Grundlagen der Staatsordnung
Rechtsordnung
Das Parlament stimmte der Schaffung einer rechtlichen Grundlage für den Beitritt der Schweiz zum zukünftigen Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (NL) zu. – Der Bundesrat unterbreitete dem Parlament seine Vorschläge zur Revision der Einbürgerungsbestimmungen. Vorgesehen sind insbesondere die Verkürzung der Wohnsitzfrist für die ordentliche Einbürgerung von zwölf auf acht Jahre und die automatische Einbürgerung von Kindern der sogenannt 3. Generation. – Bund und Kantone waren sich nicht einig, ob ein Ausbau der Polizei primär beim Bund oder bei den Kantonen erfolgen soll. – Die Differenzbereinigung bei der Revision der Allgemeinen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs konnten noch nicht abgeschlossen werden. – Der Bundesrat beantragte ein neues Gesetz, welches die Gleichstellung der digitalen mit der handschriftlichen Unterschrift ermöglichen würde.
Grundrechte
Das Parlament stimmte den Anträgen des Bundesrats aus dem Vorjahr zur Schaffung einer rechtlichen Grundlage für den Beitritt zum zukünftigen
Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag (NL) zu. Im Nationalrat war Eintreten unbestritten. Die SVP verlangte in der Detailberatung vergeblich, dass die Ratifizierung des Römer Statuts dem obligatorischen Referendum unterstellt wird. Ihre Argumentation, dass die Schweiz damit den Verfassungsgrundsatz aufweicht, wonach die Schweiz keine Bürger an fremde Gerichte ausliefert, wurde vom Bundesrat und der Parlamentsmehrheit als nicht stichhaltig taxiert. Da dieses Gericht erst in Aktion trete, wenn ein Staat sich weigere oder nicht in der Lage sei, Kriegsverbrecher strafrechtlich zu verfolgen, sei nicht anzunehmen, dass es sich je mit schweizerischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in der Schweiz befassen müsse
[1].
Auf Antrag des Bundesrats beschloss der Nationalrat – gegen den Widerstand der SVP – die Anerkennung der
Zuständigkeit des Ausschusses zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (CERD). Damit erhalten von nationalen Gerichten abgewiesene Kläger das Recht, mit ihrem Fall an diese internationale Instanz zu gelangen. Diese amtet allerdings nicht als Gericht, sondern als Kontrollorgan, dessen Urteile auf die kritisierten Staaten moralischen Druck ausüben sollen
[2].
Datenschutz und Statistik
Der Bundesrat gab im Herbst den Vorentwurf für eine
Teilrevision des
Datenschutzgesetzes in die Vernehmlassung. Er schlug dabei insbesondere vor, dass Firmen und Institutionen, welche schützenswerte Daten sammeln, die Erfassten über den Erheber, den Zweck und über mögliche Nutzer der Datensammlung informieren müssen. Hingegen sollen Privatpersonen ihre Datenbanken mit Personendaten nicht mehr melden müssen
[3].
Bei der Revision des Fernmeldegesetzes hatte das Parlament 1998 beschlossen, dass
Telefongespräche ohne ausdrückliche Genehmigung des Gesprächspartners nicht mehr
aufgezeichnet werden dürfen (Ausnahme Hilfs-, Sicherheits- und Rettungsdienste). Die Rechtskommission des Ständerats präsentierte nun ihre Vorschläge zur Umsetzung einer 1998 überwiesenen parlamentarischen Initiative Frick (cvp, SZ), welche die Wiederzulassung der genehmigungsfreien Aufzeichnung im Geschäftsverkehr (z.B. bei Aufträgen an Banken oder bei Hotelreservationen) forderte. Sie beantragte, diese zuzulassen, wenn sie allein dazu dient, geschäftliche Abmachungen zu dokumentieren, oder wenn darüber vor dem Gespräch informiert wird. Die kleine Kammer hiess diese Lösung ohne Gegenstimme gut
[4].
Zum Zweck der Rationalisierung möchte der Bundesrat im Einvernehmen mit den Kantonen die bisher in den mehr als 1700 Zivilstandsämtern registrierten Daten über den
Zivilstand mit einem zentralen Informatiksystem erfassen. Er beantragte dem Parlament die dazu insbesondere aus datenschutzrechtlichen Gründen erforderliche Änderung des Zivilgesetzbuchs. Das Parlament verabschiedete die Vorlage in der Herbstsession
[5].
Die Bundesversammlung genehmigte das Gesetz über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige weitgehend in der vom Bundesrat vorgeschlagenen Fassung. Damit steht der Ausgabe von
maschinenlesbaren Pässen ab Anfang 2003 nichts mehr im Weg
[6].
Bürgerrecht und Stimmrecht
Die an der Urne gefällten negativen Einbürgerungsentscheide in einigen Deutschschweizer Gemeinden (vor allem diejenigen im Luzerner Vorort Emmen) hatten das Genfer Kantonsparlament veranlasst, mit einer Standesinitiative ein
Verbot für Einbürgerungsentscheide an der Urne oder an der Gemeindeversammlung zu fordern. Gegen den Widerstand der SP lehnten National- und Ständerat dieses Ansinnen ab. Die SPK beider Ratskammern argumentierten, es sei zwar wichtig, Vorkehrungen gegen offensichtlich diskriminierende Entscheide zu treffen, die erwähnten Vorfälle seien angesichts der jährlich rund 30 000 gutgeheissenen Einbürgerungen aber kein Grund, die von der Verfassung garantierte Organisationskompetenz der Kantone und Gemeinden und zudem auch noch die Volksrechte einzuschränken
[7]. Immerhin waren sowohl der Bundesrat als auch die SPK des Nationalrats der Ansicht, dass abgelehnte Einbürgerungsanwärter ein Beschwerderecht wegen der Verletzung verfassungsmässiger Grundrechte (insbesondere das Willkürverbot und die Garantie der Nichtdiskriminierung) bei einem kantonalen Gericht mit Weiterzugsmöglichkeit an das Bundesgericht erhalten sollen. Da die vom Bundesrat vorgesehene Aufnahme dieses Beschwerderechts in eine umfassende Bürgerrechtsrevision (siehe unten) der SPK zu langwierig erschien, brachte sie den Vorschlag als parlamentarische Initiative in den Rat ein
[8].
