soll ein Fonds geschaffen werden, welcher mit einer Verbrauchssteuer auf Energie geäufnet werden und mit dem der Bau von Solaranlagen zur Energiegewinnung subventioniert werden soll. Es wurde vorgeschlagen, 0.1 Rp./kWh einzuziehen, was etwa CHF 4 Mio. pro Jahr entspräche. Das entsprechende Gesetz soll 2014 in Kraft treten können (CdT, 28.11.).
VALAIS : 1) Le parlement cantonal a accepté d’octroyer un million de francs supplémentaire à The Ark Energy afin de financer des projets dans le domaine de l’énergie. Le gouvernement a demandé ce crédit, comme la Confédération n’a retenu qu’un million de francs au lieu des 2,4 millions réclamés par le canton (LN, 15.11.). – 2) Le Grand Conseil a adopté à l’unanimité un décret créant un moratoire en matière de renouvellement des concessions des forces hydrauliques. Ce décret a pris un effet rétroactif au 7 mars 2012. Le canton dispose grâce à ce décret d’un délai de 3 ans afin de mettre en place une stratégie pour ce qui est des retours des concessions (LN, 14.9.).
top
 
print
Strassenbau und -finanzierung –
Construction et financement des routes
BASEL-STADT: 1) Am 5.2. wird die Parkrauminitiative des Basler Gewerbeverbandes, welche die Begrenzung für Parkplätze auf privatem Grund aufheben wollte, mit einer beinahe 2/3-Mehrheit (63,6%) abgelehnt. Ebenfalls verworfen mit einem Nein-Anteil von 54,4% wird der parlamentarische Gegenvorschlag, der eine begrenzte Lockerung des Parkverbotes forderte. Die Stimmbeteiligung beträgt 36,9% (BaZ, 6.2.).
BERN: Der Grosse Rat bewilligt einen Kredit von knapp CHF 90 Mio. für den Bau der Thuner Nordumfahrung Bypass, an dessen Gesamtkosten (CHF 145 Mio.) der Bund gut CHF 40 Mio. beisteuert (Bund, 6.9).
GENÈVE: L’UDC genevoise a déposé une initiative cantonale demandant une traversée de la rade entre l’avenue de France et le Port-Noir d’ici à 2020. L’initiative concurrence ainsi la position du Grand Conseil qui avait opté pour une grande traversée autoroutière. Cependant, cette grande traversée est un dossier de la Confédération et ne devrait pas se concrétiser avant 2040. Avec son initiative, l’UDC ne souhaite donc pas rejeter la solution de la grande traversée, mais demande une solution à plus court terme afin d’endiguer le trafic. À l’automne, le Gouvernement s’est exprimé contre l’initiative (TG, 20.6.; 17.8.; ). www.ge.ch – 2) Par 53 oui contre 27 non et une abstention, le Parlement genevois a adopté le principe du remplacement des places de parking en surface supprimées suite à la réalisation d’un projet urbain du type zone piétonne (TG, 23.3.).
Luzern: Die Neugestaltung des Seetalplatzes in Emmen und Luzern, die einen besseren Schutz vor Hochwasser und eine Verflüssigung des Langsamverkehrs vorsieht, wird am 17.6. von der Stimmbevölkerung mit 67,6% angenommen. Die Stimmbeteiligung beträgt 43,5% (www.lu.ch).
SCHWYZ: Der Werkhof Ingenbohl – vom Bund für den Nationalstrassenunterhalt gebaut, aber nur noch vom Kanton benutzt – wird vom Kanton Schwyz für rund CHF 4 Mio. übernommen. Dies heissen die Stimmberechtigten an der Volksabstimmung vom 17.6. mit einem Ja-Stimmenanteil von 71,5% gut (Beteiligung: 41,3%; www.sz.ch).
TESSIN: Am 23.9. haben die Stimmberechtigten an der Urne über einen Kredit über CHF 2.5 Mio. zu befinden, welcher für einen Ausbau der Autobahnanschlüsse in Bellinzona verwendet werden soll. Der Souverän billigt das Vorhaben hauchdünn mit einem Ja-Stimmenanteil von 50,8% (Stimmbeteiligung: 41,2%; www.ti.ch).
THURGAU: Am 23.9. stimmt die Thurgauer Stimmbevölkerung über die Erweiterung des Strassennetzes um die Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) und die Oberlandstrasse (OLS) ab. Die Regierung und der Grosse Rat empfehlen den Stimmberechtigten ein Ja, weil sie sich von den neuen Verkehrsachsen eine Entlastung der Dörfer und Städte im Mittel- und Oberthurgau erhofften. Der Grosse Rat hat den Grundsatzentscheid (Netzbeschluss) wegen seiner grossen Bedeutung von sich aus der Volksabstimmung unterstellt. Die Stimmbevölkerung unterstützt das Vorhaben mit 54,6% Ja-Stimmen bei einer Beteiligung von hohen 54,4%. Betreffend der Finanzierung der OLS, siehe oben, Teil II, 2b, Steuern (Botschaft des Regierungsrats zur Erweiterung des Strassennetzes (Netzbeschluss) um die Bodensee-Thurtalstrasse (BTS) und die Oberlandstrasse (OLS); www.tg.ch).
VALAIS: 1) Le Grand Conseil a accepté une augmentation de 400 000 francs destinée aux sentiers pédestres des communes par une courte majorité de 54 voix contre 53. C’est le président du parlement qui a fait pencher la balance en faveur de cette dépense supplémentaire (LN, 13.12.). – 2) Le Grand Conseil a donné son accord à la construction de la route de contournement du village de Stalden. Le coût des travaux se monte à 65 millions de francs dont 75% seront pris en charge par la Confédération. C’est à l’unanimité que les députés ont soutenu le projet (LN, 16.11.).
VAUD: Le Grand Conseil a accepté le projet de loi visant à concrétiser la nouvelle hiérarchie du réseau routier cantonal vaudois. Cette nouvelle hiérarchie fait suite au rapport « Routes cantonales à l’horizon 2020 – Lignes directrices pour la planification et la gestion du réseau » adopté par le gouvernement en 2010 (www.vd.ch).
ZÜRICH: Mit 62,6% bei einer Beteiligung von 41,5% gewähren die Stimmbürger dem Kanton einen Objektkredit für den Bau eines Autobahnzubringers der A4 in Obfelden/Ottenbach. Damit sollen die beiden betroffenen Ortschaften vor Immissionen und dem Durchgangsverkehr besser geschützt werden (NZZ, 24.9.).
top
 
print
Übrige Verkehrsfragen –
Autres questions relatives au trafic
APPENZELL AUSSERRHODEN: Die Volksinitiative für mehr Mitsprache bei der ÖV-Finanzierung kommt mit 567 Unterschriften zustande. Ausgaben von über CHF 5 Mio. pro Jahr sollen nach dem Willen der Initianten in jedem Fall der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden (SGT, 5.7.).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Der VCS lanciert im April in beiden Halbkantonen zwei beinahe identische Volksbegehren zur Förderung der sicheren und hindernisfreien Fortbewegung für Fussgänger, Velofahrer und andere Teilnehmer des öffentlichen Verkehrs (BaZ, 27.4.). –  2) Der Landrat beschliesst in erster und zweiter Lesung mit 4/5-Mehrheit ein neues Taxigesetz, welches die Taxiverordnung von 1969 ablöst. Eine Regelung auf Gesetzesstufe wurde nötig, da die in die Verordnung aufgenommenen Einschränkungen der Handels- und Gewerbefreiheit in ein formelles Gesetz gehören (BaZ, 7. und 21.9.).
BASEL-STADT: 1) Siehe Eintrag zu Strasseninitiativen im Kanton Basel-Landschaft. –  2) Der Grosse Rat spricht auf Anraten seiner Kommission einen Rahmenkredit von CHF 350 Mio. für den Ausbau des Tramnetzes. Dieser Beschluss dient der Traminitiative, die den markanten Tramnetzausbau im Gesetz festhalten will, als Gegenvorschlag. Daraufhin zieht das Initiativkomitee sein Anliegen zurück (BaZ, 20.9. und 20.10.).
JURA : L’Arrêté octroyant une subvention à l'Association du Noctambus jurassien pour la gestion des transports publics nocturnes a été adopté par 58 voix (www.ju.ch).
NEUCHÂTEL: Ce sont finalement 50,3% des Neuchâtelois qui ont rejeté le projet de RER TransRun qui devait relier Neuchâtel à La Chaux-de-Fonds. Seules 418 voix ont fait la différence. Le coût élevé du projet, estimé à 919 millions de francs au total, a fait pencher la balance. TransRun a pourtant bénéficié du soutien des principaux partis politiques, à l'exception de l'UDC. Au terme d’une campagne particulièrement animée, la participation s'est élevée à 51,4% (Exp., 24.9.).
top
 
