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Grundlagen der Staatsordnung
Institutionen und Volksrechte
Bundesrätin Elisabeth Kopp erklärte ihren Rücktritt. Die ins Zwielicht geratenen Finanzgeschäfte ihres Ehemannes waren ihr zum Verhängnis geworden. - Der Bericht des Bundesrates über die Legislaturplanung 1987-1991 steht unter dem Leitmotiv des qualitativen Wachstums. - Das Parlament beschloss Massnahmen zur Verbesserung seiner eigenen Leistungsfähigkeit, die Umwandlung in ein Berufsparlament wurde jedoch nicht in Betracht gezogen. - Der Ständerat fand beim umstrittenen Annahmeverfahren für Klagen beim Bundesgericht eine Kompromisslösung. - Zum erstenmal seit einundzwanzig Jahren wurde keine einzige Volksinitiative eingereicht.
Regierung
Am 12. Dezember, nur fünf Tage nach ihrer Wahl zur Vizepräsidentin des Bundesrates, erklärte Bundesrätin Elisabeth Kopp nach vierjähriger Amtszeit ihren Rücktritt. Während im Ausland vorzeitige Demissionen von Ministern nichts Aussergewöhnliches sind, kommt ihnen in der Schweiz Seltenheitswert zu. Zur Bedeutung des Ereignisses und zur Steigerung der Emotionen trug auch bei, dass es sich bei der Zurücktretenden um die erste und bisher einzige in den Bundesrat gewählte Frau handelte.
Zum Stolperstein wurden ihr weniger eigene Verfehlungen als vielmehr die geschäftlichen Aktivitäten ihres Ehemannes Hans W. Kopp. Dieser war früher selbst aktiv in der Politik in Erscheinung getreten, so unter anderem als Präsident der Expertenkommission für eine Mediengesamtkonzeption. In den achtziger Jahren war der Name des Zürcher Wirtschaftsanwalts mehrmals im Zusammenhang mit Finanzaffären aufgetaucht. Seit sechs Jahren untersucht die Zürcher Staatsanwaltschaft die spektakuläre Finanzpleite der Risikoinvestmentfirma Trans K-B, bei welcher Hans W. Kopp Verwaltungsratspräsident war. Bei diesem Strafverfahren dreht es sich vor allem um den Verdacht auf Bilanzfälschung. Nach massiven Beschuldigungen in der Zeitschrift "Beobachter" eröffneten 1988 die zürcherischen Behörden ein Verfahren gegen Kopp wegen Steuerhinterziehung. Die Aufdeckung der Libanon-Connection, der grössten in der Schweiz je aufgedeckten Geldwäschereiaffäre, warf erneut ein schiefes Licht auf seine Geschäftstätigkeit: Die nach Ermittlungen der Tessiner Polizei verhafteten Drogengrosshändler und Geldtransporteure standen offenbar in geschäftlichen Beziehungen mit der Shakarchi Trading AG in Zürich, deren Verwaltungsrats-Vizepräsident Hans W. Kopp war [1].
Hans W. Kopp war, eine Woche bevor der "Tages-Anzeiger" die Öffentlichkeit am 5. November über die Ermittlungen orientierte, von seinem Posten zurückgetreten. Dies veranlasste einige Medien zu Mutmassungen über allfällige Tips, welche er aus dem unter der Leitung seiner Gattin stehenden Justiz- und Polizeidepartement hätte erhalten können. Die Bundesrätin wies die Verdächtigungen zurück und betonte, dass sie zwischen Amt und Privatleben zu trennen wisse. Ihr Mann beantwortete die Frage, ob er von seiner Frau über die Ermittlungen gegen die Shakarchi AG informiert worden sei, mit einem klaren Nein [2].
In diesem Klima der Verdächtigungen und Unschuldsbeteuerungen verliefen die Vorbereitungen für die turnusgemässe Wahl von Elisabeth Kopp zur Vizepräsidentin des Bundesrates. Obwohl auch ein Teil der freisinnigen Presse vor der Gefahr von Interessenkollisionen warnte, stellte die FDP-Fraktion ihre Bundesrätin einstimmig als Kandidatin auf. Die Fraktionen der beiden andern bürgerlichen Bundesratsparteien sicherten – allerdings nicht mit einstimmigen Voten – ihre Unterstützung zu, desgleichen die Liberalen und die LdU/EVP-Fraktion. Für die SP und die Grünen waren hingegen die Verdachtsmomente und Vorbehalte zu gross: sie beschlossen Stimmfreigabe. Trotz des allgemeinen Unbehagens (ein bürgerlicher Parlamentarier sprach von "einer Lawine am Hang", die jeden Moment losbrechen könne) verlief die Wahl am 7. Dezember wie üblich ohne vorgängige Wortmeldungen. Nachdem J.P. Delamuraz mit 201 Stimmen zum Präsidenten bestimmt worden war, wählte die Vereinigte Bundesversammlung E. Kopp mit 165 Stimmen bei 238 ausgeteilten Stimmzetteln zur Vizepräsidentin für 1989 [3].
