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  • Grüne Partei der Schweiz (GPS)

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Der Bundesrat empfahl die Klimafonds-Initiative der SP und der Grünen in seiner Botschaft Ende Januar 2025 zur Ablehnung. Er wollte der Initiative weder einen direkten Gegenentwurf noch einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellen. Der Bundesrat verfolge zwar dieselbe Zielsetzung wie die Initiantinnen und Initianten – Netto-Null bis 2050 – möchte diese Marke jedoch mit anderen Mitteln erreichen. Die Volksinitiative, welche einen mit Bundesmitteln geäufneten Fonds für die Stärkung des Klimaschutzes und der Produktion einheimischer, nachhaltiger Energie schaffen möchte, gehe der Regierung zu weit, da dadurch entweder die Schuldenbremse geschwächt werden würde oder für die Generierung von Mehreinnahmen Steuererhöhungen vorgesehen werden müssten, welche Haushalte und Unternehmen belasten würden. Der Bundesrat wollte in der Folge auf den bereits eingeschlagenen Weg setzen: Insbesondere mit dem revidierten CO2-Gesetz, dem Klima- und Innovationsgesetz und dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien würden die zentralen Anliegen der Initiative bereits angegangen.

Eidgenössische Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)» (BRG 25.022)

Eine Umfrage der Presseagentur Keystone-SDA bei den sechs grössten Parteien der Schweiz deutete anfangs 2025 darauf hin, dass sich bei der finanziellen Entschädigung der Parteipräsidien seit einer ähnlichen Umfrage 2021 einzig bei den Grünen etwas verändert hatte: Deren Präsidentin Lisa Mazzone erhielt nach Parteiangaben eine jährliche Entschädigung von CHF 80'000, bei ihrem Vorgänger Balthasar Glättli waren es noch CHF 28'000 gewesen. Anders als Glättli – und alle anderen amtierenden Parteivorsitzenden – konnte Mazzone daneben nicht auf Einkünfte aus einer Parlamentstätigkeit zählen, da sie 2023 die Wiederwahl in den Ständerat verpasst hatte. Am höchsten fiel gemäss der neuen Umfrage wie schon 2021 die jährliche Entschädigung für Mitte-Präsident Gerhard Pfister aus (CHF 100'000); es folgten die SP (insgesamt CHF 80'000, also je CHF 40'000 für Co-Präsidentin Mattea Meyer und Co-Präsident Cédric Wermuth) sowie mit grossem Abstand die GLP, deren Präsident Jürg Grossen einzig eine Spesenentschädigung von CHF 2'500 pro Jahr erhielt. Die FDP, die 2021 noch einen Lohn von CHF 50'000 plus Spesen für ihre damalige Präsidentin Petra Gössi kommuniziert hatte, wollte nun keine Angaben zur Entschädigung von deren Nachfolger Thierry Burkart machen. Die SVP beschränkte sich wie 2021 auf die Aussage, ihr Präsident Marcel Dettling erhalte einzig eine Spesenentschädigung, deren Höhe die Partei nicht nannte.
Die Parteien wurden auch gefragt, wie der Arbeitsaufwand für das jeweilige Parteipräsidium einzuschätzen sei. Die GLP veranschlagte diesen auf rund 50 Prozent. Alle fünf anderen Parteien gaben an, der Zeitaufwand ihrer jeweiligen Vorsitzenden lasse sich kaum beziffern, übersteige aber jedenfalls ein reguläres Vollzeitpensum und erfordere eine sehr hohe Präsenz und Erreichbarkeit auch an Abenden und Wochenenden.

Entschädigung der nationalen Parteipräsidien 2025

Jahresrückblick 2024: Parteien

Die Wahrnehmung der Parteien in Öffentlichkeit und Medien war 2024 stark von ihrem Abschneiden bei kantonalen Wahlen, ihrer Positionierung zu Abstimmungsvorlagen und anderen politischen Themen sowie von parteiinternen Konflikten geprägt.

Die SVP hatte mit Abstand die höchste Präsenz in den Medien, insbesondere im Frühjahr (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Dies lag zum einen an der Wahl von Marcel Dettling zum neuen Parteipräsidenten. Zum andern sorgten Kontakte der neuen Spitze der JSVP zu Rechtsextremen für heftige Kontroversen. Auch das Verhältnis der Mutterpartei zum Rechtsextremismus wurde in der Presse verhandelt.
Bei den kantonalen Parlamentswahlen konnte die SVP als einzige Partei unter dem Strich zulegen, und zwar deutlich. In Glarus gewann sie zudem einen Regierungsratssitz hinzu. Weniger erfolgreich war die Partei an der Abstimmungsurne, acht der zwölf eidgenössischen Abstimmungsvorlagen gingen für sie verloren. Für Diskussionen sorgte dabei vor allem, dass sowohl bei der 13. AHV-Rente als auch bei der Renteninitiative und der BVG-Reform grosse Teile der SVP-Sympathisierenden entgegen der Parteiparole abstimmten. In den Medien und auch parteiintern kam deshalb die Frage auf, ob die SVP ihre Basis auf Dauer mit ihren aussen- und migrationspolitischen Kernthemen zufriedenstellen kann oder in der Sozialpolitik einen stärker linken Kurs einschlagen müsste. Mit der 2024 erfolgten Einreichung der «Nachhaltigkeitsinitiative» und der «Neutralitätsinitiative» sowie der Lancierung der «Grenzschutzinitiative» sorgte die SVP jedenfalls selber dafür, dass ihre Kernthemen auch künftig auf der politischen Agenda stehen werden.

Die SP konnte 2024 überdurchschnittlich viele Abstimmungssiege feiern: Bei neun der zwölf Abstimmungen stand sie auf der Siegerseite. Mit der 13. AHV-Rente fand dabei erstmals überhaupt eine linke Initiative zum Ausbau des Sozialstaats eine Mehrheit bei Volk und Ständen. Die Medien führten die Abstimmungserfolge unter anderem darauf zurück, dass die SP zusammen mit den Gewerkschaften ihrer bürgerlichen Konkurrenz bei der Kampagnenführung überlegen sei. Ein Wermutstropfen war für die SP die Ablehnung ihrer Prämienentlastungs-Initiative.
Inhaltlich machte die SP etwa auch mit einer Distanzierung von der Asylpolitik ihres Bundesrats Beat Jans und mit Forderungen nach einer Aufhebung der Schuldenbremse von sich reden. Auch die «Initiative für eine Zukunft» der Juso generierte viele Schlagzeilen. Für parteiinterne Kontroversen sorgte die Positionierung zum Konflikt im Nahen Osten; manche Stimmen sahen die SP dabei unter dem Einfluss antisemitischer Ideen.
Bei den kantonalen Parlamentswahlen konnte die SP unter dem Strich einige Sitze zulegen, ihr Wählendenanteil sank aber ganz leicht. In Uri und Schaffhausen büsste die Partei je einen Regierungsratssitz ein. Ausbauen konnte die Partei hingegen ihre Mitgliederbasis, im November vermeldete sie eine rekordhohe Zahl an Parteieintritten als Gegenreaktion zu den US-Wahlen.

Die FDP profilierte sich 2024 mit Forderungen nach einem raschen Ausbau des Armeebudgets und konsequenten Entlastungsmassnahmen in den anderen Bereichen des Bundeshaushalts. Für Schlagzeilen sorgten auch die freisinnigen Forderungen nach Verschärfungen in der Asylpolitik und ein Positionspapier zur Bildungspolitik, in denen die Presse einen gezielten Schwenk der Partei nach rechts als Reaktion auf die Niederlage bei den eidgenössischen Wahlen 2023 ortete. Elektorale Misserfolge gab es zunächst auch bei den kantonalen Wahlen 2024, bevor der FDP in der zweiten Jahreshälfte zumindest eine Stabilisierung gelang. Unter dem Strich blieb die Bilanz aber sowohl bei den Parlaments- als auch bei den Regierungsratswahlen negativ.
Bei sechs von zwölf Abstimmungsentscheiden fanden sich die Freisinnigen auf der Verliererseite; am schwersten wiegen dürften aus ihrer Sicht die Niederlagen bei der 13. AHV-Rente, der von den Jungfreisinnigen lancierten Renteninitiative, der BVG-Reform und dem Autobahnausbau.

Während die kantonalen Parlamentswahlen für die Mitte von Stabilität geprägt waren, konnte sie in Uri und im Jura je einen Regierungssitz dazugewinnen. Im Urner Regierungsrat hält sie nun gar eine absolute Mehrheit.
Die Abstimmungsbilanz fiel für die Mitte mit sechs Siegen und sechs Niederlagen gemischt aus, die parteieigene Kostenbremse-Initiative wurde deutlich abgelehnt. Dafür kamen ihre Zwillings-Initiativen zur Abschaffung der «Heiratsstrafe» bei den Steuern und der AHV zustande.
Parteipräsident Gerhard Pfister wiederholte verschiedentlich seine Vision, mit der Mitte einen «dritten Pol» in der Parteienlandschaft zu bilden. Die Medien interpretierten dies als Versuch, die Mitte stärker als sozialliberale Kraft zu etablieren und das konservative Erbe der CVP hinter sich zu lassen, orteten aber in der Fraktion starke Widerstände gegen einen solchen Kurs. Derweil strichen mehr als drei Jahre nach der nationalen Partei mit Obwalden und Uri auch die letzten beiden Kantonalparteien die Bezeichnung «CVP» aus ihrem Parteinamen.
Für mediales Aufsehen sorgte, dass die Mitte in einer Mitgliederbefragung die Unterstützung für eine Parteifusion mit der GLP auslotete; letztlich wurde die Idee wieder begraben.

Die Grünen machten zu Jahresbeginn am meisten Schlagzeilen, als es um mögliche Kandidaturen für das Parteipräsidium ging (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse). Letztlich wurde Lisa Mazzone konkurrenzlos gewählt.
Bei den kantonalen Parlamentswahlen mussten die Grünen von allen Parteien die deutlichsten Verluste hinnehmen. An der Abstimmungsurne wurde mit der Biodiversitäts-Initiative zwar ein grünes Anliegen abgelehnt, doch insgesamt konnten die Grünen neun Abstimmungssiege feiern – mit dem Ja zum Stromgesetz und dem Nein zum Autobahnausbau betrafen zwei davon auch ihre ökologischen Kernthemen. Die Grünen machten auch klar, dass in der direktdemokratischen Arena weiterhin mit ihnen zu rechnen ist: Nicht nur drohten sie bereits mit Referenden gegen das geplante Sparpaket des Bundes und gegen eine mögliche Aufhebung des Neubauverbots für Atomkraftwerke, sondern sie kündigten angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Parlament eine regelrechte «Referendumslegislatur» an.

