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Anfang Mai 2024 reichte der Kanton Genf eine Standesinitiative ein, mit der er vom Bund eine finanzielle Beteiligung von CHF 15 Mio. an der Frauen-Fussball-Europameisterschaft 2025 in der Schweiz forderte. Der Ständerat nahm sich der Initiative während der Frühjahrssession 2025 an. Für die WBK-SR unterstrich Flavia Wasserfallen (sp, BE) die Bedeutung des Grossanlasses – insbesondere auch bezüglich Förderung des Mädchen- und Frauenfussballs in der Schweiz. Da eine Kommissionsmotion, die eine Bundesbeteiligung in der gleichen Höhe verlangte, bereits angenommen worden und deren Umsetzung gut verlaufen sei, würden die Anliegen der Standesinitiative schon erfüllt. Die Kommission empfehle daher, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Stillschweigend folgte die kleine Kammer dem Antrag ihrer Kommission.

Bedingungslose Unterstützung für Frauensport (Kt.Iv. 24.308)

Jahresrückblick 2024: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport

Die Schweizer Politik in den Bereichen Gesundheit, Sozialhilfe und Sport war 2024 von Debatten und Entscheidungen rund um Versorgungssicherheit, Innovation, Aufarbeitung und Prävention sowie Grossveranstaltungen geprägt, wobei sich viele Diskussionen nicht auf die Beratungen im Parlament beschränkten, sondern – auf einem ähnlichen Niveau wie 2023 – auch Eingang in die mediale Berichterstattung fanden (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse). Bei verschiedenen Gesundheitsthemen kam zudem der direkten Demokratie und dem Föderalismus eine gestaltende Rolle zu.

Versorgungssicherheit ist ein Schlagwort, dass seit geraumer Zeit unter anderem bezüglich genügend Gesundheitsfachpersonen verwendet wird. Wie bereits im Vorjahr trieb der Mangel an Ärztinnen und Ärzten Bundesbern auch 2024 um. So standen verschiedene Geschäfte auf der Traktandenliste von National- und Ständerat, welche diesen Entwicklungen mittels Erhöhung der Studienplätze, Lockerung der Zugangskriterien zum Studium und einfacheren Zulassungsbedingungen für ausländische Ärzteschaft begegnen wollten (vgl. Dossier «Ärztemangel»). Der Annahme einer Motion zur Abschaffung des Numerus Clausus in seiner bisherigen Form kam dabei besondere Aufmerksamkeit zu. Der Entscheid wurde zwar von verschiedenen Seiten begrüsst und als wichtiger Schritt gewertet, gleichzeitig wurde aber auch darauf hingewiesen, dass dies alleine nicht ausreiche, um die langfristigen Herausforderungen der knappen Anzahl Ärztinnen und Ärzte zu bewältigen.

Ebenfalls zu bewältigen gilt es den Fachkräftemangel beim Pflegepersonal. Die in diesem Zusammenhang 2021 angenommene Pflegeinitiative wird in zwei Etappen umgesetzt. Anfang Juli 2024 trat mit dem Bundesgesetz zur Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege die rechtliche Grundlage der ersten Etappe in Kraft, welche eine Ausbildungsoffensive, Abrechnungsmöglichkeiten und ein Förderprogramm beinhaltet. Um die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die berufliche Entwicklung zu begünstigen – die Elemente der zweiten Etappe –, gab der Bundesrat im Mai entsprechende Vorentwürfe in Vernehmlassung.

Die Gefährdung der Versorgungssicherheit betrifft auch die Spitäler. Daran änderte sich auch dieses Jahr nichts. Zurückzuführen ist dies gemäss Printmedien neben dem oben vorgestellten Fachkräftemangel etwa auf finanzielle Aspekte wie nicht kostendeckende Tarife, inflationsbedingt steigende Kosten, nötige Investitionen und systemische Fehlanreize. Zwei Drittel der Schweizer Krankenhäuser schlossen das Jahr 2023 mit einem Defizit ab, für verschiedene Spitäler mussten Rettungspakete geschnürt werden. Vorschläge zur Lösung der Probleme der Spitäler umfassten Tarifreformen, die Förderung ambulanter Behandlungen, Überarbeitungen der Leistungskataloge, bessere digitale Infrastrukturen, Spitalkonsolidierungen und eine interkantonale oder nationale Spitalplanung. Letztere beide Punkte wurden in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen aufgenommen, welche die grosse Kammer 2024 guthiess, respektive welche in diesem Jahr eingereicht wurden (vgl. Dossier «Spitalkonsolidierungen und interkantonale bzw. nationale Planung»). Da die Gesundheitsversorgung verfassungsrechtlich traditionellerweise in den Kompetenzbereich der Kantone fällt, schwangen bei den Diskussionen über die Zukunft der Spitalplanung entsprechend auch regionalpolitische Fragen mit.

Ein weiterer altbekannter Schwerpunkt der Debatten zur Versorgungssicherheit lag 2024 auf der Verfügbarkeit von Medikamenten. Die Medien sprachen von mehreren Hundert Arzneimitteln, die in der Schweiz derzeit fehlten. Verantwortlich gemacht wurden die Produktionsverlagerung nach Asien, die Abhängigkeit von wenigen Standorten und die geringen Sicherheitsmargen in den Lieferketten. Während der Bundesrat im August ein Massnahmenpaket zur Versorgungssicherheit in diesem Bereich verabschiedete, kam im Oktober die Initiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» erfolgreich zustande. Das Parlament befasste sich darüber hinaus mit Geschäften zur Verhinderung von Medikamentenverschwendung (Mo. 22.4245 und Mo. 24.3397), zur erleichterten Zulassung von Medikamenten (Mo. 23.4535) und zu einer verbesserten Zusammenarbeit mit der EU (Po. 24.3216).

Innovation – das zweite grosse im Themenbereich «Gesundheit» präsente Schlaglicht von 2024 – bezieht sich vor allem auf Digitalisierungsbestrebungen. Massgeblich dazu beitragen soll das Programm DigiSanté, welches in der ersten Jahreshälfte von National- und Ständerat abgesegnet wurde. Dabei sollen Synergieeffekte mit bestehenden Vorhaben genutzt werden. Eines dieser Vorhaben ist das elektronische Patientendossier. Auch diesem widmete sich das Parlament im Frühjahr 2024, indem es eine Übergangsfinanzierung beschloss, um das mittlerweile als Sorgenkind bekannte Projekt bis zur für 2027 geplanten Gesetzesrevision zu stabilisieren.

Den Sorgenkind-Status in der Zwischenzeit zwar losgeworden war Covid-19. Dennoch standen die Pandemie und deren Folgen auch in diesem Jahr auf der politischen Agenda. Thematisiert wurden Fragen rund um die Aufarbeitung der Pandemie und die Prävention zukünftiger Pandemien. Im Bundeshaus setzte man sich etwa mit einer zeitnahen und qualitativ hochwertigen Datenbereitstellung während Gesundheitskrisen (Mo. 23.3681) und der Schaffung einer genomischen Plattform (Mo. 21.4175) auseinander. Die Stimmbevölkerung hatte im Juni über die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» zu befinden, welche von massnahmenkritischen Gruppen lanciert worden war und an der Urne deutlich abgelehnt wurde. Ein weiteres Volksbegehren aus ähnlichen Kreisen, die «Aufarbeitungsinitiative», scheiterte bereits im Sammelstadium. Ferner blieben Massnahmengegnerinnen und -gegner 2024 auch mit einer Staatshaftungsklage gegen den Bund erfolglos. Diese wurde abgewiesen, weil das Bundesgericht die getroffenen Massnahmen als verhältnismässig und nicht widerrechtlich beurteilte. Für Schädigungen, die durch die Covid-19-Impfung verursacht worden waren, wurden 2024 zum ersten Mal Entschädigungen bewilligt. Gegenstand kontroverser Diskussionen waren überdies der Pandemievertrag und die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO, welche in der Kategorie «Epidemien» für den Peak in der Berichterstattung im April 2024 verantwortlich sein dürfte (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Mit ihnen sollten die internationale Zusammenarbeit im Falle eine Pandemie gefördert und die WHO als zentrale Koordinationsinstanz gestärkt werden. Die Gegnerschaft befürchtete hingegen, dass dadurch die nationale Souveränität beschnitten werden könnte.