Bloss zwei Tage später, am Freitag, dem 9. Dezember, behauptete die Lausanner Zeitung "Le Matin", über Informationen zu verfügen, wonach Hans W. Kopp vor seinem Rücktritt aus dem Shakarchi-Verwaltungsrat einen Tip aus dem EJPD erhalten habe. In einer Karikatur wies die Zeitung auf die Bundesrätin als mögliche Informantin hin [4]. Noch am Abend desselben Tages gab Elisabeth Kopp – nach einer Sondersitzung des Bundesrates – in einer Medienerklärung zu, dass dieser Tip von ihr stammte. Sie habe ihren Mann unmittelbar vor dessen Ausscheiden aus dem Verwaltungsrat in einem kurzen Telefongespräch über die gegen die Shakarchi AG laufenden Ermittlungen informiert und ihm seinen Rücktritt nahegelegt. Mit dieser Aussage entlarvte sie die Unschuldsbeteuerungen, mit denen sie und ihr Mann sich vorher verteidigt hatten, als Lügengebäude. In der Presse vom Samstag wurde daraufhin mehr oder weniger offen der Rücktritt der Bundesrätin gefordert. Als Begründung stand im Vordergrund, dass sie als Justizministerin nicht mehr tragbar sei, und dass sie als Bundesrätin nicht glaubhaft wirken könne. Nach Aussprachen mit Spitzenpolitikern ihrer Partei erklärte sie am folgenden Montag ihre Demission auf Ende Februar 1989. Dabei zeigte sie sich freilich weiterhin keiner moralischen oder juristischen Schuld bewusst: Die Warnung an ihren Mann sei nicht aufgrund von Aktenkenntnissen erfolgt, sondern hätte sich bloss auf Gerüchte gestützt, die sie von ihrer persönlichen Beraterin erfahren habe [5].
Die Affäre war mit dieser Rücktrittsankündigung allerdings nicht erledigt. Dies galt umso mehr, als in der Presse Verdächtigungen aufgetaucht waren, die dem EJPD und dabei insbesondere der Bundesanwaltschaft Ermittlungspannen beim Kampf gegen den Drogenhandel vorwarfen. Die Fraktionen von SP und LdU/EVP verlangten die Einsetzung einer besonderen Parlamentarischen Untersuchungskommission. Nationalrat Ziegler (sp, GE) forderte, unterstützt von der GPS, die Einsetzung eines ausserordentlichen Bundesanwalts zur umfassenden Durchleuchtung des EJPD [6]. Der Bundesrat seinerseits beauftragte Hans Hungerbühler, erster Staatsanwalt des Kantons Baselstadt, mit der Abklärung der genauen Umstände, die zum Telefongespräch von Elisabeth Kopp mit ihrem Mann geführt hatten. Der für diese Ermittlungen im Prinzip zuständige Bundesanwalt Gerber trat wegen Befangenheit in den Ausstand [7].
Die Untersuchung von Staatsanwalt Hungerbühler deckte auf, dass E. Kopp immer noch nicht die ganze Wahrheit gesagt hatte. Gemäss den Abklärungen habe sie, nachdem sie von ihrer persönlichen Beraterin über den Inhalt von Akten aus der Bundesanwaltschaft orientiert worden sei, ihren Mann informiert und ihm geraten, sich über Details bei dieser Mitarbeiterin zu erkundigen. Da der dringende Verdacht auf Amtsgeheimnisverletzung bestehe, beantragte Hungerbühler dem Parlament die Aufhebung der Immunität der Bundesrätin und die Eröffnung eines Strafverfahrens. Frau Kopp trat nach der Veröffentlichung dieses Berichtes am 12. Januar 1989 unverzüglich von ihrem Amt zurück [8].
Die Umstände, die zum Rücktritt von E. Kopp geführt hatten, entfachten eine Diskussion über die Rolle der Medien in der Politik. Einige Politiker und vor allem eine Flut von Leserbriefen gaben den Medien die Schuld am Geschehen: nicht die Handlungen der Bundesrätin und ihres Ehemannes, sondern eine beispiellose Medienkampagne hätten dazu geführt. Alt-Bundesrat Friedrich kreierte in diesem Zusammenhang den Ausdruck "Kloakenjournalismus". Unter Berücksichtigung des Berichts Hungerbühler ist dazu zu sagen, dass einige Medien zwar massgeblich an der Aufklärung der Zusammenhänge beteiligt waren und die meisten nachdrücklich auf die Gefahr von Interessenkollisionen hingewiesen hatten, dass sie sich aber in den daraus zu ziehenden Folgerungen Zurückhaltung auferlegten. Erst als Frau Kopp ihr Telefongespräch zugab, kam es zur Rücktrittsforderung. Die Medien konnten ihr eigenes aktives Verhalten auch mit der Passivität der Politiker rechtfertigen. In Anbetracht der in der Presse und von den Linksparteien ausgesprochenen Verdächtigungen wäre es an der Bundesversammlung und der freisinnigen Fraktion gewesen, spätestens vor der Wahl von E. Kopp zur Vizepräsidentin die nötigen Abklärungen voranzutreiben [9].
Der Wechsel in der Einschätzung von Bundesrätin Kopp durch die Mehrheit der Politiker deckte sich immerhin mit der Volksmeinung. Im Oktober wies eine Umfrage sie als beliebtestes Regierungsmitglied aus. Während sich anfangs November noch 70% gegen einen Rücktritt von E. Kopp aussprachen, kehrten sich die Verhältnisse nach der Aufdeckung des ominösen Telefongesprächs ins Gegenteil: 72% der Befragten forderten nun ihre Demission [10].
Der Fall Kopp zeigte aber auch eine über das persönliche Schicksal hinausweisende potentielle Schwachstelle des schweizerischen politischen Systems auf: die enge Verbindung von Politik und Wirtschaft. Diese kann zwar in den Bereichen der Entscheidvorbereitung und des Vollzugs durchaus sinnvoll sein, sie enthält aber stets auch die Gefahr von unzulässigen Rücksichtnahmen und Verfilzungen. Dass die Affäre eine Angehörige des wirtschaftsnahen Zürcher Freisinns betraf, war nach der Meinung verschiedener Kommentatoren denn auch kein Zufall. Gerade dem Freisinn verbundene Zeitungen aus anderen Kantonen meldeten schon recht früh ihre Vorbehalte gegen E. Kopp an und forderten nach der Aufdeckung des Telefongesprächs nicht nur deren Rücktritt, sondern auch eine Durchleuchtung des Zürcher Freisinns durch die nationale Partei [11].
