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Der Ständerat befasste sich in der Frühjahrssession 2025 ausführlich mit der Unterstützung für die palästinensische Zivilbevölkerung in Gaza und behandelte in diesem Rahmen auch eine Motion der APK-NR zur Streichung des Schweizer Beitrags an die UNRWA. Marco Chiesa (svp, TI) erläuterte seitens der APK-SR, dass die Motion bereits überholt sei, da sich diese auf das Jahr 2024 bezog. Entsprechend lehnte die kleine Kammer die Motion stillschweigend ab.

Umleitung des UNRWA-Sockelbeitrags 2024 in die humanitäre Nothilfe für die Bevölkerung in Gaza (Mo. 24.3469)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Jahresrückblick 2024: Aussenpolitik

In der Schweizer Aussenpolitik zeigten sich im Berichtsjahr unterschiedliche Schwerpunkte, was sich auch in der Medienkonjunktur (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse) widerspiegelte. Zum einen waren die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU ein in Bundesbern sowie in den Medien viel diskutiertes Thema: Im März 2024 starteten die Verhandlungen für ein weiteres Abkommenspaket (auch Bilaterale III genannt), die Ende Jahr zu einem Abschluss kamen. Dieses Paket beinhaltete neue sektorielle Abkommen (z.B. im Strombereich), institutionelle Elemente, Regeln für staatliche Beihilfen sowie die regelmässige Zahlung der Schweiz an ausgewählte EU-Mitgliedsstaaten. Im nächsten Jahr wird sich das Parlament und voraussichtlich in einigen Jahren auch die Stimmbevölkerung mit diesem Geschäft auseinandersetzen.

Zum anderen waren auch der Umgang mit den Konflikten im Nahen Osten sowie in der Ukraine zentrale Themen der Aussenpolitik. Bezüglich des Konflikts im Nahen Osten legte der Bundesrat im September die Botschaft zum Gesetz für ein Verbot der Hamas vor, wie dies die beiden sicherheitspolitischen Kommissionen in zwei identischen Motionen (Mo. 23.4312 und Mo. 23.4329) gefordert hatten. Das Gesetz wurde von den beiden Kammern in der Wintersession gutgeheissen. Zwei weitere Vorstsösse der beiden sicherheitspolitischen Kommissionen forderten auch ein Verbot der Hisbollah (Mo. 24.4263 und Mo. 24.4255). Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat befürworteten die Motion ihrer jeweiligen Kommission in der Wintersession. Bundesrat und Parlament beschäftigten sich auch mit der humanitären Hilfe für die Zivilbevölkerung im Gaza-Streifen. Dabei stellte die Rolle der UNRWA einen Spaltpilz dar: Während vor allem das links-grüne Lager argumentierte, dass einzig die UNRWA in der Lage sei, im Gaza-Streifen angemessene humanitäre Hilfe zu leisten, hielt die Mehrheit des bürgerlichen Lagers dagegen, dass die finanzielle Hilfe für die Zivilbevölkerung in Gaza nicht über die UNRWA verteilt werden dürfe, da diese teilweise durch die Hamas beeinflusst oder gar unterwandert würde. Der Nationalrat hiess im Berichtsjahr denn auch zwei Motionen (Mo. 24.3469 und Mo. 24.3194) zur Streichung der Gelder an die UNRWA gut. Die ständerätliche Kommission beschloss, eine Anhörung durchzuführen, bevor sie ihrem Rat eine Empfehlung zu den Motionen unterbreitet. Der Bundesrat sprach nach Konsultation der beiden aussenpolitischen Kommissionen 2024 insgesamt CHF 79 Mio. für die humanitäre Hilfe in der Region. Aufgrund der Skepsis gegenüber der UNRWA soll der Grossteil dieser Gelder über andere Organisationen wie etwa das IKRK in die Region fliessen.

Der Krieg in der Ukraine veranlasste den Bundesrat auch im vergangenen Jahr dazu, zahlreiche Elemente des EU-Sanktionsregimes gegenüber Russland zu übernehmen; darunter etwa weitere Sanktionierungen von natürlichen und juristischen Personen, das Verbot des Kaufs und Imports russischer Diamanten sowie Exportbeschränkungen für militärische und technologische Güter. Die Regierung setzte sich zudem mit Materiallieferungen und der Organisation einer Konferenz im Bereich der zivilen Minenräumung ein. Im April gab der Bundesrat ausserdem bekannt, dass er den Wiederaufbau in der Ukraine in den nächsten zwölf Jahren mit insgesamt CHF 5 Mrd. unterstützen werde. Weiter organisierte die Schweiz im Juni in Zusammenarbeit mit der Ukraine einen medial stark beachteten internationalen Friedensgipfel für die Ukraine (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Die Schweiz setzte sich im Vorfeld des Gipfels im Rahmen von zahlreichen Staatsbesuchen (z.B. aus Brasilien) stark dafür ein, eine Vielzahl von Staaten für die Teilnahme an der Konferenz auf dem Bürgenstock zu gewinnen. Auch das Parlament beschäftigte sich mit dem Ukraine-Konflikt und nahm beispielsweise eine Motion der SP an, die ein internationales Programm zur Räumung von Minen in der Ukraine fordert.

Das in diesem Themenbereich 2024 im Parlament am intensivsten debattierte Geschäft war die Strategie der internationalen Zusammenarbeit für die Jahre 2025–2028 (vgl. Tabelle 1): Der Bundesrat legte in der Botschaft ein Budget von CHF 11.27 Mrd. vor, womit die drei Pfeiler der internationalen Zusammenarbeit – humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit sowie Förderung von Frieden, Demokratie und Menschenrechten – finanziert werden sollen. In den Räten wurde darum gerungen, wie viele Mittel die IZA erhalten soll und wie viele Mittel aufgrund der angespannten Lage des Bundeshaushalts generell eingespart oder stattdessen für die Sicherheitspolitik respektive die Armee eingesetzt werden sollen. Auch die CHF 1.5 Mrd., die der Bundesrat für die Ukraine auf Kosten der allgemeinen Entwicklungszusammenarbeit bereitstellen will, sorgten – neben einer grundsätzlichen Debatte um Qualität und Wirkung der Schweizer Entwicklungszusammenarbeit – für kontroverse Diskussionen, wurden schliesslich aber im vorgesehenen Umfang belassen. Insgesamt kürzte das Parlament den IZA-Kredit jedoch um CHF 151 Mio. Weitere Kürzungen kamen im Rahmen der Budgetdebatte 2025 hinzu.

Auf dem Gebiet der Aussenwirtschaftspolitik legte der Bundesrat im Herbst 2024 die lange erwartete Botschaft zum Freihandelsabkommen mit Indien vor – die dafür notwendigen Verhandlungen hatten circa 16 Jahre gedauert. Mit diesem Abkommen sollen für 94.7 Prozent der Schweizer Exporte nach Indien Zollerleichterungen gelten. Ausserdem ist vorgesehen, nichttarifäre Handelshemmnisse in verschiedenen Bereichen zu reduzieren. Der Ständerat sprach sich in der Wintersession einstimmig für die Genehmigung des Abkommens aus. Im Berichtsjahr hiessen auch beide Räte das FHA mit der Republik Moldau gut, wovon sich der Bundesrat und das Parlament neben der wirtschaftlichen auch eine politische Stärkung dieses Nachbarlandes der Ukraine versprachen.