Die GLP hatte im zwanzigsten Jahr ihres Bestehens mit einigen Widrigkeiten zu kämpfen. Bei den meisten kantonalen Parlamentswahlen büsste sie Wählendenanteile und Sitze ein. Immerhin konnte sie ihren Regierungsratssitz in Basel-Stadt verteidigen.
Der allgemeine Zustand der GLP wurde in Medienkommentaren meist negativ eingeschätzt: Die Themenkonjunktur spreche gegen sie, und Verankerung und Strukturen der GLP seien schwächer als bei ihren Konkurrentinnen. Den vor allem von ausserhalb der GLP aufgebrachten Gedankenspielen, mit der Mitte oder der FDP zu fusionieren, erteilte die Parteispitze eine Absage. Ihr Profil als europafreundlichste Partei pflegte die GLP, indem sie sich früh auf die Unterstützung eines neuen Vertragspakets mit der EU festlegte.
Am stärksten in die Schlagzeilen geriet die GLP aber im September (vgl. Abbildung 1 der APS-Zeitungsanalyse) mit dem «Fall Ameti». Nach einem kontroversen Social-Media-Post der Zürcher Stadtparlamentarierin wurde ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. In Öffentlichkeit und Medien wurde die Partei für diese Reaktion unterschiedlich beurteilt. Manche Kommentare sahen den Fall auch als Ausdruck eines umfassenderen Richtungsstreits in der Partei.

Zu den relativ stark beachteten Ereignissen bei den Kleinparteien gehörte die Gründung der Revolutionären Kommunistischen Partei. Mit Aufrecht Schweiz gelang im Thurgau zudem erstmals einer aus den Covid-19-Protesten hervorgegangenen Gruppierung die Wahl in ein Deutschschweizer Kantonsparlament.

Im Übrigen bestätigte sich 2024 die Faustregel, dass Nachwahljahre für die Parteizentralen «Flugjahre» (NZZ) sind: Bei der SVP, der SP, der FDP, der GLP und der EVP kam es zu personellen Wechseln an der Spitze des Generalsekretariats, bei den Grünen wurde ein solcher für 2025 angekündigt.

Im Berichtsjahr wurden erstmals gemäss Transparenzgesetzgebung die Einnahmen der Parteien veröffentlicht. Demnach floss am meisten Geld zur SP, mit deutlichem Abstand gefolgt von SVP, FDP, Mitte, Grünen und GLP. Allerdings herrschte Einigkeit, dass diese Zahlen nur beschränkt aussagekräftig sind, weil Abstimmungskampagnen des bürgerlichen Lagers meist über Verbände oder Komitees statt über die Parteizentralen finanziert werden und zudem die Einnahmen kantonaler Parteisektionen sowie Spenden an einzelne Kandidierende bei Wahlen nicht in den veröffentlichten Zahlen enthalten sind.

Jahresrückblick 2024: Parteien
Dossier: Jahresrückblick 2024

Die Grünen im Jahr 2024: Kurzüberblick

Die Grünen standen gleich zu Jahresbeginn relativ stark im Fokus der Medien, als es um mögliche Kandidaturen für die Nachfolge von Balthasar Glättli im Parteipräsidium ging. Letztlich wurde Lisa Mazzone dann konkurrenzlos gewählt. Unterschiedlich wurde in den Medien beurteilt, wie schwer die Hypothek wiegen werde, dass Mazzone nach ihrer Nichtwiederwahl als Ständerätin nicht Teil der Bundeshausfraktion ist.
Bei den sieben kantonalen Parlamentswahlen des Jahres setzte sich der seit 2022 anhaltende Krebsgang der Grünen mit wenigen Ausnahmen fort: Insgesamt mussten sie von allen Parteien die deutlichsten Verluste beim Wählendenanteil hinnehmen, gemäss einer nach Kantonsgrösse gewichteten Berechnung des Tages-Anzeigers sank dieser in den sieben Kantonen durchschnittlich um 1.5 Prozentpunkte. Den Sitzverlusten in AG (-4), SG (-3), SH (-2) und TG (-1) stand einzig in SZ ein Sitzgewinn gegenüber. Schweizweit stehen die Grünen damit bei 249 Mandaten in den Kantonsparlamenten, neun weniger als im Vorjahr; sie sind damit weiterhin die fünftstärkste Partei. Unverändert blieb ihre Vertretung in den Kantonsregierungen: Die Grünen hatten 2024 keinen ihrer schweizweit sieben Regierungsratssitze zu verteidigen, ihre Kampfkandidaturen in AG, BS, JU, SG und TG scheiterten. Auch das nationale Wahlbarometer von Sotomo ermittelte Ende 2024 für die Grünen ein Minus; sie kamen hier auf einen Wählendenanteil von 9.3 Prozent gegenüber 9.8 Prozent bei den Nationalratswahlen 2023.
Besser lief es für die Partei an der Abstimmungsurne. Keine andere Partei hatte 2024 eine bessere Abstimmungsbilanz vorzuweisen als die Grünen, die bei insgesamt neun der zwölf eidgenössischen Vorlagen auf der Siegerseite standen und angesichts ihrer Stimmfreigabe auch bei der EFAS-Gesundheitsreform keine Niederlage erlitten. Mit dem Nein zur Biodiversitäts-Initiative wurde zwar ein grünes Anliegen abgelehnt, doch nebst den gewonnenen renten- und mietpolitischen Vorlagen konnten sie beim Ja zum Stromgesetz und beim Nein zum Autobahnausbau auch in ihren ökologischen Kernthemen zwei Siege feiern. Letzteren nahmen sie zum Anlass, um einen Angebotsausbau und Tarifsenkungen für den öffentlichen Verkehr zu fordern. Die Grünen machten auch klar, dass in der direktdemokratischen Arena weiterhin mit ihnen zu rechnen ist: Sie drohten nicht nur mit Referenden gegen das geplante Sparpaket des Bundes und gegen eine mögliche Aufhebung des Neubauverbots für Atomkraftwerke, sondern kündigten angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Parlament eine regelrechte «Referendumslegislatur» an. Wegen des Rechenfehlers bei den AHV-Prognosen ergriffen die Grünen zudem zusammen mit den SP-Frauen eine Abstimmungsbeschwerde gegen die Abstimmung über die AHV 21, die vom Bundesgericht jedoch abgelehnt wurde.

Die Grünen im Jahr 2024: Kurzüberblick
Dossier: Kurzüberblick über die Parteien im Jahr 2024

Le 7 janvier 2025, la récolte de signatures pour l'initiative populaire «Pour des grandes entreprises responsables – pour la protection de l’être humain et de l’environnement» a été lancée par la Coalition pour des multinationales responsables, quatre ans après l'échec d'une première initiative poursuivant le même but et trois ans après l'entrée en vigueur du contre-projet du Conseil fédéral. Le nouveau comité d'initiative, composé de 27 personnalités politiques issues du Centre, du PS, des Vert-e-s, du PLR et du PCS, d'entrepreneuses et entrepreneurs et de responsables d'ONG, a relancé le débat après l'introduction de nouvelles directives au sein de l’Union européenne (UE), en particulier la Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), adoptée au printemps 2024 par le Parlement européen. Dans un «Appel» lancé en juin 2024 en faveur d’un prompt rehaussement des directives suisses, la possibilité de relancer une initiative avait déjà été énoncée, dans le cas où le Conseil fédéral ne se conformait pas rapidement aux mesures prises par l'UE.
Les objectifs de la nouvelle initiative sont similaires à ceux invoqués dans la précédente, c'est-à-dire l'obligation pour les multinationales de se conformer aux normes environnementales et aux droits humains de l'ONU et de l'OCDE. Toutefois, la cible de l'initiative est désormais plus clairement définie. Le texte doit concerner les multinationales dont le chiffre d'affaires dépasse CHF 450 millions ou ayant plus de 1000 collaboratrices et collaborateurs de se conformer aux normes environnementales et aux droits humains. Pour les secteurs les plus risqués tels que le commerce de matières premières, le texte s'applique également à de plus petites entreprises, dès CHF 40 millions de chiffre d'affaires ou 250 collaboratrices et collaborateurs. Cette mise en conformité se déroule en trois étapes : premièrement la détermination des risques, ensuite la prise de mesures adéquates, et finalement la présentation de rapports sur les effets des mesures prises. Par ailleurs, la surveillance doit être effectuée par une entité indépendante, habilitée à prendre des sanctions.
Dans la presse, l'heure était aussi aux premières réactions. Si le parti du Centre est largement représenté dans le comité, l'initiative ne fait pourtant pas l'unanimité dans ses rangs. Selon Benjamin Roduit (centre, VS) dans Le Temps du 8 janvier 2025, l'initiative souffre d'un mauvais timing : «Elle arrive beaucoup trop tôt après la dernière votation. Nous devrions nous laisser le temps de voir comment le contre-projet adopté déploie ses effets (...)». Du côté d'Economiesuisse, Erich Herzog estime, dans la NZZ am Sonntag du 15 décembre 2024, qu'avec l'évolution de la politique industrielle à l'échelle internationale, l'UE pourrait à l'avenir revoir sa position et alléger certaines mesures bureaucratiques. Il a ainsi appelé à un maintien d'un cadre réglementaire souple : «Um weiterhin stark zu bleiben, muss die Schweiz Kompatibilität und Flexibilität unter einen Hut bringen».

Eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» (Konzernverantwortungsinitiative)

Le Groupe des Vert-e-s a déposé une motion pour forcer le Conseil fédéral à se retirer immédiatement du Traité sur la Charte de l'énergie. Afin d'étayer la logique derrière cette proposition de retrait, Raphaël Mahaim (verts, VD) a expliqué que de nombreux pays européens comme la France, l'Allemagne, l'Espagne, la Slovénie, ou encore les Pays-Bas, avaient déjà acté ou annoncé leur retrait de la Charte sur l'énergie qui ne répondrait plus à l'urgence climatique actuelle.
De son côté, le Conseil fédéral a précisé qu'il avait mis en pause les négociations afin d'attendre la nouvelle version du Traité sur la Charte de l'énergie afin de se prononcer. Il propose donc de rejeter la motion afin de permettre au gouvernement d'étudier le nouveau contexte international et les options pour la Suisse.
La motion a été classée car elle n'a pas été examinée dans un délai de deux années.