Beim Rücktritt von Elisabeth Kopp lässt sich schliesslich auch eine geschlechtspolitische Komponente ausmachen. Im Grunde genommen war die erste Bundesrätin weniger an eigenen Fehlern gescheitert, als an den ins Gerede geratenen beruflichen Aktivitäten ihres Ehemannes. Während für die Regierungsmitglieder die Unvereinbarkeit mit anderen Erwerbstätigkeiten in der Verfassung verankert ist, bestehen für deren Ehegatinnen resp. -gatten keine diesbezüglichen Vorschriften. Solange es sich bei diesen ausschliesslich um Frauen gehandelt hatte, entstanden daraus infolge der herkömmlichen geschlechtsspezifischen Rollenverteilung offenbar keine Probleme. Unmittelbar nachdem E. Kopp ihr Telefongespräch zugegeben hatte, regte Nationalrat Reichling (svp, ZH) mit einer parlamentarischen Initiative die gesetzliche Regelung der erlaubten Erwerbstätigkeiten von Bundesratsgatten und –gattinnen an [12].
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Der Bericht des Bundesrates über die Legislaturplanung 1987—1991 steht unter dem Leitmotiv des qualitativen Wachstums und ist damit noch stärker als derjenige von 1984 von der Sorge um die Bedrohung der natürlichen Lebensgrundlagen geprägt. Das qualitative Wachstum war in einem 1986 veröffentlichten Expertenbericht generell als Zunahme der Lebensqualität definiert worden. Gemäss diesem Konzept soll ein weiteres Wirtschaftswachstum nicht mehr eine gleichzeitige Zunahme der Umweltbelastung und einen Raubbau an nicht vermehr- oder regenerierbaren Ressourcen zur Folge haben. Der Bundesrat gab zu bedenken, dass der Staat dieses Ziel nicht allein verwirklichen könne, dass er aber eine entsprechende Neuorientierung der Gesellschaft unterstützen könne. Wichtige Ansatzpunkte sieht die Regierung — neben der Umweltschutzpolitik — vor allem in der Forschungs- und Ausbildungspolitik. Am konkretesten wird der Zusammenhang zwischen der Regierungspolitik und dem qualitativen Wachstum beim Vorschlag, eine. Energieabgabe von 10% einzuführen.
Neben der Leitidee und einer Analyse der inneren und äusseren Lage der Schweiz enthält der Bericht wie üblich eine Auflistung der Vorhaben, welche die Regierung in den nächsten vier Jahren der Legislative zum Entscheid vorzulegen gedenkt. Bei diesen rund 50 Geschäften (1984 waren es noch 67) handelt es sich zum Teil um Reformvorhaben, die bereits seit längerer Zeit im Gange sind (z.B. 10. AHV-Revision, Datenschutzgesetz), zum Teil werden aber auch neue Projekte angekündigt (z.B. Verfassungsartikel über die Kulturförderung bzw. über die Sprachenpolitik). Die Finanzplanung für die Legislaturperiode findet sich erstmals nicht in einem separaten Bericht, sondern ist in die Richtlinien integriert worden. Mit diesem allgemein begrüssten Schritt soll die Bedeutung der Prioritätensetzung sowie der Koordination bei den einzelnen politischen Vorhaben unterstrichen werden [13].
Der Ablauf der Diskussionen über die Regierungsrichtlinien in den Medien und im Parlament spielte sich nach einem ähnlichen Schema ab wie in den früheren Jahren. Die Presse nahm den Bericht im grossen und ganzen wohlwollend auf und sah seine Bedeutung vor allem als Führungsinstrument für den Bundesrat und die Verwaltung. Sie kritisierte daneben das Fehlen zukunftweisender Entwürfe und Visionen, räumte aber zugleich ein, dass diese vom Bundesrat auch kaum erwartet werden dürfen [14]. Das Parlament reagierte ähnlich und setzte sich dann in einer Monsterdebatte mit einzelnen Vorhaben auseinander. Mit insgesamt neun Richtlinienmotionen wurden die Aufnahme resp. Streichung von Geschäften sowie Prioritätenänderungen verlangt. Damit diese Vorstösse für den Bundesrat Bedeutung erlangen, müssen sie in derselben Session von beiden Kammern verabschiedet werden. Diese Hürde schafften nur gerade zwei von den bürgerlichen Parteien eingereichte Interventionen. Die erste forderte den Verzicht auf den vorgesehenen Abbau der ausserordentlichen Strassenbaubeiträge an die Kantone um 150 Mio Fr. Die zweite überwiesene Motion verlangte eine Reform der Warenumsatzsteuer (WUSt) mit dem Ziel einer Eliminierung der taxe occulte. Da mit dieser Reform sämtliche Energieträger der WUSt unterstellt werden sollen, richtete sie sich zugleich gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene Energieabgabe [15].
In den Reihen der Abgeordneten besteht ein Unbehagen darüber, dass sich das Parlament kaum grundsätzlich mit den Richtlinien auseinandersetzt, sondern sich in Einzelheiten verliert und die Richtlinienmotionen ins Zentrum stellt. Die nationalrätliche Kommission, welche den Bericht des Bundesrates über die Mitwirkung der Legislative bei der politischen Planung vorbehandelt, reichte eine parlamentarische Initiative zur Reform der Richtliniendebatte ein. Die Fraktionen würden demnach aufgrund eines Entwurfs über die Richtlinien diskutieren und in einer Planungserklärung ihre Stellungnahme zu den bundesrätlichen Zielen formulieren. Im Plenum würde dann grundsätzlich über diese Erklärungen und über die Richtlinien diskutiert, ohne aber darüber abzustimmen; auf das Instrument der Richtlinienmotion würde verzichtet [16].