Schliesslich gab es auch im Bereich der direktdemokratischen Mitwirkung in der Aussenpolitik einige Entwicklungen zu verzeichnen. Im Mai gab die Bundeskanzlei bekannt, dass die Neutralitätsinitiative von Pro Schweiz zustande gekommen war. Diese Volksinitiative möchte die immerwährende und bewaffnete Neutralität in der Bundesverfassung verankern. Damit möchte das Initiativkomitee verhindern, dass die Schweiz einem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitreten kann. Der Bundesrat entschied indes, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen. Im Sammelstadium befanden sich Ende 2024 drei Volksinitiativen, die dem Bereich Aussenpolitik zugeordnet werden können: Die Kompass-Initiative verlangt, dass Staatsverträge, welche «wichtige rechtsetzende Bestimmungen» enthalten, sowohl der Stimmbevölkerung als auch den Kantonen zur Genehmigung vorgelegt werden müssen; die Europa-Initiative will eine aktive Rolle der Schweiz in der europäischen Integration und die Atomwaffenverbotsinitiative macht sich für den Beitritt der Schweiz zum Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) stark. Zu möglichen Auswirkungen dieses Beitritts wurde im März 2024 ein Bericht in Erfüllung eines Postulats veröffentlicht.

Jahresrückblick 2024: Aussenpolitik
Dossier: Jahresrückblick 2024

Das neue Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen wurde in der Wintersession 2024 zuerst vom Ständerat behandelt. In diesem Rahmen erklärte Daniel Jositsch (sp, ZH) seitens der SiK-SR, welche die Vorlage mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützte, dass ein solches Verbot «präventivpolizeiliche Massnahmen» stärke und zur Verringerung der terroristischen Gefahr in der Schweiz beitrage. In Verbindung mit Artikel 260ter StGB erleichtere der Beschluss zudem die Strafverfolgung von Mitgliedern der Hamas sowie von die Hamas unterstützenden Organisationen. Mit Blick auf die Ausweitung der EU-Sanktionen gegen die Hamas minimiere das Verbot schliesslich das Risiko, dass die Schweiz der Hamas als Rückzugsort diene. Dem Ständerat lagen ein Minderheitsantrag Roth (sp, SO) sowie ein Einzelantrag Sommaruga (sp, GE) vor. Franziska Roth forderte dazu auf, im neuen Gesetz eine Passage einzuführen, in welcher die zwingende Konsultation der beiden aussenpolitischen Kommissionen bei der in der Kompetenz des Bundesrates liegenden Ausweitung des Gesetzes auf mit der Hamas sympathisierende Organisationen festgehalten wird. Es gehe nicht an, dass bei weiteren Organisationsverboten, die zu Brüchen in den bilateralen Beziehungen führen und die Aussenpolitik der Schweiz weitreichend beeinflussen könnten, nur die beiden sicherheitspolitischen Kommissionen einbezogen würden. Carlo Sommaruga wiederum verlangte mit seinem Antrag, dass das geplante Verbot nicht für NGOs oder multilaterale Organisationen gelten soll, die sich unter anderem für die Friedensförderung, die Entwicklungszusammenarbeit und die Menschenrechte stark machen. Es sei unabdingbar, dass der Dialog mit diesen Organisationen aufrechterhalten werde. Justizminister Beat Jans plädierte dafür, das Gesetz in der vorliegenden Version anzunehmen. Den Einwänden von Ständerat Sommaruga entgegnete Jans, dass humanitäre und friedenspolitische Aktivitäten trotz Verbot weiterhin möglich seien.
Der Ständerat beschloss in der Folge Eintreten ohne Gegenantrag. Während der Antrag Roth mit 25 zu 16 Stimmen abgelehnt wurde und vor allem bei der SP und den Grünen, aber auch bei einzelnen Mitgliedern der FDP, der SVP und der GLP auf Zustimmung stiess, wurde der Antrag Sommaruga mit 33 zu 3 Stimmen und 1 Enthaltung klar abgelehnt. In der Gesamtabstimmung hiess der Ständerat das Gesetz mit 37 zu 1 Stimme und 1 Enthaltung gut.

Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen (BRG 24.071)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Die beiden sicherheitspolitischen Kommissionen reichten im Oktober 2024 je eine Motion ein, mit welcher sie den Bundesrat beauftragen wollten, die Hisbollah zu verbieten (SiK-NR: Mo. 24.4263, SiK-SR: Mo. 24.4255). Während die nationalrätliche Kommission in ihrer Begründung auf die Gefährlichkeit der Hisbollah und ihre Rolle im Nahost-Konflikt einging, insistierte ihr ständerätliches Pendant darauf, dass der Bundesrat für die Umsetzung dieser Motion einen separaten Weg einschlägt, und nicht denjenigen über die Ausweitung des Verbots der Hamas auf die Hisbollah. Ansonsten werde der laufende Gesetzgebungsprozess zum Hamas-Verbot womöglich verlangsamt.

Die Hisbollah verbieten (Mo. 24.4263, 24.4255)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Der Bundesrat beantragte Ende September 2024 einen Kredit für eine dritte Tranche über CHF 13 Mio. für humanitäre Hilfsprojekte im Nahen Osten. Aufgrund eines Entscheids des Parlaments vom Dezember 2023 soll die Auszahlung der Gelder erst nach Konsultation der beiden aussenpolitischen Kommissionen erfolgen. Die Gelder sollen Organisationen aus der Schweiz, dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz, Organisationen der Vereinten Nationen sowie internationalen Nichtregierungsorganisationen zu Gute kommen und sollen «in den Bereichen Wasser, Ernährung, Gesundheit, Bildung, Einkommen und gesellschaftlicher Zusammenhalt im Irak, in Jordanien, im Libanon, im Besetzten Palästinensischen Gebiet und in Syrien» eingesetzt werden. Wie der Bundesrat in der Medienmitteilung weiter ausführte, betrug das Gesamtbudget 2024 für humanitäre Hilfe im Nahen Osten rund CHF 79 Mio., wobei eine erste Tranche von CHF 56.2 Mio. im April 2024 beschlossen worden war und im Mai 2024 eine zweite Tranche in der Höhe von CHF 10 Mio. für die UNRWA bereitgestellt wurde. Die beiden aussenpolitischen Kommissionen hiessen diese dritte Tranche für humanitäre Hilfe im Nahen Osten an ihren Sitzungen im Oktober 2024 gut.

Bundesrat beantragt 13 Millionen Franken für humanitäre Hilfe im Nahen Osten
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

David Zuberbühler (svp, AR) forderte mit einer im März 2024 eingereichten Motion die sofortige Einstellung jeglicher Schweizer Beiträge an das Hilfswerk UNRWA. Verschiedene Berichte, unter anderem der UN Watch, hätten gezeigt, dass die UNRWA Lehrpersonen einsetze, welche «Hamas-Terroristen als Märtyrer glorifizieren». Zudem werde in gewissen Lehrbüchern der UNRWA Terrorismus verherrlicht und Antisemitismus gefördert. Angesichts dieser Umstände könne die Schweiz nur mit der Einstellung der Zahlungen wieder zu einer anerkannten, neutralen Vermittlerin werden. Die Motion wurde in der APK-NR vorberaten, wo eine knappe Mehrheit für ihre Ablehnung plädierte, während sich eine Minderheit um Erich Vontobel (svp, ZH) für Annahme aussprach. In der Herbstsession 2024 äusserten sich der Motionär und der Minderheitensprecher zur Motion und bekräftigten die Argumente aus dem Motionstext. Corina Gredig (glp, ZH) führte für die Kommissionsmehrheit aus, dass die UNRWA derzeit die einzige Organisation sei, die der Bevölkerung im Gaza-Streifen grossflächig helfen könne, andere Organisationen wie etwa das IKRK verfügten über viel weniger Personal. Bei einem Finanzierungsstopp für die UNRWA drohten drastische Folgen für die Region. Ähnliche Argumente brachte Fabian Molina (sp, ZH) anschliessend auch zur ähnlich gelagerten Motion 24.3469 vor. Auch Ignazio Cassis wies darauf hin, dass die Bevölkerung des Gaza-Streifens diese Gelder dringend benötige und diese nicht der Finanzierung der UNRWA als solche dienten.
Mit 99 zu 88 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) nahm der Nationalrat die Motion Zuberbühler an. Für Annahme stimmten die gesamte SVP-Fraktion sowie Mehrheiten der FDP.Liberalen- und der Mitte-Fraktion.