Der Ständerat überwies in der Frühjahrssession die im Vorjahr vom Nationalrat gutgeheissene Motion Hubmann (sp, ZH) für die automatische Einbürgerung von in der Schweiz aufgewachsenen Ausländern lediglich in Postulatsform
[9]. Zum Zeitpunkt dieses Entscheids lief schon die Vernehmlassung über ein umfassenderes
Projekt des EJPD zur Revision der Einbürgerungsbestimmungen. Ende 2001 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament seine Vorschläge. Er beantragte, wie bereits in der am Ständemehr gescheiterten Vorlage von 1994, eine Vereinheitlichung der erleichterten Einbürgerung für in der Schweiz aufgewachsene Jugendliche. Kinder von in der Schweiz wohnhaften Ausländerpaaren, bei denen mindestens ein Elternteil in der Schweiz aufgewachsen ist (sog. 3. Generation), sollen bei der Geburt automatisch eingebürgert werden. Für die ordentliche Einbürgerung soll die Wohnsitzfrist von zwölf auf acht Jahre verkürzt und die Gebühren auf die reinen Verwaltungskosten reduziert werden. Zudem möchte der Bundesrat ein Beschwerderecht gegen Ablehnungsentscheide von kommunalen Behörden einführen. Um ein allfälliges Debakel in der Volksabstimmung zu vermeiden, gliederte der Bundesrat seine Vorschläge in drei separate Revisionspakete (automatische Einbürgerung, erleichterte und ordentliche Einbürgerung, Beschwerderecht); sowohl für die erleichterte als auch für die automatische Einbürgerung sind zudem Verfassungsrevisionen erforderlich. In der vorangegangenen Vernehmlassung hatte sich die SVP gegen die meisten Neuerungen gewehrt; die SD lehnten die ganze Revision ab. Die CVP sprach sich gegen die automatische Einbürgerung der 3. Generation aus und schlug vor, dass in diesen Fällen das Bürgerrecht nur auf Antrag der Eltern ohne weitere Formalitäten erteilt werden soll
[10].
Die
Zahl der Einbürgerungen blieb mit 29 429 leicht unter dem Vorjahreswert (2000: 30 452). Rund ein Drittel davon waren Einbürgerungen nach dem erleichterten Verfahren für ausländische Ehepartner und Kinder mit einem schweizerischen Elternteil. Die grösste Gruppe von Eingebürgerten stellte weiterhin Italien (5777), gefolgt von Personen aus den Staaten des ehemaligen Jugoslawien (3682) und aus der Türkei (3120)
[11].
Die
Genfer Stimmberechtigten lehnten die im Vorjahr vom Parlament beschlossene Einführung des aktiven und des passiven kommunalen
Ausländerstimmrechts mit einer knappen Mehrheit von 52% ab. In
Schaffhausen lehnten 70% der Stimmenden die Einführung des fakultativen Ausländerstimmrechts auf Gemeindeebene ab; dieser Vorschlag war ein Bestandteil der neuen Kantonsverfassung, kam aber separat zur Abstimmung
[12]. Der Verfassungsrat des Kantons
Waadt beschloss in erster Lesung, den niedergelassenen Ausländern das aktive und passive Stimm- und Wahlrecht auf Kantons- und Gemeindeebene zu erteilen. In der zweiten Lesung strich der Rat dann das kantonale Stimmrecht
[13]. Auf Bundesebene lehnte der Nationalrat ein Postulat Rennwald (sp, JU) für die Einführung des Ausländerstimmrechts ab
[14].
Staatsschutz
Nach den
Attentaten vom 11. September in den USA beteiligte sich die Schweiz an den weltweiten Versuchen, die logistischen und organisatorischen Netzwerke der Terroristen aufzudecken und zu zerschlagen. Erste Abklärungen ergaben, dass bedeutsame Verbindungen zur Schweiz und namentlich dem schweizerischen Finanzplatz mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht bestanden hatten. Konten von Organisationen, welche den US-Behörden verdächtig erschienen, wurden von der Bundesanwaltschaft gesperrt, und eine im Tessin angesiedelte islamische Finanzgesellschaft wurde polizeilich durchsucht. Obwohl sich von der für die Anschläge in den USA verantwortlich gemachten islamischen Organisation Al-Quaida in der Schweiz keine Spuren finden liessen, wurde sie und eventuelle Nachfolgeorganisationen sowie Unterstützungsaktionen zu ihren Gunsten vom Bundesrat verboten
[15]. Interpellationen von Ständerat Fünfschilling (fdp, BL) sowie der FDP-Fraktion im Nationalrat gaben dem Bundesrat Gelegenheit, sein Konzept und die bestehenden und geplanten Vorkehrungen zu einer wirksamen Bekämpfung des internationalen Terrorismus darzulegen. Eine umfassende Lagebeurteilung kündigte er für das Frühjahr 2002 an. Eine Motion Merz (fdp, AR) für einen Ausbau des Instrumentariums der Staatsschutzorgane namentlich im Bereich der Nutzung von elektronischen Datenbanken und Informationssystemen bei gleichzeitiger Verstärkung der parlamentarischen Aufsicht überwies die kleine Kammer in Postulatsform. Die CVP reichte ihrerseits Motionen für mehr Überwachungskompetenzen und eine Lockerung der Datenschutzbestimmungen für den Nachrichtendienst ein
[16].