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Verwaltung
Die vom Bundesrat 1987 vorgeschlagene Reallohnerhöhung von 2% für die Bundesbeamten wurde im Berichtsjahr von beiden Räten gutgeheissen. Hauptargument zugunsten dieser Revision des Beamtengesetzes war das Erfordernis, die Attraktivität des Bundes auf dem ausgetrockneten Arbeitsmarkt zu verbessern. Auch die ausserordentliche Lohnzulage für Orte mit besonders angespannter Arbeitsmarktlage fand Zustimmung, obwohl ihr aus den Reihen der SVP und der Liberalen Opposition erwuchs. Die Löhne der Spitzenfunktionäre, bei denen der einkommensmässige Abstand zur Privatwirtschaft besonders gross ist, werden mit dieser Revision stufenweise um 5% verbessert. Wie bereits im Vorjahr hatten die PTT-Angestellten mit Demonstrationen ihre Unzufriedenheit über die schlechten Arbeitsverhältnisse manifestiert [17].
Bei der Besetzung einzelner Führungspositionen zeigte sich, dass auch die Einkaufssumme für die 2. Säule Probleme bei der Auswahl von geeigneten Personen verursachen kann. Diese Einkaufssumme kann bei mehr als 45jährigen Kaderleuten bis gegen 500 000 Fr. betragen, und der Bund darf sich daran nur in Ausnahmefällen beteiligen [18].
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Es handelt sich bei der Ombudsfrau oder dem Ombudsmann um eine in der Regel vom Parlament eingesetzte Person, die den einzelnen Bürgern beistehen soll, welche sich im Verkehr mit der Verwaltung nicht zurechtfinden oder ungerecht behandelt fühlen. Sie erteilt Ratschläge und versucht, zwischen Bürgern und der Verwaltung zu vermitteln. Sie hat aber lediglich empfehlende Funktion und kann — im Gegensatz zu einem Verwaltungsgericht — die Verwaltung nicht zwingen, gefällte Entscheide rückgängig zu machen. Eine 0mbudsstelle ist zuerst in Schweden geschaffen worden und wurde bis heute in mehr als 40 Staaten eingeführt. In der Schweiz ging die Stadt Zürich 1972 mit der Schaffung einer derartigen Instanz voran, gefolgt waren ihr bisher lediglich die Kantone Zürich, Baselstadt und Baselland. Obwohl 1977/78 eine Vernehmlassung über die Einführung auf Bundesebene ein positives Echo ausgelöst hatte, legte der Bundesrat die ausgearbeitete Vorlage den Räten nie vor. Ständerat Gadient (svp, GR) unternahm nun einen neuen Versuch zur Schaffung einer eidgenössischen Ombudsstelle. Der Bundesrat bekämpfte seine Motion mit dem Argument, dass in der Verwaltung keine freien Kapazitäten vorhanden seien und der Personalstopp die Bildung einer neuen Dienststelle mit rund 200 zusätzlichen Angestellten nicht zulasse. Die kleine Kammer liess sich davon nicht überzeugen und überwies den Vorstoss mit 20:14 Stimmen [19].
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Der Vorsteher des Departements des Inneren, Bundesrat Cotti, begann seine Ankündigung, die Organisationsstrukturen seines Departements zu straffen, in die Tat umzusetzen. Gestützt auf eine Querschnittanalyse im Rahmen der 2. Phase des Projekts EFFI beschloss er die Zusammenführung des Bundesamtes für Forstwesen und Landschaftsschutz (BFL) und des Bundesamtes für Umweltschutz (BUS) in ein neues Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL). Ziel dieser und allfälliger weiterer Zusammenlegungen (etwa im Bereich der kulturellen Aufgaben) soll gemäss Bundesrat Cotti nicht ein Leistungsabbau, sondern die Vermeidung von Doppelspurigkeiten und die Reduktion der Zahl der ihm direkt unterstellten Amter sein [20].
Von dieser auf den 1. Januar 1989 in Kraft getretenen Anderung betroffen war auch die beabsichtigte Dezentralisierung der Bundesverwaltung. Für das nun ins BUWAL integrierte BFL hatte der Bundesrat einen Umzug nach Bulle (FR) vorgesehen. Die Zahl der für eine Aussiedlung aus der Bundesstadt in Frage kommenden Amter hat sich damit auf drei verringert. Verlegt werden sollen das Bundesamt für Statistik nach Neuenburg, das Bundesamt für Wasserwirtschaft nach Biel und das Bundesamt für Wohnungswesen nach Grenchen (SO). Trotz weiterhin heftiger Kritik von seiten des Personals und von stadtbernischen Politikern hielt Bundesrat Stich an diesen Plänen fest [21].
Das Bundesamt für Organisation (BFO) wurde sowohl von der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats als auch von der Firma Mc Kinsey im Rahmen der EFFI-Querschnittanalysen einer Oberprüfung unterzogen. Dabei zeigte es sich, dass das BFO seiner Doppelaufgabe (Beratung in Fragen der Organisation, Planung und Informatik einerseits, Verwaltungskontrolle andererseits) nicht mehr gewachsen ist. Der Bundesrat nahm die Empfehlungen der GPK zur Kenntnis: er erwägt nun die Auflösung des BFO und die Zuteilung von dessen Aufgaben an neuzuschaffende Instanzen. Geschaffen werden sollen ein Bundesamt für Informatik, eine Dienststelle für Führungs-, Organisations- und Ausbildungsfragen im Personalamt (beide im EFD) und eine Dienststelle für Verwaltungskontrolle bei der Bundeskanzlei [22].