Unverzügliche Massnahmen zum Ausstieg aus dem Energiecharta-Vertrag (Mo. 22.4487)
Dossier: Energiechartavertrags

Mitte Dezember 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur AVEG-Revision, durch welche einem GAV unterstellte Arbeitnehmende und Arbeitgebende künftig die Beiträge an die Vollzugskosten des GAV in den Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen einsehen können. Die Vorlage entsprang einer überwiesenen Motion der WAK-NR, welche unter anderem verlangte, dass die paritätischen Kommissionen ihre Jahresberichte publizieren. Bei der Umsetzung der Motion entschied sich der Bundesrat für ein Einsichtsrecht der Betroffenen anstelle der geforderten Veröffentlichung der Jahresberichte, da Letztere die Wirtschaftsfreiheit der paritätischen Kommissionen und den Grundsatz der Verhältnismässigkeit verletzen könnte.

Die Vernehmlassung hatte von Ende Januar bis Anfang Mai 2024 gedauert und war gemeinsam mit einer anderen AVEG-Revision zur Umsetzung einer überwiesenen Motion Ettlin (mitte, OW; Mo. 20.4738) durchgeführt worden. Auf den Entwurf zur Umsetzung der Kommissionsmotion hatten sich 58 Stellungnahmen bezogen. Die grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden – darunter 18 Kantone, die Grünen, die SP und der Grossteil der Dachverbände der Wirtschaft – hatte die Vorlage unterstützt, da sie dem «legitime[n] Bedürfnis der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden zu erfahren, wie ihre Beiträge verwendet werden», nachkomme, ohne zu stark in die Tätigkeit der paritätischen Kommissionen einzugreifen. Der Kanton Genf hatte die Vorlage abgelehnt, da Betroffene bereits nach geltendem Recht Einsicht nehmen könnten. Der Kanton Luzern hatte sich ablehnend zur Revision geäussert, da er einen «administrative[n] Mehraufwand» befürchtete. Die SVP hatte zwar die Stossrichtung der Revision begrüsst, sah jedoch «über die Vorlage hinaus weitere[n] Handlungsbedarf» und forderte analog zur Motion die Offenlegung der Jahresrechnung. Zehn Vernehmlassungsteilnehmende hatten schliesslich den Umstand kritisiert, dass die beiden Motionen, obschon sie im Parlament unabhängig voneinander überwiesen worden waren, nun gemeinsam beraten würden, und forderten deren Trennung. Diesem Anliegen war der Bundesrat im Anschluss an die Vernehmlassung nachgekommen.

Bundesgesetz über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Einsicht in die Jahresrechnung der für die gemeinsame Durchführung verantwortlichen Organe. Änderung (BRG 24.097)

Lors de leur assemblée des délégués, les Vert-e-s se sont opposés fermement à la construction de tout nouvelle centrale nucléaire. Le parti a adopté une résolution en ce sens. Mais surtout, il a annoncé dans un communiqué de presse, que si le ministre de l'énergie Albert Rösti maintenait sa volonté d'autoriser la construction de nouvelles centrales nucléaires, le parti écologiste n'hésiterait pas à prendre la tête d'une alliance pour lancer un référendum.

Les Vert-e-s s'opposent à la construction de nouvelles centrales nucléaires
Dossier: Aufhebung des Verbots, Rahmenbewilligungen für Kernkraftwerke zu erteilen oder Verlängerung ihrer Nutzungsdauer

Mitte Oktober 2024 veröffentlichte die WBK-SR den Ergebnisbericht zur Vernehmlassung zum von ihr erarbeiteten Alternativmodell zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung. Im Unterschied zum ersten, von der WBK-NR in Erfüllung einer eigenen parlamentarischen Initiative ausgearbeiteten Entwurf, der vom Bund eine Kostenbeteiligung an den familienexternen Kinderbetreuungskosten der Eltern forderte, sah das Alternativmodell die Einführung einer Betreuungszulage im Rahmen des Familienzulagengesetzes vor. Die Betreuungszulage würde somit über Beiträge der Arbeitgebenden und allenfalls auch der Arbeitnehmenden finanziert. Mit Ausnahme der Förderbeiträge für die Programmvereinbarungen wären die Ausgaben für den Bund somit haushaltsneutral. Im Unterschied zum Entwurf der WBK-NR verzichtete die WBK-SR in ihrem Entwurf zudem darauf, Massnahmen zur Verbesserung der Qualität der externen Kinderbetreuung in die Programmvereinbarungen aufzunehmen, da solche Massnahmen vorderhand in die Kompetenz der Kantone und Gemeinden fielen.
In der Vernehmlassung zum Alternativmodell äusserten sich neben 25 Kantonen und elf Parteien auch 20 Wirtschaftsverbände, über 50 Organisationen im Bereich der Kinderbetreuung und weitere interessierte Kreise, darunter insbesondere Frauen-, Kinder- und Familienorganisationen sowie Organisationen für Menschen mit Behinderungen. Der Ergebnisbericht zeigte ein deutlich gemischteres Bild der Reaktionen im Vergleich zum ersten, von der WBK-NR erarbeiteten Vernehmlassungsentwurf, welcher auf überwiegende Zustimmung gestossen war.

Von den Parteien stellten sich die EVP, die GLP sowie die Mitte (inklusive Mitte Frauen und Junge Mitte) im Grunde hinter den Entwurf, lehnten teilweise aber die vorgeschlagene Finanzierung ab. Die FDP und die SVP lehnten die Erarbeitung einer Vorlage zur Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung im Grundsatz ab – so auch den neuen Entwurf – während sich die FDP-Frauen, die Grünen, die SP und die SP Frauen explizit gegen das nun präsentierte Modell stellten, dem ursprünglichen Modell jedoch positiv gegenüberstanden. Trotz ihrer Unterstützung der Vorlage forderten die GLP und die Mitte Frauen ebenfalls eine Rückkehr zu einer Finanzierung durch den Bund. Während die GLP eine reine Bundesfinanzierung bevorzugte, sprach sich die Mitte für eine gemischte Finanzierung durch Arbeitnehmende, Arbeitgebende und die Kantone aus, während sich die SP und die SP Frauen gegenüber einer paritätischen Finanzierung durch Arbeitgebende und den Bund offen zeigten. Nicht zuletzt forderten die Grünen, die SP (inklusive Frauen) sowie die Mitte Frauen, den Geltungsbereich nicht auf Kinder bis zum Ende des 7. Lebensjahres zu beschränken, sondern bis zur Vollendung des 12. Jahres auszudehnen, da auch im Primarschulalter noch Betreuungsbedarf für die Kinder bestehe. Diese Forderung wurde auch von einem Grossteil der Interessenorganisationen eingebracht. Die Beschränkung der Betreuungszulage auf die institutionelle Betreuung hingegen wurde abgesehen von der SVP von den Parteien entweder nicht kommentiert oder gar explizit begrüsst.

Von den 25 Kantonen stellten sich deren 12 im Grunde hinter den von der zuständigen Kommission der Kantonskammer ausgearbeiteten Entwurf. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden stand der Vorlage als dreizehnter Kanton zwar ebenfalls positiv gegenüber, betonte jedoch, dass demjenigen Modell Vorrang gegeben werden sollte, das politisch mehrheitsfähiger sei und dem Sinne der zugrunde liegenden parlamentarischen Initiative besser entspreche. Die verbleibenden 12 stellungnehmenden Kantone stellten sich gegen den neuen Entwurf, teilweise da sie das erste Modell bevorzugten. Das Modell mit Bundesbeteiligung hatten in der ersten Vernehmlassung zum Geschäft 23 von 26 stellungnehmende Kantonen unterstützt. Auch unter denjenigen Kantonen, die sich explizit zur Finanzierungsfrage äusserten, stellte sich lediglich eine Minderheit hinter die vorgeschlagene Finanzierung über die Arbeitgebendenbeiträge (BS, GL, NW, SH und ZH). Weitere sieben Kantone präferierten eine Mischfinanzierung durch zusätzliche Bundesbeteiligung und forderten in einzelnen Fällen auch dazu auf, die Arbeitnehmenden in die Pflicht zu nehmen. Sechs weitere Kantone sahen ausschliesslich den Bund in der Finanzierungspflicht (AG, GE, NE, SO, TI und VD). Mehrheitlich positiv äusserten sich die Kantone hingegen zur Möglichkeit, die Betreuungszulage über die Familienausgleichskassen zu entrichten; der mutmassliche administrative Aufwand wurde als vertretbar eingeschätzt.

Unter den Wirtschaftsverbänden fand sich kaum Unterstützung für das vorgelegte Alternativmodell, das in erster Linie durch deren Mitglieder finanziert würde. Eine solche Finanzierung wurde von Arbeitgebendenverbänden klar abgelehnt, so auch vom Schweizerischen Arbeitgeberverband, der die Vorlage ansonsten im Grunde unterstützte. Zehn Wirtschaftsverbände, darunter economiesuisse, lehnten die Vorlage grundsätzlich ab. Nicht zuletzt brachten einige dieser Akteure vor, dass sie die Kantone und Gemeinden in der Finanzierungspflicht sehen. Acht weitere Verbände, unter anderem der SGV, SGB, Travail.Suisse und Gastro.Suisse, betonten, dass sie einem anderen Modell als dem nun vorgelegten zustimmen würden, wobei sie sich teilweise auf die nationalrätliche Vorlage bezogen.

Obwohl auch die Mehrheit der Organisationen und interessierten Kreise die Vorlage grundsätzlich unterstützte, zeigten sich nur wenige mit der vorgeschlagenen Finanzierung einverstanden. Während sich etwa Alliance Enfance, Kinderschutz Schweiz und Pro Juventute für eine alleinige Finanzierung durch den Bund aussprachen, befürworteten unter anderem kibesuisse und verschiedene eidgenössische Kommissionen (EKFF, EKF, EKKJ) eine geteilte Finanzierung zwischen Arbeitgebenden und Bund. Die EKFF stellte sich zudem explizit gegen eine Mitfinanzierung durch die Arbeitnehmenden. Auch erachteten viele Interessenorganisationen, aber auch die SP, die Mitte Frauen und der SGB, die vorgeschlagene Höhe der Zulage als zu tief – der Entwurf der WBK-SR sah einen Mindestbetrag der monatlichen Zulage von CHF 100 pro Kind und Betreuungstag vor. Zudem forderten weitgehend dieselben Kreise eine starke Erhöhung der Betreuungszulage für Kinder mit Behinderungen, wobei nicht selten auch eine einkommensabhängige und an den tatsächlichen Betreuungskosten orientierte finanzielle Unterstützung gefordert wurde.