Die 1999 von der Vorsteherin des EJPD und den kantonalen Polizeidirektoren eingesetzte verwaltungsinterne Arbeitsgruppe
Usis („Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit“) kündigte an, ihren Schlussbericht im Jahr 2002 vorzulegen. Im Herbst des laufenden Jahres informierte sie über Empfehlungen für Sofortmassnahmen. Ihrer Ansicht nach soll das EJPD eigene Polizeitruppen zur Wahrung der vom Bund zu garantierenden inneren Sicherheit erhalten. Diese neue Truppe würde es auch erlauben, das Militär von polizeilichen Aufgaben wie Grenz- und Botschaftsbewachungen, Schutz von internationalen Konferenzen etc. zu entlasten. Das Grenzwachtkorps, das bereits heute zur Mehrheit sicherheitspolizeiliche Aufgaben erfüllt, soll zudem vom EFD ins EJPD wechseln und personell aufgestockt werden. Die Bundesbehörden und die kantonalen Polizeidirektoren übernahmen diese Vorschläge nicht integral. Man war sich zwar einig, dass die Armee in Zukunft nur subsidiär Aufgaben im Bereich der inneren Sicherheit erfüllen soll und dazu eine Aufstockung der Polizeikräfte um rund 700-1000 Personen erforderlich ist. Während die Kantonsvertreter aber primär auf einen Ausbau ihrer eigenen Polizei setzen, will das EJPD als Variante auch die Schaffung einer Bundespolizeitruppe weiter verfolgen
[17]. Nach dem Nationalrat forderte nun auch der Ständerat die Regierung auf, angesichts der Rekrutierungsschwierigkeiten und der anspruchsvoller gewordenen Aufgaben die Arbeitsbedingungen beim
Grenzwachtkorps zu überprüfen und geeignete Massnahmen zu ergreifen
[18].
Der Ständerat bestätigte seinen Entscheid aus dem Vorjahr, die Beziehungen von schweizerischen Personen und Unternehmen zur Staatssicherheitspolizei der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (
Stasi) nicht von Staates wegen wissenschaftlich erforschen zu lassen. Er lehnte die parlamentarische Initiative Frey (svp, ZH) zum zweiten Mal und damit definitiv ab. Der Nationalrat hatte zuvor beschlossen, die Initiative weiterhin zu unterstützen
[19].
Politische Manifestationen
Die Zahl der
Grossdemonstrationen mit 1000 und mehr Beteiligten war mit 25 wieder deutlich höher als im Vorjahr (16). Am häufigsten kam es in der Bundesstadt Bern zu Grossdemonstrationen (11); in Genf waren es 4, in Zürich 3, in Lausanne und Aarau je 2 und in Bellinzona, Chur und Kloten je eine. Elf dieser Grossmanifestationen wurden vom Personal öffentlicher Dienste (davon fünfmal Spitalangestellte) aus Protest gegen Sparmassnahmen der Kantone organisiert. Die Beschäftigten des Gesundheitswesens des Kantons Bern waren verantwortlich für die mit 13 000 Beteiligten grösste Demonstration des Berichtsjahres. Zweithäufigstes Thema von Grosskundgebungen war die Kritik an den Kriegsaktionen der USA in Afghanistan als Reaktion auf die Terroranschläge vom 11. September. Ausländer machten nur dreimal mit grossen Demonstrationen auf Konflikte in ihren Heimatländern (zweimal Jugoslawien und Mazedonien, einmal Türkei) aufmerksam. Ebenfalls drei Grosskundgebungen führte das von Massenentlassungen bedrohte Personal der Swissair durch
[20].
Im Zusammenhang mit den andauernden Auseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien (Kosovo, Mazedonien) erliess der Bundesrat ein Verbot für
albanische Aktivisten, Geldsammlungen und Propagandaaktionen zugunsten des bewaffneten Kampfes durchzuführen
[21].
Anlässlich des Kongresses des
Weltwirtschaftsforums (World Economic Forum, WEF) in Davos (GR) kam es erneut zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten, welche ihren Protest gegen die Globalisierung ausdrücken wollten, und der Polizei. Diese Auseinandersetzungen fanden allerdings dieses Jahr nicht in Davos selbst statt, das hermetisch abgeriegelt worden war, sondern auf den Zufahrtswegen und vor allem in der Stadt Zürich. Da ein Teil der an diesen Demonstrationen beteiligten Gruppen im Vorfeld angekündigt hatte, dass es ihnen um die Verhinderung dieses von prominenten Politikern und Wirtschaftsführern aus aller Welt besuchten privaten Kongresses gehe, und sich die gemässigteren Organisationen von dieser Drohung nicht distanziert hatten, war von der Bündner Regierung für Davos ein Demonstrationsverbot erlassen worden
[22].
Strafrecht
Nachdem das Parlament im Vorjahr die Revision der Bestimmungen über die Überwachung des Telefonverkehrs verabschiedet hatte, befasste sich in der Wintersession der Nationalrat mit dem in der Botschaft des Bundesrats von 1998 ebenfalls enthaltenen neuen
Gesetz über die verdeckte Ermittlung. Die Fraktion der Grünen und ein Teil der SP-Fraktion beantragten erfolglos Nichteintreten. Ihre Haupteinwände waren die Gefahr, dass solche verdeckte Ermittler als agents provocateurs wirken könnten, und dass ihr nicht transparentes Mitwirken an Gerichtsprozessen rechtsstaatlichen Grundsätzen widersprechen würde. In der Detailberatung wurde auf Antrag der Kommission explizit eine Garantie für die Wahrung der Verteidigungsrechte und dabei insbesondere der Anspruch auf ein faires Verfahren aufgenommen. Der Rat schränkte ferner den Anwendungsbereich der verdeckten Fahndung stark ein. Zulässig soll sie (nach dem Scheitern anderer Fahndungsmethoden) nur bei einigen wenigen, in einem Katalog abschliessend festgelegten Delikten sein. Es handelt sich dabei um Straftaten, bei denen keiner der Beteiligten an einer Aufdeckung interessiert ist (namentlich Drogengeschäfte, illegaler Waffen- und Dual-Use-Güter-Handel, Hehlerei und Geldwäscherei). Die Vorkehrungen gegen ein Auftreten der verdeckten Ermittler als agents provocateurs wurden vom Nationalrat gegenüber der bundesrätlichen Fassung noch etwas verstärkt
[23].