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Parlament
Die Arbeit der Legislative stand weiterhin im Zeichen der Zeitnot. Nach der Ansicht von Kritikern der Organisation und der Arbeitsprinzipien des eidgenössischen Parlaments wirkt sich dieser Zustand negativ auf die fachliche Kompetenz und die Qualität der Entscheidungen aus. Die passive Rolle der Legislative bei der Aufdekkung der Vorgänge im EJPD und insbesondere die Wahl von E. Kopp zur Vizepräsidentin durch die Bundesversammlung gab derartigen Urteilen Auftrieb. Das Parlament selbst trug diesen Kritiken insofern Rechnung, als es einerseits einem Ausbau der Parlamentsdienste zustimmte und sich andererseits eine Verbesserung der Entschädigungen genehmigte.
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Eine Untersuchung durch beigezogene auswärtige Experten hatte eine recht grosse Unzufriedenheit der Parlamentarier mit ihren Arbeitsbedingungen und dem Dienstleistungsangebot der Parlamentsdienste belegt. Die Büros der beiden Räte beantragten deshalb mit einer parlamentarischen Initiative die Einrichtung von persönlichen Arbeitsplätzen für die Abgeordneten sowie organisatorische und arbeitstechnische Änderungen bei den Parlamentsdiensten. Von letzteren wurde insbesondere die vermehrte Nutzung der Möglichkeiten der Informatik gefordert. Mit dem Vorschlags- und Mitspracherecht bei der Wahl des Führungspersonals der Parlamentsdienste und der Bildung einer parlamentarischen Aufsichtskommission soll die Stellung der Benutzer verbessert werden. Das Parlament hatte es eilig, diese Vorschläge in die Tat umzusetzen. Bereits in der nächstmöglichen Session wurden sie von beiden Räten behandelt und verabschiedet. Die Rückweisungsanträge der Sozialdemokraten, denen diese Gangart zu schnell und zu wenig überlegt war, hatten keinen Erfolg. Überwiesen wurde ebenfalls eine Motion Rebeaud (gp, GE), welche verlangt, dass nach zwei Jahren eine Evaluierung vorzunehmen ist [23].
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Neben den Dienstleistungen der Parlamentsdienste und der Raumfrage ist auch die Zeit, welche die Parlamentarier für ihre Arbeit einsetzen können, von Bedeutung für die Qualität dieser Arbeit. Diese Zeit steht bei einem Nichtberufsparlament in Zusammenhang mit der ausgerichteten Entschädigung. Die Büros der beiden Kammern beantragten eine Revision des Bundesgesetzes über die Bezüge der Mitglieder der eidgenössischen Räte lind über die Beiträge an die Fraktionen. Am System, dass die Parlamentarier nicht entlöhnt werden, sondern Entschädigungen in Form von Jahrespauschalen, Taggeldern und Spesen erhalten, wurde festgehalten. Grundsätzlich neu war am Revisionsvorschlag jedoch, dass ihnen auch ein Beitrag an die berufliche Vorsorge auszurichten sei. Diese Neuerung und auch die Tatsache, dass nicht die Taggelder, sondern die Jahrespauschale substantiell erhöht wird (von Fr. 16 500 auf 30 000), weist darauf hin, dass die Parlamentsarbeit auf Bundesebene zumindest als Teilzeitarbeit anerkannt wird. Diese Einschätzung teilten auch die beiden Kammern, welche die Vorlage praktisch oppositionslos guthiessen. Obwohl man sich einig war, dass für ein Parlamentsmandat rund 50% der Arbeitszeit aufgewendet werden muss, wurde die Frage der Umwandlung in ein Berufsparlament aus der Diskussion ausgeklammert. Mehrere Redner äusserten sich dazu immerhin indirekt durch die Betonung der Vorzüge des Milizparlaments [24].
Bestrebungen zur Umwandlung der Bundesversammlung in ein Berufsparlament bestehen hingegen innerhalb der politischen Linken. Die Jungsozialisten beschlossen an ihrer Delegiertenversammlung, dem Parteitag der SPS die Lancierung einer entsprechenden Volksinitiative vorzuschlagen, die zudem ein Verbot für die Ausübung von Verwaltungsratsmandaten für die Abgeordneten bringen würde. Die Mutterpartei versagte diesem Vorstoss und auch der von derselben Seite vorgebrachten Forderung nach Abschaffung des Ständerates die Unterstützung [25].
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Der Nationalrat schloss als Zweitrat die im Vorjahr begonnenen Verhandlungen über die Revision des Geschäftsverkehrsgesetzes ab. Im anschliessenden Differenzbereinigungsverfahren verzichtete der Ständerat auf die vom Nationalrat nur lau unterstützte "gemeinsame Erklärung" zu wichtigen politischen Ereignissen. Die gewichtigsten Meinungsunterschiede bestehen weiterhin in der Frage der sogenannt unechten Motionen. Die kleine Kammer hielt an ihrem Vorschlag fest, wonach Motionen auf diejenigen Bereiche zu beschränken sind, welche in die Kompetenz der Legislative fallen, und lehnte den weniger restriktiven Kompromissvorschlag des Nationalrats ab. Das vom Ständerat anlässlich der ersten Beratung kreierte Instrument der "Empfehlung" wurde von ihm nun wieder fallengelassen, nachdem der Nationalrat diesen Ersatz für sogenannt unechte Motionen nicht akzeptiert hatte [26].
Über die Vorschläge der vorberatenden Kommission des Nationalrats zur besseren Integration des Parlaments in die politische Planung haben wir im Zusammenhang mit den Regierungsrichtlinien berichtet [27]. Nach der Volkskammer hiess auch der Ständerat die formelle Festschreibung des Verfahrens bei Abstimmungen über Initiative und Gegenvorschlag im Parlament gut [28].
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Gerichte
Als Zweitrat behandelte der Ständerat die Revision des Gesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege. Hauptziel dieser Vorlage ist die Entlastung des Bundesgerichts, dessen Geschäftslast — gemessen an den erledigten Fällen — sich in den letzten fünfzehn Jahren verdoppelt hat. Weitaus am meisten zugenommen haben die staatsrechtlichen Beschwerden, d.h. die Klagen auf Verletzung verfassungsmässiger Rechte. Die Mehrheit des Ständerats war grundsätzlich einverstanden, dass die Beschwerdeflut eingedämmt werden muss. Das vom Bundesrat vorgeschlagene und von der Volkskammer gutgeheissene Annahmeverfahren ging ihr jedoch zu weit.