Untrennbar mit dem Präventionsgedanken verbunden war 2024 zudem der Umgang mit Suchtmitteln. Die Frage nach dem geeigneten Ausmass an Prävention scheidete jedoch die Geister, wie die Behandlungen von National- und Ständerat zur Umsetzung der «Kinder ohne Tabak»-Initiative beispielhaft veranschaulichten. Während dieser Prozess Ende Jahr noch nicht abgeschlossen war, trat Anfang Oktober das neue Tabakproduktegesetz in Kraft, in dem ebenfalls verschiedene Präventionselemente – unter anderem ein Abgabeverbot an Minderjährige und neue Bildwarnhinweise – enthalten sind. In puncto bereits Suchtmittel konsumierender Personen kann Prävention auch darauf abzielen, den Bezug vom Schwarzmarkt zu unterbinden oder die Gefahr von schlechter Produktequalität zu mindern. Dies ist Teil der Pilotprojekte zur regulierten Abgabe von nichtmedizinischem Cannabis in verschiedenen Schweizer Städten, über die im Verlaufe des Jahres immer wieder in den Medien berichtet wurde. Darüber hinaus lancierte im Frühling ein privates Kollektiv eine Volksinitiative zur Legalisierung von Cannabis.

Weiter im Zeichen von Prävention stand die 2024 zur Sozialhilfe betriebene Politik. Eine Motion zur Verlängerung des Armutspräventionsprogramms und der Verabschiedung einer nationalen Strategie wurde zuerst im Rahmen der ausserordentlichen Session zum Thema «Armut in der Schweiz» vom Nationalrat und schliesslich in der Herbstsession vom Ständerat angenommen. Abgelehnt wurden indes ein Postulat, welches die Einführung effektiver Programme zur Sozial- und Überschuldungsprävention zum Inhalt hatte, sowie ein Postulat, das zur Verhinderung von gesundheitlichen und sozialen Folgeproblemen den Abschluss von Mietverträgen mit Obdachlosen forderte.

Die diesjährige Agenda der Schweizer Sportpolitik wurde durch die Planung und Durchführung von Grossanlässen bestimmt. Zum einen fand im Herbst die Radweltmeisterschaft in Zürich statt, die durch den Unfalltod einer Schweizer Juniorin überschattet wurde. Zum anderen kam nach der enttäuschenden Nichtberücksichtigung als Austragungsstätte für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2030 im Vorjahr Bewegung in eine neue Kandidatur – dieses Mal für die Winterspiele 2038. Da die Schweiz in den sogenannten «privilegierten Dialog» mit dem IOC aufgenommen wurde, hat sie nun die Möglichkeit, bis Ende 2027 an ihrem Bewerbungsdossier zu arbeiten. Erfüllt dieses die Anforderungen, entfällt ein Wettbewerb mit anderen Kandidierenden. Angesichts der Tatsache, dass die Fussball-Europameisterschaft 2025 der Frauen hierzulande ausgerichtet wird, beschäftigte sich die Politik auch mit Entscheidungen bezüglich dieses Events. Im Mittelpunkt des Interesses stand insbesondere die vom Bundesrat vorgesehene Unterstützung in der Höhe von CHF 4 Mio. Stände- und Nationalrat erhöhten diese Mittel auf Initiative der ständerätlichen Kommission Ende Jahr hingegen auf CHF 15 Mio. (Mo. 24.3011).

Jahresrückblick 2024: Gesundheit, Sozialhilfe, Sport
Dossier: Jahresrückblick 2024

Alors que la problématique initiale concernant l'équipe nationale de hockey sur glace a été classée dans le cadre d'une entente avec l'IPI, autorisant l'équipe à utiliser les armoiries jusqu'en 2026, la motion demandant que les armoiries suisses puissent à nouveau être utilisées par les équipes sportives nationales a été adoptée par le Conesil national. Ceci a poussé le rapporteur de la CSEC-CN à être «un peu gêné». Le débat a finalement évoqué la situation d'associations sportives ou musicales au niveau cantonal et communal que cet objet pourrait sortir de l'illégalité ; comme elles portaient des armoiries cantonales sur un t-shirt ou distribuaient des flyers avec ces dernières. C'est pourquoi, la commission s'est prononcée en faveur de l'objet par 19 voix contre 4 et 2 abstentions et le rapporteur a d'ailleurs souligné que «es bei dieser Nachbesserung nicht mehr, wie in der Motion geschrieben, um die Schweizer Nationalteams geht, sondern um die Klärung der Verwendung aller Wappen auf Stufe Gemeinde, Kanton und Bund».
Le Conseil fédéral a rappelé que cette motion n'avait plus lieu d'être comme la problématique avait été résolue. Aussi, l'épisode a montré qu'en cas de conflits liés à l'utilisation des armoiries, une modification de la loi n'est pas nécessaire, comme il est possible de régler les divergences par d'autres moyens. Le gouvernement a aussi rappelé que la motion n'aurait pas d'effet sur les cantons ou les communes qui peuvent décider individuellement d'autoriser l'utilisation de leurs armoiries dans le contexte associatif.
Le Conseil national a toutefois adopté la motion par 137 voix contre 24 et 18 abstentions. La majorité des Vert-e-s, une minorité du PLR, 2 UDC et 1 parlementaire du Centre ont rejeté la motion.

Défaite de l'équipe nationale face à la loi sur la protection des armoiries? (Mo. 24.3143)

Ende September 2024 veröffentliche der Bundesrat einen Bericht in Erfüllung eines Postulats der WBK-NR zur besseren Mitsprache der Bevölkerung und des Parlaments bei Olympischen Spielen und weiteren Mega-Events in der Schweiz. Dabei ging er auf verschiedene bestehende und mögliche Instrumente auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene ein. Während das Parlament auf nationaler Ebene durch die Vergabe von Verpflichtungskrediten mitreden könne, existiere für die Bevölkerung kein Finanzreferendum, um über Geld- und Sachleistungen im Zusammenhang mit einem Projekt zu entscheiden. Grundsatzentscheiden für respektive gegen eine Projektidee und deren Ausgestaltung könnten von der Bevölkerung jedoch per fakultativem Referendum bestätigt oder abgelehnt werden. Das Parlament könne zudem Gesetze zu den Rahmenbedingungen erlassen, die für Mega-Events gelten sollen, die ebenfalls dem fakultativen Referendum unterliegen. Allerdings sei damit lediglich Mitsprache zu generellen Vorgaben und nicht zu konkreten Projekten möglich. Meinungsumfragen seien ein weiteres – jedoch rechtlich unverbindliches – Instrument.
Auf Kantons- und Gemeindeebene unterschieden sich die Mitsprachemöglichkeiten zu Mega-Events zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften, erläuterte der Bundesrat. So verfügten zwar alle Kantone über ein Finanzreferendum, das Instrument des Grundsatz- und Planungsbeschlusses existiere jedoch nicht in allen Ständen. Auf den unteren föderalen Ebenen kämen lokalen Konsultativabstimmungen und weiteren Befragungsinstrumenten eine wichtige Rolle zu.
Insgesamt war die Landesregierung in ihrem Bericht der Ansicht, dass sich Olympische und Paralympische Spiele positiv auf die Gesellschaft und Wirtschaft auswirkten, wenn sie nachhaltig organisiert seien. Rechtliche Anpassungen bezüglich Mitspracheinstrumenten seien nicht nötig, da die aktuelle Rechtsgrundlage und die bereits bestehenden Instrumente die Mitsprache der Bevölkerung genügend gewährleisteten.