Sofortige Einstellung der Beiträge an das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) (Mo. 24.3194)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Nebst zweier Motionen zur Streichung der Finanzhilfen an die UNRWA (Motion 24.3469 und Motion 24.3194), befasste sich der Nationalrat in der Herbstsession 2024 auch mit einer Motion der APK-NR betreffend eine Reform der Flüchtlingshilfe für die palästinensische Bevölkerung. Die aussenpolitische Kommission des Nationalrates forderte den Bundesrat damit auf, sich bei der internationalen Staatengemeinschaft für eine Alternative zur UNRWA einzusetzen; diese könne beispielsweise in der Integration der UNRWA in das UNHCR liegen. Die Kommission argumentierte, dass die umfassende Unterstützung durch die UNRWA zum einen die wirtschaftliche, politische und soziale Selbstständigkeit der palästinensischen Bevölkerung quasi verhindere und mit der Hilfe auch «Raum für Korruption und die Umleitung von Mitteln in terroristische Kanäle» geschaffen werde.
Während der Bundesrat der Motion zustimmte, jedoch darauf hinwies, dass eine Änderung des UNRWA-Mandats einen Beschluss der UNO-Generalversammlung voraussetze, lehnte eine Kommissionsminderheit um Nicolas Walder (gp, GE) die Motion ab. Dieser führte in der Herbstsession 2024 im Nationalrat aus, dass die Motion zum einen auf Vorwürfen beruhe, die nicht bewiesen seien und zum anderen zu einem Risiko für die Glaubwürdigkeit der neutralen Schweiz führen könne.
Anschliessend votierte die grosse Kammer mit 126 zu 63 Stimmen (0 Enthaltungen) für Annahme der Motion. Die ablehnenden Stimmen stammten von den Grünen- und der SP-Fraktion.

Für eine Reform der Flüchtlingshilfe für Palästinenser (Mo. 24.3815)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

In Erfüllung zweier Motionen aus der Feder der beiden sicherheitspolitischen Kommissionen (Mo. 23.4312 und Mo. 23.4329) sowie auf eigene Initiative präsentierte der Bundesrat im September 2024 die Botschaft für ein Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen. Damit sollen die «Hamas, Tarn- und Nachfolgeorganisationen der Hamas sowie Organisationen und Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hamas handeln, verboten werden». Mit diesem Gesetz würde der Erlass präventionspolizeilicher Massnahmen sowie die Beweisführung bei Strafverfahren erleichtert, so der Bundesrat in der Botschaft. Das geplante Verbot schaffe zudem Rechtssicherheit in Bezug auf die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung.

Bundesgesetz über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen (BRG 24.071)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

La question de savoir comment relater le conflit israélo-palestinien a suscité l'intérêt des médias suisses dans la première partie de l'année 2024. Ceci a principalement touché la Suisse allemande qui a remis en question les diverses approches observées dans les discours des médias et de l'académie. Par exemple, la NZZ a noté des différences régionales dans la manière de faire référence aux événements. Ainsi, elle évoque un «mediale Röstigraben» en mentionnant des exemples tirés de la presse romande qui aurait parlé de «massacre» de la population palestinienne sans évoquer le Hamas ou d'un article de La Liberté nommant les protestations à l'Université de Fribourg comme un génocide, sans encadrer le mot de guillemets, ce qui serait, selon elle, «schwer vorstellbar» en Suisse alémanique. L'article zurichois note aussi que les autorités ont réagi différemment aux protestations universitaires. Alors qu'à l'ouest du pays, où les mobilisations ont débuté, la police a attendu «longtemps» avant d'intervenir, en Suisse allemande, les forces de l'ordre ont agi plus vite. L'article mentionne aussi une enquête de l'entreprise d'analyse de sondages Sotomo, mandatée par le Blick, pour évoquer la différence d'opinion de la population. En effet, l'article dit: «Dennoch ist die Westschweizer Berichterstattung grundsätzlich israelkritischer– was durchaus die Stimmungslage in der Bevölkerung reflektiert», avant de mentionner les observations de Sotomo. La Romandie était, au moment du sondage en novembre 2023, moins encline à considérer le côté palestinien comme responsable de la guerre au Proche-Orient (29% contre 43% en Suisse alémanique). Aussi, 34 pour cent des interrogé.e.s romand.e.s ont dit trouver les articles traitant du conflit peu critiques envers Israël, contre 31 pour cent en Suisse alémanique. Et, les articles germanophones seraient dans l'ensemble moins critiques que les articles romands, d'après le quotidien zurichois. Une différence entre les régions au sujet du traitement du conflit a aussi été observée par l'Ombudsman – l'office de médiation de la SSR qui s'occupe des plaintes déposées contre elle. Alors que l'instance de plainte alémanique avait enregistré 80 plaintes à son sujet (sur les 836 annuelles) en deux mois de conflit, soit plus que durant la pandémie de Covid-19 sur une période comparable, son homologue romand en avait enregistré que 2 (sur 36 annuelles). L'article de la NZZ du 17 juin tente d'expliquer ces observations par la proximité de la Romandie avec la France – respectivement de la Suisse alémanique avec l'Allemagne – ou encore par les orientations politiques des régions. Il évoque en effet, que la Romandie s'oriente davantage vers la gauche du spectre politique que sa collègue germanophone et qu'à gauche, les critiques envers Israël sont plus répandues.
Au sein de la Suisse alémanique, des débats concernant le positionnement de certains médias ont aussi été entendus. En mai 2024, la NZZ publiait un article traitant d'une radio locale zurichoise officiellement positionnée à gauche qui, selon elle, publierait des propos antisémites et resterait impunie par l'Etat et le canton. Selon l'article, «Der Zürcher Sender ist eine Plattform für Freunde der RAF und für Feinde Israels – finanziert wird er von der Öffentlichkeit». Ces observations ont été décrites comme «choquantes» par la SIG. Toutefois, les autorités n'ont pas reconnu de problématiques avec cette radio et continueront de lui verser la concession qu'elle a obtenue au début de l'année 2024. En résumé, la vision du conflit ne serait pas égale entre les régions linguistiques suisses ou du moins ne l'était pas à ses débuts; créant un «Röstigraben médiatique». Ces observations s'inscrivent dans une Suisse parfois polarisée et remettent l'influence des médias ainsi que de la recherche au centre de l'attention.