Das Parlament ratifizierte das 1999 mit
Ungarn abgeschlossene Abkommen über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Kriminalität
[24].
Der vom Bundesrat gewünschte Beitritt der Schweiz zum
Schengener Abkommen der EU ist im Berichtsjahr intensiv diskutiert worden, aber noch nicht nähergerückt. Der dem EU-Nichtmitglied Schweiz verwehrte Zugang zur Fahndungsdatenbank des Schengener Informationssystems erschwert die internationale Zusammenarbeit zwischen den Polizeistellen und führte auch in der EU zur Befürchtung, dass die Schweiz infolge dieser für sie gesperrten Informationen zu einem Rückzugsgebiet für im EU-Raum tätige Kriminelle werden könnte. Andererseits bestanden innerhalb der EU weiterhin grosse Widerstände, die Schweiz in das Schengener System (und damit verbunden, das Dubliner Asylabkommen) aufzunehmen. In der Schweiz meldeten im Berichtsjahr insbesondere die Kantone Bedenken bezüglich möglicher Einschränkungen ihrer Kompetenzen im Bereich der Organisation der Polizei an
[25].
In Bezug auf die
Beteiligung der Kantone an den Kosten des Bundes für seine verstärkte Aktivität im Bereich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität zeigte sich der Ständerat skeptisch. Er überwies eine entsprechende Motion der grossen Kammer aus dem Vorjahr bloss in Postulatsform. Der Bundesrat selbst sah auch wenig Chancen, die Kantone nachträglich für die Entlastung zur Kasse zu bitten und setzte deshalb auf sein Projekt für eine Neuregelung der Verteilung der von den Behörden eingezogenen deliktisch erworbenen Vermögenswerte (siehe unten). Die kleine Kammer überwies zudem eine parlamentarische Initiative Schmid (svp, BE), welche verlangt, dass der Bund bei internationalen Rechtshilfebegehren von nationaler Bedeutung einen Teil der dem zuständigen Kanton erwachsenden Kosten übernimmt
[26].
Im Herbst legte der Bundesrat den Entwurf für ein Gesetz über die
Verteilung von eingezogenen deliktisch erworbenen Vermögenswerten an die an der Ermittlung Beteiligten vor. Er beantragte, wie bereits im Vernehmlassungsentwurf vorgesehen, dass fünf Zehntel an jenes Gemeinwesen (Kanton oder Bund) gehen sollen, welches das Strafverfahren geleitet und die Einziehung ausgesprochen hat. Die Kantone, in denen sich die deliktischen Vermögenswerte befinden, erhalten einen Anteil von zwei Zehnteln, weil sie am Strafverfahren mitgewirkt haben. Drei Zehntel der eingezogenen Vermögenswerte sollen an den Bund gehen, da sich für ihn aufgrund der neuen Strafverfolgungskompetenzen in Fällen von organisierter Kriminalität beträchtliche Mehrausgaben ergeben. In der Vernehmlassung hatten sich fast alle Kantone gegen diese Aufteilungsregel ausgesprochen, da sie damit zugunsten des Bundes benachteiligt würden
[27].
Im Sommer gab der Bundesrat den Vorentwurf für eine
Vereinheitlichung der kantonalen Strafprozessordnungen in die Vernehmlassung. Federführend bei Strafuntersuchungen soll in Zukunft ein Staatsanwalt sein. Dieses Staatsanwaltschaftsmodell ist in Europa stärker verbreitet als das zur Zeit in den meisten Kantonen praktizierte Untersuchungsrichtermodell. Es bietet gemäss dem Bundesrat den Vorzug, dass im Vorverfahren kein Handwechsel mehr vom Untersuchungsrichter zum Staatsanwalt stattfinden muss und so ein grosser zeitlicher und personeller Aufwand entfällt. Als weitere wichtige Neuerung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Beschuldigte und Strafverfolgungsbehörden sich bezüglich Schuldspruch und Strafe absprechen, um das Verfahren abzukürzen (sog. plea bargain)
[28].