print
Bodenrecht, Bauordnung, Raumplanung –
Droit foncier, règlements de construction, aménagement du territoire
AARGAU: Mit 108 zu 8 Stimmen stimmt der Kantonsrat am 19.6. der Verfassungsänderung zur Nutzung des tiefen Untergrunds zu. Am 23.9. folgt ihm – bei einer Stimmbeteiligung von 37,4% - auch die Stimmbevölkerung, die der neuen Liste für die Zuständigkeiten des Kantons und somit der der Nutzung des tiefen Untergrunds mit 79,8% zustimmt (AZ, 24.9.).
APPENZELL INNERRHODEN: Die Landsgemeinde von Appenzell Innerrhoden verabschiedet am 29.4. eine Revision des Baugesetzes. Die Anpassungen sehen vor, dass für alle fünf Bezirke des inneren Landes nur noch eine Baukommission zuständig sein soll. Zuvor führte jeder Bezirk seine eigene Baukommission, was zu unterschiedlicher Behandlung von Baueingaben geführt hatte (NZZ, 30.4.).
BASEL-STADT: 1) Die Volksinitiative „CentralParkBasel“ wird vom Parlament für rechtlich zulässig erklärt. Das Anliegen fordert über dem Gleisfeld zwischen Bahnhofpasserelle und Margarethenbrücke eine Überdeckung mit einem öffentlichen Park. Der Grosse Rat beschliesst mit grosser Mehrheit, die Initiative zur Berichterstattung an den Regierungsrat zu überweisen und lehnt dabei einen Antrag der SVP ab, welche das Begehren direkt dem Volk zur Abstimmung vorlegen will (BaZ, 19.5. und 28.6.). –  2)  Mit dem vom Regierungsrat erstellten Nachnutzungskonzept für den Kasernenhauptbau wird der Initiative, die eine grosszügige Öffnung der Kaserne zum Rhein fordert, ein Gegenvorschlag unterbreitet. Für die Gesamtsanierung der Kaserne beantragt der Regierungsrat einen Projektierungskredit von CHF 2.3 Mio. Der Grosse Rat überweist die Initiative sowie den regierungsrätlichen Ratschlag an seine Kommission zum Verfassen des Mitberichts (BaZ, 29.8.; www.bs.ch). –  3)   Der Grosse Rat erklärt die formulierte Initiative „Boden behalten – Basel gestalten!“, welche für einen sorgfältigeren Umgang mit der Ressource Boden wirbt, für rechtlich zulässig. Das Begehren der Stiftung Habitat verlangt, dass der Kanton sein Land nur gegen gleichwertigen Ersatz verkaufen darf. Die Initiative soll dem Volk erst nach Berichterstattung durch den Regierungsrat vorgelegt werden (BaZ, 20.9.). –  4) Die Volksinitiative „Grossbasler Rheinuferweg jetzt!“, welche einen durchgehenden Fussweg als Steg zwischen Wettsteinbrücke und Mittlerer Brücke fordert, wird im Oktober erfolgreich eingereicht (BaZ, 4.11.). –  5) Einstimmig unterstützt der Grosse Rat ein neues Gesetz, welches den im Vorjahr angenommenen Gegenvorschlag zur Familiengarten-Initiative wortgetreu umsetzt (BaZ, 20.12.; siehe SPJ 2011, S. 407).
GENÈVE: 1) Suite à la fermeture de plusieurs lieux (Artamis, squats) et au lancement d’une pétition, le Parlement genevois a modifié la Loi sur l’aménagement afin de faciliter l’accès des activités culturelles aux zones industrielles (TG, 4.4.). – 2) Par 53 voix contre 26, le Grand Conseil genevois a adopté un projet de loi sur la « cohésion sociale en milieu urbain ». Ce projet vise à réduire les inégalités socio-économiques en augmentant les moyens et les effectifs dans les quartiers défavorisés (LT, 20.4.).
NIDWALDEN: Der Landrat stimmt in zweiter Lesung der Ablösung des Einführungsgesetzes zum ZGB durch das Flurgenossenschaftsgesetz (FlurG) zu. Dadurch sollen die Bestimmungen zur Flurgenossenschaft den heutigen Bedingungen angepasst werden (www.nw.ch).
SOLOTHURN: Einstimmig verabschiedet der Kantonsrat die teilrevidierte Bauverordnung. Mit der neuen Verordnung werden interkantonale Baubegriffe übernommen und vier kantonsrätliche Aufträge umgesetzt. Die Ausnützungsziffern werden Geschichte und durch die Geschossflächenziffer abgelöst. Die Autonomie der Gemeinden wird dadurch stark erhöht. Baugesuche für Solaranlagen, Wärmepumpen und Fassadenisolationen bei bestehenden Gebäuden müssen nicht mehr publiziert werden (SZ, 6.9.).
THURGAU: Das vom Grossen Rat totalrevidierte Planungs- und Baugesetz kommt am 17.6. zur Abstimmung. Gegen die Gesetzesänderung war das Behördenreferendum ergriffen worden. Das Gesetz hat zum Ziel, effiziente Steuerungs- und Planungsinstrumente für die nachhaltige räumliche Entwicklung des Kantons Thurgau zur Verfügung zu stellen. Für die Gegner der Vorlage ist dies jedoch zu restriktiv. Weiter wird eine höhere Abgabenlast durch die geplante Mehrwertabgabe befürchtet. Die Stimmbevölkerung folgt jedoch der Regierung und dem Grossen Rat mit einem Ja-Stimmenanteil von 64,8%. Dieser hat das Gesetz in der Schlussabstimmung mit 80 zu 38 Stimmen angenommen. Die Stimmbeteiligung liegt bei 30,2%. (Botschaft zum Planungs- und Baugesetz (PBG) vom 21. Dezember 2011; www.tg.ch).
ZÜRICH: Der Regierungsrat beschliesst, das kantonale Geoinformationsgesetz zusammen mit dem Bundesgesetz über Geoinformation auf den 1.11.2012 in Kraft zu setzen. Das Gesetz betrifft sämtliche Daten mit einem räumlichen Bezug wie Vermessungen und Leitungen im Boden. Mit der Harmonisierung der Gesetze sollen Kosten gespart werden (NZZ, 25.7.).
top
 
print
Wohnwirtschaft – Logement
BASEL-LANDSCHAFT: Das Initiativkomitee „Förderung des selbst genutzten Wohneigentums und des gemeinnützigen Wohnungsbaus“ reicht am 10.8. mit 2 500 Unterschriften eine Initiative zur Gleichstellung der privaten und genossenschaftlichen Wohneigentumsförderung ein. Die Initiative nimmt Forderungen der beiden eidgenössischen Bausparinitiativen auf, welche im Juni des Berichtsjahres abgelehnt wurden. Darüber hinaus fordert die Initiative verdichtetes Bauen, um eine haushälterischen Umgang mit der Ressource Boden zu gewährleisten. Ein weiteres Anliegen der Initiative betrifft die Förderung altersgerechter Wohnmöglichkeiten (BaZ, 11.8.).
BASEL-STADT: 1) Die Volksinitiative „Bezahlbares und sicheres Wohnen für alle“ des Mieterverbandes wird für rechtlich zulässig erklärt. Die Regierung beschliesst, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Während die Initiative insbesondere auf bezahlbaren Wohnraum für den Mittel- und Unterstand abzielt, erwähnt dies der Vorschlag der Regierung nicht explizit (BaZ, 28.8.; www.bs.ch; siehe SPJ 2011, S. 408). –  2) Die zweite Mietsverbands-Initiative mit dem Titel „Gebührenfreies und faires Mietverfahren für alle!“ wird für rechtlich zulässig erklärt. Das Anliegen verlangt, dass Mieterinnen und Mieter im Schlichtungsverfahren keine Gerichtskosten oder weitere Auslagen zu tragen haben (BaZ, 17.10.; www.bs.ch; siehe SPJ 2011, S. 408). – 3 Einstimmig stimmt der Grosse Rat einer gesetzlichen Änderung zu, welche die in der Kantonsverfassung festgeschriebene Bestimmung zur Gleichstellung von Leuten mit und ohne Behinderung bezüglich Zugangs zu Bauten und Anlagen umsetzen soll. Der Umbau einer Anlage zur Gewährleistung des gleichberechtigten Zugangs sei insofern zumutbar, als dass die Umbaukosten nicht höher als drei Prozent des Gebäudeversicherungswertes oder nicht höher als CHF 150 000 liegen (BaZ, 13.9.).
GENÈVE : Le Grand Conseil a voté un projet de loi sur la „cohésion sociale en milieu urbain“. Par ce texte, l’exécutif veut coordonner différentes politiques existantes, concernant l’emploi, la formation, le logement, la santé ou encore le sport en faveur des parties les plus déshéritées du canton. Le texte a été adopté par 53 oui (gauche, PDC, MCG) contre 36 non (PLR, UDC) (LT, 20.4., TG, 20.4.). – 2) En mai, Le Grand Conseil genevois a invalidé l’initiative « « Stop au retour des congés-ventes. Halte à la spéculation ! », lancée par l’ASLOCA, car l’unité de la matière n'était pas respectée et le texte n'était pas conforme au droit supérieur. Pour les mêmes raisons, le Grand Conseil a invalidé une autre initiative de l’ASLOCA « Bureaux et logements de luxe, ça suffit! Construisons des logements locatifs et bon marché » (). www.ge.ch
ZÜRICH: 1) Die Wohnbaugenossenschaft Zürich (SVW) hat zusammen mit Politikern aus SP, EVP, CVP und BDP ein Komitee gebildet und eine Volksinitiative mit dem Titel «Bezahlbar wohnen im Kanton Zürich» lanciert. Sie fordert durch eine Änderung des Gesetzes über die Wohnbau- und Wohneigentumsförderung, dass der Kanton und die Gemeinden durch günstige Darlehen den gemeinnützigen Wohnungsbau fördern (NZZ, 25.4.). – 2) Mit 91 zu 84 Stimmen schreibt der Kantonsrat in zweiter Lesung im Planungs- und Baugesetz vor, dass nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei Umbauten kleiner Mehrfamilienhäuser (5-8 Wohnungen) an behinderte Menschen gedacht werden muss. In Neubauten mit mehr als 4 Wohnungen und Gebäuden mit mehr als 50 Arbeitsplätzen muss mindestens ein Stockwerk für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Gestrichen wurde aufgrund des Rückkommensantrags der SVP ein Passus, wonach auch bei Umbauten die Zugänge «zu allen Einheiten für Behinderte anpassbar» gemacht hätten werden müssen (TA, 4.9.; NZZ, 23.10.). – 3) Die Zürcher Stimmbevölkerung will, dass in Zeiten des Wohnungsmangels mitgeteilt werden muss, welchen Mietzins die Vorgänger bezahlt haben. Sie unterstützt mit 52,3% bei einer Stimmbeteiligung von 35% die Volksinitiative «Transparente Mieten (Offenlegung von Anpassungen bei Neuvermietung)» (NZZ, 26.11.).
top
 