Die Interessenorganisationen begrüssten ebenso wie die Mehrheit der restlichen Vernehmlassungsteilnehmenden die drei mit Programmvereinbarungen unterstützten Förderbereiche, wovon diejenigen zur frühen Förderung von Kindern und zur Schaffung zusätzlicher institutioneller Betreuungsplätze bereits bestehen und derjenige zur Schaffung von Plätzen für Kinder mit Behinderungen neu eingeführt werden soll. Darüber hinaus forderten sie, ebenso wie elf Kantone und verschiedene Parteien (Grüne, SP, EVP, Mitte Frauen), die Wiederaufnahme des Förderbereichs Qualität. Dabei vertraten die Interessenorganisationen die Position, dass nur qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsangebote in Anspruch genommen würden und sich somit nur diese positiv auf die Erwerbstätigkeit von Eltern auswirken können. Nicht zuletzt forderte die Mehrheit der Organisationen und interessierten Kreise zusätzliche Mittel für die Programmvereinbarungen, wobei sie Sukkurs erhielten von der SP, den Mitte Frauen, den Grünen, dem SGB und einigen Kantonen (AR, BL, BS, FR, OW, SO, TI, VD).

Nach Vorliegen der Vernehmlassungsergebnisse machte sich die WBK-SR daran, ihren Entwurf zu finalisieren, um ihn daraufhin ihrem Rat zur Beratung vorzulegen.

Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung (Pa.Iv. 21.403)

Im Oktober 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente. Die Volksinitiative war im März 2024 von Volk und Ständen angenommen worden, wobei der Initiativtext keine konkreten Angaben zur Kostendeckung der Zusatzrente enthielt. Der Bundesrat schrieb in seiner Botschaft, «dass die 13. Altersrente nicht über längere Zeit durch die bisherigen Mittel der AHV finanziert werden kann», weswegen er vier Finanzierungsvorschläge ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt habe. Alle Varianten sahen eine Erhöhung der Beitragssätze vor, die teilweise mit einer zusätzlichen Erhöhung der Mehrwertsteuer kombiniert würden. Zudem soll der Bundesbeitrag an die AHV reduziert werden, damit die Bundesfinanzen durch die Finanzierung nicht noch mehr in Schieflage gerieten. Dieser Ausfall des Bundesbeitrags werde je nach Variante unterschiedlich über die Lohnbeiträge, die Mehrwertsteuer oder das AHV-Vermögen kompensiert. Weiter soll die 13. AHV-Rente – analog zur Forderung der überwiesenen Motion Stark (svp, TG; Mo. 24.3221) – erstmals im Dezember 2026 und anschliessend jährlich in toto ausbezahlt und bei der Berechnung der EL nicht berücksichtigt werden.

Die Vernehmlassung fand von Ende Mai 2024 bis Anfang Juli 2024 statt, wobei insgesamt 100 Stellungnahmen (26 Kantone, 7 Parteien, 67 Organisationen und Weitere) eingereicht wurden. Die Vernehmlassungsteilnehmenden waren damit einverstanden, dass die 13. AHV-Rente bei der Berechnung der EL unberücksichtigt bleiben soll. Den angedachten Fahrplan, wonach die 13. AHV-Rente fristgerecht im Jahr 2026 zum ersten Mal ausbezahlt werden soll, beurteilten sechzehn Kantonen (AR, BL, FR, GE, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SO, SZ, TI, VS, ZG, ZH) «als äusserst knapp». Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden sprach sich für eine jährliche Auszahlung aus; drei Kantone (FR, SG, SZ), die SP60+, der SGV sowie sieben weitere Organisationen und Interessierte befürworteten jedoch eine monatliche Auszahlung, da diese administrativ einfacher zu handhaben sei oder «weil Rentnerinnen und Rentner mit finanziellen Schwierigkeiten dadurch stärker entlastet würden», so beispielsweise die Stellungnahme des Kantons St. Gallen. Für viel Diskussionsstoff sorgten die verschiedenen Finanzierungsvarianten, denn obschon «[d]er Bedarf an zusätzlichen Einnahmen zur Finanzierung der 13. Altersrente [ ... ] grundsätzlich anerkannt» wurde, gingen hier die Meinungen teils weit auseinander. Während die Mitte und die SP betonten, dass möglichst schnell eine Finanzierungsmöglichkeit für die 13. AHV-Rente gefunden werden müsse, verlangten FDP, GLP und SVP sowie zwei Dachverbände der Wirtschaft (SGV und KFMV), dass die Finanzierung «im Rahmen der nächsten AHV-Reform» erfolgen müsse. Aus diesem Grund forderten einige Vernehmlassungsteilnehmende – darunter zwei Kantone (TG, OW), die FDP und einige Verbände – die vorliegende Finanzierungsvorlage vollständig abzulehnen und einen gänzlich neuen Weg einzuschlagen. Viel Kritik erntete in der Vernehmlassung die Senkung des Bundesbeitrags an die AHV: Die Kosten würden so zu stark auf die Bevölkerung abgewälzt und der Bund entziehe sich seiner Verantwortung. Die Vernehmlassungsteilnehmenden, bei denen der Vorschlag auf offene Ohren stiess, begründeten ihre Unterstützung mit dem wachsenden Defizit der Bundesfinanzen. Die Finanzierung über eine reine Erhöhung der Lohnbeiträge fand einzig im linken Lager Anklang, wurde aber von sämtlichen Kantonen und von der Grossmehrheit der weiteren Vernehmlassungsteilnehmenden abgelehnt, «weil dabei ausschliesslich die erwerbstätige Bevölkerung zur Kasse gebeten» würde. Die Finanzierungsvariante, welche eine Erhöhung der AHV-Beitragssätze und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer vorsah, erhielt hingegen viel Zuspruch: Dabei würde die 13. AHV-Rente generationenübergreifend finanziert und die Arbeitnehmenden nicht überproportional finanziell belastet. Ein Grossteil der teilnehmenden Wirtschaftsverbände zeigte sich mit allen vorgeschlagenen Finanzierungsvarianten unzufrieden und forderte «eine ausschliessliche Erhöhung der Mehrwertsteuer». Dies schone die Wirtschaft und verteile die Kosten auf die gesamte Gesellschaft. Einige Parteien wollten bei der Finanzierung alternative Wege gehen. So machten sich beispielsweise die Mitte, die EVP und die Grünen für eine Finanztransaktionssteuer stark.

Der Bundesrat entschied sich schliesslich in seiner Botschaft dazu, keinen der unterbreiteten Finanzierungsvorschläge weiterzuverfolgen und wählte stattdessen eine alleinige Erhöhung der Mehrwertsteuer für die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Konkret wolle «der Bundesrat den Normalsatz um 0.7 Prozentpunkte, den reduzierten Satz um 0.2 Prozentpunkte und den Sondersatz für Beherbergungsleistungen um 0.4 Prozentpunkte» erhöhen. Da für eine Änderung der Mehrwertsteuer die BV angepasst werden müsse, werde die Stimmbevölkerung über die Erhöhung in einer Volksabstimmung entscheiden. An der Senkung der Bundesbeiträge an die AHV, die in der Vernehmlassung auf viel Kritik gestossen war, hielt der Bundesrat fest. Diese sollen aber nur von 20.2 Prozent auf 19.5 Prozent und nicht wie ursprünglich vorgesehen auf 18.7 Prozent gesenkt werden. Bei den Modalitäten bezüglich der Auszahlung der 13. AHV-Rente gab es keine Überraschungen: Die Rente soll wie geplant im Dezember 2026 das erste mal und danach jährlich ausbezahlt und bei der Berechnung der EL nicht berücksichtigt werden.

Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente (BRG 24.073)

De nombreuses entreprises, notamment des PME, sont victimes de la hausse des prix de l'énergie qui impacte significativement leurs coûts de production. Selon le groupe des Vert-e-s, cette situation est encore plus délicate pour les gros consommateurs d'électricité sur le marché libre. Il préconise donc un assouplissement des règles afin de permettre à ces gros consommateurs de revenir à l'approvisionnement de base. Plusieurs conditions seraient introduites pour permettre ce retour à l'approvisionnement de base. Premièrement, un préavis de deux années serait imposé. Le retour à l'approvisionnement ne serait donc pas immédiat, mais différé dans le temps. Deuxièmement, les entreprises concernées devraient s'engager à soit acheter, soit produire de l'énergie renouvelable. Troisièmement, ces consommateurs devraient rester sur une période déterminée dans l'approvisionnement de base.
Dans sa réponse, le Conseil fédéral a indiqué que les prix de l'énergie avaient largement baissé, notamment en comparaison avec les records de l'année 2022. De plus, il a rappelé que les entreprises qui ont opté pour le marché libre ont profité des opportunités offertes par ce dernier mais doivent, en contrepartie, en supporter les risques. Il a également précisé qu'un retour à l'approvisionnement de base entraînerait des problèmes d'exécution, notamment pour la planification des gestionnaires de réseau, ainsi que des «effets indésirables».
La motion a finalement été classée, faute d'un examen dans le délai imparti.

Hausse des prix de l'électricité. Soutenir les PME en leur permettant de revenir à l'approvisionnement de base (Mo. 22.4213)

Nicht weniger als 13 Vorstösse und drei parlamentarische Initiativen wurden in der Herbstsession 2024 eingereicht, um dem Problem der missbräuchlichen Unterschriftensammlungen Herr zu werden. Ausgangspunkt der Vorstösse war ein Bericht des Tages-Anzeigers Anfang September 2024, in dem von «umfangreichen Fälschungen beim Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden» die Rede war. Mutmasslich sollen Firmen, die Unterschriften gegen Bezahlung sammeln, betrogen haben. Zwar wurde dieser Missbrauch bei den Nachkontrollen in den Gemeinden bemerkt – nicht existierende Adressen; Unterzeichnende, die gar nicht in der entsprechenden Gemeinde wohnen; falsche Geburtsdaten oder mehrmaliges Unterzeichnen fallen bei den Kontrollen auf, was bei der Schlussauszählung zu zahlreichen ungültigen Unterschriften führt. Dennoch ging der Tages-Anzeiger davon aus, dass ein Grossteil der gefälschten Unterschriften wohl nicht entdeckt würde und sprach folglich von einem «Fiasko für unsere Demokratie». In der Folge nahmen zahlreiche Medien die Geschichte auf und berichteten von Problemen vor allem in der Westschweiz. Die Medien fragten sich, ob bereits eingereichte Initiativen ohne die missbräuchlichen Unterschriften vielleicht nicht zustandegekommen wären. Gefordert wurde zudem eine rasche Einführung von E-Collecting und es wurde darüber diskutiert, ob dadurch das Vertrauen in die Institutionen Schaden nehme.