Mitsprache bei Olympischen Spielen und anderen Mega-Events (Po. 21.3022)

Anfang September 2024, zwei Monate vor Ablauf der Sammelfrist, reichte ein breit abgestütztes Initiativkomitee bei der Bundeskanzlei die sogenannte Inklusions-Initiative ein, welche die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit und ohne Behinderungen fordert. Printmedial begleitet wurde die Einreichung der Initiative abgesehen von wenigen Kurzmeldungen ausschliesslich in der Westschweiz. Wie «Le Temps» berichtete, versammelten sich zur Einreichung über 1'000 Menschen zu einer Kundgebung auf dem Bundesplatz, um auf die nach wie vor bestehenden Diskriminierungen in diversen Bereichen aufmerksam zu machen. Um auch Personen im Rollstuhl eine barrierefreie Übergabe der Unterschriftenboxen an die Bundeskanzlei zu ermöglichen, war auf der Bundesterrasse eine provisorische Rampe aufgestellt worden. Besagte Westschweizer Tageszeitung hatte die Forderungen der Initiative bereits wenige Tage vor der Einreichung und in Zusammenhang mit den zeitgleich stattfindenden Paralympischen Spielen in Paris in einem Interview mit der EDI-Vorsteherin Elisabeth Baume-Schneider aufgegriffen, welche die Schweizer Regierung als zuständige Bundesrätin an den Paralympischen Spielen vertrat (der Parasport ist dem EDI und nicht wie der restliche Sport dem VBS angegliedert). Die Bundesrätin zeigte sich im Interview überzeugt, dass die Initiative die Debatte um die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen beflügeln werde, und hoffte, dass in dieser Sache gemeinschaftliche Lösungen zwischen den verschiedenen Verbänden, den Kantonen und dem Bund gefunden werden könnten.

Im Oktober gab die Bundeskanzlei das Zustandekommen der Initiative bekannt. Von den 109'110 eingereichten Unterschriften waren 107'910 für gültig befunden worden. Gegenüber SRF Online betonte das Initiativkomitee, dass keine Unterschriften mithilfe kommerzieller Anbieter zustande gekommen seinen. Nur wenige Tage vor der Einreichung der Initiative war eine Tamedia-Recherche veröffentlicht worden, die aufzeigte, dass kommerzielle Firmen mutmasslich auf unrechtmässigem Weg Unterschriften für Volksinitiativen gesammelt hatten.

Inklusions-Initiative

Die SGK-SR beschloss Mitte März 2024 einstimmig, ihrem Rat die Änderung des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung, welche die Digitalisierung und Automatisierung in der EO vorantreiben will, unverändert zur Annahme zu empfehlen.

In der Sommersession 2024 nahm sich der Ständerat mit dieser Ausgangslage dem Entwurf als Zweitrat an: Das Ziel der Gesetzesänderung bestehe darin, dass ab 2026 die EO-Anmeldungen digital vollzogen werden können, was zu einer Entlastung aller involvierten Parteien führe und den «Bürokratieaufwand massiv senke», so Kommissionssprecher Damian Müller (fdp, LU). Auch steige durch die Automatisierung die Datenqualität und die EO-Entschädigungen könnten schneller ausbezahlt werden. Arbeitgebende und Ausgleichskassen sparten dadurch mehrere Millionen Franken pro Jahr. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider bezeichnete das heutige System als zu komplex und fehleranfällig und weibelte entsprechend für die Anpassung des Gesetzes. Auch sie betonte dabei das erhebliche Einsparungspotenzial. Die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung seien zudem äusserst positiv ausgefallen, so Baume-Schneider. Im Anschluss trat der Ständerat ohne Gegenantrag auf den Entwurf ein und in der Detailberatung wurden die eher technischen Beschlüsse des Nationalrats stillschweigend und diskussionslos angenommen. In der Gesamtabstimmung entschied sich die kleine Kammer einstimmig mit 41 zu 0 Stimmen (keine Enthaltungen) für die Annahme des Entwurfs.

In der Schlussabstimmung nahmen der Ständerat mit 44 zu 1 Stimmen (keine Enthaltungen) und der Nationalrat mit 132 zu 65 Stimmen (1 Enthaltung) den Entwurf an, wobei die ablehnenden Voten im Nationalrat – analog zur dortigen Gesamtabstimmung – alle aus der geschlossen stimmenden SVP-Fraktion stammten.

Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung. Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (BRG 23.067)

En 2017, «dans le but de protéger les collectivités dans l’emploi de leurs emblèmes» et de protéger «les agents économiques concurrents et les consommateurs de la tromperie induite par l’usage de ces signes publics», la LPAP a été révisée. Ainsi, seule la Confédération est en droit d'utiliser les armoiries suisses (croix suisse placée dans un écusson). Tout autre agent doit opter pour le drapeau ou la croix suisse (croix blanche placée dans un carré rouge). Toutefois, si les armoiries ont été utilisées de façon ininterrompue et incontestée depuis au minimum 30 ans et qu’un intérêt digne de protection à la poursuite de l’usage existe, des exceptions peuvent être délivrées par le DFJP jusqu'en 2018. Les équipes nationales de hockey, qui portent l'écusson suisse sur leurs maillots, avaient donc déposé une demande. Or, cette requête a été refusée, comme les critères n'étaient pas respectés. Cette décision a été contestée au Tribunal administratif fédéral (TAF). La procédure est encore en cours.
Dans ce contexte, la motion Müller vise à ce que les équipes nationales suisses puissent utiliser légalement les armoiries suisses – tout particulièrement les équipes nationales de hockey. Le Conseil fédéral s'est opposé à cette motion. Etant donné que l'équipe de hockey peut utiliser la croix suisse au lieu de l'écusson sur ses maillots, le gouvernement ne voit pas de raison d’adapter la LPAP. Malgré cet argument, le Conseil des Etats a adopté la motion par 28 voix contre 10 et 2 abstentions.

Défaite de l'équipe nationale face à la loi sur la protection des armoiries? (Mo. 24.3143)

Im Mai 2024 präsentierte der Bundesrat die Immobilienbotschaft zivil 2024, mit der er Verpflichtungskredite in Höhe von CHF 277.8 Mio. für verschiedene Bauvorhaben des Bundes beantragte. Der grösste Einzelposten von CHF 92.4 Mio. betraf die Erweiterung des Sammlungszentrums in Affoltern am Albis. Das Schweizerische Nationalmuseum (SNM) nutzt diese Einrichtung zur Aufbewahrung und Konservierung von Kulturgütern. Die zusätzlichen Mittel sollten den steigenden Platzbedarf des SNM abdecken und die bisher auf zwei Standorte verteilten Sammlungen ab 2030 an einem zentralen Ort zusammenzuführen. Ein weiteres grösseres Projekt stellte die Sanierung der Jubiläumshalle in Magglingen bis ins Jahr 2026 dar. Für die nach 40 Jahren nötig gewordene umfassende Erneuerung der als nationales Leistungszentrum für den Kunstturnsport dienenden Halle waren CHF 15.4 Mio. vorgesehen. Die übrigen CHF 170 Mio. wurden für weitere Immobilienvorhaben, unter anderem für Vor- und Machbarkeitsstudien, Unterhaltsmassnahmen, bauliche Sicherheitsverbesserungen sowie Erstausstattungen von Neubauten beantragt.