Medienberichterstattung zum Nahostkonflikt

Le rapport, résultant du postulat qui visait à définir dans quelle mesure la Suisse est concernée par la désinformation et la prise d'influence d'autrui sur l'opinion publique, a été publié par le Conseil fédéral. Dans le compte rendu des Sept sages, le contexte autour des activités d'influence et de la désinformation ainsi que les mesures entreprises pour les contrer ont été évoqués. Le rapport souligne que les activités d’influence dans l’espace de l’information «visent à manipuler les perceptions, les pensées et les actions des individus, des groupes et des sociétés» et «peuvent être menées par des acteurs étatiques comme non étatiques». Ceci comprend par exemple la désinformation qui «consiste en informations trompeuses ou entièrement inventées pour influencer ou saboter des processus politiques, pour attaquer la crédibilité des institutions et des médias, ou tout simplement pour semer le doute sur la fiabilité des informations». Ainsi, le rapport évoque des éléments clés de la transmission d'information et de la sécurité nationale tout comme la nécessité de prendre des actions pour l'ensemble de la société.
Soulignant l'aspect transfrontalier du phénomène, l'analyse fédérale mentionne divers conflits internationaux proches de la Suisse – Ukraine, Russie; Hamas, Israël – dans lesquels l'espace de l'information est d'importance significative, notamment pour une prise d'influence sur autrui, aussi au-delà des pays où surviennent les tensions. Comme la désinformation et les activités d'influence affaiblissent la démocratie, les prévenir et les contrer est important pour la Suisse.
Selon le rapport, par un paysage médiatique varié, un niveau de vie élevé, un bon niveau d'instruction et une confiance en les institutions étatiques plus élevée que la moyenne – notamment par l'appel régulier des citoyens aux urnes –, la résilience de la Suisse face à la désinformation et aux activités d'influence est renforcée. Toutefois, par le nombre de votations annuelles, le risque de prise d'influence augmente. En effet, malgré la résilience face à la désinformation en Suisse, le gouvernement considère sérieusement le danger que représentent les activités d'influence et diverses mesures sont entreprises afin de les limiter et les empêcher. Le Conseil fédéral a illustré ses propos avec l'évocation de deux cas d'activités d'influence répertoriés, respectivement en 2018 et 2022.
L'observation de la situation, la résilience et la sensibilisation – éducation de la population à ce sujet –, la réglementation et la prise de sanctions, la communication et la coordination sont les lignes directrices entreprises par la Suisse pour lutter contre les activités d'influence. Le SRC s'occupe d'observer l'état des lieux. A l'intérieur du pays, «les informations sur les activités d’influence qu’il peut collecter, examiner ou traiter sont très limitées», mais lorsqu'il est question d'influences venant de l'étranger, il se concentre sur les «menaces directes, concrètes ou potentielles que les rivalités entre grandes puissances font peser sur la Suisse». Quand il est question de conflits hybrides, la Chine et la Russie sont des acteurs particulièrement observés, étant présumés comme «les deux pays qui cherchent à exercer le plus d’activités d’influence visant la Suisse».
Le rapport précise que l’OFCOM veille au respect de la LRTV, soit que la SSR respecte son engagement journalistique. Il a aussi été souligné que l'évolution technologique était observée afin de réagir au mieux à des activités d'influence. C'est pourquoi plusieurs projets de recherche sont en cours à ce sujet. Un autre exemple de projet, supervisé par l'OFCOM, concerne un programme de recherche qui étudie la désinformation dans le contexte de la formation d'opinion. Le Conseil fédéral mentionne également qu'en cas de désinformation conforme à la loi, mais considérée comme fausse ou trompeuse, une rectification par la Confédération – procédure de démystification (debunking) –, à usage modéré, est possible. Finalement, la coopération – et l'observation des prises de décisions – avec l'OTAN ou l'UE sont des lignes directrices et une forme d'inspiration pour la Suisse. Ainsi, pour lutter contre la désinformation, qui est transnationale, des échanges d'informations sont organisés. Le rapport souligne aussi que l’institutionnalisation de la coopération internationale permettrait une meilleure perception de la situation. Au niveau national, comme la lutte contre la désinformation n'est pas centralisée et concerne plusieurs départements fédéraux – DJP: Fedpol, DDPS ou l'OFCOM –, la coopération est primordiale. Le rapport souligne finalement que la mise en place d'un institut de contrôle centralisé pourrait améliorer la surveillance de la désinformation.

Etat des lieux relatif à la menace que constituent pour la Suisse les campagnes de désinformation (Po. 22.3006)

Der Ständerat befasste sich in der Sommersession 2024 als Zweitrat mit der APK-NR-Motion zur Untersuchung der finanziellen Unterstützung in Palästina. Dem Rat lag dabei der Mehrheitsantrag der APK-SR auf Annahme sowie ein Minderheitsantrag von Damian Müller (fdp, LU) auf Ablehnung der Motion vor. Kommissionssprecher Marco Chiesa (svp, TI) erläuterte die Ausgangslage und hielt seitens der Kommissionsmehrheit fest, dass angesichts der grossen Mittel, die den Terrororganisationen im Nahen Osten immer noch zur Verfügung stünden, weitere Massnahmen seitens des Bundesrates erforderlich seien. Die Aufmerksamkeit gegenüber diesen Organisationen, welche zu Hass aufriefen und Propaganda verbreiteten, müsse weiter erhöht werden. Damian Müller hielt dagegen, dass der Bundesrat bereits alles in seiner Macht stehende tue und aufgegleist habe, um herauszufinden, «wo welche Gelder eingesetzt wurden» und wie sie sich auswirkten. Da es in der kleinen Kammer Usus sei, Vorstösse zurückzuweisen, die bereits erfüllt seien, bitte er darum, die Motion aus formalen Gründen abzulehnen. Aussenminister Ignazio Cassis schloss sich der Haltung Müllers an. Entgegen diesen ablehnenden Anträgen beschloss der Ständerat anschliessend die Annahme der Motion. Mit 21 zu 20 Stimmen (keine Enthaltungen) fiel dieser Entscheid äusserst knapp aus. Während sich die Mitglieder der SVP für die Motion aussprachen und die grosse Mehrheit von SP und den Grünen den Vorstoss ablehnten, zeigten sich die Mitte und die FDP.Liberalen gespalten.

Finanzielle Unterstützung in Palästina / Einsetzung einer Taskforce (Mo. 23.4338)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Im Mai 2024 kam es an verschiedenen Schweizer Hochschulen zu Protesten aufgrund des neu eskalierten Konflikts im Nahen Osten, nachdem es einige Wochen zuvor auch in Hochschulen in den USA zu ähnlichen Aktionen gekommen war. Die Protestierenden, die sich laut Tagesanzeiger aus Studierenden, «palästinensische[n] Aktivisten», «Linksautonome[n]» sowie Personen aus Gewerkschaftskreisen, NGO und Parteien zusammensetzten, forderten an allen betroffenen Hochschulen quasi dieselben Punkte: Die Hochschulen sollen jegliche Zusammenarbeit mit israelischen Bildungsinstitutionen abbrechen und den «Genozid» in Gaza verurteilen. Die Studierenden wollten ihre Besetzungen so lange fortsetzen, bis die Hochschulleitungen auf ihre Forderungen eingegangen sind. Während die Resonanz unter den Studierenden nicht sonderlich gross war – die Proteste wurden an keiner Hochschule zu einem Massenphänomen – war das Medienecho auf diese Ereignisse enorm. Die Zeitungen berichteten zum einen über die Resonanz der Proteste bei den Leitungen der Hochschulen sowie auch beim akademischen Personal. Sie berichteten dabei über die unterschiedlichen Reaktionen zwischen den Hochschulen in der Romandie und der Deutschschweiz: So ging die Universität Lausanne teilweise auf die Forderungen der Protestierenden ein und schuf Transparenz bezüglich der Kooperationen mit israelischen Hochschulen. Die Universität Neuchâtel richtete eine Kommission ein, um über die Kriterien zu diskutieren, welche bei einer institutionellen Zusammenarbeit mit israelischen Institutionen eingehalten werden müssen. Die ETHZ hingegen liess das Protestcamp rasch polizeilich räumen, ohne dabei auf die Forderungen der Demonstrierenden einzugehen. Ähnlich reagierten die Leitungen der Universitäten Basel und Bern, in denen es jeweils zwei Mal zu einer Besetzung gekommen war. Die NZZ am Sonntag sinnierte über die Gründe für die unterschiedlichen Reaktionen und kam zum Schluss, dass die Universitäten in der Romandie diverser aufgestellt seien und mehr Studierende muslimischen Glaubens beherbergten. Dies führe zu «unterschiedlichen Denkmustern» bezüglich des Israel-Palästina-Konflikts. Zudem hätten die Lehrenden an den französischsprachigen Hochschulen ein anderes Selbstverständnis und neigten eher zu einem intellektuellen und öffentlichen Engagement. Zum anderen gab es in den Zeitungen zahlreiche Meinungsartikel, welche die Proteste allgemein einschätzten, und diese oft als antisemitisch motiviert taxierten. SP-Ständerat Daniel Jositsch (ZH) bezeichnete die Forderungen der Studierenden als bestürzend und attestierte zudem eine «fehlende inhaltliche Substanz der aktuellen Proteste» (Blick). Eine weitere politische Stellungnahme lag auch seitens der SVP vor, welche gemäss Medienberichten bereits zwei Vorstösse betreffend die Aufarbeitung der Besetzungen eingereicht hatte. Aus den zahlreichen kritischen Berichten stach einzig die WOZ mit einer positiven Berichterstattung hervor. Die Wochenzeitung kritisierte, dass die Medien die Protestierenden pauschal als antisemitisch einstuften, womit diese Personen im vornherein delegitimiert und ihre teilweise berechtigten Anliegen nicht ernst genommen würden.
Nach einigen Wochen waren schliesslich alle Besetzungen vorbei. Diejenigen, die sich nicht selber aufgelöst hatten, waren von den Hochschulleitungen und der Polizei beendet worden.