print
Umweltschutz, Natur- und Heimatschutz, Wasserrecht –
Protection de l’environnement, de la nature et des sites, droit des eaux
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Im Oktober reicht die Baselbieter CVP eine Initiative zur Bekämpfung des Littering ein. Die Initiative sieht vor, Bussen auf nicht-korrekte Abfallentsorgung zu erheben (BaZ, 19.10.). –  2) Die nicht-formulierte Volksinitiative "Ja zu Wildenstein und Schloss Bottmingen", welche den dauerhaften Erhalt der beiden Schlösser durch den Kanton fordert, beantragt der Landrat mit 55 zu 20 Stimmen zur Ablehnung. Der Landrat begrüsst hingegen mit ähnlichem Mehr den Gegenvorschlag, der einer Änderung des Finanzhaushaltsgesetzes bedarf und der ermöglichen würde, die Schlösser im Baurecht in Trägerschaften einzubringen. Im Gegensatz zur Initiative lässt der Gegenvorschlag separate Lösungen für die beiden Schlösser zu (BaZ, 13. und 14.12.).
BASEL-STADT: Einstimmig verabschiedet das Parlament eine Anpassung des Denkmalschutzgesetzes. Neu ist die Installation aller Arten von Solaranlagen ausserhalb bestimmter historischer Ortszentren zulässig, sofern die Anlagen sorgfältig integriert werden. Auf erfolgreichen Antrag des Grünen Bündnisses hin soll durch Öffentlichkeitsarbeit auch die Wertschätzung der Bevölkerung gegenüber der Denkmalpflege erhöht werden (BaZ, 15.11.).
LUZERN: Der Kantonsrat überweist eine Kantonsinitiative zur Änderung des Gewässerschutzgesetzes. Diese verlangt, dass die Ausführungsbestimmungen zum Gewässerraum auf die allgemeinen Grundsätze des Raumplanungsrechts abgestimmt werden (NLZ, 6.11.).
ZÜRICH: Die Volksinitiative «Zum Erhalt der landwirtschaftlich und ökologisch wertvollen Flächen (Kulturlandinitiative)» wird von den Stimmberechtigten bei einer Stimmbeteiligung von 40,1% mit 54,5% angenommen. Die Initiative sieht vor, dass der Schutz der wertvollen Landwirtschaftsflächen auch auf Flächen innerhalb des Siedlungsgebiets ausgeweitet und somit der Zersiedelung Vorschub geleistet wird (NZZ, 18.6.).
FRIBOURG : La loi sur la protection de la nature et du paysage visant à promouvoir la biodiversité a été acceptée par 90 voix contre 5 par le Grand Conseil (Lib., 13.9.).
NEUCHÂTEL : C’est par 100 voix contre 6 que le Grand Conseil a avalisé une modification de la loi sur la protection des eaux. Les discussions se sont focalisées sur un article exigeant le contrôle des fumures agricoles (Exp., 3.10.).
VALAIS : 1) Le Grand Conseil a accordé un crédit d’un peu plus de 5 millions de francs en faveur de la station d’épuration de Sion-Chandoline afin de mettre à jour et de développer les installations (LN, 16.11.). –  2) Afin d’adapter sa législation aux nouvelles bases légales fédérales, le Grand Conseil a modifié la loi sur la protection des eaux. Cette réforme a été adoptée par 111 voix contre 5. La loi précise notamment la répartition des compétences entre l’Etat et les communes ainsi que les questions de subventionnement (LN, 16.11.).
VAUD : Par 88 voix contre 42 et 8 abstentions, le Grand Conseil a inscrit dans la loi l’obligation d’introduire une taxe incitative conjuguée à une taxe forfaitaire pour financer l’élimination des déchets (24H, 4.7.).
top
 
print
Elementarschäden –
Dégâts causés par les forces naturelles
BASEL-STADT: Nach abgewiesenem Rückweisungsantrag beschliesst der Grosse Rat in erster Lesung mit einer knappen 2/3-Mehrheit die Totalrevision des Feuerwehrgesetzes (FWG), womit die Feuerwehrpflicht wie auch die Ersatzabgabe von CHF 280 pro Jahr abgeschafft wird. Das Gesetz wird insbesondere von der Ratslinken begrüsst (BaZ, 7.6.).
BERN: Der Grosse Rat bewilligt zwei Kredite für den Hochwasserschutz: CHF 20 Mio. für Schutzmassnahmen an der Gürbemündung in die Aare sowie 2,5 Mio. für den Hochwasserschutz an der Kleinen Simme (Bund, 6.9.).
VALAIS: Le Grand Conseil a accepté les montants demandés par le Conseil des Etats afin de faire face aux conséquences des intempéries survenues au début de l’année 2012. 10,75 millions de francs ont été approuvés en faveur de travaux de déblaiement et de remise en état des routes cantonales ainsi que 2,16 millions de francs de subventions d’investissement destinées aux communes pourgérer la question des cours d’eau latéraux (LN, 16.11.).

 
5. SOZIALPOLITIK – POLITIQUE SOCIALE
print
Arbeitsrecht, Beamtenrecht –
Droit du travail, statut du personnel public
BERN: Der Grosse Rat verabschiedet in zweiter Lesung ein neues Prostitutionsgesetz, das den Tatbestand der Sittenwidrigkeit (im Gegensatz zur Bundesgesetzgebung) aufhebt. Zudem führt das Gesetz die Bewilligungspflicht für Salon- und Bordellbetreiber ein und lässt neu auch die unselbständige, vertraglich geregelte Arbeit als Sexarbeiterin zu (Bund, 8.6.).
GENÈVE: 1) En février, les syndicats genevois ont déposé l’initiative « Pour le renforcement du contrôle des entreprises. Contre la sous-enchère salariale » (). www.ge.ch –  2) En septembre, le Grand Conseil genevois s’est attelé à l’assainissement des caisses de pension publiques genevoises. Lors de leur arrivée au parlement, les députés ont été hués par des manifestants ayant répondu à l’appel des syndicats de la fonction publique. Malgré cette pression, le Grand Conseil a suivi le Gouvernement et a accepté le projet de loi instituant la Caisse de prévoyance de l'Etat de Genève (CPEG) par 63 voix contre 8 et 19 abstentions. L’institution de la CPEG est le fruit de la fusion entre la Caisse de prévoyance du personnel des établissements publics médicaux de canton du Genève (CEH) et de la Caisse de prévoyance du personnel enseignant de l’instruction publique et des fonctionnaires de l’administration cantonale (cia). Cette décision de fusion vise notamment à répondre aux exigences des modifications de la LPP qui demande un taux de couverture de 80%. Cette décision a provoqué l’ire du Syndicat des services publics qui a décidé de lancer un référendum. Le référendum a abouti à l’automne de l’année sous revue (; LT, 14.09.). www.ge.ch
top
 
print
Alters- und Invalidenvorsorge –
Prévoyance pour personnes âgées et invalides
SANKT GALLEN: 1) Die Integration von Behinderten war im Vorfeld der hier behandelten Abstimmung vom Bund auf die Kantone übertragen worden. Deshalb beschloss der Kantonsrat ohne grosse Diskussionen und mit parteienübergreifender Zustimmung, entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen (SGT, 26.4.). –  2) Bereits im Vorjahr haben Regierung und Parlament das Sparpaket I beschlossen, das unter anderem die Kürzung der Ergänzungsleistungen der IV und der AHV über CHF 400 Mio. vorsieht. Gegen dieses Ansinnen wurde ebenfalls bereits 2011 von linker Seite das Referendum ergriffen. Die Gegner argumentieren, dass auf dem Buckel der Ärmsten gespart würde, nachdem die Steuern für die Reichsten gesenkt worden seien. Die Vorlage wird im Juni der Stimmbevölkerung vorlegt. Diese lehnt die Kürzungen mit 61,3% Nein-Stimmen ab. Die Stimmbeteiligung beträgt 34,1% (SGT, 18.6.; siehe SPJ 2011, S. 396).
VALAIS: Le Grand Conseil a accepté une proposition déposée par la gauche visant à augmenter de 250 000 francs la subvention accordée aux foyers de jour et de nuit des institutions psychogériatriques (LN, 13.12.).
VAUD: Le Grand Conseil a accepté une loi demandant que les cantons d’origine soutiennent financièrement les ressortissants d’un autre canton qui s’établissent dans un EMS vaudois. Désormais, seul comptera le lieu de résidence précédant l’hébergement (24H, 25.4.).
top
 