Als Zweitrat nahm der Nationalrat in der Sommersession die Beratung der
Revision des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes auf. Er schuf eine ganze Reihe von Differenzen zur kleinen Kammer. Bei der Heraufsetzung der Obergrenze für die Möglichkeit des bedingten Strafvollzugs waren ihm die vom Ständerat beschlossenen drei Jahre zu grosszügig; er reduzierte sie auf 24 Monate. Für Freiheitsstrafen von mindestens einem und maximal drei Jahren soll, wie vom Bundesrat beantragt und vom Ständerat beschlossen, die neue Strafnorm der teilweise bedingten Freiheitsstrafe möglich sein, bei der ein Teil auf jeden Fall abzusitzen ist. Weniger streng als der Ständerat war er bei den kurzen Freiheitsstrafen. Während der Ständerat entschieden hatte, dass diese ab 10 Tagen möglich sein sollen (im geltenden Recht sind es drei), hielt sich die grosse Kammer an das Konzept des Bundesrates, bisherige Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten durch einkommens- und vermögensabhängige Tagesgeldsätze (Maximaltagessatz: 3000 Fr.) und gemeinnützige Arbeiten zu ersetzen. Bei den Bestimmungen über die Verwahrung von gefährlichen und rückfallgefährdeten Gewalt- und Sexualtätern argumentierte die SP vergeblich dafür, dass diese aus rechtsstaatlichen Gründen für psychisch gesunde Ersttäter nicht verhängt werden darf. Mehr Erfolg hatte die Linke, als sie zusammen mit dem Bundesrat den Antrag der Mehrheit der Rechtskommission bekämpfte, die Landesverweisung als zusätzliche Strafsanktion beizubehalten (dabei ist eine Wegweisung durch die Ausländerbehörde gestützt auf die Bestimmungen im Ausländerrecht weiterhin möglich). In der Differenzbereinigung wurden vom Ständerat in der Herbstsession die meisten Beschlüsse des Nationalrats übernommen
[29].
Der Bundesrat war der Ansicht, dass die Forderungen der
Volksinitiative „für eine lebenslange Verwahrung für nicht therapierbare, extrem gefährliche Sexual- und Gewalttäter“ in juristisch und praktisch befriedigenderer Form in die Revision des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs aufgenommen worden seien. Er empfahl sie deshalb zur Ablehnung
[30].
Der Antrag des Bundesrats aus dem Vorjahr, dass bei sexuellen Delikten mit Kindern die zehnjährige
Verjährungsfrist erst ab dem
18. Altersjahr des Opfers beginnen soll, wurde vom Parlament nicht übernommen. Der Ständerat, und nach ihm auch die grosse Kammer, beschlossen ein anderes Modell, welches das Grundanliegen ihrer Ansicht nach ebenfalls erfüllt: Die Verjährungsfristen im Strafgesetzbuch wurden generell auf das anderthalbfache verlängert. Für Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren geahndet werden (dazu gehören Sexualdelikte mit Kindern), beträgt sie demnach neu 15 Jahre. Zudem wurde festgehalten, dass die Verjährung für bestimmte sexuelle Delikte an Kindern auf jeden Fall nicht vor dem vollendeten 25. Altersjahr des Opfers eintritt
[31]. Diese neuen Bestimmungen mussten nachträglich noch mit den revidierten Normen des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs harmonisiert werden
[32].
Bei der Beratung der Verschärfung der Vorschriften gegen die unerlaubte
Pornografie und gegen extreme
Gewaltdarstellungen ging das Parlament über die Anträge des Bundesrats hinaus. Nicht nur der
Erwerb und der Besitz von Kinderpornografie wird neu
bestraft, sondern auch derjenige von Gewaltdarstellungen (z.B. Folterszenen) und von sexuellen Handlungen mit Tieren
[33]. Mit der Überweisung einer Motion seiner Rechtskommission forderte der Nationalrat die Regierung auf, die im Zuge von Sparmassnahmen aufgehobene Amtsstelle für die Überwachung des Internets in Bezug auf die Verbreitung von pädophilem Material wieder zu aktivieren. Das Bundesamt für Polizeiwesen (BAP) hatte bereits zuvor angekündigt, dass es die Überwachungsstelle ab 2002 wieder in Betrieb nehmen wolle
[34].
Nach Bereinigung der wenigen Differenzen hiess das Parlament die im Vorjahr gemachten Vorschläge der Rechtskommission des Nationalrats zur Verbesserung des Schutzes von Kindern, welche
Opfer von Sexualdelikten geworden sind, während des Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens gut
[35].
Die Motion des Nationalrats für gesetzliche Vorschriften zur Verhinderung des Missbrauchs von
Waffenimitationen und „
Soft-Air-Guns“ fand auch im Ständerat Zustimmung
[36]. Nachdem im Vorjahr der Ständerat Bestrebungen für eine Verschärfung der Bestimmungen über den
Handel mit Waffen unter Privaten nur mit einem Postulat unterstützt hatte, entschied sich der Nationalrat jetzt für eine Motion. Deren Text ist zwar offen gehalten, von der Sicherheitspolitischen Kommission wurde als mögliche Lösung der ursprünglich vom Bundesrat vorgeschlagene Waffenpass oder eine Meldepflicht für Verkäufe erwähnt. Da der Bundesrat bereits im März dem EJPD den Auftrag zur Ausarbeitung einer Botschaft für die verlangte Revision erteilt hatte, wandelte der Ständerat die Nationalratsmotion in ein Postulat um
[37].
Der
Vollzug des seit 1998 auf sogenannte Finanzintermediäre (Treuhänder, Anwälte etc.) ausgedehnten
Geldwäschereigesetzes ergab weiterhin Probleme. Zum einen erwies sich die Kontrollstelle des Bundes als personell unterdotiert. Der Nationalrat hiess diskussionslos eine vom Bundesrat nicht bestrittene Motion Spielmann (pda, GE) für eine ausreichende Dotierung gut, und er überwies diejenigen Teile einer Motion Grobet (-, GE) in Postulatsform, welche die Ausgestaltung der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei in eine verwaltungsunabhängige Instanz (analog zur Bankenkommission) und eine bessere personelle Ausstattung verlangen. Zum anderen empfahl ein Bericht der GPK-NR unter anderem die Einführung einer Bagatellfallregelung, um eine Überflutung mit Verfahren zu vermeiden
[38]. Gegen Jahresende setzte der Bundesrat eine Kommission ein, welche Vorschläge zur Schaffung einer einheitlichen Kontrollbehörde für alle Bereiche des Finanzmarkts erarbeiten soll
[39].