In der Herbstsession 2024 hiess der Nationalrat die Immobilienbotschaft zivil 2024 einstimmig mit 188 zu 0 Stimmen gut. Der Ständerat folgte in der Wintersession 2024 und stimmte ebenfalls einstimmig mit 35 zu 0 Stimmen zu, womit die Vorlage definitiv angenommen wurde. Beide Räte verzichteten auf eine Debatte zur Botschaft.

Immobilienbotschaft zivil 2024
Dossier: Immobilienbotschaften des EFD

Während der Frühjahrssession 2024 setzte sich der Ständerat mit einer Motion seiner WBK auseinander, welche die finanzielle Unterstützung der UEFA Women's EURO 2025 in der Schweiz zum Ziel hatte. Insgesamt sollte der Bundesrat den Event mit CHF 15 Mio. unterstützen, wobei dieses Geld in die Sportförderung, die Landeskommunikation und in die ÖV-Ticketintegration fliessen solle. Kommissionssprecherin Flavia Wasserfallen (sp, BE) unterstrich die grossen Chancen der Schweiz, sowohl in gesellschaftlicher als auch in wirtschaftlicher Hinsicht vom Anlass profitieren zu können. Auf allen drei politischen Ebenen stosse die Europameisterschaft auf Anklang. Sportministerin Viola Amherd anerkannte zwar die Wichtigkeit des Turniers für die Förderung des Frauenfussballs. Unter anderem aus Finanzhaushaltsgründen wolle die Landesregierung neben den bereits vom Bundesrat beantragten CHF 4 Mio. für Sportfördermassnahmen jedoch keine weiteren Mittel für die im Geschäft aufgeführten Bereiche zur Verfügung stellen. Die kleine Kammer sah dies anders und nahm die Motion mit 39 zu 0 Stimmen (bei 3 Enthaltungen) an.

Die Chance der UEFA Women’s EURO 2025 nachhaltig nutzen (Mo. 24.3011)

Die SGK-NR trat im Januar 2024 mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage des Bundesrats zur Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung ein. Anlässlich der zweiten Kommissionssitzung vom Februar 2024 hiess sie die bundesrätliche Vorlage zur Änderung des Erwerbsersatzgesetzes in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 7 Stimmen gut. Eine Minderheit beantragte Nichteintreten.

In der Frühjahrssession 2024 beugte sich die grosse Kammer als Erstrat über die Vorlage. Die Position der Kommission wurde von Valérie Piller Carrard (sp, FR) und Kris Vietze (fdp, TG) präsentiert: Das neue System führe zu einer Komplexitätsreduktion und verringere die Fehleranfälligkeit, was auch in einer Kosteinsparung bei den Ausgleichskassen resultiere. Der Entwurf sei eine logische Konsequenz der angestrebten Digitalisierung bei Behördengeschäften. Diana Gutjahr (svp, TG), die den Nichteintretensantrag eingereicht hatte, vertrat im Gegensatz zur Mehrheit der Kommission die Ansicht, dass die Neuerung den EO-Prozess verkompliziere und zu Mehrkosten führe. Bundesrätin Baume-Schneider griff in ihrem Redebeitrag das Kostenargument der Minderheit auf und erläuterte, dass zwar die anfänglichen Investitionen hoch seien, sich diese durch die jährlichen Einsparungen bei den Kassen und den Arbeitgebenden aber schnell amortisieren würden. Der Nationalrat lehnte den Nichteintretensantrag ab, dieser fand nur bei der SVP-Fraktion Zuspruch. In der folgenden Gesamtabstimmung nahm der Nationalrat den Entwurf mit 124 zu 60 Stimmen (1 Enthaltung) an. Analog zum Eintretensentscheid stammten alle ablehnenden Stimmen aus der SVP-Fraktion.

Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung. Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (BRG 23.067)

Mittels eines Ende September 2022 eingereichten Postulats wollte Aline Trede (gp, BE) den Bundesrat mit der Erstellung eines Berichts beauftragen, welcher eine Strategie für den Umgang der Schweiz mit internationalen Sportgrossveranstaltungen bezüglich menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht beinhalten sollte. Darin thematisiert werden sollen etwa Vergabekriterien für Grossanlässe und ob die offizielle Schweiz auf die Teilnahme an Sportveranstaltungen verzichtet, falls diese in Staaten durchgeführt werden, welche die Menschenrechte verletzen.
Das Geschäft kam in der Frühjahrssession 2024 in den Nationalrat. Dort bedauerte die Postulantin mit Verweis auf die Fussballweltmeisterschaft 2022, dass beim Vergabeentscheid entsprechender Veranstaltungen den Menschenrechten lediglich eine Nebenrolle zukomme. Zudem appellierte sie an die Sportverbände, Gastgeberstaaten und westlichen Staaten, Verantwortung zu übernehmen, um Menschenrechtsverletzungen zu unterbinden. Bundesrat Ignazio Cassis sprach sich indes gegen den Vorstoss aus. Er begründete dies unter anderem mit der Gründung des Zentrums für Sport und Menschenrechte 2018 in Genf, zu dem die Schweiz beigetragen habe. Anstelle einer offiziellen Strategie erachte er einen Fall-für-Fall-Ansatz für die Teilnahme an den Veranstaltungen als geeigneter. Mit 128 zu 63 Stimmen (bei 2 Enthaltungen) lehnte die grosse Kammer das Postulat ab.

Sportdiplomatie - Grossveranstaltungen sollen menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen (Po. 22.4206)

Jahresrückblick 2023: Gesundheit und Sport

In der Gesundheitspolitik wurden 2023 verschiedene gewichtige Baustellen bearbeitet, insgesamt blieb die mediale Beachtung des Themenbereichs nach dem Abflauen der Corona-Pandemie aber deutlich hinter derjenigen der letzten Jahre zurück (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse).

Einigen Fortschritt gab es im Bereich des elektronischen Patientendossiers (EPD), wo der Bundesrat eine Revision des EPD-Gesetzes für eine Weiterentwicklung und für die nachhaltige Finanzierung des Dossiers sowie eine Gesetzesrevision für eine Übergangsfinanzierung in die Vernehmlassung gab. In der Wintersession stimmte der erstbehandelnde Nationalrat letzterer Revision bereits zu, die bis zum Inkrafttreten der umfassenden EPD-Gesetzesrevision (frühestens Ende 2027) gelten soll. Ungeachtet dieser laufenden Arbeiten verlangte der Ständerat mit Annahme eines Postulats im September 2023 eine Tempoerhöhung bei den Revisionsarbeiten. Darüber hinaus wollte das Parlament die Digitalisierung durch die Annahme verschiedener Motionen fördern.

Die Medien berichteten vor allem über die Versorgungsknappheit im Gesundheitsbereich. Insbesondere während der ersten Jahreshälfte schrieben die Zeitungen über Lieferengpässe bei den Medikamenten, was in Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse den Peak im Februar erklären dürfte. Als Reaktion darauf lancierte ein Komitee aus verschiedenen medizinischen Berufsgruppen die Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit».