Proteste an Schweizer Hochschulen wegen Krieg in Gaza

Der Hilfsappell der UNRWA vom April 2024 blieb in der Schweiz nicht ungehört; Anfang Mai 2024 beschloss der Bundesrat, einen Beitrag in der Höhe von CHF 10 Mio. für die Finanzierung der dringendsten Lebensbedürfnisse im Gazastreifen zu sprechen (beispielsweise für Ernährung, Wasser und Beherbergung). Diese Mittel sollen die Ende April 2024 gesprochenen Hilfszahlungen für die die humanitären Bedürfnisse der Länder im Nahen Osten ergänzen.
Aufgrund des Entscheides des Parlaments im Rahmen der Budgetdebatte 2024 konsultierte der Bundesrat die beiden aussenpolitischen Kommissionen zu diesen weiteren CHF 10 Mio. Die APK-NR sprach sich Mitte Juni 2024 mit 12 zu 11 Stimmen knapp für die Unterstützung des bundesrätlichen Beschlusses aus. Die Kommission drängte aber darauf, dass die Gelder nur für lebensnotwendige Güter verwendet und unter keinen Umständen «für die Deckung der allgemeinen Betriebs- und Administrationskosten der UNRWA» ausgegeben werden dürfen. Die APK-SR unterstützte das Vorgehen des Bundesrates ebenfalls mehrheitlich (7 zu 5 Stimmen). Auch die ständerätliche APK betonte, dass die Gelder ausschliesslich für die Deckung der humanitären Bedürfnisse verwendet werden sollen. Sie vertrat darüber hinaus die Ansicht, dass derzeit nur die UNRWA in der Lage sei, das Leiden der Zivilbevölkerung in Gaza zu mindern; andere Organisationen wie etwa das IKRK verfügten nicht über die notwendigen logistischen und personellen Kapazitäten.

Der Bundesrat will 10 Millionen für die Nothilfe in Gaza freigeben
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Im Dezember 2023 hatte das Parlament im Rahmen der Beratungen des Voranschlags 2024 beschlossen, dass die finanziellen Mittel für den Nahen Osten für das Jahr 2024 in Tranchen ausgezahlt werden sollen und zuerst die beiden Aussenpolitischen Kommissionen konsultiert werden müssen. Diesem Anliegen kam der Bundesrat nun nach; die beiden APK befassten sich Ende April respektive Anfang Mai 2024 mit der Thematik. Der Bundesrat schlug vor, für eine erste Tranche CHF 56.2 Mio. vorzusehen; damit sollen Organisationen aus der Schweiz, das IKRK, UNO-Organisationen sowie internationale und einige wenige lokale NGO mitfinanziert werden. Die beiden APK stimmten dieser Auszahlung jeweils einstimmig zu. Während die APK-NR dem Bundesrat mit 13 zu 11 Stimmen empfahl, einen Teilbeitrag unter der Einhaltung strikter Bedingungen für die Nothilfe der UNRWA vorzusehen, sah die APK-SR vor, sich erst auf Vorschlag des Bundesrates mit der finanziellen Unterstützung der UNRWA zu befassen.
Gleichzeitig beschloss die APK-NR mit 12 zu 9 Stimmen und einer Enthaltung, eine Kommissionsmotion einzureichen, mit welcher sie festhalten wollte, dass der Schweizer Sockelbeitrag im Jahr 2024 nicht an die UNRWA, sondern an andere Organisationen, welche humanitäre Nothilfe für die palästinensische Zivilbevölkerung leisten, ausbezahlt wird.

Die Aussenpolitischen Kommissionen befassen sich mit den finanziellen Mitteln für den Nahen Osten
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

In der Frühjahrssession 2024 beugten sich beide Räte über den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2023 und über den Bericht über zolltarifarische Massnahmen im Jahr 2023.
Im Ständerat stellte Kommissionssprecher Marco Chiesa (svp, TI) den Bericht vor und verdankte die diesbezügliche Arbeit des Bundesrates und der Verwaltung. Anschliessend nutzte Carlo Sommaruga (sp, GE) die Gelegenheit, um auf die Situation im Nahen Osten aufmerksam zu machen. Es bestehe zwar ein Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den palästinensischen Autonomiebehörden. Aufgrund der Politik Israels fielen jedoch nur sehr wenige Produkte unter dieses Abkommen, ausserdem würden die palästinensischen Bauern durch das Verhalten Israels an ihrer Arbeit gehindert. Sommaruga forderte den Bundesrat dazu auf, seine Haltung bezüglich der Produktdeklaration aus den von Israel besetzten Gebieten zu überdenken. Wirtschaftsminister Guy Parmelin wandte sich in seinem Votum auch den von Sommaruga aufgeworfenen Punkten zu und bot an, diese Fragen in einer Kommissionssitzung zu diskutieren. Anschliessend wurde von den Berichten Kenntnis genommen. Der Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen wurde einstimmig angenommen.
Im Nationalrat stiessen die Berichte ebenfalls auf Wohlwollen. Die Kommissionssprecher Hans-Peter Portmann (fdp, ZH) und Nicolas Walder (gp, GE) bedankten sich ebenfalls bei Wirtschaftsminister Parmelin und dem SECO für die Arbeit und für die Integration der strategischen Handlungsfelder der Aussenwirtschaftsstrategie in den vorliegenden Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik. Sie hielten weiter fest, dass der Bericht sehr treffend auf die zunehmenden politischen Spannungen in der ganzen Welt eingehe und auch die Konsequenzen eines nationalistischen und protektionistischen Rückzugs aufzeige. Anschliessend bezogen die einzelnen Fraktionen Position und erläuterten ihre jeweiligen Gedanken zum Bericht. Während Christine Badertscher (gp, BE) für die Grünen bedauerte, dass das Thema Nachhaltigkeit nicht als transversales Thema, sondern in einem separaten Kapitel behandelt wurde, kritisierte Farah Rumy (sp, SO) seitens der SP, dass die Schweiz nicht auf die industriepolitischen Massnahmen der Schweizer Handelspartner reagiere. Sie sprach damit den Green Deal Industrial Plan der EU und den Inflation Reduction Act der USA an. Die Stabilisierung und die Weiterentwicklung der Beziehungen zur EU stand im Mittelpunkt des Votums der Mitte-Vertreterin Elisabeth Schneider-Schneiter (mitte, BL). Entsprechend begrüsste sie die kürzlich erfolgte Verabschiedung des Verhandlungsmandats mit der EU. Auch die GLP in Person von Corina Gredig (glp, ZH) freute sich über das Verhandlungsmandat, denn der Stabilisierung der Wirtschaftsbeziehungen zur EU komme eine eminent wichtige Bedeutung zu. FDP-Nationalrat Simon Michel (fdp, SO) bezeichnete die bilateralen Beziehungen zur EU gar als Königsweg und plädierte dafür, diese zu pflegen und weiter auszubauen. Martin Haab (svp, ZH) von der SVP hob schliesslich den vor einigen Tagen angekündigten Abschluss des FHA mit Indien sowie die Weiterentwicklung des bilateralen Handelsabkommens mit dem vereinigten Königreich als positive Entwicklungen hervor. Nach dem Votum des Wirtschaftsministers, der noch einmal die für den Bundesrat wichtigsten Elemente des Berichts hervorhob, nahm die grosse Kammer Kenntnis von den Berichten. Anschliessend wurde der Bundesbeschluss über die Genehmigung zolltarifarischer Massnahmen ebenfalls einstimmig gutgeheissen.

Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2023 (BRG 24.008)
Dossier: Aussenwirtschaftspolitische Berichte

Die APK-NR beschloss Mitte November 2023, eine Kommissionsmotion zur Untersuchung der finanziellen Unterstützung in Palästina einzureichen. Die Motion forderte den Bundesrat dazu auf, die von der Schweiz an im Nahen Osten tätige Organisationen getätigten Beiträge zu evaluieren und sicherzustellen, dass diese Gelder nicht zur Terrorismusfinanzierung missbraucht würden. Zudem sollen die massgeblichen Rechtsgrundlagen dahingehend angepasst werden, dass den Organisationen im Nahen Osten umgehend jegliche Gelder gestrichen werden sollen, falls sie Hass oder Gewalt verherrlichen oder zu diesen aufrufen sowie wenn sich die Organisationen oder eine Untergruppierung an gewalttätigen Aktionen beteiligen. Der Entscheid, eine Motion einzureichen, fiel mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten (fdp, VD) allerdings denkbar knapp aus. Eine starke Minderheit Friedl (sp, SG) sprach sich gegen den Vorstoss aus. Sie argumentierte, dass der Bundesrat bereits genügend unternommen habe, um diese Forderungen umzusetzen. So gebe es beispielsweise bereits zahlreiche interne und externe Kontrollinstrumente, um die Finanzflüsse zu überprüfen und die Schweiz beteilige sich bereits an der internationalen Taskforce der nationalen Meldestellen zur Bekämpfung der Hamas-Finanzierung.
Der Bundesrat teilte die Auffassung der Kommissionsminderheit. Er führte in seiner Stellungnahme aus, dass die Überprüfung der Finanzflüsse eine Daueraufgabe im EDA darstelle. Auch habe das EDA beschlossen, bei allen Projekten, die im Jahr 2023 noch nicht evaluiert worden seien, ein externes Audit durchzuführen.
Die grosse Kammer befasste sich in der Frühjahrssession 2024 mit dem Geschäft. Nachdem die Kommissionssprecher Pierre-André Page (svp, FR) und Roland Büchel (svp, SG) die Motion vorgestellt hatten, forderten Claudia Friedl und Aussenminister Ignazio Cassis den Rat dazu auf, den Vorstoss abzulehnen. Die anschliessende kurze Debatte drehte sich vorrangig um die humanitäre Lage der palästinensischen Zivilbevölkerung und um die Frage, ob aktuell noch Schweizer Gelder an die UNRWA fliessen. Cassis erklärte zu letzterem Punkt, dass vor einer Konsultation der beiden aussenpolitischen Kommissionen keine Schweizer Gelder an das UNRWA flössen, da die Räte dies im Rahmen des Voranschlags 2024 beschlossen hätten.
Anschliessend stimmte der Nationalrat mit 118 zu 59 Stimmen und 3 Enthaltungen für Annahme der Motion. Die Gegenstimmen stammten aus dem rot-grünen Lager.

Finanzielle Unterstützung in Palästina / Einsetzung einer Taskforce (Mo. 23.4338)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Die APK-NR verlangte mit einem im November 2023 eingereichten Postulat die Prüfung von Bekämpfungsmöglichkeiten der aussenpolitischen Dimensionen von Antisemitismus in der Schweiz. Die Kommission führte aus, dass in den letzten Jahren eine Häufung von antisemitischen Äusserungen und Vorfällen stattgefunden habe, dabei gebe es Hinweise, dass der Antisemitismus auch gezielt aus dem Ausland geschürt werde. Ebenso könne davon ausgegangen werden, dass Geldflüsse aus dem Ausland an antisemitische Organisationen und Personengruppen zunehmen werden.
Der Bundesrat beantragte die Ablehnung des Postulats. Er verurteile den grassierenden Antisemitismus ebenfalls entschieden und bekämpfe diesen mit verschiedenen Massnahmen. Die Exekutive sehe dies jedoch allem voran als innenpolitische Aufgabe, weswegen er auch die Annahme der Motion 23.4335 «Für eine Strategie und einen Aktionsplan gegen Rassismus und Antisemitismus» unterstütze. Es bestehe jedoch auch eine Zusammenarbeit auf internationaler Ebene; so stehe die Schweiz beispielsweise in Kontakt mit den verantwortlichen Stellen für die Antisemitismus-Bekämpfung in anderen Ländern.
Die grosse Kammer setzte sich in der Frühjahrssession 2024 mit dem Vorstoss auseinander. Seitens der APK-NR erläuterte Jacqueline Badran (sp, ZH), dass je nach Ergebnissen des Postulatsberichts auch die entsprechenden Gesetzesgrundlagen angepasst werden müssten, um den Antisemitismus gezielt bekämpfen zu können. So dürfe der Nachrichtendienst momentan «bei sich ideologisch oder politisch radikalisierenden Personen, Gruppen oder Organisationen nicht aktiv werden». Kommissionssprecher Nicolas Walder (gp, GE) ergänzte, dass die antisemitischen Vorfälle seit dem terroristischen Überfall der Hamas auf Israel im Oktober 2023 noch einmal stark zugenommen hätten, was die Kommission sehr beunruhige.
Der Nationalrat sprach sich anschliessend einstimmig für die Annahme des Postulats aus.

Prüfung von Möglichkeiten der Bekämpfung der aussenpolitischen Dimensionen des massiv zunehmenden Antisemitismus in der Schweiz (Po. 23.4340)