Da einfacher
Schmuggel (d.h. ohne Verbindung mit Urkundenfälschung und anderen betrügerischen Handlungen) ähnlich wie Steuerhinterziehung in der Schweiz lediglich als Übertretung und nicht als Straftat gilt, leisten die Behörden in diesen Fällen anderen Staaten auch keine Rechtshilfe. Sie waren deshalb in letzter Zeit immer stärker unter Beschuss der EU geraten und das Thema figurierte unter den Verhandlungswünschen der EU für die nächste Runde von bilateralen Abkommen mit an vorderster Stelle. Der Nationalrat gab in der Herbstsession einer parlamentarischen Initiative Pedrina (sp, TI) Folge, welche eine Anpassung der Gesetze verlangt, um den Schmuggel, der heute in der Regel Teil der organisierten Kriminalität darstellt, effektiver bekämpfen zu können
[40].
Der Bundesrat genehmigte ein Abkommen des Europarats zur Bekämpfung der
Korruption. Dieses hat zum Ziel, die entsprechenden Strafrechtsbestimmungen zu harmonisieren und die internationale Zusammenarbeit zu erleichtern. Das Abkommen geht weiter als die diesbezügliche OECD-Konvention; dank der im Jahr 2000 in Kraft gesetzten neuen Korruptionsgesetzgebung entspricht das schweizerische Recht den Grundsätzen dieses Europaratabkommens weitgehend. Was noch fehlt ist im Wesentlichen die Strafbarkeit der von ausländischen Amtsträgern begangenen passiven Bestechung
[41].
Zusätzlicher strafrechtlicher Regelungsbedarf besteht weiterhin auf dem Gebiet der sogenannten
Internetkriminalität. Sowohl bei der Übermittlung unerlaubter Darstellungen und Meinungsäusserungen (z.B. Gewalt, verbotene Pornografie, rassistisches Gedankengut) als auch bei der Vermittlung von illegalen Geschäften (z.B. Kinderhandel) bestand bisher rechtliche Unsicherheit über die Strafbarkeit des sog. Access-Providers, also der Firma, welche den einzelnen Nutzern den Zugang zum Internet ermöglicht. Die Frage nach deren rechtlicher Verantwortlichkeit ist insbesondere auch deshalb von Bedeutung, weil sich die Inhaber von Internetseiten mit in der Schweiz verbotenen Darstellungen und Angeboten meist nicht in der Schweiz selbst befinden. Das Parlament überwies eine Motion Pfisterer (fdp, AG), welche in allgemeiner Form eine international harmonisierte Regelung fordert. Der Nationalrat hiess zudem eine Motion Aeppli (sp, ZH) gut, welche eine Zentralisierung der Ermittlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Kindern im Internet beim Bund fordert
[42].
Zivilrecht
Im Sommer präsentierte der Bundesrat den Entwurf zu einem neuen Bundesgesetz über die Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur. Mit diesem Gesetz würden
digitale Unterschriften, deren Echtheit durch einen
Zertifizierungsdienst garantiert ist, der handschriftlichen Signatur gleichgestellt. Erforderlich sind diese zertifizierten Unterschriften im Geschäftsverkehr allerdings nur dort, wo das Gesetz eine handschriftliche Beurkundung vorschreibt. Auf die ursprünglich angekündigte Koppelung dieser Vorlage mit zusätzlichen Konsumentenschutzmassnahmen für den Geschäftsverkehr im Internet wurde verzichtet; die entsprechenden Regelungen sollen in ein eigenes Gesetz aufgenommen werden, für welches im Berichtsjahr die Vernehmlassung durchgeführt wurde
[43].
Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Cina (cvp, VS) Folge, welche einen besseren
Schutz für einen gutgläubigen Käufer verlangt, der (z.B. im Liegenschaftshandel) Anzahlungen auf ein Gut geleistet hat, dessen bisheriger Besitzer aber noch vor der Übertragung in
Konkurs geht. Hintergrund dieses Vorstosses war die neue Bestimmung des 1997 revidierten Schuldbetreibung- und Konkursgesetzes, dass eine Konkurseröffnung unverzüglich, d.h. noch vor ihrer Publikation Rechtskraft erhält. Wenig später überwies der Nationalrat auch noch eine Motion Baader (svp, BL) mit demselben Inhalt. Der Ständerat lehnte diese Motion mit dem Argument ab, dass es keinen Sinn mache, den Bundesrat mit einer Revision zu beauftragen, welche der Nationalrat mit seiner Zustimmung zur parlamentarischen Initiative Cina selbst in die Hand genommen habe
[44].
Zum neuen Gesetz über die GmbH siehe unten, Teil I, 4a (Gesellschaftsrecht).
Weiterführende Literatur
Heusser, Pierre, Stimm- und Wahlrecht für Ausländerinnen und Ausländer, Zürich (Diss.) 2001.
Bänziger, Felix / Leimgruber, Luc, Das neue Engagement des Bundes in der Strafverfolgung, Bern 2001.
Fahrni, Silvan, Mediation im Jugendstrafrecht: eine vergleichende Studie über die rechtliche Ausgestaltung und Praxis in Deutschland, Österreich und der Schweiz, Zürich (Diss. jur.) 2001.
Funk, Patricia, Kriminalitätsbekämpfung: eine ökonomische Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Schweiz und der USA, Tübingen (Diss. Basel) 2001.
Mettler, Christoph, Staatsanwaltschaft: Position innerhalb der Gewaltentrias, Funktion im Strafprozess und aufsichtsrechtliche Situation sowie ein Vorschlag zur Neuordnung, Basel (Diss. jur. Freiburg) 2001.
Niggli, Marcel Alexander, Die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Internet-Providern: ein Gutachten, Bern 2000.
[1]
AB NR, 2001, S. 156 ff. und 954;
AB SR, 2001, S. 465 ff. und 475;
BBl, 2001, S. 2885 ff. und 2939 f. Vgl.