Aber nicht nur die Knappheit an Arzneimitteln, sondern auch die Knappheit an medizinischem Personal stand 2023 auf der politischen Agenda. Zur Sicherstellung, dass es in allen Regionen der Schweiz genügend Ärztinnen und Ärzte – insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte – gibt, hiess die Legislative während der Herbstsession drei Postulate (Po. 23.3678, Po. 21.4226 und Po. 23.3864) zu diesem Thema gut. Um der Pflegeknappheit zu begegnen, wurde 2023 weiter an der Umsetzung der Pflegeinitiative gearbeitet. Nachdem das Parlament im Dezember des Vorjahres die erste Umsetzungsetappe mit den Inhalten «Ausbildungsoffensive» und «Abrechnungsmöglichkeiten» verabschiedet hatte, schickte der Bundesrat Ende August 2023 das Ausführungsrecht zur ersten Etappe in die Vernehmlassung. Die Leitlinien der zweiten Etappe legte die Landesregierung Anfang April fest. Diese beinhalteten Punkte zu anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen und besseren beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. Im Sommer lancierten Bund und Kantone zudem ein Monitoring zur Umsetzung der Initiative.

Bezüglich Tabakprodukten hiess das Parlament im Sommer 2023 die Einführung einer Tabaksteuer bei E-Zigaretten gut. Zudem veröffentlichte die Landesregierung im Mai die Botschaft zur Teilrevision des TabPG, mit der sie die im Februar 2022 angenommene Volksinitiative «Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung» umsetzen wollte. Als behandelnder Erstrat schwächte das Stöckli in der Herbstsession den Entwurf in einigen Punkten ab. Ein weniger restriktiver Trend liess sich im Umgang mit Cannabis beobachten. So starteten in verschiedenen Städten Pilotprojekte zur Cannabis-Abgabe.

Neben den beiden oben beschriebenen Volksbegehren gab es 2023 zudem drei Initiativen im Bereich Gesundheit, die in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie lanciert worden waren. Im Februar startete die Unterschriftensammlung zu einer Volksinitiative, welche die Aufarbeitung der Massnahmenpolitik während der Pandemie forderte. Hingegen scheiterte 2023 eine Volksinitiative, die im Falle künftiger Pandemien eine finanzielle Entschädigung bei massgeblichen wirtschaftlichen Einbussen forderte, im Sammelstadium. Ein Volksbegehren, welches es indes bereits 2022 über das Sammelstadium hinaus geschafft hatte, war die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit», die sich in erster Linie gegen eine Impfpflicht richtet. National- und Ständerat empfahlen im Berichtsjahr die Ablehnung der Initiative.

Ähnlich gross wie im Vorjahr war die mediale Aufmerksamkeit für den Sportbereich (vgl. Abbildung 2 der APS-Zeitungsanalyse). Im Zentrum stand dabei die Schweizer Kandidatur für die Olympischen Winterspiele 2030, welcher das IOC jedoch Ende November eine Absage erteilte. Erfolgreich war hingegen die Kandidatur der Schweiz als Austragungsstätte für die Fussball-EM 2025 der Frauen. Sie setzte sich im Bewerbungsverfahren gegen Polen, Frankreich und die Nordischen Staaten durch. Die beiden eben genannten Kandidaturen dürften in der Abbildung 1 der ASP-Zeitungsanalyse für die Peaks im Frühjahr (Olympische Winterspiele und Fussball-EM) und Spätherbst (Olympische Winterspiele) verantwortlich sein. Im Parlament war insbesondere die Unterstützung für internationale Sportgrossanlässe in den kommenden Jahren Thema, wobei National- und Ständerat den bundesrätlichen Gesamtbetrag von CHF 47 Mio. um CHF 25 Mio. aufstockten.

Jahresrückblick 2023: Gesundheit und Sport
Dossier: Jahresrückblick 2023

In Erfüllung eines Postulats Trede (gp, BE) veröffentlichte der Bundesrat Ende November 2023 einen Bericht zur aktuellen geschlechtsspezifischen Budgetanalyse der Abteilung «Jugend und Sport» im BASPO. Dieser ergab, dass – von Daten aus 2019 ausgehend – bezüglich Teilnahmequoten, Subventionsanteile und Anteile in Kaderfunktionen weiterhin Geschlechtsunterschiede existierten; nach wie vor seien Jungen im Vergleich zu Mädchen sportlich aktiver. Allerdings habe sich dieser Unterschied in den vergangenen fünf Jahren leicht verringert. Insbesondere komme der organisierte Vereinssport – welcher im J+S-Programm stark vertreten sei – bei Jungen besser an als bei Mädchen. Damit mehr Mädchen und junge Frauen für die Sportausübung begeistert werden könnten, sollten leicht zugängliche und unverbindliche Angebote, die keine Mitgliedschaft oder Vorkenntnisse bedürfen, geschaffen werden. Aus diesem Grund werde sich das Innovationslabor «lab 7x1» des BASPO künftig verstärkt mit der Mädchen- und Frauenförderung im Sport beschäftigen und mittels Pilotprojekten attraktive Angebote testen. Weiter seien die rechtlichen Bestimmungen und eine Weiterentwicklung der J+S-Kaderbildung zu überprüfen. Da der freiwillige Schulsport bei Mädchen und jungen Frauen grosse Beliebtheit geniesse, werde dessen flächendeckende Einführung empfohlen. Die Durchführung einer neuen geschlechtsspezifischen Budgetanalyse des J+S-Programms werde ausserdem als Massnahme in den Aktionsplan der Gleichstellungsstrategie 2030 integriert.

Aktuelle geschlechtsspezifische Budgetanalyse der Abteilung "Jugend und Sport" im BASPO (Po. 21.3078)

Mittels einer Motion wollte Meret Schneider (gp, ZH) eine Anpassung der Tierschutzverordnung erreichen, welche das Absolvieren eines Sachkundenachweises für Pferdehalterinnen und Pferdehalter zum Gegenstand hatte.
Das Geschäft kam in der Herbstsession 2023 in den Nationalrat. Dort erklärte die Motionärin, dass die Pflicht zu einer entsprechenden Ausbildung erst bei mehr als fünf Tieren gelte. Dies sei problematisch, da Tierschutzverstösse zumeist im Freizeitpferdesport geschähen. Personen, welche diese Form von Sport betrieben, würden jedoch oft Einzelpferde halten. Einerseits litten so Pferde unter der nicht artgerechten Haltung und der unsachgemässen Anwendung von Hilfsmitteln. Andererseits stellten Reiterinnen und Reiter ohne spezielle Ausbildung auch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, wenn sie öffentliche Strassen nutzten. Bundesrat Berset sah keinen Bedarf für die beantragte Verordnungsänderung, da auch Personen ohne entsprechende Qualifikationen zur Einhaltung des Tierschutzes verpflichtet seien. Weiter seien in den Kantonen die notwendigen Mittel vorhanden, um Mängel bezüglich der Haltungsbedingungen zu beheben. Der Bundesrat mache zudem darauf aufmerksam, dass die Annahme des Postulats mit einer nicht gerechtfertigten administrativen Belastung einhergehe.
Der Nationalrat lehnte den Vorstoss mit 109 zu 66 Stimmen (bei 7 Enthaltungen) ab. Einzig die Fraktionen der Grünen und der SP stimmten dem Vorstoss zu.