Plusieurs journaux suisses alémaniques ont évoqué l'accès à l'information en temps de guerre – relativement au conflit israélo-palestinien – à l'automne 2023. Une prise de position dans l'Urner Zeitung a décrié la publication de certaines informations non-vérifiables dans les médias traditionnels. Pour l'auteur, ces publications «ne sont pas de l'information, mais de la désinformation, de la génération de peur, du dénigrement, de la manipulation, une censure, un mensonge et une tromperie». De plus, l'article rappelle que la voie journalistique classique ne séduit plus les jeunes, ceux-ci s'informant via les réseaux sociaux, lieu propice à la «mésinformation» et à la «manipulation». Tiktok a été la principale cible de ces critiques. Le Tages Anzeiger du 4 décembre a publié un article qui a accusé Tiktok de faire circuler de fausses informations et de tromper les jeunes avec ses contenus. Les accusations ont notamment porté sur les algorithmes et leur structure gardée secrète. L'effet de «bulle» créé par ceux-ci – phénomène par lequel des contenus similaires à ceux déjà consultés sont présentés aux usagers, les limitant à une partie restreinte de l'information disponible – a été évoqué. De plus, selon l'article, les réseaux sociaux contribueraient à la haine, la polarisation et la désinformation.
Dans la même logique, la NZZ am Sonntag a édité un reportage sur la perception du conflit israélo-palestinien auprès des jeunes. Le journal s'est glissé dans une classe de jeunes apprenties sociaux-éducatives de l'école professionnelle de Winterthur, où les jeunes n'ont plus de cours d'histoire et où le dialogue sur l'information et son traitement ne sont pas au centre du programme. L'article note que Tiktok joue un rôle très important relativement à l'accès à l'information des jeunes. La plateforme contribuerait à orienter les usagers vers une seule position – dans ce cas, vers du contenu pro palestinien. Les émotions ressenties par les jeunes ont aussi été évoquées. La peur ou le fait d'être submergé par l'émotionnel des vidéos et des images, ayant notamment poussé une jeune femme à éviter son téléphone pendant plusieurs jours, ont été mentionnés. L'article cite une étude du centre d'observation suisse de la santé (Obsan) pour avancer que, depuis la pandémie de Covid-19, les jeunes – surtout les jeunes femmes – ne se sont pas senti.e.s aussi mal qu'actuellement. Ceci a été illustré par le nombre de diagnostiques de dépressions: deux tiers des femmes entre 15 et 24 ans seraient concernées.
La Weltwoche a aussi écrit un article au sujet de Tiktok, évoquant la circulation sur le réseau social de la «lettre à l'Amérique» d'Osama Bin Laden – tête pensante de l'attaque terroriste d'Al-Qaïda du 11 septembre 2001 – datant de 2002. Le réseau social aurait contribué à la mise en circulation de celle-ci, poussant, avec des déclarations antisémites et homophobes, à l'appel à la haine contre l'Etat d'Israël. L'article a aussi remis en question l'influence de la Chine et du parti communiste relativement à l'application chinoise, sans toutefois avancer des preuves qui ne laissent pas place à la discussion.
Le conflit entraîne avec lui une remise en question du positionnement et inscrit une atmosphère sujette au conflit en Suisse. Baba news – magazine en ligne qui évoque des thématiques liées notamment à la migration, financé par des fonds étatiques et cantonaux – a aussi fait parler de lui. Après la publication d'un podcast prenant la position palestinienne, les politiques ont souhaité interrompre les versements des subventions reçues par le magazine. Ce dernier s'est défendu en avançant qu'il avait souhaité évoquer la multitude de positions sur le sujet et avait envoyé une invitation à la Fédération suisse des communautés israélites (FSCI) à participer à l'épisode qui a suivi celui qui a suscité des réactions.

Medienberichterstattung zum Nahostkonflikt

Der Bundesrat hielt wenige Tage nach dem Angriff der Hamas auf Israel Anfang Oktober 2023 in einer Medienmitteilung fest, dass er diese Terroranschläge der Hamas aufs Schärfste verurteile, forderte die sofortige Freilassung der festgehaltenen Geiseln und vertrat die Ansicht, dass die Hamas als terroristische Organisation eingestuft werden solle. Er schuf sodann eine bundesrätliche Taskforce, welche den Auftrag erhielt, «die rechtlichen Optionen für ein Verbot der Hamas zu prüfen». Der Bundesrat liess ausserdem verlauten, dass er keine Kenntnis davon habe, dass offizielle Schweizer Gelder der Hamas zu Gute gekommen wären. Das EDA werde jedoch präventiv eine detaillierte Analyse der entsprechenden Finanzflüsse vornehmen. Weiter wies die Regierung darauf hin, dass die Schweiz stets zur Verfügung stehe, um eine Deeskalation in der Region voranzubringen.

Reaktion des Bundesrates auf die Terroranschläge der Hamas gegen Israel
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Die sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates reichte in Reaktion auf den im Oktober 2023 neu ausgebrochenen Konflikt im nahen Osten zwei Vorstösse ein. Mit einer Motion (23.4312) wollte sie die «Terrororganisation Hamas» verbieten lassen. In einem Postulat (23.4313) verlangte sie die Prüfung, ob die Schweiz eigenständige Sanktionen gegen die Hamas ergreifen könne. Auch solle sichergestellt werden, dass die Hamas keine finanzielle Unterstützung aus der Schweiz erhält. Im Postulatsbericht solle darüber hinaus erörtert werden, inwiefern die Schweiz im UNO-Sicherheitsrat darauf hinarbeiten könne, dass die Hamas auch von der UNO «als verbotene Gruppierung qualifiziert wird».
Die SiK-NR begründete die beiden Vorstösse damit, dass die Ideologie der Hamas demokratie- und menschenfeindlich sowie antisemitisch sei. Zwar habe die offizielle Schweiz bislang die Haltung vertreten, dass der Dialog mit der Hamas aufrechterhalten werden müsse. Mit ihrer Attacke auf Israel habe sich diese nun aber «als Gesprächspartnerin für einen Frieden [...] vollends diskreditiert».

Die Terrororganisation «Hamas» verbieten (Mo. 23.4312) oder mit Sanktionen belegen (Po. 23.4313)
Dossier: Hamas/Gaza/UNRWA

Anfang November 2022 gab das EDA die Teilnahme von Bundespräsident Cassis und Bundesrätin Sommaruga an der UNO-Klimakonferenz COP27 in Sharm el-Sheik bekannt. Hauptthema der Konferenz sei die Frage, wie das bereits existierende Ziel, die Erderwärmung auf 1.5 Grad zu begrenzen, erreichbar bleibe. Dazu sollten neue Beschlüsse zur Umsetzung des Pariser Übereinkommens gefasst werden. Die Schweiz engagiere sich für mehr Investitionen in den Klimaschutz sowie für die Erarbeitung konkreter Beschlüsse, welche sich auf die Länder und Sektoren mit den grössten Emissionen konzentrierten, so das EDA. Bundespräsident Cassis hielt am Eröffnungsanlass eine Rede, in der er unter anderem Finanzierungshilfen für den Globalen Umweltfonds (CHF 155.4 Mio.), den Sonderfonds Klimaänderungen (CHF 11.8 Mio.) und den Fonds für die am wenigsten entwickelten Länder (CHF 16 Mio.) ankündigte. Am Rande der Konferenz unterzeichnete er ein bilaterales Klimaabkommen mit Marokko. Des Weiteren nahm er an einer Diskussion zum Thema Ernährungssicherheit und Klima teil und sprach mit dem Premierminister von Grossbritannien, der Premierministerin Italiens, den Ministerpräsidenten Schwedens und der Palästinensischen Autonomiegebiete sowie mit den Präsidenten von Slowenien, Rumänien und Israel. Bundesrätin Sommaruga reiste erst am 16. November nach Ägypten, um mit weiteren Umweltministern und -ministerinnen hochrangige Gespräche auf politischer Ebene zu führen.

Teilnahme von Bundespräsident Cassis und Bundesrätin Sommaruga an der UNO-Klimakonferenz COP27
Dossier: Staatsbesuche im Ausland 2022

Im Oktober 2020 publizierte der Bundesrat erstmals eine aussenpolitische Strategie für den Mittleren Osten und Nordafrika, die den Rahmen für sämtliche Aktivitäten der Schweiz in der MENA-Region von 2021 bis 2024 bilden soll. Grund für die erstmalige Erarbeitung einer eigenen geografischen Strategie für diese Region sei unter anderem die geografische Nähe, die wichtige Rolle der Schweiz bei der Friedensförderung und der Guten Dienste und die Schlüsselrolle für die Sicherheit der Schweiz hinsichtlich terroristischer Anschläge und steigenden Migrationsdrucks, erklärte der Bundesrat. Auch in der Strategie der Internationalen Zusammenarbeit 2021-2024 gelte sie als eine der vier Schwerpunktregionen.
Die geografische Teilstrategie stehe wie die übergeordnete Aussenpolitische Strategie 2020-2023 im Zeichen des Whole-of-Government-Ansatzes, mithilfe dessen alle Departemente, die Bundeskanzlei und das Aussennetz der Schweiz an einer kohärenten Umsetzung der Aussenpolitik beteiligt werden sollen. Die Strategie unterscheidet zwischen thematischen Schwerpunkten – Frieden, Sicherheit und Menschenrechte; Migration und Schutz von Menschen in Not; nachhaltige Entwicklung; Wirtschaft, Finanzen und Wissenschaft; Digitalisierung und neue Technologien – und geografischen Schwerpunkten – Nordafrika; Naher Osten; Arabische Halbinsel und Iran. Für jede Teilregion wurden die drei wichtigsten Themenbereiche der Schweiz definiert und zudem für jedes Land individuell die aussenpolitischen Prioritäten festgelegt.