print
Kranken- und Unfallversicherung –
Assurance-maladie et accidents
BASEL-STADT: Ende September reicht die SP Basel-Stadt mit 3 400 Unterschriften die Volksinitiative „für bezahlbare Krankenkassenprämien“ ein. Die Initiative verlangt die Krankenkassenprämien soweit zu senken, dass sie mit denen in vergleichbaren Regionen übereinstimmen. Darüber hinaus soll der Kanton alle ihm zur Verfügung stehenden Massnahmen treffen, um die Gesundheitskosten herabzusetzen ohne dabei die bestehende Qualität der Grundversorgung zu gefährden (BaZ, 25.9.).
FRIBOURG: 1) En matière de primes maladies et de bourses d’études, le Grand Conseil a accepté de donner un coup de pouce aux indépendants. Le cercle des ayants droit a été élargi en augmentant la limite de la fortune brute de 1 million à 1,5 millions de francs et celle des revenus brute de 150 000 à 200 000 francs. Le parlement a approuvé un mandat provenant du groupe UDC par 87 voix centre 9 et 3 abstentions (Lib., 10.10.). –  2) Par 99 voix contre 1, le Grand Conseil a donné son aval à une subvention de 30 millions de francs afin de transformer et d’agrandir l’hôpital lacois de Meyriez. Ce montant correspond à 55% du coût des travaux, le reste étant pris en charge par les communes du Lac (Lib., 13.9.).
JURA: Le Parlement s’est prononcé sur l’initiative du Parti socialiste jurassien visant à instaurer une « caisse maladie unique et sociale ». La proposition socialiste a été approuvée par 37 députés, rejetée par deux tandis que 17 élus se sont abstenus (QJ, 27.9.).
LUZERN: Der Kanton ändert ab 2014 erneut die Regeln für die Verbilligung der Krankenkassenprämien. Das Kantonsparlament überweist in erster Lesung eine umfassende Revision. Insgesamt soll das System „gerechter“ werden: Der Kreis der Anspruchsberechtigten wird eingeschränkt, dafür steigt der Beitrag für den einzelnen Bezüger. Die Ausgaben für die Prämienverbilligung werden bei rund CHF 170 Mio. eingefroren. Das Parlament bestätigt diese Absicht der Regierung, indem es sich damit einverstanden erklärt, dass der Prämienzustupf künftig nicht mehr der Teuerung angepasst werden muss. Ursprünglich war eine Aufstockung der Ausgaben um CHF 7.5 Mio. vorgesehen. Diese ist dem Sparwillen zum Opfer gefallen (NLZ, 11.12.).
OBWALDEN: Im März berät der Obwaldner Kantonsrat über die Prämienverbilligungen 2012. Er beschliesst mit 50 Stimmen ohne Gegenstimme für anrechenbare Einkommen bis CHF 35 000 einen Selbstbehalt von 11.5 Prozent, danach steigt der Selbstbehalt für jede weitere CHF 10 um 0.01 Prozent (www.ow.ch).
SANKT GALLEN: 2010 hatte das Kantonsparlament beschlossen, säumige KVG-Prämienzahler auf eine schwarze Liste zu setzten. Die Einführung der Liste wird nun um 2 Jahre auf 2015 verschoben. Dies auf Antrag von Mitte-Rechts, obwohl diese die Liste ursprünglich initiiert hatten. Man wolle zuerst weitere Erfahrungen sammeln (SGT, 24.4.). – 2) Das Parlament beschliesst im April die Verabschiedung des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung. Damit sollen bundesrechtliche Regelungen in kantonales Recht aufgenommen werden. Zusätzlich wird ein Passus diskutiert, wonach säumige Prämienzahler auf eine „schwarze Liste“ kommen sollen. Dieses Ansinnen war bereits in den Vorjahren mittels Motion vorgebracht worden. Das Parlament beschliesst jedoch im Frühjahr (zweite Lesung) die Listen erst per 2015 einzuführen. In der Schlussabstimmung sprechen sich 108 Parlamentsangehörige einstimmig für das Gesetz aus (SGT, 24.4.).
SCHAFFHAUSEN: Das kantonale Parlament empfiehlt die Volksinitiative „für bezahlbare Krankenkassenprämien“ zur Ablehnung. Die Initiative will die Rückkehr zur alten Regelung und eine Erhöhung des Volumens für Prämienverbilligungen. Der Souverän folgt jedoch der Empfehlung des Kantonsrates nicht und nimmt das Begehren der Alternativen Liste und der SP mit 53,3% Ja-Stimmenanteil an. Die Beteiligung liegt bei 56,9% (SN, 12.6.; www.sh.ch).
SCHWYZ: Der Kantonsrat verabschiedet mit 75 zu 17 Stimmen eine Teilrevision des Gesetzes über die Prämienverbilligung in der Krankenpflegeversicherung. Die Revision wird in der Abstimmung vom 17. Juni mit 76,2% Ja-Stimmen bei einer Beteiligung von 41,3% angenommen (www.sz.ch).
top
 
print
Arbeitslosenversicherung – Assurance-chômage
VALAIS: La mise à jour de la loi sur l’emploi et les mesures en faveur des chômeurs a été acceptée par le Grand Conseil. Cette loi devait être notamment adaptée à la loi fédérale sur l’assurance-chômage. Les nouvelles mesures en matière de réinsertion professionnelle permettent de mieux soutenir les jeunes et les chômeurs en fin de droit (LN, 14.12.).
top
 
print
Familienrecht, Familienzulagen, Gleichstellung der Frau –
Droit de la famille, allocations familiales, égalité entre femmes et hommes
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Mit einem Nein-Anteil von 51,4% lehnt die Baselbieter Stimmbevölkerung am 11.3. ein Gesetz über familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich (FEB) ab. Mit dem Gesetz hätten Eltern einen monatlichen Betreuungsgutschein erhalten, wobei die Höhe des Gutscheins vom Einkommen der Eltern abhängig gewesen wäre. Das Gesetz kam zur Abstimmung, da es im Landrat mit 50 zu 37 Stimmen das erforderliche 4/5-Mehr nicht passierte (BaZ, 12.3.; www.baselland.ch). –  2) Als Reaktion auf das an der Abstimmung vom 11.3. gescheiterte FEB lancieren FDP und ein überparteiliches bürgerliches Komitee zwei Initiativen, die ein bezahlbares Betreuungsangebot fordern (BaZ, 24.10.).
BASEL-STADT: Einstimmig verabschiedet der Grosse Rat eine Änderung zum Harmonisierungsgesetz Sozialleistungen. Aus dem Gesetz gestrichen werden die Ausbildungsbeiträge, womit ein Widerspruch zum interkantonalen Stipendienkonkordat behoben wird (BaZ, 14.1.).
FRIBOURG: Conformément à une loi fédérale et une disposition constitutionnelle, le parlement fribourgeois a adopté le 12 juin la loi cantonale sur les allocations familiales. La modification met à pied d’égalité les indépendants avec les autres parents. Dès 2013, ils toucheront les mêmes allocations, selon le principe « un enfant, une allocation ». Mais, en contrepartie ils devront cotiser durant toute leur vie (Lib., 13.6.).
GENÈVE: Le 17 juin de l’année sous revue, le peuple genevois s’est prononcé sur l’initiative « Pour une véritable politique d’accueil de la petite enfance » soutenue par la gauche et les syndicats. L’initiative demande d’ancrer dans la constitution cantonale un droit pour chaque enfant de disposer d’une place d’accueil. De plus, l’initiative clarifierait la répartition des tâches entre le canton et les communes en matière d’accueil de la petite enfance. En parallèle, le parlement genevois a proposé un contre-projet préférant le terme de « besoin » à celui de « droit », incluant un partenariat public-privé et instaurant un financement de l’Etat pour les structures d’accueil. La votation populaire a confirmé l’importance du sujet pour les Genevoises et les Genevois, puisque l’initiative et le contre-projet ont tous deux été acceptés par 57.8% (initiative) et 53.5% (contre-projet) des voix. La question subsidiaire a donc été décisive. Malgré le score élevé de l’initiative, 52.1% des votants y ont préféré le contre-projet (LT, 18.6.; www.ge.ch).
GLARUS: 1) Die Landsgemeinde folgt dem Landrat und stimmt der Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Familienzulagen zu. Weil die bundesrechtliche Ausdehnung des Geltungsbereichs auf Unselbstständige ausserhalb der Landwirtschaft im kantonalen Recht schon per 1.1.2009 vorweggenommen worden war, mussten mit der neuerlichen Änderung nur noch kleinere Anpassungen ans Bundesrecht vorgenommen werden. Die Vorlage war unbestritten (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 85 ff.; www.gl.ch). – 2) Betreffend die Umsetzung des neuen bundesrechtlichen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts wurden Anpassungen in verschiedenen kantonalen Erlassen nötig. Die wichtigste Umstellung betrifft die Einrichtung einer interdisziplinären Fachbehörde (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) sowie einer neuen Aufsichtsinstanz. Die nötigen Gesetzesänderungen werden von der Landsgemeinde diskussionslos angenommen (BBl, 2009, S. 141 ff.; Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 104 ff.; www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: Im Zuge der bundesparlamentarischen Anpassung des Zivilgesetzbuches hat der Grosse Rat bereits im Vorjahr das kantonale Einführungsgesetz zur Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts verabschiedet. Die nötig gewordene, redaktionelle Anpassung der Kantonsverfassung wird im März 2012 der Stimmbevölkerung vorgelegt. Diese nimmt die Änderungen mit 87,9% Ja-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 40,3% an (BBl, 2009, S. 141 ff.; SoS, 12.3.; siehe SPJ 2011, S. 413).
LUZERN: Im Herbst beschliesst der Kantonsrat einstimmig eine Änderung des kantonalen Familienzulagengesetzes, welches die Familienzulagen für Selbständigerwerbende regelt (www.lu.ch).
NIDWALDEN: In zweiter Lesung genehmigt der Landrat die Gesetzgebungsvorlage über die familienergänzende Kinderzulage (KiBG) und schafft so die gesetzliche Grundlage für eine einheitliche Förderung der Betreuungseinrichtungen (www.nw.ch).
SANKT GALLEN: 1) Der Kantonsrat verabschiedet im Februar 2012 ein in den Grundzügen bereits 2011 diskutiertes Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht. Durch die Revision sollen die kommunalen Vormundschaftsbehörden von neun regionalen Fachbehörden abgelöst werden. Die Mitglieder dieser Behörde dürfen kein anderes Amt innerhalb der Trägerschaft der Fachbehörden wahrnehmen. Das beschliesst der Rat gegen den Mehrheitsantrag aus der Kommission. In der Schlussabstimmung wird das ansonsten unbestrittene Gesetz mit 100 zu 0 Stimmen angenommen (BBl, 2009, S. 141 ff.; SGT, 1.12.11). – 2) Aufgrund von Anpassungen im Bundesrecht kommt es im Berichtsjahr zur Revision des kantonalen Kinderzulagengesetzes. Das neue Bundesrecht sieht vor, dass alle Erwerbstätigen – Arbeitnehmer und Selbständigerwerbende – sowie Nichterwerbstätige Anspruch auf Kinderzulagen haben sollten, wobei die Zulage nicht einkommensabhängig sein dürfen. In der Frage um die Kinderzulage für Selbständigerwerbende muss entsprechendes kantonales Recht angepasst werden. Die Vorlage passiert das Parlament mit 113 zu 0 Stimmen (SGT, 6.6.).
SCHWYZ: Das Bundesgesetz über die Familienzulagen verlangt eine Anpassung auf kantonaler Ebene. Die Schwyzerinnen und Schwyzer stimmen dem entsprechenden Vorschlag ihrer Regierung bei der Volksabstimmung vom 23.9. mit 72,2% Ja-Stimmenanteil bei einer Beteiligung von 44,8% zu (www.sz.ch).
THURGAU: 1) Im Zuge der bundesrechtlichen Anpassung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts werden 2012 das kantonale Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch sowie das Gesetz über das Gesundheitswesen angepasst. Die Anpassungen setzen die neuen Bundesregelungen um und sind im Parlament unbestritten. Die wichtigste Änderung betrifft die Einrichtung einer interdisziplinären Kindes- und Erwachsenschutzbehörde als kantonale Fachbehörde. Die Vorlagen passieren das Parlament mit 88 zu 0 und 94 zu 0 Stimmen (BBl, 2009, S. 141 ff.; Botschaft des Regierungsrats des Kantons Thurgau vom 5.4.11; Protokoll des Grossen Rates Nr. 76 vom 29.2.). – 2) Der Grosse Rat des Kantons Thurgau verabschiedet im Berichtsjahr eine Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen. Diese wurde nötig nachdem die eidgenössischen Räte bereits 2011 den Geltungsbereich des Bundesgesetzes über die Familienzulagen auf Selbständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft ausgeweitet hatten. Die Vorlage ist nicht umstritten und wird mit 114 zu 0 Stimmen angenommen (Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Familienzulagen vom 7.2.; Protokoll des Grossen Rates Nr. 5 vom 29.8.).
URI: Mit 75,6% Ja-Stimmenanteil heissen die Urnerinnen und Urner das revidierte Gesetz über die Familienzulagen gut (Beteiligung: 35,3%). Die Revision wurde aufgrund des geänderten Familienzulagengesetzes durch den Bund nötig (www.ur.ch).
VALAIS: Conformément à la législation fédérale, le Grand Conseil a accepté à l’unanimité de soumettre les indépendants au régime des allocations familiales. Les indépendants devront payer une cotisation pouvant atteindre 4,5% de leur revenu au maximum (LN, 14.9.).
ZÜRICH: 1) Der Kantonsrat beschliesst mit 167 zu 0 Stimmen eine Änderung des Gesetzes über Jugendheime und Pflegekinderfürsorge. Fehlverhalten wird neu unabhängig vom Einweisungsgrund gleich sanktioniert (NZZ, 28.8.). – 2) Familien mit Kindern werden ab 2013 steuerlich entlastet. Der Kantonsrat heisst in zweiter Lesung mehrere Änderungen am Steuergesetz definitiv gut: Der Kinderabzug wird von CHF 7 400 auf 9 000 erhöht; ebenso wird der Abzug für die Kosten der Kinderbetreuung durch Dritte von CHF 6 500 auf 10 000 erhöht. (NZZ, 18.9.).
top
 
