Von Mitte September bis Mitte Dezember 2024 fand die Vernehmlassung zum Vorentwurf der WAK-NR zur überwiesenen parlamentarischen Initiative Burkart (fdp, AG) statt, welche die rechtlichen Grundlagen für die Telearbeit verbessern wollte. Insgesamt wurden 71 Stellungnahmen eingereicht, wobei die Meinungen zum Vorentwurf gemischt ausfielen. Während der Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden die Revision mehr oder weniger begrüsste, wurde sie von der SP, den Grünen und dem SGB vollends abgelehnt.
Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende – darunter vierzehn Kantone (AG, BL, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, SG, TG, UR, VD und ZH) sowie die Mitte und die EVP – sprachen sich für eine gesetzliche Regelung der Telearbeit aus, äusserten aber die Befürchtung, dass dies mit einem «erhöhte[n] Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten» verbunden sein könnte. Auch die Grünen und die SP wiesen auf diese Gefahr hin und stellten in ihren Schreiben die Notwendigkeit der Vorlage grundsätzlich infrage, da die heutigen Regelungen zur Telearbeit schon genügend flexibel seien. SVP und GLP begrüssten hingegen den Entwurf, da er dem Zeitgeist entspreche und Chancen für Arbeitnehmende und Arbeitgebende biete. Diesem Votum schloss sich auch die FDP an, kritisierte aber, dass die Revision «unnötig kompliziert ausgestaltet» sei.
Auch bei den Detailfragen gingen die Meinungen der Vernehmlassungsteilnehmenden teils stark auseinander: Einige Vernehmlassungsteilnehmende bemängelten, dass der Geltungsbereich der Vorlage mit der Formulierung «Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 18 Jahren» zu wenig konkret sei und dass die teilweise weit gefassten Definitionen der Kriterien für die Gewährung von Telearbeit in der Praxis viel Interpretationsspielraum liessen. Während die Gewerkschaften noch zusätzliche Kriterien für die Gewährung von Telearbeit forderten, wie beispielsweise eine minimale Lohnhöhe, verlangten einige Arbeitgeberverbände die Streichung der vorgeschlagenen Kriterien, da diese bestimmten Arbeitnehmenden den Zugang zu Telearbeit verwehrten. Auch bei der Regelung der Telearbeit an Sonntagen gingen die Meinungen auseinander: Während einige Vernehmlassungsteilnehmende – beispielsweise die FDP – die maximale Anzahl von neun Sonntagen pro Jahr, an denen Telearbeit verrichtet werden dürfte, als «zu restriktiv» empfanden, forderten andere deutlich strengere Regeln für Telearbeit an Sonntagen bis hin zu einem vollständigen Verbot. Auf einige Kritik stiess die Ausweitung der Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit von 14 auf 17 Stunden, da dies im Widerspruch zu den täglichen Ruhezeiten stehen und die Gesundheit der Arbeitnehmenden gefährden könnte. Mit dem gleichen Argument monierten einige Vernehmlassungsteilnehmende die Verkürzung der Ruhezeiten, wobei gleich fünfzehn Kantone (BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, NW, OW, SG, SO, TG, UR, ZG und ZH) kritisierten, dass die Möglichkeit von einem «Unterbruch der Ruhezeit für dringende Tätigkeiten» das Recht auf Nichterreichbarkeit beschneide. Schliesslich gingen auch die Meinungen darüber auseinander, ob sich die Revision auf das ArG beschränken oder ob auch das OR geändert werden sollte.