Sachkundenachweis für Pferdehalter (Po. 21.4298)

Im September 2023 befasste sich der Nationalrat mit einem Postulat Trede (gp, BE), welches den Titel «Fifa ohne Steuerprivilegien» trägt. Der Bundesrat solle die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorlegen, inwiefern Vereine wie die Fifa, die den Anforderungen für die Anerkennung als «gemeinnütziger Verein» nicht mehr entsprächen, bei der Besteuerung wie gewinnorientierte Unternehmen behandelt werden könnten. Finanzministerin Karin Keller-Sutter empfahl den Vorstoss im Namen des Bundesrats zur Ablehnung. Sie begründete diese Haltung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Rechtsgleichheit.
Der Nationalrat lehnte das Geschäft mit 101 zu 76 Stimmen (bei 12 Enthaltungen) ab. Während die Fraktionen der Grünen und der SP geschlossen für das Postulat stimmten, zeigte sich die GLP gespalten. Die bürgerlichen Fraktionen sprachen sich einstimmig (SVP), mit Enthaltungen (FDP) und grossmehrheitlich (Mitte) gegen den Vorstoss aus.

Fifa ohne Steuerprivilegien (Po. 22.4497)

Mitte September 2023 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung. Ziel der Änderung des Erwerbsersatzordnungsgesetzes ist es, dass der Antrag auf Erwerbsersatz für Dienstleistende zukünftig digital eingereicht werden kann – bisher musste er in Papierform gestellt werden, im Jahr 2022 beispielsweise gingen auf diese Weise 586'827 Anmeldeformulare ein. Das für die Digitalisierung des Prozesses nötige Informationssystem soll bei der ZAS aufgebaut und durch den EO-Fonds finanziert werden. Das System soll automatisch Informationen aus verschiedenen anderen Datenbanken, etwa aus dem Personenstandsregister, aus dem (Personal-)Informationssystem der Armee, des Zivilschutzes oder des Zivildienstes oder aus dem Versichertenregister der AHV übernehmen. Als Vorteile der digitalen Antragsstellung nannte der Bundesrat die Verbesserung der Datenqualität, die Entlastung für Arbeitgebende und Ausgleichskassen sowie finanzielle Einsparungen. Betroffen von der Änderungen sind EO-Anmeldungen von Angehörigen der Armee, des Zivilschutzes, des Zivildienstes sowie von Jugend und Sport, nicht aber diejenigen für Leistungen bei Mutterschaft oder bei Vaterschaft, da die entsprechenden Anmeldungen durch die Begünstigten selbst erfolgen.

In der zwischen November 2022 und Februar 2023 durchgeführten Vernehmlassung wurde die Änderung von sämtlichen 41 Teilnehmenden unterstützt. Kritisiert wurde jedoch der dadurch entstehende personelle Mehraufwand beim Bund, während die ZAS entlastet werde. Der Bundesrat verzichtete in der Folge auf eine Änderung des Entwurfs.

Digitalisierung in der Erwerbsersatzordnung. Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (BRG 23.067)

Eine Mehrheit der WBK-NR wollte Anfang 2023 per Motion eine Anpassung des SpoFöG erreichen, wodurch J+S-Beiträge auch für niederschwellige Angebote entrichtet werden könnten. Der Nationalrat nahm sich während der Sondersession im Mai 2023 des Geschäfts an. Simon Stadler (mitte, UR) und Céline Weber (glp, VD) erläuterten das Anliegen der Kommissionsmehrheit. Aus einem Bericht in Erfüllung des Postulats Lohr (mitte, TG; Po. 18.3846) gehe hervor, dass mit dem Programm «Jugend und Sport» zukünftig noch mehr Kinder und Jugendliche erreicht werden sollen. Eine Möglichkeit bestehe beispielsweise in der finanziellen Unterstützung offener Turnhallen. Solche erlaubten es Kindern und Jugendlichen ohne Mitgliedschaft einer Freizeittätigkeit nachzugehen. Diese Meinung teilte auch Sportministerin Viola Amherd. Sie betonte, dass gegenwärtig nur etwa die Hälfte aller Kinder und Jugendlicher durch J+S erreicht würden. Gerade «[w]eniger sportaffine Kinder» könnten durch niederschwelligere Angebote angesprochen werden. Solange die Subventionierung innerhalb der vorhandenen Ressourcen erfolge, unterstütze der Bundesrat daher die Motion. Für die Kommissionsminderheit sprach sich Andreas Gafner (edu, BE) gegen die Motion aus. Seiner Meinung nach sollten die Kriterien für die Unterstützung durch J+S, einem bereits etablierten System, nicht «gegen unten an[ge]pass[t]» werden. Vielmehr bedürfe es der Erfüllung bestimmter Kriterien, um entsprechende Unterstützung zu erhalten. Mit 130 zu 48 Stimmen (bei 1 Enthaltung) nahm der Nationalrat die Motion an. Dabei stammten 45 der Gegenstimmen aus der SVP-Fraktion, 3 von Mitgliedern der FDP-Fraktion. Die Fraktionen der SP, GLP, Mitte und der Grünen sprachen sich allesamt geschlossen für den Vorstoss aus.

«Jugend und Sport»-Beiträge auch für niederschwellige Angebote in offenen Sporthallen (Mo. 23.3003)

Am 4. April 2023 wurde bekannt gegeben, dass die Fussball Europameisterschaft 2025 der Frauen in der Schweiz stattfinden wird. Damit setzte sich die Schweiz gegen Frankreich, Polen sowie den Zusammenschluss der nordischen Länder Dänemark, Finnland, Schweden und Norwegen durch. Die Spiele werden in acht verschiedenen Stadien ausgetragen. Diese befinden sich in den Städten Basel, Luzern, Zürich, Thun, Genf, Sion, Bern und St. Gallen. Gemäss NZZ verfügt die Schweiz insgesamt über eine Kapazität von 750'000 Plätzen für Zuschauerinnen und Zuschauer. Während die Kosten für den Turnierbetrieb von der UEFA getragen werden, müssen die anfallenden Kosten in den Bereichen Infrastruktur und Sicherheit ausserhalb der Stadien sowie für die Vermarktung der Austragungsorte von den Städten und Kantonen übernommen werden. Bereits im Vorfeld des EM-Zuschlags an die Schweiz hatten verschiedene Städte ein Budget in Millionenhöhe verabschiedet, wobei sich etwa in St. Gallen und Luzern die Kantone zur Hälfte beteiligen. Der Bundesrat beabsichtigte ebenfalls, den Grossanlass finanziell zu unterstützen. Darüber hinaus will er sich um Angelegenheiten kümmern, die nicht in den Kompetenzbereich der Kantone fallen – beispielsweise das Zoll- und Einreiseverfahren. Mit der Austragung der Europameisterschaft hierzulande wollte der SFV eine Stärkung des Frauenfussballs erreichen. So soll dieser «zum populärsten und am meisten praktizierten Sport für Mädchen im Land» werden. Im Bereich des Spitzensports soll eine Professionalisierung der Women's Super League und der Nationalmannschaft stattfinden.