Die Probleme, die bezahlte Unterschriftensammlungen mit sich bringen, waren freilich schon früher im Parlament diskutiert worden: Einer parlamentarischen Initiative von Léonore Porchet (gp, VD), die ein Verbot von bezahlten Unterschriften verlangt hätte, hatte der Nationalrat im Frühling 2023 keine Folge gegeben; einer Verfassungsänderung des Kantons Neuenburg, mit der ebenfalls ein solches Verbot hätte eingeführt werden sollen, verweigerte das Parlament im August 2023 die Genehmigung; in der Herbstsession 2021 hatte der Nationalrat zwei Motionen versenkt, die ebenfalls ein Bezahlverbot (Motion Reynard, sp, VS; Mo. 20.3015) bzw. Massnahmen gegen Betrug beim Unterschriftensammeln (Motion Hurni, sp, NE: Mo. 19.4431) gefordert hatten. Schliesslich sprach sich der Nationalrat noch im Mai 2024 gegen die in einer parlamentarischen Initiative von Nadine Masshardt (sp, BE) vorgebrachte Idee aus (Pa.Iv. 23.422), eine Offenlegungspflicht hinsichtlich Finanzierung von Unterschriftensammlungen einzuführen – eine Forderung, die bereits im Rahmen des Gegenvorschlags zur Transparenzinitiative verworfen worden war. Die Begründungen gegen die verlangten Verschärfungen waren dabei die Befürchtung einer Überregulierung der direkten Demokratie, das Vertrauen in die Mündigkeit der unterschreibenden Bürgerinnen und Bürger oder ein gewisser Pragmatismus, dass fälschlicherweise abgegebene und nicht entdeckte, gefälschte Unterschriften in einer Volksabstimmung korrigiert werden könnten.

Auch die Bundeskanzlei war schon früher tätig geworden und hatte laut ihren Medienmitteilungen vom 10. und vom 25. September bereits 2022 Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht und diese laufend mit weiteren Verdachtsfällen ergänzt, die über die Jahre von den Kantonen gemeldet worden waren. Es bestehe der Verdacht, dass von den Behörden als ungültig erkannte Unterschriften gefälscht worden seien; es gehe dabei um «rund 950 mutmasslich gefälschte Unterschriften aus sechs Kantonen für fünf verschiedene Volksinitiativen». Die BK wollte aber aktuell von weiteren Massnahmen, wie etwa einer Sistierung laufender Unterschriftensammlungen oder einer Nachkontrolle zustandegekommener Volksinitiativen, absehen, da keine «belastbaren Indizien» vorlägen, mit denen gezeigt werden könne, dass Volksbegehren dank gefälschter Unterschriften die Unterschriftenhürden übersprungen hätten.

Der Bundesrat gab in einer eigenen Medienmitteilung dazu bekannt, dass die «Unterschriftensammlung im Gesetz bewusst niederschwellig ausgestaltet» sei und pragmatisch geregelt bleiben solle. Es sei aber ein runder Tisch geplant, an dem Massnahmen diskutiert werden sollten, mit denen Unterschriftenfälschungen vermieden werden könnten. Ein Vorschlag war etwa, dass Sammlerinnen und Sammler auf den Unterschriftenbögen vermerkt werden müssen.

Dies reichte den Fraktionen von SP, GP und GLP sowie einzelnen Mitgliedern von Mitte und FDP freilich nicht. Mit den eingangs erwähnten elf Motionen, zwei Postulaten und drei parlamentarischen Initiative wollen sie den Missbräuchen einen Riegel schieben. Gefordert wurde dabei eine Bewilligungspflicht des gewerbemässigen Unterschriftensammelns (Pa.Iv. 24.444 der grünen Fraktion; Mo. 24.3874 von Jean Tschopp, sp, VD), ein obligatorisches Erfassen des Namens der sammelnden Personen (Mo. 24.3875 der GLP-Fraktion; Pa.Iv. 24.450 von Bruno Storni, sp, TI), die Kontrolle aktuell laufender Unterschriftensammlungen auf gefälschte Unterschriften (Mo. 24.3857 der SP-Fraktion), ein generelles Verbot von bezahlten Unterschriften (Pa.Iv. 24.445 der Grünen Fraktion; Mo. 24.3855 der SP-Fraktion; Mo 24.4034 von Baptiste Hurni, sp, NE), die Transparenzmachung der Mittel, die für Unterschriftensammlungen aufgewendet werden (Mo. 24.3854 von Nina Schläfli (sp, TG); Mo. 24.3992 von Carlo Sommaruga, sp, GE), mehr Transparenz auf dem Markt für bezahlte Sammlungen (Mo. 24.3940 von Johanna Gapany, fdp, FR) sowie mehr Rechtssicherheit bei Unterschriftensammlungen (Po. 24.3853 der SP-Fraktion). Darüber hinaus reichte Benjamin Mühlemann (fdp, GL) eine Motion (Mo. 24.3851) ein, die eine «rasche Einführung der digitalen Unterschriftensammlung» forderte, eine Forderung, die tel quel auch in einer Motion von Greta Gysin (gp, TI; Mo. 24.4006) übernommen wurde. Martin Candinas (mitte, GR) forderte in seiner Motion, dass Stimmbürgerinnen und Stimmbürger kontrollieren können sollen, welche Volksbegehren oder Referenden sie unterschrieben haben, damit diese selber überprüfen können, ob ihre Unterschrift missbräuchlich verwendet wurde (Mo. 24.4220). Christian Dandrès (sp, GE) schliesslich möchte vom Bundesrat einen Bericht über Möglichkeiten zur Vereinfachung der Überprüfung von Unterschriften (Po. 24.4121).
Neben diesen 16 Anliegen wurden ebenfalls noch in der Herbstsession gleich sieben gleichlautende Motionen eingereicht, die den Bundesrat dazu auffordern, einen Pilotbetrieb für E-Collecting auf der Basis der E-ID einzurichten.

Missbräuchliche Unterschriftensammlungen

In Erfüllung einer Motion Bulliard-Marbach (mitte, FR) präsentierte der Bundesrat im September 2024 seine Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuches zur Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung. Darin griff er den bereits zwei Jahre zuvor in Erfüllung eines Postulats Bulliard-Marbach skizzierten Weg auf und schlug vor, im ZGB den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung als programmatische Norm festzuschreiben. Diese Norm soll Leitbildcharakter haben, aber keinen neuen Rechtsanspruch des Kindes auf gewaltfreie Erziehung begründen. Konkret sollen die Bestimmungen zur elterlichen Erziehung im Artikel 302 ZGB durch ein Verbot von Körperstrafen und die Ausübung anderer erniedrigender Handlungen erweitert werden. Zudem sollen niederschwellige Hilfs- und Beratungsangebote für Eltern und Kinder ausgebaut werden.

Im Rahmen der Vernehmlassung zum Vorentwurf waren 77 Stellungnahmen (26 Kantone, 7 Parteien, 44 Organisationen und Weitere) eingegangen, die den Entwurf mehrheitlich begrüssten. Als einzige Vernehmlassungsteilnehmende lehnte die SVP den Entwurf vollumfänglich ab, da sie die Schaffung einer Norm mit Leitbildcharakter als nicht notwendig erachtete. Auf der anderen Seite begrüssten die Parteien die Mitte, FDP, GLP und die Grünen sowie 11 Kantone und 2 Organisationen den Entwurf vollumfänglich. Auch wenn sie die grundsätzliche Stossrichtung unterstützten, hatten viele Vernehmlassungsteilnehmende Änderungen am Entwurf gefordert. So verlangten unter anderem die SP, die EVP, sechs Kantone (BL, GE, OW, SO, TI, VD), die EKKJ, die SODK, die Vereinigung der Kinderärzt:innen (pädiatrie schweiz) und diverse Kinderrechts- und -schutzorganisationen die explizite Verankerung eines Rechts des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung oder zumindest dessen Erwähnung in der Botschaft zur Gesetzesvorlage. Besagte Organisationen sowie etwa die SODK, die EKFF, die EKKJ und zwei Kantone (FR, JU) bemängelten zudem die im Vorentwurf enthaltene Formulierung von «anderen Formen entwürdigender Gewalt» – gewisse Gewaltformen würden so nicht als entwürdigend und somit vermeintlich als erlaubt angesehen. Um Klarheit zu schaffen, sei der Bundesrat angehalten, in seiner Botschaft auszuführen, was genau unter gewaltfreier Erziehung gemeint sei. Diese Forderung wurde neben den genannten Organisationen auch von der SP, sechs Kantonen (BS, GR, LU, SH, VD, ZH) und den Universitäten Lausanne und Genf sowie von pädiatrie schweiz unterstützt. Auch psychische (SP; BS, GR, SH, VD, ZH sowie 20 Organisationen/Interessierte) und sexuelle Gewalt (12 Organisationen) oder das Miterleben von Gewalt (insieme Schweiz; pädiatrie schweiz) sollten nach deren Willen namentlich aufgeführt werden.

Als Reaktion auf die Vernehmlassungsergebnisse ersetzte der Bundesrat in seiner Botschaft den Begriff «entwürdigende Gewalt» durch «andere Formen erniedrigender Behandlung», um einen Auffangtatbestand zu schaffen. Auf die explizite Nennung des Verbots von psychischer Gewalt verzichtete der Bundesrat nach wie vor, stellte in seiner Botschaft jedoch klar, dass diese sowohl unter das generelle Gewaltverbot als auch unter die anderen Formen erniedrigender Behandlung fallen könne. Einer expliziten Verankerung des Rechts des Kindes auf eine gewaltfreie Erziehung stand der Bundesrat ablehnend gegenüber und verwies auf seine Ausführungen im eingangs erwähnten Postulatsbericht. Auch bezüglich der Beratungsangebote blieb der Bundesrat bei seiner ursprünglichen Fassung. Er stellte in seiner Botschaft jedoch klar, dass diese Formulierung umfassend zu verstehen und somit eine breite Form von fachgerechter Unterstützung mitgemeint sei. In der Vernehmlassung hatten verschiedene Teilnehmende gefordert, dass die entsprechende Formulierung zu den Hilfs- und Beratungsangeboten ausgeweitet werden sollte.