print
Gesundheitswesen – Santé publique
AARGAU: Ausgelöst durch die Neuordnung der Pflegefinanzierung auf eidgenössischer Ebene, revidiert der Grosse Rat das Pflegegesetz. Das Ziel ist, die Pflegebedürftigen finanziell zu entlasten. Die Patientenbeteiligung für Spitexleistungen soll 20% betragen. Das Pflegegesetz wird am 23.9. mit 65,4% angenommen. Die Stimmbeteiligung beträgt 37,5% (AZ, 24.9.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Der Kantonsrat lehnt die Initiative „Für gleich lange Spiesse beim Nichtraucherschutz“ ab. Das Begehren ist vom Wirteverband initiiert worden und verlangt eine Lockerung des Nichtraucherschutzes. Konkret sollten Restaurants mit einer Fläche von weniger als 80 Quadratmeter von Rauchverbot ausgenommen werden. Die SVP, die Parteiunabhängigen und die Regierung befürworten die Initiative. Eine Allianz aus SP, FDP, CVP und EVP lehnt das Begehren jedoch ab. Unter anderem weisen die Gegner darauf hin, dass der Wirteverband nicht belegen konnte, dass seit der Einführung des Rauchverbots ein „Beizensterben“ stattgefunden hätte. Die Volksabstimmung wird am 3.3.13 stattfinden (SGT, 21.2.; siehe SPJ 2010, S. 344, SPJ 2011, S. 414).
JURA: En deuxième lecture, la modification de la loi sanitaire concernant la mise à disposition du public d’appareils de bronzage (solarium) est adoptée par 47 voix contre 1 (QJ, 26.9.).
OBWALDEN: Der Kantonsrat überweist einstimmig ein Postulat betreffend Verbot von Tabakverkauf an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren (www.ow.ch).
SCHAFFHAUSEN: Der Kantonsrat hat in zweiter Lesung das neue Gesundheitsgesetz angenommen. Neu dürfen sämtliche Ärzte Medikamente abgeben. Da dies umstritten ist, legt der Kantonsrat für die Abstimmung vom 25.11. neben dem eigentlichen Gesundheitsgesetz, in dem die Medikamentenabgabe mit einer Übergangsfrist von fünf Jahren erlaubt wird auch eine Variante vor, die das Gesetz mit eingeschränkter ärztlicher Medikamentenabgabe regelt. Die Stimmbevölkerung folgt allerdings den Behörden und nimmt die Totalrevision mit 88,6% Ja-Stimmenanteil an. Die Variante wird ebenfalls deutlich mit 71,5% Nein-Stimmenanteil verworfen. Die Stimmbeteiligung beträgt 56,9% (SN, 22.5.; www.sh.ch).
THURGAU: Im Berichtsjahr beschliesst der Grosse Rat eine Anpassung des Gesetzes über das Gesundheitswesen. Konkret geht es um die Bestimmung, wonach Medizinalpersonen, die von der Notfalldienstpflicht befreit sind, eine Abgabe zu leisten haben. Diese Abgabepflicht war nach erfolgtem Urteil des Bundesgerichts (2C_807/2010 vom 25.10.11) als öffentlich-rechtliche Forderung zu verstehen, weshalb sie einer formell-gesetzlichen Grundlage bedurfte. Diese soll mit behandelter Gesetzesrevision geschaffen werden. Die Vorlage ist unbestritten und passiert die Legislative klar mit 117 zu 0 Stimmen (Botschaft betreffend die Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen vom 20.3.; Protokoll des Grossen Rates Nr. 6 vom 12.9.).
VAUD: Le peuple vaudois a rejeté l’initiative lancée par l’association Exit afin d’autoriser le suicide assisté dans les EMS. 59.1% des votants ont ainsi refusé l’initiative « pour le droit de mourir dans la dignité ». Cependant, les Vaudoises et Vaudois ont accepté le contre-projet proposé par le gouvernement avec 61.6% des voix. Ce dernier reconnaît la possibilité de recourir au suicide assisté, mais il ajoute un cadre légal plus complet. Par exemple, le patient devra remplir les trois conditions suivantes: être capable de discernement au moment de sa décision, exprimer sa volonté de manière persistante et souffrir d’une maladie ou de souffrances graves et incurables. Ce contre-projet avait le soutien de tous les partis politiques, alors que l’initiative avait été rejetée par le camp bourgeois (www.vd.ch; LT, 18.6.).
top
 
print
Spitalwesen – Hôpitaux
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Im Zusammenhang mit der neuen Spitalfinanzierung kommt es zu einer Volksabstimmung zur Verselbständigung der Spitäler und Kantonalen Psychiatrischen Dienste. Am 11.3. stimmt die Baselbieter Bevölkerung dem Vorhaben bei einem Stimmenanteil von 45% mit 64,3% Ja-Stimmen zu. Mit Annahme der Initiative werden die Kantonsspitäler Bruderholz, Liestal und Laufen sowie die Kantonalen Psychiatrischen Dienste in öffentlich-rechtliche Anstalten mit dem Namen „Kantonsspital Baselland“, resp. „Psychiatrie Baselland“, zusammengefasst (BaZ, 12.3.; www.baselland.ch). – 2) Mit 68 zu 11 stimmt der Landrat einer Motion zur Ausarbeitung einer Standesinitiative zu, welche den Kantonen mehr Mitspracherecht zur Festlegung der Spitaltarife gewähren soll. Bis anhin sieht das eidgenössische Krankenversicherungsgesetz vor, dass Spitaltarife ausschliesslich zwischen Krankenkassen und Spitälern verhandelt werden. Die Mehrheit im Landrat verspricht sich durch ein kantonales Mitspracherecht tiefere Tarife (BaZ, 30.11. und 3.12.).
GRAUBÜNDEN: Der Grosse Rat verabschiedet Ende August eine Teilrevision des Gesetzes über die Förderung der Krankenpflege und der Betreuung von betagten und pflegebedürftigen Personen. Zum einen wurde die Revision fällig, um Bundesrecht nachzuvollziehen; andererseits sollten die Anforderungen an die Kliniken für die Aufnahme auf die Spitalliste festgeschrieben werden. Die Aufnahme auf die Spitalliste ist Voraussetzung für einen Leistungsauftrag des Kantons. Die Revision ist grundsätzlich unbestritten. Lediglich der Antrag der Ratslinken, wonach die Spitäler zum Abschluss eines Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für ihre Belegschaft gezwungen werden sollen, um die Aufnahmekriterien für die Spitalliste zu erfüllen, gibt zu Diskussionen Anlass. Die bürgerliche Mehrheit lehnt den Antrag jedoch ab. In der Schlussabstimmung passiert die Vorlage mit 81 zu 6 Stimmen bei 12 Enthaltungen (SoS, 1.9.).
OBWALDEN: Am 11.3. heisst die Stimmbürgerschaft einen Kantonsratsbeschluss über den Umbau und Ersatz des Bettentraktes des Kantonsspitals Obwalden mit einer Mehrheit von 87,4% gut. Mit einer Beteiligung von 54,3% folgen die Stimmberechtigten dem Ansinnen des Kantonsrates, der die als zu klein und als ungenügend eingerichtet befundenen Patientenzimmer den heutigen Standards anpassen will (www.ow.ch).
SOLOTHURN: Bei der Volksabstimmung vom 17.6. bewilligen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit 81,4% Ja-Stimmenanteil einen Verpflichtungskredit über insgesamt rund CHF 340 Mio. für einen Neubau des Bürgerspitals Solothurn. Die Beteiligung beträgt 40,9% (www.so.ch).
ZÜRICH: In der Abstimmung vom 17.6. hat das Stimmvolk mit 66,7% einem Spitalplanungs- und Finanzierungsgesetz zugestimmt. Das neue Gesetz regelt die Verantwortung des Kantons in Sachen Spitalversorgung und die Spitalfinanzierung. Die zweite Variante der Regierung wie auch der Gegenvorschlag des Referendumskomitees wurden abgelehnt (mit 47,9% bzw. 49,0%; NZZ, 18.6.).
top
 