Fussball Europameisterschaft 2025 der Frauen findet in der Schweiz statt

Ende März 2023 wurde in einer Handvoll Zeitungen die Frage aufgegriffen, welche Folgen die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS für den Schweizer Sport mit sich bringt, zumal die Credit Suisse gemäss Christian Lang, dem Leiter Sportmanagement der Universität St. Gallen und Marketing-Experte, bis anhin «als einer der spendabelsten Sportsponsoren» der Schweiz galt. Neben dem Golf und dem Pferdesport konzentrierte sich das Engagement der Bank hauptsächlich auf den Fussball. So unterstütze die CS den SFV seit dreissig Jahren, wobei sich die Gelder von anfänglich CHF 3 Mio. auf gegenwärtig CHF 6 Mio. pro Jahr gesteigert hätten und 50 Prozent an den Nachwuchs gehe. Weiter fungiere die Credit Suisse seit 2020 als Titelsponsorin der höchsten Schweizer Fussballliga der Männer – der Credit Suisse Super League – und habe sich 2019 das Naming des zukünftigen Zürcher Fussballstadions gesichert. Zudem stelle sie auch die Hauptpartnerin für die Ausrichtungsbewerbung der Fussball-Europameisterschaft der Frauen 2025 dar. Es erstaunte daher nicht, dass der SFV die Bank in der NZZ damit rühmte, «einen grossen Anteil am Erfolg des Schweizer Fussballs» zu haben.
Von Seiten des Sports fielen die Reaktionen relativ gelassen aus. Ringier Sports, verantwortlich für die Vermarktungsrechte der Swiss Football League, sowie Yves Mittaz, der Direktor des Golfturniers in Crans-Montana, und die Stiftung für Schweizer Sporthilfe gingen gemäss Zeitungsberichten davon aus, dass die laufenden Verträge ihre Gültigkeit behalten. Adrian Arnold vom SFV erklärte, man habe diesbezüglich von der Credit Suisse eine Zusicherung erhalten. Die gelassenen Reaktionen dürften damit zusammenhängen, dass dem Blick zufolge die Rechtslage eindeutig sei, denn ein Unternehmen übernehme beim Aufkauf eines anderen doch auch alle Rechte und Pflichten und folglich auch die existierenden Verträge, die das aufgekaufte Unternehmen eingegangen sei. Le Temps schätzte die negativen Konsequenzen für den Sport kurzfristig als begrenzt ein, merkte allerdings gleichzeitig auch an, dass die UBS mit Leichtathletik, Eishockey und Rad- sowie Motorsport andere Sponsoringschwerpunkte als den Fussball habe. Deshalb sei die mittelfristige Perspektive von den anstehenden Verhandlungen über künftige Verträge abhängig. Die UBS selber wolle den Umgang mit dem Sponsoring vorerst nicht kommentieren, da es dazu noch zu früh sei und momentan andere Themen Priorität hätten.

Zukunft der Credit Suisse als Sportsponsorin

Im September 2021 legte der Bundesrat eine umfassende Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes vor, in die er auch die Forderung von Pierre-André Page (svp, FR), die Ungleichbehandlung zwischen Sport- und Kulturvereinen bei der Mehrwertsteuer zu beheben, aufnahm. Folglich erachtete er die Motion in seiner Botschaft als erfüllt und beantragte deren Abschreibung. Stillschweigend folgten Nationalrat (in der Sondersession 2022) und Ständerat (in der Frühjahrssession 2023) diesem Antrag.

Mehrwertsteuer. Beseitigung der Ungleichbehandlung von Sport- und Kulturvereinen (Mo. 17.3657)
Dossier: Weiterentwicklung der Mehrwertsteuer in einer globalisierten Wirtschaft – Das Bundesratsgeschäft (BRG 21.019) und der Weg dahin

D'après Présence Suisse, la Suisse a gardé, en 2022, une image positive à l'internationale. Une étude réalisée auprès de 11'276 personnes dans 18 pays, montre notamment que l'impression générale donnée par la Suisse est très bonne, en comparaison à d'autres nations. Cependant, l'attitude de la Confédération face à la guerre en Ukraine lui a valu certaines critiques de la part des médias internationaux. La politique de neutralité a en particulier été écornée.
L'événement ayant attiré l'attention internationale sur la Suisse en 2021, à savoir la rencontre entre Vladimir Poutine et Joe Biden à Genève, reçus par le président de la Confédération Guy Parmelin, n'était plus qu'un lointain souvenir au moment de faire le bilan sur l'image de la Suisse à l'étranger en 2022. La guerre en Ukraine, qui a balayé les poignées de main aperçues à Genève, a également eu un effet sur la perception de la presse internationale envers la Confédération. Les prises de position helvétiques, notamment quant aux sanctions à prendre face à la guerre d'agression russe, ont suscité des critiques dans les médias étrangers. Au début de la guerre, la Suisse n'a pas immédiatement repris les sanctions européennes. La presse de différents pays a alors reproché à la Suisse de manquer de solidarité. Ensuite, quand Berne a repris l'intégralité des sanctions envers la Russie, certains médias ont déclaré que « la Suisse avait renoncé à sa neutralité ». Les échos étaient alors positifs, à l'image des déclarations de Joe Biden, qui clamait que « même la Suisse » (« even Switzerland ») participait aux sanctions. Néanmoins, la politique de neutralité s'est à nouveau retrouvée sous le feu des critiques lorsque la presse européenne l'a cataloguée comme un prétexte pour la Suisse afin de poursuivre ses intérêts économiques. Ces reproches ont émané suite aux hésitations quant au gel des avoirs des oligarques russes reposant dans les coffres-forts helvétiques. Enfin, la neutralité a été perçue comme une entrave à l'aide à l'Ukraine, en raison des blocages pour l'exportation de matériel de guerre. Ainsi, la neutralité constitue encore et toujours une « marque de fabrique de la Suisse », mais celle-ci est désormais plus controversée qu'auparavant, relève Présence Suisse dans la conclusion de son rapport.
De plus, au-delà des stéréotypes classiques des paysages de montagne, des montres et du chocolat, la Suisse est souvent reliée au secteur financier. En 2022, ce sont les « Suisse Secrets » qui ont fait grand bruit dans les médias étrangers. Présence Suisse relève cependant que cette affaire n'a vraisemblablement pas trop écorné l'image du pays. Enfin, un autre événement a fait les gros titres des journaux du monde entier : il s'agit de la retraite du joueur de tennis helvétique Roger Federer, considéré comme l'un des meilleurs ambassadeurs de la Suisse à travers le monde. Le rapport de Présence Suisse revient sur cet événement et tant d'autres, qui ont influencé, un peu, beaucoup, énormément, l'image de la Confédération à l'étranger en 2022.

Image der Schweiz im Ausland Präsenz Schweiz
Dossier: Image der Schweiz im Ausland – Präsenz Schweiz

Ende 2022 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament die Botschaft über die Verpflichtungskredite zur Unterstützung internationaler Sportgrossanlässe für die Jahre 2025–2029. Sportgrossanlässe, die hierzulande stattfinden, seien sowohl für den Sport als auch für die Gesellschaft von grosser Relevanz, begründete die Regierung die Kredite. Neben den finanziellen Auswirkungen – etwa durch das Sponsoring sowie durch die von den Besuchenden generierten Umsätze – hätten solche Ereignisse auch einen Einfluss auf das Image und die Wahrnehmung der Schweiz. Basierend auf dem SpoFöG beantragte die Landesregierung mit vorliegender Botschaft, in der Periode 2025 bis 2029 verschiedene Anlässe finanziell zu unterstützen, etwa die Weltmeisterschaften in Biathlon, Snowboard, Freestyle, Mountainbike, Eishockey und Ski-Alpin sowie die Special Olympics World Winter Games. Für diese Anlässe sollte der Bund Verpflichtungskredite von CHF 28.7 Mio. zur Verfügung stellen, CHF 18 Mio. sollen zudem für von Sportverbänden umgesetzte Sportfördermassnahmen, die mit den internationalen Sportgrossanlässen in Verbindung stehen, bereitgestellt werden. Damit ein Betrag ausgerichtet werden könne, müssten die zuständigen Verbände Subventionsverträge mit dem BASPO abschliessen, müssten sich die betroffenen Kantonen mindestens mit dem doppelten Beitrag an der Anlassfinanzierung beteiligen und müsse der Anlass mit Blick auf die Strategie für die Unterstützung von Sportgrossanlässen nachhaltig und umweltverträglich ausgestaltet sein.