Änderung des Zivilgesetzbuches (Gewaltfreie Erziehung; BRG 24.077)
Dossier: Verankerung des Rechts auf gewaltfreie Erziehung im Zivilgesetzbuch

Nachdem bereits die SPK-NR dem Initiativbegehren eine Absage erteilt hatte, gab auch der Nationalrat der parlamentarischen Initiative der Grünen Fraktion für die Aufnahme einer Informationspflicht beim Einsatz künstlicher Intelligenz bei teilautomatisierten Entscheiden mit einer Rechtsfolge im neuen DSG keine Folge. Fraktionssprecher Balthasar Glättli (gp, ZH) und seine Parteikollegin und Sprecherin der Kommissionsminderheit Delphine Klopfenstein Broggini (gp, GE) betonten vergeblich, dass die vorgeschlagene Lösung effizient und zielgerichtet auf teilautomatisierte Entscheide mittels KI ziele, die Transparenz solcher Entscheide erhöhe und auch ohne entsprechende EU-Gesetzgebung gut einführbar sei. Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat überstimmte dabei mit 173 zu 70 Stimmen Links-Grün und die GLP-Fraktion. Das Geschäft ist somit erledigt.

Datenschutzgesetzgebung anpassen und teilautomatisierte Entscheide aufgrund künstlicher Intelligenz (KI) ergänzen (Pa. Iv. 23.438)

Ende August 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des IVG hinsichtlich der Kostenbeteiligung der IV an der intensiven Frühintervention bei Autismus-Spektrum-Störungen. Die intensive Frühintervention (IFI) ist eine wissenschaftlich breit anerkannte und äusserst effektive Behandlungsmethode für frühkindlichen Autismus, die sich durch einen hohen zeitlichen Aufwand und eine interdisziplinäre Arbeitsweise ihrer Expertinnen und Experten aus Medizin und Pädagogik auszeichnet, erklärte der Bundesrat in seiner Botschaft. Diese interdisziplinäre Arbeitsweise in den Bereichen Medizin und Pädagogik führte jedoch in der Vergangenheit dazu, dass die Zuständigkeiten bei der Finanzierung einer Intervention nicht eindeutig geregelt waren, da innerhalb eines Therapieblocks medizinische und pädagogische Massnahmen schwer zu differenzieren sind, deren Kosten aber von unterschiedlichen Akteuren finanziert werden – Pädagogik von den Kantonen und Medizin von der IV. Deswegen war 2019 vom BSV ein Pilotversuch mit dem Ziel ins Leben gerufen worden, «ein Modell für die IFI und ein Konzept für die Evaluation und Finanzierung der Interventionen zu entwickeln und zu konkretisieren». Der noch bis Ende 2026 laufende Pilotversuch hatte gezeigt, dass eine Mischfinanzierung zwischen Bund und Kantonen besonders effektiv sei, bei der die IV den Kantonen regelmässig Fallpauschalen entrichtet. Dieses Vorgehen soll nun mit der vorliegenden IVG-Revision gesetzlich verankert werden. Insgesamt werden Kosten von ungefähr CHF 60 Mio. pro Jahr erwartet, von denen die IV maximal 30 Prozent – also ca. CHF 18 Mio. pro Jahr – übernehmen soll. Die restlichen Kosten werden von den Kantonen getragen. Die Kantone sind verantwortlich für die Zusammenarbeit und die Bezahlung der Leistungserbringer der IFI.

Die Vernehmlassung hatte von Ende September bis Ende Dezember 2023 stattgefunden und es waren insgesamt 70 Stellungnahmen eingereicht worden. Der Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden – darunter 24 Kantone sowie drei Parteien (Mitte, SP und Grüne) – hatte sich mehrheitlich damit einverstanden gezeigt, dass sich die IV durch regelmässige Fallpauschalen an die Kantone an den IFI-Kosten beteiligt. Gegen die Revision hatten sich die Kantone Aargau und Appenzell Innerrhoden ausgesprochen, die unter anderem die «eng umgrenzte Zielgruppe» oder den grossen Aufwand für kleinere Kantone bemängelt hatten, sowie der SGV, der die IV nicht noch mehr in Bedrängnis bringen wollte, da diese bereits finanziell angeschlagen sei. Einige Vernehmlassungsteilnehmende hatten die Befürchtung geäussert, dass es zu einer «Ungleichbehandlung» kommen könnte, wenn die betroffenen Kinder in einem Kanton wohnten, der keine Vereinbarung mit dem BSV abschliesse, wodurch sich das Therapieangebot verkleinere. Auf viel Kritik war die Kostenobergrenze der IV gestossen, die entweder zu tief sei oder grundsätzlich zwischen den Kantonen und dem Bund ausgehandelt werden müsse.

IVG-Revision zur Kofinanzierung der intensiven Frühintervention bei Kindern mit Autismus-Spektrum-Störungen (IFI; BRG 24.066)

Anfang August 2024 verkündete das BSV, dass es sich bei den Finanzprognosen für die AHV um mehrere Milliarden Franken verrechnet habe und die AHV deutlich besser dastehe, als bisher angenommen. Das BSV führte die zu pessimistischen Prognosen an einer eigens dafür einberufenen Medienkonferenz auf zwei Fehler in mathematischen Formeln zurück, die sich gegenseitig verstärkt hätten. Insgesamt habe man die Ausgaben der AHV laut ersten provisorischen Berechnungen für die Jahre 2027 bis 2033 insgesamt um rund CHF 14 Mrd. zu hoch eingeschätzt. EDI-Vorsteherin Elisabeth Baume-Schneider kündigte umgehend eine externe Administrativuntersuchung an und bezeichnete die Berechnungsfehler als «signifikant und gravierend».
In der Folge wurde in linken Kreisen die Forderung laut, dass die äusserst knappe Abstimmung zur AHV 21, durch die das Frauenrentenalter auf 65 Jahre angehoben worden war, wiederholt werden müsse, da die Prognosen des Bundes damals ein gewichtiges Argument für eine Erhöhung gewesen seien. Wenig später reichten die Grünen und die SP Frauen eine entsprechende Beschwerde beim Bundesgericht ein, wobei Grünen-Präsidentin Lisa Mazzone öffentlich monierte, dass «den Frauen [ ... ] ein Jahr Rente gestohlen [wurde]». Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaftsverbände – etwa Economiesuisse-Direktorin Monika Rühl – entgegneten, dass die Lücken bei der AHV-Finanzierung nach wie vor bestünden und die Abstimmung nicht wiederholt werden müsse. Aber auch aus dem bürgerlichen Lager kam viel Kritik am Verrechner: So sprach beispielsweise Christian Lohr (mitte, TG) von einem «Vertrauensverlust der Bevölkerung in den Bund» und SVP-Präsident Marcel Dettling (svp, SZ) forderte die Entlassung des BSV-Direktors.

Gut einen Monat nach Bekanntwerden der fehlerhaften Finanzprognosen publizierte das BSV neue Berechnungen, die mit denjenigen von zwei Forschungsinstituten abgeglichen worden waren. Die finalen Prognosen fielen demnach weniger hoch aus, als nach den provisorischen Korrekturen erwartet worden war, aber immer noch deutlich höher, als im Abstimmungsbüchlein vermerkt worden war: Die prognostizierten Ausgaben der AHV im Jahr 2033 lägen folglich bei rund CHF 69 Mrd., bei der ersten Korrektur war von rund CHF 67.5 Mrd. und im Abstimmungsbüchlein von CHF 71.5 Mrd. die Rede gewesen.
Kurz darauf wurde bekannt, dass BSV-Direktor Stéphane Rossini nach Bekanntgabe des Fehlers freiwillig zurückgetreten war, aber sein Amt noch bis Sommer 2025 bekleiden werde.

Anfang Dezember 2024 wurde der Bericht der externen Administrativuntersuchung veröffentlicht. Dieser konkludierte, dass die verwendeten Formeln keine eigentlichen Fehler beinhaltet hätten, deren «Implementierung im Modell [aber] nicht die erforderliche methodische Tiefe aufgewiesen habe». Der Bericht entlastete das BSV auch von den Vorwürfen, zu schnell oder zu zögerlich kommuniziert und nicht mit der nötigen Sorgfalt gearbeitet zu haben. Eine knappe Woche später wurde die Beschwerde der Grünen und der SP Frauen vom Bundesgericht einstimmig abgewiesen: Das Abstimmungsresultat zur AHV 21 blieb somit gültig.

Fehler bei den AHV-Finanzprognosen

Anfang Juli 2024 begann die Unterschriftensammlung zur eidgenössischen Volksinitiative «Für den Beitritt der Schweiz zum Vertrag der Vereinten Nationen über das Verbot von Atomwaffen». Das Ende der Sammelfrist für die notwendigen 100'000 Unterschriften wurde von der BK auf den 2. Januar 2026 festgelegt.
Das Initiativkomitee, unter anderem bestehend aus den Organisationen ICAN, GSOA, Greenpeace, Schweizerischer Friedensrat sowie den Grünen, den Jungen Grünen, der Jungen EVP und der JUSO, führte auf seiner Website aus, dass sich die Schweiz mit dem Beitritt zum TPNW zu ihrer humanitären Tradition bekennen und ihr Engagement für die nukleare Abrüstung fortführen könne. Das Komitee argumentierte weiter, dass nur ein völkerrechtlich legitimiertes Verbot für Atomwaffen einen effektiven Schutz biete. Der Beitritt der Schweiz würde ausserdem ihre Neutralität festigen und das Völkerrecht sowie die UNO stärken.