SPJ 2000, S. 21 f.1
[2]
BBl, 2001, S. 5927 ff.;
AB NR, 2001, S. 1805 ff.2
[3]
NZZ, 8.9.01. Für Forderungen nach einer Lockerung der Datenschutzbestimmungen nach den Terroranschlägen vom 11.9. in den USA siehe unten, Staatsschutz.3
[4]
BBl, 2001, S. 2632 ff.;
AB SR, 2001, S. 481 f. Siehe
SPJ 1998, S. 26 f. Der BR war mit den Anträgen der Kommission einverstanden (
BBl, 2001, S. 5816 ff.).4
[5]
BBl, 2001, S. 1639 ff.;
AB SR, 2001, S. 275 ff. und 710;
AB NR, 2001, S. 1084 ff. und 1454;
BBl, 2001, S. 5733 ff.5
[6]
AB SR, 2000, S. 748 ff.;
AB SR, 2001, S. 262 f. und 473;
AB NR, 2001, S. 196 f., 764 f. und 952;
BBl, 2001, S. 2929 ff. Vgl.
SPJ 2000, S. 22.6
[7]
AB SR, 2001, S. 23;
AB NR, 2001, S. 1079 ff. Zu Emmen siehe
SPJ 2000, S. 23. Am 10.6.01 fand in Emmen erneut eine Volksabstimmung über Einbürgerungen statt. Alle 22 Bewerber und Bewerberinnen, darunter auch diejenigen aus dem ehemaligen Jugoslawien, erhielten das Gemeindebürgerrecht (
LT und
NLZ, 11.6.01). Am 2.12. wurden jedoch wiederum Gesuche von Personen aus dem Balkan abgelehnt, bei gleichzeitiger Gutheissung von Anträgen von Einbürgerungswilligen aus anderen europäischen und aussereuropäischen Staaten (
NZZ und
TA, 3.12.01).7
[8]
BBl, 2001, S. 1166 ff. und 1179 f. (BR).8
[9]
AB SR, 2001, S. 24 f. Vgl.
SPJ 2000, S. 22.9
[10]
BBl, 2002, S. 1911 ff.; Presse vom 22.11.01. Zur Vernehmlassung siehe Presse vom 4.1., 1.2. und 28.6.01;
Bund, 15.5.01;
LT, 18.5.01. Zur SVP siehe auch
Bund, 31.7.01.10
[12] GE:
TG, 5.3.01. SH:
SN, 5.3.01. Vgl.
SPJ 2000, S. 24.12
[13]
24h, 3.3. und 8.12.01.13
[14]
AB NR, 2001, S. 1379 f.14
[15] Presse vom 18.9., 8.11. (Al-Quaida) und 9.11.01;
NZZ, 21.9.01;
LT, 3.10., 1.11. und 1.12.01. Zum komplexen, in der Regel nicht auf westliche Banken angewiesenen muslimischen Finanzmarkt siehe auch
WoZ, 8.11.01. Zum Amoklauf im Zuger Kantonsparlament siehe unten, Teil I, 1c (Einleitung).15
[16]
AB SR, 2001, S. 939 ff. (Beilagen, VI, S. 75 f. und 85 ff.);
AB NR, 2001, S. 2005 (Beilagen V, S. 448 ff.);
Bund, 5.12.01 (CVP).16
[17] Presse vom 13.10. und 10.11.01. Vgl. dazu auch BR Metzler in
AZ, 27.12.01.17
[18] Der SR überwies eine entsprechende Empfehlung seiner SIK und, in Postulatsform, die vom NR im Vorjahr überwiesene Motion Schmied (svp, BE):
AB SR, 2001, S. 60 ff.18
[19]
AB NR, 2001, S. 277 ff.;
AB SR, 2001, S. 266 ff. Vgl.
SPJ 2000, S. 25.19
[20] Bern:
Bund, 5.2. (1000/Gegen Polizeieinsatz in Davos);
Bund, 12.3. (1500/gegen Faschismus);
BZ, 10.5. (13 000/ kant. Spitalangestellte für bessere Arbeitsbedingungen);
Bund, 6.8. (3500/albanischsprachige Mazedonier);
TA, 14.9. (2000/Behinderte);
Bund, 17.9. (3000/gegen Fristenlösung);
Bund, 5.10. (7000/Swissair);
Bund, 15.10. (4000/gegen US-Aktion in Afghanistan);
Bund, 15.11. (3000/Spitalpersonal);
Bund, 26.11. (6000/für „sans papiers“);
Bund, 10.12. (2000/gegen US-Aktion in Afghanistan). Genf:
TG, 26.3. (5000/Albaner aus Kosovo und Mazedonien);
LT, 1.10.(3000/gegen US-Aktion in Afghanistan);
LT, 5.10. (1000/Swissair);
24h, 12.11. (5000/gegen WTO). Zürich:
NZZ, 19.2. (1000/Kurden);
TA, 9.3. (1500/Spitalangestellte gegen Sparmassnahmen);
TA, 29.9. (2000/gegen US-Aktion in Afghanistan). Aarau:
AZ, 10.1. (1500/Spitalangestellte);
BaZ, 28.2. (1500/Staatspersonal für höhere Löhne). Lausanne:
Bund, 5.10. (2000/ Lehrer);
Bund, 8.10. (2000/gegen Pädophilie). Bellinzona:
CdT, 9.2. (1500/gegen Subventionen für Privatschulen). Chur:
BüZ, 2.7. (1200/Spitalangestellte für höhere Löhne). Kloten:
TA, 4.10 (10 000/Swissair).20
[21]
AB NR, 2001, S. 516 ff. Zum Verbot der für die Terroranschläge in den USA verantwortlich gemachten islamischen Organisation Al-Quaida siehe oben, Staatsschutz.21
[22] Presse vom 26.1.-29.1.01. Vgl. dazu auch den BR in
AB NR, 2001, III, Beilagen, S. 306 ff., 311 ff. und 323 ff. Vgl.