Die vorberatende Kommission hatte als Kompromisslösung ein Vorprüfungsverfahren für staatsrechtliche Beschwerden vorgelegt. Gemäss diesem von Ständerat Zimmerli (svp, BE) ausgearbeiteten Verfahren müsste sich das Bundesgericht weiterhin auch materiell mit jeder Beschwerde befassen. Nach einer summarischen Überprüfung könnten die Richter dann Nichteintreten mangels Erheblichkeit der Streitsache beschliessen. Als erheblich soll ein Fall gelten, "der von grundsätzlicher Bedeutung ist, vom Bundesgericht bisher noch nicht beurteilt wurde, erneuter Überprüfung bedarf oder wenn der angefochtene Entscheid von der Rechtssprechung des Bundesgerichtes abweicht". Auf verwaltungsrechtliche Beschwerden müsste das Gericht in jedem Fall eintreten. Im Ratsplenum vermochte sich dieser Vorschlag mit 26:17 Stimmen gegenüber dem Antrag auf Verzicht auf jegliche Beschränkungen durchzusetzen. Knapp abgelehnt (20:17 Stimmen) wurde hingegen der Antrag der Kommissionsmehrheit, auf die Erhöhung der Streitwertsgrenze von 8 000 auf 30 000 Fr. zu verzichten [29].
Die Chancen stehen gut, dass der Nationalrat im Differenzbereinigungsverfahren auf das Annahmeverfahren zugunsten der weniger restriktiven Lösung des Ständerats verzichten wird. Gegen Jahresende votierte seine vorberatende Kommission einstimmig in diesem Sinne [30].
Die vom Bundesrat als Überbrückungsmassnahme bis zur Inkraftsetzung des neuen Organisationsgesetzes vorgeschlagene Verlängerung der 1984 bewilligten 15 ausserordentlichen Ersatzrichterstellen für weitere drei Jahre wurde von beiden Räten diskussionslos gutgeheissen [31].
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Volksrechte
Nachdem im Vorjahr die Rekordzahl von 9 Volksinitiativen zustandegekommen war, wurde 1988 — zum erstenmal seit 1968 — keine einzige eingereicht. Da zudem der Souverän vier Initiativen in der Volksabstimmung ablehnte (AHV-Alter, Stadt/Land, 40-Stunden-Woche und Überfremdung) und zwei Begehren von den Initianten zurückgezogen wurden (Kündigungsschutz im Arbeitsrecht und Konsumentenschutz/Kartellverbot) reduzierte sich die Anzahl der am Jahresende hängigen Initiativen von 26 auf 20. Neu lanciert wurden im Berichtsjahr 3 Volksinitiativen (1987: 6); zwei davon fordern Werbeverbote für Alkohol resp. Tabakprodukte, die dritte verlangt in der Form einer allgemeinen Anregung die volle Freizügigkeit bei der beruflichen Vorsorge.
Bei drei Volksbegehren lief 1988 die Einreichefrist ungenutzt ab (Hundekot, Friedenspolitik und Begrenzung der Aufnahme von Asylsuchenden). Die Zahl der Ende 1988 angemeldeten, aber noch nicht zustandegekommenen Volksinitiativen betrug sieben, effektiv Unterschriften gesammelt wurde aber bloss noch zu den drei im Berichtsjahr lancierten Begehren. Referenden gegen Parlamentsbeschlüsse kamen im Berichtsjahr keine zustande [32].
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Die Freisinnigen hatten 1986 mit einer Motion die Einführung von Karenzfristen für die Lancierung von Volksinitiativen, die ein eben an der Urne abgelehntes Begehren in gleicher oder ähnlicher Form wieder aufnehmen, gefordert. Nachdem sich der Bundesrat gegen diese Beschränkung der Volksrechte ausgesprochen und der Ständerat den Vorstoss bloss in Postulatsform überwiesen hatte, reichte die FDP-Fraktion im Nationalrat eine neue Motion ein. Diese verlangt nun nicht mehr eine Karenzfrist für die Lancierung, sondern die Möglichkeit der Verdoppelung der Zeit, welche Bundesrat und Parlament zur Behandlung der Initiative zur Verfügung steht [33].
Der Ständerat überwies eine Motion des Nationalrats (Segmüller, cvp, SG) und eine des Freisinnigen Rhinow (BL), welche die Vereinheitlichung und die Erleichterung der brieflichen Stimmabgabe bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen verlangen. Der Bundeskanzler hatte mit der Abklärung dieser und weiterer Fragen im Zusammenhang mit den politischen Rechten bereits eine Studienkommission beauftragt. Deren Vorentwurf zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die politischen Rechte wurde gegen Jahresende in die Vernehmlassung gegeben. Neben Vorschlägen für die erleichterte briefliche Stimmabgabe regen die Experten an, die Nationalratswahlen vom Oktober auf Ende November zu verschieben, damit die Wahlvorbereitung und -kampagne nicht mehr in die Sommer- bzw. Herbstferien fallen. Sie befürworten zudem die von Nationalrat Stucky (fdp, ZG) 1987 mit einer Motion geforderten Massnahmen gegen die exzessive Nutzung des passiven Wahlrechts durch sogenannte Jux-Listen. Als Mittel wird eine Kautionszahlung für das Einreichen von Listen vorgeschlagen, die beim Erreichen eines bestimmten Stimmenanteils zurückerstattet würde [34].