Eidgenössische Volksinitiative «Für den Beitritt der Schweiz zum Vertrag der Vereinten Nationen über das Verbot von Atomwaffen (Atomwaffenverbots-Initiative)»

Mit einer in der Sommersession 2023 eingereichten parlamentarischen Initiative forderte die Fraktion der Grünen die Aufnahme einer Informationspflicht beim Einsatz künstlicher Intelligenz bei teilautomatisierten Entscheiden mit einer Rechtsfolge im neuen DSG. Damit soll die bereits bestehende Informationspflicht bei automatisierten Einzelentscheidungen ergänzt und eine gesetzliche Definition von «Künstlicher Intelligenz» (KI) eingeführt werden. Die zuständige SPK-NR behandelte das Anliegen im Juni 2024. Sie entschied dabei mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung, dem Initiativbegehren keine Folge zu geben. Aus Sicht der Mehrheit wurde das berechtigte Anliegen verfrüht eingebracht, weil aktuell Arbeiten zum Schutz der Individualrechte in Bezug auf KI sowohl auf Ebene der EU (Verabschiedung des AI Act) als auch auf nationaler Ebene mittels bundesrätlichem Bericht zu möglichen Regelungen liefen. Zuerst müssten die Ergebnisse dieser beiden Prozesse abgewartet werden, so die Mehrheitsmeinung. Eine Minderheit der Kommission sah die Notwendigkeit schnellen Handelns als gegeben an und empfahl daher, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Datenschutzgesetzgebung anpassen und teilautomatisierte Entscheide aufgrund künstlicher Intelligenz (KI) ergänzen (Pa. Iv. 23.438)

Im November 2023 schickte die WAK-NR eine aus ihrer eigenen Kommissionsinitiative entstandene Vorlage zur Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften in die Vernehmlassung. Bis zum Fristende im März 2024 waren insgesamt 54 Stellungnahmen zur Vorlage eingegangen. Der Entwurf stiess in der Vernehmlassung auf erhebliche Kritik: Über zwei Drittel der Stellungnehmenden gaben ihre grundsätzliche Ablehnung zu den vorgeschlagenen Verfassungsbestimmungen bekannt. Insgesamt positionierten sich 19 Kantone (AI, AR, BE, BS, FR, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VD, VS) und 19 Verbände, so unter anderem die Allianz Zweitwohnungen Schweiz, der SBV, der Schweizerische Gemeindeverband und Organisationen aus der Bau- und Immobilienbranche, gegen die Vorlage. Einige Stellungnehmende (AI, BS, FR, GL, GR, JU, SG, UR, VD, VS; RKGK, SBV) sprachen sich grundsätzlich gegen eine Änderung des geltenden Systems der Wohneigentumsbesteuerung aus und andere (GR, OW, SH, TG, TI, VS; FDK, RKGK, SAB) zeigten sich unsicher darüber, ob eine Objektsteuer bei einer Abschaffung des Eigenmietwerts tatsächlich die Steuereinbussen der Berg- und Tourismuskantone zu kompensieren vermöge. Weiter befürchteten einige Stellungnehmende (AI, FR, JU, NE, SZ, TG, TI, VS; SSK) einen administrativen Mehraufwand statt der vorgesehenen Vereinfachung der Wohneigentumsbesteuerung. Zudem wurde die Vorlage etwa von Dachverbänden der Wirtschaft als «rechtsstaatlich problematisch» (Economiesuisse) und «inakzeptabel» (SGV) betitelt.
16 Stellungnehmende zeigten sich vom Entwurf grundsätzlich überzeugt, darunter sieben Kantone (AG, BL, GE, LU, SO, ZG, ZH), die drei stellungnehmenden Parteien (Grüne, SP, SVP) und sechs Organisationen und Verbände (u.a. HEV, SGB, SVIT). Die Grünen sahen in der Vorlage insbesondere eine Möglichkeit, «kalte Betten» in Tourismusgebieten zu reduzieren, da durch die Steuer neue Anreize zur Vermietung von Zweitliegenschaften gesetzt werden würden. Einige Stellungnehmende (ZH; SP, SVP) erkannten im Entwurf eine geeignete Massnahme, um kantonale Einnahmeausfälle im Falle einer Abschaffung des Eigenmietwerts auszugleichen. Der HEV Schweiz machte seine Unterstützung an zweierlei Voraussetzungen fest: Erstens müsse der Eigenmietwert auf alle selbstgenutzten Liegenschaften abgeschafft werden. Zweitens müsse die Steuer in der Bundesverfassung begrenzt werden. Letztere Voraussetzung unterstützten auch der Kanton Zürich und der SVIT Schweiz. Der SGB dagegen betonte, dass sich der Verband gegen einen Systemwechsel in der Wohneigentumsbesteuerung stemme, aber insbesondere die offen gehaltene Formulierung der Verfassungsbestimmung auf Zustimmung stosse. Der Kanton Zürich befürwortete, dass durch die Objektsteuer der administrative Aufwand der Behörden signifikant reduziert werden könne.

Die WAK-NR nahm die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis und beschloss mit 25 zu 0 Stimmen und der eingegangenen Kritik zum Trotz, am Entwurf festzuhalten. Dieser wird als nächstes dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.

Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften (Pa.Iv. 22.454)

Die Delegierten des VCS entschieden sich im Juni 2024 für ein neues Verbandspräsidium. In einer knappen Kampfwahl verdrängten dabei Jelena Filipovic und David Raedler den bisherigen Verbandspräsidenten Ruedi Blumer.
Während der VCS selbst die Nichtwiederwahl des 67-jährigen Blumer nach sechsjähriger Amtszeit zurückhaltend kommunizierte und den Generationenwechsel zur 32-jährigen Filipovic und dem 37-jährigen Raedler in den Vordergrund stellte, war in der Presse von einem «Putsch» (AZ) die Rede, der vor allem auch partei- und regionalpolitisch motiviert gewesen sei. So sei es kein Zufall, dass der St. Galler SP-Politiker Blumer durch die Bernerin Filipovic und den Waadtländer Raedler ersetzt worden sei, die beide für die Grünen politisieren. Blumer selbst hatte sich 2018 in einer Kampfwahl knapp gegen den Grünen-Politiker Michael Töngi durchgesetzt, was gemäss AZ bei den Grünen damals «für Misstöne sorgte». Laut der Presseberichterstattung war es seither im Verband immer wieder zu «Rivalitäten» zwischen SP- und Grünen-Mitgliedern gekommen. Dass zwei Grüne nun offensiv einen SP-Vertreter vom Präsidium des im linksgrünen Spektrum wichtigen VCS verdrängt hätten, interpretierte die AZ als Teil des «neuen Machtanspruchs», den die Grünen gerade auch gegenüber ihrer grösseren linksgrünen Partnerpartei seit einiger Zeit vermehrt stellten – etwa im Zusammenhang mit ihrer Vertretung im Bundesrat oder mit ihrer Kampfkandidatur für einen bisherigen SP-Sitz im Regierungsrat Basel-Stadt. Im VCS jedenfalls übernahmen die Grünen nicht nur das Präsidium, sondern bauten gleichentags auch ihre Vormacht im elfköpfigen Zentralvorstand aus, in dem sie neu mit neun Mitgliedern gegenüber einer Sozialdemokratin vertreten sind.
Gleichzeitig stieg das Gewicht der Westschweiz mit neu fünf Zentralvorstandsmitgliedern, während Zürich und die Ostschweiz neu nicht mehr in dem Gremium vertreten sind. Blumer selbst kritisierte seine Abwahl deshalb auch als regionalpolitisch verfehlten Schachzug und wies gegenüber der Presse darauf hin, dass die Westschweizer Delegierten an der Versammlung in Delémont im Unterschied zu den Deutschschweizer Delegierten vollzählig vertreten gewesen seien, was beim knappen Entscheid den Ausschlag gegeben haben könnte.
Die AZ zitierte indessen Quellen, wonach in grünen Kreisen nicht nur aus parteipolitischen Motiven gegen Blumer mobil gemacht worden sei, sondern auch wegen Vorbehalten zu dessen persönlicher Eignung für das Amt. Demnach habe der VCS unter Blumers Führung «sein Potenzial nicht ausgeschöpft» und dem neuen Co-Präsidium sei es eher zuzutrauen, den für den VCS zentralen Abstimmungskampf gegen den Ausbau des Autobahnnetzes im Herbst 2024 siegreich zu gestalten.

Wechsel an der Spitze des VCS

Deux jours après l'adoption dans les urnes de la loi sur l'électricité, les Vert-e-s ont lancé une initiative populaire «Pour un approvisionnement sûr en énergies renouvelables» (initiative sur le solaire). Concrètement, cette initiative populaire a pour objectif d'imposer l'installation de panneaux photovoltaïques sur toutes les nouvelles constructions, y compris les maisons individuelles, ainsi que lors d'une importante rénovation. Un délai de quinze ans serait prévu pour les bâtiments existants et des cas de rigueur pourraient être pris en compte. Dans leur argumentaire, les Vert-e-s plaident pour un approvisionnement énergétique indigène, renouvelable et respectueux de l'environnement. En d'autres termes, il est préférable d'exploiter le potentiel du solaire sur le bâti plutôt que de construire des parcs solaires dans les Alpes. Selon Liza Mazzone, présidente du parti, seulement 10 pour cent du potentiel de l'énergie solaire sur les toits et les façades est utilisé. Le parti écologiste précise aussi que l'Office fédéral de l'énergie (OFEN) a publié une étude qui indique que les toits et les façades en Suisse pourraient produire 70 térawattheures d'électricité par année.
L'initiative populaire a reçu un accueil mitigé dans la sphère politique helvétique. D'abord, de nombreux articles de journaux ont remis en question le timing de l'initiative populaire et débattu de la volonté des Vert-e-s de reprendre la main sur la thématique à la suite de la votation du 9 juin 2024. Ensuite, plusieurs parlementaires ont critiqué une initiative populaire qui remet sur la table un sujet déjà débattu au Parlement. En effet, la loi sur l'électricité n'intègre des obligations d'installations de panneaux solaires que pour les bâtiments d'une superficie au sol supérieur à 300 m2. La question d'une obligation d'installation généralisée a été débattue mais rejetée au Parlement. Finalement, plusieurs parlementaires ont pointé du doigt le manque de main d’œuvre qualifié, le recours à une obligation plutôt qu'à des incitations, les complications administratives et juridiques pour définir les cas de rigueur ainsi que l'impossibilité financière, pour certains ménages, de répondre à une telle obligation.
Le délai de récolte de signatures est fixé au 11 décembre 2025.

Pour un approvisionnement sûr en énergies renouvelables (initiative sur le solaire)

Anfang Juni 2024 präsentierte der Bundesrat seine Botschaft zur Änderung des KVAG, mit der er die Kantone stärker in das Prämiengenehmigungsverfahren einbeziehen und bei der Rückerstattung von zu hohen Prämieneinnahmen besser vergüten will. Die Änderung geht auf eine überwiesene Motion Lombardi (ehemals cvp, TI; Mo. 19.4180) mit der gleichen Forderung zurück, welche nun abgeschrieben werden soll. Dieselbe Forderung hatten auch sechs lateinischsprachige Kantone gestellt. Bislang haben die Kantone das Recht, vor der Genehmigung der Prämientarife Stellung zur Kostenschätzung in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet zu nehmen. Dafür erhielten sie vom Bund und den Versicherungen die entsprechenden Unterlagen. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung sollen die Kantone zukünftig zusätzlich Stellung zu den Prämieneingaben der Versicherungen in ihrem Hoheitsgebiet nehmen können, wofür sie von den Versicherungen sämtliche zusätzlich relevanten Informationen erhielten – namentlich die entsprechenden Prämieneingaben, welche die Versicherer beim BAG einreichen. Neu sollen die Kantone ihre Stellungnahme zur Kostenschätzung und zu den Prämieneingaben nicht wie bisher direkt bei den Versicherungen, sondern bei der Aufsichtsbehörde des Bundes deponieren. Gleichzeitig soll überdies auch der Umgang mit zu hohen Prämieneinnahmen angepasst werden. Konkret sollen Rückvergütungen neu an die Kantone statt an die versicherte Person ausbezahlt werden, wenn die Kantone die Prämien der versicherten Person vollständig über Prämienverbilligungen finanziert haben.