Der Bundesrat erläuterte im Strategiepapier, dass sich die Schweiz in Nordafrika vor allem auf ihr Engagement für eine gute Regierungsführung, eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und eine sichere Migration fokussieren werde. Durch die Schaffung nachhaltiger Perspektiven in den Herkunftsländern und den Abschluss neuer Migrationsabkommen soll irreguläre Migration verhindert werden. Die Förderung des Mitspracherechts der Bevölkerung und Initiativen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Perspektiven stünden in dieser Region daher im Mittelpunkt, so der Bundesrat. Im Nahen Osten wolle sich die Schweiz weiterhin an der Suche nach einer politischen Lösung für die Konflikte in Syrien, Israel und Palästina beteiligen. Zudem versuche man in diesen Ländern die Berufsbildung zu fördern und den Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbessern. Mit Israel sollen darüber hinaus Partnerschaften im Bereich Fintech und Medtech abgeschlossen werden. Auf der arabischen Halbinsel und im Iran ist die Schweiz bereits aufgrund des Schutzmachtmandats der USA in Iran und zwischen Iran und Saudi-Arabien sehr aktiv. Zukünftig soll der bilaterale Dialog zwischen den Staaten der Region, auch im Hinblick auf den seit Jahren andauernden Jemen-Krieg, intensiviert werden, um die Sicherheit und Stabilität der Region zu stärken. Auch neue Wirtschafts- und Finanzkooperationen sollen umgesetzt werden, da sich viele Staaten in der Region aufgrund der volatilen Erdölpreise um eine Diversifizierung ihrer Wirtschaft bemühten, stellte der Bundesrat im Bericht fest. Da diese Staaten auch allesamt vom Klimawandel betroffen seien, nicht zuletzt wegen Wasserknappheit, legten sie sehr viel Wert auf einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen und auf nachhaltige Energieträger. Für Schweizer Unternehmen, die sich auf entsprechende Technologien spezialisiert haben, böte die geplante Energiewende vielfältige Expansionsmöglichkeiten.

Aussenpolitische Strategie für den Mittleren Osten und Nordafrika
Dossier: Aussenpolitische Strategien

Die kleine Kammer nahm in der Sommersession 2020 Kenntnis von der Aussenpolitischen Strategie 2020-2023. Der Kommissionssprecher der APK-SR, Damian Müller (fdp, LU), wollte die Strategie im Namen der APK-SR im Plenum vertieft diskutieren. Carlo Sommaruga (sp, GE) nahm dies zum Anlass, die «Erosion der Solidarität» zu kritisieren. Bezeichnenderweise werde der Solidaritätsgedanke in der Aussenpolitischen Strategie auch nicht mehr als grundlegendes Prinzip genannt. Er bemängelte die nicht erreichte APD-Quote von 0.5 Prozent in der Entwicklungszusammenarbeit, welche vom Parlament gefordert worden war, sowie die Nichterfüllung der Quote von 0.7 Prozent des BIP, zu deren Einhaltung die Schweiz sich gegenüber der UNO verpflichtet hatte. In der Folge warf er der Regierung Untätigkeit hinsichtlich der Menschenrechtsverletzungen in China sowie der Besetzung palästinensischer Gebiete vor. Schliesslich brachte Sommaruga auch seine Motion (Mo.17.4241) zur Ratifikation des Vertrags über das Verbot von Atomwaffen zur Sprache. Diese war von beiden Parlamentskammern angenommen worden, daher habe er zumindest die Beschreibung der Umsetzung in der Strategie erwartet. Da sich sonst niemand zu Wort meldete, fiel die angedachte «vertiefte» Diskussion äusserst kurz aus.

Aussenpolitische Strategie 2020-2023
Dossier: Aussenpolitische Strategien

Der Bundesrat veröffentlichte im Januar 2020 den Bericht zur Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen in Partnerländern der internationalen Zusammenarbeit in Erfüllung des Postulats Bigler (fdp, ZH) und der Motion Imark (svp, SO; 16.3289). Beide Vorstösse hatten mehr Transparenz hinsichtlich der Identität und der Tätigkeiten der unterstützten Organisationen verlangt. Im Bericht listete der Bundesrat auch jene 66 NGOs auf, welche die Schweiz im Jahr 2017 in der Region Israel/Palästina unterstützt hatte. Dabei handelte es sich um Organisationen, die israelischen oder palästinensischen Ursprungs sind oder Projekte in der Region durchgeführt hatten. Darüber hinaus umfasste die Liste einen kurzen Beschrieb der Aktivitäten und deren thematischen Schwerpunkte sowie die erhaltenen Beiträge in den Jahren 2017 und 2019. Die APK-SR nahm den Bericht Ende August 2020 zur Kenntnis.

Rapport détaillé sur le financement des ONG palestiniennes et israéliennes (Po. 18.3820)
Dossier: NGOs und der israelisch-palästinensische Konflikt

Le Conseil des Etats et le Conseil national ont tous deux pris acte du rapport de politique extérieure 2018 au mois de mars 2019. Faisant écho aux objectifs définis dans le cadre de la Stratégie de politique étrangère 2016-2019, le rapport en question dresse un bilan général de l'action portée par la Suisse en termes de politique extérieure durant l'année écoulée. Rapporteur pour la CPE-CE, Didier Berberat (ps, NE) a entre autres évoqué le défi majeur que représente la préservation d'un ordre international basé sur le droit – et ce notamment face à l'imprévisibilité de certains dirigeants politiques, États-Unis et Chine en tête –, les difficultés à concilier politiques économiques et droits de l'homme – à l'exemple des relations établies avec la Chine dans le contexte de la mise en œuvre de l’initiative des nouvelles routes de la soie –, le rôle crucial des bons offices offerts par la Suisse en faveur de la promotion de la paix ainsi que les réformes prévues par la Stratégie de politique extérieure 2020-2023 quant à l'organisation du personnel diplomatique. En matière de développement, l'intérêt apporté par la Confédération à l'Agenda 2030 de l'ONU pour le développement durable a également été salué. Sans surprise, le rapport présenté aux chambres accordait également une place de choix à la question européenne, et plus particulièrement aux préoccupations relatives au Brexit et aux relations Suisse-UE. Tel que formulé par Claude Béglé (pdc, VD), rapporteur pour la CPE-CN, «la question centrale a été, et est encore, celle de l'accord-cadre institutionnel entre la Suisse et l'Union européenne», condition sine qua non pour l'accès de la Suisse au marché européen.
Alors qu'au Conseil des États, le rapport de politique extérieure 2018 n'a suscité aucun commentaire ou presque, au Conseil national, les interventions se sont succédées à la tribune. Roger Köppel (udc, ZH) a exprimé tout le mal qu'il pensait de l'accord cadre avec l'UE. Carlo Sommaruga (ps, GE) a interrogé le conseiller fédéral Ignazio Cassis quant aux raisons de la diminution du crédit-cadre pour la Suisse comme État-hôte et dénoncé le refus du DFAE de mettre en œuvre sa motion en faveur de la ratification du traité sur l'interdiction des armes nucléaires. Prenant pour exemple le manque d'initiative de la part du gouvernement helvétique quant au conflit israélo-palestinien ou à la guerre civile faisant rage au Yémen, Denis de la Reussille (pst, NE) a, au nom du groupe des Verts, déploré que l'orientation du rapport soit, de manière générale, centrée uniquement sur les échanges commerciaux et économiques, et ce notamment aux dépens du respect des droits humains.

Rapport de politique extérieure 2018
Dossier: Aussenpolitische Berichte (ab 2009)