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Der Vorstoss von Nationalrat Günter (ldu, BE) für die Einführung des Finanzreferendums vermochte keine Mehrheit auf sich zu vereinigen. Mit einer parlamentarischen Initiative hatte er Bundesbeschlüsse, welche Verpflichtungskredite im Umfang von mehr als 2% des letztjährigen Bundesbudgets zur Folge haben, dem fakultativen Referendum unterstellen wollen. Eine von den Linken und Grünen unterstützte allgemeiner gehaltene Motion der Kommissionsminderheit vermochte sich ebenfalls nicht durchzusetzen. Die bürgerlichen Gegner dieser Neuerung argumentierten damit, dass die Kreditvorlagen auf Bundesebene komplexer seien als auf Kantons- und Gemeindeebene.– wo in der Regel das Finanzreferendum existiert –, und dass die Neuerung in diversen Bereichen (z.B. Entwicklungszusammenarbeit und Rüstung) eine langfristige Politik verunmöglichen würde [35].
Die heftigen Auseinandersetzungen um die Kernenergie und insbesondere die blockierte Situation in Kaiseraugst führten zur Forderung, in diesem Bereich gewisse Kompetenzen vom Parlament auf das Volk zu übertragen. Die Motionen der Freisinnigen Steinegger (UR) und Villiger (LU), welche den Grundsatzentscheid über die Bewilligung von Kernkraftwerken und Endlagern für radioaktive Abfälle dem fakultativen Referendum unterstellen wollten, wurden jedoch von beiden Räten nur in Postulatsform überwiesen. Die Opposition gegen die vorgeschlagene Erweiterung der Volksrechte kam sowohl von seiten der Befürworter als auch der Gegner der Kernenergie. Erstere befürchteten davon eine Verhinderung der weiteren Nutzung der Nuklearenergie, letztere argwöhnten, dass mit eidgenössischen Volksabstimmungen der Bau von Kernkraftanlagen gegen den Widerstand der betroffenen Regionen legitimiert werden könnte [36].
Ein weiterer Vorstoss, der verlangt, dass nicht bloss Kernenergieanlagen, sondern alle grossen Bauprojekte des Bundes und wichtige Konzessionserteilungen dem fakultativen Referendum zu unterstellen seien, wurde von Nationalrat Meier (gp, ZH) in Form einer parlamentarischen Initiative eingebracht. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission sprach sich dagegen aus, eine Minderheit übernahm jedoch die Ziele der Initiative und reichte eine entsprechende Motion ein [37].
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Weiterführende Literatur
H.-U. Wili, Kollektive Mitwirkungsrechte von Gliedstaaten in der Schweiz und im Ausland. Geschichtlicher Werdegang, Rechtsvergleichung, Zukunftsperspektiven. Eine institutsbezogene Studie, Bern 1988.
H.-U. Wili / L. Rotach, Bundesverfassungsrecht – Staatsverträge. Entwicklung 1987/88, Basel 1989 (Sonderheft zur Zeitschrift für Schweizerisches Recht).
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U. Pfister, "'Qualitatives Wachstum' als politisches Programm. Legislaturplanung mit Stolpersteinen", in Schweizer Monatshefte, 68/1988, S. 188 ff.
R. De Pretto, Bundesrat und Bundespräsident: das kollegiale Regierungssystem schweizerischer Prägung, Grüsch 1988.
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C. Müller (Hg.), 'Mich trifft keine Schuld'. Elisabeth Kopp, erste Bundesrätin. Eine Dokumentation, Zürich 1989.
R. Hafner, 'Und keiner durfte das Maul auftun'. Ein ehemaliger Revisor über die Revision, Neuallschwil 1988.
W. Martignoni, Parteispenden und politische Praxis im Kanton Bern. Persönliche Wertung eines direkt Betroffenen, Bern 1988.
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P. Hablützel, "Reorganisationsziele in der öffentlichen Verwaltung", in Verwaltung+Organisation, 42/1988, S. 114 ff.
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U. Klöti (Hg.), Milizverwaltung in den Gemeinden. Tagung der SG VW vom 17. November 1987, Bern 1988.
C. Rowat (Hg.), Public Administration in Developed Democracies. A comparative Study, Ottawa 1988.
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J. Binder / F. Auer, Kann unser Milizparlament seine Aufgaben noch erfüllen?, Zürich 1988.
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B. Hofer, "Bilanz der Rückzugsklausel bei Volksinitiativen", in Bund, 28.10.88.
A. Kölz / T. Poledna, "Die «Einheitsinitiative» – Ei des Kolumbus oder Trojanisches Pferd?", in Zeitschrift für Schweizerisches Recht, NF, 107/1988, Band I, S. 1 ff.
P. Kottusch, "Die Einzel- und Behördeninitiative nach zürcherischem Staatsrecht und ihre praktische Bedeutung", in Schweiz. Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung, 89/1988, S. 1 ff.
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[1] Presse vom 27.8.88; 24 Heures, 1.9.88; Ww, 6.10.88; TA, 4.11., 5.1 1., 16.11. und 25.1 1.88. Zur Karriere von Hans W. Kopp siehe auch LNN, 17.12.88. Zu den Vorbehalten gegen die Wahl von E. Kopp zur Bundesrätin wegen der Aktivitäten ihres Mannes vgl. SPJ 1984, S. 24.
[2] Presse vom 7.11.88; Schweizer Illustrierte, 14.11.88; TA, 25. 11.88; Bund, 26.11.88.
[3] TA, 21.11. (FDP) und 30.11. (CVP und SVP); Vr, 7.12.88 (SP, GPS und LdU/EVP); Amtl. Bull. NR, 1988, S. 2002; Presse vom 8.12.88.
[4] LM, 9.12.88.
[5] Presse vom 10.-13.12.88; Amtl. Bull. NR, 1988, S. 2003; TA, 14.12.88.