Die Vernehmlassung hatte von Ende Mai bis Mitte September 2023 stattgefunden, wobei insgesamt 38 Stellungnahmen eingegangen waren. Beide Teile der Botschaft – der verstärkte Einbezug der Kantone in das Prämiengenehmigungsverfahren und der Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen – waren in der Vernehmlassung insgesamt auf breite Zustimmung gestossen. Jedoch hatten die Mehrheit der Kantone und die GDK gefordert, dass die Liste der von den Versicherungen einzureichenden Unterlagen um einige Positionen erweitert werden soll. Zudem war die Streichung der Möglichkeit, bei den Versicherungen eine Stellungnahme einzureichen, unter anderem von der SP, den Grünen und dem SGB kritisiert worden. Die FDP, Curafutura und Groupe Mutuel hatten den verstärkten Einbezug der Kantone in das Prämiengenehmigungsverfahren als einzige Vernehmlassungsteilnehmende abgelehnt, da dies das Verfahren zusätzlich verkomplizieren und keinen grossen Mehrwert bringen würde.
Auch den Ausgleich der zu hohen Prämieneinnahmen hatten Curafutura und Groupe Mutuel abgelehnt. Zusammen mit fast allen Kantonen hatten sie sich daran gestört, dass die Rückerstattung nur bei vollständiger Kostenübernahme den Kantonen zugutekommen sollten. Dies würde zu einer Ungleichbehandlung der Versicherten und derjenigen Kantone führen, die lediglich Teilverbilligungen gewähren und somit keine Rückerstattungen erhielten. Die sich dazu äussernden Kantone hatten als Alternative vorgeschlagen, dass die Kantone die «Rückerstattung bis maximal zur Höhe der gewährten Prämienverbilligung» erhalten sollten. Zudem sollten nicht nur die Prämienverbilligungen, sondern auch die Ergänzungsleistungen in die Regelung einbezogen werden. Aufgrund der Vernehmlassungsergebnisse hatte der Bundesrat in der Folge entschieden, die Ergänzungsleistungen in die Rückerstattung einzubeziehen. Jedoch hatte er daran festgehalten, dass die Kantone nur bei einer vollständigen Prämienübernahme eine Rückvergütung erhalten sollten. Und auch auf die Wiederaufnahme der Möglichkeit, als Kanton bei den Versicherungen eine Stellungnahme einzureichen, hatte er verzichtet.

Änderung des KVAG zur Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren und zum Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen (BRG 24.055)

Der Bundesrat beantragte im Rahmen des Berichts über die Motionen und Postulate 2023 die Abschreibung von zehn Vorstössen rund um das Verhältnis Schweiz-EU. Es handelte sich dabei unter anderem um das Postulat 14.4080 der Grünen Fraktion mit dem Titel «Evaluation der bilateralen Verträge mit der EU». Der Bundesrat verwies in seinem Antrag auf die Publikation der «Lagebeurteilung Beziehungen Schweiz–EU» vom Juni 2023, in der er alle diese Vorstösse behandelte. Der Nationalrat stimmte der Abschreibung des Postulats der Grünen Fraktion in der Sommersession 2024 zu.

Evaluation der bilateralen Verträge mit der EU (Po. 14.4080)

In der Sommersession 2024 befasste sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative der Grünen Fraktion, die forderte, dass die Höhe der Krankenkassenprämie an das individuelle Einkommen und Vermögen gekoppelt wird. Rémy Wyssmann (svp, SO) erklärte, weshalb die SGK-NR der Initiative keine Folge geben wollte: Diese reihe sich in eine lange Liste von Geschäften ein, die ebenfalls eine einkommens- und vermögensabhängige Krankenkassenprämie forderten und allesamt vom Parlament oder dem Volk – so beispielsweise die Volksinitiative «Für eine soziale Einheitskrankenkasse» – klar abgelehnt worden seien. Mit den individuellen Prämienverbilligungen gebe es heute bereits die Möglichkeit situativ Betroffene zu entlasten, wobei diese durch Steuergelder bezahlt würden, die an das individuelle Einkommen und Vermögen gekoppelt seien, so Wyssmann. Eine Minderheit um Manuela Weichelt (al, ZG) war anderer Meinung und forderte, der Initiative Folge zu geben: Viele Haushalte seien nur noch mit grosser Mühe in der Lage, ihre Krankenkassenprämien zu bezahlen, wobei sich die Situation mit der «Prämienschock-Prognose für 2025» noch verschlimmern dürfte. Die Koppelung der Prämien an den Lohn und das Vermögen brächte eine «gerechtere Verteilung» und habe sich in der UV bewährt. Die grosse Kammer beschloss der Initiative mit 126 zu 59 Stimmen (0 Enthaltungen) keine Folge zu geben, womit sie erledigt war. Einzig die geschlossen stimmenden Fraktionen der SP und der Grünen votierten für die Initiative.

Finanzierung der Krankenversicherung analog der Unfallversicherung (Pa.Iv. 23.451)

Im Mai 2024 präsentierte der Bundesrat die dreiteilige Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028. Gemäss dem Eisenbahngesetz regelt der Bundesrat Betrieb und Unterhalt der Bahninfrastruktur sowie deren Finanzierung alle vier Jahre in einer Botschaft an das Parlament. Dabei wird eine Leistungsvereinbarung zwischen dem BAV und den Infrastrukturbetreiberinnen und -betreibern (ISB) festgelegt und ein zugehöriger Zahlungsrahmen gesprochen.

Der erste Teil der Botschaft befasste sich mit dem Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur und den Systemaufgaben in diesem Bereich. Dabei schlug der Bundesrat für die Jahre 2025 bis 2028 einen Zahlungsrahmen von CHF 16.442 Mrd. vor. Er wollte den ISB damit rund CHF 2 Mrd. höhere Mittel zusprechen als in der vorherigen Periode. Als Grund dafür führte der Bundesrat primär den Ausgleich der Teuerung an. Finanziert wird der Zahlungsrahmen aus dem BIF, womit der Bundeshaushalt nicht direkt belastet wird. Weiter wurden in der Botschaft Ziele für die Leistungsvereinbarung zwischen dem BAV und den ISB vorgeschlagen.
Im Rahmen dieses ersten Teils der Botschaft informierte der Bundesrat auch über den Zustand der Bahninfrastruktur, welcher bei hoher Auslastung als ausreichend bis gut eingeschätzt wurde. Der Bundesrat erwartete, dass sich der Zustand mit dem beantragten Zahlungsrahmen verbessern werde.
Der zweite Teil der bundesrätlichen Botschaft sah einen Verpflichtungskredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen vor. Hier beantragte der Bundesrat für die Jahre 2025 bis 2028 Mittel in der Höhe von CHF 185 Mio. Ziel sei es dabei, den Schienengüterverkehr und die Verkehrsverlagerung zu fördern. Die Finanzierung sollte über zweckgebundene Mittel aus der Mineralölsteuer und über weitere zweckgebundene Mittel der «Spezialfinanzierung Strassenverkehr» erfolgen.
Im dritten Teil der Botschaft sollte der Verpflichtungskredit für Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen für die Jahre 2021 bis 2024 um ein Jahr verlängert werden, um verzögerten Projekten Rechnung zu tragen.

In der Vernehmlassung, welche zwischen Juni und Oktober 2023 durchgeführt worden war, fand die Vorlage weitgehend Zustimmung. 61 von 66 Vernehmlassungsteilnehmenden hatten angegeben, den Zahlungsrahmen für die Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur grundsätzlich zu unterstützen. Darunter fanden sich 22 Kantone sowie GLP, SP, SVP, Mitte und Grüne. Die Kantone Nidwalden, Freiburg, Glarus und Graubünden hatten die Vorlage grundsätzlich abgelehnt, da nicht alle Aspekte des Erlassentwurfs abschliessend geklärt seien. Uneinigkeit hatte betreffend die Höhe des Zahlungsrahmens bestanden, die der Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage noch auf CHF 15.1 Mrd. angesetzt hatte: 52 Vernehmlassungsteilnehmende hatten eine Erhöhung dieser Mittel gefordert, um den Substanzerhalt und die Modernisierung der Bahninfrastruktur gewährleisten zu können. Dazu zählten unter anderem SP, Grüne, GLP und 23 Kantone, während Mitte und SVP sowie vier weitere Vernehmlassungsteilnehmende den Zahlungsrahmen als angemessen erachtet hatten. Teilweise kritisch war sodann der Netzzustand beurteilt worden. 34 Vernehmlassungsteilnehmende – darunter die Grünen, GLP, 18 Kantone und die SBB – hatten sich besorgt über den Netzzustand gezeigt und erwarteten ohne Erhöhung des Zahlungsrahmens oder zusätzliche Massnahmen eine weitere Verschlechterung der Infrastrukturqualität.
Der Verpflichtungskredit für private Güterverkehrsanlagen war gemäss dem Ergebnisbericht in der Mehrheit der Vernehmlassungsantworten gutgeheissen worden. Gegen den Verpflichtungskredit hatten sich lediglich die SVP sowie der SGV ausgesprochen. Die SVP hatte für den Bund keinen Handlungsbedarf gesehen, da die Leistungen privater Güterverkehrsanlagen «durch den freien Markt erbracht werden sollten». Würde der Verpflichtungskredit gesprochen, müsste dieser laut der SVP über den BIF finanziert werden. Diese Haltung hatte auch der SGV vertreten, welcher die Finanzierung über die «Spezialfinanzierung Strassenverkehr» als «Zweckentfremdung» erachtete.
Aufgrund der Vernehmlassungsantworten hatte der Bundesrat beschlossen, den Zahlungsrahmen von CHF 15.1 Mrd. auf 16.442 Mrd. zu erhöhen.

Botschaft zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 (BRG 24.045)