print
Sozialfürsorge – Assistance sociale
AARGAU: Mit einer Standesinitiative will der Aargau beim Bund Druck für zusätzliche Asylunterkünfte machen (AZ, 6.6.).
GLARUS: Eine Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe wird von der Landsgemeinde klar angenommen. Es sieht eine „moderate“ Verschärfung des Sozialhilfegesetzes vor, indem die Möglichkeit zur Sozialinspektion geschaffen wird. Diese soll falsche oder unvollständige Angaben zu persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen aufdecken. Ein entsprechender Streichungsantrag unterliegt klar, womit das Gesetz unverändert angenommen wird (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 133 ff.; www.gl.ch).
TESSIN: Eine kantonale Volksinitiative zur Einführung eines neuen Artikels im kantonalen Sozialhilfegesetz gelangt am 23.9. zur Abstimmung. Die Einführung eines Beitrages für ausserordentliche Ausgaben für Betagte wird jedoch mit 60,7% der Stimmen abgelehnt. Die Beiträge hätten zur Unterstützung bedürftiger älterer Menschen gedient sowie dem demografischen Wandel der Gesellschaft Rechnung getragen. Steuereinnahmen von rund CHF 16 Mio. hätten daraus resultiert (Stimmbeteiligung: 41,2%; www.ti.ch). – 2) 68 Gemeinden haben erfolgreich das Referendum gegen die Reorganisation der Erwachsenenschutzbehörden (früher Vormundschaftsbehörden) ergriffen. Der Grosse Rat hatte mit 55 gegen 13 Stimmen (5 Enthaltungen) die Reform deutlich gutgeheissen. Demnach sollten die kommunalen Schutzbehörden professionalisiert werden und einen Anstellungsgrad von mindestens 80% bereitstellen. Arbeitskontinuität und gerechtere Entscheidungen sollten dadurch begünstigt werden. Dies ist das erste Referendum, welches gemeinsam von den Tessiner Gemeinden ergriffen wurde (CdT, 22.11.).
 