Unterstützung von internationalen Sportgrossanlässen in den Jahren 2025–2029. Verpflichtungskredite (BRG 22.076)

Une nouvelle fois, l'encre a coulé dans la presse pour débattre de la participation de l'équipe de Suisse à la coupe du monde 2022 au Qatar. Après sa performance à l'Euro 2021, la Nati était attendue au tournant par ses fans, malgré le contexte pesant d'une compétition disputée dans un pays critiqué pour ses manquements en termes de droits humains. Pour la Nati, il s'agissait de faire abstraction de cela afin de se concentrer pleinement sur les performances sportives. Cependant, un autre élément a apporté son lot de discussions extra-sportives. Comme en 2018, le tirage au sort avait réuni la Suisse et la Serbie dans le même groupe. Cette rencontre a charrié avec elle des tensions inévitables entre les Suisses d'origine kosovare et les Serbes. En effet, certains d'entre eux, et des membres de leurs familles, ont vécu la guerre du Kosovo à la fin des années 90. Aujourd'hui encore, de fortes tensions subsistent entre les deux principales communautés du Kosovo, à savoir les Serbes et les Albanais. La Suisse y envoie d'ailleurs des militaires depuis 1999 dans le cadre de la KFOR, la mission de paix de l'OTAN au Kosovo. Lors de la rencontre entre Suisses et Serbes en 2018, une grosse polémique avait éclaté après que Xherdan Shaqiri et Granit Xhaka avaient célébré leurs buts en mimant l'aigle bicéphale, symbole de la communauté albanaise. Pour l'ASF, il s'agissait donc d'éviter cette fois-ci de telles polémiques, coûteuses tant financièrement – la FIFA veut à tout prix éviter que la politique ne se mêle au sport, et ne lésine pas sur les amendes pour cela – qu'en termes d'énergie – en 2018, la Suisse était passée à côté de son huitième de finale, qui avait suivi la polémique. Pour ce faire, une délégation de l'ASF a rencontré des collègues serbes en amont de la rencontre, accordant leurs violons sur le fait qu'ils souhaitaient « un match de foot, et rien d'autre ». Pourtant, il fallait s'attendre à des provocations, notamment venant de la presse serbe, selon Valon Behrami, joueur de la Nati en 2018 et lui aussi originaire du Kosovo. Sur le terrain, la Nati a fait ce qu'il fallait, s'imposant 3 buts à 2 pour se qualifier en huitième de finale. Si d'aigle bicéphale il n'y a eu, le capitaine et meilleur joueur de l'équipe Granit Xhaka a néanmoins été impliqué dans des échauffourées avec les Serbes. Après le coup de sifflet final, Xhaka a revêtu le maillot de son jeune coéquipier Ardon Jashari, selon lui pour le féliciter de sa participation au Mondial (Jashari n'a pas joué ce soir-là). Une provocation aux yeux des serbes, Jashari étant également le patronyme de l'un des principaux fondateurs de l'armée de libération du Kosovo (UÇK). Considéré comme un héros national par les Albanais, Adem Jashari est vu comme un criminel de guerre par les Serbes. Il a été abattu par ces derniers en 1998 avec une cinquantaine de membres de sa famille, a précisé le Temps. Obligée de justifier le geste du capitaine de la Nati, l'Association suisse de football s'en est tenue à la version de Xhaka, assurant que le message n'avait aucune connotation politique. En Suisse, les réactions sont restées assez faibles comparé à 2018. Tout au plus, la Weltwoche s'est fendue d'un article pour affirmer que Xhaka n'avait pas la stature d'un capitaine. D'autres ont pris sa défense, jugeant sa réaction peu surprenante, au vu de son histoire familiale. En effet, son père a été emprisonné et torturé pour avoir participé à une manifestation pacifique à Pristina au début des années 90.
Sur le rectangle vert, le parcours suisse s'est terminé sur un cuisant échec. En effet, le Portugal n'a fait qu'une bouchée des joueurs helvétiques en huitième de finale. Les Lusitaniens ont écrasé la Nati six buts à un.

L'équipe de Suisse à la coupe du monde 2022 au Qatar
Dossier: Nationale Identität: Debatte über die Fussballnationalmannschaft

Im Oktober 2022 veröffentlichte der Bundesrat den Bericht in Erfüllung eines Postulats Lohr (cvp, TG) zu den täglichen Sport- und Bewegungsaktivitäten im Kindes- und Jugendalter. Aus dem Bericht geht hervor, dass diese Aktivitäten gemäss dem Subsidiaritätsprinzip auf allen föderalen Ebenen erfolgen und sowohl von staatlichen als auch von privaten Akteuren angeboten werden. Die Sport- und Bewegungsaktivität von Kindern und Jugendlichen habe sich in der jüngeren Vergangenheit zwar erhöht, allerdings würden nicht alle Zielgruppen gleich gut erreicht. Zu den weniger gut erreichten Gruppen zählten unter anderem Minderjährige weiblichen Geschlechts, Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund sowie solche aus einem eher bewegungsfernen Umfeld. Um diese Personen vermehrt zu sportlichen Aktivitäten motivieren zu können, bestünden verschiedene Möglichkeiten, wie etwa den Schulsport zu stärken, J+S zu optimieren oder die Zugänglichkeit zu Sport- und Bewegungsräumen zu verbessern. Im internationalen Vergleich würden Kinder und Jugendliche in der Schweiz im Bereich Sport und Bewegung sehr aktiv gefördert – insbesondere durch J+S. Andere Länder verfügten über nationale Strategien und eine stärkere Einbindung der Schule, was in der Schweiz fehle respektive weniger stark der Fall sei. Würde man dies in der Schweiz ebenfalls einführen wollen, müssten Initiative und Umsetzung durch die Kantone geschehen, während der Bund lediglich eine unterstützende Funktion einnehmen könnte. Insgesamt stehe die Landesregierung hinter der Weiterentwicklung von Sportförderprogrammen und einer stärkeren Koordination auf nationaler Ebene. Eine nationale Strategie halte sie jedoch nicht für angezeigt. Eine verstärkte Vernetzung soll mittels der vorhandenen Ressourcen stattfinden.
Da der Bundesrat das Anliegen des Geschäfts mit der Publikation des Berichts als erfüllt erachtete, beantragte er dem Nationalrat im Rahmen des Berichts über Motionen und Postulate der eidgenössischen Räte im Jahr 2022 dessen Abschreibung.
Die grosse Kammer kam diesem Antrag in der Sommersession 2023 nach.

Tägliche Sport- und Bewegungsaktivitäten im Kindes- und Jugendalter (Po. 18.3846)

Anlässlich des 50-jährigen Jubiläums von J+S wurde im Sommer 2022 in Tenero ein nationales Jugendlager durchgeführt, an dem 560 Jugendliche teilnahmen. Bei 160 von ihnen handelte es sich um in der Schweiz lebende Flüchtlinge aus der Ukraine und anderen Ländern. Ebenfalls im Lager mit dabei waren Personen mit einer Behinderung. In seiner Medienmitteilung hob das BASPO die Integration als Ziel von J+S hervor. Fairplay, Teamgeist und Toleranz seien Werte, die Kindern und Jugendlichen im Rahmen gemeinsamer sportlicher Aktivitäten nähergebracht werden können, was wiederum die Entwicklung eines respektvollen Umgangs untereinander ermögliche, bei dem niemand aufgrund seiner Herkunft oder körperlicher Fähigkeiten ausgegrenzt werde.

Ukrainische Flüchtlinge im J+S-Sportlager in Tenero