[6] Presse vom 17.12.88 (SP und LdU/EVP); BZ, 20.12.88. Zu den Verdächtigungen siehe auch L'Hebdo, 15.12.88 (S. 14 ff.), 29.12.88 (S. 17 ff.) und 19.1.89 (S. 5 und 10 ff.) sowie J. Ziegler (sp, GE) in der Debatte vom 15.12. im Nationalrat über die Geldwäscherei (Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1883 f. und 1888). Vgl. dazu auch oben, Teil I, 1b (Rechtsordnung) und unten, Teil I, 4b (Banken).
[7] Presse vom 20.12.88.
[8] Presse vom 13.1.89.
[9] TA, 15.12.88 (Friedrich); Bund, 16.12.88. Vgl. auch unten, Teil I, 8c (Offizielle Informationstätigkeit und Pressefreiheit) sowie Lit. Bumbacher. Der Ringier-Verlag publizierte kurz nach dem Rücktritt eine v.a. aus Presseausschnitten bestehende Ubersicht über den Aufstieg und Fall von E. Kopp (vgl. Lit.: Müller).
[10] Umfragen: Bilanz, 1988, Nr. 10, S. 164 ff.; Blick, 12.12.88.
[11] AT, 7.11. und 13.12.88; SZ, 21.10., 12. und 13.12.88. Vgl. auch Ww, 15.12.88.
[12] Verhandl. B.vers., 1988, IV, S. 22; TA, 10.12.88.
[13] BBl, 1988, I, S. 395 ff.
[14] Presse vom 27.1.88. Vgl. auch Schweizer Monatshefte, 68/1988, S. 188 ff.
[15] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 493 ff.; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 301 ff. Zur WUST und Energieabgabe siehe unten, Teil I, 5 (Einnahmenordnung) und 6a (Politique énergétique).
[16] BBl, 1989, I, S. 1205 ff. Zum Bericht des Bundesrates über die Mitwirkung des Parlaments bei der politischen Planung siehe SPJ 1987, S. 30.
[17] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 3331T. und 971; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 219 ff., 265 ff. und 424; AS, 1988, S. 1588, 1680 ff. und 1989, S. 3 ff. Siehe auch SPJ 1987, S. 28. PTT-Personal: 24 Heures, 11.3.88; TA, 8.7., 18.8. und 20.12.88. Vgl. auch SPJ 1987, S. 28.
[18] TA, 17.5.88; BZ, 19.5.87. Vgl. auch Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1969 f. (Interpellation Bonny, fdp, BE). Siehe als Beispiel dazu unten, Teil I, 2 (Aide humanitaire).
[19] Amtl. Bull. StR, 1988, S. 561 ff. und 602 ff. Siehe auch SPJ 1970, S. 21 und 1978, S. 22.
[20] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 707 f.; Gesch.ber. 1988, S. 288; Vat., 16.6.88; BZ, 24.12.88
[21] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1021 ff. (Interpellation Bonny, fdp, BE); Lib., 11.2.88; NZZ, 23.2.88; BaZ, 27.2.88; Bund, 30.6.88. Vgl. auch SPJ 1986, S. 20 f. und 1987, S. 28 f.
[22] BBl, 1988, II, S. 682 ff. und 748 ff. (Berichte GPK); Amtl. Bull. NR, 1988, S. 595; Gesch.ber. 1988, S. 288; Bund, 4.11.88.
[23] BBl, 1988, III, S. 69 ff.; Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1296 ff. und 1527; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 674 ff. und 744; AS, 1989, S. 257 ff.; NZZ, 20.8.88; SPJ 1987, S. 30.
[24] BBl, 1988, I, S. 1430 ff.; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 65 ff. und 119 f.; Amtl. Bull. NR, 1988, S. 367 ff. und 473 f.; AS, 1988, S. 1162 ff. Vgl. auch SPJ 1987, S. 30.
[25] NZZ, 20.6. und 10.10.88; Vr, 10.10.88.
[26] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 379 ff.; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 429 ff. Zu den Beschlüssen des NR siehe SPJ 1987, S. 30.
[27] Siehe oben, Regierung.
[28] Amtl. Bull. StR, 1988, S. 404 und 744; AS, 1989, S. 260 f.; vgl. SPJ 1987, S. 33.
[29] Amtl. Bull. StR, 1988, S. 227 ff.; Presse vom 15.7.88. Siehe auch SPJ 1987, S. 30 f.
[30] NZZ, 25.11.88.
[31] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 219 f.; Amtl. Bull. StR, 1988, S. 55 f.; AS, 1988, S. 1208 f.
[32] Verhandl. B.vers., 1988, IV, S. 120 f., 1989, I/II, S. 128 f.; Gesch.ber. 1988, S. 17; wf, Initiativen + Referenden. Stand 1. Januar 1989, Zürich 1989; A. Gross, "1988 — ein Jahr erfolgloser Volksbegehren", in TA, 5.1.89; SPJ 1987, S. 31 f. Zu den einzelnen Initiativen und Volksabstimmungen siehe die jeweiligen Sachzusammenhänge.
[33] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1475; BZ, 3.8.88; SPJ 1986, S. 25.
[34] Amtl. Bull. StR, 1988, S. 6 und 940 f.; Bund, 3.12.88; TA, 13.12.88; SPJ 1987, S. 32. Zum Stimm- und Wahlrecht für Frauen, Jugendliche und Ausländer siehe oben, Teil I, 1b (Bürger- und Stimmrecht).
[35] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 848 ff.; TA, 24.6.88; SPJ 1987, S. 33.
[36] Amtl. Bull. NR, 1988, S. 1189 ff. und 1278; Amtl.Bull. StR, 1988, S. 731 ff.; SPJ 1987, S. 33. Siehe auch unten, Teil I, 6a (Energie nucléaire).
[37] Verh. B.vers., 1988, IV, S. 20.
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