6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
print
Schulen – Ecoles
AARGAU: Das Vorhaben zur Stärkung der Volksschule, über welches am 11. März abgestimmt wird, umfasst eine Änderung der Verfassung des Kantons Aargau sowie eine Änderung des Schulgesetzes. Mit dem Vorhaben setzt der Aargau den Auftrag der Bundesverfassung um, die Schulpflicht sowie die Dauer der Bildungsstufen national zu vereinheitlichen (HarmoS). Zudem enthält das Vorhaben verschiedene Elemente, mit welchen Kindergärten und Schulen gezielt nach ihren Bedürfnissen gestärkt werden. Der Kindergarten wird als eigenständige Stufe in die Volksschule eingegliedert und sein Besuch obligatorisch. Als Konsequenz wird der Kindergarten in der Verfassung des Kantons Aargau nicht mehr gesondert genannt. Die Verfassungsänderung zur Stärkung der Volksschule wird mit 79,8% Ja-Stimmenanteil und die Änderung des Schulgesetzes mit 78,6% Ja-Stimmenanteil angenommen. Die Stimmbeteiligung liegt bei 37,5% (AZ, 12.3.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Der Grosse Rat beschliesst im Berichtsjahr in erster Lesung das Gesetz für Mittel- und Hochschulen anzunehmen. Umstritten ist vor allem eine im regierungsrätlichen Entwurf vorgesehene Disziplinarbusse von maximal CHF 1 000 für Schüler, die wiederholt Vorschriften missachten. Die vorberatende Kommission will diese aus dem Entwurf streichen, das Ratsplenum folgt jedoch der Regierung. Eine zweite und dritte Lesung ist für 2013 vorgesehen (SGT, 30.10.).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Volk und Parlament beschäftigen sich 2012 eingehend mit drei Volksbegehren des überparteilichen Komitees „Gute Schule Baselland“ zum Bildungsabbau-Stopp. Die ausformulierte Gesetzesinitiative zur Reduktion der Klassengrösse wird vom Landrat mit 51 zu 30 Stimmen aufgrund befürchteter Folgekosten zur Ablehnung empfohlen. Er spricht sich hingegen mit deutlichem Mehr für einen gemässigteren Gegenvorschlag aus, der die maximale Klassengrösse auf Primar- und Sekundarstufe ebenfalls reduzieren will, jedoch nur von 26 auf 24 Schüler und nicht wie von der Initiative gefordert auf deren 22. Ebenfalls zur Ablehnung empfiehlt der Landrat die beiden anderen, nichtformulierten Verfassungsinitiativen des Komitees, welche zum einen das wöchentliche Unterrichtspensum des Lehrpersonals zu Gunsten der individuellen Betreuung der Schüler/innen um eine Stunde reduzieren und zum anderen Zwangsverschiebungen von Sekundarschüler/innen in weiter entfernte Sekundarschulen verbieten wollen. An der Volksabstimmung vom 25.11. findet keines der Volksanliegen Zustimmung bei den stimmenden 27% der Stimmberechtigten. Nur 35,2% der Stimmenden setzen sich für eine verbesserte Betreuungssituation ein und 40,7% verlangen die automatische Zuweisung in die nächstgelegene Schule. Die Gesetzesinitiative zur Reduktion der Klassengrösse wird mit einem Ja-Anteil von 37% abgelehnt. Zustimmung hingegen erhält der Gegenvorschlag zur Initiative mit 56,5% der Stimmen (BaZ, 21.9., 26.11.; www.baselland.ch; siehe SPJ 2011, S. 418). –  2) Der Landrat beschliesst eine Änderung des Bildungsgesetzes und unterstreicht dabei die aktuelle Praxis der Bildungsverwaltung: Regelklassen können erst aufgelöst werden, wenn die Zahl der Schüler unter 15 und in Kleinklassen unter 6 sinkt (BaZ, 21.9.).
GENÈVE: 1) Le Grand Conseil genevois a décidé d’adhérer à l’accord intercantonal sur l’harmonisation des régimes des bourses d’études (www.ge.ch). – 2) Suite au référendum déposé par un comité de parents et d’enseignants au cours de l’année 2011, le peuple genevois s’est exprimé sur le nouvel horaire pour les écoles primaires. La modification voulue par le Grand Conseil demande notamment la réintroduction de la semaine scolaire à cinq jours (introduction du mercredi matin) pour les 5P-8P. Le 11 mars 2012, le peuple a clairement donné raison à la décision du parlement en acceptant la modification de la loi sur l’instruction publique par 65% des voix (LT, 11.3.; www.ge.ch).
GLARUS: Mittels Anpassung des Sozialhilfegesetzes beantragt der Landrat der Landsgemeinde die Einführung einer kantonalen Schulsozialarbeit von maximal 600 Stellenprozenten. Die Schulsozialarbeit soll parallel zur offenen Jugendarbeit geführt werden, wobei diese weiterhin in der Kompetenz der Gemeinden bleiben soll. Verschiedene Redner setzen sich für eine Rückweisung des Gesetzes oder eine Ablehnung der Schulsozialarbeit ein. Sie verweisen darauf, dass auch die Schulsozialarbeit auf kommunaler Ebene geregelt werden müsse. Einzelne verweisen auch auf deren hohe Kosten. Die entsprechenden Anträge sind allerdings nicht erfolgreich. Der Erlass wird unverändert angenommen (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 133 ff.; www.gl.ch).
GRAUBÜNDEN: Im Berichtsjahr wird die Beratung des kantonalen Schulgesetzes abgeschlossen. Am meisten Diskussionsstoff bietet das Sprachkonzept. Nach dem Willen der Regierung sollen in der Primarschule zwei Fremdsprachen unterrichtet werden, nämlich Italienisch ab der dritten und Englisch ab der fünften Klasse. Minderheiten aus BDP und FDP versuchen das Frühitalienisch aus dem Primarlehrplan zu streichen, allerdings ohne Erfolg. Im Zusammenhang mit Rumantsch Grischun wird entschieden, die Lehrmittel neu auch in den verschiedenen Idiomen herauszugeben. Weiter werden die Lehrerlöhne erhöht und das Wochenpensum reduziert. Demgegenüber wird allerdings das Schuljahr von 38 auf 39 Wochen verlängert. Im Zusammenhang mit der Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderungsbedarf wird vom Regierungsentwurf abgewichen. Nach grossrätlichem Willen soll die Integration nur vorgesehen sein, wenn diese für den Schüler / die Schülerin und die Regelklasse tragbar ist. Weiter wird die Freiwilligkeit des Kindergartens beibehalten und die maximale Klassengrösse von 28 auf 24 reduziert (SoS, 20.3., 21.3. und 22.3.).
JURA: La Modification de la loi sur l’école enfantine, l’école primaire et l’école secondaire (loi scolaire) a été adoptée par le Parlement par 58 voix (www.ju.ch).
SANKT GALLEN: 1) Im Berichtsjahr wird die Neuregelung der Schulaufsicht vom Kantonsrat angenommen. Die regionalen Schulaufsichtsstellen sollen zugunsten von vier Rekursstellen abgeschafft werden. Diese sollen mit je fünf Personen besetzt werden. Die Aufsichtspflicht soll neu vom Kanton wahrgenommen werden. Die Vorlage ist unbestritten und passiert den Rat mit 107 zu 0 Stimmen (SGT, 21.2.). – 2) Im September verabschiedet der Kantonsrat einen Nachtrag zum Volksschulgesetz. Die Anpassung sieht vor, die kantonale Exekutive mit der Kompetenz zur Erhöhung der Anfangslöhne von Lehrern auszustatten. Damit soll dem Regierungsrat bei kurzfristig auftretendem Lehrermangel ein Handlungsinstrument gegeben werden. Eine Vorlage zur Entlastung der Lehrpersonen wird hingegen nicht angenommen (SGT, 26.9.).
SCHAFFHAUSEN: Mit einer Teilrevision des Schulgesetzes hätten geleitete Schulen eingeführt werden sollen. Die Einführung von Schulleitern findet jedoch bei den Schaffhauserinnen und Schaffhausern kein Gehör. Sie lehnen die Revision am 11.3. mit 47,3% Ja-Stimmenanteil ab. Die Stimmbeteiligung liegt bei 61,1% (www.sh.ch).
SOLOTHURN: 1) Der Kantonsrat beschliesst mit einer grossen Mehrheit, dass die Führung der Heilpädagogischen Sonderschulen von den Gemeinden an den Kanton übergehen soll. Da für dieses Vorhaben eine Änderung der Kantonsverfassung nötig ist, hat das Volk das letzte Wort (SZ, 5.9.).   2) Eltern fordern, dass wegen des Frühfranzösischunterrichts die Stundentafel angepasst werden soll. Weil jedoch dazu die Lektionspläne hätten überarbeitet werden müssen, wird dieser Volksauftrag abgelehnt (SZ, 30.8.).
TESSIN: Im Mai kommt unter dem Motto „Einer für alle, alle für Einen“ eine Verfassungsinitiative zu Stande, welche Schulen und dem Gesundheitswesen genügend Mittel zusichern soll. Federführend ist ein Komitee aus Gewerkschaften und Verbänden, welches als SOS sanità, socialità e scuola auftritt. Damit soll in der Kantonsverfassung festgeschrieben werden, dass eine gute Grundbildung (inklusive Mittagstische, Tagesschulen und Horte), ein gutes Gesundheitssystem mit Altersheimen, Pflegeunterstützung, Spitälern und Rettungsdiensten sowie Behindertenheime, für die gesamte Bevölkerung flächendeckend zugänglich sein müssen. Die Finanzierung soll solidarisch durch Kanton und Gemeinden getragen werden (CdT, 28.3.).
THURGAU: 1) Der Grosse Rat nimmt im Berichtsjahr eine Änderung des Gesetzes über die Volksschule an. Durch die Annahme der Gesetzesrevision stimmt die Legislative einer von der Regierung erteilten Übergangsbestimmung zu, womit fünf Thurgauer Schulen die Zusammenlegung des Kindergartens mit der 1. oder mit der 1./2. Klasse der Primarschule bis Ende 2013 erlaubt wird. Diese Schulen haben dieses System bereits 2003 im Zuge eines Pilotprojekts der Erziehungsdirektorenkonferenz der Ostschweizer Kantone und des Fürstentum Liechtensteins (EDK-Ost) eingeführt. Die Vorlage passiert den Rat mit 102 Ja-Stimmen bei einer Gegenstimme deutlich (Botschaft zur Änderung des Gesetzes über die Volksschule vom 28.2.; Protokoll des Grossen Rates Nr. 6 vom 12.9.). – 2) Am 15.3. reicht ein überparteiliches, interkonfessionelles Komitee eine Initiative „Gegen frauenfeindliche, rassistische und mörderische Lehrbücher“ mit 4 466 beglaubigten Unterschriften ein. Die Initiative richtet sich explizit gegen die Verwendung des Korans als Lehrbuch und wurde vor allem von der SVP unterstützt. Die Regierung äussert sich gegenüber der Initiative kritisch. Sie argumentiert, dass eine Auslegung nach dem Wortlaut nicht mit der Absicht der Initianten übereinstimmen würde, weshalb der freie Wille der Stimmberechtigten nicht festgestellt werden könne. Aus diesem Grund sei das Begehren als ungültig zu erklären. Konkret sieht die Regierung im von den Initianten vorgesehenen Verbot des Koran-Unterrichts einen Widerspruch zur möglichen Auslegung nach Wortlaut. Die Auslegung nach Wortlaut würde den Koran als Primärliteratur zulassen, argumentiert die Regierung, während die Initianten genau dies verhindern wollten. Die Legislative folgt dieser Argumentation, gegen den Willen der SVP, mit 75 zu 40 Stimmen. Damit wird die Initiative für ungültig erklärt (Bericht über die Gültigkeit und Stellungnahme der Regierung vom 14.8.; Protokoll des Grossen Rates Nr. 11 vom 19.12.).
URI: 1) Das Stimmvolk verwirft den 2-Millionen-Kredit für den Neubau von Teilen der Kantonalen Mittelschule Uri an der Urne mit 52,1% Nein-Stimmenanteil (Beteiligung: 38,8%; NLZ, 16.4.; www.ur.ch) – 2) Am 23.9. heissen die Urnerinnen und Urner eine Änderung der Kantonsverfassung gut, welche die Einführung eines obligatorischen Kindergartenjahres fordert. Bei einer Stimmbeteiligung von 35,3% sagen 53,0% der Stimmberechtigten Ja. Das entsprechend revidierte Schulgesetz findet ebenfalls bei 57,7% der Abstimmenden Unterstützung (www.ur.ch).
VALAIS: En acceptant à l’unanimité la loi sur la HES-SO Valais, le Grand Conseil a donné son feu vert à la nouvelle haute école du même nom. La structure sera le résultat d’une fusion entre la HEVs actuelle et la HEVs-S2 (social et santé) et deviendra un établissement autonome de droit public (LN, 17.11.).
ZUG: Zwei Vorlagen wollen das bestehende Beurteilungssystem in den Zuger Schulen umkrempeln. Die Verfassungsinitiative „für das Notenobligatorium und gegen Schulexperimente ohne Noten“ fordert die Einführung von Noten ab der ersten Primarklasse und die Gesetzesinitiative „Wiedereinführung von Noten ab der 2. Klasse“ Zensuren ab dem zweiten Schuljahr. Im Kanton Zug werden Zeugnisnoten bisher ab der 4. Primarstufe vergeben. Nachdem die Verfassungsinitiative mit 37,9% Ja-Stimmenanteil verworfen, aber die Gesetzesinitiative mit 51,8% knapp angenommen wird, wird sich dies – mit der Absicht der Zuger Stimmberechtigten, von denen 46,8% von ihrem Recht Gebrauch machten – wieder ändern (www.zg.ch).
ZÜRICH: 1) Die Zürcher Stimmbevölkerung will nicht, dass ab der vierten Klasse frei zwischen öffentlichen und privaten Schulen, die ebenso wie die öffentlichen vom Staat finanziert würden, gewählt werden kann. Die Volksinitiative „JA! Freie Schulwahl für alle ab der 4. Klasse!“ wird mit 81,8% Nein-Stimmen klar abgelehnt (NZZ, 18.6.). – 2) Der Kantonsrat hat mit 101 zu 71 Stimmen seine Umsetzungsvorlage zur Prima-Initiative sowie mit 92 zu 80 Stimmen den eigenen Gegenvorschlag gutgeheissen. Die Umsetzungsvorlage konkretisiert das Anliegen der Initianten, anstelle des Kindergartens die Grundstufe mit ihrem flexiblen Einschulungstempo im ganzen Kanton einzuführen. Der Gegenvorschlag geht weniger weit: Jede Gemeinde soll selber entscheiden ob sie den Kindergarten oder die Grundstufe anbieten will. In der Volksabstimmung vom 25.11. wird sowohl das Gesetz (28,7%), als auch der Gegenvorschlag (45,2%) verworfen (NZZ, 7.3. und 26.11.). – 3) Mit 116 zu 44 Stimmen hat der Kantonsrat die Verlegung der dreiwöchigen Internatkurse in Hauswirtschaft vom 4. Gymnasium ins Untergymnasium genehmigt. Damit können gut CHF 3 Mio. gespart werden, da so keine Schüler mehr in die Kurse geschickt werden, die schon in der Sekundarschule Hauswirtschaftsunterricht hatten. Dies gefällt den HauswirtschaftslehrerInnen nicht, da ihre Kurse auf ältere Kinder ausgerichtet seien. Sie kündigen denn auch das Referendum gegen den Entscheid an (TA, 28.8.). – 4) Der Kantonsrat wird den Stimmberechtigten eine Änderung des Lehrpersonalrechts und einen Gegenvorschlag der Lehrerorganisationen zur Abstimmung unterbreiten. Die Vorlagen unterscheiden sich in einem Punkt: Nur der Gegenvorschlag schreibt vor, dass Schulleiter über ein Lehrdiplom verfügen müssen. Mit 108 zu 56 Stimmen spricht sich der Rat gegen den Gegenvorschlag aus (NZZ, 2.10.). – 5) Die Schulkapitel werden definitiv durch eine Delegiertenversammlung mit gut 90 Delegierten ersetzt, die sich auch vertreten lassen können. Der Kantonsrat heisst die Änderung des Volksschulgesetzes mit 153 zu 0 Stimmen gut (NZZ, 2.10.). – 6) Die EVP des Kantons Zürich lanciert im Berichtjahr eine Volksinitiative «Mehr Qualität im Unterricht dank kleinerer Klassen (Klassengrössen-Initiative)». Es soll im Schulgesetz festgeschrieben werden, dass eine Klasse die Grösse von 20 Schülern nicht übersteigen darf (NZZ, 7.12.).
top
 
print
Berufsbildung, Berufsberatung, Berufsordnungen –
Formation et orientation professionelle
LUZERN: Der Kantonsrat entscheidet, dass Jugendliche künftig für Angebote, welche die Zeit zwischen dem Ende der obligatorischen Schulzeit und dem Antritt einer Lehrstelle überbrücken soll, Schulgeld bezahlen müssen (NLZ, 16.5.).
SOLOTHURN: Der Souverän bewilligt mit einem überwältigenden Ja-Stimmenanteil von 90,0% einen Verpflichtungskredit von rund CHF 21.5 Mio. für das Berufsbildungszentrum BBZ in Solothurn. Es soll somit ein Neubau als Erweiterung auf dem bestehenden Areal errichtet werden (Stimmbeteiligung: 43,4%; www.so.ch).
top
 