SPJ 2000, S. 26. Siehe auch den Bericht des BAP zum Gewaltpotential der Globalisierungsgegner (
NZZ, 29.8.01).22
[23]
AB NR, 2001, S. 1812 ff. und 1836 ff. Vgl.
SPJ 1998, S. 30 f.23
[24]
AB SR, 2000, S. 751 f.;
AB NR, 2001, S. 607 f. Siehe
SPJ 2000, S. 27.24
[25]
BaZ, 21.7.01. Vgl. auch BR Metzler in
AB NR, 2001, S. 282 f. sowie
AB NR, 2001, III, Beilagen, S. 244 ff. und 381 ff. Die Forderung der Schweiz nach einem Mitmachen bei diesem Abkommen ist Teil eines grösseren Verhandlungspakets zwischen der Schweiz und der EU (vgl. dazu unten, Teil I, 2, Europe: UE).25
[26]
AB SR, 2001, S. 238 f. resp. 521 ff. (Schmid). Vgl.
SPJ 2000, S. 29 f.26
[27]
BBl, 2002, S. 441 ff.;
LT, 25.10.01. Vgl.
SPJ 2000, S. 29 f.27
[28] Presse vom 28.6.01.28
[29]
AB NR, 2001, S. 531 ff.;
AB SR, 2001, S. 507 ff. Vgl.
SPJ 1999, S. 30 und
2000, S. 28. Beide Ratskammern überwiesen eine Motion Jossen (sp, VS) mit dem Ziel, die Verjährungsfrist bei Diebstählen (2 Jahre) nicht ab der Tat, sondern erst vom Zeitpunkt ihrer Entdeckung laufen zu lassen (
AB NR, 2001, S. 352;
AB SR, 2001, S. 900).29
[30]
BBl, 2001, S. 3433 ff.; Presse vom 5.4.01. Vgl.
SPJ 2000, S. 28.30
[31]
AB SR, 2000, S. 906 ff.;
AB SR, 2001, S. 480 f. und 709 f.;
AB NR, 2001, S. 528 ff. und 1453;
BBl, 2001, S. 5738 ff. Siehe
SPJ 2000, S. 28 f.31
[32]
AB SR, 2001, S. 899.32
[33]
AB SR, 2000, S. 906 ff.;
AB SR, 2001, S. 480 f. und 709 f.;
AB NR, 2001, S. 528 ff. und 1453 f.;
BBl, 2001, S. 5741 f. Vgl.
SPJ 2000, S. 29. Siehe auch die Antwort des BR auf eine Interpellation Aeppli (sp, ZH) betreffend Bekämpfung der organisierten sexuellen Ausbeutung von Kindern in
AB NR, 2001, I, Beilage, S. 256 ff.3
[34]
AB NR, 2001, S. 1846 f. (die Motion stellte die Reaktion des NR auf eine Standesinitiative des Kantons Genf dar);
TA, 12.3.01 (BAP);
SGT, 7.8.01;
TG, 28.12.01. Vgl. auch
SPJ 1999, S. 349.34
[35]
AB SR, 2000, S. 850 f. und 2001, S. 180;
AB NR, 2001, S. 281 und 366;
BBl, 2001, S. 1341 ff. Siehe
SPJ 2000, S. 29.35
[36]
AB SR, 2001, S. 26 f. Vgl.
SPJ 2000, S. 30.36
[37]
AB NR, 2001, S. 203 ff.;
AB SR, 2001, S. 521. Gleichzeitig lehnte der NR eine Standesinitiative Genfs mit denselben Argumenten wie zuvor der StR ab. Vgl.
SPJ 2000, S. 30. Zu den Soft-Air-Guns siehe auch
BaZ, 11.7.01.37
[38]
AB NR, 2001, S. 1437 (Spielmann) und 1991 (Grobet);
BBl,
2001, S. 6346 ff. und Presse vom 30.6.01 (GPK);
AZ, 25.8.01. Vgl. auch
AB NR, 2001, I, Beilagen, S. 310 ff. Der Leiter der Kontrollstelle reichte im Sommer die als nicht ganz freiwillige bezeichnete Kündigung ein (
Bund, 14.6.01;
TA, 6.7.01;
NZZ, 7.7.01).38
[39]
NZZ, 1.12.01. Vgl. auch unten, Teil I, 4b (Banken).39
[40]
AB NR, 2001, S. 1300 ff. Bei Fällen von Schmuggel durch kriminelle Organisationen oder in Verbindung mit Betrug leistet die Schweiz bereits heute Rechtshilfe. Vgl. auch unten, Teil I, 2 (Europe: UE).40
[41] Pressemitteilung des BA für Justiz, Bern, 14.2.01. Vgl.
SPJ 1999, S. 32 f.41
[42]
AB SR, 2001, S. 27 f.;
AB NR, 2001, S. 1087 ff. Vgl. auch
SPJ 1998, S. 32 f. und
Lit. Niggli.42
[43]
BBl, 2001, S. 5679 ff.;
NZZ, 18.1., 17.4. und 25.9.01. Vgl.
SPJ 2000, S. 30 f. Zum Gesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr siehe unten, Teil I, 4a (Wettbewerb). Vgl. dazu auch die rege Diskussion im NR anlässlich der Geschäftseinstellung der bisher einzigen schweizerischen Zertifizierungsstelle (
AB NR, 2001, S. 869 ff.).43
[44]
AB NR, 2001, S. 229 ff. resp. 284 f. (Motion);
AB SR, 2001, S. 525.44