print
Hochschulen – Universités
BERN: Der Grosse Rat bewilligt einen Ausführungs- und Finanzierungskredit in der Höhe von CHF 38.6 Mio. für den Umbau des Zentrums für Sport und Sportwissenschaften der Universität Bern (Bund, 22.11.).
GLARUS: Die Landsgemeinde Glarus folgt im Sachengesetz der landrätlichen Zustimmung. Die Revision des Gesetzes lehnt sich an das Graubündner System an und soll dem Kanton Glarus den Beitritt zum neuen Stipendienkonkordat (Harmonisierung der Ausbildungsbeiträge) ermöglichen. Dazu wird unter anderem der maximale Stipendienbetrag nach oben angepasst und weitergehende Stipendienleistungen für Ausbildungen im Ausland sind vorgesehen (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 36 ff.; www.gl.ch).
SANKT GALLEN: 1) Im September des Berichtjahrs stimmt die Stimmbevölkerung über einen Kredit zugunsten des Neubaus des Forschungszentrums der Hochschule für Technik Rapperswil (HSR) über CHF 61.9 Mio. ab, wovon der Kanton CHF 41.9 Mio. und die Stadt Rapperswil CHF 20 Mio. übernimmt. Die Mitträgerkantone Schwyz und Glarus beteiligen sich nicht an der Finanzierung. Der Neubau wird als nötig erachtet, weil sich die Studentenzahl seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt hat und ein weiteres Wachstum erwartet wird. Die Stimmbevölkerung unterstützt das unbestrittene Neubauprojekt mit 77,7% bei einer Stimmbeteiligung von 43,7% (SGT 24.9.). – 2) In einer im November durchgeführten Abstimmung geht es um den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über das Forschungs- und Innovationszentrum Rheintal. Geplant ist eine Integration verschiedener Forschungsakteure, unter anderem der ETH Zürich und der Universität Liechtenstein, am Standort Buchs. Bezweckt wird eine Intensivierung der interdisziplinären Hightech-Forschung im St. Galler Rheintal. Die Vorlage ist nicht umstritten und wird bei einer Stimmbeteiligung von 29,2% mit 76,9% Ja-Stimmen angenommen (SGT, 26.11.).
LUZERN: Der Kantonsrat genehmigt in der zweiten Beratung mit 108 gegen 0 Stimmen per Dekret den Beitritt des Kantons Luzern zur neuen Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung und gleichzeitig die Aufhebung des Gesetzes über die Hochschulen des Kantons Luzern in der Fachhochschule Zentralschweiz. Luzern führt ab August 2013 eine eigene PH. Umstritten im Parlament ist eine Amtszeitbeschränkung von 12 Jahren für die PH-Ratsmitglieder. Die Beschränkung wird auf Antrag von Adrian Bühler (CVP) aus dem Gesetz gekippt. Eine Beschränkung sei unnötig, da die Regierung im Streitfall Mitglieder nicht mehr wählen müsse (NLZ, 11.12., www.lu.ch).
OBWALDEN: Der Kantonsrat beschliesst mit 50 Stimmen ohne Gegenstimme den Beitritt zur Zentralschweizer Fachhochschul-Vereinbarung (www.ow.ch).
SCHWYZ: Da das Heilpädagogische Zentrum Innerschwyz in Ibach zu klein wird, befürworten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger am 17.6. ein Bauprojekt über CHF 1.56 Mio. für einen Neubau in Goldau. 73,7% der Berechtigten stimmen dem Verpflichtungskredit zu. Die Beteiligung liegt bei 41,4% (www.sz.ch).
THURGAU: Der Grosse Rat nimmt 2012 eine Änderung des Gesetzes über die Ausbildungsbeiträge (Stipendiengesetz) an. Die Regierung beantragt die Anpassungen nachdem der Kanton Thurgau der Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen beigetreten ist. Die Gesetzesrevision sieht vor, dass Brückenangebote (nach 2004 wieder) beitragsberechtigt sein sollen. Weiter soll der Höchstansatz für Studierende der Tertiärstufe um CHF 1 000 auf CHF 16 000 erhöht werden. Die Vorlage wird vom Rat mit 121 zu 0 Stimmen angenommen (Botschaft zur Änderung des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge vom 29.11.11; Protokoll des Grossen Rates Nr. 80 vom 9.5.).
ZUG: Das Konkordat zur Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) wurde im August 2012 aufgelöst. Doch der Kanton Zug will auch künftig Lehrer ausbilden. Der Zuger Kantonsrat spricht sich klar für eine eigene Pädagogische Hochschule aus. Die neue PH Zug wird rund CHF 8 Mio. pro Jahr kosten. Steigen werden dabei die Lohnkosten - was die Angestellten der Hochschule freuen wird: Sie werden neu nach Zuger Personalrecht angestellt und erhalten dadurch für die gleiche Arbeit mehr Lohn. Definitiv entschieden über eine PH Zug wird erst in der zweiten Lesung des Gesetzes im Jahr 2013 (NLZ, 14.12.).
top
 
print
Kulturförderung – Promotion de la culture
BASEL-STADT: 1) Die Volksinitiative „Lebendige Kulturstadt für alle!“ wird für rechtlich zulässig erklärt und soll dem Regierungsrat zur Berichterstattung überwiesen werden (www.bs.ch). –  2) Der Grosse Rat beschliesst ein Gesetz über die Basler Herbstmesse, welches die Forderungen der Initiative „zum Schutz der Basler Herbstmesse“ teilweise berücksichtigt. Die Initianten ziehen das Begehren daraufhin zurück (BaZ, 15.3. und 14.4.).
BERN: Der Grosse Rat verabschiedet das neue Kulturförderungsgesetz, das den Kanton zur Förderung des Brauchtums, der kulturellen Vielfalt in den Regionen sowie der Kultur von Minderheiten verpflichtet. Sämtliche bernischen Gemeinden haben Beiträge an Kulturstätten von regionaler Bedeutung zu leisten. Die Einrichtungen von nationaler Bedeutung unterstützt der Kanton künftig hingegen ohne Gemeinden. Der Beitrag an den Kulturförderungsfonds wird auf 20 Prozent des Kantonsanteils aus den Lotteriegewinnen beschränkt (BZ, 13.6.).
GLARUS: Die Landsgemeinde behandelt im Berichtsjahr die Totalrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz betreffend die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten. Die Regierung und der Landrat streben eine Totalrevision an, weil das Gesetz unsystematisch und veraltet sei. Ebenfalls mangele es dem Erlass an klaren Regeln bezüglich Verteilung der Mittel aus dem Lotterie- und Wettwesen. Das neue Gesetz soll gemäss Antrag der Regierung und des Landrats auf Gesetzesstufe Kriterien für die Zuweisung der Mittel an den Sport-, den Kultur- und den Sozialfonds festlegen, wobei die entsprechenden Anteile neu vom Landrat (bisher: Regierungsrat) festgelegt werden sollen. Die Landsgemeinde lehnt dieses Ansinnen mit Verweis auf die mögliche Politisierung der Mittelverteilung jedoch ab und belässt die Kompetenz zur Zuteilung der Anteile beim Regierungsrat. Bereits in der landrätlichen Beratung scheitert ein Antrag, der einen fixen Verteilschlüssel im Gesetz festschreiben wollte. Den übrigen Bestimmungen stimmt die Landsgemeinde zu (Memorial für die Landsgemeinde des Kantons Glarus 2012, S. 87 ff.; www.gl.ch).
SANKT GALLEN: Der Kantonsrat berät im November erstmals die Einheitsinitiative für zeitgemässe Bibliotheken im Kanton St. Gallen (Bibliotheksinitiative). Diese ist mit über 10 000 Unterschriften eingereicht worden und verlangt faktisch die Zusammenlegung von Kantons- und Stadtbibliothek St. Gallen. Weiter soll der Kanton alleiniger Träger der Publikumsbibliotheken werden und diese mit Aufbau- und Betriebsbeiträgen unterstützen. Die Kantonsregierung erarbeitet einen Gegenvorschlag zur Initiative, der die Bereitstellung von Publikumsbibliotheken auf dem Land weiterhin im Verbund mit den Gemeinden sicherstellen will. Besonders die FDP macht sich für eine möglichst weitgehende Gemeindeautonomie stark. In ihrem Gegenvorschlag unterstützt die Exekutive jedoch die Idee einer Zusammenlegung von städtischer und kantonaler Bibliothek in der Stadt St. Gallen. Das Ratsplenum lehnt die Initiative mit 93 zu 8 Stimmen ab und unterstützt den Gegenvorschlag mit 71 zu 32 Stimmen. Lediglich die SVP steht sowohl dem Initiativbegehren als auch dem Gegenvorschlag kritisch gegenüber. Die zweite Lesung ist auf 2013 angesetzt (SGT, 29.11.; siehe SPJ 2011, S. 422).
SCHWYZ: Mit 76 Ja- zu 11 Nein-Stimmen beschliesst der Kantonsrat einen Kredit in der Höhe von CHF 2.6 Mio. für die Neukonzeption der Ausstellung des Bundesbriefmuseums. Alle Fraktionen sind sich über die Notwendigkeit dieses Vorhabens einig, da das Bundesbriefmuseum und die Ausstellung dem Kanton Schwyz gehören (NLZ, 22.11.).
URI: Das Stimmvolk lehnt eine Juso-Initiative für den Bau und Unterhalt eines Jugendkulturzentrums mit 79,0% Nein-Stimmen ab. Auch der vom Kanton gleichzeitig vorgelegte neue Kinder- und Jugendförderartikel, der eine Voraussetzung für die Gestaltung der künftigen Kinder- und Jugendförderung im Kanton Uri hätte bilden sollen, wird mit 51,2% Nein-Stimmen ebenfalls abgelehnt. Die Stimmbeteiligung liegt bei 38,8%. (NLZ, 16.4.; www.ur.ch).
top
 
print
Kirchen – Eglise
SANKT GALLEN: Der Kantonsrat beschliesst im September 2012 die Teilrevision des Gesetzes über die Friedhöfe und die Bestattungen. Mit der Revision wird die Feuerbestattung der Erdbestattung rechtlich gleichgestellt. Ebenfalls wird den Gemeinden das Recht eingeräumt, Grabfelder für nichtchristliche Religionsgemeinschaften auszuweisen. Damit will der Gesetzgeber eine Diskriminierung nichtchristlicher Religionen vermeiden. Das Gesetz ist unbestritten und passierte den Rat mit 108 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen (SGT, 6.6.).
SCHWYZ: Mit 60,9% nimmt die Stimmbürgerschaft am 23.9. einen Verpflichtungskredit von CHF 8 Mio. an die Restaurierungsarbeiten 2013-2022 im Kloster Einsiedeln an. Die Stimmbeteiligung beträgt 45,5% (www.sz.ch).
top
Emilia Pasquier / Maximilian Schubiger
PAGE PAGE